Samstag, 6. Juni 2026

Erfolgreicher Härtetest: OpenTitan-Sicherheitschip besteht Laborprüfung

Das Fraunhofer AISEC bestätigt die robuste Abwehr von Seitenkanal- und Laser-Angriffen des Open-Source-Chips OpenTitan und optimiert dessen Schutz für den Cloud-Einsatz.

In der modernen IT-Sicherheit gilt das Prinzip des „Root of Trust“ als Fundament von Integrität. Ein solcher Vertrauensanker sorgt in Servern, Laptops und Smartphones dafür, dass das System von der ersten Sekunde des Einschaltens an kryptografisch abgesichert ist und unbefugte Manipulationen am Betriebssystem oder der Firmware sofort erkannt werden. Das OpenTitan-Projekt hat sich hier einem radikalen Ansatz verschrieben: Statt auf proprietäre, geheime Designs der großen Tech-Konzerne zu setzen, entwickelt das Konsortium den weltweit ersten vollständig quelloffenen Hardware-Sicherheitschip auf Basis der RISC-V-Architektur.

Doch Transparenz allein reicht nicht aus, um Schadsoftware und hochspezialisierten Angreifern die Stirn zu bieten. Um die Widerstandsfähigkeit der Hardware vor dem massenhaften Einsatz in Serverlandschaften und Chromebooks auf Herz und Nieren zu prüfen, haben sich die Entwickler hochkarätige Unterstützung geholt. Das Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC), hat in einer Kooperation mit den Designteams von Google, lowRISC und Nuvoton eine Sicherheitsüberprüfung der OpenTitan-Engineering- und Produktionssilizium-Chips durchgeführt.

Die Untersuchungen fanden im Hardware-Sicherheitslabor des AISEC statt, das über eine Zertifizierung nach Common Criteria EAL 7 verfügt. Das entspricht den höchsten internationalen Standards für Sicherheitsprüfungen. Die dortigen Experten blicken mit den Augen hochentwickelter Angreifer auf das Silizium und nutzen Methoden, die weit über herkömmliche Software-Exploits hinausgehen.

Im Fokus der Forscher standen physische Angriffe, die direkt an der Hardware ansetzen. Selbst wenn eine Verschlüsselung mathematisch unknackbar ist, verrät der Chip während der Berechnung unter Umständen winzige Details. Bei der Seitenkanal-Analyse messen die Prüfer feinste Schwankungen im Stromverbrauch des Prozessors oder analysieren die elektromagnetische Abstrahlung, um geheime kryptografische Schlüssel zu rekonstruieren.

Eine weitere Methode ist die Fehlerinjektion. Hierbei wird der Chip im laufenden Betrieb gezielt gestört, beispielsweise durch präzise gesetzte Laserpulse oder gezielte Spannungsschwankungen. Solche Manipulationen können den Prozessor dazu bringen, kritische Sicherheitsabfragen einfach zu überspringen oder geschützte Speicherbereiche freizugeben.

Um den OpenTitan-Chip auf diese harten Angriffsszenarien vorzubereiten, ging die Evaluierung in mehreren Phasen vonstatten. Die Experten nahmen die verschiedenen Kernkomponenten der Hardware ins Visier, darunter den Konfigurationsspeicher, die zentralen Rechenkerne sowie die kryptografischen Beschleuniger. Zunächst mussten die Chips aufwendig präpariert und für die Messungen freigelegt werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Fraunhofer-Forschern und den Entwicklerteams zahlte sich dabei schnell aus: Identifizierte Schwachstellen wurden im laufenden Prozess analysiert und direkt durch Härtungsmaßnahmen im Design korrigiert.

Das Ergebnis dieser Kooperation ist aber nicht nur ein sichererer Chip, sondern auch ein technologischer Gewinn für die gesamte Open-Source-Community. Im Zuge der Arbeiten wurde ein offenes Test- und Evaluierungs-Framework entwickelt und verbessert. Diese Infrastruktur ermöglicht es der globalen Entwicklergemeinschaft, auch in Zukunft neue Analysemethoden zu teilen, Gegenmaßnahmen auszutauschen und neue Hardware-Generationen systematisch zu überprüfen. Das Framework bildet damit eine nachhaltige Basis für die kontinuierliche Absicherung offener Hardware.

Die unabhängige Überprüfung durch das AISEC untermauert das Versprechen des OpenTitan-Projekts, dass quelloffene Hardware im Hinblick auf die Sicherheit den proprietären Lösungen der etablierten Hersteller in nichts nachsteht. Durch die Kombination aus Transparenz des Quellcodes und einer unabhängigen, hochgradig professionellen Laborprüfung lässt sich laut den Fraunhofer-Experten ein neues Niveau an Vertrauenswürdigkeit für kritische Infrastrukturen erreichen. Die gewonnenen Erkenntnisse und Werkzeuge fließen direkt in zukünftige Produktionszyklen ein und ebnen den Weg für den sicheren Einsatz der OpenTitan-Plattform in einer Vielzahl von Anwendungsbereichen, von Cloud-Rechenzentren bis hin zu alltäglichen Endgeräten. Ferner stärkt das Projekt die künftige Forschung im Bereich neuartiger Sicherheitsarchitekturen wie etwa der Post-Quanten-Kryptografie.

Stefan Krempl

Klingbeils Kassen-Revolution: Im Kampf gegen Schwarzgeld soll die offene Ladenkasse weichen

Finanzminister Klingbeil will schärfer gegen Steuerhinterziehung vorgehen und mit einem Gesetz für eine Kassenpflicht eine strikte digitale Belegerteilung für Betriebe einführen.

Das Bundesfinanzministerium macht Ernst beim Vorgehen gegen die Schattenwirtschaft und verabschiedet sich schrittweise von analogen Nischen im Bargeldverkehr. Ein Referentenentwurf aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), den Politico veröffentlicht hat, sieht weitreichende Reformen vor, um Steuerhinterziehung effektiver einzudämmen und den Steuervollzug zu digitalisierenIm Zentrum des Gesetzesvorhabens steht die Abschaffung der sogenannten offenen Ladenkasse für größere FirmenWer einen gewerblichen, landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb führt oder freiberuflich tätig ist und einen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr erzielt, wird künftig zur Nutzung eines elektronischen Kassensystems verpflichtetDie klassische Geldkassette ohne digitale Aufzeichnung hätte damit in umsatzstarken Betrieben endgültig ausgedient.

Die Initiative greift Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag aufErfahrungen aus der Praxis der Finanzbehörden zeigen, dass gerade in bargeldintensiven Branchen wie der Gastronomie oder dem Einzelhandel offene Ladenkassen ein Risiko bergenDa dort keine automatisierten, fälschungssicheren Protokolle erzeugt werden, lassen sich Einnahmen vergleichsweise leicht manipulieren und am Fiskus vorbeischleusen.

Mit der neuen Umsatzgrenze von 100.000 Euro will das Finanzressort gezielt dort eingreifen, wo relevante Summen im Spiel sind. Kleinstbetriebe und Gelegenheitsverkäufer sollen dagegen von der Pflicht verschont bleibenDigitale Kassensysteme müssen zwingend mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet seinSie stellt sicher, dass jeder eingetippte Geschäftsvorfall sofort unveränderbar und kryptographisch abgesichert protokolliert wird.

Das Thema ist in der Wirtschaft nicht neu. Bereits 2016 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Zum Stichtag am 1. Januar 2020 mussten neu angeschaffte elektronische Kassen über ein zertifiziertes Sicherheitssystem verfügen, nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kurz zuvor die ersten hardwarebasierten Lösungen zertifiziert hatte. Ältere, nicht nachrüstbare Modelle durften im Rahmen von Übergangsregelungen noch bis Ende 2022 betrieben werden.

Bislang bezog sich diese Pflicht jedoch nur auf Betriebe, die ohnehin bereits ein elektronisches System nutzten. Wer konsequent auf Papier und Blechdose setzte, entging den strikten IT-Vorgaben. Damit soll nun Schluss sein: Das Entdeckungsrisiko für unvollständige Einnahmen würde durch die flächendeckende Kassenpflicht deutlich steigen.

Gleichzeitig bringt der Entwurf Änderungen bei der Belegpflicht mit sich, die im Alltag von Handel und Kundschaft spürbare Entlastungen versprechen. Die 2020 eingeführte Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons hatte zu Kritik wegen steigender Bürokratie und immenser Mengen an Thermopapier geführt. Klingbeil plant jetzt eine schrittweise Abkehr vom Papier-Bon. Bereits ab dem nächsten Jahr soll die Pflicht zur Ausgabe eines physischen Belegs für Einkäufe unter einem Gesamtbetrag von 30 Euro entfallenDiese Bagatellgrenze würde den Kiosk oder Bäcker beim schnellen Verkauf vom Zwang befreien, ungewollte Papierberge zu drucken.

Die eigentliche digitale Transformation soll 2029 fallenAb dann greift dem Entwurf zufolge eine flächendeckende, verpflichtende elektronische BelegbereitstellungUnternehmen müssten ihren Kunden die Quittung in einem standardisierten digitalen Format zur Verfügung stellen. Das Ministerium will dabei auf Technologieoffenheit setzen: Ob der Bon als QR-Code auf einem Bildschirm zum Scannen bereitgestellt, per E-Mail versandt, via Near-Field-Communication (NFC) übertragen oder direkt im digitalen Kundenkonto hinterlegt wird, bleibt den Betrieben überlassenEine Pflicht für Verbraucher, diese Belege auch digital anzunehmen, besteht indes nichtAuch der gesetzliche Anspruch auf eine traditionelle Papierquittung bleibt unberührt, falls Kunden eine solche ausdrücklich verlangen.

Die fiskalische Gesamtbilanz der Reform fällt für die Wirtschaft trotz der nötigen Investitionen überraschend positiv aus. Zwar schätzen die Planer die einmaligen Umstellungskosten für neue Hardware und Softwareanpassungen auf rund 98,7 Millionen EuroDoch durch den wegfallenden Druckaufwand und die Digitalisierung der Belege sinkt der laufende Bürokratieaufwand der UnternehmenUnterm Strich kalkuliert das Ressort mit einer jährlichen Netto-Entlastung der Wirtschaft von fast 89 Millionen Euro, da vor allem Informationspflichten und administrative Prozesse rund um die Kassenführung wegfielen.

Um den neuen Regeln Nachdruck zu verleihen, sieht das Gesetz verschärfte Sanktionen und deutlich ausgeweitete Ermittlungsbefugnisse vorEin Verstoß gegen die neu eingeführte Kassenpflicht kann dem Entwurf nach als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werdenUm die Einhaltung der Vorschriften effektiv zu kontrollieren, wird das Instrument der unangekündigten Kassen-Nachschau örtlich flexibilisiert. Bislang durften Prüfer nur im eigenen Zuständigkeitsbereich aktiv werden. Künftig soll jede Finanzbehörde eine Kassen-Nachschau in dem Bezirk durchführen dürfen, in dem ein System tatsächlich genutzt wirdDies würde Kontrollen auf Messen, Wochenmärkten oder Volksfesten erheblich erleichtern, wo fliegende Händler oft weit entfernt von ihrem Heimatfinanzamt agieren.

Drastische Konsequenzen drohen denjenigen, die Kassendaten gezielt manipulieren. Klingbeil will einen neuen eigenständigen Straftatbestand in die Abgabenordnung einführen, der den Einsatz, das Bewerben und das In-Verkehr-Bringen von Manipulationssoftware für elektronische Kassen unter Strafe stelltWer solche Programme nutzt oder gewerbsmäßig vertreibt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder hohen Geldstrafen rechnenAls flankierende Maßnahme und Nebenstrafe könnten Gerichte bei entsprechenden Verurteilungen sogar ein Fahrverbot von bis zu einem Jahr verhängen, um Steuersündern auch im privaten Alltag deutliche Grenzen aufzuzeigenMit dem Gesamtpaket will das Finanzministerium so Lücken im System schließen und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Der Entwurf muss noch das Bundeskabinett, den Bundestag und den Bundesrat passieren.

Stefan Krempl

Freitag, 5. Juni 2026

Unabhängig von den US-Tech-Riesen: Kanadas Milliardenwette auf souveräne KI

Mit der Strategie „AI for All“ erklärt Ottawa künstliche Intelligenz zur kritischen Infrastruktur und sucht den Schulterschluss mit europäischen Partnern.

Angesichts des verschärften globalen Technologiewettlaufs hat die kanadische Regierung eine strategische Kehrtwende vollzogen. Mit der offiziellen Vorstellung der neuen nationalen Digitalstrategie „AI for All“ unternimmt das Land einen ambitionierten Vorstoß, um die Führungsgruppe der globalen Mittelmächte beim Aufbau eigenständiger technologischer Kapazitäten anzuführen. Der von Premierminister Mark Carney und dem zuständigen Minister für Künstliche Intelligenz, Evan Solomon, vorgelegte Plan bricht mit der bisherigen Praxis, die Entwicklung weitgehend den Kräften des freien Marktes und den marktbeherrschenden US-amerikanischen Technologiekonzernen zu überlassen.

Stattdessen deklariert Ottawa künstliche Intelligenz ab sofort explizit als kritische Infrastruktur und stellt sie damit auf eine Stufe mit der nationalen Energieversorgung und der Landesverteidigung. Hauptziel der Initiative ist es, die tiefe strukturelle Abhängigkeit von den Tech-Giganten aus dem südlichen Nachbarland schrittweise zu reduzieren und einen eigenständigen, werteorientierten Weg im globalen KI-Rennen einzuschlagen, das derzeit primär von der geopolitischen Rivalität zwischen den USA und China dominiert wird.

Kanada nimmt historisch eine Pionierrolle in der KI-Forschung ein: Die theoretischen Grundlagen moderner neuronaler Netze wurden maßgeblich von dortigen Forschern an Spitzeninstituten geprägt. Aktuell hinkt das Land aber bei der praktischen Anwendung im Alltag hinterher. Laut aktuellen Erhebungen nutzen derzeit nur rund 12 Prozent der kanadischen Unternehmen KI-Systeme in ihrer regulären Wertschöpfungskette. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen liegt die Adoptionsrate sogar bei mageren 8 Prozent und damit weit hinter europäischen Vorreitern wie Deutschland oder den nordischen Ländern.

Diese Innovationslücke gefährdet nach Regierungsansicht die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Das neue Rahmenwerk sieht daher umfangreiche Investitionen vor, um die Akzeptanz und Verbreitung der Technologie in der Breite der Wirtschaft zu beschleunigen. Bis 2034 soll die Einsatzquote in kanadischen Betrieben auf 60 Prozent hochgeschraubt werden. Die Exekutive prognostiziert, dass durch diese konsequente Digitalisierungsoffensive in den kommenden Jahren ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von rund 200 Milliarden kanadischen Dollar generiert werden kann.

Gleichzeitig soll das Programm bis zum Jahr 2031 zur Schaffung von bis zu 250.000 neuen, hochbezahlten KI-relevanten Arbeitsplätzen beitragen. Um vor allem jungen Kanadiern den Einstieg in diese zukunftsweisende Branche zu ebnen, werden im Rahmen von Praktika- und Arbeitsplatzprogrammen gezielt 90.000 Beschäftigungsverhältnisse gefördert.

Der Erfolg der gesamten Strategie hängt nach Ansicht der Planer in Ottawa von einem entscheidenden Faktor ab: dem Vertrauen der Bürger. Solomon betonte in den vergangenen Monaten unermüdlich, dass die gesellschaftliche Akzeptanz über den Erfolg oder das Scheitern der technologischen Transformation entscheide. Technologie bewege sich zwar im Tempo der Innovation. Die gesellschaftliche Adoption folge indes dem Tempo des Vertrauens.

 Umfragen zeigen eine tiefe Skepsis in der kanadischen Bevölkerung. Fast die Hälfte der Bürger begreift KI derzeit als Bedrohung für die Menschheit. Die allgemeine digitale Kompetenz rangiert im internationalen Vergleich im unteren Drittel. Um diese Vorbehalte abzubauen, plant die Regierung eine umfassende Modernisierung der nationalen Datenschutzgesetze und die Einführung strenger Regulierungswerke zum Schutz von Minderjährigen im Internet. Ein Fokus liegt dabei auf der Bekämpfung von KI-generierten Deepfakes und algorithmischen Verzerrungen, die zunehmend den demokratischen Diskurs gefährden und als Werkzeuge für Online-Kriminalität missbraucht werden.

Flankiert werden diese gesetzlichen Maßnahmen von einer beispiellosen Bildungsoffensive. Eine neue nationale Initiative zur KI-Alphabetisierung wird dem Plan nach sicherstellen, dass über eine Million Studierende an Hochschulen eine fundierte Grundausbildung im Umgang mit KI erhalten. Ferner soll die Zahl der geschulten Lehrkräfte an Schulen kurzfristig auf über 3000 Pädagogen verdoppelt werden. Um die ethische Dimension der Strategie zu untermauern, suchte Carney unlängst das direkte Gespräch mit dem Vatikan. In einem Dialog mit Papst Leo XIV. erörterte der gläubige Katholik Carney die ethischen Leitlinien einer verantwortungsvollen Innovation, bei der die Technologie stets der Menschenwürde und dem Schutz des Individuums dienen müsse.

Ein Baustein zur Sicherung der digitalen Souveränität ist der Ausbau der physischen Infrastruktur auf kanadischem Boden. Bislang trainieren dortige Startups und Forschungseinrichtungen ihre Modelle meist auf ausländischen Cloud-Plattformen, wodurch sensible Daten und gewerbliche Schutzrechte fremden Rechtsräumen ausgesetzt sind. Um dem entgegenzuwirken, hat die Exekutive den Bau eines weltweit führenden staatlichen Supercomputers bis 2031 beschlossen. Zudem wird der Aufbau heimischer Rechenzentren forciert, die von Kanadas sauberem Stromnetz und dem kalten Klima profitieren sollen, das die Energiekosten für die Kühlung der Serveranlagen senkt.

Weil das Land mit seinen rund 40 Millionen Einwohnern den globalen Wettlauf gegen die Tech-Hegemonen nicht isoliert bestreiten kann, setzt Ottawa auf eine dezidierte Multilateralismus-Strategie. Kanada positioniert sich gezielt als verlässlicher Partner für Demokratien, die nach technologischen Alternativen abseits geschlossener Monopole suchen. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei die gemeinsam mit Partnern ins Leben gerufene „Sovereign Technology Alliance“ ein. Sie soll es gleichgesinnten Staaten ermöglichen, digitale Infrastrukturen zu teilen, gemeinsam in Forschung zu investieren, Talentpools zu bündeln und offene KI-Modelle im öffentlichen Interesse zu etablieren.

Neben Deutschland und der EU nennt die Strategie Großbritannien, Frankreich, Finnland und Norwegen als europäische Kernpartner. Parallel dazu werden die technologischen Beziehungen im indopazifischen Raum mit Japan, Australien und Indien sowie strategische Partnerschaften mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgebaut. Durch diesen internationalen Verbund will Kanada seine heimische KI-Industrie stärken, den Export eigener Softwarelösungen ankurbeln und sicherstellen, dass die digitale Zukunft auf dem Fundament demokratischer Werte ruht.

Stefan Krempl

Dienstag, 2. Juni 2026

Drucker-Forensik und Videoüberwachung: EU-Gremium jagt anonyme Informanten

Eine Korruptionsaffäre erschüttert einen EU-Ausschuss. Statt den Vorwürfen nachzugehen, suchte die Führung panisch nach der Quelle der Lecks.

Wenn in den Korridoren der Brüsseler Bürokratie anonyme Briefe auftauchen, die Korruption anprangern, sollte die Priorität eigentlich auf der Aufklärung liegen. Beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), einem Beratungsgremium der EU, tickten die Uhren jedoch anders. Als dort anonyme Schreiben auftauchten, die der Generalsekretärin Isabelle Le Galo Flores die unrechtmäßige Vergabe öffentlicher Aufträge an Freunde vorwarfen, reagierte die Führungsspitze mit einer groß angelegten Jagd auf den Whistleblower. Ein vertrauliches Dokument, das Euractiv einsehen konnte, enthüllt nun die drastischen Methoden, mit denen der Ausschuss die Quelle der Enthüllungen mundtot zu machen versuchte.

Der EWSA verfügt über ein jährliches Budget von 165 Millionen Euro. Die Vorwürfe wiegen schwer, denn es geht um den Verdacht der Vetternwirtschaft bei der Verteilung von Steuergeldern. Doch anstatt das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF sofort einzuschalten, wies EWSA-Präsident Séamus Boland die Sicherheitskräfte an, alle im Umlauf befindlichen Briefe einzusammeln. Ziel der internen Operation war eindeutig: Es sollten Beweise gesichert werden, die zur Identifizierung des Absenders beitragen könnten. Für diesen Zweck erteilte der Präsident den Ermittlern ein umfassendes Mandat.

Die Sicherheitsbeamten wurden etwa aufgefordert, forensische Untersuchungen an den Druckern des Hauses vorzunehmen. Damit sollten sie feststellen können, ob die Briefe auf internen Geräten gedruckt wurden. Zudem müssten sie prüfen, ob die Texte auf Computern des Ausschusses verfasst worden waren. Sogar die Auswertung von Videoaufnahmen aus den Überwachungskameras gab Boland frei. Falls die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen würden, stellte der Präsident die Unterstützung durch Forensik-Spezialisten der EU-Kommission in Aussicht. Die gesamte Operation sollte unter absoluter Geheimhaltung stattfinden. Die Berichte durften ausschließlich an Boland selbst und seinen Stabschef übermittelt werden.

Die Jagd auf den Informanten blieb innerhalb der Belegschaft nicht unbemerkt und löste Proteste aus. Drei Gewerkschaften, die die Interessen der 700 Mitarbeiter des Ausschusses vertreten, warfen der Führung eine regelrechte Hexenjagd vor. Sie kritisierten Widersprüche in den Erklärungen des Stabschefs darüber, ob die Identifizierung des Absenders das eigentliche Ziel der Sicherheitsüberprüfung gewesen sei. Der EU-Abgeordnete Daniel Freund von den Grünen, dem eine Kopie der vertraulichen Anweisung zugespielt wurde, zeigte sich gegenüber Euractiv fassungslos. Er forderte klare Konsequenzen und betonte, dass Menschen, die Missstände, Betrug oder Fehlverhalten aufdecken, geschützt und gefeiert werden müssten, anstatt sie disziplinarisch zu verfolgen. Eine Führung, die so agiere, sei ungeeignet für ihr Amt.

Die offizielle Reaktion des Ausschusses auf die schweren Vorwürfe folgt dem klassischen Muster der Schadensbegrenzung. Eine Sprecherin wies den Vorwurf einer Hexenjagd zurück. Die Untersuchung sei auf Wunsch von Mitarbeitern eingeleitet worden, die besorgt über die unregelmäßige Verteilung von Briefen auf ihren Schreibtischen gewesen seien. Die Entscheidung des Präsidenten sei primär durch die Sorge um die Sicherheit des Personals im globalen Kontext motiviert gewesen. Bei der Überprüfung seien weder E-Mails durchsucht noch Videoüberwachungen ausgewertet worden. Am Ende habe das Gremium lediglich Empfehlungen zur Verbesserung des Postsystems erarbeitet.

Der Fall liegt nun bei der Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF an die mindestens drei Mitarbeiter bereits in den vergangenen zwei Jahren unabhängig voneinander Hinweise auf ein Fehlverhalten der Generalsekretärin übermittelt hatten. Da die Prüfungen noch andauern, lehnt die Institution inhaltliche Kommentare ab. Der Vorfall wirft jedoch erneut ein Schlaglicht auf die mangelhafte Whistleblower-Kultur in einigen EU-Institutionen, in denen der Schutz von Informanten offenbar hinter dem Wunsch zurücksteht, unliebsame Kritiker intern aufzuspüren.

Stefan Krempl

Gegen digitale Abhängigkeit: Allianz fordert Wende in der EU-Netzpolitik

Vor der Ankündigung eines neuen EU-Souveränitätspaket verlangen Tech-Firmen, NGOs und die Grünen ein klares Bekenntnis zu Open Source, fairem Wettbewerb und heimischen Alternativen.

Kurz vor der mit Spannung erwarteten Vorstellung des neuen Pakets der EU-Kommission für technologische Souveränität hat sich ein breites Bündnis gegen die andauernde digitale Abhängigkeit von außereuropäischen Großkonzernen gebildet. In einer gemeinsamen Erklärung fordern 13 führende europäische Technologie-Unternehmen, sechs Nichtregierungsorganisationen und die Fraktion der Grünen im EU-Parlament einen Kurswechsel. Zu den Erstunterzeichnern des offenen Briefes gehören Branchengrößen wie der Cloud-Anbieter OVHcloud, der verschlüsselte E-Mail-Dienst Proton, das dezentrale Netzwerk Mastodon, der Cloud-Spezialist Nextcloud sowie die grüne Suchmaschine Ecosia.


Zusammen repräsentieren diese Unternehmen eine stark wachsende europäische Tech-Branche, die mittlerweile mehr als 3000 Menschen beschäftigt, jährlich über eine Milliarde Euro umsetzt und zig Millionen Nutzer hat.


Das Bündnis spart in seinem offenen Brief nicht mit Kritik an der bisherigen EU-Digitalpolitik. Zwar habe Brüssel in den vergangenen Jahren ein beachtliches regulatorisches Fundament geschaffen. Doch dieses sei in der Praxis unvollständig geblieben und zeige zu wenig Wirkung. Nach wie vor profitierten vor allem außereuropäische Anbieter von strukturellen Vorteilen, während die Durchsetzung der Vorschriften nicht mit den massiven Marktverzerrungen Schritt halte. Diese tief verwurzelten strukturellen Abhängigkeiten seien längst nicht mehr nur ein wirtschaftliches Problem, sondern stellten in Zeiten geopolitischer Spannungen ein erhebliches strategisches Sicherheitsrisiko dar. Sie schränkten die politische Handlungsfreiheit Europas ein und hinderten Bürger sowie Organisationen daran, die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten und Systeme zurückzuerlangen.


Vor diesem Hintergrund fordert die Allianz ein entschlossenes und ambitioniertes Handeln der Staatengemeinschaft. Die europäische Digitalwirtschaft müsse durch gezielte Investitionen, offene Ökosysteme und den Aufbau einer widerstandsfähigen, souveränen Infrastruktur gestärkt werden. Die Unterzeichner verlangen ein klares Bekenntnis der Kommission und der Mitgliedstaaten zu offener Interoperabilität, fairem Wettbewerb und strategischer Regulierung. Um eine echte Unabhängigkeit zu erreichen, müsse Europa in die Lage versetzt werden, kritische digitale Infrastrukturen eigenständig zu betreiben und zu warten.


Das betrifft neben Cloud-Diensten, Quantencomputing, Netzwerken und Künstlicher Intelligenz (KI) ausdrücklich auch alltägliche Softwarekomponenten wie Betriebssysteme, Browser, Suchmaschinen und Büroanwendungen sowie die heimische Halbleiterindustrie.


Ein Hebel für diesen Wandel liegt nach Ansicht des Bündnisses in einer Reform der öffentlichen Beschaffung. Über Jahre hinweg habe die staatliche Vergabepraxis außereuropäische Anbieter bevorzugt und so den Marktvorteil der Tech-Giganten zementiert. Nun sei es an der Zeit, den Markt neu aufzurollen und bei öffentlichen Aufträgen gezielt jene europäischen Lösungen zu bevorzugen, die Werte wie Datenschutz, Open Source, Energieeffizienz und soziale Rechte hochhalten.


Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, fordern die Unterzeichner ferner die Durchsetzung offener Standards, die Verhinderung von Vendor-Lock-in-Effekten und den Aufbau eines souveränen europäischen Web-Index, der eine unabhängige Suche ermöglicht. Gleichzeitig warnen sie vor sogenanntem Souveränitäts-Washing und verlangen überprüfbare Kriterien für Technologie, die für sensible staatliche Daten genutzt wird.


Alexandra Geese, EU-Abgeordnete und Verhandlungsführerin der Grünen für den Digital Services Act (DS), bezeichnete die Erklärung als einen dringenden Weckruf für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die digitale Zukunft des Kontinents dürfe nicht länger als Verhandlungsmasse in Handelsgesprächen mit den USA dienen. Die Devise müsse lauten, in Europa Firmen und Entwickler aufzubauen und in Europa einzukaufen.


Unterstützung kommt auch vom Vizeraktionsvorsitzenden Sergey Lagodinsky. Er betont, dass der europäische Weg im Gegensatz zum reinen Kopieren amerikanischer Geschäftsmodelle oder der Abhängigkeit von autoritären Regimen stehen müsse. Die Stärke Europas liege in innovativen, datenschutzfreundlichen Lösungen. Diese sollten zeigen, dass digitaler Fortschritt möglich ist, ohne die Demokratie dem Überwachungskapitalismus zu opfern.


Stefan Krempl

KI-Boom in der EU: Tech-Riesen müssen Abwärme nutzen und Ökostrom finanzieren

EU-Energiekommissar Dan Jørgensen fordert strikte Nachhaltigkeit von Rechenzentren. Sonst drohten steigende Strompreise und gesellschaftlicher Widerstand.

Der weltweite Boom der Künstlichen Intelligenz stellt die EU vor ein Dilemma. Einerseits will und muss die Staatengemeinschaft technologisch den Anschluss an die USA und China halten. Andererseits droht der immense Energiehunger der dafür notwendigen Rechenzentren die ambitionierten Klimaziele zu torpedieren. In einem Interview mit Politico hat EU-Energiekommissar Dan Jørgensen nun klargestellt, dass Tech-Konzerne in Europa willkommen seien. Sie müssten sich aber bedingungslos den europäischen Energie-, Klima- und Umweltzielen unterordnen. Ein reines Abgreifen von Marktanteilen ohne ökologische Gegenleistung werde es nicht geben. Nachhaltigkeit müsse von den Betreibern als geschäftlicher Vorteil und nicht als Bürde verstanden werden, forderte der dänische Politiker.

Die Dimensionen der Herausforderung sind gewaltig. Der Ausbau von KI-Modellen wie ChatGPT, Claude oder dem chinesischen Doubau von ByteDance erfordert eine Infrastruktur von bisher ungeahntem Ausmaß. Jørgensen prognostiziert, dass sich der Energieverbrauch von Rechenzentren in Europa im kommenden Jahrzehnt verdoppeln, wenn nicht sogar noch stärker erhöhen könnte. Diese Entwicklung trifft die EU in einer kritischen Phase. Die Kommission kämpft bereits damit, genügend sauberen Strom bereitzustellen, um die Industrie, den Verkehrssektor und die Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas auf Strom umzustellen. Der zusätzliche, massive Strombedarf der Tech-Giganten verschärft diese ohnehin angespannte Situation drastisch und droht die Netze zu überlasten.

Besonders im Fokus der Kritik steht die bisherige Verschwendung von Ressourcen. Die Rechenwerke der Serverfarmen erzeugen gewaltige Mengen an heißer Luft, die derzeit meist ungenutzt in die Atmosphäre geblasen wird. Gleichzeitig werden Unmengen an Wasser für die Kühlung verbraucht. Jørgensen nannte in diesem Zusammenhang konkrete Zahlen, um das Ausmaß der Ineffizienz zu verdeutlichen: Würde man europaweit nur die Hälfte der derzeit ungenutzten Abwärme aus Rechenzentren konsequent in Fernwärmenetze einspeisen, könnten damit auf einen Schlag vier Millionen europäische Haushalte beheizt werden. Dass diese Potenziale brachliegen, bezeichnete der Kommissar als inakzeptabel. Die Betreiber müssten endlich tragfähige Konzepte zur Abwärmenutzung vorlegen und umsetzen, um einen echten Beitrag zur lokalen Wärmeversorgung zu leisten.

Wie real die Gefahren für die Verbraucher und die Infrastruktur sind, zeigt das Beispiel Irland. Das Land hat sich frühzeitig als europäischer Knotenpunkt für Tech-Riesen wie Amazon, Microsoft und Google positioniert. Inzwischen verbrauchen Rechenzentren dort mehr als 20 Prozent des gesamten Stroms – der weltweit höchste Pro-Kopf-Anteil. Ein aktueller Bericht von Umweltorganisationen warnt bereits vor den wirtschaftlichen Folgen: Der ungebremste Boom habe die Kosten für die Stromrechnungen privater Haushalte spürbar in die Höhe getrieben. Jørgensen warnte eindringlich vor einer solchen Entwicklung auf europäischer Ebene. Sollte die Expansion der Tech-Branche zu steigenden Energiepreisen für die Bürger oder zu höheren CO2-Emissionen führen, drohe ein massiver politischer und gesellschaftlicher Widerstand gegen die Technologiekonzerne.

Um die Ansiedlung sauberer zu steuern, arbeitet die Kommission derzeit an einem Nachhaltigkeitszertifikat für Rechenzentren. Dieses Label soll Anlagen auf Basis ihrer Energieeffizienz, dem Wasserverbrauch und der Wiederverwendung von Abwärme bewerten. Der erste Verordnungsentwurf stieß aber auf heftige Kritik von Industrie und Mitgliedstaaten, da er erneuerbare Energien bevorzugte und die Kernkraft ausschloss. Jørgensen signalisiert hier Kompromissbereitschaft. Er hebt hervor, dass die Kommission das Prinzip der Technologieneutralität wahre. Im Transformationsprozess erwarte sie von den Unternehmen die Unterstützung sowohl durch erneuerbare Energien als auch durch Kernkraft. Dass strengere Umweltregeln Investitionen abschrecken könnten, wies er zurück: Europas Green Deal und die KI-Ambitionen seien keineswegs unvereinbar.

Ein weiteres Problem ist der akute Mangel an verlässlichen Daten. Bislang tappt die Kommission weitgehend im Dunkeln, was den tatsächlichen Energieverbrauch der Branche angeht. Obwohl EU-Regeln die Betreiber zur Offenlegung ihrer Effizienzdaten verpflichten, kamen dieser Pflicht laut internen Berichten bislang nur magere 36 Prozent der Rechenzentren nach. Jørgensen fordert daher mehr Transparenz von den Tech-Unternehmen. Es liege auch in deren eigenem Interesse zu beweisen, dass sie Teil der Lösung der Energiewende sein können und nicht nur als zusätzliches Problem wahrgenommen werden.

Ob die Konzerne künftig direkt für den Ausbau und die Finanzierung der von ihnen beanspruchten Energienetze zur Kasse gebeten werden, überlässt die Kommission den nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten, sieht die riesigen Energieverbraucher jedoch in der Pflicht, als Treiber des Marktes den grünen Wandel aktiv mitzufinanzieren.

Stefan Krempl

Montag, 1. Juni 2026

Arbeitgeberbewertungen: Oberlandesgericht verpflichtet Plattform zur Datenausgabe bei Mindestlohn-Vorwurf

Verleumdung oder freie Meinung? Wenn Rezensenten Unternehmen handfeste Gesetzesverstöße vorwerfen, müssen Portale die Identität der Nutzer offenlegen.

Wer im Internet eine Bewertung hinterlässt, wähnt sich oft im Schutz der Anonymität. Doch diese Grenze ist dort erreicht, wo die freie Meinungsäußerung aufhört und das Strafrecht beginnt. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 31. März (Az. 4 W 4/26) die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die sich auf Online-Portalen mit unwahren Tatsachenbehauptungen konfrontiert sehenDie Richter verpflichteten die Betreibergesellschaft einer großen Arbeitgeber-Bewertungsplattform dazu, die Bestandsdaten eines Nutzers an ein betroffenes Unternehmen herauszugeben. Grund: Der Vorwurf, ein Betrieb zahle Gehälter unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns, stellt keine bloße Meinung dar, sondern eine überprüfbare und im konkreten Fall unwahre Tatsachenbehauptung.

Ausgangspunkt des Streits war ein Eintrag auf einer bekannten Plattform, die mit Transparenz für bessere Arbeitsbedingungen wirbtEine Person, die sich als ehemalige Arbeitskraft des klagenden Unternehmens präsentierte, vergab im Bereich Gehalt und Sozialleistungen lediglich einen von fünf SternenDazu verfasste sie den folgenschweren Kommentar, dass Mitarbeiter in dem Betrieb unter dem gesetzlichen Mindestlohn verdientenEine jährliche Sonderleistung werde nur deshalb gezahlt, um den Mindestlohn formal zu erreichen, da dieser ansonsten nicht finanziert werden könne.

Das betroffene Unternehmen sah darin eine geschäftsschädigende Falschaussage und forderte vom Portalbetreiber Auskunft über den Klarnamen, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Verfassers, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzenIn erster Instanz scheiterte der Betrieb vor dem Landgericht KoblenzDie dortigen Richter wiesen den Antrag mit der Begründung ab, es handele sich bei dem Kommentar um eine rechtlich geschützte MeinungsäußerungDer Begriff „verdienen“ trage wertende Anteile, da auf solchen Portalen primär subjektive Eindrücke geschildert würden.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah dies anders und hob die Entscheidung der Vorinstanz aufDie Richter stellten klar, dass hier die Schwelle zur strafrechtlich relevanten üblen Nachrede gemäß Paragraf 186 des Strafgesetzbuches (StGB) überschritten seiNach Ansicht des Senats wird dem Arbeitgeber mit der Formulierung unzweideutig ein Gesetzesverstoß unterstelltSelbst wenn man den Text wohlwollend so auslege, dass der Mindestlohn durch die jährliche Sonderzahlung rechnerisch am Ende erreicht werde, bleibe der Vorwurf einer illegalen Umgehung bestehen.

Das Bundesarbeitsgericht hat laut der Entscheidung längst klargestellt, dass Berechnungszeiträume, die länger als ein Kalendermonat sind, für die Überprüfung des Mindestlohns ausscheidenDie Frage, ob ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorliegt, lasse sich durch eine einfache mathematische Berechnung ohne jeden wertenden Spielraum beantworten.

Intensiv setzte sich die zweite Instanz mit der Erwartungshaltung der Leser auf Bewertungsportalen auseinanderZwar erwarten Nutzer bei Kategorien wie der Arbeitsatmosphäre oder der Work-Life-Balance demnach naturgemäß sehr subjektive, emotionale BerichteBeim Unterpunkt Gehalt verhalte sich dies VWE andersHier suchE der Durchschnittsleser nach faktenbasierten AngabenDer konkrete Kommentar sei auch nicht als bloße polemische Zuspitzung oder schlagwortartige Kritik zu verbuchen, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt wäreEs handele sich um eine präzise, in sich abgeschlossene Behauptung mit einem harten tatsächlichen Kern.

Da die Firma zudem detailliert und eidesstattlich versichert nachweisen konnte, dass alle Stundenlöhne seit dem Jahr 2019 über der gesetzlichen Grenze lagen, stand für die Richter die Unwahrheit der Bewertung festDer Portalbetreiber hatte dem außergerichtlich nichts Substanzielles entgegenzusetzen, außer dem Hinweis, dass man die bewertende Person erfolglos versucht habe zu kontaktierenEine weitere Ermittlung „ins Blaue hinein“ lehnte das Gericht ab.

Für Betreiber von Bewertungsplattformen und deren Nutzer setzt dieser Beschluss ein deutliches Signal. Die gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) greift immer dann, wenn anonyme Inhalte den Tatbestand bestimmter Strafgesetze erfüllenWer im Netz Dampf ablassen will, darf zwar weiterhin überspitzt meckern. Er sollte sich aber vor unwahren Tatsachenbehauptungen hütenSobald handfeste und überprüfbare Gesetzesverstöße im Raum stehen, schützt das Anonymitätsinteresse der Nutzer nicht mehr vor der Offenlegung der Identität.

Eine Rechtsbeschwerde ließ das OLG übrigens nicht zu, da es sich um eine reine Einzelfallentscheidung auf Basis des konkreten Wortlauts handeleDie Kosten des Verfahrens muss das klagende Unternehmen dennoch selbst tragen, da dies die gesetzlichen Spezialvorschriften für solche Auskunftsverfahren zwingend so vorsehen.

Stefan Krempl