Mittwoch, 20. Mai 2026

Tempo statt Theorie: Bundesregierung startet Roadmaps der Hightech-Agenda

Mit konkreten Meilensteinen und Fahrplänen für KI, Chips und Quantencomputer will der Bund die technologische Souveränität Deutschlands sichern.


Die Bundesregierung schaltet bei ihrer Innovationspolitik in den nächsten Gang. Knapp ein Jahr nach dem Beschluss der Hightech-Agenda Deutschland hat das Bundeskabinett konkrete Technologie-Roadmaps vorgelegt. Diese Fahrpläne sollen den Weg ebnen, um strategische Schlüsseltechnologien schneller aus den Forschungslaboren in die industrielle Praxis zu bringen. Laut Regierungsangaben befindet sich bereits knapp die Hälfte der insgesamt 76 geplanten Flaggschiffmaßnahmen in der Umsetzung. Angesichts des intensiven internationalen Wettbewerbs, insbesondere mit den USA und China, steht die deutsche Wirtschaftspolitik unter erheblichem Druck. Es gilt, den Anschluss bei den prägenden Zukunftstechnologien des 21. Jahrhunderts nicht zu verlieren.

Im Zentrum der Strategie stehen sechs Schlüsselbereiche: Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Kernfusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie zukunftsfähige Mobilitätskonzepte. Die nun veröffentlichten Roadmaps wurden in den vergangenen Monaten im Rahmen von 26 Partnerdialogen erarbeitet. Dabei saßen Vertreter aus Bundesressorts, Bundesländern, Wissenschaft und Wirtschaft an einem Tisch. Die Papiere verstehen sich als lebendige Arbeitsdokumente. Über eine neu freigeschaltete Online-Konsultation kann die Fachöffentlichkeit ab sofort Feedback einreichen. Ein geplanter Gipfel im kommenden Jahr soll Bilanz ziehen, wie der Praxistransfer angelaufen ist.

Beim Thema KI strebt die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen Partnern die Marktführerschaft bei industriellen Anwendungen und der KI-basierten Robotik an. Ein neuer Schwerpunkt namens Robotikbooster soll noch in diesem Jahr die Entwicklung sogenannter verkörperter KI vorantreiben. Dabei geht es um Software, die physisch mit der Umwelt interagiert. Auch in der Mikroelektronik setzt der Bund auf Unabhängigkeit. Die Roadmap baut auf der nationalen Mikroelektronik-Strategie auf und zielt darauf ab, die Chipdesign-Fähigkeiten im Land massiv auszubauen. Durch neue Pilotlinien, Halbleiterfabriken und ein Kompetenzzentrum soll die Resilienz der Lieferketten gestärkt und der Transfer in die Industrie beschleunigt werden.

Besonders ambitioniert zeigen sich die Pläne im Bereich der Quantentechnologien. Bis zum Jahr 2030 will Deutschland zwei fehlerkorrigierte Quantencomputer auf europäischem Spitzenniveau realisieren. Zudem sollen Quantensensoren bis zum Ende des Jahrzehnts in der medizinischen Diagnostik etabliert sein, um Krankheiten weit vor dem Ausbruch erster sichtbarer Symptome zu erkennen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Quantenkommunikation, um die Cybersicherheit durch physikalische Gesetze unknackbar zu machen. Da die Signalübertragung über weite Strecken in Glasfasernetzen bisher an physikalische Grenzen stößt, soll bis 2028 ein funktionstüchtiger Quantenrepeater für erste Testläufe entwickelt werden.

Erste Einschätzungen aus der Wissenschaft bescheinigen dem Quantencomputing-Fahrplan eine schlüssige Struktur. Fachleute wie Stefan Filipp, Professor für Technische Physik an der TU München, bewerten die gesetzten Ziele gegenüber dem Science Media Center als ehrgeizig, aber durchaus machbar. Positiv sei etwa die Verzahnung von Hardware-Entwicklung durch Startups, dem Aufbau von technologischen Pilot-Linien und einer gezielten öffentlichen Beschaffung. Letztere sichere jungen Unternehmen verlässliche Abnehmer, noch bevor sich ein reifer privater Markt etabliert hat. Allerdings machen Experten auch Lücken aus. Die Roadmap vernachlässige bisher die Erforschung von Schlüsseltechnologien der nächsten Generation wie neuartigen Qubit-Plattformen oder Verfahren zur Vernetzung mehrerer Quantenprozessoren. Um den internationalen Rückstand nicht nur aufzuholen, sondern langfristig zu überholen, brauche es eine ergänzende Förderlinie für die Grundlagenforschung.

Auch in den Bereichen Life Sciences und Energie setzt die Agenda auf konkrete Jahreszahlen. In der Biotechnologie wird bis 2028 die Zulassung der ersten, individuell auf den Tumor zugeschnittenen mRNA-Krebsimmuntherapie angestrebt. Im selben Jahr soll das Berlin Center for Gene and Cell Therapies den Betrieb aufnehmen, das vom Bund bis 2035 mit bis zu 100 Millionen Euro gefördert wird. Im Energiesektor und der Batterieforschung will die Exekutive kritische Rohstoffabhängigkeiten reduzieren, unter anderem durch die Erforschung neuer Zellchemien wie Natrium-Ionen-Batterien.

Im Verkehrssektor liegt der Fokus auf einem Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe, um vor allem den schweren Nutzlast-, Schiffs- und Luftverkehr klimaneutral zu gestalten. Ob die ambitionierten Pläne der Ministerien ausreichen, um den bürokratischen und technologischen Rückstand Deutschlands aufzuholen, wird letztlich an der Umsetzungsgeschwindigkeit der neuen Allianz aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gemessen werden.

Stefan Krempl

Keine IP-Speicherung: OLG Frankfurt weist Datenschutz-Klage gegen Website-Betreiber ab

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der von einem Webseitenbetreiber umfassende Auskunft über die Weiterleitung seiner ungekürzten IP-Adresse an Google in den USA verlangte.

In einem aktuellen, uns vorliegendem Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die datenschutzrechtlichen Hürden für Webseitenbetreiber präzisiert und die Berufung eines Klägers abgewiesen, der eine vermeintlich unvollständige Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten bemängelt hatte (Az.: 6 U 186/23). Im Kern ging es um die Frage, inwieweit ein Betreiber dafür haftbar gemacht werden kann, wenn durch die Einbindung externer Dienste – wie Google-Skripte – die IP-Adresse eines Besuchers in Drittstaaten übermittelt wird. Der Betreiber selbst hat diese Daten nach eigenen Angaben nicht vollständig gespeichert oder ausgewertet. Mit der Entscheidung bestätigt der 6. Zivilsenat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Darmstadt und setzt ein Signal für die Praxis von Auskunftsansprüchen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der Kläger hatte argumentiert, dass die ihm erteilte Auskunft unvollständig sei: sie beleuchte die konkrete Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an Server von Google in den USA nicht ausreichend. Die Beklagte hatte sich darauf berufen, dass sie selbst keine vollwertigen IP-Adressen speichere oder auswerte. Zudem verfahre auch der genutzte Provider so, dass die IP-Adressen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben automatisch gekürzt würden. Daher sei es der Webseitenbetreiberin technisch und praktisch unmöglich, eine spezifisch aufgedrängte IP-Adresse nachträglich zu verifizieren oder detailliert darüber Auskunft zu geben.

Die Frankfurter Richter folgten dieser Argumentation und stellten klar, dass der Auskunftsanspruch des Klägers im Sinne des bürgerlichen Rechts als vollständig erfüllt anzusehen ist. Dafür ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend, dass der Auskunftsschuldner erklärt, die Angaben stellten die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang dar. Wenn ein Webseitenbetreiber nach bestem Wissen und im Rahmen seiner tatsächlichen Erkenntnismöglichkeiten angibt, dass keine Daten vorliegen oder diese bereits anonymisiert wurden, gilt der Anspruch als erfüllt. Mögliche inhaltliche Unrichtigkeiten oder Zweifel an der technischen Umsetzung ändern daran zunächst nichts. Der Senat sah die Berufung daher als offensichtlich unbegründet an, weshalb das Verfahren ohne mündliche Verhandlung durch einen einstimmigen Beschluss beendet wurde.

Das Verfahren berührt eine Kernfrage des modernen digitalen Datenschutzes, die unter Webseitenbesuchern und Datenschützern immer wieder für Frust sorgt. Kritiker bemängeln häufig, dass durch eine solche juristische Betrachtung eine Lücke im System entsteht. Wenn es für die Erfüllung der Auskunftspflicht ausreicht, dass der Betreiber die Verarbeitung auf seiner eigenen Seite verneint und auf die automatische Kürzung verweist, bleibt die Frage offen, was im Moment des Seitenaufrufs im Hintergrund geschieht. Skripte von Drittanbietern erfassen oft im Bruchteil einer Sekunde Daten, bevor eine Kürzung greift, und leiten diese weiter.

Aus Nutzersicht stellt sich unweigerlich die Frage, wo der effektive Schutz bleibt, wenn die reine Unkenntnis oder das Unvermögen des Betreibers zur Datenverifizierung bereits ausreicht, um datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche ins Leere laufen zu lassen. Das OLG hat mit seinem Beschluss den Fokus streng auf die Erfüllbarkeit des zivilrechtlichen Anspruchs gelegt, die technischen Grauzonen der Drittstaaten-Übermittlung durch eingebettete Skripte dürften die Gerichte jedoch auch in Zukunft weiter beschäftigen.

Stefan Krempl

KI allein richtet es nicht: Warum digitale Barrierefreiheit trotz Technik-Hype scheitert

Obwohl die Mehrheit der Unternehmen mittlerweile auf Künstliche Intelligenz setzt, stoßen Menschen mit Behinderungen im Netz weiterhin auf massive Hürden.


An diesem Donnerstag wird weltweit der Global Accessibility Awareness Day begangen: Ein Aktionstag, der das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit schärfen soll. Das Thema brennt, denn in Deutschland gilt eigentlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das klare Vorgaben macht. Doch die Realität hinkt den gesetzlichen Ansprüchen und den Versprechungen der Tech-Industrie hinterher. Das belegt der sechste „State of Digital Quality in Accessibility Report“, den der Fachanbieter Applause veröffentlicht hat. Die Ergebnisse zeigen eine große Lücke zwischen dem technischen Aufwand der Unternehmen und dem Nutzen für die Betroffenen.

Auf den ersten Blick sieht die Entwicklung vielversprechend aus, denn die Wirtschaft hat das Thema zumindest technisch auf dem Schirm. Laut der Analyse setzen inzwischen 78 Prozent der Unternehmen Künstliche Intelligenz ein, um die Barrierefreiheit ihrer Webseiten und Apps zu verbessern. Die Algorithmen sollen dabei helfen, bestehende Fehler im Code automatisiert zu korrigieren, neue barrierefreie Funktionen zu entwickeln oder schnell Untertitel, Transkripte und Alternativtexte für Bilder zu generieren. Die Hoffnung der Entwicklerteams ist groß, mithilfe von KI-Code-Assistenten die gesetzlichen Vorgaben schneller und effizienter zu erfüllen. Doch der Schein trügt, denn die Qualität der KI-generierten Ergebnisse schwankt in der Praxis sehr.

Das dicke Ende folgt beim Blick auf die Nutzerseite. Seit dem Stichtag am 1. Januar 2026 sind erschreckende 56 Prozent der Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind, regelmäßig auf digitale Angebote gestoßen, die noch immer nicht barrierefrei waren. Für die weltweit rund 1,3 Milliarden Menschen, die mit einer Form von Behinderung leben, sind solche Softwarefehler nicht nur ein kleines Ärgernis. Vielmehr führen sie direkt in die digitale Isolation. Wenn Apps und Webseiten versagen, bedeutet das den Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe, Online-Shopping oder digitalen Behördengängen.

Ein Grund für das kollektive Scheitern liegt in der Überschätzung der Automatisierung. Die Erhebung von Applause entlarvt eine Schwachstelle: Rein automatisierte Tools erkennen lediglich 20 bis 40 Prozent der relevanten Barrierefreiheitsprobleme. Eine KI kann zwar prüfen, ob ein Bild ein sogenanntes Alt-Text-Attribut besitzt. Sie versteht aber nicht zwingend, ob der generierte Text im Kontext der Seite überhaupt Sinn ergibt oder den Nutzer in die Irre führt. Empathie und das tiefe Verständnis für das reale Nutzerverhalten lassen sich nicht einfach programmieren.

Für Unternehmen hat diese Nachlässigkeit wirtschaftliche Konsequenzen. Die Studie zeigt eine extrem geringe Frustrationstoleranz bei den Betroffenen, die mangels Alternativen erzwungen ist: 92 Prozent der Nutzer von assistiven Technologien brechen digitale Erlebnisse sofort ab, wenn diese nicht mit Screen-Readern, Untertiteln oder alternativen Navigationsmöglichkeiten kompatibel sind. Wer hier patzt, verliert Kunden an die Konkurrenz.

Stefan Krempl

Digitale Fahrpläne, analoge Bremser: Das neue Gesetz gegen Bürokratie im Verkehr

Das Verkehrsministerium will laut einem Gesetzentwurf mit PDFs und Digital-Siegeln entlasten. Der Bundesrechnungshof sieht die digitale Verkehrswende auf dem Abstellgleis.


Das Bundesministerium für Verkehr macht einen neuen Anlauf, um den tief verwurzelten Reformstau im deutschen Verkehrsrecht aufzulösen. Nachdem das sogenannte Bürokratierückbaugesetz im Verkehrsbereich (BRBG-Verkehr) in den vergangenen Monaten mehrfach verschoben wurde, liegt nun ein konkreter Referentenentwurf vor. Er soll Mitte Juli das Bundeskabinett passieren. Die Initiative zielt darauf ab, jahrzehntelang gewachsene Regelungsdickickte, analoge Verwaltungsstrukturen und komplexe Zuständigkeiten systematisch zu modernisieren, um den Mobilitätssektor agiler zu gestalten und verkrustete bürokratische Bremsen zu lösen.


Für die betroffenen Akteure bringt das Paket eine Mischung aus technologischen Anpassungen und einer spürbaren Verschiebung von Verantwortlichkeiten. Doch gleichzeitig werden erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen Steuerungsfähigkeit des Ministeriums laut.

Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Etablierung moderner Standards und digitaler Verfahren, die veraltete Formvorschriften ersetzen sollen. Im Personenbeförderungsgesetz wird die Digitalisierung vorangetrieben, indem bisherige analoge Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards, wie beispielsweise dauerhaft überprüfbare Siegel, abgelöst werden. Auch im Bereich des Schienenverkehrs sieht die Novelle technische Erleichterungen vor. So wird das System der Fahrgastinformation modernisiert: Eisenbahnunternehmen können den gesetzlich vorgeschriebenen Aushang von Fahrplänen an den Zugangsstellen künftig wahlweise in klassischer Papierform oder über elektronische Informations- und Kommunikationssysteme öffentlich zugänglich machen. Zudem fallen starre Schriftformerfordernisse im Schienenrecht weg, und die Genehmigungspflicht für Beförderungsbedingungen von Verkehrsverbünden sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen wird aufgehoben, was die unternehmerische Eigenverantwortung stärken soll.

Das Luftverkehrsgesetz erfährt ebenfalls Modifikationen, die unter anderem die Ausgestaltung des Registers für unbemannte Fluggeräte beim Luftfahrt-Bundesamt betreffen. Ferner sieht der Entwurf den Rückbau von Berichtspflichten in diversen Fachgesetzen wie dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vor, deren starre Vorgaben zugunsten elektronischer Datensysteme gestrafft werden.

Neben dem digitalen Fokus markiert der Gesetzentwurf einen Rückzug des Bundes aus detaillierten Vorgaben und Kontrollmechanismen. Unter dem Leitgedanken des Bürokratieabbaus werden die formalen Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung entschlackt. Im Bereich der Fernstraßeninfrastruktur fällt eine wesentliche Hürde für die Verwaltung: Der bisherige Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages für den Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH des Bundes wird komplett gestrichen, was die Parlamentskontrolle bei großen Autobahnprojekten einschränkt und Ressourcen in der Bundesverwaltung einsparen soll.

Auf der anderen Seite fordert der Bund mehr Eigenverantwortung von den Bundesländern. Diese tragen im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes die alleinige Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden, klimafreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder müssen die entsprechenden Umwelt- und Qualitätsvorgaben in ihren Nahverkehrsplänen definieren, erhalten dafür mit dem Gesetz aber keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Bund.

Der finanzielle Ertrag der bürokratischen Entlastungsoffensive fällt allerdings bescheiden aus. Das Ministerium beziffert die jährliche finanzielle Minderlast der gesamten Wirtschaft durch das Regelungswerk auf gerade einmal rund 523.000 Euro. Dazu kommen solle minimale administrative Einsparungen in anderen Bereichen, sodass das Ressort mit Entlastungen von insgesamt rund 850.000 Euro kalkuliert. Angesichts der enormen Herausforderungen im Verkehrssektor wirkt dieser Betrag wie ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Parallel zu den Regulierungsplänen sorgt ein neuer, vernichtender Bericht des Bundesrechnungshofes für erheblichen politischen Druck auf das Verkehrsressort. Die Rechnungsprüfer stellen fest, dass die politisch proklamierte Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraßen fundamental fehlschlägt. Mit den bislang ergriffenen Maßnahmen und Programmen erreiche das Verkehrsministerium seine selbst gesteckten Klimaschutz- und Verlagerungsziele nicht ansatzweise.

Das Ministerium versucht, das schlechte Abschneiden mit externen Faktoren zu rechtfertigen, und verweist auf die allgemeine schwierige Wirtschaftslage, veränderte Güterstrukturen und unvorhersehbare Krisen der letzten Jahre. Diese Argumentation lässt der Bundesrechnungshof jedoch nicht gelten und straft das Ressort ab: Wer in der Lage sei, externe Entwicklungen und wirtschaftliche Trends zu prognostizieren, müsse auch die politischen Gegenmaßnahmen und Förderinstrumente vorausschauend anpassen. Der zentrale Vorwurf der Prüfer wiegt schwer: Das Ministerium verharre in einer passiven Rolle und gestalte die dringend notwendige Verkehrswende nicht aktiv genug, während gleichzeitig symbolische Bürokratie-Pakete den Stillstand auf der Schiene nicht kaschieren können.

Stefan Krempl

Big Techs schmutziges Netzwerk: Wie Amazons Cloud weltweit Krisen befeuert

Greenpeace moniert in einer Studie: AWS kooperiert systematisch mit Konzernen, die wegen Umweltzerstörung und Menschenrechtsverstößen auf globalen Verbotslisten stehen.

Während für Großbanken und Pharmakonzerne ethische Leitplanken längst zum Standard gehören, agiert Big Tech in einer moralischen Grauzone und kooperiert systematisch mit hochgradig umstrittenen Akteuren. Eine neue Untersuchung von Greenpeace Deutschland legt erstmals die globalen Kundenbeziehungen des Cloud-Marktführers Amazon Web Services (AWS) offen. Die Umweltschützer konfrontierten die Kundenlisten des Tech-Riesen mit den strengen Ausschlussregeln der Finanzwelt. Das Ergebnis verdeutlicht eine tiefe moralische Krise in der Digitalwirtschaft: Amazon fungiert demnach als zentraler technologischer Wegbereiter für Konzerne, die weltweit wegen schwerer Umweltzerstörung, der Aufrüstung von Diktaturen oder brutaler Menschenrechtsverletzungen am Pranger stehen.

Für ihre Analyse bedienten sich die Umweltschützer einer fundierten Methodik aus dem Bankensektor. Sie glichen die öffentlich zugänglichen Daten und digitalen Spuren von Firmenkunden mit den etablierten Verbotslisten des norwegischen Staatsfonds ab – dem mit rund 1,8 Billionen Euro größten staatlichen Investor Europas, der für seine strengen Nachhaltigkeitskriterien bekannt ist. Diese Liste wurde um die aktuellen Register der Umweltorganisation Urgewald zu fossilen Treibern der Klimakrise sowie um die Warnlisten der Friedensinitiative PAX zu autonomen Waffensystemen erweitert. So entstand ein Sündenregister aus weltweit 263 Unternehmen, deren Kernkompetenzen diametral gegen ökologische und humanitäre Mindeststandards verstoßen.

Der Abgleich förderte zutage, das AWS zu mindestens 38 Prozent dieser geächteten Unternehmen aktive und enge Geschäftsbeziehungen pflegt. Konkret bedeutet dies, dass mindestens ein Drittel der Firmen, in die kein verantwortungsvoller Finanzinvestor der Welt auch nur einen einzigen Euro stecken würde, ihre digitalen Infrastrukturen, Algorithmen und Datenströme über die Server von Amazon abwickeln. Bei den hochgefährlichen Akteuren aus der Rüstungs- und Überwachungsindustrie, die von PAX als extrem kritisch eingestuft werden, liegt die Kooperationsquote sogar bei 55 Prozent. Da sich die Greenpeace-Recherche zwangsläufig auf öffentlich zugängliche Quellen, Jobportale und versteckte Datenschutzrichtlinien stützen musste, betonen die Autoren: Diese Zahlen bildeten lediglich die absolute Untergrenze ab. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen.

Die Studie untermauert die Zahlen mit konkreten, realen Fallbeispielen, die das Ausmaß der Beihilfe verdeutlichen sollen. So stellt Amazon Web Services seine Rechenleistung und maßgeschneiderte Modelle der Künstlichen Intelligenz etwa dem britischen Öl- und Gasmulti Shell zur Verfügung. Mit dieser technologischen Schützenhilfe ist der Konzern dem Bericht nach in der Lage, seismische Messdaten des Meeresbodens in Bruchteilen der früher üblichen Zeit zu analysieren. Die Algorithmen aus der Cloud erlaubten es dem fossilen Riesen, neue, unberührte Öl- und Gasfelder selbst in den entlegensten Winkeln unseres Planeten in rasantem Tempo aufzuspüren und auszubeuten.

Damit konterkariere Amazon direkt die völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele des Pariser Abkommens und treibt die globale Erderhitzung aktiv voran, lautet der Vorwurf. Zu den treuen Cloud-Kunden gehört auch der brasilianische Fleischgigant JBS. Dieser gilt weltweit als einer der brutalsten Treiber der illegalen Abholzung des Amazonas-Regenwaldes und stößt durch seine gigantischen Rinderherden Methangase in einer Größenordnung aus, die die Emissionen ganzer Industriestaaten in den Schatten stellt. Auch hier sorgt die Amazon-Infrastruktur im Hintergrund für die reibungslose Optimierung der zerstörerischen Lieferketten. Im humanitären Bereich kooperiert Amazon zudem eng mit dem US-Datenanalysten Palantir, dessen Überwachungssysteme laut Amnesty International tief in schwere Menschenrechtsverletzungen verstrickt sind.

Diese Belege demonstrieren für Greenpeace ein systemisches Versagen der Tech-Branche, das im krassen Widerspruch zu den oft bemühten, firmeninternen Werbeversprechen von Fortschritt und sozialer Verantwortung steht. Während eine Bank heute genau prüfen muss, ob sie mit ihren Krediten die Zerstörung von Urwäldern oder die Produktion geächteter Streumunition finanziert, herrscht bei den globalen Cloud-Anbietern ein Zustand vollkommener ethischer Ignoranz. Big Tech versuche sich systematisch aus der Affäre zu winden, kritisieren die Aktivisten, indem es sich auf die Rolle des reinen, neutralen Infrastrukturanbieters zurückziehe. Doch diese Argumentation greife im Zeitalter von KI und hochspezialisierter Software nicht mehr. Wer die Werkzeuge zur globalen Ausbeutung von Mensch und Natur liefere und optimiere, mache sich zum Handlanger und profitiere direkt von den Verbrechen seiner Kunden.

Die europäische Politik hat zwar mit Gesetzen wie dem Digital Services Act (DSA) oder dem AI Act wichtige, erste Schritte zur Eindämmung digitaler Monopolmacht eingeleitet. Doch diese regulatorischen Hebel greifen bei den globalen Lieferketten und den ethischen Fragen der Kundenauswahl zu kurz. Greenpeace fordert daher die sofortige Einführung eines verbindlichen, ökologischen und ethischen Mindeststandards für alle Cloud-Anbieter, der sich eins zu eins an den bewährten Ausschlusskriterien der Finanzwirtschaft orientiert. Solange Tech-Konzerne wie Amazon keine klaren roten Linien ziehen und die Zusammenarbeit mit nachweislichen Klimasündern, Kriegstreibern und Menschenrechtsverletzern konsequent verweigern, bleibe die Digitalisierung ein Brandbeschleuniger für die Krisen unserer Zeit.

Stefan Krempl

Zeitenwende im Wohnzimmer: Das Internet wird zum TV-Empfangsweg Nummer eins

Eine Studie zeigt: Eine Mehrheit in Deutschland streamt mittlerweile lineares Fernsehen. Technische Hürden schwinden, doch das Abo-Chaos nimmt zu.

Der deutsche Fernsehmarkt erlebt m 2026 eine Zäsur. Erstmals empfängt die Mehrheit der Haushalte in Deutschland ihr Fernsehprogramm über das Internet. Wie aus dem Zattoo TV-Streaming-Report 2026 hervorgeht, ist der TV-Empfang über das Web mit einem Sprung auf 54 Prozent der Haushalte zum meistgenutzten Empfangsweg des Landes aufgestiegen, nachdem der Wert im Vorjahr noch bei 45 Prozent gelegen hatte.

Diese Entwicklung läutet das Ende einer Ära ein, denn das klassische Kabelfernsehen und der Satellitenempfang verlieren spürbar an Boden. Beide traditionellen Übertragungswege kommen in der Erhebung nur noch auf jeweils 28 Prozent der Haushalte. Das Over-the-Top-Streaming, also das Fernsehen über Apps und Web-Plattformen unabhängig vom Internetanbieter, hat sich dabei an die Spitze gesetzt und das Kabel als wichtigste einzelne Empfangsart abgelöst. Genauer gesagt entfallen von den internetbasierten TV-Haushalten inzwischen 33 Prozent auf reine Streaming-Dienste, während 21 Prozent der Befragten auf die IPTV-Angebote der klassischen Telekommunikationsunternehmen setzen .

Noch deutlicher offenbart sich die Transformation, wenn man die Menschen nach ihrem primären, also dem am häufigsten genutzten Zugang zum Fernsehprogramm fragt. Bei dieser Einfachnennung positioniert sich das TV-Streaming mit 31 Prozent der Haushalte unangefochten auf dem ersten Platz. Im Jahr zuvor lag dieser Wert noch bei 25 Prozent . Dahinter folgen das Kabelfernsehen mit 23 Prozent, der Satellit mit 22 Prozent und IPTV mit 19 Prozent. Der Trend zur Digitalisierung des Wohnzimmers spiegelt sich auch in den Zukunftserwartungen der Verbraucher wider, da sich inzwischen 53 Prozent der Befragten vorstellen können, Fernsehen künftig ausschließlich über das Internet zu nutzen, oder dies bereits tun.

Dieser steile Aufstieg wird vor allem durch den Abbau alter Barrieren begünstigt. Die klassischen Einstiegshürden, die dem Streaming-Markt jahrelang im Weg standen, schwinden 2026 zusehends. Nur noch 23 Prozent der Nicht-Nutzer empfinden Streaming-Angebote als zu teuer, im Vorjahr waren es noch 32 Prozent. Gleichzeitig spielen technologische Sorgen kaum noch eine Rolle. Die Angst vor einer instabilen Internetverbindung oder einem zu komplizierten Einrichtungsaufwand brach drastisch ein und sank von jeweils 11 Prozent im Jahr 2025 auf nur noch 4 Prozent im aktuellen Report. Auch das psychologische Argument, dass das herkömmliche Fernsehen vollkommen ausreiche, verliert an Kraft und sank von 45 auf 35 Prozent.

Allerdings rollt auf die Branche eine ganz neue Herausforderung zu, die nicht mehr technischer, sondern struktureller Natur ist. Erstmals geben 10 Prozent der Nicht-Nutzer an, dass ihnen die unüberschaubare Vielzahl an Apps und Abonnements den Einstieg verleidet. Die Frustration verschiebt sich somit unübersehbar von der Technik hin zur Orientierungslosigkeit in einem zunehmend zersplitterten Markt.

Trotz dieser Fragmentierung boomt das lineare Fernsehen im Netz. Live-TV bleibt ein integraler Bestandteil der täglichen Mediennutzung. Die Nutzung von Live-TV über das Internet kletterte von 31 auf 36 Prozent und verzeichnet damit das stärkste Wachstum unter allen digitalen Videoangeboten. Zugleich bleibt das Vertrauen in dieses Format ungebrochen hoch, da ganze 76 Prozent der Umfrageteilnehmer fest davon ausgehen, auch in fünf Jahren noch klassisches Live-Fernsehen einzuschalten.

Flankiert wird dieser Trend von einer starken Nutzung anderer Online-Bewegtbildinhalte. Die unangefochtene Nummer eins im Netz bleibt zwar YouTube, das mit 59 Prozent der Haushalte minimal im Vergleich zum Vorjahr verlor. Dicht folgen aber die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten, die von 48 auf 51 Prozent zulegen konnten. Auch klassische Video-on-Demand-Dienste verzeichnen ein leichtes Plus auf 32 Prozent.

Wenn gestreamt wird, dann am liebsten komfortabel. Das TV-Streaming hat sich endgültig auf dem großen Bildschirm im Wohnzimmer etabliert. Satte 67 Prozent der Befragten nutzen für das Internet-Fernsehen einen Smart-TV, was einer Steigerung um zwei Prozentpunkte entspricht. Mobile und kleinere Endgeräte liegen dagegen weit abgeschlagen zurück: Jeweils 28 Prozent streamen über einen Laptop oder das Smartphone, während das Tablet von 23 Prozent der Befragten genutzt wird.

Gleichzeitig verändern sich die Konsumgewohnheiten der Zuschauer, die immer flexibler agieren und sich seltener langfristig an einen einzigen Anbieter binden. Mittlerweile schließt fast ein Drittel der Befragten Streaming-Dienste ganz bewusst nur für einen eng begrenzten Zeitraum ab, um gezielt bestimmte Serien, Filme oder sportliche Großereignisse zu verfolgen. Dieser Trend zu Kurzzeit-Abos stieg von 25 auf 28 Prozent. Dahinter steckt auch ein spürbarer wirtschaftlicher Druck. Rund 19 Prozent der Konsumenten mussten im vergangenen Jahr ein Streaming-Abonnement aus rein finanziellen Gründen kündigen. Nach einem solchen Schritt wechseln 43 Prozent zu preiswerteren Alternativen, während 17 Prozent auf komplett kostenfreie Angebote ausweichen. Dass die Markentreue in der Streaming-Welt schwindet, unterstreichen auch die 32 Prozent der Befragten, die überhaupt keine klare Anbieterpräferenz mehr besitzen. Zudem trägt sich ein Viertel mit dem Gedanken, den TV-Anbieter innerhalb der kommenden zwölf Monate komplett zu wechseln.

Die Daten des Reports basieren auf einer repräsentativen Online-Befragung des Instituts YouGov, die im Auftrag von Zattoo zwischen dem 6. und 12. Februar 2026 unter 1045 Personen in Deutschland durchgeführt wurde. Die gewichteten Ergebnisse sollen das Medienverhalten der deutschen Bevölkerung im Alter zwischen 16 und 69 Jahren widerspiegeln. Zattoo erhebt diese Daten bereits seit 2015 jährlich, um die langfristigen Trends der TV- und Streaming-Nutzung verlässlich zu dokumentieren.

Stefan Krempl

Montag, 18. Mai 2026

Sachsen: Umstrittener Bergwerk-Verkauf nach Singapur sorgt für Wirbel

Die SME AG wollte im Erzgebirge Wolfram abbauen, um Europa unabhängiger zu machen. Mangels Kapital übernimmt nun ein Investor aus Asien das Ruder, was die Region erzürnt.


Das chemische Element Wolfram gilt in der EU als kritischer und strategisch hochrelevanter Rohstoff. Als das Sächsische Oberbergamt im Herbst 2024 die Genehmigung für ein neues Bergwerk im erzgebirgischen Pöhla erteilte, galt dies in der Fachwelt als kleine Sensation. Nach dem langjährigen Niedergang des traditionellen Erzbergbaus in Deutschland keimte neues Berggeschrei auf. Neben Wolfram sollten in der Lagerstätte im Luchsbachtal auch Zinn und Flussspat gefördert werden. Doch auf die großen Ankündigungen folgte im sächsischen Halsbrücke bei Freiberg, dem Sitz des Entwicklers Saxony Minerals & Exploration (SME) AG, vor allem technologischer Stillstand. Das für die immensen Investitionen nötige Geld konnte am europäischen Finanzmarkt schlicht nicht aufgebracht werden.

Eine von dem Unternehmen ausgegebene Anleihe floppte und brachte statt der erhofften 30 Millionen lediglich gut 7 Millionen Euro ein. In der Folge geriet die SME AG in finanzielle Schieflage, musste die Auszahlung von Zinsen verschieben und der Kurs der Wertpapiere stürzte ab.

Nun steht ein finanzkräftiger Investor aus Asien in den Startlöchern, der die blockierten Pläne mit frischem Kapital beleben soll. Die Prime Group aus Singapur plant, für 150 Millionen Euro die Mehrheit an dem sächsischen Bergbauunternehmen zu übernehmen. Laut SME-Vorstand Rolf Staudenmaier sollen mit den Millionen die bisherigen Aktionäre abgelöst und die drückenden Verbindlichkeiten bedient werden.

Die Unternehmensführung feiert den Einstieg als Befreiungsschlag. Doch vor Ort im Erzgebirge löst der geplante Verkauf der Abbau-Rechte nach Asien heftige Empörung und Fassungslosigkeit aus, schreibt die Freie PresseNoch vor wenigen Tagen hatte ein SME-Vertreter gegenüber der lokalen Bürgerinitiative „Pöhlwassertal“ demnach einen Verkauf nach Asien kategorisch ausgeschlossenDass die englischsprachige Nachrichtenseite „Asian Morning“ bereits im März über die Vereinbarung berichtete, sorgt bei den Betroffenen für das Gefühl, hintergangen worden zu sein. Auch die lokale Politik wurde kalt erwischt. Schwarzenbergs Oberbürgermeister Ruben Gehart (CDU) zeigte sich völlig überrascht und monierte, von den Vorgängen im Hintergrund absolut nichts gewusst zu haben.

Kritiker und Anwohner befürchten nun der Zeitung zufolge, dass die ursprünglichen Ziele des Projekts konterkariert werden. Eigentlich sollte der Abbau dazu beitragen, die heimische Industrie bei Schlüsseltechnologien unabhängiger von Importen aus China zu machen und rund 120 neue Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Durch den Einstieg des asiatischen Finanzinvestors, der bislang vor allem im afrikanischen Rohstoffsektor aktiv war, droht der Ertrag nun zu verpuffen.

Die Bürgerinitiative warnt, dass die Rohstoffe letztlich auf internationalen Börsen landen und private Investoren in Übersee profitieren, während den Menschen vor Ort nur die enormen Umweltbelastungen durch Lkw-Verkehr, Radon in der Luft und kontaminiertes Grubenwasser bleiben. Zudem wirft die Struktur des Käufers Fragen auf. Das Geschäft soll über eine Tochtergesellschaft namens Prime Africa Trade abgewickelt werdenRecherchen führen zu einer digitalen Sackgasse: Eine Kontaktaufnahme per E-Mail ist unmöglich, da die angegebenen Accounts schlicht nicht existieren.

Ob die Millionen aus Singapur den Bergbau in Sachsen tatsächlich beschleunigen, bleibt ohnehin unklar. Das Oberbergamt in Freiberg betont, dass mit der Auffahrung der nötigen Rampe in das ehemalige Wismut-Bergwerk noch gar nicht begonnen wurdeZudem stehen wichtige Betriebspläne und weitere behördliche Genehmigungen seitens der SME AG aus. Die Verschiebung des Förderbeginns auf Ende 2028 ist bereits Realität.

Zwar stützen die weltweiten Rohstoffpreise das wirtschaftliche Vorhaben: Wolfram erreichte aufgrund von chinesischen Exportkontrollen neue Allzeithochs. Auch Zinn notiert auf Rekordniveau. Doch die größte bürokratische Hürde steht dem Deal noch bevor. Da es sich um kritische Infrastruktur und strategische Ressourcen handelt, ist das Sächsische Oberbergamt zwar nicht für die Genehmigung des Unternehmensverkaufes zuständig, wohl aber das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Dieses hüllt sich unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse derzeit in Schweigen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bundesregierung dürften noch Monate vergehen. Die SME AG warnt bereits vorsorglich, dass zu strenge deutsche Auflagen den Investor aus Singapur wieder verschrecken könnten.

Stefan Krempl