Posts mit dem Label usa werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label usa werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 17. August 2026

Rechenzentren im Orbit: China zieht ab, Europa droht den Anschluss zu verlieren

Während Peking weltraumgestützte Supercomputer mit staatlicher Macht vorantreibt, droht der EU laut dem Europäischen Institut für Weltraumpolitik eine gefährliche digitale Abhängigkeit im All.

Die Datenmengen, die Tag für Tag auf der Erde und im erdnahen Orbit entstehen, wachsen in exponentiellem Tempo. Satelliten zur Erdbeobachtung, hochauflösende Sensoren und globale Kommunikationsnetze produzieren gewaltige Informationsströme. Marktanalysen prognostizieren bis zum Ende des Jahrzehnts eine Vervierzehnfachung des weltweiten Datenvolumens aus dem All auf rund 500 Exabyte. Doch die Übertragung dieser riesigen Datenmengen auf die Erde stößt zunehmend an physikalische und technische Grenzen. Geringe Bandbreiten bei der Datenverbindung zur Erdoberfläche führen zu Verzögerungen und Engpässen. Gleichzeitig stoßen terrestrische Rechenzentren aufgrund ihres enormen Bedarfs an Strom und Kühlwasser auf der Erde immer öfter an kapazitäre und ökologische Grenzen.

Vor diesem Hintergrund könnten weltraumgestützte Rechenzentren, sogenannte Orbital Data Centres (ODC), an Bedeutung gewinnen. Das Grundprinzip ist einfach, aber technisch anspruchsvoll: Statt Rohdaten zeitintensiv und bandbreitenhungrig zur Erde zu senden, verarbeiten hochleistungsfähige Server direkt im Orbit die Informationen vor Ort. Das würde Echtzeitanwendungen wie die unmittelbare Auswertung von Erdbeobachtungsdaten, KI-Berechnungen oder Sicherheitsanalysen drastisch beschleunigen.

In diesem Wirtschaftszweig zeichnet sich bereits jetzt ein globales Ungleichgewicht ab. Wie ein aktueller Report des European Space Policy Institute (ESPI) von Jermaine F. Gutierrez und Lea Thome darlegt, geht insbesondere China mit großer Entschlossenheit und einer konsequenten Gesamtstrategie voran. Während Europa noch über Machbarkeiten berät, schafft Peking längst vollendete Tatsachen.

Chinas Vorsprung ist kein Zufallsprodukt, sondern das Resultat einer verzahnten Industriepolitik. Bereits im März 2025 brachte das chinesische KI-Satelliten-Startup ADAspace die ersten Einheiten seiner sogenannten Three-Body Computing Constellation ins All, die längerfristig aus Tausenden Rechen-Satelliten bestehen soll. Begleitet wird dieser Trend von einer Vielzahl weiterer Akteure: Startups wie Orbital Chenguang warben Milliarden an Finanzierungen ein, während Unternehmen wie Nayuta Space gigantische Konstellationen planen und Firmen wie Shanghai Xingshu Tiansuan Space Technology eigene Rechennetzwerke im All aufbauen.

Peking betrachtet die Rechenleistung im All laut der Analyse längst nicht mehr nur als Nische, sondern als nächste Schicksalsfrage seiner umfassenden Technologiestrategie. Die staatliche Raumfahrtbehörde CASC verankerte ODCs tief in ihren Fünfjahresplänen. Chinas Staatsführung verbindet straffe politische Vorgaben mit gezielten Anreizen für Kommunal- und Provinzregierungen sowie einer massiven Anschubfinanzierung für private Startups. Förderprogramme der Stadt Peking und der Aufbau spezialisierter Innovationszentren bringen führende Universitäten und Industriepartner zusammen. Durch diesen Vorsprung sichere sich China nicht nur strategische Autonomie, heißt es. Es schicke sich auch an, künftige globale Standards, Regularien und technische Protokolle für eine völlig neue Industrie vor allen anderen Akteuren zu diktieren.

Jenseits von China schläft die Konkurrenz ebenfalls nicht. US-amerikanische Unternehmen treiben die Entwicklung mit voran. So schickte die Firm Starcloud einen Satelliten mit einem Nvidia-Chip in den Orbit, auf dem Googles KI-Sprachmodell Gemma getestet wurde.

Europa drohe in diesem globalen Wettlauf den Anschluss zu verlieren, warnen die Autoren. Zwar gebe es auch auf dem alten Kontinent vielversprechende Ansätze und Pioniergeist. Die Europäische Weltraumorganisation ESA startete im August 2024 den KI-fähigen Forschungssatelliten Φ-sat-2. Initiativen wie das EU-Forschungsprojekt Ascend untersuchten die Machbarkeit weltraumgestützter Serverpark-Architekturen. Ferner kündigte das französische Start-up Alatyr an, ODCs robotergestützt im Weltall fertigen zu wollen. Doch im Vergleich zur staatlich durchchoreografierten Dynamik in China und der Innovationskraft der USA beginnt sich der Rückstand Europas zu vergrößern.

Die Verfasser des Berichts warnen vor den Konsequenzen der europäischen Zögerlichkeit. Sollte der alte Kontinent den Trend verschlafen, drohe eine Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern. Europäischen Institutionen und Unternehmen bliebe in der Folge kaum eine andere Wahl, als kritische Datenströme über fremde Infrastrukturen im All zu verarbeiten. Das würde nicht nur die angestrebte digitale und technologische Souveränität des Kontinents untergraben, sondern auch strategische Nachteile bei der zivilen und militärischen Auswertung von Weltraumdaten nach sich ziehen.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert das ESPI einen raschen und entschlossenen Kurswechsel der europäischen Politik. Die EU müsse orbitale Rechenzentren offiziell als Schlüsseltechnologie für die europäische Souveränität anerkennen. Gefragt sei eine gemeinsame Strategie aus politischer Steuerung, gezielter Investitionsförderung und verlässlichen regulatorischen Rahmenbedingungen.

Konkret schlagen die Experten vor, im Rahmen der Moonshot-Projekte des Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe für den Finanzzeitraum 2028 bis 2034 eine europäische ODC-Flaggschiff-Initiative ins Leben zu rufen. Zudem sollten ESA und EU durch verbindliche Abnahmeverträge und Auftragsvergaben eine verlässliche Nachfrage signalisieren, um heimischen Startups und Industrieunternehmen Planungssicherheit zu bieten. Durch Arbeitsgruppen mit internationalen Partnern müsse Europa zudem aktiv an globalen Standards für Datenhoheit im Orbit mitwirken.

Allerdings bringt der Boom der orbitalen Serverfarmen nicht nur weltraumpolitische und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Experten und Umweltschützer schlagen bereits Alarm und warnen vor den gravierenden ökologischen Begleiterscheinungen eines unkontrollierten Wettrüstens im Orbit. Tausende zusätzliche Satelliten erhöhen nicht nur das Risiko von Weltraummüll und Kollisionen. Beim Verglühen ausgedienter Trabanten in der Atmosphäre werden zudem große Mengen an Metalloxiden freigesetzt, welche die empfindliche Stratosphäre und die Ozonschicht dauerhaft schädigen könnten

Parallel droht durch die gigantischen Satellitenflotten eine zunehmende Lichtverschmutzung, die den Nachthimmel für die astronomische Forschung nachhaltig verändert. Europa steht so vor der gewaltigen Aufgabe, den technologischen Anschluss im All zu sichern, ohne dabei die ökologischen Gefahren der Weltraumnutzung aus den Augen zu verlieren.

Mittwoch, 5. August 2026

Palantir: US-Datenriese zahlt in Europa kaum Steuern

Trotz Milliardengewinnen drückte Palantir 2025 effektiv nur 1,4 Prozent an Steuern ab. Eine Studie enthüllt die Methoden des Big-Data-Konzerns, die für Kritik sorgen.

Der US-amerikanische Big-Data-Konzern Palantir gilt in Verteidigungskreisen, bei Ermittlungsbehörden, im Polizeiwesen und im Gesundheitswesen weltweit als zentraler, aber auch umstrittener Akteur. Doch während europäische Regierungen von Deutschland über Großbritannien bis hin zu den Niederlanden kontinuierlich Steuergelder in Verträge mit dem Konzern pumpen, verbleibt von dessen Milliardengewinnen in den Finanzkkassen des Kontinents kaum mehr als ein symbolischer Betrag. Eine jetzt veröffentlichte Untersuchung offenbart das Ausmaß der Steueroptimierung des Tech-Riesen und sorgt politisch für Gesprächsstoff.

Wie aus der Studie des Centre for International Corporate Tax Accountability and Research (CICTAR) hervorgeht, die der europäische Gewerkschaftsdachverbands EPSU in Auftrag gegeben hat, lag Palantirs effektiver globaler Ertragsteuersatz im Jahr 2025 bei nur 1,4 Prozent. Bei einem weltweiten Vorsteuergewinn von rund 1,66 Milliarden US-Dollar überwies das Unternehmen gerade einmal 22,7 Millionen US-Dollar an Steuern. Damit unterbietet der Konzern die von mehr als 145 Staaten im Rahmen der OECD vereinbarte globale Mindeststeuer von 15 Prozent drastisch. Begünstigt wird dies durch Sonderregeln, die sich die USA gesichert haben.

Die extrem niedrige Steuerlast ist das Ergebnis ausgeklügelter Gewinnverlagerung, schreibt die Plattform Follow the Money, der die Untersuchung vorab vorlag. Laut den Analysten werden Verträge mit europäischen Kunden und Behörden häufig direkt über die US-Konzernzentrale abgewickelt. Europäische Niederlassungen in Ländern wie Deutschland oder Großbritannien fungieren bilanziell primär als Dienstleister für das US-Mutterhaus. Sie erhalten dafür lediglich überschaubare Aufwandsentschädigungen, was die ausgewiesenen Gewinne vor Ort künstlich nach unten drückt. Während Palantir in den USA im Jahr 2025 eine Gewinnspanne von 47,7 Prozent verzeichnete, lag die Marge im internationalen Geschäft außerhalb der USA bei durchschnittlich 6,3 Prozent. In manchen europäischen Ablegern fiel sie sogar auf rund 3 Prozent.

In Spanien wiederum nutzt Palantir ein weiteres Instrument: Die dortige Tochtergesellschaft zahlt erhebliche Lizenzgebühren für Immaterialgüterrechte an die US-Zentrale. Diese Aufwendungen zehren über 70 Prozent der lokal erwirtschafteten Einnahmen auf und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn drastisch. Ein gern genutzter Trick zu Steueroptimierung.

Ein weiterer Hebel betrifft die aktienbasierte Vergütung. Mitarbeiter und Führungskräfte erhalten signifikante Gehaltsbestandteile in Form von Unternehmensaktien. Diese Praxis wird als Personalaufwand verbucht und mindert den steuerpflichtigen Gewinn der Tochtergesellschaften in Ländern wie Großbritannien, Spanien und Norwegen massiv. In Großbritannien schlug dies bei 749 Beschäftigten im Jahr 2024 mit durchschnittlichen Personalkosten von über 270.000 Euro pro Kopf zu Buche.

Frankreich bildet eine Ausnahme auf dem Kontinent. Weil die dortigen Finanzbehörden durchsetzten, dass lokale Einnahmen auch vor Ort verbucht werden müssen, zahlte Palantir dort 2024 immerhin 1,6 Millionen Euro Ertragsteuer bei einem effektiven Satz von 33 Prozent. In Deutschland überwies der Konzern dagegen im selben Jahr bei einem formalen Steuersatz von 31 Prozent nur rund 641.000 Euro, weil der Großteil der Umsätze direkt in die USA floss.

Gewerkschaften wie die niederländische FNV zeigen sich empört über diese Praktiken. Es sei nicht vermittelbar, dass ein Unternehmen aus öffentlichen Aufträgen europäischer Staaten profitiere und Infrastruktur sowie Bildungssysteme nutze, sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung aber durch undurchsichtige Konstrukte entziehe. Die Last trage am Ende der normale Steuerzahler.

Zudem verschärft die Steuerpraxis das Problem der digitalen Souveränität in Europa. Wenn US-Giganten dank gewaltiger Steuervorteile ihre Gewinne maximieren, fällt es europäischen Anbietern schwer, wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu kommt, dass die Gründer Peter Thiel und Alex Karp trotz des Börsengangs über spezielle Stimmrechtsstrukturen die uneingeschränkte Macht im Konzern halten. Unabhängige Aufsichtsorgane fehlen weitgehend.

Palantir betonte auf Anfrage von Politico, man erfülle alle steuerlichen Pflichten in jedem Markt und erwirtschafte den Großteil der Gewinne schlicht im US-Geschäft. Dennoch wächst der Druck auf europäische Regierungen, bei Vergaben künftig nicht nur Softwarefunktionen, sondern auch verantwortungsvolle Steuerpraktiken zur Bedingung zu machen.

Stefan Krempl

Montag, 20. Juli 2026

US-Visa-Erpressung: EU droht Grundrechte in Biometriedeal mit den USA zu opfern

Ein geleakter Entwurf legt nahe: Die EU-Kommission knickt beim verstärkten Grenzschutz vor Washingtons Überwachungsdruck ein und riskiert ein juristisches Fiasko vor dem EuGH.

Die EU-Kommission steht in der Kritik, bei den geheimen Verhandlungen über ein neues Sicherheits- und Datenabkommen mit den USA grundlegende europäische Rechtsstandards aufzugeben. Ein geleakter Entwurf des Rahmenabkommens für die „Enhanced Border Security Partnerships“ (EBSP) zeigt, dass die Brüsseler Unterhändler den weitreichenden Überwachungsforderungen Washingtons fast vollständig nachgegeben haben.

Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) warnt in einer juristischen Analyse eindringlich vor den Folgen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordert EDRi in einem offenen Brief die EU-Institutionen auf, dem amerikanischen Druck standzuhalten und die europäischen Datenschutzgarantien nicht für das visumfreie Reisen zu opfern. Zu den prominenten Erstunterzeichnern des Appells gehören internationale Organisationen wie Access Now und das Centre for Democracy and Technology (CDT) sowie renommierte Bürgerrechtsgruppen wie Statewatch, Digitalcourage, die Digitale Gesellschaft und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD).

Der Ursprung des Konflikts liegt im Jahr 2022, als die US-Regierung ankündigte, die Beibehaltung der Visumfreiheit im Rahmen des Visa-Waiver-Programms an eine neue Bedingung zu knüpfen: Partnerländer müssen den US-Behörden den automatisierten Zugriff auf nationale biometrische Datenbanken gewähren. Dieses EBSP-Verfahren dient der massenhaften Überprüfung und Risikobewertung von Reisenden noch vor deren Einreise in die USA. Obwohl die Gespräche bereits seit Jahren im Geheimen laufen, erhielt die EU-Kommission erst im Dezember 2025 ein offizielles Mandat des EU-Rates, um ein einheitliches Rahmenabkommen auszuhandeln. Auf dessen Basis sollen die Mitgliedstaaten dann bilaterale Verträge schließen.

Die nun vorliegenden Details aus dem im Mai durch Statewatch geleakten Entwurf zeigen indes eine drastische Abweichung von diesem Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten. Laut EDRi verstößt der ausgehandelte Text in weiten Teilen gegen europäisches Primär- und Sekundärrecht, insbesondere gegen die Grundrechtecharta. Im Kern geht es um einen systematischen Transfer sensibler Daten, der laut Kritikern einer Erpressung gleicht. Trifft eine automatisierte US-Abfrage bei der ESTA- oder Visumbeantragung auf einen Treffer in einer europäischen Datenbank, müssten die EU-Staaten in Fast-Echtzeit nicht nur Biometrie- und Identitätsdaten übermitteln, sondern auch subjektive Risikoeinschätzungen liefern.

Durch die geforderte Geschwindigkeit wird eine effektive menschliche Überprüfung der Datenqualität in Europa praktisch unmöglich gemacht. Das wiegt umso schwerer, als die US-Behörden Reisende im Vorfeld über ein automatisiertes System durchleuchten, das auch öffentlich zugängliche Social-Media-Profile auswertet. Besonders pikant ist, dass der vorliegende Entwurf keinen Schutz vor Diskriminierung aufgrund politischer Meinungen enthält. Angesichts des harten Vorgehens der Trump-Administration gegen politischen Protest befürchten die Bürgerrechtler, dass Social-Media-Beiträge gegen die US-Regierung, die Unterstützung von Transgender-Rechten oder die Teilnahme an Protestsituationen über den europäisch-amerikanischen Datenabgleich zu direkten Einreiseverweigerungen oder Inhaftierungen an den US-Grenzen führen könnten.

Zudem hebelt das Abkommen der Analyse zufolge fundamentale Datenschutzprinzipien aus. Die Zweckbindung werde nahezu komplett aufgelöst, da US-Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste die Daten für beliebige andere Ermittlungen nutzen und sie sogar an lokale Polizeibehörden weitergeben dürften, für die die Schutzregeln des Abkommens gar nicht gelten. Auch bei den Speicherfristen drohe ein uferloser Zustand: das EU-Recht verlangt eine strikte Begrenzung. Die US-Rechtslage erlaubt es dagegen dem Department of Homeland Security (DHS), die Daten im Automated-Targeting-System für bis zu 75 Jahre aufzubewahren – weit über die eigentliche Reise hinaus.

Ein echter Rechtsschutz für betroffene EU-Bürger sei im Entwurf nicht vorgesehen, heißt es. Die Rechte auf Auskunft, Benachrichtigung und Löschung richteten sich rein nach US-Recht, wobei der US Judicial Redress Act für diese Art von Grenzkontroll- und Visadaten explizit nicht greife. Betroffene erführen meist nicht einmal, dass sie Opfer einer fehlerhaften automatisierten Entscheidung wurden. Sie hätten aufgrund der US-Rechtsprechung kaum Chancen, vor einem amerikanischen Gericht zu klagen. Da auch eine unabhängige Datenschutzkontrolle in den USA nach jüngsten Urteilen des Supreme Courts als verfassungswidrig gilt, fehle jegliche wirksame Aufsicht.

EDRi und die Mitunterzeichner warnen die EU-Länder vor einem juristischen Fiasko. Sollte das Abkommen in dieser Form verabschiedet werden, dürfte es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen eklatanter Mängel beim Datenschutzniveau scheitern. Die Zivilgesellschaft fordert daher einen sofortigen Stopp der Verhandlungen, bis die USA rechtsstaatliche Garantien und einen echten Grundrechteschutz nachweisen können – kein Abkommen sei besser als ein Deal, der die Rechte der Bürger leichtfertig verscherbelt.

Stefan Krempl

Samstag, 18. Juli 2026

US-Gericht stoppt Einreiseverbote der Trump-Regierung gegen "Ideologen"

Ein US-Bundesrichter setzt umstrittene Visa-Sperren gegen Wissenschaftler, Faktenchecker und EU-Regulierer vorerst aus. Die Verbote verletzen vermutlich die Meinungsfreiheit.

Ein Bundesrichter in Washington, D.C., hat die umstrittene Visa-Politik der US-Regierung vorläufig gestoppt, die gezielt Forscher zu Desinformation, Plattform-Regulierer sowie Bürgerrechtsgruppen ins Visier nimmt. Richter James E. Boasberg entschied im Fall der "Coalition for Independent Technology Research" (CITR) gegen Außenminister Marco Rubio, dass die Maßnahme des US-Außenministeriums die im ersten Verfassungszusatz geschützte Meinungs- und Vereinigungsfreiheit aufgrund von politischen Standpunkten verletzen dürfte. Der Richter fällte zwar noch kein endgültiges Urteil, setzte die Durchsetzung der Richtlinie aber bis zu einer endgültigen Entscheidung aus.

Das Ministerium hatte die Visa-Beschränkungen im Mai 2025 mit dem erklärten Ziel angekündigt, gegen ausländische Staatsbürger vorzugehen, die sich an der Zensur von US-Amerikanern beteiligen. Praktische weitete sich die Maßnahme laut der CITR schnell zu einer breit angelegten Kampagne gegen Personen aus, die in den Bereichen Moderation von Online-Inhalten, Faktenprüfung, Compliance sowie Vertrauen und Sicherheit arbeiten.

Die Richtlinie richtete sich etwa gegen Beamte, die den Digital Services Act (DSA) der EU und den britischen Online Safety Act durchsetzen, sowie gegen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren wissenschaftliche Untersuchungen die Grundlage für diese Regulierung liefern. Im Dezember entzogen die US-Behörden schließlich fünf prominenten Personen die Visa, darunter dem ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton und Imran Ahmed, dem Chef des Center for Countering Digital Hate. Auch Vertreterinnen der deutschen Initiative HateAid waren von den Sanktionen betroffen.

Das Gericht wies die Argumente der Regierung zurück, wonach es sich nicht um eine einheitliche Richtlinie, sondern lediglich um unzusammenhängende Einzelfallentscheidungen im Ermessen des Außenministers handele. Richter Boasberg stellte fest, dass interne Regierungsdokumente und öffentliche Erklärungen die Visa-Sperren sowie die eingeleiteten Abschiebungsverfahren ausdrücklich auf dieselbe ideologische Zielsetzung zurückführten. Das Außenministerium hatte Konsularbeamte angewiesen, die Lebensläufe, Profile in sozialen Medien und Medienauftritte von Visa-Bewerbern gezielt nach Tätigkeiten zur Bekämpfung von Desinformation zu durchleuchten. Wer in diesen Feldern aktiv war, sollte als mitschuldig an Zensur gelten und kein Visum erhalten.

Diese Praxis verletze die Verfassung, da sie staatliche Einwanderungskonsequenzen an geschützte private Meinungsäußerungen und wissenschaftliche Arbeit knüpfe, meint Boasberg. Der Richter betont, die US-Regierung diskriminiere dabei gezielt bestimmte Sichtweisen: Sie gehe einseitig gegen Personen vor, die sich für mehr Moderation, Faktenchecks oder Datenschutzregeln auf Online-Plattformen einsetzen. Stimmen, die weniger Regulierung fordern, blieben von der Richtlinie dagegen unberührt. Der Staat dürfe den öffentlichen Diskurs über die Ausgestaltung der digitalen Debattenkultur nicht dadurch verzerren, dass er eine Seite des Streits mit rechtlichen Sanktionen belege. Die Behauptung der Regierung, es gehe gegen Zensur und nicht um die Einschränkung von Rede, überzeugte das Gericht nicht: Die gebrandmarkten Aktivitäten bestünden im Kern aus Berichten, Petitionen und wissenschaftlicher Zusammenarbeit.

Die Klägerin CITR, ein Netzwerk aus rund 500 Forschern und Organisationen, konnte zudem eine konkrete Beeinträchtigung ihrer täglichen Arbeit nachweisen. Aus Angst vor Einreisesperren, Festnahmen oder Abschiebungen hatten sich internationale Mitglieder aus der öffentlichen Arbeit der Koalition zurückgezogen, gemeinsame Berichte nicht mehr namentlich gezeichnet und die Teilnahme an Konferenzen verweigert. CITR sah sich gezwungen, Veranstaltungen in den USA abzusagen und unter erheblichem finanziellem Aufwand parallele Treffen im Ausland zu organisieren.

Der gerichtliche Stopp der Richtlinie friert diese Praxis nun vorerst ein, um den Status quo während des laufenden Hauptverfahrens zu sichern. Betroffene Aktivisten äußerten sich erleichtert über den Beschluss, gaben jedoch zu bedenken, dass damit finanzielle Sanktionen und bestehende Einreiseverbote noch nicht vollständig vom Tisch seien. Das Außenministerium erklärte auf Anfrage von Politico lediglich allgemein, es bleibe entschlossen, die Meinungsfreiheit von US-Bürgern vor ausländischen Versuchen zur Beeinflussung von US-Plattformen zu schützen.

Stefan Krempl

Sonntag, 12. Juli 2026

Digitale Einflusssphären: Wie China die weltweite KI-Macht an sich reißt

Eine Studie zeigt den rasanten Aufstieg chinesischer KI-Apps im globalen Süden und Russland auf, Europa drohe zu verlieren. Die US-Politik reagiert bereits alarmiert.

Die weltweite Kontrolle über generative Künstliche Intelligenz und die zugehörigen Chatbots verschiebt sich rasant. Wer die am häufigsten genutzten Anwendungen in dem Markt kontrolliert, beherrscht nicht nur den Zugang zu Informationen, sondern lenkt auch Datenströme und digitale Geschäftsprozesse. Eine Analyse des Technologieexperten Valentin Weber für den Global Innovation Hub der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit offenbart nun, dass China im globalen Wettbewerb um KI-Einflusssphären in atemberaubendem Tempo Boden gutmacht. Insbesondere im globalen Süden sowie in geopolitisch isolierten Regionen haben chinesische Anwendungen bereits tiefgreifende technologische Abhängigkeiten geschaffen. Europa spielt in diesem strategischen Wettlauf praktisch überhaupt keine Rolle.

Obwohl US-amerikanische Plattformen wie ChatGPT, Gemini oder Claude in absoluten Zahlen mit insgesamt rund 1,35 Milliarden Downloads im Untersuchtungszeitraum auf Android-Geräten global weiterhin die Führung innehatten, verzeichnen chinesische Anbieter eine hohe Wachstumsdynamik. Sie kommen laut der Studie zusammengerechnet bereits auf über 205 Millionen Downloads.

Die Verteilung auf nationaler Ebene legt zudem offen, dass der Vorsprung der USA in vielen Schlüsselregionen bröckelt. Auf den Philippinen haben chinesische Chatbots bereits einen Marktanteil von 47 Prozent auf Android-Geräten, dicht gefolgt von Indonesien und Peru mit jeweils 38 Prozent sowie Mexiko mit 30 Prozent. In Ländern wie Russland und Belarus, wo restriktive US-Sanktionen und gesperrte Zahlungssysteme den Zugang zu westlichen Modellen erschweren oder unmöglich machen, haben chinesische Apps die US-Konkurrenz vollständig überholt.

Als Treiber dieses Erfolgs hat sich überraschenderweise nicht das international viel diskutierte DeepSeek herausgestellt, sondern eine Anwendung aus dem Hause ByteDance namens Dola. Während DeepSeek nach einem kurzen medialen Hype weltweit bei rund 58 Millionen Downloads stagniert, schoss der mit dem TikTok-Mutterkonzern verknüpfte Chatbot Dola auf 144 Millionen Downloads nach oben.

Dieser Erfolg gründet sich maßgeblich auf extrem aggressive, zielgerichtete Werbekampagnen in sozialen Netzwerken. Allein in Mexiko schaltete das Unternehmen innerhalb eines einzigen Monats weit über 400 verschiedene Werbeclips, um die App als kostenlosen Problemlöser zu etablieren. Europäische Alternativen wie die App Vibe des französischen Hoffnungsträgers Mistral AI gehen in diesem globalen Marketinggewitter mit gerade einmal 1,26 Millionen Downloads geradezu unter und bleiben geopolitisch bedeutungslos.

Die Konsequenzen dieser ungleichen Verteilung gehen über reine Marktanteile hinaus. KI-Systeme agieren als intelligente Kontrollinstrumente, die im Gegensatz zu früherer Software nicht nur stupide Befehle ausführen, sondern eigenständig Argumentationsketten aufbauen. Das birgt erhebliche Risiken für die Informationsintegrität. Weber verweist in diesem Kontext auf alarmierende Berichte, wonach der Chatbot DeepSeek bei Programmierprojekten mit Bezug zu Tibet gezielt fehlerhaften oder manipulierten Code erzeugt haben soll. Da Sprachmodelle weitgehend intransparente Blackboxes darstellten, ließen sich solche politischen Steuerungen und Zensurvorgaben der Kommunistischen Partei Chinas im Alltag kaum zurückverfolgen. Sie wirkten sich aber schleichend auf technische Endprodukte, Meinungsbildungsprozesse und die Softwarearchitektur ganzer Volkswirtschaften aus.

Diese Entwicklung ruft mittlerweile auch die US-Politik auf den Plan. Ein gemeinsamer Untersuchungsausschuss des Heimatschutzausschusses und des China-Komitees im US-Repräsentantenhaus ermittelt derzeit intensiv gegen US-Technologiefirmen, die aus Kostengründen oder aufgrund heimischer Restriktionen auf chinesische Sprachmodelle zurückgreifen. Im Fokus stehen etwa populäre Plattformen wie Airbnb oder das Entwickler-Tool Cursor.

Das Außenministerium der USA warnt offiziell davor, dass diese importierten Modelle explizit darauf ausgelegt seien, die Narrative Pekings zu verbreiten und Oppositionelle stummzuschalten. US-Abgeordnete äußerten sich zutiefst besorgt darüber, dass chinesische Open-Weight-Modelle in sensiblen Bereichen wie der Cybersicherheit mittlerweile qualitativ zu führenden US-Modellen aufgeschlossen hätten und US-Firmen aufgrund mangelnder heimischer Alternativen in billigere, aber riskante Abhängigkeiten getrieben würden. Ein vollständiges Verbot im privaten Sektor gilt aber aufgrund verfassungsrechtlicher Hürden bezüglich der Redefreiheit im Internet als kaum durchsetzbar.

Für Europa zeichnet die Naumann-Stiftung ein düsteres Bild, zeigt aber Handlungswege auf. Das europäische Startup-Ökosystem leidet demnach unter einem chronischen Mangel an eigenen wettbewerbsfähigen Basismodellen und baut derzeit in pragmatischer, aber riskanter Weise oft auf chinesischen Open-Source-Technologien auf. Um diese Flanke zu schließen, empfiehlt der Studienautor der EU den Aufbau strategischer Allianzen mit technologischen Mittelmächten wie Südkorea oder Kanada, um gemeinsam an verlässlichen Frontier-Modellen zu arbeiten. Erste Schritte in diese Richtung zeigen Kooperationen wie die des deutschen Startups Aleph Alpha mit dem kanadischen Anbieter Cohere.

Gleichzeitig muss sich Europa laut der Studie dringend auf das nächste große Technologierennen vorbereiten: die sogenannte Embodied AI. Dabei verschmilzt KI mit physischer Robotik und Maschinensteuerung. Da europäische Unternehmen im Bereich der klassischen Industrie- und Spezialrobotik traditionell stark aufgestellt sind, bietet sich hier eine Chance, die digitale Souveränität zurückzuerlangen. Entscheidend ist dem Autor zufolge dabei, von Beginn an das dazugehörige Ökosystem aus Steuerungs-Apps und Softwareplattformen zu dominieren, um nicht erneut den Anschluss an die globale Spitze zu verpassen. Wie die Tech-Unternehmerin und FDP-Vorstandsfrau Nicole Büttner treffend zusammenfasst, darf Europa KI nicht länger nur regulieren, sondern muss sie endlich erfolgreich skalieren. Es gelte, transparente Anwendungen und verlässliche Allianzen zu fördern, um die nächste technologische Welle anzuführen.

Stefan Krempl

Mittwoch, 1. Juli 2026

Digitaler Datenschutz: US Supreme Court stuft virtuelle Rasterfahndung als Verfassungskonflikt ein

Der Oberste Gerichtshof der USA entscheidet im Fall Chatrie, dass die massenhafte Absaugung von Handy-Standortdaten eine staatliche Durchsuchung darstellt und strengen Regeln unterliegt.

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten den Schutz digitaler Privatsphäre gestärkt und der massenhaften, verdachtsunabhängigen Überwachung enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Im Fall Chatrie vs. United States entschied das Gericht am 29. Juni 2026 mehrheitlich, dass das behördliche Absaugen von Handy-Standortdaten in einem bestimmten Umkreis eine Durchsuchung im Sinne des vierten Verfassungszusatzes darstellt und damit grundsätzlich richterlich genehmigt sein muss. Das Urteil weitet den Schutz der Bürger im digitalen Raum aus, da sie festlegt, dass Menschen auch bei kurzfristigen Bewegungen in der physischen Welt ein berechtigtes Interesse auf Privatsphäre haben. Bisherige Argumente von Strafverfolgern, dass Nutzer durch das Akzeptieren von Geschäftsbedingungen freiwillig auf diesen Schutz verzichten würden, wies der Supreme Court zurück.

Der Fall geht auf einen Bankraub im Mai 2019 im US-Bundesstaat Virginia zurück. Da die lokalen Ermittler kaum Hinweise auf den Täter hatten, beantragten sie eine virtuelle Rasterfahndung bei Google in Form eines sogenannten Geofence Warrant. Über diesen Beschluss zwangen sie den Tech-Riesen, die Standortdaten sämtlicher Smartphones herauszugeben, die sich zum Tatzeitpunkt in einem Umkreis von 150 Metern um den Tatort befunden hatten.

Google durchsuchte daraufhin die Konten von Hunderten Millionen Nutzern, um Geräte in diesem Gebiet zu identifizieren. In einem dreistufigen Verfahren wurden die Daten schrittweise de-anonymisiert, bis die Polizei schließlich die Klarnamen von drei Personen erhielt. Einer von ihnen war Okello Chatrie, dessen Bewegungsprofil ihn kurz vor dem Raub in der Nähe der Bank zeigte. Er wurde angeklagt, forderte jedoch die Unzulässigkeit der Beweismittel, da die Methode seine verfassungsmäßigen Rechte verletze.

Ein Bezirksgericht stufte die Methode zwar als verfassungswidrig ein, ließ die Beweise aber wegen des „guten Glaubens“ der Beamten zu. Das zuständige Berufungsgericht zeigte sich daraufhin gespalten. Die US-Regierung argumentierte vor dem Supreme Court, dass eine nur zweistündige Überwachung von Standortdaten keinen tiefen Eingriff darstelle und die sogenannte Dritte-Partei-Doktrin greife, weil Nutzer ihre Daten freiwillig mit Google teilten.

Dem widersprach die Mehrheit der Supreme-Court-Richter unter der Federführung von Elena Kagan. Das Gericht knüpfte an sein Urteil Carpenter vs. United States aus dem Jahr 2018 an, das die langfristige Überwachung von Mobilfunkdaten betraf. Dessen Prinzipien weitete es auf moderne, hochpräzise App-Daten aus. Selbst eine kurzfristige Überwachung kann laut dem Urteil intimste Details über das familiäre, politische, berufliche, religiöse oder sexuelle Leben eines Menschen offenbaren.

Ferner hob das Gericht hervor, dass Standortdaten, die von Smartphone-Apps aufgezeichnet werden, digitalen Tagebüchern, E-Mails oder Fotos ähneln. Diese Daten verbleiben im virtuellen Besitz des Nutzers, auch wenn sie auf den Servern von Drittanbietern in der Cloud liegen. Ein Smartphone zu verwenden und den Bedingungen zuzustimmen bedeute nicht, dass man der Weitergabe an den Staat zustimme.

Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die das Verfahren mit einer Stellungnahme begleitet hatte, feiert das Urteil als wichtigen Erfolg. Aus ihrer Sicht sind diese digitalen Schleppnetzfahndungen das Äquivalent dazu, dass die Polizei ohne konkreten Verdacht von Haus zu Haus geht und unschuldige Passanten zu Verdächtigen macht, nur weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Das Urteil schiebe dieser uferlosen Überwachung nun endlich einen Riegel vor.

Die praktischen Auswirkungen des Beschlusses auf Abfragen gegen Google halten sich zwar in Grenzen, da der Konzern seine Speicherpraxis bereits im Juli 2025 grundlegend geändert hat und Standortverläufe seither nur noch lokal auf den Endgeräten der Nutzer aufbewahrt. Dadurch sind Massenabfragen technisch unmöglich geworden. Die Signalwirkung des Urteils ist trotzdem groß. Der Supreme Court hat klargestellt, dass App-Daten umfassend durch die Verfassung geschützt sind. Dies dürfte erhebliche Konsequenzen für Datenhändler haben, die weiterhin massenhaft Bewegungsdaten über dubiose Werbe-Apps aggregieren und an Behörden verkaufen.

Ob die gegen Chatrie erlangten Beweise im konkreten Strafverfahren verwertet werden dürfen, hat der Supreme Court noch nicht abschließend entschieden. Das Verfahren hat er an das zuständige Berufungsgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen muss, ob der konkrete Haftbefehl verhältnismäßig war und ob die Ermittler tatsächlich in gutem Glauben handelten. Unabhängig vom Ausgang dieses Einzelfalls hat der Supreme Court aber ein Fundament für die digitale Ära gegossen: Das Smartphone darf nicht zum unkontrollierten Spionagewerkzeug des Staates werden.

Stefan Krempl

Mittwoch, 10. Juni 2026

WM 2026: Bundesregierung hält Daten von Fußballfans vorerst unter Verschluss

Die Bundesregierung hat vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika laut einer Antwort auf eine Linken-Anfrage noch keine Fan-Daten an Ausrichter-Staaten wie die USA übermittelt.

Pünktlich zum Start der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in den USA, Kanada und Mexiko geraten die sensiblen Daten deutscher Fußballfans in den Fokus der PolitikDie Bundestagsfraktion Die Linke wollte in einer Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie es um die Weitergabe personenbezogener Informationen aus der umstrittenen Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ bestellt istHintergrund der Sorgen sind Erfahrungen aus der Vergangenheit, etwa von der Weltmeisterschaft 2018 in Russland, als deutsche Behörden durchaus Datensätze an den damaligen Gastgeber übermitteltenDie Antwort aus dem federführenden Bundesinnenministerium gibt nun zumindest vorläufig Entwarnung für reisende Fans, lässt jedoch für die Zukunft ein polizeiliches Hintertürchen offen.

Wie die Bundesregierung mit Stand vom 27. Mai 2026 ausführt, hat ihrer Kenntnis nach bislang keine Datenweitergabe an die diesjährigen Ausrichterstaaten der Weltmeisterschaft stattgefundenWeder die Bundespolizei noch andere deutsche Behörden haben demnach Informationen über Personen aus der „Hooligan-Datei“ an US-amerikanische, kanadische oder mexikanische Stellen übermitteltAuch eine strukturelle oder automatisierte Übermittlung sei derzeit nicht beabsichtigt, heißt es. Deshalb stelle sich die Frage nach Kontrollmechanismen für eine spätere Löschung der Daten in den Empfängerländern derzeit nicht.

Allerdings schränkt die Bundesregierung diese Ansage sogleich ein. Im Einzelfall sei es anlassbezogen nämlich keineswegs auszuschließen, dass präventivpolizeilich doch noch personenbezogene Daten durch die Bundespolizei übermittelt würdenDies könnte etwa geschehen, um Straftaten im Ausland sowie eine drohende Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

Die Datenbank selbst bleibt ein wunder Punkt in den Augen von Bürgerrechtlern und der parlamentarischen Opposition. Die Fragesteller wiesen darauf hin, dass die Speicherung nicht nur echte Gewalttäter betreffe, sondern oft schon eine einfache Personalienfeststellung im Umfeld eines Spiels für eine Registrierung ausreicheErschwerend komme hinzu, dass Betroffene in der Regel nicht automatisch über ihre Erfassung informiert würdenErst 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht die Datei für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Aktuell sind in der Datenbank bundesweit insgesamt 6740 Personen erfasstEinen detaillierten Einblick in die genauen Speicherungsgründe oder die zugrundeliegenden Tatbestände verweigert die Bundesregierung in ihrer Antwort indesEine solche Aufschlüsselung sei mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, da die Kriterien in der Datenstruktur nicht gesondert abgebildet würden und alle Tausenden Datensätze händisch überprüft und bereinigt werden müsstenDas parlamentarische Informationsrecht stehe hier unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit.

Ebenso unter Verschluss bleiben die Daten rund um die Vereinszugehörigkeit der erfassten PersonenNach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass diese Informationen aus Gründen des Staatswohls nicht offen gelegt werden dürftenEs bestehe die konkrete Befürchtung, dass gewaltbereite Szenen eine solche Liste als eine Art sportliche Rangfolge missverstehen könntenDies könnte das Phänomen der Selbstinszenierung anheizen und Hooligans zu weiteren Straftaten animieren, um in der Tabelle aufzusteigen.

Die entsprechende Übersicht hat das Innenressort daher als Geheimsache eingestuft. Sie ist nur für den Dienstgebrauch einsehbarBekannt ist hingegen die geografische Verteilung innerhalb Deutschlands: Mit Abstand die meisten Einträge verzeichnet Nordrhein-Westfalen mit fast 3400 erfassten Personen, gefolgt von Sachsen und NiedersachsenZu immerhin knapp 2600 der registrierten Personen existiert in der Datei zudem verknüpftes digitales Bildmaterial.

Dass das Interesse von Privatpersonen an dem eigenen Status in der Datei hoch ist, zeigen die Statistiken zu den Auskunftsersuchen an die BundespolizeiDa eine detaillierte statistische Erfassung laut Regierung nicht stattfindet, mussten die Zahlen über eine manuelle Vorgangsrecherche für die vergangenen Jahre rekonstruiert werdenDemnach gab es 2025 rund 2000 solcher Anfragen von Bürgern oder deren anwaltlichen VertretungenIm noch laufenden Jahr 2026 wurden bis zum Zeitpunkt der Antwort bereits rund 1200 Ersuchen registriertWie viele dieser Personen anschließend ein erfolgreiches Löschungsbegehren durchsetzen konnten, vermochte die Bundespolizei mangels statistischer Erfassung allerdings nicht zu beantworten.

Obwohl die Bundesregierung betont, dass im Vorfeld des Turniers bei Arbeitstreffen mit Vertretern der Austragungsländer keine automatisierten Datenströme geflossen seien, bereiten sich die deutschen Sicherheitsbehörden intensiv auf die WM vorEs ist geplant, der offiziellen Anforderung der US-amerikanischen Task Force nachzukommenSowohl die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze als auch das Bundeskriminalamt beabsichtigen, jeweils eine Dienstkraft in das International Police Cooperation Center in die USA zu entsendenZudem stehen die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts an den deutschen Botschaften in Washington und Mexiko-Stadt während des Turniers bereit.

Deutsche Fans, die in die USA reisen, müssen sich selbstverantwortlich über die strengen Einreisebestimmungen informierenAuf Kritik der Fragesteller, warum die Botschaft nicht explizit vor Einreiseverweigerungen für Transpersonen mit einem bestimmten Geschlechtseintrag warne, verweist das Innenministerium lediglich auf die allgemeinen, regelmäßig aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Stefan Krempl

Mittwoch, 27. Mai 2026

EU-Satellitenfrequenzen: Brüssel plant Angriff auf Musks Starlink und Amazon

Die EU-Kommission will zwei Drittel begehrter Frequenzen für europäische Betreiber reservieren und riskiert so Streit mit den USA.

Brüssel holt zum Gegenschlag im All aus. Nach Jahren der Dominanz US-amerikanischer Tech-Giganten im Orbit plant die EU-Kommission eine Kehrtwende in der Weltraumpolitik. Wie aus Brüsseler Kreisen schon vorab verlautete, will die Regierungsinstitution den Großteil strategisch wichtiger Satellitenfrequenzen ab dem kommenden Jahr für heimische Unternehmen reservieren. Konkret geht es um ein begehrtes Spektrum für mobile Satellitenkommunikation, das es Smartphones, vernetzten Fahrzeugen und IoT-Geräten ermöglicht, selbst in entlegenen Regionen ohne Mobilfunknetz nahtlos zu kommunizieren. Bislang befindet sich dieses Frequenzband vollständig unter Kontrolle von US-Konzernen. Mit dem neuen Vorstoß würde Washington im besten Fall nur noch ein Drittel des Kuchens verbleiben. Ein Schritt, der eine neue geopolitische Bruchlinie zwischen der EU und den USA aufreißt.

Am Mittwoch hat die Kommission den Verordnungsvorschlag für das harmonisierte 2-Gigahertz-Band (GHz) vorgelegt. Henna Virkkunen, die für technologische Souveränität zuständig ist, betonte: Eine flächendeckende Satellitenkonnektivität sei unerlässlich, um die Widerstandsfähigkeit der Netze zu stärken und Direct-to-Device-Dienste (D2D) auf Mobilgeräte zu bringen.

Der Plan sieht vor, das Spektrum in drei Blöcke von jeweils 10 Megahertz aufzuteilen. Ein Drittel ist exklusiv für staatliche Zwecke und militärische Sicherheit reserviert, bereitgestellt von einem EU-Betreiber, der die Integration in das künftige europäische Prestigeprojekt IRIS² sicherstellt. Die übrigen zwei Drittel sind für kommerzielle Zwecke wie das Internet der Dinge, Fitness-Tracker oder Notfallgeräte vorgesehen. Ein dritter Block könnte auch für außereuropäische Akteure offenbleiben. Doch dieser überschaubare Rest würde die aggressive Expansion von SpaceX mit Starlink oder Amazons Kuiper-Projekt auf dem Kontinent deutlich bremsen.

Bislang sind die entsprechenden MSS-Lizenzen, die seit 2009 vergeben wurden, in den Händen der US-Satellitenbetreiber Viasat und EchoStar. Diese laufen im Mai 2027 aus, weshalb die Kommission nun einheitliche rechtliche Regeln für die Zukunft aufstellen will. Ein Blick in die strengen Vergabekriterien des Brüsseler Verordnungsentwurfs offenbart die hohen Hürden: Bewerber müssen verbindliche Abkommen vorweisen, wonach die Satelliten zwingend innerhalb des Territoriums der EU-Mitgliedstaaten gefertigt und auch von dort aus gestartet werden müssen.

Ferner ist der Aufbau von Erdfunkstellen (Gateway Earth Stations) auf EU-Boden vorgeschrieben. In Brüssel wird das Vorhaben offiziell nicht als gezielter Ausschluss ausländischer Marktteilnehmer dargestellt. Es handle sich vielmehr um einen legitimer Akt zur Sicherung der eigenen kritischen Infrastruktur, da andere Regierungen wie die USA seit jeher ähnlich protektionistisch agierten. Ein Kommissionssprecher verwies darauf, dass Weltraumkonnektivität ein Schlüsselbaustein der Verteidigung sei.

Unterstützung erhält die Kommission von Mitgliedstaaten wie Spanien und Frankreich, die eine Stärkung der heimischen Industrie fordern. Um die Fronten im europäischen Wirtschaftsraum nicht unnötig zu verhärten, sollen auch Unternehmen aus Großbritannien und Norwegen als europäische Bieter anerkannt werden.

Trotzdem birgt die Initiative politischen Sprengstoff, da sie nur wenige Tage nach der mühsamen Einigung auf ein neues Handelsabkommen zwischen der EU und den USA startet. Die US-Regierung dürfte die Pläne als unfaire Diskriminierung auffassen. Bereits in der Vergangenheit hatte die US-Telekommunikationsaufsicht FCC vor Maßnahmen gewarnt, die Raumfahrtunternehmen der Vereinigten Staaten einseitig benachteiligen. Vergeltungsmaßnahmen aus Washington gelten als wahrscheinlich, sollte Brüssel den Entwurf unverändert durchsetzen. Bis zu einer Einigung zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten könnte die Kommission die aktuellen Lizenzen von Viasat und EchoStar vorübergehend verlängern, um den Institutionen Zeit für Verhandlungen zu geben.

Stefan Krempl

Samstag, 18. April 2026

Massive Cloud-Abhängigkeit: US-Kill-Switch bedroht Europas Verteidigung

Eine Studie des Future of Technology Institute warnt vor der gefährlichen Abhängigkeit europäischer Armeen von US-Tech-Giganten und fordert dringend digitale Souveränität für den Kontinent.

Die europäische Verteidigungsarchitektur weist eine Schwachstelle auf, die bisher weitgehend im Verborgenen blieb: die Abhängigkeit von US-amerikanischen Cloud-AnbieternEine Untersuchung der Denkfabrik FOTI (Future of Technology Institute) zeigt erstmals das volle Ausmaß dieser digitalen Flanke aufDemnach verlassen sich mehr als drei Viertel der untersuchten europäischen Staaten bei kritischen nationalen Sicherheitsfunktionen auf US-TechnologieIn 23 von 28 analysierten Ländern basieren die Verteidigungssysteme direkt oder über europäische Zwischenhändler auf der Infrastruktur von Konzernen wie Microsoft, Google oder Oracle.

Gefährlich ist laut der Analyse das Risiko eines „Kill-Switch“Damit ist die Möglichkeit gemeint, dass der Zugang zu lebenswichtigen Systemen für Logistik, Personalmanagement oder gar Waffensysteme durch US-Sanktionen oder politische Entscheidungen von heute auf morgen gekappt werden könnte. der Untersuchung zufolge sind 16 europäische Länder, darunter Deutschland, Polen und Großbritannien, einem hohen Risiko ausgesetztSie nutzen entweder direkt US-Cloud-Dienste oder verwenden Systeme, bei denen unklar ist, ob sie tatsächlich technologisch von der globalen US-Infrastruktur entkoppelt sind.

Die politische Dimension dieser Abhängigkeit hat sich durch die aggressive Tech-Politik der US-Regierung verschärftDie Autoren verweisen auf drastische Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit: So wurde im Rahmen von Verhandlungen über Rohstoffabkommen damit gedroht, der Ukraine den Zugang zum Satellitendienst Starlink zu entziehenAuch die Sanktionierung von Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) führte dazu, dass digitale Dienste wie E-Mail-Konten bei US-Anbietern kurzzeitig gesperrt wurdenSolche Vorfälle verdeutlichen, dass technologische Dominanz längst als geostrategische Waffe eingesetzt wird.

Viele Länder wiegen sich offenbar in einer trügerischen SicherheitOft werden Lösungen als „souverän“ vermarktet, basieren aber im Hintergrund weiter auf US-TechnikIn Deutschland etwa setzt die Bundeswehr auf eine Multi-Cloud-Strategie, die unter anderem Google-Lösungen verwendetSelbst sogenannte „Air-Gapped“-Systeme, die physisch vom Internet getrennt sein sollen, benötigen für Wartung und Updates oft den Zugriff der US-HerstellerWerden diese Leistungen durch Sanktionen unterbunden, ist die langfristige Betriebssicherheit gefährdet.

Nur ein einziges Land in Europa gilt derzeit als Vorreiter in Sachen digitaler Eigenständigkeit: ÖsterreichDie Alpenrepublik hat konsequent auf Open-Source-Lösungen wie Nextcloud und LibreOffice umgestellt und betreibt eine weitgehend souveräne Militär-CloudAuch in den Niederlanden gibt es Bestrebungen, diesem Beispiel zu folgen, wenngleich dort aktuell noch Abhängigkeiten von Microsoft und Amazon bestehen.

Die Sorge vor dieser Übermacht der US-Hyperscaler wird auch von der Bevölkerung geteilt. Eine begleitende Umfrage in großen EU-Staaten ergab, dass rund zwei Drittel der Befragten in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Italien die Speicherung staatlicher Daten bei US-Konzernen als Bedrohung für die europäische Sicherheit betrachten.

Experten vom FOTI fordern daher ein UmsteuernStatt Milliarden an Steuergeldern in Form von Lizenzgebühren an US-Unternehmen abzuführen, sollte dieses Kapital in den Aufbau einer eigenen, europäischen Cloud-Industrie fließenDigitale Resilienz müsse zum Kernbestandteil der europäischen Verteidigungsstrategie werdenEin „Weiter so“ könne sich Europa angesichts der unberechenbaren geopolitischen Lage nicht mehr leisten.

Stefan Krempl