Freitag, 27. Februar 2026

Überwachung durch die Hintertür: Dobrindts Plan gegen die KI-Verordnung

Interne Protokolle enthüllen, wie Innenminister Dobrindt europäische Schutzregeln aufweichen will, um biometrische Gesichtserkennung und Palantir zu ermöglichen.

In den Fluren der Brüsseler Machtzentren geht es derzeit um weit mehr als nur um technische Details. Es geht um die Frage, ob die mühsam erkämpfte europäische KI-Verordnung (AI Act) bereits ausgehöhlt wird, bevor sie ihre volle Wirkung entfalten kann. Im Zentrum dieser Entwicklung steht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Während die Öffentlichkeit noch über die Grenzen der digitalen Überwachung debattiert, arbeitet das Innenministerium hinter den Kulissen bereits an der Demontage der regulatorischen Leitplanken. Ein internes Protokoll eines Treffens der EU-Innenminister vom Januar 2026, das FragDenStaat veröffentlicht hat, offenbart die Strategie: Was gesetzlich verboten ist, soll durch eine "Korrektur" der Auslegungsregeln doch noch ermöglicht werden.

Der Vorstoß unter "Verschiedenes"

Es war ein Termin, bei dem es eigentlich um Abschiebungen und Migrationsfragen ging. Doch unter dem unscheinbaren Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ brachte Dobrindt ein Thema ein, das Datenschützer und Bürgerrechtler gleichermaßen alarmiert. Er forderte eine Korrektur der Leitlinien für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Sein Argument: Die aktuellen Vorgaben der KI-Verordnung würden die Arbeit der Sicherheitsbehörden massiv einschränken, insbesondere im Bereich der Biometrie.

Dobrindts Pläne für den Sicherheitsapparat sind ambitioniert. Er forciert den bundesweiten Einsatz der umstrittenen Datenanalyse-Software des US-Anbieters Palantir und will Bundespolizei sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) erlauben, Personen mittels automatisierter Gesichtserkennung im Internet aufzuspüren. Ein biometrischer Abgleich mit den schier unendlichen Bilddaten des Netzes wäre ein Quantensprung für die Ermittlungsbehörden – und ein Albtraum für die Anonymität im öffentlichen Raum.

Leitlinien als politischer Hebel

Das Problem für den Innenminister: Die 2024 verabschiedete KI-Verordnung zieht hier klare Grenzen. Bestimmte Formen der biometrischen Kategorisierung und Massenüberwachung sind schlicht untersagt. Doch das Gesetz lässt Spielraum bei der Definition dessen, was als "hochriskant" (erlaubt unter Auflagen) und was als "verboten" gilt. Hier kommen die Leitlinien der EU-Kommission ins Spiel. Diese sind zwar formal nicht bindend, dienen aber Gerichten und Behörden als maßgebliche Orientierungshilfe.

Genau hier setzt Dobrindt an. Da die Leitlinien für Hochrisiko-Systeme derzeit noch erarbeitet werden, bietet sich ein Zeitfenster für politische Einflussnahme. Ulrich Kelber, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, sieht darin ein gefährliches Manöver. Er wirft dem Minister vor, EU-Recht bis zur Unkenntlichkeit dehnen zu wollen. Gemeinsam mit Organisationen wie Amnesty International und dem Chaos Computer Club hatte Kelber bereits gewarnt, dass Dobrindts Pläne zur Internet-Gesichtserkennung gegen geltendes europäisches Recht verstoßen.

Rückendeckung aus Brüssel

Besonders pikant ist die Reaktion auf europäischer Ebene. Den Protokollen zufolge stieß Dobrindt bei Magnus Brunner, dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, auf offene Ohren. Brunner sicherte eine „vollumfängliche“ Unterstützung zu und versprach, die gewünschten Korrekturen gegenüber der zuständigen Generaldirektion DG Connect zu vertreten. Kritiker wie Ella Jakubowska von der Organisation EDRi sehen darin einen Rollenkonflikt: Die Aufgabe der Kommission sei der Schutz des Rechts, nicht dessen Aufweichung zugunsten nationaler Überwachungsinteressen.

Der Vorstoß fügt sich in ein größeres Bild ein, das unter dem Schlagwort „Digitaler Omnibus“ firmiert. Dieses Gesetzespaket soll eigentlich Bürokratie abbauen, wird aber laut Beobachtern von massiver Lobbyarbeit aus den USA und der Tech-Branche begleitet, um Datenschutzstandards im KI-Wettlauf zu senken.

Rechtswidrige Superdatenbank?

Während Dobrindt in Brüssel taktiert, wächst der Widerstand im Inland. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bestätigt nun die Einschätzung von AlgorithmWatch: Eine Superdatenbank zur KI-Gesichtserkennung, wie sie das Ministerium plant, wäre rechtswidrig. Dass die Wissenschaftler ihre Analyse auf geleakte Entwürfe stützen mussten, weil das Ministerium den fertigen Kabinettsentwurf seit Monaten zurückhält, verleiht der Debatte eine zusätzliche Schärfe. Für Matthias Spielkamp von AlgorithmWatch ist das Vorgehen des Ministers schlicht „dreist“. Es gehe darum, Bilder vom Familienfest bis zum Strandurlaub ohne Anlass analysierbar zu machen – ein direkter Angriff auf die Grundrechte, den man sonst nur aus autoritären Kontexten kenne.

Quantensicher durchs Hinterland: Glasfaser-Langstrecke besteht Praxistest

Ein deutsches Forschungskonsortium vernetzt Berlin, Frankfurt und die Provinz per Quantenschlüssel-Verteilung und beweist die Reife für kritische Infrastrukturen.

Die Vision eines abhörsicheren Internets hat einen Schritt in Richtung Alltag gemacht. Nach über drei Jahren intensiver Forschungsarbeit hat das Konsortium „Q-net-Q“ unter der Leitung der Hochschule Nordhausen demonstriert, dass die Quantenschlüssel-Verteilung (Quantum Key Distribution, QKD) längst den Kinderschuhen der Laborversuche entwachsen ist. Auf einer beeindruckenden Distanz von 680 Kilometern zwischen Berlin und Frankfurt am Main sowie in regionalen Testnetzen wurde nachgewiesen, dass die Technologie reibungslos mit bestehender Glasfaserinfrastruktur und Hardware verschiedener Hersteller harmoniert. Damit steht eine technologische Blaupause für die künftige europäische Sicherheitsarchitektur bereit, die selbst gegen Angriffe durch künftige Quantencomputer gewappnet ist.

Vom Rechenzentrum in den Gesundheitskiosk

Das Herzstück des Projekts bildete die Verbindung zwischen den Metropolen und dem ländlichen Raum. Während das Fraunhofer-Institut für Nachrichtentechnik (HHI) in Berlin die Federführung für die Langstrecke zum Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt übernahm, fungierte das thüringische Sundhausen als Schauplatz für den harten Praxistest. Dass die Wahl auf einen dortigen Gesundheitskiosk fiel, unterstreicht den gesellschaftlichen Fokus des Vorhabens. In Zeiten zunehmender Telemedizin und knapper Hausarztkapazitäten im ländlichen Raum ist der Schutz hochsensibler Patientendaten eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz digitaler Versorgungsmodelle. In einer Live-Demonstration wurden Vitalparameter wie Puls und Sauerstoffsättigung über einen Quanten-Access-Point verschlüsselt und in Echtzeit an das Universitätsklinikum Jena übertragen, wo sie direkt in den ärztlichen Workflow einflossen.

Die technische Herausforderung bestand vor allem darin, die extrem schwachen Lichtsignale der Quantenkommunikation über hunderte Kilometer stabil zu halten. Auf der 680 Kilometer langen Strecke kamen sogenannte Trusted Nodes zum Einsatz, die den kontinuierlichen Schlüsselaustausch sicherstellten. Das Fraunhofer-Zentrum in Erfurt diente dabei als strategischer Knotenpunkt, an dem die Steuerung der klassischen Kommunikation und die Hardware-Kontrolle der verschiedenen Testumgebungen zusammenliefen. Um die unvermeidlichen Signalverluste auf der Langstrecke zu minimieren, setzten die Forscher auf hocheffiziente Detektionstechnologien und eine softwaredefinierte Netzwerksteuerung. Letztere ist der Schlüssel zur Interoperabilität: Sie ermöglichte es, Hardware unterschiedlicher Hersteller in einem gemeinsamen System zu bündeln – eine zwingende Voraussetzung für den kommerziellen Rollout in gewachsenen Netzstrukturen.

Souveränität für die europäische Infrastruktur

Das mit rund 11,8 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der EU geförderte Projekt belegt die digitale Souveränität, die durch heimische Hochtechnologie erreicht werden kann. Die beteiligten Institutionen, darunter die Technischen Universitäten in Berlin und München sowie die FAU Erlangen-Nürnberg, haben eine Systemarchitektur geschaffen, die nicht auf isolierte Speziallösungen angewiesen ist. Laut den Projektverantwortlichen ist das System nun so robust, dass es auf handelsüblichen Glasfaserleitungen funktioniert und damit bereit für den breiten Einsatz in kritischen Infrastrukturen ist.

Mit dem erfolgreichen Abschluss von Q-net-Q ist bewiesen, dass die Quantenautobahn keine theoretische Spielerei mehr ist. Die Integration in bestehende IKT-Netze zeigt, dass der Schutz vor künftigen Entschlüsselungstechnologien bereits heute implementiert werden kann. Während Berlin und Frankfurt das Rückgrat bilden, beweist der Keller des Gesundheitskiosks in Sundhausen, dass die Sicherheit dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird: beim Bürger.

Forschung als digitale Festung: Bär startet Offensive für Cybersicherheit

Mit einem neuen Eckpunktepapier stellt das Forschungsministerium die Weichen für die technologische Souveränität und eine resiliente digitale Infrastruktur.

Die zunehmende Vernetzung von Alltag, Wirtschaft und staatlichem Handeln bietet enorme Chancen, macht die Bundesrepublik jedoch gleichzeitig verwundbarer denn je. Ob kognitive Angriffe, digitale Erpressung oder die gezielte Sabotage kritischer Infrastrukturen – die Bedrohungslage im Cyberraum hat sich massiv verschärft. Als Antwort auf diese geopolitischen und technologischen Herausforderungen hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) nun das Eckpunktepapier „Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse“ vorgelegt. Es bildet das Fundament für ein neues, großangelegtes Forschungsrahmenprogramm, das im Jahr 2027 nahtlos an die aktuelle Förderung anschließen soll.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) unterstreicht die existenzielle Bedeutung dieses Vorhabens für den Standort Deutschland. Cybersicherheit sei weit mehr als ein technisches Detail; sie fungiere als Hebel für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Laut Bär schafft erst ein verlässlicher Schutz das notwendige Vertrauen in die digitale Gesellschaft und bildet die Basis für demokratische Prozesse sowie vernetztes Forschen. Ziel der Strategie ist es, Deutschland im Sinne der Hightech Agenda „cyberresilient“ zu machen – also fähig, Angriffen nicht nur standzuhalten, sondern aus Vorfällen zu lernen und die Funktionsfähigkeit von Staat und Wirtschaft unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.

Das Konzept setzt dabei auf das Label „Cybersicherheit Made in Germany“. Dies steht nicht für nationale Abschottung, sondern für technologische Souveränität durch eigene Kompetenzen, die fest in europäischen Werten verankert sind. Ein zentraler Pfeiler der neuen Ausrichtung ist die Erforschung und Absicherung von Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz und Quantenkommunikation. Während KI einerseits die Abwehr von Angriffen automatisieren kann, entstehen durch sie neue Vektoren für Manipulationen und Deepfakes, die sogar demokratische Wahlen beeinflussen könnten. Die Forschung soll hier Lösungen liefern, die Sicherheit und Grundrechtsschutz von Beginn an – nach dem Prinzip „Values by Design“ – in die Systeme integrieren.

Besonderes Augenmerk liegt auf der praktischen Anwendung. Ein häufiger Kritikpunkt der vergangenen Jahre war die Lücke zwischen exzellenter Grundlagenforschung und marktfähigen Produkten. Das BMFTR will diesen Transfer nun massiv beschleunigen. Durch niedrigschwellige Formate, digitale Testfelder und die Förderung von Open-Source-Technologiebausteinen sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups unterstützt werden. Ziel ist ein lebendiges Innovationsökosystem, in dem wissenschaftliche Erkenntnisse zügig in robuste Sicherheitslösungen für Lieferketten, Krankenhäuser oder Kraftwerke fließen.

Auch die menschliche Komponente wird nicht vernachlässigt. Das Papier sieht vor, die Ausbildung von Fachkräften zu stärken und Deutschland für internationale Talente attraktiver zu machen. Gleichzeitig soll die Cybersicherheitskompetenz in der breiten Bevölkerung gefördert werden, denn Sicherheit dürfe nicht kompliziert sein, sondern müsse einfach und benutzerfreundlich funktionieren.

Der nun angestoßene Roadmapping-Prozess ist explizit partizipativ gestaltet. Ein Fachkreis aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird das Programm bis zu seiner geplanten Veröffentlichung im ersten Quartal 2027 begleiten. Damit sendet das BMFTR ein klares Signal: Die digitale Souveränität Deutschlands ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nur durch eine enge Verzahnung von Spitzenforschung, staatlicher Vorsorge und unternehmerischem Geist dauerhaft gesichert werden kann.

EU-Gerichtshof rügt Ungarn: Lizenzentzug für Klubrádió war rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof stuft das Vorgehen gegen den kritischen Sender als Verstoß gegen EU-Recht und die Medienfreiheit ein.

In In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am heutigen Donnerstag festgestellt, dass Ungarn durch die Verweigerung von Funkfrequenzen für den Radiosender Klubrádió massiv gegen Unionsrecht verstoßen hat. Die Entscheidung der Richter markiert einen bedeutenden Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit in Europa und rügt die restriktive Medienpolitik der Regierung in Budapest. Der Fall Klubrádió gilt seit Jahren als Symbol für den schwindenden Medienpluralismus in Ungarn, da der Sender als eine der letzten unabhängigen Stimmen im Land galt, bevor er gezwungen wurde, seinen Betrieb über UKW einzustellen und ins Internet auszuweichen.

Der Ursprung des Rechtsstreits liegt im Jahr 2021, als der ungarische Medienrat die Verlängerung der Sendelizenz für Klubrádió auf der Frequenz 92,9 MHz im Sendegebiet Budapest ablehnteDer Rat begründete dies mit zwei Verstößen gegen die Pflicht zur monatlichen Unterrichtung über SendequotenNach ungarischem Recht führte ein solcher wiederholter Verstoß automatisch zum Ausschluss einer VertragsverlängerungDer EuGH stellte nun jedoch klar, dass diese Regelung unverhältnismäßig istDa es sich lediglich um geringfügige und rein formale Fehler handelte, die zudem bereits geahndet und behoben waren, hätte der Lizenzentzug nicht als automatische Folge eintreten dürfen.

Besonders kritisch bewerteten die Luxemburger Richter auch die anschließende Ausschreibung der FrequenzKlubrádió hatte sich erneut beworben, wurde jedoch vom Medienrat wegen angeblicher Mängel im Programmplan und einer unzureichenden finanziellen Ausstattung für ungültig erklärtDer Gerichtshof widersprach dieser Argumentation deutlich: Die Anforderungen an das Eigenkapital seien in den Ausschreibungsbedingungen gar nicht vorgesehen gewesen und zudem sachlich nicht gerechtfertigt, solange die Lebensfähigkeit des Bewerbers nicht ernsthaft in Zweifel steheAuch die monierten Unregelmäßigkeiten im Programmplan seien so minimal gewesen, dass ihre Korrektur den Kern der Bewerbung nicht verändert hätte.

Über die technischen Aspekte der Frequenzvergabe hinaus geht das Urteil hart mit dem ungarischen Staatsapparat ins Gericht. Die Richter stellten fest, dass Ungarn gegen den Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen hat, da Entscheidungsfristen massiv überschritten wurden und das Ausschreibungsverfahren nicht rechtzeitig organisiert wurde, um einen lückenlosen Sendebetrieb zu ermöglichen. Dies deutet auf eine gezielte Verzögerungstaktik hin, die darauf abzielte, den Sender mundtot zu machen.

Ein zentraler Pfeiler des Urteils ist der Verweis auf Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen UnionDer EuGH betonte, dass jede nationale Maßnahme, die den Zugang von Sendeunternehmen zu Funkfrequenzen einschränkt, einen Eingriff in die Medienfreiheit darstelltDa die Ungarn vorgeworfenen Verstöße lediglich administrativer Natur waren, wertet das Gericht das Vorgehen als ungerechtfertigten Angriff auf die InformationsfreiheitDas Urteil verpflichtet Ungarn nun, die festgestellten Verstöße unverzüglich abzustellenSollte die Regierung in Budapest dem Urteil nicht nachkommen, drohen der Europäischen Kommission zufolge in einem weiteren Verfahren empfindliche finanzielle Sanktionen. Für die europäische Medienlandschaft setzt diese Entscheidung ein klares Zeichen gegen die Instrumentalisierung von Verwaltungsrecht zur Unterdrückung kritischer Berichterstattung.

Mittwoch, 25. Februar 2026

Gratis-Roaming: EU will Mobilfunk-Grenzen zum Westbalkan einreißen

Die EU-Kommission plant das Ende der Roaming-Gebühren für Reisende zwischen der EU und Südosteuropa – ein wichtiger Schritt zur digitalen Integration.

Wer heute von München nach Tirana oder von Belgrad nach Wien reist, muss beim Blick auf die Smartphone-Nutzung oft noch vorsichtig sein. Zwar haben freiwillige Abkommen der Mobilfunkbetreiber die Kosten in den letzten Jahren bereits gesenkt, doch das echte „Roam Like at Home“-Gefühl, wie man es innerhalb der Europäischen Union kennt, fehlt bisher. Das soll sich nun grundlegend ändern. Die EU-Kommission hat offiziell vorgeschlagen, Verhandlungen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien aufzunehmen. Ziel ist es, diese sechs Länder vollständig in das EU-Roaming-Regime zu integrieren, sodass Telefonate, SMS und mobiles Surfen über die Grenzen hinweg ohne zusätzliche Aufschläge möglich werden.

Dieser Vorstoß ist weit mehr als nur eine Erleichterung für Urlauber. Er ist ein zentraler Baustein des sogenannten Wachstumsplans für den Westbalkan aus dem Jahr 2023. Die Strategie der Kommission verfolgt dabei einen pragmatischen Ansatz: Anstatt erst auf den formalen EU-Beitritt der Staaten zu warten, der sich seit Jahren hinzieht, sollen die Bürger und Unternehmen bereits vorab von den konkreten Vorteilen des EU-Binnenmarktes profitieren. Die Kommission spricht hier von einer schrittweisen Integration, die den Menschen in der Region zeigt, dass der europäische Weg einen direkten Einfluss auf ihren Alltag und ihren Geldbeutel hat.

Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass die sechs Partnerländer ihre nationalen Gesetze vollständig an die strengen EU-Vorgaben für den Mobilfunksektor anpassen müssen. Sobald diese Harmonisierung abgeschlossen ist und die bilateralen Abkommen stehen, entfallen die lästigen Roaming-Hürden in beide Richtungen. Das bedeutet, dass nicht nur Menschen aus dem Westbalkan in der EU zu Inlandspreisen telefonieren können, sondern auch EU-Bürger bei Reisen in die Region keine Angst mehr vor hohen Rechnungen beim Datenverbrauch haben müssen. Gerade für Pendler, Studierende und die eng vernetzte Wirtschaft in Südosteuropa stellt dies eine massive bürokratische und finanzielle Entlastung dar.

Die politische Bedeutung wird auch durch die Stimmen aus Brüssel unterstrichen. Henna Virkkunen, die Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologiesouveränität, sieht darin einen wesentlichen Schritt auf dem Weg in die „europäische Roaming-Familie“. Die zuständige Kommissarin für Erweiterung, Marta Kos, hebt zudem hervor, dass die heute in der EU fast schon vergessenen „Schock-Rechnungen“ nach Auslandsreisen für viele Menschen auf dem Westbalkan noch immer bittere Realität sind. Mit der Ausweitung der EU-Regeln wolle man eine Hürde beseitigen, die Familien trenne und die Arbeit von Grenzgängern unnötig erschwere.

Bisher bewegen sich die Mobilfunktarife in der Region in einem Zwischenstadium. Innerhalb der Westbalkan-Staaten gibt es bereits ein regionales Abkommen, das die Kosten gesenkt hat. Auch zwischen der EU und diesen Ländern greifen bereits erste Preisdeckel, die jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen der Provider basieren. Der neue Vorschlag der Kommission zielt nun darauf ab, diese unverbindlichen Lösungen durch eine rechtlich bindende Integration in den EU-Standard zu ersetzen.

Der nächste Schritt liegt nun beim EU-Rat. Die Kommission benötigt von den Mitgliedstaaten das Mandat, um die förmlichen Verhandlungen mit den Partnern aufzunehmen. Da die digitale Integration als einer der unstrittigsten und zugleich effektivsten Wege gilt, die Region enger an die EU zu binden, wird mit einer zügigen Bearbeitung gerechnet. Für die Mobilfunkbranche bedeutet dies mittelfristig eine Umstellung ihrer Abrechnungssysteme, während Nutzer sich auf eine Zeit freuen können, in der die Netzsuche an der Grenze zu Serbien oder Albanien kein finanzielles Risiko mehr darstellt.

Zwischen Kritik und Beleidigung: Verfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit

Karlsruhe rügt Instanzgerichte: Pauschale Verurteilungen wegen „faschistoider“ Vergleiche in E-Mails halten der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand.

Wer seinem Ärger in einer E-Mail Luft macht und dabei zu drastischen historischen Vergleichen greift, wandelt auf einem schmalen Grat. Doch die Grenze zur strafbaren Beleidigung ziehen die Fachgerichte oft zu vorschnell, wie das Bundesverfassungsgericht nun in zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen klargestellt hat. Die Karlsruher Richter gaben zwei Verfassungsbeschwerden statt und hoben Entscheidungen des Landgerichts sowie des Oberlandesgerichts auf. Im Zentrum der Kritik steht dabei vor allem der Umgang mit scharfen Äußerungen gegenüber Amtsträgern und Institutionen, die von den Vorinstanzen zu Unrecht ohne die gebotene Abwägung als reine Schmähkritik abgetan wurden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient das erste Verfahren, in dem ein Vater mit dem Schulleiter des Gymnasiums seines Sohnes aneinandergeraten war. Während der Corona-Pandemie kritisierte der Mann die Schutzmaßnahmen und den Ausschluss seines Sohnes vom Präsenzunterricht massiv. In E-Mails an die Poststelle der Schule sprach er von „faschistoiden Anordnungen“ und warf dem Schulleiter vor, Menschen wie er seien in „früheren dunklen Zeiten stets die größten Stützen des Systems“ gewesen. Er äußerte zudem die Hoffnung, dass Behörden künftig gründlicher „von Faschisten gereinigt“ würden. Die Fachgerichte sahen darin eine strafbare Beleidigung und verurteilten den Mann zu einer Geldstrafe, da es ihm angeblich nur noch um die persönliche Herabsetzung des Schulleiters gegangen sei.

Das Bundesverfassungsgericht widersprach dieser Sichtweise deutlich. Die Richter rügten, dass sich die Instanzgerichte nicht ausreichend mit dem eigentlichen Wortlaut der E-Mail auseinandergesetzt hätten. Insbesondere bei der Formulierung „faschistoide Anordnungen“ fehlte eine genaue Sinnermittlung. Die bloße Annahme, der Beschwerdeführer habe den Schulleiter persönlich diffamieren wollen, reiche nicht aus, wenn die Äußerung erkennbar in eine Sachauseinandersetzung über die Corona-Politik eingebettet ist. Ein „praktisch vollständiger Abwägungsausfall“ wurde den Gerichten attestiert, da sie die Meinungsfreiheit des Vaters gegen das Persönlichkeitsrecht des Schulleiters hätten abwägen müssen, statt die Aussagen pauschal als Schmähkritik einzustufen. Eine solche Schmähung liegt verfassungsrechtlich nur dann vor, wenn die Diffamierung der Person völlig im Vordergrund steht und jedes sachliche Anliegen fehlt – was hier angesichts der Kritik am Schulbetrieb nicht der Fall war.

Auch im zweiten Fall, der die Ziviljustiz betraf, mahnte Karlsruhe mehr Sorgfalt an. Ein Mann hatte nach einer psychiatrischen Unterbringung und Zwangsfixierungen in einem Schreiben den Begriff „psychiatrischer Mob“ verwendet. Ein Oberlandesgericht verweigerte die Zustellung dieses Schreibens mit der Begründung, es handele sich um eine Beleidigung, und definierte „Mob“ kurzerhand als „Abschaum“. Das Verfassungsgericht fand für diese Interpretation deutliche Worte und bezeichnete die Gleichsetzung von „Mob“ und „Abschaum“ als fernliegend. Unter Verweis auf die Etymologie des Wortes – vom lateinischen „mobile vulgus“ für eine aufgewiegelte Menge – kritisierten die Richter, dass der Kontext der erlebten Zwangsmaßnahmen völlig ausgeblendet wurde. Auch hier fehlte die notwendige Prüfung, ob die Äußerung einen sachlichen Kern enthielt.

Beide Fälle zeigen eine klare Tendenz der Karlsruher Rechtsprechung: Die Meinungsfreiheit genießt auch dann hohen Schutz, wenn sie in scharfer, polemischer oder verletzender Form ausgeübt wird, solange ein Bezug zu einer sachlichen Debatte erkennbar bleibt. Fachgerichte dürfen es sich nicht zu einfach machen, indem sie unliebsame oder drastische Begriffe sofort als strafbare Schmähung brandmarken. Die Verfahren wurden nun an die zuständigen Land- und Oberlandesgerichte zurückverwiesen, die erneut prüfen müssen – diesmal unter strikter Beachtung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Meinungsfreiheit.

Rolle rückwärts im Heizungskeller: Experten zerpflücken neues Modernisierungsgesetz

Schwarz-Rot beerdigt das „Habeck-Gesetz“ – doch Wissenschaft, Verbände und Opposition warnen vor einer kostspieligen Sackgasse für Mieter und das Klima.

Gestern Abend präsentierten die Spitzen der Koalition aus Union und SPD die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das im Sommer 2026 in Kraft treten sollDie Kernbotschaft der Bundesregierung: Das umstrittene Heizungsgesetz wird abgeschafftKonkret bedeutet das das Ende der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim HeizungstauschStattdessen setzt die Politik auf „Freiheit statt Verbote“ und erlaubt den uneingeschränkten Neueinbau von Gas- und ÖlheizungenEinzige Hürde ist eine sogenannte „Bio-Treppe“: Ab 2029 müssen diese Anlagen zu mindestens 10 Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden, wobei dieser Anteil bis 2040 stufenweise ansteigen sollParallel dazu wird eine Grüngas- und Grünölquote für Lieferanten eingeführt, die 2028 bei lediglich einem Prozent startet.

Die wissenschaftliche Reaktion auf diese Pläne gleicht einem vernichtenden Urteil. Stefan Thomas vom Wuppertal Institut warnt, dass Deutschland mit der Abschaffung der bisherigen Vorgaben sehenden Auges gegen nationale und europäische Klimaziele sowie geltendes EU-Recht verstößt. Laut Berechnungen des Öko-Instituts reißt das Vorhaben eine massive Klimalücke: Während das alte Gesetz bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO₂ eingespart hätte, bringen die neuen Quoten im selben Zeitraum lediglich zwei Millionen Tonnen Entlastung. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der Grünen, unterstreicht dies und warnt vor einer fortwährenden Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und autokratischen Staaten.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die „Kostenfalle“ für Verbraucher. Martin Pehnt vom ifeu betont, dass die scheinbar günstigen Investitionskosten für Gasthermen trügerisch seien. Durch den EU-Emissionshandel und die Knappheit von Biomasse und Wasserstoff würden die Betriebskosten fossiler Heizungen massiv steigen. Julia Bläsius von Agora Energiewende Deutschland sieht in den Vorschlägen eine Gefahr für Haushalte mit kleinem Geldbeutel. Sie fordert eine schnelle Festlegung der weiteren Stufen der „Biotreppe“, um künftige Preisentwicklungen transparent zu machen. Grüne Gase seien ein rares Gut, das in der Industrie dringender gebraucht werde und deren Preis absehbar explodieren dürfte – ein Umstand, den Taher Saleh als „Geschenk an die Gaslobby“ bezeichnet.

Besonders düster fällt die Prognose für Mieter aus. Da Vermieter oft nach den geringsten Anschaffungskosten entscheiden, könnten sie weiterhin billige Gasheizungen installieren, während die Mietenden die daraus resultierenden hohen Brennstoffpreise tragen müssen. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von einem „klimapolitischen Wortbruch“ und sieht Millionen Haushalte an eine auslaufende Infrastruktur gefesselt. Julia Bläsius mahnt deshalb einen wirksamen Mieterschutz und attraktivere Strompreise für Wärmepumpen an, um Fehlinvestitionen zu verhindern.

Auch die Industrie übt scharfe Kritik. Wolfgang Weber vom ZVEI bemängelt, dass das GMG keine Modernisierung, sondern eine Verkomplizierung darstelle. Statt Verlässlichkeit für Hersteller und Handwerk zu schaffen, produziere die Regierung durch die neuen Quoten zusätzliche Unsicherheit und konterkariere den CO₂-Preis als zentrales Steuerungselement. Während die Wärmeplanung für kleine Kommunen zwar vereinfacht wird, entfällt gleichzeitig die Beratungspflicht beim Heizungskauf. Karen Pittel vom ifo Institut bemängelt zudem das Fehlen jeglicher Folgenabschätzung. Es bleibe unklar, wie die notwendigen Mengen an Biogas nachhaltig beschafft werden sollen, ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen.

Insgesamt fordern Experten wie Bläsius einen automatischen „Rückfallmechanismus“ bis 2030, sollte der Gebäudesektor seine Ziele verfehlen. Ohne solche Korrekturen, so der Tenor der Kritik, bleibe das Modernisierungsgesetz ein Etikettenschwindel, der den Klimaschutz und die soziale Gerechtigkeit gleichermaßen gefährdet.