Montag, 20. Juli 2026

EUDI-Wallet: Skepsis und Unwissenheit bedrohen Prestigeprojekt des Bundes

Rund sechs Monate vor dem Start der EU-Brieftasche hierzulande kennt die Mehrheit der Deutschen die damit verknüpfte europäische elektronische Identität (eID) nicht. Wer informiert ist, vertraut dem Staat jedoch eher.

Knapp ein halbes Jahr vor dem geplanten Start eines der ambitioniertesten und wichtigsten Digitalprojekte der Bundesregierung und der EU herrscht in der Bevölkerung noch Skepsis und weitgehendes Unwissen. Nur 46 Prozent der Menschen in Deutschland trauen der Regierung aktuell zu, die europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) sowohl sicher als auch benutzerfreundlich einzuführen. Gleichzeitig offenbart sich ein massives Informationsdefizit: Lediglich 23 Prozent der Bürger wissen überhaupt, was sich hinter dem Begriff EUDI verbirgt.

Die Zahlen gehen aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Marktforschungsunternehmen Sapio Research im Juni 2026 im Auftrag der Identitätsplattform IDnow unter 1000 deutschen Verbrauchern durchgeführt hat. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Erfolg des gesamten Vorhabens auf der Kippe stehen könnte, wenn die Exekutive die Aufklärungsarbeit nicht intensiviert.

Interessanterweise liefert die Studie direkt den Schlüssel zur Lösung dieses Problems, denn Wissen korreliert in diesem Fall stark mit Vertrauen. Verbraucher, die bereits mit dem Konzept der EUDI-Wallet vertraut sind, trauen der Bundesregierung eine erfolgreiche Umsetzung mehr als doppelt so häufig zu wie diejenigen, die noch nie davon gehört haben. Konkret liegt der Vertrauenswert bei den Informierten bei 73 Prozent, während er bei den Unwissenden auf magere 30 Prozent absinkt. Liudmyla Rabchynska, Director of Global Regulatory und Government Affairs bei IDnow, wertet dies als Zeichen, dass eine digitale Brieftasche nur dann Vertrauen schaffen kann, wenn die Menschen den konkreten Nutzen für ihren Alltag verstehen. Information und strategische Kommunikation seien in den verbleibenden Monaten der entscheidende Hebel für den Erfolg. Rabchynska weiß dies aus praktischer Erfahrung: Als ehemalige stellvertretende Ministerin für digitale Transformation der Ukraine war sie maßgeblich an der Einführung der staatlichen App Diia beteiligt, die heute als eines der Vorzeigeprojekte weltweit für digitale Bürgerplattformen gilt.

Die Ironie an den Umfrageergebnissen ist, dass sich die Menschen in Deutschland eigentlich genau die Funktionen wünschen, die die EUDI-Wallet theoretisch bieten soll. So gaben 64 Prozent der Befragten an, dass sie die digitale Brieftasche eher nutzen würden, wenn sie damit im Alltag beispielsweise ihr Alter nachweisen könnten, ohne direkt alle anderen sensiblen persönlichen Daten offenlegen zu müssen. Der wichtigste Faktor für das Vertrauen der Nutzer ist laut der Umfrage die Souveränität über die eigenen Daten, also die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, welche Informationen an wen übermittelt werden. Die EUDI-Wallet wurde genau für diesen Zweck entwickelt: Sie soll mehr Datenkontrolle garantieren und das sogenannte Prinzip der Datenminimierung konsequent umsetzen, sodass nur die für einen spezifischen Nachweis zwingend erforderlichen Details geteilt werden. Allerdings gibt es noch heftigen Streit über die Umsetzung dieser Ziele.

Dennoch nimmt bloßes Wissen den Menschen nicht automatisch alle Sorgen, es stärkt lediglich das Grundvertrauen in die Machbarkeit. Die Umfrage zeigt, dass auch informierte Bürger weiterhin Fragen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und potenziellem Missbrauch umtreiben. Gerade einmal sechs Prozent der Deutschen erklären, überhaupt keine Bedenken gegenüber der EUDI-Wallet zu haben. Experten sehen darin aber kein Ausschlusskriterium. Laut Rabchynska sind Bedenken gegenüber einer völlig neuen digitalen Identitätslösung nachvollziehbar. Die eigentliche Kommunikationsaufgabe des Staates bestehe nun darin, die technischen Schutzmechanismen transparent zu erklären und den Nutzern zu verdeutlichen, wie sie die Kontrolle über ihre Identität behalten.

Der Informationsstand im Land zu dem Thema ist ingesamt niedrig. 29 Prozent haben zwar schon einmal von dem Vorhaben gehört, wissen aber nicht, worum es sich genau handelt. Fast die Hälfte der Bevölkerung, nämlich 48 Prozent, hat noch nie ein Wort über die EUDI-Wallet gehört.

Neben der Bekanntheit wird sich die Akzeptanz aber vor allem in der Praxis beweisen müssen. Hier lauern die größten Ängste der Verbraucher: Stolze 73 Prozent befürchten, dass die verschiedenen Systeme und digitalen Dienste im Alltag nicht reibungslos ineinandergreifen werden. Zudem sorgen sich 69 Prozent, dass die Technologie am Ende zu kompliziert oder schlicht unzuverlässig sein könnte. Das Mammutprojekt der Bundesregierung steht somit vor einer doppelten Reifeprüfung: Es muss den Bürgern bis zum Start verständlich erklärt werden und sich zeitgleich im Alltag als absolut krisenfest erweisen.

Stefan Krempl

Samstag, 18. Juli 2026

Australien plant weltweit erstes Gesetz für grüne Rechenzentren

Der australische Premierminister Albanese kündigt strenge Umwelt- und Urheberrechtsauflagen für Künstliche Intelligenz an. Großprojekte müssen eigenen Strom erzeugen.


Während die USA und Europa zunehmend mit dem enormen Ressourcenhunger und den gesellschaftlichen Folgen der Künstlichen Intelligenz ringen, prescht Australien mit einem weltweit einmaligen Gesetzesvorhaben vor. Die Regierung unter Premierminister Anthony Albanese will den rasant wachsenden Sektor in geordnete Bahnen lenken und hat ein umfassendes Regelwerk angekündigt.


Kern der skizierten „Australian Standards for AI“ ist eine strikte Kopplung des digitalen Booms an den Klimaschutz und die Wahrung von Urheberrechten. Damit reagiert das Land auf das enorme Interesse globaler Tech-Konzerne, die in den vergangenen Monaten verstärkt Niederlassungen und Investitionen auf dem Kontinent angekündigt haben. Australien lockt die Branche vor allem durch seine geografische Größe und das enorme Potenzial an erneuerbaren Energien. Doch die Politik will den Wildwuchs stoppen, bevor er die nationale Infrastruktur gefährdet.

Das geplante Regelwerk soll vor allem dort eingreifen, wo der Betrieb von KI die größten physischen Spuren hinterlässt: beim Energie- und Wasserverbrauch. Große Rechenzentren, die für das Training und den Betrieb von KI-Modellen unerlässlich sind, sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, so viel sauberen Strom selbst zu erzeugen, wie sie verbrauchen. Die Betreiber müssten so die Kosten für den Netzanlass vollständig selbst tragen, um zu verhindern, dass die Strompreise für die normale Bevölkerung steigen.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Rechenzentren in Phasen hoher Netzbelastung ihre Leistung drosseln müssen, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Auch beim Wasserverbrauch zur Kühlung der Serverfarmen werden den Unternehmen strenge Effizienzauflagen gemacht. Um eine Zersiedelung zu verhindern und lokale Gemeinschaften zu schützen, will die Bundesregierung in Canberra eng mit den Bundesstaaten und Territorien zusammenarbeiten, damit neue Standorte nur in dafür geeigneten Regionen entstehen.

Neben den ökologischen Leitplanken nimmt die australische Regierung auch den Schutz von Kulturschaffenden und Medienunternehmen in den Fokus. Kreative wie Autoren, Musiker, Journalisten und bildende Künstler sollen die volle Kontrolle über den Wert und den Preis ihrer Werke behalten, wenn diese für das Training von KI-Systemen genutzt werden. Premierminister Anthony Albanese hebt hervor, dass jede Nutzung ohne die explizite Kontrolle und Zustimmung der Urheber schlicht Diebstahl sei. Bisher habe kein Land weltweit diese Herausforderung zufriedenstellend gelöst, weshalb Australien nun vorangehen wolle.

Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass immaterielles Eigentum nicht zugunsten internationaler Tech-Giganten ausgebeutet wird. In den kommenden Wochen will die Regierung weitere Prioritäten für die Verbrauchersicherheit im KI-Bereich vorstellen, wobei das kürzlich gegründete KI-Sicherheitsinstitut eine zentrale Rolle spielen dürfte.

Die Umsetzung der ehrgeizigen Pläne hat bereits begonnen. Ab sofort wird ein neues „Office of AI“ direkt im Ministerium des Premierministers die Implementierung der Standards auf nationaler Ebene koordinieren und beschleunigen. Der Zeitplan ist ambitioniert, denn bereits im August soll das Konzept im nationalen Kabinett beraten werden, gefolgt von der Einbringung der entsprechenden Gesetzgebung Anfang des kommenden Jahres.

Die Regierung verspricht sich von klaren Vorgaben nicht nur den Schutz von Umwelt und Kultur, sondern auch mehr Planungssicherheit für Investoren, Für den zuständigen Industrieminister Tim Ayres und den Digitalstaatssekretär Andrew Charlton geht es bei dem Vorhaben um nichts Geringeres als die technologische Souveränität des Landes. Das Ziel sei ein nachhaltiges, inklusives Wachstum, bei dem die Gewinne der technologischen Entwicklung der gesamten Gemeinschaft zugutekommen und nicht auf Kosten der Lebensqualität der Australier gehen.

Stefan Krempl

EuGH-Urteil: Wettbewerbshüter dürfen Firmen-E-Mails ohne Richterbeschluss beschlagnahmen

Nationale Wettbewerbsbehörden können im Rahmen von Ermittlungen geschäftliche E-Mails sichern, sofern ausreichende nachträgliche Kontrollen greifen.

Die europäischen Wettbewerbsbehörden behalten im Kampf gegen Kartelle und unlautere Absprachen ein scharfes Schwert in der Hand. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht das Unionsrecht nationalen Regelungen grundsätzlich nicht entgegen, wonach Ermittler im Rahmen einer Nachprüfung in Geschäftsräumen geschäftliche E-Mails von Mitarbeitern und Führungskräften auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss beschlagnahmen dürfen. Ein solcher Zugriff kommt zwar unweigerlich einem Eingriff in die Grundrechte gleich. Laut den Luxemburger Richtern ist er aber durch das hohe Gemeinwohlziel eines unverfälschten Wettbewerbs im Binnenmarkt gerechtfertigt.

Allerdings zieht der EuGH dabei in der Rechtssache C-258/23 klare Grenzen: Fehlt eine vorherige richterliche Genehmigung, müssen enge rechtliche Leitplanken und vor allem eine wirksame, umfassende nachträgliche gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein, um Missbrauch und Willkür zu verhindern.

Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit aus Portugal zugrunde. Dort hatte die nationale Wettbewerbsbehörde im Zuge von Untersuchungen wegen mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken die Geschäftsräume mehrerer Unternehmen durchsucht. Die Ermittlungen drehten sich um Vorwürfe wie mutmaßliche Preisabsprachen bei Covid-19-Tests, Preisabsprachen bei Teleradiologiedienstleistungen für staatliche Krankenhäuser. Auch der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Sektor der Zahlungsabwicklung stand im Raum.

Die Behörden stellten dabei geschäftliche E-Mails sicher, die über die internen Kommunikationssysteme der Firmen ausgetauscht worden waren. Die betroffenen Unternehmen wehrten sich gerichtlich gegen diese Maßnahme. Sie argumentierten, dass die Beschlagnahme ihr Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation verletzt habe und zwingend von einem Untersuchungsrichter hätte genehmigt werden müssen, statt wie geschehen von der Staatsanwaltschaft. Das zuständige portugiesische Gericht legte die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

In seinem Urteil stellt das höchste europäische Gericht zunächst grundlegend klar, dass geschäftliche E-Mails, die Arbeitnehmer und Manager über das betriebliche E-Mail-System austauschen, unter den Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Kommunikation fallen. Der rein geschäftliche Charakter oder Inhalt einer Nachricht nimmt ihr diesen Schutz ausdrücklich nicht. Ferner berührt eine solche Beschlagnahme das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Eine Sicherung der Informationen schränkt die Ausübung dieser Grundrechte somit eindeutig ein.

Dennoch stufen die Richter diesen Eingriff als verhältnismäßig und rechtmäßig ein. Die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs sei ein zentrales, von der EU anerkanntes Ziel des Gemeinwohls. Da die Ermittler keinen pauschalen, unbeschränkten Zugriff auf die Systeme hätten und die Daten ausschließlich zur Aufklärung der konkreten Kartellvorwürfe genutzt werden dürften, bleibe der Wesensgehalt der Grundrechte gewahrt. Zudem verlangten auch die unionsrechtlichen Durchführungsbestimmungen für Wettbewerbsregeln keine zwingende richterliche Vorabgenehmigung für Durchsuchungen in Firmenräumen.

Die Luxemburger Richter verknüpfen dieses grüne Licht für die Ermittlungsbehörden aber mit strikten rechtsstaatlichen Auflagen für die Mitgliedstaaten. Wenn ein System auf eine präventive richterliche Kontrolle verzichtet, muss das nationale Recht stattdessen durch strenge gesetzliche Rahmenbedingungen für hinreichenden Schutz vor Willkür sorgen. Im portugiesischen Fall waren die Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft genehmigt worden, die dort als unabhängige Justizbehörde agiert. Das ist laut EuGH geeignet, den sachlichen Umfang, die Zweckmäßigkeit und die Dauer der Durchsuchung einzugrenzen. Entscheidend ist ferner, dass den Betroffenen ein effektiver Rechtsweg offen steht, über den ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme im Nachhinein vollumfänglich überprüfen kann.

Einen Vorbehalt formuliert der EuGH für den Fall, dass Ermittler auf Datenträger zugreifen, die nicht rein beruflich genutzt werden. Sollten im Rahmen der Nachprüfungen Mobiltelefone, Computer oder andere Speichermedien beschlagnahmt werden, die Mitarbeiter oder Führungskräfte nachweislich sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke verwenden, gelten ungleich höhere Hürden. Weil die Gesamtheit solcher Daten sehr präzise Rückschlüsse auf das persönliche Leben, die Gewohnheiten und die Privatsphäre eines Menschen zulässt, wiegt ein staatlicher Zugang hier ungleich schwerer.

Bei solchen gemischt genutzten Geräten, so das Urteil, ist ein Verzicht auf die Vorabkontrolle nicht zulässig. Der Zugang zu diesen Daten muss zwingend im Vorfeld von einem Gericht oder einer vollkommen unabhängigen Verwaltungsstelle geprüft und genehmigt werden, um die widerstreitenden Interessen von Strafverfolgung und Privatsphäre fair abzuwägen. Das vorlegende portugiesische Gericht muss nun den konkreten Sachverhalt auf Basis dieser bindenden Vorgaben final entscheiden.

Stefan Krempl

US-Gericht stoppt Einreiseverbote der Trump-Regierung gegen "Ideologen"

Ein US-Bundesrichter setzt umstrittene Visa-Sperren gegen Wissenschaftler, Faktenchecker und EU-Regulierer vorerst aus. Die Verbote verletzen vermutlich die Meinungsfreiheit.

Ein Bundesrichter in Washington, D.C., hat die umstrittene Visa-Politik der US-Regierung vorläufig gestoppt, die gezielt Forscher zu Desinformation, Plattform-Regulierer sowie Bürgerrechtsgruppen ins Visier nimmt. Richter James E. Boasberg entschied im Fall der "Coalition for Independent Technology Research" (CITR) gegen Außenminister Marco Rubio, dass die Maßnahme des US-Außenministeriums die im ersten Verfassungszusatz geschützte Meinungs- und Vereinigungsfreiheit aufgrund von politischen Standpunkten verletzen dürfte. Der Richter fällte zwar noch kein endgültiges Urteil, setzte die Durchsetzung der Richtlinie aber bis zu einer endgültigen Entscheidung aus.

Das Ministerium hatte die Visa-Beschränkungen im Mai 2025 mit dem erklärten Ziel angekündigt, gegen ausländische Staatsbürger vorzugehen, die sich an der Zensur von US-Amerikanern beteiligen. Praktische weitete sich die Maßnahme laut der CITR schnell zu einer breit angelegten Kampagne gegen Personen aus, die in den Bereichen Moderation von Online-Inhalten, Faktenprüfung, Compliance sowie Vertrauen und Sicherheit arbeiten.

Die Richtlinie richtete sich etwa gegen Beamte, die den Digital Services Act (DSA) der EU und den britischen Online Safety Act durchsetzen, sowie gegen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren wissenschaftliche Untersuchungen die Grundlage für diese Regulierung liefern. Im Dezember entzogen die US-Behörden schließlich fünf prominenten Personen die Visa, darunter dem ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton und Imran Ahmed, dem Chef des Center for Countering Digital Hate. Auch Vertreterinnen der deutschen Initiative HateAid waren von den Sanktionen betroffen.

Das Gericht wies die Argumente der Regierung zurück, wonach es sich nicht um eine einheitliche Richtlinie, sondern lediglich um unzusammenhängende Einzelfallentscheidungen im Ermessen des Außenministers handele. Richter Boasberg stellte fest, dass interne Regierungsdokumente und öffentliche Erklärungen die Visa-Sperren sowie die eingeleiteten Abschiebungsverfahren ausdrücklich auf dieselbe ideologische Zielsetzung zurückführten. Das Außenministerium hatte Konsularbeamte angewiesen, die Lebensläufe, Profile in sozialen Medien und Medienauftritte von Visa-Bewerbern gezielt nach Tätigkeiten zur Bekämpfung von Desinformation zu durchleuchten. Wer in diesen Feldern aktiv war, sollte als mitschuldig an Zensur gelten und kein Visum erhalten.

Diese Praxis verletze die Verfassung, da sie staatliche Einwanderungskonsequenzen an geschützte private Meinungsäußerungen und wissenschaftliche Arbeit knüpfe, meint Boasberg. Der Richter betont, die US-Regierung diskriminiere dabei gezielt bestimmte Sichtweisen: Sie gehe einseitig gegen Personen vor, die sich für mehr Moderation, Faktenchecks oder Datenschutzregeln auf Online-Plattformen einsetzen. Stimmen, die weniger Regulierung fordern, blieben von der Richtlinie dagegen unberührt. Der Staat dürfe den öffentlichen Diskurs über die Ausgestaltung der digitalen Debattenkultur nicht dadurch verzerren, dass er eine Seite des Streits mit rechtlichen Sanktionen belege. Die Behauptung der Regierung, es gehe gegen Zensur und nicht um die Einschränkung von Rede, überzeugte das Gericht nicht: Die gebrandmarkten Aktivitäten bestünden im Kern aus Berichten, Petitionen und wissenschaftlicher Zusammenarbeit.

Die Klägerin CITR, ein Netzwerk aus rund 500 Forschern und Organisationen, konnte zudem eine konkrete Beeinträchtigung ihrer täglichen Arbeit nachweisen. Aus Angst vor Einreisesperren, Festnahmen oder Abschiebungen hatten sich internationale Mitglieder aus der öffentlichen Arbeit der Koalition zurückgezogen, gemeinsame Berichte nicht mehr namentlich gezeichnet und die Teilnahme an Konferenzen verweigert. CITR sah sich gezwungen, Veranstaltungen in den USA abzusagen und unter erheblichem finanziellem Aufwand parallele Treffen im Ausland zu organisieren.

Der gerichtliche Stopp der Richtlinie friert diese Praxis nun vorerst ein, um den Status quo während des laufenden Hauptverfahrens zu sichern. Betroffene Aktivisten äußerten sich erleichtert über den Beschluss, gaben jedoch zu bedenken, dass damit finanzielle Sanktionen und bestehende Einreiseverbote noch nicht vollständig vom Tisch seien. Das Außenministerium erklärte auf Anfrage von Politico lediglich allgemein, es bleibe entschlossen, die Meinungsfreiheit von US-Bürgern vor ausländischen Versuchen zur Beeinflussung von US-Plattformen zu schützen.

Stefan Krempl

Freitag, 17. Juli 2026

Netze und Wärme: EU-Aktionsplan soll Europa zum Elektro-Kontinent machen

Mit Smart Metern, günstigeren Stromtarifen und einer Wärmepumpen-Offensive reagiert die EU-Kommission auf fossile Preiskrisen und Netzkapazitätsengpässe

Die EU-Kommission hat am Freitag einen Aktionsplan zur Elektrifizierung sowie einen neuen Verordnungsentwurf vorgelegt, um Europa zum weltweit ersten rein elektrisch betriebenen Kontinent zu machen. Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender geopolitischer Turbulenzen vor allem im Nahen Osten, die die europäische Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schmerzhaft offengelegt haben. Allein seit Beginn des jüngsten Konflikts hat die EU über fünfzig Milliarden Euro zusätzlich für fossile Importe ausgegeben, was die Inflation anheizte und die Zinsen nach oben trieb.

Da die Elektrifizierungsrate in Europa seit einem Jahrzehnt bei mageren dreiundzwanzig Prozent stagniert, während Länder wie China oder Japan Werte von über dreißig Prozent erreichen, drängt die Kommission nun auf einen radikalen Wandel. Ein – allerdings unverbindlich bleibendes – Ziel sieht vor, den Stromanteil am Endenergieverbrauch bis 2040 auf sechsundvierzig Prozent zu verdoppeln. Bis dahin könnten jährliche Einsparungen von bis zu zweihundertsechzig Milliarden Euro bei den fossilen Importkosten realisiert werden.

Im Zentrum der Bemühungen steht die Verzahnung von Elektrifizierung und Energieeffizienz. Das ist ein Punkt, den auch Branchenexperten kritisch begleiten. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz warnt vor einem Bumerang-Effekt, falls die Strompreise künstlich gesenkt werden, ohne gleichzeitig die Effizienz zu steigern. Andernfalls drohten eine stark steigende Stromnachfrage und explodierende Netzkosten, die am Ende über staatliche Subventionen teuer vom Verbraucher bezahlt werden müssten.

Wie groß das ungenutzte Potenzial ist, zeigt ein Blick auf die deutsche Industrie. Diese könnte jährlich bis zu neunundzwanzig Milliarden Euro einsparen, wenn sie Energie effizienter nutzt und die Wärmeversorgung konsequent auf Strom umstellt. Rund die Hälfte der in deutschen Fabriken benötigten Prozesswärme ließe sich allein durch Abwärmenutzung, Dämmung, bessere Steuerungen und die stetige Wiederverwendung von Wärme einsparen, ohne dass die Produktion eingeschränkt werden müsste.

Um den Umstieg wirtschaftlich attraktiv zu machen, packt die EU-Kommission das größte strukturelle Hindernis an: das enorme Preisgefälle zwischen Strom und Gas. Derzeit ist Strom für Haushalte im EU-Schnitt zweieinhalbmal und für Unternehmen dreimal so teuer wie Gas. Der neue Verordnungsentwurf zur Zukunftssicherung der Stromrechnungen soll Abhilfe schaffen. Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, die Netzentgelte, die rund ein Viertel der typischen Stromrechnung ausmachen, für bestimmte Verbrauchergruppen zu senken und die steuerliche Belastung von Strom gegenüber Erdgas systematisch zu reduzieren. Bis zum Jahr 2030 soll das Preisverhältnis von Strom zu Gas für Haushalte auf maximal 2,5 und für die Industrie auf maximal 2 sinken.

Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Digitalisierung und dem beschleunigten Rollout von Smart Metern zu. Intelligente Messsysteme und flexible Netzentgelte sollen dafür sorgen, dass Verbraucher ihren Strombedarf dynamisch an die Netzsituation anpassen können. So lassen sich Elektrofahrzeuge gezielt dann laden oder Wärmepumpen betreiben, wenn viel günstiger Wind- und Solarstrom im Netz vorhanden ist. Dies stabilisiert das Gesamtsystem, senkt die Kosten für Redispatch-Maßnahmen und verhindert die teure Abregelung erneuerbarer Energien. Auch hochflexible Datenzentren sollen durch einen neuen EU-Bewertungsrahmen und Mindestleistungsstandards besser in das Energiesystem integriert werden, um ungenutzte Abwärme in städtische Wärmenetze einzuspeisen.

Der Gebäudesektor ist für die Hälfte des europäischen Gasverbrauchs verantwortlich, wobei zwei Drittel der Wärme nach wie vor aus fossilen Quellen stammen. Hier setzt die Kommission auf eine massive Wärmepumpen-Offensive, um die Installationsrate bis 2030 auf rund vier Millionen Geräte pro Jahr fast zu verdoppeln. Der Umstieg von einem Gaskessel auf eine Wärmepumpe kann die Heizkosten eines Haushalts um bis zu sechzig Prozent senken und bietet im Sommer den Vorteil einer hocheffizienten Raumkühlung bei Hitzewellen.

Um die oft hohen Anschaffungskosten abzufedern, schlägt die Brüssel Regierungsinstitution etwa einen neuen "Clean Heat Market Mechanism" vor, der Hersteller und Installateure in die Pflicht nimmt, den Preisunterschied zu fossilen Heizungen zu verringern. Zudem sollen nationale Online-Vergleichstools für transparente Angebote sorgen, während innovative Finanzierungsmodelle im Rahmen von "Better Homes Partnerships" und staatlich geförderte soziale Leasing-Modelle auch einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu sauberer Wärme ermöglichen.

Auch in der Industrie ist die Elektrifizierung von rund sechzig Prozent des fossilen Energiebedarfs technisch bereits machbar, insbesondere im niedrigen bis mittleren Temperaturbereich bis fünfhundert Grad Celsius. Die Kommission will hierzu sektorale Fahrpläne entwickeln und den Einsatz von industriellen Wärmepumpen massiv fördern. Der Transportsektor, der rund ein Drittel des Energieverbrauchs ausmacht, soll ebenfalls schneller umgestellt werden. Neben der Förderung von Elektroautos für Privatnutzer sieht der Plan die Förderung von emissionsfreien Firmenwagenflotten vor. Für den Schwerlastverkehr fokussiert sich die EU auf den beschleunigten Aufbau von Ladekorridoren und die Bereitstellung finanzieller Absicherungen für Ladestationen, während in Häfen die landseitige Stromversorgung von Schiffen ausgebaut werden soll.

Finanziert werden diese sozialen Abfederungen unter anderem durch Einnahmen aus dem reformierten Emissionshandel und dem Klima-Sozialfonds. Gleichzeitig investiert die Europäische Investitionsbank in den kommenden drei Jahren über fünfundsiebzig Milliarden Euro in den Netzausbau, Speichertechnologien und die Elektrifizierung. Letztendlich soll der Aktionsplan nicht nur das Klima schützen, sondern auch die europäische Wertschöpfungskette stärken. Die Kommission plant die Gründung einer eigenen "Electrification Action Plan Alliance", um Behörden, Netzbetreiber und Hersteller enger zu verzahnen, europäische Lieferketten abzusichern und die Ausbildung von hunderttausenden dringend benötigten Fachkräften, vom Elektriker bis zum Netztechniker, voranzutreiben.

Stefan Krempl

EuGH-Urteil: Google haftet für YouTube-Partnerkanäle bei illegaler Werbung

Werbemillionen und Content-Prüfung kosten Google das Haftungsprivileg. Der EuGH stellt klar: Wer Kanäle vorab prüft, ist kein rein passiver Hoster mehr.

Wer als Plattformbetreiber mit seinen Creatorn Kasse macht und deren Kanäle vorab prüft, verliert die Haftungsbefreiung für rechtswidrige InhalteDas hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil in der Rechtssache C-421/24 entschiedenDie Luxemburger Richter stellen damit klar, dass Google für YouTube-Videos eines eng verbundenen Content-Erstellers haftbar gemacht werden kannDamit erleidet das klassische Hosting-Privileg für Plattformen bei engen Kooperationen deutliche Risse.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Entscheidung der italienischen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (AGCOM) vom 19. Juli 2022Diese hatte gegen Google Ireland eine Geldbuße in Höhe von 750.000 Euro verhängt und das Löschen mehrerer YouTube-Videos angeordnetDie fraglichen Videos warben für Online-Gewinnspiele und verstießen damit gegen geltende italienische GesetzeHochgeladen wurden die Clips von einem Creator, der über eine spezielle Geschäftspartnerschaft mit Google verbunden warDiese Vereinbarung regelte unter anderem die Aufteilung der Werbeeinnahmen, die vor den Videos generiert wurden.

Vor dem Abschluss dieser Partnerschaft hatte Google aber eine gründliche Überprüfung vorgenommenKontrolliert wurden das Hauptthema des Kanals, die neuesten und meistgesehenen Videos sowie die zugehörigen MetadatenGenau dieser Prüfprozess wurde dem Suchmaschinenkonzern nun vor Gericht zum VerhängnisGoogle wehrte sich gegen die Strafe der italienischen Behörde und zog vor ein nationales VerwaltungsgerichtDer Konzern berief sich dabei auf die E-Commerce-Richtlinie, die Hosting-Anbieter unter bestimmten Bedingungen von der Haftung für fremde Inhalte freistelltAGCOM hielt dagegen, dass Glücks- und Gewinnspiele ohnehin vom Anwendungsbereich dieser europäischen Richtlinie ausgeschlossen seienDer schließlich mit dem Fall befasste italienische Staatsrat rief daraufhin den EuGH an, um die unionsrechtliche Lage zu klären.

Der EuGH differenziert in seiner Entscheidung genau. Zwar stimmt es, dass Gewinnspiele aufgrund der tiefgreifenden moralischen, religiösen und kulturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten von der EU-weiten Harmonisierung im E-Commerce-Bereich ausgeschlossen sindDie reine Tätigkeit des Online-Hostings ist laut den Richtern aber nicht untrennbar mit dem Glücksspiel verbundenHosting besteht im Kern darin, von Nutzern bereitgestellte Inhalte ohne Werbeabsicht neutral zu speichernFolglich fällt das Hosten von Werbeclips für Online-Glücksspiele sehr wohl unter die E-Commerce-Richtlinie.

Allerdings knüpft der EuGH die Haftungsbefreiung für Plattformen an strenge BedingungenEin Betreiber muss als echter, neutraler „Vermittler“ agierenDas setzt eine rein technische, automatisierte und passive Tätigkeit voraus, die jegliche Kenntnis oder Kontrolle über die gespeicherten Informationen ausschließtSobald ein Plattformbetreiber aber im Vorfeld einer Partnerschaft den Kanal eines Nutzers, dessen Videos und Metadaten genau unter die Lupe nimmt, ist diese Passivität hinfälligDer Betreiber erlangt dadurch konkrete Kenntnis vom wesentlichen Inhalt der VideosEr kann sich somit nicht mehr auf die Rolle des ahnungslosen Vermittlers berufenDer EuGH arbeitete ferner heraus, dass selbst eine rein algorithmische Vorsortierung die Haftung nicht zwingend ausschließt, wenn der Betreiber zuvor die Verbreitungsregeln festgelegt hat.

Nun liegt der Ball wieder beim italienischen StaatsratDas nationale Gericht muss auf Basis der EuGH-Vorgaben prüfen, ob Google im konkreten Fall vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass der betreffende YouTube-Kanal primär Gewinnspiele bewarbFür die gesamte Plattformökonomie sendet das Urteil ein Signal: Wer als Plattform über Partnerprogramme und Umsatzbeteiligungen aktiv an Inhalten mitverdient und diese kuratiert, steht künftig auch rechtlich in der Mitverantwortung.

Stefan Krempl

Jagd auf Steuerbetrüger: Bund und Länder wollen digital aufrüsten

Mit KI-gestützter Mustererkennung, zentralen Datenplattformen und schärferen Gesetzen blasen das Finanz- und das Justizministerium zur digitalen Treibjagd.

Der Kampf gegen Steuer- und Finanzkriminalität in Deutschland verlässt die Ära der Aktenordner und setzt ab sofort auf massive digitale Aufrüstung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben einen gemeinsamen Aktionsplan vorgestellt, der die Verfolgung von Steuerbetrug im großen Stil grundlegend modernisieren soll. Im Zentrum dieser neuen Strategie steht ein technologischer Paradigmenwechsel: die systematische Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) und Big-Data-Analysen, um verschleierten Finanzflüssen und kriminellen Netzwerken auf die Spur zu kommen. Dafür bündeln Bund und Länder ihre Kräfte auf operativer sowie datentechnischer Ebene, um das Entdeckungsrisiko für Kriminelle drastisch zu erhöhen.

Ein zentraler Baustein dieser Modernisierungsoffensive ist der Aufbau eines gemeinsamen Datenanalysezentrums. In Kooperation mit den Bundesländern soll eine behördenübergreifende, zentrale Datenplattform geschaffen werden, die den direkten und schnellen Zugriff auf steuerlich relevante Informationen ermöglicht. Um die anfallenden Datenberge überhaupt bewältigen zu können, setzt das Ministerium auf die Entwicklung KI-gestützter Analyseinstrumente. Diese Algorithmen sind darauf spezialisiert, komplexe Muster in den Finanzdaten aufzuspüren und Anomalien zu identifizieren, die auf kriminelle Machenschaften oder Steuerhinterziehung hindeuten. Ob verdächtige Transaktionsketten oder verschleierte Vermögenswerte: Die KI soll als digitaler Spürhund dienen, um dort zuzuschlagen, wo das statistische Betrugsrisiko am höchsten ist.

Ergänzt wird die technologische Offensive durch weitreichende Pflichten für Unternehmen und strengere Vorgaben zur Datensicherung. So soll ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem eingeführt werden, das Umsätze zeitnah und einzeln erfasst. Dies soll dem berüchtigten Umsatzsteuerbetrug etwa durch hochkomplexe Steuerkarusselle durch Echtzeit-Meldepflichten einen Riegel vorschieben.

Zudem müssen Unternehmen aus Drittstaaten ihre steuerlich relevanten Daten künftig zwingend auf Spiegelservern in Deutschland speichern, um den behördlichen Zugriff zu sichern und bestehende Hürden bei der grenzüberschreitenden Datenabfrage zu beseitigen. Um Ermittlern auch Jahre später noch lückenlose Beweismittel zu garantieren, werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert. Selbst im digitalen Raum, der sich klassischen Methoden oft entzieht, rüsten die Behörden auf: Die Blockchain-Analyse soll als offizielles Ermittlungsinstrument etabliert werden, um die Nutzung von Verschleierungsdiensten bei Kryptowerten gezielt aufzudecken.

Damit die gewonnenen Erkenntnisse auch in Ermittlungen münden, wird dem Plan nach die organisatorische Struktur der Behörden nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) neu geordnet. Beim Zoll entsteht ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität, in dem das Datenanalysezentrum direkt integriert ist. Hier arbeiten Steuerfahnder der Länder sowie Analysten und Ermittler des Bundes Hand in Hand, um über Ländergrenzen hinweg ein ganzheitliches Bild krimineller Finanzstrukturen zu zeichnen. Flankiert wird diese engere Vernetzung von einer Neuausrichtung des Zolls als starke Strafverfolgungsbehörde, einer Schlagkräftigeren Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sowie einem neu geschaffenen Kompetenzzentrum Geldwäsche in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt.

Gleichzeitig will das Justizministerium die rechtlichen Konsequenzen für Täter verschärfen. Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle der organisierten Steuerkriminalität soll auf bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben und schwere Delikte als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft werden. Das hätte drastische prozessuale Folgen: Bei Verbrechenstatbeständen wären weder ein einfaches Strafbefehlsverfahren noch eine geräuschlose Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage möglich. Die Fälle müssten zwingend vor einem öffentlichen Gericht angeklagt und verhandelt werden. Auch die bei Betrügern beliebte strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer heutigen Form soll abgeschafft werden. Bisher konnten sich Täter durch Nachzahlungen plus Zinsen straffrei kaufen, was laut dem Finanzministerium falsche Anreize setzte. Künftig solle gelten, dass Steuerkriminalität konsequent sanktioniert werde und sich für niemanden mehr lohnen dürfe.

Stefan Krempl