Posts mit dem Label Bundesregierung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Bundesregierung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 9. April 2018

E-Mobilität: Ruf nach 50-prozentiger Elektroquote erreicht verspätet den Bundestag

Mit mehrmonatiger Verspätung hat die Bundesregierung dem Parlament einen Bericht ihres Sachverständigenrats für Umweltfragen weitergeleitet, wonach bis 2030 die Hälfte der Neuwagenzulassungen elektrische Fahrzeuge sein sollten.

Nun können sich auch die Abgeordneten des Bundestags offiziell und in voller Länge mit den umfassenden Forderungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) rund um den "Klimaschutz im Verkehrssektor" auseinandersetzen. Mit mehr als vier Monaten Verzögerung hat die Exekutive am Mittwoch den Parlamentariern eine Unterrichtung zukommen lassen, mit der sie das einschlägige Gutachten ihres Beirats verbreitet. Das siebenköpfige Professorengremium selbst hatte schon im November die Politik aufgerufen, endlich die "strategischen Weichen für die Verkehrswende" zu stellen.

Laut dem Bericht ist die direkte Elektrifizierung aufgrund ihres sehr hohen Wirkungsgrads besonders geeignet, die Klima- und Umweltauswirkungen des Verkehrs grundlegend zu verringern. Deutschland müsse rasch auf die Elektromobilität umstellen, da damit "vielfältige Vorteile" verknüpft seien. Der SRU schlägt für das Jahr 2025 eine verbindliche Quote für den Anteil rein elektrischer Fahrzeuge an den Neuwagenzulassungen in Höhe von mindestens 25 Prozent vor, die schon bis 2030 auf mindestens 50 Prozent hochgeschraubt werden sollte.

Eine "Strategie der Technologieneutralität im Straßenpersonenverkehr" halten die Experten für verfehlt. Stattdessen sollte vor allem "das Ende der Dieselprivilegierung eingeleitet werden". Die derzeitigen niedrigen Steuern für Dieselkraftstoff seien "weder ökologisch gerechtfertigt", noch berücksichtigten sie "die negativen gesundheitlichen Effekte der Emissionen". Auch "eine Förderung von Erdgasantrieben als 'Brückentechnologie' hält der SRU für nicht zielführend, da diese immer noch relativ hohe CO2-Emissionen besitzen und Investitionen in hocheffiziente elektrische Antriebe langfristig sinnvoller sind". Im Straßengüterfernverkehr seien Oberleitungs-Lkw "eine technisch umsetzbare Option". Studien zufolge könne dabei bereits durch die Elektrifizierung eines Drittels des deutschen Autobahnnetzes ein elektrischer Fahranteil von circa 60 Prozent erreicht werden.

Als Grund für ihr Drängen, die noch gar nicht erhobene Pkw-Maut zu einer streckenabhängigen Abgabe fortzuentwickeln, führt der Beirat auch die "zu erwartende Verbreitung autonomer Fahrzeuge" ins Feld. Mit dem Einbezug konkret zurückgelegter Kilometer könnten "unnötige Leerfahrten" vermieden, ein weiterer Anstieg der Beförderungsleistung verhindert und die "intermodale Nutzung" selbstfahrender Autos in Kombination mit dem öffentlichen Personennahverkehr finanziell gefördert werden.

Da ungefähr 85 Prozent aller Ladevorgänge im privaten Bereich stattfinden, wirbt der Umweltrat für "bindende Vorgaben für die Bereitstellung von Ladeinfrastrukturen bei Neubauten auf EU-Ebene". Die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen erschwerten Mietern und Gemeinschaftseigentümern den Einbau von Stromzapfpunkten für Elektrofahrzeuge an ihrem privaten Kfz-Stellplatz. Private Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, Ladeinfrastruktur auf ihren Firmenparkplätzen bereitzustellen.

Sonntag, 15. Mai 2016

Experten: "Systemische Missgriffe" bei der Geheimdienstkontrolle

Der frühere Bundesrichter und Abgeordnete Wolfgang Nešković hat die parlamentarische Überwachung von BND & Co. als völlig ineffektiv kritisiert. Der Ex-Bundesdatenschützer Peter Schaar beklagte "riesige kontrollfreie Räume".

Die Rufe nach einer besseren demokratischen Kontrolle des Bundesnachrichtendiensts (BND) und anderer deutscher Spionagebehörden werden parallel zur Aufarbeitung des NSA-Skandals im Bundestag immer lauter. Die Überwachung der Überwacher sei nur "in der Hinsicht effektiv, dass sie optimal ineffektiv ist", monierte Wolfgang Nešković, Ex-Richter am Bundesgerichtshof und früheres Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums PKGr des Bundestags, am Dienstag auf einer Tagung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu "grund- und menschenrechtlichen Anforderungen an die Kommunikationsüberwachung" des BND. "Systemische Missgriffe" rund um die Institution müssten abgeschafft werden.

Nešković räumte zunächst mit dem Mythos auf, dass das PKGr die Nachrichtendienste direkt in den Blick nähme. "Wir kontrollieren die Kontrolltätigkeit der Regierungsaufsicht", berichtete er aus seiner siebenjährigen Zeit bei dem Gremium. Außen vor blieben schon "60 bis 70 Prozent" des BND-Gesamtmaterials, da diese mit Informationen ausländischer Geheimdienste verknüpft und damit für die demokratischen Aufpasser tabu seien. Auch der dehnbare Bereich der "exekutiven Eigenverantwortung" dürfe nicht einbezogen werden.

Von sich aus müsse der Auslandsgeheimdienst zudem nur über Vorkommnisse von "besonderer Bedeutung" dem PKGr berichten, führte der einst für die Linksfraktion im Bundestag sitzende Parteiunabhängige aus. Damit hätten die Agenten "letztlich freie Auswahl, was sie vorlegen". Fragerunden verkämen so oft zur reinen "Märchenstunde", wenn nicht Presseberichte Anhaltspunkte für konkrete Nachforschungen bildeten. Zudem leide das Gremium an "institutionalisierte Antriebsarmut", da nur die Mehrheit Untersuchungsverfahren einleiten und Berichte öffentlich machen könne.

Peter Schaar verwies aus seiner früheren Tätigkeit als Bundesdatenschutzbeauftragter auf "riesige kontrollfreie Räume" beim BND. Die reine Ausland-Ausland-Überwachung mit sogenannten Transit- oder Routineverkehren dürfe etwa weder von der G10-Kommission des Bundestags geprüft werden, die Abhöranordnungen für hiesige Grundrechtsträger und Suchbegriffe für die strategische Telekommunikationsaufklärung genehmigt, noch von der Bundesdatenschutzbehörde. Letzteres habe ihm das Bundesinnenministerium mit "grenzwertigen Schreiben" verdeutlicht.

So komme es zu dem "strukturellen Problem", dass "nirgends ein Gesamtbild entsteht", erläuterte Schaar. Die Kontrollregimes müssten daher verknüpft und eine "quasi-justizielle" Instanz geschaffen werde, die auch präventiv arbeite und mit einem "Anwalt der Bürgerrechte" bestückt sei.

Die Staatsrechtler Matthias Bäcker und Christoph Gusy waren sich einig, dass der BND vor allem bei der Überwachung rein ausländischer Kommunikation in einem weitgehend rechtsfreien Raum agiere, in dem sogar Speicher- und Löschfristen Fehlanzeige seien. In diesem Fall sei es "unklar, welches Gesetz man anwenden muss", zeigte sich Bäcker perplex. Er tue sich schwer mit der Position der Bundesregierung, dass hier der Schutz des Fernmeldegeheimnisses nicht greife. Die BND-Tätigkeit bleibe insgesamt "juristisch so ein bisschen unsichtbar".

Mit seiner abgehobenen "Weltraumtheorie" habe der BND an seinem Horchposten in Bad Aibling "den Ausstieg aus den Grundrechten geschafft", ergänzte Gusy. Die These werde zwar "von niemand außerhalb der Nachrichtendienste selbst vertreten". Der BND erkläre damit aber die "Erhebung und Verwendung" von Auslandskommunikation für "grundrechtsfrei". Keine Regeln enthalte das Gesetz für den Geheimdienst auch für dessen Praxis, Kommunikationsanschlüsse mit Verbindungsdaten abzugrenzen zu versuchen. In dieses Verfahren seien die Grundrechtseingriffe schon von vornherein eingeschlossen.

Ob aus den laut Schaar "zaghaften" Initiativen des Bundeskanzleramts oder der Koalition noch etwas wird, den BND stärker an die Kandare zu nehmen, erschien vielen Rednern zweifelhaft. Georg Mascolo, Leiter des Rechercheverbunds von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, machte hier einen Dissens "in der Regierung zwischen verschiedenen Denkschulen" aus. Der frühere Innen- und jetzige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) etwa führe ein Lager an, wonach die Politik aufpassen müsse, es mit der parlamentarischen Kontrolle nicht zu übertreiben. Die Dienste seien schon jetzt verunsichert, zudem würden zu viele Dinge nach außen getragen.

Die andere Seite wolle eine Art "Parlamentsgeheimdienst" vergleichbar zum Genehmigungsverfahren für Bundeswehreinsätze, konstatierte Mascolo. Im Bundestag selbst regten sich fast alle Abgeordnete dagegen parteiübergreifend darüber auf, dass sie über wesentliche Vorkommnisse rund um die Kooperation zwischen NSA und BND "nicht oder falsch informiert worden" seien. Er habe auch selten etwas Eklatanteres erlebt wie die Tatsache, dass das Parlament "so lange in die Irre geführt worden ist". Ohne den NSA-Untersuchungsausschuss und Presseberichte wäre vieles daraus nicht öffentlich geworden. Aus dem Skandal werde aber wohl eher die Industrie Konsequenzen ziehen als der Gesetzgeber.

Thorsten Wetzling, der im Namen der Stiftung Neue Verantwortung Vorschlägefür eine effektivere Geheimdienstkontrolle skizziert hat, befürchtete, dass die geplante Reform zwischen einer "Lizenz zum Lügen" und einer "zum Schlafen" landen werde. Die große Gefahr sei, dass die G10-Kommission nicht für die Auslandsaufklärung zuständig werde. Der zunächst angestrebte bessere Schutz von EU-Bürgern und -Institutionen vor BND-Spähmaßnahmen gelte bei allen Beteiligten inzwischen als "Verhandlungsmasse".

Samstag, 15. November 2014

CDU/CSU warnt vor anonymer WLAN-Nutzung

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht zwar das große Potenzial einer flächendeckenden Versorgung mit drahtlosem Internet, lehnt den Vorstoß der Opposition zum Verringern des Haftungsrisikos für Hotspot-Betreiber aber ab.

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Linken und der Grünen, der privaten und kommerziellen WLAN-Anbietern mehr Rechtssicherheit verschaffen soll, in 1. Lesung lebhaft diskutiert. "Die Potenziale aus einer flächendeckenden WLAN-Versorgung sind vielfältig", betonte dabei Hansjörg Durz im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der Vorschlag der Opposition, das "Providerprivileg" und die damit verknüpfte Haftungsfreistellung auf kommerzielle und private WLAN-Betreiber zu erweitern, sei aber "zu simpel".

Durz räumte ein, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur "Störerhaftung" die "Gefahr teurer Abmahnungen bei Rechtsverletzungen Dritter" für Hotspot-Anbieter mit sich bringe. Dies sei ein "wesentlicher Hemmschuh" für die durchaus gewünschte WLAN-Entwicklung hierzulande. Der Vorstoß von Linken und Grünen schlage aber keine Lösungen etwa für Rechtsverletzungen Dritter vor.

Dem CSU-Politiker zufolge ist auch darauf zu achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und "keine Einfalltore für anonyme Kriminalität entstehen". Die Koalition wolle daher den $(LB1125860:angekündigten)$ einschlägigen Gesetzentwurf der Bundesregierung abwarten, der hoffentlich einen "praktikableren Weg" finde.

"Sie wollen einen Schnellschuss", warf Durz' Fraktionskollege Axel Knoerig der Opposition vor. Ein solcher gehe aber zu Lasten der Rechteinhaber und IT-Sicherheit. "Es darf keinen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer geben", unterstrich der Christdemokrat. Kriminelle dürften sich nicht länger in offenen WLANs ohne Registrierung vor der Strafverfolgung verstecken. Im Kern gehe es darum, vorausschauend, verantwortungsvoll und ausgewogen "gewerbliche Anbieter zu schützen".

"Wir werden auf einen angemessenen Ausgleich aller Beteiligten hinarbeiten, auch der Rechteinhaber", ergänzte Christian Flisek von der SPD-Fraktion. Auch die Sozialdemokraten würden dem Entwurf daher "jetzt nicht zustimmen, weil wir einen eigenen erarbeiten werden".

Zuvor hatte SPD-Abgeordnete Marcus Held die Oppositionsinitiative in höchsten Tönen gelobt: "Ich danke den Antragsstellern für ihren Impuls." Grüne und Line hätten auf Basis eines Vorschlags der Zivilgesellschaft "einen Musterentwurf vorgelegt". Dieser werde in die weiteren Überlegungen der Koalition einbezogen. Das Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation habe Verfassungsrang; WLAN-Nutzer dürften daher nicht unter Generalverdacht stehen.

"Die Liste derer, die sich für eine Reform einsetzen, ist lang", warb der grüne Netzexperte Konstantin von Notz für das Vorhaben. Er nannte etwa den Bundesrat, die Justizministerkonferenz, zahlreiche Wirtschaftsverbände und die Enquete-Kommission des Bundestags zur digitalen Gesellschaft aus der vergangenen Legislaturperiode. Auch die Bundesregierung wolle Deutschland zum digitalen Wachstumsland Nummer Eins machen, kriege es aber nicht einmal hin, die Störerhaftung zu entschärfen, und scheitere so schon beim kleinen Einmaleins.

Nun drängt die Koalition von Notz zufolge auf ein "Vermummungsverbot im Internet", wobei "alte Ressentiments" vor allem bei der Union wieder durchschlügen. Der Grüne appellierte an Schwarz Rot, endlich das möglich zu machen, was überall auf der Welt mit Ausnahme von China, Russland und Nordkorea gelte.

Der derzeitige Rechtszustand sei "verheerend", beklagte die Linke Halina Wawzyniak. Nur 15.000 von einer Million Hotspots seien hierzulande frei zugänglich. Dabei lägen die Vorteile offener WLANs auf der Hand. Sie könnten etwa helfen, die digitale Spaltung der Gesellschaft zu verringern. Die Störerhaftung verglich die Netzpolitikerin mit einem Unfall, bei dem für ein Auffahren auf das Vorderfahrzeug ein Dritter belangt werde, der die Straße zur Verfügung gestellt habe.

Langfassung eines Beitrags für heise online.

Mittwoch, 5. November 2014

D21-Digital-Index: Stillstand bei der vernetzten Gesellschaft

Deutschland ist 2014 auf dem Weg in die digitale Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,1 Indexpunkte vorangekommen, geht aus einer Studie der Initiative D21 hervor. Fast ein Viertel der Deutschen bleibt offline.

Der digitale Wandel ist in Deutschland nach wie vor nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen. 76,8 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren nutzen aktuell das Internet, während es 2013 noch 76,5 Prozent waren. Parallel hat sich auch der Gesamtindex, der für den Grad der gesellschaftlichen Digitalisierung der Bevölkerung in ihrer Vielschichtigkeit zwischen Privat- und Arbeitsleben stehen soll, in den vergangenen anderthalb Jahren von 51,2 auf 51,3 Punkten kaum nach oben bewegt. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie von TNS Infratest im Auftrag der Initiative D21 hervor.

Wer hierzulande drin ist, verbringt zwar durchschnittlich drei Stunden online, ist im erweiterten (N)onliner-Atlas nachzulesen. Fast alle Nutzer suchen im Netz nach Inhalten und Informationen. E-Commerce und Videos gucken sind für zwei Drittel der Internetnutzer regelmäßige Praktiken und Cloud-Anwendungen finden verstärkt Zuspruch. Der Anteil der weniger im Netz aktiven Nutzertypen ist 2014 auch leicht gesunken. Dennoch besteht der Studie zufolge nach wie vor eine "strukturelle Benachteiligung" in der Online-Welt. Dieser digitale Graben werde durch Alter, Geschlecht, Bildung und Wohnort bestimmt. Das Schlusslicht digitaler Souveränität bildeten wieder die Senioren im Netz.

Sogar ein "sehr schwach ausgeprägtes Datenbewusstsein" haben die Forscher bei ihren rund 30.000 Telefoninterviews zwischen Februar und April sowie einer vertieften Online-Befragung im Sommer bei den Deutschen ausgemacht, die doch eigentlich als Vorreiter beim Datenschutz gelten. 39 Prozent seien zwar bereit, für eine Sicherheitsgarantie zu bezahlen. Aber 14 Prozent möchten persönliche Informationen gegen einen kostenlosen Service tauschen. Insgesamt seien die Nutzerzahlen bei sozialen Netzwerken und datenschutzhungrigen Anwendungen wie WhatsApp hoch.

Es bestehe so eine "Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit", meinen die Autoren. Diese mache deutlich, dass es noch "massiven Aufklärungsbedarf" gebe und das "digitale Bauchgefühl" verbessert werden müsse. Möglichkeiten zum Selbstschutz würden kaum in Anspruch genommen.

An einzelnen Stellen schimmert Hoffnung durch. Berufstätige etwa verfügen mit 60,2 Punkten über einen höheren Digitalisierungsgrad als der Bundesdurchschnitt. Die Wirtschaft kann zudem auf digital versierten Nachwuchs setzen, denn die 14- bis 25-Jährigen haben mit 69 Punkten einen hohen Indexwert und so wohl entsprechende Ansprüche an ihren künftigen Arbeitsplatz. Gleichzeitig zeigt die Analyse aber auch eine Verschlechterung der Bedingungen für digitales Arbeiten, etwa durch eingeschränkte Internetzugänge im Beruf oder fehlende Weiterbildungen.

Der D21-Digital-Index beruht auf über 200 Faktoren, die in den Themenbereichen Zugang, Nutzungsvielfalt, Kompetenz und Offenheit zusammengefasst werden. Diese werden rechnerisch zu vier Subindizes verdichtet und münden mit unterschiedlicher Gewichtung in der übergreifenden Gesamtmaßzahl. Die Marktforscher überprüfen die "Währung", die auf einer Skala zwischen 0 und der Idealgröße 100 dargestellt wird, nach eigenen Angaben durch Diskussionen mit Experten. Diese haben der Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien mit 40 Prozent die höchste Gewichtung zuerkannt, gefolgt von der Zugangsdimension.

Im Großen und Ganzen attestiert die Untersuchung den Deutschen "Stillstand beim Souveränitätsaufbau" rund um die Welt aus Einsen und Nullen. Der Unterindex Zugang verzeichnet zwar eine leichte Verbesserung von 54 auf 57 Punkte. So ist etwa der Anteil der Smartphone-Besitzer um zwölf Punkte von 41 auf 53 Prozent angestiegen. Andererseits ist die Breitbandnutzung nur von 58,3 auf 59,2 Prozent ganz leicht nach oben gegangen.

Auffällig ist der Rückgang der Kompetenz um 2,5 Indexpunkte auf 48. Dies sei vor dem Hintergrund zu sehen, heißt es erläuternd, dass "die Komplexität der Berichterstattung zu digitalen Themen nach den Datenskandalen und Snowden-Enthüllungen deutlich angestiegen" sei.

Etwa drei Viertel der Deutschen ab 14 Jahren konnten die Begriffe Antivirensoftware, Homepage oder soziale Netzwerke erklären. Sieben von zehn Befragten hatten eine Erläuterung für Apps parat. Mit fast allen übrigen abgefragten Begriffe konnte weniger als die Hälfte der Bundesbürger Genaueres anfangen. Darunter sind im IT-Bereich gängige Wörter wie Cookies, Cloud, LTE ebenso wie Fachbegriffe wie Smart Grid, worunter nur sechs Prozent Details verbinden.

Sechs von zehn Deutschen ab 14 Jahren sehen viele Vorteile für sich in der Internetnutzung und suchen Informationen zuerst im Netz. Auf gleichem Niveau ist die Sorge, dass persönliche Daten im Internet abhanden gehen könnten. Andererseits begegnen einige Menschen der digitalen Welt mit größtmöglicher Zurückhaltung oder gar Ängsten: Ein Fünftel der Bevölkerung versucht, das Internet weitestgehend zu meiden. 16 Prozent haben Angst vorm Surfen oder Mailen, da sie sich ihrer Meinung nach zu wenig mit Computer-, Internet- und Technikthemen auskennen.

Bei den ausgemachten Nutzertypen notieren die Verfasser, dass der Anteil der "digital Souveränen" gegenüber 2013 leicht zugenommen habe. Ins Auge steche der Zuwachs an "smarten Mobilisten", die statt drei jetzt sechs Prozent stellten. Auch der "reflektierte Profi" habe sich um drei Punkte auf 18 Prozent ausgedehnt. "Außenstehende Skeptiker", die zusammen mit den "häuslichen Gelegenheitsnutzern" nach wie vor mit insgesamt 56 Prozent die größten Gruppen bilden, und "vorsichtige Pragmatiker" hätten sich parallel um je drei Prozentpunkte verkleinert. In die Königskategorie der "passionierten Onliner" werden statt 15 nur noch 13 Prozent eingeordnet.

"Wir müssen von einer Angst- zu einer Gestaltungsdebatte kommen", forderte D21-Vizepräsident Robert Wieland anhand der Resultate. Vor allem beim Fördern digitaler Kompetenzen bestehe "kontinuierlicher Handlungsbedarf", unterstrich der TNS-Infratest-Geschäftsführer. Es werde immer schwerer, neue Nutzergruppen zu erschließen. "Nicht wirklich überraschend" fand Brigitte Zypries (SPD), parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, die Ergebnisse. Sie sollten als Diskussionsgrundlage dienen, "wo wir besser werden können ". Es müsse aber "auch nicht jeder das Internet nutzen, um glücklich zu werden".

Langfassung eines Beitrags für heise online.

Montag, 15. April 2013

Streit um beschleunigten Ausbau der Stromnetze


Der Ökonom Lorenz Jarass hat bei einer Anhörung im Bundestag am Mittwoch das geplante Gesetz (PDF-Datei) zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze scharf kritisiert. In dem Entwurf heiße es, dass nicht nur der im Norden erzeugte Strom aus Windanlagen, sondern auch der aus konventionellen Kraftwerken in den Süden der Republik geleitet werden müsse, monierte der Professor der Hochschule RheinMain. Damit werde der lange gehegte Verdacht bestätigt, dass die ganzen vorgesehenen neuen Leitungen gar nicht erforderlich seien, "um die Integration der erneuerbaren Energien sicherzustellen". Vielmehr sollten sie vermeiden helfen, dass etwa ein Kohlekraftwerkbetreiber bei Starkwind seine Einspeisung ins Netz zurückfahren müsse.

"Die ganze Planung berücksichtigt überhaupt nicht die Kosten des Leitungsbaus", wetterte Jarass weiter gegen das Vorhaben. Diese blieben vorrangig an den Stromverbraucher hängen. Dass derzeit nach dem Gesetz für die Erneuerbaren auch die "allerletzte Windspitze" abgenommen werden müsse, widerspreche zudem dem Gebot der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Ungeklärt sei ferner die Frage, ob etwa ein ostdeutsches Braunkohlekraftwerk bei Starkwind einen Anspruch auf Schadensersatz habe. Insgesamt sei der Bedarfsplan der Bundesnetzagentur "total überdimensioniert".

"Wir brauchen viel mehr Regelungstechnik und einen gut abgestimmten Netzausbau", ergänzte Andreas Kuhlmann vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW. Er plädierte dafür, die hierzulande ausgerufene Energiewende zu "einer europäischen zu machen", um das Großprojekt zu stemmen. Generell machten die Verteilnetzbetreiber "einen guten Job", sodass es bisher nur "einige Ruckeleien" gegeben habe. Das Jahr 2015, in dem in Bayern etwa das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld abgeschaltet werden soll und die umstrittene neue Südthüringen-Leitung gen Süden noch nicht fertig ist, dürfte seiner Ansicht nach "schwierig" werden. Er gehe aber davon aus, dass die Übertragungsnetzbetreiber auch diese Kurve umschiffen könnten.

Boris Schucht, Chef des Berliner Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission, und Rotraud Hänlein von der Deutschen Umwelthilfe waren sich einig, dass die Devise lauten müsse: Nicht mehr Netz bauen als unbedingt nötig. Während die Umweltschützerin aber im Sinne einer Initiative des Bundesrats für mehr Teststrecken mit Erdkabeln warb, bezeichnete Schucht diese als kein Allheilmittel für Umweltverträglichkeit. Machbarkeitsstudien für Thüringen und die Uckermark hätten ergeben, dass die Eingriffe in die Natur dort größer wären als bei Freileitungen. In Ballungszentrum mache die unterirdische, "sehr kostspielige" Leitungsverlegung dagegen "weltweit Schule", nachdem das älteste Erdkabelprojekt in Berlin als Erfolg angesehen werde. Ganz ohne Netzausbau gehe es jedenfalls nicht, da die derzeitige Mitnutzungsmöglichkeit polnischer und tschechischer Netze für Windstrom ihre Grenzen erreicht habe.

Hänlein unterstrich, dass nach den heftigen Bürgerprotesten gegen den Bau eines Konverters im Meerbuscher Stadtteil Osterath zur Anbindung neuer Stromautobahnen "der Schutz des Wohnumfelds sehr viel ernster zu nehmen ist". Christoph Dörnemann vom dortigen Betreiber Amprion räumte ein, dass es bei dem Vorhaben "Kommunikationsfehler" gegeben habe. Oft bestünden bei der Standortwahl aber kaum Alternativen, da sonst die "netztechnische Gleichwertigkeit in Frage gestellt werden" könne. Vergleichbare andere Projekte liefen zudem deutlich besser. Es mache auf jeden Fall keinen Sinn, etwa schon jetzt auch den Emissions- und Artenschutz schon "vorzudiskutieren", wo sich noch gar nicht genau herauskristallisiert habe, welche Verbindungen gebraucht würden.

Umspannwerke müssten nicht "grundstücksscharf feststehen", erläuterte Jochen Homann, Chef der Bundesnetzagentur, die Vorgaben des Bundesbedarfsplans. Es sei möglich, die Anlagen "mit Stichleitungen" einige Kilometer von den eigentlichen Stromautobahnen weg aufzubauen. Die Vorwürfe Jarass' bezeichnete er als "völlig falsch". Niemand baue wegen eines Kohlekraftwerks eine Trasse in den Süden. Wegen fehlender Speichereinheiten seien Formen der konventionellen Energiegewinnung aber noch aufrechtzuerhalten. Insgesamt plädierte der Regulierer für eine rasche Verabschiedung des Gesetzes und eine baldige Koordination der "regionalen Energiewenden" der Bundesländer.

Für das Speichern erneuerbarer Energien gebe es "noch keine optimale Technologie", dämpfte auch Albert Moser von der Rheinisch Westfälischen Technischen Hochschule Aachen Hoffnungen in diese Richtung. Derzeit gebe es nur "Punktspeicherwerke", die nur wenige Stunden an Energie vorhalten könnten. Andere Ansätze seien entweder noch deutlich zu teuer oder in ihrem Wirkungsgrad noch ungenügend. Thermische Kraftwerke seien daher "derzeit die günstigste Flexibilitätslösung".

In der Debatte zu kurz kamen Lex Hartman vom Stromnetzbetreiber Tennet alternative Leitungs- und Erzeugungsverfahren wie die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung  (HGÜ) oder die Offshore-Windgewinnung. Die Niederländer, die hierzulande in Niedersachsen aktiv sind, hätten derzeit in der Nordsee ein 6,2-Gigawatt-Projekt ins Auge gefasst, mit zwei weiteren Anlagen visierten sie insgesamt 8 Gigawatt an. Das Kapital dafür sei vorhanden. Letztlich müsse die Gesellschaft entscheiden, was sie wolle und wie viel Geld sie dafür auszugeben bereit sei.

Langfassung eines Beitrags für heise online.

Dienstag, 2. April 2013

Die "Evaluierung" der Anti-Terror-Datei: Unabhängig geht anders


Die Anti-Terror-Datei (ATD) hat die Zusammenarbeit zwischen Polizeien und Geheimdiensten verbessert und sich insofern bewährt. Das ist der Tenor eines Evaluierungsberichts (PDF-Datei) zu der umstrittenen und vom Bundesverfassungsgericht überprüften Datenbank, den die Bundesregierung jetzt veröffentlicht hat. Konkrete Ermittlungserfolge oder Maßnahmen zum Verhindern terroristischer Anschläge könnten den durchgeführten Abfragen zwar nicht zugeordnet werden, da das System vor allem der "Kontaktanbahnung" zwischen den unterschiedlichen Behörden diene. Die Nutzungshäufigkeit und Rückmeldungen der Anwender belegten aber, dass das Instrument recht häufig zum Auffinden von Informationen mit Bezug auf den internationalen Terrorismus genutzt werde.

Dem Report nach blieb die Zahl der in der ATD erfassten rund 18.000 Personen nach ihrem Aufbau seit 2008 annähernd konstant. Der Anteil der mit abgespeicherten Kontaktpersonen habe im Untersuchungszeitraum 2007 bis 2011 tendenziell abgenommen und zuletzt bei 18,5 Prozent gelegen. Der überwiegende Teil der Informationen stamme vom Bundesnachrichtendienst mit etwa 46 Prozent, gefolgt vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKAs) mit 31 Prozent. Während der Analysezeit seien rund 300.000 Suchabfragen durchgeführt worden, die etwa 1,4 Millionen Treffer ergeben hätten. Die Nutzungen, die von zunächst jährlich knapp 50.000 auf rund 67.000 pro Anno gestiegen seien, erfolgten zu 79 Prozent beim BKA und den LKAs.

Die "erweiterten Grunddaten", die erste Bewertungen erlauben und nicht automatisch einzusehen sind, nahmen Fahnder der Unterrichtung nach insgesamt im Nachgang zu etwa 1000 Suchabfragen in Augenschein. Von der Eilfallklausel, wonach die Zusatzinformationen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr unmittelbar abgerufen werden dürfen, sei nur einmal Gebrauch gemacht worden. Insgesamt würden die Daten "intensiv gepflegt", Datenschutzkontrollen seien mithilfe der vorhandenen Server zur Protokollierung der Nutzung "fest etabliert".

Als Problem macht die Untersuchung die Tatsache aus, dass 47 Prozent der befragten Anwender die Bedienoberfläche der auf dem INPOL-System basierenden Benutzeroberfläche der Datei als nicht sonderlich nutzerfreundlich eingestuft hätten. Kritik komme hier vor allem von den Nachrichtendiensten, die vorab keine Erfahrungen mit der in die Jahre gekommenen Polizeidatenbank gesammelt hätten. Dazu sei es bis Mitte vergangenen Jahres bei geschätzten 920 Einträgen noch nicht gelungen, Dubletten aus der Mehrfachanlage von Dateien durch unterschiedliche Behörden auszumerzen.

Das Trennungsgebot zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit sieht die Untersuchung nicht verletzt, da die Befugnis zum Verarbeiten personenbezogener Daten aus beiden Bereichen "nicht zu einer Verschmelzung der entsprechenden Behörden führt". Beide Seiten gingen nach wie vor jeweils ihren besonderen Aufgaben nach. Auch Sicht der Anwender empfiehlt der Bericht sogar, einen systematischen "Datenaustausch" zwischen beiden Parteien angesichts "weiterhin erheblicher Bedrohungen" gesetzlich zuzulassen.

Die Evaluierung führte ein vom Bundesinnenministerium in Kooperation mit der Beratungsfirma Rambøll Management Consulting bestelltes Team durch. Experten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar drängen dagegen seit Längerem auf eine unabhängige Gesetzesüberprüfung anhand "wissenschaftlicher Kriterien". Die ATD und andere Sicherheitsgesetze werden derzeit auch von einer Regierungskommission "losgelöst vom politischen Tagesgeschäft" beleuchtet.

Langfassung eines Beitrags für heise online.

Donnerstag, 1. November 2012

Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf für längeren Schutz von Tonaufnahmen


Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Entwurf (PDF-Datei) zur "8. Änderung des Urheberrechtsgesetzes" beschlossen, mit dem die Schutzdauer für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre ausgeweitet werden soll. Als Profiteure bezeichnet das Papier vor allem die beteiligten ausübenden Künstler und die Hersteller von Tonträgern. Bislang verfallen die entsprechende Rechte 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Danach wird die Aufnahme allgemeines Kulturgut. Künftig soll eine 20 Jahre längere Schutzfrist gelten.

Das Vorhaben eröffne den Beteiligten die Chance, "sich an der wirtschaftlichen Entwicklung in dem geregelten Bereich weiterhin zu beteiligen", heißt es in dem Entwurf. Vor allem Tonträgerherstellern werde es ermöglicht, die produzierten Medien "länger kommerziell zu verwerten". Die Regierung betont aber auch, dass die Preise urheberrechtlich noch geschützter Aufnahmen von Darbietungen ausübender Künstler nicht zwingend über den Preisen für nicht mehr geschützte lägen.

"Auch wenn ausübende Künstler älter werden, sollen sie an den Werken verdienen können, die sie in jungen Jahren geschaffen haben", begründete der parlamentarische Staatssekretär im federführenden Bundesjustizministerium, Max Stadler, die Initiative. Zugleich werde sichergestellt, dass die Künstler an Mehreinnahmen der Tonträgerhersteller beteiligt werden.

Vorgesehen ist, dass Interpreten von zusätzlichen Umsätzen, die etwa durch Vervielfältigung, Vertrieb und Veröffentlichung eines geschützten Werks unter anderem im Internet erzielt werden, 20 Prozent abbekommen. Verwertungsgesellschaften sollen die Vergütungen jährlich an die Künstler auszahlen, die ihre Rechte gegen eine einmalige Zahlung an eine Produktionsfirma abgetreten haben. Vorschüsse oder vertraglich festgelegte Abzüge dürfen im Anschluss an das 50. Jahr nach der "rechtmäßigen Veröffentlichung" oder öffentlichen Wiedergabe nicht gekürzt werden.

Der Vorstoß, der einen Referentenentwurf des Justizressorts ohne relevante Änderungen übernimmt, will eine 2009 verabschiedete EU-Richtlinie umsetzen. Außen vor bleiben nach dem Willen der Kommission in Brüssel zunächst Musik-DVDs. Hier soll erst anhand erster Erfahrungswerte aus den Mitgliedsstaaten geprüft werden, ob die Regeln auf diesen Bereich ausgedehnt werden können. Einnahmen aus der Vermietung sonstiger Tonträger, der öffentlichen Sendung und Wiedergabe sowie aus Zahlungen für private Kopien werden ebenfalls nicht einbezogen.

Von der Verlängerung der Frist werden Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler und Tonträger erfasst, deren Schutz am 1. November 2013 noch nicht erloschen ist, sowie nach diesem Stichtag entstehende Werke. Wenn ein Tonträgerproduzent die Aufzeichnung einer Darbietung, die ohne die Verlängerung der Schutzdauer gemeinfrei wäre, nicht in einer ausreichenden Anzahl von Kopien zum Verkauf anbietet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, so hat der ausübende Künstler nach Ablauf des 50. Schutzjahres künftig ein Kündigungsrecht. In diesem Fall fallen die Rechte an ihn zurück.

Die Auswirkungen des Vorstoßes, der noch den Bundestag passieren muss, kann die Regierung noch nicht im Detail angeben. Die Schutzfrist werde sich für eine "nicht bezifferbare Anzahl" von Musikkompositionen mit Text verlängern, ist im Entwurf nachzulesen. Insgesamt sei "mit quantifizierbaren Auswirkungen des Gesetzes auf das Preisniveau" nicht zu rechnen. Kritiker monieren, dass es schon auf EU-Ebene weniger um die Künstler als vielmehr um die Pfründe der übrigen Rechteinhaber und der Musikindustrie gegangen sei.