Wegen verrottender Papierakten in verfallenen Kliniken verhängt die irische Datenschutzbehörde 645.000 Euro Strafe. Eindringlinge filmten sensible Patientendaten.
Der irische Gesundheitsdienst Health Service Executive (HSE) sieht sich mit gravierenden Datenschutzverstößen und nun auch einem Bußgeld konfrontiert. Die irische Datenschutzkommission hat nach einer umfassenden Untersuchung eine Strafe in Höhe von insgesamt 645.000 Euro gegen die staatliche Gesundheitsbehörde verhängt. Neben der Geldbuße sprach die Data Protection Commission (DPC) eine offizielle Verwarnung aus und erließ weitreichende Korrekturanweisungen. Grund für die harten Maßnahmen sind erschreckende Missstände bei der Lagerung und Aufbewahrung von Papierakten mit sensiblen medizinischen Patientendaten in externen Einrichtungen der Behörde.
Der Fall nahm im Herbst 2023 seinen Anfang, als die HSE der Aufsichtsbehörde zwei Datenpannen melden musste. Im Oktober 2023 verschafften sich Unbefugte Zugang zu Akten im St. Loman’s Hospital im County Westmeath – einem stillgelegten, asbestbelasteten ehemaligen psychiatrischen Krankenhaus. Nur einen Monat später folgte eine weitere Meldung über einen unbefugten Zutritt zu Dokumenten im New Building des St. Conal’s Hospital im County Donegal, einer ebenfalls verfallenen und stark verschimmelten ehemaligen Nervenklinik.
Aufmerksam wurden Öffentlichkeit und Behörden auf die Sicherheitslücken unter anderem durch Videos in sozialen Medien. Eindringlinge hatten dort Aufnahmen hochgeladen, die offen herumliegende Krankenakten in den verlassenen Gebäudekomplexen zeigten. Im April 2024 musste der HSE zudem einräumen, dass über Online-Netzwerke ein weiterer Einbruch in den Keller des St. Loman’s Hospital bekannt geworden war, wo unter anderem ältere Akten aus der psychiatrischen Versorgung lagerten.
Diese Vorfälle veranlassten die DPC im Mai 2024 zur Einleitung einer förmlichen Untersuchung. Um zu klären, ob es sich um Einzelfälle oder ein systemisches Versagen handelt, führten ermächtigte Inspektoren der Datenschutzbehörde landesweit zwölf Standortprüfungen durch. Das Ergebnis dieser Inspektionen zeichnet ein verheerendes Bild von der Verwaltung und den physischen Bedingungen der HSE-Lagerstätten.
Der stellvertretende Leiter der DPC, Graham Doyle, beschrieb die Zustände schonungslos. Bei den Begehungen stießen die Prüfer auf Dokumente, die durch Schimmelfrass zerstört, mit Tierkot kontaminiert, von Bauschutt bedeckt oder durch Feuchtigkeit und Fäulnis unlesbar geworden waren. Von einer geordneten oder zugänglichen Archivierung konnte keine Rede mehr sein. Unterlagen lagerten in ungenutzten Badezimmern, Duschkabinen, einem Frachtcontainer in einem Torfschuppen, unbeleuchteten und ungeheizten Räumen sowie in baufälligen Gebäuden an verschiedensten Orten.
Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde birgt diese unsichere und unbegrenzte Aufbewahrung über die zulässigen Fristen hinaus ein dauerhaftes Risiko, dass unbefugte Dritte Zugriff auf hochsensible Gesundheitsdaten erlangen. Zudem bestehe die Gefahr, dass notwendige Unterlagen für spätere medizinische Behandlungen oder rechtliche Belange schlicht nicht mehr auffindbar sind.
In ihrer Entscheidung stellt die DPC fest, dass die HSE gleich gegen mehrere Kernbestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Die Behörde verletzte den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit sowie die Pflicht zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen. Weder existierten funktionierende Archivierungs- und Kontrollsysteme, noch gab es adäquate technische und organisatorische Schutzvorkehrungen. Zudem verstieß die HSE gegen das Gebot der Speicherbegrenzung, indem sie Personenbezogene Daten weit über den erforderlichen Zeitraum hinaus aufbewahrte. Erschwerend kam hinzu, dass die Meldefristen von 72 Stunden bei Datenpannen gegenüber der DPC verletzt wurden und die betroffenen Patientinnen und Patienten gar nicht über den Abfluss ihrer Daten informiert wurden.
Das Bußgeld setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen: Jeweils 300.000 Euro entfallen auf die Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen sowie auf die Überschreitung der Aufbewahrungsfristen. Weitere 30.000 Euro wurden wegen der verspäteten Meldung der Datenpannen fällig, und 15.000 Euro kostete die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen. Bei der Bemessung der Strafe wertete die DPC die Tatsache als erschwerend, dass der Gesundheitsdienst in der Vergangenheit bereits ähnliche Pflichtverletzungen beim Schutz analoger Patientenakten begangen hatte.
Neben der Geldstrafe muss der HSE nun Reformen umsetzen. Die DPC ordnete eine vollständige Überprüfung aller Lagerstätten an. Nicht zweckmäßige Standorte müssen umgehend geräumt und die Akten in sichere Archive überführt werden. Nicht mehr benötigte Dokumente sind sofort vernichten zu lassen. Ferner ist der HSE angewiesen, ein lückenloses System zur Rückverfolgung aller Papierakten zu etablieren und ihre Aufbewahrungspraktiken künftig regelmäßig auf Regelkonformität zu testen.
Stefan Krempl