Montag, 15. Juni 2026

EU-Bürokratie setzt auf US-KI: Anthropic soll Bewerberflut sortieren

Wegen Überlastung testet die EU-Kommission ein KI-Tool von Accenture und Anthropic zur Bewerberauswahl. Das sorgt für Debatten über digitale Souveränität und Datenschutz.


Die EU tritt weltweit als Vorreiter bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz auf. Doch nun sucht sie selbst Zuflucht bei US-amerikanischen Tech-Giganten, um den eigenen Verwaltungsapparat funktionsfähig zu halten. Das Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) versinkt seit Jahren in einer Bewerberflut, die mit traditionellen Methoden kaum noch zu bewältigen ist. Wie aus internen Dokumenten hervorgeht, über die Euractiv berichtet, führt die EU-Kommission deshalb ein neues, KI-gestütztes System namens „Job Matching Application“ ein. Es soll künftig Zehntausende von Lebensläufen analysieren, bewerten und in Ranglisten einordnen. Die technologische Basis dafür stammt aber nicht aus Europa, sondern aus dem Silicon Valley.

Der Handlungsbedarf sei akut, heißt es in der Meldung. Das europäische Einstellungsverfahren gelte seit Langem als schwer- und fehleranfällig. Frühere Versuche, das System durch Online-Tests zu modernisieren, hätten zu technischen Pannen geführt. Gleichzeitig explodierten die Bewerberzahlen. Ein einziges aktuelles allgemeines Auswahlverfahren für den begehrten dauerhaften Beamtenstatus zog fast 175.000 Bewerbungen an – fast das Dreifache der ursprünglich prognostizierten Menge.

Angesichts solcher Zahlen kapitulieren menschliche Personaler zunehmend. Ein interner EU-Beamter beschrieb die Situation treffend bildhaft, die Exekutivinstanz suche permanent nach der Stecknadel im Heuhaufen. Die Bearbeitung einer Bewerbung dauert im Schnitt drei bis vier Monate. Um diesen Prozess zu verkürzen, soll nun die KI übernehmen.

Entwickelt wird die neue Software vom IT-Dienstleister Accenture. Das Herzstück des Systems bildet dem Bericht zufolge indes das Sprachmodell Claude des US-Unternehmens Anthropic, das als direkter Konkurrent zu OpenAIs ChatGPT gilt. Gehostet wird die gesamte Infrastruktur auf den Cloud-Servern von Amazon Web Services (AWS). Damit begibt sich die EU-Kommission in die Abhängigkeit von US-Konzernen, was insbesondere im Kontext der europäischen Debatte über digitale Souveränität Fragen aufwirft. Das System soll nicht nur für reguläre EPSO-Wettbewerbe genutzt werden, sondern auch interne Stellenbesetzungen sowie die Rekrutierung von Zeit- und Vertragsmitarbeitern beschleunigen.

Aus technischer Sicht durchlaufen die Bewerber künftig ein zentralisiertes Verfahren. Lebensläufe und Zeugnisse werden über ein neues Portal hochgeladen und in einer zentralen Datenbank gesammelt. Die KI nutzt anschließend semantische Analysen, um zu prüfen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen eines Kandidaten tatsächlich mit den komplexen Anforderungen der jeweiligen Stellenausschreibung übereinstimmen. Die Kommission verspricht sich davon eine höhere Treffsicherheit: Das Tool könne verborgene Talente entdecken, die bei einer klassischen, sturen Stichwortsuche durch das Raster gefallen wären. Zudem soll die administrative Last für die Behörden sinken.

Trotz der Automatisierung betont die Brüsseler Regierungsinstitution, dass die Letztentscheidung immer beim Menschen verbleibe. Die KI agiere lediglich als Assistenzwerkzeug. Der Auswahlausschuss lege die Kriterien fest und bestimme, wer die nächste Runde erreicht. Zudem sieht das Verfahren Transparenzrichtlinien vor: Bewerber müssen vorab über den KI-Einsatz informiert werden und haben das Recht, eine menschliche Überprüfung der Entscheidung einzufordern, bevor es zu persönlichen Vorstellungsgesprächen kommt.

Dennoch löst das Projekt hinter den Kulissen Bedenken aus. Interne Kommunikationsprotokolle offenbaren Ängste vor algorithmischen Verzerrungen und dem Missbrauch persönlicher Daten. Große Sprachmodelle neigen zudem zu Halluzinationen und Intransparenz bei der Entscheidungsfindung. Wissenschaftliche Studien warnen vor einer subtilen Benachteiligung: Sprachmodelle neigen dazu, Lebensläufe positiver zu bewerten, die zuvor ebenfalls von einer KI verfasst wurden.

Datenschutzrechtlich steht das Projekt unter genauer Beobachtung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung der strengen EU-Regeln prüft. Zwar versichert die Kommission, dass echte Bewerberdaten weder an Anthropic übermittelt noch zum Training des Modells verwendet würden. Doch die Herkunft der Testdaten bleibe unklar.

Stefan Krempl

Sonntag, 14. Juni 2026

Einfachere Meldung von Datenlecks: EU-Datenschützer stellen Formular für Pannen bereit

Der Europäische Datenschutzausschuss will die Bürokratie bei Meldungen von Datenpannen reduzieren. Er warnt vor einer Aufweichung des Datenschutzbegriffs.

Die obligatorische Meldung von Datenpannen stellt Unternehmen in der EU regelmäßig vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Wenn sensible Informationen durch Cyberangriffe, technische Fehler oder menschliches Versagen in falsche Hände geraten, tickt die Uhr: Nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen solche Vorfälle innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Bislang kocht dabei jedoch fast jedes EU-Land sein eigenes Süppchen, was zu einem unübersichtlichen Flickenteppich aus unterschiedlichen Formularen und nationalen Prozessen führt.

Diesem Zustand will der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nun ein Ende setzen. Die Institution hat ein einheitliches Standardformular für Datenpannen-Meldungen auf den Weg gebracht, das die Abläufe europaweit harmonisieren, strukturieren und vereinheitlichen soll.

Das geplante gemeinsame Meldeformular ist ein direkter Ausfluss der sogenannten Helsinki-Erklärung des EDSA. Deren Ziel ist es, die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben im Alltag zu erleichtern und eine konsistente Durchsetzung des Datenschutzrechts über alle Ländergrenzen hinweg sicherzustellen. Die Struktur des Entwurfs ist so konzipiert, dass sie sowohl betroffenen Organisationen als auch den nationalen Datenschutzbehörden als Richtschnur dient. Durch vordefinierte Auswahlmöglichkeiten und präzise Ausfüllhilfen soll garantiert werden, dass alle rechtlich geforderten Informationen auf Anhieb korrekt erfasst werden. Das spart im Ernstfall wertvolle Zeit.

Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die weder über eine eigene Rechtsabteilung noch über dedizierte Datenschutzbeauftragte verfügen, dürften von dieser Standardisierung profitieren. Sie können so kostspielige externe Rechtsberatungen bei der Erstmeldung eher vermeiden. Die Behörden wiederum sind imstande, die eingehenden Fälle durch die strukturierte Aufbereitung schneller zu bewerten und zu koordinieren. Bis zum 5. August 2026 befindet sich das Formular in der öffentlichen Konsultationsphase, in der Verbände und Experten Feedback einreichen können. Danach soll der finale Zeitplan zur praktischen Umsetzung festgelegt werden.

Die Harmonisierung bedeutet nicht, dass die Hüter der Privatsphäre der EU-Bürger bereit sind, bei den inhaltlichen Standards Abstriche zu machen. Das wurde bei einem jüngsten Treffen des EDSA mit Michael McGrath, dem EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, deutlich. Im Zentrum der Debatte stand dabei der sogenannte Digital-Omnibus, ein Gesetzespaket zur digitalen (Ent-)Regulierung.

Die Datenschutzbeauftragten begrüßen viele der vorgeschlagenen bürokratischen Erleichterungen ausdrücklich Eine der vorgesehenen Änderungen geht ihnen aber entschieden zu weit. Das betrifft die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Definition von personenbezogenen Daten. Der EDSA warnt eindringlich davor, diese aufzuweichen. Ein solcher Schritt berge das Risiko, das Schutzniveau für die Bürger erheblich zu schwächen.

Die Vorsitzende des EDSA, Anu Talus, stellt klar, dass die digitalen Ökosysteme sich zwar in einem beispiellosen Tempo verändern. Eine Vereinfachung der Regeln dürfe aber nie zulasten der Grundrechte gehen. Ein menschenzentrierter Ansatz, der Innovation mit Würde und Effizienz mit Vertrauen verbindet, müsse das Fundament bleiben.

Neben den gesetzlichen Definitionen stand die praxisnahe, behördenübergreifende Zusammenarbeit im Fokus des Austauschs. Angesichts der zunehmenden Verflechtung digitaler Märkte gewinnt die Kooperation an Bedeutung, weshalb der EDSA und McGrath Wege ausloteten, wie diese innerhalb der sich wandelnden digitalen Landschaft intensiviert werden kann. Ein weiteres Handlungsfeld des Gremiums bleibt der Schutz von Kindern im Netz. Der EDSA arbeitet derzeit an umfassenden Leitlinien zur Verarbeitung von Kinderdaten. In diesem Kontext fand auch ein strategisches Treffen mit Vertretern der Europäischen Kommission für Online-Kindersicherheit statt.

Parallel dazu treibt das Gremium die Regulierung politischer Werbung voran. Hierzu wurden Fortschritte bei den Leitlinien erzielt, die den Einsatz personenbezogener Daten für gezieltes Microtargeting im Vorfeld von Wahlen streng limitieren sollen. ESchließlich betonten die Kontrolleure, dass der europäische Datenschutz im globalen Kontext nur dann stark sein kann, wenn auch der internationale Datenverkehr sicher gestaltet und die Kooperation mit Drittstaaten ausgebaut wird. All diese Pläne stehen und fallen jedoch mit den Ressourcen vor Ort. Der EDSA richtete daher einen Appell an die Mitgliedstaaten, dass eine angemessene Finanzierung und personelle Ausstattung der Datenschutzbehörden essenziell ist, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.

Stefan Krempl

Gigabitförderung: Bundesrat fordert mehr Geld für Glasfaser

Die Länderkammer verlangt eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel beim Gigabitausbau, während Teile der TK-Branche staatliche Geldspritzen eher skeptisch sehen.


Der flächendeckende Ausbau von schnellen Glasfasernetzen gilt als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für die deutsche Infrastruktur. Doch wer für die Kosten aufkommt und wie effizient die staatliche Unterstützung tatsächlich ist, sorgt immer wieder für politischen Zündstoff. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung nachdrücklich auffordert, die finanzielle Beteiligung des Bundes am Breitbandausbau substanziell anzuhebenKonkret im Visier der Länderkammer steht die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Deren aktuelle Konditionen sind aus Sicht der Länder völlig unzureichend, um den digitalen Wandel insbesondere im ländlichen Raum voranzutreiben.

Nach der aktuellen Regelung sieht das Bundesprogramm einen Basisfördersatz von lediglich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorZwar kann er sich für finanzschwache Kommunen auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Doch in der Praxis profitieren von diesen Höchstsätzen die wenigsten RegionenAm Beispiel Bayerns wird das strukturelle Problem besonders deutlich: Dort fallen mehr als drei Viertel aller potenziellen Zuwendungsempfänger unter den mageren Basisfördersatz. Kaum ein Prozent der Kommunen erfüllt die Kriterien für die maximale BundesunterstützungOhne zusätzliche Hilfe würde das bedeuten, dass die lokalen Akteure und Kommunen einen Eigenanteil von bis zu 50 Prozent der enormen Investitionskosten selbst stemmen müssten – eine Summe, die für die meisten Gemeinden unbezahlbar ist.

Dass die Gigabitförderung 2.0 überhaupt so gut angenommen wird, liegt laut dem Bundesrat einzig und allein an den BundesländernDiese springen seit langem auf freiwilliger Basis ein, kofinanzieren die Projekte und heben die Förderquote dadurch auf ein für die Kommunen attraktives NiveauDadurch schrumpft der verbleibende Eigenanteil für die Kommunen auf ein Minimum zusammenDoch dieser Zustand ist aus Sicht der Länder nicht länger tragbarDie freiwillige Kofinanzierung binde immense finanzielle Mittel in den Landeshaushalten und stelle eine Belastung dar, die sie auf Dauer kaum noch bewältigen könnten.

Der Bundesrat untermauert seine Forderung mit einem Verweis auf das GrundgesetzGemäß Artikel 87f liegt die originäre Verantwortung für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur beim Bund sowie bei den privaten TelekommunikationsunternehmenWo der privatwirtschaftliche, eigenwirtschaftliche Ausbau scheitere, weil er sich für die Unternehmen schlicht nicht rechnet, müsse daher der Bund einspringen und seiner verfassungsmäßigen Pflicht nachkommenDie Richtlinie müsse daher kurzfristig überarbeitet werden, um den Basisfördersatz deutlich anzuheben und die Konditionen so anzupassen, dass kommunale Investitionen nicht durch zu hohe Eigenanteile ausgebremst oder gar ganz verhindert werdenFerner soll die Bundesregierung der Länderkammer zeitnah über den Fortschritt dieser Novelle berichten.

Während die Politik über die Verteilung von Steuergeldern streitet, betrachten Branchenverbände die staatlichen Subventionen generell mit Skepsis. Sowohl der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) als auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisieren seit Langem, dass der geförderte Ausbau oft das Gegenteil von dem bewirke, was er eigentlich beschleunigen solle. Nach ihrer Einschätzung laufen Glasfaser-Ausbauprojekte in Deutschland dann am schnellsten, effizientesten und marktorientiertesten, wenn sie ohne staatliche Geldspritzen auskommen. Geförderte Projekte seien von Natur aus langwierig und mit immensen bürokratischen Hürden verbunden. Eine Ausnahme im staatlichen Förderdschungel stellt für die Verbände lediglich das im Jahr 2024 gestartete Lückenschlussprogramm dar. Damit lasse sich gezielt dort anzusetzen, wo der Markt tatsächlich versagt.

Stefan Krempl

Freitag, 12. Juni 2026

Eine Wallet für ganz Europa: EU-Normungsinstitut legt Basis für digitale EU-Identität

Mit den ersten Standards des ETSI für die EUDI-Wallet biegt das Großprojekt auf die Zielgerade ein. Anfang 2027 soll die digitale Brieftasche in Deutschland starten.

Die Vorstellung klingt verlockend: Ein digitaler Griff zum Smartphone genügt, um sich im Netz zweifelsfrei auszuweisen, Verträge rechtsgültig zu unterzeichnen oder den Bildungsabschluss digital vorzulegen. Was lange nach Zukunftsmusik klang, nimmt in Brüssel nun konkrete Formen an. Mit der European Digital Identity Wallet (EUDI) plant die EU nicht weniger als eine Revolution der digitalen Infrastruktur für rund 450 Millionen Bürger. Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) hat jetzt das erste umfassende Paket an technischen Standards für die europäische Brieftasche vorgelegt.

Dieser Schritt markiert den Übergang von der rein politischen Willenserklärung zur technologischen Realität. Denn damit die digitale Geldbörse reibungslos funktionieren kann, müssen im Hintergrund unzählige Rädchen ineinandergreifen. Das nun veröffentlichte Regelwerk umfasst mehr als 24 technische Spezifikationen und bildet das unsichtbare Fundament, auf dem die Wallet ruhen soll. Die Richtlinien definieren sensible Bereiche wie die Profile für Wallet-Zertifikate, Protokolle für das Fernsignieren von Dokumenten, Verfahren zur Identitätsprüfung sowie Vorgaben für die langfristige und sichere Aufbewahrung von Daten.

Im Kern geht es bei der EUDI-Wallet darum, den Alltag der Menschen zu vereinfachen, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Künftig soll jeder Mitgliedstaat seinen Einwohnern mindestens eine solche Wallet zur Verfügung stellen. Das Einsatzspektrum reicht weit über Behördengänge hinaus. Ob beim Online-Banking, im Gesundheitswesen, bei der Buchung von Reisen oder an Universitäten: Die Wallet soll Passwörter überflüssig machen und den grenzüberschreitenden Zugriff auf öffentliche wie private Dienste ermöglichen. Ein in Deutschland ausgestellter digitaler Nachweis wird damit auch in Frankreich oder Spanien ohne bürokratische Hürden anerkannt.

Trotz aller Bequemlichkeit steht das Thema Datensicherheit an oberster Stelle, da eine zentrale digitale Identität naturgemäß Begehrlichkeiten weckt. Die ETSI-Entwickler unterstreichen daher, dass die Architektur auf starker Kryptografie und dem Prinzip der Datenminimierung basiere. Nutzer behielten die volle Kontrolle darüber, welche Informationen sie teilen. Wenn etwa an einer Kinokasse oder im Netz das Alter nachgewiesen werden müsse, übermittele die Wallet lediglich die Bestätigung, dass die Person alt genug ist – das genaue Geburtsdatum oder der Name bleiben auf Wunsch verborgen.

Nick Pope, Vorsitzender des zuständigen ETSI-Komitees, sieht die Wallet an einer entscheidenden Schnittstelle. Die Organisation bringe ihre jahrelange Expertise in den Bereichen Cybersicherheit, elektronische Signaturen und vertrauenswürdiges Datenmanagement ein, um digitale Interaktionen in Europa so einfach und verlässlich wie möglich zu machen.

Das Projekt ist mit der aktuellen Veröffentlichung nicht abgeschlossen.  2026 und 2027 wird das ETSI-Komitee die Spezifikationen in vollwertige europäische Normen überführen. Dabei fließen kontinuierlich Erkenntnisse aus bereits laufenden, großflächigen Pilotprojekten ein, in denen die Wallet in den Bereichen Fahrzeugregistrierung, Reisen und Bankwesen erprobt wird. Um den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren zu fördern, veranstalten ETSI und das Europäische Komitee für Normung (CEN) im Herbst 2026 einen gemeinsamen Workshop. Auch für die Bürger in Deutschland wird es bald konkret, denn der ambitionierte Zeitplan steht: Anfang 2027 soll die Umsetzung der EUDI-Wallet hierzulande startklar sein.

Stefan Krempl

Rekordausgaben in Brüssel: Wie Big Tech die EU-Politik mit Millionen kapert

Eine Analyse legt offen: Die IT-Branche führt die europäische Lobby-Liga mit 73 Millionen Euro an und drängt digitale Regulierungsansätze massiv zurück.

Die europäische Schaltzentrale in Brüssel steht unter dem finanzstarken Einfluss globaler Großkonzerne, wobei die Technologiebranche eine beispiellose Vormachtstellung einnimmt. Eine neue Analyse von LobbyControl und der Partnerorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) legt offen, dass der Lobbyismus in der EU historische Höchststände erreicht hat. Die Auswertung offenbart, dass allein die 173 Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die ein jährliches Lobbybudget von mindestens einer Million Euro deklarieren, zusammen die Summe von mehr als 382 Millionen Euro pro Jahr aufwenden, um die EU-Institutionen gezielt zu beeinflussen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 28 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr und einem Zuwachs von fast 50 Prozent seit 2020. Da diese Zahlen auf Selbsterklärungen im EU-Transparenzregister basieren, dürften die realen Gesamtausgaben die dokumentierten Rekordwerte noch deutlich übersteigen.

Besorgniserregend erweist sich die Entwicklung im Tech-Sektor, der sich endgültig als der einflussreichste Akteur in Brüssel etabliert hat. Die ausgabenstärksten Tech-Konzerne und deren Verbände verfügen laut der Analyse über ein gemeinsames jährliches Budget von mindestens 73 Millionen Euro. Sie verweisen damit traditionell einflussreiche Branchen wie den Finanzsektor mit 67 Millionen Euro, die Energiewirtschaft mit 52 Millionen Euro sowie den Chemie- und Agrarsektor mit 47 Millionen Euro auf die hinteren Plätze. Zwar ist die Anzahl der Tech-Akteure an der Spitze des Lobbyregisters in den vergangenen sechs Jahren nicht gestiegen. Doch ihre finanzielle Schlagkraft ist rasanter gewachsen als in jeder anderen Branche. Angeführt wird diese Entwicklung von den globalen Plattformbetreibern, deren Budgets seit 2020 drastisch aufgestockt wurden.

Den höchsten Zuwachs verzeichnet der Online-Riese Amazon, dessen jährliches Budget um 7,25 Millionen Euro auf nun 9 Millionen Euro nach oben ging. Apple steigerte seine Ausgaben um 6 Millionen Euro auf 8 Millionen Euro. Meta durchbrach sogar die Marke von 10 Millionen Euro, was einem Plus von 5,75 Millionen Euro entspricht. Auch der Halbleiterkonzern Qualcomm legte um 3,25 Millionen Euro auf nunmehr 4,5 Millionen Euro zu. Diese enormen Investitionen von Unternehmen wie Google, Meta, Amazon und Apple dienen nach Einschätzung der Analysten primär dazu, strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zum Schutz digitaler Rechte, des Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs systematisch zu untergraben oder in ihrer Durchsetzung zu schwächen.

Felix Duffy, Kampagnenleiter bei LobbyControl, sieht in diesen Zahlen ein Warnsignal für die Demokratie. Gerade in einer Phase, in der Europa dringend eine robuste digitale Regulierung benötige, investierten die mächtigsten Technologieunternehmen Rekordsummen, um diese zu konterkarieren. Google, Amazon, Meta & Co. hielten ohnehin schon eine enorme Marktmacht und besäßen privilegierten Zugang zu politischen Entscheidungsträgern. Duffy fordert die EU-Kommission dazu auf, keine weiteren Zugeständnisse an Big Tech im Rahmen einer Deregulierungsagenda zu machen. Es gelte, wegweisende Gesetze wie den Digital Markets Act (DMA), den Digital Services Act (DSA), den AI Act und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konsequent und kompromisslos durchzusetzen. Wer digitale Grundrechte und demokratische Kontrolle schützen wolle, müsse die Macht von Big Tech beschränken.

Die veränderten politischen Rahmenbedingungen in Brüssel spielen den Interessen der Großkonzerne dabei spürbar in die Karten. Die zweite EU-Kommission unter Ursula von der Leyen verfolgt – gestützt auf konservative und rechtspopulistische Mehrheiten im EU-Parlament – einen weitreichenden Deregulierungskurs. Unter dem Deckmantel von Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau werden langjährige Forderungen der einflussreichsten Wirtschaftsverbände umgesetzt. Dies führt im Ergebnis zu einem schrittweisen Abbau etablierter Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt. Während in der Tech-Branche digitale Rechte beschnitten werden, nutzen andere Sektoren die politischen Verschiebungen ebenfalls rigoros aus. Die Energiewirtschaft missbraucht geopolitische Krisen wie den Iran-Krieg für ein Comeback fossiler Energieträger und deklariert Scheinlösungen als nachhaltig, während die Chemiebranche erfolgreich gegen schärfere Regeln für Pestizide und gesundheitsschädliche Stoffe interveniert, sodass krebserregende Substanzen beispielsweise länger in Kosmetika verbleiben dürfen.

Wie einseitig der Zugang zu den politischen Entscheidungsträgern geworden ist, belegen Daten des Portals Table.Media. Demnach kletterten die dokumentierten Lobbytreffen mit der EU-Kommission 2025 auf den höchsten Wert seit dem Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2014, während der Anteil von Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft zeitgleich weiter sank. Vicky Cann vom Corporate Europe Observatory betont, dass die mächtigsten Industrien die europäische Politikgestaltung zunehmend kaperten. LobbyControl und CEO fordern angesichts dieser Entwicklung eine fundamentale Reform der Brüsseler Regeln. Das zentrale Instrument, das EU-Lobbytransparenzregister, leidee unter personeller Unterausstattung, ungenauen Daten und fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen verlangen daher die Einführung eines rechtlich verbindlichen Lobbyregisters sowie ein Ende der privilegierten Zugänge für Konzernlobbyisten, um die demokratische Mitsprache von unabhängigen Wissenschaftlern und der breiten Öffentlichkeit wieder zu gewährleisten.

Stefan Krempl

Frequenzverordnung neu geregelt: Mehr Platz für Satelliten, 6 GHz und Bundeswehr

Der Regierungsentwurf zur Novelle der Frequenzverordnung setzt globale Beschlüsse um und stärkt die Landesverteidigung. Für das 6-GHz-Band und den Weltraum gibt es klare Vorgaben.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat einen Entwurf für die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung vorgelegtMit diesem Schritt leitet die Bundesregierung eine Aktualisierung der nationalen Frequenzordnung einZiel des Vorhabens ist es, die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion 2023 in deutsches Recht zu überführenDas Frequenzspektrum, eine der wertvollsten und am stärksten umkämpften Ressourcen der modernen Informationsgesellschaft, muss fortlaufend an technologische Entwicklungen und veränderte geopolitische Rahmenbedingungen angepasst werdenNur so lassen sich funktechnische Störungen in einer zunehmend vernetzten Welt effektiv vermeiden und gleichzeitig Innovationen ermöglichen.

Ein Schwerpunkt des Vorhaben liegt auf dem Ausbau und der rechtlichen Absicherung von Satellitenfunkdiensten. Durch den rasanten Zuwachs an kommerziellen und wissenschaftlichen Satellitenkonstellationen im erdnahen Orbit ist der Bedarf an verlässlichen Übertragungswegen sprunghaft angestiegen. Der Verordnungsentwurf trägt dem Rechnung, indem er zahlreiche Frequenzbereiche explizit für Funkdienste über Satelliten bereitstellt und neu strukturiertDas betrifft nicht nur die klassische Kommunikation zwischen Bodenstationen und dem All, sondern auch die direkte Frequenznutzung im Weltraum zwischen verschiedenen Raumfahrzeugen und Satelliten selbstZugleich schaffen die neuen internationalen Nutzungsbestimmungen eine präzisere Definition für terrestrische Empfänger, die auf Luft- und Seefahrzeugen eingesetzt werden. Das soll die weltweite Interoperabilität und Sicherheit im Transportwesen erhöhen.

Ein für die digitale Infrastruktur besonders relevanter Punkt ist die Neuregelung im strategisch wichtigen 6-GHz-FrequenzbereichDieser Bereich wird durch die Verordnung für die Nutzung breitbandiger Datenübertragungen identifiziert, was sowohl der Internationalen mobilen Telekommunikation als auch drahtlosen Zugangssystemen wie modernen WLAN-Netzwerken zugutekommtAngesichts der anhaltenden Debatten um die Zukunft des Mobilfunks und der lokalen Vernetzung betont der Entwurf jedoch ausdrücklich, dass aus dieser Identifizierung kein automatischer Priorisierungsanspruch gegenüber anderen, gleichrangigen Funkdiensten abgeleitet werden kannVielmehr geht es um ein koordiniertes Nebeneinander verschiedener Technologien, um die vorhandenen Kapasitäten optimal auszuschöpfen, ohne bestehende Nutzungen zu verdrängen.

Neben den technologischen Innovationen spiegelt der Verordnungsentwurf auch die veränderten geopolitischen Realitäten widerDie Bundesregierung reagiert mit der Novelle direkt auf die sicherheitspolitische Zeitenwende und den daraus resultierenden Mehrbedarf der Landes- und BündnisverteidigungDer Entwurf sieht die Bereitstellung erheblicher Frequenzressourcen für das Bundesministerium der Verteidigung vorDiese Zuweisungen greifen explizit unterhalb der rechtlichen Schwelle für den Spannungs- und VerteidigungsfallSie sollen als technisches Fundament dienen, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr nachhaltig zu stärken und damit einen konkreten Beitrag zur geostrategisch notwendigen, glaubhaften Abschreckung zu leisten.

In Bereichen, in denen das internationale Regelwerk den Nationalstaaten gestalterische Spielräume überlässt, versucht das Ministerium einen Balanceakt zwischen Kontinuität und ModernisierungDiese nationalen Spielräume werden in den spezifischen Nutzungsbestimmungen so ausgestaltet, dass eine möglichst effiziente und störungsfreie Frequenznutzung im Bundesgebiet gewährleistet istTechnische Neuerungen sollen gezielt gefördert werden. Gleichzeitig will die Exekutive sicherstellen, dass bewährte, bereits bestehende Nutzungen ohne Einschränkungen fortbestehen können. Das betrifft eine Vielzahl von Anwendern, von der kommerziellen Wirtschaft über den wissenschaftlichen Erderkundungsfunk bis hin zu speziellen Anwendungen wie dem Amateurfunk.

Das Gesetzgebungsverfahren hat bereits die wesentlichen bürokratischen Hürden im Regierungsapparat genommen. Im Vorfeld wurden alle betroffenen Bundesministerien in die Ausarbeitung einbezogen, wobei spezifische Einwände des Bundeskanzleramtes, der Verteidigungs-, Justiz- und Verkehrsressorts Berücksichtigung fandenAuch der Nationale Normenkontrollrat wurde beteiligt und verzichtete auf Einwände, da die Umstellung weder für Bürger noch für die Wirtschaft oder die öffentliche Verwaltung neuen Erfüllungsaufwand oder zusätzliche Bürokratiekosten durch Informationspflichten verursacheFinanziell bleibt die Verordnung für die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern ebenfalls neutralNach dem Beschluss im Bundeskabinett am Mittwoch steht  die Zustimmung des Bundesrates an, bevor die Verordnung am Tag nach ihrer offiziellen Verkündung endgültig in Kraft treten kann.

Stefan Krempl

Donnerstag, 11. Juni 2026

Telearbeit bleibt: Beschäftigte würden nur gegen 500 Euro im Monat aufs Homeoffice verzichten

45 Prozent der Bundesbürger arbeiten 2026 zumindest gelegentlich von zu Hause. Viele fühlen sich produktiver und würden nur gegen Aufpreis dauernd ins Büro gehen.

Die Debatte über die Rückkehr ins Büro ist noch längst nicht beendet. Doch eine neue Studie des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt) zeigt: Homeoffice hat sich in Deutschland dauerhaft etabliert. Anfang 2026 arbeiteten 45 Prozent der Internet-User unter den Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause aus. Damit ist die Nutzung gegenüber der letzten Erhebung wieder leicht gestiegen und liegt sogar etwas höher als während des ersten Corona-Lockdowns. Nach Jahren der Diskussionen und einem zwischenzeitlichen Rückgang deutet vieles darauf hin, dass sich das Arbeiten von zu Hause auf einem stabilen Niveau eingependelt hat.

Besonders verbreitet ist Homeoffice laut der Untersuchung bei Führungskräften. Sechs von zehn Beschäftigten mit Personalverantwortung arbeiten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. Auch der Unterschied zwischen Männern und Frauen schrumpft weiter. Während 47 Prozent der Männer Homeoffice nutzen, sind es inzwischen 43 Prozent der Frauen. Noch vor wenigen Jahren war die Lücke deutlich größer.

Auffällig sind die bevorzugten Wochentage. Der Freitag hat sich zum beliebtesten Homeoffice-Tag entwickelt: Knapp jeder fünfte Erwerbstätige arbeitet dann ganz oder teilweise von zu Hause. Dienstage sind dagegen deutlich seltener Homeoffice-Tage. Nur zwölf Prozent nutzen regelmäßig diesen Tag für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden. Bei 15 Prozent der Beschäftigten wechseln die Homeoffice-Tage je nach Terminlage und Aufgaben.

Die hohe Verbreitung spiegelt sich auch in der Zufriedenheit wider. Lediglich sieben Prozent der Homeoffice-Nutzenden sind mit ihrer Situation eher oder sehr unzufrieden. Insgesamt geben mehr als neun von zehn Befragten an, mit ihren Möglichkeiten zufrieden zu sein. Besonders positiv fällt die Bewertung bei Beschäftigten aus, die regelmäßig von zu Hause arbeiten.

Ein Grund dafür dürfte die wahrgenommene Produktivität sein. Mehr als die Hälfte der Homeoffice-Nutzenden – 54 Prozent – schätzt die eigene Arbeitsleistung zu Hause als etwas oder deutlich höher ein als im Unternehmen. Unter denjenigen, die besonders häufig im Homeoffice arbeiten, steigt dieser Wert sogar auf 62 Prozent. Die Studie bestätigt damit einen Trend, der sich bereits in früheren Untersuchungen angedeutet hatte: Viele Beschäftigte sehen das Homeoffice nicht als Kompromiss, sondern als produktive Arbeitsumgebung.

Dazu kommen praktische Vorteile. Für die meisten Nutzer stehen Flexibilität, Zeitersparnis und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Vordergrund. Mehr als 80 Prozent nennen diese Faktoren als wichtige Gründe für die Arbeit von zu Hause. Auch die Möglichkeit, sich den Arbeitstag besser zu organisieren, spielt eine große Rolle.

Gleichzeitig zeigt die Untersuchung, dass das Büro keineswegs ausgedient hat. Beschäftigte schätzen vor allem den persönlichen Austausch mit Kollegen, eine gute technische Ausstattung sowie die klare Trennung zwischen Berufs- und Privatleben. Diese Aspekte werden häufig als Gründe genannt, warum Menschen weiterhin gerne vor Ort arbeiten.

Bemerkenswert ist auch der finanzielle Wert, den Beschäftigte dem Homeoffice beimessen. 44 Prozent derjenigen, die derzeit von zu Hause arbeiten, würden nach eigenen Angaben nur gegen zusätzliches Geld vollständig darauf verzichten. Der geforderte Ausgleich liegt im Mittel bei 500 Euro netto pro Monat. Wer besonders häufig im Homeoffice arbeitet, setzt den Preis höher an. Umgekehrt wären Beschäftigte mit ungenutztem Homeoffice-Potenzial bereit, für einen zusätzlichen Homeoffice-Tag im Monat auf Geld zu verzichten. Der Durchschnitt liegt hier bei 100 Euro netto.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homeoffice längst mehr ist als eine organisatorische Regelung. Für viele Beschäftigte ist es zu einem eigenständigen Bestandteil ihres Vergütungspakets geworden. Arbeitgeber, die Homeoffice einschränken oder ganz abschaffen wollen, müssen daher nicht nur organisatorische, sondern auch ökonomische Erwartungen berücksichtigen.

Auch international ist Deutschland beim Thema Homeoffice weit vorn. Im Vergleich mit acht weiteren Ländern landet die Bundesrepublik sowohl bei der Verbreitung als auch beim Anteil der von zu Hause geleisteten Arbeitszeit auf dem vierten Platz. Eine stärkere Nutzung verzeichnen lediglich Finnland, Großbritannien und die USA.

Für die Studie befragte das Marktforschungsunternehmen Reppublika Research & Analytics im Auftrag des bidt zwischen dem 23. Februar und dem 9. März 2026 insgesamt 2106 internetnutzende Erwerbstätige ab 18 Jahren.

Stefan Krempl