Donnerstag, 26. März 2026

Überwachungs-Poker: Trump fordert schnelle Verlängerung von FISA-Abschnitt 702

Angesichts des Konflikts mit dem Iran drängt US-Präsident Trump auf eine Fortführung des umstrittenen Spionage-Tools. Doch im Kongress formiert sich Widerstand.

In der Dauerdebatte über die Verlängerung des US-Überwachungsgesetzes FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) erhöht Präsident Donald Trump den Druck auf den Kongress. Kurz vor Ablauf der Frist am 20. April forderte der Republikaner nun eine "saubere" Verlängerung der besonders umkämpften Section 702 um 18 Monate. Dieses Werkzeug erlaubt es den Geheimdiensten, die Kommunikation im Ausland ohne richterlichen Beschluss zu überwachen. Trump bezeichnete das laut Politico als essenziell für die nationale Sicherheit und den Schutz von Truppen im Ausland. Besonders die aktuellen militärischen Aktivitäten gegen das iranische Regime dienten ihm als Argument für eine schnelle Entscheidung ohne neue Hürden.

Doch innerhalb der eigenen Partei stößt dieser Vorstoß auf unerwartet harten Widerstand. Eine Gruppe republikanischer Hardliner blockiert das Vorhaben, da sie weitreichende Reformen zum Schutz der Privatsphäre von US-Bürgern fordern. Im Zentrum der Kritik steht die Praxis, dass FBI-Mitarbeiter und andere Behördenvertreter in den massenhaft erhobenen Auslandsdaten gezielt nach Informationen über Amerikaner suchen können. Kritiker sprechen hierbei von einem "Backdoor-Suchlauf", der das verfassungsrechtliche Gebot richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse umgehe.

Speaker Mike Johnson sah sich aufgrund der Rebellion in den eigenen Reihen gezwungen, eine geplante Abstimmung vorerst zu verschieben. Damit verschafft er den Reformbefürwortern wertvolle Zeit. Diese fordern unter anderem, dass Bundesagenten künftig zwingend einen richterlichen Beschluss benötigen, bevor sie Informationen über US-Staatsbürger in den FISA-Datenbanken abfragen dürfen. Ein ähnlicher Änderungsantrag war 2024 nur denkbar knapp gescheitert. Damals hatten Johnson und die Administration gemeinsam massiven Druck ausgeübt, um die Reform zu verhindern.

In dieser verfahrenen Situation könnten die Demokraten zum Zünglein an der Waage werden. Während die Parteilinke die Gunst der Stunde nutzen will, um zusätzliche Schutzmechanismen durchzusetzen, werben etablierte Stimmen wie Jim Himes, das ranghöchste Mitglied der Demokraten im Geheimdienstausschuss, für Trumps Kurs. Himes betonte, er habe bisher keine Beweise dafür gefunden, dass die Trump-Administration das Programm für illegale Zwecke oder zur Verfolgung politischer Gegner missbraucht habe. Dennoch herrscht in der Fraktion Skepsis, ob man einer Regierung, der man im Grunde misstraut, ein derart mächtiges Instrument ohne zusätzliche Zügel überlassen sollte.

Neben der Frage nach richterlichen Beschlüssen rückt ein weiteres Problem in den Fokus: das sogenannte Datenhändler-Schlupfloch. Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU warnen davor, dass Geheimdienste und Polizeibehörden den Schutz der Privatsphäre umgehen, indem sie Standortdaten, Suchverläufe und Transaktionsdaten einfach bei kommerziellen Datenhändlern einkaufen. FBI-Direktor Kash Patel bestätigte jüngst in einer Anhörung, dass diese Daten "wertvolle Erkenntnisse" lieferten. Reformer fordern, diese Hintertür im Zuge der FISA-Verlängerung endgültig zu schließen.

Befürworter einer schnellen Verlängerung argumentieren, dass die bereits 2024 implementierten Reformen ausreichten. Sie warnen vor einem Sicherheitsrisiko, sollte das Gesetz im April auslaufen. Dem halten Gegner wie Jamie Raskin entgegen, dass die Frist künstlich aufgebläht sei. Selbst wenn das Gesetz formell ausläuft, könnten bestehende Genehmigungen des geheimen Überwachungsgerichts die Datensammlung noch monatlich oder gar bis ins nächste Jahr hinein rechtlich absichern. Der Kampf um die digitale Souveränität und die Grenzen staatlicher Überwachung geht damit in Washington in eine entscheidende Phase.

Stefan Krempl

Deutschland-Stack: ODF wird Pflicht für die Verwaltung der Zukunft

Der IT-Planungsrat zementiert die digitale Souveränität: Offene Standards wie ODF sind im neuen Deutschland-Stack verbindlich vorgeschrieben.

Es ist eine Entscheidung mit Nachdruck für die deutsche IT-Landschaft und ein klares Signal in Richtung Silicon Valley und Redmond. Was jahrelang als Empfehlung oder Pilotprojekt in den Fluren der Ministerien kursierte, ist nun amtlich: Die deutsche Verwaltung macht ernst mit der digitalen Souveränität. Der IT-Planungsrat hat mit dem Deutschland-Stack ein technisches Rahmenwerk beschlossen, das den Einsatz des Open Document Format (ODF) sowie des barrierefreien PDF/UA für die gesamte öffentliche Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verbindlich vorschreibt. Damit verliert das proprietäre Word-Format aus Microsofts Office-Paket seine privilegierte Stellung im öffentlichen Sektor.

Dieser Schritt ist kein bloßer technischer Detailaspekt, sondern das Fundament einer strategischen Neuausrichtung, die im Koalitionsvertrag verankert ist und nun durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in die Tat umgesetzt wird.

Der einschlägige Beschluss des 49. IT-Planungsrats, auf den die Document Foundation aufmerksam gemacht hat, definiert präzise Standards für eine moderne, interoperable IT-Architektur. Neben klassischen Dokumentenformaten wie ODF, JSON, XML und CSV umfasst das Papier zukunftsweisende Technologien wie das Model Context Protocol für generative KI sowie Cloud-Standards des Sovereign Cloud Stack (SCS). Ziel: Die Abhängigkeit von einzelnen Großkonzernen wie Microsoft – der sogenannte Vendor Lock-in – soll reduziert werden.

Wenn Dokumente, die mit Steuergeldern erstellt wurden, nur mit teurer proprietärer Software korrekt gelesen oder bearbeitet werden können, ist das laut der neuen Leitlinie ein unhaltbarer Zustand für eine moderne Demokratie. ODF hingegen ist seit 2006 ein ISO-Standard und garantiert durch seine Offenheit, dass Informationen auch in Jahrzehnten noch zugänglich sind, unabhängig davon, welcher Softwareanbieter gerade den Markt dominiert.

Die oft vorgebrachten Einwände gegen eine solche Umstellung – etwa mangelnde Reife des Formats oder zu hohe Umschulungskosten – lässt die aktuelle politische Dynamik nicht mehr gelten. Mit dem Verweis auf europäische Regulierungen wie den Cyber Resilience Act (CRA) und die Interoperabiltätsverordnung (Interoperable Europe Act) wird deutlich, dass Deutschland hier eine Vorreiterrolle einnimmt, die logisch in den EU-Rechtsrahmen eingebettet ist. Länder wie Frankreich oder Großbritannien haben bereits ähnliche Wege eingeschlagen. Doch der Deutschland-Stack hebt die Verbindlichkeit auf ein neues Niveau. Er integriert die Wahl von ODF in ein ganzheitliches Ökosystem, das von der KI-Entwicklung über virtualisierte Infrastrukturen bis hin zu DevSecOps reicht.

Für die IT-Abteilungen der Behörden bedeutet das zwar zunächst Anpassungsaufwand bei Workflows und Bestandsdokumenten. Doch langfristig dürften die Vorteile einer kontrollierbaren und transparenten Infrastruktur überwiegen. Die Botschaft an andere europäische Regierungen ist dabei fast schon provokant: Die technischen und rechtlichen Hürden sind genommen, die Werkzeuge wie die LibreOffice-Technologie stehen bereit – es fehlt nur noch der politische Wille. Deutschland hat diesen nun in ein offizielles Regelwerk gegossen, das die digitale Verwaltung bis mindestens 2028 prägen wird. Es ist ein Abschied von der Bequemlichkeit proprietärer Standards zugunsten einer resilienten, souveränen digitalen Zukunft.

Stefan Krempl

Funkstille beim Milliardenprojekt: Verheerendes Testurteil für Bundeswehr-Digitalfunk

Ein vertraulicher Bericht offenbart weitere massive Mängel bei der Digitalisierung landbasierter Operationen – und bringt das Verteidigungsministerium in Erklärungsnot.

Die Vision einer digital vernetzten Bundeswehr, in der Panzer, Schützen und Gefechtsstände in Echtzeit Daten und Befehle austauschen, gleicht derzeit eher einem teuren Funkloch. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) suggeriert unter Boris Pistorius (SPD) nach außen hin zwar Fortschritte bei der „Digitalisierung Landbasierter Operationen“ (D-LBO). Doch  ein unter Verschluss gehaltener Testbericht zeichnet ein Bild des Scheiterns. Das Papier ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird den Abgeordneten des Bundestages seit Januar vorenthalten. Laut der Welt am Sonntag belegt es, dass das milliardenschwere System in der Praxis nicht nur instabil ist, sondern eine handfeste Gefahr für die Truppe darstellt.

Lebensgefahr statt High-Tech

Der Bericht über die Einsatzprüfung im niedersächsischen Munster im November vorigen Jahres liest sich wie eine Mängelliste aus der analogen Steinzeit. Erschreckend: Selbst der simple Sprechfunk zwischen Kampfpanzern vom Typ Leopard 2 A7V versagte im Test. Die Technik war derart unzuverlässig, dass Soldaten nicht einmal erkennen konnten, ob ihr Funkspruch überhaupt gesendet wurde. In einer Gefechtssituation, in der ein Befehl zum „Stopfen“ – dem sofortigen Feuerstopp – über Leben und Tod entscheiden kann, ist eine solche Unsicherheit nicht hinnehmbar. Das Testurteil fällt der Welt am Sonntag zufolge daher so aus, dass eine Nutzung des Systems derzeit eine „Gefahr für Leib und Leben“ darstelle und selbst für den regulären Ausbildungs- und Übungsbetrieb ungeeignet sei.

Die Probleme erschöpfen sich nicht in akustischen Ausfällen. Das sogenannte „Friendly Force Tracking“ (FFT), das die Position eigener und verbündeter Einheiten auf digitalen Karten anzeigen soll, funktionierte laut Bericht nur sporadisch. In einem realen Szenario erhöht dies das Risiko von Eigenbeschuss (Friendly Fire) deutlich. Auch die Reichweite des Systems blieb weit hinter den Anforderungen zurück; selbst Distanzen von zehn Kilometern konnten nicht zuverlässig überbrückt werden. Statt klarer Kommunikation vernahmen die Panzerbesatzungen oft nur „Aquariumsgeräusche“ – ein gurgelndes Rauschen, das den Funkverkehr zur Farce machte.

Transparenz unter Verschluss

Während die technischen Mängel das Projekt physisch ausbremsen, sorgt die Informationspolitik des Ministeriums für politischen Zündstoff. Bereits im Mai 2025 war ein erster Einsatztest krachend gescheitert. Dennoch hatte Pistorius noch im September im Bundestag erklärt, das Projekt befinde sich „im Plan“. Die nun bekannt gewordenen Details des November-Tests belegen, dass das Ministerium den Ernst der Lage offenbar kannte, aber nicht offen kommunizierte.

Abgeordnete des Verteidigungsausschusses fordern seit Wochen vergeblich Einsicht in das Dokument. Die Begründung aus dem Ministerium, der Bericht sei „zu technisch“ und für Laien kaum verständlich, wird durch die nun vorliegenden Zitate widerlegt: Die Bewertung „ungenügend“ und die Warnung vor Lebensgefahr sind militärisches und politisches Klartext-Vokabular. Dass der Test in Munster sogar im Einvernehmen mit den beteiligten Firmen abgebrochen werden musste, verschwiegen die Zuständigen dem Parlament ebenfalls wochenlang.

Ein Zeitplan am Abgrund

Die Bundeswehr steht unter enormem Zeitdruck. Die Einsatzfähigkeit der Landstreitkräfte ist ein Kernversprechen gegenüber der NATO, insbesondere im Hinblick auf die „Brigade Litauen“. Wenn jedoch die technische Basis – der Funk – nicht funktioniert, wackelt das gesamte Konstrukt der vernetzten Operationsführung. Das Ministerium verweist auf die Komplexität des Vorhabens, bei dem ganze Technikgenerationen übersprungen werden müssen. Tatsächlich geht es bei D-LBO um die Digitalisierung von zehntausenden Fahrzeugen und die Einführung einer zentralen Middleware-Technik, dem „Tactical Core“, der im Test ebenfalls erhebliche Probleme bereitete.

Ob das Ziel der Einsatzreife bis September 2026 gehalten werden kann, ist laut dem Testbericht „derzeit nicht absehbar“. Kritiker befürchten, dass das Elf-Milliarden-Euro-Projekt zu einem weiteren Rüstungsgrab wird, während die Truppe weiterhin mit veralteter Analogtechnik in die Manöver ziehen muss. Das Ministerium lehnt detaillierte Stellungnahmen unter Verweis auf die Sicherheit ab – Informationen über fehlende Fähigkeiten könnten Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft zulassen. Nach den neuen Enthüllungen ist diese ohnehin kaum mehr geheimzuhalten.

Stefan Krempl

EU-Parlament besiegelt Ende der freiwilligen Chatkontrolle zum 3. April

Die EU-Abgeordneten haben die Verlängerung der umstrittenen Massenüberwachung privater Nachrichten gestoppt und sich gegen den massiven Druck von Kommission und Rat durchgesetzt.

In einer wegweisenden Entscheidung hat das EU-Parlament am Donnerstag den Versuch zurückgewiesen, die sogenannte Chatkontrolle 1.0 über den 3. April 2026 hinaus zu verlängern. Damit läuft die bisherige Ausnahmeregelung endgültig aus, die es Internetanbietern erlaubte, private Nachrichten, E-Mails und Chatverläufe auf freiwilliger Basis nach Darstellungen von Kindesmissbrauch zu scannen. Die Abstimmung markiert einen Wendepunkt in der langjährigen Debatte um das Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und digitalem Fernmeldegeheimnis.

Parlament widersteht politischem Manöver

Das Ergebnis der Abstimmung ist insbesondere bemerkenswert, weil die konservative EVP-Fraktion mit CDU und CSU in einem ungewöhnlichen prozeduralen Schritt eine erneute Abstimmung erzwang. Zuvor hatte sich das Parlament bereits Mitte März gegen eine anlasslose Massenüberwachung ausgesprochen. Dass die Abgeordneten nun trotz dieses Manövers und erheblichen Drucks aus den Mitgliedstaaten bei ihrer ablehnenden Haltung blieben, werten Bürgerrechtler als Erfolg für die parlamentarische Demokratie.

Sogar Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich am Mittwoch im Bundestag noch persönlich in die Debatte eingeschaltet und die deutschen Abgeordneten zur Zustimmung gemahnt. Kritiker warfen ihm jedoch fachliche Ungenauigkeiten vor, da er die temporäre Interimsverordnung mit der weitaus umfassenderen permanenten CSA-Verordnung, der sogenannten Chatkontrolle 2.0, verwechselte. Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) kritisierte zudem scharf, dass im Vorfeld der Abstimmung mit „Schmutz und Fake-Behauptungen“ gearbeitet worden sei, um Kritiker der Überwachungspläne zu diskreditieren.

Technisches Scheitern und mangelnde Effektivität

Hinter dem Widerstand des Parlaments steht nicht nur die Sorge um die Grundrechte, sondern auch die Erkenntnis über das technologische Versagen der bisherigen Praxis. Experten wie der frühere Europaabgeordnete Patrick Breyer weisen darauf hin, dass die eingesetzten Algorithmen eine Fehlerquote von bis zu 20 Prozent aufweisen. Dies führe zu einer Flut an Fehlalarmen, die die Ermittlungsbehörden mit irrelevantem Datenmüll überschwemmten, Tatsächliche Missbrauchsringe wichen parallel zunehmend auf verschlüsselte Dienste aus, die von der bisherigen Regelung ohnehin kaum erfasst wurden.

Laut Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) ist nur rund die Hälfte der durch die Chatkontrolle generierten Meldungen strafrechtlich relevant. In vielen Fällen führt die automatisierte Suche sogar zur Kriminalisierung von Jugendlichen, die einvernehmlich sexuelle Inhalte austauschen, während die Rettung von Kindern in akuter Gefahr durch die Massenscans kaum nachweisbar ist. Der Dachverband der europäischen Informatikgesellschaften (CEPIS) warnte zudem eindringlich, dass anlasslose Scans unvereinbar mit den Kernwerten eines demokratischen Europas seien und die Sicherheit der IT-Infrastruktur insgesamt schwächten.

Ungewisse Zukunft der permanenten Chatkontrolle

Mit dem Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle Anfang April entsteht laut Fachverbänden keine Rechtslücke. Gezielte Ermittlungen bei konkretem Verdacht sowie das Scannen öffentlicher Posts bleiben weiterhin möglich. Das Ende der Übergangsregelung erhöht jedoch den Druck auf die laufenden Trilog-Verhandlungen zur permanenten Chatkontrolle 2.0. Während die EU-Kommission und der Rat weiterhin auf eine Verpflichtung zum Scannen drängen – was de facto das Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeuten würde –, beharrt das Parlament auf einem Paradigmenwechsel.

Die Abgeordneten fordern einen Ansatz des „Security by Design“. Anstatt die gesamte Kommunikation der Bürger zu durchleuchten, sollen Anbieter verpflichtet werden, ihre Dienste von vornherein sicherer gegen Cybergrooming zu gestalten. Zudem müsse illegales Material proaktiv an der Quelle im offenen Netz gelöscht werden, statt lediglich die private Kommunikation zu ergänzen. Die heutige Entscheidung des Parlaments sendet ein deutliches Signal an den Ministerrat: Eine Mehrheit für eine permanente Massenüberwachung ist ohne massive rechtsstaatliche Garantien und den Schutz der Verschlüsselung derzeit nicht in Sicht.

Stefan Krempl

Flugtaxis und Fusion: Chinas radikaler Plan gegen die Krise

Um das ambitionierte Wachstumsziel von 2035 zu erreichen, setzt die Volksrepublik alles auf eine Karte: Die staatlich verordnete Marktreife von Science-Fiction.

In den sterilen Konferenzsälen Pekings herrscht eine Sprache, die für Außenstehende oft wie eine Mischung aus bürokratischer Askese und ideologischem Pflichtbewusstsein klingt. Begriffe wie „neue qualitative Produktivkräfte“ oder „industrielle Modernisierung“ dominieren die offiziellen Dokumente. Doch wer den aktuellen 15. Fünfjahresplan der Volksrepublik China entschlüsselt, findet darin eine Vision, die selbst die kühnsten Träume eines Elon Musk blass aussehen lässt. Wie der Economist berichtet, skizziert die Kommunistische Partei (KP) eine Zukunft, in der Lieferdrohnen und Flugtaxis den Himmel beherrschen, humanoide Roboter die Fabriken besiedeln und 6G-Geräte direkt mit dem menschlichen Gehirn kommunizieren.

Dieser technokratische Masterplan ist mehr als eine Wunschliste. Er ist das Fundament für Chinas Versuch, die Rolle des ewigen Aufholers endgültig abzustreifen. Während das Land in den letzten Jahren bei Elektroautos, grüner Energie und – mit Abstrichen – Künstlicher Intelligenz (KI) den Anschluss an den Westen gefunden oder ihn gar überholt hat, zielt das neue Papier auf die absolute Dominanz in den „Frontier Technologies“. Es geht nicht mehr nur darum, bestehende Technik effizienter zu kopieren oder zu skalieren, sondern das Unbekannte zu kommerzialisieren.

Der Druck hinter dieser Ambition ist enorm. Staatschef Xi Jinping hat das Ziel ausgegeben, China bis 2035 zu einem „modernisierten sozialistischen Staat“ zu machen. Rein rechnerisch bedeutet das, dass das Pro-Kopf-BIP von derzeit knapp 14.000 US-Dollar auf bis zu 30.000 US-Dollar steigen soll. In einer Phase, in der die chinesische Inlandsnachfrage schwächelt und geopolitische Spannungen den Export erschweren, sieht die Führung nur einen Ausweg: radikale Produktivitätsgewinne durch technologische Durchbrüche.

Die Strategie unterscheidet sich dabei deutlich von früheren Ansätzen. Laut Analysen der Forschungsfirma Rhodium werden industrielle Planung und wissenschaftliche Innovation nun eins. Wo früher separate Ziele für Forschung und Wirtschaft existierten, fordert der neue Plan die sofortige Kommerzialisierung von Feldern wie Wasserstoffantrieben oder Brain-Computer-Interfaces (BCI) innerhalb der nächsten fünf Jahre. Für noch experimentellere Bereiche wie die Kernfusion oder das Quantencomputing verlangt Peking bereits jetzt konkrete „Anwendungsszenarien“. Das bedeutet im Klartext: Es sollen Industriemuster und Lieferketten für Technologien entstehen, die weltweit noch im Laborstadium stecken.

Das System der chinesischen Planwirtschaft funktioniert dabei wie ein gigantischer Signalverstärker. Sobald ein Sektor im Fünfjahresplan namentlich erwähnt wird, öffnen sich die Schleusen für staatliche Gelder auf nationaler und lokaler Ebene. Privates Kapital folgt meist blind, da das staatliche Engagement als Garantie gegen das Scheitern missverstanden wird. Ganze Armeen von Bürokraten in den Provinzen spezialisieren sich fortan auf das jeweilige Thema, errichten Spezialzonen und locken Experten an.

Dass dieser Top-down-Ansatz funktionieren kann, zeigt das Beispiel KI. Als China 2017 ankündigte, bis 2025 zur Weltspitze gehören zu wollen, reagierten westliche Experten noch mit Skepsis. Spätestens seit dem Erfolg des chinesischen KI-Modells DeepSeek, das es mit US-amerikanischen Spitzenprodukten aufnehmen kann, lacht niemand mehr über Pekings Ambitionen. Auch die sogenannte „Low-Altitude Economy“ – der kommerzielle Luftverkehr in geringer Höhe etwa mit Drohnen – ist in China bereits Realität, unterstützt durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und massive Förderungen.

Doch der Weg zur technologischen Vorherrschaft ist mit Risiken gepflastert. Kritiker weisen darauf hin, dass die staatliche Planwut oft zu massiver Kapitalverschwendung führt. Wenn lokale Beamte blindlings versuchen, die Vorgaben aus Peking zu erfüllen, entstehen oft Doppelstrukturen oder Industrien in Regionen, denen es schlicht an den nötigen Fachkräften fehlt. Zudem ist Chinas Erfolgsbilanz keineswegs lückenlos: Bei hochmodernen Halbleitern und im Passagierflugzeugbau hinkt das Land trotz Milliardeninvestitionen weiterhin Jahre hinterher.

Ein anderes Problem ist die Sichtbarkeit der Pläne. Das Programm „Made in China 2025“ alarmierte die US-Politik und führte zu schmerzhaften Exportbeschränkungen, etwa bei Chip-Fertigungsmaschinen. Auch wenn Peking heute vorsichtiger formuliert, dürften die neuen Ziele in Washington erneut die Alarmglocken schrillen lassen – insbesondere durch die Erwähnung „unkonventioneller Maßnahmen“ zur Zielerreichung.

Die größte Hürde bleibt die Natur der Innovation selbst. In der Vergangenheit kopierte China Technologien, für die es bereits reife Märkte gab. Nun stößt das Land an die „blutende Kante“ des Fortschritts, wo niemand weiß, ob es für humanoide Roboter im Alltag oder invasive Gehirnimplantate überhaupt ein tragfähiges Geschäftsmodell gibt. Die KP agiert, als kenne sie die Antworten auf diese Fragen bereits – doch am Ende könnten die Marktkräfte und die Gesetze der Physik ein gewichtiges Wort mitreden.

Stefan Krempl

Gründung per Mausklick: Der steinige Weg zur 24-Stunden-Anmeldung

Berlin, NRW und Bayern präsentieren einen Masterplan für digitale Firmengründungen, doch die bürokratische Umsetzung wird noch Jahre in Anspruch nehmen.

Deutschland gilt international oft als digitales Entwicklungsland, wenn es um den Kontakt zwischen Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung geht. Während Gründer in Neuseeland ihr Unternehmen in einer Mittagspause von zwölf Stunden offiziell anmelden können und Kanada lediglich anderthalb Tage benötigt, müssen sich deutsche Entrepreneure laut Weltbank-Daten im Schnitt acht Tage gedulden. Das soll sich nun ändern. Mit einer ambitionierten Modernisierungsagenda wollen Bund und Länder die Gründungsdauer auf unter 24 Stunden drücken. Doch wie der Teufel im Detail der föderalen Datenstrukturen steckt, zeigt ein neues Konzeptpapier, das am Mittwoch in Berlin offiziell vorgestellt wurde.

Hinter dem Vorstoß steht ein ungewöhnliches politisches Trio: Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD), Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ziehen an einem Strang, um das deutsche Verwaltungsdickicht zu lichten. Ziel ist ein Gründungsbeschleunigungsgesetz, das nach den Plänen des Bundeskanzlers und der Länderchefs bereits bis Ende 2026 verabschiedet sein soll. Doch wer glaubt, dass mit dem Gesetz sofort die digitale Revolution einkehrt, wird enttäuscht. Das Papier der drei Ministerien offenbart, dass die eigentliche Herkulesaufgabe erst nach der parlamentarischen Zustimmung beginnt.

Das Kernproblem der deutschen Bürokratie ist nicht der fehlende Wille zum digitalen Formular, sondern die mangelnde Kommunikation der Systeme untereinander. Das nun vorliegende Konzept sieht laut einem Bericht der FAZ vor, dass Anträge künftig nicht nur digital eingereicht, sondern auch vollautomatisch bearbeitet werden. In einer Vision, die an moderne E-Commerce-Plattformen erinnert, soll das System alle notwendigen Nachweise selbstständig im Hintergrund abrufen. Ob Meisterbrief, Führungszeugnis, Aufenthaltserlaubnis oder der Auszug aus dem Schuldnerregister – statt der „Bringschuld“ des Gründers tritt die „Holschuld“ der Verwaltung.

Damit dieser automatisierte Datenaustausch funktioniert, müssen die beteiligten Stellen von den Gewerbebehörden über die Register bis hin zur Steuerverwaltung ihre Datenmodelle und Codelisten radikal vereinheitlichen. Nur wenn Informationen überall gleich interpretiert werden, können die Systeme in Sekundenschnelle Bescheide erlassen. Das Konzept macht deutlich, dass dieser Prozess der maschinenlesbaren Vereinheitlichung Zeit benötigt. Die Planungen sehen vor, dass die verschiedenen Verwaltungen bis Ende 2027 Zeit haben, die entsprechenden Datenbanken überhaupt erst anschlussfähig zu machen. Mit einer vollen Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems rechnen die Experten erst im Jahr 2029.

Interessant ist die politische Abwägung innerhalb des Entwurfs. Der nationale Normenkontrollrat plädierte für eine starke Zentralisierung der Aufgaben, um Effizienzgewinne zu erzwingen. Die drei Länderminister erteilen dieser Idee aber eine Absage. Sie fürchten die institutionellen Widerstände und den administrativen Aufwand, der mit tiefgreifenden Strukturreformen einherginge. Stattdessen setzen sie auf eine dezentrale Vernetzung bestehender Strukturen. Auch aus dem Norden kommt Gegenwind: Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) warnt davor, das Rad komplett neu zu erfinden und plädiert stattdessen für die Integration bereits praxiserprobter Lösungen wie dem „Startup-Hafen“.

Trotz der langen Umsetzungszeit bis 2029 markiert das Eckpunktepapier einen Wendepunkt. Es ist der Versuch, das deutsche Verwaltungsrecht, das Fachrecht und das Digitalrecht in Einklang zu bringen, um das Versprechen der „Gründung in 24 Stunden“ rechtssicher zu untermauern. Ob die deutsche Verwaltung jedoch schnell genug aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht, um mit der Geschwindigkeit internationaler Start-up-Hotspots mitzuhalten? Der politische Startschuss am Mittwochabend im Berliner Atrium der Reinhardtstraßenhöfe ist zumindest ein deutliches Signal an die Wirtschaft und Verbände wie Bitkom und DIHK, dass die Modernisierung der Verwaltung nun endlich auf der Prioritätenliste nach oben gerückt ist.

Stefan Krempl

Mittwoch, 25. März 2026

Krisen-Hardware: Bundesregierung plant Notfall-Regeln für Funk und Elektronik

Ein Gesetzentwurf der Exekutive soll die Lieferfähigkeit von Elektronik in Krisenzeiten sichern, indem Zulassungsregeln bei Binnenmarkt-Notfällen flexibilisiert werden.

Die Lehren aus der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen massiven Störungen globaler Lieferketten werfen in Berlin lange Schatten. Um in künftigen Ausnahmesituationen nicht erneut vor leeren Regalen oder blockierten Häfen zu stehen, hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium auf den Weg gebracht, der tief in die Zulassungsverfahren für elektronische Geräte und Funkanlagen eingreift. Im Kern geht es darum, den Warenfluss von als „krisenrelevant“ eingestuften Produkten auch dann aufrechtzuerhalten, wenn die regulären bürokratischen Mühlen der EU-Konformitätsbewertung aufgrund eines Notfalls stillstehen oder zu langsam mahlen.

Die Initiative dient der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie und betrifft zwei zentrale Säulen der Hardware-Regulierung: das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG) und das Funkanlagengesetz (FuAG). Beide stellen im Normalbetrieb sicher, dass das Smartphone nicht den Herzschrittmacher stört und die WLAN-Antenne nur auf den vorgesehenen Frequenzen funkt. Doch was im Alltag die Sicherheit garantiert, kann in einer Krise zum Nadelöhr werden. Wenn Prüflabore schließen müssen oder Lieferwege für Standardbauteile wegbrechen, könnten wichtige Geräte nach aktueller Rechtslage nicht mehr rechtzeitig in Verkehr gebracht werden, selbst wenn sie technisch einwandfrei funktionieren.

Hier setzt das neue „Notfallverfahren“ an. Sobald die EU-Kommission offiziell einen sogenannten Binnenmarktnotfall ausruft, sollen Sonderregeln in Kraft treten. Eine der Änderungen betrifft die Konformitätsvermutung. Bisher müssen Geräte strikt harmonisierten Normen entsprechen, um das CE-Kennzeichen tragen zu dürfen. Künftig kann die Kommission in Krisenzeiten alternative Spezifikationen festlegen. Entspricht ein Gerät diesen Notfall-Vorgaben, darf es als krisenrelevante Ware in den Handel kommen. Interessant dabei ist die Vertrauensschutz-Regelung: Werden solche Geräte während einer Krise rechtmäßig in den Markt eingeführt, dürfen sie dort auch nach dem Ende des Notfalls bleiben und müssen nicht etwa zurückgerufen oder nachzertifiziert werden, sofern von ihnen keine Gefahr für die Sicherheit ausgeht.

Weitreichend sind die Pläne für den Funksektor. Hier sieht der Entwurf sogar nationale Alleingänge der Bundesnetzagentur vor. Die Behörde soll in Notzeiten die Befugnis erhalten, das Inverkehrbringen bestimmter Funkanlagen auf Antrag per Ausnahmegenehmigung zu erlauben, selbst wenn die vorgeschriebene Prüfung durch eine „notifizierte Stelle“ noch nicht abgeschlossen oder gar nicht möglich ist. Der Hersteller übernimmt in diesem Fall die volle Verantwortung für die Einhaltung der Grundanforderungen. Ein wichtiger optischer Unterschied bleibt jedoch bestehen: Solche Notfall-Geräte dürfen ausdrücklich keine CE-Kennzeichnung tragen. Stattdessen müssen sie einen klaren, deutschsprachigen Hinweis tragen, dass sie als krisenrelevante Waren unter Sonderbedingungen in Verkehr gebracht wurden. Wer hier schummelt und trotz Sondergenehmigung ein CE-Logo aufklebt, dem drohen empfindliche Bußgelder, die mit dem neuen Gesetz ebenfalls im Katalog der Ordnungswidrigkeiten verankert werden.

Für die Marktüberwachung bedeutet dies eine Priorisierung. Die Regulierungsbehörde wird gesetzlich dazu angehalten, ihre Ressourcen im Krisenfall primär auf die Überprüfung dieser krisenrelevanten Waren zu konzentrieren und zudem die Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten logistisch und personell zu unterstützen. Damit soll verhindert werden, dass die notwendige Flexibilität bei der Zulassung zu Lasten der technischen Sicherheit im Funkraum geht.

Trotz der Komplexität der neuen Regeln betont die Exekutive, dass für Bürger und Unternehmen im „Normalbetrieb“ keine Mehrbelastungen entstünden. Es handele sich um ein Vorsorgeinstrument, das wie eine Brandschutztür funktioniere: Die Regierung hofft, sie nie zu brauchen, aber im Ernstfall muss sie vorhanden sein. Für die Tech-Branche bedeutet der Entwurf vor allem Rechtssicherheit. Hersteller von kritischer Infrastruktur oder medizinnaher Elektronik erhalten durch die neuen Verfahren Wege, ihre Produkte auch in extremen Marktsituationen legal auszuliefern, ohne in juristische Grauzonen abzudriften.