Sonntag, 28. Juni 2026

Digitalisierung statt Bürokratie: EU reformiert das Energielabel

Die EU-Kommission will das bekannte Energielabel digitaler und flexibler gestalten. Das soll Unternehmen entlasten und auch Verbrauchern bares Geld sparen.

Das EU-Energielabel gehört zu den erfolgreichsten Verbraucherschutz-Werkzeugen der Europäischen Union. Laut Eurobarometer kennen stolze 93 Prozent der EU-Bürger die farbigen Balken von A bis G. Drei Viertel nutzen sie aktiv als Entscheidungshilfe beim Kauf von Haushaltsgeräten, Fernsehern oder Reifen. Angesichts des Wandels von der fossilen Energiekrise hin zu einer umfassenden Elektrifizierung gewinnt die effiziente Nutzung von Strom weiter an Bedeutung. Um das bewährte System fit für das digitale Zeitalter zu machen und gleichzeitig die Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu entlasten, hat die EU-Kommission nun ein Reformpaket vorgelegt. Der sogenannte Omnibus-Vorschlag zielt darauf ab, die Regeln für Hersteller und Händler zu vereinfachen. Verbraucher sollten trotzdem nicht auf wichtige Informationen verzichten müssen.

Im Zentrum der Initiative steht eine Flexibilisierung der Kennzeichnungspflichten durch den gezielten Einsatz digitaler Technologien. Bisher war der gedruckte Papieraufkleber auf jedem einzelnen Produkt im stationären Handel Pflicht. Künftig soll sich das ändern. Wo es sinnvoll ist, können Händler dem Plan nach auf elektronische Display-Anzeigen am Regal ausweichen, die neben dem Preis auch die Effizienzklasse digital einblenden.

Noch deutlicher werden die Änderungen bei Produkten, die im Alltag selten im klassischen Ladenregal stehen. Für Großgeräte der Heizungs-, Kühl- oder Küchentechnik, die meist direkt über Handwerker und Installateure vertrieben werden, greift eine neue Logik. Da Kunden diese Geräte vor dem Kauf fast nie physisch zu Gesicht bekommen, muss das Energielabel künftig zwingend direkt in das vertragliche Angebot integriert werden. So solle sichergestellt werden, dass die Effizienzdaten genau in dem Moment vorliegen, in dem die Kaufentscheidung fällt.

Auch für den B2B-Bereich, etwa bei Kühlvitrinen im Supermarkt oder Verkaufsautomaten, reichen künftig digitale Lösungen wie QR-Codes in den Begleitunterlagen. Ein Aufkleber auf der verpackten Palette würde hier ohnehin keinen Nutzen für den Endverbraucher stiften. Bei Reifen fällt zudem die Pflicht für Autohändler weg, die Labels beim Neuwagenkauf separat auszustellen, da Kunden hier ohnehin selten eine Wahl beim Reifenmodell haben. Gleichzeitig nimmt die Kommission Online-Marktplätze stärker in die Pflicht, um sicherzustellen, dass die Effizienzangaben auch im Netz direkt am Point of Sale unübersehbar sind.

Trotz der formalen Erleichterungen für die Wirtschaft betont die Brüsseler Regierungsinstitution, dass die Kernfunktion des Labels unberührt bleibe. Verbraucher sollen weiterhin transparente und vergleichbare Daten erhalten, um fundierte Entscheidungen zu treffen, die sich am Ende direkt auf der Stromrechnung bemerkbar machen.

Wie wichtig das ist, unterstreichen Zahlen des europäischen Verbraucherverbands Beuc. Demnach sparen hocheffiziente Geräte der besten Klassen den Haushalten jährlich mehrere hundert Euro. Während der Hochphase der jüngsten Energiekrise belief sich das Sparpotenzial im Vergleich zu ineffizienten Altgeräten sogar auf bis zu 2450 Euro pro Jahr. Insgesamt entlasten die EU-Energielabel die europäischen Verbraucher schon heute um rund 100 Milliarden Euro jährlich. Neben der Stromersparnis sollen neuere Label-Generationen etwa für Smartphones zudem um wertvolle Zusatzinformationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit erweitert werden, was einen nachhaltigen und langlebigen Konsum weiter fördern könnte.

Die Novelle ist Teil einer größeren Strategie Brüssels zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Als zwölfte Initiative in einer Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau soll der Vorschlag dazu beitragen, die administrativen Lasten der EU-Wirtschaft bis 2030 um ein Viertel zu senken. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sogar um über ein Drittel. Allein durch die flexibleren Kennzeichnungsregeln für Energieprodukte und Reifen erwarten die Planer jährliche Einsparungen von bis zu 125 Millionen Euro für Firmen und Marktüberwachungsbehörden über die nächsten zehn Jahre. Das soll auf das übergeordnete Ziel der EU einzahlen, die jährlichen Verwaltungskosten bis 2029 um 37,5 Milliarden Euro zu senken.

Ein wichtiger Hebel ist dabei die europäische Produktdatenbank Eprel. Durch eine bessere digitale Bereitstellung von Produktdetails, die bisher oft lückenhaft waren, können Beschaffungsstellen und Überwachungsbehörden die Einhaltung der Regeln effizienter kontrollieren. Das ist bitter nötig, denn jüngste Implementierungsberichte und Konsultationen zeigten zwar den enormen Nutzen der Ökodesign-Politik. Sie legten aber auch deutliche Schwachstellen offen: Insbesondere im Online-Handel hapert es nach wie vor bei der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten und der Marktüberwachung.

Die Reaktionen aus Politik und Verbraucherschutz fallen positiv aus. Kommissionsviizepräsidentin Teresa Ribera hob hervor, dass der Vorschlag die Vorschriften fit fürs digitale Zeitalter mache und Standards stärke. Energiekommissar Dan Jørgensen stellt darauf ab, dass sowohl Haushalte als auch Unternehmen gleichermaßen von geringeren Hürden und höheren Ersparnissen profitierten. Auch Valdis Dombrovskis, Kommissar für Wirtschaft, stellte klar, dass hier Bürokratie abgebaut werde, ohne inhaltliche Abstriche bei den Klimazielen zu machen. Beuc begrüßte den Vorstoß ebenfalls und erinnerte daran, dass der Erfolg des Labels maßgeblich davon abhänge, wie leicht zugänglich die Informationen im Moment des Kaufs seien. Nun liegt der Ball bei den Co-Gesetzgebern im EU-Parlament und den Mitgliedstaaten, die dem Vorschlag noch zustimmen müssen.

Stefan Krempl

Biometrie am Gate: Bundestag ebnet Weg für digitalen Check-in via Ausweis-Chip

Der Bundestag hat die Digitalisierung der Fluggastabfertigung beschlossen. Private Luftfahrtunternehmen dürfen künftig Daten aus Pässen und Ausweisen auslesen. Trotz Kritik von Datenschützern und Opposition betonen Befürworter den Komfortgewinn.

Der Bundestag hat am Freitag nach einer 30-minütigen Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschlossenDie Koalitionsmehrheit folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses, der die Pläne zuvor mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum der Grünen und der Linken durchgewinkt hatteDurch die Anpassung einer Reihe von Gesetzen wie dem Luftverkehrs-, Pass- und Aufenthaltsgesetz wird der Prozess der Passagierabfertigung an deutschen Flugplätzen digitalisiert. Fluglinien, Flughäfen und Bodenabfertigungsdienstleistern wird es so künftig erlaubt, Daten direkt aus dem Chip von Reisepässen oder Personalausweisen auszulesen, um digitale Check-ins und automatisierte Boarding-Prozesse zu ermöglichen.

Die Bundesregierung verspricht sich von der Reform eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe für Passagiere auf freiwilliger BasisZudem soll eine integrierte Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Dokumente erschwerenLaut dem Entwurf wird eine sichere, datenschonende Datenverarbeitung im nationalen Rahmen gewährleistet. Reisende sollen zugleich weiterhin das Recht behalten, sich für die reguläre, analoge Abfertigung zu entscheiden.

Der Branchenverband Bitkom begrüßte den Beschluss umgehend. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder meinte, das Gesetz mache den Flugverkehr komfortabler, spare Zeit und stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland. Für Reisende bedeute dies auf Wunsch einen schnellen Weg durch die Kontrollen per Gesichtserkennung ohne das Suchen nach Ausweis und Bordkarte. Da der Chipeinsatz freiwillig sei und klare Löschfristen existierten, sei ein rechtssicherer Rahmen geschaffen worden.

Der Verkehrsausschuss hatte am Vortag noch eine spezifische Änderung in die Vorlage eingebrachtDiese betrifft den neuen Paragrafen 86b des Aufenthaltsgesetzes und stellt klar, dass das Verfahren allen Drittstaatsangehörigen offensteht, die einen tauglichen, mit einem Chip ausgestatteten Pass besitzenEine Beschränkung auf Schweizer Pässe ist damit vom TischDa jedoch im Schengen-Raum nur Schweizer Bürger mit einem Personalausweis statt eines Passes reisen dürfen, bleibt das Auslesen von ID-Karten auf Staatsangehörige der Eidgenossenschaft beschränkt.

Ferner hat der Ausschuss den Begriff „Pass“ statt „Reisepass“ gewählt, damit auch Dienst- und Diplomatenpässe sowie entsprechende Passersatzpapiere erfasst werdenDie Gesetzgebungskompetenz begründet der Bund mit seiner Zuständigkeit für das Pass- und Ausweiswesen nach dem Grundgesetz.

Das Vorhaben war im Vorfeld hochgradig umstritten und blickt auf eine lange Vorgeschichte zurück. Schon 2024 lief der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Sturm gegen die Pläne, die ursprünglich im vierten Bürokratieentlastungsgesetz verankert werden sollten. Kelber warnte vor massiven Missbrauchsrisiken, da erstmals nichtöffentliche Stellen ermächtigt würden, auf hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder in amtlichen Pässen zuzugreifen. Diese Gefahr stehe außer Verhältnis zu einem vermeintlich verbesserten Reiseerlebnis. Technische Schutzmaßnahmen könnten das Risiko nicht ausräumen.

Nach den Plänen der Regierung wird das aus dem Chip ausgelesene biometrische Foto mit einer am Flugplatz erstellten Bildaufnahme des Passagiers abgeglichen. Dieses Live-Bild wird in ein biometrisches Muster umgewandelt und muss spätestens drei Stunden nach dem Abflug wieder gelöscht werden. Die Exekutive rechnet mit rund 37,9 Millionen privaten Flugreisen pro Jahr und beziffert den Zeitgewinn auf magere eine Minute je Fluggast. In der Summe soll dies die Bürger zwar um jährlich rund 631.500 Stunden entlasten. Doch Kritiker bezweifeln den Nutzen. Kelber argumentierte, dass das Auslesen der maschinenlesbaren Zone, das Privaten schon länger erlaubt ist, kaum langsamer sei. Zudem führe die Freigabe hoheitlicher Daten für rein optionale Komfortleistungen von Firmen zu einer gefährlichen Verschiebung des Nutzungsregimes und wecke Begehrlichkeiten bei anderen Wirtschaftszweigen.

Auch im parlamentarischen Verfahren stieß das Gesetz auf heftigen Widerstand. Die Grünen kritisierten im Ausschuss, dass eine sensible Beschränkung aufgeweicht werde, wonach Chipdaten bislang nur behördlich genutzt werden durftenDass die Koalition eine Expertenanhörung verweigerte, stieß Gegner ebenfalls übel aufDie Links-Fraktion äußerte ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken und warnte vor einer unverhältnismäßigen biometrischen Überwachungsinfrastruktur an Flughäfen, die vor allem dem Zweck diene, die Fluggesellschaften von Personalkosten zu entlasten.

Beide Oppositionsfraktionen bezweifeln zudem, dass die im Gesetz verankerte Freiwilligkeit in der Praxis Bestand haben wirdWenn Passagiere bei einer Verweigerung der digitalen Abfertigung mit erheblich längeren Wartezeiten rechnen müssten, werde der organisatorische Druck die Wahlfreiheit faktisch aushöhlenSogar die AfD-Fraktion, die dem Gesetz letztlich zustimmte, forderte im Vorfeld vergeblich verbindliche Garantien für eine gleichwertige analoge Abfertigung sowie eine Verlängerung der Datenlöschungsfrist bis zur Landung am ZielflughafenDie Befürworter von CDU/CSU verwiesen dagegen auf Einsparungen von 63 Millionen Euro für die Luftfahrtwirtschaft. Sie erklärten, dass die technischen Möglichkeiten endlich genutzt werden müssten, um den Luftfahrtstandort Deutschland wieder attraktiver zu machen.

Stefan Krempl

Samstag, 27. Juni 2026

Recht auf Reparatur: Warum das neue Gesetz die Wegwerfkultur kaum brechen wird

Der Bundestag hat die Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur beschlossen, doch eine repräsentative Studie dämpft allzu hohe Erwartungen für den Alltag.

Am Donnerstag hat der Bundestag die nationale Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur beschlossenDas Gesetzespaket soll Verbraucher stärken, Ressourcen schonen und die gigantischen Berge an Elektroschrott eindämmen. Doch wer nun glaubt, dass in deutschen Haushalten fortan massenhaft geschraubt und gelötet wird, zieht voreilige Schlüsse. Eine repräsentative Untersuchung des Nürnberg-Instituts für Marktentscheidungen (NIM) zeigt, dass der Vorstoß die tiefer sitzenden Probleme der hiesigen Reparaturkultur nur oberflächlich tangiertDie Neuregelung dürfte zwar die generellen Rahmenbedingungen verbessern, die tatsächlichen Gewohnheiten der Verbraucher allein aber kaum verändern.

Das Kernproblem liegt darin, dass die politisch beschlossenen Maßnahmen an den echten Entscheidungskriterien der Menschen vorbeigehenFür die Studie „Das Recht auf Reparatur im Realitätscheck“ wurden im Frühjahr 2026 insgesamt 3500 Personen in Deutschland repräsentativ befragtDas Ergebnis ist eine differenzierte BestandsaufnahmeDemnach entscheiden sich Verbraucher vor allem dann für eine Instandsetzung, wenn sie einen Defekt ohne größeren Aufwand selbst beheben können oder wenn die anfallenden Kosten vollständig durch Garantien oder Versicherungen abgedeckt sind.

Fehlen solche Absicherungen, existiert im Kopf der meisten Menschen eine strikte finanzielle SchmerzgrenzeEine Reparatur wird von der breiten Mehrheit nur dann überhaupt in Erwägung gezogen, wenn die Kosten maximal 20 Prozent des ursprünglichen Neukaufpreises betragenZudem spielt die gefühlte Lebensdauer eine RolleIst ein Gerät aus Sicht der Nutzer noch weit von seiner erwarteten Betriebsdauer entfernt, steigt die Reparaturbereitschaft.

Vor diesem Hintergrund fällt die Bewertung des neuen Rechts durch die Studienautoren gemischt aus. Als positiv werten sie, dass Ersatzteile künftig besser verfügbar sein sollen und die Gewährleistungsfrist nach einer erfolgreichen Reparatur verlängert wird. Diese Anpassungen könnten den Prozess im Idealfall komfortabler und attraktiver gestalten. Ob dadurch allerdings die realen Kosten für den Endverbraucher spürbar sinken oder die Hürden für Selbstreparaturen im Alltag effektiv abgebaut werden, bleibt unklar.

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Forscher ist ferner ein struktureller Fehler des Gesetzes, denn die verlängerte Gewährleistung greift logischerweise erst zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Verbraucher bereits aktiv für eine Reparatur entschieden hat. Auf den eigentlichen Entscheidungsprozess im Vorfeld hat sie so kaum Einfluss.

Gleichzeitig lässt die Initiative die größten Barrieren unangetastetWeder die harte Preisgrenze von 20 Prozent noch die vom Verbraucher anvisierte Lebensdauer von Produkten werden durch die neuen Regeln kurzfristig beeinflusstNach Einschätzung von NIM-Direktorin Katharina Gangl greift der Gesetzgeber damit an den entscheidenden Stellschrauben nur indirekt oder gar nicht ein.

Das Institut sieht in der aktuellen Phase sogar ein Konfliktpotenzial für den stationären Handel und Online-Anbieter. Die Daten der Erhebung legen nämlich offen, dass das Recht auf Reparatur in der Bevölkerung noch von massiven Fehlvorstellungen begleitet wirdSo gehen ganze 63 Prozent der Befragten fälschlicherweise davon aus, dass Händler durch das neue Gesetz generell zu einer Reparatur verpflichtet werdenFast jeder Fünfte glaubt sogar, dass das Instandsetzen von Elektrogeräten dadurch künftig komplett kostenlos wird. Wenn diese Erwartungen in den kommenden Monaten an der Realität zerschellen, dürften Streitigkeiten beim Gerätekauf und Reklamationen vorprogrammiert sein.

Dabei gäbe es in Deutschland durchaus ein großes ungenutztes Potenzial für eine nachhaltigere KreislaufwirtschaftGrundsätzlich befürworten sehr viele Verbraucher langlebige und reparierbare Produkte, doch beim tatsächlichen Kauf spielt dieses Kriterium bisher fast keine RolleIm Alltag dominieren meist Faktoren wie Preis, Akkulaufzeit oder SpeicherkapazitätDass sich dieses Verhalten schlagartig ändern kann, bewies ein psychologisches Experiment im Rahmen der NIM-StudieWurde den Probanden die Reparierbarkeit eines Gerätes direkt beim Kaufprozess unmissverständlich und prominent vor Augen geführt, entschieden sich 65 Prozent für das besser reparierbare, wenn auch teurere Modell.

Die Marktforscher sehen den zentralen Hebel für eine echte Trendwende daher in einer umfassenden Informationskampagne und sichtbaren KennzeichnungenZwar ist die Angabe eines Reparaturindex für Smartphones und Tablets bereits seit dem Jahr 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Doch im Alltag der Verbraucher kommt dieses Label bisher kaum anLaut der Studie haben lediglich vier Prozent der Deutschen diese Kennzeichnung überhaupt schon einmal bewusst auf einem Produkt wahrgenommenDas NIM rät daher, dieses Label auf weitere Produktkategorien auszuweiten. Der Handel sollte zudem verpflichtet werden, es deutlich sichtbarer zu platzieren.

Der Runde Tisch Reparatur bezeichnete den Beschluss grundsätzlich als Fortschritt. Hersteller müssten ihre Produkte nun jahrelang reparierbar halten, Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen und technische Barrieren abbauen. Gleichzeitig kritisierte der Verband aber, dass die Abgeordneten die entscheidenden Fragen vertagt hätten. Solange eine Reparatur im Verhältnis zum Neukauf schlicht zu teuer bleibe, nütze auch ein verbrieftes Recht auf dem Papier wenig.

Umweltschützer fordern daher eine rasche Umsetzung einer im Bundestag parallel beschlossenen Entschließung. Diese beauftragt die Regierung, nationale Fördermaßnahmen wie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen und einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus nach französischem Vorbild ernsthaft zu prüfen sowie finanzielle Anreize zu schaffen.

Ein weiteres Problem sehen Praktiker in der Sicherung der Fachkräftebasis. Das beste Reparaturrecht läuft ins Leere, wenn es an qualifizierten Werkstätten fehlt. Sollte die Nachfrage durch das neue Gesetz steigen, die Zahl der Betriebe aber gleichzeitig sinken, drohe ein struktureller Engpass, der auch die angestrebte Resilienz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten gefährde. Dazu kommt die Kritik, dass das Gesetz auf wirksame Bußgelder verzichte und den dehnbaren Begriff der Angemessenheit bei Ersatzteilpreisen nicht konkret definiere.

Stefan Krempl

Patent-Dschungel im Mobilfunk: Wer bestimmt, was fair ist?

Das Europäische Patentamt legt eine umfassende Analyse globaler FRAND-Urteile vor, doch die methodischen Schwachstellen des Lizenzsystems bleiben ungelöst.

In der vernetzten Welt läuft ohne gemeinsame technische Standards kaum etwas. Mobilfunkstandards wie 5G, WLAN, Bluetooth oder gängige Videocodecs sorgen dafür, dass Smartphones, vernetzte Autos und Smart-Home-Geräte weltweit reibungslos miteinander kommunizieren können. Doch hinter diesen Schnittstellen verbirgt sich ein gigantisches Geflecht geschützter Technologien: sogenannte standardessenzielle Patente (SEPs). Wer einen solchen Standard nutzt, kommt an den Patenten der Entwickler nicht vorbei. Um Monopole und Blockaden zu verhindern, sind die Patentinhaber verpflichtet, jedem Interessenten eine Lizenz zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu gewähren – den sogenannten FRAND-Konditionen. Was genau hinter dieser Formel steckt, ist aber seit Jahren heftig umstritten. Nun hat das Europäische Patentamt (EPA) gemeinsam mit dem Forschungsberatungsunternehmen Brela den Versuch unternommen, Licht ins Dunkel zu bringen. Es hat dazu eine groß angelegte Studie vorgelegt.

Die Untersuchung wertet den bislang umfassendsten globalen Korpus einschlägiger Gerichtsentscheidungen ausDie Autoren haben 65 bedeutende Urteile und Richtlinien aus sieben Rechtsordnungen im Zeitraum von 2013 bis 2025 systematisch analysiertDarunter befinden sich 33 Entscheidungen, in denen Gerichte selbst konkrete Lizenzgebühren festgesetzt haben, sowie zahlreiche Verfahren zur Angemessenheit bestehender Angebote oder der Zulässigkeit von BerechnungsmethodenDas EPA präsentiert das Werk als Meilenstein, der allen Akteuren – von Technologieanbietern über Anwender bis hin zu Richtern und Mediatoren – mehr Klarheit und Transparenz verschaffen soll. Besonders für das neu eröffnete Mediations- und Schiedszentrum des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) könnten die Daten als wichtige Orientierungshilfe dienen. Zudem plant das EPA, seinen „Patent Standards Explorer“, der die Querverbindungen zwischen Normungsdokumenten und Patenten durchsuchbar macht, im Laufe des Jahres zu einer interaktiven Webseite auszubauen.

Die Studie zeichnet das Bild einer methodischen Evolution. Während Gerichte in der Anfangsphase primär theoretische FRAND-Prinzipien debattierten, steht heute die konkrete Anwendung im VordergrundDabei hat sich die Analyse vergleichbarer Lizenzen als die Vorzugsmethode etabliertGerichte versuchen, die Gebühren aus realen Verträgen abzuleiten, die bereits zwischen ähnlich situierten Marktteilnehmern geschlossen wurdenDer alternative „Top-down“-Ansatz, bei dem zunächst eine Gesamtlizenzgebühr für einen gesamten Standard definiert und diese dann anteilig auf das jeweilige Patentportfolio heruntergebrochen wird, dient in Europa meist nur noch als Gegenprüfung.

Hinter den vermeintlichen methodischen Erfolgen und der vom EPA betonten Harmonisierung verbergen sich indes massive Probleme. Sie werden im Text zwar benannt, in ihrer Sprengkraft aber fast schon diplomatisch umschifft. Beide Hauptverfahren leiden unter erheblichen praktischen MängelnDie Analyse vergleichbarer Lizenzen gleicht oft einer mathematischen Akrobatik: Verträge müssen mühsam entschlüsselt, Pauschalzahlungen umgerechnet und Portfoliogrößen bereinigt werden.

Noch gravierender sind die Schwächen des Top-down-Verfahrens. Hier greifen Gerichte mangels verlässlicher Daten oft auf das bloße Zählen von Patenten zurückEin solches rein quantitatives Verfahren ist jedoch hochgradig fehleranfällig, da die Schere zwischen offiziell als essenziell deklarierten Patenten und tatsächlich unverzichtbaren Technologien groß ist.

Zudem legt die Analyse offen, dass die in Urteilen immer wieder auftauchenden Gesamtlizenzraten – wie etwa fünf Prozent für 3G oder sechs bis zehn Prozent für 4G – selten auf unabhängigen Berechnungen beruhenVielmehr verweisen Gerichte schlicht auf ältere Urteile anderer Kammern. Es droht eine Zirkelschlusspolitik, die historische Raten ohne ökonomische Neubewertung zementiert.

Dass die FRAND-Welt trotz des neuen Datenmaterials zerrüttet bleibt, zeigt der Blick auf die Realität der Branche. Seit Jahren tobt im Mobilfunksektor ein erbitterter Patentkrieg mit harten Bandagen, der längst auf die Automobilindustrie und das Internet der Dinge übergeschwappt ist. Wenn Patentinhaber die Gebote der Implementierer für zu niedrig halten, drohen sie mit Verkaufsverboten. Umgekehrt nutzen manche Anwender Verzögerungstaktiken, um Zahlungen aufzuschieben. Dieser systemische Konflikt lässt sich durch bloße Orientierungshilfen kaum befrieden.

Wie tief das Misstrauen sitzt, bewies auch der heftige Widerstand der Industrie gegen den Vorstoß der EU-Kommission aus dem Jahr 2023. Die Brüsseler Pläne für eine Verordnung, die ein verbindliches SEP-Register, eine offizielle Wesentlichkeitsprüfung und vorab festgelegte Pauschalgebühren vorsah, scheiterten am heftigen Lobby-Widerstand der Patentinhaber. Die neue EPA-Studie ist so eine wertvolle Bestandsaufnahme richterlicher Verlegenheit, doch das grundlegende Dilemma bleibt: Solange „fair und angemessen“ im Auge des Betrachters liegt, wird der Kampf um die Standard-Milliarden weiter vor den Gerichten statt an den Verhandlungstischen ausgetragen.

Stefan Krempl

Weiterer Anstieg: Gerichte erlaubten 2024 in 129 Fällen das Hacken von IT-Geräten

Ermittler haben die Telekommunikationsüberwachung und Abfragen von Verkehrsdaten 2024 ausgeweitet. Vor allem Drogendelikte begründen das Abhören von Smartphones.

Die Polizei hat die Telekommunikationsüberwachung sowie die Abfrage von Verkehrs- und Nutzungsdaten zahlenmäßig weiter ausgebaut. Auch heimliche Eingriffe in IT-Systeme durch Ermittler haben weiterhin Konjunktur. Im Jahr 2024 erteilten Gerichte Ordnungshütern und anderen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland insgesamt 129 Mal die Erlaubnis, Smartphones und Computer etwa mithilfe von Staatstrojanern zu infiltrieren und Daten abzufischen. Diese Zahl setzt sich aus 97 Anordnungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und 32 Anordnungen zur Online-Durchsuchung zusammen.

Das geht aus den neuen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nach den Paragrafen 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO) hervor, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) veröffentlicht hatDie Statistik für das Jahr 2024 zu Paragraf 100a StPO weist für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) insgesamt 97 im richterlichen Beschluss ergangene Anordnungen aus – im Vergleich zu 96 im Vorjahr. Bei dieser Maßnahme wird die Kommunikation direkt auf einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgegriffen. Tatsächlich durchgeführt wurde ein derartiger Eingriff in ein IT-System per Quellen-TKÜ im Jahr 2024 bundesweit in 64 Fällen, während dies 2023 noch 57 Mal der Fall war. Die Ermittler scheinen demnach mehr Übung und Erfahrung beim Verwenden entsprechender Abhörwerkzeuge erlangt zu haben.

Allein 25 erfolgreich durchgeführte Maßnahmen gehen hierbei auf das Konto der Behörden in Nordrhein-WestfalenEs folgen Rheinland-Pfalz mit neun, der Generalbundesanwalt mit acht, Bayern und Niedersachsen mit jeweils sieben sowie Baden-Württemberg und Sachsen mit je drei MaßnahmenIn Schleswig-Holstein wurde ein derartiger Trojaner einmal erfolgreich eingesetzt. Als Grund gaben die Behörden in allen TKÜ-Bereichen erneut primär Drogendelikte an: Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Ausforschung, was sich allein in 6450 erfassten Anlassstraftaten im Bereich des § 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO widerspiegelt.

Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Verfahren, in denen Richter heimliche Online-Durchsuchungen gemäß Paragraf 100b StPO anordneten. Bundesweit wurden sie 2024 in 16 Verfahren bewilligt, was gegenüber den zehn Verfahren im Jahr 2023 eine deutliche Steigerung darstellt. Bei dieser Form der Maßnahme dürfen die Fahnder mithilfe von Spionagesoftware etwa auch Festplatten tiefgreifend inspizieren und nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden. Die Gesamtzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag in diesem Bereich 2024 bei 32, aufgeteilt auf 22 Erstanordnungen und zehn VerlängerungsanordnungenVon diesen richterlichen Erlaubnissen wurden insgesamt 15 tatsächlich in die Praxis umgesetzt und durchgeführt.

Einen starken Anstieg gab es bei den allgemeinen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach Paragraf 100a StPO insgesamt, zu denen auch das klassische Abhören von Telefonaten ohne spezielle Spionagesoftware gehört. Im Jahr 2024 wurden derartige Maßnahmen bundesweit in 5538 Verfahren angeordnet, was einem Plus von 11,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4970 Verfahren) entspricht. Die Zahl der Überwachungsanordnungen lag mit insgesamt 16.868 – bestehend aus 13.779 Erstanordnungen und 3.089 Verlängerungsanordnungen – um knapp 5,9 Prozent über den Werten von 2023.

Auch die Abfrage von Nutzungsdaten inklusive Passwörtern bei Telemediendiensten wie Messenger-Diensten, Plattformen oder sozialen Netzwerken gemäß Paragraf 100k StPO ist bei den Behörden stark gefragt. Im Jahr 2024 sind bundesweit in 254 einschlägigen Verfahren insgesamt 319 Anordnungen ergangen. Dies setzt sich aus 304 Erstanordnungen und 15 Verlängerungsanordnungen zusammen und bedeutet gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus bei den Anordnungen in Höhe von 29,7 Prozent. Nach Paragraf 100k Absatz 2 StPO sind die Verfahren mit acht zwar exakt auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Allerdings stieg die Zahl der Anordnungen hier leicht auf zwölf (elf Erstanordnungen und eine Verlängerung).

Publiziert hat das Bundesamt für Justiz ferner die Statistik zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten gemäß Paragraf 100g StPODemnach ist die Anzahl der Verfahren, in denen derartige Maßnahmen angeordnet wurden, 2024 leicht auf 22.749 gestiegenBetreffend Maßnahmen nach Paragraf 100g Absatz 1 StPO ergingen in 10.035 Verfahren insgesamt 14.838 Anordnungen, bestehend aus 14.083 Erstanordnungen und 755 VerlängerungenZu Maßnahmen nach Absatz 2 ergingen in 1484 Verfahren insgesamt 2443 Anordnungen, die sich auf 2260 Erstanordnungen und 183 Verlängerungen stützenMaßnahmen nach Absatz 3 wurden in 15.956 Verfahren stolze 17.382 Mal angeordnet. Die Gesamtzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen aller Verkehrsdatenabfragen lag damit bei 34.663, was gegenüber dem Vorjahr einen nur moderaten Anstieg von rund 0,6 Prozent bedeutet.

Das BfJ versieht einen Teil der Zahlen diesmal mit einem deutlichen Caveat, nachdem es in den vergangenen Jahren wiederholt zu fehlerhaften Behördenangaben vor allem rund um den Staatstrojaner-Einsatz gekommen ist: Die aufgezeigten Veränderungen seien "nur mit Vorsicht zu interpretieren", heißt es in dem Hinweis: "So kommt es bei Statistiken in den ersten zwei bis drei Jahren mangels entsprechender Praxis häufiger zu Fehlern bei der Erfassung. Insoweit bleibt die künftige Entwicklung abzuwarten."

Stefan Krempl

Donnerstag, 25. Juni 2026

Mehr Macht für Europol: EU plant großen Umbau der Verbrechensbekämpfung

Die EU-Kommission will Europol und Eurojust zu digitalen Daten-Hubs aufrüsten. Das Gesetzespaket verspricht Sicherheit, wirft aber viele Datenschutzfragen auf.

Kriminelle Netzwerke agieren zunehmend grenzüberschreitend, digital und hochgradig vernetzt. Um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten, hat die EU-Kommission am Mittwoch ein weitreichendes Gesetzespaket vorgestellt, das die Befugnisse der europäischen Polizei- und Justizbehörden deutlich erweitern soll. Im Zentrum der Reform stehen die Agenturen Europol und Eurojust, die von reinen Unterstützungsplattformen zu operativen und technologischen Schaltzentralen umgebaut werden sollen. Begleitet wird das von einer Anpassung der Datenschutzverordnung für die EU-Institutionen, die eine reibungslose Zusammenarbeit garantieren soll.

Für Europol bedeutet der Entwurf einen regelrechten Paradigmenwechsel. Die Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag soll künftig als zentraler europäischer Informations- und Technologie-Hub fungierenGeplant ist etwa der Aufbau eines "Police Shared Data Space" auf Basis einer eigenen, skalierbaren Cloud-Infrastruktur. Hier sollen Ermittler aus verschiedenen Mitgliedstaaten virtuell an gemeinsamen Fällen arbeiten und riesige Datenmengen durchsuchen können. Zudem will die Kommission Europol zum Vorreiter bei der Entwicklung neuer Polizei-Technologien machen, einschließlich der Analyse verschlüsselter Daten. Künftig sollen sogar Europol-Beamte direkt in den Mitgliedstaaten vor Ort in speziellen Büros eingesetzt werden, um nationale Ermittlungen eng mit den europäischen Systemen zu verzahnen.

Flankiert wird diese polizeiliche Aufrüstung durch eine Stärkung der Justizbehörde Eurojust. Auch ihr Handlungsspielraum soll größer werden, sodass die Institution künftig aus eigener Initiative tätig werden könnte, um Zusammenhänge zwischen grenzüberschreitenden Fällen zu erkennen und Koordinierungsbedarf anzumeldenÜber automatisierte Hit/No-Hit-Systeme sollen die Datenbanken von Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) engmaschig verknüpft werden, um in Echtzeit Treffer bei länderübergreifenden Ermittlungen zu erzielen.

Der Fahndungs- und Datenverarbeitungsdruck würde mit einem Beschluss des Pakets erheblich steigen. In der modernen Strafverfolgung werden immer häufiger gigantische, unstrukturierte Datenmengen beschlagnahmt, etwa aus Messenger-Diensten oder von Cloud-Anbietern. Bisher durfte Europol prinzipiell nur Daten von Personen verarbeiten, die eindeutig einer bestimmten Kategorie zuzuordnen waren wie Verdächtige.

Die Initiative weicht diese strikte Trennung auf. Europol müsste künftig nur noch "soweit möglich" zwischen Verdächtigen, Opfern oder unbeteiligten Zeugen unterscheidenDie Agentur dürfte ausdrücklich auch Daten von Personen außerhalb dieser vordefinierten Kategorien verarbeiten, um aus riesigen Datensätzen überhaupt erst verwertbare Informationen zu extrahieren. Für die Bürger bedeutet das, dass ihre Informationen weitaus schneller in den Analyse-Mühlen von Europol landen können. Das gilt selbst dann, wenn sie nicht Beschuldigte einer Straftat sind, sondern lediglich Teil eines unstrukturierten Massendatensatzes.

Die EU-Kommission beteuert, dass der Datenschutz durch die Überarbeitung der entsprechenden EU-Datenschutzverordnung gewahrt bleibe. Juristisch betrachtet bemüht sie sich tatsächlich um eine Harmonisierung. Die Verordnung wird nun verbindlich auf alle Akteure im Justiz- und Innenbereich, einschließlich der EPPO, ausgeweitetDer Europäische Datenschutzbeauftragte, der gegen die Big-Data-Analysen von Europol seit Jahren vorgeht, erhält einheitliche Kontrollbefugnisse.

Doch die vorgesehenen materiellen Befugnisse würden den Ermittlungsspielraum deutlich ausweiten. Wenn Europol legal massenhaft unstrukturierte Daten filtern darf, nützt auch die beste Datenschutzaufsicht nur bedingt etwas, da der rechtliche Rahmen diese weitreichende Verarbeitung explizit legitimieren würde. Zugleich sieht die reformierte Datenschutzverordnung vor, dass Entscheidungen unter bestimmten Bedingungen "ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung" basieren dürfen , #und verlängert die Frist zur Meldung von schwerwiegenden Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde von 72 auf 96 Stunden.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis "Protect Not Surveil" warnte postwendend, die Reformen bei Europol würden die Privatsphäre auf gefährliche Weise aushöhlen, die Überwachung automatisieren und die Kontrolle aushebeln.

Statewatch monierte, die Vorschläge zum automatischen Datenaustausch würden die Rechtsstaatlichkeit in der EU untergraben. Sie widersprächen den EU-Vorgaben, wonach Europol nationale Polizeibehörden nur bei der Bekämpfung spezifischer schwerer Straftaten unterstützen dürfe.

Die belgische EU-Abgeordnete Saskia Bricmont von den Grünen betonte, ihre Fraktion unterstütze die justizielle Zusammenarbeit in Europa. Doch dürfe die weitreichende Reform von Europol weder zu Massenüberwachung führen noch einen uneingeschränkten Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglichen.

Stefan Krempl

Mittwoch, 24. Juni 2026

Steinmeier warnt Politik vor KI: Urteilsvermögen nicht an Maschinen abgeben

Bundespräsident Steinmeier fordert Transparenz beim KI-Einsatz in der Politik. Wer das Verfassen von Texten an Algorithmen auslagere, gefährde das Vertrauen in die Demokratie.

Die fortschreitende Integration Künstlicher Intelligenz in den politischen Alltag hat eine Auseinandersetzung über Authentizität und Glaubwürdigkeit entfacht. Nun schaltet sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) in die Diskussion ein und warnt vor den Gefahren einer unbedachten Nutzung automatisierter Textgeneratoren durch politische Entscheidungsträger. Wer durch Wahlen die Verantwortung und Macht des Volkes übertragen bekomme, dürfe unter keinen Umständen den Verdacht nähren, das eigene Urteilsvermögen an eine maschinelle Texterzeugung abzugeben. Ein solcher Kontrollverlust, betont das Bundespräsidialamt gegenüber dem Spiegel, beschädige unser politisches Fundament. Transparenz und die glaubwürdige Bereitschaft, jederzeit das eigene Wort als authentisch einordnen zu können, gehörten untrennbar zur Integrität der Politik.

Auslöser der aktuellen Kontroverse sind Berichte über prominente Politiker wie den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (beide CDU), die sich Reden und Aufsätze zuletzt teils oder ganz per KI formulieren ließen. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wie viel menschliche Handschrift in Zeiten leistungsfähiger Sprachmodelle für die Glaubwürdigkeit einer Aussage zwingend erforderlich ist. Für das Staatsoberhaupt steht fest: Eine Meinungsäußerung, ein Text oder eine Rede im politischen Raum muss immer eindeutig einem konkreten Menschen zurechenbar sein. Politische Rhetorik lebe von menschlicher Individualität, Vernunft, Reflexion und Urteilskraft – Qualitäten, die keine Maschine je ersetzen könne. Andernfalls nehme die Demokratie Schaden.

Eine weitere gravierende Gefahr für das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen sieht der Bundespräsident in der missbräuchlichen Verwendung von KI-Anwendungen etwa durch gezielte Täuschung mittels visueller oder textlicher Fälschungen. Gleichzeitig verkennt Steinmeier aber nicht das transformative und unterstützende Potenzial der neuen Technologien.

In der Stellungnahme ordnet das Bundespräsidialamt KI-Assistenten und KI-unterstützte Suchmaschinen ausdrücklich als innovative Instrumente ein, die den Menschen bei der täglichen Arbeit wertvolle Dienste leisten können. Die gezielte Durchsuchung, Organisation, Strukturierung und Nutzung großer Datenmengen mithilfe leistungsstarker Modelle gehöre längst zur Normalität. Ob bei der Informationsbeschaffung, der Recherche, der komplexen Analyse oder der Übersetzung aus und in Fremdsprachen – der administrative Nutzen sei unbestritten.

KI als Werkzeug ohne Autorschaft

Entscheidend ist aus Sicht des Bundespräsidenten die Einhaltung einer klaren Hierarchie: KI-Anwendungen müssen reine Werkzeuge bleiben, die den Vorrang der menschlichen Intelligenz und Bewertung unter keinen Umständen beschädigen. Oft erfordere schon die bekannte Fehleranfälligkeit aktueller KI-Systeme im staatlichen Kontext ein Höchstmaß an Sorgfalt und eine permanente menschliche Korrektur.

Daher geht das Bundespräsidialamt bei der eigenen Nutzung mit gutem Beispiel voran. Steinmeier selbst verzichtet für seine Reden und Grußworte vollständig auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Seine Mitarbeiter nutzen nach Angaben des Hauses KI-Systeme zwar als eines von mehreren Rechercheinstrumenten im Rahmen der hausinternen Vorgaben, verfassen die Entwürfe als Grundlage für den Präsidenten aber stets selbst und in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen. Auch nicht in Teilen werden Reden von KI generiert, um die Authentizität des gesprochenen Wortes zu wahren.

Um den internen Umgang mit den neuen Systemen auf ein solides Fundament zu stellen, wurde im Bundespräsidialamt bereits 2024 eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese beleuchtet die vielfältigen Aspekte von KI und prüft mögliche Anwendungsbereiche im Haus. Aktuell probt dem Bericht zufolge eine Gruppe von Beschäftigten den Einsatz der Technik etwa für das Zusammenfassen öffentlicher Dokumente wie Berichte und Studien sowie die automatisierte Sprachumwandlung von gesprochenen Beiträgen in schriftliche Texte. Um klare Richtlinien für die Zukunft zu verankern, wird im Präsidialamt momentan ein Entwurf für eine verbindliche Dienstanweisung erarbeitet, die den verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie im Staatsdienst abschließend regeln soll.

Stefan Krempl