Donnerstag, 2. April 2026

Rezept per Klick: Verbraucherzentralen warnen vor Abnehmspritzen aus dem Netz

Testkäufe entlarven Sicherheitslücken bei Online-Plattformen: Wer beim Gewicht flunkert, kommt oft ohne echte Prüfung an verschreibungspflichtige Spritzen.

Der Hype um die „Abnehmspritze“ reißt nicht ab. Was ursprünglich als Hoffnungsträger für Menschen mit Typ-2-Diabetes oder schwerer Adipositas entwickelt wurde, hat sich zu einem Lifestyle-Phänomen entwickelt, das durch soziale Medien befeuert wird. Doch der bequeme Weg zum Wunschgewicht birgt massive Risiken, besonders wenn er über den digitalen Tresen führt. Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schlagen nun Alarm: Eine aktuelle Untersuchung des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ entblößt drastische Mängel bei telemedizinischen Plattformen. Das Ergebnis der Testkäufe ist ernüchternd: Wer bereit ist, bei den Angaben zum eigenen Körpergewicht ein wenig zu schummeln, erhält etwa das verschreibungspflichtige Medikament Wegovy oft ohne jede wirksame Kontrolle.

Im Zeitraum vom 2. bis zum 11. März 2026 nahmen die Experten insgesamt zehn Plattformen unter die Lupe, die Rezepte für Abnehmspritzen auf Basis von Online-Fragebögen in Aussicht stellen. Ein Problem dieser digitalen Diagnostik liegt in der Anonymität und der mangelnden Verifizierung. Bei sechs der untersuchten Anbieter war für den gesamten Prozess keinerlei Identitätsnachweis erforderlich. Das bot die perfekte Grundlage für die Testkäufe mit fiktiven Profilen. Die Systeme reagierten zunächst korrekt und verweigerten bei der Angabe eines gesunden Body-Mass-Index (BMI) eine Verschreibung. Doch diese Schutzmechanismen ließen sich spielend leicht aushebeln. Sobald die Testkäufer ihre Daten manipulierten und einen BMI von 32,4 angaben, öffneten sich bei fünf von sechs Plattformen die Türen. Ohne dass jemals ein Arzt das Gegenüber zu Gesicht bekam oder die Identität der bestellenden Person geprüft wurde, konnten Rezepte oder sogar das Medikament selbst geordert werden.

Diese Praxis ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die Wirkstoffe in Präparaten wie Wegovy greifen tief in den Hormonhaushalt ein, indem sie das Sättigungsgefühl künstlich steigern. Was bei medizinischer Indikation ein Segen sein kann, ist für Menschen ohne entsprechendes Übergewicht gefährlicher Leichtsinn.

Die Liste der Nebenwirkungen ist lang und reicht von quälender Übelkeit, Erbrechen und Durchfall bis hin zu schwerwiegenden Komplikationen wie Entzündungen der Bauchspeicheldrüse oder Gallenproblemen. Sogar Fälle von einseitiger Erblindung wurden in seltenen Fällen dokumentiert. Zudem ist die Langzeitwirkung in Bezug auf Risiken wie Schilddrüsenkrebs noch nicht abschließend erforscht. Wer diese Medikamente ohne ärztliche Begleitung konsumiert, spielt russisches Roulette mit der eigenen Gesundheit.

Besonders kritisch bewerten die Verbraucherschützer die mangelnde Hürde durch fehlende Nachweise. Bei vier der zehn identifizierten Plattformen reichte das bloße Ausfüllen des Bogens aus – weder ein Foto des Körpers noch ein Lichtbildausweis wurden verlangt. Nur eine Minderheit von vier Anbietern setzte auf strengere Standards und forderte sowohl visuelle Belege als auch eine Identitätsprüfung. Diese Diskrepanz zeigt, dass der Profit bei manchen Anbietern offenbar schwerer wiegt als die Patientensicherheit.

Die Verbraucherzentralen unterstreichen daher, dass eine medikamentöse Gewichtsreduktion zwingend eine persönlich gestellte ärztliche Diagnose voraussetzt. Ein Online-Fragebogen könne das persönliche Gespräch, die körperliche Untersuchung und die notwendige Aufklärung über eine dauerhafte Änderung des Lebensstils nicht ersetzen. Der digitale Abkürzungsweg möge verlockend erscheinen. Doch am Ende zahlten die Konsumenten möglicherweise einen hohen Preis für ein vermeintlich müheloses Abnehmen. Wer aus gesundheitlichen Gründen Hilfe sucht, sollte den Weg in eine Arztpraxis wählen, statt auf die unzureichenden Kontrollfunktionen zweifelhafter Web-Portale zu vertrauen.

Stefan Krempl

Schutzschild gegen Drohnen: Innovationszentrum „SicherNetz“ nimmt Arbeit auf

Mit 15 Millionen Euro fördert das Forschungsministerium eine neue Plattform, die Stromnetze durch zivil-militärische Kooperation vor hybriden Angriffen schützt.


Die Verwundbarkeit der Energieinfrastruktur ist in den Fokus der Sicherheitspolitik gerückt, da unbemannte Flugsysteme zunehmend für Spionage und Sabotage genutzt werden. Um den bestehenden Defiziten bei der Erkennung und Abwehr solcher Bedrohungen zu begegnen, hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Innovationszentrum „SicherNetz“ ins Leben gerufen. Dieses Projekt soll Wissenschaft, Wirtschaft sowie zivile und militärische Akteure auf einer deutschlandweit einzigartigen Plattform zusammenführen. Ziel ist die Entwicklung praxistauglicher Lösungen, die den Schutz kritischer Versorgungsanlagen im Energiesektor nachhaltig verbessern.

Das Vorhaben ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland und wird im Rahmen des Programms für zivile Sicherheit mit insgesamt 15 Millionen Euro gefördert. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) unterstreicht zum Start des "Hubs": Die Gesellschaft sei heute mit dynamischen Bedrohungslagen konfrontiert, die nur durch eine enge Verzahnung verschiedener Sicherheitsaspekte bewältigt werden könnten. Der Fokus liegt auf der Stärkung der Resilienz des Stromnetzes gegenüber hybriden Szenarien, wobei der Transfer von der Forschung in die Anwendung durch eine spezielle Demonstrations- und Erprobungsumgebung beschleunigt werden soll.

Im Zentrum der Aktivitäten steht eine umfassende Analyse aktueller und zukünftiger Gefahren durch Drohnen, die gemeinsam von der Universität der Bundeswehr München und dem Innovationszentrum der Bundeswehr durchgeführt wird. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen  sowohl aktive Detektionssysteme als auch passive Schutzmaßnahmen erforscht werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung neuer Werkstoffe, die bauliche Strukturen von Kraftwerken oder Umspannwerken physisch gegen Angriffe absichern können.

Damit die entwickelten Technologien nicht nur theoretisch funktionieren, schafft „SicherNetz“ reale Testumgebungen, die die gesamte Bandbreite der Energieversorgung abdecken. In diesen Anlagen können Technologieanbieter und Start-ups ihre Systeme unter realitätsnahen Bedingungen erproben, etwa in simulierten Umspannwerken oder im militärischen Testzentrum in Erding. Die Simulation von Störereignissen ermöglicht es zudem, die Auswirkungen von Angriffen und die Effektivität der Verteidigungssysteme separat zu untersuchen, ohne den laufenden Betrieb der echten Infrastruktur zu gefährden.

Neben den technischen Aspekten widmet sich das Projekt auch regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Analyse organisatorischer Richtlinien soll Empfehlungen liefern, um rechtliche Hürden für den Einsatz von Abwehrtechnologien abzubauen. Durch die Einbindung von Partnern wie TenneT, den Stadtwerken München sowie verschiedenen Polizeibehörden und Industrieunternehmen wird dem Plan nach sichergestellt, dass die Lösungen direkt auf die Bedürfnisse der Anwender zugeschnitten sind. Langfristig soll so ein digitales Lagebild entstehen, das durch verbesserte Kommunikationsstrukturen eine schnellere Reaktion auf Bedrohungen ermöglicht und die Investitionssicherheit für die Betreiber kritischer Infrastrukturen erhöht. Das Projekt ist auf eine Laufzeit bis Dezember 2029 angelegt.

Stefan Krempl


Mittwoch, 1. April 2026

Zeitenwende bei Rheinmetall: Bundeswehr bestellt neue Kamikaze-Drohnen

Verteidigungsminister Pistorius forciert die Beschaffung sogenannter Loitering Munition für die Litauen-Brigade – trotz Verzögerungen bei anderen Rüstungsprojekten.

Die Bundeswehr rüstet technologisch auf und geht dabei ungewöhnliche Wege. Um die Verteidigungsfähigkeit der neuen Litauen-Brigade sicherzustellen, habe das Bundesverteidigungsministerium den Haushaltsausschuss des Bundestags um grünes Licht für ein weiteres Drohnenprojekt gebeten, berichtet der Spiegel. Im Zentrum stehe diesmal der Rüstungsriese Rheinmetall, der neben den bereits beauftragten Startups Helsing und Stark Defence zum dritten Pfeiler der deutschen Versorgung mit sogenannter Loitering Munition werden soll. Diese Kamikazedrohnen können über einem Zielgebiet kreisen, bis sie einen Angriffsbefehl erhalten, um sich dann präzise auf ihr Ziel zu stürzen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bricht für dieses Vorhaben mit Traditionen. Angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa und des Zeitdrucks bei der Aufstellung des dauerhaft in Litauen stationierten Verbands wurden die üblichen, oft jahrelangen Entwicklungs- und Erprobungszyklen kurzerhand gestrichen. Stattdessen folgt das Ressort dem Prinzip „Lernen im Einsatz“: Die Drohnen sollen direkt bei der Truppe getestet und in enger Abstimmung mit den Herstellern weiterentwickelt werden. Die Vorgabe des Ministeriums lautet dem Bericht zufolge, dass die Systeme von deutschen Unternehmen stammen und bis Anfang 2027 in ausreichender Stückzahl einsatzbereit sein müssen.

Der geplante Deal mit Rheinmetall hat es in sich. In einem ersten Schritt soll der Konzern einen Auftrag über knapp 300 Millionen Euro erhalten, der neben den Flugkörpern auch Bodenstationen, Simulatoren und die initiale Ausbildung umfasst. Perspektivisch strebt das Ressort aber einen gewaltigen Rahmenvertrag im Umfang von rund 2,39 Milliarden Euro an. Dieser würde es der Bundeswehr ermöglichen, bei erfolgreichem Abschluss aller noch ausstehenden Qualifikationstests hohe Stückzahlen abzurufen.

Die Kostenstruktur sorgte im Haushaltsausschuss laut dem Spiegel bereits für Diskussionen. Während die Drohnen von Stark Defence anfangs mit rund 92.000 Euro pro Stück kalkuliert wurden, liegt das Modell von Helsing bei etwa 52.000 Euro. Genaue Stückpreise für das Rheinmetall-System wurden den Abgeordneten zwar noch nicht offiziell mitgeteilt, doch das Ministerium rechtfertigt die Ergänzung durch den „Raider“ mit technischen Alleinstellungsmerkmalen. Dank spezieller optischer Sensoren und der Fähigkeit, ähnlich einer Rakete senkrecht aus einem Startbehälter aufsteigen zu können, erfülle die Drohne eine spezifische Forderung der Truppe, die über die Fähigkeiten der Konkurrenzmodelle hinausgeht.

Doch die Parlamentarier sollen zumindest enge Leitplanken eingezogen haben. Nach den Erfahrungen der letzten Monate habe der Haushaltsausschuss die Rahmenverträge per Maßgabebeschluss auf jeweils eine Milliarde Euro gedeckelt, ist zu vernehmen. Jeder Abruf, der über die erste Festbeauftragung hinausgeht, müsse den Abgeordneten erneut vorgelegt werden. Zudem behalte sich das Ministerium ein Rücktrittsrecht vor, sollte Rheinmetall die endgültige Qualifikation bis Ende April 2027 nicht erreichen.

Während das Drohnen-Projekt zügig voranschreitet, werfen Probleme bei einem anderen Kernvorhaben Schatten auf die Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Rheinmetall. Die Lieferung des Flugabwehrkanonenpanzer Skyranger, der eigentlich die Basis für die Drohnenabwehr der Litauen-Brigade bilden sollte, verzögert sich weiter. Konzernchef Armin Papperger macht Sonderwünsche der Truppe für die Verspätung verantwortlich.

Das Haus von Pistorius sieht die Schuld indes beim Hersteller. Besonders die Integration des Waffenturms in das Trägerfahrzeug „Boxer“ erweist sich als komplizierter als gedacht. Eine von Rheinmetall vorgeschlagene Zwischenlösung auf Lkw-Basis lehnte das Ministerium aufgrund hoher Zusatzkosten und geringem Zeitgewinn ab. Mit den ersten Serienfahrzeugen des Skyranger wird nun erst zwischen Sommer 2027 und 2028 gerechnet – eine Lücke in der Verteidigungsplanung, die nun durch die beschleunigte Beschaffung der offensiven Kamikazedrohnen zumindest psychologisch kompensiert werden muss.

Stefan Krempl

SAP-Chaos bei der GIZ: Millionenprojekt bremst deutsche Entwicklungshilfe

Die Umstellung auf S/4HANA kostet die GIZ über 100 Millionen Euro und sorgt weltweit für unbezahlte Rechnungen sowie erste Kündigungen von Dienstleistern.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat ein Problem mit ihrer eigenen digitalen Transformation. Die staatliche Organisation unterstützt weltweit Entwicklungsländer dabei, moderne und verlässliche digitale Strukturen aufzubauen. Doch im eigenen Haus kämpft sie mit den Tücken einer großangelegten Software-Migration. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, hat die Umstellung auf das neue IT-System SAP S/4HANA zu erheblichen Zahlungsverzögerungen geführt, die Partner und Projekte rund um den Globus belasten.

Der Startschuss für die neue Systemlandschaft fiel im Januar 2026. Doch der Übergang verlief alles andere als reibungslos. Um die Daten aus den betagten Altsystemen in die neue SAP-Welt zu überführen, mussten die Zahlungsströme über den Jahreswechsel komplett gestoppt werden. Die Exekutive räumt nun ein, dass in dieser Phase gar keine Zahlungen geleistet werden konnten. Zwar betont die GIZ, dass Geschäftspartner vorab weltweit über die geplante Pause informiert wurden. Doch die Realität in den Projektländern sieht offenbar düsterer aus, als es die offiziellen Mitteilungen vermuten lassen.

Interne Berichte und Medienrecherchen zeichnen ein Bild von wachsendem Frust. Externe Dienstleister, Berater und Partner warten teilweise seit Wochen auf ihr Geld. Die Auswirkungen sind spürbar: In einigen Regionen verweigerten bereits Hotels die Buchung von Tagungsräumen für GIZ-Projekte, weil Zahlungen ausstanden. In ihrer Auskunft bestätigt die Regierung nun offiziell, dass alle Länder, in denen die GIZ aktiv ist, von den Einschränkungen betroffen sind. Es kam demnach bereits zu vereinzelten Verzögerungen bei der Umsetzung von Projektaktivitäten. Erste Dienstleister hätten aufgrund der ausbleibenden Zahlungen sogar bereits Konsequenzen gezogen und Verträge gekündigt.

Trotz der offensichtlichen Schieflage bleibt die Exekutive bei der Einordnung der finanziellen Tragweite vage. Eine genaue Bezifferung der Anzahl der betroffenen Rechnungsvorgänge oder der Gesamtsumme der ausstehenden Forderungen sei zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, schreibt sie. Auch eine statistische Erfassung der eingegangenen Mahnungen finde nicht statt. Immerhin scheinen die direkten finanziellen Folgeschäden durch Verzug bisher begrenzt zu sein. Die Kosten für Mahngebühren belaufen sich laut Regierungsangaben auf einen Betrag unterhalb von 1000 Euro. Das wirkt Anbetracht eines Projektvolumens von insgesamt 22 Milliarden Euro fast vernachlässigbar – sofern man den Reputationsschaden ausklammert.

Das Projekt „SAP-Transformation“ selbst ist ein kostspieliges Unterfangen. Die Gesamtkosten für die Umstellung belaufen sich auf stolze 101,6 Millionen Euro. Ein Großteil davon, exakt 60,2 Millionen Euro, floss in die Taschen externer Berater und Dienstleister. Dass ausgerechnet ein Projekt dieser Größenordnung, das mit massiver externer Unterstützung gestemmt wurde, zu solch elementaren Problemen wie der Unfähigkeit zur Rechnungsbegleichung führt, wirft Fragen nach der Planung und dem Risikomanagement auf. Das federführende Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verteidigt das Vorgehen aber. Es betont, dass die Entscheidung zur Umstellung nach einer sorgfältigen Abwägung getroffen worden sei und die Risiken kontinuierlich überwacht würden.

Die politische Verantwortung für das IT-Debakel sieht Berlin primär bei der GIZ selbst. Die Implementierung von S/4HANA liege in der unternehmerischen Verantwortung der Organisation. Dennoch wird im Hintergrund bereits über Konsequenzen nachgedacht: Die Option einer unabhängigen Untersuchung der SAP-Migration ist derzeit Gegenstand laufender Abstimmungen. Ein Vertrauensbruch im internationalen Ansehen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit befürchtet das BMZ nicht. Es gbe keinen Anlass, an der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit der GIZ zu zweifeln, auch wenn diese gerade am eigenen Standard-IT-System scheitert.

Für die kommenden Monate verspricht die GIZ Besserung. Man arbeite mit Hochdruck daran, die technischen Prozesse zu optimieren und den Rückstau bei den Rechnungen abzuarbeiten, ist zu vernehmen. Die Exekutive gibt sich zuversichtlich, dass die Verzögerungen im Laufe des Jahres vollständig aufgeholt werden können. Ob die vergrätzten Partner in den über 90 Einsatzländern so lange Geduld haben? Für ein Unternehmen, das die „digitale Transformation“ als Kernkompetenz verkauft, ist der aktuelle Zustand jedenfalls ein Offenbarungseid in Sachen Eigen-Digitalisierung.

Stefan Krempl

Kanzler hält an X fest: Bundesregierung erteilt Bluesky weiter eine Absage

Trotz massiver Kritik an Desinformation und politischer Schlagseite bleibt der Bundeskanzler auf Elon Musks Plattform X präsent und meidet europäische Alternativen.

Die Debatte über die digitale Präsenz der Bundesspitze verschärft sich. Während soziale Netzwerke wie Bluesky und Mastodon als demokratiefreundliche Alternativen an Zulauf gewinnen, bleibt das Bundeskanzleramt seiner Linie treu. In einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Anna Lührmann verteidigt die Bundesregierung ihre Entscheidung, den Kanal „Bundeskanzler“ auf der Plattform X weiterzuführen. Die Begründung aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung liest sich wie ein Balanceakt zwischen staatlichem Informationsauftrag und der stillschweigenden Duldung problematischer Plattformstrukturen.

Lührmann wies in ihrer Anfrage auf die besorgniserregenden Entwicklungen unter der Führung von Elon Musk hin. Sie verwies dabei auf den Ausstieg der Plattform aus dem EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation sowie auf wissenschaftliche Untersuchungen, die X eine Verzerrung politischer Debatten durch die Bevorzugung polarisierender Inhalte attestieren. Besonders kritisch bewertet die Volksvertreterin den fehlenden Forschungszugang, der eine unabhängige Kontrolle der Algorithmen nahezu unmöglich mache. Vor diesem Hintergrund warf sie die Frage auf, warum der Kanzler nicht zumindest das „+1-Prinzip“ nutze, um Beiträge auf dem dezentralen Netzwerk Bluesky zu spiegeln.

Die von Politico veröffentlichte Antwort der Bundesregierung, die unter der Federführung des Regierungssprechers Stefan Kornelius entstand, stützt sich primär auf den verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag zur Information der Öffentlichkeit. Die Regierungsspitze müsse dort präsent sein, wo sich große Teile der Bevölkerung informieren, heißt es. Nach Auffassung der Exekutive darf diese das Feld der Desinformation nicht kampflos räumen. Ein Rückzug von X würde dazu führen, dass verlässliche, staatliche Informationen genau dort fehlten, wo Falschmeldungen besonders intensiv verbreitet würden. Die Bereitstellung von Fakten direkt auf der Plattform sei das effektivste Mittel gegen die dortige Manipulation der öffentlichen Meinung.

Dabei betont das Kanzleramt, dass die reine Präsenz auf einem Kanal nicht mit einer Zustimmung zu den Geschäftspraktiken des jeweiligen Betreibers gleichzusetzen sei. Man beobachte die Lage kontinuierlich, doch das aktuelle Ergebnis dieser Prüfung laute: Weitermachen. Neue Plattformen wie Bluesky lehnt das Kanzleramt mit Verweis auf begrenzte redaktionelle Kapazitäten und eine noch nicht ausreichende geografische Reichweite ab. Die Entscheidung über zusätzliche Kanäle hänge von harten Kriterien wie Zielgruppenrelevanz und dem jeweiligen kommunikativen Umfeld ab.

Für Lührmann ist diese Haltung nur schwer nachvollziehbar. Sie sieht in der Fixierung auf die großen US-Plattformen eine vertane Chance für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Jeder Post, der stattdessen auf europäischen oder dezentralen Plattformen erscheine, sei ein wichtiger Beitrag zur Unabhängigkeit von den Launen einzelner Tech-Milliardäre. Lührmann selbst zieht bereits Konsequenzen: Zwar verfügt sie auf X noch über eine beachtliche Reichweite von über 11.000 Followern. Die Grüne lässt ihren Account dort aber seit dem vorigen Jahr brachliegen. Damit steht sie innerhalb ihrer eigenen Partei allerdings auf verlorenem Posten. Die vier Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Grünen nutzen X weiterhin intensiv für ihre politische Kommunikation, was die Zerrissenheit im Umgang mit der Plattform unterstreicht.

Das Festhalten am Status quo offenbart ein Dilemma der staatlichen Kommunikation im digitalen Zeitalter. Die Regierung finanziert und legitimiert durch ihre bloße Anwesenheit und die damit verbundenen Nutzerinteraktionen indirekt ein System, dessen Regeln sie selbst kritisiert. Der Verweis auf fehlende Kapazitäten für alternative Netzwerke wirkt in einer Zeit, in der digitale Infrastrukturen zunehmend zum Schauplatz geopolitischer Interessen werden, fast schon anachronistisch. Solange die Reichweite das Maß der Dinge bleibt, wird der Kanzler wohl auch weiterhin im digitalen Wohnzimmer von Musk zu Gast sein.

Stefan Krempl

Frontalangriff auf die Anonymität: Verbände warnen vor „Lex Palantir“

Ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und dem Rechtsbereich fordert den Stopp der Pläne für biometrische Massenauswertung und automatisierte Polizeidatenbanken.

Just am 1. April hat ein Bündnis aus 14 Organisationen – darunter Amnesty International, der Chaos Computer Club (CCC), D64, die Digitale Gesellschaft und die Neue Richter*innenvereinigung – eine Warnung an das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium gesandtIn einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Verbände – ganz ohne Scherz – die sofortige Rücknahme zweier Gesetzentwürfe, die unter dem Schlagwort „Lex Palantir“ für Kritik sorgenEs geht um nichts Geringeres als die Legitimierung einer biometrischen Massenüberwachung im Internet und den Aufbau einer „Super-Datenbank“ zur automatisierten Analyse polizeilicher Informationen.

Die geplanten Neuregelungen in der Strafprozessordnung und dem Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) würden es Sicherheitsbehörden erlauben, Fotos und Videos aus dem Internet massenhaft biometrisch abzugleichenWer heute ein Bild in sozialen Netzwerken teilt oder auch nur zufällig im Hintergrund eines Urlaubsschnappschusses landet, könnte künftig automatisiert identifiziert werden.

CCC-Sprecher Matthias Marx moniert: Diese Form der Auswertung sei technisch nur als dauerhafte Massenüberwachung umsetzbar. Nur weil etwas technisch möglich sei, dürfe der Staat nicht die Grundrechte „in die Tonne treten“. Auch Erik Tuchtfeld vom D64 warnt, dass der Staat hier zum Kunden privater Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI werde, deren Geschäftsmodell auf der massenhaften, oft illegalen Extraktion von Gesichtsprofilen aus dem Netz basiere.

Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wiegt schwerDas Gesicht würde zur permanenten Personenkennzahl, was insbesondere die Versammlungsfreiheit bedrohtWenn jeder Besuch einer Demonstration dazu führen kann, dass Teilnehmer über biometrische Verfahren in polizeilichen Datenbanken landen, entsteht ein Abschreckungseffekt für die demokratische TeilhabeZudem belegen Studien eine erhöhte Fehleranfälligkeit dieser Systeme bei People of Colour, was die Gefahr diskriminierender Polizeimaßnahmen drastisch erhöht.

Brisant ist laut den Unterzeichner der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme die geplante automatisierte Datenanalyse, wie sie etwa die Software des US-Anbieters Palantir ermöglicht. Dabei sollen umfangreiche Datenbestände – von Funkzellendaten über Zeugenaussagen bis hin zu sensiblen Berufsgeheimnissen – zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werdenEs entstünden tiefgreifende Persönlichkeitsprofile, die weit über den ursprünglichen Erhebungszweck hinausgehenDas Bündnis beklagt, dass dabei auch Daten von völlig unbescholtenen Personen sowie Opfern und Zeugen in den Fokus der Algorithmen gerieten.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Nutzung dieser sensiblen Realdaten zum Training von KI-Systemen durch private UnternehmenDa Trainingsdaten oft wieder extrahiert werden können, drohe hier ein „Data Leakage“Besonders scharf verurteilen die Verbände die Ausweitung dieser Befugnisse auf das AsylrechtSchutzsuchende, die ohnehin vulnerabel sind, würden durch den biometrischen Abgleich einer umfassenden Ausforschung ihrer Identität unterzogen, die bis in kulturelle und religiöse Merkmale reicht.

Die Juristen im Bündnis bemängeln ferner das Fehlen rechtsstaatlicher Sicherungen: Weder ein Richtervorbehalt noch ausreichende Transparenz- und Benachrichtigungspflichten seien in den Entwürfen vorgesehenDamit fehle den Betroffenen jede Möglichkeit, sich effektiv gegen falsche Verdächtigungen oder rechtswidrige Analysen zu wehrenDas Fazit der Organisationen: Diese Gesetze sind in ihrer jetzigen Form nicht verfassungskonform auszugestalten und müssen daher ersatzlos gestrichen werden.

Stefan Krempl


Dienstag, 31. März 2026

Krisenfeste Kommunikation: Bundesregierung rüstet Digitalfunk für Ernstfall nach

Nach Anschlägen und Netzpannen steht die Sicherheit der Behördenkommunikation im Fokus. Investitionen in physischen Schutz und technische Redundanz sollen die Resilienz stärken.


Die Verlässlichkeit der digitalen Infrastruktur ist in Krisenzeiten die Lebensversicherung einer modernen Gesellschaft. Doch wie steht es um die Kommunikationsfähigkeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, wenn das Stromnetz versagt oder gezielte Angriffe die Technik lahmlegen? In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung nun dargelegt, wie sie den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wetterfest für künftige Herausforderungen machen will. Sie verdeutlicht darin, dass die Sicherheit der kritischen Infrastruktur längst nicht mehr nur ein abstraktes IT-Thema ist, sondern ganz reale bauliche und investive Konsequenzen nach sich zieht.

Der Handlungsbedarf ist nicht theoretischer Natur, wie zwei einschneidende Ereignisse der jüngeren Vergangenheit zeigen. Zum einen sorgte am 6. Mai 2025 ein massives Netzwerkproblem für eine bundesweite Störung des BOS-DigitalfunksZum anderen führte ein mutmaßlich terroristischer Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde am 3. Januar 2026 zu einem tagelangen Stromausfall, von dem rund 45.500 Kunden betroffen waren. Solche Vorfälle offenbaren die Verwundbarkeit der Systeme, auf die sich Bürger im Notfall verlassen müssen.

Die Bundesregierung betont nun in ihrer Antwort, dass der Digitalfunk, der mit über 5000 Basisstationen bereits über 99 Prozent der Fläche Deutschlands abdeckt, kontinuierlich modernisiert werdeEin Pfeiler dabei sei der physische Schutz der Anlagen. Die Exekutive plant für die Jahre 2026 bis 2028 verstärkte Investitionen in physische Barrieren und moderne ÜberwachungstechnikDabei geht es etwa um den Ausbau von Technikgebäuden des Bundes, um die sensiblen Knotenpunkte des Netzes besser vor unbefugtem Zugriff oder Sabotage zu schützenDie finanziellen Mittel in den aktuellen Haushalten von Bund und Ländern hält die Regierung für ausreichend, wobei die Verfügbarkeit und Sicherheit der Systeme bei allen Planungsschritten oberste Priorität genössen.

Kritisch ist die Frage der Autarkie bei einem großflächigen Blackout. Hier orientiert sich die Exekutive an den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ziel ist eine Härtung der Basisstationen, die eine Verfügbarkeit von bis zu 72 Stunden auch ohne externe Stromzufuhr gewährleisten sollDerzeit befinden sich bundesweit 5070 dieser Stationen in einer permanenten Alarmüberwachung, um Störungen sofort detektieren zu könnenParallel dazu prüft die Bundesnetzagentur im Dialog mit den kommerziellen Mobilfunkanbietern, wie auch das zivile Netz resilienter gestaltet werden kann. Es gilt im Krisenfall als wichtige Ergänzung.

Sollten dennoch alle digitalen Stricke reißen, setzt der Bund auf eine mehrstufige Warnstrategie. Selbst bei einem gleichzeitigen Ausfall des Mobilfunks und des BOS-Digitalfunks bleibe die Kommunikation gewährleistet, heißt es in der VorlageWarnmeldungen können in solchen Extremszenarien über Multiplikatoren wie Radiosender verbreitet werden, um die Bevölkerung über den aktuellen Sachstand und Hilfsangebote zu informierenDamit die Abläufe im Ernstfall reibungslos funktionieren, werden verschiedene Notfallszenarien – inklusive Blackouts und gezielter Anschläge – regelmäßig in großangelegten Übungen trainiertDie technische Redundanz wurde der Auskunft zufolge nach den Fehlern vom Mai 2025 zudem so optimiert, dass identische Netzwerkfehler künftig ausgeschlossen werden sollen.

Stefan Krempl