Donnerstag, 15. Oktober 2026

EU-weiter Elektroschrott: Nur 12,3 Kilogramm pro Kopf gesammelt

Neue Eurostat-Daten verweisen auf ein alarmierendes Missverhältnis: Deutschland verkauft massenhaft Geräte, versagt aber beim Recycling und droht EU-Quoten zu verfehlen.

Der Berg an Elektroschrott wächst in Europa kontinuierlich an – und Deutschland nimmt dabei eine unrühmliche Sonderrolle ein. Aktuellen Daten des EU-Statistikamtes Eurostat zum Internationalen Tag des Elektroschrotts zufolge gehört die Bundesrepublik zu den europäischen Spitzenreitern beim Neukauf von Elektronik, schneidet bei der Rücknahme und dem Recycling aber schlecht ab. 2024 wurden in der EU rund 14,6 Millionen Tonnen neue Geräte verkauft – ein massiver Anstieg von 91 Prozent seit 2012. Der EU-Durchschnitt bei der Sammlung von Altgeräten lag bei 12,3 Kilogramm oder insgesamt 5,5 Millionen Tonnen.

Während einige Mitgliedsstaaten hohe Quoten erreichen, offenbart sich ein alarmierendes Missverhältnis. Im Ländervergleich gehören Staaten wie Österreich, Deutschland, Dänemark, Spanien und die Niederlande mit Verbrauchswerten von 35,6 bis 38,2 Kilogramm pro Kopf zu den Spitzenreitern. Deutschland belegt dabei mit rund 38 Kilogramm einen Top-Platz. Doch mit einer amtlichen Sammelquote von 28,7 Prozent landet Deutschland im europäischen Vergleich im hinteren Feld. Zu den Schlusslichtern bei den Sammelraten zählen ferner Staaten wie Italien, Slowenien und Griechenland. Damit verfehlt die Bundesrepublik die verbindliche EU-Vorgabe von 65 Prozent meilenweit.

Umweltverbände wie das Europäische Umweltbüro (EEB) schlagen Alarm, da der Sektor noch immer weit von einer echten Kreislaufwirtschaft entfernt ist. Isabelle Radovan vom EEB moniert, dass Europa mehr Elektronik als je zuvor verbrauche und entsorge, ohne dass strukturelle Mängel behoben würden. Die wachsende Nachfrage verschlinge endliche Rohstoffe wie Lithium, Palladium und Kupfer. Rohstoffgewinnung und -verarbeitung verursachten global 55 Prozent der Treibhausgasemissionen, bis zu 40 Prozent der gesundheitlichen Belastungen durch Feinstaub sowie 90 Prozent des landbasierten Biodiversitätsverlusts. Kurze Produktlebensdauern, Reparaturhindernisse und unsachgemäße Entsorgung verschärften diese ökologischen Folgen. Große Mengen an Elektroschrott landeten im Restmüll oder würden illegal exportiert. Dies setze toxische Schadstoffe frei, zudem drohten Brände durch beschädigte Lithium-Ionen-Akkus.

Angesichts der Zahlen fordern Umweltorganisationen die EU-Kommission nachdrücklich auf, die anstehende Überarbeitung der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment). Auch Reparatur und Wiederverwendung müssen verbindlich gestärkt werden. Marie-Jeanne Gaertner von RREUSE weist darauf hin, dass die Vorbereitungsraten zur Wiederverwendung mit unter zwei Prozent extrem gering seien, da die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) dies bisher nicht finanziere. Inés Alberico von Right to Repair Europe ergänzt, dass Instrumente wie Reparatur-Gutscheine helfen könnten. Diese erforderten aber verlässliche Finanzierungen über zweckgebundene EPR-Gebühren im Rahmen der EU-Richtlinie über Elektro-Altgeräte.

Stefan Krempl

Sonntag, 11. Oktober 2026

Live-Streaming: UN warnen vor Übertragung von Hinrichtung von US-Attentäter

Das US-Militär exekutiert Nidal Malik Hasan im Dezember per Erschießungskommando – und will das blutige Spektakel im Netz übertragen. Die Vereinten Nationen schlagen Alarm.

Die Vereinten Nationen haben scharfe Kritik an den Plänen der US-Regierung geübt, die für Dezember geplante Hinrichtung des Attentäters Nidal Malik Hasan per Livestream zu übertragen. Ein derartiges Vorgehen komme einer öffentlichen Hinrichtung gleich und verstoße gegen das absolute Folterverbot, warnte das UN-Menschenrechtsbüro in Genf. Sprecherin Shabia Mantoo betonte, dass öffentliche Exekutionen eine Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung darstellten. Die Nichtbeachtung dieses Grundsatzes mache die Hinrichtung willkürlich und verletze sowohl das Recht auf Leben als auch das Verbot von Folter.

Auch UN-Sprecher Stéphane Dujarric nannte die Aussicht auf eine staatlich angeordnete Tötung vor laufenden Kameras in New York schlicht abscheulich. Die Kontroverse entzündet sich an dem Fall des früheren Militärpsychiaters Hasan, der 2009 auf dem Stützpunkt Fort Hood in Texas 13 Menschen erschossen und 32 weitere verletzt hatte. Ein Militärgericht hatte ihn daraufhin zum Tode verurteilt. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth bestätigte nun unlängst auf X und in einem Interview, dass die Exekution durch ein Erschießungskommando am 3. Dezember öffentlich im Internet übertragen werden soll, um als Abschreckung zu dienen.

US-Präsident Donald Trump erklärte am Rande einer Veranstaltung, er sei zwar nicht direkt in die Entscheidung über den Livestream involviert gewesen. Er könne diese aber nachvollziehen, da ein Exempel statuiert werden solle. Zugleich hatte er die Hinrichtung zuvor genehmigt.

US-Vizepräsident J.D. Vance äußerte dagegen Zweifel, ob es tatsächlich zu der Live-Übertragung kommen werde. Auch er verwies aber auf die Schwere der Taten Hasans. Vance kündigte an, sich den Stream im Falle einer Ausstrahlung nicht anzusehen.

Das UN-Menschenrechtsbüro verwies in diesem Zusammenhang auf einen erst kürzlich veröffentlichten Bericht, der weltweit steigende Hinrichtungszahlen anprangert. Demnach wurden 2024 in 15 Staaten fast 1520 Exekutionen registriert, was einem Anstieg von rund 32 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspreche. Neben den aktuellen Vorgängen in den USA verwiesen die Vereinten Nationen auf weitere Problemfälle wie jenen der zum Tode verurteilten Christa Pike in Tennessee, die kürzlich eine falsch gesetzte Giftinjektion überlebte. Das UN-Menschenrechtsbüro erneuerte seine generelle Forderung nach der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. Es mahnte, dass Staaten unter keinen Umständen grausame, unnötig schmerzhafte oder demütigende Hinrichtungen durchführen dürften.

Stefan Krempl

Donnerstag, 8. Oktober 2026

Spyware, Suchbegriffe und Catcher: Geheimdienste rüsten bei Überwachung auf

Der neue Bericht des Kontrollgremiums zeigt einen deutlichen Anstieg staatlicher Eingriffe 2024, vor allem bei verdeckten Auskunftsersuchen und beim Einsatz von IMSI-Catchern.

Die Nachrichtendienste des Bundes greifen bei der Aufklärung potenzieller Gefahren zunehmend auf verdeckte Auskunftsersuchen und technische Überwachungsmittel zurück. Wie aus der aktuellen Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) an den Bundestag hervorgeht, haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) 2024 die Zügel bei der Eingriffssphäre spürbar angezogen. Neben den klassischen Überwachungsmaßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz verzeichneten vor allem die Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz einen signifikanten Zuwachs.

Ein zentrales Instrument der strategischen Telekommunikationsaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst bleibt laut dem Bericht die automatisierte Überwachung internationaler Datenströme nach Paragraph 5 des Artikel 10-Gesetzes. Dabei filtert der BND gebündelte Telekommunikationsverkehre mithilfe gezielter Suchbegriffe, um Gefahren wie den internationalen Terrorismus oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen frühzeitig zu erkennen. Im ersten Halbjahr 2024 ordnete das Bundesinnenministerium mit Zustimmung der Kontrollorgane 508 Suchbegriffe an, im zweiten Halbjahr stieg diese Zahl leicht auf 537. Die Intensität dieser Überwachung konzentrierte sich dabei ausschließlich auf die Bereiche Terrorismus und Proliferation.

Auf Basis dieser Selektoren erfasste der Auslandsnachrichtendienst im gesamten Jahr 157 Telekommunikationsverkehre, die sowohl Sprachverbindungen als auch E-Mails umfassten. Trotz dieser breiten Filterung stufte der Dienst im Jahresverlauf lediglich 23 Erfassungen als nachrichtendienstlich relevant ein und verarbeitete sie als offizielle Meldungen. Ein historischer Vergleich verdeutlicht die veränderten Prioritäten und rechtlichen Rahmenbedingungen: Noch im ersten Halbjahr 2017 setzte der BND mehr als 7600 Suchbegriffe ein, woraufhin die Zahlen in den Folgejahren schrittweise und massiv zurückgingen.

Einen besonders kräftigen Anstieg wiesen 2024 die Befugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz auf. Das Normenwerk erlaubt es den drei Bundesdiensten, bei Fluggesellschaften, Finanzdienstleistern, Telekommunikationsanbietern und dem Bundeszentralamt für Steuern kunden- und nutzerbezogene Auskünfte einzuholen. Im Berichtszeitraum führten die Behörden insgesamt 176 solcher Auskunftsverlangen durch – ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr, in dem 114 Fälle gezählt wurden. Die Reichweite dieser Maßnahmen ist beträchtlich: Allein im zweiten Halbjahr 2024 waren hiervon 492 Personen betroffen, aufgeteilt in 215 Haupt- und 277 Nebenbetroffene.

Noch dynamischer entwickelte sich der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher. Mit diesen technischen Geräten simulieren die Geheimdienste eine Mobilfunkbasisstation, um den genauen Standort aktiv geschalteter Smartphones zu lokalisieren oder deren eindeutige Geräte- und Kartennummern zu ermitteln. Im Jahr 2024 griffen BfV, BND und MAD insgesamt 56 Mal zu dieser Maßnahme. Im Vergleich zum Vorjahr mit 37 Einsätzen bedeutet dies einen Anstieg um mehr als 50 Prozent. Der Einsatz dieser Catcher gilt in der Praxis oft als entscheidender Ermittlungsschritt, um Anonymisierungsversuche verdächtiger Personen zu durchkreuzen und eine zielgerichtete Telekommunikationsüberwachung überhaupt erst zu ermöglichen.

Heikel bleibt die nachgelagerte Transparenz gegenüber den betroffenen  Bürgern. Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass Personen über heimliche Überwachungsmaßnahmen im Nachhinein benachrichtigt werden müssen. Die Realität sieht indes anders aus: Bei den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz wurde 2024 bei 65 Prozent der geprüften Personen von einer Benachrichtigung vorerst oder weiterhin abgesehen, da eine Gefährdung des Aufklärungszwecks nicht ausgeschlossen werden konnte. Lediglich 15 Prozent der Betroffenen erhielten tatsächlich eine nachträgliche Information. Der Bericht unterstreicht damit das anhaltende Spannungsverhältnis zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten Fernmeldegeheimnis und dem weitgehend im Verborgenen agierenden Sicherheitsapparat.

Stefan Krempl

Sonntag, 4. Oktober 2026

69 Prozent Automatisierung: Künstliche Intelligenz soll den Gastro-Service revolutionieren

Eine Denkfabrik lotet aus, wie KI und Robotik den akuten Fachkräftemangel in der Gastwelt lindern, Abläufe optimieren und Routinen verlässlich übernehmen könnten.

Der wirtschaftliche Druck auf den gesamten Dienstleistungssektor der Gastwelt nimmt zu. Ein anhaltender Mangel an Fach- und Arbeitskräften, steigende Kosten, eine schwankende Nachfrage sowie wachsende bürokratische Auflagen belasten Hotelbetriebe, Gastronomieunternehmen, Reiseveranstalter und Freizeiteinrichtungen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund hat eine Expertengruppe der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt ein Impulspapier erarbeitet, das Wege aus der Krise durch den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Robotik und durchgängiger Digitalisierung aufzeigt. 

Das Dokument versteht sich nicht als starrer Technikkatalog, sondern soll als Ideengeber die unternehmerische Initiative stärken und einen Wandel in der Branche anstoßen. Der Grundgedanke ist dabei denkbar einfach: Moderne Technologie soll zeitraubende Routineaufgaben übernehmen, damit den Beschäftigten wieder mehr Zeit fürs eigentliche Kerngeschäft bleibt: die persönliche Gastfreundschaft.

Wie groß die ungenutzten Effizienzreserven in der Praxis tatsächlich sind, verdeutlicht eine Studie des Fraunhofer IAO im Auftrag des Thinktanks. Demzufolge weisen 69 Prozent aller Arbeitsabläufe in Hotelbetrieben ein hohes Potenzial für Digitalisierung und Automatisierung auf. Ds betrifft essenzielle Bereiche wie die Personal- und Warenwirtschaft, die direkte Kommunikation mit Gästen sowie die energetische Betriebssteuerung. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, verfolgen die Experten vier zentrale Ziele: die Stärkung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, die Entlastung des Personals, die Steigerung der Service- und Erlebnisqualität sowie die Bewahrung der persönlichen Betreuung.

Für eine erfolgreiche Implementierung digitaler Werkzeuge bedarf es nach Ansicht der Branchenkenner pragmatischer Ansätze statt unkonkreter Zukunftsversprechen. Unternehmen müssen klar analysieren, welches Problem eine Anwendung löst, wie hoch die Kosten ausfallen und wie sich die Lösung in die täglichen betrieblichen Abläufe integrieren lässt. Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe eröffnen sich dadurch erhebliche Chancen. Da Digitalisierung, KI und Automation längst keine rein technischen Sonderprojekte mehr sind, schlägt die Denkfabrik vor, in größeren Unternehmen eine Position als Chief AI Officer auf Führungsebene zu verankern. Diese Führungskraft soll die digitale Transformation strategisch steuern, Zuständigkeiten klar definieren und den Veränderungsprozess im Unternehmen aktiv vorantreiben.

Um Betrieben den Einstieg zu erleichtern, sieht das Konzept flächendeckende Checks der KI-Einsatzbereitschaft vor, die den ökonomischen Nutzen und konkrete Fahrpläne für Investitionen aufzeigen. Ebenso essenziell ist der Aufbau einer branchenweiten Daten- und Wissensinfrastruktur. Einheitliche Standards für Angebote, Preise sowie Verfügbarkeiten und offene Schnittstellen zwischen den verschiedenen Betriebssystemen sollen Insellösungen verhindern. Ergänzt wird dies durch den Einsatz intelligenter Systeme zur automatisierten Personalplanung, KI-gestützter Gästekommunikation und einem digitalen Energiemanagement. Zudem fordert der Thinktank sichere Experimentierräume, in denen Betriebe neue Software und Roboter risikoarm testen können, ohne sofort rechtliche oder finanzielle Konsequenzen befürchten zu müssen.

Damit neue Technologien Akzeptanz finden, muss sich auch die Unternehmenskultur anpassen. Die Taskforce schlägt daher praxistaugliche Schulungswerkstätten, mehrsprachige digitale Onboarding-Prozesse, Train-the-Trainer-Konzepte sowie Ambassador-Programme vor. Wenn sich Berufsbilder verändern, sollen gezielte Qualifizierungs- und Reskilling-Pfade den Beschäftigten neue Aufgabenbereiche eröffnen, beispielsweise im Qualitätsmanagement von KI-Generaten oder in der Beschwerdebearbeitung.

Neben übergreifenden Ansätzen beinhaltet das Papier spezifische Impulse für die verschiedenen Teilbereiche der Gastwelt. Für die Hotellerie stehen kontaktlose, mobile Check-in-Systeme und dynamisches Pricing über KI-gestütztes Revenue-Management im Vordergrund. Der Foodservice-Sektor und Großküchen sollen durch eine präzise, datenbasierte Produktionsplanung gezielt Lebensmittelabfälle reduzieren. Im Tourismus geht es vor allem darum, Daten maschinenlesbar aufzubereiten, um in KI-basierten Such- und Buchungsportalen sichtbar zu bleiben. Freizeiteinrichtungen wiederum können mithilfe intelligenter Besucherlenkung Belastungsspitzen reduzieren und Wartezeiten verkürzen.

Die Verfasser fordern auch mehr Unterstützung von der Bundespolitik. Neben dem beschleunigten Ausbau der digitalen Infrastruktur mit Glasfaser und modernen Mobilfunknetzen sowie klaren Transparenz- und Haftungsregeln ruft die Denkfabrik nach steuerlichen Anreizen wie Sonderabschreibungen. Da bestehende staatliche Förderprogramme oft zu komplex und langsam seien, regt der Thinktank die Gründung einer zentralen, digital ausgerichteten „Gastwelt-Bank“ an. Diese spezialisierte Förderbank soll Investitionen in Software, Schnittstellen und Qualifizierung unbürokratisch und schnell ermöglichen, um den Betrieben den Schritt in die digitale Zukunft zu erleichtern.

Stefan Krempl

Vom Stresstest zur Souveränität: Das Comeback von Aleph Alpha mit KI-Modell Kolibri

Mit Open Weight und europäischer Compliance: Wie Aleph Alpha mit seinem neuen Modell Kolibri im Windschatten von OpenAI punkten will.

Mit der Veröffentlichung von Kolibri unternimmt Aleph Alpha einen gezielten Befreiungsschlag auf dem europäischen KI-Markt. Das am 3. Oktober als Open-Weight-Modell unter der Lizenz Apache 2.0 bereitgestellte große Sprachmodell richtet sich speziell an geschäftskritische Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Industrie. Im direkten Vergleich mit der globalen Konkurrenz setzt Kolibri einen klaren Schwerpunkt auf die deutsche Sprache und garantiert Unternehmen sowie Behörden verlässliche Konformität mit dem AI Act, dem Datenschutz und dem Urheberrecht.

Technisch zeichnet sich Kolibri nach Angaben von Aleph Alpha vor allem durch eine extrem niedrige Halluzinationsrate aus. Klassische Large Language Models (LLMs) neigen bei unvollständigen Informationen häufig zu Spekulationen oder Fehlinformationen. Kolibri ist dagegen darauf trainiert, Wissenslücken explizit einzuräumen und Antworten strikt an belegbare Quellen zu binden. Um diese Verlässlichkeit zu erzielen, nutzte das Entwicklungsteam ein spezielles Trainingsverfahren mit synthetischen Daten. In einem dynamischen Drei-Akteure-System forderten gegnerische KI-Komponenten das Hauptmodell fortlaufend heraus, indem sie relevante Informationen aus Dokumenten entfernten und gezielte Fehlinformationen einschleusten. Dadurch soll Kolibri eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber irreführenden Eingaben und Kontexten entwickelt haben.

Diese Ausrichtung macht sich in praxisnahen Leistungsvergleichen bemerkbar. Bei spezialisierten Benchmarks für Schlüsselsektoren wie die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Luft- und Raumfahrt, die Halbleiterbranche und den deutschen öffentlichen Sektor behauptet sich Kolibri dem Hersteller zufolge erfolgreich gegen deutlich größere internationale Modelle.

Das LLM steht zugleich für den strategischen Neuanfang von Aleph Alpha nach einer veränderten Marktpositionierung. Nach intensiven internen Debatten und dem Zusammenschluss mit dem kanadischen KI-Startup Cohere entschied sich das Management bewusst gegen das Nischendasein einer reinen KI-Boutique. Wie Führungskraft Ilhan Scheer im CEO-Podcast von Table Briefings erläutert, gingen der Fusionsentscheidung ab Ende 2025 intensive Diskussionen voraus, in denen anfängliche Bedenken bezüglich der Fokussierung und des Talentplatzerhalts ausgeräumt werden mussten. Letztlich überwog das Ziel, im Windschatten dominanter US-Anbieter wie OpenAI oder Anthropic eine eigenständige, europäische Alternative für datensensible Industrie- und Verwaltungsprozesse aufzubauen – ein Anspruch, den das Unternehmen mit dem Start von Kolibri nun untermauern will.

Stefan Krempl

Samstag, 3. Oktober 2026

UN-Cybercrime-Abkommen: EU-Kommission drängt auf weitere Verschärfungen

Trotz scharfer Kritik von Bürgerrechtlern will Brüssel das umstrittene UN-Abkommen per Zusatzprotokoll auf weitere Straftatbestände ausweiten.

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen Ratsbeschluss vorgelegt, um im Namen der Europäischen Union an den anstehenden Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zur neuen UN-Cybercrime-Konvention teilzunehmen. Das globale Abkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Computerkriminalität und zum grenzüberschreitenden Austausch elektronischer Beweismittel war am 24. Dezember 2024 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und im Oktober 2025 in Hanoi zur Unterzeichnung ausgelegt worden.

Die EU und zahlreiche Mitgliedstaaten wie Deutschland haben den Vertrag gezeichnet. Das EU-Parlament erteilte im Mai seine Zustimmung. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürgerrechtsorganisationen warnen aber seit Langem eindringlich vor dem Regelwerk. Sie befürchten, dass die weitgehenden Befugnisse zur Überwachung und Datenübergabe von autoritären Staaten missbraucht werden könnten, um Regimekritiker, Journalisten und Aktivisten grenzüberschreitend zu verfolgen und Grundrechte auszuhöhlen.

Ungeachtet dieser Bedenken läutet Brüssel nun die nächste Phase der internationalen Regeldefinition ein. Gemäß der UN-Resolution 79/243 soll das Ad-hoc-Komitee der Vereinten Nationen ein Ergänzungsprotokoll ausarbeiten, das vor allem die Aufnahme weiterer Straftatbestände prüfen und festlegen soll. Für diese Verhandlungen sind zwei zehntägige Sitzungen angesetzt: Die erste Verhandlungsrunde soll vom 18. bis 29. Januar 2027 in Wien stattfinden, gefolgt von einer zweiten Runde im Jahr 2028 in New York. Erst wenn mindestens 60 Staaten der Hauptkonvention beigetreten sind, werden die Ergebnisse der Vertragsstaatenkonferenz zur finalen Entscheidung vorgelegt.

In ihren Richtlinien betont die EU-Kommission, dass der Verhandlungsprozess offen, inklusiv und transparent gestaltet werden müsse und auch Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft das Einbringen ihrer Positionen ermöglichen sollte. Ferner fordert Brüssel, dass vor der inhaltlichen Ausarbeitung zunächst geprüft werden müsse, ob ein solches Zusatzprotokoll überhaupt notwendig, sinnvoll und machbar sei.

Sollte die Entscheidung für inhaltliche Gespräche fallen, will die Kommission sicherstellen, dass Straftatbestände präzise, eng gefasst sowie technologieneutral definiert werden. Ein zentraler Punkt betrifft Delikte, die nicht zwingend Computerkriminalität im engeren Sinne darstellen, aber durch IT-Systeme ermöglicht oder in ihrer Wirkung erheblich verstärkt werden – wie etwa Terrorismus, Menschenhandel oder organisierte Kriminalität.

Um den kritischen Einwänden rund um Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit zu begegnen, unterstreicht die Empfehlung, dass jegliches Zusatzprotokoll mit der EU-Grundrechtecharta, dem Unionsrecht und bestehenden internationalen Verträgen wie der Budapester Cybercrime-Konvention vereinbar sein müsse. Die strikten Schutzstandards für Grundrechte und das Recht auf Verweigerung der Zusammenarbeit nach den Vorgaben des Hauptabkommens sollten uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Kommission wird als Verhandlungsführerin für die EU fungieren und dabei eng mit den EU-Ländern und den zuständigen Ratsarbeitsgruppen zusammenarbeiten, um eine einheitliche Position Europas zu gewährleisten.

Stefan Krempl

Freitag, 2. Oktober 2026

Täuschung mit Millionenfolge: Firmenschatzmeister haftet nach CEO-Betrug

Ein leitender Finanzmanager veranlasste nach einem Social-Engineering-Angriff Millionenüberweisungen am Kontrollsystem vorbei. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied hart.

In einer digital vernetzten Unternehmenswelt gehört der sogenannte CEO-Betrug zu den perfidesten Angriffsvektoren im Bereich Wirtschaftskriminalität. Ein aktueller Fall, der das Landesarbeitsgericht NRW in Köln beschäftigt hat und nun beim Bundesarbeitsgericht vorliegt, wirft ein Schlaglicht auf die Schnittstelle zwischen IT-Sicherheit, interner Governance und persönlicher Haftung von Mitarbeitern (Az.: 8 AZR 164/26). Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein ehemaliger Head of Global Treasury, der Opfer einer ausgefeilten Social-Engineering-Attacke wurde. Er setzte sich dabei aber in einem Ausmaß über interne Sicherheitsarchitekturen hinweg, dass das nun juristische Konsequenzen nach sich zieht.

Der betroffene Finanzchef war in seinem Unternehmen mit umfassenden Vollmachten für die Abwicklung internationaler Zahlungsströme ausgestattet. Über einen längeren Zeitraum hinweg kontaktierten ihn Kriminelle, die sich mit gefälschten Identitäten als Vorstände und externe Berater ausgaben. Unter dem Vorwand streng vertraulicher, angeblich unternehmenskritischer Akquisitionen forderten die Betrüger den Finanzmanager auf, Millionensummen auf ausländische Konten zu transferieren. Anstatt die ungewöhnlichen Transaktionen zu hinterfragen, ließ sich der Abteilungsleiter auf die manipulative Gesprächsführung der Angreifer ein und veranlasste schrittweise Überweisungen in zweistelliger Millionenhöhe.

Besonders schwer wiegt in dem Fall, dass sich im Laufe des Geschehens zahlreiche Warnsignale häuften. Neben extrem ungewöhnlichen Empfängerarchitekturen im Ausland und intransparenten Zahlungszwecken widersprachen die Vorgänge eklatant den etablierten Richtlinien der Firma. Um die angeblich hochgeheimen Transaktionen nicht zu gefährden, ging der Manager dazu über, die intern verankerten Kontrollmechanismen aktiv zu umgehen. Das im Finanzwesen elementare Vier-Augen-Prinzip sowie automatisierte Freigabeprozesse wurden von ihm eigenmächtig ausgehebelt. Selbst als interne IT-Systeme und Nachfragen aus der Buchhaltung Bedenken aufkommen ließen, setzte der Treasury-Chef die Zahlungen fort, ohne die Geschäftsführung auf offiziellem Wege zu informieren.

Erst als das Fehlen der enormen Geldsummen bei einer konsolidierten Abschlussprüfung auffiel, flog der Betrug auf. Das Unternehmen reagierte unverzüglich mit einer fristlosen außerordentlichen Kündigung des Managers und forderte den entstandenen Millionenschaden gerichtlich von ihm zurück. Der Betroffene wehrte sich gerichtlich gegen seine Entlassung und argumentierte, selbst Opfer einer hochkomplexen Straftat geworden zu sein. Er habe im vermeintlichen Interesse der Firma gehandelt und sei durch den psychologischen Druck der Betrüger getäuscht worden.

Das Landesarbeitsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und entschied zugunsten des Arbeitgebers. Die Richter hielten die außerordentliche Kündigung für rechtmäßig und bejahten zudem umfangreiche Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Finanzchef. Wer Warnsignale schuldhaft ignoriere und Sicherheitsbarrieren bewusst außer Kraft setze, handle grob fahrlässig und verletze seine arbeitsvertraglichen Treuepflichten in erheblichem Maße. Die Täuschung durch Dritte entbinde eine Führungskraft nicht von der Pflicht, Mindeststandards der IT- und Finanzsicherheit einzuhalten.

Rechtsexperten ordnen das Urteil als wegweisendes Signal für die betriebliche Cyber-Sicherheit ein. Stefan Hessel von der Kanzlei Reuschlaw betont die Tragweite des Urteils: „Die Entscheidung zeigt, dass bei Social-Engineering-Fällen nicht nur der Angriff selbst, sondern auch ein eigenmächtiges Abweichen von bestehenden Kontrollmechanismen rechtlich relevant werden kann." Besonders kritisch werde es, wenn erkennbare Warnsignale unbeachtet blieben und Kontrollmechanismen bewusst umgangen würden. Unternehmen, die Mitarbeitern klare Vorgaben machten und diese auch überwachten und durchsetzten, könnten ihr Risiko deutlich reduzieren.

Das Urteil macht deutlich, dass technische Schutzmaßnahmen und Compliance-Richtlinien in Unternehmen keine bloßen Papiertiger sein dürfen. Das letzte Wort ist in der Angelegenheit aber noch nicht gesprochen: Das Verfahren liegt nun beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das klären muss, wo die genauen Grenzen der Mitarbeiterhaftung bei komplexen Social-Engineering-Szenarien verlaufen.

Stefan Krempl