Donnerstag, 30. Juli 2026

Baden-Württemberg: Grüne Basis verweigert Palantir Gefolgschaft

Eine Urabstimmung der Grünen bringt 92 Prozent Gegenwind für die Polizeisoftware von Palantir, doch die Regierung hält daran fest. Deutsche Firmen bieten Alternativen.


Der parteiinterne Konflikt rund um die US-amerikanische Datenanalysesoftware Palantir Gotham in Baden-Württemberg hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bei einer basisdemokratischen Urabstimmung hat sich die Mitgliedschaft des grünen Landesverbands mit überwältigender Mehrheit gegen den Einsatz der umstrittenen Polizeisoftware ausgesprochen. Von den abgegebenen Stimmen entfielen knapp 92 Prozent auf ein klares Nein zum Softwareprojekt, bei einer für Parteiabstimmungen vergleichsweise hohen Wahlbeteiligung von fast 40 Prozent. Die Initiatoren der Initiative „Stoppt Palantir, sofort!“ sehen darin ein unmissverständliches Signal der Basis für Bürgerrechte, Überwachungsschutz und digitale Souveränität.

Trotz des deutlichen Votums verharrt die grün-schwarze Landesregierung auf ihrem bisherigen Kurs. Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) betonte umgehend, dass der bestehende Vertrag mit dem US-Hersteller unberührt bleibe. Die Exekutive halte an der Vereinbarung fest, bis eine leistungsfähige und praxistaugliche europäische Alternative einsatzbereit sei. Zwar bleibe es das erklärte Ziel der Landesregierung, sich von Anbietern zu lösen, deren weltanschauliche Grundhaltung man nicht teile. Doch im aktuellen Betrieb sieht die Regierungsspitze vorerst keine Handlungsalternative. Ein parlamentarischer Vorstoß der Opposition im Landtag, die Implementierung kurzfristig zu stoppen, scheiterte ebenfalls im Parlament.

Die Darstellung der Exekutive, es gebe derzeit keine einsatzfähigen europäischen oder deutschen Alternativen, löst in der IT-Branche Stirnrunzeln aus. Mehrere heimische Softwareanbieter verweisen auf eigene, ausgereifte Analyseplattformen, die speziell für Behörden und Sicherheitsorgane entwickelt wurden. So bietet etwa die Firma FSZ aus Metzingen mit ihrer Plattform „Yoonite“ ein bereits einsatzbereites System an. Sie beklagt, dass entsprechende Gesprächsangebote an die Regierungsspitze und das Innenministerium bislang unbeantwortet geblieben seien. Auch das Unternehmen Almato aus Stuttgart mit „Bardioc“ sowie die Firmen nnosystec aus Salem und One Data verweisen darauf, dass ihre Plattformen bei Sicherheitsbehörden bereits erfolgreich genutzt würden und eine datenschutzkonforme Grundlage für komplexe Analysen böten.

Weiteren Zündstoff erhält die Debatte durch den bisherigen zeitlichen und finanziellen Verlauf des Projekts. Als das CDU-geführte Innenministerium im März 2025 den Fünfjahresvertrag abschloss – ohne den grünen Koalitionspartner einzubinden –, wurde die sofortige Einsatzbereitschaft als Hauptargument angeführt. Mehr als ein Jahr später ist die Software im Land indes weiterhin nicht im Regelbetrieb. Ein praktischer Wirkbetrieb wird frühestens für Ende 2026 erwartet. Kritiker verweisen darauf, dass aus der versprochenen Sofortlösung ein langwieriges und kostenintensives Unterfangen geworden sei: Die Einführung schlägt mit rund 4,25 Millionen Euro pro Jahr für Betrieb und Umsetzung zu Buche, ergänzt durch jährlich rund fünf Millionen Euro an Lizenzgebühren bis zum Vertragsende 2030.

Neben den finanziellen Aufwendungen wiegen vor allem datenschutzrechtliche und geopolitische Bedenken schwer. Datenschützer befürchten eine Aushebelung der digitalen Souveränität und warnen vor dem US Cloud Act, der US-Behörden unter Umständen Zugriff auf Daten amerikanischer Unternehmen gewährt – selbst wenn diese auf europäischen Servern gehostet werden. Parallel steht die Unternehmensführung von Palantir um Mitgründer Peter Thiel wegen antidemokratischer Äußerungen in der Kritik.

Dass es alternative Wege gibt, zeigt die Beschaffungspolitik anderer Sicherheitsbehörden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz entschied sich kürzlich für die Analyseplattform „ArgonOS“ des französischen Anbieters ChapsVision, deren technische Anbindung bereits weit fortgeschritten ist. Während das Innenministerium in Stuttgart auf unterschiedliche Anforderungsprofile von Polizei und Nachrichtendiensten verweist, drängt die Zeit auf Bundesebene. Im Rahmen des Großprojekts P20 zur Modernisierung der Polizei-IT hat sich das zuständige Bund-Länder-Gremium einstimmig – und damit auch mit Unterstützung Baden-Württembergs – für eine bundesweite Lizenz einer Datenanalyseplattform ab Anfang 2028 ausgesprochen. Angesichts geplanter strenger Vorgaben der Datenschutzkonferenz zur Vermeidung proprietärer Blackbox-Systeme droht dem Ländle im ungünstigsten Fall die Isolierung vom gemeinsamen Datenhaus, sollte es weiterhin auf Palantir setzen.

Stefan Krempl

Kehrtwende im Kabinett: Wie die EEG-Novelle die Energiewende umkrempelt

Die Bundesregierung billigt das EEG 2027 und das Netzpaket: Mehr Markt und weniger Förderung sollen Systemkosten senken, lösen aber scharfe Kritik bei Verbänden aus.


Mit den Entwürfen für die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 und des begleitenden Netzanschlusspakets setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Katherina Reiche (CDU) auf einen Paradigmenwechsel. Die Zeit des ungebremsten Einspeisens unter staatlichem Schutzschirm geht zu Ende. Künftig sollen Marktmechanismen, Netzverfügbarkeit und Eigenverantwortung das Tempo bestimmen. Das Wirtschaftsministerium feiert das Paket als großen Schritt zur Kosteneffizienz, der die explodierenden Kosten für Eingriffe in die Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (Redispatch) von derzeit über drei Milliarden Euro jährlich eindämmen soll. Der Bund betont zwar das Festhalten am 80-Prozent-Erneuerbaren-Ziel bis 2030. Doch aus Wissenschaft, Umweltverbänden und Industrie hagelt es Kritik. Hinter der Fassade von Marktintegration und Effizienz befürchten Kritiker verdeckte Einschnitte, verpasste Netzausbauchancen und gravierende Nachteile für die digitale Infrastruktur.

Strukturell greift die Reform tief in das bisherige Fördersystem ein. Das Prinzip der fixen Einspeisevergütung wird schrittweise gestrichen. Künftig gilt für nahezu alle neuen Anlagen die Pflicht zur Direktvermarktung, womit Strom preissensibel am Markt platziert werden muss. Was bei großen Freiflächenanlagen längst Praxis ist, trifft nun auch das Heimbereich-Segment. Für private Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt Leistung fällt die dauerhafte Einspeisevergütung ab 2027 weg. Stattdessen setzt die Regierung auf Eigenverbrauch und gewährt lediglich einen befristeten Direktvermarktungsbonus für vier Jahre. Wer künftig Solarstrom ohne eigenen Speicher ins Netz speist, muss auch eine dauerhafte Kappung der Einspeisespitzen auf 50 Prozent hinnehmen. Damit wandelt sich die Kombination aus Photovoltaik und Heimspeicher vom optionalen Extra zum faktischen Standard.

Das Ministerium rechtfertigt diesen Schritt mit der höheren Kosteneffizienz von Freiflächenanlagen und verweist auf Kosteneinsparungen im Bundeshaushalt. Die Ausgaben für die EEG-Förderung sollen von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2027 auf moderate 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2032 sinken. Branchenvertreter wie der Bundesverband Solarwirtschaft sehen darin jedoch eine Schönrechnerei. Die finanzielle Entlastung des Bundes werde auf den Markt abgewälzt, was bei kleineren Dachanlagen zu einem Nachfrageeinbruch von bis zu zwei Dritteln führen könnte. Auch Wissenschaftler warnen vor Risiken für den Ausbaupfad, loben jedoch die gezielte Überarbeitung des Referenzertragsmodells, die den Bau von Windkraftanlagen in Süddeutschland ohne teure Sonderboni wirtschaftlich attraktiver mache. Um das Ausbauziel bei Wind an Land zu sichern, setzt der Entwurf 12 Gigawatt an zusätzlichen Ausschreibungsmengen an.

Besonders scharf fällt die Kritik an den Regelungen des parallel beschlossenen Netzanschlusspakets aus. Um Netzengpässe zu bewältigen, entfällt in ausgewiesenen Engpassgebieten künftig unter bestimmten Auflagen der Entschädigungsanspruch für Anlagenbetreiber, wenn deren Strom abgeregelt werden muss. Dieser sogenannte Redispatch-Vorbehalt soll Anreize schaffen, Anlagen gar nicht erst in überlasteten Regionen zu errichten. Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, Simone Peter, sieht darin aber eine unfaire Lastenverteilung. Jahrelange Versäumnisse der Netzbetreiber beim Netzausbau würden nun auf den Rücken der Anlagenbetreiber abgewälzt. Zwar hat das Bundeskabinett die Regelung gegenüber Vorentwürfen auf maximal sechs Jahre befristet und die Entschädigungsfreiheit gedeckelt. Doch Denkfabriken wie Agora Energiewende und der Branchenverband BDEW fordern weiterhin eine genaue Überprüfung der Folgewirkungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.

Eine unerwartete Front tut sich zudem in der Digital- und Telekommunikationsbranche auf. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie der Bitkom sehen den Ausbau von Rechenzentren und Mobilfunknetzen gefährdet. Ursprünglich geplante Sonderrechte für einen prioritären Stromanschluss von Mobilfunkmasten wurden im Energiewirtschaftsrecht gestrichen. Übrig blieb nur eine befristete Auskunftspflicht der Verteilnetzbetreiber. Zudem stößt das neue Recht der Netzbetreiber, vermeintlich ungenutzte Anschlussleistungen wieder zu entziehen, auf Ablehnung. Da digitale Infrastrukturen und Ladeparks Reserven für Spitzenlasten und künftiges Wachstum benötigen, drohe eine pauschale Abschöpfung diese Investitionen zu entwerten.

Auch bei den Fördermodellen für Großprojekte gehen die Meinungen auseinander. Zwar führt der Entwurf zweiseitige Differenzverträge ein, bei denen der Staat in Hochpreisphasen Gewinne oberhalb der Zielmarke abschöpft. Doch ohne flexible Korridore blockiert dies nach Ansicht von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden den Abschluss langfristiger Stromlieferverträge mit der Industrie. Das Gesetz benötigt noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Der Blick der Verbände richtet sich zudem auf den Bundestag. Die Anhörungsfristen im Vorfeld wurden als extrem kurz kritisiert, weshalb die Netz- und Energiebranche im nun folgenden parlamentarische verfahren vehement auf Nachbesserungen drängt, um das Fundament der Energiewende nicht zu gefährden.

Stefan Krempl


Reform: Regierung billigt verlängertes E-Mobilitätsgesetz und neue Regeln fürs E-Laden

Das Elektromobilitätsgesetz soll laut der Bundesregierung bis 2035 gelten. Künftig dürfen auch E-Busse, E-Lkw und Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen vorübergehend an Ladesäulen parken.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Die Reform verlängert den Rechtsrahmen zur Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 und passt zentrale Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im Verkehrssektor an. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass Städte und Gemeinden weiterhin über ein verlässliches Instrumentarium verfügen, um den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe vor Ort gezielt zu unterstützen und die lokale Luftqualität zu verbessern.

Seit seiner Einführung 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz Kommunen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen gezielte Bevorrechtigungen im Straßenverkehr einzuräumen. Dazu zählen unter anderem reservierte Parkplätze, gebührenfreies oder vergünstigtes Parken sowie besondere Zufahrtsrechte. Diese Sonderrechte haben sich in der Praxis bewährt und werden von Städten und Gemeinden intensiv genutzt. Mit der geplanten Novelle sollen die Kommunen nun langfristige Rechtssicherheit sowie erweiterte Handlungsspielräume erhalten.

Eine wesentliche Vereinfachung betrifft das Abstellen von Autos an öffentlichen Ladepunkten. Das Parken während des aktiven Ladevorgangs wird dauerhaft im Gesetz verankert. Künftig dürfen Elektrofahrzeuge dort auch ohne E-Kennzeichen stehen, solange sie tatsächlich laden. Das soll mehr Klarheit für Fahrer schaffen, den Kommunen eine einheitliche Beschilderung erleichtern und Hürden im grenzüberschreitenden Verkehr zu Fall bringen, da ausländische E-Fahrzeuge häufig ohne entsprechendes Sonderkennzeichen unterwegs sind. Gleichzeitig bleibt rechtlich garantiert, dass Ladeplätze ihrem eigentlichen Zweck vorbehalten bleiben und nicht als allgemeine Parkflächen zweckentfremdet werden.

Zudem will die Regierung den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich erweitern. Neben Pkw und leichten Nutzfahrzeugen umfasst das EmoG künftig auch Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw. Damit reagiert die Politik darauf, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikdienstleister ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen. Kommunen erhalten so die Möglichkeit, auch den Schwerlast- und ÖPNV-Verkehr vor Ort gezielt zu bevorrechtigen.

Ergänzend erhalten Städte und Gemeinden die rechtliche Option, E-Fahrzeuge künftig auch von den Gebühren für Anwohnerparkausweise zu befreien oder diese zu reduzieren. Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen werden die Privilegierungsvoraussetzungen an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst, um Fehlanreize zu vermeiden. Abgerundet wird die Novelle durch die Beseitigung bestehender rechtlicher Unklarheiten sowie notwendige Folgeänderungen in angrenzenden Gesetzen.

Ulrich Lange (CSU), parlamentarischer Staatssekretär beim gerade ausgewechselten Bundesminister für Verkehr, hob die praktische Relevanz der Reform hervor: Das EmoG habe sich seit über zehn Jahren bewährt, um Elektromobilität sichtbar und attraktiv zu machen. Die Verlängerung der Bevorrechtigungen, die Erleichterungen beim Laden und die Öffnung für E-Busse sowie schwere E-Lkw schafften moderne Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität.

Die Neuregelung ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Sie soll verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und den Kommunen wirksame Werkzeuge an die Hand geben, um die Mobilitätswende vor Ort aktiv voranzutreiben.

Stefan Krempl

Mittwoch, 29. Juli 2026

KI in Asyl- und Visumverfahren: Bundesregierung will Migrationsverwaltung automatisieren

Ein neues Gesetz soll Behörden entlasten und Verfahren bei Asylanträgen mit KI beschleunigen. Fachverbände wie die GI und Datenschützer warnen vor Diskriminierung und Datenschutzverstößen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das sogenannte KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) auf den Weg gebracht. Die Vorlage, die vom Bundesinnenministerium unter Führung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet wurde, soll den Einsatz digitaler Verfahren und Künstlicher Intelligenz in Asyl-, Visum- und Migrationsverfahren rechtlich absichern und regeln. Die Bundesregierung begründet die Initiative mit einem anhaltend hohen Antragsaufkommen sowie akuten personellen Kapazitätsgrenzen in den Behörden. Ziel sei es, durch automatisierte Datenverarbeitung und KI-Systeme die Effizienz, Qualität, Sicherheit und Einheitlichkeit ausländerrechtlicher Verfahren nachhaltig zu steigern und Sachbearbeiter zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Befugnisse für Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerämter, das Bundesverwaltungsamt, die Bundespolizei und die Landespolizeibehörden vor. Diese sollen personenbezogene Daten nicht nur verarbeiten, sondern gezielt zum Entwickeln, Trainieren, Validieren und Testen von KI-Anwendungen nutzen dürfen. Der Entwurf erlaubt dazu sogar die Verarbeitung sensibler Echtdaten nach Artikel 9 der DSGVO – etwa zur ethnischen Herkunft, zu religiösen Überzeugungen oder zur sexuellen Orientierung – ohne verpflichtende Anonymisierung oder Pseudonymisierung, sofern dies den Entwicklungsaufwand übersteigen oder die Ergebnisqualität beeinträchtigen würde.

Ferner würde das Gesetz zwei zentrale Mechanismen verankern: Ein datei- und informationssystemübergreifendes automatisiertes Verfahrensmonitoring zum Erfassen von Entscheidungsmustern und Zusammenhängen sowie einen automatisierten Abgleich von Antragsangaben mit öffentlich zugänglichen Internet- und Social-Media-Daten im Zweifelsfall.

Zivilgesellschaft und Fachverbände reagierten mit harter Kritik auf den Kabinettsbeschluss. Die Gesellschaft für Informatik (GI) äußert fundamentale Zweifel an der technischen Machbarkeit und dem Nutzen der Pläne. GI-Expertin Christine Hennig betont, dass KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeiten basierten und fehlerhafte Halluzinationen erzeugten. In Kombination mit dem Phänomen des Automation Bias – der Neigung von Menschen, KI-Empfehlungen ungeprüft zu vertrauen – entstehe eine gefährliche Dynamik. Der notwendige manuelle Prüfaufwand würde die erhoffte Effizienzgewinnung wieder zunichtemachen.

Die GI warnt auch vor Diskriminierung durch verzerrte Trainingsdaten, die besonders vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und People of Color benachteiligen, sowie vor hohen Fehlerraten beim automatisierten Abgleich ungeprüfter Internetdaten und bei der verankerten Ausnahmeregelung zur Verarbeitung biometrischer Daten.

Bereits zum vorherigen Referentenentwurf hatte die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) eine vernichtende Stellungnahme vorgelegt und den vollständigen Rückzug des Vorhabens gefordert. Zwar befürwortet die DVD eine sinnvolle Digitalisierung, sieht in dem Entwurf jedoch eine systematische Missachtung europäischer Datenschutzvorgaben und verfassungsrechtlicher Schranken. Das Aufweichen der Datenminimierung, die fehlende Pseudonymisierung und die Etablierung massiver Generalklauseln seien inakzeptabel. Die Behauptung des Innenministeriums, dass die Letztentscheidung stets beim Menschen verbleibe, nennt die DVD angesichts der angestrebten Beschleunigung ohne Zusatzpersonal eine Illusion. De facto handele es sich um unkontrollierte automatisierte Entscheidungen bei Hochrisiko-KI-Systemen. Zudem verweist die DVD auf eklatante Sicherheitsrisiken beim Social-Media-Abgleich, bei dem Metadaten schutzbedürftiger Personen ungewollt an US-Konzerne fließen könnten.

Ebenfalls deutliche Worte findet AlgorithmWatch. Nora Oppermann, Junior Policy Managerin der zivilgesellschaftlichen Organisation, bemängelt, dass die Regierung Menschen, die auf eine sichere Ankunft hoffen, unausgereiften und fehleranfälligen KI-Systemen aussetze. Geflüchtete würden auf diese Weise zu Versuchskaninchen für evidenzlose Forschung gemacht, was einer Demokratie nicht gerecht werde. AlgorithmWatch kritisiert vor allem das Fehlen differenzierter Schutzmechanismen und wirft der Bundesregierung vor, für eine vermeintliche Entbürokratisierung schwere Folgen für menschliche Schicksale billigend in Kauf zu nehmen.

Zusammenfassend fordern GI, DVD und AlgorithmWatch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im anstehenden parlamentarischen Verfahren. Sie verlangen die strikte Verankerung von Security und Privacy by Design, wirksame Mechanismen gegen Diskriminierung sowie verlässliche rechtsstaatliche Kontrollen und Transparenzrechte für Betroffene.

Stefan Krempl

CSU-Klausur in Banz: Großoffensive mit 100.000 Drohnen und 1000 Satelliten

Mit einem Beschluss zu ihrer Sommerklausur fordert die CSU-Landesgruppe massive Technologie-Investitionen für Europas Unabhängigkeit und militärische Stärke.

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat auf ihrer Sommerklausur im oberfränkischen Kloster Banz am Dienstag einen Beschluss zur technologischen Modernisierung Deutschlands gefasst. Unter dem Titel "Stärken, was Deutschland stark macht" formuliert die Partei einen ehrgeizigen Anspruch: Technologieführerschaft soll nicht bloß ein wirtschaftlicher Selbstzweck sein, sondern das Fundament für Wohlstand, Sicherheit und die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaates bilden. Angesichts eines verschärften globalen Wettbewerbs setzt die CSU auf gezielte Investitionen in Schlüsseltechnologien, um Abhängigkeiten abzubauen und Deutschland zurück an die Spitze zu führen.

Ein Schwerpunkt des Beschlusses liegt auf Künstlicher Intelligenz und digitaler Souveränität. Die Parteispitze verweist auf die Risiken einseitiger Abhängigkeiten und verweist auf die kurzfristige Abschaltung von KI-Modellen des Anbieters Anthropic durch die US-Regierung im Juni 2026. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert die CSU die Entwicklung eigener europäischer KI-Basismodelle (LLM). Diese sollen in Kooperation mit europäischen Partnern entstehen, um Staat, Wirtschaft und Verteidigungssektor von US-amerikanischen oder chinesischen Anbietern unabhängig zu machen. Ergänzend will die Gruppe eine europäische KI-Gigafactory nach Deutschland holen, die heimische Chipindustrie dauerhaft absichern und Abhängigkeiten bei Seltenen Erden reduzieren. KI müsse ferner flächendeckend im Mittelstand ankommen.

Neben der Software rückt die physische Automatisierung in den Fokus. Um dem demografischen Wandel in Produktion, Logistik und Pflege zu begegnen, strebt die CSU eine nationale "Robotik-Roadmap 2030" an. Ziel ist es, bis Ende des Jahrzehnts über eine Million neue Roboter in Betrieb zu nehmen. Zur Beschleunigung setzen die Christsozialen auf spezialisierte Forschungs- und Trainingszentren für physische KI, sogenannte Roboter-Gyms. Als Vorbild dient ein Testfeld am Flughafen München, in dem Roboter unter realen Bedingungen komplexe menschliche Abläufe erlernen. Solche Einrichtungen sollen künftig verstärkt auch mittelständischen Unternehmen offen stehen.

Ein weiterer Fokus verknüpft zivile Innovationen eng mit der äußeren Sicherheit. Unter dem Leitmotiv der Stärkung von Dual-Use-Technologien fordert die CSU eine engere Vernetzung von Forschung, Bundeswehr und Sicherheitsindustrie. Um militärische Forschung an Hochschulen zu erleichtern, sollen Förderprogramme aufgelegt und Zivilklauseln konsequent ausgeschlossen werden. Zudem betont der Beschluss die Kooperation mit der Ukraine: Da deutsche Hilfe maßgeblich zur Entwicklung moderner ukrainischer Rüstungsgüter beigetragen habe, fordert die CSU ein Abkommen, um von den dort gewonnenen Erfahrungen bei Kampfdrohnen und Drohnenabwehr zu profitieren.

Zur Stärkung der konventionellen Abschreckung plant die CSU eine Bundeswehr-Drohnenflotte mit mindestens 100.000 Geräten aller Größenklassen, gesteuert durch KI und weltraumgestützte Systeme. Statt fertige Drohnen zu lagern, setzt die Partei auf Vorhalteverträge und vorbereitete Massenfertigung im Ernstfall. Ergänzt wird dies durch den Ausbau der Drohnenabwehr zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

Die Luft- und Raumfahrt bildet einen weiteren Pfeiler. Die CSU fordert den Aufbau einer Weltraum-Flotte für die Bundeswehr mit über 1000 Satelliten zur abhörsicheren Kommunikation und Lagebilderstellung via Radarsatelliten. Um Europas eigenen Zugang zum All zu sichern, beharrt die Partei auf einer deutschen Startplattform. Sogar eine neuartige All-Nutzung wird anvisiert: Durch die Schwerelosigkeit sollen im All reinere Arzneimittel, etwa für Krebstherapien, hergestellt werden. Ein deutsches Medikamentenlabor im All soll binnen zehn Jahren realisiert werden. Abgerundet wird das Papier durch Vorhaben zum Ausbau von Wagniskapital, Mittelstandsentlastungen und dem Ziel, Weltmarktführer bei der Kernfusion zu werden.

Stefan Krempl

Dienstag, 28. Juli 2026

Cyber Resilience Act: Entwarnung für Open Source, Pflichtenheft für Hersteller

Ein neuer EU-Leitfaden schafft Klarheit bei Updates, Haftung und Supportfristen. Wer für Code kassiert, muss liefern. Viele Open-Source-Entwickler können aufatmen.

Herstellern, Entwicklern und Unternehmen hat die EU-Kommission am Montag eine Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung des Cyber Resilience Act (CRA) an die Hand gegeben. Die Brüsseler Regierungsinstitution hat ihren offiziellen Leitfaden nebst detailliertem Anhang vorgelegt, um Wirtschaftsakteure auf die bevorstehenden Pflichten zur IT-Sicherheit und Meldewesen vorzubereiten. Das Regelwerk, das prinzipiel bereits seit Dezember 2024 in Kraft ist, stellt erstmals EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Cybersicherheit digitaler Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg auf.

Mit der Veröffentlichung der Orientierungshilfe beantwortet die Kommission nach eigener Darstellung zentrale Fragen der Industrie und widmet sich der Reduzierung bürokratischer Hürden. Das Dokument erläutert demnach praxisnah, welche Erzeugnisse konkret unter den Anwendungsbereich fallen, wie wesentliche Produktveränderungen einzustufen sind, nach welchen Maßstäben Supportzeiträume bemessen werden und wie Risikoanalysen sowie gesetzliche Berichtspflichten im Arbeitsalltag umzusetzen sind.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Entlastung von Startups sowie kleinen und mittleren Unternehmen, für die komplexe Compliance-Anforderungen oft eine besondere Herausforderung darstellen. Anschauliche Fallbeispiele und Anwendungsszenarien sollen Rechtssicherheit schaffen, ohne unnötigen Verwaltungsaufwand zu erzeugen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Handreichung der Abgrenzung bei Open-Source-Software. Die Kommission stellt klar, dass die reine Bereitstellung von freier Software ohne kommerzielle Monetarisierung nicht als Inverkehrbringen gilt. Erst wenn Entwickler oder Organisationen für solche Programme Entgelte verlangen, damit verbundene Dienstleistungen monetarisieren oder personenbezogene Daten zu Werbezwecken verarbeiten, greifen die strengen Pflichten für Hersteller.

Für nicht-kommerzielle Open-Source-Akteure hat der EU-Gesetzgeber die spezifische Rolle der Stewards geschaffen, deren Pflichtenpaket deutlich zielgerichteter ausfällt und sich primär auf die Gewährleistung der dauerhaften Verlässlichkeit der Software beschränkt.

Ebenfalls präzisiert wird der Begriff der wesentlichen Änderung bei Software-Updates. Wer reine Sicherheitsaktualisierungen bereitstellt, um Schwachstellen zu schließen oder das Risikoniveau zu senken, nimmt in der Regel keine wesentliche Veränderung vor und muss folglich kein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Erst wenn funktionale Erweiterungen das ursprüngliche Risikoprofil signifikant verändern oder neue Bedrohungsvektoren eröffnen, gilt das Produkt als neu auf dem Markt platziert. Bei physischen Reparaturen und Ersatzteilen gilt: Baugleiche Komponenten, die zur Reparatur geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Dieser Leitfaden ist Teil unserer Vereinfachungsagenda", erklärte Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Kommission für Tech-Souveränität. Er helfe Firmen, ihre Pflichten unter dem CRA pünktlich zu erfüllen. Ein cybersicheres Europa und ein unternehmensfreundliches Europa gehen Hand in Hand: Die heutigen Leitlinien tragen dazu bei, dass Produkte auf unserem Markt vor Cyberbedrohungen geschützt sind, während unnötige Belastungen und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen vermieden werden.“

Die Dringlichkeit einer präzisen Umsetzung hat sich zuletzt durch Entwicklungen im Bereich der KI-Modelle der nächsten Generation mit ausgeprägten Cybersicherheitsfähigkeiten verschärft. Der zeitliche Fahrplan steht fest: Die ersten verbindlichen Berichterstattungspflichten gemäß Kapitel IV werden am 11. September 2026 wirksam. Die vollständige Anwendung aller Vorgaben folgt zum 11. Dezember 2027. Bis dahin soll der Leitfaden Betroffenen eine Richtschnur bieten, um die Umstellungsphase effizient und rechtskonform zu gestalten.

Stefan Krempl

Montag, 27. Juli 2026

Gebäudemodernisierung: Steinmeier winkt umstrittenes Gesetz durch

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und Klagedrohung der Umwelthilfe unterzeichnet der Bundespräsident das Gebäudemodernisierungsgsetz. Der Streit wandert nach Karlsruhe.

Das hochumstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz hat seine allerletzte formale Hürde genommen. Wie das Bundespräsidialamt Table.Briefings verriet, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Normenwerk unterzeichnet. Damit kann es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt planmäßig in Kraft treten. Die weitreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die in den vergangenen Wochen von Juristen und Umweltverbänden vorgebracht wurden, teilte das Staatsoberhaupt so ausdrücklich nicht. Mit seiner Unterschrift ist der politische Streit über das Gesetz aber keineswegs beigelegt: Er verlagert sich nun von der parlamentarischen Bühne vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Entscheidung des Bundespräsidenten ging eine Debatte über das formelle Zustandekommen des Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren voraus. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Prozedere im Bundesrat. Die Bundesregierung stufte das Vorhaben als bloßes Einspruchsgesetz ein, bei dem eine ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht zwingend erforderlich ist. Der Bundesrat verzichtete folglich darauf, einen Vermittlungsantrag zu stellen.

Ein juristisches Kurzgutachten des Rechtsanwalts Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt indes zu einem grundlegend anderen Ergebnis. Demnach leidet das Gesetz an einem schwerwiegenden Verfahrensfehler, der zur formellen Verfassungswidrigkeit des gesamten Werkes führen könnte.

Im Zentrum der Argumentation des Experten steht die neu eingefügte Regelung in Paragraf 88a des Gesetzes. Diese Bestimmung ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, per Rechtsverordnung eine Prüfungsordnung für Qualifikationschecks in der Energieberatung zu erlassen – und zwar ausdrücklich ohne die Zustimmung des Bundesrates einzuholen. Klinger weist darauf hin, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsverordnung dann der Zustimmung der Länder bedarf, wenn sie auf Gesetzen basiert, die von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

Da das Gebäudemodernisierungsgesetz unzweifelhaft zahlreiche Bestimmungen enthält, die von den Ländern in eigener Regie vollzogen werden, greift laut dem Gutachten nach der verfassungsgerichtlichen Einheitsthese die Pflicht zur Zustimmung. Wenn ein Bundesgesetz eine Verordnungsermächtigung enthält, die diese Zustimmung der Länder umgehe, bedürfe die gesetzliche Ermächtigung selbst zwingend der Zustimmung des Bundesrates. Da diese im Gesetzgebungsverfahren unterblieb, erfasse der Makel der Verfassungswidrigkeit das gesamte Artikelgesetz.

Neben den verfahrensrechtlichen Einwänden entzündet sich scharfe Kritik an den inhaltlichen Vorgaben der Neuregelung. Mehrere Umweltjuristen beurteilen das Gesetz als inhaltlich verfassungswidrig, da es die verbindlichen deutschen Klimaziele untergrabe und so eklatant gegen den historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoße. Durch die Abschwächung bisheriger Pflichten im Wärmesektor verletze der Gesetzgeber seine Schutzpflichten gegenüber den Freiheitsrechten künftiger Generationen.

DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz stellte klar, dass die Vereinigung sowohl das Zustandekommen als auch den Inhalt des Regelwerks für unvereinbar mit dem Grundgesetz halte. Die Umwelthilfe hat angekündigt, die juristischen Bedenken umgehend in Karlsruhe einzureichen. Das Urteil der Verfassungsrichter wird mit Spannung erwartet, da es grundlegende Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Klimaschutzrecht berührt.

Stefan Krempl