Montag, 2. März 2026

Dark Patterns statt Rechtssicherheit: Wie Online-Plattformen den DSA ausbremsen

Eine Untersuchung von Verbraucherschützern zeigt massive Mängel bei Melde- und Beschwerdewegen rund um den Digital Services Act auf. Besonders Minderjährige und Nicht-Nutzer sind betroffen.

Wer im Netz auf illegale Inhalte wie Fake-Shops, Hassrede oder gefährliche Produkte stößt, sollte diese laut Gesetz unkompliziert melden können. Doch die Realität auf den großen Plattformen sieht oft anders aus. Eine neue Untersuchung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) zeichnet ein ernüchterndes Bild: Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) kämpfen Nutzer auf Plattformen wie Facebook, TikTok, Amazon oder Temu weiterhin mit technischen Hürden, intransparenten Prozessen und manipulativen Design-Elementen, sogenannten Dark Patterns.

Eigentlich verpflichtet der DSA die Betreiber dazu, leicht zugängliche und nutzerfreundliche Meldeverfahren anzubieten. Die Stichprobe des vzbv bei zehn der weltweit größten Online-Marktplätze und Social-Media-Dienste offenbart jedoch systematische Verstöße. Besonders schwierig wird es für Personen ohne eigenes Nutzerkonto. Amazon verweigert Meldungen ohne Login komplett. Instagram macht es Gelegenheitsbesuchern fast unmöglich, einzelne Beiträge zu melden. Stattdessen lassen sich dort ohne Anmeldung nur ganze Konten beanstanden.

Selbst wer eingeloggt ist, verliert sich oft in komplexen Klickpfaden. Bei TikTok ist die Meldefunktion hinter einem wenig intuitiven „Teilen“-Pfeil versteckt, während Snapchat und Facebook die Nutzer durch Listen mit bis zu zwölf teils kryptischen Rechtsbegriffen führen. Wer hier nicht über juristisches Detailwissen verfügt, läuft Gefahr, den falschen Meldegrund zu wählen oder entmutigt aufzugeben. Besonders perfide: Auf einigen Plattformen ist der Weg zur Meldung von AGB-Verstößen deutlich einfacher gestaltet als der für echte RechtsverstößeDies könnte dazu führen, dass Plattformen weniger strengen Dokumentationspflichten unterliegen, während die Rechte der Melder beschnitten werden.

Minderjährige im Stich gelassen

Ein zentraler Kritikpunkt der Verbraucherschützer ist der mangelnde Schutz von Kindern und Jugendlichen. Obwohl europäische Leitlinien ein altersgerechtes Design vorschreiben, unterschieden sich die Meldewege in der Untersuchung bei keinem der fünf getesteten Social-Media-Dienste nach dem Alter der PersonMinderjährige treffen somit auf exakt dieselben bürokratischen Barrieren und Fachtermini wie Erwachsene, was einen wirksamen Jugendschutz im digitalen Raum faktisch unterläuft.

Auch nach dem Absenden einer Meldung bleibt die Transparenz laut der Studie auf der Strecke. Der DSA schreibt eine unverzügliche Empfangsbestätigung vorAmazon blendet stattdessen lediglich eine allgemeine Dankesnachricht ein, und bei Temu erfuhren die Tester erst von der Bearbeitung, als die Entscheidung bereits gefallen warDie Reaktionszeiten der Plattformen variierten zudem stark: Während Temu teils innerhalb weniger Stunden entschied, mussten die Prüfer bei Zalando 27 Tage und bei TikTok 23 Tage auf eine Rückmeldung wartenIn vielen Fällen blieb eine Antwort bis zum Ende des Untersuchungszeitraums gänzlich aus.

Konsequenzen gefordert

Für Ramona Pop, Vorständin des vzbv, ist die Geduld am Ende. Sie fordert die Aufsichtsbehörden auf, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen und die Regeln des DSA konsequent durchzusetzen. Illegale Inhalte dürften nicht durch komplizierte Meldeverfahren geschützt werden. Der Verband plädiert für spürbare Konsequenzen in Form von Bußgeldern, sollten die Anbieter ihre Systeme nicht zeitnah nutzer- und vor allem kindgerecht gestalten.

Moratorium für Alters-Checks: Experten warnen vor globaler Biometrie-Infrastruktur

371 Sicherheitsforscher kritisieren die weltweiten Pläne zur Altersverifikation im Netz als technisch riskant, leicht umgehbar und gefährlich für die Privatsphäre.

Die Debatte um den Jugendschutz im Internet erreicht eine neue Eskalationsstufe. Während Regierungen weltweit – von Australien bis Europa – restriktive Altersgrenzen für soziale Medien und KI-Dienste vorantreiben, meldet sich nun die wissenschaftliche Fachwelt mit einer deutlichen Warnung zu WortIn einem am Montag herausgegebenen offenen Brief fordern 371 Experten für IT-Sicherheit und Datenschutz ein sofortiges Moratorium für die Einführung von Systemen zur AltersverifikationDie Wissenschaftler aus 30 Ländern betonen, dass die derzeit diskutierten Technologien nicht nur technisch unausgegoren, sondern auch eine ernsthafte Gefahr für die globale digitale Freiheit darstellen.

Unter den Unterzeichnern befinden sich internationale Schwergewichte wie der Turing-Award-Preisträger Ronald L. Rivest vom MIT und Bart Preneel, Präsident der International Association for Cryptologic Research. Auch die deutsche Forschungslandschaft ist prominent vertreten. Zu den namhaften Unterstützern gehören unter anderem Anja Lehmann von der Universität Potsdam, die an sicheren digitalen Identitäten forscht, sowie der renommierte Kryptographie-Experte Jörg Schwenk von der Ruhr-Universität Bochum und der Experte für Systemsicherheit Konrad Rieck von der TU BerlinSie alle eint die Sorge, dass eine gut gemeinte Regulierung zum Schutz von Kindern in der Praxis mehr Schaden anrichten könnte als Nutzen zu stiften.

Die Kritik der Forschenden setzt an der technischen Machbarkeit und der Wirksamkeit an. In ihrem Schreiben stellen sie klar, dass eine effektive Altersprüfung im Internet eine Infrastruktur erfordern würde, wie sie heute schlicht nicht existiertUm Kinder wirklich zuverlässig auszusperren, müssten Dienste bei nahezu jeder Interaktion kryptographisch gesicherte, staatliche Identitätsnachweise verlangenDies würde nicht nur die Nutzbarkeit des Netzes massiv einschränken, sondern auch Millionen Menschen ausschließen, die keine digitalen Ausweise besitzen oder über unzureichende digitale Fähigkeiten verfügen.

Ferner warnen die Experten vor der leichten Umgehbarkeit der Systeme. Schon heute zeigen Erfahrungen, dass Jugendliche Sperren mühelos mittels VPN-Verbindungen, geliehenen Accounts oder KI-generierten Deepfakes umgehen. Ein Wettrüsten zwischen Regulierern und technisch versierten Minderjährigen sei programmiert. Dies führe zu einer gefährlichen Nebenwirkung: Um die Umgehung zu verhindern, könnten Regierungen versucht sein, essenzielle Sicherheitswerkzeuge wie VPNs zu kontrollieren oder gar zu verbietenSolche Schritte würden vor allem vulnerable Gruppen wie Journalisten oder Aktivisten gefährden, die auf Anonymität angewiesen sind.

Besonders skeptisch beäugen die Wissenschaftler die Erhebung biometrischer Daten zur AltersschätzungDiese Verfahren seien oft ungenau, diskriminierend gegenüber Minderheiten und schafften neue Begehrlichkeiten für Datensammler. Die Forscher befürchten eine schleichende Zentralisierung der Macht. Wenn nur noch wenige Tech-Giganten wie Apple oder Google die notwendigen Sicherheitsbibliotheken bereitstellen könnten, entstehe eine unkontrollierbare AbhängigkeitIn den Händen autoritärer Regime könnte eine solche Infrastruktur zudem leicht für Zensur oder Internet-Abschaltungen missbraucht werden.

Anstatt auf lückenhafte Zugangskontrollen zu setzen, plädieren die Unterzeichner dafür, die Ursachen von Online-Gefahren für Kinder und Jugendliche anzugehen. Sie schlagen vor, algorithmische Praktiken sozialer Netzwerke stärker zu regulieren und Eltern bessere Werkzeuge zur lokalen Kontrolle an die Hand zu geben, anstatt eine globale Überwachungsinfrastruktur zu zementierenBevor der wissenschaftliche Konsens über die Folgen dieser tiefgreifenden technologischen Intervention nicht geklärt ist, sei ein Rollout gesellschaftlich nicht vertretbar.

TKG-Reform: Wildberger bläst zum Großangriff auf die Funkloch-Bürokratie

Das Bundesdigitalministerium will mit einer TKG-Novelle den Glasfaser-Turbo zünden und den Kupfer-Abschied erzwingen – doch die Branche fürchtet den Regulierungs-Schock.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den Startschuss für eine erneute umfassende Reform des Telekommunikationsrechts gegeben. Mit dem am Montag veröffentlichten Referentenentwurf zum TKG-Änderungsgesetz 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den schleppenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau durch radikale Entbürokratisierung und effizientere Verfahren zu beschleunigen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) betonte bei der Vorstellung des 117-seitigen Papiers, dass leistungsfähige digitale Infrastrukturen das Rückgrat einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft seien. Sein Haus wolle nun an den entscheidenden Hebeln ansetzen: weniger Papierkram, schnellere Genehmigungen und mehr Dynamik in der Fläche.

Ein Kernstück des Entwurfs ist die Erleichterung des Netzausbaus innerhalb von Gebäuden. Ein neues Recht zum Vollausbau soll verhindern, dass lediglich einzelne Wohnungen isoliert angeschlossen werden, was bisher oft zu unwirtschaftlichen Bauprozessen führte. Zudem sieht das Gesetz verbindliche technische Mindestvorgaben vor, um den Wildwuchs bei der Inhaus-Verkabelung zu ordnen. Auch für den Ausbau in der Fläche verspricht das Ministerium Erleichterungen: Wegerechtliche Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und unter bestimmten Voraussetzungen durch bloße Anzeigeverfahren ersetzt werden. Das soll vor allem den Mobilfunkausbau beschleunigen, etwa durch einen unkomplizierteren Stromnetzanschluss für Funkmasten.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Entwurf der sogenannten Kupfer-Glas-Migration. Der geplante Abschied vom klassischen DSL-Netz zugunsten der moderneren optischen Übertragungstechnik soll für alle Beteiligten planbarer werden. Die Bundesnetzagentur erhält durch die Novelle den klaren Auftrag, den Technologiewechsel so zu gestalten, dass der Wettbewerb nicht untergraben wird. Damit reagiert das Ministerium auf die Kritik, die Deutsche Telekom könne die Abschaltung ihrer alten Kupfernetze strategisch nutzen, um Wettbewerber auszugrenzen. Künftig soll die Regulierungsbehörde einen verbindlichen Migrationspfad vom marktmächtigen Unternehmen einfordern können.

Die Reaktionen der Branchenverbände fallen gemischt aus. Zwar wird das Signal für mehr Tempo einhellig begrüßt, doch im Detail regt sich Widerstand. Der VATM lobt die neuen Regeln zur Kupfer-Abschaltung als überfällig, warnt jedoch eindringlich vor der geplanten Ausweitung der sogenannten symmetrischen Regulierung. Dabei geht es um Vorschriften, die nicht nur die marktbeherrschende Telekom, sondern alle Anbieter gleichermaßen treffen. VATM-Präsidentin Valentina Daiber warnt, dass pauschale Vorgaben für Netzzugänge und Entgelte gut funktionierende, marktwirtschaftliche Kooperationsmodelle verdrängen könnten. Wettbewerb funktioniere nicht nach Schema F, und zu viel staatliche Einmischung könne die Investitionsbereitschaft der Unternehmen lähmen.

Ähnlich äußert sich der Verband ANGA. Präsident Thomas Braun sieht in der geplanten Ausweitung der Regulierung einen „Lackmustest für die Digitalstrategie“. Er warnt davor, dass zusätzliche bürokratische Lasten für ausbauende Unternehmen dazu führen könnten, dass wichtige Glasfaserprojekte in der Schublade verschwinden. Besonders die neuen Mitnutzungsrechte für die Hausverkabelung sieht der ANGA skeptisch. Wer zuerst investiere und baue, dürfe am Ende nicht der Dumme sein, wenn Dritte ohne eigenes Risiko auf diese Infrastruktur zugreifen. Der Verband befürchtet zudem, dass die Neuregelungen zum Inhaus-Ausbau nicht mit EU-Recht vereinbar sein könnten, da sie die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde beschneiden würden.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht hingegen „Licht und Schatten“. Positiv bewertet der Verband, dass der strategische Überbau von Netzen durch die Telekom künftig besser sanktioniert werden könne. Die Aufnahme beendeter Missbrauchshandlungen in den Bußgeldkatalog sei eine direkte Reaktion auf die bisherige Hilfslosigkeit der Bundesnetzagentur in diesem Bereich. Dennoch warnt auch der Breko vor staatlich regulierten Preisen für den Zugang zu Gebäudenetzen, da dies den teuren Doppelausbau eher fördern als verhindern könnte.

Zustimmung kommt unterdessen vom Buglas, der vor allem den Vorrang für marktwirtschaftliche Verhandlungslösungen hervorhebt. Kooperationen beim Netzausbau seien der Schlüssel zur Kostensenkung und höheren Auslastung. Der Entwurf geghe hier in die richtige Richtung, indem er staatliche Eingriffe nur als letztes Mittel vorsieht, wenn Verhandlungen zwischen den Unternehmen scheitern.

Länder und Verbände haben nun bis zum 27. März 2026 Zeit, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf einzureichen. Im Anschluss müssen sich die betroffenen Ministerien auf eine finale Fassung der Bundesregierung einigen, bevor das Gesetz den Bundestag erreichen soll. Die Diskussionen der kommenden Wochen werden zeigen, ob das BMDS die richtige Balance zwischen Beschleunigung und Investitionsschutz gefunden hat oder ob der Entwurf an entscheidenden Stellen nachgebessert werden muss.

Samstag, 28. Februar 2026

EEG-Novelle 2026: Experten warnen vor „Blindflug“ und „Solar-Schlucht“

Der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht das Aus der Solarförderung für kleine Anlagen vor – Fachleute befürchten massive Rückschläge für Klimaziele und Akzeptanz.

In der Energiepolitik bahnt sich ein fundamentaler Strategiewechsel an, der in der Fachwelt auf heftigen Widerstand stößt. Ein aktuell kursierender Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 22. Januar 2026 sieht massive Einschnitte vor. Während die Bundesregierung offiziell am Ziel von 80 Prozent Ökostrom bis 2030 festhält, fallen im Maschinenraum des Gesetzes entscheidende Leitplanken weg. Renommierte, vom Science Media Center (SMC) befragte Experten schätzen das als hochriskant ein.

Das Ende der Förderung für kleine Solaranlagen

Die wohl brisanteste Änderung betrifft die klassische Aufdach-Photovoltaik. Laut dem Entwurf aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) soll die garantierte Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 Kilowattpeak (kWp) vollständig gestrichen werden. Eva Hauser vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme sieht darin eine „Schwächung des PV-Ausbaus“. Sie warnt, dass sich die Bundesregierung damit eines wesentlichen Hebels zur Erreichung der Klimaziele entledige, zumal andere Sektoren wie Gebäude und Verkehr ihre Ziele bereits verfehlen.

Besonders drastisch formuliert es Michael Sterner von der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg: Er befürchtet, dass das Solarhandwerk bei einer Umsetzung dieser Pläne in die „Reiche-Schlucht“ stürze. Damit zieht er Parallelen zu massiven Arbeitsplatzverlusten in der Branche vor 15 Jahren. Er sieht in dem Entwurf eine gefährliche Zentralisierung der Energieversorgung „in die Hände weniger“ und eine Umverteilung von den Bürgern hin zu großen Konzernen.

Fehlende Steuerung durch gestrichene Mengenpfade

Ein weiteres Novum der Reform ist das Streichen konkreter Annahmen zum Bruttostromverbrauch für das Jahr 2030. Bisher diente ein fest definierter Mengenpfad als Kompass für die notwendigen Ausschreibungen. Michael Sterner kritisiert dies scharf: „Ministerin Reiche navigiert ohne Kompass in die Energiezukunft.“ Ohne klare Verbrauchsannahmen gebe es keine Planungssicherheit für Handwerk und Netzbetreiber. Das 80-Prozent-Ziel werde so von einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer „bloßen Willenserklärung“.

Auch Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht die planerische Verbindlichkeit geschwächt. Zwar sei eine Marktintegration der Erneuerbaren langfristig richtig, doch der Entwurf vollziehe einen zu abrupten Systembruch. Da Netze nicht flächendeckend digitalisiert und der Smart-Meter-Rollout stocke, bedeute die Umstellung auf vollständige Direktvermarktung vor allem eines: mehr Risiko für private Haushalte und kleine Betreiber. „Marktintegration auf einem halbfertigen Spielfeld ist kein Effizienzgewinn, sondern ein Strukturbruch“, so Kemfert.

Gefahr für die gesellschaftliche Akzeptanz

Manfred Fischedick, Präsident des Wuppertal-Instituts, äußert große Zweifel, ob die Ausbauziele unter diesen Bedingungen überhaupt erreicht werden können. Er hebt hervor, dass Dachanlagen im letzten Jahr die Hälfte des Zubaus ausmachten und die höchste gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Der Wegfall der Vergütung erschwere die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten. „Diese breite Partizipation droht nun unnötigerweise wegzubrechen“, warnt Fischedick.

Zudem entstünden ökologische Nachteile: Uwe Holzhammer von der Technischen Hochschule Ingolstadt erwartet, dass Hausdachanlagen künftig kleiner dimensioniert werden, da sie sich nur noch am Eigenverbrauch orientieren. Wertvolle, bereits versiegelte Dachflächen blieben ungenutzt, während der Druck auf Freiflächen steige. Dies könne laut Eva Hauser die „Doppelkrise von Erdüberhitzung und Biodiversitätsschwund“ sogar verstärken.

Vereinzelte Stimmen für mehr Marktlogik

Lediglich Christian Rehtanz von der TU Dortmund bewertet die Stoßrichtung positiver. Er sieht in der Novelle den Versuch, den Ausbau auf „wirtschaftliche Füße“ zu stellen und Marktverzerrungen zu vermeiden. Da Strommengenpfade ohnehin schwer vorhersehbar seien, reiche ein enges Monitoring aus.

Dem halten Experten wie Michael Sterner entgegen, dass ohne gesetzliche Korrektive kein Hebel mehr bestehe, um bei Verzögerungen – etwa beim Netzausbau – Prozesse anzuschieben. In der Summe zeichnet der Großteil der Fachleute das Bild einer Reform, die das Erreichen der Klimaziele und den Rückhalt in der Bevölkerung leichtfertig aufs Spiel setzt.

Freitag, 27. Februar 2026

Überwachung durch die Hintertür: Dobrindts Plan gegen die KI-Verordnung

Interne Protokolle enthüllen, wie Innenminister Dobrindt europäische Schutzregeln aufweichen will, um biometrische Gesichtserkennung und Palantir zu ermöglichen.

In den Fluren der Brüsseler Machtzentren geht es derzeit um weit mehr als nur um technische Details. Es geht um die Frage, ob die mühsam erkämpfte europäische KI-Verordnung (AI Act) bereits ausgehöhlt wird, bevor sie ihre volle Wirkung entfalten kann. Im Zentrum dieser Entwicklung steht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Während die Öffentlichkeit noch über die Grenzen der digitalen Überwachung debattiert, arbeitet das Innenministerium hinter den Kulissen bereits an der Demontage der regulatorischen Leitplanken. Ein internes Protokoll eines Treffens der EU-Innenminister vom Januar 2026, das FragDenStaat veröffentlicht hat, offenbart die Strategie: Was gesetzlich verboten ist, soll durch eine "Korrektur" der Auslegungsregeln doch noch ermöglicht werden.

Der Vorstoß unter "Verschiedenes"

Es war ein Termin, bei dem es eigentlich um Abschiebungen und Migrationsfragen ging. Doch unter dem unscheinbaren Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ brachte Dobrindt ein Thema ein, das Datenschützer und Bürgerrechtler gleichermaßen alarmiert. Er forderte eine Korrektur der Leitlinien für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Sein Argument: Die aktuellen Vorgaben der KI-Verordnung würden die Arbeit der Sicherheitsbehörden massiv einschränken, insbesondere im Bereich der Biometrie.

Dobrindts Pläne für den Sicherheitsapparat sind ambitioniert. Er forciert den bundesweiten Einsatz der umstrittenen Datenanalyse-Software des US-Anbieters Palantir und will Bundespolizei sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) erlauben, Personen mittels automatisierter Gesichtserkennung im Internet aufzuspüren. Ein biometrischer Abgleich mit den schier unendlichen Bilddaten des Netzes wäre ein Quantensprung für die Ermittlungsbehörden – und ein Albtraum für die Anonymität im öffentlichen Raum.

Leitlinien als politischer Hebel

Das Problem für den Innenminister: Die 2024 verabschiedete KI-Verordnung zieht hier klare Grenzen. Bestimmte Formen der biometrischen Kategorisierung und Massenüberwachung sind schlicht untersagt. Doch das Gesetz lässt Spielraum bei der Definition dessen, was als "hochriskant" (erlaubt unter Auflagen) und was als "verboten" gilt. Hier kommen die Leitlinien der EU-Kommission ins Spiel. Diese sind zwar formal nicht bindend, dienen aber Gerichten und Behörden als maßgebliche Orientierungshilfe.

Genau hier setzt Dobrindt an. Da die Leitlinien für Hochrisiko-Systeme derzeit noch erarbeitet werden, bietet sich ein Zeitfenster für politische Einflussnahme. Ulrich Kelber, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, sieht darin ein gefährliches Manöver. Er wirft dem Minister vor, EU-Recht bis zur Unkenntlichkeit dehnen zu wollen. Gemeinsam mit Organisationen wie Amnesty International und dem Chaos Computer Club hatte Kelber bereits gewarnt, dass Dobrindts Pläne zur Internet-Gesichtserkennung gegen geltendes europäisches Recht verstoßen.

Rückendeckung aus Brüssel

Besonders pikant ist die Reaktion auf europäischer Ebene. Den Protokollen zufolge stieß Dobrindt bei Magnus Brunner, dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, auf offene Ohren. Brunner sicherte eine „vollumfängliche“ Unterstützung zu und versprach, die gewünschten Korrekturen gegenüber der zuständigen Generaldirektion DG Connect zu vertreten. Kritiker wie Ella Jakubowska von der Organisation EDRi sehen darin einen Rollenkonflikt: Die Aufgabe der Kommission sei der Schutz des Rechts, nicht dessen Aufweichung zugunsten nationaler Überwachungsinteressen.

Der Vorstoß fügt sich in ein größeres Bild ein, das unter dem Schlagwort „Digitaler Omnibus“ firmiert. Dieses Gesetzespaket soll eigentlich Bürokratie abbauen, wird aber laut Beobachtern von massiver Lobbyarbeit aus den USA und der Tech-Branche begleitet, um Datenschutzstandards im KI-Wettlauf zu senken.

Rechtswidrige Superdatenbank?

Während Dobrindt in Brüssel taktiert, wächst der Widerstand im Inland. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bestätigt nun die Einschätzung von AlgorithmWatch: Eine Superdatenbank zur KI-Gesichtserkennung, wie sie das Ministerium plant, wäre rechtswidrig. Dass die Wissenschaftler ihre Analyse auf geleakte Entwürfe stützen mussten, weil das Ministerium den fertigen Kabinettsentwurf seit Monaten zurückhält, verleiht der Debatte eine zusätzliche Schärfe. Für Matthias Spielkamp von AlgorithmWatch ist das Vorgehen des Ministers schlicht „dreist“. Es gehe darum, Bilder vom Familienfest bis zum Strandurlaub ohne Anlass analysierbar zu machen – ein direkter Angriff auf die Grundrechte, den man sonst nur aus autoritären Kontexten kenne.

Quantensicher durchs Hinterland: Glasfaser-Langstrecke besteht Praxistest

Ein deutsches Forschungskonsortium vernetzt Berlin, Frankfurt und die Provinz per Quantenschlüssel-Verteilung und beweist die Reife für kritische Infrastrukturen.

Die Vision eines abhörsicheren Internets hat einen Schritt in Richtung Alltag gemacht. Nach über drei Jahren intensiver Forschungsarbeit hat das Konsortium „Q-net-Q“ unter der Leitung der Hochschule Nordhausen demonstriert, dass die Quantenschlüssel-Verteilung (Quantum Key Distribution, QKD) längst den Kinderschuhen der Laborversuche entwachsen ist. Auf einer beeindruckenden Distanz von 680 Kilometern zwischen Berlin und Frankfurt am Main sowie in regionalen Testnetzen wurde nachgewiesen, dass die Technologie reibungslos mit bestehender Glasfaserinfrastruktur und Hardware verschiedener Hersteller harmoniert. Damit steht eine technologische Blaupause für die künftige europäische Sicherheitsarchitektur bereit, die selbst gegen Angriffe durch künftige Quantencomputer gewappnet ist.

Vom Rechenzentrum in den Gesundheitskiosk

Das Herzstück des Projekts bildete die Verbindung zwischen den Metropolen und dem ländlichen Raum. Während das Fraunhofer-Institut für Nachrichtentechnik (HHI) in Berlin die Federführung für die Langstrecke zum Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt übernahm, fungierte das thüringische Sundhausen als Schauplatz für den harten Praxistest. Dass die Wahl auf einen dortigen Gesundheitskiosk fiel, unterstreicht den gesellschaftlichen Fokus des Vorhabens. In Zeiten zunehmender Telemedizin und knapper Hausarztkapazitäten im ländlichen Raum ist der Schutz hochsensibler Patientendaten eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz digitaler Versorgungsmodelle. In einer Live-Demonstration wurden Vitalparameter wie Puls und Sauerstoffsättigung über einen Quanten-Access-Point verschlüsselt und in Echtzeit an das Universitätsklinikum Jena übertragen, wo sie direkt in den ärztlichen Workflow einflossen.

Die technische Herausforderung bestand vor allem darin, die extrem schwachen Lichtsignale der Quantenkommunikation über hunderte Kilometer stabil zu halten. Auf der 680 Kilometer langen Strecke kamen sogenannte Trusted Nodes zum Einsatz, die den kontinuierlichen Schlüsselaustausch sicherstellten. Das Fraunhofer-Zentrum in Erfurt diente dabei als strategischer Knotenpunkt, an dem die Steuerung der klassischen Kommunikation und die Hardware-Kontrolle der verschiedenen Testumgebungen zusammenliefen. Um die unvermeidlichen Signalverluste auf der Langstrecke zu minimieren, setzten die Forscher auf hocheffiziente Detektionstechnologien und eine softwaredefinierte Netzwerksteuerung. Letztere ist der Schlüssel zur Interoperabilität: Sie ermöglichte es, Hardware unterschiedlicher Hersteller in einem gemeinsamen System zu bündeln – eine zwingende Voraussetzung für den kommerziellen Rollout in gewachsenen Netzstrukturen.

Souveränität für die europäische Infrastruktur

Das mit rund 11,8 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der EU geförderte Projekt belegt die digitale Souveränität, die durch heimische Hochtechnologie erreicht werden kann. Die beteiligten Institutionen, darunter die Technischen Universitäten in Berlin und München sowie die FAU Erlangen-Nürnberg, haben eine Systemarchitektur geschaffen, die nicht auf isolierte Speziallösungen angewiesen ist. Laut den Projektverantwortlichen ist das System nun so robust, dass es auf handelsüblichen Glasfaserleitungen funktioniert und damit bereit für den breiten Einsatz in kritischen Infrastrukturen ist.

Mit dem erfolgreichen Abschluss von Q-net-Q ist bewiesen, dass die Quantenautobahn keine theoretische Spielerei mehr ist. Die Integration in bestehende IKT-Netze zeigt, dass der Schutz vor künftigen Entschlüsselungstechnologien bereits heute implementiert werden kann. Während Berlin und Frankfurt das Rückgrat bilden, beweist der Keller des Gesundheitskiosks in Sundhausen, dass die Sicherheit dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird: beim Bürger.

Forschung als digitale Festung: Bär startet Offensive für Cybersicherheit

Mit einem neuen Eckpunktepapier stellt das Forschungsministerium die Weichen für die technologische Souveränität und eine resiliente digitale Infrastruktur.

Die zunehmende Vernetzung von Alltag, Wirtschaft und staatlichem Handeln bietet enorme Chancen, macht die Bundesrepublik jedoch gleichzeitig verwundbarer denn je. Ob kognitive Angriffe, digitale Erpressung oder die gezielte Sabotage kritischer Infrastrukturen – die Bedrohungslage im Cyberraum hat sich massiv verschärft. Als Antwort auf diese geopolitischen und technologischen Herausforderungen hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) nun das Eckpunktepapier „Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse“ vorgelegt. Es bildet das Fundament für ein neues, großangelegtes Forschungsrahmenprogramm, das im Jahr 2027 nahtlos an die aktuelle Förderung anschließen soll.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) unterstreicht die existenzielle Bedeutung dieses Vorhabens für den Standort Deutschland. Cybersicherheit sei weit mehr als ein technisches Detail; sie fungiere als Hebel für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Laut Bär schafft erst ein verlässlicher Schutz das notwendige Vertrauen in die digitale Gesellschaft und bildet die Basis für demokratische Prozesse sowie vernetztes Forschen. Ziel der Strategie ist es, Deutschland im Sinne der Hightech Agenda „cyberresilient“ zu machen – also fähig, Angriffen nicht nur standzuhalten, sondern aus Vorfällen zu lernen und die Funktionsfähigkeit von Staat und Wirtschaft unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.

Das Konzept setzt dabei auf das Label „Cybersicherheit Made in Germany“. Dies steht nicht für nationale Abschottung, sondern für technologische Souveränität durch eigene Kompetenzen, die fest in europäischen Werten verankert sind. Ein zentraler Pfeiler der neuen Ausrichtung ist die Erforschung und Absicherung von Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz und Quantenkommunikation. Während KI einerseits die Abwehr von Angriffen automatisieren kann, entstehen durch sie neue Vektoren für Manipulationen und Deepfakes, die sogar demokratische Wahlen beeinflussen könnten. Die Forschung soll hier Lösungen liefern, die Sicherheit und Grundrechtsschutz von Beginn an – nach dem Prinzip „Values by Design“ – in die Systeme integrieren.

Besonderes Augenmerk liegt auf der praktischen Anwendung. Ein häufiger Kritikpunkt der vergangenen Jahre war die Lücke zwischen exzellenter Grundlagenforschung und marktfähigen Produkten. Das BMFTR will diesen Transfer nun massiv beschleunigen. Durch niedrigschwellige Formate, digitale Testfelder und die Förderung von Open-Source-Technologiebausteinen sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups unterstützt werden. Ziel ist ein lebendiges Innovationsökosystem, in dem wissenschaftliche Erkenntnisse zügig in robuste Sicherheitslösungen für Lieferketten, Krankenhäuser oder Kraftwerke fließen.

Auch die menschliche Komponente wird nicht vernachlässigt. Das Papier sieht vor, die Ausbildung von Fachkräften zu stärken und Deutschland für internationale Talente attraktiver zu machen. Gleichzeitig soll die Cybersicherheitskompetenz in der breiten Bevölkerung gefördert werden, denn Sicherheit dürfe nicht kompliziert sein, sondern müsse einfach und benutzerfreundlich funktionieren.

Der nun angestoßene Roadmapping-Prozess ist explizit partizipativ gestaltet. Ein Fachkreis aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird das Programm bis zu seiner geplanten Veröffentlichung im ersten Quartal 2027 begleiten. Damit sendet das BMFTR ein klares Signal: Die digitale Souveränität Deutschlands ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nur durch eine enge Verzahnung von Spitzenforschung, staatlicher Vorsorge und unternehmerischem Geist dauerhaft gesichert werden kann.