Donnerstag, 19. März 2026

Der Große Sysop: Wie Elon Musk X in ein illiberales Netzwerk verwandelt

Eine Analyse von über 1500 Ereignissen zeigt: Die Umgestaltung von Twitter zu X ist kein bloßes Rebranding, sondern eine gezielte ideologische Transformation.

Seit der Übernahme von Twitter durch Elon Musk 2022 hat sich die Plattform radikal verändert. Was einst als „digitale Agora“ und wichtiger Kanal für Nachrichten und den Elitendiskurs galt, hat sich unter der Führung des Tech-Milliardärs zu einem Raum gewandelt, der zunehmend autoritäre Züge trägtEine Studie der Forscher João C. Magalhães, Clara Iglesias Keller und Robert Gorwa, die gerade in der Fachzeitschrift New Media & Society erschienen ist, beleuchtet diesen Prozess nun wissenschaftlichDie Autoren führen dabei den Begriff des „Platform Illiberalism“ (Plattform-Illiberalismus) ein, um die neue Form der digitalen Herrschaft zu beschreiben, die X heute prägt.

Kern der Untersuchung ist die Analyse von mehr als 1500 Einzelereignissen zwischen 2017 und 2025, die den Umbau der Plattform dokumentierenDie Forscher identifizieren dabei drei zentrale Prozesse: die politische Vereinfachung des Governance-Ökosystems, die extreme Machtkonzentration in Musks Händen und die Umdeutung bestehender Regeln zur Durchsetzung persönlicher Ideologien. Besonders deutlich wird dies beim massiven Abbau von Personal. So schrumpfte das Vollzeit-Team für „Trust and Safety“ (Vertrauen und Sicherheit) von ursprünglich etwa 230 auf nur noch rund 20 MitarbeiterMenschliche Moderation wurde weitgehend durch automatisierte Systeme und das Crowdsourcing-Modell der „Community Notes“ ersetzt, was die Transparenz und Kontrollierbarkeit der Plattform erheblich erschwert.

Die Studie vergleicht Musk mit der Figur des „Sysop“ (Systemadministrator) aus der Frühzeit des Internets, der seine Server nach eigenem Gutdünken und oft despotisch verwalteteDoch während diese frühen Administratoren meist kleine Nischen bedienten, steuert Musk eine globale Infrastruktur mit hunderten Millionen Nutzern. Dabei nutzt er seine Position, um die algorithmische Sichtbarkeit seines eigenen Accounts massiv zu steigern. Berichten zufolge befahl er Ingenieuren, das Empfehlungssystem so umzugestalten, dass seine Posts künstlich um den Faktor 1000 geboostet werdenDamit ist die Moderation und Verbreitung von Inhalten auf X nicht mehr das Ergebnis eines komplexen Regelwerks, sondern hängt oft von den persönlichen Launen einer einzelnen Person ab.

Hinter der rhetorischen Fassade der „maximalen Meinungsfreiheit“ verbirgt sich laut den Autoren ein ParadoxWährend Schutzregeln gegen Belästigung oder Falschinformationen – etwa zu Wahlen oder Covid-19 – systematisch geschwächt wurden, wurden gleichzeitig neue Regeln eingeführt oder bestehende missbraucht, um Kritiker mundtot zu machenSo wurden Journalisten gesperrt, die kritisch über Musk berichteten, oder Funktionen wie der „Blocken“-Button entgegen früherer Versprechen doch beibehalten, da App-Stores dies verlangenDie Studie zeigt auf, dass X unter Musk zu einem Werkzeug geworden ist, das illiberale Akteure wie Donald Trump in den USA oder Alice Weidel in Deutschland aktiv unterstützt, während marginalisierte Stimmen zunehmend verdrängt werden.

Diese Entwicklung hat weitreichende Folgen für die Demokratie weltweitX fungiert laut der Analyse inzwischen als Teil einer „illiberalen Öffentlichkeit“, in der autoritäre Einstellungen gefördert werdenGleichzeitig zeigt sich Musk gegenüber autoritären Regierungen dort pragmatisch, wo es seinen Geschäftsinteressen dient, etwa durch das Befolgen von Zensuraufforderungen aus China. Die Ergebnisse der Studie liefern damit eine fundierte Basis für die Debatte über die Regulierung großer Online-Plattformen. Sie machen deutlich, dass die Sicherung demokratischer Standards im digitalen Raum nicht allein dem Gutdünken einzelner Plattformbesitzer überlassen werden kann.

Stefan Krempl

17.000 URLs im Visier: Europols Feldzug gegen das „Terror-Audio-Netz“

Eine konzertierte Aktion Europols gegen extremistische Tonspuren wirft Fragen nach der Definition von Terrorpropaganda und der Rolle privater Plattformen auf.

Die Bekämpfung von Extremismus im Netz hat eine neue Front erreicht: das Ohr. In einer großangelegten Operation, dem bisher umfangreichsten „Referral Action Day“ seiner Art, hat Europol gemeinsam mit 13 Ländern Front gegen Audio-Propaganda bezogen. Über 17.000 Links auf 40 Plattformen wurden zur Löschung gemeldet – ein Volumen von 1100 Stunden Material, das von dschihadistischen Gesängen bis zu rechtsextremer Musik reicht. Europol feiert den Erfolg bei der „Säuberung“ des digitalen Raums. Doch eine entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wo genau verläuft die Grenze zwischen verbotener Propaganda und religiöser oder politischer Äußerung, die noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist?

Die von Ungarn und der EU Internet Referral Unit (EU IRU) geleitete Aktion markiert einen Wendepunkt. Bisher standen vor allem Videos und Bilder im Fokus automatisierter Filter. Audio-Inhalte galten hingegen als „blinder Fleck“, da ihre Moderation sprachliche Feinheiten und tiefes Kontextwissen erfordert. Für die Ermittler sind diese Inhalte – etwa die islamischen Naschids oder rechtsradikale Rocksongs – hochemotionale Rekrutierungswerkzeuge. Sie dienen als „softer“ Einstieg in extremistische Welten, indem sie statt trockener Ideologie ein Gemeinschaftsgefühl und Heldenmythen vermitteln. Dass solche Inhalte Wirkung entfalten können, zeigte jüngst ein Prozess in Schweden, bei dem der Konsum solcher Gesänge als Indiz für die Radikalisierung eines Attentäters gewertet wurde.

Kritiker betrachten die Praxis der „Referrals“ jedoch mit Skepsis. Bei diesen Meldungen handelt es sich nicht um rechtlich bindende Löschanordnungen, sondern um Hinweise an private Plattformbetreiber. Diese entscheiden dann auf Basis ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ob sie den Inhalt entfernen. Dieser Umweg über das „Hausrecht“ der Tech-Konzerne ermöglicht es Behörden, Inhalte löschen zu lassen, die strafrechtlich möglicherweise gar nicht relevant sind oder in einem Graubereich liegen. Da die AGB der Plattformen oft strenger sind als nationale Gesetze, droht eine schleichende Verschiebung von Zensur in den privaten Raum, ohne dass die betroffenen Nutzer effektive Rechtsschutzmöglichkeiten haben.

Die Definition, was als „terroristisch“ eingestuft wird, bleibt dabei oft vage. Europol nennt Reden von Anführern und die Verherrlichung von Gewalt, führt aber auch allgemein „islamische Gesänge“ an. Hier wird es kompliziert: Naschids sind eine weitreichende kulturelle Tradition im Islam und beileibe nicht jeder religiöse Gesang ist extremistisch. Die Gefahr, dass durch algorithmische oder übereifrige manuelle Meldungen auch legitime religiöse oder politische Inhalte im digitalen Orkus verschwinden, ist real. Die Intransparenz des Verfahrens verstärkt dieses Unbehagen: Weder die Öffentlichkeit noch unabhängige Gerichte können im Detail prüfen, welche der 17.298 URLs tatsächlich eine unmittelbare Gefahr darstellten und welche lediglich unliebsame Meinungen oder religiöse Folklore waren.

Zudem stellt sich die Frage nach der Nachhaltigkeit solcher Löschwellen. Das Internet ist bekannt für den „Streisand-Effekt“ und das „Whac-A-Mole“-Prinzip: Wird ein Inhalt auf einer großen Plattform gelöscht, taucht er oft augenblicklich in verschlüsselten Messengern oder auf kleineren, weniger regulierten Servern wieder auf. Europol schreibt, dass die Löschquote bei dieser Aktion bei 77 Prozent lag. Doch ob dies die Radikalisierung an der Wurzel packt oder lediglich die Sichtbarkeit für Behörden erschwert, bleibt umstritten.

Stefan Krempl

IT-Planungsrat zündet nächste Stufe: Der Deutschland-Stack wird verbindlich

Bund und Länder zementieren die digitale Zusammenarbeit durch eine gemeinsame Plattformstrategie und ein zentral gesteuertes Portfolio.

Die deutsche Verwaltungsdigitalisierung galt über Jahre hinweg als ein mühsames Unterfangen, das oft im Dickicht föderaler Zuständigkeiten stecken blieb. Doch nun schlägt der IT-Planungsrat ein neues Kapitel auf, das mehr Ordnung in das technologische Chaos bringen soll. Bund und Länder haben sich dazu auf einen grundlegenden neuen technischen Ansatz verständigt: Den Deutschland-Stack (D-Stack). Was bisher als loses Konzept und Vorbereitungsprojekt in den Gremien zirkulierte, geht nun in die konkrete Umsetzung. Damit entsteht erstmals ein verbindlicher Rahmen für die digitale Transformation, der alle föderalen Ebenen – vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen – umschließt.

Dieser Schritt folgt auf eine Phase intensiver Debatten, in denen insbesondere die Frage der technologischen Souveränität im Mittelpunkt stand. Noch vor Kurzem hatte das Open-Source-Bündnis OSB Alliance vor einem drohenden „Souveränitäts-Washing“ gewarnt. Die Kritik richtete sich damals gegen befürchtete Schlupflöcher für große internationale Hyperscaler, die den Kern des D-Stacks unterwandern könnten. Die Allianz forderte eine kompromisslose Open-Source-Strategie, um die Abhängigkeit von proprietären Lösungen dauerhaft zu brechen. Mit den aktuellen Beschlüssen reagiert die Politik nun auf den Druck zur Modernisierung, auch wenn die Ausgestaltung der Schnittstellen zu kommerziellen Anbietern weiterhin ein sensibles Thema bleibt.

Der IT-Planungsrat begreift sich in diesem Kontext zunehmend als Akteur, der über die bloße IT-Verwaltung hinaus einen Beitrag zur gesamtstaatlichen Resilienz und Zukunftsfähigkeit leisten will.

Kern des Vorhabens ist der Deutschland-Stack selbst, der unter der Federführung des Bundes aufgebaut wird. Er soll künftig den gemeinsamen Plattformkern bilden, auf dem alle wesentlichen Verwaltungsleistungen aufsetzen. Dabei verfolgt der Rat eine portfolio-orientierte und schrittweise Entwicklung. Anstatt alles gleichzeitig zu reformieren, konzentriert man sich zunächst auf zentrale Basiskomponenten. Dazu gehören essenzielle Dienste für die digitale Identität, den sicheren Datenaustausch, den Datenabruf sowie die Zahlungsabwicklung und die Kommunikation. Die Verbindlichkeit ist hierbei das entscheidende neue Element: Bund, Länder und Kommunen sind nun dazu angehalten, die Lösungen des Deutschland-Stacks bei Neu- und Weiterentwicklungen konsequent zu nutzen. Damit wird die Ära der unzähligen Insellösungen zugunsten einer gemeinsamen technischen Grundlage beendet.

Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, sieht in dem Beschluss ein Zeichen des Aufbruchs. Er betont, dass die Standards des D-Stacks über mehrere Konsultationen hinweg gemeinsam erarbeitet wurden und nun die nötige Verbindlichkeit besitzen, um echte Wirkung zu entfalten. Auch Heiko Geue, Co-Vorsitzender des IT-Planungsrats, verweist darauf, dass man mit dieser Einigung den Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz sogar noch vor der gesetzten Frist erfüllt habe. Dies unterstreiche die Handlungsfähigkeit der föderalen Gremien in einer Zeit, in der der digitale Rückstand Deutschlands immer wieder scharf kritisiert wird.

Parallel zur technischen Infrastruktur wird auch die administrative Steuerung radikal umgebaut. Die Zusammenarbeit richtet sich künftig an einem gemeinsamen föderalen Portfolio aus. Das bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Praxis, bei der viele Projekte nebeneinander herliefen, ohne gegenseitige Synergien zu nutzen. Ein übergreifendes Portfoliomanagement soll sicherstellen, dass Ressourcen dort investiert werden, wo sie die größte strategische Wirkung entfalten. Laut Geue schaffe dies eine neue Qualität der Kooperation, die von Transparenz und Steuerungsfähigkeit geprägt sei.

Ein wesentlicher Baustein dieses Systems ist die enge Verzahnung von Portfoliosteuerung und Architekturmanagement. Architektur, Standards und das operative Portfolio werden künftig als integriertes System gedacht. In diesem Gefüge kommt der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) eine deutlich wichtigere Rolle zu als bisher. Sie fungiert nun als strukturierende und qualitätssichernde Instanz. FITKO-Präsident André Göbel sieht darin die Chance, die Kapazitäten der föderalen Digitalisierung endlich zu bündeln. Durch gemeinsame Leitlinien könne man Vorhaben konsequent an ihrer Nachnutzbarkeit ausrichten. Das Ziel ist klar: Eine Anwendung, die an einer Stelle entwickelt wird, muss ohne großen Aufwand überall in Deutschland einsetzbar sein. Der Deutschland-Stack soll dafür das lang erwartete Fundament liefern.

Stefan Krempl

Globaler Musikmarkt knackt 30-Milliarden-Marke: Streaming und Vinyl treiben Rekordjahr

Trotz der Bedrohung durch KI-Manipulation und Streaming-Betrug wachsen die weltweiten Musikumsätze das elfte Jahr in Folge auf ein neues Allzeithoch.

Die globale Musikindustrie blickt auf ein historisches Jahr 2025 zurück. Erstmals haben die weltweiten Einnahmen aus Musikverkäufen die Marke von 30 Milliarden US-Dollar überschritten und erreichten mit 31,7 Milliarden US-Dollar ein neues RekordniveauLaut dem aktuellen Global Music Report 2026 des Weltverbands IFPI (PDF) entspricht dies einem Plus von 6,4 Prozent gegenüber dem VorjahrDamit setzt sich der seit über einem Jahrzehnt anhaltende Wachstumstrend eindrucksvoll fortBesonders bemerkenswert ist, dass im vergangenen Jahr nahezu jede Region der Welt Zuwächse verzeichnen konnte, wobei Lateinamerika mit einem Plus von 17,1 Prozent die Spitzenposition beim Wachstum einnahm.

Der wichtigste Motor dieser Entwicklung bleibt das Musikstreaming, das inzwischen 69,6 Prozent des gesamten Marktumsatzes ausmachtVor allem das kostenpflichtige Abo-Streaming treibt die Zahlen voran: Die Einnahmen in diesem Segment stiegen um 8,8 Prozent und steuerten damit mehr als die Hälfte zum globalen Gesamtumsatz beiWeltweit nutzen mittlerweile 837 Millionen Menschen ein bezahltes Streaming-Abonnement, was die tiefe Verankerung digitaler Musiknutzung im Alltag der Fans unterstreichtDoch nicht nur digital boomt es: Das physische Geschäft erlebte 2025 eine Renaissance und wuchs mit 8,0 Prozent sogar schneller als das Streaming-SegmentEin wesentlicher Treiber war hier die ungebrochene Nachfrage nach Vinyl, deren Umsätze im 19. Jahr in Folge um 13,7 Prozent zulegten.

IFPI-Chefin Victoria Oakley betont, dass dieses Wachstum kein Zufall ist, sondern auf den engen Partnerschaften zwischen Musikfirmen und Kreativen basiertDie Investitionen der Labels ermöglichen es Künstlern weltweit, ihre Visionen umzusetzen und globale Erfolge zu feiern. Gleichzeitig steht die Branche vor technologischen Herausforderungen. Das Thema Generative KI wird dabei nicht als Feind, sondern als Chance begriffen, sofern die Rechte der Urheber gewahrt bleibenMusikunternehmen arbeiten bereits aktiv an Lizenzierungsmodellen mit KI-Entwicklern, um sicherzustellen, dass Technologie die menschliche Kreativität unterstützt und nicht ersetztDer Schutz des Urheberrechts bleibt dabei das Fundament für zukünftige Innovationen.

Ein dunkler Schatten auf der Erfolgsbilanz ist jedoch die zunehmende Streaming-Manipulation. Betrüger nutzen Bots und KI, um künstliche Abrufzahlen zu generieren und so Gelder aus dem gemeinsamen Tantiemen-Pool zu entwenden„Streaming-Betrug ist Diebstahl, schlicht und einfach“, stellt Oakley klarDie Branche geht bereits juristisch gegen solche Dienste vor, fordert aber eine stärkere Kooperation aller Akteure entlang der digitalen Wertschöpfungskette. Auch Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des deutschen Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Er appelliert an die Politik, das Urheberrecht und die KI-Regulierungen in Deutschland und Europa nicht aufzuweichen, um die Dynamik des legalen Marktes zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen für menschliche Schaffenskraft zu erhalten.

Stefan Krempl

Mittwoch, 18. März 2026

Trumps Masterplan: Eine KI-gestützte Zentraldatenbank für alle US-Bürger

Die US-Regierung reißt unter Trump Schutzwälle zwischen Behörden ein, um ein umfassendes Data-Mining-System zu errichten. NGOs klagen gegen den Vorstoß für den gläsernen Bürger.

Diese Dystopie aus einem schlechten Science-Fiction-Roman ist für die US-Regierung unter Donald Trump bereits in vollem Gange: Der Aufbau einer zentralen Datenbank, die intimste Details über jeden Einwohner der Vereinigten Staaten bündelt und mithilfe von Künstlicher Intelligenz durchsuchbar macht. Was die Administration offiziell als Maßnahme gegen Bürokratie und Betrug deklariert, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein mächtiges Werkzeug zur Überwachung und potenziellen Schikane der eigenen Bevölkerung. Die Freedom of the Press Foundation will daher nun laut The Intercept Klage gegen die Regierung einreichen, um Licht in das Dunkel hinter diesem massiven Datenhunger zu bringen.

Den Grundstein für dieses Szenario legte Trump bereits vor einem Jahr. Mit einer Exekutivverordnung, die den harmlos klingenden Titel „Stopp von Verschwendung, Betrug und Missbrauch durch die Beseitigung von Informations-Silos“ trägt, weitete er die Option für den Datenaustausch innerhalb der Bundesbehörden deutlich aus. Doch hinter der Rhetorik von Effizienz und Verschlankung verbirgt sich ein frontaler Angriff auf langjährige Datenschutzbestimmungen. Bisher galt der Grundsatz, dass Behörden Daten nur dann teilen dürfen, wenn dies für ihre spezifische Aufgabe absolut notwendig ist. Trump hat diesen Schutzwall mit der sprichwörtlichen Machete eingerissen, um an dessen Stelle eine gigantische Data-Mining-Operation zu setzen.

Die Auswirkungen dieser Politik werden nun schrittweise sichtbar, auch wenn die Regierung versucht, die Berichte über die Umsetzung unter Verschluss zu halten. So erhielt die CIA erweiterten Zugriff auf nationale Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden, wodurch die traditionell strikte Trennung zwischen Auslandsspionage und inländischer Polizeiarbeit weiter aufweicht. Selbst das neu geschaffene „Department of Government Efficiency“ greift laut Whistleblower-Berichten direkt auf Zahlungssysteme des Finanzministeriums zu, inklusive Sozialversicherungsnummern und Geburtsdaten. Sogar die Gesundheitsdaten von Medicaid-Empfängern oder biometrische Informationen von Flugreisenden landen nun in den Händen der Einwanderungsbehörden.

Experten warnen davor, dass diese Entwicklung nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Das erklärte Ziel der Administration scheint die Schaffung eines gläsernen Bürgers zu sein. Durch die Zusammenführung von Finanzdaten, Gesundheitsakten, Standortverläufen und sogar Online-Aktivitäten lassen sich detaillierte Profile erstellen, die politisch instrumentalisiert werden können. Kritiker befürchten, dass diese Informationen für Vergeltungsmaßnahmen gegen Oppositionelle oder zur massenhaften Überwachung unliebsamer Gruppen genutzt werden könnten.

Besonders besorgniserregend ist dabei die Rolle der künstlichen Intelligenz. Während das Heimatschutzministerium seine Überwachungskapazitäten rasant ausbaut, wird KI eingesetzt, um die geernteten Datenpunkte in Echtzeit zu analysieren und Muster zu erkennen. Was früher mühsame Kleinarbeit für Ermittler war, erledigen heute Algorithmen auf Knopfdruck. Die Beseitigung der Informations-Silos erweist sich hierbei als Fehler für die Sicherheit. Diese Trennungen waren nie eine bloße Ineffizienz, sondern ein bewusst eingebauter Schutzmechanismus gegen Machtmissbrauch.

Zusätzlich zur Gefahr des staatlichen Missbrauchs schafft die Zentralisierung ein enormes Sicherheitsrisiko nach außen. Eine einzige Datenbank, die alle sensiblen Informationen der Amerikaner bündelt, fungiert als „Single Point of Failure“. Für Cyberangreifer oder ausländische Geheimdienste wird sie zum ultimativen Ziel. Gelingt ein Einbruch, liegen die intimsten Details eines ganzen Volkes offen.

Während die Regierung immer gieriger nach den Daten ihrer Bürger greift, verschließt sie sich gleichzeitig der öffentlichen Kontrolle. Wichtige Informationen über das Klima, den Haushalt oder die Wirtschaft wurden systematisch aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Die Regierung verwandelt sich in einen Einwegspiegel: Sie sieht alles, während der Bürger im Dunkeln bleibt. Die Klage der Freedom of the Press Foundation soll nun erzwingen, dass die Berichte über die Datenbankpläne offengelegt werden. Es geht um nicht weniger als das Recht auf eine individuelle Identität und den Schutz vor einem Staat, der seine Bürger nicht mehr als zu schützende Subjekte, sondern als zu verwaltende Datensätze betrachtet.

Stefan Krempl

IT-Lehrkräftemangel: Deutschland im Dschungel der Sonderwege

Zwischen Pflichtfach-Anspruch und Realität: Eine Studie der Gesellschaft für Informatik zeigt, wie der Mangel an Informatiklehrkräften durch bürokratische Hürden und fehlende Strukturen zementiert wird.

Informatik zu unterrichten bedeutet, die digitale Zukunft der nächsten Generation aktiv mitzugestaltenDoch während digitale Technologien fast jeden Lebensbereich durchdringen, klafft an deutschen Schulen eine gewaltige Lücke: Es fehlen tausende Fachkräfte, um informatische Bildung flächendeckend und verbindlich anzubietenDie Studie „Werde Informatiklehrer:in!“, die die Carl-Zeiss-Stiftung gefördert und die Gesellschaft für Informatik (GI) herausgegeben hat, liefert nun eine Bestandsaufnahme, die Potenziale sowie strukturelle Mängel offenbartDas zentrale Ergebnis zeichnet das Bild eines föderalen Flickenteppichs, der es Interessierten unnötig schwer macht, den Weg in den Schuldienst zu finden.

Deutschland gleicht in dieser Hinsicht einem undurchschaubaren Dschungel an Maßnahmen, in dem kein Bundesland dem anderen gleichtDie 16 verschiedenen Ländersysteme unterscheiden sich laut der Analyse nicht nur massiv im Umfang ihrer Angebote, sondern bereits bei der grundlegenden TerminologieWas in Hessen als Quereinstieg deklariert wird, läuft in Hamburg unter dem Label SeiteneinstiegDiese begriffliche Unschärfe erschwert die Vergleichbarkeit erheblich und stellt für wechselwillige IT-Profis eine erste, oft abschreckende Hürde dar.

Besonders kritisch bewerten die Forscher die mangelnde Umsetzung moderner Sonderwege, die bereits 2023 von der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz empfohlen wurdenDazu gehören duale Studienangebote, Ein-Fach-Varianten im Lehramt oder spezifische Quereinstiegs-Masterstudiengänge. Zwar gibt es in einigen Ländern wie Berlin, Hamburg oder Sachsen-Anhalt bereits Masterprogramme für Quereinsteiger, doch konzentrieren sich diese oft auf das Lehramt an beruflichen Schulen. An allgemeinbildenden Schulen, wo der Bedarf durch die Einführung von Informatik als Pflichtfach massiv steigt, fehlen solche niedrigschwelligen Angebote hingegen weitgehend.

Ein strukturelles Paradoxon, das die Studienleiterin Ira Diethelm als „Henne-Ei-Problem“ beschreibt, zeigt sich besonders deutlich in Berlin, Brandenburg und HessenDiese Länder haben bislang kein flächendeckendes Pflichtfach Informatik eingeführt und begründen dies oft mit dem Mangel an qualifizierten LehrkräftenDoch ohne ein verbindliches Schulfach fehlt der institutionelle Anreiz für junge Menschen, Informatik überhaupt auf Lehramt zu studierenSo reproduziert das System den Mangel, anstatt ihn durch klare Zielvorgaben zu beheben.

Hoffnung machen dagegen die Maßnahmen für Lehrkräfte, die bereits im Dienst sind. Fast alle Bundesländer bieten mittlerweile Erweiterungsstudiengänge oder Zertifikatskurse an, mit denen Lehrer anderer Fächer die Lehrbefähigung für Informatik nachholen können. In Nordrhein-Westfalen etwa ermöglichen spezielle Zertifikatskurse sogar den Einsatz in der Abiturprüfung, während Sachsen auf eine zweijährige berufsbegleitende Qualifizierung an der Universität setzt. Auch der Direkteinstieg, wie er in Baden-Württemberg für Personen mit mehrjähriger Berufserfahrung in der IT-Branche praktiziert wird, zeigt Wege auf, wie Praxiskompetenz direkt ins Klassenzimmer geholt werden kann.

Die Experten fordern: Um den prognostizierten Mehrbedarf von mindestens 17.000 Lehrkräften zu decken, muss die Bildungspolitik umsteuernNeben einer Aufwertung des regulären Studiums braucht es bundesweit einheitliche, transparente und vor allem flexiblere ZugangswegeNur wenn Pflichtfach-Einführung und Ausbildungskapazitäten zusammen gedacht werden, lässt sich die informatische Bildung dauerhaft sichernDie Studie dient dabei nicht nur als Mahnung, sondern auch als konkreter Wegweiser für alle, die den Schritt aus der IT-Wirtschaft in die Schule wagen wollen.

Stefan Krempl

Sonntag, 15. März 2026

Milliardendeal für Anduril: US-Army bündelt Drohnenabwehr per Software

Ein neuer 20-Milliarden-Dollar-Vertrag soll die Beschaffung von KI-Systemen radikal beschleunigen und die Zersplitterung der bisherigen Rüstungsprojekte beenden.

Die US-Army schlägt ein neues Kapitel in ihrer Beschaffungsstrategie auf und setzt dabei auf das sogenannte Silicon-Valley-Modell. Mit einem neuen Rahmenvertrag für das Rüstungs-Startup Anduril Industries konsolidiert das Verteidigungsministerium die bisherige Kleinteiligkeit seiner technologischen Aufrüstung. Anstatt wie bisher über 120 separate Beschaffungsvorgänge für verschiedene kommerzielle Lösungen des Unternehmens zu verwalten, bündelt die Armee nun alles in einem einzigen vertraglichen Rahmenwerk. Dieser Schritt soll nicht nur die administrativen Kosten senken, sondern vor allem die Geschwindigkeit drastisch erhöhen, mit der moderne Software und autonome Systeme an die Truppe ausgeliefert werden.

Das Herzstück der Vereinbarung ist eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren, unterteilt in eine fünfjährige Basisphase und eine ebenso lange Option zur Verlängerung. Das maximale Auftragsvolumen wird auf bis zu 20 Milliarden US-Dollar geschätzt. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine sofortige Zahlungsverpflichtung, sondern um einen Deckel für künftige Abrufe. Doch die schiere Dimension unterstreicht den Stellenwert, den Anduril mittlerweile im Pentagon genießt. Das 2017 von Palmer Luckey gegründete Unternehmen hat sich in Rekordzeit zu einem ernstzunehmenden Herausforderer für traditionelle Rüstungsriesen entwickelt. Luckey, der zuvor die VR-Brille Oculus erfand und an Facebook verkaufte, trimmt sein Unternehmen konsequent auf Software-zentrierte Kriegsführung und Agilität.

Im Zentrum des technologischen Ökosystems von Anduril steht die Plattform Lattice. Dabei handelt es sich um ein KI-gestütztes Führungssystem, das Sensordaten von verschiedensten Quellen auf dem Schlachtfeld fusioniert und zu einem einheitlichen Lagebild verdichtet. Diese Datenintegration ist bereits mit hunderten Systemen der US-Streitkräfte kompatibel. Brigadegeneral Matt Ross betont in diesem Zusammenhang, dass der Vertrag ein Fundament für die Interoperabilität bei der Abwehr von Drohnen lege. In einer Zeit, in der unbemannte Flugsysteme die Dynamik auf modernen Schlachtfeldern grundlegend verändern, benötigt das Militär ein kohärentes Ökosystem statt isolierter Insellösungen. Der neue Vertrag schafft genau diesen Pfad hin zu einer vernetzten Verteidigungsstruktur.

Die strategische Neuausrichtung zielt zudem auf wirtschaftliche Effizienz. Durch die Konsolidierung entfallen Gebühren für Subunternehmer, die bei verschachtelten Einzelverträgen oft anfielen. Gleichzeitig wurden Preisstaffelungen und Mengenrabatte bereits vorab ausgehandelt, was langwierige Verhandlungen bei jedem neuen Auftrag überflüssig macht. Die US-Armee hält das für einen notwendigen Schritt zur Modernisierung, da das moderne Schlachtfeld zunehmend durch Software definiert wird. Gabe Chiulli, CTO im Büro des Chief Information Officer, sieht in solchen Enterprise-Verträgen den Schlüssel, um Redundanzen zu eliminieren und kritische Werkzeuge schneller an die Front zu bringen.

Trotz der engen Bindung an Anduril betont das Pentagon, dass der Wettbewerb nicht auf der Strecke bleiben soll. Die Armee evaluiert weiterhin kontinuierlich neue Technologien und versichert, dass dieser Rahmenvertrag kein Ersatz für offene Ausschreibungen bei künftigen Programmen sei. Dennoch markiert der Deal einen Wendepunkt: Die US-Army kauft Technologie nicht mehr wie klassische Hardware, sondern nutzt Beschaffungsmodelle, die eher an moderne IT-Infrastrukturen erinnern. Anduril festigt damit seine Rolle als treibende Kraft einer neuen Rüstungsindustrie, die Geschwindigkeit und digitale Integration über traditionelle, langwierige Entwicklungsprozesse stellt.