Dienstag, 30. Juni 2026

EU-Rat fordert striktere Maßnahmen gegen Cybergewalt an Mädchen

Mit neuen Vorschlägen reagieren die EU-Minister auf die grassierende digitale Belästigung junger Frauen und fordern schärfere Kontrollen der Tech-Branche.

Der EU-Rat hat weitreichende Schlussfolgerungen zur Prävention und Bekämpfung von Cybergewalt gegen Mädchen und junge Frauen formuliert. Damit reagieren die Mitgliedstaaten auf die deutliche Zunahme von digitaler Belästigung, sexistischen Hasskommentaren, Cyberstalking sowie der unbefugten Weitergabe intimer Bildaufnahmen im Netz. Das politische Signal aus Brüssel: Was in der analogen Welt illegal ist, muss auch im digitalen Raum konsequent strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. Die Minister fordern die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission auf, den Schutz von Minderjährigen grundlegend zu verbessern und die Betreiber sozialer Netzwerke sowie generativer KI-Systeme stärker in die Pflicht zu nehmen.

Die Initiative der europäischen Institutionen basiert auf einer umfassenden Untersuchung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE)Aus den Befragungen von Jugendlichen in der gesamten EU geht hervor, dass Mädchen und junge Frauen in einem überproportionalen Ausmaß von digitaler Gewalt betroffen sindOft beginnt diese Form der Herabwürdigung und Bedrohung bereits mit den ersten Schritten auf Social-Media-Plattformen.

Die Ergebnisse verdeutlichen zudem altersabhängige Muster: Während jüngere Teenager zwischen 13 und 15 Jahren vor allem unter digitaler Ausgrenzung, übler Nachrede und Body-Shaming leiden, sind ältere Jugendliche vermehrt mit sexualisierter Gewalt konfrontiert. Dazu zählen etwa gezieltes Grooming, digitale Erpressung sowie die nicht einvernehmliche Weiterverbreitung sensibler intimer BilderViele der Betroffenen bewerten die gegenwärtigen staatlichen Präventionsmaßnahmen als veraltet und völlig an ihrer digitalen Lebensrealität vorbei konzipiert.

Nach Auffassung des Rates ist Cybergewalt kein isoliertes Phänomen der Netzkultur, sondern tief in strukturellen Ungleichheiten, sexistischen Geschlechternormen und toxischen Rollenbildern verwurzelt, die männliche Aggressionen verharmlosen und eine Täter-Opfer-Umkehr begünstigenBesorgnis erregt zudem die Beobachtung, dass digitale Übergriffe zunehmend in die reale Welt hineinreichen und dort verhaltenswirksam werden.

Organisierte Online-Communities aus der sogenannten Manosphere oder der Incel-Bewegung befeuern diese Dynamik, indem sie gezielt frauenfeindliche Ideologien verbreiten und Hasskampagnen koordinierenDie psychischen und physischen Folgen für die jungen Betroffenen sind gravierend und reichen von schwerer Angst und sozialer Isolation bis hin zu Selbstverletzung und SuizidgedankenZudem droht ein demokratiefeindlicher Effekt, wenn sich junge Frauen aus Angst vor Anfeindungen ganz aus dem digitalen öffentlichen Raum zurückziehen und verstummen.

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, fordert der EU-Rat ein Bündel an Maßnahmen. Es reicht von der Stärkung der Opferrechte über die schulische Bildung bis zu technischen Vorgaben für die IT-Wirtschaft. Auf nationaler Ebene sollen opferzentrierte Unterstützungsdienste ausgebaut werden, die psychologische Betreuung und kostenlosen Rechtsbeistand garantierenSchulen und Bildungseinrichtungen stehen in der Pflicht, zeitgemäße, geschlechtergerechte Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien zu vermittelnDazu gehören Aufklärungsprogramme über das Konzept der digitalen Einwilligung sowie Trainings, die Lehrkräfte und Schüler zu einem sicheren Einschreiten bei Online-Mobbing befähigenEltern und Erziehungsberechtigte sollen durch leicht zugängliche Leitfäden und kostenlose Softwarelösungen zur Kindersicherung unterstützt werden.

Besonders im Fokus des Ratsbeschlusses steht die Regulierung neuer Technologien und die strikte Durchsetzung bereits bestehender Gesetze wie dem Digital Services Act (DSA) und der KI-VerordnungBetreiber von Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen systemische Risiken proaktiv minimieren und missbräuchliche Inhalte schneller moderieren.

Der Rat drängt auch auf eine verlässliche finanzielle Ausstattung für vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flaggers), um illegale Inhalte und geschlechtsspezifische Hetze priorisiert zur Anzeige zu bringenAngesichts der rasanten Verbreitung fotorealistischer Deepfakes und KI-generierter Nacktbilder verlangt die EU von den Entwicklern KI-gestützter Systeme eine konsequent geschlechtergerechte Programmierung ohne diskriminierende AlgorithmenGleichzeitig fordert das Gremium mehr Investitionen in die technische Expertise von Strafverfolgungsbehörden und NGOs, um elektronische Beweismittel effizienter zu sichern und die grenzüberschreitende Kooperation im Kampf gegen Cyberkriminalität und digitalen Menschenhandel zu forcieren.

Stefan Krempl

KI-Plattform und Ticket-System: Wie die Polizei das „Datenhaus“ P20 umbaut

Die Bundesregierung erläutert den Fahrplan beim Umbau der Polizei-IT: Das Mammutprojekt P20 setzt neuerdings auf eine eigene KI-Plattform.

Der politische Streit über neue digitale Ermittlungsbefugnisse und den biometrischen Internetabgleich läuft seit Monaten. Doch während die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kabinettsentwürfe längst öffentlich diskutiert werden, schreitet die technische und organisatorische Umsetzung im Hintergrund zügig und mit neuen Strukturen voran. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke legt nun den konkreten, aktualisierten Fahrplan sowie tiefere technische Details offen, wie die Sicherheitsbehörden das milliardenschwere Mammutprojekt „Programm P20“ zur Vereinheitlichung der polizeilichen Datenverarbeitung umgestalten.

Überraschend kommt dabei eine grundlegende Neustrukturierung des zentralen Elements ans Licht: Der sogenannte Release Train für das geplante „Datenhausökosystem“ wurde reformiert und in sechs neue Unterstrukturen aufgeteilt. In diesem Zuge wird deutlich, wie tief moderne Technologien bereits verankert sind. So listet die Bundesregierung im Bereich der Querschnittsservices nun offiziell den aktiven Betrieb eines „Minimum Viable Product für eine KI-Plattform“ sowie einen Querschnittsservice für Spracherkennung auf.

Zwar betont das federführende Bundesinnenministerium an anderer Stelle, dass bei den aktuellen P20-Projekten noch keine Künstliche Intelligenz im Sinne der strengen europäischen KI-Verordnung zum Einsatz kommt. Die Infrastruktur für deren Einzug wird jedoch sichtlich im Hintergrund hochgezogen.

Auch bei der hochgradig umstrittenen Verknüpfung von Ermittlungsdaten mit sensiblen Grundrechtseingriffen gibt es technologische Neuigkeiten. Die Exekutive konkretisiert erstmals das Konzept der sogenannten „hypothetischen Datenneuerhebung“ innerhalb des polizeilichen InformationsverbundesUm rechtlich sauber zu kennzeichnen, wie tief eine polizeiliche Maßnahme in die Grundrechte eingegriffen hat, wird ein technisches System namens „Ticket-Label-Abgleich“ etabliertJede spezifische Ermittlungsmaßnahme erhält dabei ein farbliches Label von Grün über Gelb und Orange bis Rot, das die grundrechtliche Eingriffsschwere symbolisiert.

Startet ein Beamter eine Abfrage, wird ein digitales Ticket generiert, das strikt zwischen repressiven und präventiven Gründen unterscheidetDiese Funktionsweise wurde laut der Bundesregierung bereits mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Ebenfalls neu sind die harten Fristen für die Migration der alten, stark fragmentierten Datenbestände. Die Modernisierung der klassischen Verbunddaten aus dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) und INPOL hat gerade begonnenFür das zweite Halbjahr 2027 ist die Überführung der operativen PIAV-Daten ins Datenhausökosystem geplant, um das bisherige Altsystem abzulösen.

Zeitgleich sollen in der zweiten Jahreshälfte 2027 erste neue Services für die Fahndung und den Erkennungsdienst im INPOL-System live gehenDass dieser Prozess extrem komplex ist, zeigen die eingeräumten Abhängigkeiten: Der Austausch mit internationalen Partnern erfordert den Neuaufbau von Schnittstellen. Die Transformation in die endgültige Zielarchitektur wird sich voraussichtlich bis mindestens 2030 hinziehen.

Auch eine klare Absage an langjährige Pläne steckt in dem Papier: Eine flächendeckende Umstellung auf ein einziges, einheitliches Vorgangsbearbeitungssystem der Länder ist offiziell nicht mehr geplantStattdessen setzt der Bund nun auf eine Koexistenz von drei voranschreitenden Interimssystemen.

Währenddessen läuft das beschleunigte Verfahren, um überhaupt erst einmal die Landespolizeibehörden in das gemeinsame Datenhaus einziehen zu lassenBislang sind lediglich Rheinland-Pfalz und das Saarland produktiv angebundenDer neue, verbindliche Zielbeschluss des Verwaltungsrats des Polizei-IT-Fonds sieht vor, dass die Daten aller übrigen Bundesländer bis Mitte 2027 vollständig eingepflegt sein müssen.

Stefan Krempl

Montag, 29. Juni 2026

Millionenfache Datenpunkte: Wie KI die Fußball-Weltmeisterschaft revolutioniert

Von vollautomatischen Taktik-Analysen bis hin zur digitalen Spielersuche per „Diaspora Tracking“: Datenmengen im Fußball explodieren. Die FIFA versucht gegenzusteuern.

Die Dimensionen, mit denen Analysten und Trainer bei der aktuellen Fußball-Weltmeisterschaft konfrontiert werden, sprengen alle bisherigen Vorstellungen. Der Weltfußballverband FIFA erfasst während des Turniers rund 150 Millionen Datenpunkte pro Spiel, weiß Wired. Allein im Inneren des offiziellen Spielballs arbeiten hochpräzise Sensoren, sogenannte Inertial Measurement Units (IMUs), die jede Bewegung 500-mal pro Sekunde protokollieren und so die exakte Flugbahn des Spielgeräts lückenlos nachvollziehen. Diese immense Datenflut ist kein digitaler Selbstzweck, sondern spiegelt die Komplexität des Sports wider.

Experten wie Patrick Lucey, Chefwissenschaftler beim führenden Sportdaten- und KI-Unternehmen Stats Perform, vergleichen die taktischen Variationsmöglichkeiten auf dem Rasen laut dem Wired-Bericht mit astronomischen Dimensionen. Es gebe in einem einzigen Spiel schlicht mehr Permutationen und Spielvarianten als Atome im gesamten Universum.

Unter der Haube des modernen Fußballs agieren Algorithmen längst als die treibende Kraft. Die Analysen von Unternehmen wie Stats Perform bilden das Fundament für das gesamte globale Fußball-Ökosystem. Die Daten steuern das Scouting von Talenten und beeinflussen Transfersummen im dreistelligen Millionenbereich. Sie unterstützen das Trainerteam bei der Aufstellung, verfeinern die Taktik bei Standardsituationen und dienen Spielern als statistisches Argument in harten Vertragsverhandlungen.

Auch TV-Anstalten nutzen die Echtzeitwerte, um die Zuschauer vor den Bildschirmen mit neuen Einblicken zu unterhalten. Dank Künstlicher Intelligenz lassen sich diese Informationen heute weltweit in einer Geschwindigkeit sammeln und verarbeiten, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre.

Wie tiefgreifend dieser technologische Wandel ist, zeigt das Beispiel der Nationalmannschaft von Curaçao. Die niederländische Karibikinsel mit gerade einmal 159.000 Einwohnern schaffte als kleinste Nation der Geschichte die Qualifikation für eine Weltmeisterschaft. Ermöglicht wurde dieser Coup durch ein innovatives Verfahren namens „Diaspora Tracking“. Da von den 26 nominierten Turnierspielern lediglich ein einziger tatsächlich auf Curaçao geboren wurde und der Rest aus den Niederlanden stammt, nutzte der Verband Geodaten und detaillierte Ahnenforschung, um spielberechtigte Profis in Europa zu identifizieren, Scoutings gezielt zu planen und Probetrainings zu organisieren. Gegen Deutschland verlor das Team dennoch.

Darüber hinaus greifen Nationalverbände bei strategischen Entscheidungen wie der Trainersuche immer öfter auf Algorithmen zurück. KI-Tools gleichen den vorhandenen Spielerkader mit den taktischen Philosophien potenzieller Trainer ab, um die perfekte Besetzung für die Bank zu finden. Selbst die Kaderzusammenstellung vor einem großen Turnier lässt sich auf Basis der kommenden Gruppengegner digital simulieren.

Die englische Nationalmannschaft nutzt KI Wired zufolge unterdessen für die akribische Vorbereitung auf ein mögliches Elfmeterschießen. Während die manuelle Videoanalyse aller potenziellen Elfmeterschützen eines Gegners früher gut fünf Tage in Anspruch nahm, bewältigen die Analysten der Football Association diese Aufgabe mithilfe von KI heute in nur fünf Stunden. Frühere Mammutaufgaben, für die Trainerveteranen wie Marcelo Bielsa einst Hunderte von Arbeitsstunden investierten, laufen heute vollautomatisch ab. Analysten können per Knopfdruck digitale Simulationen abrufen und präzise abfragen, wie oft bestimmte Laufwege zu Torchancen führten.

Die Entwicklung birgt aber die Gefahr einer digitalen Kluft. Wohlhabende Verbände wie England können es sich leisten, eigene Softwareentwickler, Data Scientists und Analysten zu beschäftigen. Kleineren Nationen fehlen dagegen oft die finanziellen Mittel für teure KI-Infrastrukturen. Jan Wendt, Chef der KI-Plattform Plaier, vergleicht die aktuelle Phase mit den Anfängen des Internets: Während die einen eine einfache Webseite bauten, veränderten andere den globalen Handel komplett.

Um zu verhindern, dass die Schere zwischen reichen und armen Fußballnationen unüberbrückbar wird, hat die FIFA eingegriffen. Erstmals stellt der Verband allen Teams bei dieser WM einen maßgeschneiderten KI-Assistenten namens „Football AI Pro“ zur Verfügung, der in Kooperation mit Lenovo entwickelt wurde.

Über eine intuitive Benutzeroberfläche, die an ChatGPT erinnert, können Trainer direkte Fragen zu den kommenden Gegnern eintippen. Das System bereitet Spiele in dreidimensionalen Animationen auf, erlaubt völlig neue Kameraperspektiven und quantifiziert jeden Pass, jeden Sprint und jedes Defensivverhalten. Laut Johannes Holzmüller, dem Innovationsdirektor der FIFA, ist es das erklärte Ziel des Verbandes, allen Teams den Zugang zu dieser Technologie zu ebnen, ohne dass dafür zusätzliche teure Experten eingestellt werden müssen. Ob dieses digitale Hilfswerkzeug die strukturellen Nachteile kleinerer Verbände wirklich ausgleichen kann, bleibt in der Branche allerdings umstritten.

Die Zukunft des Fußballs steuert unaufhaltsam auf die langfristige Vorhersage von Ereignissen zu. Die nächste Entwicklungsstufe der Sport-KI dürfte in der sogenannten kontrafaktischen Analyse liegen: Algorithmen werden in der Lage sein, präzise Prognosen darüber abzugeben, wann ein Spieler geschont werden muss, um die Siegwahrscheinlichkeit der Mannschaft im nächsten Spiel zu maximieren.

Angesichts dieser Entwicklung schließt die FIFA für die Zukunft selbst regulatorische Schritte nicht mehr aus. Auf die Frage, ob der Weltverband den Einsatz von KI im Fußball irgendwann beschränken und nur noch eigene, FIFA-geprüfte Tools zulassen muss, gibt sich Holzmüller noch zurückhaltend. Er unterstreicht aber, dass diese Technologie das Gesicht des Fußballs dauerhaft verändern werde.

Stefan Krempl

Sonntag, 28. Juni 2026

Digitalisierung statt Bürokratie: EU reformiert das Energielabel

Die EU-Kommission will das bekannte Energielabel digitaler und flexibler gestalten. Das soll Unternehmen entlasten und auch Verbrauchern bares Geld sparen.

Das EU-Energielabel gehört zu den erfolgreichsten Verbraucherschutz-Werkzeugen der Europäischen Union. Laut Eurobarometer kennen stolze 93 Prozent der EU-Bürger die farbigen Balken von A bis G. Drei Viertel nutzen sie aktiv als Entscheidungshilfe beim Kauf von Haushaltsgeräten, Fernsehern oder Reifen. Angesichts des Wandels von der fossilen Energiekrise hin zu einer umfassenden Elektrifizierung gewinnt die effiziente Nutzung von Strom weiter an Bedeutung. Um das bewährte System fit für das digitale Zeitalter zu machen und gleichzeitig die Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu entlasten, hat die EU-Kommission nun ein Reformpaket vorgelegt. Der sogenannte Omnibus-Vorschlag zielt darauf ab, die Regeln für Hersteller und Händler zu vereinfachen. Verbraucher sollten trotzdem nicht auf wichtige Informationen verzichten müssen.

Im Zentrum der Initiative steht eine Flexibilisierung der Kennzeichnungspflichten durch den gezielten Einsatz digitaler Technologien. Bisher war der gedruckte Papieraufkleber auf jedem einzelnen Produkt im stationären Handel Pflicht. Künftig soll sich das ändern. Wo es sinnvoll ist, können Händler dem Plan nach auf elektronische Display-Anzeigen am Regal ausweichen, die neben dem Preis auch die Effizienzklasse digital einblenden.

Noch deutlicher werden die Änderungen bei Produkten, die im Alltag selten im klassischen Ladenregal stehen. Für Großgeräte der Heizungs-, Kühl- oder Küchentechnik, die meist direkt über Handwerker und Installateure vertrieben werden, greift eine neue Logik. Da Kunden diese Geräte vor dem Kauf fast nie physisch zu Gesicht bekommen, muss das Energielabel künftig zwingend direkt in das vertragliche Angebot integriert werden. So solle sichergestellt werden, dass die Effizienzdaten genau in dem Moment vorliegen, in dem die Kaufentscheidung fällt.

Auch für den B2B-Bereich, etwa bei Kühlvitrinen im Supermarkt oder Verkaufsautomaten, reichen künftig digitale Lösungen wie QR-Codes in den Begleitunterlagen. Ein Aufkleber auf der verpackten Palette würde hier ohnehin keinen Nutzen für den Endverbraucher stiften. Bei Reifen fällt zudem die Pflicht für Autohändler weg, die Labels beim Neuwagenkauf separat auszustellen, da Kunden hier ohnehin selten eine Wahl beim Reifenmodell haben. Gleichzeitig nimmt die Kommission Online-Marktplätze stärker in die Pflicht, um sicherzustellen, dass die Effizienzangaben auch im Netz direkt am Point of Sale unübersehbar sind.

Trotz der formalen Erleichterungen für die Wirtschaft betont die Brüsseler Regierungsinstitution, dass die Kernfunktion des Labels unberührt bleibe. Verbraucher sollen weiterhin transparente und vergleichbare Daten erhalten, um fundierte Entscheidungen zu treffen, die sich am Ende direkt auf der Stromrechnung bemerkbar machen.

Wie wichtig das ist, unterstreichen Zahlen des europäischen Verbraucherverbands Beuc. Demnach sparen hocheffiziente Geräte der besten Klassen den Haushalten jährlich mehrere hundert Euro. Während der Hochphase der jüngsten Energiekrise belief sich das Sparpotenzial im Vergleich zu ineffizienten Altgeräten sogar auf bis zu 2450 Euro pro Jahr. Insgesamt entlasten die EU-Energielabel die europäischen Verbraucher schon heute um rund 100 Milliarden Euro jährlich. Neben der Stromersparnis sollen neuere Label-Generationen etwa für Smartphones zudem um wertvolle Zusatzinformationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit erweitert werden, was einen nachhaltigen und langlebigen Konsum weiter fördern könnte.

Die Novelle ist Teil einer größeren Strategie Brüssels zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Als zwölfte Initiative in einer Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau soll der Vorschlag dazu beitragen, die administrativen Lasten der EU-Wirtschaft bis 2030 um ein Viertel zu senken. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sogar um über ein Drittel. Allein durch die flexibleren Kennzeichnungsregeln für Energieprodukte und Reifen erwarten die Planer jährliche Einsparungen von bis zu 125 Millionen Euro für Firmen und Marktüberwachungsbehörden über die nächsten zehn Jahre. Das soll auf das übergeordnete Ziel der EU einzahlen, die jährlichen Verwaltungskosten bis 2029 um 37,5 Milliarden Euro zu senken.

Ein wichtiger Hebel ist dabei die europäische Produktdatenbank Eprel. Durch eine bessere digitale Bereitstellung von Produktdetails, die bisher oft lückenhaft waren, können Beschaffungsstellen und Überwachungsbehörden die Einhaltung der Regeln effizienter kontrollieren. Das ist bitter nötig, denn jüngste Implementierungsberichte und Konsultationen zeigten zwar den enormen Nutzen der Ökodesign-Politik. Sie legten aber auch deutliche Schwachstellen offen: Insbesondere im Online-Handel hapert es nach wie vor bei der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten und der Marktüberwachung.

Die Reaktionen aus Politik und Verbraucherschutz fallen positiv aus. Kommissionsviizepräsidentin Teresa Ribera hob hervor, dass der Vorschlag die Vorschriften fit fürs digitale Zeitalter mache und Standards stärke. Energiekommissar Dan Jørgensen stellt darauf ab, dass sowohl Haushalte als auch Unternehmen gleichermaßen von geringeren Hürden und höheren Ersparnissen profitierten. Auch Valdis Dombrovskis, Kommissar für Wirtschaft, stellte klar, dass hier Bürokratie abgebaut werde, ohne inhaltliche Abstriche bei den Klimazielen zu machen. Beuc begrüßte den Vorstoß ebenfalls und erinnerte daran, dass der Erfolg des Labels maßgeblich davon abhänge, wie leicht zugänglich die Informationen im Moment des Kaufs seien. Nun liegt der Ball bei den Co-Gesetzgebern im EU-Parlament und den Mitgliedstaaten, die dem Vorschlag noch zustimmen müssen.

Stefan Krempl

Biometrie am Gate: Bundestag ebnet Weg für digitalen Check-in via Ausweis-Chip

Der Bundestag hat die Digitalisierung der Fluggastabfertigung beschlossen. Private Luftfahrtunternehmen dürfen künftig Daten aus Pässen und Ausweisen auslesen. Trotz Kritik von Datenschützern und Opposition betonen Befürworter den Komfortgewinn.

Der Bundestag hat am Freitag nach einer 30-minütigen Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschlossenDie Koalitionsmehrheit folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses, der die Pläne zuvor mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum der Grünen und der Linken durchgewinkt hatteDurch die Anpassung einer Reihe von Gesetzen wie dem Luftverkehrs-, Pass- und Aufenthaltsgesetz wird der Prozess der Passagierabfertigung an deutschen Flugplätzen digitalisiert. Fluglinien, Flughäfen und Bodenabfertigungsdienstleistern wird es so künftig erlaubt, Daten direkt aus dem Chip von Reisepässen oder Personalausweisen auszulesen, um digitale Check-ins und automatisierte Boarding-Prozesse zu ermöglichen.

Die Bundesregierung verspricht sich von der Reform eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe für Passagiere auf freiwilliger BasisZudem soll eine integrierte Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Dokumente erschwerenLaut dem Entwurf wird eine sichere, datenschonende Datenverarbeitung im nationalen Rahmen gewährleistet. Reisende sollen zugleich weiterhin das Recht behalten, sich für die reguläre, analoge Abfertigung zu entscheiden.

Der Branchenverband Bitkom begrüßte den Beschluss umgehend. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder meinte, das Gesetz mache den Flugverkehr komfortabler, spare Zeit und stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland. Für Reisende bedeute dies auf Wunsch einen schnellen Weg durch die Kontrollen per Gesichtserkennung ohne das Suchen nach Ausweis und Bordkarte. Da der Chipeinsatz freiwillig sei und klare Löschfristen existierten, sei ein rechtssicherer Rahmen geschaffen worden.

Der Verkehrsausschuss hatte am Vortag noch eine spezifische Änderung in die Vorlage eingebrachtDiese betrifft den neuen Paragrafen 86b des Aufenthaltsgesetzes und stellt klar, dass das Verfahren allen Drittstaatsangehörigen offensteht, die einen tauglichen, mit einem Chip ausgestatteten Pass besitzenEine Beschränkung auf Schweizer Pässe ist damit vom TischDa jedoch im Schengen-Raum nur Schweizer Bürger mit einem Personalausweis statt eines Passes reisen dürfen, bleibt das Auslesen von ID-Karten auf Staatsangehörige der Eidgenossenschaft beschränkt.

Ferner hat der Ausschuss den Begriff „Pass“ statt „Reisepass“ gewählt, damit auch Dienst- und Diplomatenpässe sowie entsprechende Passersatzpapiere erfasst werdenDie Gesetzgebungskompetenz begründet der Bund mit seiner Zuständigkeit für das Pass- und Ausweiswesen nach dem Grundgesetz.

Das Vorhaben war im Vorfeld hochgradig umstritten und blickt auf eine lange Vorgeschichte zurück. Schon 2024 lief der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Sturm gegen die Pläne, die ursprünglich im vierten Bürokratieentlastungsgesetz verankert werden sollten. Kelber warnte vor massiven Missbrauchsrisiken, da erstmals nichtöffentliche Stellen ermächtigt würden, auf hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder in amtlichen Pässen zuzugreifen. Diese Gefahr stehe außer Verhältnis zu einem vermeintlich verbesserten Reiseerlebnis. Technische Schutzmaßnahmen könnten das Risiko nicht ausräumen.

Nach den Plänen der Regierung wird das aus dem Chip ausgelesene biometrische Foto mit einer am Flugplatz erstellten Bildaufnahme des Passagiers abgeglichen. Dieses Live-Bild wird in ein biometrisches Muster umgewandelt und muss spätestens drei Stunden nach dem Abflug wieder gelöscht werden. Die Exekutive rechnet mit rund 37,9 Millionen privaten Flugreisen pro Jahr und beziffert den Zeitgewinn auf magere eine Minute je Fluggast. In der Summe soll dies die Bürger zwar um jährlich rund 631.500 Stunden entlasten. Doch Kritiker bezweifeln den Nutzen. Kelber argumentierte, dass das Auslesen der maschinenlesbaren Zone, das Privaten schon länger erlaubt ist, kaum langsamer sei. Zudem führe die Freigabe hoheitlicher Daten für rein optionale Komfortleistungen von Firmen zu einer gefährlichen Verschiebung des Nutzungsregimes und wecke Begehrlichkeiten bei anderen Wirtschaftszweigen.

Auch im parlamentarischen Verfahren stieß das Gesetz auf heftigen Widerstand. Die Grünen kritisierten im Ausschuss, dass eine sensible Beschränkung aufgeweicht werde, wonach Chipdaten bislang nur behördlich genutzt werden durftenDass die Koalition eine Expertenanhörung verweigerte, stieß Gegner ebenfalls übel aufDie Links-Fraktion äußerte ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken und warnte vor einer unverhältnismäßigen biometrischen Überwachungsinfrastruktur an Flughäfen, die vor allem dem Zweck diene, die Fluggesellschaften von Personalkosten zu entlasten.

Beide Oppositionsfraktionen bezweifeln zudem, dass die im Gesetz verankerte Freiwilligkeit in der Praxis Bestand haben wirdWenn Passagiere bei einer Verweigerung der digitalen Abfertigung mit erheblich längeren Wartezeiten rechnen müssten, werde der organisatorische Druck die Wahlfreiheit faktisch aushöhlenSogar die AfD-Fraktion, die dem Gesetz letztlich zustimmte, forderte im Vorfeld vergeblich verbindliche Garantien für eine gleichwertige analoge Abfertigung sowie eine Verlängerung der Datenlöschungsfrist bis zur Landung am ZielflughafenDie Befürworter von CDU/CSU verwiesen dagegen auf Einsparungen von 63 Millionen Euro für die Luftfahrtwirtschaft. Sie erklärten, dass die technischen Möglichkeiten endlich genutzt werden müssten, um den Luftfahrtstandort Deutschland wieder attraktiver zu machen.

Stefan Krempl

Samstag, 27. Juni 2026

Recht auf Reparatur: Warum das neue Gesetz die Wegwerfkultur kaum brechen wird

Der Bundestag hat die Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur beschlossen, doch eine repräsentative Studie dämpft allzu hohe Erwartungen für den Alltag.

Am Donnerstag hat der Bundestag die nationale Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur beschlossenDas Gesetzespaket soll Verbraucher stärken, Ressourcen schonen und die gigantischen Berge an Elektroschrott eindämmen. Doch wer nun glaubt, dass in deutschen Haushalten fortan massenhaft geschraubt und gelötet wird, zieht voreilige Schlüsse. Eine repräsentative Untersuchung des Nürnberg-Instituts für Marktentscheidungen (NIM) zeigt, dass der Vorstoß die tiefer sitzenden Probleme der hiesigen Reparaturkultur nur oberflächlich tangiertDie Neuregelung dürfte zwar die generellen Rahmenbedingungen verbessern, die tatsächlichen Gewohnheiten der Verbraucher allein aber kaum verändern.

Das Kernproblem liegt darin, dass die politisch beschlossenen Maßnahmen an den echten Entscheidungskriterien der Menschen vorbeigehenFür die Studie „Das Recht auf Reparatur im Realitätscheck“ wurden im Frühjahr 2026 insgesamt 3500 Personen in Deutschland repräsentativ befragtDas Ergebnis ist eine differenzierte BestandsaufnahmeDemnach entscheiden sich Verbraucher vor allem dann für eine Instandsetzung, wenn sie einen Defekt ohne größeren Aufwand selbst beheben können oder wenn die anfallenden Kosten vollständig durch Garantien oder Versicherungen abgedeckt sind.

Fehlen solche Absicherungen, existiert im Kopf der meisten Menschen eine strikte finanzielle SchmerzgrenzeEine Reparatur wird von der breiten Mehrheit nur dann überhaupt in Erwägung gezogen, wenn die Kosten maximal 20 Prozent des ursprünglichen Neukaufpreises betragenZudem spielt die gefühlte Lebensdauer eine RolleIst ein Gerät aus Sicht der Nutzer noch weit von seiner erwarteten Betriebsdauer entfernt, steigt die Reparaturbereitschaft.

Vor diesem Hintergrund fällt die Bewertung des neuen Rechts durch die Studienautoren gemischt aus. Als positiv werten sie, dass Ersatzteile künftig besser verfügbar sein sollen und die Gewährleistungsfrist nach einer erfolgreichen Reparatur verlängert wird. Diese Anpassungen könnten den Prozess im Idealfall komfortabler und attraktiver gestalten. Ob dadurch allerdings die realen Kosten für den Endverbraucher spürbar sinken oder die Hürden für Selbstreparaturen im Alltag effektiv abgebaut werden, bleibt unklar.

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Forscher ist ferner ein struktureller Fehler des Gesetzes, denn die verlängerte Gewährleistung greift logischerweise erst zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Verbraucher bereits aktiv für eine Reparatur entschieden hat. Auf den eigentlichen Entscheidungsprozess im Vorfeld hat sie so kaum Einfluss.

Gleichzeitig lässt die Initiative die größten Barrieren unangetastetWeder die harte Preisgrenze von 20 Prozent noch die vom Verbraucher anvisierte Lebensdauer von Produkten werden durch die neuen Regeln kurzfristig beeinflusstNach Einschätzung von NIM-Direktorin Katharina Gangl greift der Gesetzgeber damit an den entscheidenden Stellschrauben nur indirekt oder gar nicht ein.

Das Institut sieht in der aktuellen Phase sogar ein Konfliktpotenzial für den stationären Handel und Online-Anbieter. Die Daten der Erhebung legen nämlich offen, dass das Recht auf Reparatur in der Bevölkerung noch von massiven Fehlvorstellungen begleitet wirdSo gehen ganze 63 Prozent der Befragten fälschlicherweise davon aus, dass Händler durch das neue Gesetz generell zu einer Reparatur verpflichtet werdenFast jeder Fünfte glaubt sogar, dass das Instandsetzen von Elektrogeräten dadurch künftig komplett kostenlos wird. Wenn diese Erwartungen in den kommenden Monaten an der Realität zerschellen, dürften Streitigkeiten beim Gerätekauf und Reklamationen vorprogrammiert sein.

Dabei gäbe es in Deutschland durchaus ein großes ungenutztes Potenzial für eine nachhaltigere KreislaufwirtschaftGrundsätzlich befürworten sehr viele Verbraucher langlebige und reparierbare Produkte, doch beim tatsächlichen Kauf spielt dieses Kriterium bisher fast keine RolleIm Alltag dominieren meist Faktoren wie Preis, Akkulaufzeit oder SpeicherkapazitätDass sich dieses Verhalten schlagartig ändern kann, bewies ein psychologisches Experiment im Rahmen der NIM-StudieWurde den Probanden die Reparierbarkeit eines Gerätes direkt beim Kaufprozess unmissverständlich und prominent vor Augen geführt, entschieden sich 65 Prozent für das besser reparierbare, wenn auch teurere Modell.

Die Marktforscher sehen den zentralen Hebel für eine echte Trendwende daher in einer umfassenden Informationskampagne und sichtbaren KennzeichnungenZwar ist die Angabe eines Reparaturindex für Smartphones und Tablets bereits seit dem Jahr 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Doch im Alltag der Verbraucher kommt dieses Label bisher kaum anLaut der Studie haben lediglich vier Prozent der Deutschen diese Kennzeichnung überhaupt schon einmal bewusst auf einem Produkt wahrgenommenDas NIM rät daher, dieses Label auf weitere Produktkategorien auszuweiten. Der Handel sollte zudem verpflichtet werden, es deutlich sichtbarer zu platzieren.

Der Runde Tisch Reparatur bezeichnete den Beschluss grundsätzlich als Fortschritt. Hersteller müssten ihre Produkte nun jahrelang reparierbar halten, Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen und technische Barrieren abbauen. Gleichzeitig kritisierte der Verband aber, dass die Abgeordneten die entscheidenden Fragen vertagt hätten. Solange eine Reparatur im Verhältnis zum Neukauf schlicht zu teuer bleibe, nütze auch ein verbrieftes Recht auf dem Papier wenig.

Umweltschützer fordern daher eine rasche Umsetzung einer im Bundestag parallel beschlossenen Entschließung. Diese beauftragt die Regierung, nationale Fördermaßnahmen wie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen und einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus nach französischem Vorbild ernsthaft zu prüfen sowie finanzielle Anreize zu schaffen.

Ein weiteres Problem sehen Praktiker in der Sicherung der Fachkräftebasis. Das beste Reparaturrecht läuft ins Leere, wenn es an qualifizierten Werkstätten fehlt. Sollte die Nachfrage durch das neue Gesetz steigen, die Zahl der Betriebe aber gleichzeitig sinken, drohe ein struktureller Engpass, der auch die angestrebte Resilienz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten gefährde. Dazu kommt die Kritik, dass das Gesetz auf wirksame Bußgelder verzichte und den dehnbaren Begriff der Angemessenheit bei Ersatzteilpreisen nicht konkret definiere.

Stefan Krempl

Patent-Dschungel im Mobilfunk: Wer bestimmt, was fair ist?

Das Europäische Patentamt legt eine umfassende Analyse globaler FRAND-Urteile vor, doch die methodischen Schwachstellen des Lizenzsystems bleiben ungelöst.

In der vernetzten Welt läuft ohne gemeinsame technische Standards kaum etwas. Mobilfunkstandards wie 5G, WLAN, Bluetooth oder gängige Videocodecs sorgen dafür, dass Smartphones, vernetzte Autos und Smart-Home-Geräte weltweit reibungslos miteinander kommunizieren können. Doch hinter diesen Schnittstellen verbirgt sich ein gigantisches Geflecht geschützter Technologien: sogenannte standardessenzielle Patente (SEPs). Wer einen solchen Standard nutzt, kommt an den Patenten der Entwickler nicht vorbei. Um Monopole und Blockaden zu verhindern, sind die Patentinhaber verpflichtet, jedem Interessenten eine Lizenz zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu gewähren – den sogenannten FRAND-Konditionen. Was genau hinter dieser Formel steckt, ist aber seit Jahren heftig umstritten. Nun hat das Europäische Patentamt (EPA) gemeinsam mit dem Forschungsberatungsunternehmen Brela den Versuch unternommen, Licht ins Dunkel zu bringen. Es hat dazu eine groß angelegte Studie vorgelegt.

Die Untersuchung wertet den bislang umfassendsten globalen Korpus einschlägiger Gerichtsentscheidungen ausDie Autoren haben 65 bedeutende Urteile und Richtlinien aus sieben Rechtsordnungen im Zeitraum von 2013 bis 2025 systematisch analysiertDarunter befinden sich 33 Entscheidungen, in denen Gerichte selbst konkrete Lizenzgebühren festgesetzt haben, sowie zahlreiche Verfahren zur Angemessenheit bestehender Angebote oder der Zulässigkeit von BerechnungsmethodenDas EPA präsentiert das Werk als Meilenstein, der allen Akteuren – von Technologieanbietern über Anwender bis hin zu Richtern und Mediatoren – mehr Klarheit und Transparenz verschaffen soll. Besonders für das neu eröffnete Mediations- und Schiedszentrum des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) könnten die Daten als wichtige Orientierungshilfe dienen. Zudem plant das EPA, seinen „Patent Standards Explorer“, der die Querverbindungen zwischen Normungsdokumenten und Patenten durchsuchbar macht, im Laufe des Jahres zu einer interaktiven Webseite auszubauen.

Die Studie zeichnet das Bild einer methodischen Evolution. Während Gerichte in der Anfangsphase primär theoretische FRAND-Prinzipien debattierten, steht heute die konkrete Anwendung im VordergrundDabei hat sich die Analyse vergleichbarer Lizenzen als die Vorzugsmethode etabliertGerichte versuchen, die Gebühren aus realen Verträgen abzuleiten, die bereits zwischen ähnlich situierten Marktteilnehmern geschlossen wurdenDer alternative „Top-down“-Ansatz, bei dem zunächst eine Gesamtlizenzgebühr für einen gesamten Standard definiert und diese dann anteilig auf das jeweilige Patentportfolio heruntergebrochen wird, dient in Europa meist nur noch als Gegenprüfung.

Hinter den vermeintlichen methodischen Erfolgen und der vom EPA betonten Harmonisierung verbergen sich indes massive Probleme. Sie werden im Text zwar benannt, in ihrer Sprengkraft aber fast schon diplomatisch umschifft. Beide Hauptverfahren leiden unter erheblichen praktischen MängelnDie Analyse vergleichbarer Lizenzen gleicht oft einer mathematischen Akrobatik: Verträge müssen mühsam entschlüsselt, Pauschalzahlungen umgerechnet und Portfoliogrößen bereinigt werden.

Noch gravierender sind die Schwächen des Top-down-Verfahrens. Hier greifen Gerichte mangels verlässlicher Daten oft auf das bloße Zählen von Patenten zurückEin solches rein quantitatives Verfahren ist jedoch hochgradig fehleranfällig, da die Schere zwischen offiziell als essenziell deklarierten Patenten und tatsächlich unverzichtbaren Technologien groß ist.

Zudem legt die Analyse offen, dass die in Urteilen immer wieder auftauchenden Gesamtlizenzraten – wie etwa fünf Prozent für 3G oder sechs bis zehn Prozent für 4G – selten auf unabhängigen Berechnungen beruhenVielmehr verweisen Gerichte schlicht auf ältere Urteile anderer Kammern. Es droht eine Zirkelschlusspolitik, die historische Raten ohne ökonomische Neubewertung zementiert.

Dass die FRAND-Welt trotz des neuen Datenmaterials zerrüttet bleibt, zeigt der Blick auf die Realität der Branche. Seit Jahren tobt im Mobilfunksektor ein erbitterter Patentkrieg mit harten Bandagen, der längst auf die Automobilindustrie und das Internet der Dinge übergeschwappt ist. Wenn Patentinhaber die Gebote der Implementierer für zu niedrig halten, drohen sie mit Verkaufsverboten. Umgekehrt nutzen manche Anwender Verzögerungstaktiken, um Zahlungen aufzuschieben. Dieser systemische Konflikt lässt sich durch bloße Orientierungshilfen kaum befrieden.

Wie tief das Misstrauen sitzt, bewies auch der heftige Widerstand der Industrie gegen den Vorstoß der EU-Kommission aus dem Jahr 2023. Die Brüsseler Pläne für eine Verordnung, die ein verbindliches SEP-Register, eine offizielle Wesentlichkeitsprüfung und vorab festgelegte Pauschalgebühren vorsah, scheiterten am heftigen Lobby-Widerstand der Patentinhaber. Die neue EPA-Studie ist so eine wertvolle Bestandsaufnahme richterlicher Verlegenheit, doch das grundlegende Dilemma bleibt: Solange „fair und angemessen“ im Auge des Betrachters liegt, wird der Kampf um die Standard-Milliarden weiter vor den Gerichten statt an den Verhandlungstischen ausgetragen.

Stefan Krempl