Freitag, 21. August 2026

Millionengrab Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft: Erst wenige Masten am Netz

Trotz immenser Steuergelder scheitert die staatliche Anti-Funkloch-GmbH spektakulär. Nun soll die überflüssige Behörde neue Aufgaben bekommen.


Im Mai 2021 kündigte der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit großen Versprechungen einen entscheidenden Schlag gegen die berüchtigten Funklöcher in Deutschland an. Eine eigens gegründete staatliche Einrichtung, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), sollte den Ausbau in den weißen Flecken bürokratiearm und effizient vorantreiben. Ursprünglich war geplant, mit staatlicher Unterstützung bis zu 5000 neue Mobilfunkmasten vor allem in ländlichen Regionen zu errichten. Die Bundes-GmbH mit Sitz in Naumburg an der Saale sollte Fördergelder aus einer Hand vergeben und als zentraler Kümmerer vor Ort agieren. Das Ziel war klar formuliert: Überall dort nachhelfen, wo private Netzbetreiber aus Mangel an Wirtschaftlichkeit keine eigenen Masten aufstellen wollten.

Fünf Jahre später zeichnet ein aktueller Report des Bundesrechnungshofs, über den der Spiegel berichtet, ein verheerendes Bild dieser staatlichen Intervention. Die Bilanz der Anti-Funkloch-Institution fällt demnach mangelhaft aus. Von den ursprünglich bereitgestellten 300 Millionen Euro Fördergeldern seien zwar Projekte für insgesamt 267 Masten bewilligt worden. Doch die praktische Umsetzung sei nahezu ausgeblieben. Im Mai sollen von diesen geförderten Standorten mickrige fünf Masten tatsächlich im scharfen Betrieb gewesen sein und Signale gesendet haben. Weitere 37 Masten hätten sich zu diesem Zeitpunkt im Bau befunden oder seien immerhin bereits fertig aufgestellt worden. Die überwältigende Mehrheit von 225 Projekten habe nicht einmal die eigentliche Bauphase erreicht. Damit verfehlte die staatliche Taskforce ihre selbstgesteckten Ziele grandios.

Schon der Start der Gesellschaft war von massiven Verzögerungen geprägt. Obwohl die Naumburger Behörde bereits 2020 ihre Arbeit aufnehmen sollte, verzögerte sich der operative Beginn erheblich. Der allererste Förderbescheid konnte erst im Oktober 2022 ausgehändigt werden. Bis schließlich der erste von der Gesellschaft geförderte Mast tatsächlich ein Mobilfunksignal ausstrahlte, vergingen nochmal fast zwei Jahre. Trotz der anhaltend mageren Bilanz verschlang der Verwaltungsapparat der MIG enorme Summen an Steuergeldern. Allein für den laufenden Betrieb, das Personal und die Verwaltung der Gesellschaft flossen zwischen den Jahren 2020 und 2025 insgesamt 97,4 Millionen Euro. Für das laufende Jahr sind weitere 20 Millionen Euro eingeplant. Für 2027 stehen nochmals 12 Millionen Euro im Budget. Das bedeutet, dass knapp 100 Millionen Euro reines Steuergeld aufgewendet wurden, um am Ende lediglich eine Handvoll funktionierender Sendemasten vorzuweisen.

Die Ursachen für das Debakel liegen nicht ausschließlich in der staatlichen Gesellschaft selbst, sondern auch bei den Empfängern der Fördermittel. Die Förderbescheide waren an strikte Vorgaben geknüpft: Nach der Bewilligung hatten die Netzbetreiber 14 Monate Zeit, die Sendeanlagen vollständig aufzubauen und an das Netz anzuschließen. Andernfalls sollte die Förderung verfallen. In der Praxis schaffte kein einziges der 267 geförderten Projekte die Einhaltung dieser Frist. Die Rechnungsprüfer bemängeln in ihrem Bericht teils massiv verspätete Bauanträge sowie eine ausgeprägte Unlust zur Kooperation seitens der Förderempfänger. Statt die Konsequenzen zu ziehen und Förderbescheide aufzuheben, erteilte die staatliche Gesellschaft in sämtlichen Fällen großzügig Ausnahmegenehmigungen und verlängerte die Fristen immer wieder aufs Neue.

Ironischerweise hat sich die Netzabdeckung in Deutschland in den vergangenen Jahren dennoch spürbar verbessert – allerdings fast ausschließlich durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber. Die 2021 gesteckten Ziele, mindestens 97,5 Prozent der Fläche sowie 99,95 Prozent der Haushalte mit modernem Mobilfunk zu versorgen, wurden in der Fläche sogar leicht übertroffen. Bei den Haushalten liegt der Wert inzwischen bei 99,93 Prozent. Damit ist die Versorgungslücke auf winzige 0,02 Prozentpunkte geschrumpft, womit der eigentliche Zweck der staatlichen Förderung weitgehend hinfällig geworden ist. Der Bundesrechnungshof stellt daher laut dem Spiegel die Sinnhaftigkeit des gesamten Projekts infrage. Er bezweifle, ob der Einsatz von knapp 300 Millionen Euro Steuermitteln zur Schließung dieser minimalen Restlücke überhaupt gerechtfertigt oder rechtmäßig ist. Die Ampel-Regierung wollte das Scheuer-Projekt auch längst beenden, was Schwarz-Rot aber gar nicht gut fand.

Trotz des offensichtlichen Fehlschlags denkt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) unter Karsten Wildberger (CDU) weiterhin nicht an eine Abwicklung der Fördergesellschaft. Die Vorgängerregierung sah ein Auslaufen der Gesellschaft Ende 2025 vor. Das BMDS plant nun sogar eine Erweiterung des Aufgabenbereichs. Die Mitarbeiter der Gesellschaft sollen künftig flexibel eingesetzt werden, etwa bei der Mobilfunkversorgung entlang von Bahnstrecken oder bei der Beschaffung von IT-Hardware und Software für den Bund. Für diesen Weiterbetrieb bis 2034 kalkuliert das Ministerium mit weiteren 67 Millionen Euro.

Den Kassenprüfern stößt das übel auf. Das Vorhalten von Personal auf Vorrat für vage zukünftige Aufgaben sei unwirtschaftlich, und angesichts des erreichten Ausbaugrads fehle es an einem erheblichen Bundesinteresse, heißt es. Das mache die Fortführung der Förderung rechtlich äußerst fragwürdig. Auch Oppositionspolitiker fordern den sofortigen Stopp der als überflüssig erachteten Subventionen: Private Investoren schöpften Gewinne ab, während der Steuerzahler für die Ineffizienz aufkommen müsse.

Stefan Krempl

Neue Wege bei Polizeisoftware: Hessen erwägt Abschied von Palantir

Möglicher Kurswechsel in Wiesbaden: Nach knapp zehn Jahren könnte Hessen die Kooperation mit Palantir beenden und auf europäische Alternativen setzen.

Nach fast einem Jahrzehnt intensiver Nutzung steht die hessische Polizei möglicherweise vor einer grundlegenden Wende bei ihrer digitalen Ermittlungsarbeit. Das Land erwägt, die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Softwareunternehmen Palantir auslaufen zu lassen und das umstrittene Analysewerkzeug HessenData durch eine europäische Lösung zu ersetzen. Was 2017 als hochmoderne Innovation zur Verbrechensbekämpfung begann, entwickelte sich über die Jahre zu einem dauerhaften politischen wie datenschutzrechtlichen Streitfall. Nun laufen die aktuellen Verträge nach Recherchen der Frankfurter Rundschau bereits im kommenden Jahr aus. Im politischen Wiesbaden verdichten sich parallel die Anzeichen für einen strategischen Neuanfang.

Die Software HessenData versetzt Polizeibehörden in die Lage, innerhalb von Sekunden gewaltige Datenmengen zu durchforsten. Das System verknüpft Informationen aus unterschiedlichen polizeilichen Datenbanken, analysiert Fahndungslisten und stellt komplexe Querverbindungen zwischen Personen her. Trotz dieser Leistungsfähigkeit stand der Einsatz von Beginn an unter starker Kritik. Neben Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes stießen vor allem die Gründer des US-Konzerns auf Ablehnung. Insbesondere der rechtslibertäre US-Investor Peter Thiel, der sich wiederholt antidemokratisch geäußert hat, sowie Palantir-Chef Alex Karp gerieten immer wieder ins Visier von Gegnern.

In den vergangenen Monaten hat sich die Haltung der hessischen Landesregierung wahrnehmbar verändert. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte sich zwar noch im Herbst 2024 begeistert von den analytischen Möglichkeiten des Programms gezeigt. Er deutete aber bereits im Landtag an, dass er einer Alternative aufgeschlossen gegenüberstehe. Voraussetzung sei, dass ein anderes Produkt eine vergleichbare Effektivität und Verlässlichkeit bieten könne. Während eine solche Lösung lange Zeit als kaum verfügbar galt, schlägt der Innenminister inzwischen deutlich optimistischere Töne an. Auf Anfrage teilte Poseck mit, er sei sehr offen dafür, nach Ablauf des Vertrages ein europäisches System zum Einsatz zu bringen. Mittlerweile existierten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zahlreiche vielversprechende Entwicklungen, die Palantir das Wasser reichen könnten.

Diese Neuausrichtung fügt sich in eine breitere politische Debatte ein. Innerhalb der Innenministerkonferenz herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass Bund und Länder im Bereich der hochsensiblen Sicherheitstechnik eine größere Unabhängigkeit von außereuropäischen Staaten anstreben müssten. Die digitale Souveränität Europas hat in den vergangenen Jahren an strategischer Bedeutung gewonnen. Dies zeigt sich auch auf Bundesebene, wo die Regierung derzeit offenbar Abstand von ursprünglichen Plänen nimmt, Palantir-Software für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei zu beschaffen. Zudem erhöht die politische Konstellation in Hessen den Handlungsdruck: Für den Koalitionspartner SPD, der die Kooperation bereits im Jahr 2017 scharf kritisiert hatte, wäre eine erneute Vertragsverlängerung mit dem US-Anbieter politisch kaum vermittelbar.

Auch die Landtagsopposition verfolgt die Signale aus dem Innenministerium aufmerksam. Vertreter der Grünen und der FDP begrüßen einen potenziellen Ausstieg ausdrücklich. Zwar erkennen sie den funktionalen Nutzen einer übergreifenden Datenanalyse für die Polizeiarbeit an. Die Herkunft der eingesetzten Technologie dürfe aber nicht egal sein. Neben den Vorbehalten gegenüber den Positionen der Firmengründer wiegt vor allem die Sorge vor einem möglichen Abfluss hochsensibler Daten in die USA schwer. Die Liberalen fordern daher einen strukturierten Dialog mit deutschen und europäischen Softwareunternehmen. Parallel wächst auch in anderen Bundesländern der Druck auf Koalitionen, wie Beschlüsse bei den Grünen in Nordrhein-Westfalen zeigen, die weit über die eigenen Landesgrenzen hinausstrahlen.

KI-Investitionen: Australiens harter Kurs gegen die US-Tech-Giganten

Canberra knüpft die Ansiedlung von Rechenzentren an strikte Bedingungen für Energie, Wasser und Souveränität, um nicht zum Datenlieferanten zu verkommen.

Australien wählt im globalen Wettlauf um die Zukunft der Künstlichen Intelligenz einen eigenwilligen und selbstbewussten Sonderweg. Viele Regierungen weltweit versuchen, Investitionen von US-Tech-Giganten wie Microsoft, Google und Anthropic um jeden Preis anzulocken. Canberra setze dagegen auf ein klares Prinzip, schreibt Politico: Investitionen ja, aber nur zu den Bedingungen des Landes.

Die australische Regierung unter Premierminister Anthony Albanese verfolgt laut dem Bericht eine pragmatische Strategie. Tech-Konzerne erhalten zwar Zugang zum Markt, müssen im Gegenzug aber konkrete Gegenleistungen erbringen. Wer Rechenzentren errichten will, muss diese mit sauberer Energie betreiben, den Wasserverbrauch offenlegen, lokale Ausbildungen fördern sowie heimischen Forschern und Startups Rechenkapazitäten zur Verfügung stellen.

Dieser Kurs kommt nicht von ungefähr. Die Verantwortlichen haben die heftigen Kontroversen in den USA genau analysiert. Dort stehen mittlerweile über 4000 Rechenzentren, die bei Anwohnern und Umweltverbänden massive Gegenreaktionen auslösten. Angestachelt durch den Erfolg der landesweit durchgesetzten Jugendschutz-Regeln für soziale Medien agiert Albanese nun mit neu gewonnenem Selbstbewusstsein. Der Premierminister sieht sein Land in einem Wettlauf gegen die Zeit: Die Politik in Down Under müsse jetzt handeln, um die gesellschaftliche Akzeptanz von KI zu gestalten und Rahmenbedingungen festzulegen. Das Ziel ist ein umfassendes KI-Gesetz bis Anfang 2027.

Dabei geht es nicht nur um Regulierungsfantasien, sondern um ökonomische und soziale Interessen. Die Regierung will verhindern, dass der gewaltige Energiehunger der Serverfarmen die Strompreise für Privathaushalte in die Höhe treibt. Zudem soll Australien nicht bloß als digitaler Rohstofflieferant enden. Ein starkes soziales Fundament für KI verschaffe der Politik den nötigen Spielraum, um die durch KI beschleunigten Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt abzufedern.

Der australische Markt ist für globale Konzerne attraktiv: Die rund 28 Millionen Bürger gelten als technologieaffin, das Land bietet riesige Flächen. Angesichts rechtlicher Unsicherheiten in den USA und strenger Vorgaben in Europa suchen Tech-Firmen dringend nach Standorten für Modelltraining und Expansion. Doch die Bevölkerung bremst den Hype. Laut einer aktuellen Umfrage von JWS Research sprechen sich zwei Drittel der Australier für einen vorsichtigen KI-Kurs aus – selbst wenn dadurch Chancen verpasst werden sollten. Die Sorge vor steigenden Nebenkosten und Umweltauswirkungen steht dabei im Vordergrund.

Die Politik nimmt diese Ängste ernst. In Südaustralien wurde eine Sonderkommission zu den Auswirkungen von KI eingesetzt. Gleichzeitig zeigen Akteure aus der Wirtschaft innovative Ansätze: Der Bergbaukonzern Fortescue baut ein netzunabhängiges Öko-Stromnetz mit 2,3 Gigawatt Leistung in Westaustralien. Rechenzentren müssen auf eigenen Beinen stehen und grüne Energie nutzen, um das öffentliche Netz nicht zu belasten.

Der Staatssekretär für digitale Wirtschaft, Andrew Charlton, warnt eindringlich vor Passivität. Wenn Australien nur Grundstücke und Energie stelle, während ausländische Konzerne das geistige Eigentum, die Modelle und die Kundenbeziehungen kontrollierten, fließe der Großteil der Wertschöpfung ins Ausland. Australien drohe dann, dauerhaft Wissen und Intelligenz importieren zu müssen. Aus den Erfahrungen des historischen Rohstoffbooms hat der Kontinent gelernt: Zwar brachte der Export von Minenprodukten Wohlstand, doch verharrte das Land mangels eigener Veredelung am unteren Ende der Wertschöpfungskette.

Bei KI existiert ein solches Monopol auf Rohstoffe nicht. Deshalb setzt Canberra darauf, in der gesamten Wertschöpfungskette mitzumischen. Ziel ist eine digitale Souveränität über den gesamten Stack hinweg – von den Rechenzentren über das Modelltraining bis hin zu den Anwendungen. Auf diese Weise werden Rechenzentren zu einem zentralen Element der Industrie-, Sicherheits- und Energiepolitik. Mit einem neuen KI-Amt auf Bundesebene und klaren Leitlinien in den Bundesstaaten soll Investoren ein schneller, aber strikt regulierter Rahmen geboten werden. Australien beweist damit: Tempo und klare Regeln müssen kein Widerspruch sein.

Stefan Krempl

Finanzielle Hürden: Europol erstickt Bürgerklagen im Keim

Anfragen der EU-Abgeordneten Özlem Demirel enthüllen: Europol setzt bei Bürgerklagen auf teure Kanzleien. Verlierern vor Gericht drohen hohe Kosten.

Europol sieht sich mit einer Welle von Beschwerden beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) konfrontiert. Dennoch schaffen es kaum betroffene Bürger, die EU-Polizeibehörde vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Neue Daten der Bürgerrechtsorganisation Statewatch offenbaren nun den mutmaßlichen Grund für diese fehlende gerichtliche Kontrolle: Eine Strategie immenser Kostenrisiken, die Kritiker offenbar gezielt abschrecken soll.

Auslöser der Enthüllungen ist eine parlamentarische Anfrage der EU-Abgeordneten Özlem Demirel (Die Linke). Sie verlangte im März Auskunft über die Gerichtsverfahren gegen Europol vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Gesamtkosten für externe Rechtsbeistände sowie deren Herkunftsländer. Die Antwort der Agentur vom 27. Juli zeigt eklatante Unterschiede in der Herangehensweise der Behörde – je nachdem, wer sie verklagt.

2025 verzeichnete Europol insgesamt 18 Klagen. Der Großteil davon, nämlich 14 Fälle, betraf internes Personalrecht. Nur vier Verfahren wurden von Bürgern geführt, die Europol eine Verletzung ihres Mandats oder von EU-Recht vorwarfen. Obwohl diese Bürgerklagen nur 22 Prozent aller Fälle ausmachten, verursachten sie verheerende 75,5 Prozent der gesamten Prozesskosten der Behörde. Während ein Personalfall Europol durchschnittlich bescheidene 3379 Euro kostete, schlug eine Mandatsklage im Schnitt mit 36.503 Euro zu Buche – fast das Elffache. Insgesamt gab Europol für die vier Bürgerklagen über 146.000 Euro an Anwaltskosten aus.

Während Europol seine Personalfälle mit eigenen Juristen und einer Kanzlei in Belgien abwickelt, heuert die Behörde bei externen Bürgerklagen eine spezialisierte Wirtschaftskanzlei aus Deutschland an. Rechtlich verpflichtet ist die Behörde zu diesem Schritt nicht. Das Auslagern an teure Top-Anwälte hat allerdings Folgen: Wer vor dem EuGH verliert, muss gemäß Verfahrensordnung die gesamten Prozesskosten der Gegenseite tragen. Für Privatpersonen bedeutet eine Klage so ein unkalkulierbares finanzielles Wagnis. Obwohl das Gericht unverhältnismäßige Kosten begrenzen könnte, hat es dies bislang nicht getan.

Die Auswirkung dieser Praxis schildert der niederländische Aktivist Frank van der Linde. Er verlangt Schadensersatz wegen rechtswidriger Datenverarbeitung durch Europol. Als er erfuhr, dass Europol eine extrem teure Kanzlei engagierte, die zudem seine Social-Media-Aktivitäten durchleuchtete, erwog er den Rückzug seiner Klage. Es handele sich um reine Einschüchterung, moniert Statewatch, die fast funktioniert hätte. Europol bedient sich damit einer Taktik, die bei EU-Behörden Methode zu haben scheint: Auch die Grenzschutzagentur Frontex verklagte 2020 Transparenzaktivisten auf über 23.000 Euro Anwaltskosten, obwohl die Behörde über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Die Finanzeinschüchterung trifft auf ein Umfeld zusehends umstrittener Datenverarbeitung. Laut aktuellem EDPS-Jahresbericht entfielen 65 Prozent aller aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen die sieben überwachten EU-Institutionen auf Europol. Experten führen das auch auf Journalistenrecherchen zurück, die Aufdeckungen über Gesetzesumgehungen im Überwachungsprogramm der Behörde brachten. Dennoch blieben Bürgerklagen bisher fast chancenlos: Seit 2023 wurde von elf Mandatsklagen nur eine einzige als zulässig eingestuft. Die NGO Front-LEX spricht von einer Abschirmung der Agentur durch die Justiz und fordert wirksame gerichtliche Kontrollen, um dem fragwürdigen Gebaren von Europol Einhalt zu gebieten.

Stefan Krempl

Mittwoch, 19. August 2026

Schattenwirtschaft KI: Blindflug bei Daten- und Klickarbeitern

KI-Modelle leben von Datenarbeitern, doch die Politik kennt weder Löhne noch Verträge. Warum das Fehlen einschlägiger Statistiken zum Risiko für die Branche wird.

Hinter dem schillernden Aufstieg der Künstlichen Intelligenz verbirgt sich weltweit ein Millionenheer von Menschen, die im Verborgenen Daten sortieren, Bilder beschriften, Sprachmodelle korrigieren und verstörende Inhalte aus den Netzwerken filtern. Ohne diese akribische, oft zermürbende Arbeit von Hand gäbe es weder funktionierende Sprachmodelle noch autonom fahrende Autos. Dennoch herrscht auf politischer Ebene eine erstaunliche Ahnungslosigkeit über die konkreten Lebens- und Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Demnach liegen der Politik bislang kaum belastbare Erkenntnisse oder eigene Daten über Datenarbeiter in Deutschland vor.

In ihrer Antwort räumt die Bundesregierung unverhohlen ein, dass Datenarbeit in der amtlichen Statistik gar nicht gesondert erfasst wird. Weder die Sozialversicherungsträger noch die offizielle Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit führen Data-Labeler, KI-Tutoren oder Content-Moderatoren als eigenständige Kategorie. Ein Grund dafür liegt laut der Exekutive in der Datensparsamkeit sowie der Wirtschaftlichkeit: Die Sozialversicherung erfasse nur Merkmale, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zwingend notwendig seien. Eine Änderung dieser Praxis sei auch für die Zukunft nicht beabsichtigt. In der Praxis führt das dazu, dass fundamentale Kennzahlen wie die genaue Gesamtzahl der Tätigen, das vorherrschende Niveau der Löhne, das Ausmaß unbezahlter Arbeitszeit durch Warte- oder Vorbereitungszeiten sowie die Verteilung auf verschiedene Beschäftigungsformen in Deutschland im Dunkeln bleiben.

Auch bezüglich extremer psychischer Belastungen, denen viele Beschäftigte in diesem Sektor ausgesetzt sind, hat die Bundesregierung ein Erkenntnisdefizit. Zwar räumt sie ein, dass eine wachsende Anzahl internationaler Studien deutliche Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für schwere psychische Beanspruchungen, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen bei Content-Moderatoren liefere, die täglich mit Gewalt, Missbrauch oder Schikanen konfrontiert werden. Für den deutschen Markt fehlen jedoch systematische Erhebungen. Das begründet die Exekutive etwa mit dem Fehlen standardisierter und kulturübergreifend validierter Messinstrumente. Zwar befasst sich der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten derzeit mit Erkrankungen wie Depressionen in Berufen mit hoher psychosozialer Belastung, eine spezifische Eingrenzung auf die Datenarbeit gibt es dabei allerdings nicht.

Obwohl sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Anfang 2026 nach eigenen Angaben verstärkt mit dem Thema befasst und an Fachgesprächen teilnimmt, sind eigene berufsbezogene statistische Erhebungen oder empirische Studien zur Datenarbeit derzeit ausdrücklich nicht geplant. Stattdessen verweist das Ressort auf allgemeine Forschungsvorhaben im Bereich des algorithmischen Managements sowie auf bestehende europäische Regelungen wie die KI-Verordnung, den Digital Services Act (DSA) und die Richtlinie zur Plattformarbeit, von denen es sich künftig mehr Transparenz erhofft.

Auch beim Thema Gesundheitsschutz setzt die Regierung auf allgemeine Vorhaben wie die Politikwerkstatt für psychische Gesundheit sowie Tarif- und Betriebspartner. Eine Anerkennung der Datenarbeit als eigenständiger Ausbildungsberuf strebt sie nicht an. Hier verweist das Ministerium auf die modernisierten IT-Berufe wie den Fachinformatiker für Daten- und Prozessanalyse. Die oft prekäre und unsichtbare Realität der Datenarbeit in Deutschland bleibt damit vorerst ein blinder Fleck der Wirtschaftspolitik.

Stefan Krempl

Dienstag, 18. August 2026

Schufa-Umstellung verunsichert: Warum der neue Score oft schlechter wirkt

Die Schufa verspricht mit ihrem neuen Punktsystem mehr Transparenz. Doch bei Verbraucherschützern häufen sich Beschwerden über scheinbar verschlechterte Bonitätswerte.

Die Schufa hat im März ihr neues Scoring-Modell eingeführt. Mit dem Systemwechsel sollte die Bewertung der Kreditwürdigkeit verständlicher und transparenter gestaltet werden. Doch in der Praxis sorgt der Schritt für erhebliche Unruhe. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gehen laufend Beschwerden von Verbrauchern ein, deren Bonitätsbewertung mit dem neuen Score plötzlich schlechter ausfällt als zuvor – und das ganz ohne negatives Zahlungsverhalten. Die Folgen der unerwarteten Abwertung sind Verunsicherung, Unverständnis sowie die konkrete Sorge vor Nachteilen beim Abschluss von Krediten, Miet- oder Mobilfunkverträgen.

Dass der Score sinkt, obwohl sich am eigenen Finanzgebaren nichts geändert hat, trifft viele unvorbereitet. Verbraucher sehen auf einmal einen niedrigeren Wert und befürchten unmittelbare Konsequenzen bei der Wohnungssuche oder bei Kreditverträgen, erläutert Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale NiedersachsenDabei sei es zunächst wichtig zu verstehen, dass das neue Punktesystem nicht direkt mit den früheren Werten vergleichbar sei. Früher habe die Auskunftei die Wahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall in Prozent ausgewiesen. Nun erfolge die Einstufung auf einer Punkte-Skala von 100 bis 999. Durch diese mathematische Neuordnung könnten Ränge auf den ersten Blick schlechter wirken, als sie in Wahrheit sind. So bedeute etwa bereits ein Wert ab 776 Punkten das Erreichen der bestmöglichen Kategorie „hervorragend“.

Ein wesentlicher Teil der aktuellen Irritationen resultiert nach Einschätzung der Verbraucherschützer paradoxerweise aus der gewachsenen Transparenz des Systems. Das überarbeitete Modell legt erstmals offen, dass nicht nur konkrete Ausfälle das Resultat prägen. Ebenso fließen statistische Kennzahlen wie die Dauer bestehender Bankverbindungen, neu geschlossene Kreditkartenverträge, vereinbarte Ratenzahlungen oder die Wohndauer an der aktuellen Adresse in die Berechnung ein.

Diese Faktoren flossen zwar auch in der Vergangenheit in die Algorithmen ein. Doch erst jetzt sind die Kriterien und ihre jeweilige Gewichtung klar einsehbar und damit hinterfragbar. Das Nachsehen haben dabei oft jüngere Menschen: Da sie naturgemäß weder ein jahrzehntealtes Girokonto noch eine lange Historie an einer Wohnadresse vorweisen können, starten sie mit vergleichsweise niedrigen Scores.

Grund zur Panik besteht laut den Verbraucherschützern nicht. Der Schufa-Score sei lediglich ein Baustein im Gesamtbild und dürfe nach den Vorgaben des Gesetzgebers sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht das allein maßgebliche Kriterium für eine Kreditentscheidung sein. Banken und Dienstleister griffen in der Regel auch auf eigene interne Bewertungsmodelle zurück, um Ausfallrisiken individuell einzuschätzen.

Neben den methodischen Hürden des neuen Systems bleibt ein Grundproblem: Bei den Verbraucherzentralen gehen weiterhin zahlreiche Hinweise auf veraltete oder schlicht falsche Datensätze ein, die bei der Auskunftei gespeichert seien. Solche Fehler könnten die Bonitätsbewertung drücken. Experten raten deshalb dazu, die eigene Schufa-Bewertung regelmäßig zu überprüfen und das Recht auf die kostenlose Datenkopie nach der DSGVO zu nutzen. Werden fehlerhafte oder überholte Einträge entdeckt, sollten diese umgehend bei der Schufa reklamiert werden. Ferner gilt: Auf postalische Inkassoforderungen sollte stets reagiert werden – selbst wenn diese unberechtigt erscheinen –, um vorschnelle negative Einträge zu verhindern.

Über die Sichtweise der Verbraucherzentrale hinaus steht das Scoring der Schufa seit Langem unter juristischem und rechtspolitischem Druck. Trotz der Reduzierung der Bewertungsfaktoren bemängeln Datenschutzexperten, dass die exakte mathematische Gewichtung und Logik des Algorithmus für Außenstehende weiterhin schwer zu durchschauen bleibt.

Bereits Ende 2023 stufte der EuGH das automatifizierte Scoring als unzulässig ein, sofern Vertragspartner ihre Entscheidungen weitgehend isoliert darauf stützen. Weitere Gerichtsentscheidungen verpflichten die Auskunfteien zur Preisgabe detaillierterer Informationen darüber, wie einzelne persönliche Merkmale den individuellen Score beeinflussen. Auch der Umgang mit Positivdaten – etwa Informationen über vertragstreu bediente Verträge – bleibt umstritten, da deren umfassende Speicherung von Kritikern als ausufernde Profilbildung bewertet wird. Das neue System bringt zwar mehr Nachvollziehbarkeit, die Grundsatzdebatte über Macht und Methoden der Bonitätswächter ist damit aber nicht zu Ende.

Stefan Krempl

Montag, 17. August 2026

KI und Biowaffen: Wie groß ist die Gefahr durch intelligente Systeme?

Technikfolgenabschätzer des Bundestags analysieren die Risiken an der Schnittstelle von KI und Biotechnologie. Sie geben nur vorläufig Entwarnung und sehen Handlungsbedarf.

Die Fortschritte in der Biotechnologie und der Künstlichen Intelligenz verlaufen in beachtlichem Tempo. Wo Forschende noch vor wenigen Jahren monatelang Proteinstrukturen analysierten oder Laborprotokolle manuell anpassten, liefern moderne biologische KI-Modelle und große Sprachmodelle heute in Sekundenschnelle präzise Vorhersagen und Designs. Diese Synergie aus KI und Biotechnologie verspricht Durchbrüche in der Medizin, der Medikamentenentwicklung und der industriellen Produktion. Gleichzeitig wächst weltweit die Sorge vor den Schattenseiten dieser Entwicklung. Kann die Kombination aus Algorithmen und Genforschung dazu führen, dass die Entwicklung gefährlicher Erreger oder gar biologischer Waffen für Laien und Kriminelle zum Kinderspiel wird?

Ein neuer Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) widmet sich dieser Frage. Die Autoren Harald König und Arnold Sauter haben die verfügbare wissenschaftliche Evidenz ausgewertet und ein differenziertes Bild gezeichnet. Die beruhigende Nachricht vorweg: Nach aktuellem Kenntnisstand senken KI-Modelle die Hürden für die Herstellung biologischer Waffen für Personen ohne tiefgreifende Fach- und Laborerfahrung nicht so entscheidend, wie oft befürchtet wird. Eine Entwarnung für die Zukunft bedeutet das aber nicht, denn die Unsicherheiten sind groß, der Anpassungsbedarf bei den Sicherheitsmechanismen ist akut.

In der internationalen Debatte stehen vor allem drei technologische Stränge im Fokus: generative Sprachmodelle, spezialisierte Biodesignmodelle und automatisierte Laborsysteme. Bei Sprachmodellen wie ChatGPT, Claude oder Gemini zeigten Tests zwar, dass KI-Systeme Fachwissen auf Expertenniveau abrufen können. Doch wenn es um die praktische Anwendung geht, relativieren sich die Befürchtungen. Experimente in realen Laborumgebungen machten deutlich, dass Sprachmodelle Personen ohne Biologie- und Laborerfahrung bei konkreten Aufgaben – etwa der Erzeugung eines einfachen Virus – derzeit nicht besser unterstützen als eine herkömmliche Internetsuche. Das Verstehen von Theorie ersetzt nicht das handwerkliche Geschick und das implizite Wissen, das für die Arbeit im Labor zwingend erforderlich ist.

Komplexer stellt sich die Lage laut dem Report bei den biologischen KI-Modellen dar, die gezielt Proteine und Enzyme entwerfen. Solche Systeme können Gensequenzen von Toxinen theoretisch so umgestalten, dass deren biologische Funktion erhalten bleibt, sie aber von den bisherigen automatischen Sicherheitsfiltern der Gen-Synthese-Hersteller nicht mehr erkannt werden. Dennoch hakt es auch hier an der Praxis: Experimentelle Daten deuten darauf hin, dass rein digital entworfene Varianten komplexer Proteine in der Realität häufig ihre Wirksamkeit verlieren und aufwendig im Labor nachoptimiert werden müssen. Vollständig neuartige Krankheitserreger mit hoher Übertragbarkeit oder Ausweichmechanismen gegen das Immunsystem per Mausklick zu erschaffen, scheitert so bislang an fehlenden qualitativ hochwertigen Datensätzen sowie an der Unberechenbarkeit biologischer Evolution.

Ein drittes Feld betrifft automatisierte Laborplattformen und sogenannte Cloud Labs. Diese ermöglichen es, Experimente remote über das Internet auszuführen. Noch erfordert die Programmierung solcher Abläufe aber tiefes Spezialwissen. Sollten KI-Systeme künftig als Steuerungsschicht fungieren und autarke biologische Forschungslabore ermöglichen, könnten die Anforderungen an die menschliche Expertise allerdings deutlich sinken.

Aus diesen Befunden leitet das TAB ab, dass staatliche Akteure mit den entsprechenden Ressourcen und Großlaboratorien auch weiterhin das Hauptrisiko für komplexe Biowaffenprogramme darstellen. Für nichtstaatliche Akteure oder Einzeltäter blieben bisher eher technisch einfache Angriffe realistisch. Doch genau in diesem Bereich könnten KI-Werkzeuge in Zukunft schrittweise Hürden abbauen, sei es beim Umgehen von Synthese-Kontrollen oder beim Beschaffen von Anleitungen zur Erreger-Isolierung.

Da die Entwicklung extrem dynamisch verläuft und Überraschungen nicht ausgeschlossen werden können, empfiehlt das TAB der Politik eine engmaschige, kontinuierliche Überwachung an der Schnittstelle von KI und Biotechnologie. Ferner gelte es, vorsorgende Sicherheitsarchitekturen aufzubauen. Dazu gehöre eine verpflichtende, EU-weit harmonisierte Überprüfung aller Aufträge für synthetische Nukleinsäuren, um anonymen Nachbestellungen gefährlicher Gensequenzen einen Riegel vorzuschieben. Zudem sollten Fördergelder nur noch an Forschungseinrichtungen fließen, die bei zertifizierten Synthese-Anbietern bestellen.

Auch gestufte Zugangskontrollen für besonders mächtige KI-Biodesignmodelle werden diskutiert. Dabei muss den Experten zufolge stets sorgfältig abgewogen werden, dass die zivile medizinische Forschung und die Entwicklung von Impfstoffen dadurch nicht behindert würden. Nicht zuletzt plädiert das Duo für eine Stärkung der internationalen Biowaffenkonvention sowie für den gezielten Einsatz von KI bei der Früherkennung von Erregern und der Abwehr biologischer Gefahren.

Stefan Krempl