Mittwoch, 27. Mai 2026

Übernommener Account: Oberlandesgericht stärkt Nutzerrechte bei Social-Media-Hacking

Plattformen müssen nach Cyberangriffen laut dem OLG Rostock schnell reagieren und verständlich informieren. Sonst droht ihnen auch ohne Urteil eine Kostenklatsche.

Wer Opfer eines Angriffs  von Cyberkriminellen auf seine Social-Media-Kanäle wird, erlebt oft einen digitalen Albtraum: Fremde übernehmen die Identität, sperren den legitimen Eigentümer aus und verbreiten im schlimmsten Fall rechtswidrige Inhalte. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock bringt nun rechtliche Erleichterungen für Betroffene, die sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wehren wollen (Az.: 3 W 62/25). Zugleich sendet die Entscheidung ein Signal an international agierende Plattformbetreiber, ihre Recovery- und Kommunikationsprozesse zu professionalisieren.

Der Fall: Schweigen im digitalen Walde

In dem Verfahren verlor eine in Deutschland ansässige Nutzerin durch eine feindliche Übernahme den Zugriff auf ihre Social-Media-ProfileDa sie befürchten musste, dass die Angreifer unter ihrem Namen strafbare oder haftungsrelevante Inhalte publizieren, forderte sie den Plattformbetreiber zur schnellen Hilfe aufDie Reaktion des Tech-Konzerns war jedoch symptomatisch für die Branche: Er verschickte lediglich eine automatisierte, komplett in englischer Sprache verfasste E-Mail, die eine bloße Bearbeiternummer enthieltAuf ein anschließendes anwaltliches Schreiben mit einer klaren Fristsetzung reagierte das Unternehmen überhaupt nicht.

Daraufhin zog die Betroffene vor Gericht, um per einstweiliger Verfügung die Wiedereinräumung ihres Zugangs zu erzwingen. Nachdem der Betreiber die Konten im Laufe des Verfahrens schließlich sperrte, erklärten beide Seiten den Rechtsstreit für erledigtWährend das Landgericht Rostock der Nutzerin noch die gesamten Verfahrenskosten aufbürden wollte, korrigierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung nun und legte der Plattform zwei Drittel der Kosten auf.

Der Anspruch: Plattformen stehen in der Pflicht

In den Entscheidungsgründen räumt der 3. Zivilsenat mit einigen Verteidigungsstrategien der Tech-Konzerne auf. Er stellt klar, dass sich ein Anspruch auf Wiederherstellung des Zugangs direkt aus den vertraglichen Nebenpflichten gemäß § 241 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Dabei umgehen die Richter geschickt die seit Jahren geführte Diskussion über die genaue Vertragstypisierung von Social-Media-Nutzungsverträgen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt, schuldet der Betreiber demnach die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Plattform.

Da ein User nach einem Hack keinerlei technische Möglichkeit besitzt, die Sperre selbst zu überwinden, verdichtet sich diese Leistungssicherungspflicht des Anbieters im Ernstfall laut dem Beschluss zu einer konkreten Pflicht zur Unterstützung. Ferner greife hier die Schutzpflichtkomponente: Weil Angreifer die Identität des Opfers missbrauchen könnten, sind dessen höchstpersönliche Rechte und Vermögenswerte massiv bedroht.

Ein Hack ist Grund genug für Eile

Als wegweisend für die Praxis erweist sich die Positionierung des Gerichts zur Dringlichkeit. Das Landgericht hatte das Risiko der Klägerin noch als rein spekulativ abgetan. Das OLG widerspricht dem vehement: Wer ein fremdes Konto kapere, verfolge damit in der Regel keine lauteren Motive. Allein der Umstand der feindlichen Übernahme indiziere bereits ein Missbrauchsrisiko und rechtfertige den Weg des Eilrechtsschutzes, ohne dass Betroffene abwarten müssen, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Allerdings zog der Senat auch eine prozessuale Grenze. Im Eilverfahren kann nicht direkt die vollständige Rückgabe des Kontos verlangt werden, da dies die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens unzulässig vorwegnehmen würde. Zum Schutz des Nutzers reicht im ersten Schritt eine umfassende Sperrung des Profils aus, um Missbrauch zu verhindern. Wer im Antrag sofort die volle Freischaltung fordert, riskiert daher ein prozessuales Teilunterliegen und damit eine anteilige Kostentragung.

Teures Schweigen auf Englisch

Das wirtschaftlich spannendste Detail der Entscheidung betrifft die Kommunikation der Anbieter. Der Plattformbetreiber hatte sich darauf berufen, dass er das Konto intern bereits vor der Antragstellung in einen Sicherheitsmodus versetzt hatte und die Nutzerin ohnehin per Mail informiert worden sei. Das ließen die Richter nicht gelten. Eine algorithmisch generierte, englischsprachige Nachricht mit einer Ticketnummer sei für einen deutschen Verbraucher weder hinreichend verständlich noch ein verlässliches Zeichen dafür, dass das Problem zeitnah gelöst werde.

Wer als internationaler Konzern auf dem deutschen Markt agiert, muss bei sicherheitsrelevanten Vorfällen in verständlicher Landessprache kommunizieren. Lässt ein Anbieter zudem anwaltliche Fristen fruchtlos verstreichen, gibt er dem Nutzer damit berechtigten Anlass zur Klage. Er muss folglich auch für die Gerichtskosten aufkommen, selbst wenn er im Hintergrund bereits Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Für Betroffene wird der Gang vor Gericht damit dem IT-Rechtler Jens Ferner zufolge spürbar risikoärmer, während der Druck auf die Rechtsabteilungen der sozialen Netzwerke wächst.

Stefan Krempl

EU-Satellitenfrequenzen: Brüssel plant Angriff auf Musks Starlink und Amazon

Die EU-Kommission will zwei Drittel begehrter Frequenzen für europäische Betreiber reservieren und riskiert so Streit mit den USA.

Brüssel holt zum Gegenschlag im All aus. Nach Jahren der Dominanz US-amerikanischer Tech-Giganten im Orbit plant die EU-Kommission eine Kehrtwende in der Weltraumpolitik. Wie aus Brüsseler Kreisen schon vorab verlautete, will die Regierungsinstitution den Großteil strategisch wichtiger Satellitenfrequenzen ab dem kommenden Jahr für heimische Unternehmen reservieren. Konkret geht es um ein begehrtes Spektrum für mobile Satellitenkommunikation, das es Smartphones, vernetzten Fahrzeugen und IoT-Geräten ermöglicht, selbst in entlegenen Regionen ohne Mobilfunknetz nahtlos zu kommunizieren. Bislang befindet sich dieses Frequenzband vollständig unter Kontrolle von US-Konzernen. Mit dem neuen Vorstoß würde Washington im besten Fall nur noch ein Drittel des Kuchens verbleiben. Ein Schritt, der eine neue geopolitische Bruchlinie zwischen der EU und den USA aufreißt.

Am Mittwoch hat die Kommission den Verordnungsvorschlag für das harmonisierte 2-Gigahertz-Band (GHz) vorgelegt. Henna Virkkunen, die für technologische Souveränität zuständig ist, betonte: Eine flächendeckende Satellitenkonnektivität sei unerlässlich, um die Widerstandsfähigkeit der Netze zu stärken und Direct-to-Device-Dienste (D2D) auf Mobilgeräte zu bringen.

Der Plan sieht vor, das Spektrum in drei Blöcke von jeweils 10 Megahertz aufzuteilen. Ein Drittel ist exklusiv für staatliche Zwecke und militärische Sicherheit reserviert, bereitgestellt von einem EU-Betreiber, der die Integration in das künftige europäische Prestigeprojekt IRIS² sicherstellt. Die übrigen zwei Drittel sind für kommerzielle Zwecke wie das Internet der Dinge, Fitness-Tracker oder Notfallgeräte vorgesehen. Ein dritter Block könnte auch für außereuropäische Akteure offenbleiben. Doch dieser überschaubare Rest würde die aggressive Expansion von SpaceX mit Starlink oder Amazons Kuiper-Projekt auf dem Kontinent deutlich bremsen.

Bislang sind die entsprechenden MSS-Lizenzen, die seit 2009 vergeben wurden, in den Händen der US-Satellitenbetreiber Viasat und EchoStar. Diese laufen im Mai 2027 aus, weshalb die Kommission nun einheitliche rechtliche Regeln für die Zukunft aufstellen will. Ein Blick in die strengen Vergabekriterien des Brüsseler Verordnungsentwurfs offenbart die hohen Hürden: Bewerber müssen verbindliche Abkommen vorweisen, wonach die Satelliten zwingend innerhalb des Territoriums der EU-Mitgliedstaaten gefertigt und auch von dort aus gestartet werden müssen.

Ferner ist der Aufbau von Erdfunkstellen (Gateway Earth Stations) auf EU-Boden vorgeschrieben. In Brüssel wird das Vorhaben offiziell nicht als gezielter Ausschluss ausländischer Marktteilnehmer dargestellt. Es handle sich vielmehr um einen legitimer Akt zur Sicherung der eigenen kritischen Infrastruktur, da andere Regierungen wie die USA seit jeher ähnlich protektionistisch agierten. Ein Kommissionssprecher verwies darauf, dass Weltraumkonnektivität ein Schlüsselbaustein der Verteidigung sei.

Unterstützung erhält die Kommission von Mitgliedstaaten wie Spanien und Frankreich, die eine Stärkung der heimischen Industrie fordern. Um die Fronten im europäischen Wirtschaftsraum nicht unnötig zu verhärten, sollen auch Unternehmen aus Großbritannien und Norwegen als europäische Bieter anerkannt werden.

Trotzdem birgt die Initiative politischen Sprengstoff, da sie nur wenige Tage nach der mühsamen Einigung auf ein neues Handelsabkommen zwischen der EU und den USA startet. Die US-Regierung dürfte die Pläne als unfaire Diskriminierung auffassen. Bereits in der Vergangenheit hatte die US-Telekommunikationsaufsicht FCC vor Maßnahmen gewarnt, die Raumfahrtunternehmen der Vereinigten Staaten einseitig benachteiligen. Vergeltungsmaßnahmen aus Washington gelten als wahrscheinlich, sollte Brüssel den Entwurf unverändert durchsetzen. Bis zu einer Einigung zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten könnte die Kommission die aktuellen Lizenzen von Viasat und EchoStar vorübergehend verlängern, um den Institutionen Zeit für Verhandlungen zu geben.

Stefan Krempl

Chinas digitale Rasterfahndung: Wie Peking nun auch Ausländer schier lückenlos überwacht

Ein von Bloggern entdecktes Datenleck enthüllt ein gigantisches KI-Überwachungssystem, das gezielt westliche Journalisten, Touristen und Geschäftsleute durchleuchtet.


Die Perfektionierung des chinesischen Überwachungsstaates ist längst kein Geheimnis mehr. Was in der Uigurenregion Xinjiang als digitales Freiluftgefängnis begann, weitet sich rasant zu einem landesweiten Kontrollnetz aus, das vor den Staatsgrenzen keinen Halt machtEin Fund von IT-Sicherheitsexperten des Investigativ-Blogs NetAskari belegt nun erstmals schwarz auf weiß, wie akribisch und lückenlos die Volksrepublik inzwischen auch ausländische Staatsbürger ins Visier nimmt.


Durch eine Unvorsichtigkeit chinesischer Softwareentwickler geriet ein Prototyp einer polizeilichen Benutzeroberfläche ungesichert ins InternetDie darin enthaltenen Datensätze stammen nicht aus einer Simulation, sondern von realen Ausländern, die sich im Land aufhalten. IT-Analysten gehen daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass solche Überwachungs-Dashboards in verschiedenen Modifikationen bereits landesweit im Einsatz sind.

Die Blogger haben sich auf die digitale Überwachung in China spezialisiert und nutzen vorwiegend Open-Source-Intelligence-Methoden. Betrieben wird die Plattform von Marc Hofer, einem erfahrenen Cybersicherheits-Analysten und Journalisten des Netzwerks Organized Crime and Corruption Reporting Project. Er kennt die Verhältnisse vor Ort durch seine frühere Tätigkeit als Kameramann für die britischen Fernsehsender Sky News und ITV in Peking bestens.

Die offen gelegte Benutzeroberfläche war konkret für die Sicherheitsorgane der kreisfreien Stadt Zhangjiakou konzipiert. Das ist eine Region nahe Peking, die als Skigebiet und olympischer Austragungsort dient. Das System teilt ausländische Besucher in feingliedrige Kategorien ein. Erfasst werden Geschäftsleute, Angestellte ausländischer Firmen samt Angehörigen, Techniker, Lehrer, Ehepartner, Sprachschüler sowie Personen auf Familienbesuch. Besonders brisant ist ein separater Menüpunkt für JournalistenAnders als beim Rest der Datenbank sind hier nicht nur lokale Besucher hinterlegt, sondern die Daten aller in ganz China registrierten ausländischen BerichterstatterDie Polizei kann so bei einer Einreise in den Bezirk sofort ein umfassendes Profil abrufen. Ein weiterer Fokus liegt auf Bürgern der „Five Eyes“-Staaten sowie auf Personen mit Verbindungen nach Hongkong, Macau und Taiwan.

Das System fungiert laut dem Bericht als gigantischer Datenstaubsauger. Den Grundpfeiler bilden Millionen Überwachungskameras, die Passanten mittels Gesichts- und Gangarterkennung permanent identifizieren. In Zhangjiakou gehen die Behörden sogar so weit, die Passfotos der Skipässe direkt mit der Polizeidatenbank abzugleichen. Dazu kommt die lückenlose digitale Erfassung des analogen Lebens: Jeder Krankenhausbesuch, jede elektronische Bezahlung, die Nutzung von Verkaufsautomaten, der Benzinverbrauch und selbst Toilettengänge werden registriert. Kombiniert wird dies mit Smartphone-Daten wie GPS-Positionen, Websuchen, App-Aktivitäten und Telefonaten, um tägliche Routinen millimetergenau zu protokollieren.

Aus dieser Datenfusion strickt eine Künstliche Intelligenz, die stark an die US-Polizeisoftware Palantir erinnert, ein sogenanntes holografisches Profil. Das System analysiert Handy-Nachrichten, Mails und persönliche Treffen, um komplexe Beziehungsgeflechte visuell darzustellen. Die KI soll automatisch erkennen, wer mit wem befreundet ist, wer zusammenwohnt oder dieselbe Schule besucht. Ziel ist es, das künftige Verhalten der Zielpersonen vorherzusagen. Sogar das automatisierte Verfassen von Polizeiberichten übernimmt die Software bereits über eine integrierte Funktion.

In der finalen Version soll das System jedem Einwohner automatisch ein individuelles Risikolevel zuweisen (Citizen Score). Während diese Funktion im geleakten Prototyp noch fehlte, zeigt das Projekt die Ambition Chinas, eigene Sicherheits-KI-Lösungen auf Weltniveau zu etablieren. Solche Systeme sind zwar bei der klassischen Kriminalitätsbekämpfung effektiv. In den Händen eines autoritären Regimes dienen sie jedoch primär der sozialen und politischen Kontrolle. Die größte Gefahr lauert in einer künftigen Vermarktung an Drittstaaten: Als schlüsselfertiges Exportprodukt weckt die KI-Überwachung bereits Begehrlichkeiten bei Autokraten weltweit.

Stefan Krempl

Gegenangriff im Netz: Regierung bringt umstrittene Hackbacks auf den Weg

Ein neues Gesetz zur Cybersicherheit soll BKA und Bundespolizei offensive Befugnisse geben. Kritiker warnen vor staatlicher Netzlenkung nach autoritärem Vorbild.


Die Zeiten, in denen sich deutsche Sicherheitsbehörden im digitalen Raum weitgehend auf die Beobachtung und anschließende Strafverfolgung beschränkten, sind vorbei. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das lang diskutierte Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit auf den Weg gebracht. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Bedrohungslage, die sich seit Jahren verschärft. Wie massiv die wirtschaftlichen Dimensionen inzwischen sind, untermauern Zahlen des Digitalverbands Bitkom, der den jährlichen Schaden durch Cyberangriffe für die deutsche Wirtschaft zuletzt auf 202 Milliarden Euro beziffert. Angesichts hochprofessioneller Attacken staatlicher und nichtstaatlicher Akteure sowie wachsender hybrider Bedrohungen könnte das Gesetzesvorhaben eine Zäsur in der deutschen Sicherheitsarchitektur markieren.

Grundsätzlich stößt der Vorstoß, die Cybersicherheit für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft mit mehr Nachdruck anzugehen, in Branchenkreisen auf Zustimmung. Der Entwurf enthält dafür eine Reihe von Instrumenten, die auch von der Digitalwirtschaft begrüßt werden. So soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch den Ausbau seiner Mobilen Incident Response Teams (MIRT) die Möglichkeit erhalten, bereits bei konkreten Verdachtsfällen frühzeitig vor Ort zu unterstützen.

Ferner würde das Vorhaben eine klare Grundlage für DNS-Blocklisten schaffen. Das gäbe Unternehmen Rechtssicherheit, wenn sie auf freiwilliger Basis gegen identifizierte Angreiferstrukturen vorgehen wollen. Auch der geplante, dreistellige Stellenzuwachs beim BSI, der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) gilt als notwendiger Schritt, um langjährige Personalengpässe in der staatlichen Cyberabwehr zu beheben.

An entscheidenden Stellen schießt der Entwurf nach Ansicht von Kritikern jedoch weit über das Ziel hinaus. Im Zentrum der Kritik stehen die erweiterten Anordnungs- und Eingriffsbefugnisse, die faktisch sogenannte Hackbacks legalisieren. BKA und Bundespolizei sollen Angriffe künftig nicht mehr nur dokumentieren, sondern proaktiv im Ausland unterbinden dürfen. In der Praxis würde das bedeuten, dass Ermittler Datenverkehr blockieren, Systeme stilllegen und im Extremfall Daten auf fremden Servern löschen oder verändern dürften. Und das auch per Eilkompetenz bis zu drei Tage vor einer nachträglichen richterlichen Genehmigung.

Die Wirtschaft warnt hierbei vor unkalkulierbaren Risiken: Da sich Cyberangriffe technisch extrem schwer zweifelsfrei zuordnen lassen und Angreifer gezielt falsche Spuren legen, drohen bei solchen digitalen Gegenschlägen unbeteiligte Dritte getroffen zu werden. Statt mehr Schutz zu bieten, könnten Hackbacks die globale Sicherheit im Internet somit insgesamt schwächen. Der Branchenverband eco befürchtet gar einen Paradigmenwechsel weg von der Resilienz hin zu einer staatlichen Netzsteuerung durch Instrumente wie Datenumleitungen auf polizeiliche Server (Sinkholes). Mechanismen zur Inhalts- und Verkehrs-Lenkung, die auch die Bundesregierung bisher primär bei autoritären Staaten wie Russland oder der Türkei kritisiert habe, drohten so in Deutschland normalisiert zu werden.

Ein weiterer wunder Punkt des Gesetzes betrifft die geplante breite Pflicht für Telekommunikationsanbieter und IT-Unternehmen, sicherheitsrelevante technische Informationen an das BSI weiterzugeben. Bei Verweigerung stehen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro im Raum. Der Bitkom malt eindringlich die Folgen dieses Eingriffs an die Wand: Diese Daten würden von privaten Cybersicherheitsunternehmen unter erheblichem finanziellem und personellem Aufwand erhoben und flössen bereits jetzt in die Abwehrstrukturen ein. Eine erzwungene Datenweitergabe an den Staat könnte dazu führen, dass Unternehmen weniger in diese Fähigkeiten investierten, was den gesamten deutschen Cybersicherheitsmarkt nachhaltig schwächen würde. Ferner erzeugten solche staatlichen Eingriffsbefugnisse erfahrungsgemäß einen immensen bürokratischen Aufwand, ohne im Ernstfall die flexibelste Antwort zu liefern.

Aus Sicht der Digital- und Internetwirtschaft lässt sich echte Cybersicherheit nicht durch Systemmanipulation und Netzeingriffe erzwingen, sondern vor allem durch Prävention, robuste Abwehrstrukturen und eine enge, kooperative Zusammenarbeit entlang der digitalen Lieferkette. Bewährte Formate wie koordinierte Schwachstellenmeldungen und der strukturierte, freiwillige Austausch von Bedrohungsinformationen zwischen Wirtschaft und Behörden seien deutlich schneller an neue, KI-gestützte Angriffsszenarien anpassbar als starre gesetzliche Vorgaben.

Im anstehenden parlamentarischen Verfahren fordern die Verbände daher umfangreiche Nachbesserungen: Weitreichende staatliche Eingriffe müssten auf klar umrissene Ausnahmesituationen begrenzt und so ausgestaltet werden, dass sie technisch sicher, verhältnismäßig und in der Praxis überhaupt fehlerfrei umsetzbar sind.

Stefan Krempl

Lex Netflix: Bundesregierung billigt Investitionspflicht für Streamer

Die Bundesregierung zündet den versprochenen Millionen-Booster für die deutsche Filmwirtschaft und nimmt Streaming-Riesen wie Sender gleichermaßen in die Pflicht.

Die deutsche Medienpolitik macht Ernst im Ringen mit den globalen Tech-Giganten und reformiert die nationale Filmfinanzierung von Grund auf. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) ausgearbeiteten Gesetzentwurf für eine verbindliche Investitionsverpflichtung auf den Weg gebracht.

Das als „Lex Netflix“ bekannt gewordene Vorhaben zielt auf einen Wachstumsschub für den gesamten Medienstandort ab. Künftig werden alle Anbieter, die in Deutschland einen nennenswerten Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro mit Video-on-Demand oder Fernsehen erzielen, gesetzlich in die Pflicht genommen. Um jegliche Wettbewerbsverzerrungen auf dem heimischen Markt konsequent zu vermeiden, fallen neben den großen US-Plattformen wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ auch nationale Privatsender sowie die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter das neue Regime.

Kern des Gesetzes ist eine feste Basisinvestitionsquote. Die betroffenen Medienunternehmen müssen künftig mindestens acht Prozent ihres hiesigen Nettojahresumsatzes direkt in europäische audiovisuelle Werke reinvestieren. Gekoppelt ist diese Vorgabe an strenge qualitative und strukturelle Hürden. Um zu verhindern, dass das Kapital in beliebige, globale Einheitsinhalte fließt, schreibt das Gesetz vor, dass achtzig Prozent dieser Investitionssumme für Werke mit einer klaren deutschen kulturellen Prägung aufgewendet werden müssen. Maßgeblich ist hierbei in der Regel der Dreh in deutscher Originalsprache.

Ferner müssen mindestens sechzig Prozent der Mittel in neue Eigenproduktionen fließen, wodurch reine Lizenzkäufe alter Klassiker als Erfüllung der Quote ausgeschlossen werden. Zum Schutz der mittelständischen Struktur der Filmbranche greift der Gesetzgeber zudem tief in die vertragliche Praxis ein und legt fest, dass mindestens siebzig Prozent der Gelder an unabhängige Produzenten gehen müssen. Flankieren dazu kommen verpflichtende Rechterückfälle nach drei bis sieben Jahren.

Ergänzt wird dieses auch als Plattform-Soli bekannte ordnungspolitische Instrument durch eine Aufstockung der direkten staatlichen Unterstützung. Die Bundesmittel für die Filmförderung werden von zuvor 133 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro pro Jahr nahezu verdoppelt. Gemeinsam mit der Jury-basierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt (FFA) stehen ab sofort jährlich weit über 300 Millionen Euro an Bundesgeldern bereit, zu denen noch die jeweiligen Förderungen der Bundesländer hinzukommen.

Weimer spricht so von einer neuen Stufe im internationalen Wettbewerb und einem historisch beispiellosen Filmbooster, der der heimischen Branche langfristige Planungssicherheit garantiere. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont ebenfalls, dass jene Akteure, die auf dem deutschen Markt gute Geschäfte machen, auch einen fairen Beitrag zur Vielfalt und zur Stärkung unabhängiger Produzenten leisten müssten.

Trotz der im Kabinett gefeierten Einigung stieß bereits der vorangegangene Referentenentwurf in der Branchenanhörung auf heftige, fundamentale Kritik von verschiedenen Seiten, was die tiefen Gräben innerhalb der Medienlandschaft offenbart. Auf der einen Seite begrüßen Kreativ- und Produzentenverbände wie die Produktionsallianz, die AG DOK, die Producers of Germany und die Deutsche Filmakademie das Gesetz zwar als notwendigen Schritt zur Sicherung der europäischen Souveränität. Sie halten die achtprozentige Quote aber für viel zu mutlos. Im Vergleich mit anderen großen europäischen Märkten wie Frankreich oder Italien, wo die Quoten im Schnitt bei dreizehn bis fünfzehn Prozent liegen, stelle der deutsche Kompromiss das absolute Minimum dar. Ferner bemängeln die Produzenten, dass die anrechenbaren Abzüge die reale Investitionssumme weiter drücken. Sie forderten noch rigidere Regeln gegen die sogenannte Buy-Out-Praxis der Streamer, um den Aufbau eigener Rechtekataloge effektiv abzusichern.

Völlig konträr positionieren sich die betroffenen Anbieter. Streaming-Marktführer Netflix moniert, die Politik versuche ein Problem zu lösen, das überhaupt nicht existiere. Allein durch freiwillige Investitionen habe der US-Konzern in den vergangenen Jahren eine Bruttowertschöpfung von über einer Milliarde Euro in Deutschland ausgelöst und preisgekrönte Hits wie „Im Westen nichts Neues“ realisiert. Eine erzwungene Investitionsquote und ein verpflichtender Rechterückfall würden das finanzielle Risiko vom Ertrag trennen und ambitionierte Großprojekte wirtschaftlich unrentabel machen. Die Folge seien eine künstliche Überproduktion, steigende Produktionskosten, mehr Bürokratie und letztlich weniger Qualität, was zulasten der Verbraucher gehe und womöglich über höhere Abopreise an die Nutzer weitergegeben werde.

Auch die ARD äußert erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und sieht in einer gesetzlich verordneten Investitionspflicht sowie einer bundesstaatlichen Aufsicht einen unzulässigen Eingriff in die verankerte Rundfunkfreiheit und die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Sender.

Als pragmatischer Ausweg aus diesem regulatorischen Korsett hat die Exekutive eine Öffnungsklausel in das Gesetz integriert. Wenn sich ein Medienunternehmen zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung von mindestens zwölf Prozent seines deutschen Umsatzes bereiterklärt, darf es von den starren Detailvorgaben des Gesetzes abweichen und flexiblere Bedingungen aushandeln. Dieser Deal soll als Kompromiss dienen, um internationale Vermarktbarkeit und lokale Investitionen zu vereinen. So könnten etwa englischsprachige Großprojekte in deutschen Studios angerechnet werden. Die akribische Kontrolle des gesamten neuen Regimes wird der FFA übertragen, die künftig die realen Umsätze mit den getätigten Investitionen abgleicht. Die Initiative geht nun in das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

Stefan Krempl

Abschied von Moores Law: Wie Huawei US-Sanktionen aushebeln will

Mit einem Paradigmenwechsel bei der Chipentwicklung will Huawei aus China das Diktat der physischen Verkleinerung brechen und zu TSMC aufschließen.


Das fundamentale Gesetz, das die Halbleiterindustrie seit mehr als fünf Jahrzehnten geleitet hat, stößt unaufhaltsam an seine physikalischen und wirtschaftlichen Grenzen. Moores Gesetz, die historische Vorhersage einer regelmäßigen Verdopplung der Transistoren auf einem Chip bei sinkenden Kosten, verliert rasant an Kraft. Die geometrische Skalierung verlangsamt sich dramatisch, während die Entwicklungskosten pro Transistor massiv steigen. In dieser kritischen Phase globaler Blockaden und Handelsbeschränkungen präsentierte der chinesische Technologiekonzern Huawei auf dem IEEE International Symposium on Circuits and Systems (ISCAS) 2026 einen technologischen Befreiungsschlag. He Tingbo, Halbleiterchefin des Konzerns, stellte in einer Keynote ein völlig neues Prinzip für die Zukunft der Chipentwicklung vor: das sogenannte Tau-Skalierungsgesetz (τ Scaling Law).

Hinter diesem physikalisch anmutenden Begriff verbirgt sich eine strategische Unabhängigkeitserklärung Chinas. Huawei schlägt vor, die traditionelle geometrische Verkleinerung der Schaltelemente durch eine konsequente zeitliche Skalierung zu ersetzen. Anstatt Transistoren unter extremem technologischen Aufwand immer enger aneinanderzupressen, konzentriert sich der neue Ansatz darauf, die Signallaufzeiten innerhalb des Halbleiters systematisch zu komprimieren und die Transistordichte auf struktureller Ebene zu optimieren.

Das erklärte Ziel dieser Strategie ist ehrgeizig: Huawei will leistungsfähige Spitzenchips produzieren, ohne auf die hochentwickelten Lithografiesysteme des niederländischen Weltmarktführers ASML angewiesen zu sein. Diese hochentwickelten Maschinen dürfen wegen der US-Sanktionen nicht nach China geliefert werden und galten in der Branche bisher als absolut unverzichtbar für die Fertigung unterhalb der prestigeträchtigen Sieben-Nanometer-Grenze. Huawei versucht nun, diese Blockade mittels intelligenter Architektur zu durchbrechen.

Das Fundament dieses neuen Weges bildet eine proprietäre Technologie namens LogicFolding. Huawei bricht dabei mit traditionellen, starren Schaltkreis-Layouts. Durch das virtuelle Falten der Logikstrukturen werden die physischen Grenzen herkömmlicher Designs komplett aufgelöst. Das verkürzt die kritischen Verdrahtungswege zwischen den Transistoren deutlich. Weniger Leitungslänge bedeutet im Umkehrschluss eine massive Reduktion der resistiven und kapazitiven Lasten, die ein Signal auf seinem Weg durch den Chip ausbremsen. So lässt sich die Signalfortpflanzung stark beschleunigen, was die Performance und die effektive Transistordichte auf ein neues Niveau hebt. Huawei verlagert das Problem so geschickt von der reinen Fertigungspräzision hin zu mathematischer und architektonischer Optimierung.

Dieser Ansatz zieht sich als mehrstufiger Optimierungsmechanismus durch die gesamte Systemarchitektur des Herstellers. Er beginnt auf der untersten physikalischen Ebene, der Bauelementebene, wo parasitäre Kapazitäten und Widerstände minimiert werden, um die fundamentale Zeitkonstante Tau direkt an der Quelle zu drücken. Über die LogicFolding-Architektur auf Schaltkreisebene wandert das Prinzip weiter auf die Chipebene selbst.

Hier setzt Huawei auf ein eng verzahntes Full-Stack-Design aus Software, Architektur und Silizium. Daten- und Befehlsströme werden extrem feingranular und rein arbeitslastgesteuert kontrolliert, um die Parallelität des Gesamtsystems zu maximieren und die Ausführungszeit von Programmen spürbar zu verkürzen. Den Abschluss bildet schließlich die Systemebene: Mit einer Neudefinition der Verbindungsprotokolle unter dem Namen UnifiedBus schafft der Konzern eine einheitliche Speicheradressierung für Rechenzentrums-Cluster, was die Latenzzeit in der internen Kommunikation senkt.

Die Praxisnähe dieser Technologie demonstrierte He Tingbo mit konkreten Meilensteinen und historischen Daten. Huawei arbeitet keineswegs im luftleeren Raum; in den vergangenen sechs Jahren hat das Unternehmen bereits 381 Chiptypen auf Basis dieses Zeit-Skalierungsgesetzes entworfen und erfolgreich in Massenproduktion gebracht. Der nächste große Schritt im Consumer-Markt steht zudem unmittelbar bevor: Bereits in diesem Herbst sollen die neuen Smartphone-Prozessoren der Qilin-Reihe die ersten weltweit sein, die mit der LogicFolding-Architektur hergestellt werden. Die Halbleiterchefin versprach der Fachwelt statt schrittweiser Verbesserungen einen Sprung nach vorn. Für den globalen Markt ist das ein Alarmzeichen, denn seit den harten Embargos steckte Chinas heimische Chipindustrie offiziell bei sieben Nanometern fest. Westliche Konkurrenten wie Apple produzieren bereits im Bereich von drei Nanometern.

Bis 2031 plant Huawei, mithilfe des Tau-Gesetzes High-End-Chips zu entwickeln, deren Leistungsfähigkeit und Transistordichte äquivalent zu einem hochmodernen 1,4-Nanometer-Prozess sind. Dennoch bleibt der globale Kontext differenziert zu betrachten. Es handelt sich hier um eine trickreiche Optimierung bestehender Fertigungsmöglichkeiten und nicht um ein vollständiges physisches Einholen der westlichen Konkurrenz.

Das europäisch-asiatische Gespann aus TSMC und ASML dürfte so seinen fundamentalen technologischen Vorsprung erhalten, da die physische Belichtung immer feinerer Strukturen auf Silizium weiterhin die unangefochtene Schlüsseltechnologie bleibt. Huawei baut sich aber eine hocheffektive Brücke, um die digitale Souveränität Chinas zu sichern und sich aus der geopolitischen Umklammerung zu befreien. Am Ende ihrer Rede betonte He Tingbo so, dass Offenheit und globale Zusammenarbeit der Schlüssel für den Halbleiterfortschritt blieben, da kein Unternehmen diesen Weg ganz allein gehen könne.

Stefan Krempl

Sonntag, 24. Mai 2026

3D-Druck auf dem Mond: Wie das DLR das Bauen im Weltall erforscht

Mit der 46. Parabelflugkampagne testet das Deutsche Raumfahrzentrum das Aufschmelzen von Mondgestein per Laser sowie Methoden gegen den Leistungsabfall von Astronauten in Schwerelosigkeit.

Es ist genau 9:30 Uhr am Flughafen Bordeaux-Mérignac, als die Triebwerke des Airbus A310 ZERO-G aufheulen und die Maschine steil in den Himmel über Südfrankreich steigt. Der Flug am 19. Mai 2026 markiert den Auftakt zu einer dreitägigen Forschungsreise in die Schwerelosigkeit. Es ist die 46. Parabelflugkampagne der Deutschen Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). In den kommenden Tagen wird das Spezialflugzeug extreme Flugmanöver vollführen, um für jeweils etwa 22 Sekunden den Zustand der Schwerelosigkeit sowie veränderte Schwerkraftbedingungen zu simulieren. Insgesamt acht wegweisende Experimente deutscher Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen reisen in diesem fliegenden Labor mit, um Antworten auf fundamentale Fragen der zukünftigen Raumfahrt zu finden.

Ein Schwerpunkt der Kampagne widmet sich laut dem DLR der logistischen Mammutaufgabe künftiger Mondmissionen. Wenn die Menschheit dauerhafte Stationen und Transportwege auf dem Erdtrabanten errichten will, steht sie vor einem großen Transportproblem. Jedes Kilogramm Baumaterial, das von der Erde mühsam ins All befördert werden muss, verursacht immense Kosten. Die Lösung liegt im sogenannten In-situ-Ressourcenmanagement, also der Nutzung von Materialien, die vor Ort vorhanden sind. Im Fokus steht dabei das Mondgestein, das sogenannte Regolith. Forscher konzentrieren sich darauf, dieses feine Pulver aufzuschmelzen und in einem Verfahren zu nutzen, das dem 3D-Druck ähnelt. Auf diese Weise müsste lediglich die technologische Ausrüstung zum Mond transportiert werden. Die für das Aufschmelzen benötigte Energie ließe sich vor Ort über Photovoltaikanlagen gewinnen.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) untersucht dieses Potenzial nun unter realitätsnahen Bedingungen. Für die Kampagne wurde eine spezielle Anlage entwickelt, die Regolith unter Vakuumbedingungen mithilfe intensiver Laserstrahlung präzise aufschmelzen kann, sodass ein Schmelzbereich von rund zehn Millimetern Durchmesser entsteht. Während der Parabelflüge analysieren die Experten, wie sich das Vakuum und die reduzierte Schwerkraft auf das Schmelzergebnis auswirken.

Ein kritischer Aspekt ist dabei die Verschmutzung der empfindlichen Apparaturen. Da der Mond keine schützende Atmosphäre besitzt und die Schwerkraft drastisch geringer ist als auf der Erde, gewinnen physikalische Kräfte an Bedeutung, die auf unserem Heimatplaneten kaum wirken. Der Druck durch Weltraumstrahlung oder elektrostatische Effekte kann dazu führen, dass feinste Staubpartikel unkontrolliert aufgewirbelt, eingefangen oder weggeschoben werden. Das Experiment soll zeigen, ob der Schmelzvorgang die Laseroptik verschmutzt und unbrauchbar macht.

Ein weiteres zentrales Rätsel betrifft den menschlichen Körper selbst. Je weiter wir in den Kosmos vordringen, desto dringlicher wird die Frage, wie die kognitive und psychomotorische Leistungsfähigkeit von Crews auf langen Raumflügen erhalten werden kann. Die Schwerelosigkeit greift tief in die Physiologie ein und kann unmittelbar zu Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses und der Reaktionsgeschwindigkeit führen, was das Risiko für fatale Fehler im All erhöht.

Hier setzt ein innovativer Ansatz der Universität Magdeburg an. Versuche auf der Erde zeigten bereits, dass sich die geistige Leistung gezielt verbessern lässt, wenn der Vagusnerv durch schwache elektrische Impulse stimuliert wird. Als einer der größten Gehirnnerven ist er maßgeblich an der Aufmerksamkeitskontrolle und der kognitiven Verarbeitung beteiligt.

Im fliegenden Labor testen die Forscher diese Methode nun unter den extremen Bedingungen des Parabelflugs. Die Teilnehmenden erhalten teils eine echte Stimulation und teils ein Placebo, während ihre Leistungsfähigkeit vor, während und nach dem Flug lückenlos dokumentiert wird. Sollte sich dieses Verfahren in der Schwerelosigkeit als effektiv erweisen, stünde der Raumfahrt eine vielversprechende Option offen. Es würde den Weg ebnen für tragbare, nichtinvasive Systeme, die Astronauten bei komplexen Manövern unterstützen und ihre Konzentration sichern.

Stefan Krempl