Samstag, 28. März 2026

Stillstand statt Strom: Warum Deutschlands Batterie-Hoffnung auf Standby schaltet

Zehn Batteriewerke laufen, doch Großprojekte stocken. Während China den Markt dominiert, kämpft die Bundesregierung laut einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage mit Pausen, Stopps und dem ACC-Rückzug.

Der Traum von der technologischen Souveränität bei der Elektromobilität ist derzeit von ständigen Auf und Abs geprägt. Die Bundesregierung hebt in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsraktion eine wachsende industrielle Basis hervor. Doch die nackten Zahlen verweisen auf eine Branche im WartemodusIn Deutschland sind demnach aktuell zehn Produktionsstätten für Batteriezellen in Betrieb. Die Euphorie der vergangenen Jahre ist einer nüchternen Realität gewichenBesonders der angekündigte Rückzug der Automotive Cells Company (ACC) aus Kaiserslautern wirkt wie ein Riss im Fundament der deutschen Cleantech-Ambitionen.

Das Joint Venture, an dem Schwergewichte wie Stellantis und Mercedes-Benz beteiligt sind, hat seine Pläne in der Westpfalz faktisch beendet und will sich auf den bestehenden Standort in Frankreich konzentrierenAls Gründe führt die Bundesregierung eine schwache Nachfrage nach Elektroautos in Europa sowie eine angespannte Finanzlage bei den Herstellern anFür die Region Westpfalz bedeutet dies den potenziellen Verlust von bis zu 2000 Arbeitsplätzen und eine empfindliche Delle in der regionalen WertschöpfungDennoch gibt sich die Exekutive in Berlin verhalten optimistisch: Eine endgültige Entscheidung zur Standortschließung sei nach ihrer Kenntnis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final getroffen worden, auch wenn Gespräche mit dem Betriebsrat bereits liefen.

Die Bestandsaufnahme des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt ein zweigeteiltes Bild der deutschen Batterielandschaft. Neben den zehn aktiven Standorten – darunter prominente Werke wie das von CATL in Arnstadt oder kleinere Spezialfertigungen von Varta und BMW – finden sich in der offiziellen Statistik immer mehr Projekte, deren Zukunft ungewiss istDie Regierung unterscheidet hierbei präzise zwischen zwei Kategorien: „Pausiert“ bedeutet, dass die Umsetzung zwar unterbrochen ist, eine spätere Weiterführung aber in Aussicht stehtUnter diesen Modus fallen derzeit die prestigeträchtigen Vorhaben von Northvolt in Schleswig-Holstein und die Batteriefabrik von Tesla in Brandenburg„Gestoppt“ hingegen markiert das endgültige Aus eines ProjektsFünf solcher Vorhaben – etwa von SVolt oder Farasis – sind bereits eingestellt worden, was die Volatilität des Marktes unterstreicht.

Hinter den Kulissen kämpft die Branche mit einem doppelten Druckszenario: Innenpolitisch fehlt es oft an Planungssicherheit, während der globale Wettbewerb – insbesondere durch Überkapazitäten und unfaire Handelspraktiken aus China – zunimmtDie EU verfügt zwar über eine wachsende industrielle Basis, doch der Aufbau ist stark durch ausländische Direktinvestitionen geprägt. Rund 80 Prozent der europäischen Kapazitäten liegen bei Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EUUm gegenzusteuern, setzt die Bundesregierung auf die „Hightech-Agenda Deutschland“Ein zentraler Baustein ist die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster, die als offene Gigafactory den Transfer von Innovationen in die Massenproduktion beschleunigen soll.

Ein weiteres kritisches Feld bleibt die Rohstoffabhängigkeit. Um sich gegen globale Verwerfungen zu wappnen, setzt Berlin auf die Umsetzung des europäischen Critical Raw Materials ActZiel ist es, bis 2030 signifikante Anteile der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung innerhalb der EU zu halten und die Recyclingauoten drastisch zu erhöhenSo sollen etwa bei Lithium bis 2031 mindestens 80 Prozent aus Altbatterien zurückgewonnen werdenAuch bei den Kosten versucht die Exekutive gegenzusteuern: Die Stromsteuersenkung und die Einführung eines Industriestrompreises ab 2026 sollen die energieintensive Fertigung im Land halten. Die Bundesregierung betont zugleich, dass es in Deutschland weiterhin mehrere potenziell geeignete Standorte für großskalige Fabriken gebe . Die Industrie muss nun nur noch die nötige Planungssicherheit finden.

Stefan Krempl

Freitag, 27. März 2026

Wider das Vergessen: Wissenschaftler fordern digitale Identitätsnummer für die Demenzprävention

In einer Stellungnahme plädieren Deutschlands führende Wissenschaftsakademien für eine Neuausrichtung der Demenzvorsorge: Durch die Verknüpfung persönlicher Gesundheitsdaten mittels einer eindeutigen Kennziffer soll das Krankheitsrisiko gesenkt werden. Das entfacht alte Datenschutz-Debatten neu.

Die Zahlen sind alarmierend und zeichnen das Bild einer heraufziehenden gesellschaftlichen Belastungsprobe: Rund 1,8 Millionen Menschen leben in Deutschland aktuell mit einer DemenzdiagnoseOhne umfangreiche Gegenmaßnahmen dürfte diese Zahl bis zum Jahr 2050 auf über 2,7 Millionen ansteigenAngesichts dieser Prognosen und gesamtgesellschaftlicher Kosten, die bereits heute auf über 80 Milliarden Euro geschätzt werden, fordern die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Acatech und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ein Umdenken in der Prävention.

Ihr zentrales Argument: Fast jede zweite Demenzerkrankung ließe sich theoretisch vermeiden, wenn bekannte Risikofaktoren wie Hörverlust, Bluthochdruck oder soziale Isolation frühzeitig und individuell bekämpft würden.

Der Schlüssel zu dieser personalisierten Vorsorge liegt laut einer gemeinsamen Stellungnahme der Forschungsinstitutionen in einer „datengetriebenen Demenzprävention“. Ziel ist die Erstellung individualisierter Risikoprofile, die weit vor den ersten Symptomen Warnsignale erkennen lassenDoch hier stößt die deutsche Wissenschaft auf eine Hürde: Die für eine präzise Risikoanalyse notwendigen Daten sind über unzählige Töpfe verteilt – von Krankenkassenabrechnungen über Hausarztakten bis hin zu Fitness-TrackernUm diese Fragmente zu einem aussagekräftigen Gesamtbild zusammenzufügen, fordern die Akademien die Einführung eines „Unique Identifier“ (UID) im Gesundheitswesen.

Diese eindeutige, lebenslang gültige Personenkennziffer soll es ermöglichen, Datensätze verschiedener Herkunft sicher und einfach zu verknüpfenIn der Forschung würde dies den Aufbau eines nationalen Datenökosystems erlauben, in dem Langzeitstudien wesentlich effizienter durchgeführt werden könnten, erklären die Experten.

Was wissenschaftlich logisch klingt, rührt aber an einem der sensibelsten Themen der deutschen Rechtsgeschichte. Die Forderung nach einem einheitlichen Personenkennzeichen weckt Erinnerungen an die Volkszählungsdebatten der 1980er Jahre und das damit verbundene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Kritiker fürchten seit Jahrzehnten, dass eine solche Nummer den Weg zum gläsernen Bürger – in diesem Fall Patienten – ebnet und Begehrlichkeiten bei Behörden oder Versicherungen wecken könnte.

Die Wissenschaftsakademien sind sich dieser Spannungen bewusst und betonen, dass ein solches System auf höchsten Sicherheitsstandards und dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren müsseNiemand solle zur Datenspende gezwungen werden, doch gelte es, die Bevölkerung vom gesellschaftlichen Nutzen zu überzeugenGeplant ist ferner eine nationale Forschungs- und Präventions-App, die als niedrigschwelliges Werkzeug dienen sollDiese könnte über Spracherkennung oder digitale Fragebögen „digitale Biomarker“ erfassen und den Nutzern direkte Rückmeldungen zu ihrem persönlichen Risiko geben.

Neben der individuellen Ebene, der sogenannten Verhaltensprävention, zielt der datenbasierte Ansatz auch auf die „Verhältnisprävention“ abAnonymisierte Bewegungsdaten könnten Städten beispielsweise helfen zu analysieren, wie gut ihre Viertel körperliche Aktivität fördern – ein wesentlicher Faktor im Kampf gegen den geistigen AbbauLetztlich geht es den Akademien um eine „Dekade für Gehirngesundheit“, die über das Jahr 2026 hinausreicht. Die Gesellschaft soll Demenz nicht länger als schicksalhafte Alterserscheinung, sondern als beeinflussbares Krankheitsbild begreifenOb der Ruf nach der digitalen Kennziffer politisch Gehör findet, bleibt abzuwarten – die wissenschaftliche Notwendigkeit sehen die Akademien angesichts der demografischen Entwicklung als alternativlos an.

Stefan Krempl

Kampf gegen Deepfakes: Bundesrat verlangt härtere Strafen für digitale Gewalt

Mit einer Entschließung drängt die Länderkammer auf ein striktes digitales Gewaltschutzgesetz und die Schließung rechtlicher Grauzonen im Netz.

Die digitale Welt ist längst kein rechtsfreier Raum mehr, doch für die Opfer von bildbasierter sexualisierter Gewalt fühlen sich die bestehenden Hürden oft noch unüberwindbar an. In seiner Plenarsitzung am Freitag hat der Bundesrat ein Signal in Richtung Bundesregierung und Bundestag gesendet. Mit einer Entschließung unter dem Titel „Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt“ verurteilt die Länderkammer alle Formen sexualisierter Übergriffe im NetzDabei heben die Ländervertreter insbesondere die Herstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes hervor, die zunehmend zur Waffe gegen Frauen und Mädchen instrumentalisiert werden.

Die politische Botschaft hinter dem Antrag, den maßgeblich Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben hat: Digitale Gewalt ist kein „Phänomen zweiter Klasse“Der Bundesrat stellt explizit fest, dass die psychischen und sozialen Auswirkungen dieser Taten der physischen Gewalt in nichts nachstehenIn der Begründung wird deutlich, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden muss, die weit über die bloße Strafverfolgung hinausgehtEs brauche ein verzahntes System aus Prävention, verbessertem Opferschutz und einer massiven Stärkung der Medienkompetenz in allen Bevölkerungsschichten, heißt es.

Im Zentrum des Appells steht das geplante digitale Gewaltschutzgesetz der BundesjustizministerinDer Bundesrat begrüßt dieses Vorhaben zwar ausdrücklich, mahnt aber eine zügige Verabschiedung und konkrete Verschärfungen an. Entscheidender Punkt ist die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands für persönlichkeitsrechtsverletzende Deepfakes. Bisher bewegen sich Täter oft in juristischen Nischen, da die Manipulation von Bildmaterial nicht immer lückenlos durch bestehende Paragrafen abgedeckt wird. Zudem fordert die Länderkammer, dass auch das unbefugte Anfertigen sexualisierter Aufnahmen in der Öffentlichkeit – etwa bei sexuell konnotierten, aber durch Kleidung bedeckten Körperbereichen – sowie das nicht einvernehmliche Teilen intimer Bilder wirksam sanktioniert werden.

Wie schmerzhaft und langwierig der Kampf gegen solche Übergriffe sein kann, zeigt der prominente Fall der Moderatorin Collien Fernandes. Sie wurde Opfer von Deepfake-Pornografie und machte öffentlich, wie schwierig es ist, gegen die Verbreitung solcher KI-generierten Inhalte vorzugehen. Ihr Lautwerden verdeutlichte einer breiten Öffentlichkeit, dass es nicht nur um technische Spielereien geht, sondern um die gezielte Zerstörung von Biografien und Reputationen.

Genau hier will der Bundesrat ansetzen und verlangt für Betroffene wirksame zivilrechtliche InstrumenteEs dürfe nicht sein, dass Opfer monatelang auf die Löschung rechtswidriger Inhalte warteten oder an der Sperrung von Accounts scheiterten. Die Forderung nach einer schnellen Sperrmöglichkeit soll den Druck auf Plattformbetreiber erhöhen.

Dass die Länder hier eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, belegen die Verweise auf die vergangenen Jahre. Bereits im Juli 2024 sowie erneut im Juli 2025 hatte der Bundesrat eigene Gesetzentwürfe zum Schutz vor Deepfakes in den Bundestag eingebrachtDie Erwartungshaltung gegenüber der Bundesregierung ist dementsprechend hoch: Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sollen unbedingt in den geplanten Entwurf des Justizministeriums einfließen.

Obwohl die Entschließung für die Bundesregierung rechtlich nicht bindend ist, erhöht sie den politischen Druck. Die Initiative der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), macht deutlich, dass die Länder nicht länger bereit sind, bei der schleppenden Gesetzgebung zuzusehen.

Stefan Krempl

EUDI-Wallet: Digitalministerium ebnet Weg für die digitale Brieftasche

Damit die digitale Brieftasche planmäßig am 2. Januar an den Start gehen kann, will das Digitalressort mit einem neuen "Identitätengesetz" die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Die Bundesregierung treibt die Vorbereitungen für die Einführung der EU-Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) voranZiel der zugrunde liegenden EU-Verordnung ist es, Bürgern und Unternehmen sichere, vertrauenswürdige und nahtlose elektronische Transaktionen über Grenzen hinweg zu ermöglichenMit dem nun vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für ein "Digitale Identitätengesetz" (DIdG) werden die notwendigen nationalen Weichen gestellt, um die europäischen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.

Herzstück des Vorhabens ist die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen verschiedenen BundesbehördenDas BMDS übernimmt dabei laut dem Entwurf die Federführung und ist primär für die Bereitstellung der Wallet-Anwendung sowie die Übermittlung erforderlicher Informationen an die EU-Kommission verantwortlichEs stellt zudem sicher, dass Personenidentifizierungsdaten ordnungsgemäß verknüpft werdenDas Ressort behält sich dabei eine gewisse Flexibilität vor: Die Wallet kann entweder unmittelbar staatlich, im Auftrag oder durch die Anerkennung privater Anbieter bereitgestellt werden.

Ein weiterer zentraler Akteur im neuen Ökosystem ist das BundesverwaltungsamtIhm soll die Aufgabe zukommen, die notwendigen Validierungsmechanismen bereitzustellenFerner ist es dem Plan nach für die Registrierung der sogenannten vertrauenden Beteiligten zuständig. Das sind jene Stellen und Unternehmen, die die Brieftasche für Identitätsnachweise ihrer Kunden akzeptieren wollen. Dafür führt das Bundesverwaltungsamt eine zentrale Liste, um Transparenz und Sicherheit im System zu gewährleisten.

Für die technische Sicherheit und die Überwachung der Standards rückt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den FokusDie Behörde ist für die Einrichtung und Steuerung der nationalen Zertifizierungssysteme zuständigSie überwacht die Gültigkeit der Zertifizierungen, reagiert auf Sicherheitsverletzungen und koordiniert bei Bedarf die Zusammenarbeit der beteiligten ÄmterDamit soll sichergestellt werden, dass die EUDI-Wallet das geforderte hohe Sicherheitsniveau dauerhaft erfüllt und das Vertrauen der Nutzer rechtfertigt.

Die Aufsicht über den gesamten Rahmen der digitalen Brieftasche übernimmt die BundesnetzagenturSie fungiert als einheitliche Anlaufstelle und muss gegenüber der EU Bericht erstattenDurch diese Aufteilung der Kompetenzen will das BMDS eine robuste und rechtssichere Infrastruktur schaffen.

Die Einführung der Brieftasche verspricht Erleichterungen im AlltagNutzer sollen damit nicht nur ihre Identität nachweisen, sondern auch elektronische Attributsbescheinigungen – wie Bildungsnachweise oder Führerscheine – auf dem Smartphone speichern und verwalten könnenBesonders hervorzuheben ist die Integration qualifizierter elektronischer Signaturen, mit denen Verträge künftig mobil und rechtssicher unterzeichnet werden könnten.

Finanziell ist das Projekt ein Kraftakt: Für die Entwicklung der Infrastruktur und den Aufbau des Ökosystems veranschlagt das BMDS bis Ende 2026 Kosten von rund 69,5 Millionen EuroLangfristig erwartet es aber deutliche Effizienzgewinne in der Verwaltung und signifikante Einsparungen in der Wirtschaft durch standardisierte, medienbruchfreie ProzesseFür die Bürger soll die Nutzung der Wallet freiwillig und kostenlos bleiben.

Stefan Krempl


Kartellwächter geben grünes Licht: Glasfaser Nordwest darf weitermachen

Nach jahrelanger Prüfung stellt das Bundeskartellamt das Verfahren gegen die Kooperation von Telekom und EWE ein. Es erlässt aber strenge Auflagen bis 2030.

Der Nordwesten Deutschlands gilt in Sachen digitaler Infrastruktur oft als Vorzeigeregion. Doch hinter den Kulissen rangen Regulierer und Konzerne jahrelang um die richtigen Spielregeln. Nun herrscht vorerst Klarheit: Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag grünes Licht für die Fortführung des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser Nordwest gegeben. Die Kooperation zwischen der Deutschen Telekom und dem Oldenburger Energie- und Telekommunikationsdienstleister EWE AG ist mit dem Kartellverbot vereinbar, da die beteiligten Unternehmen letzte wettbewerbliche Bedenken durch weitreichende Verpflichtungszusagen ausräumen konnten. Damit endet ein Verfahren, das die Branche seit der Gründung des Joint Ventures Anfang 2020 in Atem hielt.

Das Geschäftsmodell der Glasfaser Nordwest ist dabei von strategischer Bedeutung für die Region, tritt das Unternehmen selbst doch gar nicht direkt gegenüber Endkunden auf. Stattdessen fungiert es als reiner Infrastrukturbetreiber, der sein Netz sowohl den Muttergesellschaften als auch anderen Telekommunikationsanbietern offenlegt. Diese mieten sich in die Leitungen ein und bieten darauf ihre eigenen Internet-, Telefon- und TV-Produkte an. Ein solches Open-Access-Modell klingt in der Theorie nach fairem Wettbewerb. Es rief aber die Kartellwächter auf den Plan, die eine Übermacht der beiden Riesen befürchteten.

Bereits Ende 2019 nahm die Behörde unter Andreas Mundt die Zusammenarbeit unter die Lupe und stellte das Verfahren zunächst nur vorübergehend ein. Damals mussten sich Telekom und EWE zu einem Mindestausbau und zur Diskriminierungsfreiheit verpflichten. Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt nun, dass diese Strategie offenbar aufgegangen ist. Laut Kartellamt hat sich im Kooperationsgebiet eine Eigendynamik entwickelt, die selbst die optimistischsten Prognosen übertraf. Während weite Teile Deutschlands noch mit der Digitalisierung kämpfen, werden im Nordwesten bis Ende des Jahres voraussichtlich 90 Prozent der Haushalte und Unternehmen an das Glasfasernetz angeschlossen sein. Damit liegt die Region deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt.

Andreas Mundt betont, dass die Glasfaser Nordwest maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen hat. Dennoch ist das aktuelle „Go“ kein Freifahrtschein ohne Leitplanken. Eine der wichtigsten Regelungen bleibt die sogenannte Karenzzeit: Wenn das Gemeinschaftsunternehmen einen Ausbau beschließt, muss es weiterhin neun Monate warten, bevor der erste Bagger rollt. Diese Frist hat sich den Kartellwächtern zufolge in der Vergangenheit bewährt, da sie verhindert, dass die Marktmacht von Telekom und EWE genutzt wird, um kleinere Wettbewerber durch kurzfristig angekündigte Konkurrenzprojekte aus dem Feld zu schlagen. Diese Schutzmaßnahme wird nun bis zum Jahr 2030 verlängert.

Besonderen Wert legten die Prüfer auf den Netzzugang für Dritte. Inzwischen nutzen zahlreiche alternative Anbieter die Infrastruktur, was den Endkunden eine echte Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Tarifen und Dienstleistern ermöglicht. Dass die Bundesnetzagentur das Vorleistungsangebot ohnehin regulatorisch überwacht, flankiert diese Entwicklung. Doch die Glasfaser Nordwest ging im aktuellen Verfahren noch einen Schritt weiter und machte kommerzielle Zugeständnisse, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Diese Kooperationsbereitschaft wog schwerer als die Tatsache, dass einige Vermarktungsziele für Anfang 2024 aufgrund einer allgemein schwächeren Nachfrage nicht ganz erreicht wurden.

Die neuen Verpflichtungen sind nun bis Ende 2030 festgeschrieben. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass der Glasfaserausbau in der Region bis dahin weitgehend abgeschlossen sein wird, behält sich aber eine erneute Prüfung vor. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt jedoch für die Beteiligten: Die heutige Entscheidung berührt nicht das noch laufende Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort wird weiterhin gestritten, ob die grundsätzliche Freigabe der Gründung aus dem Jahr 2019 rechtens war. Für die Bürger im Nordwesten bedeutet das heutige Signal aus Bonn trotzdem erst einmal Planungssicherheit und die Aussicht auf ein flächendeckendes Highspeed-Netz.

Stefan Krempl

Donnerstag, 26. März 2026

Überwachungs-Poker: Trump fordert schnelle Verlängerung von FISA-Abschnitt 702

Angesichts des Konflikts mit dem Iran drängt US-Präsident Trump auf eine Fortführung des umstrittenen Spionage-Tools. Doch im Kongress formiert sich Widerstand.

In der Dauerdebatte über die Verlängerung des US-Überwachungsgesetzes FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) erhöht Präsident Donald Trump den Druck auf den Kongress. Kurz vor Ablauf der Frist am 20. April forderte der Republikaner nun eine "saubere" Verlängerung der besonders umkämpften Section 702 um 18 Monate. Dieses Werkzeug erlaubt es den Geheimdiensten, die Kommunikation im Ausland ohne richterlichen Beschluss zu überwachen. Trump bezeichnete das laut Politico als essenziell für die nationale Sicherheit und den Schutz von Truppen im Ausland. Besonders die aktuellen militärischen Aktivitäten gegen das iranische Regime dienten ihm als Argument für eine schnelle Entscheidung ohne neue Hürden.

Doch innerhalb der eigenen Partei stößt dieser Vorstoß auf unerwartet harten Widerstand. Eine Gruppe republikanischer Hardliner blockiert das Vorhaben, da sie weitreichende Reformen zum Schutz der Privatsphäre von US-Bürgern fordern. Im Zentrum der Kritik steht die Praxis, dass FBI-Mitarbeiter und andere Behördenvertreter in den massenhaft erhobenen Auslandsdaten gezielt nach Informationen über Amerikaner suchen können. Kritiker sprechen hierbei von einem "Backdoor-Suchlauf", der das verfassungsrechtliche Gebot richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse umgehe.

Speaker Mike Johnson sah sich aufgrund der Rebellion in den eigenen Reihen gezwungen, eine geplante Abstimmung vorerst zu verschieben. Damit verschafft er den Reformbefürwortern wertvolle Zeit. Diese fordern unter anderem, dass Bundesagenten künftig zwingend einen richterlichen Beschluss benötigen, bevor sie Informationen über US-Staatsbürger in den FISA-Datenbanken abfragen dürfen. Ein ähnlicher Änderungsantrag war 2024 nur denkbar knapp gescheitert. Damals hatten Johnson und die Administration gemeinsam massiven Druck ausgeübt, um die Reform zu verhindern.

In dieser verfahrenen Situation könnten die Demokraten zum Zünglein an der Waage werden. Während die Parteilinke die Gunst der Stunde nutzen will, um zusätzliche Schutzmechanismen durchzusetzen, werben etablierte Stimmen wie Jim Himes, das ranghöchste Mitglied der Demokraten im Geheimdienstausschuss, für Trumps Kurs. Himes betonte, er habe bisher keine Beweise dafür gefunden, dass die Trump-Administration das Programm für illegale Zwecke oder zur Verfolgung politischer Gegner missbraucht habe. Dennoch herrscht in der Fraktion Skepsis, ob man einer Regierung, der man im Grunde misstraut, ein derart mächtiges Instrument ohne zusätzliche Zügel überlassen sollte.

Neben der Frage nach richterlichen Beschlüssen rückt ein weiteres Problem in den Fokus: das sogenannte Datenhändler-Schlupfloch. Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU warnen davor, dass Geheimdienste und Polizeibehörden den Schutz der Privatsphäre umgehen, indem sie Standortdaten, Suchverläufe und Transaktionsdaten einfach bei kommerziellen Datenhändlern einkaufen. FBI-Direktor Kash Patel bestätigte jüngst in einer Anhörung, dass diese Daten "wertvolle Erkenntnisse" lieferten. Reformer fordern, diese Hintertür im Zuge der FISA-Verlängerung endgültig zu schließen.

Befürworter einer schnellen Verlängerung argumentieren, dass die bereits 2024 implementierten Reformen ausreichten. Sie warnen vor einem Sicherheitsrisiko, sollte das Gesetz im April auslaufen. Dem halten Gegner wie Jamie Raskin entgegen, dass die Frist künstlich aufgebläht sei. Selbst wenn das Gesetz formell ausläuft, könnten bestehende Genehmigungen des geheimen Überwachungsgerichts die Datensammlung noch monatlich oder gar bis ins nächste Jahr hinein rechtlich absichern. Der Kampf um die digitale Souveränität und die Grenzen staatlicher Überwachung geht damit in Washington in eine entscheidende Phase.

Stefan Krempl

Deutschland-Stack: ODF wird Pflicht für die Verwaltung der Zukunft

Der IT-Planungsrat zementiert die digitale Souveränität: Offene Standards wie ODF sind im neuen Deutschland-Stack verbindlich vorgeschrieben.

Es ist eine Entscheidung mit Nachdruck für die deutsche IT-Landschaft und ein klares Signal in Richtung Silicon Valley und Redmond. Was jahrelang als Empfehlung oder Pilotprojekt in den Fluren der Ministerien kursierte, ist nun amtlich: Die deutsche Verwaltung macht ernst mit der digitalen Souveränität. Der IT-Planungsrat hat mit dem Deutschland-Stack ein technisches Rahmenwerk beschlossen, das den Einsatz des Open Document Format (ODF) sowie des barrierefreien PDF/UA für die gesamte öffentliche Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verbindlich vorschreibt. Damit verliert das proprietäre Word-Format aus Microsofts Office-Paket seine privilegierte Stellung im öffentlichen Sektor.

Dieser Schritt ist kein bloßer technischer Detailaspekt, sondern das Fundament einer strategischen Neuausrichtung, die im Koalitionsvertrag verankert ist und nun durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in die Tat umgesetzt wird.

Der einschlägige Beschluss des 49. IT-Planungsrats, auf den die Document Foundation aufmerksam gemacht hat, definiert präzise Standards für eine moderne, interoperable IT-Architektur. Neben klassischen Dokumentenformaten wie ODF, JSON, XML und CSV umfasst das Papier zukunftsweisende Technologien wie das Model Context Protocol für generative KI sowie Cloud-Standards des Sovereign Cloud Stack (SCS). Ziel: Die Abhängigkeit von einzelnen Großkonzernen wie Microsoft – der sogenannte Vendor Lock-in – soll reduziert werden.

Wenn Dokumente, die mit Steuergeldern erstellt wurden, nur mit teurer proprietärer Software korrekt gelesen oder bearbeitet werden können, ist das laut der neuen Leitlinie ein unhaltbarer Zustand für eine moderne Demokratie. ODF hingegen ist seit 2006 ein ISO-Standard und garantiert durch seine Offenheit, dass Informationen auch in Jahrzehnten noch zugänglich sind, unabhängig davon, welcher Softwareanbieter gerade den Markt dominiert.

Die oft vorgebrachten Einwände gegen eine solche Umstellung – etwa mangelnde Reife des Formats oder zu hohe Umschulungskosten – lässt die aktuelle politische Dynamik nicht mehr gelten. Mit dem Verweis auf europäische Regulierungen wie den Cyber Resilience Act (CRA) und die Interoperabiltätsverordnung (Interoperable Europe Act) wird deutlich, dass Deutschland hier eine Vorreiterrolle einnimmt, die logisch in den EU-Rechtsrahmen eingebettet ist. Länder wie Frankreich oder Großbritannien haben bereits ähnliche Wege eingeschlagen. Doch der Deutschland-Stack hebt die Verbindlichkeit auf ein neues Niveau. Er integriert die Wahl von ODF in ein ganzheitliches Ökosystem, das von der KI-Entwicklung über virtualisierte Infrastrukturen bis hin zu DevSecOps reicht.

Für die IT-Abteilungen der Behörden bedeutet das zwar zunächst Anpassungsaufwand bei Workflows und Bestandsdokumenten. Doch langfristig dürften die Vorteile einer kontrollierbaren und transparenten Infrastruktur überwiegen. Die Botschaft an andere europäische Regierungen ist dabei fast schon provokant: Die technischen und rechtlichen Hürden sind genommen, die Werkzeuge wie die LibreOffice-Technologie stehen bereit – es fehlt nur noch der politische Wille. Deutschland hat diesen nun in ein offizielles Regelwerk gegossen, das die digitale Verwaltung bis mindestens 2028 prägen wird. Es ist ein Abschied von der Bequemlichkeit proprietärer Standards zugunsten einer resilienten, souveränen digitalen Zukunft.

Stefan Krempl