Dienstag, 29. September 2026

EU-Urheberrecht: Brüssel plant Neuregelung für KI, Forschung und Rechtsverletzungen

Die EU-Kommission leitet eine neue Konsultationsphase ein, um das Urheberrecht an das KI-Zeitalter anzupassen und Rechteinhabern sowie Tech-Konzernen Rechtssicherheit zu verschaffen.

Die EU-Kommission drückt beim Thema Künstliche Intelligenz und Immaterialgüterrechte aufs Tempo. Sie hat eine gezielte Konsultation gestartet, um die europäische Urheberrechtsarchitektur an die Herausforderungen von generativer KI, Rechtsverstößen im großen Stil und digitaler Forschung anzupassen. Aufbauend auf einer Vorbefragung im Frühjahr richtet sich der umfangreiche Fragenkatalog an Kreative, Urheberrechtsorganisationen, Wissenschaftler sowie Entwickler von KI-Systemen. Ziel ist es, Vorarbeit für eine gezielte europäische Gesetzesinitiative zu leisten, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft stärken und Innovationen im Bereich der Zukunftsarchitekturen fördern soll. Interessierte Parteien haben bis zum 3. November 2026 Zeit, Stellungnahmen einzureichen.

Im Zentrum der Befragung steht das Spannungsfeld zwischen generativer KI und dem Urheberrecht. Seit der Verabschiedung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt 2019 und dem Inkrafttreten des AI Acts ringt die Branche um klare Spielregeln. Entwickler von General-Purpose-KI-Modellen benötigen rechtssicheren Zugang zu enormen Datenmengen, um konkurrenzfähige Systeme in Europa zu trainieren. Doch Kulturschaffende stehen vor erheblichen Durchsetzungsproblemen. Die Kommission thematisiert explizit die Lücken beim sogenannten Opt-out-Mechanismus für Text- und Data-Mining. Urheber können zwar der Nutzung ihrer Werke zu Trainingszwecken widersprechen. In der Praxis fehlen jedoch skalierbare, standardisierte Protokolle und technische Register, um diesen Vorbehalt wirksam durchzusetzen.

Diese Durchsetzungslücke soll geschlossen werden. Dafür stellt die Exekutivinstanz verschiedene Regulierungsoptionen zur Diskussion. Die Handlungsmöglichkeiten reichen von der Einführung branchenweiter technischer Opt-out-Standards über Offenlegungspflichten für Web-Crawler bis zu verpflichtenden Audits für KI-Entwickler. Auch weitreichendere Schritte stehen im Raum: So lautet eine Frage, ob KI-Anbieter künftig unter Geheimhaltungsvereinbarung detaillierte Auskünfte an Verwertungsgesellschaften erteilen müssen oder ob im Streitfall eine rechtliche Vermutung zugunsten der Urheber greifen sollte, wenn Transparenzpflichten missachtet werden. Auf der Lizenzierungsseite prüft die Kommission Mechanismen wie erweiterte kollektive Lizenzen, Vergütungsrechte oder strukturierte Schlichtungsverfahren, um faire Bedingungen für Urheber zu schaffen, ohne Startups und kleine Unternehmen durch unkalkulierbare Transparenzhürden zu überfordern.

Neben dem Training von Modellen beleuchtet der Fragenkatalog die Verwertung digitaler Imitationen von ausübenden Künstlern. Generative Systeme ermöglichen es heute mühelos, Stimme, Aussehen oder Performance von Schauspielern und Musikern synthetisch nachzubilden. Da das Urheberrecht traditionell das konkrete Werk und nicht die persönliche Identität schützt, kollidieren hier Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Verwertungsinteressen. Die Befragung evaluiert daher, ob spezifische urheberrechtliche Sonderregeln auf EU-Ebene erforderlich sind, um Künstlern die Kontrolle und Monetarisierung ihres digitalen Ebenbilds zu sichern.

Obwohl der Schwerpunkt deutlich auf dem KI-Sektor liegt, deckt die Konsultation drei weitere Themenfelder ab. Beim Kampf gegen Rechtsverletzungen rund um zeitkritische Inhalte – wie etwa Live-Sportübertragungen – hat sich die bisherige Empfehlung der Kommission nach deren Analyse als unzureichend erwiesen. Sie fragt nun nach verbindlichen Fristen für Hosting-Provider und dynamischen Sperrverfügungen. Ferner geht es um die grenzüberschreitende Verwertung von Tonträgeraufnahmen von Drittstaatsangehörigen. Schließlich nimmt die Konsultation die Wissenschaft ins Visier: Hier steht die Harmonisierung von Forschungsausnahmen sowie die Einführung eines EU-weiten Zweitveröffentlichungsrechts zur Debatte, um öffentlich geförderte Forschungsergebnisse barrierefreier zugänglich zu machen.

Stefan Krempl

Sichere Behörden-IT: Bundesdruckerei und Zendis bringen OpenDesk für Verschlusssachen

Die Bundesdruckerei und das Zendis bündeln ihre Kräfte. Eine neue Lösung sichert den Open-Source-Arbeitsplatz OpenDesk für besonders sensible Behördendaten ab.

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland macht einen weiteren Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Sicherheit. Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Zendis) und die Bundesdruckerei haben dafür eine Zusammenarbeit besiegelt. Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung schlagen die beiden Akteure ein neues Kapitel auf. Ziel der strategischen Partnerschaft ist, die technologische Handlungsfähigkeit des Staates nachhaltig zu stärken und modernste Open-Source-Software auch für Einsatzbereiche nutzbar zu machen, die extrem hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen.

Im Zentrum der vereinbarten Kooperation steht die Entwicklung und Bereitstellung souveräner IT-Infrastrukturen sowie zukunftsfähiger Betriebsmodelle. Durch die gebündelte Expertise sollen bestehende Lösungen weiterentwickelt, erprobt und großflächig in der Verwaltung skaliert werden. Wie diese Verbindung in der Praxis aussieht, wollen die Partner erstmals auf der Branchenmesse Smart Country Convention zeigen, die vom 13. bis 15. Oktober in Berlin stattfindet. Dort präsentieren Zendis und die Bundesdruckerei ein erstes konkretes Ergebnis ihrer Zusammenarbeit: die Absicherung der quelloffenen Software-Suite OpenDesk für den Umgang mit als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) eingestuften Dokumenten.

Bislang standen Behörden häufig vor dem Dilemma, dass moderne Kollaborationswerkzeuge den strengen Vorgaben des Geheimschutzschutzes nicht ohne Weiteres genügten. Hier setzt der gemeinsame Demonstrationsexponat an. Der Showcase führt zwei etablierte Systeme zusammen: das vom ZenDiS bereitgestellte Office- und Kollaborationspaket und die Genusecure-Suite von Genua, einem IT-Sicherheitsunternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Durch diese Integration soll der Zugriff auf den digitalen Arbeitsplatz so gehärtet werden, dass Nutzer auch in sensiblen Szenarien sicher arbeiten können.

Von dieser Lösung sollen künftig nicht nur Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen profitieren, sondern auch andere öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen, die erhöhten Schutzbedarf aufweisen. So wird es mobilen Beschäftigten, verteilten Standorten oder externen Partnern ermöglicht, geschützt auf die gewohnten Werkzeuge zuzugreifen. Damit adressiert das System eine zentrale Anforderung der modernen Verwaltungspraxis, bei der örtlich flexibles Arbeiten und strikter Datenschutz Hand in Hand gehen müssen.

Aus Sicht der Verantwortlichen markiert der Schritt eine Weichenstellung. Zendis-Geschäftsführer Leonhard Kugler betont, dass digitale Souveränität und Cybersicherheit von Beginn an zusammen gedacht werden müssten. Starke Allianzen und transparente, offene Technologien seien unverzichtbar, um die digitale Unabhängigkeit Deutschlands auf lange Sicht zu garantieren. Frederik Blachetta, Chief Technology, Data & Innovation Officer und Geschäftsführer der Bundesdruckerei-Gruppe, verweist darauf, dass die Erweiterung des OpenDesk-Arbeitsplatzes um VS-NfD-Technologien beispielhaft zeige, wie aus Partnerschaften praxistaugliche Werkzeuge entstünden. Als IT-Unternehmen des Bundes wolle man aktiv dazu beitragen, das heimische Ökosystem für digitale Selbstbestimmung gezielt zu erweitern.

Technisch ruht das Gesamtpaket auf einer etablierten Sicherheitsarchitektur. Genusecure kombiniert unter Windows einen VPN-Client, eine zuverlässige Festplattenverschlüsselung und eine Smartcard-Middleware zu einem geschützten Gesamtsystem. Im Hintergrund sorgt das VPN-Gateway Genuscreen für die strikte Segmentierung des VS-NfD-Netzwerks. Diese Firewall- und VPN-Lösung liegt sowohl als dedizierte Hardware als auch in virtualisierter Form vor und verfügt über die erforderliche BSI-Zulassung. Um der Vielfalt der Behörden-IT gerecht zu werden, arbeitet Genua an einem Multiplattformansatz. Der VPN-Client Genuconnect für macOS durchläuft derzeit das BSI-Zulassungsverfahren. Eine Genehmigung wird bis Ende des Jahres angestrebt. Die Zertifizierung einer Linux-Variante ist für 2027 geplant.

OpenDesk selbst ist dabei, sich als Säule für die öffentliche Verwaltung zu etablieren. Erst kürzlich startete das Zendis ein Partnerprogramm für die Suite, um privaten Cloud-Anbietern die Entwicklung eigener Angebote auf dieser Basis zu ermöglichen. Durch die Kooperation mit der Bundesdruckerei wirdOopenDesk nun auch für sicherheitskritische Anwendungsfelder fit gemacht.

Stefan Krempl

Montag, 28. September 2026

Geheimdienstreform: Bundesrat fordert mehr Datenfluss und Befugnisse

Die Länderkammer verlangt eine leichtere Datenweitergabe an Ermittler und rüttelt am Trennungsgebot, pocht aber zugleich auf Garantien für starke Verschlüsselung.

Die Debatte über die umfassende Reform des deutschen Nachrichtendienstrechts geht munter weiter. Nachdem bereits die Datenschutzkonferenz der Länder und des Bundes eindringlich vor einer gefährlichen Kumulation von Eingriffsbefugnissen gewarnt hatte, hat sich nun auch der Bundesrat offiziell zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Die Stellungnahme der Länderkammer offenbart ein vielschichtiges Bild: Bei der praktischen Ermittlungsarbeit drängt sie nachdrücklich auf erweiterte Überwachungsbefugnisse und einen leichteren Informationsaustausch. An anderer Stelle fordert das Gremium dagegen klare rote Linien beim Schutz digitaler Infrastrukturen und starker Verschlüsselung.

Ein Schwerpunkt der Stellungnahme der Länder betrifft das sensible Verhältnis zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden. Während Datenschützer vor einem schleichenden Verblassen der Trennlinie zwischen präventiver Aufklärung und repressiver Verfolgung warnen, will der Bundesrat eine noch engere Verzahnung.

Um extremistische Bestrebungen frühzeitig zu stoppen, bevor schwere Straftaten begangen werden, verlangt die Länderkammer eine Ausweitung des Katalogs derjenigen Delikte, bei denen die Geheimdienste ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaften weitergeben dürfen. Explizit wollen sie, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in diesen Übermittlungskatalog aufgenommen wird. Eine zu restriktive Handhabung beim Informationsaustausch führe nzu unnötiger Doppelarbeit und zusätzlichen Grundrechtseingriffen, wenn die Polizei Daten, die beim Verfassungsschutz bereits vorliegen, erneut mühsam erheben müsse.

Ebenso intensiv befasst sich der Bundesrat mit Neuerungen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisher im Artikel 10-Gesetz verankerte Befugnisse direkt in den Fachgesetzen wie dem Bundesverfassungsschutzgesetz zu bündeln. Dies betrifft neben dem klassischen Abhören laufender Kommunikation auch Instrumente wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) mit Staatstrojanern.

Die Länder verlangen hier Klarheit über das Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht. Es dürfe nicht passieren, dass die Umstellung der gesetzlichen Verweise zu rechtlichen Unsicherheiten führt oder bewährte eigene Eingriffsschwellen und Kontrollmechanismen ausgehebelt werden. Solange in den einzelnen Bundesländern noch keine eigenständigen Anpassungen für eine unabhängige vorherige Anordnungskontrolle getroffen wurden, müsse das bisherige Schutzniveau nahtlos weitergelten. Zudem sollte das Telekommunikationsgesetz so angepasst werden, dass die Mitwirkungspflichten der Provider auch für nachrichtendienstliche Maßnahmen der Länder lückenlos fortbestehen.

Gleichzeitig sendet der Bundesrat beim Thema Verschlüsselung und IT-Sicherheit ein Stoppsignal. Er will durchsetzen, dass im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich verankert wird, was der Entwurf bislang nur implizit vermuten lässt: Die Pflicht von Telekommunikations- und Internetanbietern zur Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen dürfe keinesfalls so weit gehen, dass Unternehmen gezwungen werden, Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen aufzubrechen, Sicherheitslücken offen zu halten oder Hintertüren einzubauen. Eine strukturelle Schwächung von Sicherheitsarchitekturen oder modernen Zero-Trust-Konzepten würde unweigerlich die IT-Sicherheit aller  Bürger sowie der Wirtschaft massiv gefährden. Wer Sicherheitsarchitekturen für staatliche Zugriffe aufweiche, untergrabe das Fundament des digitalen Vertrauens.

Der Bundesrat mahnt auch an anderen Stellen zur Vorsicht, an denen Bürgerrechte durch eine pauschale Übermittlungspflicht weiterer Behörden ausgehöhlt werden könnten. Ein eindringliches Warnsignal senden die Länder angesichts der vorgesehenen Weitergabe von Finanzdaten. Der Entwurf sieht vor, dass Finanzbehörden verpflichtet werden können, dem Bundesnachrichtendienst oder den Verfassungsschutzämtern Daten zu übermitteln. Hier weist der Bundesrat auf die überragende Bedeutung des Steuergeheimnisses hin, das als Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Verfassungsrang genieße. Es sei den Finanzämtern kaum zuzumuten, eigenständig zu beurteilen, ob Steuerdaten für die nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung erforderlich sind. Eine derartige Verpflichtung berberge ferner das Risiko diskriminierender Effekte, wenn bloße Auslandsbezüge von Steuerpflichtigen zum Anlass für verdachtsunabhängige Datenübermittlungen genommen würden. Der Bundesrat fordert daher strenge Hürden und klar definierte Tatbestandsvoraussetzungen, anstatt das Steuergeheimnis pauschal aufzuweichen.

Auch bei der begrifflichen Definition der Schutzzwecke ist die Länderkammer für Nachbesserungen. Die im Entwurf geplante Übernahme eines verengten Begriffs der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren entwickelt hat, lehnt sie ab. Eine solche Verengung würde die Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden spürbar reduzieren und die Extremismusbekämpfung schwächen. Um der wehrhaften Demokratie keine Fesseln anzulegen, müsse der Verfassungsschutz weiterhin auf der Grundlage des breiteren, im einfachen Recht verankerten Begriffs arbeiten können.

Nicht zuletzt übt der Bundesrat Kritik an der finanziellen und organisatorischen Abschätzung der Gesetzesfolgen. Die Annahme der Bundesregierung, die Reform verursache bei den Ländern keinen Erfüllungsaufwand, sei fernab der Realität. Die Erstreckung bundesrechtlicher Überwachungsbefugnisse auf die Landesbehörden erfordere erhebliche Investitionen in IT-Schnittstellen, die Umstellung betrieblicher Abläufe sowie umfassende Schulungen des Personals. Diese Kosten müssten gemeinsam mit den Ländern ermittelt und im weiteren Verfahren angemessen berücksichtigt werden.

Stefan Krempl

Vint Cerf warnt: KI zerstört das Fundament und die Finanzen des Internets

Internet-Pionier Vint Cerf fordert neue Erlösmodelle für Inhalte-Ersteller, deren Daten KI-Systeme gratis nutzen. Er macht sich für eine faire Vergütung digitaler Urheber und Netzneutralität stark.

Das Internet war in seinen Ursprüngen als offener, neutraler und chancengleicher Raum konzipiert, in dem Informationen frei fließen und Akteure gleichberechtigt miteinander agieren können. Doch dieses Fundament gerät zunehmend unter Druck. Vint Cerf, der als einer der Väter des Internets gilt, zeichnet in einem Gespräch mit dem Magazin Bulletin of the Atomic Scientists ein nachdenkliches Bild der aktuellen Netzlandschaft. Vor allem der rasant wachsende Einfluss von Systemen der Künstlichen Intelligenz wirft ihm zufolge grundlegende Fragen zur Funktionsweise, Vertrauenswürdigkeit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit des digitalen Ökosystems auf.

Eine der prägnantesten Metaphern Cerfs beschreibt das globale Netzwerk als eine gigantische Kopiermaschine. Was als Stärke begann – die verlustfreie und augenblickliche Vervielfältigung von Wissen –, entwickele sich im Zeitalter dominanter KI-Modelle aber zu einer zentralen Herausforderung für Urheber und Inhalte-Ersteller. Moderne Sprachmodelle und KI-Anwendungen speisten sich aus riesigen Datenmengen, die aus dem öffentlichen Netz extrahiert werden. Das Problem dabei liege in der fehlenden Rückkoppelung zum Ursprung: Die finanziellen Mittel und der ökonomische Mehrwert flössen in erster Linie an die Entwickler und Betreiber der KI-Plattformen. Die eigentlichen Schöpfer der Inhalte gingen weitgehend leer aus.

Cerf betont, dass diese Schieflage das ökonomische Herzstück des Internets bedroht. Wenn diejenigen, die hochwertige Recherchen, kreative Werke, Analysen oder fundierte Informationen produzieren, für ihre Arbeit nicht mehr angemessen entlohnt werden, breche die Basis zusammen, auf der auch künftige KI-Systeme aufbauen. Es brauche daher dringend neue und funktionierende Erlösmodelle, die sicherstellen, dass Wertschöpfung wieder zu den Content-Erstellern zurückfließt.

Neben den ökonomischen Verwerfungen sieht der Internet-Pionier das Thema Vertrauen als größte Baustelle der modernen Netzarchitektur. In einer von Algorithmen und synthetischen Inhalten dominierten Umgebung wird es für Nutzer immer schwieriger, authentische Informationen von Fälschungen oder Halluzinationen zu unterscheiden. Um den Glauben an das Netz als verlässliche Informationsquelle nicht vollständig zu verlieren, müssen nach Ansicht Cerfs technische Mechanismen und Standards etabliert werden, die Herkunft und Integrität von Daten überprüfbar machen.

Zugleich plädiert der 83-Jährige dafür, die Grundideale des ursprünglichen Internets nicht vorschnell aufzugeben. Das Prinzip eines offenen und neutralen Spielfelds habe über Jahrzehnte hinweg Innovationen überhaupt erst ermöglicht. Wenn große Plattformen und KI-Konzernmonopole den Zugang zu Informationen kontrollierten und den Datenfluss nach eigenen Interessen steuerten, drohe diese Offenheit verloren zu gehen. Die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur müsse daher zwingend darauf ausgerichtet sein, Vertrauen neu zu verankern, die Unabhängigkeit zu wahren und eine faire Vergütung im digitalen Zeitalter zu garantieren.

Stefan Krempl

Samstag, 26. September 2026

Recht auf "schnelles" Internet: Mindestversorgung bleibt vorerst unverändert

Die Mindestanforderungen an den Internetanschluss werden nicht weiter erhöht. Der Digitalausschuss des Bundestags stützt die Empfehlung der Bundesnetzagentur.

Der Digitalausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die aktuellen Vorgaben zur Telekommunikations-Mindestversorgung gegeben. In seiner Sitzung am Mittwochnachmittag stellte das Gremium Einvernehmen über die Schlussfolgerungen des Prüfberichts 2025 her, den die Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Kriterien der Mindestversorgungsverordnung vorgelegt hatte. Während die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen sowie der AfD dem Bericht zustimmten, enthielt sich die Linke. Damit bleiben die bestehenden Standards für ein Mindestmaß an digitaler Teilhabe in Deutschland vorerst unverändert bestehen.

Seit Dezember 2021 ist das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gesetzlich verankert. Alle Bundesbürger haben seitdem einen rechtlichen Anspruch auf einen funktionsfähigen Sprachkommunikations- und Internetzugangsdienst zu einem erschwinglichen Preis sowie auf den dafür notwendigen Anschluss an das öffentliche Netz. Sollte kein Telekommunikationsanbieter ein entsprechendes Angebot vor Ort bereitstellen, kann die Bundesnetzagentur ein Marktunternehmen verpflichten, den Anschluss einzurichten.

Nachdem die Download-Rate im Oktober 2024 per Ausschussbeschluss von vormals 10 auf 15 MBit/s angehoben wurde, gelten seit Anfang 2025 verbindliche Richtwerte: Neben den 15 MBit/s im Download müssen mindestens 5 MBit/s im Upload bereitstehen. Die einfache Signallaufzeit (One-Way-Latenz) darf höchstens 150 Millisekunden betragen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt vor, dass diese Werte unter Abwägung verschiedener Kriterien regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden müssen.

In der Ausschussberatung erläuterte ein Vertreter der Bundesnetzagentur die Ergebnisse des aktuellen Prüfberichts. Die Regulierungsbehörde sieht demnach derzeit keinen Anlass, an den Reglern zu drehen. Im maßgeblichen Erhebungszeitraum habe sich nicht feststellen lassen, dass für die rechtlich zugesicherte Mindestversorgung höhere Bandbreiten oder niedrigere Latenzzeiten erforderlich wären. Mit Blick auf den Einsatz alternativer Übertragungswege – etwa über Satellit – erläuterte der Behördenvertreter: die Verordnung verlange, vor Ort im Einzelfall zu prüfen, welche Technologie die angemessene Lösung biete. Ein Thema möchte die Bundesnetzagentur in ihrem kommenden Bericht aber genauer beleuchten: die Differenz zwischen Marketingversprechen und realer Leistung.

Die Praxis, wie Telekommunikationsanbieter mit ihren Datenraten werben, sollte ausgeleuchtet werden, hieß es. Rückendeckung gab es dazu aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Auch von dort kam die Kritik, dass die auf Werbeprospekten ausgewiesenen Datenmengen häufig deutlich von dem abweichten, was am Ende beim Verbraucher ankomme. Das BMDS stellte klar, dass die Versorgungsverordnung primär als Notstopfen fungiere, um akute Lücken zu schließen. Der eigentliche Fokus liege auf den angestoßenen Investitionen in den flächendeckenden Glasfaserausbau, der vor allem in den ländlichen Regionen vorangetrieben werde.

Die Debatte im Ausschuss machte unterschiedliche Sichtweisen der Fraktionen deutlich. Ein Sprecher der Union begrüßte die Entscheidung als Schritt nach vorne. Er warnte aber davor, die gesetzliche Mindestversorgung mit den eigentlichen Ausbauzielen der Bundesregierung zu verwechseln. Der primäre Ansatz müsse weiterhin sein, den Netzausbau insgesamt schneller und wirtschaftlich attraktiver zu gestalten.

Grundsätzliche Skepsis kam von der AfD. Deren Vertreter bezeichnete die Befassung mit der Verordnung als reinen bürokratischen Akt, der das Land beim Ausbau der digitalen Infrastruktur keinen Meter voranbringe. Dem widersprach die SPD-Fraktion und erinnerte daran, dass der Ausschuss lange dafür gekämpft habe, bei diesem wichtigen Thema ein Mitgestaltungsrecht zu erhalten. Die Sozialdemokraten erkundigten sich detailliert nach den Kriterien und der Datengrundlage, auf deren Basis die Mindestanforderungen ermittelt werden.

Auch die übrigen Oppositions- und Regierungsfraktionen nutzten die Gelegenheit für Nachfragen an die Experten. Die Grünen richteten den Blick auf den Markt für Satelliteninternet. Sie forderten konkrete Zahlen dazu, wie viele Haushalte aktuell im Rahmen der Mindestversorgung über Satellitensysteme abgedeckt werden. Sie thematisierten ferner mögliche politische und technologische Abhängigkeiten von Anbietern wie Starlink im Kontext der digitalen Souveränität Deutschlands. Die Linke hinterfragte die Methodik der Datenerhebung und wollte wissen, welche konkreten Nutzungssituationen den Berechnungen zugrunde gelegt und nach welchen Maßstäben unterversorgte Adressen regional eingegrenzt würden.

Stefan Krempl

Donnerstag, 24. September 2026

Urteil zur DSGVO: Bild-PDFs genügen nicht für maschinenlesbare Auskunft

Wer Daten nach der DSGVO verlangt, muss sich nicht mit reinen Bild-PDFs abspeisen lassen. Das OLG Stuttgart stärkt mit der Entscheidung die Rechte von Verbrauchern.

Die Durchsetzung von Datenschutzrechten erfordert oft Geduld und juristischen langen Atem. Ein aktuelles Teilurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart bringt nun grundlegende Klarheit in eine Praxis, die viele Unternehmen seit Jahren anwenden, um Auskunftsbegehren zu erschweren oder abzuwehren (Az.: 5 U 271/24). Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, wie die Datenkopie beschaffen sein muss, wenn Bürger von ihrem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch machen. Die Stuttgarter Richter stellten klar, dass reine Papierausdrucke oder eingescannte PDF-Dateien ohne echte Texterkennung und ohne verarbeitbare Datenstruktur nicht den strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an ein strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format genügen.

Der jetzt veröffentlichten Entscheidung lag der Fall eines Spielers zugrunde, der von einem auf Malta ansässigen Online-Glücksspielanbieter die vollständige Historie seiner Einsätze, Gewinne und Zahlungsströme verlangte. Der Kläger benötigte diese Angaben zwingend, um im Rahmen einer Stufenklage seine genauen Verlustsummen zu beziffern und unzulässige Einsätze zurückzufordern. Der Wettanbieter übermittelte daraufhin zwar umfangreiche Dokumente. Er lieferte die Spielhistorie über Dutzende Seiten hinweg aber lediglich als PDF-Dateien aus, die faktisch nur digitale Abbilder von Papierausdrucken darstellten. Echte Suchfunktionen ließen sich darin ebenso wenig nutzen wie das gewöhnliche Markieren oder Kopieren von Textpassagen. Eine automatisierte Auswertung über gängige Tabellenkalkulationsprogramme scheiterte schlicht daran, dass es an eindeutigen Trennzeichen fehlte und die Zeichenqualität verpixelt war.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage auf der ersten Stufe noch abgewiesen und argumentiert, ein PDF sei ein gängiges elektronisches Format und der Kläger könne die Dateien mithilfe spezialisierter Software selbst per optischer Zeichenerkennung aufbereiten oder die Daten manuell übertragen.

Dieser Sichtweise erteilte das OLG nun eine Absage. Der 5. Zivilsenat differenzierte in seinen Entscheidungsgründen präzise zwischen dem reinen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der DSGVO und dem Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20. Während es beim klassischen Auskunftsrecht primär darum geht, dem Menschen eine verständliche und leicht zugängliche Übersicht über die verarbeiteten Daten zu verschaffen, wo im Einzelfall auch gut lesbare Screenshots genügen können, verlangt Artikel 20 zwingend eine technische Weiterverarbeitbarkeit.

Das Merkmal der Maschinenlesbarkeit setzt laut dem Urteil voraus, dass Softwareanwendungen konkrete Daten mitsamt ihrer internen Struktur leicht identifizieren, erkennen und fehlerfrei extrahieren können. Wenn ein Unternehmen lediglich Bild-PDFs bereitstellt, verfehlt dies das europarechtliche Ziel der Interoperabilität. Der Verbraucher darf vom Datenverwalter nicht darauf verwiesen werden, den Mangel an digitaler Struktur auf eigene Kosten und eigenes Risiko durch nachträgliche Zeichenerkennungsprogramme zu beheben.

Zugleich erteilte das Gericht Versuchen eine Absage, das Recht auf Datenübertragbarkeit auf selbst eingegebene Stammdaten zu verengen. Sämtliche Einzahlungen, Wetteinsätze und auch die Ergebnisse der einzelnen Spielrunden sind nach Ansicht der Richter Daten, die von der betroffenen Person im Sinne der Verordnung bereitgestellt wurden, da sie durch wissentliches Handeln in einer Eingabemaske ausgelöst werden. Auch die Ergebnisse gehören untrennbar dazu, weil sie dem eigentlichen Service immanent sind und erst den vollständigen Datensatz bilden.

Ferner stellte der Senat klar, dass die zivilrechtliche Nutzung von datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen völlig legitim ist, selbst wenn damit primär die Vorbereitung einer Schadenersatz- oder Rückforderungsklage bezweckt wird. Das Teilurteil stärkt damit die Position von Verbrauchern gegenüber digitalen Plattformen und Zahlungsdienstleistern erheblich. Da andere Oberlandesgerichte diese Rechtsfrage in der Vergangenheit zum Teil abweichend beurteilt haben, ließ das OLG Stuttgart wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Stefan Krempl

212 Millionen Euro: Bär startet neue Forschungsinitiative für E-Fuels

Forschungsministerin Bär fördert synthetische Kraftstoffe für Schiffe und Flugzeuge, obwohl Kritiker auf massive Effizienzprobleme verweisen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt setzt auf synthetische Kraftstoffe und stellt im Rahmen einer neuen Förderinitiative insgesamt 212,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten – neue Wege für klimaneutrale Kraftstoffe der Zukunft“ will die Bundesregierung marktfähige Verfahren entwickeln, um fossile Energieträger mittelfristig abzulösen und Deutschland aus der Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu lösen.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sieht in der Erforschung alternativer Treibstoffe keinen Luxus, sondern eine Notwendigkeit auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ziel der Initiative sei es, bestehende Lücken überall dort zu schließen, wo die direkte Elektrifizierung per Akku technisch oder physikalisch an ihre Grenzen stoße.

Besonders im internationalen Luft- und Seeverkehr sowie im schweren Gütertransport bieten Batterien auf absehbare Zeit keine praxisnahe Option. Das hohe Eigengewicht heutiger Akkumulatoren schränkt die Zuladung massiv ein, während die geforderten Reichweiten enorm sind. Synthetisch hergestellte Kraftstoffe punkten hier laut dem Forschungsressort mit ihrer hohen Energiedichte und der Eigenschaft, dass sie sich weitgehend in bestehende Infrastrukturen wie Tankstellen, Pipelines oder Verbrennungsmotoren einbinden ließen. Die Förderinitiative richtet sich deshalb gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die bis Ende November Projektskizzen einreichen können. Gefördert werden Vorhaben, die zwischen 2027 und 2030 praxistaugliche und skalierbare Ansätze zur Serienreife bringen.

Inhaltlich deckt das Förderprogramm die gesamte Wertschöpfungskette ab, angefangen bei der Gewinnung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur industriellen Verarbeitung. Eine Schlüsselrolle nimmt das chemische Element Kohlenstoff ein. Damit ein E-Fuel als klimaneutral gelten kann, darf bei seiner Verbrennung nur so viel Kohlendioxid freigesetzt werden, wie der Umwelt zuvor entzogen oder in der Produktion gebunden wurde. Neben Verfahren zur direkten Entnahme aus der Umgebungsluft rücken zunehmend industrielle Abgase in den Fokus. Über Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Nutzung sollen unvermeidbare Emissionen aus der Zement-, Stahl- oder Kalkherstellung sowie aus Müllverbrennungsanlagen als wertvoller Rohstoff abgefangen und zu Treibstoffen weiterverarbeitet werden.

Trotz der politischen Vorschusslorbeeren ist der Einsatz von E-Fuels in der Wissenschaft und bei Umweltverbänden hochgradig umstritten. Der Hauptkritikpunkt betrifft den vergleichsweise schlechten Gesamtwirkungsgrad. Die Umwandlung von erneuerbarem Strom in Wasserstoff und anschließend in synthetischen Kohlenwasserstoff erfordert enorme Mengen Energie. Ein Großteil des eingesetzten Stroms geht bei den einzelnen Prozessschritten als Abwärme verloren. Während ein batterieelektrisches Fahrzeug den Strom zu über 70 Prozent direkt in Bewegung umsetzt, liegt der Gesamtwirkungsgrad bei E-Fuels im Verbrennungsmotor oft unter 20 Prozent. Kritiker warnen deshalb vor einer Fehlleitung von Forschungsgeldern und betonen, dass der knappe grüne Strom primär dort eingesetzt werden sollte, wo er direkt und hocheffizient genutzt werden kann.

Dazu kommen drängende Kosten- und Skalierungsfragen. Aktuell ist die Produktion synthetischer Treibstoffe extrem teuer, und globale Produktionskapazitäten existieren nur in verschwindend geringem Umfang. Ohne einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und die Bereitstellung großer Mengen an grünem Wasserstoff bleibt die Herstellung ökologisch wie ökonomisch kaum darstellbar. Ob die neue Förderinitiative des Ministeriums die notwendigen Durchbrüche bringt, um synthetische Kraftstoffe zumindest in Nischenbereichen wettbewerbsfähig zu machen, wird sich zeigen müssen.

Stefan Krempl