Samstag, 14. März 2026

Ärger beim Onlineshopping: Beschwerden über Zahlungsdienstleister nehmen zu

Obwohl PayPal, Klarna und Co. reibungslose Abläufe versprechen, häufen sich die Meldungen über Mahnungen, schlechten Support und verfrühtes Inkasso.

Wer heute im Internet einkauft, greift für die Abwicklung meist auf große Zahlungsdienstleister zurück. Was als komfortabler Service für Rechnungskauf oder Ratenzahlung vermarktet wird, entwickelt sich für immer mehr Verbraucher jedoch zu einer echten Belastungsprobe. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schlägt nun Alarm, da die Zahl der Beschwerden über Unternehmen wie PayPal oder Klarna spürbar zunimmt. Das Versprechen eines sorgenfreien Einkaufserlebnisses prallt in der Realität oft an einer Mauer aus automatisierten Antworten und ungeklärten Zuständigkeiten ab.

Laut dem Finanzexperten Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt sich das Kernproblem vor allem dann, wenn beim Kauf etwas schiefgeht. Wenn Lieferungen ausbleiben oder Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, reagieren die Dienstleister oft nicht angemessen. Betroffene berichten regelmäßig davon, dass sie in Chat-Systemen, am Telefon oder per E-Mail lediglich vertröstet werden. Dabei schieben die Zahlungsanbieter die Verantwortung häufig zurück auf die Händler, anstatt die Transaktion im Sinne des Käuferschutzes zu klären. Anstatt Unterstützung zu erfahren, finden sich die Kunden in einem komplizierten Geflecht aus Zuständigkeiten wieder, das den eigentlichen Konflikt verschärft.

Besonders kritisch wird die Situation beim beliebten Kauf auf Rechnung. Hier gibt es vermehrt Meldungen über unberechtigte Mahnungen. Selbst wenn Kunden nachweisen können, dass sie fristgerecht gezahlt haben, fordern Anbieter wie Klarna teilweise weiterhin Mahngebühren ein. In vielen Fällen werden diese Forderungen selbst nach einer Zahlungsbestätigung nicht gelöscht. Rehberg beobachtet hierbei eine klare Tendenz: Viele Dienstleister schlügen sich im Zweifelsfall eher auf die Seite der Händler, halten an ihren Forderungen fest und übergeben die Fälle auffällig schnell an Inkassounternehmen. Dieser Druck sorge bei den Betroffenen für zusätzliche Verunsicherung und Ärger.

Die Liste der Unstimmigkeiten wächst seit Jahren kontinuierlich an. Für die Verbraucherschützer ist damit klar, dass die Kooperation zwischen Online-Shops und externen Bezahldiensten keineswegs die Zuverlässigkeit garantiert, die Kunden im modernen E-Commerce erwarten dürfen. Dennoch sind Verbraucher diesen Praktiken nicht schutzlos ausgeliefert. Wer bereits gezahlt oder einen Kauf rechtmäßig widerrufen hat, sollte unberechtigten Forderungen des Zahlungsdienstleisters umgehend und deutlich widersprechen. In einem solchen Fall ist es ratsam, vorerst keine weiteren Zahlungen zu leisten, um die eigene Position nicht zu schwächen.

Sollte bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sein, müssen die Einwände auch diesem gegenüber schriftlich oder per E-Mail dargelegt werden. Neben dem direkten Widerspruch gibt es zudem den Weg über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zwar kann die BaFin in individuellen Streitfällen nicht direkt als Schiedsrichter eingreifen, doch jede eingereichte Beschwerde hilft der Aufsichtsbehörde dabei, systemische Missstände zu erkennen. Bei einer hohen Beschwerdelast kann die Behörde einschreiten und letztlich sogar politische Maßnahmen anstoßen, um die Rechte der Verbraucher im digitalen Zahlungsverkehr langfristig zu stärken.

Cloud statt Beton: Kulturstaatsminister Weimer stoppt Erweiterung der Nationalbibliothek

Mit dem Verweis auf digitale Sammlungen setzt das Kulturstaatsministerium die Planung zur Nationalbibliothek in Leipzig aus. Verbände warnen vor einer riskanten Wette auf die Zukunft.


Die Vision einer rein digitalen Gedächtnisinstitution trifft auf die harte Realität des deutschen Urheber- und Archivrechts: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer (CDU), hat überraschend den geplanten Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) am Standort Leipzig gestoppt. Die Begründung aus Berlin liest sich wie ein radikaler digitaler Transformationsbeschleuniger. Die langfristige Sammlung physischer Medien sei schlicht nicht mehr zeitgemäß; die DNB solle ihre Ressourcen und ihre Strategie stattdessen konsequent auf digitale Sammlungen ausrichten. Doch was nach einem mutigen Schritt in Richtung "Digital First" klingt, löst in der Fachwelt und bei Branchenverbänden massive Erschütterungen aus, da die Entscheidung die technologische Infrastruktur gegen den gesetzlichen Kernauftrag ausspielt.


Seit 2018 wurde der fünfte Erweiterungsbau in enger Abstimmung mit dem Bund und dem Land Sachsen geplant. Nach einem europaweiten Wettbewerb stand das Architekturkonzept von Code Unique aus Dresden bereits fest, die Entwürfe waren im August 2025 finalisiert. Der plötzliche Schwenk der Bundesregierung wird nun damit legitimiert, dass die physische Archivierung ein Auslaufmodell sei. Aus IT-Perspektive ist dieser Ansatz zwar nachvollziehbar – digitale Langzeitarchivierung spart Stellfläche und ermöglicht theoretisch eine schnellere Durchsuchbarkeit großer Datenmengen mittels moderner Indexierung und KI-gestützter Analyse. Doch die Kritiker, allen voran der Deutsche Bibliotheksverband (dbv), weisen darauf hin, dass eine solche Umsteuerung nicht per Verwaltungsanweisung an der Baustelle erfolgen kann.

Die Crux liegt in der Architektur des DNB-Gesetzes. Dieses schreibt zwingend vor, dass jedes in Deutschland erschienene Druckwerk in zweifacher Ausführung physisch gesammelt werden muss. Weimer greift mit seinem Baustopp einer gesetzlichen Neuregelung vor, die bisher gar nicht existiert. Während Berlin das Ende der "analogen Ära" herbeischreibt, bleibt die DNB rechtlich verpflichtet, jeden gedruckten Pixel auch auf Papier zu archivieren. Der Vorschlag, sich stärker auf digitale Sammlungen zu konzentrieren, ignoriert dabei die immense Komplexität der digitalen Langzeitarchivierung (LZA). Bits und Bytes sind im Vergleich zu säurefreiem Papier flüchtige Speichermedien, die eine kontinuierliche Migration der Datenformate und eine hochgradig redundante Serverinfrastruktur erfordern – Kostenfaktoren, die den Bau eines Magazingebäudes langfristig sogar übersteigen können.

Datenintegrität gegen Desinformation

Holger Krimmer vom dbv betont, dass die Sicherstellung des Zugangs zu verlässlichem Wissen gerade in Zeiten von Desinformation eine zentrale Säule der digitalen Souveränität darstellt. Ein Archivstandort ist in dieser Lesart nicht nur ein Lagerhaus für Papier, sondern ein physischer Vertrauensanker. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels warnt zugleich davor, das gedruckte Buch als "nicht zeitgemäß" abzustempeln. Zwar begrüßt die Branche den Abbau von Bürokratie und eine Modernisierung des Sammelauftrags, doch dürfe die Digitalisierung nicht als Vorwand für kurzfristige Haushaltseinsparungen dienen. Das gedruckte Werk gilt weiterhin als das einzige wirklich langlebige Speichermedium, das ohne Energieaufwand und proprietäre Software auch in Jahrhunderten noch lesbar ist.

Die Entscheidung wirft auch Fragen zur digitalen Strategie des Bundes auf: Wenn die DNB zum rein digitalen Archiv transformiert werden soll, müssten zeitgleich massive Investitionen in die Rechenzentrumskapazitäten und die Cybersicherheit der Bibliothek fließen. Ein Baustopp spart zwar Beton, löst aber nicht das Problem des exponentiell wachsenden Datenaufkommens. Die Nationalbibliothek steht damit vor einer paradoxen Situation: Während die physischen Magazine volllaufen und die Neubaupläne in der Schublade verschwinden, fehlt die gesetzliche und finanzielle Grundlage für eine rein digitale Infrastruktur, die den gleichen Grad an Ausfallsicherheit und Dauerhaftigkeit bietet wie ein gemauertes Magazin.

In der Leipziger Tech- und Kulturszene wird der Stopp als Signal gewertet, dass der Bund die physische Präsenz nationaler Institutionen zugunsten einer noch vagen digitalen Utopie opfert. Für die DNB bedeutet dies vorerst eine ungeklärte Übergangsphase, in der sie ihren gesetzlichen Sammelauftrag erfüllen muss, ohne den dafür notwendigen Raum zu erhalten – weder in der Cloud noch auf dem Campus.

Freitag, 13. März 2026

Leaks im Wirtschaftsministerium: Reiche lässt Beamten-Mails durchleuchten

Nach dem Durchstechen brisanter Gesetzentwürfe greift Wirtschaftsministerin Reiche zu drastischen Mitteln und sorgt für massive Verunsicherung in der Belegschaft.

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) herrscht Eiszeit. Was sich seit dem Amtsantritt von Katherina Reiche (CDU) als schleichende Entfremdung zwischen der Hausleitung und dem Apparat abzeichnete, ist nun in eine offene Vertrauenskrise eskaliert. Das Ministerium, in dem rund 2500 Menschen die Leitlinien der deutschen Wirtschaftspolitik entwerfen, sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert, die selbst langjährige Beamte fassungslos machen. Nach Informationen, die zuerst durch den Spiegel bekannt wurden, hat die Hausleitung die E-Mail-Konten mehrerer Mitarbeiter systematisch durchforsten lassen. Es ist eine Maßnahme, die in der Geschichte des Hauses ohne Beispiel ist und die Stimmung an einem ohnehin schon belasteten Standort auf einen neuen Tiefpunkt sinken lässt.

Der Anlass für diesen digitalen Generalverdacht ist politischer Sprengstoff. In den vergangenen Wochen gelangten Details aus vertraulichen Gesetzentwürfen an die Öffentlichkeit, noch bevor diese innerhalb der Regierung oder mit den betroffenen Branchenverbänden abgestimmt waren. Es geht dabei nicht um Petitessen, sondern um die Kernbereiche der Energiepolitik: das sogenannte Netzpaket und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Beide Papiere enthielten Vorschläge, die in der Branche für Entsetzen sorgten, da sie den Ausbau von Ökostromanlagen und privaten Solardächern massiv verteuern oder gar unwirtschaftlich machen könnten.

Die Reaktion der Ministerin auf diese Indiskretionen war hart. Reiche, die über die Durchsuchungsaktion vorab informiert gewesen sein soll, ließ laut dem Spiegel Stichproben durchführen. Jeweils zwei Personen kontrollierten offenbar die Postfächer, um die Quelle der Leaks zu identifizieren. Gefunden wurde bei dieser Aktion nach aktuellem Kenntnisstand nichts. Die betroffenen Beamten erfuhren erst im Nachgang, dass ihre digitale Kommunikation gesichtet worden war. Während die Pressestelle des BMWE zu internen IT- und Geheimschutz-Maßnahmen offiziell schweigt, ist die Empörung hinter den Kulissen gewaltig. Insider berichten von einer tiefen Verunsicherung, die weit über die unmittelbar Betroffenen hinausgeht.

Rechtlich mag die Durchsuchung durch interne Dienstvorschriften und Geheimschutzregeln gedeckt sein. Doch politisch und psychologisch wirkt sie wie ein Brandbeschleuniger. Kritiker werten das Vorgehen als unverhohlenen Einschüchterungsversuch. Es sei ein Signal an die gesamte Belegschaft: Wer Informationen nach außen gibt, muss mit Konsequenzen rechnen. Doch die Effektivität solcher Maßnahmen wird bezweifelt. Wer heute sensible Dokumente an die Presse durchsticht, nutzt dafür in der Regel keine offiziellen Dienst-Mailadressen. Die Aktion scheint daher weniger der Aufklärung als vielmehr der Disziplinierung zu dienen.

Besonders pikant ist der Vergleich mit der Amtszeit von Reiches Vorgänger Robert Habeck. Auch damals gab es Mail-Einsichten, doch diese erfolgten im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Atomausstieg – ein formalisierter, demokratischer Prozess. Die neue Aktion wirkt dagegen wie eine interne Jagd auf Abweichler. Sie offenbart zudem, wie wenig Kontrolle die Ministerin offenbar über ihr eigenes Haus hat. Wenn Entwürfe in einem so frühen Stadium an die Medien gelangen, deutet das auf massive interne Widerstände gegen die politische Linie hin.

Die Leaks selbst haben das Potenzial, die Koalition unter Kanzler Friedrich Merz schwer zu belasten. Die Veröffentlichung der Pläne zum Netzpaket am 8. Februar und zum EEG Ende Februar löste nicht nur bei den Grünen und Umweltverbänden scharfe Kritik aus, sondern sorgte auch beim Koalitionspartner SPD für Irritationen. Die Vorschläge, kleine Solaranlagen praktisch unwirtschaftlich zu machen, konterkarieren die bisherigen Bemühungen um eine bürgernahe Energiewende.

Das Ministerium verteidigt die Notwendigkeit von Vertraulichkeit als Grundlage einer funktionierenden Verwaltung. Die Herausgabe interner Informationen gefährde Entscheidungsprozesse und schade der Glaubwürdigkeit. Doch die Wahl der Mittel könnte sich als Bumerang erweisen.

Mehr Zeit für Hochrisiko-Systeme: EU-Rat macht Weg frei für KI-Verschlankung

Mit dem „KI-Omnibus“ will die EU-Kommission bürokratische Hürden für Unternehmen senken, was die EU-Staaten unterstützen. Zugleich sagt der Ministerrat zu, neue Verbote für KI-generierte Missbrauchsdarstellungen einführen.

Die EU drückt bei der digitalen Entschlackungskur aufs Tempo. Der Rat der EU hat am Freitag seine Position zum „Omnibus VII“-Paket festgelegt, einem legislativen Werkzeugkasten, der die Anwendung der KI-Verordnung (AI Act) vereinfachen und harmonisieren soll. Hinter dem technokratischen Begriff verbirgt sich eine weitreichende Strategie zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Angesichts der Warnungen von Industrieverbänden vor einer drohenden Überregulierung reagiert die Politik nun mit einer Verschiebung von Fristen und gezielten Ausnahmen für den Mittelstand. Doch während die Wirtschaft aufatmet, sehen Bürgerrechtler in der Aufweichung der Regeln ein riskantes Spiel mit der Sicherheit der Anwender.

Ein zentraler Pfeiler des Ratsbeschlusses ist die Anpassung des Zeitplans für Hochrisiko-KI-Systeme. Um sicherzustellen, dass Unternehmen nicht an nicht existierenden Standards scheitern, soll die Anwendung der strengen Regeln für eigenständige Hochrisiko-Systeme auf den 2. Dezember 2027 verschoben werden. Für KI, die in bereits regulierte Produkte wie Maschinen oder Medizinprodukte eingebettet ist, gewährt der Rat sogar einen Aufschub bis zum 2. August 2028. Diese Atempause ist eine direkte Reaktion auf die Sorgen der Industrie, die vor einer Implementierung im luftleeren Raum warnte, solange die Europäische Kommission die notwendigen technischen Normen und Prüfwerkzeuge noch nicht finalisiert hat.

Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft betont, dass diese Schritte essenziell für die digitale Souveränität Europas seien. Man wolle Innovationen fördern, statt sie durch unklare Rechtslagen im Keim zu ersticken. Dazu gehört auch die Ausweitung von Ausnahmeregelungen, die ursprünglich nur für KMU gedacht waren, auf „Small Mid-Caps“ – also Unternehmen, die die Schwelle zum Großkonzern noch nicht überschritten haben. Zudem soll das KI-Amt (AI Office) gestärkt werden, um die Zersplitterung der Aufsicht zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern.

Doch der Rat hat den Kommissionsvorschlag nicht nur durchgewunken, sondern an entscheidenden Stellen nachgeschärft. Ein markantes neues Element ist das explizite Verbot von KI-Praktiken zur Erzeugung von nicht-einvernehmlichen sexuellen Inhalten oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch. Damit reagiert Brüssel auf die wachsende Gefahr durch Deepfakes und KI-generierte Missbrauchsdarstellungen etwa durch Elon Musks KI-System Grok auf X. Gleichzeitig hält der Rat an der Registrierungspflicht für Anbieter fest, die ihre Systeme selbst als „nicht hochriskant“ einstufen wollen – eine Transparenzhürde, die die Kommission ursprünglich lockern wollte.

Die Wirtschaft zeigt sich nur bedingt beruhigt. Erst am Donnerstag warnte ein Bündnis um den Dachverband DigitalEurope vor massiven Wettbewerbsnachteilen. Der Hauptvorwurf lautet: Doppel- und Dreifachregulierung. Besonders Firmen im Maschinenbau oder der Medizintechnik, die bereits strengen Sicherheitsnormen unterliegen, sehen sich durch den AI Act mit zusätzlichen, oft redundanten Pflichten konfrontiert. Der Rat versucht hier gegenzusteuern, indem er die Kommission verpflichtet, spezifische Leitfäden zu erstellen, die den Compliance-Aufwand für sektoral bereits regulierte Hochrisiko-Systeme minimieren sollen.

Auf der anderen Seite der Debatte stehen Verbraucherschützer und Bürgerrechtsorganisationen, die den „Omnibus“-Ansatz kritisch beäugen. Organisationen wie die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc warnen davor, dass eine zu starke Vereinfachung den Schutz der Grundrechte untergraben könnte. Kritisiert wird insbesondere die Tendenz, KI-Systeme durch Schlupflöcher in der Klassifizierung der Hochrisiko-Kette zu entziehen. Bürgerrechtsorganisationen wie European Digital Rights (EDRi) weisen zudem darauf hin, dass die Verschiebung der Fristen auch bedeutet, dass Bürger länger mit potenziell unsicheren Systemen konfrontiert sind, ohne die vollen Schutzmechanismen des AI Acts einfordern zu können. Auch die Aufweichung der Regeln zur Verarbeitung sensibler Daten zwecks Bias-Erkennung beäugen sie skeptisch, da hier die Grenze zwischen notwendiger Korrektur von Diskriminierung und unverhältnismäßiger Datenakkumulation fließend verläuft.

Mit dem nun vorliegenden Mandat des Rates beginnen die Verhandlungen mit dem EU-Parlament. Das Ziel ist klar: Europa will im globalen KI-Wettlauf gegen die USA und China nicht durch seine eigene Bürokratie gebremst werden, ohne dabei die ethischen Leitplanken einzureißen, die den AI Act weltweit einzigartig machen.

Datenhunger im Wahlkampf: AfD scheitert mit Klage gegen Datenschutzaufsicht

Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet die AfD zur Offenlegung ihrer Facebook-Werbestrategien von 2021 und stärkt damit die Kontrolle von Political Targeting.

Die digitale Sphäre hat die Art und Weise, wie politischer Wahlkampf geführt wird, grundlegend transformiert. Doch wo Algorithmen über die Sichtbarkeit von Inhalten entscheiden, wacht in Deutschland die Datenschutzaufsicht über die Einhaltung der Grundrechte. In einem richtungsweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin nun klargestellt, dass politische Parteien gegenüber den Aufsichtsbehörden eine umfassende Auskunftspflicht über ihre Werbeaktivitäten in sozialen Netzwerken haben. Die Alternative für Deutschland scheiterte mit dem Versuch, detaillierte Informationen über ihre Kampagnenführung im Bundestagswahlkampf 2021 unter Verschluss zu halten. Damit rückt eine Praxis in den Fokus, die Experten seit Jahren kritisch sehen: Microtargeting, bei dem Wählergruppen auf Basis intimster Interessenprofile adressiert werden.

Der Ursprung des juristischen Tauziehens liegt in einer konkreten Nutzerbeschwerde. Ein Facebook-Nutzer fühlte sich durch eine gezielte Einblendung eines AfD-Wahlwerbespots in seinem Feed gestört und witterte einen Missbrauch seiner personenbezogenen Daten. Die Hintergründe der Ausspielung waren bemerkenswert spezifisch. Laut den Angaben des Betroffenen richtete sich die Anzeige ausschließlich an Männer im Alter zwischen 11 und 48 Jahren, die ein explizites Interesse an der FDP bekundet hatten. Diese hochgradig selektive Ansprache rief die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf den Plan. Die Behörde wollte genau wissen, auf welcher Datengrundlage diese Auswahl basierte und forderte von der Partei die vollständigen Auswertungen sowie die Abrechnungen der entsprechenden Werbekampagne an.

Doch die Aufsichtsbehörde beließ es nicht bei diesem Einzelfall. Sie weitete die Untersuchung aus und verlangte Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang die AfD im Jahr 2021 weitere Anzeigen in sozialen Medien geschaltet hatte. Dabei ging es um eine detaillierte Auflistung von Inhalten, Reichweiten und vor allem um die Merkmale der jeweils definierten Zielgruppen. Die AfD lieferte zwar einen Teil der Informationen, verweigerte jedoch tiefergehende Einblicke. Im Oktober 2023 reichte die Partei schließlich Klage ein. Ihre Argumentation stützte sich auf den Vorwurf einer uferlosen Ausforschung, die einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Parteienfreiheit darstelle. Aus Sicht der Partei reichten die bereits übermittelten Daten aus, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu prüfen.

Die 42. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin sah dies jedoch grundlegend anders und wies die Klage ab. In der Urteilsbegründung betonten die Richter, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Aufsichtsbehörde weitreichende Befugnisse einräume. Es gehöre zum Kernauftrag der Datenschützer, über die Risiken bestimmter Verarbeitungsvorgänge aufzuklären. Gerade beim Political Targeting sei eine umfassende Informationsbasis unerlässlich, um beurteilen zu können, ob die Grenzen des Erlaubten überschritten wurden. Die Richter machten deutlich, dass die Behörde nicht erst bei einem nachgewiesenen Rechtsverstoß tätig werden darf, sondern bereits im Vorfeld zur Vergewisserung über die tatsächliche Datenverarbeitung Auskunft verlangen kann.

Ein entscheidender Punkt in der richterlichen Bewertung war zudem die Gleichbehandlung aller politischen Akteure. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte die entsprechenden Informationen nicht nur von der AfD, sondern von allen im Jahr 2021 im Bundestag vertretenen Parteien mit Sitz in Berlin angefordert. Von einer gezielten Kampagne gegen eine einzelne Partei könne daher keine Rede sein. Vielmehr handele es sich um eine notwendige Maßnahme zur Sicherstellung der Transparenz in digitalen Wahlkämpfen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da die AfD einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen kann. Doch es setzt bereits jetzt ein Signal an alle Parteien: Der digitale Raum ist kein rechtsfreies Zimmer für undurchsichtige Wählerbeeinflussung.

Minecraft gegen Zensur: Reporter ohne Grenzen eröffnet USA-Raum

Zum Welttag gegen Internetzensur nutzt RSF das meistverkaufte Videospiel der Welt, um nun auch den wachsenden Druck auf die US-Pressefreiheit zu dokumentieren.

In der digitalen Welt von Minecraft, zwischen pixeligen Landschaften und monumentalen Bauwerken, existiert ein Ort, der für autoritäre Regime weltweit ein Ärgernis darstellt. Die „Uncensored Library“ ist ein digitales Schlupfloch, das Information dorthin bringt, wo sie eigentlich verboten ist. Zum Welttag gegen Internetzensur am 12. März hat Reporter ohne Grenzen (RSF) dieses virtuelle Archiv nun signifikant erweitert. Die größte Überraschung dabei ist ein neuer Trakt, der sich nicht etwa mit einer klassischen Diktatur befasst, sondern mit der Lage in einer der ältesten Demokratien der Welt: den Vereinigten Staaten von Amerika.

Der Einzug der USA in die Bibliothek der Zensierten markiert einen Wendepunkt in der Wahrnehmung globaler Pressefreiheit. Während Minecraft in fast allen Ländern frei zugänglich bleibt und so als trojanisches Pferd für die Wahrheit dient, rückt der neue Raum Methoden in den Fokus, die subtiler sind als die totale Abschaltung des Internets. Seit dem Amtsantritt der Regierung unter Donald Trump im Januar 2025 beobachten Analysten eine gezielte Kampagne gegen die vierte Gewalt. Die Rede ist nicht von systematischer staatlicher Vorzensur, sondern von einem Klima der Einschüchterung. Festnahmen von Medienschaffenden, Durchsuchungen von Privatwohnungen und der selektive Ausschluss missliebiger Reporter von Pressekonferenzen gehören mittlerweile zur neuen Realität.

Besucher der virtuellen Bibliothek können im US-Raum Dokumente einsehen, die von offiziellen Regierungswebseiten gelöscht wurden, oder sich über die zunehmende Instrumentalisierung der Medienaufsicht FCC informieren. Ein besonderes Exponat ist ein politischer Cartoon der Pulitzer-Preisträgerin Ann Telnaes. Das Werk, das eine Debatte über die redaktionelle Unabhängigkeit der Washington Post auslöste, zeigt den Amazon-Gründer Jeff Bezos in einer demütigen Haltung vor Donald Trump. Dass eine renommierte Zeitung diesen Cartoon nicht drucken wollte, gilt Kritikern als beunruhigendes Signal für eine um sich greifende Selbstzensur.

Clayton Weimers, der das RSF-Büro in Washington leitet, betont die Notwendigkeit dieser Erweiterung. Die Uncensored Library sei zwar ursprünglich für die Opfer repressiver Staaten konzipiert worden, doch die Grenze zwischen autoritären Praktiken und demokratischem Rückbau verschwimme zusehends. Es gehe darum, die Öffentlichkeit daran zu erinnern, dass Pressefreiheit kein statischer Zustand ist, den man einmal erreicht und dann für immer besitzt. Auch Demokratien müssten aktiv gegen Angriffe auf die Transparenz verteidigt werden.

Parallel zur US-Thematik hat RSF die bestehenden Räume für Ägypten, Belarus, Russland und den Iran ausgebaut. Im iranischen Bereich findet sich nun ein erschütterndes Zeugnis von Elahe Mohammadi. Die Journalistin, die durch ihre Berichterstattung über die Beerdigung von Jina Mahsa Amini weltweit bekannt wurde, beschreibt darin die Bedingungen ihrer Haft im berüchtigten Evin-Gefängnis. Es ist ein Text, der im Iran unter Lebensgefahr verbreitet würde, in der Klötzchenwelt von Minecraft jedoch nur wenige Klicks entfernt ist.

Ähnlich verhält es sich mit den neuen Inhalten aus Belarus und Russland. Während das Regime in Minsk selbst das Lesen oppositioneller Berichte unter drakonische Strafen stellt, bietet die Bibliothek nun exklusive Investigativrecherchen zu Korruption und Sanktionsumgehungen an. Der russische Raum wiederum wurde durch die Kooperation mit dem Russian Independent Media Archive um über 20 Artikel ergänzt, die belegen, dass der unabhängige russische Journalismus im Exil überlebt hat.

Die technische Umsetzung dieses Mammutprojekts lag erneut in den Händen der Experten von Blockworks. Ein Team von 24 Spezialisten arbeitete drei Monate an der Erweiterung der monumentalen Architektur. Seit dem Start im Jahr 2020 hat sich die Uncensored Library zu einem globalen Erfolg entwickelt. Über eine Million Besucher haben den Server bereits betreten und mehr als zehn Millionen Mal digitale Bücher aufgeschlagen. In einer Zeit, in der Information zunehmend zur Waffe und Journalismus zum Verbrechen deklariert wird, bleibt Minecraft so eines der ungewöhnlichsten, aber effektivsten Bollwerke für die Informationsfreiheit.

Mittwoch, 11. März 2026

Kobalt-Skandal im Kongo: Spur führt zu BMW, Mercedes und VW

Ein Bericht der Environmental Investigation Agency belastet den Bergbau-Riesen CMOC schwer: Giftige Emissionen im Kongo verletzen offenbar Lieferketten-Standards deutscher Autobauer.


Der Glanz der deutschen Elektromobilität bekommt tiefe Kratzer. Während BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen ihre Nachhaltigkeitsstrategien offensiv vermarkten, wirft eine Untersuchung der Environmental Investigation Agency (EIA) und der Organisation PremiCongo ein Schlaglicht auf die dunkle Seite der Rohstoffgewinnung. Im Zentrum steht die Tenke Fungurume Mine (TFM) in der Demokratischen Republik Kongo, betrieben von der chinesischen CMOC Group, dem weltweit größten Kobaltproduzenten. Der Vorwurf wiegt schwer: Eine gigantische neue Verarbeitungsanlage soll die Luft derart mit Schwefeldioxid (SO2) vergiftet haben, dass eine öffentliche Gesundheitskrise ausgebrochen ist.


Die Dimensionen des Kobalt-Abbaus vor Ort sind gewaltig. Die 2023 eröffnete Verarbeitungsanlage „30k“ erstreckt sich über eine Fläche von 500 Fußballfeldern. Hier wird das Erz für die Batterien aufbereitet, die später in deutschen Premium-Fahrzeugen verbaut werden. Doch laut dem Bericht „Toxic Transition“ zahlen die Menschen vor Ort den Preis für diese Transformation. Die EIA analysierte über 1.200 medizinische Berichte aus lokalen Kliniken und dokumentierte einen drastischen Anstieg von schweren Symptomen. Anwohner leiden demnach unter chronischem Husten, Nasenbluten und dem Erbrechen von Blut. Auch die Zahl der Fehlgeburten und Geburtsfehler sei seit der Inbetriebnahme der Anlage alarmierend gestiegen.

Unabhängige Luftmessungen bestätigten, dass die Schwefeldioxid-Werte massiv über den internationalen Grenzwerten liegen. Schwefeldioxid ist ein stechend riechendes, giftiges Gas, das bei der Verarbeitung von Kupfer-Kobalt-Erz entsteht und die Atemwege schwer schädigt. Insiderberichte legen nahe, dass die Produktion selbst dann weiterlief, wenn Alarmsysteme vor der Gasbelastung warnten. Arbeiter hätten ihre Posten aus Angst vor Kündigungen nicht verlassen, was die systematische Missachtung von Sicherheitsstandards unterstreicht.

Deutsche Hersteller unter Rechtfertigungsdruck

Für die deutsche Automobilindustrie ist dieser Bericht brisant, da er die Wirksamkeit des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinterfragt. Die EIA-Analyse weist nach, dass Kobalt aus genau dieser Mine in der Lieferkette von BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen landet. Damit stehen die Unternehmen in der Pflicht, die Arbeits- und Umweltbedingungen bei ihren Zulieferern aktiv zu kontrollieren und bei Verstößen einzugreifen.

Die Reaktionen der Konzerne fallen differenziert aus. Mercedes-Benz teilte mit, man habe bereits einen Dialog mit dem Minenbetreiber TFM initiiert und eigene Prüfungen angestoßen, die jedoch zunächst keine Mängel bei den Schwefelemissionen bestätigt hätten. BMW erklärte, man untersuche Hinweise auf Verstöße in der Lieferkette grundsätzlich konsequent. Stellantis, der Mutterkonzern von Peugeot, bestätigte die Sourcing-Beziehung und räumte ein, dass externe Audits bereits Berichte über „schwere Krankheiten durch Verschmutzung“ identifiziert hätten. Von Volkswagen lag bis zum Erscheinen des Berichts keine detaillierte Stellungnahme zu den Vorwürfen vor.

Das Versagen der Zertifikate

Besonders scharfe Kritik übt die EIA an den gängigen Industriezertifikaten. Die betroffene Mine TFM wurde erst im Juni 2024 mit dem „Copper Mark“ ausgezeichnet – einem Siegel, das eigentlich hohe ökologische und soziale Standards garantieren soll. Dass eine Mine, die laut Untersuchung nationale Gesetze bricht und über 10.000 Menschen vertrieben hat, eine solche Auszeichnung erhält, lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser freiwilligen Kontrollmechanismen aufkommen.

CMOC selbst weist die Vorwürfe einer Gesundheitskrise und illegaler Emissionen zurück und verweist auf eigene Monitoring-Daten, die im Einklang mit den Vorschriften stünden. Die Umweltschützer der EIA fordern jedoch, dass die Konzerne im Globalen Norden aufhören, bei der Rohstoffbeschaffung wegzusehen. Eine echte Energiewende dürfe nicht auf der systematischen Zerstörung von Lebensgrundlagen im Globalen Süden basieren.