Freitag, 17. April 2026

KI-Boom auf Pump: Bundestag diskutiert Ausbeutung in digitalen Lieferketten

Datenarbeit ist das Fundament moderner KI, doch die Bedingungen sind oft prekär. Sachverständige fordern nun strenge Regeln und Schutz vor psychischen Folgen.

Hinter den glänzenden Fassaden von ChatGPT, autonomen Fahrzeugen und modernster Medizinsoftware verbirgt sich eine Realität, die viel mit harter, oft traumatisierender Handarbeit zu tun hat. Im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs im Digitalausschuss des Bundestags wurde am Mittwoch deutlich, wie prekär die Bedingungen für jene Menschen sind, die Künstliche Intelligenz (KI) erst funktionsfähig machen. Experten und Betroffene zeichneten das Bild einer globalen Industrie, die Milliardenprofite auf dem Rücken von Millionen unterbezahlter und psychisch belasteter "Datenarbeiter" erwirtschaftet – ein Geschäftsmodell, das laut der Sachverständigen Milagros Miceli maßgeblich auf Intransparenz und Prekarisierung beruht.

Im Zentrum der Anhörung stand der Bericht von Joan Kinyua. Die Kenianerin, die per Video aus Nairobi zugeschaltet war, arbeitete über acht Jahre als Daten-Annotatorin. Ihre Schilderungen verdeutlichen das massive Machtgefälle der Branche: Ohne Arbeitsvertrag, ohne Krankenversicherung und oft in 20-Stunden-Bereitschaft kategorisierte sie Bildmaterial, um Algorithmen das "Sehen" beizubringen. Was als Training für selbstfahrende Autos begann – darunter auch Straßenszenen aus Berlin –, wandelte sich für sie in einen psychischen Albtraum. Kinyua musste zur Filterung von Trainingsdaten grausamste Gewalt bis hin zu Darstellungen von Kindesmissbrauch sichten. Die Folge waren Panikattacken und chronische Angstzustände. Dass sie dabei selbst unter permanenter Kameraüberwachung stand, ohne zu wissen, wer diese Daten wie nutzt, unterstreicht die totale Überwachung in diesem Sektor.

Die Soziologin Milagros Miceli vom Weizenbaum-Institut hob hervor, dass Kinyuas Fall kein Einzelschicksal sei. Vielmehr mache die menschliche Arbeit – das Labeln, Validieren und Korrigieren von Fehlern – rund 80 Prozent des Gesamtaufwands in der KI-Entwicklung aus. Dennoch werde die Tätigkeit oft fälschlicherweise als geringqualifizierter Nebenverdienst dargestellt, obwohl viele der weltweit bis zu 430 Millionen Beschäftigten hohe Bildungsabschlüsse besäßen. Diese Arbeit findet nicht nur im globalen Süden statt. Auch in deutschen Städten wie Hamburg oder Berlin sitzen Menschen, die für Automobilkonzerne oder Pharmaunternehmen Daten aufbereiten. Hiesige Firmen lagern diese essenzielle Arbeit systematisch an Drittanbieter aus, um Kosten zu senken und Verantwortung für Arbeitsbedingungen von sich zu schieben.

Die Sachverständige Julia Kloiber vom Superrr Lab ergänzte die ethische Dimension um massive Datenschutzbedenken. Datenarbeiter bekämen im Zuge ihrer Tätigkeit oft tiefste Einblicke in die Privatsphäre von Nutzern, etwa durch Aufnahmen aus Smart Glasses in intimsten Momenten oder durch Einsicht in vertrauliche Kontoauszüge. Während die Tech-Giganten ihren digitalen Raum schützen wollten, ließen sie die dafür zuständigen Menschen psychisch zugrunde gehen. Die Externalisierung dieser Kosten – etwa wenn traumatisierte Arbeiter langfristig auf das Gesundheitssystem angewiesen sind – trage die Allgemeinheit, während die Konzerne die Gewinne einstreichen.

Die Forderungen der Expertinnen an die Politik: Es brauche eine Anerkennung der Datenarbeit als professioneller Ausbildungsberuf, Mindestlohnstandards, eine Obergrenze für die Exposition gegenüber belastendem Material und eine strengere Regulierung der Lieferketten. Kloiber warnte davor, die Standards des deutschen Lieferkettengesetzes durch EU-Vorgaben aufzuweichen, da sonst der Großteil der verantwortlichen Unternehmen aus der Pflicht genommen würde. Ohne eine ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung, die soziale und psychische Folgen einbezieht, stehe die digitale Zukunft auf einem Fundament aus Ausbeutung. Das Fachgespräch markiert einen ersten Schritt, den "Maschinenraum" der KI sichtbar zu machen. Nun muss die Politik entscheiden, ob sie diese unsichtbare Arbeit weiterhin als "Austauschware" behandelt oder faire Regeln für eine verantwortungsvolle Technologieentwicklung durchsetzt.

Stefan Krempl

Ladeinfrastruktur boomt: E-Mobilität in Deutschland erreicht neue Rekordmarken

Der BDEW-Elektromobilitätsmonitor 2026 belegt einen massiven Ausbau des Ladenetzes und Rekordzulassungen bei Elektro-Pkw trotz investitionsschwachem Umfeld.

Die Elektromobilität in Deutschland hat 2025 einen entscheidenden Gang hochgeschaltet und setzt diesen Trend im ersten Quartal 2026 mit noch mehr Dynamik fortWährend die allgemeine Wirtschaftslage oft von Investitionsschwäche geprägt ist, liefert die Energie- und Ladebranche sichtbare Ergebnisse: Mit über 200.000 öffentlichen Ladepunkten und einer installierten Ladeleistung von mehr als neun Gigawatt wurden neue Meilensteine erreicht.

Laut Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Verbands BDEW, hat die Branche das Ladeangebot im Vertrauen auf stabile Rahmenbedingungen deutlich über den aktuellen Bedarf hinaus ausgebautDies spiegelt sich in den Daten des 8. Elektromobilitätsmonitor wider: Trotz der Rekordzahlen bei den Neuzulassungen lag die durchschnittliche Belegung der Ladepunkte im Jahr 2025 bei lediglich zwölf ProzentDer Ausbau eilt dem Fahrzeug-Hochlauf somit weiterhin voraus, was Deutschland eine deutliche Übererfüllung der EU-Vorgaben (AFIR) beschert.

Zulassungsrekorde und Preisangleichung

Das Jahr 2025 markiert mit rund 545.000 neu zugelassenen E-Pkw (BEV) einen historischen Höchststand, was einem Anteil von 19,1 Prozent an allen Neuzulassungen entsprichtIm ersten Quartal 2026 kletterte dieser Anteil sogar auf 22,8 ProzentEin wesentlicher Treiber hinter dieser Entwicklung sind die verschärften EU-CO2-Flottengrenzwerte, die Automobilhersteller dazu bewegen, verstärkt elektrische Modelle in den Markt zu bringen.

Gleichzeitig schwindet ein bisheriges Hauptargument gegen den Umstieg: der Preis. Seit 2022 ist eine deutliche Angleichung der Listenpreise zwischen Elektrofahrzeugen und Verbrennern über fast alle Segmente hinweg zu beobachtenIn der Mittel- und Oberklasse sind E-Autos teils bereits günstiger oder preislich gleichaufEinzig im Segment der Klein- und Kompaktwagen bleiben E-Modelle mit durchschnittlich 16 Prozent Aufpreis noch spürbar teurer als vergleichbare BenzinerHier erhofft sich die Branche durch die angekündigte Förderrichtlinie der Bundesregierung für Familien und niedrige Einkommen einen weiteren Impuls.

Hohe Nutzerzufriedenheit und Preistransparenz

Entgegen landläufiger Mythen zeigen Nutzerbefragungen ein positives Bild der Ladesituation. 86 Prozent der E-Mobilisten sind mit dem öffentlichen Ladeangebot zufrieden, 58 Prozent gaben sogar an, dass ihre Erwartungen übererfüllt wurdenInteressanterweise unterscheidet sich die Zufriedenheit zwischen Personen mit privater Wallbox und reinen "Öffentlich-Ladern" nur geringfügig.

Auch die Sorge vor "Wucherpreisen" an der Ladesäule scheint unbegründet zu sein. Mehr als 80 Prozent der Befragten haben noch nie oder nur sehr selten mehr als 80 Cent pro Kilowattstunde gezahltDie Nutzer verhalten sich zudem preisbewusst: Über die Hälfte verwendet Apps, um Preise zu vergleichen, wobei private "Early Adopter" diese Werkzeuge deutlich häufiger nutzen als Dienstwagenfahrer.

Forderungen an die Politik

Trotz der positiven Zahlen mahnt der BDEW eine vorausschauende Strategie der Bundesregierung an. Um die Investitionsschwäche im Mobilitätssektor zu überwinden und Klimaschutzziele zu erreichen, brauche es gezielte Anreize für Flotten, nachhaltige Steuervorteile für Privatwagen und eine Senkung der StromsteuerAuch für den Schwerlastverkehr fordert der Verband eine Wiederauflegung von Förderprogrammen für E-Lkw und die entsprechende InfrastrukturElektromobilität, so Andreae, mache Deutschland in geopolitisch unsicheren Zeiten unabhängiger von fossilen Brennstoffen und schütze vor Preissprüngen an den TankstellenDas dichte Netz ist ein Beleg für den Fortschritt: In Gemeinden, die bereits über öffentliches Laden verfügen, leben 95 Prozent der Bevölkerung – zum Vergleich haben nur 42 Prozent der Gemeinden überhaupt noch eine klassische Tankstelle.

Stefan Krempl

Digitale Gewalt: Hubigs Gesetz kommt verknüpft mit der Vorratsdatenspeicherung

Das Justizministerium will Betroffene von Hass im Netz stärken. Doch für die zivilrechtliche Identifizierung von Tätern setzt der Entwurf auf die anlasslose Speicherung von IP-Adressen.

Nach einer hitzigen Auseinandersetzung um den Fall Ulmen/Fernandes hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Fakten geschaffen. Ressortleiterin Stefanie Hubig (SPD) legte am Freitag den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ vor. Damit reagiert sie auf nach eigenen Angaben auf ein Massenphänomen, das die digitale Transformation mit sich gebracht habe: Die Leichtigkeit, mit der Menschen im virtuellen Raum herabgewürdigt, verfolgt oder mittels Künstlicher Intelligenz in kompromittierende Kontexte gestellt werden könnten.

Der strafrechtliche Teil des Entwurfs sorgte bereits vorab für Schlagzeilen Das nun vollständige Paket offenbart eine weitreichende Reform des Zivilrechts – und eine brisante Verknüpfung mit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.

Der Begriff „digitale Gewalt“ fasst das Ressort in dem Papier bewusst weit, auch wenn er in Anführungszeichen gesetzt bleibt, um der Vielschichtigkeit der Phänomene gerecht zu werden. Darunter fallen nicht nur strafbare Hassrede oder die Veröffentlichung privater Daten wie Adressen und Telefonnummern, das sogenannte Doxing. Das Ministerium adressiert ebenso Cyberstalking, Cybermobbing und die gezielte Manipulation Minderjähriger im Netz.

Besonders im Fokus steht die bildbasierte sexualisierte Gewalt. Hier will das BMJV eine Lücke schließen, die in der Ära von Smartphone-Kameras und KI immer größer geworden ist. Es geht um das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes, Rache-Pornos oder von digitalem Voyeurismus, bei dem intime Körperstellen heimlich gefilmt werden. Für die Betroffenen, oft sind es Frauen, bedeutet das oft eine lebenslange Stigmatisierung, gegen die sie sich bislang nur schwer wehren konnten.

Kernstück des Vorhabens ist die Erleichterung der Rechtsverfolgung für die Opfer. Wer heute gegen Beleidigungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet vorgehen will, steht meist vor einer Mauer der Anonymität. Ohne die Identität hinter einem Pseudonym oder Fake-Profil zu kennen, laufen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz ins Leere. Hier setzt das geplante gerichtliche Auskunftsverfahren an. Betroffene sollen künftig beim Landgericht beantragen können, dass Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter die Identitätsdaten der mutmaßlichen Täter preisgeben müssen. Dazu gehören Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und die IP-Adresse nebst Portnummer. Damit die Daten nicht gelöscht werden, bevor ein Richter entscheiden kann, sieht das Gesetz eine frühzeitige Beweissicherung vor.

Genau an diesem Punkt birgt der Entwurf politischen Zündstoff, der weit über den Schutz der Persönlichkeitsrechte hinausgeht. Die geplante Effektivität des Auskunftsanspruchs basiert nämlich auf der Wiederbelebung der IP-Vorratsdatenspeicherung. Seit Jahren liegt dieses Instrument in Deutschland auf Eis, doch der Referentenentwurf nimmt die Wiedereinführung bereits vorweg. Um sicherzustellen, dass die Anbieter überhaupt Daten zum Herausgeben haben, kalkuliert das Ministerium mit einer dreimonatigen Speicherfrist für Internetprotokolladressen. Erst diese „vorsorglich gespeicherten“ Daten würden den Auskunftsanspruch in der Praxis flächendeckend wirksam machen.

Kritiker wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnen bereits davor, dass hier ein legitimes Ziel – der Schutz vor Gewalt – als Vehikel für eine anlasslose Massendatenspeicherung missbraucht werden könnte. Die Spannung zwischen wirksamer Rechtsverfolgung und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses dürfte so zum zentralen Streitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens werden.

Neben der Identitätsfeststellung führt der Entwurf ein weiteres scharfes Schwert ein: die zeitweilige Accountsperre. In besonders schweren Fällen, etwa bei wiederholten massiven Rechtsverletzungen durch reichweitenstarke Profile, soll ein Landgericht die Sperrung eines Social-Media-Kontos anordnen können. Ziel ist es, „notorische Rechtsverletzer“ stummzuschalten, bevor sie weiteren Schaden anrichten können.

Dabei betont das Ministerium die Wahrung der Meinungsfreiheit und die rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens, bei dem auch der Account-Inhaber angehört werden muss. Dennoch bleibt Kritik bestehen: ein eigenes Verbandsklagerecht, das etwa Organisationen die Verfolgung von volksverhetzenden Inhalten ohne individuelles Opfer ermöglicht hätte, fehlt in der Vorlage.

Auch das Strafgesetzbuch wird durch das Vorhaben ergänzt. Mit dem Paragrafen 184k soll die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen unabhängig davon bestraft werden, ob es sich um reale Aufnahmen oder computergenerierte Deepfakes handelt. Zudem wird die unbefugte Überwachung mittels Technik, wie etwa der Einsatz von GPS-Trackern beim Cyberstalking, explizit unter Strafe gestellt. Es ist ein Versuch, das Recht an die technische Realität anzupassen, in der „Accounts zur Waffe werden“ können, wie Hubig es ausdrückt.

Der Referentenentwurf befindet sich nun in der Phase der Länder- und Verbändebeteiligung. Bis zum 22. Mai 2026 haben interessierte Kreise Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Danach folgen der Kabinettsbeschluss und das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat. Dass das Gesetz kommt, gilt als sicher, da es Teil des Koalitionsvertrages ist. Doch die Debatte darüber, ob der Preis für den Schutz vor digitaler Gewalt eine Abkehr von der bisherigen Linie bei der Datenspeicherung sein darf, hat gerade erst begonnen.

Stefan Krempl

800-Millionen-Euro-Rätsel: Deutschlands vager Plan für die KI-Gigafabrik

Berlin will das europäische Super-Rechenzentrum erzwingen. Doch während Milliarden auf dem Spiel stehen, verweigert die Regierung konkrete Antworten zu Kosten und Nutzen.

Die Vision ist gewaltig: Bis zu fünf sogenannte KI-Gigafabriken will die EU-Kommission über den Kontinent verteilenEs handelt sich dabei um Rechenzentren einer völlig neuen Dimension, bestückt mit mehr als 100.000 spezialisierten Hochleistungsprozessoren (GPUs). Sie sollen in der Lage sein, die nächste Generation großskaliger KI-Modelle zu trainieren. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, mindestens eine dieser Gigafabriken nach Deutschland zu holenDoch eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion lässt viele Fragen offen. Die Exekutive vermarktet das Projekt demnach weiter als zentralen Baustein der technologischen Souveränität. Opposition und Experten werfen dagegen kritische Fragen nach der wirtschaftlichen Vernunft und der konkreten Umsetzung auf.

Die Federführung für das Mammutprojekt liegt beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unter Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)Doch die Umsetzung gerät ins Stocken: Nachdem der Start des Bewerbungsverfahrens ursprünglich für Ende 2025 geplant war und zuletzt der Februar 2026 anvisiert wurde, verzögert sich die Ausschreibung weiter auf frühestens Mai oder Juni 2026. Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sieht die Ursache dafür in Brüssel. Zwar sei der deutsche Finanzierungsanteil gesichert, erklärte sie gegenüber Politico, doch herrsche Unklarheit darüber, ob das Projekt auf europäischer Ebene bereits durchfinanziert sei.

Brisant ist die finanzielle Dimension. Die Kommission schätzt die Investitionskosten pro Fabrik auf vier bis fünf Milliarden EuroIm deutschen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind 805 Millionen Euro als Vorsorge für einen staatlichen Finanzierungsbeitrag reserviert. Das aktuelle Problem liegt jedoch im EU-Haushalt, der nur bis 2027 läuft. Brüssel arbeitet daher offenbar an einem zweistufigen Finanzierungsmodell: In einer ersten Phase sollen jeweils 200 Millionen Euro von der EU und dem Mitgliedstaat fließen, gefolgt von jeweils 600 Millionen Euro ab dem Jahr 2028. Ob diese Mittel im nächsten EU-Haushalt tatsächlich gesichert werden können, gilt derzeit aber als unsicher.

Bislang sieht das Modell vor, dass die EU bis zu 17 Prozent der Kosten übernimmt oder Rechenleistung im entsprechenden Wert abkauft, sofern der Sitzstaat einen mindestens ebenso hohen Beitrag leistetDie Linksfraktion kritisiert in ihrer Auswertung scharf, dass die Regierung dennoch keine eigenen Schätzungen zu den Betriebskosten oder zum Umgang mit künftigen Kostensteigerungen vorlegtEs drohe ein Szenario, in dem der Staat bei finanziellen Schieflagen am Ende das Risiko allein tragen müsse.

Auch in Sachen Nachhaltigkeit bleibt die Strategie vage. Die Bundesregierung sieht im Umweltzeichen „Blauer Engel“ lediglich eine Orientierungshilfe, will aber keine verbindliche Zertifizierung vorschreibenÄhnlich verhält es sich bei der technischen Souveränität: Während oft gefordert wird, europäische Technologie zu integrieren, überlässt die Regierung die Hardware-Auswahl faktisch den privaten Betreibern und verweist auf die noch zu verhandelnden EU-Auswahlkriterien.

Die Kritik der Linken ist fundamental. Die Abgeordnete Sonja Lemke spricht von „Planlosigkeit“ und wirft der Exekutive vor, sich in eine Sackgasse manövriert zu habenSie wolle eine Fabrik, ohne genau zu wissen, welche Bedarfe sie decken soll oder wie das Geschäftsmodell aussiehtEine Abfrage bei den Bundesländern nach deren Bedarf an Rechenleistung blieb dem Vernehmen nach hinter den Erwartungen zurück. Vorerst bleibt das Projekt eine gigantische Wette auf die Zukunft, bei der die Bundesregierung zwar den Einsatz erhöht, die entscheidenden Karten in Brüssel aber noch nicht auf dem Tisch liegen.

Stefan Krempl

Justiz-Reallabor: Der Zivilprozess der Zukunft startet im Browser

Acht deutsche Amtsgerichte erproben das volldigitale Online-Verfahren für Klagen bis 10.000 Euro – mit weniger Bürokratie und geringeren Gebühren.

Der Weg zum eigenen Recht führte in Deutschland bisher fast unweigerlich über dicke Aktenordner, Postversand und physische Präsenz im Gerichtssaal. Doch am Mittwoch hat die deutsche Justiz ein neues Kapitel aufgeschlagen: An acht ausgewählten Amtsgerichten beginnt die praktische Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Mit der Freischaltung eines neuen digitalen Eingabesystems durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) können Bürger ihre Klagen nun direkt im Browser vorbereiten und einreichen. Es ist der Startschuss für ein „Reallabor“, das die Digitalisierung der Justiz von einer bloßen Übermittlung von PDF-Dokumenten hin zu einem echten digitalen Workflow transformieren soll.

Das https://www.bmjv.de/DE/themen/digitales/digitalisierung_justiz/digitalisierungsinitiative/_articles/zivilgerichtliches_onlineverfahren_artikel.html neue Verfahren ist mehr als ein elektronisches Postfach. Es handelt sich um eine rechtlich eigenständige Verfahrensart mit spezifischen Regeln, die auf einer Erprobungsgesetzgebung von 2025 fußt. Ziel ist es, den Zivilprozess zu entschlacken. Im Fokus stehen zunächst Zahlungsklagen mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro. Wer beispielsweise ausstehenden Forderungen nachläuft oder sich mit Fluggesellschaften um Entschädigungen streitet, soll über das Portal service.justiz.de Schritt für Schritt durch die Klageerstellung geführt werden. Das System ist dabei so konzipiert, dass es den Zugang für Laien vereinfacht, ohne dabei die professionelle Vertretung durch Anwaltskanzleien auszuschließen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont zum Start die Bedeutung der Bürgernähe. Ein starker Rechtsstaat müsse heute auch digital erreichbar sein. Die Hoffnung hinter dem Projekt ist groß: Wenn Verfahren strukturierter und digitaler ablaufen, spart das nicht nur Zeit aufseiten der Gerichte, sondern senkt auch die Kosten für die Beteiligten. Tatsächlich sieht das Online-Verfahren geringere Gebühren vor als der klassische Zivilprozess. Zudem ermöglicht es den Richtern, den Ablauf deutlich flexibler zu gestalten. Mündliche Verhandlungen vor Ort sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben; stattdessen können Termine als Videokonferenz durchgeführt oder Entscheidungen im schriftlichen Online-Verfahren getroffen werden.

Die technische Umsetzung im Hintergrund zielt auf eine effiziente Weiterbearbeitung. Während Bürger ihre Daten über eine intuitive Maske eingeben, werden die Informationen künftig auch als strukturierte Datensätze im XJustiz-Format übertragen. Dies erlaubt den Gerichten eine maschinelle Auslesung und vermeidet Medienbrüche, die in der Vergangenheit oft die Digitalisierungsbemühungen bremsten. In der aktuellen ersten Phase nehmen unter anderem die Amtsgerichte Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig teil. In den kommenden Monaten wird der Kreis auf insgesamt 18 Gerichte in zehn Bundesländern erweitert, wobei Standorte wie Düsseldorf oder Erding sich speziell auf Fluggastrechte konzentrieren.

Das Experiment ist auf Langfristigkeit angelegt. Das Gesetz erlaubt es, innovative Technologien und Kommunikationsformen unter Realbedingungen zeitlich befristet zu testen. Nach zwei, vier und acht Jahren sind umfassende Evaluierungen geplant. Diese Datenbasis wird am Ende darüber entscheiden, ob das Online-Verfahren vom Testbetrieb in den flächendeckenden Regelbetrieb an allen deutschen Gerichten übergeht. Für die deutsche Justizlandschaft ist dieses Projekt ein wichtiger Hebel, um den Anschluss an die digitale Lebensrealität der Bürger nicht zu verlieren und gleichzeitig die Kooperation zwischen Bund und Ländern bei der Softwareentwicklung zu intensivieren. Wer heute eine Klage einreicht, wird damit Teil eines der ambitioniertesten Modernisierungsprojekte der föderalen Justizagenda.

Mittwoch, 15. April 2026

KI-Offensive und Drohnen-Deal: Berlin und Kiew schmieden Kampf-Allianz

Mit einer neuen strategischen Partnerschaft rücken Deutschland und die Ukraine militärtechnisch eng zusammen und setzen auf digitale Gefechtsdaten für neue Waffen.

Im Rahmen der jüngsten Regierungskonsultationen in Berlin am Dienstag haben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj die Weichen für eine neue Ära der militärischen Zusammenarbeit gestelltDeutschland festigt damit seine Position als wichtiger bilateraler Partner der Ukraine und hebt die Beziehungen auf die Ebene einer strategischen Kooperation, die weit über kurzfristige Nothilfe hinausgehtIm Zentrum stehen nicht nur klassische Rüstungsgüter, sondern vor allem die Digitalisierung des Schlachtfeldes und die gemeinsame Entwicklung hochmoderner autonomer Waffensysteme.

Ein Kernstück der Vereinbarungen ist der Ausbau der Drohnenproduktion. Deutschland und die Ukraine haben eine Durchführungsvereinbarung zur gemeinsamen Fertigung von Langstreckenkampfdrohnen des Typs Anubis sowie Mittelstreckenkampfdrohnen vom Typ Seth-X unterzeichnetDie Zusammenarbeit zielt darauf ab, die technologische Überlegenheit gegenüber der russischen Aggression zu sichern und die europäische Verteidigungsindustrie unabhängiger zu machen. Bemerkenswert ist die geplante Einbeziehung von Drittstaaten: Eine weitere Vereinbarung regelt die Bereitstellung dieser Drohnentechnologie an Partner im Ausland, was die strategische Reichweite der deutsch-ukrainischen Rüstungsschmiede unterstreicht.

Neben der Hardware spielt die Software eine entscheidende Rolle für die künftige Verteidigungsstrategie. Die Verteidigungsminister beider Länder unterzeichneten ein Abkommen über den Austausch digitaler Gefechtsdaten. In der Ukraine gewonnene Erkenntnisse aus dem direkten Einsatz deutscher Waffensysteme wie der Panzerhaubitze 2000 oder dem Flugabwehrsystem IRIS-T fließen künftig unmittelbar in die deutsche Rüstungsplanung ein. Kiew teilt dabei auch Expertise aus eigenen digitalen Systemen, darunter das KI-gestützte Erkennungssystem Avenger und das Gefechtsführungssystem Delta. Dieser Datentransfer soll die Basis sein für die Entwicklung völlig neuer Waffensysteme, die auf den extrem harten Bedingungen eines modernen Abnutzungskrieges basieren.

Merz betonte in diesem Zusammenhang die beispiellose Innovationskraft der ukrainischen Verteidigungsindustrie, die in den vergangenen Jahren eine technische Leistungsfähigkeit erreicht habe, die in Europa bisher unerreicht war. Die Kooperation sei daher kein einseitiger Akt der Unterstützung, sondern ein wesentlicher Beitrag zur deutschen und europäischen Sicherheit. Durch die Bündelung der deutschen industriellen Basis mit der ukrainischen Kampferfahrung sollen ferner Fortschritte bei der Abwehr ballistischer Flugkörper beschleunigt werden.

Die Partnerschaft erstreckt sich auch auf das Feld der Künstlichen Intelligenz im öffentlichen Sektor. Beide Regierungen vereinbarten eine Zusammenarbeit zur Förderung "souveräner KI"Geplant ist die Entwicklung europäischer KI-Modelle und Produkte, die unter anderem im Bereich der Daseinsvorsorge und im öffentlichen Dienst eingesetzt werden sollenEin Fokus liegt dabei auf sprachspezifischer KI jenseits des Englischen sowie dem Aufbau einer robusten Dateninfrastruktur.

Begleitet werden diese technologischen Projekte von umfangreichen Finanzzusagen. Deutschland stellt neue Mittel im Umfang von bis zu 233 Millionen Euro für die Entwicklungszusammenarbeit bereit, wobei ein Schwerpunkt auf der industriellen Kooperation und der Energieresilienz liegtZudem sind Investitionen von mehr als 110 Millionen Euro bis 2029 für den Wiederaufbau und die Reform des ukrainischen Wissenschafts- und Hochschulwesens vorgesehen, um die Ukraine enger in den Europäischen Forschungsraum einzubindenMit der Eröffnung einer Niederlassung der Ukrainischen Verteidigungsindustrie (UDI) in Berlin wird die Zusammenarbeit auch physisch in der deutschen Hauptstadt verankert. 

Stefan Krempl

Cloud-Gatekeeper gesucht: Warum die EU-Regulierung bei Hyperscalern noch scheitert

Eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung analysiert, warum der Digital Markets Act im Cloud-Sektor bislang nicht greift. Dazu kommt der Ruf nach „Cloud-Neutralität“ für Europas digitale Souveränität.

Cloud-Computing ist das unsichtbare Rückgrat der europäischen WirtschaftOb Datenspeicherung oder die Entwicklung Künstlicher Intelligenz – nahezu jeder Sektor ist auf diese Infrastruktur angewiesenDoch während die EU mit dem Digital Markets Act (DMA) eigentlich faire Spielregeln für digitale Giganten schaffen wollte, klafft im Cloud-Markt eine empfindliche LückeObwohl Cloud-Dienste in der Verordnung ausdrücklich als zentrale Plattformdienste gelistet sind, hat die EU-Kommission bislang keinen einzigen der großen US-Hyperscaler wie Amazon Web Services (AWS), Google Cloud oder Microsoft Azure als „Gatekeeper“ eingestuftEine jetzt veröffentlichte Studie von Antonio Manganelli im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung zeigt auf, warum die bisherige Regulierung an der Realität der Cloud-Märkte vorbeigeht und wie eine Reform aussehen müsste.

Das Kernproblem liegt laut der Untersuchung in einem grundlegenden Missverständnis der MarktarchitekturDer DMA wurde ursprünglich für zweiseitige Plattformen konzipiert, die als Vermittler zwischen Unternehmen und Endkunden fungieren. Klassische Beispiele sind App-Stores oder SuchmaschinenDie Cloud folgt jedoch einer vertikalen „Pipeline-Logik“Hier ist die Infrastruktur kein Marktplatz im herkömmlichen Sinne, sondern ein Vorprodukt, auf dem andere Unternehmen ihre eigenen Dienste aufbauenDa viele dieser Geschäftskunden ihre Dienste wiederum an Dritte weitergeben, ohne dass der Endnutzer jemals direkt mit dem Cloud-Betreiber in Kontakt tritt, laufen die quantitativen Schwellenwerte des DMA ins LeereDie geforderten 45 Millionen aktiven Endnutzer werden formal oft nicht erreicht, obwohl die tatsächliche Marktmacht der Hyperscaler groß ist.

Diese Marktdominanz manifestiert sich in Europa in einer besorgniserregenden Konzentration: Die drei größten Anbieter kontrollieren rund 70 Prozent des MarktesDer Forscher warnt, dass strukturelle Hürden wie mangelnde Interoperabilität, hohe Gebühren für den Datentransfer beim Anbieterwechsel und die Kopplung von Software-Lizenzen an die eigene Cloud den Wettbewerb erstickenEuropäische Anbieter – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – haben unter diesen Bedingungen kaum eine Chance, sich gegen die finanzstarke Konkurrenz aus Übersee zu behaupten.

Um diesen Stillstand zu überwinden, schlägt Manganelli neue Wege für die Einstufung als Gatekeeper vorEin Ansatzpunkt sind die Cloud-Marktplätze der HyperscalerDort treten sie eben doch als Vermittler auf, da sie Software von Drittanbietern an ihre Kunden vertreibenZudem führt die Studie das Konzept der „indirekten Ökosystem-Erfassung“ einNutzer, die beispielsweise Microsoft 365 verwenden, werden faktisch in das Azure-Ökosystem gezogen, auch wenn sie keinen direkten Vertrag über Infrastrukturdienste abgeschlossen habenWürden diese indirekten Nutzer mitgezählt, wäre die Einstufung als Türsteher rechtlich einfacher möglich.

Ist die Hürde der Einstufung erst einmal genommen, plädiert der Forscher für eine radikale Neuerung: die „Cloud-Neutralität“In Anlehnung an die Netzneutralität im Internet sollen Cloud-Betreiber verpflichtet werden, alle Anwendungen auf ihrer Infrastruktur gleich zu behandelnEigenen Diensten dürften keine technischen oder preislichen Vorteile gegenüber Wettbewerbern eingeräumt werdenDies würde verhindern, dass Hyperscaler ihre Kontrolle über die Basistechnologie nutzen, um Konkurrenten auf höheren Ebenen der Wertschöpfungskette – etwa bei KI-Anwendungen – systematisch zu benachteiligen.

Die EU-Kommission hat im November 2025 bereits Untersuchungen gegen AWS und Microsoft eingeleitet, um deren Status zu prüfenDie Ergebnisse der Untersuchung liefern hierfür eine wissenschaftliche Basis und mahnen zur EileOhne einen fairen und wettbewerbsfähigen Cloud-Sektor, so das Fazit der Konrad-Adenauer-Stiftung, bleibe die angestrebte digitale Souveränität Europas ein Lippenbekenntnis.

Stefan Krempl