Samstag, 28. März 2026

ESA-Mission Celeste: Europa testet Navigations-Backup im Erdorbit

Mit dem Start der ersten Celeste-Satelliten auf einer Electron-Rakete erprobt die ESA eine neue LEO-Ebene, die das Navigationssystem Galileo robuster und präziser machen soll.

Europa hat einen wichtigen Schritt unternommen, um seine Unabhängigkeit und technologische Souveränität im Weltraum abzusichern. Am Samstag starteten die ersten beiden Satelliten der Demonstrationsmission Celeste vom Weltraumbahnhof der Firma Rocket Lab in Neuseeland. An Bord einer Electron-Trägerrakete machten sich die Test-Sonden auf den Weg in eine niedrige Erdumlaufbahn, den sogenannten Low Earth Orbit (LEO).

Knapp eine Stunde nach dem Abheben um 10:14 Uhr MEZ trennten sich nach Angaben der Europäische Weltraumorganisation (ESA) die von den Industriekonsortien GMV und Thales Alenia Space gefertigten Satelliten planmäßig von der Oberstufe. Wenig später empfing die Missionskontrolle die ersten Signale und bestätigte das erfolgreiche Entfalten der Solarpaneele. Damit ist der Grundstein für ein ambitioniertes Projekt gelegt, das die europäische Satellitennavigation grundlegend transformieren könnte.

Herzstück der europäischen Navigationsstrategie ist bisher das Galileo-System, dessen Satelliten in einer mittleren Erdumlaufbahn in rund 23.000 Kilometern Höhe kreisen. Celeste verfolgt den Ansatz, diese bestehende Konstellation um eine zusätzliche, deutlich tiefer fliegende Ebene zu ergänzen. Während die klassischen Navigationssatelliten eine globale Abdeckung gewährleisten, versprechen die LEO-Satelliten aufgrund ihrer geringeren Distanz zur Erde wesentlich stärkere Signale und neue Frequenzbereiche im L- und S-Band. Diese physikalische Nähe ist der Schlüssel zu einer höheren Resilienz gegenüber Störversuchen und einer verbesserten Erreichbarkeit in schwierigen Umgebungen.

Die aktuelle Mission dient primär der Validierung neuer Kerntechnologien und Dienstleistungsfähigkeiten. Die ESA nutzt dabei nach eigener Darstellung einen Entwicklungsansatz, der stark von den Methoden des „New Space“ inspiriert ist. Das bedeutet kürzere Entwicklungszyklen, flexiblere Einsatzmöglichkeiten und eine engere Verzahnung mit der kommerziellen Raumfahrtindustrie. Für ESA-Generaldirektor Josef Aschbacher ist Celeste ein Beweis dafür, dass Europa bei der Innovation in der Satellitennavigation an der Spitze bleibt. Die Mission soll zeigen, wie eine Konstellation im erdnahen Orbit das bestehende MEO-System (Medium Earth Orbit) sinnvoll unterstützen kann, um den steigenden Anforderungen an Sicherheit und Präzision gerecht zu werden.

Die Einsatzmöglichkeiten für eine solche ergänzende Navigationsschicht sind vielfältig und reichen weit über die klassische Smartphone-Ortung hinaus. In städtischen Ballungsräumen, in denen Häuserschluchten oft die Signale abschirmen, oder in den abgelegenen Polarregionen könnten die Celeste-Signale für eine stabilere Verbindung sorgen. Auch für die Zukunft der Mobilität ist das Projekt von hoher Relevanz. Autonome Fahrzeuge, moderne Schienensysteme sowie der See- und Luftverkehr sind auf hochpräzise und manipulationssichere Positionsdaten angewiesen. Sogar die Navigation innerhalb von Gebäuden oder die Vernetzung von Milliarden Geräten im Internet der Dinge (IoT) rücken durch die stärkeren Signale aus dem erdnahen Orbit in greifbare Nähe.

Bis zum Jahr 2027 soll die Celeste-Konstellation durch weitere Starts auf insgesamt elf Satelliten anwachsen. Diese Flotte wird dann als orbitales Testfeld fungieren, auf dem verschiedenste Frequenzbänder und Nutzungsszenarien unter realen Bedingungen erprobt werden können. Dabei ist das Projekt international breit aufgestellt: Über 50 Unternehmen und Institutionen aus mehr als 14 europäischen Ländern sind an den beiden Konsortien beteiligt. In Deutschland nimmt insbesondere der Bremer Raumfahrtkonzern OHB als Kernpartner eine zentrale Rolle in der Entwicklung ein.

Die Mission ist auch ein zentraler Baustein der neuen ESA-Initiative „European Resilience from Space“. Dieses Programm adressiert die wachsenden Sicherheitsbedürfnisse der Mitgliedstaaten und soll kritische Infrastrukturen gegen Ausfälle wappnen. Die Ergebnisse der Celeste-Demo sollen unmittelbar in die Entscheidungsprozesse der EU einfließen. Ziel ist es, die Grundlage für eine dauerhafte, operative LEO-Navigationsschicht zu schaffen, die Galileo und den Korrekturdienst Egnos ergänzt. Damit bereitet die ESA den Weg für eine Zukunft, in der Europa nicht nur über ein präzises, sondern auch über ein extrem widerstandsfähiges System zur Positions-, Navigations- und Zeitbestimmung verfügt.

Stefan Krempl

Turbo für die Windkraft: Bundesrat fordert umfangreiche Sonderausschreibung

Die Länderkammer will den Ausbau der Windenergie an Land mit einem zusätzlichen Volumen von 5000 Megawatt beschleunigen und einen Projektstau verhindern.

in der deutschen Energiepolitik zeichnet sich eine neue Dynamik ab, die direkt aus den Bundesländern befeuert wird. Am Freitag hat der Bundesrat eine weitreichende Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die den Ausbau der Windenergie an Land deutlich beschleunigen soll. Kern des Entwurfs ist eine einmalige Sonderausschreibung noch für das laufende Jahr, die ein Volumen von stolzen 5000 Megawatt (MW) umfasst. Dieser Vorstoß, der ursprünglich auf eine Initiative Bayerns zurückgeht und von einer breiten Allianz aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein getragen wird, zielt darauf ab, die Lücke zwischen theoretisch genehmigten Projekten und deren praktischer Umsetzung zu schließen.

Die Begründung der Länderkammer: 2025 markierte einen Wendepunkt in den Genehmigungsverfahren. Durch umfassende administrative Beschleunigungsmaßnahmen wurde eine Rekordzahl an neuen Windenergieprojekten bewilligt. Doch nun droht das System an seinem eigenen Erfolg zu ersticken. Die aktuellen regulären Ausschreibungsvolumina reichen nicht aus, um all diese genehmigten Vorhaben zeitnah in den Markt zu bringen.

Ohne die vorgeschlagene Sonderausschreibung, die explizit zusätzlich zu den bestehenden Kontingenten erfolgen soll, blieben zahlreiche Projekte in der Warteschleife hängen. Ein solcher Realisierungsstau wäre fatal für die nationalen Energieziele, da Windkraft an Land das Rückgrat der erneuerbaren Stromerzeugung bildet und insbesondere in den kritischen Wintermonaten sowie in der Nacht die Versorgungssicherheit garantiert.

Die Branche reagiert mit Erleichterung auf das Signal aus der Länderkammer. Kerstin Andreae vom Verband BDEW betont, die Initiative komme zum richtigen Zeitpunkt. Windenergie sei nicht nur eine günstige und heimische Quelle, die unabhängig von globalen Krisen und Preisschwankungen funktioniere, sondern auch ein Garant für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die nun vorhandene "Pipeline" an genehmigten Kapazitäten müsse dringend genutzt werden, um die Souveränität des Wirtschaftsstandortes zu sichern.

Verpasste Ziele und neue Hoffnung

Die Dringlichkeit wird durch einen Blick auf die Statistik untermauert. Laut den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hätte Deutschland bereits Ende 2024 eine installierte Leistung von 69 Gigawatt (GW) erreichen sollen. Doch dieser Meilenstein wird voraussichtlich erst im Laufe dieses Jahres passiert. Das eigentliche Ziel für Ende 2026 liegt sogar bei 84 GW, was nach aktueller Prognose ohne drastische Zusatzmaßnahmen kaum noch erreichbar scheint. Die Sonderausschreibung wird daher als notwendiges Korrektiv gesehen, um den Ausbaupfad zumindest ansatzweise wieder zu korrigieren.

Über den konkreten Gesetzentwurf hinaus hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet. Darin fordern die Länder von der Bundesregierung mehr Klarheit über die langfristigen Rahmenbedingungen. Planungssicherheit ist das Stichwort, das nicht nur für 2026, sondern auch für 2027 und 2028 zusätzliche Volumina einfordert. Investoren und Kommunen benötigten eine verlässliche Rechtsgrundlage, heißt es, um die Transformation des Stromsystems voranzutreiben.

Der Ball liegt beim Bundestag

Wie es nun weitergeht, hängt maßgeblich von der schwarz-roten Koalition und dem Bundestag ab. Die Bundesregierung hat die Gelegenheit, Stellung zu dem Entwurf der Länder zu nehmen. Danach wandert das Dossier ins Parlament. Starren gesetzlichen Fristen für die Behandlung von Länderinitiativen gibt es nicht. Angesichts des drängenden Zeitplans für das Erreichen der Klimaschutzziele und der breiten Unterstützung durch die bevölkerungsreichen Bundesländer steht die Bundespolitik jedoch unter Zugzwang, diesen "Windkraft-Turbo" nicht lange in den parlamentarischen Mühlen mahlen zu lassen.

Stefan Krempl

Smart-Meter-Rollout: Bundesnetzagentur greift bei Säumigen hart durch

Die Digitalisierung der Energiewende stockt bei dutzenden Messstellenbetreibern, weshalb die Regulierungsbehörde nun erste Aufsichtsverfahren und Zwangsgelder einleitet.

Die Energiewende in Deutschland erreicht eine kritische Phase, in der die Theorie der vernetzten Stromnetze endgültig auf die Praxis der Kellerwände trifft. Die Bundesregierung forciert den Hochlauf intelligenter Messsysteme als Rückgrat für die Integration von Wärmepumpen, E-Autos und volatilen Ökostrommengen. Doch bei der Umsetzung klafft eine Lücke. Die Bundesnetzagentur hat deshalb am Freitag einen Warnschuss abgegeben und gegen insgesamt 77 Unternehmen förmliche Verfahren eingeleitet. Grund ist die massive Unterschreitung der gesetzlich fixierten Ausbauziele, die im Messstellenbetriebsgesetz festgeschrieben sind.

Besonders im Fokus stehen dabei Akteure, die laut den aktuellen Daten der Behörde noch überhaupt nicht mit dem Einbau der digitalen Zähler begonnen haben. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, lässt keinen Zweifel an der Entschlossenheit der Bonner Behörde. Er betont, dass der Einbau der Smart Meter eine zentrale Rolle für die Digitalisierung des gesamten Stromsystems spiele und die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben nun Nachdruck verfolgt werde. Die eingeleiteten Verfahren sind dabei nur der erste Schritt in einer Strategie, die konsequente Aufsicht mit wirtschaftlichem Druck kombiniert.

Das gesetzliche Ziel ist klar definiert: Bis zum Jahresende 2025 mussten die grundzuständigen Messstellenbetreiber eine Quote von mindestens 20 Prozent in den sogenannten Pflichteinbaufällen erreichen. Das betrifft vor allem Haushalte und Gewerbe mit einem Jahresverbrauch zwischen 6000 und 100.000 kWh sowie Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die unter Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes fallen. Wer diese Marke reißt, muss im Rahmen der nun laufenden Anhörungen triftige Gründe vorlegen. Sonst drohen empfindliche Zwangsgelder. Diese Bußzahlungen werden von der Bundesnetzagentur nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt, wobei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens eine entscheidende Rolle spielt, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Trotz der harten Gangart gegen die Verweigerer zeichnet der Regulierer insgesamt ein optimistisches Bild des Gesamtmarktes. Die Auswertung der Daten von über 800 Messstellenbetreibern für das vierte Quartal 2025 zeigt, dass die Branche im Durchschnitt über den gesetzlichen Anforderungen liegt. Mit einer Quote von 23,3 Prozent wurde das Etappenziel von 20 Prozent im Mittel bereits überschritten. Besonders die Dynamik der letzten Monate beeindruckt, da die Anzahl der installierten Systeme allein im letzten Quartal auf rund 1,1 Millionen Einheiten stieg.

Interessant ist die Struktur der Säumigen. Wie Kerstin Andreae vom Branchenverband BDEW erläutert, handelt es sich bei den Unternehmen, gegen die nun Verfahren laufen, tendenziell um kleinere und mittelgroße Betriebe. Diese stünden zusammen nur für etwa ein Prozent des gesamten Pflichtrollouts, weshalb ihr Rückstand die bundesweite Gesamtquote kaum belaste. Diese kleineren Akteure kämpfen oft mit den enormen IT-Anforderungen und prozessualen Hürden, die der hochkomplexe deutsche Weg der Smart-Meter-Einführung mit sich bringt. Während andere EU-Staaten auf simplere Lösungen setzten, entschied sich Deutschland für ein System mit extrem hohen Sicherheitsstandards und einer strikten Trennung der Rollen zwischen Netz- und Messstellenbetrieb.

Dieser technologische Vorsprung bei der Sicherheit und Verlässlichkeit führt nun dazu, dass die Infrastruktur zwar spät, aber robust steht. Dennoch bleibt der Zeitplan straff, denn die nächsten Etappenziele gelten bereits. Bis Ende 2032 müssen 90 Prozent aller Pflichteinbaufälle mit intelligenter Technik ausgestattet sein.

Stefan Krempl

EU-Kommission unter Beschuss: Massiver Datenklau in der Cloud

Unbekannte erbeuten offenbar hunderte Gigabyte an Daten von der Europa-Plattform der EU-Kommission. Interne Systeme der Brüsseler Behörde sollen aber sicher geblieben sein.

Die EU-Kommission kämpft mit den Folgen eines schwerwiegenden Sicherheitsvorfalls. Wie die Brüsseler Regierungsinstitution am Freitag offiziell bestätigte, wurde bereits am 24. März ein gezielter Cyberangriff auf Teile ihrer digitalen Infrastruktur entdeckt. Betroffen ist die Cloud-Umgebung, die den Webauftritt der Kommission sowie die zentrale Plattform Europa.eu beherbergt. Über dieses Portal laufen nicht nur die Informationsseiten der Exekutivinstanz selbst, sondern auch die Webpräsenzen des Europäischen Parlaments und des Ministerrates.

Erste Untersuchungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Angreifer erfolgreich Daten von den betroffenen Webseiten extrahieren konnten. Ein namentlich nicht bekannter Akteur behauptet laut Bleeping Computer sogar, Zugriff auf mindestens ein AWS-Cloud-Konto der Kommission erlangt zu haben. Dabei sollen rund 350 Gigabyte an Daten abgeflossen sein, darunter umfangreiche Datenbanken sowie Informationen über Mitarbeiter der EU-Institutionen. Als Beleg für das Eindringen kursieren Screenshots im Netz, die unter anderem Verzeichnisse eines Mailservers und persönliche Details von Kommissionsangestellten zeigen sollen. Der mutmaßliche Angreifer gab an, auf Erpressungsversuche verzichten zu wollen und stattdessen eine spätere Veröffentlichung der Daten zu planen.

Trotz der Brisanz der entwendeten Informationen betont die Kommission, dass ihre internen IT-Systeme nicht von dem Vorfall betroffen gewesen seien. Durch eine schnelle Reaktion des IT-Sicherheitsteams (CERT-EU) habe der Angriff zügig eingedämmt werden können. Die Verfügbarkeit der Webseiten sei zu keinem Zeitpunkt unterbrochen worden. Gleichzeitig seien umfassende Maßnahmen zur Risikominimierung eingeleitet worden. Die Institution ist derzeit damit beschäftigt, jene EU-Einrichtungen zu informieren, deren Daten potenziell in die Hände der Cyberkriminellen gefallen sein dürften. Die genaue Analyse des Schadensausmaßes dauert unterdessen an.

Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie von Angriffen auf europäische Institutionen. Erst Anfang des Jahres wurde eine Schwachstelle in einer Mobile-Device-Management-Lösung bekannt, die ebenfalls zum Abfluss von Mitarbeiterdaten geführt haben soll. Experten weisen darauf hin, dass solche Einbrüche oft auf Fehlkonfigurationen in der Cloud-Infrastruktur zurückzuführen sind. Während Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services (AWS) für die Sicherheit der zugrunde liegenden Hardware garantieren, liegt die Verantwortung für die Absicherung der darauf laufenden Anwendungen und Konten beim Kunden – in diesem Fall bei der Kommission.

Der Zeitpunkt des Angriffs ist für Brüssel besonders unangenehm. Erst im Januar 2026 hatte die Kommission ein neues, umfangreiches Cybersicherheitspaket vorgestellt, das die kollektive Verteidigung der Gemeinschaft stärken soll. Dazu gehören neben der NIS2-Richtlinie und dem Cyber Solidarity Act auch verschärfte Regeln für die Sicherheit von Lieferketten. Angesichts der "anhaltenden hybriden Bedrohungen", wie es in der offiziellen Mitteilung heißt, steht die EU unter massivem Druck, ihre eigene Resilienz unter Beweis zu stellen. Die aktuelle Sicherheitslücke führt vor Augen, wie verwundbar selbst die zentralen Verwaltungsorgane Europas sind, wenn sie ins Visier professioneller Angreifer geraten. Die Ergebnisse der laufenden Untersuchung sollen nun dazu genutzt werden, die Schutzwälle der Union zu erhöhen.

Stefan Krempl

Stillstand statt Strom: Warum Deutschlands Batterie-Hoffnung auf Standby schaltet

Zehn Batteriewerke laufen, doch Großprojekte stocken. Während China den Markt dominiert, kämpft die Bundesregierung laut einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage mit Pausen, Stopps und dem ACC-Rückzug.

Der Traum von der technologischen Souveränität bei der Elektromobilität ist derzeit von ständigen Auf und Abs geprägt. Die Bundesregierung hebt in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsraktion eine wachsende industrielle Basis hervor. Doch die nackten Zahlen verweisen auf eine Branche im WartemodusIn Deutschland sind demnach aktuell zehn Produktionsstätten für Batteriezellen in Betrieb. Die Euphorie der vergangenen Jahre ist einer nüchternen Realität gewichenBesonders der angekündigte Rückzug der Automotive Cells Company (ACC) aus Kaiserslautern wirkt wie ein Riss im Fundament der deutschen Cleantech-Ambitionen.

Das Joint Venture, an dem Schwergewichte wie Stellantis und Mercedes-Benz beteiligt sind, hat seine Pläne in der Westpfalz faktisch beendet und will sich auf den bestehenden Standort in Frankreich konzentrierenAls Gründe führt die Bundesregierung eine schwache Nachfrage nach Elektroautos in Europa sowie eine angespannte Finanzlage bei den Herstellern anFür die Region Westpfalz bedeutet dies den potenziellen Verlust von bis zu 2000 Arbeitsplätzen und eine empfindliche Delle in der regionalen WertschöpfungDennoch gibt sich die Exekutive in Berlin verhalten optimistisch: Eine endgültige Entscheidung zur Standortschließung sei nach ihrer Kenntnis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final getroffen worden, auch wenn Gespräche mit dem Betriebsrat bereits liefen.

Die Bestandsaufnahme des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt ein zweigeteiltes Bild der deutschen Batterielandschaft. Neben den zehn aktiven Standorten – darunter prominente Werke wie das von CATL in Arnstadt oder kleinere Spezialfertigungen von Varta und BMW – finden sich in der offiziellen Statistik immer mehr Projekte, deren Zukunft ungewiss istDie Regierung unterscheidet hierbei präzise zwischen zwei Kategorien: „Pausiert“ bedeutet, dass die Umsetzung zwar unterbrochen ist, eine spätere Weiterführung aber in Aussicht stehtUnter diesen Modus fallen derzeit die prestigeträchtigen Vorhaben von Northvolt in Schleswig-Holstein und die Batteriefabrik von Tesla in Brandenburg„Gestoppt“ hingegen markiert das endgültige Aus eines ProjektsFünf solcher Vorhaben – etwa von SVolt oder Farasis – sind bereits eingestellt worden, was die Volatilität des Marktes unterstreicht.

Hinter den Kulissen kämpft die Branche mit einem doppelten Druckszenario: Innenpolitisch fehlt es oft an Planungssicherheit, während der globale Wettbewerb – insbesondere durch Überkapazitäten und unfaire Handelspraktiken aus China – zunimmtDie EU verfügt zwar über eine wachsende industrielle Basis, doch der Aufbau ist stark durch ausländische Direktinvestitionen geprägt. Rund 80 Prozent der europäischen Kapazitäten liegen bei Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EUUm gegenzusteuern, setzt die Bundesregierung auf die „Hightech-Agenda Deutschland“Ein zentraler Baustein ist die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster, die als offene Gigafactory den Transfer von Innovationen in die Massenproduktion beschleunigen soll.

Ein weiteres kritisches Feld bleibt die Rohstoffabhängigkeit. Um sich gegen globale Verwerfungen zu wappnen, setzt Berlin auf die Umsetzung des europäischen Critical Raw Materials ActZiel ist es, bis 2030 signifikante Anteile der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung innerhalb der EU zu halten und die Recyclingauoten drastisch zu erhöhenSo sollen etwa bei Lithium bis 2031 mindestens 80 Prozent aus Altbatterien zurückgewonnen werdenAuch bei den Kosten versucht die Exekutive gegenzusteuern: Die Stromsteuersenkung und die Einführung eines Industriestrompreises ab 2026 sollen die energieintensive Fertigung im Land halten. Die Bundesregierung betont zugleich, dass es in Deutschland weiterhin mehrere potenziell geeignete Standorte für großskalige Fabriken gebe . Die Industrie muss nun nur noch die nötige Planungssicherheit finden.

Stefan Krempl

Freitag, 27. März 2026

Wider das Vergessen: Wissenschaftler fordern digitale Identitätsnummer für die Demenzprävention

In einer Stellungnahme plädieren Deutschlands führende Wissenschaftsakademien für eine Neuausrichtung der Demenzvorsorge: Durch die Verknüpfung persönlicher Gesundheitsdaten mittels einer eindeutigen Kennziffer soll das Krankheitsrisiko gesenkt werden. Das entfacht alte Datenschutz-Debatten neu.

Die Zahlen sind alarmierend und zeichnen das Bild einer heraufziehenden gesellschaftlichen Belastungsprobe: Rund 1,8 Millionen Menschen leben in Deutschland aktuell mit einer DemenzdiagnoseOhne umfangreiche Gegenmaßnahmen dürfte diese Zahl bis zum Jahr 2050 auf über 2,7 Millionen ansteigenAngesichts dieser Prognosen und gesamtgesellschaftlicher Kosten, die bereits heute auf über 80 Milliarden Euro geschätzt werden, fordern die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Acatech und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ein Umdenken in der Prävention.

Ihr zentrales Argument: Fast jede zweite Demenzerkrankung ließe sich theoretisch vermeiden, wenn bekannte Risikofaktoren wie Hörverlust, Bluthochdruck oder soziale Isolation frühzeitig und individuell bekämpft würden.

Der Schlüssel zu dieser personalisierten Vorsorge liegt laut einer gemeinsamen Stellungnahme der Forschungsinstitutionen in einer „datengetriebenen Demenzprävention“. Ziel ist die Erstellung individualisierter Risikoprofile, die weit vor den ersten Symptomen Warnsignale erkennen lassenDoch hier stößt die deutsche Wissenschaft auf eine Hürde: Die für eine präzise Risikoanalyse notwendigen Daten sind über unzählige Töpfe verteilt – von Krankenkassenabrechnungen über Hausarztakten bis hin zu Fitness-TrackernUm diese Fragmente zu einem aussagekräftigen Gesamtbild zusammenzufügen, fordern die Akademien die Einführung eines „Unique Identifier“ (UID) im Gesundheitswesen.

Diese eindeutige, lebenslang gültige Personenkennziffer soll es ermöglichen, Datensätze verschiedener Herkunft sicher und einfach zu verknüpfenIn der Forschung würde dies den Aufbau eines nationalen Datenökosystems erlauben, in dem Langzeitstudien wesentlich effizienter durchgeführt werden könnten, erklären die Experten.

Was wissenschaftlich logisch klingt, rührt aber an einem der sensibelsten Themen der deutschen Rechtsgeschichte. Die Forderung nach einem einheitlichen Personenkennzeichen weckt Erinnerungen an die Volkszählungsdebatten der 1980er Jahre und das damit verbundene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Kritiker fürchten seit Jahrzehnten, dass eine solche Nummer den Weg zum gläsernen Bürger – in diesem Fall Patienten – ebnet und Begehrlichkeiten bei Behörden oder Versicherungen wecken könnte.

Die Wissenschaftsakademien sind sich dieser Spannungen bewusst und betonen, dass ein solches System auf höchsten Sicherheitsstandards und dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren müsseNiemand solle zur Datenspende gezwungen werden, doch gelte es, die Bevölkerung vom gesellschaftlichen Nutzen zu überzeugenGeplant ist ferner eine nationale Forschungs- und Präventions-App, die als niedrigschwelliges Werkzeug dienen sollDiese könnte über Spracherkennung oder digitale Fragebögen „digitale Biomarker“ erfassen und den Nutzern direkte Rückmeldungen zu ihrem persönlichen Risiko geben.

Neben der individuellen Ebene, der sogenannten Verhaltensprävention, zielt der datenbasierte Ansatz auch auf die „Verhältnisprävention“ abAnonymisierte Bewegungsdaten könnten Städten beispielsweise helfen zu analysieren, wie gut ihre Viertel körperliche Aktivität fördern – ein wesentlicher Faktor im Kampf gegen den geistigen AbbauLetztlich geht es den Akademien um eine „Dekade für Gehirngesundheit“, die über das Jahr 2026 hinausreicht. Die Gesellschaft soll Demenz nicht länger als schicksalhafte Alterserscheinung, sondern als beeinflussbares Krankheitsbild begreifenOb der Ruf nach der digitalen Kennziffer politisch Gehör findet, bleibt abzuwarten – die wissenschaftliche Notwendigkeit sehen die Akademien angesichts der demografischen Entwicklung als alternativlos an.

Stefan Krempl

Kampf gegen Deepfakes: Bundesrat verlangt härtere Strafen für digitale Gewalt

Mit einer Entschließung drängt die Länderkammer auf ein striktes digitales Gewaltschutzgesetz und die Schließung rechtlicher Grauzonen im Netz.

Die digitale Welt ist längst kein rechtsfreier Raum mehr, doch für die Opfer von bildbasierter sexualisierter Gewalt fühlen sich die bestehenden Hürden oft noch unüberwindbar an. In seiner Plenarsitzung am Freitag hat der Bundesrat ein Signal in Richtung Bundesregierung und Bundestag gesendet. Mit einer Entschließung unter dem Titel „Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt“ verurteilt die Länderkammer alle Formen sexualisierter Übergriffe im NetzDabei heben die Ländervertreter insbesondere die Herstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes hervor, die zunehmend zur Waffe gegen Frauen und Mädchen instrumentalisiert werden.

Die politische Botschaft hinter dem Antrag, den maßgeblich Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben hat: Digitale Gewalt ist kein „Phänomen zweiter Klasse“Der Bundesrat stellt explizit fest, dass die psychischen und sozialen Auswirkungen dieser Taten der physischen Gewalt in nichts nachstehenIn der Begründung wird deutlich, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden muss, die weit über die bloße Strafverfolgung hinausgehtEs brauche ein verzahntes System aus Prävention, verbessertem Opferschutz und einer massiven Stärkung der Medienkompetenz in allen Bevölkerungsschichten, heißt es.

Im Zentrum des Appells steht das geplante digitale Gewaltschutzgesetz der BundesjustizministerinDer Bundesrat begrüßt dieses Vorhaben zwar ausdrücklich, mahnt aber eine zügige Verabschiedung und konkrete Verschärfungen an. Entscheidender Punkt ist die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands für persönlichkeitsrechtsverletzende Deepfakes. Bisher bewegen sich Täter oft in juristischen Nischen, da die Manipulation von Bildmaterial nicht immer lückenlos durch bestehende Paragrafen abgedeckt wird. Zudem fordert die Länderkammer, dass auch das unbefugte Anfertigen sexualisierter Aufnahmen in der Öffentlichkeit – etwa bei sexuell konnotierten, aber durch Kleidung bedeckten Körperbereichen – sowie das nicht einvernehmliche Teilen intimer Bilder wirksam sanktioniert werden.

Wie schmerzhaft und langwierig der Kampf gegen solche Übergriffe sein kann, zeigt der prominente Fall der Moderatorin Collien Fernandes. Sie wurde Opfer von Deepfake-Pornografie und machte öffentlich, wie schwierig es ist, gegen die Verbreitung solcher KI-generierten Inhalte vorzugehen. Ihr Lautwerden verdeutlichte einer breiten Öffentlichkeit, dass es nicht nur um technische Spielereien geht, sondern um die gezielte Zerstörung von Biografien und Reputationen.

Genau hier will der Bundesrat ansetzen und verlangt für Betroffene wirksame zivilrechtliche InstrumenteEs dürfe nicht sein, dass Opfer monatelang auf die Löschung rechtswidriger Inhalte warteten oder an der Sperrung von Accounts scheiterten. Die Forderung nach einer schnellen Sperrmöglichkeit soll den Druck auf Plattformbetreiber erhöhen.

Dass die Länder hier eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, belegen die Verweise auf die vergangenen Jahre. Bereits im Juli 2024 sowie erneut im Juli 2025 hatte der Bundesrat eigene Gesetzentwürfe zum Schutz vor Deepfakes in den Bundestag eingebrachtDie Erwartungshaltung gegenüber der Bundesregierung ist dementsprechend hoch: Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sollen unbedingt in den geplanten Entwurf des Justizministeriums einfließen.

Obwohl die Entschließung für die Bundesregierung rechtlich nicht bindend ist, erhöht sie den politischen Druck. Die Initiative der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), macht deutlich, dass die Länder nicht länger bereit sind, bei der schleppenden Gesetzgebung zuzusehen.

Stefan Krempl