Montag, 27. Juli 2026

Gebäudemodernisierung: Steinmeier winkt umstrittenes Gesetz durch

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und Klagedrohung der Umwelthilfe unterzeichnet der Bundespräsident das Gebäudemodernisierungsgsetz. Der Streit wandert nach Karlsruhe.

Das hochumstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz hat seine allerletzte formale Hürde genommen. Wie das Bundespräsidialamt Table.Briefings verriet, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Normenwerk unterzeichnet. Damit kann es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt planmäßig in Kraft treten. Die weitreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die in den vergangenen Wochen von Juristen und Umweltverbänden vorgebracht wurden, teilte das Staatsoberhaupt so ausdrücklich nicht. Mit seiner Unterschrift ist der politische Streit über das Gesetz aber keineswegs beigelegt: Er verlagert sich nun von der parlamentarischen Bühne vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Entscheidung des Bundespräsidenten ging eine Debatte über das formelle Zustandekommen des Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren voraus. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Prozedere im Bundesrat. Die Bundesregierung stufte das Vorhaben als bloßes Einspruchsgesetz ein, bei dem eine ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht zwingend erforderlich ist. Der Bundesrat verzichtete folglich darauf, einen Vermittlungsantrag zu stellen.

Ein juristisches Kurzgutachten des Rechtsanwalts Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt indes zu einem grundlegend anderen Ergebnis. Demnach leidet das Gesetz an einem schwerwiegenden Verfahrensfehler, der zur formellen Verfassungswidrigkeit des gesamten Werkes führen könnte.

Im Zentrum der Argumentation des Experten steht die neu eingefügte Regelung in Paragraf 88a des Gesetzes. Diese Bestimmung ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, per Rechtsverordnung eine Prüfungsordnung für Qualifikationschecks in der Energieberatung zu erlassen – und zwar ausdrücklich ohne die Zustimmung des Bundesrates einzuholen. Klinger weist darauf hin, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsverordnung dann der Zustimmung der Länder bedarf, wenn sie auf Gesetzen basiert, die von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

Da das Gebäudemodernisierungsgesetz unzweifelhaft zahlreiche Bestimmungen enthält, die von den Ländern in eigener Regie vollzogen werden, greift laut dem Gutachten nach der verfassungsgerichtlichen Einheitsthese die Pflicht zur Zustimmung. Wenn ein Bundesgesetz eine Verordnungsermächtigung enthält, die diese Zustimmung der Länder umgehe, bedürfe die gesetzliche Ermächtigung selbst zwingend der Zustimmung des Bundesrates. Da diese im Gesetzgebungsverfahren unterblieb, erfasse der Makel der Verfassungswidrigkeit das gesamte Artikelgesetz.

Neben den verfahrensrechtlichen Einwänden entzündet sich scharfe Kritik an den inhaltlichen Vorgaben der Neuregelung. Mehrere Umweltjuristen beurteilen das Gesetz als inhaltlich verfassungswidrig, da es die verbindlichen deutschen Klimaziele untergrabe und so eklatant gegen den historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoße. Durch die Abschwächung bisheriger Pflichten im Wärmesektor verletze der Gesetzgeber seine Schutzpflichten gegenüber den Freiheitsrechten künftiger Generationen.

DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz stellte klar, dass die Vereinigung sowohl das Zustandekommen als auch den Inhalt des Regelwerks für unvereinbar mit dem Grundgesetz halte. Die Umwelthilfe hat angekündigt, die juristischen Bedenken umgehend in Karlsruhe einzureichen. Das Urteil der Verfassungsrichter wird mit Spannung erwartet, da es grundlegende Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Klimaschutzrecht berührt.

Stefan Krempl

Gesichtsdatenbank: Österreichs Polizei nutzte Gesichtserkennung jahrelang illegal

Eine Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde erschüttert das Innenministerium der Alpenrepublik: Der seit 2020 genutzte automatisierte Gesichtsabgleich hat keine Rechtsgrundlage.

Ein friedlicher Klimaprotest in Wien im März 2023 entwickelte sich für einen Teilnehmer unbemerkt zu einem Präzedenzfall für digitale Bürgerrechte. Die österreichische Polizei fotografierte den Demonstranten vor Ort und glich das Bild anschließend automatisiert mit der zentralen staatlichen Gesichtsdatenbank ab. Aus dem Treffer resultierte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen. Dieses wurde zwar später vollumfänglich eingestellt, da sich keinerlei Fehlverhalten nachweisen ließ. Doch der Vorfall hinterließ offene Fragen.

Der Betroffene selbst erfuhr erst durch eine eigene Datenschutz-Auskunftsanfrage überhaupt davon, dass sein Gesicht per Software gescannt und verarbeitet worden war. In der Folge reichte die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein. Ihr Ziel: nicht nur diesen Einzelfall, sondern die gesamte staatliche Überwachungspraxis rechtlich prüfen zu lassen.

Seit 2020 setzt die österreichische Exekutive die automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung von Personen ein. Von Beginn an begleiteten rechtliche Bedenken diese Praxis. Nicht nur Datenschutzorganisationen zeigten sich besorgt. Auch mehrere parlamentarischer Anfragen von SPÖ, Neos und den Grünen widmeten sich dem Thema. Im Zentrum der Kritik stand die Frage, ob für den Einsatz einer so eingriffsintensiven Überwachungstechnologie überhaupt eine taugliche Rechtsgrundlage existiert. Das österreichische Innenministerium zeigte sich von den Einwänden jahrelang unbeeindruckt, ignorierte jegliche Zweifel an der eigenen Rechtsauffassung und führte die Abgleiche unvermindert fort.

Nun liegt epicenter.works der finale Bescheid der Datenschutzbehörde vor – und das Ergebnis kommt einem juristischen Paukenschlag gleich. Die DSB hat die bisherige Verteidigungslinie des Innenministeriums vollumfänglich verworfen. Der von den Sicherheitsbehörden herangezogene Paragraf 75 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) stellt laut der Entscheidung keine tragfähige Basis für den automatisierten Gesichtsabgleich dar. 

Die Norm stammt aus einer Zeit, in der es um die analoge Verwaltung von Fingerabdruck-Karteikarten ging. Eine solche Bestimmung eins zu eins auf den Einsatz von Systemen mit Künstlicher Intelligenz zu übertragen, die ein Porträtfoto binnen Sekunden mit rund einer halben Million gespeicherten Bildern vergleichen, bezeichneten Kritiker als den Versuch, ein Formel-1-Rennen mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung zu steuern.

Die Sprengkraft des Bescheids reicht weit über den konkreten Anlassfall der Klimademonstration hinaus. Da sich die Polizei bei der Nutzung der Technologie seit 2020 durchgehend auf diesen Paragrafen gestützt hat, ist laut den Bürgerrechtlern schlagartig jeder einzelne automatisierte Gesichtsabgleich der vergangenen Jahre rechtswidrig. Für die Praxis bedeute das eine Kehrtwende: Der Einsatz der Software müsse unverzüglich gestoppt werden, bis der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Grundlage geschaffen habe.

Stefan Krempl

Samstag, 25. Juli 2026

Chinas verdeckter Zugriff: Wie Pekings Zentralbank Europas kritische Infrastruktur aufkauft

Tarnfirmen in Luxemburg und Steueroasen verdecken Milliardeninvestitionen der chinesischen Zentralbank in europäische Glasfaseranbieter, Windparks und Behördenimmobilien.

Ein Polizeihauptquartier in Belgien, ein von der EU-Kommission genutztes Bürogebäude, britische Windparks, ein spanischer Gasversorger sowie ein französischer Glasfaser- und Hochgeschwindigkeitsinternet-Anbieter: Auf den ersten Blick haben diese europäischen Vermögenswerte wenig miteinander gemeinsam. Doch hinter den Kulissen verbindet sie ein prominenter Eigentümer. Wie Recherchen des Investigativnetzwerks Follow the Money (FTM) gemeinsam mit dem Medienpartner OCCRP und weiteren internationalen Mitstreitern aufdecken, hat sich die chinesische Zentralbank über ein hochkomplexes Geflecht aus Offshore-Konstrukten und Briefkastenfirmen strategisch in Europas kritische Infrastruktur und Immobilien eingekauft.

Die Enthüllungen gewähren einen tiefen Einblick in die globale Anlagestrategie der State Administration of Foreign Exchange (SAFE). Diese staatliche Behörde verwaltet die gigantischen Währungsreserven Chinas. Während private wie institutionelle Investoren weltweit routinemäßig Offshore-Strukturen und Holdinggesellschaften nutzen, um Steuern zu optimieren, dient das verschachtelte Firmennetzwerk im Falle Pekings vor allem einem Zweck: der gezielten Verdeckung von Eigentumsverhältnissen vor der europäischen Öffentlichkeit.

Die Rechercheure konnten insgesamt 28 Firmen in Luxemburg zurückverfolgen, die von der chinesischen Währungsbehörde in den vergangenen 14 Jahren genutzt wurden, um Anteile an einem bunten Portfolio europäischer Vermögenswerte zu erwerben. Neben strategischer Infrastruktur zählen dazu sogar Luxushotels in den Niederlanden. Die meisten dieser luxemburgischen Holdinggesellschaften wurden bis heute nie öffentlich mit der chinesischen Zentralbank in Verbindung gebracht. Das Großherzogtum spielt dabei eine Schlüsselrolle für Pekings Finanzstrategie im Westen. Der China-Experte Frans-Paul Van der Putten betont, dass Luxemburg das zentrale Finanzdrehkreuz für China in Europa darstelle und nahezu alle chinesischen Banken dort ihre EU-Hauptsitze unterhielten.

Ein Großteil der identifizierten Aufkäufe fand zwischen 2011 und 2015 statt. Es war die Phase unmittelbar nach der europäischen Finanz- und Schuldenkrise, als viele europäische Staaten händeringend nach frischem Kapital suchten. China verfügte über die nötigen Liquiditätsreserven und nutzte die Gunst der Stunde für eine Schnäppchenjagd auf dem geschwächten Kontinent. Dass SAFE dabei extrem bedacht darauf ist, im Hintergrund zu agieren, bestätigt Brad Setser, ehemaliger stellvertretender Abteilungsleiter im US-Finanzministerium und Experte beim Council on Foreign Relations. Ihm zufolge hat SAFE zuletzt erhebliche Anstrengungen unternommen, um das tatsächliche Ausmaß seiner Investitionen zu verschleiern und strikt außerhalb des Lichts der Öffentlichkeit zu stehen.

Die Methode hinter der Geheimhaltung ist ausgeklügelt. SAFE nutzt nomineegestützte Firmen auf den Britischen Jungferninseln. Zwar haben diese Karibikinseln kürzlich ein Register für wirtschaftlich Berechtigte eingeführt, doch Unternehmen im Mehrheitseigentum ausländischer Regierungen sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen. Automatische Datenabfragen führten zu Fehlermeldungen, E-Mail-Anfragen der Journalisten an die Registerbehörden blieben unbeantwortet. Nur durch das akribische Zusammenfügen von Fragmenten aus Geschäftsberichten und Unternehmensregistern in Luxemburg und Großbritannien gelang es den Reporterteams, die Verbindungen Schritt für Schritt offenzulegen.

Erschwert wird die Transparenz durch europäische Entwicklungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 hob die Verpflichtung auf, Register über wirtschaftlich Berechtigte öffentlich zugänglich zu machen. Alex Cobham, Geschäftsführer des Tax Justice Network, warnt vor dieser Entwicklung: Anonymität bei kritischer Infrastruktur und Immobilien sei eine reale Gefahr für die Gesellschaft, Transparenz sei zwingend erforderlich.

Sicherheitsexperten, das EU-Parlament und europäische Nachrichtendienste äußern seit Längerem schwere Bedenken hinsichtlich wirtschaftlicher Abhängigkeiten, Spionage und potenzieller Sabotage durch Chinas Präsenz in Kernsektoren der EU. Der deutsche EU-Abgeordnete Engin Eroğlu von den Freien Wählern verweist auf besorgniserregende Parallelen zu den USA, wo chinesische, teils staatliche Unternehmen gezielt Grundstücke in direkter Nähe zu Militäreinrichtungen erworben hätten. Ohne einen klaren Überblick drohe Europa ein vergleichbares Sicherheitsrisiko.

Gleichwohl mahnen einige Experten zu einer differenzierten Betrachtung. Mario Esteban, Professor für Ostasienstudien an der Universidad Autónoma de Madrid, gibt zu bedenken, dass Europas wirtschaftlicher Bedarf an Kapital gegen Sicherheitsbedenken abgewogen werden müsse. Es gelte zu verhindern, dass sämtliche chinesischen Investitionen pauschal dämonisiert werden, da manche Beteiligungen echten Mehrwert schüfen. Allerdings bestätigt auch Esteban einen besorgniserregenden, weltweiten Trend: Die Neigung zu verdeckten Unternehmensstrukturen nimmt nicht nur bei China, sondern bei Großinvestoren global immer weiter zu.

Stefan Krempl

Dobrindts IFG-Pläne: Journalistenverband stemmt sich gegen "Liste der Grausamkeiten"

Verbände und SPD kritisieren einen Vermerk des Innenministeriums scharf, der das Informationsfreiheitsgesetz und Rechercherechte für Journalisten bescheiden soll.

Ein vertraulicher Vermerk aus dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministerium sorgt für Entsetzen bei Journalistenverbänden und Verfassungsrechtlern. Wie Recherchen des MDR enthüllten, gehen die dort skizzierten Vorhaben weit über bisherige Koalitionsbeschlüsse hinaus und kämen einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene gleich. Die Pläne sehen unter anderem vor, das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ersatzlos zu streichen, Rechercherechte der Presse massiv einzuschränken sowie Forschung, Lehre und laufende Gesetzgebungsverfahren vollständig von der Transparenzpflicht auszunehmen.

Besonders scharf fällt die Reaktion des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) aus. Dessen Bundesvorsitzender Mika Beuster bezeichnete das Dokument als eine "Liste der Grausamkeiten", die niemals Realität werden dürfe. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, bedeute dies das Ende der Informationsfreiheit in Deutschland. Ein zentraler Punkt betrifft die geplante Neuregelung für Medienschaffende, denen der Rückgriff auf das Informationsfreiheitsgesetz verwehrt werden soll, wenn sie theoretisch Landespressegesetze nutzen könnten. Da diese Auskunftsgesetze jedoch im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz keinen Zugang zu Originaldokumenten gewähren, würde der investigativen Arbeit die Grundlage entzogen. Zusätzlich droht eine Identifikationspflicht für Antragsteller, was Anonymität verhindert, sowie ein Ausschluss populärer Anfragenplattformen wie FragdenStaat.

Auch die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche zeigt sich bestürzt über den Vorstoß aus dem Innenministerium. Manfred Redelfs, Auskunftsrechtsexperte des Vereins und Mitinitiator des Bundesgesetzes zur Informationsfreiheit, sieht in den Plänen einen gezielten Angriff auf demokratische Kontrollrechte. Das Innenressort versuche offenbar, lästige Recherchen zu unterbinden und die Verwaltung abzuschotten. Redelfs beklagt auch eine geplante Detailänderung, wonach Dokumente künftig nur noch bei derjenigen Stelle angefordert werden dürfen, in der sie ursprünglich entstanden sind. Bislang gilt das Auskunftsrecht für jede Akten führenden Behörde.

Beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit stoßen die Pläne auf völliges Unverständnis. Ein Sprecher betonte, dass der Vorstoß weder abgestimmt noch zielführend sei. Die Abschaffung der unabhängigen Kontrollinstanz würde den Verwaltungsaufwand nicht verringern, sondern zu einer Welle von Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten führen. Statt das seit zwanzig Jahren bestehende Gesetz zu beschneiden, wäre ein echtes Transparenzgesetz mit aktiven Veröffentlichungspflichten sowie eine Verankerung des Transparenzgebots im Grundgesetz erforderlich.

Innerhalb der Regierungskoalition zeichnet sich ein Konflikt ab. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, stellte klar, dass seine Fraktion in die Ausarbeitung der Vorschläge nicht eingebunden gewesen sei. Die SPD lehnt wesentliche Kernpunkte wie die Abschaffung des Informationsfreiheitsbeauftragten, die Einschränkung der Presserechte sowie den Ausschluss von Gesetzgebungsverfahren, Forschung und Lehre strikt ab. Fiedler betonte, dass die parallele Nutzung von Presserecht und Transparenzgesetz kein Missbrauch, sondern gesetzlicher Standard sei. Einer Reform, die das bestehende Transparenzniveau zurückdrehe, werde die SPD keinesfalls zustimmen.

Das Bundesinnenministerium bestritt auf Anfrage weder die Existenz des Vermerks noch die konkreten Punkte, wich Detailfragen jedoch aus. Eine Sprecherin erklärte nur, man strebe eine Reform mit "Mehrwert" für Bürger und Verwaltung an. Dabei gelte es aber, Sicherheitsanforderungen, hybride Bedrohungslagen und die Effizienz der Behörden zu berücksichtigen. Der eigentliche Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden.

Stefan Krempl

Donnerstag, 23. Juli 2026

Recht auf Reparatur tritt in Kraft: Gewährleistung steigt, Kritik bleibt

Verbraucher erhalten Anspruch auf Reparatur und längere Gewährleistung, Software-Sperren fallen. Die Umwelthilfe rügt fehlende Sanktionen und hohe Kosten.


Defekte Waschmaschinen, nicht mehr kühlende Kühlschränke und Smartphones mit zersplitterten Displays teilen bislang allzu oft dasselbe Schicksal: Sie werden nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt. Diese Wegwerfkultur, die Ressourcen verschwendet und die Umwelt belastet, soll sich ändern. Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren, das der Bundestag am 25. Juni 2026 beschlossen hatte, ist am heutigen 23. Juli offiziell in Kraft getreten. Verbraucher erhalten damit ein verbrieftes Recht auf Reparatur. Oberstes Ziel der Novelle ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern und eine gesellschaftliche Kultur des Reparierens zu etablieren.

Das neu geschaffene Recht kann von Käufern unmittelbar gegenüber dem Hersteller für die übliche Lebensdauer des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden. Wie lange dieser Zeitraum konkret ausfällt, ist gesetzlich festgelegt. Die verbesserten Reparaturbedingungen greifen für eine Vielzahl von weit verbreiteten Elektrogeräten. Dazu zählen Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones sowie Fernseher. Käufer können ihre schadhaften Geräte künftig wahlweise direkt von den Herstellern oder von unabhängigen Reparaturbetrieben instand setzen lassen. Flankiert und erst ermöglicht wird dieser Schritt durch das ausdrückliche gesetzliche Verbot von technischen Reparaturbarrieren, wie etwa herstellerseitigen Softwareblockaden.

Eine Neuerung betrifft die Gewährleistung. Bislang gilt: Händler müssen zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht das Produkt in dieser Zeit kaputt, haben Kunden verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer. Um einen Anreiz für Nachhaltigkeit zu setzen, verlängert sich diese Gewährleistung künftig von zwei auf drei Jahre, sofern sich der Käufer bei einem Mangel bewusst für eine Reparatur entscheidet.

Zudem definiert das Gesetz den Begriff des Sachmangels nun klarer: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl dies bei dieser Produktart üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies automatisch einen Sachmangel. Betroffene können dann direkt Gewährleistungsrechte geltend machen. Auch Selbstreparaturen werden gefördert: Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, Ersatzteile sowie nötiges Werkzeug zu einem angemessenen Preis vom Hersteller zu beziehen.

Trotz der Besserstellung übt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scharfe Kritik. Sie wertet das neue Recht als wichtigen Schritt für bessere Reparaturbedingungen, bemängelt aber eine unzureichende Ausgestaltung des Regelwerks. Es fehle an konsequenten Maßnahmen gegen unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten, einer zuständigen Überwachungsbehörde und an Sanktionen bei Verstößen, moniert die Organisation. Neben begleitenden Sanktionsvorschriften fordert sie von der zuständigen Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) einen finanziellen Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen sowie die Begrenzung von Ersatzteilpreisen.

DUH-GEschäftsführerin Barbara Metz hält hohe Kosten für die größte Hürde für Reparaturen. Besonders in Haushalten mit kleinem Einkommen werde eine kaputte Waschmaschine sehr schnell zu einer enormen finanziellen Herausforderung. Ministerin Hubig habe eine große Chance verpasst, nachhaltige Reparaturen endlich für alle bezahlbar zu machen. Metz fordert daher die umgehende Einführung eines bundesweiten, herstellerfinanzierten Reparaturbonus zur Kostenerstattung. Dieser dürfe keinesfalls aus Steuermitteln bezahlt werden, sondern müsse von der Industrie getragen werden.

Auch Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, sieht die Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im Stich gelassen. Der Gesetzgeber verkünde zwar neue Rechte, verzichte aber auf wirksame Kontrollen, eine zuständige Durchsetzungsbehörde, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder für ignorante Unternehmen. Zudem brauche es dringend Pflichten für Onlinemarktplätze, damit geltendes Recht künftig auch bei Herstellern mit Unternehmenssitz im Ausland tatsächlich durchgesetzt werden könnte.

Stefan Krempl

Elon Musk über KI-Kontrollverlust: Neue Ergebenheit statt Panikmache

Der Tech-Milliardär Musk zeigt sich beim KI-Thema erstaunlich schicksalsergeben, plädiert für Sicherheitskontrollen und bereut seine Ausflüge in die US-Politik.

Ein neues Interview des Magazins The Economist mit Elon Musk bietet seltene Einblicke in die Denkweise des Multi-Unternehmers kurz nach dem Börsengang von SpaceX. Vor dem Hintergrund rasanter Fortschritte bei der KI – verdeutlicht durch chinesische Akteure wie Moonshot AI, deren Modell Kimi K3 den US-Branchenführern Anthropic und OpenAI dicht auf den Fersen ist – nahm Musk Stellung zur Zukunft der Technologie. Seine Aussagen zeichnen das Bild eines erstaunlichen Wandels: Vom einstigen lautstarken Warner vor den Gefahren von KI wendet er sich nun einer fast schon gleichgültigen Ergebenheit zu.

Musk prognostiziert in dem Gespräch, dass Künstliche Intelligenz bereits in rund fünf Jahren die kumulierte Intelligenz aller Menschen übertreffen dürfte. Innerhalb der nächsten zehn Jahre hält er es zudem für eher unwahrscheinlich, dass die Menschheit überhaupt noch die Kontrolle behält. Die Dynamik dieser Entwicklung lässt sich nach seiner Einschätzung nicht mehr stoppen. Seine heutige Devise lautet überraschend schlicht: Enjoy the Ride! Diese Entspanntheit steht in starkem Kontrast zu seinen früheren Äußerungen. Noch vor einigen Jahren verglich Musk das Schicksal der Menschheit gegenüber einer Superintelligenz mit dem eines Schoßhundes. 2023 forderte er ein Moratorium bei der KI-Entwicklung und bezifferte das Risiko einer Auslöschung durch die Technik auf bis zu 20 Prozent.

Trotz seines pragmatischen Fatalismus macht der Unternehmer konkrete Vorschläge zur Regulierung. So plädiert er dafür, dass führende KI-Entwickler die Modelle der Konkurrenz vor einer Veröffentlichung gegenseitig auf Sicherheitsrisiken überprüfen sollten. Würden dabei Fehler entdeckt und vom Hersteller nicht korrigiert, sollte der Staat eingreifen.

Dieser Ansatz zeigt Parallelen zu Plänen von Google-DeepMind-Mitgründer Sir Demis Hassabis, der eine öffentlich-private Regulierungsbehörde anstrebt. Musk forderte ausdrücklich, auch chinesische Labore in dieses Sicherheitsnetz einzubinden. Wie dringlich handfeste Regeln sind, unterstrich ein Vorfall kurz nach der Aufzeichnung des Gesprächs, bei dem ein OpenAI-Modell eigenständig ein System eines anderen Unternehmens attackiert hat. Um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, zeigt sich Musk sogar bereit, seine Fehde mit OpenAI-Chef Sam Altman ruhen zu lassen.

Selbstkritische Töne schlug der Tech-Milliardär mit Blick auf seine Verflechtung mit der US-Politik an. Nachdem er Donald Trump 2025 zur Rückkehr ins Präsidentenamt verholfen und zeitweise die Regierungsbehörde Doge geleitet hatte, räumte er ein, sich schlicht hinreißen gelassen zu haben. Die Vorwürfe bezüglich der drastischen Einsparungen und der Schließung der Entwicklungsbehörde USAID wies er aber zurück. Es sei durch das Handeln der Behörde kein einziger Mensch gestorben.

Auch gegenüber Europa gibt sich Musk gewohnt kompromisslos. Auf der Plattform X zeichnet er vor seinen hunderten Millionen Followern regelmäßig das Bild eines von Gewaltkriminalität geplagten Kontinents. Dass diese Darstellung im Widerspruch zu Kriminalstatistiken steht und er selbst seit Jahren nicht mehr vor Ort war, hält ihn nicht von pauschalen Urteilen ab. Das Gespräch macht nachdenklich bis ratlos: Während Musk bezüglich der KI-Risiken demonstrativ Zweckoptimismus zur Schau stellt, offenbart sein gesellschaftlicher Blick zunehmend Verbitterung und Verengung. Angesichts seines großen Einflusses eine beunruhigende Erkenntnis.

Stefan Krempl

Mittwoch, 22. Juli 2026

Notfallarbeitsplatz: OpenDesk beweist Krisentauglichkeit bei Sozialversicherern

Das Verbundprojekt CKKI hat fertig: Die Microsoft-Alternative OpenDesk überzeugt laut dem Zendis im Praxistest als krisenfeste Open-Source-Lösung für kritische Infrastrukturen.

Wenn im Ernstfall IT-Systeme ausfallen oder Sicherheitsrisiken den gewohnten Betrieb lähmen, müssen kritische Infrastrukturen wie Sozialversicherungen handlungsfähig bleiben. Wie eine digitale Ausweichmöglichkeit in einer solchen Krise konkret aussehen kann, haben Akteure des öffentlichen Sektors in den vergangenen Monaten im Rahmen des Verbundprojekts „Cloudbasierte Kommunikation für kritische Infrastrukturen“ (CKKI) erprobt. Nun ziehen die Beteiligten eine durchweg positive Bilanz: Die Open-Source-Suite OpenDesk eignet sich ihnen zufolge bereits heute zuverlässig als digitaler Notfallarbeitsplatz für die Krisenkommunikation.

An dem Projekt beteiligten sich unter anderem die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit sowie die IT-Dienstleister Bitmarck und BG-Phoenics. Zusammen mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Zendis) testeten die Partner, wie flexibel und robust die quelloffene Bürosoftware unter realistischen Bedingungen agiert. Gefördert wurde die Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus EU-Mitteln.

Im Zentrum der Praxistests standen alltägliche Werkzeuge der digitalen Zusammenarbeit: Dateienverwaltung, Chat, E-Mail und Videokonferenzen wurden im Rahmen von Business-Continuity-Management-Szenarien eingehend auf ihre Belastbarkeit überprüft. Um maximale Unabhängigkeit zu demonstrieren, setzten die Projektleiter auf vier eigenständige OpenDesk-Instanzen, die über unterschiedliche Cloud-Infrastrukturen betrieben wurden. Als Technologiepartner fungierten dabei die Anbieter Ionos, Stackit und T-Systems. Ein zentrales Ergebnis der Testreihe war die erfolgreiche Migration von Instanzen zwischen verschiedenen Cloud-Plattformen. Das belege, erläutert das Zendis, dass OpenDesk herstellerübergreifend und ohne störenden Vendor-Lock-in betrieben werden kann.

Die Testergebnisse zeigen für die Macher das Potenzial souveräner Open-Source-Software. OpenDesk lasse sich selbst unter extremen Bedingungen schnell, dezentral und verlässlich bereitstellen. Das sei gerade für die Betreiber kritischer Infrastrukturen ein wichtiges Signal, da digitale Souveränität so vom theoretischen Konzept zur praktischen Handlungsfähigkeit im Ernstfall werde. Auch die beteiligten Sozialversicherer betonten den Mehrwert: Als eine der größten Institutionen dieser Art in Europa trage man eine immense Verantwortung für den Schutz sensibler Daten und die Aufrechterhaltung kritischer Kommunikationswege. Leistungsfähige Open-Source-Lösungen stellten dabei eine vollwertige und zukunftsfähige Alternative dar.

Die im CKKI-Projekt gewonnenen Erkenntnisse fließen in die 8ra-Initiative der EU ein, die den Aufbau einer sicheren und souveränen Cloud- und Edge-Infrastruktur in Europa vorantreibt. Zudem soll das Projekt als Sprungbrett für weitere Entwicklungen im öffentlichen Sektor dienen: Ende August startet ein breiter Konsultationsprozess, an dem sich interessierte Akteure aus der gesamten öffentlichen Verwaltung beteiligen können. Ziel ist es, die Erkenntnisse zu vertiefen und den Einsatz von OpenDesk als Notfallarbeitsplatz flächendeckend zu skalieren.

OpenDesk wurde im Oktober 2024 offiziell im Markt eingeführt und hat sich seitdem rasch verbreitet. Mittlerweile sind rund 100.000 Verwaltungsarbeitsplätze mit der Suite ausgestattet. Das verantwortliche Zendis steuert die Weiterentwicklung der Software, deren Einzelkomponenten auf etablierten europäischen Open-Source-Projekten basieren. Für Organisationen, die OpenDesk künftig als Ausweichsystem für Krisen verwenden wollen, stehen die beteiligten Cloud-Betreiber bereits mit entsprechenden Angeboten bereit.

Stefan Krempl