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Freitag, 21. August 2026

Neue Wege bei Polizeisoftware: Hessen erwägt Abschied von Palantir

Möglicher Kurswechsel in Wiesbaden: Nach knapp zehn Jahren könnte Hessen die Kooperation mit Palantir beenden und auf europäische Alternativen setzen.

Nach fast einem Jahrzehnt intensiver Nutzung steht die hessische Polizei möglicherweise vor einer grundlegenden Wende bei ihrer digitalen Ermittlungsarbeit. Das Land erwägt, die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Softwareunternehmen Palantir auslaufen zu lassen und das umstrittene Analysewerkzeug HessenData durch eine europäische Lösung zu ersetzen. Was 2017 als hochmoderne Innovation zur Verbrechensbekämpfung begann, entwickelte sich über die Jahre zu einem dauerhaften politischen wie datenschutzrechtlichen Streitfall. Nun laufen die aktuellen Verträge nach Recherchen der Frankfurter Rundschau bereits im kommenden Jahr aus. Im politischen Wiesbaden verdichten sich parallel die Anzeichen für einen strategischen Neuanfang.

Die Software HessenData versetzt Polizeibehörden in die Lage, innerhalb von Sekunden gewaltige Datenmengen zu durchforsten. Das System verknüpft Informationen aus unterschiedlichen polizeilichen Datenbanken, analysiert Fahndungslisten und stellt komplexe Querverbindungen zwischen Personen her. Trotz dieser Leistungsfähigkeit stand der Einsatz von Beginn an unter starker Kritik. Neben Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes stießen vor allem die Gründer des US-Konzerns auf Ablehnung. Insbesondere der rechtslibertäre US-Investor Peter Thiel, der sich wiederholt antidemokratisch geäußert hat, sowie Palantir-Chef Alex Karp gerieten immer wieder ins Visier von Gegnern.

In den vergangenen Monaten hat sich die Haltung der hessischen Landesregierung wahrnehmbar verändert. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte sich zwar noch im Herbst 2024 begeistert von den analytischen Möglichkeiten des Programms gezeigt. Er deutete aber bereits im Landtag an, dass er einer Alternative aufgeschlossen gegenüberstehe. Voraussetzung sei, dass ein anderes Produkt eine vergleichbare Effektivität und Verlässlichkeit bieten könne. Während eine solche Lösung lange Zeit als kaum verfügbar galt, schlägt der Innenminister inzwischen deutlich optimistischere Töne an. Auf Anfrage teilte Poseck mit, er sei sehr offen dafür, nach Ablauf des Vertrages ein europäisches System zum Einsatz zu bringen. Mittlerweile existierten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zahlreiche vielversprechende Entwicklungen, die Palantir das Wasser reichen könnten.

Diese Neuausrichtung fügt sich in eine breitere politische Debatte ein. Innerhalb der Innenministerkonferenz herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass Bund und Länder im Bereich der hochsensiblen Sicherheitstechnik eine größere Unabhängigkeit von außereuropäischen Staaten anstreben müssten. Die digitale Souveränität Europas hat in den vergangenen Jahren an strategischer Bedeutung gewonnen. Dies zeigt sich auch auf Bundesebene, wo die Regierung derzeit offenbar Abstand von ursprünglichen Plänen nimmt, Palantir-Software für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei zu beschaffen. Zudem erhöht die politische Konstellation in Hessen den Handlungsdruck: Für den Koalitionspartner SPD, der die Kooperation bereits im Jahr 2017 scharf kritisiert hatte, wäre eine erneute Vertragsverlängerung mit dem US-Anbieter politisch kaum vermittelbar.

Auch die Landtagsopposition verfolgt die Signale aus dem Innenministerium aufmerksam. Vertreter der Grünen und der FDP begrüßen einen potenziellen Ausstieg ausdrücklich. Zwar erkennen sie den funktionalen Nutzen einer übergreifenden Datenanalyse für die Polizeiarbeit an. Die Herkunft der eingesetzten Technologie dürfe aber nicht egal sein. Neben den Vorbehalten gegenüber den Positionen der Firmengründer wiegt vor allem die Sorge vor einem möglichen Abfluss hochsensibler Daten in die USA schwer. Die Liberalen fordern daher einen strukturierten Dialog mit deutschen und europäischen Softwareunternehmen. Parallel wächst auch in anderen Bundesländern der Druck auf Koalitionen, wie Beschlüsse bei den Grünen in Nordrhein-Westfalen zeigen, die weit über die eigenen Landesgrenzen hinausstrahlen.

Donnerstag, 30. Juli 2026

Baden-Württemberg: Grüne Basis verweigert Palantir Gefolgschaft

Eine Urabstimmung der Grünen bringt 92 Prozent Gegenwind für die Polizeisoftware von Palantir, doch die Regierung hält daran fest. Deutsche Firmen bieten Alternativen.


Der parteiinterne Konflikt rund um die US-amerikanische Datenanalysesoftware Palantir Gotham in Baden-Württemberg hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bei einer basisdemokratischen Urabstimmung hat sich die Mitgliedschaft des grünen Landesverbands mit überwältigender Mehrheit gegen den Einsatz der umstrittenen Polizeisoftware ausgesprochen. Von den abgegebenen Stimmen entfielen knapp 92 Prozent auf ein klares Nein zum Softwareprojekt, bei einer für Parteiabstimmungen vergleichsweise hohen Wahlbeteiligung von fast 40 Prozent. Die Initiatoren der Initiative „Stoppt Palantir, sofort!“ sehen darin ein unmissverständliches Signal der Basis für Bürgerrechte, Überwachungsschutz und digitale Souveränität.

Trotz des deutlichen Votums verharrt die grün-schwarze Landesregierung auf ihrem bisherigen Kurs. Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) betonte umgehend, dass der bestehende Vertrag mit dem US-Hersteller unberührt bleibe. Die Exekutive halte an der Vereinbarung fest, bis eine leistungsfähige und praxistaugliche europäische Alternative einsatzbereit sei. Zwar bleibe es das erklärte Ziel der Landesregierung, sich von Anbietern zu lösen, deren weltanschauliche Grundhaltung man nicht teile. Doch im aktuellen Betrieb sieht die Regierungsspitze vorerst keine Handlungsalternative. Ein parlamentarischer Vorstoß der Opposition im Landtag, die Implementierung kurzfristig zu stoppen, scheiterte ebenfalls im Parlament.

Die Darstellung der Exekutive, es gebe derzeit keine einsatzfähigen europäischen oder deutschen Alternativen, löst in der IT-Branche Stirnrunzeln aus. Mehrere heimische Softwareanbieter verweisen auf eigene, ausgereifte Analyseplattformen, die speziell für Behörden und Sicherheitsorgane entwickelt wurden. So bietet etwa die Firma FSZ aus Metzingen mit ihrer Plattform „Yoonite“ ein bereits einsatzbereites System an. Sie beklagt, dass entsprechende Gesprächsangebote an die Regierungsspitze und das Innenministerium bislang unbeantwortet geblieben seien. Auch das Unternehmen Almato aus Stuttgart mit „Bardioc“ sowie die Firmen nnosystec aus Salem und One Data verweisen darauf, dass ihre Plattformen bei Sicherheitsbehörden bereits erfolgreich genutzt würden und eine datenschutzkonforme Grundlage für komplexe Analysen böten.

Weiteren Zündstoff erhält die Debatte durch den bisherigen zeitlichen und finanziellen Verlauf des Projekts. Als das CDU-geführte Innenministerium im März 2025 den Fünfjahresvertrag abschloss – ohne den grünen Koalitionspartner einzubinden –, wurde die sofortige Einsatzbereitschaft als Hauptargument angeführt. Mehr als ein Jahr später ist die Software im Land indes weiterhin nicht im Regelbetrieb. Ein praktischer Wirkbetrieb wird frühestens für Ende 2026 erwartet. Kritiker verweisen darauf, dass aus der versprochenen Sofortlösung ein langwieriges und kostenintensives Unterfangen geworden sei: Die Einführung schlägt mit rund 4,25 Millionen Euro pro Jahr für Betrieb und Umsetzung zu Buche, ergänzt durch jährlich rund fünf Millionen Euro an Lizenzgebühren bis zum Vertragsende 2030.

Neben den finanziellen Aufwendungen wiegen vor allem datenschutzrechtliche und geopolitische Bedenken schwer. Datenschützer befürchten eine Aushebelung der digitalen Souveränität und warnen vor dem US Cloud Act, der US-Behörden unter Umständen Zugriff auf Daten amerikanischer Unternehmen gewährt – selbst wenn diese auf europäischen Servern gehostet werden. Parallel steht die Unternehmensführung von Palantir um Mitgründer Peter Thiel wegen antidemokratischer Äußerungen in der Kritik.

Dass es alternative Wege gibt, zeigt die Beschaffungspolitik anderer Sicherheitsbehörden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz entschied sich kürzlich für die Analyseplattform „ArgonOS“ des französischen Anbieters ChapsVision, deren technische Anbindung bereits weit fortgeschritten ist. Während das Innenministerium in Stuttgart auf unterschiedliche Anforderungsprofile von Polizei und Nachrichtendiensten verweist, drängt die Zeit auf Bundesebene. Im Rahmen des Großprojekts P20 zur Modernisierung der Polizei-IT hat sich das zuständige Bund-Länder-Gremium einstimmig – und damit auch mit Unterstützung Baden-Württembergs – für eine bundesweite Lizenz einer Datenanalyseplattform ab Anfang 2028 ausgesprochen. Angesichts geplanter strenger Vorgaben der Datenschutzkonferenz zur Vermeidung proprietärer Blackbox-Systeme droht dem Ländle im ungünstigsten Fall die Isolierung vom gemeinsamen Datenhaus, sollte es weiterhin auf Palantir setzen.

Stefan Krempl

Montag, 27. Juli 2026

Gesichtsdatenbank: Österreichs Polizei nutzte Gesichtserkennung jahrelang illegal

Eine Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde erschüttert das Innenministerium der Alpenrepublik: Der seit 2020 genutzte automatisierte Gesichtsabgleich hat keine Rechtsgrundlage.

Ein friedlicher Klimaprotest in Wien im März 2023 entwickelte sich für einen Teilnehmer unbemerkt zu einem Präzedenzfall für digitale Bürgerrechte. Die österreichische Polizei fotografierte den Demonstranten vor Ort und glich das Bild anschließend automatisiert mit der zentralen staatlichen Gesichtsdatenbank ab. Aus dem Treffer resultierte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen. Dieses wurde zwar später vollumfänglich eingestellt, da sich keinerlei Fehlverhalten nachweisen ließ. Doch der Vorfall hinterließ offene Fragen.

Der Betroffene selbst erfuhr erst durch eine eigene Datenschutz-Auskunftsanfrage überhaupt davon, dass sein Gesicht per Software gescannt und verarbeitet worden war. In der Folge reichte die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein. Ihr Ziel: nicht nur diesen Einzelfall, sondern die gesamte staatliche Überwachungspraxis rechtlich prüfen zu lassen.

Seit 2020 setzt die österreichische Exekutive die automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung von Personen ein. Von Beginn an begleiteten rechtliche Bedenken diese Praxis. Nicht nur Datenschutzorganisationen zeigten sich besorgt. Auch mehrere parlamentarischer Anfragen von SPÖ, Neos und den Grünen widmeten sich dem Thema. Im Zentrum der Kritik stand die Frage, ob für den Einsatz einer so eingriffsintensiven Überwachungstechnologie überhaupt eine taugliche Rechtsgrundlage existiert. Das österreichische Innenministerium zeigte sich von den Einwänden jahrelang unbeeindruckt, ignorierte jegliche Zweifel an der eigenen Rechtsauffassung und führte die Abgleiche unvermindert fort.

Nun liegt epicenter.works der finale Bescheid der Datenschutzbehörde vor – und das Ergebnis kommt einem juristischen Paukenschlag gleich. Die DSB hat die bisherige Verteidigungslinie des Innenministeriums vollumfänglich verworfen. Der von den Sicherheitsbehörden herangezogene Paragraf 75 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) stellt laut der Entscheidung keine tragfähige Basis für den automatisierten Gesichtsabgleich dar. 

Die Norm stammt aus einer Zeit, in der es um die analoge Verwaltung von Fingerabdruck-Karteikarten ging. Eine solche Bestimmung eins zu eins auf den Einsatz von Systemen mit Künstlicher Intelligenz zu übertragen, die ein Porträtfoto binnen Sekunden mit rund einer halben Million gespeicherten Bildern vergleichen, bezeichneten Kritiker als den Versuch, ein Formel-1-Rennen mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung zu steuern.

Die Sprengkraft des Bescheids reicht weit über den konkreten Anlassfall der Klimademonstration hinaus. Da sich die Polizei bei der Nutzung der Technologie seit 2020 durchgehend auf diesen Paragrafen gestützt hat, ist laut den Bürgerrechtlern schlagartig jeder einzelne automatisierte Gesichtsabgleich der vergangenen Jahre rechtswidrig. Für die Praxis bedeute das eine Kehrtwende: Der Einsatz der Software müsse unverzüglich gestoppt werden, bis der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Grundlage geschaffen habe.

Stefan Krempl

Dienstag, 21. Juli 2026

BKA-Statistik: Dobrindt ruft erneut nach Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle

Trotz hoher Meldequoten von Missbrauchsmaterial nutzen der Innenminister und das BKA das neue Bundeslagebild zu Sexualdelikten für alt-neue Überwachungsforderungen.


Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 zeichnen ein besorgniserregendes, aber differenziertes Bild zur Gewalt gegen Minderjährige. Während der physische und digitale Missbrauch in vielen Teilbereichen zunimmt, verlagert sich das Tatgeschehen immer deutlicher in den virtuellen Raum. Die Vorstellung des einschlägigen Bundeslagebilds zu Sexualdelikten durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus wurde erwartungsgemäß von politischen Forderungen begleitet. Doch der Ruf nach schärferen Überwachungsinstrumenten lässt sich aus den Fakten nur bedingt ableiten.

In den entscheidenden Statistiken verzeichnet das Bundeskriminalamt gemischte Entwicklungen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern stieg 2025 um 4,7 Prozent auf 17.126 Fälle. Ein Haupttreiber dieser Entwicklung sind sogenannte Hands-off-Straftaten. Der sexuelle Missbrauch ohne direkten Körperkontakt wuchs um 16,5 Prozent auf 4861 Fälle. Zugleich verharrt die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte mit 41.677 Fällen auf hohem Niveau, wenngleich sie leicht um 2,7 Prozent sank. Ein deutliches Plus von knapp 20 Prozent gab es dagegen bei jugendpornografischen Materialen mit 11.515 Delikten.

Innenminister Dobrindt nutzte die Zuwächse umgehend, um erneut eine anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung zu fordern. BKA-Chef Münch drängte auf den schnellen Beschluss der EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs – bekannt als Chatkontrolle. Ohne strikte Vorgaben drohe eine Ermittlungslücke, da Übergangsregeln zur Meldepflicht für Online-Plattformen kurzfristig ausgelaufen waren.

Bei genauerer Betrachtung greift diese Argumentation zu kurz. Die Behauptung, Ermittler stünden ohne Verpflichtung zur Massenüberwachung vor verschlossenen Türen, deckt sich nicht mit den Zahlen. Allein über die US-Organisation NCMEC erhielt das BKA 2025 mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen zudem, dass große Tech-Konzerne den Sicherheitsbehörden monatlich weiterhin über 10.000 Verdachtsfälle auf freiwilliger Basis melden. Die etablierten Warnsysteme greifen folglich auch ohne eine verpflichtende Durchleuchtung privater Kommunikation aller Bürger.

Ferner offenbart das Lagebild, dass hinter den hohen Zahlen bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten keineswegs nur organisierte Täternetzwerke stecken. Bei mehr als 40 Prozent der Verdachtsfälle im Bereich der Kinderpornografie und über der Hälfte bei Jugendpornografie handelt es sich selbst um Minderjährige. Oft verschicken Jugendliche im Rahmen von Beziehungsanbahnungen oder aus Unwissenheit selbst hergestellte Fotos, ohne sich der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Hier verfehlen strafrechtliche Verschärfungen oder flächendeckende Überwachungsmaßnahmen das Ziel. Nötig sind vielmehr Medienkompetenz und Aufklärung an Schulen.

Eine weitere Dynamik gewinnt die Debatte durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. KI-Tools erleichtern die Erstellung von Deepfakes oder automatisiert erzeugten Missbrauchsdarstellungen erheblich. Dies führt zwar zu neuen Ermittlungshürden bei der Authentifizierung von Videomaterial, betrifft jedoch in erster Linie Fragen der digitalen Forensik und nicht die Vorratsdatenspeicherung.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte Claus kritisierte, dass das BKA-Lagebild das reale Ausmaß im Netz nur unvollständig widerspiegele. Phänomene wie Erpressungen mit intimem Bildmaterial oder gezielte Kontaktaufnahmen zu Jugendlichen seien im Alltag weit verbreitet, tauchten mangels eigener Straftatbestände aber kaum in der Statistik auf. Wenn Handlungen rechtlich nicht als eigenständiges Delikt erfasst würden, bliwben sie im polizeilichen Dunkelfeld verborgen.

Das Bundeslagebild belegt insgesamt, dass die Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zunehmen. Als Pauschalbegründung für umstrittene Maßnahmen wie die Chatkontrolle eignet sich die Statistik aber kaum. Wirksamer Schutz erfordert stattdessen zielgerichtete Ermittlungsansätze, rechtliche Nachbesserungen bei digitalen Gewaltformen sowie Prävention durch Medienbildung.

Stefan Krempl

Dienstag, 30. Juni 2026

KI-Plattform und Ticket-System: Wie die Polizei das „Datenhaus“ P20 umbaut

Die Bundesregierung erläutert den Fahrplan beim Umbau der Polizei-IT: Das Mammutprojekt P20 setzt neuerdings auf eine eigene KI-Plattform.

Der politische Streit über neue digitale Ermittlungsbefugnisse und den biometrischen Internetabgleich läuft seit Monaten. Doch während die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kabinettsentwürfe längst öffentlich diskutiert werden, schreitet die technische und organisatorische Umsetzung im Hintergrund zügig und mit neuen Strukturen voran. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke legt nun den konkreten, aktualisierten Fahrplan sowie tiefere technische Details offen, wie die Sicherheitsbehörden das milliardenschwere Mammutprojekt „Programm P20“ zur Vereinheitlichung der polizeilichen Datenverarbeitung umgestalten.

Überraschend kommt dabei eine grundlegende Neustrukturierung des zentralen Elements ans Licht: Der sogenannte Release Train für das geplante „Datenhausökosystem“ wurde reformiert und in sechs neue Unterstrukturen aufgeteilt. In diesem Zuge wird deutlich, wie tief moderne Technologien bereits verankert sind. So listet die Bundesregierung im Bereich der Querschnittsservices nun offiziell den aktiven Betrieb eines „Minimum Viable Product für eine KI-Plattform“ sowie einen Querschnittsservice für Spracherkennung auf.

Zwar betont das federführende Bundesinnenministerium an anderer Stelle, dass bei den aktuellen P20-Projekten noch keine Künstliche Intelligenz im Sinne der strengen europäischen KI-Verordnung zum Einsatz kommt. Die Infrastruktur für deren Einzug wird jedoch sichtlich im Hintergrund hochgezogen.

Auch bei der hochgradig umstrittenen Verknüpfung von Ermittlungsdaten mit sensiblen Grundrechtseingriffen gibt es technologische Neuigkeiten. Die Exekutive konkretisiert erstmals das Konzept der sogenannten „hypothetischen Datenneuerhebung“ innerhalb des polizeilichen InformationsverbundesUm rechtlich sauber zu kennzeichnen, wie tief eine polizeiliche Maßnahme in die Grundrechte eingegriffen hat, wird ein technisches System namens „Ticket-Label-Abgleich“ etabliertJede spezifische Ermittlungsmaßnahme erhält dabei ein farbliches Label von Grün über Gelb und Orange bis Rot, das die grundrechtliche Eingriffsschwere symbolisiert.

Startet ein Beamter eine Abfrage, wird ein digitales Ticket generiert, das strikt zwischen repressiven und präventiven Gründen unterscheidetDiese Funktionsweise wurde laut der Bundesregierung bereits mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Ebenfalls neu sind die harten Fristen für die Migration der alten, stark fragmentierten Datenbestände. Die Modernisierung der klassischen Verbunddaten aus dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) und INPOL hat gerade begonnenFür das zweite Halbjahr 2027 ist die Überführung der operativen PIAV-Daten ins Datenhausökosystem geplant, um das bisherige Altsystem abzulösen.

Zeitgleich sollen in der zweiten Jahreshälfte 2027 erste neue Services für die Fahndung und den Erkennungsdienst im INPOL-System live gehenDass dieser Prozess extrem komplex ist, zeigen die eingeräumten Abhängigkeiten: Der Austausch mit internationalen Partnern erfordert den Neuaufbau von Schnittstellen. Die Transformation in die endgültige Zielarchitektur wird sich voraussichtlich bis mindestens 2030 hinziehen.

Auch eine klare Absage an langjährige Pläne steckt in dem Papier: Eine flächendeckende Umstellung auf ein einziges, einheitliches Vorgangsbearbeitungssystem der Länder ist offiziell nicht mehr geplantStattdessen setzt der Bund nun auf eine Koexistenz von drei voranschreitenden Interimssystemen.

Währenddessen läuft das beschleunigte Verfahren, um überhaupt erst einmal die Landespolizeibehörden in das gemeinsame Datenhaus einziehen zu lassenBislang sind lediglich Rheinland-Pfalz und das Saarland produktiv angebundenDer neue, verbindliche Zielbeschluss des Verwaltungsrats des Polizei-IT-Fonds sieht vor, dass die Daten aller übrigen Bundesländer bis Mitte 2027 vollständig eingepflegt sein müssen.

Stefan Krempl

Samstag, 27. Juni 2026

Weiterer Anstieg: Gerichte erlaubten 2024 in 129 Fällen das Hacken von IT-Geräten

Ermittler haben die Telekommunikationsüberwachung und Abfragen von Verkehrsdaten 2024 ausgeweitet. Vor allem Drogendelikte begründen das Abhören von Smartphones.

Die Polizei hat die Telekommunikationsüberwachung sowie die Abfrage von Verkehrs- und Nutzungsdaten zahlenmäßig weiter ausgebaut. Auch heimliche Eingriffe in IT-Systeme durch Ermittler haben weiterhin Konjunktur. Im Jahr 2024 erteilten Gerichte Ordnungshütern und anderen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland insgesamt 129 Mal die Erlaubnis, Smartphones und Computer etwa mithilfe von Staatstrojanern zu infiltrieren und Daten abzufischen. Diese Zahl setzt sich aus 97 Anordnungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und 32 Anordnungen zur Online-Durchsuchung zusammen.

Das geht aus den neuen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nach den Paragrafen 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO) hervor, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) veröffentlicht hatDie Statistik für das Jahr 2024 zu Paragraf 100a StPO weist für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) insgesamt 97 im richterlichen Beschluss ergangene Anordnungen aus – im Vergleich zu 96 im Vorjahr. Bei dieser Maßnahme wird die Kommunikation direkt auf einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgegriffen. Tatsächlich durchgeführt wurde ein derartiger Eingriff in ein IT-System per Quellen-TKÜ im Jahr 2024 bundesweit in 64 Fällen, während dies 2023 noch 57 Mal der Fall war. Die Ermittler scheinen demnach mehr Übung und Erfahrung beim Verwenden entsprechender Abhörwerkzeuge erlangt zu haben.

Allein 25 erfolgreich durchgeführte Maßnahmen gehen hierbei auf das Konto der Behörden in Nordrhein-WestfalenEs folgen Rheinland-Pfalz mit neun, der Generalbundesanwalt mit acht, Bayern und Niedersachsen mit jeweils sieben sowie Baden-Württemberg und Sachsen mit je drei MaßnahmenIn Schleswig-Holstein wurde ein derartiger Trojaner einmal erfolgreich eingesetzt. Als Grund gaben die Behörden in allen TKÜ-Bereichen erneut primär Drogendelikte an: Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Ausforschung, was sich allein in 6450 erfassten Anlassstraftaten im Bereich des § 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO widerspiegelt.

Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Verfahren, in denen Richter heimliche Online-Durchsuchungen gemäß Paragraf 100b StPO anordneten. Bundesweit wurden sie 2024 in 16 Verfahren bewilligt, was gegenüber den zehn Verfahren im Jahr 2023 eine deutliche Steigerung darstellt. Bei dieser Form der Maßnahme dürfen die Fahnder mithilfe von Spionagesoftware etwa auch Festplatten tiefgreifend inspizieren und nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden. Die Gesamtzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag in diesem Bereich 2024 bei 32, aufgeteilt auf 22 Erstanordnungen und zehn VerlängerungsanordnungenVon diesen richterlichen Erlaubnissen wurden insgesamt 15 tatsächlich in die Praxis umgesetzt und durchgeführt.

Einen starken Anstieg gab es bei den allgemeinen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach Paragraf 100a StPO insgesamt, zu denen auch das klassische Abhören von Telefonaten ohne spezielle Spionagesoftware gehört. Im Jahr 2024 wurden derartige Maßnahmen bundesweit in 5538 Verfahren angeordnet, was einem Plus von 11,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4970 Verfahren) entspricht. Die Zahl der Überwachungsanordnungen lag mit insgesamt 16.868 – bestehend aus 13.779 Erstanordnungen und 3.089 Verlängerungsanordnungen – um knapp 5,9 Prozent über den Werten von 2023.

Auch die Abfrage von Nutzungsdaten inklusive Passwörtern bei Telemediendiensten wie Messenger-Diensten, Plattformen oder sozialen Netzwerken gemäß Paragraf 100k StPO ist bei den Behörden stark gefragt. Im Jahr 2024 sind bundesweit in 254 einschlägigen Verfahren insgesamt 319 Anordnungen ergangen. Dies setzt sich aus 304 Erstanordnungen und 15 Verlängerungsanordnungen zusammen und bedeutet gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus bei den Anordnungen in Höhe von 29,7 Prozent. Nach Paragraf 100k Absatz 2 StPO sind die Verfahren mit acht zwar exakt auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Allerdings stieg die Zahl der Anordnungen hier leicht auf zwölf (elf Erstanordnungen und eine Verlängerung).

Publiziert hat das Bundesamt für Justiz ferner die Statistik zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten gemäß Paragraf 100g StPODemnach ist die Anzahl der Verfahren, in denen derartige Maßnahmen angeordnet wurden, 2024 leicht auf 22.749 gestiegenBetreffend Maßnahmen nach Paragraf 100g Absatz 1 StPO ergingen in 10.035 Verfahren insgesamt 14.838 Anordnungen, bestehend aus 14.083 Erstanordnungen und 755 VerlängerungenZu Maßnahmen nach Absatz 2 ergingen in 1484 Verfahren insgesamt 2443 Anordnungen, die sich auf 2260 Erstanordnungen und 183 Verlängerungen stützenMaßnahmen nach Absatz 3 wurden in 15.956 Verfahren stolze 17.382 Mal angeordnet. Die Gesamtzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen aller Verkehrsdatenabfragen lag damit bei 34.663, was gegenüber dem Vorjahr einen nur moderaten Anstieg von rund 0,6 Prozent bedeutet.

Das BfJ versieht einen Teil der Zahlen diesmal mit einem deutlichen Caveat, nachdem es in den vergangenen Jahren wiederholt zu fehlerhaften Behördenangaben vor allem rund um den Staatstrojaner-Einsatz gekommen ist: Die aufgezeigten Veränderungen seien "nur mit Vorsicht zu interpretieren", heißt es in dem Hinweis: "So kommt es bei Statistiken in den ersten zwei bis drei Jahren mangels entsprechender Praxis häufiger zu Fehlern bei der Erfassung. Insoweit bleibt die künftige Entwicklung abzuwarten."

Stefan Krempl

Mittwoch, 10. Juni 2026

WM 2026: Bundesregierung hält Daten von Fußballfans vorerst unter Verschluss

Die Bundesregierung hat vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika laut einer Antwort auf eine Linken-Anfrage noch keine Fan-Daten an Ausrichter-Staaten wie die USA übermittelt.

Pünktlich zum Start der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in den USA, Kanada und Mexiko geraten die sensiblen Daten deutscher Fußballfans in den Fokus der PolitikDie Bundestagsfraktion Die Linke wollte in einer Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie es um die Weitergabe personenbezogener Informationen aus der umstrittenen Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ bestellt istHintergrund der Sorgen sind Erfahrungen aus der Vergangenheit, etwa von der Weltmeisterschaft 2018 in Russland, als deutsche Behörden durchaus Datensätze an den damaligen Gastgeber übermitteltenDie Antwort aus dem federführenden Bundesinnenministerium gibt nun zumindest vorläufig Entwarnung für reisende Fans, lässt jedoch für die Zukunft ein polizeiliches Hintertürchen offen.

Wie die Bundesregierung mit Stand vom 27. Mai 2026 ausführt, hat ihrer Kenntnis nach bislang keine Datenweitergabe an die diesjährigen Ausrichterstaaten der Weltmeisterschaft stattgefundenWeder die Bundespolizei noch andere deutsche Behörden haben demnach Informationen über Personen aus der „Hooligan-Datei“ an US-amerikanische, kanadische oder mexikanische Stellen übermitteltAuch eine strukturelle oder automatisierte Übermittlung sei derzeit nicht beabsichtigt, heißt es. Deshalb stelle sich die Frage nach Kontrollmechanismen für eine spätere Löschung der Daten in den Empfängerländern derzeit nicht.

Allerdings schränkt die Bundesregierung diese Ansage sogleich ein. Im Einzelfall sei es anlassbezogen nämlich keineswegs auszuschließen, dass präventivpolizeilich doch noch personenbezogene Daten durch die Bundespolizei übermittelt würdenDies könnte etwa geschehen, um Straftaten im Ausland sowie eine drohende Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

Die Datenbank selbst bleibt ein wunder Punkt in den Augen von Bürgerrechtlern und der parlamentarischen Opposition. Die Fragesteller wiesen darauf hin, dass die Speicherung nicht nur echte Gewalttäter betreffe, sondern oft schon eine einfache Personalienfeststellung im Umfeld eines Spiels für eine Registrierung ausreicheErschwerend komme hinzu, dass Betroffene in der Regel nicht automatisch über ihre Erfassung informiert würdenErst 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht die Datei für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Aktuell sind in der Datenbank bundesweit insgesamt 6740 Personen erfasstEinen detaillierten Einblick in die genauen Speicherungsgründe oder die zugrundeliegenden Tatbestände verweigert die Bundesregierung in ihrer Antwort indesEine solche Aufschlüsselung sei mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, da die Kriterien in der Datenstruktur nicht gesondert abgebildet würden und alle Tausenden Datensätze händisch überprüft und bereinigt werden müsstenDas parlamentarische Informationsrecht stehe hier unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit.

Ebenso unter Verschluss bleiben die Daten rund um die Vereinszugehörigkeit der erfassten PersonenNach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass diese Informationen aus Gründen des Staatswohls nicht offen gelegt werden dürftenEs bestehe die konkrete Befürchtung, dass gewaltbereite Szenen eine solche Liste als eine Art sportliche Rangfolge missverstehen könntenDies könnte das Phänomen der Selbstinszenierung anheizen und Hooligans zu weiteren Straftaten animieren, um in der Tabelle aufzusteigen.

Die entsprechende Übersicht hat das Innenressort daher als Geheimsache eingestuft. Sie ist nur für den Dienstgebrauch einsehbarBekannt ist hingegen die geografische Verteilung innerhalb Deutschlands: Mit Abstand die meisten Einträge verzeichnet Nordrhein-Westfalen mit fast 3400 erfassten Personen, gefolgt von Sachsen und NiedersachsenZu immerhin knapp 2600 der registrierten Personen existiert in der Datei zudem verknüpftes digitales Bildmaterial.

Dass das Interesse von Privatpersonen an dem eigenen Status in der Datei hoch ist, zeigen die Statistiken zu den Auskunftsersuchen an die BundespolizeiDa eine detaillierte statistische Erfassung laut Regierung nicht stattfindet, mussten die Zahlen über eine manuelle Vorgangsrecherche für die vergangenen Jahre rekonstruiert werdenDemnach gab es 2025 rund 2000 solcher Anfragen von Bürgern oder deren anwaltlichen VertretungenIm noch laufenden Jahr 2026 wurden bis zum Zeitpunkt der Antwort bereits rund 1200 Ersuchen registriertWie viele dieser Personen anschließend ein erfolgreiches Löschungsbegehren durchsetzen konnten, vermochte die Bundespolizei mangels statistischer Erfassung allerdings nicht zu beantworten.

Obwohl die Bundesregierung betont, dass im Vorfeld des Turniers bei Arbeitstreffen mit Vertretern der Austragungsländer keine automatisierten Datenströme geflossen seien, bereiten sich die deutschen Sicherheitsbehörden intensiv auf die WM vorEs ist geplant, der offiziellen Anforderung der US-amerikanischen Task Force nachzukommenSowohl die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze als auch das Bundeskriminalamt beabsichtigen, jeweils eine Dienstkraft in das International Police Cooperation Center in die USA zu entsendenZudem stehen die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts an den deutschen Botschaften in Washington und Mexiko-Stadt während des Turniers bereit.

Deutsche Fans, die in die USA reisen, müssen sich selbstverantwortlich über die strengen Einreisebestimmungen informierenAuf Kritik der Fragesteller, warum die Botschaft nicht explizit vor Einreiseverweigerungen für Transpersonen mit einem bestimmten Geschlechtseintrag warne, verweist das Innenministerium lediglich auf die allgemeinen, regelmäßig aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Stefan Krempl

Dienstag, 9. Juni 2026

Hass und Spionage im Netz: Politische Kriminalität explodiert auf Social Media

Hasskriminalität und extremistische Gewalt erreichen im Internet laut Zahlen zur politisch motivierten Gewalt neue Höchststände. Das BKA warnt vor gezielter Radikalisierung über soziale Medien.

Die Sicherheitslage in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr verschärft. Nach den neuesten Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Politisch motivierten Kriminalität wurden im Jahr 2025 so viele politisch motivierte Straftaten registriert wie nie zuvor seit der Einführung der statistischen Erfassung 2001. Mit einem spürbaren Plus von rund zwei Prozent kletterte die Gesamtzahl der Delikte auf den neuen Rekordwert von 85.837 Fällen.

Diese Entwicklung beobachten die Sicherheitsbehörden mit großer Sorge, zumal auch die politisch motivierte Gewaltkriminalität parallel um etwa 1,2 Prozent auf insgesamt 4156 schwere Delikte zunahm. Die Zahlen spiegeln eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung und eine wachsende Aggressivität im realen wie im digitalen Raum wider. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beklagte, dass die politisch motivierte Kriminalität erneut auf einem Höchststand angekommen sei und die Gewaltdelikte sowohl im linken als auch im rechten Phänomenbereich deutlich anstiegen. Die Bundesregierung stelle sich entschlossen gegen jede Form von Extremismus und baue die Instrumente gegen die extremistische Bedrohung weiter aus.

Besonders dynamisch präsentierte sich im vergangenen Jahr der Bereich der politisch motivierten Linkskriminalität, der maßgeblich für den Gesamtanstieg der Straftaten verantwortlich zeichnet. Hier registrierten die Ermittler ein Wachstum von über 35 Prozent auf 13.490 Delikte, nachdem im Vorjahr noch knapp unter zehntausend Fälle erfasst worden waren. Noch alarmierender ist die Entwicklung bei den dortigen Gewaltdelikten, die um mehr als 42 Prozent auf über tausend Taten emporschnellten.

Trotzdem bleibt die rechte Szene das mit Abstand größte Problemfeld für die innere Sicherheit. Obwohl die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Rechtskriminalität minimal rückläufig waren, entfällt mit 42.544 registrierten Straftaten nach wie vor rund die Hälfte aller erfassten Delikte auf dieses Gebiet. Zudem verzeichnete die Polizei gerade bei den rechten Gewalttaten ein Plus von mehr als sieben Prozent. Dobrindt stellte dazu klar, dass die mit Abstand meisten Delikte von rechten und rechtsextremen Tätern verübt wurden, was wiederholt zeige, dass die größte Gefahr aktuell vom Rechtsextremismus ausgehe.

Ein zentraler Treiber dieser Entwicklung bleibt die sogenannte Hasskriminalität, die sich mit über zweiundzwanzigtausend Fällen auf einem dauerhaft hohen Niveau eingependelt hat. Diese Delikte, die auf tief sitzenden gruppenbezogenen Vorurteilen basieren, finden zunehmend im Internet statt. Fast ein Drittel aller erfassten Taten aus diesem Bereich wurde im digitalen Raum verübt. Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), erklärte, dass soziale Medien wesentliche Treiber von gesellschaftlicher Polarisierung seien, über die Hass, Hetze und Propaganda verbreitet werden. Dies beschleunige zudem Radikalisierungsprozesse und führe im schlimmsten Fall zu schweren Straftaten im analogen Raum.

Den Löwenanteil von Hate Crime machen weiterhin fremdenfeindliche Straftaten aus, von denen fast drei Viertel dem rechten Spektrum zugeordnet werden. Gleichzeitig gingen antisemitische Straftaten um fünf Prozent auf über sechstausendfünfhundert Fälle nach oben, wobei fast die Hälfte dieser Taten in direktem Zusammenhang mit dem eskalierenden Nahost-Konflikt steht. Auch die Gewalt gegen Frauen und die LSBTQIA+-Gemeinschaft erreichte neue Höchststände. Frauenfeindliche Straftaten sprangen um fast 47 Prozent nach oben, wobei vor allem die Nutzung von Deepfakes und gezielten digitalen Hasskampagnen in sogenannten digitalen Hassräumen den Behörden völlig neue Ermittlungsschwierigkeiten bereitet.

Neben den inneren Konflikten sieht sich Deutschland einer gewachsenen Bedrohung durch externe, hybride Akteure ausgesetzt. Münch warnte in diesem Kontext, dass sich die Bedrohung von außen durch Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und staatsterroristische Aktivitäten spürbar verschärfe. Das BKA verfolge die Kriminalitätsentwicklung sehr genau und stärke daher kontinuierlich seine Ermittlungs- und Zentralstellenkapazitäten.

Die geopolitischen Verwerfungen haben laut der Polizeibehörde dazu geführt, dass ausländische Nachrichtendienste und staatlich gelenkte Akteure ihre Aktivitäten im realen und digitalen Raum rücksichtslos intensivierten. Ziel dieser Angriffe, die sich vor allem gegen die deutsche Schlüsselrolle in der EU und der NATO richten, sei die Schwächung der demokratischen Institutionen, der Wirtschaft und der kritischen Infrastruktur. Ein Beleg für diese veränderte Sicherheitslage ist der Anstieg der Spionagedelikte. Im Jahr 2025 wurden 474 Fälle registriert, was einer Steigerung von gigantischen 558 Prozent im Vergleich zu den mickrigen 72 Fällen des Vorjahres entspricht. Die Dunkelziffer dürfte dabei noch um ein Vielfaches höher liegen.

Die Methoden der Spione haben sich im Zuge der Digitalisierung hochgradig professionalisiert, kombinieren jedoch moderne Cyberwerkzeuge mit klassischen analogen Ansätzen. Neben Drohnen und Kleinstkameras setzen fremde Staaten, insbesondere im Kontext russischer Einflussnahme, vermehrt auf sogenannte Wegwerf-Agenten. Dabei handelt es sich um unauffällige oder völlig ahnungslose Privatpersonen, die über soziale Medien oder Messenger-Dienste für vermeintlich harmlose Ausspähungen oder Sabotageakte rekrutiert werden.

Parallel nimmt die Gefahr von Cybersabotage gegen Verkehrsbetriebe, Behörden und militärische Einrichtungen zu. Auch wenn die ganz großen, kritischen Infrastrukturen bislang von professionellen staatlichen Sabotageeinheiten verschont geblieben sind, schätzen die Sicherheitsbehörden das Eskalationspotenzial als extrem hoch ein. Die Abwehr dieser hybriden Bedrohungen und Desinformationskampagnen erfordert dem BKA zufolge längst nicht mehr nur polizeiliche Arbeit, sondern eine tiefgreifende Sensibilisierung von Wirtschaft, Forschung und der gesamten Zivilgesellschaft.

Stefan Krempl

Montag, 11. Mai 2026

Digitaler Führerschein: Bundesrat fordert Lichtbild und Polizei-Tools

Die Länderkammer stimmt der Reform des Straßenverkehrsgesetzes zu, knüpft den digitalen Führerschein aber an strikte Sicherheits- und Kontrollbedingungen.

Der Weg für den digitalen Führerschein in Deutschland ist frei, doch die praktische Umsetzung könnte holpriger werden als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ zugestimmtDamit ist die rechtliche Grundlage für eine umfassende Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren sowie für neue Regelungen im Bereich des autonomen Fahrens und der Parkraumkontrolle gelegtDoch während das Gesetzespaket an sich die parlamentarische Hürde genommen hat, äußern die Länder in einer begleitenden Entschließung massive Bedenken hinsichtlich der praktischen Kontrolle durch die Polizei.

Im Zentrum der Kritik steht die Sorge, dass der digitale Nachweis der Fahrerlaubnis ohne ein integriertes Lichtbild zu einem Sicherheitsrisiko werden könnte. Die aktuelle Gesetzesfassung sieht vor, dass der digitale Führerschein übergangsweise auch ohne Foto eingeführt werden kann, solange der automatisierte Abruf aus den staatlichen Registern technisch noch nicht flächendeckend möglich ist.

Der Bundesrat hält dies für einen fatalen FehlerOhne Lichtbild fehle den Beamten bei einer Verkehrskontrolle die Möglichkeit, den Vorzeigenden zweifelsfrei als rechtmäßigen Inhaber des Dokuments zu identifizierenZwar argumentiert der Bund, dass die Identität im Zweifel über den ohnehin mitzuführenden Personalausweis geklärt werden könne, doch die Länder verweisen auf eine juristische Lücke : Es gebe in Deutschland keine allgemeine Rechtspflicht, einen Ausweis ständig mit sich zu führenEine bloße Verkehrskontrolle berechtige zudem nicht ohne Weiteres zu einer Identitätsfeststellung nach anderen Rechtsgrundlagen.

Die Länder verlangen daher: Entweder wird der digitale Führerschein erst dann scharf geschaltet, wenn das Lichtbild integriert ist – oder es muss kurzfristig eine neue Rechtsgrundlage herDiese müsste Autofahrer explizit dazu verpflichten, beim Nutzen des digitalen Führerscheins ohne Bild zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und auszuhändigenTechnisch scheint die Lösung mit Bild ohnehin greifbar, da die Voraussetzungen für den Abruf aus den Ausweisregistern im künftigen „XPass“-Standard bereits für den 1. November 2026 erarbeitet wurden.

Neben der Identifikationsfrage sorgt die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden für Diskussionsstoff. Der Bundesrat mahnt an, dass die Polizeien des Bundes und der Länder rechtzeitig vor dem „Go-Live“ mit den notwendigen digitalen Werkzeugen ausgestattet werden müssenEs reiche nicht aus, den Bürgern eine App zur Verfügung zu stellen; die Beamten benötigten auf ihren Dienstgeräten Funktionen, um die Echtheit zu prüfen, digitale Dokumente bei Fahrverboten entgegenzunehmen oder sie im Ernstfall sogar digital zu beschlagnahmen.

Dabei pochen die Länder auf finanzielle Fairness. Sie lehnen dauerhafte, kostenpflichtige Lizenzmodelle für die polizeiliche Software abStattdessen fordern sie einmalige Zahlungen für Software Development Kits (SDKs) oder fertig entwickelte Apps, ergänzt durch klassische Wartungsverträge für notwendige Updates und Anpassungen.

Abseits der Führerschein-Debatte bringt das Gesetz weitreichende Änderungen für den Straßenverkehrsalltag mit sich. Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der digitalen Parkraumkontrolle und können Bewohnerparken sowie Parkvorrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen flexibler gestalten. Auch gegen den sogenannten „Punktehandel“ geht der Gesetzgeber nun schärfer vor. Ein neuer Bußgeldtatbestand sanktioniert künftig das Angebot, gegen Bezahlung die Punkte anderer Verkehrssünder im Flensburger Register auf die eigene Kappe zu nehmen.

Ferner wird die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängertFür die Automobilindustrie besonders relevant ist die Anpassung der Begrifflichkeiten beim autonomen Fahren an internationale Standards, was den Ausbau hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktionen in Deutschland rechtssicherer machen soll.

Stefan Krempl