Die EU-Kommission will Europol und Eurojust zu digitalen Daten-Hubs aufrüsten. Das Gesetzespaket verspricht Sicherheit, wirft aber viele Datenschutzfragen auf.
Kriminelle Netzwerke agieren zunehmend grenzüberschreitend, digital und hochgradig vernetzt. Um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten, hat die EU-Kommission am Mittwoch ein weitreichendes Gesetzespaket vorgestellt, das die Befugnisse der europäischen Polizei- und Justizbehörden deutlich erweitern soll. Im Zentrum der Reform stehen die Agenturen Europol und Eurojust, die von reinen Unterstützungsplattformen zu operativen und technologischen Schaltzentralen umgebaut werden sollen
Für Europol bedeutet der Entwurf einen regelrechten Paradigmenwechsel. Die Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag soll künftig als zentraler europäischer Informations- und Technologie-Hub fungieren. Geplant ist etwa der Aufbau eines "Police Shared Data Space" auf Basis einer eigenen, skalierbaren Cloud-Infrastruktur
Flankiert wird diese polizeiliche Aufrüstung durch eine Stärkung der Justizbehörde Eurojust. Auch ihr Handlungsspielraum soll größer werden, sodass die Institution künftig aus eigener Initiative tätig werden könnte, um Zusammenhänge zwischen grenzüberschreitenden Fällen zu erkennen und Koordinierungsbedarf anzumelden
Der Fahndungs- und Datenverarbeitungsdruck würde mit einem Beschluss des Pakets erheblich steigen. In der modernen Strafverfolgung werden immer häufiger gigantische, unstrukturierte Datenmengen beschlagnahmt, etwa aus Messenger-Diensten oder von Cloud-Anbietern. Bisher durfte Europol prinzipiell nur Daten von Personen verarbeiten, die eindeutig einer bestimmten Kategorie zuzuordnen waren wie Verdächtige.
Die Initiative weicht diese strikte Trennung auf. Europol müsste künftig nur noch "soweit möglich" zwischen Verdächtigen, Opfern oder unbeteiligten Zeugen unterscheiden. Die Agentur dürfte ausdrücklich auch Daten von Personen außerhalb dieser vordefinierten Kategorien verarbeiten, um aus riesigen Datensätzen überhaupt erst verwertbare Informationen zu extrahieren. Für die Bürger bedeutet das, dass ihre Informationen weitaus schneller in den Analyse-Mühlen von Europol landen können. Das gilt selbst dann, wenn sie nicht Beschuldigte einer Straftat sind, sondern lediglich Teil eines unstrukturierten Massendatensatzes.
Die EU-Kommission beteuert, dass der Datenschutz durch die Überarbeitung der entsprechenden EU-Datenschutzverordnung gewahrt bleibe. Juristisch betrachtet bemüht sie sich tatsächlich um eine Harmonisierung. Die Verordnung wird nun verbindlich auf alle Akteure im Justiz- und Innenbereich, einschließlich der EPPO, ausgeweitet
Doch die vorgesehenen materiellen Befugnisse würden den Ermittlungsspielraum deutlich ausweiten. Wenn Europol legal massenhaft unstrukturierte Daten filtern darf, nützt auch die beste Datenschutzaufsicht nur bedingt etwas, da der rechtliche Rahmen diese weitreichende Verarbeitung explizit legitimieren würde. Zugleich sieht die reformierte Datenschutzverordnung vor, dass Entscheidungen unter bestimmten Bedingungen "ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung" basieren dürfen , #und verlängert die Frist zur Meldung von schwerwiegenden Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde von 72 auf 96 Stunden
Das zivilgesellschaftliche Bündnis "Protect Not Surveil" warnte postwendend, die Reformen bei Europol würden die Privatsphäre auf gefährliche Weise aushöhlen, die Überwachung automatisieren und die Kontrolle aushebeln.
Statewatch monierte, die Vorschläge zum automatischen Datenaustausch würden die Rechtsstaatlichkeit in der EU untergraben. Sie widersprächen den EU-Vorgaben, wonach Europol nationale Polizeibehörden nur bei der Bekämpfung spezifischer schwerer Straftaten unterstützen dürfe.
Die belgische EU-Abgeordnete Saskia Bricmont von den Grünen betonte, ihre Fraktion unterstütze die justizielle Zusammenarbeit in Europa. Doch dürfe die weitreichende Reform von Europol weder zu Massenüberwachung führen noch einen uneingeschränkten Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglichen.
Stefan Krempl