Freitag, 22. Mai 2026

Unhörbare Gatekeeper: Wie Sprachassistenten das Radio ausquetschen

Eine Studie für die Landesmedienanstalten warnt vor Millionenverlusten für den deutschen Hörfunk: Während Big Tech die Nutzung kontrolliert, fließen kaum Umsätze an die Sender zurück.


Die Nutzungsgewohnheiten von Audioinhalten befinden sich in tiefgreifendem Wandel: Fast 30 Prozent der Haushalte in Deutschland verfügen heute über einen Smart Speaker, mehr als 20 Millionen Menschen nutzten im Jahr 2025 regelmäßig sprachbasierte Endgeräte. Sie zählen damit inzwischen zu den wichtigsten Zugangswegen für Audioinhalte, wobei ein besonders hoher Anteil auf den Aufruf von Radioprogrammen entfällt. Umgekehrt können die Radiosender aber kaum von der Nutzung ihrer Inhalte über Smart Speaker profitieren. Denn die großen Smart-Speaker-Anbieter kontrollieren nicht nur die Auffindbarkeit von Sendern, sondern auch große Teile der Wertschöpfungskette. Zu diesem Ergebnis kommt eine von den Medienanstalten bei Goldmedia in Auftrag gegebene Studie zur Bedeutung von Smart Speakern für den deutschen Hörfunk.

Das Zusammenspiel führt laut der Analyse zu einem starken Ungleichgewicht. Während die Radiosender mit ihren Inhalten rund 21 Prozent zum Umsatz der Plattformen beitragen, fließen lediglich 3 Prozent der Umsätze an sie zurück. Die quantitative Modellierung der Experten legt offen, dass dieses Missverhältnis systemischer Natur ist. Die führenden globalen Tech-Konzerne, allen voran Amazon mit Alexa, Google und Apple, beherrschen das gesamte Voice-Ökosystem von der Hardware über die Softwareschicht bis zum algorithmischen Routing. Die klassischen, oft mittelständisch geprägten Hörfunkanbieter werden in dieser Konstellation zu bloßen Content-Lieferanten degradiert. Sie tragen die Kosten für die aufwendige redaktionelle und journalistische Produktion, haben jedoch keinen Hebel mehr auf die Auffindbarkeit ihrer eigenen Angebote, die Datenerhebung oder die anschließende Monetarisierung.

Besonders drastisch zeigt sich das in der wirtschaftlich relevanten Datenlücke. Werden Radioprogramme über herkömmliche UKW-Frequenzen oder den Digitalstandard DAB+ empfangen, bleibt der direkte Bezug zum Hörer gewahrt. Auf den Smart Speakern dagegen fungiert die Sprachsteuerung als eine Art Black Box. Die Plattformen fangen die Nutzereingaben ab und werten sie exklusiv aus. Diese fehlende Transparenz und die für Hörfunkanbieter kaum vorhandene Datenhoheit verhindern eine valide Reichweiten- und Werbewirkungsmessung.

Weil den Sendern granulare Daten über die Nutzungssituationen, den Gerätekontext oder die soziodemografischen Profile ihrer Hörerschaft verweigert werden, bleibt ihnen die Tür zu einer zielgerichteten, adressierbaren Werbevermarktung versperrt. Der Tausend-Kontakt-Preis im Instream-Audio-Bereich stagniert. Die Plattformbetreiber nutzen dagegen exakt diese Daten, um eigene, konkurrierende Streaming-Angebote aufzubauen und im Markt zu platzieren.

Die ökonomischen Konsequenzen dieser Asymmetrie beschreibt die Studie anhand von drei regulatorischen Zukunftsszenarien bis zum Jahr 2030. Im aktuellen Status Quo bewegen sich die Marktteilnehmer auf einen schleichenden Relevanzverlust des klassischen Rundfunks zu. Eine Worst-Case-Prognose der Studie zeigt: Wird die Marktdominanz der Big-Tech-Anbieter ausgebaut, könnte Radioanbietern bis 2030 ein Verlust von mehreren hundert Millionen Euro drohen. In diesem Szenario des digitalen Würgegriffs würde sich der wirtschaftliche Wertbeitrag des Radios zum Plattformwert auf rund 10 Prozent halbieren. Durch eine systematische Selbstpräferenzierung der Plattformen und den andauernden Entzug von Nutzerdaten würde der Radiosektor massiv austrocknen.

Demgegenüber steht ein Best-Case-Szenario, das einen fairen Wettbewerb simuliert. Gelänge es, faire Rahmenbedingungen und einen standardisierten Datenzugang rechtlich durchzusetzen, könnten die Radioveranstalter im selben Zeitraum eine zusätzliche Bruttomarge von 265 Millionen Euro realisieren.

Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, warnt vor den weitreichenden gesellschaftlichen Folgen dieser Entwicklung. Durch fairere Wettbewerbsbedingungen könnten Millionen an Umsätzen zu den Radioveranstaltern zurückfließen und damit auch in die wichtige Finanzierung lokaler journalistischer Strukturen. Bislang verwerten die Plattformen sämtliche Nutzungsdaten vor allem für ihre eigenen Zwecke und entziehen den Radiosendern damit die Möglichkeit, die Reichweite ihrer Inhalte durch Werbung zu refinanzieren. Das muss sich Sommer zufolge dringend ändern, indem Radiosendern die bezüglich ihrer Inhalte erhobenen Nutzerdaten zur Verfügung gestellt werden.

Die Dringlichkeit des politischen Handelns erhöht sich durch den Einzug neuer Technologien. Mit der Integration generativer Künstlicher Intelligenz und großen Sprachmodellen ab dem Jahr 2026 transformiert sich die Sprachassistenz weg von der reinen Weiterleitung hin zu vollkommen personalisierten, synthetischen Content-Angeboten. Wenn Algorithmen eigenständig Inhalte zusammenfassen, moderieren oder Playlists generieren, droht das klassische Radio ohne regulatorische Schutzmechanismen zur unsichtbaren Hintergrundoption zu erodieren.

Zudem verlagert sich das Problem zunehmend in den mobilen Raum. Über moderne Betriebssysteme wie Android Automotive besetzen die Digitalplattformen in rasantem Tempo das Cockpit von Neuwagen und drohen damit, den historisch dominanten analogen und digitalen terrestrischen Radiokanal auch im Auto vollständig zu verdrängen.

Weitere Handlungsoptionen zeigt die Studie rund um die Auffindbarkeit von Inhalten auf. Denn die Entscheidung, ob die Nutzer beispielsweise auf die Anfrage, spiele Rockmusik, zu ihrem lokalen Rocksender oder einer plattformeigenen Playlist gelangen, treffen die globalen Digitalkonzerne, die den internationalen Smart-Speaker-Markt dominieren. Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie bedrohlich ihre sprachgesteuerten Assistenzsysteme für die Radiolandschaft werden können. Doch auch konstruktive Lösungsvorschläge werden aufgezeigt: So könnten etwa verpflichtetend relevante Inhalte mit gesellschaftlichem Mehrwert algorithmisch bevorzugt werden.

Als konkrete Hebel schlagen die Autoren eine Erweiterung des Medienstaatsvertrags vor. Um die Vielfalt auf dem Audiomarkt zu sichern, müssten klare Must-Carry- und Must-Be-Found-Pflichten für den Voice-Kanal implementiert werden, die Gatekeeper zur Offenlegung ihrer Routing-Logiken zwingen. Ferner fordern die Landesmedienanstalten den Aufbau eines unabhängigen, standardisierten Messinstruments für Smart-Speaker-Reichweiten nach dem Vorbild etablierter Branchenstandards.

Dass die Politik hier rasch wirksame Durchsetzungsrechte schaffen muss, unterstreicht Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation der Medienanstalten. Ob wir auch künftig regionale und in Deutschland produzierte Audioinhalte hören werden, hängt auch davon ab, dass die Hörenden überhaupt Zugang zu Radioinhalten erhalten. Eine privilegierte Auffindbarkeit insbesondere von lokalen und regionalen Radiosendern über Sprachassistenten kann das Risiko reduzieren, dass unser vielfältiger Audiomarkt von internationalen Konzernen monopolisiert wird. Daher müssen mögliche Verfahrenshindernisse abgebaut werden, um Auffindbarkeitsvorgaben effektiv durchsetzen zu können.

Stefan Krempl

Daten-Drehscheibe vs. Zweckentfremdung: Bundesnetzagentur prüft Airbnb-Vermietungen

Ein neues EU-System soll illegale Kurzzeitvermietungen eindämmen. Weil die Technik hakt, gewährt das Wirtschaftsministerium Plattformen eine Schonfrist.

Der Markt für Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com sorgt in vielen deutschen Städten und Tourismusregionen seit Jahren für erhebliche Spannungen. Während Reisende die flexiblen Angebote schätzen, klagen Kommunen über die Zweckentfremdung von knappem Wohnraum und die Hotellerie über unfaire Konkurrenz durch unregulierte Graumärkte.

Am Mittwoch ist eine regulatorische Änderung in Kraft getreten, die diesem Wildwuchs ein Ende setzen soll: Die Bundesnetzagentur nimmt offiziell ihre Arbeit als zentrale digitale Datendrehscheibe für Kurzzeitvermietungen in Deutschland auf. Damit setzt die Bundesbehörde die Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1028 um, die ab heute ein europaweit einheitliches System zum automatisierten Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Vermietern, Behörden und Statistikämtern etabliert.

Herzstück der neuen Digitalarchitektur ist eine nationale Schnittstelle, an die Online-Marktplätze obligatorisch und datenschutzkonform ihre Buchungsdaten übermitteln müssen. Berechtigte Landes- und Kommunalbehörden können diese Datensätze anschließend digital abrufen, um die Einhaltung lokaler Regeln zu überwachen. Doch der Start verläuft holprig. Weil sich die Bereitstellung des von der EU vorgegebenen technischen Prototyps verzögert hat, gerieten die Betreiber der Buchungsportale bei ihren eigenen IT-Anpassungen unter extremen Zeitdruck.

Um rechtliche Grauzonen und technische Blockaden zu verhindern, greift das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regulierend ein und gewährt den Unternehmen spürbare Erleichterungen. Wie das Ressort mitteilte, werden die notwendigen Funktionstests für den Anschluss an die Schnittstelle bei der Bundesnetzagentur bis Ende Juni 2026 verlängert. Zudem haben die Unternehmen bei der eigentlichen Datenlieferung mehr Luft: Die Buchungsdaten für die anstehenden Sommermonate Juli und August müssen die Vermittlungsportale erst gesammelt zum 1. September 2026 an die Bonner Behörde übermitteln.

Die Erwartungen an das neue Kontrollinstrument sind hoch. Lokale Behörden sollen künftig auf Basis belastbarer Daten Tourismusströme präziser steuern und den Wohnungsmarkt in überhitzten Ballungsräumen effektiv schützen können. Das System basiert allerdings auf Freiwilligkeit seitens der Regionen. Die einzelnen Bundesländer und Kommunen entscheiden selbst im Rahmen eines Opt-in-Verfahrens, ob sie an dem digitalen Datenaustausch partizipieren möchten. Ein Einstieg ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist jedoch, dass die interessierten Städte eigene digitale Registrierungsverfahren einrichten, über die Vermieter ihre Kurzzeit-Unterkünfte unkompliziert online anmelden können.

Neben der Kontrolle verspricht das Projekt einen massiven Bürokratieabbau für die Wirtschaft. Bisher sahen sich die großen Plattformen mit einer Vielzahl unkoordinierter Einzelanfragen von hunderten deutschen Kommunen konfrontiert. Das einheitliche EU-Verfahren soll diese Prozesse standardisieren und entlastet allein die Portale von bürokratischen Kosten in Höhe von rund 636.000 Euro pro Jahr.

Die parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann bewertet den Start als Meilenstein für die Digitalisierung mit echtem Praxisnutzen. Die Drehscheibe sei eine gute Nachricht für den Tourismus, den Mittelstand und insbesondere für Mieter. Mit den verlässlichen Daten erhielten Länder und Kommunen endlich die Transparenz, die für eine wirksame Kontrolle von Wohnraumschutzgesetzen nötig sei. Wohnraum müsse Wohnraum bleiben, betonte die Politikerin. Gleichzeitig sorge die Neuregelung für faire Wettbewerbsbedingungen, da legale Angebote und die Hotellerie nicht länger benachteiligt werden dürften. Connemann appellierte an die Bundesländer, das digitale Angebot flächendeckend zu nutzen, da gute Daten die zwingende Grundlage für gute Entscheidungen seien.

Donnerstag, 21. Mai 2026

Smartphone als Ausweis: Regierung bringt Digitales-Identitäten-Gesetz auf den Weg

Die Bundesregierung setzt die Vorgaben für die EUDI-Wallet um – nach massiver Kritik mit mehr Mitspracherechten für die Länder und schärferem Datenschutz.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz auf den Weg gebracht und damit die gesetzliche Grundlage für eine tiefgreifende Veränderung des digitalen Alltags geschaffen. Mit dem Normenwerk reagiert die Bundesregierung auf die reformierte europäische eIDAS-Verordnung, die alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihren Bürgern bis zum 24. Dezember 2026 mindestens eine Brieftasche für die digitale Identität bereitzustellen.

Diese EUDI-Wallet soll als zentrale, sichere Smartphone-Anwendung fungieren, mit der sich Menschen im digitalen Raum grenzüberschreitend ausweisen und behördliche sowie private Dokumente verwalten können. Der Regierungsentwurf unterscheidet sich dabei in wesentlichen Punkten von der ursprünglichen Initiative des Bundesdigitalministeriums: er enthält Nachbesserungen bei der Länderbeteiligung, beim Datenschutz und bei den Pflichten für die Wirtschaft.

Ziel des Vorhabens ist es, langwierige bürokratische Prozesse im elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr spürbar zu vereinfachen. Künftig sollen Bürger mithilfe der Wallet nicht nur ihre Identität auf hohem Sicherheitsniveau nachweisen, sondern auch Bescheide von Bundesbehörden, digitale Nachweise oder Verträge direkt auf dem Mobiltelefon speichern können. Die Einsatzszenarien reichen von Behördengängen und der Eröffnung von Bankkonten über digitale Signatur- und Siegelfunktionen bis hin zur Alterskontrolle in sozialen Medien.

Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) betonte nach dem Kabinettsbeschluss, dass das Gesetz das Leben der Menschen in Deutschland einfacher mache und gleichzeitig höchste Anforderungen an Vertraulichkeit und Datensicherheit erfülle. Die Nutzung der Wallet sei für die Bevölkerung vollkommen freiwillig. Die Exekutive selbst verspricht sich von der Neuerung einen erheblichen Bürokratieabbau; Berechnungen zufolge sollen Bürger durch die digitale Abwicklung jährlich rund 3,9 Millionen Stunden Zeit einsparen.

Dass der Entwurf das Kabinett nun passieren konnte, liegt auch an einer deutlichen Kurskorrektur. Nach einer Anhörung von Ländern und Verbänden im März, bei der massive Kritik laut geworden war, hat das Ressort zentrale Passagen umgeschrieben. Der erste Entwurf sah vor, dass das Ministerium wichtige Rechtsverordnungen und technische Details im Alleingang und ohne Zustimmung der Länderkammer regeln durfte. Diese Option fehlt im aktuellen Papier. Nun heißt es explizit, dass sowohl das Gesetz selbst als auch wesentliche Folgeverordnungen der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Die Länder erhalten so volles Mitspracherecht bei der Ausgestaltung alternativer Identifikationswege und technischer Standards. Um dem föderalen Charakter und dem eigentlichen Zweck des Gesetzes gerechter zu werden, wurde auch der Name angepasst: Das Regelwerk betont nun, dass es sich um die nationale Durchführung von EU-Recht handele.

Gleichzeitig ging das Ministerium einen Schritt auf die Privatwirtschaft zu und entschärfte umstrittene Akzeptanz- und Ausstellungspflichten. War im Referentenentwurf noch die Option verankert, dass private Diensteanbieter per Verordnung dazu verpflichtet werden können, bestimmte Wallet-Nachweise auszustellen, so wurde dieser Passus gestrichen. Dennoch kommen auf die Wirtschaft erhebliche Umstellungskosten zu. Die Regierung beziffert den einmaligen Erfüllungsaufwand für Unternehmen auf rund 13,5 Millionen Euro, während sich die laufenden jährlichen Kosten auf etwa 1,1 Millionen Euro belaufen dürften.

Besonderes Augenmerk legten die Verfasser auf die Bereiche Datenschutz und Cybersicherheit. Die EUDI-Wallet wird das erste mobile elektronische Identifizierungsmittel sein, das das staatliche Sicherheitsniveau „hoch“ auf Smartphones garantiert. Um dieses Versprechen einzulösen, hat das Kabinett zwei neue Datenschutz-Paragrafen in den Text eingefügt, die die Datenverarbeitung durch die Wallet-Anbieter streng regulieren. Behörden und Dienstleister werden gesetzlich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im absolut notwendigen Rahmen für die Bereitstellung und Integrität der Wallet zu verarbeiten. Ein strenger Löschauftrag besagt, dass Daten, die nicht dauerhaft auf dem Gerät des Nutzers verbleiben, unverzüglich gelöscht werden müssen, sobald sie für die Aufgaberfüllung nicht mehr erforderlich sind.

Ferner wird eine organisatorische Trennung obligatorisch: Behörden, die die Identifizierungsdaten ausstellen, dürfen nicht gleichzeitig als Wallet-Anbieter auftreten. Nutzer erhalten zudem eine zentrale digitale Anlaufstelle über eine Website, auf der sie den Widerruf ihrer Personenidentifizierungsdaten ausdrücklich einfordern können.

Auch der administrative Aufwand für den Aufbau der Infrastruktur ist immens. Für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fallen einmalig 237.000 Euro sowie rund 920.000 Euro pro Jahr an. Die Bundesnetzagentur rechnet mit einmaligen Sachkosten von 2,3 Millionen Euro und jährlichen Personalkosten von 2,6 Millionen Euro, wofür rund 19 neue Planstellen geschaffen werden sollen. Das Bundesverwaltungsamt wiederum übernimmt den Aufbau eines zentralen Dienstes für den einmaligen Datenabruf, was einmalig gut 9,2 Millionen Euro und jährlich rund 2,1 Millionen Euro kosten wird. Diese Ausgaben sollen im Haushalt des Digitalministeriums abgefedert werden.

Mit dem Beschluss wandert das Digitale-Identitäten-Gesetz in das parlamentarische Verfahren, wo Bundestag und Bundesrat das Vorhaben final debattieren. Parallel dazu läuft bereits die Entwicklung der technischen Systeme, um nach Abschluss der aktuellen Pilotprojekte die Wallet ab Januar 2027 flächendeckend anzubieten. Bundesbehörden wird im neuen Entwurf allerdings eine zweijährige Übergangsfrist gewährt, um die digitalen Attributsbescheinigungen technisch bereitzustellen.

Aus den Reihen der Parlamentarier gibt es bereits erste positive Signale, aber auch Mahnungen: Der CDU-Abordnete und Wallet-Berichterstatter Markus Reichel lobt zwar die konkreteren Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben, sieht aber im kommenden Verfahren noch deutlichen Spielraum, um das Gesetz praxistauglicher auszugestalten und vor allem beim Umsetzungstempo ehrgeizig zu bleiben.

Stefan Krempl

Mittwoch, 20. Mai 2026

Tempo statt Theorie: Bundesregierung startet Roadmaps der Hightech-Agenda

Mit konkreten Meilensteinen und Fahrplänen für KI, Chips und Quantencomputer will der Bund die technologische Souveränität Deutschlands sichern.


Die Bundesregierung schaltet bei ihrer Innovationspolitik in den nächsten Gang. Knapp ein Jahr nach dem Beschluss der Hightech-Agenda Deutschland hat das Bundeskabinett konkrete Technologie-Roadmaps vorgelegt. Diese Fahrpläne sollen den Weg ebnen, um strategische Schlüsseltechnologien schneller aus den Forschungslaboren in die industrielle Praxis zu bringen. Laut Regierungsangaben befindet sich bereits knapp die Hälfte der insgesamt 76 geplanten Flaggschiffmaßnahmen in der Umsetzung. Angesichts des intensiven internationalen Wettbewerbs, insbesondere mit den USA und China, steht die deutsche Wirtschaftspolitik unter erheblichem Druck. Es gilt, den Anschluss bei den prägenden Zukunftstechnologien des 21. Jahrhunderts nicht zu verlieren.

Im Zentrum der Strategie stehen sechs Schlüsselbereiche: Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Kernfusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie zukunftsfähige Mobilitätskonzepte. Die nun veröffentlichten Roadmaps wurden in den vergangenen Monaten im Rahmen von 26 Partnerdialogen erarbeitet. Dabei saßen Vertreter aus Bundesressorts, Bundesländern, Wissenschaft und Wirtschaft an einem Tisch. Die Papiere verstehen sich als lebendige Arbeitsdokumente. Über eine neu freigeschaltete Online-Konsultation kann die Fachöffentlichkeit ab sofort Feedback einreichen. Ein geplanter Gipfel im kommenden Jahr soll Bilanz ziehen, wie der Praxistransfer angelaufen ist.

Beim Thema KI strebt die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen Partnern die Marktführerschaft bei industriellen Anwendungen und der KI-basierten Robotik an. Ein neuer Schwerpunkt namens Robotikbooster soll noch in diesem Jahr die Entwicklung sogenannter verkörperter KI vorantreiben. Dabei geht es um Software, die physisch mit der Umwelt interagiert. Auch in der Mikroelektronik setzt der Bund auf Unabhängigkeit. Die Roadmap baut auf der nationalen Mikroelektronik-Strategie auf und zielt darauf ab, die Chipdesign-Fähigkeiten im Land massiv auszubauen. Durch neue Pilotlinien, Halbleiterfabriken und ein Kompetenzzentrum soll die Resilienz der Lieferketten gestärkt und der Transfer in die Industrie beschleunigt werden.

Besonders ambitioniert zeigen sich die Pläne im Bereich der Quantentechnologien. Bis zum Jahr 2030 will Deutschland zwei fehlerkorrigierte Quantencomputer auf europäischem Spitzenniveau realisieren. Zudem sollen Quantensensoren bis zum Ende des Jahrzehnts in der medizinischen Diagnostik etabliert sein, um Krankheiten weit vor dem Ausbruch erster sichtbarer Symptome zu erkennen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Quantenkommunikation, um die Cybersicherheit durch physikalische Gesetze unknackbar zu machen. Da die Signalübertragung über weite Strecken in Glasfasernetzen bisher an physikalische Grenzen stößt, soll bis 2028 ein funktionstüchtiger Quantenrepeater für erste Testläufe entwickelt werden.

Erste Einschätzungen aus der Wissenschaft bescheinigen dem Quantencomputing-Fahrplan eine schlüssige Struktur. Fachleute wie Stefan Filipp, Professor für Technische Physik an der TU München, bewerten die gesetzten Ziele gegenüber dem Science Media Center als ehrgeizig, aber durchaus machbar. Positiv sei etwa die Verzahnung von Hardware-Entwicklung durch Startups, dem Aufbau von technologischen Pilot-Linien und einer gezielten öffentlichen Beschaffung. Letztere sichere jungen Unternehmen verlässliche Abnehmer, noch bevor sich ein reifer privater Markt etabliert hat. Allerdings machen Experten auch Lücken aus. Die Roadmap vernachlässige bisher die Erforschung von Schlüsseltechnologien der nächsten Generation wie neuartigen Qubit-Plattformen oder Verfahren zur Vernetzung mehrerer Quantenprozessoren. Um den internationalen Rückstand nicht nur aufzuholen, sondern langfristig zu überholen, brauche es eine ergänzende Förderlinie für die Grundlagenforschung.

Auch in den Bereichen Life Sciences und Energie setzt die Agenda auf konkrete Jahreszahlen. In der Biotechnologie wird bis 2028 die Zulassung der ersten, individuell auf den Tumor zugeschnittenen mRNA-Krebsimmuntherapie angestrebt. Im selben Jahr soll das Berlin Center for Gene and Cell Therapies den Betrieb aufnehmen, das vom Bund bis 2035 mit bis zu 100 Millionen Euro gefördert wird. Im Energiesektor und der Batterieforschung will die Exekutive kritische Rohstoffabhängigkeiten reduzieren, unter anderem durch die Erforschung neuer Zellchemien wie Natrium-Ionen-Batterien.

Im Verkehrssektor liegt der Fokus auf einem Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe, um vor allem den schweren Nutzlast-, Schiffs- und Luftverkehr klimaneutral zu gestalten. Ob die ambitionierten Pläne der Ministerien ausreichen, um den bürokratischen und technologischen Rückstand Deutschlands aufzuholen, wird letztlich an der Umsetzungsgeschwindigkeit der neuen Allianz aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gemessen werden.

Stefan Krempl

Keine IP-Speicherung: OLG Frankfurt weist Datenschutz-Klage gegen Website-Betreiber ab

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der von einem Webseitenbetreiber umfassende Auskunft über die Weiterleitung seiner ungekürzten IP-Adresse an Google in den USA verlangte.

In einem aktuellen, uns vorliegendem Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die datenschutzrechtlichen Hürden für Webseitenbetreiber präzisiert und die Berufung eines Klägers abgewiesen, der eine vermeintlich unvollständige Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten bemängelt hatte (Az.: 6 U 186/23). Im Kern ging es um die Frage, inwieweit ein Betreiber dafür haftbar gemacht werden kann, wenn durch die Einbindung externer Dienste – wie Google-Skripte – die IP-Adresse eines Besuchers in Drittstaaten übermittelt wird. Der Betreiber selbst hat diese Daten nach eigenen Angaben nicht vollständig gespeichert oder ausgewertet. Mit der Entscheidung bestätigt der 6. Zivilsenat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Darmstadt und setzt ein Signal für die Praxis von Auskunftsansprüchen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der Kläger hatte argumentiert, dass die ihm erteilte Auskunft unvollständig sei: sie beleuchte die konkrete Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an Server von Google in den USA nicht ausreichend. Die Beklagte hatte sich darauf berufen, dass sie selbst keine vollwertigen IP-Adressen speichere oder auswerte. Zudem verfahre auch der genutzte Provider so, dass die IP-Adressen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben automatisch gekürzt würden. Daher sei es der Webseitenbetreiberin technisch und praktisch unmöglich, eine spezifisch aufgedrängte IP-Adresse nachträglich zu verifizieren oder detailliert darüber Auskunft zu geben.

Die Frankfurter Richter folgten dieser Argumentation und stellten klar, dass der Auskunftsanspruch des Klägers im Sinne des bürgerlichen Rechts als vollständig erfüllt anzusehen ist. Dafür ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend, dass der Auskunftsschuldner erklärt, die Angaben stellten die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang dar. Wenn ein Webseitenbetreiber nach bestem Wissen und im Rahmen seiner tatsächlichen Erkenntnismöglichkeiten angibt, dass keine Daten vorliegen oder diese bereits anonymisiert wurden, gilt der Anspruch als erfüllt. Mögliche inhaltliche Unrichtigkeiten oder Zweifel an der technischen Umsetzung ändern daran zunächst nichts. Der Senat sah die Berufung daher als offensichtlich unbegründet an, weshalb das Verfahren ohne mündliche Verhandlung durch einen einstimmigen Beschluss beendet wurde.

Das Verfahren berührt eine Kernfrage des modernen digitalen Datenschutzes, die unter Webseitenbesuchern und Datenschützern immer wieder für Frust sorgt. Kritiker bemängeln häufig, dass durch eine solche juristische Betrachtung eine Lücke im System entsteht. Wenn es für die Erfüllung der Auskunftspflicht ausreicht, dass der Betreiber die Verarbeitung auf seiner eigenen Seite verneint und auf die automatische Kürzung verweist, bleibt die Frage offen, was im Moment des Seitenaufrufs im Hintergrund geschieht. Skripte von Drittanbietern erfassen oft im Bruchteil einer Sekunde Daten, bevor eine Kürzung greift, und leiten diese weiter.

Aus Nutzersicht stellt sich unweigerlich die Frage, wo der effektive Schutz bleibt, wenn die reine Unkenntnis oder das Unvermögen des Betreibers zur Datenverifizierung bereits ausreicht, um datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche ins Leere laufen zu lassen. Das OLG hat mit seinem Beschluss den Fokus streng auf die Erfüllbarkeit des zivilrechtlichen Anspruchs gelegt, die technischen Grauzonen der Drittstaaten-Übermittlung durch eingebettete Skripte dürften die Gerichte jedoch auch in Zukunft weiter beschäftigen.

Stefan Krempl

KI allein richtet es nicht: Warum digitale Barrierefreiheit trotz Technik-Hype scheitert

Obwohl die Mehrheit der Unternehmen mittlerweile auf Künstliche Intelligenz setzt, stoßen Menschen mit Behinderungen im Netz weiterhin auf massive Hürden.


An diesem Donnerstag wird weltweit der Global Accessibility Awareness Day begangen: Ein Aktionstag, der das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit schärfen soll. Das Thema brennt, denn in Deutschland gilt eigentlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das klare Vorgaben macht. Doch die Realität hinkt den gesetzlichen Ansprüchen und den Versprechungen der Tech-Industrie hinterher. Das belegt der sechste „State of Digital Quality in Accessibility Report“, den der Fachanbieter Applause veröffentlicht hat. Die Ergebnisse zeigen eine große Lücke zwischen dem technischen Aufwand der Unternehmen und dem Nutzen für die Betroffenen.

Auf den ersten Blick sieht die Entwicklung vielversprechend aus, denn die Wirtschaft hat das Thema zumindest technisch auf dem Schirm. Laut der Analyse setzen inzwischen 78 Prozent der Unternehmen Künstliche Intelligenz ein, um die Barrierefreiheit ihrer Webseiten und Apps zu verbessern. Die Algorithmen sollen dabei helfen, bestehende Fehler im Code automatisiert zu korrigieren, neue barrierefreie Funktionen zu entwickeln oder schnell Untertitel, Transkripte und Alternativtexte für Bilder zu generieren. Die Hoffnung der Entwicklerteams ist groß, mithilfe von KI-Code-Assistenten die gesetzlichen Vorgaben schneller und effizienter zu erfüllen. Doch der Schein trügt, denn die Qualität der KI-generierten Ergebnisse schwankt in der Praxis sehr.

Das dicke Ende folgt beim Blick auf die Nutzerseite. Seit dem Stichtag am 1. Januar 2026 sind erschreckende 56 Prozent der Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind, regelmäßig auf digitale Angebote gestoßen, die noch immer nicht barrierefrei waren. Für die weltweit rund 1,3 Milliarden Menschen, die mit einer Form von Behinderung leben, sind solche Softwarefehler nicht nur ein kleines Ärgernis. Vielmehr führen sie direkt in die digitale Isolation. Wenn Apps und Webseiten versagen, bedeutet das den Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe, Online-Shopping oder digitalen Behördengängen.

Ein Grund für das kollektive Scheitern liegt in der Überschätzung der Automatisierung. Die Erhebung von Applause entlarvt eine Schwachstelle: Rein automatisierte Tools erkennen lediglich 20 bis 40 Prozent der relevanten Barrierefreiheitsprobleme. Eine KI kann zwar prüfen, ob ein Bild ein sogenanntes Alt-Text-Attribut besitzt. Sie versteht aber nicht zwingend, ob der generierte Text im Kontext der Seite überhaupt Sinn ergibt oder den Nutzer in die Irre führt. Empathie und das tiefe Verständnis für das reale Nutzerverhalten lassen sich nicht einfach programmieren.

Für Unternehmen hat diese Nachlässigkeit wirtschaftliche Konsequenzen. Die Studie zeigt eine extrem geringe Frustrationstoleranz bei den Betroffenen, die mangels Alternativen erzwungen ist: 92 Prozent der Nutzer von assistiven Technologien brechen digitale Erlebnisse sofort ab, wenn diese nicht mit Screen-Readern, Untertiteln oder alternativen Navigationsmöglichkeiten kompatibel sind. Wer hier patzt, verliert Kunden an die Konkurrenz.

Stefan Krempl

Digitale Fahrpläne, analoge Bremser: Das neue Gesetz gegen Bürokratie im Verkehr

Das Verkehrsministerium will laut einem Gesetzentwurf mit PDFs und Digital-Siegeln entlasten. Der Bundesrechnungshof sieht die digitale Verkehrswende auf dem Abstellgleis.


Das Bundesministerium für Verkehr macht einen neuen Anlauf, um den tief verwurzelten Reformstau im deutschen Verkehrsrecht aufzulösen. Nachdem das sogenannte Bürokratierückbaugesetz im Verkehrsbereich (BRBG-Verkehr) in den vergangenen Monaten mehrfach verschoben wurde, liegt nun ein konkreter Referentenentwurf vor. Er soll Mitte Juli das Bundeskabinett passieren. Die Initiative zielt darauf ab, jahrzehntelang gewachsene Regelungsdickickte, analoge Verwaltungsstrukturen und komplexe Zuständigkeiten systematisch zu modernisieren, um den Mobilitätssektor agiler zu gestalten und verkrustete bürokratische Bremsen zu lösen.


Für die betroffenen Akteure bringt das Paket eine Mischung aus technologischen Anpassungen und einer spürbaren Verschiebung von Verantwortlichkeiten. Doch gleichzeitig werden erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen Steuerungsfähigkeit des Ministeriums laut.

Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Etablierung moderner Standards und digitaler Verfahren, die veraltete Formvorschriften ersetzen sollen. Im Personenbeförderungsgesetz wird die Digitalisierung vorangetrieben, indem bisherige analoge Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards, wie beispielsweise dauerhaft überprüfbare Siegel, abgelöst werden. Auch im Bereich des Schienenverkehrs sieht die Novelle technische Erleichterungen vor. So wird das System der Fahrgastinformation modernisiert: Eisenbahnunternehmen können den gesetzlich vorgeschriebenen Aushang von Fahrplänen an den Zugangsstellen künftig wahlweise in klassischer Papierform oder über elektronische Informations- und Kommunikationssysteme öffentlich zugänglich machen. Zudem fallen starre Schriftformerfordernisse im Schienenrecht weg, und die Genehmigungspflicht für Beförderungsbedingungen von Verkehrsverbünden sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen wird aufgehoben, was die unternehmerische Eigenverantwortung stärken soll.

Das Luftverkehrsgesetz erfährt ebenfalls Modifikationen, die unter anderem die Ausgestaltung des Registers für unbemannte Fluggeräte beim Luftfahrt-Bundesamt betreffen. Ferner sieht der Entwurf den Rückbau von Berichtspflichten in diversen Fachgesetzen wie dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vor, deren starre Vorgaben zugunsten elektronischer Datensysteme gestrafft werden.

Neben dem digitalen Fokus markiert der Gesetzentwurf einen Rückzug des Bundes aus detaillierten Vorgaben und Kontrollmechanismen. Unter dem Leitgedanken des Bürokratieabbaus werden die formalen Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung entschlackt. Im Bereich der Fernstraßeninfrastruktur fällt eine wesentliche Hürde für die Verwaltung: Der bisherige Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages für den Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH des Bundes wird komplett gestrichen, was die Parlamentskontrolle bei großen Autobahnprojekten einschränkt und Ressourcen in der Bundesverwaltung einsparen soll.

Auf der anderen Seite fordert der Bund mehr Eigenverantwortung von den Bundesländern. Diese tragen im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes die alleinige Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden, klimafreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder müssen die entsprechenden Umwelt- und Qualitätsvorgaben in ihren Nahverkehrsplänen definieren, erhalten dafür mit dem Gesetz aber keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund.

Der finanzielle Ertrag der bürokratischen Entlastungsoffensive fällt allerdings bescheiden aus. Das Ministerium beziffert die jährliche finanzielle Minderlast der gesamten Wirtschaft durch das Regelungswerk auf gerade einmal rund 523.000 Euro. Dazu kommen solle minimale administrative Einsparungen in anderen Bereichen, sodass das Ressort mit Entlastungen von insgesamt rund 850.000 Euro kalkuliert. Angesichts der enormen Herausforderungen im Verkehrssektor wirkt dieser Betrag wie ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Parallel zu den Regulierungsplänen sorgt ein neuer, vernichtender Bericht des Bundesrechnungshofes für erheblichen politischen Druck auf das Verkehrsressort. Die Rechnungsprüfer stellen fest, dass die politisch proklamierte Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraßen fundamental fehlschlägt. Mit den bislang ergriffenen Maßnahmen und Programmen erreiche das Verkehrsministerium seine selbst gesteckten Klimaschutz- und Verlagerungsziele nicht ansatzweise.

Das Ministerium versucht, das schlechte Abschneiden mit externen Faktoren zu rechtfertigen, und verweist auf die allgemeine schwierige Wirtschaftslage, veränderte Güterstrukturen und unvorhersehbare Krisen der letzten Jahre. Diese Argumentation lässt der Bundesrechnungshof jedoch nicht gelten und straft das Ressort ab: Wer in der Lage sei, externe Entwicklungen und wirtschaftliche Trends zu prognostizieren, müsse auch die politischen Gegenmaßnahmen und Förderinstrumente vorausschauend anpassen. Der zentrale Vorwurf der Prüfer wiegt schwer: Das Ministerium verharre in einer passiven Rolle und gestalte die dringend notwendige Verkehrswende nicht aktiv genug, während gleichzeitig symbolische Bürokratie-Pakete den Stillstand auf der Schiene nicht kaschieren können.

Stefan Krempl