Dienstag, 12. Mai 2026

Patientenwohl vor Tempo: Bundesregierung setzt bei Gesundheits-KI auf Kontrolle

Strenge Auflagen für Evidenz und Transparenz sollen laut der Bundesregierung die Sicherheit im digitalen Gesundheitswesen garantieren und neue Datenräume Innovationen fördern.


Die Idee einer digitalisierten Medizin, in der Künstliche Intelligenz (KI) Diagnosen unterstützt, Patientenströme effizient lenkt und telemedizinische Plattformen die Versorgung im ländlichen Raum sichern, ist oft zu hören. Doch wer in Deutschland auf einen schnellen Durchmarsch kommerzieller Plattformmodelle nach internationalem Vorbild gehofft hat, wird durch eine jetzt veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage auf den Boden der regulatorischen Tatsachen zurückgeholt. Die Exekutive erkennt zwar das immense Potenzial von KI-Assistenzsystemen an, zieht aber gleichzeitig eine rote Linie: Innovation dürfe nie zulasten der Patientensicherheit oder der Qualität medizinischer Leistungen gehen.

In der Auskunft macht die Bundesregierung deutlich, dass sie digital integrierte Versorgungsplattformen, die Telemedizin, KI und physische Strukturen bündeln, zwar fortlaufend beobachtet. Diese stellten aber keinen originären Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung darWer solche Dienste privat anbieten will, muss sich demnach einem engmaschigen Geflecht aus Qualitätsanforderungen, Datenschutzvorgaben und regulatorischen Rahmenbedingungen beugen.

Besonders deutlich wird dies bei der Bewertung von KI-gestützten Funktionen in der Patientensteuerung, wie etwa digitalen Symptom-Checkern oder Triage-Assistenten. Hier fordert die Regierung unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Ministerin Nina Warken (CDU) strikte Evidenz und volle TransparenzHersteller und Nutzer sind gleichermaßen in der Pflicht, die nationalen und europarechtlichen Standards einzuhalten.

Ein zentraler Baustein für die Zukunft der datengestützten Medizin in Deutschland ist der Aufbau sicherer Infrastrukturen. Das seit Jahren rechtlich umkämpfte Forschungsdatenzentrum Gesundheit und der kommende Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) sollen den datenschutzkonformen Zugriff auf sensible Informationen ermöglichenAb Ende 2026 ist geplant, dass auch Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschungszwecke freigegeben werden könnenDas soll nicht nur Innovationen fördern, sondern durch eine breite Datengrundlage auch das Risiko von Verzerrungen (Biases) in KI-Modellen minimierenDie Regierung setzt dabei auf ein vernetztes Gesundheitsdatenökosystem, das Qualität und Sicherheit vereint.

Trotz dieser Ambitionen zeigt die Regierungsantwort auch Lücken auf. Eine systematische Bewertung der Wirksamkeit telemedizinischer Angebote findet derzeit nicht statt, eine Übersicht zu beauftragten Studien zur Digitalisierung liegt ebenfalls nicht vorAuch bei der Infrastruktur bleiben Fragen offen: Während es für Krankenhäuser detaillierte Daten zur Breitbandversorgung gibt, herrscht bei anderen Akteuren wie Arztpraxen oder dem Rettungsdienst InformationsmangelUm die Resilienz gegen Cyberangriffe zu stärken, konzeptioniert das BMG jedoch ein "Sofortprogramm Cybersicherheit" mit einem Volumen von 1,83 Milliarden Euro.

In Haftungsfragen verweist das Ressort auf das bestehende Recht für Medizinprodukte sowie die europäische KI-VerordnungHochrisiko-KI-Systeme unterliegen demnach besonders strengen SorgfaltspflichtenDamit Software künftig unabhängig von ihrer Bereitstellung umfassend in die Produkthaftung einbezogen wird, befindet sich zudem ein entsprechendes Modernisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren.

Um den Transfer digitaler Anwendungen in die Praxis zu beschleunigen, plant die Regierung die Einrichtung von KI-ReallaborenHier sollen Entwickler Unterstützung bei der Bewältigung regulatorischer Hürden finden. Ziel bleibt ein vernetztes System ohne proprietäre Abhängigkeiten, wobei Interoperabilität als Grundvoraussetzung für ein modernes Gesundheitswesen definiert wirdLock-in-Effekte durch geschlossene Systeme will die Exekutive durch verbindliche Standards und offene Schnittstellen verhindern. Deutschland wählt so einen Weg, der technologischen Fortschritt eng an staatliche Kontrolle und Patientenschutz bindet.

Stefan Krempl

ZDF-Reform: Bündnis fordert „Öffentliches Geld, öffentliches Gut“

Zivilgesellschaftliche Organisationen verlangen freie Lizenzen für Dokumentationen, ein Ende der Löschfristen und mehr Präsenz in dezentralen Netzwerken.

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen steht an einer digitalen Weggabelung. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens für die neuen Digitalkonzepte von ZDF, 3sat und phoenix – rechtlich als Telemedienänderungskonzepte bezeichnet – hat sich nun ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zu Wort gemeldet. Die Organisationen D64, Agora Digitale Transformation, der NABU sowie Wikimedia Deutschland und der ehemalige ZDF-Verwaltungsrat Leonhard Dobusch bewerten die Pläne in einer gemeinsamen Stellungnahme grundsätzlich positiv. Zugleich mahnen sie aber an vielen Stellen mehr Konsequenz und einen radikaleren Abschied von veralteten Strukturen an.

Ein Kritikpunkt ist der Umgang mit den rechtlichen Schranken der analogen Ära. Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64 und Mitglied des ZDF-Fernsehrats, findet deutliche Worte für die aktuellen Rahmenbedingungen: Der Gesetzgeber müsse die „Zombies einer analogen Medienlandschaft“ endlich zu Grabe tragen. Damit meint er vor allem das Verbot der Presseähnlichkeit und die künstliche Befristung der Verweildauern in den MediathekenDiese Regelungen seien nicht mehr zeitgemäß und angesichts der grassierenden Desinformation sogar gefährlich für den demokratischen DiskursDass hochwertige, öffentlich finanzierte Informationen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden müssen, stelle einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber globalen Streaming-Giganten dar und widerspreche dem Interesse der Beitragszahlenden.

Das Bündnis stützt sich dabei auch auf aktuelle Forschungsergebnisse. Eine Studie der European Broadcasting Union (EBU) aus dem Jahr 2025 belegt, dass starke öffentlich-rechtliche Online-Angebote den privaten Zeitungsverlagen keineswegs schadenIm Gegenteil: Sie würden als Teil einer seriösen Medienöffentlichkeit die private Konkurrenz sogar stärkenDas starre Festhalten am Textverbot für ARD und ZDF schwäche so lediglich das gesamte deutschsprachige Informationsökosystem.

In der technischen Umsetzung begrüßen die Unterzeichner zwar die engere Kooperation zwischen ZDF, ARD und Deutschlandradio im Projekt „Streaming OS“; sie fordern aber eine deutlich tiefere Integration. Ein gemeinsamer Login dürfe nicht nur der Bequemlichkeit dienen, sondern müsse senderübergreifende, datensparsame Profile ermöglichenEin besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem sogenannten Geoblocking: Wer seine Rundfunkbeitragsnummer hinterlegt, sollte nach Vorstellungen des Zusammenschlusses auch im Ausland uneingeschränkten Zugriff auf die Inhalte haben.

Ein weiterer Kernpunkt der Stellungnahme ist die Forderung nach „Öffentlichem Geld für öffentliches Gut“. Die Organisationen dringen darauf, Nachrichtenformate und Dokumentationen grundsätzlich unter freie Lizenzen zu stellenDies würde nicht nur die rechtssichere Nutzung in Schulen, Universitäten oder auf Wikipedia ermöglichen , sondern auch das Problem der Depublizierung entschärfen: Frei lizenzierte Inhalte könnten von privaten Initiativen dauerhaft gesichert werden, selbst wenn das ZDF sie aus regulatorischen Gründen von den eigenen Plattformen entfernen muss.

Auch im Bereich der sozialen Medien fordern die Experten ein Umdenken. Zwar begrüßen sie den Rückzug des ZDF von der Plattform X ausdrücklich. Doch die Abhängigkeit von kommerziellen Big-Tech-Konzernen ist ihnen ein Dorn im AugeDas ZDF sollte sich daher verpflichten, keine Inhalte exklusiv für kommerzielle Plattformen zu produzierenStattdessen müsse das Engagement auf dezentralen, offenen Netzwerken wie Mastodon, PeerTube oder Bluesky massiv ausgebaut werdenNeue Dialogplattformen müssten von vornherein vollständig kompatibel mit offenen Standards wie ActivityPub oder dem AT Protocol sein, um eine echte Teilhabe ohne kommerzielle Lock-In-Effekte zu garantieren.

Ferner weist das Bündnis auf die wachsende Bedeutung der Archive für die Ära der Künstlichen Intelligenz hin. Die kuratierten Datenschätze des ZDF seien von immensem Wert für das Training von KI-ModellenHier brauche es jedoch klare Strategien, um eine „Tragik der Allmende“ zu verhindern: Wohlhabende Tech-Konzerne dürften die öffentlich finanzierte Infrastruktur nicht ohne angemessene Entschädigung nutzen. Dagegen müsse der freie Zugriff für Forschung und Zivilgesellschaft gewahrt bleiben.

Stefan Krempl

Montag, 11. Mai 2026

Autonomes Fahren: Chinas Software-Vorsprung setzt Europa unter Druck

Eine Marktanalyse zeigt: Huawei, Xpeng und Li Auto hängen europäische Autobauer bei Assistenzsystemen ab. Der Rückstand beträgt wohl bereits mehr als zwei Jahre.

In der chinesischen Metropole Peking lässt sich derzeit die Zukunft der Mobilität beobachten, und für die traditionelle europäische Automobilindustrie ist das Bild, das sich dort zeichnet, alles andere als beruhigend. In Deutschland wird aktuell noch intensiv über die ethischen Feinheiten von Level-3-Systemen debattiert. Derweil haben chinesische Tech-Giganten und spezialisierte Elektroauto-Startups bereits eine technologische Realität geschaffen, die den Massenmarkt dominiert.

Eine jetzt publizierte Marktanalyse der Unternehmensberatung P3, die die Leistungsfähigkeit fortgeschrittener Fahrerassistenzsysteme der Stufen L2+ und L2++ untersucht hat, kommt zu einem drastischen Ergebnis: Heimische chinesische Hersteller und der US-Pionier Tesla liegen in der technologischen Umsetzung mittlerweile mehr als zwei Jahre vor den etablierten Marken aus Europa.

Die Marktbeobachter stützen ihre Erkenntnisse auf einen harten Praxistest unter Realbedingungen. Auf einer komplexen Testroute im Herzen Pekings mussten die Systeme beweisen, wie sie mit der chaotischen Dynamik einer Megacity umgehen. Die Strecke umfasste nicht nur mehrspurige Autobahnen, sondern auch dichten Stadtverkehr, unübersichtliche Kreuzungen und spontane Baustellenbereiche. In diesem Umfeld zeigten vor allem die Systeme von Huawei, Xpeng und Li Auto eine Souveränität, die bisherige Maßstäbe verschiebt. Der entscheidende Vorsprung dieser Anbieter liegt dabei weniger in der reinen Hardware der Sensoren, sondern in der tiefgreifenden softwareseitigen Integration. Während europäische Systeme oft noch wie eine Sammlung isolierter Assistenzfunktionen wirken, bieten die chinesischen Marktführer ein nahtloses Gesamterlebnis. Die Verschmelzung von hochpräziser Navigation, vorausschauender Fahrstrategie und automatisierten Parkvorgängen erzeugt einen Kundennutzen, der in China längst zum kaufentscheidenden Kriterium gereift ist.

Der Analyse zufolge ist der qualitative Abstand an der absoluten Spitze mittlerweile gering. Die führenden Systeme agieren auf einem ähnlich hohen Niveau, doch die Dynamik am Markt ist beispiellos. Durch eine konsequente Strategie von Software-Updates über die Cloud können Hersteller die Rangfolge innerhalb weniger Wochen verändern. Ein Fahrzeug ist in China kein statisches Produkt mehr, das mit einem festen Funktionsumfang ausgeliefert wird, sondern eine lernende Plattform. Diese Agilität wird durch eine völlig andere Entwicklungsphilosophie befeuert. In China herrscht das Prinzip der schnellen Iteration vor, bei dem große Datenmengen aus der realen Fahrzeugflotte unmittelbar zur Optimierung der Algorithmen genutzt werden. Die regulatorischen Rahmenbedingungen unterstützen diesen Prozess durch einen „Lessons learned“-Ansatz: dieser ermöglicht Innovationen auf der Straße, während Europa oft noch in langwierigen theoretischen Validierungsprozessen verharrt.

Der technologische Rückstand hat für die europäische Industrie weitreichende Folgen. Um auf dem wichtigsten Automobilmarkt der Welt nicht völlig den Anschluss zu verlieren, sind europäische Hersteller zunehmend gezwungen, Kooperationen mit chinesischen Technologieunternehmen einzugehen. Es findet eine Umkehr der bisherigen Verhältnisse statt: War früher der Transfer von deutscher Ingenieurskunst nach China die Regel, so kaufen sich europäische Konzerne heute Know-how in den Bereichen Software-Stack und Künstliche Intelligenz bei ihren chinesischen Partnern ein.

Der Vorsprung der chinesischen Anbieter ist allerdings geografisch gebunden. Sobald diese Fahrzeuge auf europäischen Straßen unterwegs sind, sinkt ihre Performance signifikant. Dies liegt an den strengeren hiesigen Sicherheitsvorschriften, einer anderen Datenlage und oft veralteten Softwareständen für Exportmodelle. Doch das ist kein Grund zur Entwarnung für die heimische Industrie. Experten gehen davon aus, dass die Lernkurve der chinesischen Herausforderer auch in Europa steil nach oben gehen wird. In den kommenden Jahren wird der Übergang zu echten Level-3-Systemen erwartet, die dem Fahrer in bestimmten Situationen die Verantwortung vollständig abnehmen. Ob die europäischen Autobauer diesen Rückstand durch ihre neue Kooperationsbereitschaft aufholen können, wird die zentrale Frage für das Überleben ihrer Premium-Marken im digitalen Zeitalter sein.

Stefan Krempl

Glasfaserkabel als Wanzen: Wenn das Internet zum Spion wird

Forscher warnen: Dank KI und Lasertechnik lassen sich Gespräche direkt über Glasfaserleitungen belauschen – ganz ohne klassische Abhörgeräte.

In den dunklen Zeiten des Kalten Krieges war Spionage Handarbeit. Wanzen wurden mühsam in Wänden verbaut, Telefone präpariert und Lampen zu Sendern umfunktioniert. Doch die Überwachungstechnik der Zukunft benötigt möglicherweise gar keine zusätzliche Hardware mehr. Wie Geophysiker auf der Generalversammlung der European Geosciences Union berichteten, könnte die Infrastruktur, die unsere moderne Welt vernetzt, selbst zur Gefahr für die Privatsphäre werden: Die Glasfaserkabel, die unter unseren Straßen liegen und die Ozeane durchqueren, können als hochempfindliche Mikrofone zweckentfremdet werden.

Der Schlüssel zu dieser Entdeckung liegt laut einem Bericht von Science in einer Technologie, die eigentlich dazu gedacht ist, den Planeten besser zu verstehen. Unter dem Namen „Distributed Acoustic Sensing“ (DAS) nutzen Seismologen das weltweite Glasfasernetz bereits seit Jahren, um Erdbeben aufzuspüren, Vulkane zu überwachen oder den Verkehr in Großstädten zu analysieren. Dabei wird ein sogenannter Interrogator an ein Ende der Leitung angeschlossen.

Dieses Gerät schickt Laserpulse durch die Faser. Wenn nun eine Schallwelle – etwa ein Beben oder das Rollen eines LKWs – die Faser erreicht, wird diese minimal gedehnt oder gestaucht. Winzige Defekte im Glas reflektieren das Licht auf charakteristische Weise zurück. Aus diesen Mustern lässt sich präzise berechnen, wo und wie stark der Boden vibriert hat.

Doch Jack Lee Smith von der University of Edinburgh hat nun demonstriert, dass diese Sensibilität weit über tektonische Verschiebungen hinausgeht. Das System reagiert so fein auf akustische Wellen, dass es sogar menschliche Sprache wahrnehmen kann. In einem Feldversuch platzierten die Forscher Lautsprecher neben existierenden Glasfaserleitungen, die ursprünglich zur Überwachung von Küstenerosion verlegt worden waren.

Das Ergebnis war verblüffend: Die tiefen Frequenzen der menschlichen Sprache ließen sich ohne große Vorbehandlung aus den Daten herauslesen. Für die höheren Frequenzen bedurfte es zwar einer digitalen Nachbearbeitung. Doch am Ende reichte eine frei verfügbare Künstliche Intelligenz aus, um das Gehörte in Text zu verwandeln.

Das KI-Modell Whisper von OpenAI fungierte dabei als digitaler Übersetzer. Die Forscher fütterten die durch Lichtwellen erzeugten Audiodaten in die Software, die daraus in Echtzeit verständliche Transkripte erstellte. Smith warnt davor, dass vielen Menschen nicht bewusst ist, dass die Kabel unter ihren Füßen akustische Wellen detektieren können. Fast überall, wo Glasfasern zum Einsatz kommen, besteht theoretisch ein Datenschutzrisiko.

Ganz so einfach, wie es im ersten Moment klingt, ist das Belauschen von Passanten aber noch nicht. Die Studie zeigte auch klare physikalische Grenzen auf. Besonders gut funktionierte das Abhören bei aufgewickelten Kabeln, die direkt an der Oberfläche lagen. Schon eine dünne Schicht aus Erde – etwa 20 Zentimeter – reichte aus, um die akustischen Signale so weit zu dämpfen, dass die Sprache unverständlich wurde. Auch schnurgerade verlegte Kabel erwiesen sich als weniger empfänglich für die feinen Schwingungen der Stimme.

Dennoch ist die Fachwelt alarmiert. Seismologen wie Céline Hadziioannou von der Universität Hamburg berichten von ähnlichen Erfahrungen: Bei Messungen in einem physikalischen Institut empfing sie über die Glasfaser versehentlich Lautsprecherdurchsagen aus dem Gebäude. Auch für die militärische Sicherheit birgt die Technik Sprengstoff. Frederik Tilmann vom GFZ Helmholtz-Zentrum Potsdam weist darauf hin, dass DAS-Systeme an Unterseekabeln die Bewegungen von Schiffen und sogar U-Booten tracken können. Bevor solche Forschungsdaten öffentlich geteilt werden, müsse man sich der Sicherheitsimplikationen bewusst sein.

Die Diskussion um das „Anzapfen“ von Glasfasern ist nicht neu, bekommt aber durch die DAS-Technik eine neue Qualität. Bereits 2017 stand die NSA wegen ihres „Upstream“-Programms in der Kritik. Damals ging es jedoch primär um das digitale Abgreifen des Datenstroms – also das Mitlesen von Bits und Bytes, die durch die Leitungen fließen. Die Geheimdienste suchten in der Flut der Kommunikation nach IP-Adressen und Stichwörtern. Nach massiven Protesten versicherte die NSA damals, die Überwachung unbeteiligter Dritter einzuschränken und nur noch Kommunikation zu sammeln, die direkt von einem Zielobjekt ausgeht oder an dieses gerichtet ist.

Während das Upstream-Programm darauf abzielte, den Inhalt der Datenpakete zu analysieren, macht DAS das Kabel selbst zum Sensor für die physische Umgebung. Es geht nicht mehr nur darum, was durchs Internet geschickt wird, sondern was in der Nähe der Leitung gesprochen wird.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft steht damit vor einem Dilemma. Einerseits bietet die Nutzung von „Dark Fiber“ – also ungenutzten Glasfasersträngen, die bereits im Boden liegen – eine einmalige Chance für die Geoforschung. Man erhält ein riesiges Netz an Seismometern, ohne teure neue Sensoren verlegen zu müssen. Andererseits muss das Problem der Privatsphäre gelöst werden. Smith schlägt vor, die Daten so zu verarbeiten, dass Frequenzen, die für Sprache typisch sind, automatisch unterdrückt werden. Andere Experten raten dazu, Aufzeichnungen von aufgerollten Kabelabschnitten schlicht zu löschen, da diese für die Erdbebenforschung ohnehin kaum von Wert sind.

Die Forschungsergebnisse zeigen deutlich, dass wir in einer Welt leben, in der die Grenzen zwischen Infrastruktur und Überwachung fließend werden. Die Glasfaser, das Rückgrat unserer digitalen Gesellschaft, hat buchstäblich Ohren bekommen.

Stefan Krempl

Digitaler Führerschein: Bundesrat fordert Lichtbild und Polizei-Tools

Die Länderkammer stimmt der Reform des Straßenverkehrsgesetzes zu, knüpft den digitalen Führerschein aber an strikte Sicherheits- und Kontrollbedingungen.

Der Weg für den digitalen Führerschein in Deutschland ist frei, doch die praktische Umsetzung könnte holpriger werden als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ zugestimmtDamit ist die rechtliche Grundlage für eine umfassende Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren sowie für neue Regelungen im Bereich des autonomen Fahrens und der Parkraumkontrolle gelegtDoch während das Gesetzespaket an sich die parlamentarische Hürde genommen hat, äußern die Länder in einer begleitenden Entschließung massive Bedenken hinsichtlich der praktischen Kontrolle durch die Polizei.

Im Zentrum der Kritik steht die Sorge, dass der digitale Nachweis der Fahrerlaubnis ohne ein integriertes Lichtbild zu einem Sicherheitsrisiko werden könnte. Die aktuelle Gesetzesfassung sieht vor, dass der digitale Führerschein übergangsweise auch ohne Foto eingeführt werden kann, solange der automatisierte Abruf aus den staatlichen Registern technisch noch nicht flächendeckend möglich ist.

Der Bundesrat hält dies für einen fatalen FehlerOhne Lichtbild fehle den Beamten bei einer Verkehrskontrolle die Möglichkeit, den Vorzeigenden zweifelsfrei als rechtmäßigen Inhaber des Dokuments zu identifizierenZwar argumentiert der Bund, dass die Identität im Zweifel über den ohnehin mitzuführenden Personalausweis geklärt werden könne, doch die Länder verweisen auf eine juristische Lücke : Es gebe in Deutschland keine allgemeine Rechtspflicht, einen Ausweis ständig mit sich zu führenEine bloße Verkehrskontrolle berechtige zudem nicht ohne Weiteres zu einer Identitätsfeststellung nach anderen Rechtsgrundlagen.

Die Länder verlangen daher: Entweder wird der digitale Führerschein erst dann scharf geschaltet, wenn das Lichtbild integriert ist – oder es muss kurzfristig eine neue Rechtsgrundlage herDiese müsste Autofahrer explizit dazu verpflichten, beim Nutzen des digitalen Führerscheins ohne Bild zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und auszuhändigenTechnisch scheint die Lösung mit Bild ohnehin greifbar, da die Voraussetzungen für den Abruf aus den Ausweisregistern im künftigen „XPass“-Standard bereits für den 1. November 2026 erarbeitet wurden.

Neben der Identifikationsfrage sorgt die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden für Diskussionsstoff. Der Bundesrat mahnt an, dass die Polizeien des Bundes und der Länder rechtzeitig vor dem „Go-Live“ mit den notwendigen digitalen Werkzeugen ausgestattet werden müssenEs reiche nicht aus, den Bürgern eine App zur Verfügung zu stellen; die Beamten benötigten auf ihren Dienstgeräten Funktionen, um die Echtheit zu prüfen, digitale Dokumente bei Fahrverboten entgegenzunehmen oder sie im Ernstfall sogar digital zu beschlagnahmen.

Dabei pochen die Länder auf finanzielle Fairness. Sie lehnen dauerhafte, kostenpflichtige Lizenzmodelle für die polizeiliche Software abStattdessen fordern sie einmalige Zahlungen für Software Development Kits (SDKs) oder fertig entwickelte Apps, ergänzt durch klassische Wartungsverträge für notwendige Updates und Anpassungen.

Abseits der Führerschein-Debatte bringt das Gesetz weitreichende Änderungen für den Straßenverkehrsalltag mit sich. Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der digitalen Parkraumkontrolle und können Bewohnerparken sowie Parkvorrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen flexibler gestalten. Auch gegen den sogenannten „Punktehandel“ geht der Gesetzgeber nun schärfer vor. Ein neuer Bußgeldtatbestand sanktioniert künftig das Angebot, gegen Bezahlung die Punkte anderer Verkehrssünder im Flensburger Register auf die eigene Kappe zu nehmen.

Ferner wird die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängertFür die Automobilindustrie besonders relevant ist die Anpassung der Begrifflichkeiten beim autonomen Fahren an internationale Standards, was den Ausbau hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktionen in Deutschland rechtssicherer machen soll.

Stefan Krempl

Sonntag, 10. Mai 2026

Recht auf Reparatur: Bundesrat drängt auf Nachbesserungen für echte Nachhaltigkeit

Die Länderkammer begrüßt das neue Gesetz zur Förderung von Reparaturen, sieht aber umfangreichen Korrekturbedarf bei Kosten, Transparenz und rechtlicher Klarheit.


Der Weg zur Kreislaufwirtschaft in Deutschland ist geebnet, doch nach Ansicht des Bundesrates gleicht der aktuelle Fahrplan der Bundesregierung eher einer holprigen Landstraße als einer modernen AutobahnIn seiner Stellungnahme vom Freitag zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie hat das Gremium deutlich gemacht, dass der bloße Wille zur Müllvermeidung nicht ausreicht, wenn die praktischen Hürden für Verbraucher und Betriebe zu hoch bleibenDie Exekutive arbeite vor allem verpflichtende Mindeststandards ab, monieren die Länder. Nötig sei eine deutlich ambitioniertere nationale Strategie, die Reparaturen nicht nur ermöglicht, sondern aktiv zum Standard macht.

Ein zentraler Kritikpunkt der Länderkammer betrifft die finanzielle Belastung. Bekanntermaßen seien die Reparaturkosten im Vergleich zu einer Neuanschaffung oft so hoch, dass sich die Mehrheit der Bürger trotz grundsätzlicher Reparaturbereitschaft am Ende doch für den Neukauf entscheideUm diese wirtschaftlichen Hemmnisse abzubauen, bittet der Bundesrat die Bundesregierung eindringlich, finanzielle Anreize wie einen nationalen Reparaturbonus oder steuerliche Vergünstigungen für Reparaturdienstleistungen zu prüfenErste Erfahrungen aus entsprechenden Programmen auf Landesebene hätten bereits gezeigt, dass solche Zuschüsse die Nachfrage spürbar ankurbeln können.

Besonderes Augenmerk legt der Bundesrat ferner auf die sprachliche und rechtliche Präzision des Gesetzentwurfs. Begriffe wie "angemessener Preis" oder "angemessener Zeitraum" für eine Reparatur zögen sich wie ein roter Faden durch den Text, blieben aber ohne klare DefinitionDie Länder warnen, dass diese Unbestimmtheit zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen könnte, die am Ende die Gerichte überlasten und die Verbraucher durch langwierige Verfahren abschreckenEs müsse klar sein, ob ein objektiver Maßstab angelegt wird oder ob das subjektive Empfinden eines Kunden zählt, wenn es darum geht, ob ein Reparaturentgelt noch als "angemessen" gilt.

Auch beim Thema Ersatzteile sieht der Bundesrat eine gefährliche Abweichung von den EU-Vorgaben. Während die Richtlinie lediglich fordert, dass Hersteller, die Ersatzteile anbieten, dies zu fairen Preisen tun, scheint der deutsche Entwurf eine generelle Bereitstellungspflicht zu suggerierenDa die EU jedoch eine Vollharmonisierung anstrebt, dürfe der nationale Gesetzgeber hier nicht übers Ziel hinausschießen, um Rechtsunsicherheiten für die Wirtschaft zu vermeidenGleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass Software-Sperren oder Hardware-Tricks die Reparierbarkeit nicht hinterrücks torpedieren, wobei Ausnahmen für Produktsicherheit und geistiges Eigentum nicht als Vorwand für eine generelle Reparaturverweigerung dienen dürfen.

Ein weiteres Problemfeld ist die Verantwortlichkeit bei Herstellern mit Sitz außerhalb der EU. Viele Verbraucher kaufen direkt über globale Handelsplattformen, wodurch die rechtliche Kette oft ins Leere läuftDer Bundesrat drängt hier auf mehr Transparenz: Wer ein Produkt in der EU kauft, muss schon beim Erwerb wissen, wer im Zweifelsfall für die Reparatur geradezustehen hat, wenn der Hersteller in Fernost sitztOhne diese klaren Kontaktdaten von Importeuren oder Vertretern innerhalb der Gemeinschaft bliebe das Recht auf Reparatur für viele Online-Käufer ein bloßes Lippenbekenntnis.

Schließlich kritisiert der Bundesrat eine geplante Änderung im Kaufrecht, die seiner Ansicht nach zu absurden Auslegungsfragen führen könnteWenn per Gesetz künftig explizit vereinbart werden darf, welche Eigenschaften nicht zur "üblichen Beschaffenheit" gehören, könnte dies den Eindruck erwecken, dass ohne eine solche negative Vereinbarung grundsätzlich jedes Produkt – bis hin zum sprichwörtlichen Stück Obst – reparierbar sein müssteUm solche Verwirrungen zu vermeiden und den Fokus auf langlebige Wirtschaftsgüter zu behalten, plädieren die Länder für eine Streichung dieser PassageNur durch ein stimmiges Gesamtpaket aus finanzieller Förderung, rechtlicher Klarheit und echter Transparenz könne die Transformation hin zu einem nachhaltigen Konsum gelingen.

Stefan Krempl

Samstag, 9. Mai 2026

Digitale Souveränität: EU-Parlament stellt Weichen für Open-Source-Offensive

Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments fordert für den neuen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) eine radikale Abkehr von proprietären Abhängigkeiten und baut auf freie Software.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EU-Parlaments hat am Donnerstag mit einer deutlichen Mehrheit ein politisches Ausrufezeichen für die technologische Zukunft Europas gesetztIm Zentrum der angenommenen Stellungnahme zum Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) steht ein Paradigmenwechsel: Weg von der bloßen Subventionierung, hin zum gezielten Aufbau einer unabhängigen, europäischen Digitalinfrastruktur.

Ein Kernpunkt der Reformen betrifft die Digitalisierung der öffentlichen VerwaltungKünftig sollen Verwaltungsprozesse in der EU verstärkt auf Open-Source-Tools basierenDabei geht es nicht nur um Kosteneinsparungen, sondern um die Sicherstellung von Interoperabilität und die konsequente Nutzung offener StandardsDiese Maßnahmen gelten als zentral für den Aufbau effizienter, transparenter und vor allem unabhängiger Verwaltungsstrukturen, die nicht durch das „Lock-in“ großer Softwarekonzerne gelähmt werden.

Der ECF soll Open-Source-Technologien künftig systematisch fördernBesonderes Augenmerk liegt dabei auf den grundlegenden Schichten des ÖkosystemsDurch die Unterstützung kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste auf Basis offener Quellcodes soll eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden, die über kurzfristige Projektförderung hinausgeht.

Strategische Souveränität und „Digital Leadership“

Die Verhandler konnten durchsetzen, dass die Stärkung der technologischen Souveränität explizit als Ziel der Verordnung verankert wurdeDies soll durch die Förderung gesamter Wertschöpfungs- und Lieferketten in strategisch relevanten Bereichen wie KI, Halbleitern und Quantentechnologie geschehenDer Fokus liegt hierbei auf der Reduzierung riskanter Abhängigkeiten von Anbietern aus Drittstaaten.

Besonders im Kapitel „Digital Leadership“ wurde die Liste der förderfähigen Technologien massiv erweitertErstmals finden sich darin ausdrücklich Online-Plattformen und soziale Medien wiederDie Förderung umfasst künftig die digitale Kerninfrastruktur – von Suchmaschinen und Cloud-Software über Betriebssysteme bis hin zur Hosting-Infrastruktur. Damit reagiert das Parlament auf die Dominanz außereuropäischer Hyperscaler und sozialer Netzwerke.

Wie geht es weiter?

Das Budget des Fonds ist mit einem Volumen von über 234 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2028 bis 2034 ambitioniert bemessenAllein für den Bereich „Digital Leadership“ sind rund 51,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Nach dem Votum im IMCO-Ausschuss wandert der Bericht nun in den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE). Die endgültige Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für den Zeitraum zwischen September und Oktober 2026 geplant. Erst dann wird sich zeigen, ob Europa den Mut aufbringt, seine digitale Infrastruktur tatsächlich auf ein unabhängiges, quelloffenes Fundament zu stellen.

Die grüne EU-Abgeordnete Alexandra Geese, die den Prozess maßgeblich begleitet hat, warnt vor den Risiken des aktuellen Ungleichgewichts. Die Abhängigkeit von außereuropäischen Plattformen berge erhebliche Gefahren, da zentrale Dienste theoretisch kurzfristig eingeschränkt oder abgeschaltet werden könnten. Zudem werde die öffentliche Debatte in Europa zunehmend durch ausländische Online-Dienste beeinflusst und teilweise verzerrt. Wettbewerbsfähigkeit brauche daher dringend Innovation „made in Europe“, finanziert durch europäische Steuergelder.

Stefan Krempl