Verbraucher erhalten Anspruch auf Reparatur und längere Gewährleistung, Software-Sperren fallen. Die Umwelthilfe rügt fehlende Sanktionen und hohe Kosten.
Defekte Waschmaschinen, nicht mehr kühlende Kühlschränke und Smartphones mit zersplitterten Displays teilen bislang allzu oft dasselbe Schicksal: Sie werden nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt. Diese Wegwerfkultur, die Ressourcen verschwendet und die Umwelt belastet, soll sich ändern. Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren, das der Bundestag am 25. Juni 2026 beschlossen hatte, ist am heutigen 23. Juli offiziell in Kraft getreten. Verbraucher erhalten damit ein verbrieftes Recht auf Reparatur. Oberstes Ziel der Novelle ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern und eine gesellschaftliche Kultur des Reparierens zu etablieren.
Das neu geschaffene Recht kann von Käufern unmittelbar gegenüber dem Hersteller für die übliche Lebensdauer des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden. Wie lange dieser Zeitraum konkret ausfällt, ist gesetzlich festgelegt. Die verbesserten Reparaturbedingungen greifen für eine Vielzahl von weit verbreiteten Elektrogeräten. Dazu zählen Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones sowie Fernseher. Käufer können ihre schadhaften Geräte künftig wahlweise direkt von den Herstellern oder von unabhängigen Reparaturbetrieben instand setzen lassen. Flankiert und erst ermöglicht wird dieser Schritt durch das ausdrückliche gesetzliche Verbot von technischen Reparaturbarrieren, wie etwa herstellerseitigen Softwareblockaden.
Eine Neuerung betrifft die Gewährleistung. Bislang gilt: Händler müssen zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht das Produkt in dieser Zeit kaputt, haben Kunden verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer. Um einen Anreiz für Nachhaltigkeit zu setzen, verlängert sich diese Gewährleistung künftig von zwei auf drei Jahre, sofern sich der Käufer bei einem Mangel bewusst für eine Reparatur entscheidet.
Zudem definiert das Gesetz den Begriff des Sachmangels nun klarer: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl dies bei dieser Produktart üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies automatisch einen Sachmangel. Betroffene können dann direkt Gewährleistungsrechte geltend machen. Auch Selbstreparaturen werden gefördert: Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, Ersatzteile sowie nötiges Werkzeug zu einem angemessenen Preis vom Hersteller zu beziehen.
Trotz der Besserstellung übt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scharfe Kritik. Sie wertet das neue Recht als wichtigen Schritt für bessere Reparaturbedingungen, bemängelt aber eine unzureichende Ausgestaltung des Regelwerks. Es fehle an konsequenten Maßnahmen gegen unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten, einer zuständigen Überwachungsbehörde und an Sanktionen bei Verstößen, moniert die Organisation. Neben begleitenden Sanktionsvorschriften fordert sie von der zuständigen Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) einen finanziellen Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen sowie die Begrenzung von Ersatzteilpreisen.
DUH-GEschäftsführerin Barbara Metz hält hohe Kosten für die größte Hürde für Reparaturen. Besonders in Haushalten mit kleinem Einkommen werde eine kaputte Waschmaschine sehr schnell zu einer enormen finanziellen Herausforderung. Ministerin Hubig habe eine große Chance verpasst, nachhaltige Reparaturen endlich für alle bezahlbar zu machen. Metz fordert daher die umgehende Einführung eines bundesweiten, herstellerfinanzierten Reparaturbonus zur Kostenerstattung. Dieser dürfe keinesfalls aus Steuermitteln bezahlt werden, sondern müsse von der Industrie getragen werden.
Auch Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, sieht die Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im Stich gelassen. Der Gesetzgeber verkünde zwar neue Rechte, verzichte aber auf wirksame Kontrollen, eine zuständige Durchsetzungsbehörde, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder für ignorante Unternehmen. Zudem brauche es dringend Pflichten für Onlinemarktplätze, damit geltendes Recht künftig auch bei Herstellern mit Unternehmenssitz im Ausland tatsächlich durchgesetzt werden könnte.
Stefan Krempl