Samstag, 25. Juli 2026

Chinas verdeckter Zugriff: Wie Pekings Zentralbank Europas kritische Infrastruktur aufkauft

Tarnfirmen in Luxemburg und Steueroasen verdecken Milliardeninvestitionen der chinesischen Zentralbank in europäische Glasfaseranbieter, Windparks und Behördenimmobilien.

Ein Polizeihauptquartier in Belgien, ein von der EU-Kommission genutztes Bürogebäude, britische Windparks, ein spanischer Gasversorger sowie ein französischer Glasfaser- und Hochgeschwindigkeitsinternet-Anbieter: Auf den ersten Blick haben diese europäischen Vermögenswerte wenig miteinander gemeinsam. Doch hinter den Kulissen verbindet sie ein prominenter Eigentümer. Wie Recherchen des Investigativnetzwerks Follow the Money (FTM) gemeinsam mit dem Medienpartner OCCRP und weiteren internationalen Mitstreitern aufdecken, hat sich die chinesische Zentralbank über ein hochkomplexes Geflecht aus Offshore-Konstrukten und Briefkastenfirmen strategisch in Europas kritische Infrastruktur und Immobilien eingekauft.

Die Enthüllungen gewähren einen tiefen Einblick in die globale Anlagestrategie der State Administration of Foreign Exchange (SAFE). Diese staatliche Behörde verwaltet die gigantischen Währungsreserven Chinas. Während private wie institutionelle Investoren weltweit routinemäßig Offshore-Strukturen und Holdinggesellschaften nutzen, um Steuern zu optimieren, dient das verschachtelte Firmennetzwerk im Falle Pekings vor allem einem Zweck: der gezielten Verdeckung von Eigentumsverhältnissen vor der europäischen Öffentlichkeit.

Die Rechercheure konnten insgesamt 28 Firmen in Luxemburg zurückverfolgen, die von der chinesischen Währungsbehörde in den vergangenen 14 Jahren genutzt wurden, um Anteile an einem bunten Portfolio europäischer Vermögenswerte zu erwerben. Neben strategischer Infrastruktur zählen dazu sogar Luxushotels in den Niederlanden. Die meisten dieser luxemburgischen Holdinggesellschaften wurden bis heute nie öffentlich mit der chinesischen Zentralbank in Verbindung gebracht. Das Großherzogtum spielt dabei eine Schlüsselrolle für Pekings Finanzstrategie im Westen. Der China-Experte Frans-Paul Van der Putten betont, dass Luxemburg das zentrale Finanzdrehkreuz für China in Europa darstelle und nahezu alle chinesischen Banken dort ihre EU-Hauptsitze unterhielten.

Ein Großteil der identifizierten Aufkäufe fand zwischen 2011 und 2015 statt. Es war die Phase unmittelbar nach der europäischen Finanz- und Schuldenkrise, als viele europäische Staaten händeringend nach frischem Kapital suchten. China verfügte über die nötigen Liquiditätsreserven und nutzte die Gunst der Stunde für eine Schnäppchenjagd auf dem geschwächten Kontinent. Dass SAFE dabei extrem bedacht darauf ist, im Hintergrund zu agieren, bestätigt Brad Setser, ehemaliger stellvertretender Abteilungsleiter im US-Finanzministerium und Experte beim Council on Foreign Relations. Ihm zufolge hat SAFE zuletzt erhebliche Anstrengungen unternommen, um das tatsächliche Ausmaß seiner Investitionen zu verschleiern und strikt außerhalb des Lichts der Öffentlichkeit zu stehen.

Die Methode hinter der Geheimhaltung ist ausgeklügelt. SAFE nutzt nomineegestützte Firmen auf den Britischen Jungferninseln. Zwar haben diese Karibikinseln kürzlich ein Register für wirtschaftlich Berechtigte eingeführt, doch Unternehmen im Mehrheitseigentum ausländischer Regierungen sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen. Automatische Datenabfragen führten zu Fehlermeldungen, E-Mail-Anfragen der Journalisten an die Registerbehörden blieben unbeantwortet. Nur durch das akribische Zusammenfügen von Fragmenten aus Geschäftsberichten und Unternehmensregistern in Luxemburg und Großbritannien gelang es den Reporterteams, die Verbindungen Schritt für Schritt offenzulegen.

Erschwert wird die Transparenz durch europäische Entwicklungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 hob die Verpflichtung auf, Register über wirtschaftlich Berechtigte öffentlich zugänglich zu machen. Alex Cobham, Geschäftsführer des Tax Justice Network, warnt vor dieser Entwicklung: Anonymität bei kritischer Infrastruktur und Immobilien sei eine reale Gefahr für die Gesellschaft, Transparenz sei zwingend erforderlich.

Sicherheitsexperten, das EU-Parlament und europäische Nachrichtendienste äußern seit Längerem schwere Bedenken hinsichtlich wirtschaftlicher Abhängigkeiten, Spionage und potenzieller Sabotage durch Chinas Präsenz in Kernsektoren der EU. Der deutsche EU-Abgeordnete Engin Eroğlu von den Freien Wählern verweist auf besorgniserregende Parallelen zu den USA, wo chinesische, teils staatliche Unternehmen gezielt Grundstücke in direkter Nähe zu Militäreinrichtungen erworben hätten. Ohne einen klaren Überblick drohe Europa ein vergleichbares Sicherheitsrisiko.

Gleichwohl mahnen einige Experten zu einer differenzierten Betrachtung. Mario Esteban, Professor für Ostasienstudien an der Universidad Autónoma de Madrid, gibt zu bedenken, dass Europas wirtschaftlicher Bedarf an Kapital gegen Sicherheitsbedenken abgewogen werden müsse. Es gelte zu verhindern, dass sämtliche chinesischen Investitionen pauschal dämonisiert werden, da manche Beteiligungen echten Mehrwert schüfen. Allerdings bestätigt auch Esteban einen besorgniserregenden, weltweiten Trend: Die Neigung zu verdeckten Unternehmensstrukturen nimmt nicht nur bei China, sondern bei Großinvestoren global immer weiter zu.

Stefan Krempl

Dobrindts IFG-Pläne: Journalistenverband stemmt sich gegen "Liste der Grausamkeiten"

Verbände und SPD kritisieren einen Vermerk des Innenministeriums scharf, der das Informationsfreiheitsgesetz und Rechercherechte für Journalisten bescheiden soll.

Ein vertraulicher Vermerk aus dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministerium sorgt für Entsetzen bei Journalistenverbänden und Verfassungsrechtlern. Wie Recherchen des MDR enthüllten, gehen die dort skizzierten Vorhaben weit über bisherige Koalitionsbeschlüsse hinaus und kämen einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene gleich. Die Pläne sehen unter anderem vor, das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ersatzlos zu streichen, Rechercherechte der Presse massiv einzuschränken sowie Forschung, Lehre und laufende Gesetzgebungsverfahren vollständig von der Transparenzpflicht auszunehmen.

Besonders scharf fällt die Reaktion des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) aus. Dessen Bundesvorsitzender Mika Beuster bezeichnete das Dokument als eine "Liste der Grausamkeiten", die niemals Realität werden dürfe. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, bedeute dies das Ende der Informationsfreiheit in Deutschland. Ein zentraler Punkt betrifft die geplante Neuregelung für Medienschaffende, denen der Rückgriff auf das Informationsfreiheitsgesetz verwehrt werden soll, wenn sie theoretisch Landespressegesetze nutzen könnten. Da diese Auskunftsgesetze jedoch im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz keinen Zugang zu Originaldokumenten gewähren, würde der investigativen Arbeit die Grundlage entzogen. Zusätzlich droht eine Identifikationspflicht für Antragsteller, was Anonymität verhindert, sowie ein Ausschluss populärer Anfragenplattformen wie FragdenStaat.

Auch die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche zeigt sich bestürzt über den Vorstoß aus dem Innenministerium. Manfred Redelfs, Auskunftsrechtsexperte des Vereins und Mitinitiator des Bundesgesetzes zur Informationsfreiheit, sieht in den Plänen einen gezielten Angriff auf demokratische Kontrollrechte. Das Innenressort versuche offenbar, lästige Recherchen zu unterbinden und die Verwaltung abzuschotten. Redelfs beklagt auch eine geplante Detailänderung, wonach Dokumente künftig nur noch bei derjenigen Stelle angefordert werden dürfen, in der sie ursprünglich entstanden sind. Bislang gilt das Auskunftsrecht für jede Akten führenden Behörde.

Beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit stoßen die Pläne auf völliges Unverständnis. Ein Sprecher betonte, dass der Vorstoß weder abgestimmt noch zielführend sei. Die Abschaffung der unabhängigen Kontrollinstanz würde den Verwaltungsaufwand nicht verringern, sondern zu einer Welle von Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten führen. Statt das seit zwanzig Jahren bestehende Gesetz zu beschneiden, wäre ein echtes Transparenzgesetz mit aktiven Veröffentlichungspflichten sowie eine Verankerung des Transparenzgebots im Grundgesetz erforderlich.

Innerhalb der Regierungskoalition zeichnet sich ein Konflikt ab. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, stellte klar, dass seine Fraktion in die Ausarbeitung der Vorschläge nicht eingebunden gewesen sei. Die SPD lehnt wesentliche Kernpunkte wie die Abschaffung des Informationsfreiheitsbeauftragten, die Einschränkung der Presserechte sowie den Ausschluss von Gesetzgebungsverfahren, Forschung und Lehre strikt ab. Fiedler betonte, dass die parallele Nutzung von Presserecht und Transparenzgesetz kein Missbrauch, sondern gesetzlicher Standard sei. Einer Reform, die das bestehende Transparenzniveau zurückdrehe, werde die SPD keinesfalls zustimmen.

Das Bundesinnenministerium bestritt auf Anfrage weder die Existenz des Vermerks noch die konkreten Punkte, wich Detailfragen jedoch aus. Eine Sprecherin erklärte nur, man strebe eine Reform mit "Mehrwert" für Bürger und Verwaltung an. Dabei gelte es aber, Sicherheitsanforderungen, hybride Bedrohungslagen und die Effizienz der Behörden zu berücksichtigen. Der eigentliche Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden.

Stefan Krempl

Donnerstag, 23. Juli 2026

Recht auf Reparatur tritt in Kraft: Gewährleistung steigt, Kritik bleibt

Verbraucher erhalten Anspruch auf Reparatur und längere Gewährleistung, Software-Sperren fallen. Die Umwelthilfe rügt fehlende Sanktionen und hohe Kosten.


Defekte Waschmaschinen, nicht mehr kühlende Kühlschränke und Smartphones mit zersplitterten Displays teilen bislang allzu oft dasselbe Schicksal: Sie werden nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt. Diese Wegwerfkultur, die Ressourcen verschwendet und die Umwelt belastet, soll sich ändern. Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren, das der Bundestag am 25. Juni 2026 beschlossen hatte, ist am heutigen 23. Juli offiziell in Kraft getreten. Verbraucher erhalten damit ein verbrieftes Recht auf Reparatur. Oberstes Ziel der Novelle ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern und eine gesellschaftliche Kultur des Reparierens zu etablieren.

Das neu geschaffene Recht kann von Käufern unmittelbar gegenüber dem Hersteller für die übliche Lebensdauer des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden. Wie lange dieser Zeitraum konkret ausfällt, ist gesetzlich festgelegt. Die verbesserten Reparaturbedingungen greifen für eine Vielzahl von weit verbreiteten Elektrogeräten. Dazu zählen Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones sowie Fernseher. Käufer können ihre schadhaften Geräte künftig wahlweise direkt von den Herstellern oder von unabhängigen Reparaturbetrieben instand setzen lassen. Flankiert und erst ermöglicht wird dieser Schritt durch das ausdrückliche gesetzliche Verbot von technischen Reparaturbarrieren, wie etwa herstellerseitigen Softwareblockaden.

Eine Neuerung betrifft die Gewährleistung. Bislang gilt: Händler müssen zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht das Produkt in dieser Zeit kaputt, haben Kunden verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer. Um einen Anreiz für Nachhaltigkeit zu setzen, verlängert sich diese Gewährleistung künftig von zwei auf drei Jahre, sofern sich der Käufer bei einem Mangel bewusst für eine Reparatur entscheidet.

Zudem definiert das Gesetz den Begriff des Sachmangels nun klarer: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl dies bei dieser Produktart üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies automatisch einen Sachmangel. Betroffene können dann direkt Gewährleistungsrechte geltend machen. Auch Selbstreparaturen werden gefördert: Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, Ersatzteile sowie nötiges Werkzeug zu einem angemessenen Preis vom Hersteller zu beziehen.

Trotz der Besserstellung übt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scharfe Kritik. Sie wertet das neue Recht als wichtigen Schritt für bessere Reparaturbedingungen, bemängelt aber eine unzureichende Ausgestaltung des Regelwerks. Es fehle an konsequenten Maßnahmen gegen unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten, einer zuständigen Überwachungsbehörde und an Sanktionen bei Verstößen, moniert die Organisation. Neben begleitenden Sanktionsvorschriften fordert sie von der zuständigen Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) einen finanziellen Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen sowie die Begrenzung von Ersatzteilpreisen.

DUH-GEschäftsführerin Barbara Metz hält hohe Kosten für die größte Hürde für Reparaturen. Besonders in Haushalten mit kleinem Einkommen werde eine kaputte Waschmaschine sehr schnell zu einer enormen finanziellen Herausforderung. Ministerin Hubig habe eine große Chance verpasst, nachhaltige Reparaturen endlich für alle bezahlbar zu machen. Metz fordert daher die umgehende Einführung eines bundesweiten, herstellerfinanzierten Reparaturbonus zur Kostenerstattung. Dieser dürfe keinesfalls aus Steuermitteln bezahlt werden, sondern müsse von der Industrie getragen werden.

Auch Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, sieht die Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im Stich gelassen. Der Gesetzgeber verkünde zwar neue Rechte, verzichte aber auf wirksame Kontrollen, eine zuständige Durchsetzungsbehörde, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder für ignorante Unternehmen. Zudem brauche es dringend Pflichten für Onlinemarktplätze, damit geltendes Recht künftig auch bei Herstellern mit Unternehmenssitz im Ausland tatsächlich durchgesetzt werden könnte.

Stefan Krempl

Elon Musk über KI-Kontrollverlust: Neue Ergebenheit statt Panikmache

Der Tech-Milliardär Musk zeigt sich beim KI-Thema erstaunlich schicksalsergeben, plädiert für Sicherheitskontrollen und bereut seine Ausflüge in die US-Politik.

Ein neues Interview des Magazins The Economist mit Elon Musk bietet seltene Einblicke in die Denkweise des Multi-Unternehmers kurz nach dem Börsengang von SpaceX. Vor dem Hintergrund rasanter Fortschritte bei der KI – verdeutlicht durch chinesische Akteure wie Moonshot AI, deren Modell Kimi K3 den US-Branchenführern Anthropic und OpenAI dicht auf den Fersen ist – nahm Musk Stellung zur Zukunft der Technologie. Seine Aussagen zeichnen das Bild eines erstaunlichen Wandels: Vom einstigen lautstarken Warner vor den Gefahren von KI wendet er sich nun einer fast schon gleichgültigen Ergebenheit zu.

Musk prognostiziert in dem Gespräch, dass Künstliche Intelligenz bereits in rund fünf Jahren die kumulierte Intelligenz aller Menschen übertreffen dürfte. Innerhalb der nächsten zehn Jahre hält er es zudem für eher unwahrscheinlich, dass die Menschheit überhaupt noch die Kontrolle behält. Die Dynamik dieser Entwicklung lässt sich nach seiner Einschätzung nicht mehr stoppen. Seine heutige Devise lautet überraschend schlicht: Enjoy the Ride! Diese Entspanntheit steht in starkem Kontrast zu seinen früheren Äußerungen. Noch vor einigen Jahren verglich Musk das Schicksal der Menschheit gegenüber einer Superintelligenz mit dem eines Schoßhundes. 2023 forderte er ein Moratorium bei der KI-Entwicklung und bezifferte das Risiko einer Auslöschung durch die Technik auf bis zu 20 Prozent.

Trotz seines pragmatischen Fatalismus macht der Unternehmer konkrete Vorschläge zur Regulierung. So plädiert er dafür, dass führende KI-Entwickler die Modelle der Konkurrenz vor einer Veröffentlichung gegenseitig auf Sicherheitsrisiken überprüfen sollten. Würden dabei Fehler entdeckt und vom Hersteller nicht korrigiert, sollte der Staat eingreifen.

Dieser Ansatz zeigt Parallelen zu Plänen von Google-DeepMind-Mitgründer Sir Demis Hassabis, der eine öffentlich-private Regulierungsbehörde anstrebt. Musk forderte ausdrücklich, auch chinesische Labore in dieses Sicherheitsnetz einzubinden. Wie dringlich handfeste Regeln sind, unterstrich ein Vorfall kurz nach der Aufzeichnung des Gesprächs, bei dem ein OpenAI-Modell eigenständig ein System eines anderen Unternehmens attackiert hat. Um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, zeigt sich Musk sogar bereit, seine Fehde mit OpenAI-Chef Sam Altman ruhen zu lassen.

Selbstkritische Töne schlug der Tech-Milliardär mit Blick auf seine Verflechtung mit der US-Politik an. Nachdem er Donald Trump 2025 zur Rückkehr ins Präsidentenamt verholfen und zeitweise die Regierungsbehörde Doge geleitet hatte, räumte er ein, sich schlicht hinreißen gelassen zu haben. Die Vorwürfe bezüglich der drastischen Einsparungen und der Schließung der Entwicklungsbehörde USAID wies er aber zurück. Es sei durch das Handeln der Behörde kein einziger Mensch gestorben.

Auch gegenüber Europa gibt sich Musk gewohnt kompromisslos. Auf der Plattform X zeichnet er vor seinen hunderten Millionen Followern regelmäßig das Bild eines von Gewaltkriminalität geplagten Kontinents. Dass diese Darstellung im Widerspruch zu Kriminalstatistiken steht und er selbst seit Jahren nicht mehr vor Ort war, hält ihn nicht von pauschalen Urteilen ab. Das Gespräch macht nachdenklich bis ratlos: Während Musk bezüglich der KI-Risiken demonstrativ Zweckoptimismus zur Schau stellt, offenbart sein gesellschaftlicher Blick zunehmend Verbitterung und Verengung. Angesichts seines großen Einflusses eine beunruhigende Erkenntnis.

Stefan Krempl

Mittwoch, 22. Juli 2026

Notfallarbeitsplatz: OpenDesk beweist Krisentauglichkeit bei Sozialversicherern

Das Verbundprojekt CKKI hat fertig: Die Microsoft-Alternative OpenDesk überzeugt laut dem Zendis im Praxistest als krisenfeste Open-Source-Lösung für kritische Infrastrukturen.

Wenn im Ernstfall IT-Systeme ausfallen oder Sicherheitsrisiken den gewohnten Betrieb lähmen, müssen kritische Infrastrukturen wie Sozialversicherungen handlungsfähig bleiben. Wie eine digitale Ausweichmöglichkeit in einer solchen Krise konkret aussehen kann, haben Akteure des öffentlichen Sektors in den vergangenen Monaten im Rahmen des Verbundprojekts „Cloudbasierte Kommunikation für kritische Infrastrukturen“ (CKKI) erprobt. Nun ziehen die Beteiligten eine durchweg positive Bilanz: Die Open-Source-Suite OpenDesk eignet sich ihnen zufolge bereits heute zuverlässig als digitaler Notfallarbeitsplatz für die Krisenkommunikation.

An dem Projekt beteiligten sich unter anderem die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit sowie die IT-Dienstleister Bitmarck und BG-Phoenics. Zusammen mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Zendis) testeten die Partner, wie flexibel und robust die quelloffene Bürosoftware unter realistischen Bedingungen agiert. Gefördert wurde die Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus EU-Mitteln.

Im Zentrum der Praxistests standen alltägliche Werkzeuge der digitalen Zusammenarbeit: Dateienverwaltung, Chat, E-Mail und Videokonferenzen wurden im Rahmen von Business-Continuity-Management-Szenarien eingehend auf ihre Belastbarkeit überprüft. Um maximale Unabhängigkeit zu demonstrieren, setzten die Projektleiter auf vier eigenständige OpenDesk-Instanzen, die über unterschiedliche Cloud-Infrastrukturen betrieben wurden. Als Technologiepartner fungierten dabei die Anbieter Ionos, Stackit und T-Systems. Ein zentrales Ergebnis der Testreihe war die erfolgreiche Migration von Instanzen zwischen verschiedenen Cloud-Plattformen. Das belege, erläutert das Zendis, dass OpenDesk herstellerübergreifend und ohne störenden Vendor-Lock-in betrieben werden kann.

Die Testergebnisse zeigen für die Macher das Potenzial souveräner Open-Source-Software. OpenDesk lasse sich selbst unter extremen Bedingungen schnell, dezentral und verlässlich bereitstellen. Das sei gerade für die Betreiber kritischer Infrastrukturen ein wichtiges Signal, da digitale Souveränität so vom theoretischen Konzept zur praktischen Handlungsfähigkeit im Ernstfall werde. Auch die beteiligten Sozialversicherer betonten den Mehrwert: Als eine der größten Institutionen dieser Art in Europa trage man eine immense Verantwortung für den Schutz sensibler Daten und die Aufrechterhaltung kritischer Kommunikationswege. Leistungsfähige Open-Source-Lösungen stellten dabei eine vollwertige und zukunftsfähige Alternative dar.

Die im CKKI-Projekt gewonnenen Erkenntnisse fließen in die 8ra-Initiative der EU ein, die den Aufbau einer sicheren und souveränen Cloud- und Edge-Infrastruktur in Europa vorantreibt. Zudem soll das Projekt als Sprungbrett für weitere Entwicklungen im öffentlichen Sektor dienen: Ende August startet ein breiter Konsultationsprozess, an dem sich interessierte Akteure aus der gesamten öffentlichen Verwaltung beteiligen können. Ziel ist es, die Erkenntnisse zu vertiefen und den Einsatz von OpenDesk als Notfallarbeitsplatz flächendeckend zu skalieren.

OpenDesk wurde im Oktober 2024 offiziell im Markt eingeführt und hat sich seitdem rasch verbreitet. Mittlerweile sind rund 100.000 Verwaltungsarbeitsplätze mit der Suite ausgestattet. Das verantwortliche Zendis steuert die Weiterentwicklung der Software, deren Einzelkomponenten auf etablierten europäischen Open-Source-Projekten basieren. Für Organisationen, die OpenDesk künftig als Ausweichsystem für Krisen verwenden wollen, stehen die beteiligten Cloud-Betreiber bereits mit entsprechenden Angeboten bereit.

Stefan Krempl

Dienstag, 21. Juli 2026

BKA-Statistik: Dobrindt ruft erneut nach Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle

Trotz hoher Meldequoten von Missbrauchsmaterial nutzen der Innenminister und das BKA das neue Bundeslagebild zu Sexualdelikten für alt-neue Überwachungsforderungen.


Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 zeichnen ein besorgniserregendes, aber differenziertes Bild zur Gewalt gegen Minderjährige. Während der physische und digitale Missbrauch in vielen Teilbereichen zunimmt, verlagert sich das Tatgeschehen immer deutlicher in den virtuellen Raum. Die Vorstellung des einschlägigen Bundeslagebilds zu Sexualdelikten durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus wurde erwartungsgemäß von politischen Forderungen begleitet. Doch der Ruf nach schärferen Überwachungsinstrumenten lässt sich aus den Fakten nur bedingt ableiten.

In den entscheidenden Statistiken verzeichnet das Bundeskriminalamt gemischte Entwicklungen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern stieg 2025 um 4,7 Prozent auf 17.126 Fälle. Ein Haupttreiber dieser Entwicklung sind sogenannte Hands-off-Straftaten. Der sexuelle Missbrauch ohne direkten Körperkontakt wuchs um 16,5 Prozent auf 4861 Fälle. Zugleich verharrt die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte mit 41.677 Fällen auf hohem Niveau, wenngleich sie leicht um 2,7 Prozent sank. Ein deutliches Plus von knapp 20 Prozent gab es dagegen bei jugendpornografischen Materialen mit 11.515 Delikten.

Innenminister Dobrindt nutzte die Zuwächse umgehend, um erneut eine anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung zu fordern. BKA-Chef Münch drängte auf den schnellen Beschluss der EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs – bekannt als Chatkontrolle. Ohne strikte Vorgaben drohe eine Ermittlungslücke, da Übergangsregeln zur Meldepflicht für Online-Plattformen kurzfristig ausgelaufen waren.

Bei genauerer Betrachtung greift diese Argumentation zu kurz. Die Behauptung, Ermittler stünden ohne Verpflichtung zur Massenüberwachung vor verschlossenen Türen, deckt sich nicht mit den Zahlen. Allein über die US-Organisation NCMEC erhielt das BKA 2025 mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen zudem, dass große Tech-Konzerne den Sicherheitsbehörden monatlich weiterhin über 10.000 Verdachtsfälle auf freiwilliger Basis melden. Die etablierten Warnsysteme greifen folglich auch ohne eine verpflichtende Durchleuchtung privater Kommunikation aller Bürger.

Ferner offenbart das Lagebild, dass hinter den hohen Zahlen bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten keineswegs nur organisierte Täternetzwerke stecken. Bei mehr als 40 Prozent der Verdachtsfälle im Bereich der Kinderpornografie und über der Hälfte bei Jugendpornografie handelt es sich selbst um Minderjährige. Oft verschicken Jugendliche im Rahmen von Beziehungsanbahnungen oder aus Unwissenheit selbst hergestellte Fotos, ohne sich der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Hier verfehlen strafrechtliche Verschärfungen oder flächendeckende Überwachungsmaßnahmen das Ziel. Nötig sind vielmehr Medienkompetenz und Aufklärung an Schulen.

Eine weitere Dynamik gewinnt die Debatte durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. KI-Tools erleichtern die Erstellung von Deepfakes oder automatisiert erzeugten Missbrauchsdarstellungen erheblich. Dies führt zwar zu neuen Ermittlungshürden bei der Authentifizierung von Videomaterial, betrifft jedoch in erster Linie Fragen der digitalen Forensik und nicht die Vorratsdatenspeicherung.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte Claus kritisierte, dass das BKA-Lagebild das reale Ausmaß im Netz nur unvollständig widerspiegele. Phänomene wie Erpressungen mit intimem Bildmaterial oder gezielte Kontaktaufnahmen zu Jugendlichen seien im Alltag weit verbreitet, tauchten mangels eigener Straftatbestände aber kaum in der Statistik auf. Wenn Handlungen rechtlich nicht als eigenständiges Delikt erfasst würden, bliwben sie im polizeilichen Dunkelfeld verborgen.

Das Bundeslagebild belegt insgesamt, dass die Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zunehmen. Als Pauschalbegründung für umstrittene Maßnahmen wie die Chatkontrolle eignet sich die Statistik aber kaum. Wirksamer Schutz erfordert stattdessen zielgerichtete Ermittlungsansätze, rechtliche Nachbesserungen bei digitalen Gewaltformen sowie Prävention durch Medienbildung.

Stefan Krempl

Urteil zu Dark Patterns: Reiseportal darf weiter Druck auf Kunden ausüben

Das Oberlandesgericht Dresden weist eine Klage von Verbraucherschützern gegen ab-in-den-Urlaub.de ab. Rote Warnbalken wie „Überleg nicht zu lange“ seien für Verbraucher zumutbar und kein DSA-Verstoß.


Wer im Internet eine Reise sucht, kennt die bunten Einblendungen zur Genüge. Kaum ist ein interessantes Angebot angeklickt, ploppen rote Warnhinweise auf, die Hektik verbreiten sollen. Sätze wie „Stark nachgefragt“ oder „Überleg nicht zu lange“ prangen in auffälligen Farben auf dem Bildschirm. Oft ist der Aufmerksamkeitsterror garniert mit Zahlen darüber, wie viele andere Nutzer sich das Angebot angeblich gerade ansehen oder wie oft das Hotel zuletzt gebucht wurde. Für Verbraucherschützer sind solche Methoden ein rotes Tuch. Sie sehen darin sogenannte Dark Patterns – manipulative Designmuster, die Kunden zu übereilten Entscheidungen drängen und deren freien Willen beeinflussen sollen. Doch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bremst die Hoffnung aus, dass diesen psychologischen Tricks mithilfe des neuen europäischen Digital Services Act (DSA) schnell ein Riegel vorgeschoben werden kann.

Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden wies die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die Invia Travel Germany GmbH, die Betreiberin von ab-in-den-Urlaub.de, unter dem Aktenzeichen 14 UKI 3/25 vollumfänglich ab. Die Verbraucherschützer hatten gefordert, dem Unternehmen die Verwendung von roten Balken mit entsprechenden Dringlichkeitshinweisen im Buchungsprozess unter Androhung von Ordnungsgeldern zu untersagen. Die Kläger stützten ihr Begehren maßgeblich auf Artikel 25 Absatz 1 DSA sowie auf nationale Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie argumentierten, die erzeugten Knappheitseffekte würden die Fähigkeit der Verbraucher zu einer informierten und autonomen Entscheidung maßgeblich beeinträchtigen.

Das Gericht folgte dieser Eingabe aber nicht und erklärte die Klage für unbegründet. In der Urteilsdarlegung setzen sich die Richter intensiv mit dem Verhältnis zwischen neuem EU-Recht und etabliertem deutschen Wettbewerbsrecht auseinander. Dabei erteilten sie der DSA-Anwendung in diesem Fall eine Absage. Zwar verbietet der DSA den Betreibern von Online-Plattformen ausdrücklich die Nutzung von Dark Patterns, um Nutzer nicht zu täuschen oder zu manipulieren. Allerdings greift hier eine grundlegende Ausnahme im Gesetzestext selbst: Das DSA-Verbot gilt nicht für Praktiken, die bereits unter die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken fallen.

Da die Reisevermittlung auf dem Portal eine digitale Dienstleistung darstellt, die der unmittelbaren eigenen Absatzförderung des Unternehmens gegenüber Verbrauchern dient, ist der Kammer zufolge das klassische Wettbewerbsrecht vorrangig. Für den DSA bleibe in solchen Konstellationen kein Anwendungsbereich.

Somit mussten die Richter das Verhalten des Reiseportals rein nach den Maßstäben des deutschen UWG bewerten. Aber auch hier sahen sie die rechtliche Schwelle für ein Verbot nicht als überschritten an. Nach nationalem Recht ist eine geschäftliche Handlung erst dann unzulässig, wenn sie eine erhebliche Aggressivität aufweist oder die Rationalität der Kaufentscheidung vollständig in den Hintergrund drängt. Das OLG befand, dass die fraglichen Hinweise keinen derart überwältigenden psychologischen Druck erzeugten. Es verwies darauf, dass der durchschnittliche, angemessen informierte und kritische Internetnutzer heutzutage an solche Dringlichkeitshinweise im Netz gewöhnt sei. Große Online-Reisebüros nutzten diese Vielfalt an visuellen Reizen seit Jahren in erheblichem Umfang, was auch Untersuchungen des Bundeskartellamtes belegten.

Ferner wisse der moderne Verbraucher sehr wohl, dass Verfügbarkeiten im Hotelbereich dynamisch seien und sich rasch ändern könnten, heißt es weiter. Ein plötzlicher Impulskauf sei bei der Buchung einer oft mehrtägigen und kostspieligen Reise nicht allein wegen eines roten Balkens zu erwarten. Dem Kunden sei bewusst, dass er trotz der optischen Hervorhebungen jederzeit die Möglichkeit habe, Preise auf anderen Seiten zu vergleichen. Die Richter betonten, dass die Hinweise die Wahrnehmung von Alternativen nicht blockierten. Der Text enthalte durch die Formulierung, nicht zu lange zu überlegen, sogar immanent die Option, von einer Buchung Abstand zu nehmen. Eine maßgebliche Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit liege daher nicht vor.

Das Urteil macht deutlich, dass der Kampf gegen umstrittene Marketing-Tricks im E-Commerce auch in Zeiten des DSA ein juristisches Geduldsspiel bleibt. Solange optische Reize die Rationalität der Kunden nicht völlig ausschalten, stuft die Rechtsprechung sie als zulässiges Buhlen um Käufer ein. Die Revision gegen das Urteil ließ das OLG Dresden nicht zu, da es sich um die Anwendung anerkannter Rechtsgrundsätze auf einen Einzelfall handle. Den Streitwert setzten die Richter auf moderate 10.000 Euro fest, um das Kostenrisiko für den klagenden Verbraucherschutzverband im Sinne des Allgemeinwohls zu begrenzen. Dennoch zeigt das Verfahren, dass die Grenzen zwischen legitimer Werbung und unzulässiger Manipulation im digitalen Raum weiterhin genau austariert werden müssen.

Stefan Krempl