Sonntag, 21. Juni 2026

Digital Networks Act: EU-Pläne für Glasfaser & Co. stoßen auf viel Kritik

Die EU-Kommission will den Telekom-Markt modernisieren. Doch der Entwurf zum Digital Networks Act erntet in 215 Rückmeldungen viel Widerstand aus schier allen Lagern.

Viel vorgenommen hat sich die EU-Kommission beim Netzausbau: Mit dem von ihr vorgeschlagenen Digital Networks Act (DNA) soll der europäische Telekommunikationsmarkt vereinfacht und modernisiert werden. Primäres Ziel: Den europaweiten Ausbau von High-Speed- und Gigabit-Infrastrukturen wie Glasfaser voranzutreiben und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents zu stärken. Insgesamt gab es die stattliche Menge von 215 Rückmeldungen zu dem Gesetzentwurf. Die vorliegenden Stellungnahmen von Verbänden der Telekommunikationsbranche, der Internetwirtschaft sowie von Zivilgesellschaft und Verbraucherschützern zeigen dabei ein deutliches Bild: Fast niemand ist mit dem aktuellen Entwurf vollends zufrieden. Die jeweiligen Interessenslagen könnten in entscheidenden Detailfragen kaum gegensätzlicher sein.

Ein hochgradig umstrittener Punkt des Entwurfs ist die indirekte Wiederbelebung der sogenannten "Fair Share"-Debatte, also der Frage, ob große Inhalteanbieter an den Netzausbaukosten beteiligt werden sollen. Der europäische Telekommunikationsverband Connect Europe, der vorrangig die großen etablierten Netzbetreiber vertritt, beklagt eine anhaltende und ungerechte Asymmetrie auf dem Markt. Wenige große Technologiekonzerne seien für über 70 Prozent des weltweiten Internetverkehrs verantwortlich, würden sich aber an den massiven Transportkosten de facto kaum beteiligen. Die im DNA vorgesehene Möglichkeit zu freiwilligen Schlichtungsverfahren geht dem Verband deshalb nicht weit genug. Er fordert zwingende, bindende Verpflichtungen für große Datenverursacher, über die Zusammenschaltung und den IP-Datentransport zu verhandeln.

Genau solche Rufe stoßen bei einer breiten Allianz auf strikte Ablehnung. Der Industrieverband Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe) sieht darin die gefährliche Einführung von Netzgebühren durch die Hintertür, was den bislang völlig reibungslos funktionierenden und auf Vertrauen basierenden Markt der IP-Zusammenschaltung empfindlich stören würdeAuch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) warnt davor, dass solche bilateralen Zahlungsmechanismen primär nur den ganz großen Telekommunikationskonzernen zugute kämen und den Wettbewerb verzerren könntenDie europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc fürchtet, dass etwaige Netzgebühren am Ende unausweichlich auf die Endkunden abgewälzt würden.

Eng verknüpft mit dieser wirtschaftlichen Debatte ist die große Sorge um den Erhalt der Netzneutralität. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works warnt, dass der DNA ein ganzes Jahrzehnt an hart erkämpften und etablierten Schutzmechanismen für das offene Internet aushebeln könnteStein des Anstoßes ist die geplante Streichung von 18 der insgesamt 19 Erwägungsgründe der ursprünglichen Verordnung über das offene Internet, die bislang das entscheidende Fundament für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bildetenFerner kritisieren die Aktivisten, dass Anbieter durch die neuen Regelungen zu sogenannten Spezialdiensten künftig bezahlte Überholspuren im Netz anbieten könnten, die das reguläre Internet benachteiligen.

Auch Beuc und CCIA Europe fordern, die bestehende Verordnung über das offene Internet komplett aus dem DNA herauszuhalten und als eigenständiges Gesetz zu belassen. Demgegenüber pocht Connect Europe auf eine dringend nötige Reform. Moderne 5G-Netze erforderten ein flexibleres Verkehrsmanagement sowie Möglichkeiten zur Qualitätsdifferenzierung durch sogenanntes Network SlicingDer Verband plädiert auch dafür, spezielle Geschäftskundendienste (B2B) ganz aus den strengen Vorgaben herauszunehmen.

Auch beim Thema Verbraucherschutz prallen vWelten aufeinander. Die Kommission strebt eine Harmonisierung der Endnutzerrechte an, um den europäischen Binnenmarkt stärker zu vereinheitlichen. Die Verbraucherschützer von Beuc schlagen hier aber Alarm: Diese angestrebte Anpassung dürfe unter keinen Umständen dazu führen, dass das bereits bestehende, hohe Schutzniveau in einigen Mitgliedstaaten abgesenkt werdeIn Deutschland gebe es etwa sehr strenge und verbraucherfreundliche Regeln zu Produktinformationsblättern und streng regulierte Kündigungsfristen, die durch den DNA aufgeweicht werden könnten, falls keine passenden nationalen Öffnungsklauseln verankert werden.

Beuc verlangt stattdessen eine generelle Ausweitung der Rechte, etwa durch EU-weit garantierte Mindestgeschwindigkeiten und die strikte Begrenzung von Telekommunikations-Vertragslaufzeiten auf maximal zwölf Monate. Die Industrieverbände eco und Connect Europe kritisieren diese Herangehensweise indes als massive Überregulierung. Branchenspezifische Verbraucherschutzregeln sollten zugunsten bereits geltender, allgemeiner horizontaler Gesetze abgebaut werden, um Informationsüberflutungen bei den Kunden und bürokratische Doppelbelastungen bei den Anbietern zu vermeiden.

Auf technologischer und infrastruktureller Ebene sorgt ferner die Migration von alten Kupfer- auf neue Glasfasernetze für hitzige Diskussionen. Während der Breko klare, objektive Vorgaben für die Kupferabschaltung begrüßt, geht ihm der Starttermin für die finale Abschaltrunde bis Ende 2035 nicht schnell genugDer Prozess müsse bereits zwingend beginnen, wenn 85 Prozent der Haushalte eines Gebiets per Glasfaser angebunden werden können, anstatt der von der Kommission vorgeschlagenen 95 Prozent.

Connect Europe wehrt sich gegen solche starren, EU-weiten Fristen. Die Abschaltung der Legacy-Netze müsse rein marktgetrieben und in der technologischen Hand der Betreiber bleibenGleichzeitig plädieren die großen Netzbetreiber im Bereich der Funkfrequenzen für unbegrenzte oder zumindest 40-jährige Lizenzen, um die dringend benötigte Investitionssicherheit für den weiteren 5G- und 6G-Ausbau zu gewährleisten. Der Breko sieht genau darin eine imminente Gefahr für den Wettbewerb und fordert im Gegenzug zwingende Vorleistungszugänge für Mobilfunk-Discounter, um langfristige Monopolbildungen zu verhindern.

Ein weiterer Kritikpunkt der Internetwirtschaft betrifft den grundsätzlichen Anwendungsbereich der geplanten Verordnung. Der eco und CCIA Europe monieren, dass klassische Telekommunikationspflichten künftig auch auf völlig andersartige Akteure wie Cloud-Anbieter oder Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) ausgeweitet werden sollenDas schaffe nicht nur rechtliche Unsicherheiten, da diese Firmen bereits durch andere umfangreiche EU-Regulierungen wie NIS2 oder den Cyber Resilience Act (CRA) ohnehin schon strengen Sicherheitspflichten unterlägenNeue branchenspezifische Resilienz-Vorgaben im DNA würden hier zu unnötigen regulatorischen Überschneidungen und massiver neuer Bürokratie führen, anstatt den digitalen Markt effektiv zu vereinfachen. Die Kommission steht nun vor der Aufgabe, aus diesen oft widersprüchlichen Forderungen einen praxistauglichen Rechtsakt zu schmieden.

Stefan Krempl

Samstag, 20. Juni 2026

Bulgariens brisante Deals: Spionagesoftware für autokratische Regime

Exportlizenzen enthüllen: Ein in Sofia sitzendes Tochterunternehmen der berüchtigten NSO-Group lieferte Überwachungstechnik in Staaten mit dubioser Menschenrechtsbilanz.

Die EU rühmt sich gerne ihrer strengen Exportkontrollen, doch die Realität hinter den Kulissen sieht teils anders aus. Neue Enthüllungen zeigen, wie europäische Überwachungstechnologie gezielt in Länder gelangt, die für die Unterdrückung von Oppositionellen, Journalisten und der Zivilgesellschaft bekannt sind. Im Zentrum des Geschehens steht Bulgarien. Die dortigen Behörden haben über Jahre hinweg den Export hochentwickelter Spionagesoftware und Überwachungsinfrastruktur an Geheimdienste und Sicherheitsbehörden weltweit genehmigt. Betroffen sind Staaten wie Aserbaidschan, Serbien, Malaysia und Mexiko – allesamt Länder, die von internationalen Beobachtern immer wieder wegen Menschenrechtsverletzungen und demokratischer Rückschritte kritisiert werden.

Details dieser Geschäfte gehen aus offiziellen Exportlizenzen hervor, die die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch in einem Bericht offengelegt und das Online-Magazin Politico ausgewertet hat. Die Spur führt direkt zu einem Unternehmen namens Circles BG mit Sitz in der bulgarischen Hauptstadt Sofia. Circles ist kein unbeschriebenes Blatt, sondern ein Tochterunternehmen der israelischen NSO Group. Letztere erlangte weltweite, zweifelhafte Berühmtheit durch ihre Spionagesoftware Pegasus, mit der Politiker wie der französische Präsident Emmanuel Macron oder der indische Politiker Imran Khan ausgespäht wurden. Einer der Gründer von Circles, ein ehemaliger Kommandeur des israelischen Militärgeheimdienstes, wurde zudem von den USA sanktioniert. Er steht auch hinter dem Konsortium, das die umstrittene Predator-Software entwickelte, die 2022 in Griechenland einen massiven Abhörskandal auslöste.

Zwischen 2018 und 2023 flossen die bulgarischen Exporte fast ungehindert. So kaufte der aserbaidschanische Auslandsgeheimdienst im Sommer 2022 Server- und Speicherinfrastruktur sowie ein System zur Handy-Ortung über Mobilfunkmasten. Die Laufzeit dieser Lizenz deckte ausgerechnet jene kritischen Monate ab, in denen der Konflikt um Berg-Karabach eskalierte. Unabhängige Forscher wiesen später nach, dass in diesem Zeitraum armenische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit Pegasus-Spyware ins Visier genommen wurden.

Ähnlich brisant ist ein Deal mit Serbien: Wenige Monate vor den dortigen Wahlen im Dezember 2023 erwarb das serbische Innenministerium ein tragbares Gerät zur Überwachung und Standortbestimmung von Mobiltelefonen. Menschenrechtsorganisationen warfen Belgrad später vor, Spionagesoftware gegen Aktivisten eingesetzt zu haben, was die Regierung bestreitet.

Die Liste der Endabnehmer ist lang und liest sich wie ein globales Who's Who der Überwacher. Neben den Vereinigten Arabischen Emiraten und Malaysia tauchen in den Dokumenten auch Länder wie Bahrain, Brasilien, Marokko, Jordanien und mehrere lateinamerikanische Staaten auf. In Mexiko ging die taktische Aufklärungstechnik an die Regierung des Bundesstaates Michoacán, einer Region, die seit Jahren massiv unter der Gewalt von Drogenkartellen leidet.

Die Frachtpapiere zeigen, dass die Lieferungen stets den Flughafen Sofia verließen, teils geschickt über Zwischenstationen in Luxemburg geschleust, um Verbindungen zur NSO-Muttergesellschaft zu verschleiern. Auch direkte finanzielle Verflechtungen sind dokumentiert: So kaufte die NSO Group selbst Technologie bei ihrer bulgarischen Tochter ein, die letztlich beim Heimatfrontkommando des israelischen Verteidigungsministeriums landete.

Rechtlich bewegen sich die Exporte in einer Grauzone. Das bulgarische Außenministerium betont, dass alle Anträge streng geprüft würden und die Technologie laut den eingereichten Dokumenten ausschließlich der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung sowie humanitären Rettungseinsätzen diene. Auch gibt es keine Hinweise darauf, dass Circles gegen geltendes Recht verstoßen hat; das Unternehmen selbst schweigt zu den Vorwürfen. Dennoch wirft der Fall ein Schlaglicht auf die eklatanten Schwächen der europäischen Exportkontrolle für sogenannte Dual-Use-Güter, also Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Das Problem ist struktureller Natur: Moderne Überwachungssysteme bestehen oft aus einer Mischung aus Software, Ortungstools und handelsüblicher Computerhardware. Für Behörden ist es schwer zu differenzieren, wo normale Telekommunikation aufhört und digitale Spionage beginnt. Die EU-Kommission steht nun unter Zugzwang. Sie bereitet eine Reform der Exportregeln für Anfang 2027 vor. Kritiker von Human Rights Watch bemängeln, dass Brüssel trotz voller Sichtbarkeit der Exporte jahrelang tatenlos zugesehen habe, wie europäische Technik zur weltweiten Repression beigetragen hat.

Stefan Krempl

Digitale Identität: EU-Bürger in der Google- und Apple-Falle?

Während Deutschland und Frankreich bei der neuen EUDI-App auf digitale Souveränität setzen, begeben sich andere Staaten in die Abhängigkeit von US-Tech-Riesen.

Bei einem Treffen in den Niederlanden versuchte ein Beamter unlängst, Journalisten und Aktivisten zu beruhigen. Die kommende, von der EU vorgeschriebene digitale Identitäts-App  für die EUDI-Wallet sei absolut sicher und robust konstruiert. Es sei denn, so fügte er scherzhaft hinzu, Google oder Apple kollaborieren mit jenem Mann im Weißen Haus. 

Diese Anekdote gibt das Investigativ-Portal Follow the Money wider. Was in einem Konferenzzentrum in Utrecht als humorvoller Einwurf gedacht war, legte demnach in Wahrheit die tief sitzenden Ängste und die eklatanten systemischen Schwachstellen einer Anwendung offen, die bald die sensibelsten persönlichen Daten von Hunderten Millionen EU-Bürgern in sich tragen soll. Die App soll künftig nicht nur dem bloßen Identitätsnachweis bei Kontrollen dienen, sondern soll auch Bildungsabschlüsse abbilden und Einkommensnachweise digital belegen.

Die EU-Kommission hat eine klare Frist gesetzt. Bis zum Ende dieses Jahres müssen alle Mitgliedstaaten eine voll funktionsfähige digitale Wallet an den Start bringen. Doch hinter den Kulissen der nationalen Entwicklerteams offenbart sich eine tiefe technologische und ideologische Kluft innerhalb der Staatengemeinschaft. Während Schwergewichte wie Deutschland und Frankreich eigene Lösungen entwickeln, um die nationale und europäische digitale Souveränität explizit zu schützen, wählen andere Länder wie die Niederlande und Italien einen umstrittenen Abkürzungsweg. Sie lagern fundamentale Kernfunktionen an US-amerikanische Großkonzerne aus und bauen Systeme, die zwingend auf Softwarearchitekturen von Apple und Google setzen. Und das in einer geopolitischen Phase, in der die EU lautstark nach strategischer Unabhängigkeit von der US-Administration unter Donald Trump verlangt. Diese fundamentale Abhängigkeit von US-Technologiegiganten alarmiert Sicherheits- und Datenschützer gleichermaßen.

Dabei sahen die Spielregeln ursprünglich völlig anders aus. Als die Kommission  2023 die erste Version der technischen Spezifikationen für die europäische ID-Börse auf der Softwareplattform GitHub veröffentlichte, enthielten die Dokumente keinerlei Verpflichtung zur Nutzung von US-Diensten. Den Mitgliedstaaten stand und steht es völlig frei, eine eigene digitale Geldbörse zu entwickeln, die gänzlich ohne Technologie aus Übersee auskommt. Doch die Integration der fertigen Verifizierungssoftware von Google und Apple erwies sich für die App-Entwickler schlichtweg als der bequemste und schnellste Weg, um die komplexen technischen Mindestanforderungen der EU zeitgerecht zu erfüllen. Der niederländische Tech-Experte Brenno de Winter bestätigte gegenüber Follow the Money, dass sich die 27 EU-Staaten anfangs voller Enthusiasmus an den Bau ihrer Wallet-Apps machten, ohne den potenziellen Abhängigkeiten von Apple und Google nennenswerte Beachtung zu schenken.

Das bittere Erwachen folgte im Herbst 2024. Italienische Softwareentwickler stellten fest, dass ihre nationale Identitäts-App ohne die Betriebssysteme und Hintergrunddienste von Google oder Apple überhaupt nicht mehr lauffähig war. Ein Blick in die Versionshistorie auf GitHub zeigt, dass im Februar 2025 eine identische, unkonditionierte Kopplung auch in den Quellcode der niederländischen App eingefügt wurde. Damit wurde die Verknüpfung mit den Systemen der US-Konzerne festgeschrieben. Wer die App nutzen will, benötigt zwingend ein aktives Benutzerkonto bei Google oder Apple. Die breite IT-Gemeinschaft in den Niederlanden schien diese gravierende Weichenstellung zunächst kaum zu registrieren.

Das niederländische Innenministerium verteidigt den Schritt und bestätigte, dass die staatliche NL Wallet nach derzeitigem Stand ausschließlich von Bürgern verwendet werden könne, die ein Konto bei Google oder Apple besitzen. Das sei primär aus Sicherheitsgründen geschehen, um eine breite Nutzerbasis sofort und geschützt zu erreichen. Zwar betonte ein Regierungssprecher gegenüber Follow the Money, die App befinde sich noch in der Entwicklung und es seien keine endgültigen Design-Entscheidungen getroffen worden. Doch er räumte ein, dass derzeit an keinerlei Version gearbeitet werde, die ohne ein Google- oder Apple-Konto auskäme.

Renommierte Wissenschaftler reagieren entsetzt. Jaap-Henk Hoepman, Professor für digitale Sicherheit an der Radboud-Universität, warnt eindringlich davor, staatliche Kernaufgaben auszulagern. Die Ausstellung von Identitätsdokumenten, ob auf Papier oder digital, liege in der exklusiven Verantwortung des Staates, der die vollständige Kontrolle behalten müsse. Auch Barbara Kathmann, Abgeordnete im niederländischen Digitalausschuss, betont, dass eine staatliche App niemals von privaten US-Giganten abhängen dürfe. Sie verweist auf das bestehende niederländische System DigiD, das hervorragend ohne die US-Konzerne auskommt.

Dass es anders geht, beweisen die europäischen Nachbarn. Die Schweiz versprach nach viel Kritik, an einer komplett Google-freien Version ihrer ID-App zu arbeiten. In Deutschland deklariert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die digitale Souveränität als oberstes Ziel. Die deutsche Wallet müsse zwingend ohne Software von Google und Apple funktionieren. Eine spätere Unterstützung für Google-Systeme werde höchstens dann integriert, wenn diese einen nachweisbaren, zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt.

Auch Frankreich verfolgt den eisernen Grundsatz, bei solch sensiblen hoheitlichen Aufgaben wie der Identitätsprüfung keinerlei Software von privaten Drittunternehmen zu nutzen und behält die Sicherheitsgarantien unter staatlicher Kontrolle. Für Bürger in den Niederlanden bleibt vorerst nur die Hoffnung auf den freien Markt, da theoretisch jeder eine eigene App bauen darf, sofern sie die EU-Kriterien erfüllt. Bis solche privaten Alternativen wie das belgische itsme oder das vom Nimwegener Professor Bart Jacobs entwickelte Yivi offiziell zugelassen werden, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. Angesichts der anhaltenden Kritik prüft die EU-Kommission nun immerhin, die technischen Anforderungen für die europäischen ID-Apps noch einmal nachträglich zu präzisieren.

Stefan Krempl

Mittwoch, 17. Juni 2026

Digitaler Fingerabdruck im Kopf: Wie KI sensible Hirndaten schützen soll

Das Fraunhofer-Projekt Nemo will einen Weg gefunden haben, wie sich medizinisch wertvolle EEG-Daten datenschutzkonform für Open Science anonymisieren lassen, ohne ihren Nutzen zu verlieren.

Was verrät unser Gehirn eigentlich über uns? Die Aufzeichnung der Hirnaktivität über ein Elektroenzephalogramm (EEG) ist in der modernen Medizin und Wissenschaft zu einem unverzichtbaren Werkzeug geworden. Die feinen elektrischen Signale, die an der Kopfhaut gemessen werden, bergen einen enormen Schatz an Informationen. Hochentwickelte Systeme der Künstlichen Intelligenz sind heute in der Lage, aus diesen komplexen Biosignalen medizinische Erkenntnisse zu gewinnen. So lassen sich in den Mustern oft sehr frühe Hinweise auf folgenschwere neurodegenerative Erkrankungen identifizieren, noch bevor erste klinische Symptome sichtbar werden. Doch genau dieser unschätzbare Wert für die medizinische Forschung bringt eine gravierende Schattenseite mit sich, die Fachleute zunehmend alarmiert.

Die individuellen Datenmuster sind so einzigartig, dass sie unverkennbare Rückschlüsse auf die jeweilige Person zulassen. Die Wissenschaft spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten "Brainprints", also einem unverkennbaren Abdruck des Gehirns. Er funktioniert ähnlich individuell wie ein klassischer digitaler Fingerabdruck.

Diese Entdeckung stellt die medizinische Gemeinschaft vor ein Dilemma. Auf der einen Seite steht der Wunsch, im Sinne von Open Science große Datensätze frei zugänglich zu machen, um die Entwicklung von Diagnosewerkzeugen zu beschleunigen. Andererseits enthält ein solches EEG hochgradig sensible und schützenswerte Informationen. Studien zu EEG-Signalen im Ruhe- und Schlafzustand belegen, dass sich aus ihnen weitreichende Diagnosen wie Schlafstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen oder gar Anzeichen von Alkoholismus ablesen lassen. Wenn diese Daten ungeschützt in die falschen Hände geraten, droht der gläserne Patient.

Um dieses Spannungsfeld aufzulösen, riefen Forscher vor drei Jahren das Projekt Nemo ins Leben. Die Abkürzung steht für die Nicht-Identifizierbarkeit von Elektroenzephalogrammen und vergleichbaren Sensorsignalen aus medizinischer Versorgung für Open Science. Mit Unterstützung vom Bundesforschungsministerium widmete sich das Konsortium der Aufgabe, persönliche Identifikationsmerkmale aus den Messungen zu tilgen. Die medizinisch relevanten Kerninformationen für spezifische Auswertungen sollten dabei voll erhalten bleiben.

Wie akut das Risiko einer Re-Identifikation im Alltag tatsächlich ist, demonstrierten die Experten für technischen Datenschutz am Hauptsitz des Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie (IDMT) in Ilmenau. Die Forschenden entwickelten im Rahmen des Projekts ein eigenes maschinelles Lernverfahren, das sie darauf trainierten, die persönlichen Muster in komplexen Biosignalen zu erlernen. Die eigens programmierte KI war damit in der Lage, die Individuen mit einer Treffgenauigkeit von über achtzig Prozent in völlig anderen Datensätzen wiederzuerkennen.

In der Praxis führt das zu einer erheblichen Sicherheitslücke. Wenn anonymisiert geglaubte EEG-Daten im Zuge wissenschaftlicher Veröffentlichungen mit dem Klarnamen der Datenspender an anderer Stelle verknüpft werden können, lassen sich die intimsten medizinischen Profile mühelos einer realen Person zuordnen. Der Ilmenauer Datenschutzexperte Thomas Köllmer betont daher die dringende Notwendigkeit besonderer Schutzmaßnahmen. Die Lösung des Teams bestand in der Entwicklung neuartiger KI-Algorithmen, die die sensiblen EEG-Aufzeichnungen gezielt verändern. Diese Transformation sorgt dafür, dass die charakteristischen, persönlichen Merkmale des Brainprints verwischt werden. Der medizinische Nutzen für die gewählten Anwendungsfelder bleibt dem IDMT zufolge aber gewahrt.

Die praktische Machbarkeit dieses datenschutzfreundlichen Ansatzes demonstrierte das Projektkonsortium am konkreten Beispiel der automatisierten Schlafphasenanalyse. Für diese Validierung zeichnete die Abteilung für mobile Neurotechnologien des IDMT in Oldenburg verantwortlich, die das Gesamtprojekt auch koordinierte. Die dortigen Forschenden brachten langjährige Expertise in der Entwicklung mobiler EEG-Systeme mit und lieferten die praxisnahen Einsatzszenarien. Laut Gruppenleiterin Insa Wolf gewinnen solche mobilen Technologien außerhalb von Labor und Klinik rasch an Bedeutung und halten Einzug in den breiten Consumer-Markt, etwa in Form von Smart-Wearables zum privaten Schlafmonitoring. Gerade vor dem Hintergrund dieses Marktes und des enormen Informationsreichtums der Daten müssten Risiken und Chancen im Gesundheitsbereich genau abgewogen werden. Wolf fordert daher, das technisch Mögliche im Sinne des Datenschutzes auch voll auszuschöpfen.

Im Projekt wurden die Biosignale letztlich so präzise transformiert, dass eine zuverlässige Klassifikation der Schlafphasen und die Identifikation feiner neurophysiologischer Muster wie der sogenannten Schlafspindeln für automatisierte Screenings weiterhin fehlerfrei möglich waren, ohne die Identität des Schläfers preiszugeben. Die dafür notwendigen klinischen Schlafdaten stammten von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Die Kieler Fachleute brachten zudem ihr Wissen zur Interpretation medizinischer Daten und zum sicheren Datenaustausch über die Datenintegrationszentren der Medizininformatik-Initiative in das Konsortium ein.

Um sicherzustellen, dass die theoretischen Ansätze den realen Anforderungen von Wissenschaft und Praxis standhalten, haben die Projektpartner frühzeitig externe Akteure eingebunden. In Zusammenarbeit mit dem Klinischen Innovationszentrum für Medizintechnik Oldenburg (Kizmo) führten sie in verschiedenen Projektphasen intensive Stakeholder-Interviews und Workshops durch. Die Krönung der dreijährigen Arbeit bildet ein technologischer Demonstrator, der in Kooperation mit der Firma Ascora  als funktionaler Proof-of-Concept realisiert wurde. Diese Plattform veranschaulicht mittels Experten-Reviews plastisch, wie die Anonymisierungsprozesse ablaufen und welche konkreten Auswirkungen die Filterung auf die verschiedenen medizinischen Anwendungsszenarien hat.

Mit dem offiziellen Projektabschluss im Dezember 2025 hat das Nemo-Konsortium nach eigenen Angaben den Nachweis erbracht, dass die sichere Anonymisierung von komplexen Biosignalen keine Utopie mehr ist. Dennoch sehen die beteiligten Wissenschaftler das Erreichte nur als Anfang. Sie stufen die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Anonymisierungsansätze als erforderlich ein, um das Vertrauen der Bevölkerung in digitale Gesundheitsanwendungen zu stärken. Nur wenn Patienten sich darauf verlassen könnten, dass ihre Gehirndaten vor Missbrauch geschützt sind, lasse sich der Weg für eine breite, transparente Datenverfügbarkeit im Sinne einer modernen Open Science für Forschung und Lehre ebnen.

Stefan Krempl

Dienstag, 16. Juni 2026

KI für die Verwaltung: Bund stellt „Spark Workflow“ als Open Source bereit

Das Bundesdigitalministerium integriert die in einer Innovationspartnerschaft entwickelte KI-Assistenz Spark für Planungsverfahren in den Deutschland-Stack.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) treibt die Digitalisierung deutscher Behörden voran und hat die KI-Lösung „Spark Workflow“ vollständig quelloffen veröffentlicht. Unter dem Leitsatz „Public Money, Public Code“ steht die Software ab sofort auf der Plattform Open Code für alle bereit. Damit folgt das BMDS dem Ruf nach digitaler Souveränität und ermöglicht es Kommunen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft, die Werkzeuge ohne Lizenzgebühren zu nutzen, anzupassen und weiterzuentwickeln.

Das Projekt gilt als zentraler Baustein des künftigen Deutschland-Stacks. Das Ziel von Spark – was für „Schnellere Planung und Realisierung durch KI“ steht – ist eine Beschleunigung von komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese langwierigen Prozesse, die für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur in Deutschland als essenziell gelten, dauerten bisher oft Monate oder gar Jahre.

Durch den Einsatz der KI als operative Assistenz sollen administrative Abläufe künftig zeitlich halbiert werden. Finanziert wird das Vorhaben über den Klima- und Transformationsfonds. Dabei geht es dem Ministerium zufolge explizit nicht darum, den Menschen durch Technologie zu ersetzen. Vielmehr soll die KI-Assistenz die Beschäftigten in den Genehmigungsbehörden effektiv von zeitaufwändigen Routineaufgaben und dicken Aktenstapeln entlasten, indem sie die Informationsflut bändigt. Die endgültige fachliche Entscheidung verbleibe so zu jedem Zeitpunkt transparent bei den Mitarbeitern der Behörden, heißt es. Die KI bereite lediglich fundierte Prüf- und Bewertungsvorschläge vor.

Von Dokumentenprüfung bis Rechtsdogmatik

Die technische Entwicklung der Module wurde in einer agilen Innovationspartnerschaft realisiert, an der das Beratungsunternehmen PwC Deutschland und die KI-Beratung Alexander Thamm als Partner beteiligt waren. Jüngst betonte Thamm auf LinkedIn die Rolle seiner Firma als Innovationspartner des BMDS. Die Entwicklung der praxistauglichen Workflow-Lösung habe gemeinsam mit PwC Deutschland innerhalb von nur wenigen Monaten erfolgreich abgeschlossen werden können. Dabei ließ das BMDS parallel zwei unterschiedliche technische Ansätze für dieselben Herausforderungen verfolgen: „Spark Workflow“ und „Spark API“.

Die Funktionsweise der Systeme orientiert sich an der realen juristischen Arbeitsweise deutscher Behörden. Technisch setzt das System genau dort an, wo es in der Praxis meist hakt: beim Sichten, Strukturieren und Prüfen von Dokumenten. Die nun veröffentlichten Module decken typische Kernaufgaben ab, wie die automatisierte Inhaltsextraktion aus umfangreichen Antragsunterlagen sowie die formale Vollständigkeitsprüfung inklusive Plausibilitätschecks.

Das System erkennt dem BMDS zufolge sofort, ob Dokumente fehlen oder Angaben innerhalb der Anträge widersprüchlich sind. Das Herzstück bilde eine mit KI-Agenten unterstützte digitale Rechtsdogmatik. Diese sei direkt an Gesetzesdatenbanken angeschlossen, unterteile geltende Normen automatisiert in ihre kleinsten Prüfbestandteile und nehme eine juristische Bewertung vor. Ferner verfügt die Anwendung über ein KI-gestütztes Einwendungs- und Beteiligungsmanagement. Es kann die oft massenhaften Eingänge aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in einzelne Argumente zerlegen und so selbst riesige Eingangsvolumina sortieren. Das System ist verfahrens- und domänenunabhängig konzipiert, was eine breite Wiederverwendung über Bund, Länder und Kommunen hinweg ermöglicht.

Erste Pilotphasen und Ausblick auf KI-Agenten

Erste Piloten der Anwendung laufen beim Fernstraßen-Bundesamt sowie im Rahmen des Hamburger Projekts DiPlanung. Nach einer ersten Veröffentlichung von Teilmodulen im April wurden die Komponenten auf Basis des Feedbacks aus der Community optimiert. Weitere Open-Source-Releases, die sich dann auch der materiellen Prüfung und der finalen Beschlusserstellung widmen, sollen in den kommenden Monaten folgen. Um die Weiterentwicklung der Software im Sinne des Open-Source-Gedankens voranzutreiben, veranstaltet das BMDS zudem Ende Juni einen zweitägigen Hackathon für Entwickler.

Dass KI-Agenten in der deutschen Verwaltung keine ferne Zukunftsmusik mehr sind, untermauert das Ministerium zeitgleich mit dem Abschluss eines weiteren Pilotprojekts. Im Rahmen des sogenannten „Agentic AI Hub“ erprobten 19 Kommunen über drei Monate hinweg den Einsatz intelligenter Systeme für administrative Routinen. Die Ergebnisse der dort durchgeführten 20 Pilotprojekte zeigen laut dem Ministerium Erleichterungen für den Alltag: Bei komplexen DSGVO-Auskunftsanträgen sank die Bearbeitungszeit um über 90 Prozent, bei Pflegeanträgen um fast die Hälfte.

Angesichts der hohen Zufriedenheit der Sachbearbeiter plant das BMDS ab 2027 ein dynamisches Beschaffungssystem, um solche praxistauglichen KI-Produkte unkompliziert und standardisiert in die Breite der Verwaltung zu tragen.

TV liegt zurück: Social Media überholt klassische Online-News erneut

36 Prozent der Bundesbürger informieren sich über soziale Netzwerke, KI-Chatbots bleiben ein Nischenangebot. Das Vertrauen in Nachrichten ist trotz wachsender Sorgen über Falschmeldungen stabil.

Die Nachrichtennutzung in Deutschland verändert sich weiter. Allerdings weniger bedingt durch Künstliche Intelligenz als durch soziale Medien. Generative KI-Chatbots spielen in der täglichen Nachrichtenversorgung nach wie vor kaum eine Rolle. Plattformen wie WhatsApp, YouTube, Facebook und Instagram gewinnen dagegen weiter und erneut an Bedeutung. Das zeigt der Reuters Institute Digital News Report 2026 für Deutschland, den das Leibniz-Institut für Medienforschung (HBI) in Hamburg gemeinsam mit dem Reuters Institute in Oxford am Dienstag veröffentlicht hat.

Demnach informieren sich inzwischen 36 Prozent der deutschen Onliner mindestens einmal pro Woche per Social Media über das aktuelle Nachrichtengeschehen. Damit sind soziale Netzwerke wieder die reichweitenstärkste Online-Nachrichtenquelle in Deutschland, nachdem im vorigen Jahr vorübergehend das Fernsehen noch einmal zugelegt hatte. Besonders ausgeprägt ist dieser Trend bei jungen Erwachsenen. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nutzen 60 Prozent soziale Medien für Nachrichten, 44 Prozent betrachten sie sogar als wichtigste Nachrichtenquelle. Für 17 Prozent dieser Altersgruppe sind soziale Netzwerke mittlerweile der einzige Zugang zu Nachrichten.

Gleichzeitig bleibt das Internet insgesamt die wichtigste Nachrichtenquelle. 67 Prozent der erwachsenen Online-Bevölkerung nutzen mindestens einmal pro Woche Nachrichtenangebote im Netz. Für 44 Prozent ist das Internet der wichtigste Ort für aktuelle Informationen. Trotz der wachsenden Bedeutung sozialer Medien greifen viele User weiterhin gezielt auf journalistische Angebote zu. Die Mehrheit nutzt soziale Netzwerke ergänzend zu anderen Nachrichtenquellen und nicht als alleinige Informationsbasis.

Besonders relevant für die Nachrichtenversorgung über soziale Medien sind WhatsApp, YouTube und Facebook. Bei jungen Nutzern sticht vor allem Instagram hervor. 85 Prozent der 18- bis 24-Jährigen verwenden die Plattform generell, mehr als die Hälfte nutzt sie auch gezielt für Nachrichten. Die Forschenden weisen allerdings darauf hin, dass die Ergebnisse zur Social-Media-Nutzung in diesem Jahr aufgrund eines technischen Problems auf einer separaten Stichprobe beruhen und daher mit etwas Vorsicht interpretiert werden sollten.

Wenig verändert hat sich dagegen die Rolle generativer KI-Systeme. Trotz des anhaltenden Booms von Anwendungen wie ChatGPT, Gemini, Claude oder Perplexity verwenden nur fünf Prozent der Befragten KI-Chatbots regelmäßig als Zugang zu Nachrichten. Selbst in der jüngsten Altersgruppe bleiben die Werte niedrig. Wer KI für Nachrichten einsetzt, verwendet die Systeme vor allem, um Fragen zu aktuellen Themen zu stellen, komplexe Sachverhalte erklären zu lassen oder Zusammenfassungen zu erhalten.

Die Studie offenbart zudem, dass KI bislang eher als ergänzendes Werkzeug genutzt wird. Fast die Hälfte der KI-Nutzer stellt Nachfragen zu Nachrichtenthemen. Rund ein Viertel lässt sich Inhalte zusammenfassen oder verständlicher erklären. Auffällig ist zugleich, dass viele User die von der KI genannten Originalquellen nicht konsequent überprüfen. Die Mehrheit klickt nach eigener Aussage nur gelegentlich auf die zugrunde liegenden Quellen.

Auch sogenannte Newsfluencer gewinnen zwar an Reichweite, ersetzen klassische Medien indes kaum. Insgesamt 13 Prozent der Befragten kommen über Influencer mit Nachrichteninhalten in Kontakt. Unter den 18- bis 24-Jährigen liegt der Anteil bei rund 30 Prozent. Dennoch sagt nur etwa jede zehnte Person, die regelmäßig Nachrichten von solchen Akteuren konsumiert, dass dadurch sämtliche Informationsbedürfnisse abgedeckt würden. Newsfluencer werden vor allem als unterhaltsamer und leichter verständlich wahrgenommen als klassische Nachrichtenangebote. Beim Vertrauen schneiden sie dagegen deutlich schlechter ab.

Trotz aller Veränderungen bleibt das Interesse an Nachrichten in Deutschland bemerkenswert stabil. Neun von zehn Befragten nutzen mehrmals pro Woche Nachrichtenangebote. Allerdings ist das ausgeprägte Interesse an News leicht zurückgegangen. Besonders bei jungen Erwachsenen fällt es traditionell geringer aus als in älteren Altersgruppen.

Stabil bleibt auch das Vertrauen in Nachrichten. 46 Prozent der Befragten geben an, dem Großteil der Nachrichten in Deutschland meist vertrauen zu können. Deutlich höher ist das Vertrauen in die Nachrichtenquellen, die man selbst regelmäßig nutzt. Hier liegt der Wert bei 58 Prozent. Besonders hohes Vertrauen genießen weiterhin etablierte Marken wie die Tagesschau, regionale und lokale Tageszeitungen sowie ZDF heute.

Deutlich skeptischer werden Informationen auf sozialen Plattformen und aus KI-Systemen bewertet. Nur jeweils 13 Prozent der Befragten vertrauen Nachrichten in sozialen Medien beziehungsweise KI-generierten Nachrichten. Suchmaschinen schneiden mit 24 Prozent etwas besser ab, bleiben aber ebenfalls deutlich hinter klassischen Nachrichtenangeboten zurück.

Gleichzeitig wächst die Verunsicherung im Umgang mit Informationen im Netz. Knapp die Hälfte der Befragten äußert inzwischen Sorgen, bei Online-Nachrichten nicht zuverlässig zwischen Fakten und Falschmeldungen unterscheiden zu können. Gegenüber den Vorjahren ist das ein deutlicher Anstieg. Parallel dazu verharrt die aktive Nachrichtenvermeidung auf hohem Niveau: 72 Prozent der Befragten geben an, Nachrichten zumindest gelegentlich bewusst aus dem Weg zu gehen – etwa indem sie bestimmte Themen oder Zeiten für den Nachrichtenkonsum meiden.

Für den Reuters Institute Digital News Report 2026 wurden knapp 100.000 Menschen in 48 Ländern auf sechs Kontinenten befragt. Die deutsche Teilstudie basiert auf einer repräsentativen Befragung von rund 2000 Internetnutzern ab 18 Jahren, die im Januar 2026 durchgeführt wurde.

Stefan Krempl

Montag, 15. Juni 2026

EU-Bürokratie setzt auf US-KI: Anthropic soll Bewerberflut sortieren

Wegen Überlastung testet die EU-Kommission ein KI-Tool von Accenture und Anthropic zur Bewerberauswahl. Das sorgt für Debatten über digitale Souveränität und Datenschutz.


Die EU tritt weltweit als Vorreiter bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz auf. Doch nun sucht sie selbst Zuflucht bei US-amerikanischen Tech-Giganten, um den eigenen Verwaltungsapparat funktionsfähig zu halten. Das Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) versinkt seit Jahren in einer Bewerberflut, die mit traditionellen Methoden kaum noch zu bewältigen ist. Wie aus internen Dokumenten hervorgeht, über die Euractiv berichtet, führt die EU-Kommission deshalb ein neues, KI-gestütztes System namens „Job Matching Application“ ein. Es soll künftig Zehntausende von Lebensläufen analysieren, bewerten und in Ranglisten einordnen. Die technologische Basis dafür stammt aber nicht aus Europa, sondern aus dem Silicon Valley.

Der Handlungsbedarf sei akut, heißt es in der Meldung. Das europäische Einstellungsverfahren gelte seit Langem als schwer- und fehleranfällig. Frühere Versuche, das System durch Online-Tests zu modernisieren, hätten zu technischen Pannen geführt. Gleichzeitig explodierten die Bewerberzahlen. Ein einziges aktuelles allgemeines Auswahlverfahren für den begehrten dauerhaften Beamtenstatus zog fast 175.000 Bewerbungen an – fast das Dreifache der ursprünglich prognostizierten Menge.

Angesichts solcher Zahlen kapitulieren menschliche Personaler zunehmend. Ein interner EU-Beamter beschrieb die Situation treffend bildhaft, die Exekutivinstanz suche permanent nach der Stecknadel im Heuhaufen. Die Bearbeitung einer Bewerbung dauert im Schnitt drei bis vier Monate. Um diesen Prozess zu verkürzen, soll nun die KI übernehmen.

Entwickelt wird die neue Software vom IT-Dienstleister Accenture. Das Herzstück des Systems bildet dem Bericht zufolge indes das Sprachmodell Claude des US-Unternehmens Anthropic, das als direkter Konkurrent zu OpenAIs ChatGPT gilt. Gehostet wird die gesamte Infrastruktur auf den Cloud-Servern von Amazon Web Services (AWS). Damit begibt sich die EU-Kommission in die Abhängigkeit von US-Konzernen, was insbesondere im Kontext der europäischen Debatte über digitale Souveränität Fragen aufwirft. Das System soll nicht nur für reguläre EPSO-Wettbewerbe genutzt werden, sondern auch interne Stellenbesetzungen sowie die Rekrutierung von Zeit- und Vertragsmitarbeitern beschleunigen.

Aus technischer Sicht durchlaufen die Bewerber künftig ein zentralisiertes Verfahren. Lebensläufe und Zeugnisse werden über ein neues Portal hochgeladen und in einer zentralen Datenbank gesammelt. Die KI nutzt anschließend semantische Analysen, um zu prüfen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen eines Kandidaten tatsächlich mit den komplexen Anforderungen der jeweiligen Stellenausschreibung übereinstimmen. Die Kommission verspricht sich davon eine höhere Treffsicherheit: Das Tool könne verborgene Talente entdecken, die bei einer klassischen, sturen Stichwortsuche durch das Raster gefallen wären. Zudem soll die administrative Last für die Behörden sinken.

Trotz der Automatisierung betont die Brüsseler Regierungsinstitution, dass die Letztentscheidung immer beim Menschen verbleibe. Die KI agiere lediglich als Assistenzwerkzeug. Der Auswahlausschuss lege die Kriterien fest und bestimme, wer die nächste Runde erreicht. Zudem sieht das Verfahren Transparenzrichtlinien vor: Bewerber müssen vorab über den KI-Einsatz informiert werden und haben das Recht, eine menschliche Überprüfung der Entscheidung einzufordern, bevor es zu persönlichen Vorstellungsgesprächen kommt.

Dennoch löst das Projekt hinter den Kulissen Bedenken aus. Interne Kommunikationsprotokolle offenbaren Ängste vor algorithmischen Verzerrungen und dem Missbrauch persönlicher Daten. Große Sprachmodelle neigen zudem zu Halluzinationen und Intransparenz bei der Entscheidungsfindung. Wissenschaftliche Studien warnen vor einer subtilen Benachteiligung: Sprachmodelle neigen dazu, Lebensläufe positiver zu bewerten, die zuvor ebenfalls von einer KI verfasst wurden.

Datenschutzrechtlich steht das Projekt unter genauer Beobachtung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung der strengen EU-Regeln prüft. Zwar versichert die Kommission, dass echte Bewerberdaten weder an Anthropic übermittelt noch zum Training des Modells verwendet würden. Doch die Herkunft der Testdaten bleibe unklar.

Stefan Krempl