Dienstag, 2. Juni 2026

Drucker-Forensik und Videoüberwachung: EU-Gremium jagt anonyme Informanten

Eine Korruptionsaffäre erschüttert einen EU-Ausschuss. Statt den Vorwürfen nachzugehen, suchte die Führung panisch nach der Quelle der Lecks.

Wenn in den Korridoren der Brüsseler Bürokratie anonyme Briefe auftauchen, die Korruption anprangern, sollte die Priorität eigentlich auf der Aufklärung liegen. Beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), einem Beratungsgremium der EU, tickten die Uhren jedoch anders. Als dort anonyme Schreiben auftauchten, die der Generalsekretärin Isabelle Le Galo Flores die unrechtmäßige Vergabe öffentlicher Aufträge an Freunde vorwarfen, reagierte die Führungsspitze mit einer groß angelegten Jagd auf den Whistleblower. Ein vertrauliches Dokument, das Euractiv einsehen konnte, enthüllt nun die drastischen Methoden, mit denen der Ausschuss die Quelle der Enthüllungen mundtot zu machen versuchte.

Der EWSA verfügt über ein jährliches Budget von 165 Millionen Euro. Die Vorwürfe wiegen schwer, denn es geht um den Verdacht der Vetternwirtschaft bei der Verteilung von Steuergeldern. Doch anstatt das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF sofort einzuschalten, wies EWSA-Präsident Séamus Boland die Sicherheitskräfte an, alle im Umlauf befindlichen Briefe einzusammeln. Ziel der internen Operation war eindeutig: Es sollten Beweise gesichert werden, die zur Identifizierung des Absenders beitragen könnten. Für diesen Zweck erteilte der Präsident den Ermittlern ein umfassendes Mandat.

Die Sicherheitsbeamten wurden etwa aufgefordert, forensische Untersuchungen an den Druckern des Hauses vorzunehmen. Damit sollten sie feststellen können, ob die Briefe auf internen Geräten gedruckt wurden. Zudem müssten sie prüfen, ob die Texte auf Computern des Ausschusses verfasst worden waren. Sogar die Auswertung von Videoaufnahmen aus den Überwachungskameras gab Boland frei. Falls die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen würden, stellte der Präsident die Unterstützung durch Forensik-Spezialisten der EU-Kommission in Aussicht. Die gesamte Operation sollte unter absoluter Geheimhaltung stattfinden. Die Berichte durften ausschließlich an Boland selbst und seinen Stabschef übermittelt werden.

Die Jagd auf den Informanten blieb innerhalb der Belegschaft nicht unbemerkt und löste Proteste aus. Drei Gewerkschaften, die die Interessen der 700 Mitarbeiter des Ausschusses vertreten, warfen der Führung eine regelrechte Hexenjagd vor. Sie kritisierten Widersprüche in den Erklärungen des Stabschefs darüber, ob die Identifizierung des Absenders das eigentliche Ziel der Sicherheitsüberprüfung gewesen sei. Der EU-Abgeordnete Daniel Freund von den Grünen, dem eine Kopie der vertraulichen Anweisung zugespielt wurde, zeigte sich gegenüber Euractiv fassungslos. Er forderte klare Konsequenzen und betonte, dass Menschen, die Missstände, Betrug oder Fehlverhalten aufdecken, geschützt und gefeiert werden müssten, anstatt sie disziplinarisch zu verfolgen. Eine Führung, die so agiere, sei ungeeignet für ihr Amt.

Die offizielle Reaktion des Ausschusses auf die schweren Vorwürfe folgt dem klassischen Muster der Schadensbegrenzung. Eine Sprecherin wies den Vorwurf einer Hexenjagd zurück. Die Untersuchung sei auf Wunsch von Mitarbeitern eingeleitet worden, die besorgt über die unregelmäßige Verteilung von Briefen auf ihren Schreibtischen gewesen seien. Die Entscheidung des Präsidenten sei primär durch die Sorge um die Sicherheit des Personals im globalen Kontext motiviert gewesen. Bei der Überprüfung seien weder E-Mails durchsucht noch Videoüberwachungen ausgewertet worden. Am Ende habe das Gremium lediglich Empfehlungen zur Verbesserung des Postsystems erarbeitet.

Der Fall liegt nun bei der Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF an die mindestens drei Mitarbeiter bereits in den vergangenen zwei Jahren unabhängig voneinander Hinweise auf ein Fehlverhalten der Generalsekretärin übermittelt hatten. Da die Prüfungen noch andauern, lehnt die Institution inhaltliche Kommentare ab. Der Vorfall wirft jedoch erneut ein Schlaglicht auf die mangelhafte Whistleblower-Kultur in einigen EU-Institutionen, in denen der Schutz von Informanten offenbar hinter dem Wunsch zurücksteht, unliebsame Kritiker intern aufzuspüren.

Stefan Krempl

Gegen digitale Abhängigkeit: Allianz fordert Wende in der EU-Netzpolitik

Vor der Ankündigung eines neuen EU-Souveränitätspaket verlangen Tech-Firmen, NGOs und die Grünen ein klares Bekenntnis zu Open Source, fairem Wettbewerb und heimischen Alternativen.

Kurz vor der mit Spannung erwarteten Vorstellung des neuen Pakets der EU-Kommission für technologische Souveränität hat sich ein breites Bündnis gegen die andauernde digitale Abhängigkeit von außereuropäischen Großkonzernen gebildet. In einer gemeinsamen Erklärung fordern 13 führende europäische Technologie-Unternehmen, sechs Nichtregierungsorganisationen und die Fraktion der Grünen im EU-Parlament einen Kurswechsel. Zu den Erstunterzeichnern des offenen Briefes gehören Branchengrößen wie der Cloud-Anbieter OVHcloud, der verschlüsselte E-Mail-Dienst Proton, das dezentrale Netzwerk Mastodon, der Cloud-Spezialist Nextcloud sowie die grüne Suchmaschine Ecosia.


Zusammen repräsentieren diese Unternehmen eine stark wachsende europäische Tech-Branche, die mittlerweile mehr als 3000 Menschen beschäftigt, jährlich über eine Milliarde Euro umsetzt und zig Millionen Nutzer hat.


Das Bündnis spart in seinem offenen Brief nicht mit Kritik an der bisherigen EU-Digitalpolitik. Zwar habe Brüssel in den vergangenen Jahren ein beachtliches regulatorisches Fundament geschaffen. Doch dieses sei in der Praxis unvollständig geblieben und zeige zu wenig Wirkung. Nach wie vor profitierten vor allem außereuropäische Anbieter von strukturellen Vorteilen, während die Durchsetzung der Vorschriften nicht mit den massiven Marktverzerrungen Schritt halte. Diese tief verwurzelten strukturellen Abhängigkeiten seien längst nicht mehr nur ein wirtschaftliches Problem, sondern stellten in Zeiten geopolitischer Spannungen ein erhebliches strategisches Sicherheitsrisiko dar. Sie schränkten die politische Handlungsfreiheit Europas ein und hinderten Bürger sowie Organisationen daran, die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten und Systeme zurückzuerlangen.


Vor diesem Hintergrund fordert die Allianz ein entschlossenes und ambitioniertes Handeln der Staatengemeinschaft. Die europäische Digitalwirtschaft müsse durch gezielte Investitionen, offene Ökosysteme und den Aufbau einer widerstandsfähigen, souveränen Infrastruktur gestärkt werden. Die Unterzeichner verlangen ein klares Bekenntnis der Kommission und der Mitgliedstaaten zu offener Interoperabilität, fairem Wettbewerb und strategischer Regulierung. Um eine echte Unabhängigkeit zu erreichen, müsse Europa in die Lage versetzt werden, kritische digitale Infrastrukturen eigenständig zu betreiben und zu warten.


Das betrifft neben Cloud-Diensten, Quantencomputing, Netzwerken und Künstlicher Intelligenz (KI) ausdrücklich auch alltägliche Softwarekomponenten wie Betriebssysteme, Browser, Suchmaschinen und Büroanwendungen sowie die heimische Halbleiterindustrie.


Ein Hebel für diesen Wandel liegt nach Ansicht des Bündnisses in einer Reform der öffentlichen Beschaffung. Über Jahre hinweg habe die staatliche Vergabepraxis außereuropäische Anbieter bevorzugt und so den Marktvorteil der Tech-Giganten zementiert. Nun sei es an der Zeit, den Markt neu aufzurollen und bei öffentlichen Aufträgen gezielt jene europäischen Lösungen zu bevorzugen, die Werte wie Datenschutz, Open Source, Energieeffizienz und soziale Rechte hochhalten.


Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, fordern die Unterzeichner ferner die Durchsetzung offener Standards, die Verhinderung von Vendor-Lock-in-Effekten und den Aufbau eines souveränen europäischen Web-Index, der eine unabhängige Suche ermöglicht. Gleichzeitig warnen sie vor sogenanntem Souveränitäts-Washing und verlangen überprüfbare Kriterien für Technologie, die für sensible staatliche Daten genutzt wird.


Alexandra Geese, EU-Abgeordnete und Verhandlungsführerin der Grünen für den Digital Services Act (DS), bezeichnete die Erklärung als einen dringenden Weckruf für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die digitale Zukunft des Kontinents dürfe nicht länger als Verhandlungsmasse in Handelsgesprächen mit den USA dienen. Die Devise müsse lauten, in Europa Firmen und Entwickler aufzubauen und in Europa einzukaufen.


Unterstützung kommt auch vom Vizeraktionsvorsitzenden Sergey Lagodinsky. Er betont, dass der europäische Weg im Gegensatz zum reinen Kopieren amerikanischer Geschäftsmodelle oder der Abhängigkeit von autoritären Regimen stehen müsse. Die Stärke Europas liege in innovativen, datenschutzfreundlichen Lösungen. Diese sollten zeigen, dass digitaler Fortschritt möglich ist, ohne die Demokratie dem Überwachungskapitalismus zu opfern.


Stefan Krempl

KI-Boom in der EU: Tech-Riesen müssen Abwärme nutzen und Ökostrom finanzieren

EU-Energiekommissar Dan Jørgensen fordert strikte Nachhaltigkeit von Rechenzentren. Sonst drohten steigende Strompreise und gesellschaftlicher Widerstand.

Der weltweite Boom der Künstlichen Intelligenz stellt die EU vor ein Dilemma. Einerseits will und muss die Staatengemeinschaft technologisch den Anschluss an die USA und China halten. Andererseits droht der immense Energiehunger der dafür notwendigen Rechenzentren die ambitionierten Klimaziele zu torpedieren. In einem Interview mit Politico hat EU-Energiekommissar Dan Jørgensen nun klargestellt, dass Tech-Konzerne in Europa willkommen seien. Sie müssten sich aber bedingungslos den europäischen Energie-, Klima- und Umweltzielen unterordnen. Ein reines Abgreifen von Marktanteilen ohne ökologische Gegenleistung werde es nicht geben. Nachhaltigkeit müsse von den Betreibern als geschäftlicher Vorteil und nicht als Bürde verstanden werden, forderte der dänische Politiker.

Die Dimensionen der Herausforderung sind gewaltig. Der Ausbau von KI-Modellen wie ChatGPT, Claude oder dem chinesischen Doubau von ByteDance erfordert eine Infrastruktur von bisher ungeahntem Ausmaß. Jørgensen prognostiziert, dass sich der Energieverbrauch von Rechenzentren in Europa im kommenden Jahrzehnt verdoppeln, wenn nicht sogar noch stärker erhöhen könnte. Diese Entwicklung trifft die EU in einer kritischen Phase. Die Kommission kämpft bereits damit, genügend sauberen Strom bereitzustellen, um die Industrie, den Verkehrssektor und die Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas auf Strom umzustellen. Der zusätzliche, massive Strombedarf der Tech-Giganten verschärft diese ohnehin angespannte Situation drastisch und droht die Netze zu überlasten.

Besonders im Fokus der Kritik steht die bisherige Verschwendung von Ressourcen. Die Rechenwerke der Serverfarmen erzeugen gewaltige Mengen an heißer Luft, die derzeit meist ungenutzt in die Atmosphäre geblasen wird. Gleichzeitig werden Unmengen an Wasser für die Kühlung verbraucht. Jørgensen nannte in diesem Zusammenhang konkrete Zahlen, um das Ausmaß der Ineffizienz zu verdeutlichen: Würde man europaweit nur die Hälfte der derzeit ungenutzten Abwärme aus Rechenzentren konsequent in Fernwärmenetze einspeisen, könnten damit auf einen Schlag vier Millionen europäische Haushalte beheizt werden. Dass diese Potenziale brachliegen, bezeichnete der Kommissar als inakzeptabel. Die Betreiber müssten endlich tragfähige Konzepte zur Abwärmenutzung vorlegen und umsetzen, um einen echten Beitrag zur lokalen Wärmeversorgung zu leisten.

Wie real die Gefahren für die Verbraucher und die Infrastruktur sind, zeigt das Beispiel Irland. Das Land hat sich frühzeitig als europäischer Knotenpunkt für Tech-Riesen wie Amazon, Microsoft und Google positioniert. Inzwischen verbrauchen Rechenzentren dort mehr als 20 Prozent des gesamten Stroms – der weltweit höchste Pro-Kopf-Anteil. Ein aktueller Bericht von Umweltorganisationen warnt bereits vor den wirtschaftlichen Folgen: Der ungebremste Boom habe die Kosten für die Stromrechnungen privater Haushalte spürbar in die Höhe getrieben. Jørgensen warnte eindringlich vor einer solchen Entwicklung auf europäischer Ebene. Sollte die Expansion der Tech-Branche zu steigenden Energiepreisen für die Bürger oder zu höheren CO2-Emissionen führen, drohe ein massiver politischer und gesellschaftlicher Widerstand gegen die Technologiekonzerne.

Um die Ansiedlung sauberer zu steuern, arbeitet die Kommission derzeit an einem Nachhaltigkeitszertifikat für Rechenzentren. Dieses Label soll Anlagen auf Basis ihrer Energieeffizienz, dem Wasserverbrauch und der Wiederverwendung von Abwärme bewerten. Der erste Verordnungsentwurf stieß aber auf heftige Kritik von Industrie und Mitgliedstaaten, da er erneuerbare Energien bevorzugte und die Kernkraft ausschloss. Jørgensen signalisiert hier Kompromissbereitschaft. Er hebt hervor, dass die Kommission das Prinzip der Technologieneutralität wahre. Im Transformationsprozess erwarte sie von den Unternehmen die Unterstützung sowohl durch erneuerbare Energien als auch durch Kernkraft. Dass strengere Umweltregeln Investitionen abschrecken könnten, wies er zurück: Europas Green Deal und die KI-Ambitionen seien keineswegs unvereinbar.

Ein weiteres Problem ist der akute Mangel an verlässlichen Daten. Bislang tappt die Kommission weitgehend im Dunkeln, was den tatsächlichen Energieverbrauch der Branche angeht. Obwohl EU-Regeln die Betreiber zur Offenlegung ihrer Effizienzdaten verpflichten, kamen dieser Pflicht laut internen Berichten bislang nur magere 36 Prozent der Rechenzentren nach. Jørgensen fordert daher mehr Transparenz von den Tech-Unternehmen. Es liege auch in deren eigenem Interesse zu beweisen, dass sie Teil der Lösung der Energiewende sein können und nicht nur als zusätzliches Problem wahrgenommen werden.

Ob die Konzerne künftig direkt für den Ausbau und die Finanzierung der von ihnen beanspruchten Energienetze zur Kasse gebeten werden, überlässt die Kommission den nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten, sieht die riesigen Energieverbraucher jedoch in der Pflicht, als Treiber des Marktes den grünen Wandel aktiv mitzufinanzieren.

Stefan Krempl

Montag, 1. Juni 2026

Arbeitgeberbewertungen: Oberlandesgericht verpflichtet Plattform zur Datenausgabe bei Mindestlohn-Vorwurf

Verleumdung oder freie Meinung? Wenn Rezensenten Unternehmen handfeste Gesetzesverstöße vorwerfen, müssen Portale die Identität der Nutzer offenlegen.

Wer im Internet eine Bewertung hinterlässt, wähnt sich oft im Schutz der Anonymität. Doch diese Grenze ist dort erreicht, wo die freie Meinungsäußerung aufhört und das Strafrecht beginnt. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 31. März (Az. 4 W 4/26) die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die sich auf Online-Portalen mit unwahren Tatsachenbehauptungen konfrontiert sehenDie Richter verpflichteten die Betreibergesellschaft einer großen Arbeitgeber-Bewertungsplattform dazu, die Bestandsdaten eines Nutzers an ein betroffenes Unternehmen herauszugeben. Grund: Der Vorwurf, ein Betrieb zahle Gehälter unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns, stellt keine bloße Meinung dar, sondern eine überprüfbare und im konkreten Fall unwahre Tatsachenbehauptung.

Ausgangspunkt des Streits war ein Eintrag auf einer bekannten Plattform, die mit Transparenz für bessere Arbeitsbedingungen wirbtEine Person, die sich als ehemalige Arbeitskraft des klagenden Unternehmens präsentierte, vergab im Bereich Gehalt und Sozialleistungen lediglich einen von fünf SternenDazu verfasste sie den folgenschweren Kommentar, dass Mitarbeiter in dem Betrieb unter dem gesetzlichen Mindestlohn verdientenEine jährliche Sonderleistung werde nur deshalb gezahlt, um den Mindestlohn formal zu erreichen, da dieser ansonsten nicht finanziert werden könne.

Das betroffene Unternehmen sah darin eine geschäftsschädigende Falschaussage und forderte vom Portalbetreiber Auskunft über den Klarnamen, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Verfassers, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzenIn erster Instanz scheiterte der Betrieb vor dem Landgericht KoblenzDie dortigen Richter wiesen den Antrag mit der Begründung ab, es handele sich bei dem Kommentar um eine rechtlich geschützte MeinungsäußerungDer Begriff „verdienen“ trage wertende Anteile, da auf solchen Portalen primär subjektive Eindrücke geschildert würden.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah dies anders und hob die Entscheidung der Vorinstanz aufDie Richter stellten klar, dass hier die Schwelle zur strafrechtlich relevanten üblen Nachrede gemäß Paragraf 186 des Strafgesetzbuches (StGB) überschritten seiNach Ansicht des Senats wird dem Arbeitgeber mit der Formulierung unzweideutig ein Gesetzesverstoß unterstelltSelbst wenn man den Text wohlwollend so auslege, dass der Mindestlohn durch die jährliche Sonderzahlung rechnerisch am Ende erreicht werde, bleibe der Vorwurf einer illegalen Umgehung bestehen.

Das Bundesarbeitsgericht hat laut der Entscheidung längst klargestellt, dass Berechnungszeiträume, die länger als ein Kalendermonat sind, für die Überprüfung des Mindestlohns ausscheidenDie Frage, ob ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorliegt, lasse sich durch eine einfache mathematische Berechnung ohne jeden wertenden Spielraum beantworten.

Intensiv setzte sich die zweite Instanz mit der Erwartungshaltung der Leser auf Bewertungsportalen auseinanderZwar erwarten Nutzer bei Kategorien wie der Arbeitsatmosphäre oder der Work-Life-Balance demnach naturgemäß sehr subjektive, emotionale BerichteBeim Unterpunkt Gehalt verhalte sich dies VWE andersHier suchE der Durchschnittsleser nach faktenbasierten AngabenDer konkrete Kommentar sei auch nicht als bloße polemische Zuspitzung oder schlagwortartige Kritik zu verbuchen, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt wäreEs handele sich um eine präzise, in sich abgeschlossene Behauptung mit einem harten tatsächlichen Kern.

Da die Firma zudem detailliert und eidesstattlich versichert nachweisen konnte, dass alle Stundenlöhne seit dem Jahr 2019 über der gesetzlichen Grenze lagen, stand für die Richter die Unwahrheit der Bewertung festDer Portalbetreiber hatte dem außergerichtlich nichts Substanzielles entgegenzusetzen, außer dem Hinweis, dass man die bewertende Person erfolglos versucht habe zu kontaktierenEine weitere Ermittlung „ins Blaue hinein“ lehnte das Gericht ab.

Für Betreiber von Bewertungsplattformen und deren Nutzer setzt dieser Beschluss ein deutliches Signal. Die gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) greift immer dann, wenn anonyme Inhalte den Tatbestand bestimmter Strafgesetze erfüllenWer im Netz Dampf ablassen will, darf zwar weiterhin überspitzt meckern. Er sollte sich aber vor unwahren Tatsachenbehauptungen hütenSobald handfeste und überprüfbare Gesetzesverstöße im Raum stehen, schützt das Anonymitätsinteresse der Nutzer nicht mehr vor der Offenlegung der Identität.

Eine Rechtsbeschwerde ließ das OLG übrigens nicht zu, da es sich um eine reine Einzelfallentscheidung auf Basis des konkreten Wortlauts handeleDie Kosten des Verfahrens muss das klagende Unternehmen dennoch selbst tragen, da dies die gesetzlichen Spezialvorschriften für solche Auskunftsverfahren zwingend so vorsehen.

Stefan Krempl

Sonntag, 31. Mai 2026

Neue Gesetze stärken Bürger: Einfacherer Cloud-Wechsel und Datenspenden

Die Bundesnetzagentur überwacht ab jetzt die EU-Regeln, die den Anbieterwechsel in der Cloud erleichtern und sichere Datenfreigaben für die Forschung erlauben.

Die deutsche Datenwirtschaft hat eine neue zentrale Kontrollinstanz. Mit dem offiziellen Inkrafttreten des etwas sperrig benannten Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) steigt die Bundesnetzagentur zur maßgeblichen nationalen Aufsichtsbehörde für die Umsetzung des europäischen Data Act auf. Als zentrale Anlaufstelle soll die Bonner Behörde künftig Marktakteure bei der Bewältigung der neuen rechtlichen Vorgaben unterstützen und die Einhaltung der ambitionierten Spielregeln überwachen.

Diese neue Rolle verzahnt sich mit dem ebenfalls jüngst in Kraft getretenen nationalen Daten-Governance-Gesetz (DGG). Damit übernimmt die Instanz zusätzlich eine Schlüsselposition bei der Regulierung von Datenvermittlungsdiensten und gemeinnützigen Datenprojekten. So bündelt die Bundesnetzagentur fundamentale Kompetenzen, um das bisher oft ungenutzte Potenzial digitaler Datenschätze in Europa zu heben und gleichzeitig Rechtssicherheit zu garantieren.

Der europäische Data Act bildet das Rückgrat dieser neuen Digitalordnung und fungiert als tragende Säule der umfassenden EU-Datenstrategie. Primäres Ziel der bereits seit September in den Mitgliedstaaten geltenden Verordnung ist die Schaffung eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens für den Zugang zu Daten sowie deren kommerzielle und private Nutzung. Im Kern geht es darum, Verbrauchern sowie Unternehmen die effektive Kontrolle über jene Daten zurückzugeben, die durch die Nutzung vernetzter Geräte generiert werden.

Ob moderne Sensordaten aus smarten Haushaltsgeräten, Telemetriedaten von vernetzten Fahrzeugen oder Betriebsinformationen aus hochkomplexen Industriemaschinen: Der Data Act bricht die bisherige Exklusivität der Hersteller auf und verpflichtet diese, die erzeugten Datenbestände zugänglich zu machen. Die Verordnung erstreckt sich dabei über sämtliche Wirtschaftszweige, vom Maschinenbau und der Automobilbranche über die Landwirtschaft bis hin zum Gesundheitssektor.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, unterstreicht die wirtschaftlichen Chancen des neuen Ansatzes. Seine Behörde werde sich intensiv dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Möglichkeiten des Datenaustauschs in der Praxis spürbar stärker genutzt werden. Insbesondere Startups sowie der etablierte Mittelstand könnten von diesem verbesserten, diskriminierungsfreien Datenzugang profitieren, um innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Gleichzeitig stellt Müller aber auch klar, dass der Schutz sensibler Informationen wie beispielsweise streng gehüteter Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewahrt bleiben müsse. Diese schwierige Balance zwischen Offenheit und Schutz bildet die Kernherausforderung für die Regulierer.

Die Aufgaben, die auf die Bundesnetzagentur zukommen, sind vielschichtig. Die Behörde koordiniert künftig die nationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einer Vielzahl europäischer und deutscher Institutionen wie der Bundesdatenschutzbeauftragten, der EU-Kommission und dem Europäischen Dateninnovationsrat.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regulierung des Cloud-Marktes. Die Bundesnetzagentur überwacht ab sofort die Einhaltung jener Vorschriften, die den Wechsel zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern für Kunden drastisch vereinfachen und technische Hürden abbauen sollen. Ferner ist die Behörde für die formelle Zulassung von Streitbeilegungsstellen verantwortlich, beobachtet technologische Trends und bringt ihre Expertise in internationale Normungsorganisationen ein, um die technische Interoperabilität von Datenformaten voranzutreiben. Nicht zuletzt sieht das Gesetz vor, dass die Behörde die allgemeine Datenkompetenz von Unternehmen und Verbrauchern aktiv fördert.

Flankiert wird der Data Act durch das nun gültige Daten-Governance-Gesetz, das die nationale Umsetzung des europäischen Data Governance Act (DGA) darstellt. In diesem Bereich übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle der zentralen nationalen Aufsicht für sogenannte Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. Hier geht es vor allem darum, Vertrauen in digitale Infrastrukturen aufzubauen. Sogenannte neutrale Datenintermediäre sollen als unabhängige Makler zwischen Dateninhabern und Datennutzern agieren.

Das Besondere daran ist, dass diese Vermittler die transportierten Informationen ausdrücklich nicht selbst wirtschaftlich auswerten oder für eigene Zwecke nutzen dürfen, obwohl sie für ihre Dienstleistung durchaus Gebühren erheben können. Ein praktisches Szenario zeigt sich im industriellen Maschinenbau, wo Fertigungsdaten über neutrale Mittler für externe Wartungsfirmen bereitgestellt werden können, um Reparaturen präziser zu planen.

Zusätzlich reguliert die Bundesnetzagentur nun den Bereich des sogenannten Datenaltruismus. Das betrifft Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die freiwillig zur Verfügung gestellte Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke wie die medizinische Forschung oder den Klimaschutz einsetzen. Die Behörde verpflichtet Datenvermittler zur Anmeldung und führt ein öffentliches Register für anerkannte datenaltruistische Organisationen, die zudem ein spezifisches EU-Kennzeichen erhalten. Um diesen komplexen Aufgaben gerecht zu werden, hat die Bundesnetzagentur eine Informationsplattform eingerichtet. Ferner bietet sie ab dem 15. Juli regelmäßige Online-Informationsveranstaltungen für die Praxis an.

Stefan Krempl

Donnerstag, 28. Mai 2026

EU-Transparenz in Gefahr: Wie neue Regeln Big-Tech-Konzerne abschirmen sollen

Die Bürgerrechtsorganisation Privacy International warnt vor einer Verwässerung des Informationsfreiheitsrechts bei Verfahren gegen Tech-Giganten.

Hinter den Kulissen der europäischen Digitalpolitik braut sich ein Konflikt über die demokratische Kontrolle von Technologiekonzernen zusammen. Die NGO Privacy International schlägt Alarm und warnt eindringlich davor, dass neue bürokratische Mechanismen innerhalb der EU die Transparenz untergraben und globalen Tech-Plattformen ein wirksames Schutzschild gegen öffentliche Kontrollen bieten könnten. Im Zentrum der Kritik stehen die veränderten Spielregeln beim Zugang zu Dokumenten im Rahmen weitreichender EU-Gesetze wie dem Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA).

Bislang gilt die Verordnung 1049/2001 als das zentrale Fundament für die Informationsfreiheit in der EU. Sie gewährt Bürgern, Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Prinzip das Recht, Einblick in Dokumente der EU-Institutionen zu verlangen. Doch die Praxis hat sich schleichend gewandelt. Was einst als Werkzeug für absolute Ausnahmefälle gedacht war, um sensible Informationen unter Verschluss zu halten, droht laut den Bürgerrechtlern zu einer administrativen Routine zu erstarren. Anstatt Transparenz als Regelfall zu behandeln, etabliert sich in den Brüsseler Behörden zunehmend eine Praxis pauschaler Vermutungen zur Geheimhaltung, insbesondere wenn es um wettbewerbs- oder plattformrechtliche Verfahren geht.

Besonders brisant ist dies bei der Regulierung von Big Tech. Wenn die EU-Kommission gegen die Marktmacht von Gatekeepern vorgeht oder die Einhaltung von Sicherheits- und Grundrechtestandards auf großen Online-Plattformen überprüft, fallen gigantische Mengen an Dokumenten, Gutachten und Lobby-Unterlagen an. Die neuen Auslegungen und Verfahrensregeln drohen nun, genau diese Verfahrensschritte in eine Blackbox zu verwandeln.

Zivilgesellschaftliche Gruppen befürchten, dass dadurch die öffentliche Einsicht und die Kontrolle genau in dem Moment blockiert werden, in dem die Tech-Giganten mit enormem finanziellem und personellem Aufwand versuchen, Einfluss auf die europäischen Behörden und deren Durchsetzungsentscheidungen zu nehmen. Das politische Agieren hinter verschlossenen Türen könnte so weiter zunehmen, während die Öffentlichkeit systematisch ausgesperrt bleibt.

Die Kritik von Privacy International zielt darauf ab, dass die Verordnung für das Aktenzugangsrecht implizit beschränkt und durch verfahrensspezifische Geheimhaltungsklauseln im DMA und DSA ausgehöhlt wird. Dadurch würde das Recht auf Informationszugang von einem wirksamen Kontrollinstrument der Zivilgesellschaft zu einer bloßen Formalität degradiert. Die Organisation zeichnet den Weg nach, wie sich die EU in diese Sackgasse manövriert hat. Sie sieht darin eine politische Reaktion auf langjährige juristische Auseinandersetzungen, bei denen Institutionen vermehrt versucht haben, ihre internen Prozesse vor kritischen Blicken zu schützen.

Die Konsequenzen gehen weit über behördliche Intransparenz hinaus. Wenn Lobbyismus, Fusionskontrollen und Regulierungsverfahren nicht mehr öffentlich nachvollziehbar sind, schwindet das Vertrauen in die Unabhängigkeit der europäischen Institutionen. Privacy International fordert daher eine Kehrtwende und plädiert für die Stärkung einer globalen Bewegung, die Rechte von Gemeinschaften schützt, Ausbeutung durch Industrie und Regierungen bekämpft und die Mächtigen effektiv zur Rechenschaft zieht. Nur durch eine echte, unmissverständliche Rückkehr zu den Prinzipien der Offenheit lasse sich verhindern, dass die europäische Digitalregulierung am Ende genau jene Konzerne schützt, die sie eigentlich bändigen sollte.

Stefan Krempl

Abhängig wie nie: Chinas Dominanz bei Seltenen Erden und kritischen Importen wächst

Eine Studie legt offen: Bei strategischen Rohstoffen, Batterietechnik und Solarpanels steigen die Importanteile Chinas deutlich, was Grund zur Sorge gibt.

Die politische Marschrichtung der Bundesregierung klang im Sommer 2023 eindeutig: „De-Risking“ war das Modewort, mit dem die damalige Ampel-Koalition eine strategische Trendwende einläuten wollte. Kritische Abhängigkeiten von China sollten systematisch abgebaut, Lieferketten breiter aufgestellt und wirtschaftliche Klumpenrisiken minimiert werden. Fast drei Jahre nach der Veröffentlichung dieser offiziellen China-Strategie, die auch von der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung weiterhin als handlungsleitender Bezugsrahmen genutzt wird, zeigt die Realität ein völlig anderes Bild. Statt einer Emanzipation von Fernost schlittert die deutsche Wirtschaft in Schlüsselbereichen der Energie-, Digital- und Gesundheitswende immer tiefer in die Isolation und Verwundbarkeit.

Eine Analyse der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die auf vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes basiert, stellt der deutschen Wirtschaftspolitik ein ernüchterndes Zeugnis aus. In der Mehrheit der Produktgruppen, die die Regierung explizit als kritisch eingestuft hatte, ist der chinesische Importanteil seit 2023 nicht etwa gesunken, sondern teils dramatisch angestiegen. Ob Batterietechnik, Solarmodule, lebenswichtige Medikamente oder strategische Industriemetalle – die deutsche Industrie steuert sehenden Auges auf eine Monopolabhängigkeit zu, die im Ernstfall verheerende Folgen haben könnte.

Eklatant offenbart sich diese Entwicklung auf dem Markt für wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkus. Ohne diese Batterien sind weder der Hochlauf der Elektromobilität noch medizinisch oder industriell genutzte stationäre Energiespeicher denkbar. Dennoch stieg Chinas Anteil an der gesamten importierten Menge innerhalb von nur zwei Jahren von 49,7 Prozent im Jahr 2023 auf besorgniserregende 66,5 Prozent 2025. Damit stammt inzwischen weit mehr als die Hälfte des deutschen Batterie-Gewichts aus der Volksrepublik.

Nahezu total ist die Abhängigkeit im Endproduktbereich der Photovoltaik geworden. Trotz aller politischen Bekundungen, europäische Produktionskapazitäten zu stärken, bauten chinesische Hersteller ihre weltweite Marktbeherrschung dank staatlicher Subventionen und unschlagbarer Skaleneffekte weiter aus. Der chinesische Anteil am deutschen Importgewicht von Solarpanels erreichte einen neuen historischen Höchstwert von 92,6 Prozent.

Länder wie die USA und Indien schotten sich mit harten Schutzzöllen gegen die chinesische Übermacht ab. Deutschland profitiert zwar von billigen Modulen für einen schnellen Solarausbau, zahlt dafür aber mit der fast vollständigen Kapitulation der eigenen Solarindustrie. Einzig bei Wechselrichtern gibt es einen kleinen Lichtblick: Hier sank der Importanteil Chinas von 51,3 auf 40,7 Prozent, da europäische Zulieferer aus Ländern wie Ungarn oder Tschechien Boden gutmachen konnten. Dies ist auch aus Sicherheitsaspekten relevant, da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor theoretischen Abschaltungen dieser kritischen Netzkomponenten im Konfliktfall gewarnt hat.

Abseits der Energietechnik offenbart die Studie eine ähnlich prekäre Lage im Gesundheitssektor. Bei Antibiotika explodierte der chinesische Lieferanteil an der Importmenge von ohnehin hohen 65,3 Prozent im Jahr 2023 auf 72,9 Prozent im Jahr 2025. Beim weit verbreiteten Penicillin kletterte der China-Anteil im selben Zeitraum sogar von 56,9 auf stolze 80,9 Prozent.

Bei chemischen Vorprodukten wie Dicyandiamid, das für das Diabetes-Medikament Metformin benötigt wird, liegt der Mengenanteil bei über 85 Prozent. Bei anderen Narkose- und Schmerzmitteln bleibt China sogar der weltweit einzige Lieferant. Selbst bei einfachen medizinischen Gütern wie Gesichts- und FFP-Masken, deren Mangel zu Beginn der Covid-Pandemie schmerzhaft spürbar war, klammert sich der deutsche Markt wieder verstärkt an chinesische Fabrikate.

Ein hochgradig nervöses Pokerspiel zeigt sich zudem auf dem Markt für Metalle und Seltene Erden, die von der EU als strategische Rohstoffe eingestuft werden. Bei Magnesium, einem unverzichtbaren Leichtmetall für den Automobil- und Luftfahrtbau, kletterte der chinesische Wertanteil auf 84,5 Prozent. Auch bei Gallium und Germanium, zwei Schlüsselrohstoffen für die Halbleiter- und Prozessorindustrie, bauten chinesische Exporteure ihre Dominanz aus.

Der Fall Gallium zeigt besonders gut das strategische Risiko: Chinas Anteil an den deutschen Importen verdoppelte sich nahezu von 28,9 auf 47,4 Prozent. Ein scheinbar paradoxes Phänomen registrierten die Analysten bei Seltenerdmetallen insgesamt. Zwar sank hier der reine Mengenanteil Chinas an den deutschen Gesamteinfuhren von 69,1 auf 55,4 Prozent. Doch im gleichen Zeitraum schoss der Anteil am Importwert von 21,3 auf 31,2 Prozent nach oben. Das bedeutet: Deutschland führt zwar weniger Tonnen ein, zahlt aber deutlich mehr Geld, weil China zunehmend die technologisch höherwertigen, veredelten und schwer ersetzbaren Segmente liefert.

Für die Produktion leistungsstarker Permanentmagnete in modernen Elektromotoren ist die Bundesrepublik vollkommen ausgeliefert. Bei den dafür essenziellen Seltenen Erden Praseodym, Neodym und Samarium bleibt das Reich der mitte praktisch der einzige Lieferant für die deutsche Industrie. Um den Bedarf der heimischen Wirtschaft zu decken, verdreifachte sich die deutsche Importmenge dieser spezifischen Warengruppe von 3,1 Tonnen im Jahr 2023 auf 13,0 Tonnen im Jahr 2025.

Dass diese asymmetrische Abhängigkeit kein theoretisches Risiko darstellt, zeigt die Realität des globalen Rohstoffhandels. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) reiste eigens nach Peking, um im direkten Gespräch mit Chinas Handelsminister Wang Wentao auf verlässliche und stabile Lieferungen Seltener Erden zu drängen. Doch statt Verlässlichkeit regiert auf dem Markt die Unsicherheit. Die von Peking erlassenen Exportkontrollen für schwere Seltene Erden sowie für Gallium, Germanium oder Wolfram erlauben es der kommunistischen Führung, den globalen Handel über intransparente Ausfuhrgenehmigungen nach politischem Belieben zu steuern. Während Lizenzen für militärische Anwendungen im Westen de facto gar nicht mehr erteilt werden, herrscht auch im zivilen Bereich Intransparenz.

Da offizielle Begründungen für erteilte oder verweigerte Lizenzen meist fehlen, sind Händler auf Gerüchte angewiesen. Brancheninsider berichten laut SZ Dossier bereits von ersten Blockaden, bei denen China gezielt Seltenerdmagnete für industrielle Maschinen zurückhält. Gleichzeitig schwanken die Exportmengen schwerer Selterererden wie Dysprosium und Terbium massiv, was die Marktpreise in eine Berg- und Talbahn verwandelt.

Der Studienautor Frederic Spohr, Leiter der Büros der Naumann-Stiftung in Taiwan und Korea, warnt eindringlich vor den geopolitischen Konsequenzen der Entwicklung. Ausgerechnet in jenen Sektoren, die das Rückgrat der künftigen Wirtschaftsstruktur bilden sollen, verfehle Deutschland die eigenen Diversifizierungsziele komplett und werde immer verletzlicher. Ein Kurswechsel dürfte in Zukunft zudem erheblich schwerer fallen. Laut Spohr steuert die chinesische Führung mittlerweile aktiv gegen die westlichen De-Risking-Bemühungen an, um die strategische Abhängigkeit des Westens als politisches Druckmittel dauerhaft zu zementieren.

Der finanzielle Hebel für Peking ist dabei minimal, das Erpressungspotenzial aber gigantisch: Deutsche Unternehmen zahlten 2025 gerade einmal rund 24,2 Millionen Euro für Seltene Erden nach China. Einen Lieferstopp würde die chinesische Staatskasse kaum spüren – die deutsche Industrie hingegen stünde vor einem sofortigen, milliardenschweren Produktionsstillstand. Um diesem Dilemma zu entkommen, plädiert der Autor gegen protektionistische Schutzzölle, die Lieferketten weiter verknappen würden. Stattdessen müsse die Politik dringend neue Handelspartnerschaften forcieren. Die zügige Ratifizierung ausverhandelter Abkommen mit Indien, Indonesien oder Australien sowie der Abschluss der Verhandlungen mit weiteren asiatischen Staaten und dem südamerikanischen Mercosur-Bündnis seien der einzige Ausweg, um den gefährlichen Zugriff Pekings auf die deutsche Wirtschaft rechtzeitig zu lockern.

Stefan Krempl