Mittwoch, 22. Juli 2026

Notfallarbeitsplatz: OpenDesk beweist Krisentauglichkeit bei Sozialversicherern

Das Verbundprojekt CKKI hat fertig: Die Microsoft-Alternative OpenDesk überzeugt laut dem Zendis im Praxistest als krisenfeste Open-Source-Lösung für kritische Infrastrukturen.

Wenn im Ernstfall IT-Systeme ausfallen oder Sicherheitsrisiken den gewohnten Betrieb lähmen, müssen kritische Infrastrukturen wie Sozialversicherungen handlungsfähig bleiben. Wie eine digitale Ausweichmöglichkeit in einer solchen Krise konkret aussehen kann, haben Akteure des öffentlichen Sektors in den vergangenen Monaten im Rahmen des Verbundprojekts „Cloudbasierte Kommunikation für kritische Infrastrukturen“ (CKKI) erprobt. Nun ziehen die Beteiligten eine durchweg positive Bilanz: Die Open-Source-Suite OpenDesk eignet sich ihnen zufolge bereits heute zuverlässig als digitaler Notfallarbeitsplatz für die Krisenkommunikation.

An dem Projekt beteiligten sich unter anderem die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit sowie die IT-Dienstleister Bitmarck und BG-Phoenics. Zusammen mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Zendis) testeten die Partner, wie flexibel und robust die quelloffene Bürosoftware unter realistischen Bedingungen agiert. Gefördert wurde die Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus EU-Mitteln.

Im Zentrum der Praxistests standen alltägliche Werkzeuge der digitalen Zusammenarbeit: Dateienverwaltung, Chat, E-Mail und Videokonferenzen wurden im Rahmen von Business-Continuity-Management-Szenarien eingehend auf ihre Belastbarkeit überprüft. Um maximale Unabhängigkeit zu demonstrieren, setzten die Projektleiter auf vier eigenständige OpenDesk-Instanzen, die über unterschiedliche Cloud-Infrastrukturen betrieben wurden. Als Technologiepartner fungierten dabei die Anbieter Ionos, Stackit und T-Systems. Ein zentrales Ergebnis der Testreihe war die erfolgreiche Migration von Instanzen zwischen verschiedenen Cloud-Plattformen. Das belege, erläutert das Zendis, dass OpenDesk herstellerübergreifend und ohne störenden Vendor-Lock-in betrieben werden kann.

Die Testergebnisse zeigen für die Macher das Potenzial souveräner Open-Source-Software. OpenDesk lasse sich selbst unter extremen Bedingungen schnell, dezentral und verlässlich bereitstellen. Das sei gerade für die Betreiber kritischer Infrastrukturen ein wichtiges Signal, da digitale Souveränität so vom theoretischen Konzept zur praktischen Handlungsfähigkeit im Ernstfall werde. Auch die beteiligten Sozialversicherer betonten den Mehrwert: Als eine der größten Institutionen dieser Art in Europa trage man eine immense Verantwortung für den Schutz sensibler Daten und die Aufrechterhaltung kritischer Kommunikationswege. Leistungsfähige Open-Source-Lösungen stellten dabei eine vollwertige und zukunftsfähige Alternative dar.

Die im CKKI-Projekt gewonnenen Erkenntnisse fließen in die 8ra-Initiative der EU ein, die den Aufbau einer sicheren und souveränen Cloud- und Edge-Infrastruktur in Europa vorantreibt. Zudem soll das Projekt als Sprungbrett für weitere Entwicklungen im öffentlichen Sektor dienen: Ende August startet ein breiter Konsultationsprozess, an dem sich interessierte Akteure aus der gesamten öffentlichen Verwaltung beteiligen können. Ziel ist es, die Erkenntnisse zu vertiefen und den Einsatz von OpenDesk als Notfallarbeitsplatz flächendeckend zu skalieren.

OpenDesk wurde im Oktober 2024 offiziell im Markt eingeführt und hat sich seitdem rasch verbreitet. Mittlerweile sind rund 100.000 Verwaltungsarbeitsplätze mit der Suite ausgestattet. Das verantwortliche Zendis steuert die Weiterentwicklung der Software, deren Einzelkomponenten auf etablierten europäischen Open-Source-Projekten basieren. Für Organisationen, die OpenDesk künftig als Ausweichsystem für Krisen verwenden wollen, stehen die beteiligten Cloud-Betreiber bereits mit entsprechenden Angeboten bereit.

Stefan Krempl

Dienstag, 21. Juli 2026

BKA-Statistik: Dobrindt ruft erneut nach Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle

Trotz hoher Meldequoten von Missbrauchsmaterial nutzen der Innenminister und das BKA das neue Bundeslagebild zu Sexualdelikten für alt-neue Überwachungsforderungen.


Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 zeichnen ein besorgniserregendes, aber differenziertes Bild zur Gewalt gegen Minderjährige. Während der physische und digitale Missbrauch in vielen Teilbereichen zunimmt, verlagert sich das Tatgeschehen immer deutlicher in den virtuellen Raum. Die Vorstellung des einschlägigen Bundeslagebilds zu Sexualdelikten durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus wurde erwartungsgemäß von politischen Forderungen begleitet. Doch der Ruf nach schärferen Überwachungsinstrumenten lässt sich aus den Fakten nur bedingt ableiten.

In den entscheidenden Statistiken verzeichnet das Bundeskriminalamt gemischte Entwicklungen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern stieg 2025 um 4,7 Prozent auf 17.126 Fälle. Ein Haupttreiber dieser Entwicklung sind sogenannte Hands-off-Straftaten. Der sexuelle Missbrauch ohne direkten Körperkontakt wuchs um 16,5 Prozent auf 4861 Fälle. Zugleich verharrt die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte mit 41.677 Fällen auf hohem Niveau, wenngleich sie leicht um 2,7 Prozent sank. Ein deutliches Plus von knapp 20 Prozent gab es dagegen bei jugendpornografischen Materialen mit 11.515 Delikten.

Innenminister Dobrindt nutzte die Zuwächse umgehend, um erneut eine anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung zu fordern. BKA-Chef Münch drängte auf den schnellen Beschluss der EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs – bekannt als Chatkontrolle. Ohne strikte Vorgaben drohe eine Ermittlungslücke, da Übergangsregeln zur Meldepflicht für Online-Plattformen kurzfristig ausgelaufen waren.

Bei genauerer Betrachtung greift diese Argumentation zu kurz. Die Behauptung, Ermittler stünden ohne Verpflichtung zur Massenüberwachung vor verschlossenen Türen, deckt sich nicht mit den Zahlen. Allein über die US-Organisation NCMEC erhielt das BKA 2025 mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen zudem, dass große Tech-Konzerne den Sicherheitsbehörden monatlich weiterhin über 10.000 Verdachtsfälle auf freiwilliger Basis melden. Die etablierten Warnsysteme greifen folglich auch ohne eine verpflichtende Durchleuchtung privater Kommunikation aller Bürger.

Ferner offenbart das Lagebild, dass hinter den hohen Zahlen bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten keineswegs nur organisierte Täternetzwerke stecken. Bei mehr als 40 Prozent der Verdachtsfälle im Bereich der Kinderpornografie und über der Hälfte bei Jugendpornografie handelt es sich selbst um Minderjährige. Oft verschicken Jugendliche im Rahmen von Beziehungsanbahnungen oder aus Unwissenheit selbst hergestellte Fotos, ohne sich der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Hier verfehlen strafrechtliche Verschärfungen oder flächendeckende Überwachungsmaßnahmen das Ziel. Nötig sind vielmehr Medienkompetenz und Aufklärung an Schulen.

Eine weitere Dynamik gewinnt die Debatte durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. KI-Tools erleichtern die Erstellung von Deepfakes oder automatisiert erzeugten Missbrauchsdarstellungen erheblich. Dies führt zwar zu neuen Ermittlungshürden bei der Authentifizierung von Videomaterial, betrifft jedoch in erster Linie Fragen der digitalen Forensik und nicht die Vorratsdatenspeicherung.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte Claus kritisierte, dass das BKA-Lagebild das reale Ausmaß im Netz nur unvollständig widerspiegele. Phänomene wie Erpressungen mit intimem Bildmaterial oder gezielte Kontaktaufnahmen zu Jugendlichen seien im Alltag weit verbreitet, tauchten mangels eigener Straftatbestände aber kaum in der Statistik auf. Wenn Handlungen rechtlich nicht als eigenständiges Delikt erfasst würden, bliwben sie im polizeilichen Dunkelfeld verborgen.

Das Bundeslagebild belegt insgesamt, dass die Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zunehmen. Als Pauschalbegründung für umstrittene Maßnahmen wie die Chatkontrolle eignet sich die Statistik aber kaum. Wirksamer Schutz erfordert stattdessen zielgerichtete Ermittlungsansätze, rechtliche Nachbesserungen bei digitalen Gewaltformen sowie Prävention durch Medienbildung.

Stefan Krempl

Urteil zu Dark Patterns: Reiseportal darf weiter Druck auf Kunden ausüben

Das Oberlandesgericht Dresden weist eine Klage von Verbraucherschützern gegen ab-in-den-Urlaub.de ab. Rote Warnbalken wie „Überleg nicht zu lange“ seien für Verbraucher zumutbar und kein DSA-Verstoß.


Wer im Internet eine Reise sucht, kennt die bunten Einblendungen zur Genüge. Kaum ist ein interessantes Angebot angeklickt, ploppen rote Warnhinweise auf, die Hektik verbreiten sollen. Sätze wie „Stark nachgefragt“ oder „Überleg nicht zu lange“ prangen in auffälligen Farben auf dem Bildschirm. Oft ist der Aufmerksamkeitsterror garniert mit Zahlen darüber, wie viele andere Nutzer sich das Angebot angeblich gerade ansehen oder wie oft das Hotel zuletzt gebucht wurde. Für Verbraucherschützer sind solche Methoden ein rotes Tuch. Sie sehen darin sogenannte Dark Patterns – manipulative Designmuster, die Kunden zu übereilten Entscheidungen drängen und deren freien Willen beeinflussen sollen. Doch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bremst die Hoffnung aus, dass diesen psychologischen Tricks mithilfe des neuen europäischen Digital Services Act (DSA) schnell ein Riegel vorgeschoben werden kann.

Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden wies die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die Invia Travel Germany GmbH, die Betreiberin von ab-in-den-Urlaub.de, unter dem Aktenzeichen 14 UKI 3/25 vollumfänglich ab. Die Verbraucherschützer hatten gefordert, dem Unternehmen die Verwendung von roten Balken mit entsprechenden Dringlichkeitshinweisen im Buchungsprozess unter Androhung von Ordnungsgeldern zu untersagen. Die Kläger stützten ihr Begehren maßgeblich auf Artikel 25 Absatz 1 DSA sowie auf nationale Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie argumentierten, die erzeugten Knappheitseffekte würden die Fähigkeit der Verbraucher zu einer informierten und autonomen Entscheidung maßgeblich beeinträchtigen.

Das Gericht folgte dieser Eingabe aber nicht und erklärte die Klage für unbegründet. In der Urteilsdarlegung setzen sich die Richter intensiv mit dem Verhältnis zwischen neuem EU-Recht und etabliertem deutschen Wettbewerbsrecht auseinander. Dabei erteilten sie der DSA-Anwendung in diesem Fall eine Absage. Zwar verbietet der DSA den Betreibern von Online-Plattformen ausdrücklich die Nutzung von Dark Patterns, um Nutzer nicht zu täuschen oder zu manipulieren. Allerdings greift hier eine grundlegende Ausnahme im Gesetzestext selbst: Das DSA-Verbot gilt nicht für Praktiken, die bereits unter die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fallen.

Da die Reisevermittlung auf dem Portal eine digitale Dienstleistung darstellt, die der unmittelbaren eigenen Absatzförderung des Unternehmens gegenüber Verbrauchern dient, ist der Kammer zufolge das klassische Wettbewerbsrecht vorrangig. Für den DSA bleibe in solchen Konstellationen kein Anwendungsbereich.

Somit mussten die Richter das Verhalten des Reiseportals rein nach den Maßstäben des deutschen UWG bewerten. Aber auch hier sahen sie die rechtliche Schwelle für ein Verbot nicht als überschritten an. Nach nationalem Recht ist eine geschäftliche Handlung erst dann unzulässig, wenn sie eine erhebliche Aggressivität aufweist oder die Rationalität der Kaufentscheidung vollständig in den Hintergrund drängt. Das OLG befand, dass die fraglichen Hinweise keinen derart überwältigenden psychologischen Druck erzeugten. Es verwies darauf, dass der durchschnittliche, angemessen informierte und kritische Internetnutzer heutzutage an solche Dringlichkeitshinweise im Netz gewöhnt sei. Große Online-Reisebüros nutzten diese Vielfalt an visuellen Reizen seit Jahren in erheblichem Umfang, was auch Untersuchungen des Bundeskartellamtes belegten.

Ferner wisse der moderne Verbraucher sehr wohl, dass Verfügbarkeiten im Hotelbereich dynamisch seien und sich rasch ändern könnten, heißt es weiter. Ein plötzlicher Impulskauf sei bei der Buchung einer oft mehrtägigen und kostspieligen Reise nicht allein wegen eines roten Balkens zu erwarten. Dem Kunden sei bewusst, dass er trotz der optischen Hervorhebungen jederzeit die Möglichkeit habe, Preise auf anderen Seiten zu vergleichen. Die Richter betonten, dass die Hinweise die Wahrnehmung von Alternativen nicht blockierten. Der Text enthalte durch die Formulierung, nicht zu lange zu überlegen, sogar immanent die Option, von einer Buchung Abstand zu nehmen. Eine maßgebliche Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit liege daher nicht vor.

Das Urteil macht deutlich, dass der Kampf gegen umstrittene Marketing-Tricks im E-Commerce auch in Zeiten des DSA ein juristisches Geduldsspiel bleibt. Solange optische Reize die Rationalität der Kunden nicht völlig ausschalten, stuft die Rechtsprechung sie als zulässiges Buhlen um Käufer ein. Die Revision gegen das Urteil ließ das OLG Dresden nicht zu, da es sich um die Anwendung anerkannter Rechtsgrundsätze auf einen Einzelfall handle. Den Streitwert setzten die Richter auf moderate 10.000 Euro fest, um das Kostenrisiko für den klagenden Verbraucherschutzverband im Sinne des Allgemeinwohls zu begrenzen. Dennoch zeigt das Verfahren, dass die Grenzen zwischen legitimer Werbung und unzulässiger Manipulation im digitalen Raum weiterhin genau austariert werden müssen.

Stefan Krempl

Montag, 20. Juli 2026

US-Visa-Erpressung: EU droht Grundrechte in Biometriedeal mit den USA zu opfern

Ein geleakter Entwurf legt nahe: Die EU-Kommission knickt beim verstärkten Grenzschutz vor Washingtons Überwachungsdruck ein und riskiert ein juristisches Fiasko vor dem EuGH.

Die EU-Kommission steht in der Kritik, bei den geheimen Verhandlungen über ein neues Sicherheits- und Datenabkommen mit den USA grundlegende europäische Rechtsstandards aufzugeben. Ein geleakter Entwurf des Rahmenabkommens für die „Enhanced Border Security Partnerships“ (EBSP) zeigt, dass die Brüsseler Unterhändler den weitreichenden Überwachungsforderungen Washingtons fast vollständig nachgegeben haben.

Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) warnt in einer juristischen Analyse eindringlich vor den Folgen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordert EDRi in einem offenen Brief die EU-Institutionen auf, dem amerikanischen Druck standzuhalten und die europäischen Datenschutzgarantien nicht für das visumfreie Reisen zu opfern. Zu den prominenten Erstunterzeichnern des Appells gehören internationale Organisationen wie Access Now und das Centre for Democracy and Technology (CDT) sowie renommierte Bürgerrechtsgruppen wie Statewatch, Digitalcourage, die Digitale Gesellschaft und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD).

Der Ursprung des Konflikts liegt im Jahr 2022, als die US-Regierung ankündigte, die Beibehaltung der Visumfreiheit im Rahmen des Visa-Waiver-Programms an eine neue Bedingung zu knüpfen: Partnerländer müssen den US-Behörden den automatisierten Zugriff auf nationale biometrische Datenbanken gewähren. Dieses EBSP-Verfahren dient der massenhaften Überprüfung und Risikobewertung von Reisenden noch vor deren Einreise in die USA. Obwohl die Gespräche bereits seit Jahren im Geheimen laufen, erhielt die EU-Kommission erst im Dezember 2025 ein offizielles Mandat des EU-Rates, um ein einheitliches Rahmenabkommen auszuhandeln. Auf dessen Basis sollen die Mitgliedstaaten dann bilaterale Verträge schließen.

Die nun vorliegenden Details aus dem im Mai durch Statewatch geleakten Entwurf zeigen indes eine drastische Abweichung von diesem Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten. Laut EDRi verstößt der ausgehandelte Text in weiten Teilen gegen europäisches Primär- und Sekundärrecht, insbesondere gegen die Grundrechtecharta. Im Kern geht es um einen systematischen Transfer sensibler Daten, der laut Kritikern einer Erpressung gleicht. Trifft eine automatisierte US-Abfrage bei der ESTA- oder Visumbeantragung auf einen Treffer in einer europäischen Datenbank, müssten die EU-Staaten in Fast-Echtzeit nicht nur Biometrie- und Identitätsdaten übermitteln, sondern auch subjektive Risikoeinschätzungen liefern.

Durch die geforderte Geschwindigkeit wird eine effektive menschliche Überprüfung der Datenqualität in Europa praktisch unmöglich gemacht. Das wiegt umso schwerer, als die US-Behörden Reisende im Vorfeld über ein automatisiertes System durchleuchten, das auch öffentlich zugängliche Social-Media-Profile auswertet. Besonders pikant ist, dass der vorliegende Entwurf keinen Schutz vor Diskriminierung aufgrund politischer Meinungen enthält. Angesichts des harten Vorgehens der Trump-Administration gegen politischen Protest befürchten die Bürgerrechtler, dass Social-Media-Beiträge gegen die US-Regierung, die Unterstützung von Transgender-Rechten oder die Teilnahme an Protestsituationen über den europäisch-amerikanischen Datenabgleich zu direkten Einreiseverweigerungen oder Inhaftierungen an den US-Grenzen führen könnten.

Zudem hebelt das Abkommen der Analyse zufolge fundamentale Datenschutzprinzipien aus. Die Zweckbindung werde nahezu komplett aufgelöst, da US-Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste die Daten für beliebige andere Ermittlungen nutzen und sie sogar an lokale Polizeibehörden weitergeben dürften, für die die Schutzregeln des Abkommens gar nicht gelten. Auch bei den Speicherfristen drohe ein uferloser Zustand: das EU-Recht verlangt eine strikte Begrenzung. Die US-Rechtslage erlaubt es dagegen dem Department of Homeland Security (DHS), die Daten im Automated-Targeting-System für bis zu 75 Jahre aufzubewahren – weit über die eigentliche Reise hinaus.

Ein echter Rechtsschutz für betroffene EU-Bürger sei im Entwurf nicht vorgesehen, heißt es. Die Rechte auf Auskunft, Benachrichtigung und Löschung richteten sich rein nach US-Recht, wobei der US Judicial Redress Act für diese Art von Grenzkontroll- und Visadaten explizit nicht greife. Betroffene erführen meist nicht einmal, dass sie Opfer einer fehlerhaften automatisierten Entscheidung wurden. Sie hätten aufgrund der US-Rechtsprechung kaum Chancen, vor einem amerikanischen Gericht zu klagen. Da auch eine unabhängige Datenschutzkontrolle in den USA nach jüngsten Urteilen des Supreme Courts als verfassungswidrig gilt, fehle jegliche wirksame Aufsicht.

EDRi und die Mitunterzeichner warnen die EU-Länder vor einem juristischen Fiasko. Sollte das Abkommen in dieser Form verabschiedet werden, dürfte es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen eklatanter Mängel beim Datenschutzniveau scheitern. Die Zivilgesellschaft fordert daher einen sofortigen Stopp der Verhandlungen, bis die USA rechtsstaatliche Garantien und einen echten Grundrechteschutz nachweisen können – kein Abkommen sei besser als ein Deal, der die Rechte der Bürger leichtfertig verscherbelt.

Stefan Krempl

Urteil: Ärztin muss Kollegen nach Datenleck bei WhatsApp Schadensersatz zahlen

Das Arbeitsgericht Siegburg verurteilt eine Stationsärztin, weil sie Diagnosen eines Kollegen in einer Chatgruppe geteilt und ihn lächerlich gemacht hat.

Der schnelle Austausch über Messenger-Dienste gehört in vielen Betrieben längst zum Arbeitsalltag, birgt aber auch erhebliche rechtliche Risiken. Das gilt vor allem beim Umgang mit sensiblen Daten. Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem nun publik gemachten Urteil klargestellt, dass die unbefugte Weitergabe von Krankheitsdaten in einer beruflichen WhatsApp-Gruppe schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (Az.: 1 Ca 1741/25). Im konkreten Fall verurteilten die Richter eine Stationsärztin dazu, einem Kollegen ein immaterielles Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu zahlen und das Verhalten künftig zu unterlassen, nachdem sie dessen vertrauliche Gesundheitsdaten im gemeinsamen Chat offengelegt hatte.

Der gerichtlichen Auseinandersetzung ging laut einer Mitteilung der Instanz ein handfester Konflikt in der Belegschaft einer Klinik voraus. Der Kläger war dort als Arzt in Weiterbildung beschäftigt, die Beklagte war dort Stationsärztin. Für die interne Abstimmung von Dienstübernahmen, Urlaubsplanungen und kurzfristigen Krankmeldungen nutzten die Mediziner eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe. Als sich der Kläger vor einem anstehenden Wochenenddienst in der eigenen Klinik untersuchen ließ und anschließend krankmeldete, musste die Beklagte kurzfristig einspringen.

Ihren Ärger über die zusätzliche Arbeitsbelastung machte sie daraufhin in der Chatgruppe öffentlich. Dabei beließ sie es jedoch nicht bei einer Beschwerde über den Ausfall, sondern teilte die konkreten Diagnosen des Kollegen mit der gesamten Runde. Zudem spottete sie über den Zustand des Betroffenen und äußerte die Vermutung, dieser simuliere die Erkrankung nur und habe lediglich einen Pups quer sitzen.

Der bloßgestellte Mediziner wehrte sich gegen die Verletzung seiner Privatsphäre und zog wegen des Datenschutzverstoßes vor das Arbeitsgericht Siegburg, wo er auf Unterlassung und Schadensersatz klagte. Die Richter gaben der Klage in weiten Teilen statt und stellten fest, dass die Beklagte personenbezogene Gesundheitsdaten ohne jegliche Berechtigung weitergegeben habe. Da es sich bei medizinischen Diagnosen um besonders geschützte Daten handelt, wog der Verstoß schwer.

Das Gericht sah ferner die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr als gegeben an, obwohl der Kläger das Krankenhaus zwischenzeitlich verlassen hat und an einer anderen Arbeitsstätte tätig ist. Ausschlaggebend für diese Einschätzung war etwa das Verhalten der Beklagten während der mündlichen Verhandlung, bei der sie sich uneinsichtig zeigte und kein Unrechtsbewusstsein für ihr Fehlverhalten erkennen ließ.

Neben dem Unterlassungsgebot sprachen die Richter dem Kläger ein immaterielles Schadensersatzgeld zu. Die Summe von 1000 Euro soll den erlittenen Kontrollverlust über die eigenen Daten sowie die erhebliche Bloßstellung vor der Kollegenschaft kompensieren, da der Mann durch die Äußerungen im Chat ins Lächerliche gezogen wurde.

Das Urteil verdeutlicht, dass der Schutz sensibler Mitarbeiterdaten auch im digitalen Zeitalter und in vermeintlich privaten oder informellen Kommunikationskanälen gewahrt bleiben muss. Angestellte dürfen demnach auch bei persönlicher Verärgerung über Dienstausfälle keine vertraulichen Informationen offenlegen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Beklagten steht die Möglichkeit offen, Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einzulegen.

Stefan Krempl

EUDI-Wallet: Skepsis und Unwissenheit bedrohen Prestigeprojekt des Bundes

Rund sechs Monate vor dem Start der EU-Brieftasche hierzulande kennt die Mehrheit der Deutschen die damit verknüpfte europäische elektronische Identität (eID) nicht. Wer informiert ist, vertraut dem Staat jedoch eher.

Knapp ein halbes Jahr vor dem geplanten Start eines der ambitioniertesten und wichtigsten Digitalprojekte der Bundesregierung und der EU herrscht in der Bevölkerung noch Skepsis und weitgehendes Unwissen. Nur 46 Prozent der Menschen in Deutschland trauen der Regierung aktuell zu, die europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) sowohl sicher als auch benutzerfreundlich einzuführen. Gleichzeitig offenbart sich ein massives Informationsdefizit: Lediglich 23 Prozent der Bürger wissen überhaupt, was sich hinter dem Begriff EUDI verbirgt.

Die Zahlen gehen aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Marktforschungsunternehmen Sapio Research im Juni 2026 im Auftrag der Identitätsplattform IDnow unter 1000 deutschen Verbrauchern durchgeführt hat. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Erfolg des gesamten Vorhabens auf der Kippe stehen könnte, wenn die Exekutive die Aufklärungsarbeit nicht intensiviert.

Interessanterweise liefert die Studie direkt den Schlüssel zur Lösung dieses Problems, denn Wissen korreliert in diesem Fall stark mit Vertrauen. Verbraucher, die bereits mit dem Konzept der EUDI-Wallet vertraut sind, trauen der Bundesregierung eine erfolgreiche Umsetzung mehr als doppelt so häufig zu wie diejenigen, die noch nie davon gehört haben. Konkret liegt der Vertrauenswert bei den Informierten bei 73 Prozent, während er bei den Unwissenden auf magere 30 Prozent absinkt. Liudmyla Rabchynska, Director of Global Regulatory und Government Affairs bei IDnow, wertet dies als Zeichen, dass eine digitale Brieftasche nur dann Vertrauen schaffen kann, wenn die Menschen den konkreten Nutzen für ihren Alltag verstehen. Information und strategische Kommunikation seien in den verbleibenden Monaten der entscheidende Hebel für den Erfolg. Rabchynska weiß dies aus praktischer Erfahrung: Als ehemalige stellvertretende Ministerin für digitale Transformation der Ukraine war sie maßgeblich an der Einführung der staatlichen App Diia beteiligt, die heute als eines der Vorzeigeprojekte weltweit für digitale Bürgerplattformen gilt.

Die Ironie an den Umfrageergebnissen ist, dass sich die Menschen in Deutschland eigentlich genau die Funktionen wünschen, die die EUDI-Wallet theoretisch bieten soll. So gaben 64 Prozent der Befragten an, dass sie die digitale Brieftasche eher nutzen würden, wenn sie damit im Alltag beispielsweise ihr Alter nachweisen könnten, ohne direkt alle anderen sensiblen persönlichen Daten offenlegen zu müssen. Der wichtigste Faktor für das Vertrauen der Nutzer ist laut der Umfrage die Souveränität über die eigenen Daten, also die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, welche Informationen an wen übermittelt werden. Die EUDI-Wallet wurde genau für diesen Zweck entwickelt: Sie soll mehr Datenkontrolle garantieren und das sogenannte Prinzip der Datenminimierung konsequent umsetzen, sodass nur die für einen spezifischen Nachweis zwingend erforderlichen Details geteilt werden. Allerdings gibt es noch heftigen Streit über die Umsetzung dieser Ziele.

Dennoch nimmt bloßes Wissen den Menschen nicht automatisch alle Sorgen, es stärkt lediglich das Grundvertrauen in die Machbarkeit. Die Umfrage zeigt, dass auch informierte Bürger weiterhin Fragen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und potenziellem Missbrauch umtreiben. Gerade einmal sechs Prozent der Deutschen erklären, überhaupt keine Bedenken gegenüber der EUDI-Wallet zu haben. Experten sehen darin aber kein Ausschlusskriterium. Laut Rabchynska sind Bedenken gegenüber einer völlig neuen digitalen Identitätslösung nachvollziehbar. Die eigentliche Kommunikationsaufgabe des Staates bestehe nun darin, die technischen Schutzmechanismen transparent zu erklären und den Nutzern zu verdeutlichen, wie sie die Kontrolle über ihre Identität behalten.

Der Informationsstand im Land zu dem Thema ist ingesamt niedrig. 29 Prozent haben zwar schon einmal von dem Vorhaben gehört, wissen aber nicht, worum es sich genau handelt. Fast die Hälfte der Bevölkerung, nämlich 48 Prozent, hat noch nie ein Wort über die EUDI-Wallet gehört.

Neben der Bekanntheit wird sich die Akzeptanz aber vor allem in der Praxis beweisen müssen. Hier lauern die größten Ängste der Verbraucher: Stolze 73 Prozent befürchten, dass die verschiedenen Systeme und digitalen Dienste im Alltag nicht reibungslos ineinandergreifen werden. Zudem sorgen sich 69 Prozent, dass die Technologie am Ende zu kompliziert oder schlicht unzuverlässig sein könnte. Das Mammutprojekt der Bundesregierung steht somit vor einer doppelten Reifeprüfung: Es muss den Bürgern bis zum Start verständlich erklärt werden und sich zeitgleich im Alltag als absolut krisenfest erweisen.

Stefan Krempl

Samstag, 18. Juli 2026

Australien plant weltweit erstes Gesetz für grüne Rechenzentren

Der australische Premierminister Albanese kündigt strenge Umwelt- und Urheberrechtsauflagen für Künstliche Intelligenz an. Großprojekte müssen eigenen Strom erzeugen.


Während die USA und Europa zunehmend mit dem enormen Ressourcenhunger und den gesellschaftlichen Folgen der Künstlichen Intelligenz ringen, prescht Australien mit einem weltweit einmaligen Gesetzesvorhaben vor. Die Regierung unter Premierminister Anthony Albanese will den rasant wachsenden Sektor in geordnete Bahnen lenken und hat ein umfassendes Regelwerk angekündigt.


Kern der skizierten „Australian Standards for AI“ ist eine strikte Kopplung des digitalen Booms an den Klimaschutz und die Wahrung von Urheberrechten. Damit reagiert das Land auf das enorme Interesse globaler Tech-Konzerne, die in den vergangenen Monaten verstärkt Niederlassungen und Investitionen auf dem Kontinent angekündigt haben. Australien lockt die Branche vor allem durch seine geografische Größe und das enorme Potenzial an erneuerbaren Energien. Doch die Politik will den Wildwuchs stoppen, bevor er die nationale Infrastruktur gefährdet.

Das geplante Regelwerk soll vor allem dort eingreifen, wo der Betrieb von KI die größten physischen Spuren hinterlässt: beim Energie- und Wasserverbrauch. Große Rechenzentren, die für das Training und den Betrieb von KI-Modellen unerlässlich sind, sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, so viel sauberen Strom selbst zu erzeugen, wie sie verbrauchen. Die Betreiber müssten so die Kosten für den Netzanlass vollständig selbst tragen, um zu verhindern, dass die Strompreise für die normale Bevölkerung steigen.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Rechenzentren in Phasen hoher Netzbelastung ihre Leistung drosseln müssen, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Auch beim Wasserverbrauch zur Kühlung der Serverfarmen werden den Unternehmen strenge Effizienzauflagen gemacht. Um eine Zersiedelung zu verhindern und lokale Gemeinschaften zu schützen, will die Bundesregierung in Canberra eng mit den Bundesstaaten und Territorien zusammenarbeiten, damit neue Standorte nur in dafür geeigneten Regionen entstehen.

Neben den ökologischen Leitplanken nimmt die australische Regierung auch den Schutz von Kulturschaffenden und Medienunternehmen in den Fokus. Kreative wie Autoren, Musiker, Journalisten und bildende Künstler sollen die volle Kontrolle über den Wert und den Preis ihrer Werke behalten, wenn diese für das Training von KI-Systemen genutzt werden. Premierminister Anthony Albanese hebt hervor, dass jede Nutzung ohne die explizite Kontrolle und Zustimmung der Urheber schlicht Diebstahl sei. Bisher habe kein Land weltweit diese Herausforderung zufriedenstellend gelöst, weshalb Australien nun vorangehen wolle.

Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass immaterielles Eigentum nicht zugunsten internationaler Tech-Giganten ausgebeutet wird. In den kommenden Wochen will die Regierung weitere Prioritäten für die Verbrauchersicherheit im KI-Bereich vorstellen, wobei das kürzlich gegründete KI-Sicherheitsinstitut eine zentrale Rolle spielen dürfte.

Die Umsetzung der ehrgeizigen Pläne hat bereits begonnen. Ab sofort wird ein neues „Office of AI“ direkt im Ministerium des Premierministers die Implementierung der Standards auf nationaler Ebene koordinieren und beschleunigen. Der Zeitplan ist ambitioniert, denn bereits im August soll das Konzept im nationalen Kabinett beraten werden, gefolgt von der Einbringung der entsprechenden Gesetzgebung Anfang des kommenden Jahres.

Die Regierung verspricht sich von klaren Vorgaben nicht nur den Schutz von Umwelt und Kultur, sondern auch mehr Planungssicherheit für Investoren, Für den zuständigen Industrieminister Tim Ayres und den Digitalstaatssekretär Andrew Charlton geht es bei dem Vorhaben um nichts Geringeres als die technologische Souveränität des Landes. Das Ziel sei ein nachhaltiges, inklusives Wachstum, bei dem die Gewinne der technologischen Entwicklung der gesamten Gemeinschaft zugutekommen und nicht auf Kosten der Lebensqualität der Australier gehen.

Stefan Krempl