Mittwoch, 17. Juni 2026

Digitaler Fingerabdruck im Kopf: Wie KI sensible Hirndaten schützen soll

Das Fraunhofer-Projekt Nemo will einen Weg gefunden haben, wie sich medizinisch wertvolle EEG-Daten datenschutzkonform für Open Science anonymisieren lassen, ohne ihren Nutzen zu verlieren.

Was verrät unser Gehirn eigentlich über uns? Die Aufzeichnung der Hirnaktivität über ein Elektroenzephalogramm (EEG) ist in der modernen Medizin und Wissenschaft zu einem unverzichtbaren Werkzeug geworden. Die feinen elektrischen Signale, die an der Kopfhaut gemessen werden, bergen einen enormen Schatz an Informationen. Hochentwickelte Systeme der Künstlichen Intelligenz sind heute in der Lage, aus diesen komplexen Biosignalen medizinische Erkenntnisse zu gewinnen. So lassen sich in den Mustern oft sehr frühe Hinweise auf folgenschwere neurodegenerative Erkrankungen identifizieren, noch bevor erste klinische Symptome sichtbar werden. Doch genau dieser unschätzbare Wert für die medizinische Forschung bringt eine gravierende Schattenseite mit sich, die Fachleute zunehmend alarmiert.

Die individuellen Datenmuster sind so einzigartig, dass sie unverkennbare Rückschlüsse auf die jeweilige Person zulassen. Die Wissenschaft spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten "Brainprints", also einem unverkennbaren Abdruck des Gehirns. Er funktioniert ähnlich individuell wie ein klassischer digitaler Fingerabdruck.

Diese Entdeckung stellt die medizinische Gemeinschaft vor ein Dilemma. Auf der einen Seite steht der Wunsch, im Sinne von Open Science große Datensätze frei zugänglich zu machen, um die Entwicklung von Diagnosewerkzeugen zu beschleunigen. Andererseits enthält ein solches EEG hochgradig sensible und schützenswerte Informationen. Studien zu EEG-Signalen im Ruhe- und Schlafzustand belegen, dass sich aus ihnen weitreichende Diagnosen wie Schlafstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen oder gar Anzeichen von Alkoholismus ablesen lassen. Wenn diese Daten ungeschützt in die falschen Hände geraten, droht der gläserne Patient.

Um dieses Spannungsfeld aufzulösen, riefen Forscher vor drei Jahren das Projekt Nemo ins Leben. Die Abkürzung steht für die Nicht-Identifizierbarkeit von Elektroenzephalogrammen und vergleichbaren Sensorsignalen aus medizinischer Versorgung für Open Science. Mit Unterstützung vom Bundesforschungsministerium widmete sich das Konsortium der Aufgabe, persönliche Identifikationsmerkmale aus den Messungen zu tilgen. Die medizinisch relevanten Kerninformationen für spezifische Auswertungen sollten dabei voll erhalten bleiben.

Wie akut das Risiko einer Re-Identifikation im Alltag tatsächlich ist, demonstrierten die Experten für technischen Datenschutz am Hauptsitz des Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie (IDMT) in Ilmenau. Die Forschenden entwickelten im Rahmen des Projekts ein eigenes maschinelles Lernverfahren, das sie darauf trainierten, die persönlichen Muster in komplexen Biosignalen zu erlernen. Die eigens programmierte KI war damit in der Lage, die Individuen mit einer Treffgenauigkeit von über achtzig Prozent in völlig anderen Datensätzen wiederzuerkennen.

In der Praxis führt das zu einer erheblichen Sicherheitslücke. Wenn anonymisiert geglaubte EEG-Daten im Zuge wissenschaftlicher Veröffentlichungen mit dem Klarnamen der Datenspender an anderer Stelle verknüpft werden können, lassen sich die intimsten medizinischen Profile mühelos einer realen Person zuordnen. Der Ilmenauer Datenschutzexperte Thomas Köllmer betont daher die dringende Notwendigkeit besonderer Schutzmaßnahmen. Die Lösung des Teams bestand in der Entwicklung neuartiger KI-Algorithmen, die die sensiblen EEG-Aufzeichnungen gezielt verändern. Diese Transformation sorgt dafür, dass die charakteristischen, persönlichen Merkmale des Brainprints verwischt werden. Der medizinische Nutzen für die gewählten Anwendungsfelder bleibt dem IDMT zufolge aber gewahrt.

Die praktische Machbarkeit dieses datenschutzfreundlichen Ansatzes demonstrierte das Projektkonsortium am konkreten Beispiel der automatisierten Schlafphasenanalyse. Für diese Validierung zeichnete die Abteilung für mobile Neurotechnologien des IDMT in Oldenburg verantwortlich, die das Gesamtprojekt auch koordinierte. Die dortigen Forschenden brachten langjährige Expertise in der Entwicklung mobiler EEG-Systeme mit und lieferten die praxisnahen Einsatzszenarien. Laut Gruppenleiterin Insa Wolf gewinnen solche mobilen Technologien außerhalb von Labor und Klinik rasch an Bedeutung und halten Einzug in den breiten Consumer-Markt, etwa in Form von Smart-Wearables zum privaten Schlafmonitoring. Gerade vor dem Hintergrund dieses Marktes und des enormen Informationsreichtums der Daten müssten Risiken und Chancen im Gesundheitsbereich genau abgewogen werden. Wolf fordert daher, das technisch Mögliche im Sinne des Datenschutzes auch voll auszuschöpfen.

Im Projekt wurden die Biosignale letztlich so präzise transformiert, dass eine zuverlässige Klassifikation der Schlafphasen und die Identifikation feiner neurophysiologischer Muster wie der sogenannten Schlafspindeln für automatisierte Screenings weiterhin fehlerfrei möglich waren, ohne die Identität des Schläfers preiszugeben. Die dafür notwendigen klinischen Schlafdaten stammten von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. Die Kieler Fachleute brachten zudem ihr Wissen zur Interpretation medizinischer Daten und zum sicheren Datenaustausch über die Datenintegrationszentren der Medizininformatik-Initiative in das Konsortium ein.

Um sicherzustellen, dass die theoretischen Ansätze den realen Anforderungen von Wissenschaft und Praxis standhalten, haben die Projektpartner frühzeitig externe Akteure eingebunden. In Zusammenarbeit mit dem Klinischen Innovationszentrum für Medizintechnik Oldenburg (Kizmo) führten sie in verschiedenen Projektphasen intensive Stakeholder-Interviews und Workshops durch. Die Krönung der dreijährigen Arbeit bildet ein technologischer Demonstrator, der in Kooperation mit der Firma Ascora  als funktionaler Proof-of-Concept realisiert wurde. Diese Plattform veranschaulicht mittels Experten-Reviews plastisch, wie die Anonymisierungsprozesse ablaufen und welche konkreten Auswirkungen die Filterung auf die verschiedenen medizinischen Anwendungsszenarien hat.

Mit dem offiziellen Projektabschluss im Dezember 2025 hat das Nemo-Konsortium nach eigenen Angaben den Nachweis erbracht, dass die sichere Anonymisierung von komplexen Biosignalen keine Utopie mehr ist. Dennoch sehen die beteiligten Wissenschaftler das Erreichte nur als Anfang. Sie stufen die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Anonymisierungsansätze als erforderlich ein, um das Vertrauen der Bevölkerung in digitale Gesundheitsanwendungen zu stärken. Nur wenn Patienten sich darauf verlassen könnten, dass ihre Gehirndaten vor Missbrauch geschützt sind, lasse sich der Weg für eine breite, transparente Datenverfügbarkeit im Sinne einer modernen Open Science für Forschung und Lehre ebnen.

Stefan Krempl

Dienstag, 16. Juni 2026

KI für die Verwaltung: Bund stellt „Spark Workflow“ als Open Source bereit

Das Bundesdigitalministerium integriert die in einer Innovationspartnerschaft entwickelte KI-Assistenz Spark für Planungsverfahren in den Deutschland-Stack.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) treibt die Digitalisierung deutscher Behörden voran und hat die KI-Lösung „Spark Workflow“ vollständig quelloffen veröffentlicht. Unter dem Leitsatz „Public Money, Public Code“ steht die Software ab sofort auf der Plattform Open Code für alle bereit. Damit folgt das BMDS dem Ruf nach digitaler Souveränität und ermöglicht es Kommunen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft, die Werkzeuge ohne Lizenzgebühren zu nutzen, anzupassen und weiterzuentwickeln.

Das Projekt gilt als zentraler Baustein des künftigen Deutschland-Stacks. Das Ziel von Spark – was für „Schnellere Planung und Realisierung durch KI“ steht – ist eine Beschleunigung von komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese langwierigen Prozesse, die für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur in Deutschland als essenziell gelten, dauerten bisher oft Monate oder gar Jahre.

Durch den Einsatz der KI als operative Assistenz sollen administrative Abläufe künftig zeitlich halbiert werden. Finanziert wird das Vorhaben über den Klima- und Transformationsfonds. Dabei geht es dem Ministerium zufolge explizit nicht darum, den Menschen durch Technologie zu ersetzen. Vielmehr soll die KI-Assistenz die Beschäftigten in den Genehmigungsbehörden effektiv von zeitaufwändigen Routineaufgaben und dicken Aktenstapeln entlasten, indem sie die Informationsflut bändigt. Die endgültige fachliche Entscheidung verbleibe so zu jedem Zeitpunkt transparent bei den Mitarbeitern der Behörden, heißt es. Die KI bereite lediglich fundierte Prüf- und Bewertungsvorschläge vor.

Von Dokumentenprüfung bis Rechtsdogmatik

Die technische Entwicklung der Module wurde in einer agilen Innovationspartnerschaft realisiert, an der das Beratungsunternehmen PwC Deutschland und die KI-Beratung Alexander Thamm als Partner beteiligt waren. Jüngst betonte Thamm auf LinkedIn die Rolle seiner Firma als Innovationspartner des BMDS. Die Entwicklung der praxistauglichen Workflow-Lösung habe gemeinsam mit PwC Deutschland innerhalb von nur wenigen Monaten erfolgreich abgeschlossen werden können. Dabei ließ das BMDS parallel zwei unterschiedliche technische Ansätze für dieselben Herausforderungen verfolgen: „Spark Workflow“ und „Spark API“.

Die Funktionsweise der Systeme orientiert sich an der realen juristischen Arbeitsweise deutscher Behörden. Technisch setzt das System genau dort an, wo es in der Praxis meist hakt: beim Sichten, Strukturieren und Prüfen von Dokumenten. Die nun veröffentlichten Module decken typische Kernaufgaben ab, wie die automatisierte Inhaltsextraktion aus umfangreichen Antragsunterlagen sowie die formale Vollständigkeitsprüfung inklusive Plausibilitätschecks.

Das System erkennt dem BMDS zufolge sofort, ob Dokumente fehlen oder Angaben innerhalb der Anträge widersprüchlich sind. Das Herzstück bilde eine mit KI-Agenten unterstützte digitale Rechtsdogmatik. Diese sei direkt an Gesetzesdatenbanken angeschlossen, unterteile geltende Normen automatisiert in ihre kleinsten Prüfbestandteile und nehme eine juristische Bewertung vor. Ferner verfügt die Anwendung über ein KI-gestütztes Einwendungs- und Beteiligungsmanagement. Es kann die oft massenhaften Eingänge aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in einzelne Argumente zerlegen und so selbst riesige Eingangsvolumina sortieren. Das System ist verfahrens- und domänenunabhängig konzipiert, was eine breite Wiederverwendung über Bund, Länder und Kommunen hinweg ermöglicht.

Erste Pilotphasen und Ausblick auf KI-Agenten

Erste Piloten der Anwendung laufen beim Fernstraßen-Bundesamt sowie im Rahmen des Hamburger Projekts DiPlanung. Nach einer ersten Veröffentlichung von Teilmodulen im April wurden die Komponenten auf Basis des Feedbacks aus der Community optimiert. Weitere Open-Source-Releases, die sich dann auch der materiellen Prüfung und der finalen Beschlusserstellung widmen, sollen in den kommenden Monaten folgen. Um die Weiterentwicklung der Software im Sinne des Open-Source-Gedankens voranzutreiben, veranstaltet das BMDS zudem Ende Juni einen zweitägigen Hackathon für Entwickler.

Dass KI-Agenten in der deutschen Verwaltung keine ferne Zukunftsmusik mehr sind, untermauert das Ministerium zeitgleich mit dem Abschluss eines weiteren Pilotprojekts. Im Rahmen des sogenannten „Agentic AI Hub“ erprobten 19 Kommunen über drei Monate hinweg den Einsatz intelligenter Systeme für administrative Routinen. Die Ergebnisse der dort durchgeführten 20 Pilotprojekte zeigen laut dem Ministerium Erleichterungen für den Alltag: Bei komplexen DSGVO-Auskunftsanträgen sank die Bearbeitungszeit um über 90 Prozent, bei Pflegeanträgen um fast die Hälfte.

Angesichts der hohen Zufriedenheit der Sachbearbeiter plant das BMDS ab 2027 ein dynamisches Beschaffungssystem, um solche praxistauglichen KI-Produkte unkompliziert und standardisiert in die Breite der Verwaltung zu tragen.

TV liegt zurück: Social Media überholt klassische Online-News erneut

36 Prozent der Bundesbürger informieren sich über soziale Netzwerke, KI-Chatbots bleiben ein Nischenangebot. Das Vertrauen in Nachrichten ist trotz wachsender Sorgen über Falschmeldungen stabil.

Die Nachrichtennutzung in Deutschland verändert sich weiter. Allerdings weniger bedingt durch Künstliche Intelligenz als durch soziale Medien. Generative KI-Chatbots spielen in der täglichen Nachrichtenversorgung nach wie vor kaum eine Rolle. Plattformen wie WhatsApp, YouTube, Facebook und Instagram gewinnen dagegen weiter und erneut an Bedeutung. Das zeigt der Reuters Institute Digital News Report 2026 für Deutschland, den das Leibniz-Institut für Medienforschung (HBI) in Hamburg gemeinsam mit dem Reuters Institute in Oxford am Dienstag veröffentlicht hat.

Demnach informieren sich inzwischen 36 Prozent der deutschen Onliner mindestens einmal pro Woche per Social Media über das aktuelle Nachrichtengeschehen. Damit sind soziale Netzwerke wieder die reichweitenstärkste Online-Nachrichtenquelle in Deutschland, nachdem im vorigen Jahr vorübergehend das Fernsehen noch einmal zugelegt hatte. Besonders ausgeprägt ist dieser Trend bei jungen Erwachsenen. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nutzen 60 Prozent soziale Medien für Nachrichten, 44 Prozent betrachten sie sogar als wichtigste Nachrichtenquelle. Für 17 Prozent dieser Altersgruppe sind soziale Netzwerke mittlerweile der einzige Zugang zu Nachrichten.

Gleichzeitig bleibt das Internet insgesamt die wichtigste Nachrichtenquelle. 67 Prozent der erwachsenen Online-Bevölkerung nutzen mindestens einmal pro Woche Nachrichtenangebote im Netz. Für 44 Prozent ist das Internet der wichtigste Ort für aktuelle Informationen. Trotz der wachsenden Bedeutung sozialer Medien greifen viele User weiterhin gezielt auf journalistische Angebote zu. Die Mehrheit nutzt soziale Netzwerke ergänzend zu anderen Nachrichtenquellen und nicht als alleinige Informationsbasis.

Besonders relevant für die Nachrichtenversorgung über soziale Medien sind WhatsApp, YouTube und Facebook. Bei jungen Nutzern sticht vor allem Instagram hervor. 85 Prozent der 18- bis 24-Jährigen verwenden die Plattform generell, mehr als die Hälfte nutzt sie auch gezielt für Nachrichten. Die Forschenden weisen allerdings darauf hin, dass die Ergebnisse zur Social-Media-Nutzung in diesem Jahr aufgrund eines technischen Problems auf einer separaten Stichprobe beruhen und daher mit etwas Vorsicht interpretiert werden sollten.

Wenig verändert hat sich dagegen die Rolle generativer KI-Systeme. Trotz des anhaltenden Booms von Anwendungen wie ChatGPT, Gemini, Claude oder Perplexity verwenden nur fünf Prozent der Befragten KI-Chatbots regelmäßig als Zugang zu Nachrichten. Selbst in der jüngsten Altersgruppe bleiben die Werte niedrig. Wer KI für Nachrichten einsetzt, verwendet die Systeme vor allem, um Fragen zu aktuellen Themen zu stellen, komplexe Sachverhalte erklären zu lassen oder Zusammenfassungen zu erhalten.

Die Studie offenbart zudem, dass KI bislang eher als ergänzendes Werkzeug genutzt wird. Fast die Hälfte der KI-Nutzer stellt Nachfragen zu Nachrichtenthemen. Rund ein Viertel lässt sich Inhalte zusammenfassen oder verständlicher erklären. Auffällig ist zugleich, dass viele User die von der KI genannten Originalquellen nicht konsequent überprüfen. Die Mehrheit klickt nach eigener Aussage nur gelegentlich auf die zugrunde liegenden Quellen.

Auch sogenannte Newsfluencer gewinnen zwar an Reichweite, ersetzen klassische Medien indes kaum. Insgesamt 13 Prozent der Befragten kommen über Influencer mit Nachrichteninhalten in Kontakt. Unter den 18- bis 24-Jährigen liegt der Anteil bei rund 30 Prozent. Dennoch sagt nur etwa jede zehnte Person, die regelmäßig Nachrichten von solchen Akteuren konsumiert, dass dadurch sämtliche Informationsbedürfnisse abgedeckt würden. Newsfluencer werden vor allem als unterhaltsamer und leichter verständlich wahrgenommen als klassische Nachrichtenangebote. Beim Vertrauen schneiden sie dagegen deutlich schlechter ab.

Trotz aller Veränderungen bleibt das Interesse an Nachrichten in Deutschland bemerkenswert stabil. Neun von zehn Befragten nutzen mehrmals pro Woche Nachrichtenangebote. Allerdings ist das ausgeprägte Interesse an News leicht zurückgegangen. Besonders bei jungen Erwachsenen fällt es traditionell geringer aus als in älteren Altersgruppen.

Stabil bleibt auch das Vertrauen in Nachrichten. 46 Prozent der Befragten geben an, dem Großteil der Nachrichten in Deutschland meist vertrauen zu können. Deutlich höher ist das Vertrauen in die Nachrichtenquellen, die man selbst regelmäßig nutzt. Hier liegt der Wert bei 58 Prozent. Besonders hohes Vertrauen genießen weiterhin etablierte Marken wie die Tagesschau, regionale und lokale Tageszeitungen sowie ZDF heute.

Deutlich skeptischer werden Informationen auf sozialen Plattformen und aus KI-Systemen bewertet. Nur jeweils 13 Prozent der Befragten vertrauen Nachrichten in sozialen Medien beziehungsweise KI-generierten Nachrichten. Suchmaschinen schneiden mit 24 Prozent etwas besser ab, bleiben aber ebenfalls deutlich hinter klassischen Nachrichtenangeboten zurück.

Gleichzeitig wächst die Verunsicherung im Umgang mit Informationen im Netz. Knapp die Hälfte der Befragten äußert inzwischen Sorgen, bei Online-Nachrichten nicht zuverlässig zwischen Fakten und Falschmeldungen unterscheiden zu können. Gegenüber den Vorjahren ist das ein deutlicher Anstieg. Parallel dazu verharrt die aktive Nachrichtenvermeidung auf hohem Niveau: 72 Prozent der Befragten geben an, Nachrichten zumindest gelegentlich bewusst aus dem Weg zu gehen – etwa indem sie bestimmte Themen oder Zeiten für den Nachrichtenkonsum meiden.

Für den Reuters Institute Digital News Report 2026 wurden knapp 100.000 Menschen in 48 Ländern auf sechs Kontinenten befragt. Die deutsche Teilstudie basiert auf einer repräsentativen Befragung von rund 2000 Internetnutzern ab 18 Jahren, die im Januar 2026 durchgeführt wurde.

Stefan Krempl

Montag, 15. Juni 2026

EU-Bürokratie setzt auf US-KI: Anthropic soll Bewerberflut sortieren

Wegen Überlastung testet die EU-Kommission ein KI-Tool von Accenture und Anthropic zur Bewerberauswahl. Das sorgt für Debatten über digitale Souveränität und Datenschutz.


Die EU tritt weltweit als Vorreiter bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz auf. Doch nun sucht sie selbst Zuflucht bei US-amerikanischen Tech-Giganten, um den eigenen Verwaltungsapparat funktionsfähig zu halten. Das Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) versinkt seit Jahren in einer Bewerberflut, die mit traditionellen Methoden kaum noch zu bewältigen ist. Wie aus internen Dokumenten hervorgeht, über die Euractiv berichtet, führt die EU-Kommission deshalb ein neues, KI-gestütztes System namens „Job Matching Application“ ein. Es soll künftig Zehntausende von Lebensläufen analysieren, bewerten und in Ranglisten einordnen. Die technologische Basis dafür stammt aber nicht aus Europa, sondern aus dem Silicon Valley.

Der Handlungsbedarf sei akut, heißt es in der Meldung. Das europäische Einstellungsverfahren gelte seit Langem als schwer- und fehleranfällig. Frühere Versuche, das System durch Online-Tests zu modernisieren, hätten zu technischen Pannen geführt. Gleichzeitig explodierten die Bewerberzahlen. Ein einziges aktuelles allgemeines Auswahlverfahren für den begehrten dauerhaften Beamtenstatus zog fast 175.000 Bewerbungen an – fast das Dreifache der ursprünglich prognostizierten Menge.

Angesichts solcher Zahlen kapitulieren menschliche Personaler zunehmend. Ein interner EU-Beamter beschrieb die Situation treffend bildhaft, die Exekutivinstanz suche permanent nach der Stecknadel im Heuhaufen. Die Bearbeitung einer Bewerbung dauert im Schnitt drei bis vier Monate. Um diesen Prozess zu verkürzen, soll nun die KI übernehmen.

Entwickelt wird die neue Software vom IT-Dienstleister Accenture. Das Herzstück des Systems bildet dem Bericht zufolge indes das Sprachmodell Claude des US-Unternehmens Anthropic, das als direkter Konkurrent zu OpenAIs ChatGPT gilt. Gehostet wird die gesamte Infrastruktur auf den Cloud-Servern von Amazon Web Services (AWS). Damit begibt sich die EU-Kommission in die Abhängigkeit von US-Konzernen, was insbesondere im Kontext der europäischen Debatte über digitale Souveränität Fragen aufwirft. Das System soll nicht nur für reguläre EPSO-Wettbewerbe genutzt werden, sondern auch interne Stellenbesetzungen sowie die Rekrutierung von Zeit- und Vertragsmitarbeitern beschleunigen.

Aus technischer Sicht durchlaufen die Bewerber künftig ein zentralisiertes Verfahren. Lebensläufe und Zeugnisse werden über ein neues Portal hochgeladen und in einer zentralen Datenbank gesammelt. Die KI nutzt anschließend semantische Analysen, um zu prüfen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen eines Kandidaten tatsächlich mit den komplexen Anforderungen der jeweiligen Stellenausschreibung übereinstimmen. Die Kommission verspricht sich davon eine höhere Treffsicherheit: Das Tool könne verborgene Talente entdecken, die bei einer klassischen, sturen Stichwortsuche durch das Raster gefallen wären. Zudem soll die administrative Last für die Behörden sinken.

Trotz der Automatisierung betont die Brüsseler Regierungsinstitution, dass die Letztentscheidung immer beim Menschen verbleibe. Die KI agiere lediglich als Assistenzwerkzeug. Der Auswahlausschuss lege die Kriterien fest und bestimme, wer die nächste Runde erreicht. Zudem sieht das Verfahren Transparenzrichtlinien vor: Bewerber müssen vorab über den KI-Einsatz informiert werden und haben das Recht, eine menschliche Überprüfung der Entscheidung einzufordern, bevor es zu persönlichen Vorstellungsgesprächen kommt.

Dennoch löst das Projekt hinter den Kulissen Bedenken aus. Interne Kommunikationsprotokolle offenbaren Ängste vor algorithmischen Verzerrungen und dem Missbrauch persönlicher Daten. Große Sprachmodelle neigen zudem zu Halluzinationen und Intransparenz bei der Entscheidungsfindung. Wissenschaftliche Studien warnen vor einer subtilen Benachteiligung: Sprachmodelle neigen dazu, Lebensläufe positiver zu bewerten, die zuvor ebenfalls von einer KI verfasst wurden.

Datenschutzrechtlich steht das Projekt unter genauer Beobachtung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung der strengen EU-Regeln prüft. Zwar versichert die Kommission, dass echte Bewerberdaten weder an Anthropic übermittelt noch zum Training des Modells verwendet würden. Doch die Herkunft der Testdaten bleibe unklar.

Stefan Krempl

Sonntag, 14. Juni 2026

Einfachere Meldung von Datenlecks: EU-Datenschützer stellen Formular für Pannen bereit

Der Europäische Datenschutzausschuss will die Bürokratie bei Meldungen von Datenpannen reduzieren. Er warnt vor einer Aufweichung des Datenschutzbegriffs.

Die obligatorische Meldung von Datenpannen stellt Unternehmen in der EU regelmäßig vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Wenn sensible Informationen durch Cyberangriffe, technische Fehler oder menschliches Versagen in falsche Hände geraten, tickt die Uhr: Nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen solche Vorfälle innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Bislang kocht dabei jedoch fast jedes EU-Land sein eigenes Süppchen, was zu einem unübersichtlichen Flickenteppich aus unterschiedlichen Formularen und nationalen Prozessen führt.

Diesem Zustand will der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nun ein Ende setzen. Die Institution hat ein einheitliches Standardformular für Datenpannen-Meldungen auf den Weg gebracht, das die Abläufe europaweit harmonisieren, strukturieren und vereinheitlichen soll.

Das geplante gemeinsame Meldeformular ist ein direkter Ausfluss der sogenannten Helsinki-Erklärung des EDSA. Deren Ziel ist es, die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben im Alltag zu erleichtern und eine konsistente Durchsetzung des Datenschutzrechts über alle Ländergrenzen hinweg sicherzustellen. Die Struktur des Entwurfs ist so konzipiert, dass sie sowohl betroffenen Organisationen als auch den nationalen Datenschutzbehörden als Richtschnur dient. Durch vordefinierte Auswahlmöglichkeiten und präzise Ausfüllhilfen soll garantiert werden, dass alle rechtlich geforderten Informationen auf Anhieb korrekt erfasst werden. Das spart im Ernstfall wertvolle Zeit.

Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die weder über eine eigene Rechtsabteilung noch über dedizierte Datenschutzbeauftragte verfügen, dürften von dieser Standardisierung profitieren. Sie können so kostspielige externe Rechtsberatungen bei der Erstmeldung eher vermeiden. Die Behörden wiederum sind imstande, die eingehenden Fälle durch die strukturierte Aufbereitung schneller zu bewerten und zu koordinieren. Bis zum 5. August 2026 befindet sich das Formular in der öffentlichen Konsultationsphase, in der Verbände und Experten Feedback einreichen können. Danach soll der finale Zeitplan zur praktischen Umsetzung festgelegt werden.

Die Harmonisierung bedeutet nicht, dass die Hüter der Privatsphäre der EU-Bürger bereit sind, bei den inhaltlichen Standards Abstriche zu machen. Das wurde bei einem jüngsten Treffen des EDSA mit Michael McGrath, dem EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, deutlich. Im Zentrum der Debatte stand dabei der sogenannte Digital-Omnibus, ein Gesetzespaket zur digitalen (Ent-)Regulierung.

Die Datenschutzbeauftragten begrüßen viele der vorgeschlagenen bürokratischen Erleichterungen ausdrücklich Eine der vorgesehenen Änderungen geht ihnen aber entschieden zu weit. Das betrifft die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Definition von personenbezogenen Daten. Der EDSA warnt eindringlich davor, diese aufzuweichen. Ein solcher Schritt berge das Risiko, das Schutzniveau für die Bürger erheblich zu schwächen.

Die Vorsitzende des EDSA, Anu Talus, stellt klar, dass die digitalen Ökosysteme sich zwar in einem beispiellosen Tempo verändern. Eine Vereinfachung der Regeln dürfe aber nie zulasten der Grundrechte gehen. Ein menschenzentrierter Ansatz, der Innovation mit Würde und Effizienz mit Vertrauen verbindet, müsse das Fundament bleiben.

Neben den gesetzlichen Definitionen stand die praxisnahe, behördenübergreifende Zusammenarbeit im Fokus des Austauschs. Angesichts der zunehmenden Verflechtung digitaler Märkte gewinnt die Kooperation an Bedeutung, weshalb der EDSA und McGrath Wege ausloteten, wie diese innerhalb der sich wandelnden digitalen Landschaft intensiviert werden kann. Ein weiteres Handlungsfeld des Gremiums bleibt der Schutz von Kindern im Netz. Der EDSA arbeitet derzeit an umfassenden Leitlinien zur Verarbeitung von Kinderdaten. In diesem Kontext fand auch ein strategisches Treffen mit Vertretern der Europäischen Kommission für Online-Kindersicherheit statt.

Parallel dazu treibt das Gremium die Regulierung politischer Werbung voran. Hierzu wurden Fortschritte bei den Leitlinien erzielt, die den Einsatz personenbezogener Daten für gezieltes Microtargeting im Vorfeld von Wahlen streng limitieren sollen. ESchließlich betonten die Kontrolleure, dass der europäische Datenschutz im globalen Kontext nur dann stark sein kann, wenn auch der internationale Datenverkehr sicher gestaltet und die Kooperation mit Drittstaaten ausgebaut wird. All diese Pläne stehen und fallen jedoch mit den Ressourcen vor Ort. Der EDSA richtete daher einen Appell an die Mitgliedstaaten, dass eine angemessene Finanzierung und personelle Ausstattung der Datenschutzbehörden essenziell ist, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.

Stefan Krempl

Gigabitförderung: Bundesrat fordert mehr Geld für Glasfaser

Die Länderkammer verlangt eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel beim Gigabitausbau, während Teile der TK-Branche staatliche Geldspritzen eher skeptisch sehen.


Der flächendeckende Ausbau von schnellen Glasfasernetzen gilt als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für die deutsche Infrastruktur. Doch wer für die Kosten aufkommt und wie effizient die staatliche Unterstützung tatsächlich ist, sorgt immer wieder für politischen Zündstoff. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung nachdrücklich auffordert, die finanzielle Beteiligung des Bundes am Breitbandausbau substanziell anzuhebenKonkret im Visier der Länderkammer steht die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Deren aktuelle Konditionen sind aus Sicht der Länder völlig unzureichend, um den digitalen Wandel insbesondere im ländlichen Raum voranzutreiben.

Nach der aktuellen Regelung sieht das Bundesprogramm einen Basisfördersatz von lediglich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorZwar kann er sich für finanzschwache Kommunen auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Doch in der Praxis profitieren von diesen Höchstsätzen die wenigsten RegionenAm Beispiel Bayerns wird das strukturelle Problem besonders deutlich: Dort fallen mehr als drei Viertel aller potenziellen Zuwendungsempfänger unter den mageren Basisfördersatz. Kaum ein Prozent der Kommunen erfüllt die Kriterien für die maximale BundesunterstützungOhne zusätzliche Hilfe würde das bedeuten, dass die lokalen Akteure und Kommunen einen Eigenanteil von bis zu 50 Prozent der enormen Investitionskosten selbst stemmen müssten – eine Summe, die für die meisten Gemeinden unbezahlbar ist.

Dass die Gigabitförderung 2.0 überhaupt so gut angenommen wird, liegt laut dem Bundesrat einzig und allein an den BundesländernDiese springen seit langem auf freiwilliger Basis ein, kofinanzieren die Projekte und heben die Förderquote dadurch auf ein für die Kommunen attraktives NiveauDadurch schrumpft der verbleibende Eigenanteil für die Kommunen auf ein Minimum zusammenDoch dieser Zustand ist aus Sicht der Länder nicht länger tragbarDie freiwillige Kofinanzierung binde immense finanzielle Mittel in den Landeshaushalten und stelle eine Belastung dar, die sie auf Dauer kaum noch bewältigen könnten.

Der Bundesrat untermauert seine Forderung mit einem Verweis auf das GrundgesetzGemäß Artikel 87f liegt die originäre Verantwortung für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur beim Bund sowie bei den privaten TelekommunikationsunternehmenWo der privatwirtschaftliche, eigenwirtschaftliche Ausbau scheitere, weil er sich für die Unternehmen schlicht nicht rechnet, müsse daher der Bund einspringen und seiner verfassungsmäßigen Pflicht nachkommenDie Richtlinie müsse daher kurzfristig überarbeitet werden, um den Basisfördersatz deutlich anzuheben und die Konditionen so anzupassen, dass kommunale Investitionen nicht durch zu hohe Eigenanteile ausgebremst oder gar ganz verhindert werdenFerner soll die Bundesregierung der Länderkammer zeitnah über den Fortschritt dieser Novelle berichten.

Während die Politik über die Verteilung von Steuergeldern streitet, betrachten Branchenverbände die staatlichen Subventionen generell mit Skepsis. Sowohl der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) als auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisieren seit Langem, dass der geförderte Ausbau oft das Gegenteil von dem bewirke, was er eigentlich beschleunigen solle. Nach ihrer Einschätzung laufen Glasfaser-Ausbauprojekte in Deutschland dann am schnellsten, effizientesten und marktorientiertesten, wenn sie ohne staatliche Geldspritzen auskommen. Geförderte Projekte seien von Natur aus langwierig und mit immensen bürokratischen Hürden verbunden. Eine Ausnahme im staatlichen Förderdschungel stellt für die Verbände lediglich das im Jahr 2024 gestartete Lückenschlussprogramm dar. Damit lasse sich gezielt dort anzusetzen, wo der Markt tatsächlich versagt.

Stefan Krempl

Freitag, 12. Juni 2026

Eine Wallet für ganz Europa: EU-Normungsinstitut legt Basis für digitale EU-Identität

Mit den ersten Standards des ETSI für die EUDI-Wallet biegt das Großprojekt auf die Zielgerade ein. Anfang 2027 soll die digitale Brieftasche in Deutschland starten.

Die Vorstellung klingt verlockend: Ein digitaler Griff zum Smartphone genügt, um sich im Netz zweifelsfrei auszuweisen, Verträge rechtsgültig zu unterzeichnen oder den Bildungsabschluss digital vorzulegen. Was lange nach Zukunftsmusik klang, nimmt in Brüssel nun konkrete Formen an. Mit der European Digital Identity Wallet (EUDI) plant die EU nicht weniger als eine Revolution der digitalen Infrastruktur für rund 450 Millionen Bürger. Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) hat jetzt das erste umfassende Paket an technischen Standards für die europäische Brieftasche vorgelegt.

Dieser Schritt markiert den Übergang von der rein politischen Willenserklärung zur technologischen Realität. Denn damit die digitale Geldbörse reibungslos funktionieren kann, müssen im Hintergrund unzählige Rädchen ineinandergreifen. Das nun veröffentlichte Regelwerk umfasst mehr als 24 technische Spezifikationen und bildet das unsichtbare Fundament, auf dem die Wallet ruhen soll. Die Richtlinien definieren sensible Bereiche wie die Profile für Wallet-Zertifikate, Protokolle für das Fernsignieren von Dokumenten, Verfahren zur Identitätsprüfung sowie Vorgaben für die langfristige und sichere Aufbewahrung von Daten.

Im Kern geht es bei der EUDI-Wallet darum, den Alltag der Menschen zu vereinfachen, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Künftig soll jeder Mitgliedstaat seinen Einwohnern mindestens eine solche Wallet zur Verfügung stellen. Das Einsatzspektrum reicht weit über Behördengänge hinaus. Ob beim Online-Banking, im Gesundheitswesen, bei der Buchung von Reisen oder an Universitäten: Die Wallet soll Passwörter überflüssig machen und den grenzüberschreitenden Zugriff auf öffentliche wie private Dienste ermöglichen. Ein in Deutschland ausgestellter digitaler Nachweis wird damit auch in Frankreich oder Spanien ohne bürokratische Hürden anerkannt.

Trotz aller Bequemlichkeit steht das Thema Datensicherheit an oberster Stelle, da eine zentrale digitale Identität naturgemäß Begehrlichkeiten weckt. Die ETSI-Entwickler unterstreichen daher, dass die Architektur auf starker Kryptografie und dem Prinzip der Datenminimierung basiere. Nutzer behielten die volle Kontrolle darüber, welche Informationen sie teilen. Wenn etwa an einer Kinokasse oder im Netz das Alter nachgewiesen werden müsse, übermittele die Wallet lediglich die Bestätigung, dass die Person alt genug ist – das genaue Geburtsdatum oder der Name bleiben auf Wunsch verborgen.

Nick Pope, Vorsitzender des zuständigen ETSI-Komitees, sieht die Wallet an einer entscheidenden Schnittstelle. Die Organisation bringe ihre jahrelange Expertise in den Bereichen Cybersicherheit, elektronische Signaturen und vertrauenswürdiges Datenmanagement ein, um digitale Interaktionen in Europa so einfach und verlässlich wie möglich zu machen.

Das Projekt ist mit der aktuellen Veröffentlichung nicht abgeschlossen.  2026 und 2027 wird das ETSI-Komitee die Spezifikationen in vollwertige europäische Normen überführen. Dabei fließen kontinuierlich Erkenntnisse aus bereits laufenden, großflächigen Pilotprojekten ein, in denen die Wallet in den Bereichen Fahrzeugregistrierung, Reisen und Bankwesen erprobt wird. Um den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren zu fördern, veranstalten ETSI und das Europäische Komitee für Normung (CEN) im Herbst 2026 einen gemeinsamen Workshop. Auch für die Bürger in Deutschland wird es bald konkret, denn der ambitionierte Zeitplan steht: Anfang 2027 soll die Umsetzung der EUDI-Wallet hierzulande startklar sein.

Stefan Krempl