Trotz scharfer Kritik von Bürgerrechtlern will Brüssel das umstrittene UN-Abkommen per Zusatzprotokoll auf weitere Straftatbestände ausweiten.
Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen Ratsbeschluss vorgelegt, um im Namen der Europäischen Union an den anstehenden Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zur neuen UN-Cybercrime-Konvention teilzunehmen. Das globale Abkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Computerkriminalität und zum grenzüberschreitenden Austausch elektronischer Beweismittel war am 24. Dezember 2024 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und im Oktober 2025 in Hanoi zur Unterzeichnung ausgelegt worden.
Die EU und zahlreiche Mitgliedstaaten wie Deutschland haben den Vertrag gezeichnet. Das EU-Parlament erteilte im Mai seine Zustimmung. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürgerrechtsorganisationen warnen aber seit Langem eindringlich vor dem Regelwerk. Sie befürchten, dass die weitgehenden Befugnisse zur Überwachung und Datenübergabe von autoritären Staaten missbraucht werden könnten, um Regimekritiker, Journalisten und Aktivisten grenzüberschreitend zu verfolgen und Grundrechte auszuhöhlen.
Ungeachtet dieser Bedenken läutet Brüssel nun die nächste Phase der internationalen Regeldefinition ein. Gemäß der UN-Resolution 79/243 soll das Ad-hoc-Komitee der Vereinten Nationen ein Ergänzungsprotokoll ausarbeiten, das vor allem die Aufnahme weiterer Straftatbestände prüfen und festlegen soll. Für diese Verhandlungen sind zwei zehntägige Sitzungen angesetzt: Die erste Verhandlungsrunde soll vom 18. bis 29. Januar 2027 in Wien stattfinden, gefolgt von einer zweiten Runde im Jahr 2028 in New York. Erst wenn mindestens 60 Staaten der Hauptkonvention beigetreten sind, werden die Ergebnisse der Vertragsstaatenkonferenz zur finalen Entscheidung vorgelegt.
In ihren Richtlinien betont die EU-Kommission, dass der Verhandlungsprozess offen, inklusiv und transparent gestaltet werden müsse und auch Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft das Einbringen ihrer Positionen ermöglichen sollte. Ferner fordert Brüssel, dass vor der inhaltlichen Ausarbeitung zunächst geprüft werden müsse, ob ein solches Zusatzprotokoll überhaupt notwendig, sinnvoll und machbar sei.
Sollte die Entscheidung für inhaltliche Gespräche fallen, will die Kommission sicherstellen, dass Straftatbestände präzise, eng gefasst sowie technologieneutral definiert werden. Ein zentraler Punkt betrifft Delikte, die nicht zwingend Computerkriminalität im engeren Sinne darstellen, aber durch IT-Systeme ermöglicht oder in ihrer Wirkung erheblich verstärkt werden – wie etwa Terrorismus, Menschenhandel oder organisierte Kriminalität.
Um den kritischen Einwänden rund um Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit zu begegnen, unterstreicht die Empfehlung, dass jegliches Zusatzprotokoll mit der EU-Grundrechtecharta, dem Unionsrecht und bestehenden internationalen Verträgen wie der Budapester Cybercrime-Konvention vereinbar sein müsse. Die strikten Schutzstandards für Grundrechte und das Recht auf Verweigerung der Zusammenarbeit nach den Vorgaben des Hauptabkommens sollten uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Kommission wird als Verhandlungsführerin für die EU fungieren und dabei eng mit den EU-Ländern und den zuständigen Ratsarbeitsgruppen zusammenarbeiten, um eine einheitliche Position Europas zu gewährleisten.
Stefan Krempl