Sonntag, 5. April 2026

Energiekrise 2.0: Verbraucherschützer fordern radikales Umsteuern

Der neue Nahost-Konflikt treibt die Preise für Benzin, Strom und Lebensmittel. Der EU-Verbraucherschutzverband mahnt die Politik zu Soforthilfe und langfristiger Autonomie.

Die Hoffnung auf eine dauerhafte Entspannung an den Energiemärkten hat sich im Frühjahr 2026 zerschlagen. Während die Folgen der Ukraine-Invasion gerade erst mühsam verdaut schienen, sorgt der Iran-Krieg im Nahen Osten für den nächsten massiven Preisschock bei fossilen Brennstoffen. Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc warnt in einem aktuellen Positionspapier eindringlich davor, dass die europäischen Haushalte erneut die Zeche für die geopolitische Instabilität zahlen müssen. Obwohl die EU seit 2022 erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um ihre Resilienz zu stärken und Lieferketten zu diversifizieren, zeigt die aktuelle Lage, dass der Kontinent weiterhin hochgradig anfällig für externe Erschütterungen ist.

Die Auswirkungen sind bereits an den Tankstellen spürbar. Doch die Teuerungswelle rollt erst noch richtig an: Experten erwarten, dass durch die gestiegenen Kosten für Düngemittel und Transport zeitnah auch die Lebensmittelpreise sowie die Kosten für Alltagsgüter wie Kleidung oder Baustoffe deutlich nach oben gehen werden. Angesichts dieser drohenden Inflationsspirale fordert der Beuc von der Politik sofortige Entlastungen sowie eine konsequente langfristige Strategie, um den Teufelskreis der fossilen Abhängigkeit endgültig zu durchbrechen.

Schnelle Hilfe gegen die Preisexplosion

Als kurzfristige Maßnahme schlägt der Verband vor, Steuern und Abgaben auf Stromrechnungen zu senken. Da diese im Schnitt ein Viertel der Kosten ausmachen, würde eine Reduktion nicht nur die Budgets entlasten, sondern auch den Umstieg auf elektrische Heiz- und Mobilitätslösungen attraktiver machen. Parallel dazu müssten die Regulierungsbehörden den Markt scharf beobachten, um illegale Preistreiberei und Wucher durch Energieunternehmen zu verhindern. Solche Tendenzen traten bereits in Stichproben in Frankreich oder den Niederlanden zutage.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Verband vulnerablen Haushalten. Für einkommensschwache Gruppen, die bereits jetzt Schwierigkeiten haben, ihre Tanks zu füllen oder Rechnungen zu begleichen, seien gezielte Direkthilfen wie Energie-Schecks unerlässlich. Zudem müsse sichergestellt werden, dass niemandem in der Krise der Strom oder das Gas abgedreht werde. Stattdessen sollten Anbieter verpflichtet werden, Ratenzahlungen zu ermöglichen und proaktiv über günstigere Tarife zu informieren. Auch die Vorbereitung auf den nächsten Winter dürfe nicht vernachlässigt werden: Die Gasspeicher müssten koordiniert aufgefüllt werden, um einen preistreibenden Bieterwettstreit zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Die Energiewende als einzige dauerhafte Rettung

Langfristig sieht der Verbraucherverband nur einen Weg aus der Krise: die beschleunigte Dekarbonisierung. Investitionen in erneuerbare Energien, Wärmepumpen und Elektromobilität seien kein Luxus, sondern die einzige Versicherung gegen zukünftige Preisschocks, heißt es. Studien belegten bereits, dass Länder mit einem hohen Anteil an Wind- und Solarenergie deutlich stabilere Großhandelspreise für Strom verzeichneten.

Um diesen Wandel massentauglich zu machen, fordert der Beuc einen Abbau bürokratischer Hürden. Der Zugang zu Balkon-Solaranlagen müsse EU-weit vereinfacht und Mieter sowie Miteigentümer gestärkt werden, damit auch sie von der Energiewende profitieren könnten. Zudem müssten staatliche Subventionen für Sanierungen und den Umstieg auf E-Autos stabil und verlässlich sein, anstatt durch plötzliche Förderstopps Unsicherheit zu säen. Letztlich sei die aktuelle Krise eine schmerzhafte Mahnung: Die Kosten des Nichtstuns und der dauerhaften Alimentierung fossiler Brennstoffe überstiegen die Kosten der Transformation bei Weitem. Nur durch echte Energieautonomie könne Europa seine Bürger dauerhaft vor den Launen des Weltmarktes schützen.

Stefan Krempl

Renaissance der Nebenstrecke: Forschungskonzept für autonomes Schienentaxi steht

Stillgelegte Gleise und ausgedünnte Fahrpläne könnten bald der Vergangenheit angehören. Ein Weißbuch des DLR zeigt, wie autonome Leichtfahrzeuge den ländlichen Raum effizient und wirtschaftlich wieder an die Zentren anbinden.


Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in der Fläche steht vor einem Wendepunkt. Während in Städten die Taktdichte hoch ist, bleibt das Umland oft abgehängt. Grund dafür ist nicht nur der Mangel an Schienen, sondern vor allem das fehlende Personal und die hohen Betriebskosten für große, oft halbleere Züge. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) präsentiert nun in einem Weißbuch eine Vision, die besonders Nebenstrecken zu neuem Leben erweckt: die vollständige Automatisierung auf Schiene und Straße.


Im Zentrum der Strategie steht die Abkehr vom klassischen, schweren Regionalzug hin zu modularen Leichtfahrzeugen. Diese agieren wie ein „Schienentaxi“: Sie fahren nicht nach einem starren Plan, der oft nicht zum Bedarf der Fahrgäste passt, sondern on-demand und bei Bedarf rund um die Uhr. Im Einzelnen heißt das:

  • Höchste Automatisierungsstufe: Die Fahrzeuge bewegen sich ohne Personal an Bord, gesteuert durch modernste Sensorik und digitale Leitfächer.
  • Wirtschaftlichkeit auf der Nebenstrecke: Durch den Wegfall der fahrzeuggebundenen Personalkosten und den Einsatz leichterer, energieeffizienterer Einheiten lassen sich die Betriebskosten auf der Schiene um bis zu 33 Prozent senken.
  • Reaktivierung von Infrastruktur: Strecken, die sich für den Betrieb mit schweren Zügen nicht mehr lohnten, werden durch die geringeren Achslasten der Leichtfahrzeuge wieder attraktiv.

Nahtlose Mobilität bis zur Haustür


Die Renaissance der Schiene gelingt laut DLR jedoch nur, wenn sie nicht am Bahnhof endet. Das Konzept sieht eine enge Verzahnung mit autonomen On-demand-Shuttles auf der Straße vor. Diese „Feeder-Systeme“ sollen die erste und letzte Meile übernehmen und den Fahrgast direkt vom Schienentaxi nach Hause bringen.


Da diese straßengebundenen Shuttles durch Automatisierung ihre Kosten sogar um mehr als 50 Prozent senken können, werde ein flächendeckendes Mobilitätsangebot im ländlichen Raum erstmals ökonomisch tragfähig, heißt es vom DLR. Ein zentraler Baustein sei die Teleoperation: Sollte ein Fahrzeug auf ein unerwartetes Hindernis stoßen, greift ein Operator aus einer fernen Zentrale ein. Ein einziger Mitarbeiter kann so eine ganze Flotte betreuen, was die Effizienz deutlich steigert.


Technologischer Sprung für den Standort Deutschland


Meike Jipp vom DLR hebt hervor, dass dieser Wandel weit mehr sei als nur eine Verkehrsverbesserung. Die Entwicklung dieser autonomen Systeme sicher Deutschland eine Vorreiterrolle in einem globalen Wachstumsmarkt. Die Forscher beziffern den katalytischen Effekt für den Wirtschaftsstandort auf rund 86 Milliarden Euro.


Damit das „Schienentaxi“ bald flächendeckend rollt, fordert das DLR den zügigen Aufbau von Reallaboren und eine Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, den ländlichen Raum durch Hochtechnologie aus der Mobilitätsfalle zu befreien und die Schiene wieder zum Pulsgeber der Regionen zu machen.


Stefan Krempl

Samstag, 4. April 2026

Digitale Rasterfahndung: Datenschützer warnen vor uferloser Überwachung

Biometrischer Abgleich und KI-gestützte Datenanalyse in drei Gesetzesentwürfen gefährden laut der Datenschutzkonferenz die Grundrechte Unbeteiligter und verletzen Verfassungsvorgaben.

Die Bundesregierung forciert derzeit den Ausbau digitaler Überwachungsinstrumente in einem Tempo und Umfang, der bei den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden die Alarmglocken schrillen lässt. Im Zentrum der Kritik stehen drei Gesetzesinitiativen, die der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden des Bundes weitreichende neue Befugnisse einräumen sollen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) findet dazu deutliche Worte: In ihrer jetzigen Form seien die Pläne nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Vor allem der Schutz unbeteiligter Bürger stehe auf dem Spiel, da die vorgesehenen Maßnahmen tief in die Privatsphäre eingreifen, ohne dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegen muss.

Ein wichtiger Punkt der Kritik ist der geplante biometrische Online-Abgleich. Was in ersten Berichten bereits als „digitale Rasterfahndung“ für Aufsehen sorgte, nimmt nun konkrete Formen an. Ermittler sollen die Erlaubnis erhalten, vorhandene Lichtbilder oder Stimmproben mit sämtlichen im Internet öffentlich zugänglichen Daten abzugleichen. Dabei macht der Entwurf keinen Halt vor sozialen Netzwerken oder gar kostenpflichtigen Diensten, für die ein Benutzerkonto erforderlich ist. Praktisch jedes jemals hochgeladene Urlaubsfoto, jedes Video in sozialen Medien und jede Tonaufnahme könnten zum Gegenstand behördlicher Identifizierungsmaßnahmen werden.

Die DSK warnt, dass dies nicht nur ein diffuses Gefühl des Überwachtwerdens erzeuge, sondern handfeste Risiken berge. Falscherkennungen durch Algorithmen könnten unbescholtene Bürger direkt in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen rücken. Zudem ließen sich mit solchen Werkzeugen mühelos Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellen, die weit über den ursprünglichen Zweck der Gefahrenabwehr hinausgehen.

Parallel dazu treibt das Bundesinnenministerium die automatisierte Datenanalyse voran. Dabei sollen polizeiliche Datenbestände auf einer zentralen Analyseplattform zusammengeführt werden. Der Topf, aus dem sich diese Systeme bedienen, ist erschreckend groß: Er umfasst nicht nur klassische Kriminalakten, sondern auch Daten aus Funkzellenabfragen, beschlagnahmte Datenträger aus völlig anderen Verfahren und eben jene Datensätze, die aus dem Internet gefischt wurden. Ziel ist die Erzeugung „neuen Wissens“ durch die Verknüpfung von Personen, Institutionen und Objekten.

Das Problem dabei ist die mangelnde Selektivität. In diesen riesigen Datenpool geraten zwangsläufig auch Zeugen, Geschädigte oder bloße Kontaktpersonen. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort mit seinem Smartphone in eine Funkzelle eingeloggt war oder zufällig auf einem beschlagnahmten Foto erscheint, könnte durch die automatisierte Analyse plötzlich als Teil eines kriminellen Netzwerks erscheinen.

Brisanz erhält das Vorhaben durch den geplanten Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Die DSK unterstreicht, dass der Einsatz von KI-Systemen die Risiken für die Grundrechte nochmals potenziert. Die ohnehin schon schwierige Nachvollziehbarkeit polizeilicher Maßnahmen droht in einer „Black Box“ zu verschwinden. Wenn Algorithmen darüber entscheiden, wer als potenzieller Gefährder gilt, wird es für Betroffene, Gerichte und Aufsichtsbehörden nahezu unmöglich, die zugrundeliegende Logik zu überprüfen. Transparenz und Rechtsstaatlichkeit geraten hier ins Hintertreffen gegenüber einem technokratischen Sicherheitsversprechen.

Tobias Keber, der diesjährige DSK-Vorsitzende, mahnt deshalb eine Rückbesinnung auf das Übermaßverbot an. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte weiß, dass der Staat zwar digitale Werkzeuge zur Verbrechensbekämpfung benötige. Diese müssten aber die Ausnahme bleiben. Wenn potenziell jeder Bürger jederzeit von einem autonomen System gescannt werden könne, sei die Grenze des Erträglichen überschritten. Die Summe der verschiedenen Gesetzesinitiativen laufe auf eine umfassende Überwachung hinaus, bei der der legitime Wunsch nach Sicherheit den Schutz der Grundrechte unverhältnismäßig verdränge.

Die Datenschützer fordern von der Bundesregierung nun einen grundlegenden Kurswechsel. Anstatt pauschaler Überwachungsbefugnisse müsse ein echter Grundrechtsausgleich her, wie ihn das Bundesverfassungsgericht bereits in früheren Urteilen zur automatisierten Datenanalyse gefordert habe. Dies bedeute konkret: Der Umfang der Daten müsse begrenzt, die Analyse auf schwere Straftaten fokussiert und der Einsatz von KI strikt an menschliche Kontrolle gebunden werden. Nur mit klar definierten Schwellenwerten und einer engen Zweckbindung lasse sich verhindern, dass die digitale Transformation der Polizeiarbeit schleichend das Ende der anonymen Teilhabe am öffentlichen und digitalen Leben einläute.

Erst vor wenigen Tagen verlangte ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und dem Rechtsbereich den Stopp der Pläne für biometrische Massenauswertung und automatisierte Polizeidatenbanken14 Organisationen – darunter Amnesty International, der Chaos Computer Club (CCC), D64, die Digitale Gesellschaft und die Neue Richter*innenvereinigung – sandten damit eine Warnung an das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme machen die Unterzeichner gegen die Gesetzentwürfe mobil, die unter dem Schlagwort „Lex Palantir“ für Kritik sorgen. Es gehe um nichts Geringeres als die Legitimierung einer biometrischen Massenüberwachung im Internet und den Aufbau einer „Super-Datenbank“ zur automatisierten Analyse polizeilicher Informationen. Die Exekutive ist jetzt am Zug, die Referentenentwürfe so nachzubessern, dass sie nicht schon bei der ersten Prüfung in Karlsruhe krachend scheitern.

Stefan Krempl

Freitag, 3. April 2026

Kopfgeld-Plattform im Darknet: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Reichsbürger

Todeslisten und Bauanleitungen für Sprengsätze: Ein deutsch-polnischer Staatsangehöriger soll von Düsseldorf aus den Umsturz der staatlichen Ordnung geplant haben.

Die virtuelle Anonymität des Darknets wiegt Nutzer oft in trügerischer Sicherheit. Doch für Martin S. endet der digitale Bezugsweg nun vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft hat offiziell Anklage gegen den deutsch-polnischen Staatsangehörigen erhoben, dem ein erschreckendes Portfolio an staatsfeindlichen Aktivitäten zur Last gelegt wird.

Der Fall, der bereits im Frühjahr 2026 für Schlagzeilen sorgte, zeichnet das Bild eines mutmaßlichen Einzeltäters, der mit einer Mischung aus moderner Kryptotechnologie und klassischem Terror-Handwerk versuchte, die Grundfesten der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern.

Die Ermittler werfen dem Angeschuldigten vor, seit Mai 2025 eine hochgradig gefährliche Infrastruktur im verborgenen Teil des Internets betrieben zu haben. Im Zentrum der Anklage steht eine anonyme Plattform, die Martin S. nicht nur als Propagandainstrument, sondern als operatives Zentrum  für Gewaltverbrechen genutzt haben soll. Dort veröffentlichte er demnach Namenslisten von Politikern, Amtsträgern und Personen des öffentlichen Lebens, die er kurzerhand zu Zielobjekten erklärte. Der Angeschuldigte beließ es nicht bei bloßen Drohungen, sondern untermauerte seine Absichten durch die Veröffentlichung selbst verfasster Todesurteile gegen die aufgeführten Personen.

Um potenzielle Nachahmer oder Gleichgesinnte anzuziehen und zu Taten zu motivieren, griff Martin S. laut Anklageschrift auf zwei Hebel zurück: technisches Know-how und finanzielle Anreize. Die Ermittler fanden auf der Plattform detaillierte Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, was den Tatbestand der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat begründet.

Gleichzeitig versuchte der Angeklagte, eine Art  Crowdfunding des Terrors zu etablieren. Über Aufrufe zur Spende in Kryptowährungen wollte er Mittel generieren, die explizit als Kopfgeld für die Tötung der auf seinen Listen geführten Zielpersonen ausgelobt werden sollten. Diese Verknüpfung von digitaler Währung und Gewaltaufrufen stellt eine neue Form der Terrorismusfinanzierung dar, die Ermittlungsbehörden zunehmend vor Herausforderungen stellt.

Ein weiterer schwerwiegender Punkt der Anklage betrifft das Doxxing, also das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten. Martin S. soll auf seinem Portal sensible Informationen über die potenziellen Opfer bereitgestellt haben, um deren Auffindbarkeit im physischen Raum zu erleichtern und den psychischen Druck auf die Betroffenen sowie deren Umfeld massiv zu erhöhen.

Die Bundesanwaltschaft sieht darin ein gezieltes Manöver, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu destabilisieren und ein Klima der Angst unter den Repräsentanten des Staates zu schüren.

Die Festnahme von Martin S. erfolgte am 10. November 2025, nachdem verdeckte Ermittlungen die Spur zu dem deutsch-polnischen Staatsangehörigen geführt hatten. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Mit der nun zugestellten Anklageschrift vom 20. März 2026 rückt der Prozessbeginn in Düsseldorf näher. Das Verfahren wird nicht nur die individuelle Schuld des Angeschuldigten klären müssen. Es wirft auch ein Schlaglicht auf die Radikalisierungsprozesse in abgeschotteten digitalen Räumen und die wachsende Gefahr digital gesteuerter Anschlagsplanungen, die versuchen, die Grenzen zwischen virtueller Drohung und realer Gewalt einzureißen.

Stefan Krempl

Donnerstag, 2. April 2026

Rezept per Klick: Verbraucherzentralen warnen vor Abnehmspritzen aus dem Netz

Testkäufe entlarven Sicherheitslücken bei Online-Plattformen: Wer beim Gewicht flunkert, kommt oft ohne echte Prüfung an verschreibungspflichtige Spritzen.

Der Hype um die „Abnehmspritze“ reißt nicht ab. Was ursprünglich als Hoffnungsträger für Menschen mit Typ-2-Diabetes oder schwerer Adipositas entwickelt wurde, hat sich zu einem Lifestyle-Phänomen entwickelt, das durch soziale Medien befeuert wird. Doch der bequeme Weg zum Wunschgewicht birgt massive Risiken, besonders wenn er über den digitalen Tresen führt. Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schlagen nun Alarm: Eine aktuelle Untersuchung des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ entblößt drastische Mängel bei telemedizinischen Plattformen. Das Ergebnis der Testkäufe ist ernüchternd: Wer bereit ist, bei den Angaben zum eigenen Körpergewicht ein wenig zu schummeln, erhält etwa das verschreibungspflichtige Medikament Wegovy oft ohne jede wirksame Kontrolle.

Im Zeitraum vom 2. bis zum 11. März 2026 nahmen die Experten insgesamt zehn Plattformen unter die Lupe, die Rezepte für Abnehmspritzen auf Basis von Online-Fragebögen in Aussicht stellen. Ein Problem dieser digitalen Diagnostik liegt in der Anonymität und der mangelnden Verifizierung. Bei sechs der untersuchten Anbieter war für den gesamten Prozess keinerlei Identitätsnachweis erforderlich. Das bot die perfekte Grundlage für die Testkäufe mit fiktiven Profilen. Die Systeme reagierten zunächst korrekt und verweigerten bei der Angabe eines gesunden Body-Mass-Index (BMI) eine Verschreibung. Doch diese Schutzmechanismen ließen sich spielend leicht aushebeln. Sobald die Testkäufer ihre Daten manipulierten und einen BMI von 32,4 angaben, öffneten sich bei fünf von sechs Plattformen die Türen. Ohne dass jemals ein Arzt das Gegenüber zu Gesicht bekam oder die Identität der bestellenden Person geprüft wurde, konnten Rezepte oder sogar das Medikament selbst geordert werden.

Diese Praxis ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die Wirkstoffe in Präparaten wie Wegovy greifen tief in den Hormonhaushalt ein, indem sie das Sättigungsgefühl künstlich steigern. Was bei medizinischer Indikation ein Segen sein kann, ist für Menschen ohne entsprechendes Übergewicht gefährlicher Leichtsinn.

Die Liste der Nebenwirkungen ist lang und reicht von quälender Übelkeit, Erbrechen und Durchfall bis hin zu schwerwiegenden Komplikationen wie Entzündungen der Bauchspeicheldrüse oder Gallenproblemen. Sogar Fälle von einseitiger Erblindung wurden in seltenen Fällen dokumentiert. Zudem ist die Langzeitwirkung in Bezug auf Risiken wie Schilddrüsenkrebs noch nicht abschließend erforscht. Wer diese Medikamente ohne ärztliche Begleitung konsumiert, spielt russisches Roulette mit der eigenen Gesundheit.

Besonders kritisch bewerten die Verbraucherschützer die mangelnde Hürde durch fehlende Nachweise. Bei vier der zehn identifizierten Plattformen reichte das bloße Ausfüllen des Bogens aus – weder ein Foto des Körpers noch ein Lichtbildausweis wurden verlangt. Nur eine Minderheit von vier Anbietern setzte auf strengere Standards und forderte sowohl visuelle Belege als auch eine Identitätsprüfung. Diese Diskrepanz zeigt, dass der Profit bei manchen Anbietern offenbar schwerer wiegt als die Patientensicherheit.

Die Verbraucherzentralen unterstreichen daher, dass eine medikamentöse Gewichtsreduktion zwingend eine persönlich gestellte ärztliche Diagnose voraussetzt. Ein Online-Fragebogen könne das persönliche Gespräch, die körperliche Untersuchung und die notwendige Aufklärung über eine dauerhafte Änderung des Lebensstils nicht ersetzen. Der digitale Abkürzungsweg möge verlockend erscheinen. Doch am Ende zahlten die Konsumenten möglicherweise einen hohen Preis für ein vermeintlich müheloses Abnehmen. Wer aus gesundheitlichen Gründen Hilfe sucht, sollte den Weg in eine Arztpraxis wählen, statt auf die unzureichenden Kontrollfunktionen zweifelhafter Web-Portale zu vertrauen.

Stefan Krempl

Schutzschild gegen Drohnen: Innovationszentrum „SicherNetz“ nimmt Arbeit auf

Mit 15 Millionen Euro fördert das Forschungsministerium eine neue Plattform, die Stromnetze durch zivil-militärische Kooperation vor hybriden Angriffen schützt.


Die Verwundbarkeit der Energieinfrastruktur ist in den Fokus der Sicherheitspolitik gerückt, da unbemannte Flugsysteme zunehmend für Spionage und Sabotage genutzt werden. Um den bestehenden Defiziten bei der Erkennung und Abwehr solcher Bedrohungen zu begegnen, hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Innovationszentrum „SicherNetz“ ins Leben gerufen. Dieses Projekt soll Wissenschaft, Wirtschaft sowie zivile und militärische Akteure auf einer deutschlandweit einzigartigen Plattform zusammenführen. Ziel ist die Entwicklung praxistauglicher Lösungen, die den Schutz kritischer Versorgungsanlagen im Energiesektor nachhaltig verbessern.

Das Vorhaben ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland und wird im Rahmen des Programms für zivile Sicherheit mit insgesamt 15 Millionen Euro gefördert. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) unterstreicht zum Start des "Hubs": Die Gesellschaft sei heute mit dynamischen Bedrohungslagen konfrontiert, die nur durch eine enge Verzahnung verschiedener Sicherheitsaspekte bewältigt werden könnten. Der Fokus liegt auf der Stärkung der Resilienz des Stromnetzes gegenüber hybriden Szenarien, wobei der Transfer von der Forschung in die Anwendung durch eine spezielle Demonstrations- und Erprobungsumgebung beschleunigt werden soll.

Im Zentrum der Aktivitäten steht eine umfassende Analyse aktueller und zukünftiger Gefahren durch Drohnen, die gemeinsam von der Universität der Bundeswehr München und dem Innovationszentrum der Bundeswehr durchgeführt wird. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen  sowohl aktive Detektionssysteme als auch passive Schutzmaßnahmen erforscht werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung neuer Werkstoffe, die bauliche Strukturen von Kraftwerken oder Umspannwerken physisch gegen Angriffe absichern können.

Damit die entwickelten Technologien nicht nur theoretisch funktionieren, schafft „SicherNetz“ reale Testumgebungen, die die gesamte Bandbreite der Energieversorgung abdecken. In diesen Anlagen können Technologieanbieter und Start-ups ihre Systeme unter realitätsnahen Bedingungen erproben, etwa in simulierten Umspannwerken oder im militärischen Testzentrum in Erding. Die Simulation von Störereignissen ermöglicht es zudem, die Auswirkungen von Angriffen und die Effektivität der Verteidigungssysteme separat zu untersuchen, ohne den laufenden Betrieb der echten Infrastruktur zu gefährden.

Neben den technischen Aspekten widmet sich das Projekt auch regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Analyse organisatorischer Richtlinien soll Empfehlungen liefern, um rechtliche Hürden für den Einsatz von Abwehrtechnologien abzubauen. Durch die Einbindung von Partnern wie TenneT, den Stadtwerken München sowie verschiedenen Polizeibehörden und Industrieunternehmen wird dem Plan nach sichergestellt, dass die Lösungen direkt auf die Bedürfnisse der Anwender zugeschnitten sind. Langfristig soll so ein digitales Lagebild entstehen, das durch verbesserte Kommunikationsstrukturen eine schnellere Reaktion auf Bedrohungen ermöglicht und die Investitionssicherheit für die Betreiber kritischer Infrastrukturen erhöht. Das Projekt ist auf eine Laufzeit bis Dezember 2029 angelegt.

Stefan Krempl


Mittwoch, 1. April 2026

Zeitenwende bei Rheinmetall: Bundeswehr bestellt neue Kamikaze-Drohnen

Verteidigungsminister Pistorius forciert die Beschaffung sogenannter Loitering Munition für die Litauen-Brigade – trotz Verzögerungen bei anderen Rüstungsprojekten.

Die Bundeswehr rüstet technologisch auf und geht dabei ungewöhnliche Wege. Um die Verteidigungsfähigkeit der neuen Litauen-Brigade sicherzustellen, habe das Bundesverteidigungsministerium den Haushaltsausschuss des Bundestags um grünes Licht für ein weiteres Drohnenprojekt gebeten, berichtet der Spiegel. Im Zentrum stehe diesmal der Rüstungsriese Rheinmetall, der neben den bereits beauftragten Startups Helsing und Stark Defence zum dritten Pfeiler der deutschen Versorgung mit sogenannter Loitering Munition werden soll. Diese Kamikazedrohnen können über einem Zielgebiet kreisen, bis sie einen Angriffsbefehl erhalten, um sich dann präzise auf ihr Ziel zu stürzen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bricht für dieses Vorhaben mit Traditionen. Angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa und des Zeitdrucks bei der Aufstellung des dauerhaft in Litauen stationierten Verbands wurden die üblichen, oft jahrelangen Entwicklungs- und Erprobungszyklen kurzerhand gestrichen. Stattdessen folgt das Ressort dem Prinzip „Lernen im Einsatz“: Die Drohnen sollen direkt bei der Truppe getestet und in enger Abstimmung mit den Herstellern weiterentwickelt werden. Die Vorgabe des Ministeriums lautet dem Bericht zufolge, dass die Systeme von deutschen Unternehmen stammen und bis Anfang 2027 in ausreichender Stückzahl einsatzbereit sein müssen.

Der geplante Deal mit Rheinmetall hat es in sich. In einem ersten Schritt soll der Konzern einen Auftrag über knapp 300 Millionen Euro erhalten, der neben den Flugkörpern auch Bodenstationen, Simulatoren und die initiale Ausbildung umfasst. Perspektivisch strebt das Ressort aber einen gewaltigen Rahmenvertrag im Umfang von rund 2,39 Milliarden Euro an. Dieser würde es der Bundeswehr ermöglichen, bei erfolgreichem Abschluss aller noch ausstehenden Qualifikationstests hohe Stückzahlen abzurufen.

Die Kostenstruktur sorgte im Haushaltsausschuss laut dem Spiegel bereits für Diskussionen. Während die Drohnen von Stark Defence anfangs mit rund 92.000 Euro pro Stück kalkuliert wurden, liegt das Modell von Helsing bei etwa 52.000 Euro. Genaue Stückpreise für das Rheinmetall-System wurden den Abgeordneten zwar noch nicht offiziell mitgeteilt, doch das Ministerium rechtfertigt die Ergänzung durch den „Raider“ mit technischen Alleinstellungsmerkmalen. Dank spezieller optischer Sensoren und der Fähigkeit, ähnlich einer Rakete senkrecht aus einem Startbehälter aufsteigen zu können, erfülle die Drohne eine spezifische Forderung der Truppe, die über die Fähigkeiten der Konkurrenzmodelle hinausgeht.

Doch die Parlamentarier sollen zumindest enge Leitplanken eingezogen haben. Nach den Erfahrungen der letzten Monate habe der Haushaltsausschuss die Rahmenverträge per Maßgabebeschluss auf jeweils eine Milliarde Euro gedeckelt, ist zu vernehmen. Jeder Abruf, der über die erste Festbeauftragung hinausgeht, müsse den Abgeordneten erneut vorgelegt werden. Zudem behalte sich das Ministerium ein Rücktrittsrecht vor, sollte Rheinmetall die endgültige Qualifikation bis Ende April 2027 nicht erreichen.

Während das Drohnen-Projekt zügig voranschreitet, werfen Probleme bei einem anderen Kernvorhaben Schatten auf die Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Rheinmetall. Die Lieferung des Flugabwehrkanonenpanzer Skyranger, der eigentlich die Basis für die Drohnenabwehr der Litauen-Brigade bilden sollte, verzögert sich weiter. Konzernchef Armin Papperger macht Sonderwünsche der Truppe für die Verspätung verantwortlich.

Das Haus von Pistorius sieht die Schuld indes beim Hersteller. Besonders die Integration des Waffenturms in das Trägerfahrzeug „Boxer“ erweist sich als komplizierter als gedacht. Eine von Rheinmetall vorgeschlagene Zwischenlösung auf Lkw-Basis lehnte das Ministerium aufgrund hoher Zusatzkosten und geringem Zeitgewinn ab. Mit den ersten Serienfahrzeugen des Skyranger wird nun erst zwischen Sommer 2027 und 2028 gerechnet – eine Lücke in der Verteidigungsplanung, die nun durch die beschleunigte Beschaffung der offensiven Kamikazedrohnen zumindest psychologisch kompensiert werden muss.

Stefan Krempl