Die EU-Kommission plant strikte Altersgrenzen und Pflichten für Social-Media-Plattformen. Zivilgesellschaft, Digitalwirtschaft und Rechtsexperten äußern erhebliche Bedenken.
Die Angelegenheit schlägt hohe Wellen in Brüssel und Berlin: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union Eckpunkte für den neuen EU Kids Act vorgestellt. Der Gesetzesentwurf dürfte demnach drastische Einschränkungen vorsehen. Kinder unter 13 Jahren sollen Social-Media-Plattformen künftig gar nicht mehr nutzen dürfen. Für 13- und 14-Jährige sind stark eingeschränkte Konten unter elterlicher Aufsicht geplant, inklusive Nutzungszeit- und Kontaktbeschränkungen. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sollen Plattformen nachweisen müssen, dass ihre Dienste sicher sind. Der Geltungsbereich geht dabei weit über soziale Netzwerke hinaus und umfasst auch KI-Chatbots, Online-Spiele und App-Stores.
Während die Bundesregierung und Teile des EU-Parlaments die Initiative grundsätzlich begrüßen, formiert sich in der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Digitalwirtschaft heftiger Widerstand. Im Zentrum der Kritik steht die für alle Altersgrenzen notwendige technische Durchsetzung: die Altersverifikation.
Die Digitalpolitik-Expertin Svea Windwehr, Co-Vorsitzende des Vereins D64, warnt vor einem massiven Eingriff in die Grundrechte aller Bürger. Der Kern von von der Leyens Vorschlag sei eine Verifikation, für die es aktuell keine Technologie gebe, die das Alter zuverlässig feststellen könne, ohne Privatsphäre und Sicherheit von Millionen zu gefährden. Unter 15-Jährige würden nur noch unter starker Überwachung an Online-Räumen teilhaben können. Junge Menschen ohne vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Eltern drohten gänzlich ausgeschlossen zu werden. Was Jugendlichen wirklich helfe, sei die konsequente Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) und eine Absage an das Geschäftsmodell von Big Tech, mit Nutzerdaten Geld zu verdienen, statt invasive Kontrollen einzuführen.
Auch aus der Digitalwirtschaft kommen deutliche Warnungen. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder betonte, Kinder brauchten Schutz und keinen digitalen Maulkorb. Die Altersgrenzen schössen über das Ziel hinaus, da Medienkompetenz nicht durch Ausschluss, sondern durch geschützte Praxis entstehe. Rohleder verwies zudem auf praktische Hürden: Digitale Wallets wie die EUDI-Wallet kämen an rechtliche Grenzen, da die erforderliche eID oft erst ab 16 Jahren ausgegeben werde. Zudem schaffe eine zweite Regulierungsstruktur neben dem DSA unnötige Bürokratie.
Rechtsexperten äußern grundlegende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut hob hervor, dass die geplante Altersgrenze von 15 Jahren höher liege als von EU-Experten empfohlen und überraschend auch Online-Spiele treffe, ohne dass Eltern hier Ausnahmen erlauben könnten. Besonders kritisch sieht Dreyer die Abkehr von der bisherigen nachträglichen Aufsicht hin zu einer behördlichen Vorabgenehmigung neuer Plattform-Funktionen durch die Kommission. Da alle Bürger ihr Alter nachweisen müssten, um jüngere Nutzer zu schützen, wäge der Vorschlag die Verhältnismäßigkeit unzureichend ab und greife tief in die Informations- und Meinungsfreiheit ein. Zudem fehle bisher ein elektronisches Verfahren zum Nachweis der Personensorgeberechtigung, was die praktische Elternkontrolle kaum umsetzbar mache.
Auf Seiten der Verbraucherschützer wird ebenfalls betont, dass Altersgrenzen allein das Problem nicht lösen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, forderte faire Design-Vorgaben für alle Altersgruppen. Da die negativen Folgen des Aufmerksamkeitsdrucks nicht nur Minderjährige betreffen, müssten wirksame Standards gegen süchtigmachende Mechanismen standardmäßig aktiviert sein und zusätzlich durch einen europäischen Digital Fairness Act ergänzt werden.
Unterstützung erhält die EU-Kommission dagegen von der Politik. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig forderte eine rasche Umsetzung und verglich die Pflichten der Plattformbetreiber mit dem Jugendschutz in Gaststätten und Kinos. Auch die Grünen-Digitalpolitikerin Alexandra Geese begrüßte ein Mindestalter und die klare Verurteilung suchtverstärkender Mechanismen als richtungsweisend, betonte jedoch zeitgleich, dass von der Leyen bereits mit dem DSA alle Werkzeuge in der Hand habe, um aufmerksamkeitsgetriebene Algorithmen abzuschalten.