Donnerstag, 28. Mai 2026

EU-Transparenz in Gefahr: Wie neue Regeln Big-Tech-Konzerne abschirmen sollen

Die Bürgerrechtsorganisation Privacy International warnt vor einer Verwässerung des Informationsfreiheitsrechts bei Verfahren gegen Tech-Giganten.

Hinter den Kulissen der europäischen Digitalpolitik braut sich ein Konflikt über die demokratische Kontrolle von Technologiekonzernen zusammen. Die NGO Privacy International schlägt Alarm und warnt eindringlich davor, dass neue bürokratische Mechanismen innerhalb der EU die Transparenz untergraben und globalen Tech-Plattformen ein wirksames Schutzschild gegen öffentliche Kontrollen bieten könnten. Im Zentrum der Kritik stehen die veränderten Spielregeln beim Zugang zu Dokumenten im Rahmen weitreichender EU-Gesetze wie dem Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA).

Bislang gilt die Verordnung 1049/2001 als das zentrale Fundament für die Informationsfreiheit in der EU. Sie gewährt Bürgern, Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Prinzip das Recht, Einblick in Dokumente der EU-Institutionen zu verlangen. Doch die Praxis hat sich schleichend gewandelt. Was einst als Werkzeug für absolute Ausnahmefälle gedacht war, um sensible Informationen unter Verschluss zu halten, droht laut den Bürgerrechtlern zu einer administrativen Routine zu erstarren. Anstatt Transparenz als Regelfall zu behandeln, etabliert sich in den Brüsseler Behörden zunehmend eine Praxis pauschaler Vermutungen zur Geheimhaltung, insbesondere wenn es um wettbewerbs- oder plattformrechtliche Verfahren geht.

Besonders brisant ist dies bei der Regulierung von Big Tech. Wenn die EU-Kommission gegen die Marktmacht von Gatekeepern vorgeht oder die Einhaltung von Sicherheits- und Grundrechtestandards auf großen Online-Plattformen überprüft, fallen gigantische Mengen an Dokumenten, Gutachten und Lobby-Unterlagen an. Die neuen Auslegungen und Verfahrensregeln drohen nun, genau diese Verfahrensschritte in eine Blackbox zu verwandeln.

Zivilgesellschaftliche Gruppen befürchten, dass dadurch die öffentliche Einsicht und die Kontrolle genau in dem Moment blockiert werden, in dem die Tech-Giganten mit enormem finanziellem und personellem Aufwand versuchen, Einfluss auf die europäischen Behörden und deren Durchsetzungsentscheidungen zu nehmen. Das politische Agieren hinter verschlossenen Türen könnte so weiter zunehmen, während die Öffentlichkeit systematisch ausgesperrt bleibt.

Die Kritik von Privacy International zielt darauf ab, dass die Verordnung für das Aktenzugangsrecht implizit beschränkt und durch verfahrensspezifische Geheimhaltungsklauseln im DMA und DSA ausgehöhlt wird. Dadurch würde das Recht auf Informationszugang von einem wirksamen Kontrollinstrument der Zivilgesellschaft zu einer bloßen Formalität degradiert. Die Organisation zeichnet den Weg nach, wie sich die EU in diese Sackgasse manövriert hat. Sie sieht darin eine politische Reaktion auf langjährige juristische Auseinandersetzungen, bei denen Institutionen vermehrt versucht haben, ihre internen Prozesse vor kritischen Blicken zu schützen.

Die Konsequenzen gehen weit über behördliche Intransparenz hinaus. Wenn Lobbyismus, Fusionskontrollen und Regulierungsverfahren nicht mehr öffentlich nachvollziehbar sind, schwindet das Vertrauen in die Unabhängigkeit der europäischen Institutionen. Privacy International fordert daher eine Kehrtwende und plädiert für die Stärkung einer globalen Bewegung, die Rechte von Gemeinschaften schützt, Ausbeutung durch Industrie und Regierungen bekämpft und die Mächtigen effektiv zur Rechenschaft zieht. Nur durch eine echte, unmissverständliche Rückkehr zu den Prinzipien der Offenheit lasse sich verhindern, dass die europäische Digitalregulierung am Ende genau jene Konzerne schützt, die sie eigentlich bändigen sollte.

Stefan Krempl

Abhängig wie nie: Chinas Dominanz bei Seltenen Erden und kritischen Importen wächst

Eine Studie legt offen: Bei strategischen Rohstoffen, Batterietechnik und Solarpanels steigen die Importanteile Chinas deutlich, was Grund zur Sorge gibt.

Die politische Marschrichtung der Bundesregierung klang im Sommer 2023 eindeutig: „De-Risking“ war das Modewort, mit dem die damalige Ampel-Koalition eine strategische Trendwende einläuten wollte. Kritische Abhängigkeiten von China sollten systematisch abgebaut, Lieferketten breiter aufgestellt und wirtschaftliche Klumpenrisiken minimiert werden. Fast drei Jahre nach der Veröffentlichung dieser offiziellen China-Strategie, die auch von der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung weiterhin als handlungsleitender Bezugsrahmen genutzt wird, zeigt die Realität ein völlig anderes Bild. Statt einer Emanzipation von Fernost schlittert die deutsche Wirtschaft in Schlüsselbereichen der Energie-, Digital- und Gesundheitswende immer tiefer in die Isolation und Verwundbarkeit.

Eine Analyse der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die auf vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes basiert, stellt der deutschen Wirtschaftspolitik ein ernüchterndes Zeugnis aus. In der Mehrheit der Produktgruppen, die die Regierung explizit als kritisch eingestuft hatte, ist der chinesische Importanteil seit 2023 nicht etwa gesunken, sondern teils dramatisch angestiegen. Ob Batterietechnik, Solarmodule, lebenswichtige Medikamente oder strategische Industriemetalle – die deutsche Industrie steuert sehenden Auges auf eine Monopolabhängigkeit zu, die im Ernstfall verheerende Folgen haben könnte.

Eklatant offenbart sich diese Entwicklung auf dem Markt für wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkus. Ohne diese Batterien sind weder der Hochlauf der Elektromobilität noch medizinisch oder industriell genutzte stationäre Energiespeicher denkbar. Dennoch stieg Chinas Anteil an der gesamten importierten Menge innerhalb von nur zwei Jahren von 49,7 Prozent im Jahr 2023 auf besorgniserregende 66,5 Prozent 2025. Damit stammt inzwischen weit mehr als die Hälfte des deutschen Batterie-Gewichts aus der Volksrepublik.

Nahezu total ist die Abhängigkeit im Endproduktbereich der Photovoltaik geworden. Trotz aller politischen Bekundungen, europäische Produktionskapazitäten zu stärken, bauten chinesische Hersteller ihre weltweite Marktbeherrschung dank staatlicher Subventionen und unschlagbarer Skaleneffekte weiter aus. Der chinesische Anteil am deutschen Importgewicht von Solarpanels erreichte einen neuen historischen Höchstwert von 92,6 Prozent.

Länder wie die USA und Indien schotten sich mit harten Schutzzöllen gegen die chinesische Übermacht ab. Deutschland profitiert zwar von billigen Modulen für einen schnellen Solarausbau, zahlt dafür aber mit der fast vollständigen Kapitulation der eigenen Solarindustrie. Einzig bei Wechselrichtern gibt es einen kleinen Lichtblick: Hier sank der Importanteil Chinas von 51,3 auf 40,7 Prozent, da europäische Zulieferer aus Ländern wie Ungarn oder Tschechien Boden gutmachen konnten. Dies ist auch aus Sicherheitsaspekten relevant, da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor theoretischen Abschaltungen dieser kritischen Netzkomponenten im Konfliktfall gewarnt hat.

Abseits der Energietechnik offenbart die Studie eine ähnlich prekäre Lage im Gesundheitssektor. Bei Antibiotika explodierte der chinesische Lieferanteil an der Importmenge von ohnehin hohen 65,3 Prozent im Jahr 2023 auf 72,9 Prozent im Jahr 2025. Beim weit verbreiteten Penicillin kletterte der China-Anteil im selben Zeitraum sogar von 56,9 auf stolze 80,9 Prozent.

Bei chemischen Vorprodukten wie Dicyandiamid, das für das Diabetes-Medikament Metformin benötigt wird, liegt der Mengenanteil bei über 85 Prozent. Bei anderen Narkose- und Schmerzmitteln bleibt China sogar der weltweit einzige Lieferant. Selbst bei einfachen medizinischen Gütern wie Gesichts- und FFP-Masken, deren Mangel zu Beginn der Covid-Pandemie schmerzhaft spürbar war, klammert sich der deutsche Markt wieder verstärkt an chinesische Fabrikate.

Ein hochgradig nervöses Pokerspiel zeigt sich zudem auf dem Markt für Metalle und Seltene Erden, die von der EU als strategische Rohstoffe eingestuft werden. Bei Magnesium, einem unverzichtbaren Leichtmetall für den Automobil- und Luftfahrtbau, kletterte der chinesische Wertanteil auf 84,5 Prozent. Auch bei Gallium und Germanium, zwei Schlüsselrohstoffen für die Halbleiter- und Prozessorindustrie, bauten chinesische Exporteure ihre Dominanz aus.

Der Fall Gallium zeigt besonders gut das strategische Risiko: Chinas Anteil an den deutschen Importen verdoppelte sich nahezu von 28,9 auf 47,4 Prozent. Ein scheinbar paradoxes Phänomen registrierten die Analysten bei Seltenerdmetallen insgesamt. Zwar sank hier der reine Mengenanteil Chinas an den deutschen Gesamteinfuhren von 69,1 auf 55,4 Prozent. Doch im gleichen Zeitraum schoss der Anteil am Importwert von 21,3 auf 31,2 Prozent nach oben. Das bedeutet: Deutschland führt zwar weniger Tonnen ein, zahlt aber deutlich mehr Geld, weil China zunehmend die technologisch höherwertigen, veredelten und schwer ersetzbaren Segmente liefert.

Für die Produktion leistungsstarker Permanentmagnete in modernen Elektromotoren ist die Bundesrepublik vollkommen ausgeliefert. Bei den dafür essenziellen Seltenen Erden Praseodym, Neodym und Samarium bleibt das Reich der mitte praktisch der einzige Lieferant für die deutsche Industrie. Um den Bedarf der heimischen Wirtschaft zu decken, verdreifachte sich die deutsche Importmenge dieser spezifischen Warengruppe von 3,1 Tonnen im Jahr 2023 auf 13,0 Tonnen im Jahr 2025.

Dass diese asymmetrische Abhängigkeit kein theoretisches Risiko darstellt, zeigt die Realität des globalen Rohstoffhandels. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) reiste eigens nach Peking, um im direkten Gespräch mit Chinas Handelsminister Wang Wentao auf verlässliche und stabile Lieferungen Seltener Erden zu drängen. Doch statt Verlässlichkeit regiert auf dem Markt die Unsicherheit. Die von Peking erlassenen Exportkontrollen für schwere Seltene Erden sowie für Gallium, Germanium oder Wolfram erlauben es der kommunistischen Führung, den globalen Handel über intransparente Ausfuhrgenehmigungen nach politischem Belieben zu steuern. Während Lizenzen für militärische Anwendungen im Westen de facto gar nicht mehr erteilt werden, herrscht auch im zivilen Bereich Intransparenz.

Da offizielle Begründungen für erteilte oder verweigerte Lizenzen meist fehlen, sind Händler auf Gerüchte angewiesen. Brancheninsider berichten laut SZ Dossier bereits von ersten Blockaden, bei denen China gezielt Seltenerdmagnete für industrielle Maschinen zurückhält. Gleichzeitig schwanken die Exportmengen schwerer Selterererden wie Dysprosium und Terbium massiv, was die Marktpreise in eine Berg- und Talbahn verwandelt.

Der Studienautor Frederic Spohr, Leiter der Büros der Naumann-Stiftung in Taiwan und Korea, warnt eindringlich vor den geopolitischen Konsequenzen der Entwicklung. Ausgerechnet in jenen Sektoren, die das Rückgrat der künftigen Wirtschaftsstruktur bilden sollen, verfehle Deutschland die eigenen Diversifizierungsziele komplett und werde immer verletzlicher. Ein Kurswechsel dürfte in Zukunft zudem erheblich schwerer fallen. Laut Spohr steuert die chinesische Führung mittlerweile aktiv gegen die westlichen De-Risking-Bemühungen an, um die strategische Abhängigkeit des Westens als politisches Druckmittel dauerhaft zu zementieren.

Der finanzielle Hebel für Peking ist dabei minimal, das Erpressungspotenzial aber gigantisch: Deutsche Unternehmen zahlten 2025 gerade einmal rund 24,2 Millionen Euro für Seltene Erden nach China. Einen Lieferstopp würde die chinesische Staatskasse kaum spüren – die deutsche Industrie hingegen stünde vor einem sofortigen, milliardenschweren Produktionsstillstand. Um diesem Dilemma zu entkommen, plädiert der Autor gegen protektionistische Schutzzölle, die Lieferketten weiter verknappen würden. Stattdessen müsse die Politik dringend neue Handelspartnerschaften forcieren. Die zügige Ratifizierung ausverhandelter Abkommen mit Indien, Indonesien oder Australien sowie der Abschluss der Verhandlungen mit weiteren asiatischen Staaten und dem südamerikanischen Mercosur-Bündnis seien der einzige Ausweg, um den gefährlichen Zugriff Pekings auf die deutsche Wirtschaft rechtzeitig zu lockern.

Stefan Krempl

Gefälschte IBAN: Keine Pflicht zu durchgehender E-Mail-Verschlüsselung im Alltag

Das Landgericht Karlsruhe weist die Klage eines Paares ab, das nach einer E-Mail-Manipulation über 109.000 Euro an Kriminelle überwiesen hatte.

Wer im Internet per E-Mail sensible Dokumente wie Rechnungen empfängt, wiegt sich oft in falscher Sicherheit. Doch eine Manipulation der Bankverbindung durch unbefugte Dritte auf dem Übermittlungsweg kann für Verbraucher verheerende finanzielle Folgen habenDass Betroffene in einem solchen Fall den entstandenen Schaden in der Regel selbst tragen müssen und Händler nicht pauschal zur Verschlüsselung ihrer Nachrichten verpflichtet sind, zeigt ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Mai (Az.: 8 O 266/25)Die Richter wiesen die Klage eines Ehepaares ab, das Goldbarren im Wert von mehr als 109.000 Euro erwerben wollte, das Geld jedoch aufgrund einer manipulierten E-Mail auf das Konto von Betrügern überwies.

Der Fall liest sich wie ein klassischer Cyberkrimi: Über einen gemeinsamen Bekannten, der als Stellvertreter agierte, orderte das Ehepaar bei einem Edelmetallhändler insgesamt 42 FeingoldbarrenKurz darauf erhielt der Ehemann eine E-Mail, die optisch exakt den Rechnungen des Händlers entsprachDer Teufel steckte aber im Detail: Die in der Nachricht angegebene Bankverbindung war gefälschtStatt der üblichen Sparkasse des Händlers war dort das Konto einer angeblichen Zweigniederlassung einer brasilianischen Bank eingetragen.

Der Käufer schöpfte keinen Verdacht, da er die Bank mit einer bekannten Goldförderregion in Südamerika assoziierte. Er überwies die Summe von insgesamt 109.185 Euro in zwei TranchenAls die Lieferung ausblieb und der Betrug aufflog, war das Geld bereits im digitalen Nirwana verschwunden.

Vor Gericht forderten die geprellten Käufer die Lieferung des Goldes oder hilfsweise SchadenersatzSie argumentierten, der Händler habe seine Pflichten verletzt, da er die folgenschwere Rechnung unverschlüsselt per Standard-E-Mail versandt habeDie Kläger beriefen sich dabei unter anderem auf ein älteres Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, das in einem ähnlichen Fall einen Schadenersatzanspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bejaht hatte.

Das Landgericht Karlsruhe folgte dieser Argumentation indes nicht und wies die Klage vollumfänglich abDie 8. Zivilkammer stellte klar, dass durch die Fehlüberweisung keine Erfüllung des Kaufvertrags eingetreten seiNach den gesetzlichen Gefahrtragungsregeln trägt der Schuldner einer Geldschuld das Verlustrisiko bei der ÜbermittlungEine Verschiebung dieses Risikos auf den Verkäufer kommt laut dem Gericht nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn der Händler grob fahrlässig eine falsche Kontonummer übermittelt hätteDa die Rechnungsdaten hier jedoch unstreitig von unbekannten Dritten manipuliert wurden, kann dem Händler das kriminelle Dazwischentreten nicht zugerechnet werdenDas Abfangen und Verändern einer E-Mail im Netz stellt laut Urteil einen derart ungewöhnlichen Kausalverlauf dar, mit dem keine Partei im Vorfeld rechnen musste.

Auch eine generelle Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) im alltäglichen geschäftlichen E-Mail-Verkehr lehnten die Karlsruher Richter abWeder aus dem Zivilrecht noch aus der DSGVO lasse sich ein solcher Standard ableiten, sofern er nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden seiDas Maß der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bestimme sich nach den berechtigten Erwartungen des Verkehrs und der Zumutbarkeit.

Da im allgemeinen Rechtsverkehr der unverschlüsselte E-Mail-Austausch von Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen flächendeckend toleriert und genutzt wird, könne eine E2EE-Verschlüsselung, die zudem auf beiden Seiten einen erheblichen technischen Einrichtungsaufwand und den vorherigen Austausch kryptografischer Schlüssel erfordert, nicht als Standard vorausgesetzt werdenDas Gericht verwies in diesem Kontext auch auf das Scheitern der staatlich geförderten De-Mail, die sich aufgrund ihrer Umständlichkeit am Markt nie durchsetzen konnte.

Zudem erteilte die Kammer Schadenersatzansprüchen aus der DSGVO eine AbsageDer sachliche Anwendungsbereich der Verordnung sei gar nicht erst eröffnet, da die Kriminellen nicht die personenbezogenen Daten der Kläger, sondern lediglich die Bankverbindung des Händlers verändert hattenEine juristische Person wie der Händler genieße ohnehin keinen DSGVO-Schutz. Die bloße, rein zufällige Betroffenheit der Käuferdaten durch den Empfang der Nachricht reiche für einen datenschutzrechtlichen Anspruch nicht aus.

Zuletzt scheiterte die Klage auch an der Beweislast für den genauen InfektionswegDa die Kläger nicht nachweisen konnten, ob der Cyberangriff in der IT-Infrastruktur des Händlers, beim E-Mail-Provider oder gar auf ihrem eigenen Endgerät stattfand, fehlte es an der notwendigen KausalitätFür die Praxis bedeutet das Urteil eine drastische Mahnung an Verbraucher: Wer hohe Summen bewegt, sollte Rechnungen, die per Mail eintreffen, vor der Überweisung stets über einen zweiten, unabhängigen Kanal – etwa durch einen kurzen Telefonanruf beim Vertragspartner – verifizieren.

Stefan Krempl

EU-Nutzer wehren sich: Social-Media-Plattformen versagen systematisch bei Moderation

Ein neuer Transparenzbericht des Appeals Centre Europe legt massive Mängel bei der Löschung von Hassrede und rechtswidrigen Kontosperren durch Meta, TikTok & Co. offen.

Wer in den sozialen Medien Hassrede meldet oder sich gegen eine unbegründete Sperre seines Profils wehren will, rennt bei den großen Tech-Konzernen oft gegen Mauern. Dass dieses Gefühl nicht täuscht, sondern ein messbares, strukturelles Problem ist, belegt der zweite Transparenzbericht des Appeals Centre Europe. Die unabhängige, nach Artikel 21 des Digital Services Act (DSA) zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle hat für den Zeitraum von April 2025 bis März 2026 erschreckende Zahlen vorgelegt. Das Fazit ist eindeutig: Die Plattformen setzen ihre eigenen Richtlinien mangelhaft um und lassen massenhaft gefährliche Inhalte online, während sie gleichzeitig bei Kontosperrungen Transparenz verweigern.

Die Nachfrage nach einer unabhängigen Überprüfung ist in der EU deutlich gestiegen. Mittlerweile hat das Appeals Centre mehr als 30.000 Streitfälle von Bürgern und Organisationen erhalten. Allein im jüngsten Berichtszeitraum waren es 24.000 Fälle, von denen über 12.000 in die Zuständigkeit der Stelle fielen. Wie rasant das Bewusstsein der Nutzer wächst, zeigt der direkte Vergleich innerhalb des Jahres: Im März 2026 gingen neunmal so viele zulässige Beschwerden ein wie noch im April 2025. Die meisten dieser fundierten Fälle stammten aus Frankreich, gefolgt von Belgien, Italien, Spanien und Deutschland.

Alarmierend sind die Ergebnisse bei der Überprüfung von gemeldeter Hassrede, die von den Plattformen einfach online belassen wurde. In 70 Prozent der rund 1400 untersuchten Fälle, in denen das Expertenteam den Inhalt sichtete, widersprachen die Streitschlichter der Entscheidung der Betreiber und hoben diese auf. Die Plattformen ließen hasserfüllte Inhalte, die sich gegen religiöse Minderheiten, Roma, Migranten oder die LGBTQI+-Community richteten, trotz eindeutiger Verstöße im Netz. Die schlechteste Figur machte TikTok: Hier mussten sage und schreibe 83 Prozent der Entscheidungen korrigiert werden, gefolgt von Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent.

Die Praxisbeispiele verdeutlichen die Konsequenzen dieses Versagens. So blieben auf Instagram nach einem Champions-League-Spiel rassistische Kommentare online, die schwarze Fußballer entmenschlichten und mit Affen verglichen. Auf YouTube wurden antisemitische Videos prominenter Persönlichkeiten aus Polen nicht gelöscht. TikTok weigerte sich hartnäckig, ein nachweislich mit KI manipuliertes Deepfake-Video zum Ukraine-Krieg zu entfernen, obwohl es massiv gegen die Desinformationsrichtlinien verstieß.

Umgekehrt agieren die Algorithmen der Konzerne oft übereifrig an den falschen Stellen: So löschte Facebook fälschlicherweise die Aufnahmen eines tschechischen Kunstfotografen wegen angeblicher Nacktheit, obwohl die betroffenen Stellen regelkonform unkenntlich gemacht worden waren.

Ein weiteres Ärgernis bleibt die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Tech-Riesen bei Kontosperrungen. Für die Betroffenen hängen daran oft Existenzen, Erinnerungen oder wichtige Kommunikationswege. Obwohl das Appeals Centre über 5000 zulässige Anträge von Nutzern erhielt, die ihr gesperrtes Konto wiederhaben wollten, lieferten die Plattformen in weniger als 150 Fällen überhaupt das nötige Material zur Überprüfung. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle stellten sich die Konzerne stur oder behaupteten, die Daten nicht finden zu können. Die Folge waren mehr als 7000 sogenannte Standardentscheidungen, bei denen die Schiedsstelle wegen der Verweigerungshaltung der Plattformen automatisch zugunsten der Nutzer entschied.

Thomas Hughes, Chef des Appeals Centre Europe, fordert hier ein Umdenken und verweist darauf, dass EU-Bürger das kostenlose Recht haben, solche Entscheidungen unabhängig und unparteiisch prüfen zu lassen. Die Plattformen müssten nun endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die geforderten Daten liefern.

Stefan Krempl

Mittwoch, 27. Mai 2026

Übernommener Account: Oberlandesgericht stärkt Nutzerrechte bei Social-Media-Hacking

Plattformen müssen nach Cyberangriffen laut dem OLG Rostock schnell reagieren und verständlich informieren. Sonst droht ihnen auch ohne Urteil eine Kostenklatsche.

Wer Opfer eines Angriffs  von Cyberkriminellen auf seine Social-Media-Kanäle wird, erlebt oft einen digitalen Albtraum: Fremde übernehmen die Identität, sperren den legitimen Eigentümer aus und verbreiten im schlimmsten Fall rechtswidrige Inhalte. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock bringt nun rechtliche Erleichterungen für Betroffene, die sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wehren wollen (Az.: 3 W 62/25). Zugleich sendet die Entscheidung ein Signal an international agierende Plattformbetreiber, ihre Recovery- und Kommunikationsprozesse zu professionalisieren.

Der Fall: Schweigen im digitalen Walde

In dem Verfahren verlor eine in Deutschland ansässige Nutzerin durch eine feindliche Übernahme den Zugriff auf ihre Social-Media-ProfileDa sie befürchten musste, dass die Angreifer unter ihrem Namen strafbare oder haftungsrelevante Inhalte publizieren, forderte sie den Plattformbetreiber zur schnellen Hilfe aufDie Reaktion des Tech-Konzerns war jedoch symptomatisch für die Branche: Er verschickte lediglich eine automatisierte, komplett in englischer Sprache verfasste E-Mail, die eine bloße Bearbeiternummer enthieltAuf ein anschließendes anwaltliches Schreiben mit einer klaren Fristsetzung reagierte das Unternehmen überhaupt nicht.

Daraufhin zog die Betroffene vor Gericht, um per einstweiliger Verfügung die Wiedereinräumung ihres Zugangs zu erzwingen. Nachdem der Betreiber die Konten im Laufe des Verfahrens schließlich sperrte, erklärten beide Seiten den Rechtsstreit für erledigtWährend das Landgericht Rostock der Nutzerin noch die gesamten Verfahrenskosten aufbürden wollte, korrigierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung nun und legte der Plattform zwei Drittel der Kosten auf.

Der Anspruch: Plattformen stehen in der Pflicht

In den Entscheidungsgründen räumt der 3. Zivilsenat mit einigen Verteidigungsstrategien der Tech-Konzerne auf. Er stellt klar, dass sich ein Anspruch auf Wiederherstellung des Zugangs direkt aus den vertraglichen Nebenpflichten gemäß § 241 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Dabei umgehen die Richter geschickt die seit Jahren geführte Diskussion über die genaue Vertragstypisierung von Social-Media-Nutzungsverträgen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt, schuldet der Betreiber demnach die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Plattform.

Da ein User nach einem Hack keinerlei technische Möglichkeit besitzt, die Sperre selbst zu überwinden, verdichtet sich diese Leistungssicherungspflicht des Anbieters im Ernstfall laut dem Beschluss zu einer konkreten Pflicht zur Unterstützung. Ferner greife hier die Schutzpflichtkomponente: Weil Angreifer die Identität des Opfers missbrauchen könnten, sind dessen höchstpersönliche Rechte und Vermögenswerte massiv bedroht.

Ein Hack ist Grund genug für Eile

Als wegweisend für die Praxis erweist sich die Positionierung des Gerichts zur Dringlichkeit. Das Landgericht hatte das Risiko der Klägerin noch als rein spekulativ abgetan. Das OLG widerspricht dem vehement: Wer ein fremdes Konto kapere, verfolge damit in der Regel keine lauteren Motive. Allein der Umstand der feindlichen Übernahme indiziere bereits ein Missbrauchsrisiko und rechtfertige den Weg des Eilrechtsschutzes, ohne dass Betroffene abwarten müssen, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Allerdings zog der Senat auch eine prozessuale Grenze. Im Eilverfahren kann nicht direkt die vollständige Rückgabe des Kontos verlangt werden, da dies die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens unzulässig vorwegnehmen würde. Zum Schutz des Nutzers reicht im ersten Schritt eine umfassende Sperrung des Profils aus, um Missbrauch zu verhindern. Wer im Antrag sofort die volle Freischaltung fordert, riskiert daher ein prozessuales Teilunterliegen und damit eine anteilige Kostentragung.

Teures Schweigen auf Englisch

Das wirtschaftlich spannendste Detail der Entscheidung betrifft die Kommunikation der Anbieter. Der Plattformbetreiber hatte sich darauf berufen, dass er das Konto intern bereits vor der Antragstellung in einen Sicherheitsmodus versetzt hatte und die Nutzerin ohnehin per Mail informiert worden sei. Das ließen die Richter nicht gelten. Eine algorithmisch generierte, englischsprachige Nachricht mit einer Ticketnummer sei für einen deutschen Verbraucher weder hinreichend verständlich noch ein verlässliches Zeichen dafür, dass das Problem zeitnah gelöst werde.

Wer als internationaler Konzern auf dem deutschen Markt agiert, muss bei sicherheitsrelevanten Vorfällen in verständlicher Landessprache kommunizieren. Lässt ein Anbieter zudem anwaltliche Fristen fruchtlos verstreichen, gibt er dem Nutzer damit berechtigten Anlass zur Klage. Er muss folglich auch für die Gerichtskosten aufkommen, selbst wenn er im Hintergrund bereits Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Für Betroffene wird der Gang vor Gericht damit dem IT-Rechtler Jens Ferner zufolge spürbar risikoärmer, während der Druck auf die Rechtsabteilungen der sozialen Netzwerke wächst.

Stefan Krempl

EU-Satellitenfrequenzen: Brüssel plant Angriff auf Musks Starlink und Amazon

Die EU-Kommission will zwei Drittel begehrter Frequenzen für europäische Betreiber reservieren und riskiert so Streit mit den USA.

Brüssel holt zum Gegenschlag im All aus. Nach Jahren der Dominanz US-amerikanischer Tech-Giganten im Orbit plant die EU-Kommission eine Kehrtwende in der Weltraumpolitik. Wie aus Brüsseler Kreisen schon vorab verlautete, will die Regierungsinstitution den Großteil strategisch wichtiger Satellitenfrequenzen ab dem kommenden Jahr für heimische Unternehmen reservieren. Konkret geht es um ein begehrtes Spektrum für mobile Satellitenkommunikation, das es Smartphones, vernetzten Fahrzeugen und IoT-Geräten ermöglicht, selbst in entlegenen Regionen ohne Mobilfunknetz nahtlos zu kommunizieren. Bislang befindet sich dieses Frequenzband vollständig unter Kontrolle von US-Konzernen. Mit dem neuen Vorstoß würde Washington im besten Fall nur noch ein Drittel des Kuchens verbleiben. Ein Schritt, der eine neue geopolitische Bruchlinie zwischen der EU und den USA aufreißt.

Am Mittwoch hat die Kommission den Verordnungsvorschlag für das harmonisierte 2-Gigahertz-Band (GHz) vorgelegt. Henna Virkkunen, die für technologische Souveränität zuständig ist, betonte: Eine flächendeckende Satellitenkonnektivität sei unerlässlich, um die Widerstandsfähigkeit der Netze zu stärken und Direct-to-Device-Dienste (D2D) auf Mobilgeräte zu bringen.

Der Plan sieht vor, das Spektrum in drei Blöcke von jeweils 10 Megahertz aufzuteilen. Ein Drittel ist exklusiv für staatliche Zwecke und militärische Sicherheit reserviert, bereitgestellt von einem EU-Betreiber, der die Integration in das künftige europäische Prestigeprojekt IRIS² sicherstellt. Die übrigen zwei Drittel sind für kommerzielle Zwecke wie das Internet der Dinge, Fitness-Tracker oder Notfallgeräte vorgesehen. Ein dritter Block könnte auch für außereuropäische Akteure offenbleiben. Doch dieser überschaubare Rest würde die aggressive Expansion von SpaceX mit Starlink oder Amazons Kuiper-Projekt auf dem Kontinent deutlich bremsen.

Bislang sind die entsprechenden MSS-Lizenzen, die seit 2009 vergeben wurden, in den Händen der US-Satellitenbetreiber Viasat und EchoStar. Diese laufen im Mai 2027 aus, weshalb die Kommission nun einheitliche rechtliche Regeln für die Zukunft aufstellen will. Ein Blick in die strengen Vergabekriterien des Brüsseler Verordnungsentwurfs offenbart die hohen Hürden: Bewerber müssen verbindliche Abkommen vorweisen, wonach die Satelliten zwingend innerhalb des Territoriums der EU-Mitgliedstaaten gefertigt und auch von dort aus gestartet werden müssen.

Ferner ist der Aufbau von Erdfunkstellen (Gateway Earth Stations) auf EU-Boden vorgeschrieben. In Brüssel wird das Vorhaben offiziell nicht als gezielter Ausschluss ausländischer Marktteilnehmer dargestellt. Es handle sich vielmehr um einen legitimer Akt zur Sicherung der eigenen kritischen Infrastruktur, da andere Regierungen wie die USA seit jeher ähnlich protektionistisch agierten. Ein Kommissionssprecher verwies darauf, dass Weltraumkonnektivität ein Schlüsselbaustein der Verteidigung sei.

Unterstützung erhält die Kommission von Mitgliedstaaten wie Spanien und Frankreich, die eine Stärkung der heimischen Industrie fordern. Um die Fronten im europäischen Wirtschaftsraum nicht unnötig zu verhärten, sollen auch Unternehmen aus Großbritannien und Norwegen als europäische Bieter anerkannt werden.

Trotzdem birgt die Initiative politischen Sprengstoff, da sie nur wenige Tage nach der mühsamen Einigung auf ein neues Handelsabkommen zwischen der EU und den USA startet. Die US-Regierung dürfte die Pläne als unfaire Diskriminierung auffassen. Bereits in der Vergangenheit hatte die US-Telekommunikationsaufsicht FCC vor Maßnahmen gewarnt, die Raumfahrtunternehmen der Vereinigten Staaten einseitig benachteiligen. Vergeltungsmaßnahmen aus Washington gelten als wahrscheinlich, sollte Brüssel den Entwurf unverändert durchsetzen. Bis zu einer Einigung zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten könnte die Kommission die aktuellen Lizenzen von Viasat und EchoStar vorübergehend verlängern, um den Institutionen Zeit für Verhandlungen zu geben.

Stefan Krempl

Chinas digitale Rasterfahndung: Wie Peking nun auch Ausländer schier lückenlos überwacht

Ein von Bloggern entdecktes Datenleck enthüllt ein gigantisches KI-Überwachungssystem, das gezielt westliche Journalisten, Touristen und Geschäftsleute durchleuchtet.


Die Perfektionierung des chinesischen Überwachungsstaates ist längst kein Geheimnis mehr. Was in der Uigurenregion Xinjiang als digitales Freiluftgefängnis begann, weitet sich rasant zu einem landesweiten Kontrollnetz aus, das vor den Staatsgrenzen keinen Halt machtEin Fund von IT-Sicherheitsexperten des Investigativ-Blogs NetAskari belegt nun erstmals schwarz auf weiß, wie akribisch und lückenlos die Volksrepublik inzwischen auch ausländische Staatsbürger ins Visier nimmt.


Durch eine Unvorsichtigkeit chinesischer Softwareentwickler geriet ein Prototyp einer polizeilichen Benutzeroberfläche ungesichert ins InternetDie darin enthaltenen Datensätze stammen nicht aus einer Simulation, sondern von realen Ausländern, die sich im Land aufhalten. IT-Analysten gehen daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass solche Überwachungs-Dashboards in verschiedenen Modifikationen bereits landesweit im Einsatz sind.

Die Blogger haben sich auf die digitale Überwachung in China spezialisiert und nutzen vorwiegend Open-Source-Intelligence-Methoden. Betrieben wird die Plattform von Marc Hofer, einem erfahrenen Cybersicherheits-Analysten und Journalisten des Netzwerks Organized Crime and Corruption Reporting Project. Er kennt die Verhältnisse vor Ort durch seine frühere Tätigkeit als Kameramann für die britischen Fernsehsender Sky News und ITV in Peking bestens.

Die offen gelegte Benutzeroberfläche war konkret für die Sicherheitsorgane der kreisfreien Stadt Zhangjiakou konzipiert. Das ist eine Region nahe Peking, die als Skigebiet und olympischer Austragungsort dient. Das System teilt ausländische Besucher in feingliedrige Kategorien ein. Erfasst werden Geschäftsleute, Angestellte ausländischer Firmen samt Angehörigen, Techniker, Lehrer, Ehepartner, Sprachschüler sowie Personen auf Familienbesuch. Besonders brisant ist ein separater Menüpunkt für JournalistenAnders als beim Rest der Datenbank sind hier nicht nur lokale Besucher hinterlegt, sondern die Daten aller in ganz China registrierten ausländischen BerichterstatterDie Polizei kann so bei einer Einreise in den Bezirk sofort ein umfassendes Profil abrufen. Ein weiterer Fokus liegt auf Bürgern der „Five Eyes“-Staaten sowie auf Personen mit Verbindungen nach Hongkong, Macau und Taiwan.

Das System fungiert laut dem Bericht als gigantischer Datenstaubsauger. Den Grundpfeiler bilden Millionen Überwachungskameras, die Passanten mittels Gesichts- und Gangarterkennung permanent identifizieren. In Zhangjiakou gehen die Behörden sogar so weit, die Passfotos der Skipässe direkt mit der Polizeidatenbank abzugleichen. Dazu kommt die lückenlose digitale Erfassung des analogen Lebens: Jeder Krankenhausbesuch, jede elektronische Bezahlung, die Nutzung von Verkaufsautomaten, der Benzinverbrauch und selbst Toilettengänge werden registriert. Kombiniert wird dies mit Smartphone-Daten wie GPS-Positionen, Websuchen, App-Aktivitäten und Telefonaten, um tägliche Routinen millimetergenau zu protokollieren.

Aus dieser Datenfusion strickt eine Künstliche Intelligenz, die stark an die US-Polizeisoftware Palantir erinnert, ein sogenanntes holografisches Profil. Das System analysiert Handy-Nachrichten, Mails und persönliche Treffen, um komplexe Beziehungsgeflechte visuell darzustellen. Die KI soll automatisch erkennen, wer mit wem befreundet ist, wer zusammenwohnt oder dieselbe Schule besucht. Ziel ist es, das künftige Verhalten der Zielpersonen vorherzusagen. Sogar das automatisierte Verfassen von Polizeiberichten übernimmt die Software bereits über eine integrierte Funktion.

In der finalen Version soll das System jedem Einwohner automatisch ein individuelles Risikolevel zuweisen (Citizen Score). Während diese Funktion im geleakten Prototyp noch fehlte, zeigt das Projekt die Ambition Chinas, eigene Sicherheits-KI-Lösungen auf Weltniveau zu etablieren. Solche Systeme sind zwar bei der klassischen Kriminalitätsbekämpfung effektiv. In den Händen eines autoritären Regimes dienen sie jedoch primär der sozialen und politischen Kontrolle. Die größte Gefahr lauert in einer künftigen Vermarktung an Drittstaaten: Als schlüsselfertiges Exportprodukt weckt die KI-Überwachung bereits Begehrlichkeiten bei Autokraten weltweit.

Stefan Krempl