Montag, 28. September 2026

Vint Cerf warnt: KI zerstört das Fundament und die Finanzen des Internets

Internet-Pionier Vint Cerf fordert neue Erlösmodelle für Inhalte-Ersteller, deren Daten KI-Systeme gratis nutzen. Er macht sich für eine faire Vergütung digitaler Urheber und Netzneutralität stark.

Das Internet war in seinen Ursprüngen als offener, neutraler und chancengleicher Raum konzipiert, in dem Informationen frei fließen und Akteure gleichberechtigt miteinander agieren können. Doch dieses Fundament gerät zunehmend unter Druck. Vint Cerf, der als einer der Väter des Internets gilt, zeichnet in einem Gespräch mit dem Magazin Bulletin of the Atomic Scientists ein nachdenkliches Bild der aktuellen Netzlandschaft. Vor allem der rasant wachsende Einfluss von Systemen der Künstlichen Intelligenz wirft ihm zufolge grundlegende Fragen zur Funktionsweise, Vertrauenswürdigkeit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit des digitalen Ökosystems auf.

Eine der prägnantesten Metaphern Cerfs beschreibt das globale Netzwerk als eine gigantische Kopiermaschine. Was als Stärke begann – die verlustfreie und augenblickliche Vervielfältigung von Wissen –, entwickele sich im Zeitalter dominanter KI-Modelle aber zu einer zentralen Herausforderung für Urheber und Inhalte-Ersteller. Moderne Sprachmodelle und KI-Anwendungen speisten sich aus riesigen Datenmengen, die aus dem öffentlichen Netz extrahiert werden. Das Problem dabei liege in der fehlenden Rückkoppelung zum Ursprung: Die finanziellen Mittel und der ökonomische Mehrwert flössen in erster Linie an die Entwickler und Betreiber der KI-Plattformen. Die eigentlichen Schöpfer der Inhalte gingen weitgehend leer aus.

Cerf betont, dass diese Schieflage das ökonomische Herzstück des Internets bedroht. Wenn diejenigen, die hochwertige Recherchen, kreative Werke, Analysen oder fundierte Informationen produzieren, für ihre Arbeit nicht mehr angemessen entlohnt werden, breche die Basis zusammen, auf der auch künftige KI-Systeme aufbauen. Es brauche daher dringend neue und funktionierende Erlösmodelle, die sicherstellen, dass Wertschöpfung wieder zu den Content-Erstellern zurückfließt.

Neben den ökonomischen Verwerfungen sieht der Internet-Pionier das Thema Vertrauen als größte Baustelle der modernen Netzarchitektur. In einer von Algorithmen und synthetischen Inhalten dominierten Umgebung wird es für Nutzer immer schwieriger, authentische Informationen von Fälschungen oder Halluzinationen zu unterscheiden. Um den Glauben an das Netz als verlässliche Informationsquelle nicht vollständig zu verlieren, müssen nach Ansicht Cerfs technische Mechanismen und Standards etabliert werden, die Herkunft und Integrität von Daten überprüfbar machen.

Zugleich plädiert der 83-Jährige dafür, die Grundideale des ursprünglichen Internets nicht vorschnell aufzugeben. Das Prinzip eines offenen und neutralen Spielfelds habe über Jahrzehnte hinweg Innovationen überhaupt erst ermöglicht. Wenn große Plattformen und KI-Konzernmonopole den Zugang zu Informationen kontrollierten und den Datenfluss nach eigenen Interessen steuerten, drohe diese Offenheit verloren zu gehen. Die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur müsse daher zwingend darauf ausgerichtet sein, Vertrauen neu zu verankern, die Unabhängigkeit zu wahren und eine faire Vergütung im digitalen Zeitalter zu garantieren.

Stefan Krempl

Samstag, 26. September 2026

Recht auf "schnelles" Internet: Mindestversorgung bleibt vorerst unverändert

Die Mindestanforderungen an den Internetanschluss werden nicht weiter erhöht. Der Digitalausschuss des Bundestags stützt die Empfehlung der Bundesnetzagentur.

Der Digitalausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die aktuellen Vorgaben zur Telekommunikations-Mindestversorgung gegeben. In seiner Sitzung am Mittwochnachmittag stellte das Gremium Einvernehmen über die Schlussfolgerungen des Prüfberichts 2025 her, den die Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Kriterien der Mindestversorgungsverordnung vorgelegt hatte. Während die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen sowie der AfD dem Bericht zustimmten, enthielt sich die Linke. Damit bleiben die bestehenden Standards für ein Mindestmaß an digitaler Teilhabe in Deutschland vorerst unverändert bestehen.

Seit Dezember 2021 ist das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gesetzlich verankert. Alle Bundesbürger haben seitdem einen rechtlichen Anspruch auf einen funktionsfähigen Sprachkommunikations- und Internetzugangsdienst zu einem erschwinglichen Preis sowie auf den dafür notwendigen Anschluss an das öffentliche Netz. Sollte kein Telekommunikationsanbieter ein entsprechendes Angebot vor Ort bereitstellen, kann die Bundesnetzagentur ein Marktunternehmen verpflichten, den Anschluss einzurichten.

Nachdem die Download-Rate im Oktober 2024 per Ausschussbeschluss von vormals 10 auf 15 MBit/s angehoben wurde, gelten seit Anfang 2025 verbindliche Richtwerte: Neben den 15 MBit/s im Download müssen mindestens 5 MBit/s im Upload bereitstehen. Die einfache Signallaufzeit (One-Way-Latenz) darf höchstens 150 Millisekunden betragen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt vor, dass diese Werte unter Abwägung verschiedener Kriterien regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden müssen.

In der Ausschussberatung erläuterte ein Vertreter der Bundesnetzagentur die Ergebnisse des aktuellen Prüfberichts. Die Regulierungsbehörde sieht demnach derzeit keinen Anlass, an den Reglern zu drehen. Im maßgeblichen Erhebungszeitraum habe sich nicht feststellen lassen, dass für die rechtlich zugesicherte Mindestversorgung höhere Bandbreiten oder niedrigere Latenzzeiten erforderlich wären. Mit Blick auf den Einsatz alternativer Übertragungswege – etwa über Satellit – erläuterte der Behördenvertreter: die Verordnung verlange, vor Ort im Einzelfall zu prüfen, welche Technologie die angemessene Lösung biete. Ein Thema möchte die Bundesnetzagentur in ihrem kommenden Bericht aber genauer beleuchten: die Differenz zwischen Marketingversprechen und realer Leistung.

Die Praxis, wie Telekommunikationsanbieter mit ihren Datenraten werben, sollte ausgeleuchtet werden, hieß es. Rückendeckung gab es dazu aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Auch von dort kam die Kritik, dass die auf Werbeprospekten ausgewiesenen Datenmengen häufig deutlich von dem abweichten, was am Ende beim Verbraucher ankomme. Das BMDS stellte klar, dass die Versorgungsverordnung primär als Notstopfen fungiere, um akute Lücken zu schließen. Der eigentliche Fokus liege auf den angestoßenen Investitionen in den flächendeckenden Glasfaserausbau, der vor allem in den ländlichen Regionen vorangetrieben werde.

Die Debatte im Ausschuss machte unterschiedliche Sichtweisen der Fraktionen deutlich. Ein Sprecher der Union begrüßte die Entscheidung als Schritt nach vorne. Er warnte aber davor, die gesetzliche Mindestversorgung mit den eigentlichen Ausbauzielen der Bundesregierung zu verwechseln. Der primäre Ansatz müsse weiterhin sein, den Netzausbau insgesamt schneller und wirtschaftlich attraktiver zu gestalten.

Grundsätzliche Skepsis kam von der AfD. Deren Vertreter bezeichnete die Befassung mit der Verordnung als reinen bürokratischen Akt, der das Land beim Ausbau der digitalen Infrastruktur keinen Meter voranbringe. Dem widersprach die SPD-Fraktion und erinnerte daran, dass der Ausschuss lange dafür gekämpft habe, bei diesem wichtigen Thema ein Mitgestaltungsrecht zu erhalten. Die Sozialdemokraten erkundigten sich detailliert nach den Kriterien und der Datengrundlage, auf deren Basis die Mindestanforderungen ermittelt werden.

Auch die übrigen Oppositions- und Regierungsfraktionen nutzten die Gelegenheit für Nachfragen an die Experten. Die Grünen richteten den Blick auf den Markt für Satelliteninternet. Sie forderten konkrete Zahlen dazu, wie viele Haushalte aktuell im Rahmen der Mindestversorgung über Satellitensysteme abgedeckt werden. Sie thematisierten ferner mögliche politische und technologische Abhängigkeiten von Anbietern wie Starlink im Kontext der digitalen Souveränität Deutschlands. Die Linke hinterfragte die Methodik der Datenerhebung und wollte wissen, welche konkreten Nutzungssituationen den Berechnungen zugrunde gelegt und nach welchen Maßstäben unterversorgte Adressen regional eingegrenzt würden.

Stefan Krempl

Donnerstag, 24. September 2026

Urteil zur DSGVO: Bild-PDFs genügen nicht für maschinenlesbare Auskunft

Wer Daten nach der DSGVO verlangt, muss sich nicht mit reinen Bild-PDFs abspeisen lassen. Das OLG Stuttgart stärkt mit der Entscheidung die Rechte von Verbrauchern.

Die Durchsetzung von Datenschutzrechten erfordert oft Geduld und juristischen langen Atem. Ein aktuelles Teilurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart bringt nun grundlegende Klarheit in eine Praxis, die viele Unternehmen seit Jahren anwenden, um Auskunftsbegehren zu erschweren oder abzuwehren (Az.: 5 U 271/24). Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, wie die Datenkopie beschaffen sein muss, wenn Bürger von ihrem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch machen. Die Stuttgarter Richter stellten klar, dass reine Papierausdrucke oder eingescannte PDF-Dateien ohne echte Texterkennung und ohne verarbeitbare Datenstruktur nicht den strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an ein strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format genügen.

Der jetzt veröffentlichten Entscheidung lag der Fall eines Spielers zugrunde, der von einem auf Malta ansässigen Online-Glücksspielanbieter die vollständige Historie seiner Einsätze, Gewinne und Zahlungsströme verlangte. Der Kläger benötigte diese Angaben zwingend, um im Rahmen einer Stufenklage seine genauen Verlustsummen zu beziffern und unzulässige Einsätze zurückzufordern. Der Wettanbieter übermittelte daraufhin zwar umfangreiche Dokumente. Er lieferte die Spielhistorie über Dutzende Seiten hinweg aber lediglich als PDF-Dateien aus, die faktisch nur digitale Abbilder von Papierausdrucken darstellten. Echte Suchfunktionen ließen sich darin ebenso wenig nutzen wie das gewöhnliche Markieren oder Kopieren von Textpassagen. Eine automatisierte Auswertung über gängige Tabellenkalkulationsprogramme scheiterte schlicht daran, dass es an eindeutigen Trennzeichen fehlte und die Zeichenqualität verpixelt war.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage auf der ersten Stufe noch abgewiesen und argumentiert, ein PDF sei ein gängiges elektronisches Format und der Kläger könne die Dateien mithilfe spezialisierter Software selbst per optischer Zeichenerkennung aufbereiten oder die Daten manuell übertragen.

Dieser Sichtweise erteilte das OLG nun eine Absage. Der 5. Zivilsenat differenzierte in seinen Entscheidungsgründen präzise zwischen dem reinen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der DSGVO und dem Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20. Während es beim klassischen Auskunftsrecht primär darum geht, dem Menschen eine verständliche und leicht zugängliche Übersicht über die verarbeiteten Daten zu verschaffen, wo im Einzelfall auch gut lesbare Screenshots genügen können, verlangt Artikel 20 zwingend eine technische Weiterverarbeitbarkeit.

Das Merkmal der Maschinenlesbarkeit setzt laut dem Urteil voraus, dass Softwareanwendungen konkrete Daten mitsamt ihrer internen Struktur leicht identifizieren, erkennen und fehlerfrei extrahieren können. Wenn ein Unternehmen lediglich Bild-PDFs bereitstellt, verfehlt dies das europarechtliche Ziel der Interoperabilität. Der Verbraucher darf vom Datenverwalter nicht darauf verwiesen werden, den Mangel an digitaler Struktur auf eigene Kosten und eigenes Risiko durch nachträgliche Zeichenerkennungsprogramme zu beheben.

Zugleich erteilte das Gericht Versuchen eine Absage, das Recht auf Datenübertragbarkeit auf selbst eingegebene Stammdaten zu verengen. Sämtliche Einzahlungen, Wetteinsätze und auch die Ergebnisse der einzelnen Spielrunden sind nach Ansicht der Richter Daten, die von der betroffenen Person im Sinne der Verordnung bereitgestellt wurden, da sie durch wissentliches Handeln in einer Eingabemaske ausgelöst werden. Auch die Ergebnisse gehören untrennbar dazu, weil sie dem eigentlichen Service immanent sind und erst den vollständigen Datensatz bilden.

Ferner stellte der Senat klar, dass die zivilrechtliche Nutzung von datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen völlig legitim ist, selbst wenn damit primär die Vorbereitung einer Schadenersatz- oder Rückforderungsklage bezweckt wird. Das Teilurteil stärkt damit die Position von Verbrauchern gegenüber digitalen Plattformen und Zahlungsdienstleistern erheblich. Da andere Oberlandesgerichte diese Rechtsfrage in der Vergangenheit zum Teil abweichend beurteilt haben, ließ das OLG Stuttgart wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Stefan Krempl

212 Millionen Euro: Bär startet neue Forschungsinitiative für E-Fuels

Forschungsministerin Bär fördert synthetische Kraftstoffe für Schiffe und Flugzeuge, obwohl Kritiker auf massive Effizienzprobleme verweisen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt setzt auf synthetische Kraftstoffe und stellt im Rahmen einer neuen Förderinitiative insgesamt 212,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten – neue Wege für klimaneutrale Kraftstoffe der Zukunft“ will die Bundesregierung marktfähige Verfahren entwickeln, um fossile Energieträger mittelfristig abzulösen und Deutschland aus der Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu lösen.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sieht in der Erforschung alternativer Treibstoffe keinen Luxus, sondern eine Notwendigkeit auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ziel der Initiative sei es, bestehende Lücken überall dort zu schließen, wo die direkte Elektrifizierung per Akku technisch oder physikalisch an ihre Grenzen stoße.

Besonders im internationalen Luft- und Seeverkehr sowie im schweren Gütertransport bieten Batterien auf absehbare Zeit keine praxisnahe Option. Das hohe Eigengewicht heutiger Akkumulatoren schränkt die Zuladung massiv ein, während die geforderten Reichweiten enorm sind. Synthetisch hergestellte Kraftstoffe punkten hier laut dem Forschungsressort mit ihrer hohen Energiedichte und der Eigenschaft, dass sie sich weitgehend in bestehende Infrastrukturen wie Tankstellen, Pipelines oder Verbrennungsmotoren einbinden ließen. Die Förderinitiative richtet sich deshalb gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die bis Ende November Projektskizzen einreichen können. Gefördert werden Vorhaben, die zwischen 2027 und 2030 praxistaugliche und skalierbare Ansätze zur Serienreife bringen.

Inhaltlich deckt das Förderprogramm die gesamte Wertschöpfungskette ab, angefangen bei der Gewinnung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur industriellen Verarbeitung. Eine Schlüsselrolle nimmt das chemische Element Kohlenstoff ein. Damit ein E-Fuel als klimaneutral gelten kann, darf bei seiner Verbrennung nur so viel Kohlendioxid freigesetzt werden, wie der Umwelt zuvor entzogen oder in der Produktion gebunden wurde. Neben Verfahren zur direkten Entnahme aus der Umgebungsluft rücken zunehmend industrielle Abgase in den Fokus. Über Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Nutzung sollen unvermeidbare Emissionen aus der Zement-, Stahl- oder Kalkherstellung sowie aus Müllverbrennungsanlagen als wertvoller Rohstoff abgefangen und zu Treibstoffen weiterverarbeitet werden.

Trotz der politischen Vorschusslorbeeren ist der Einsatz von E-Fuels in der Wissenschaft und bei Umweltverbänden hochgradig umstritten. Der Hauptkritikpunkt betrifft den vergleichsweise schlechten Gesamtwirkungsgrad. Die Umwandlung von erneuerbarem Strom in Wasserstoff und anschließend in synthetischen Kohlenwasserstoff erfordert enorme Mengen Energie. Ein Großteil des eingesetzten Stroms geht bei den einzelnen Prozessschritten als Abwärme verloren. Während ein batterieelektrisches Fahrzeug den Strom zu über 70 Prozent direkt in Bewegung umsetzt, liegt der Gesamtwirkungsgrad bei E-Fuels im Verbrennungsmotor oft unter 20 Prozent. Kritiker warnen deshalb vor einer Fehlleitung von Forschungsgeldern und betonen, dass der knappe grüne Strom primär dort eingesetzt werden sollte, wo er direkt und hocheffizient genutzt werden kann.

Dazu kommen drängende Kosten- und Skalierungsfragen. Aktuell ist die Produktion synthetischer Treibstoffe extrem teuer, und globale Produktionskapazitäten existieren nur in verschwindend geringem Umfang. Ohne einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und die Bereitstellung großer Mengen an grünem Wasserstoff bleibt die Herstellung ökologisch wie ökonomisch kaum darstellbar. Ob die neue Förderinitiative des Ministeriums die notwendigen Durchbrüche bringt, um synthetische Kraftstoffe zumindest in Nischenbereichen wettbewerbsfähig zu machen, wird sich zeigen müssen.

Stefan Krempl

Mittwoch, 23. September 2026

Bluesky-CEO Schneider: Das soziale Netz der Zukunft braucht keine Werbung

Der neue Bluesky-Chef Toni Schneider aus der Schweiz setzt auf dezentrale Infrastrukturen, Neutralität und neue Erlösmodelle abseits klassischer Plattformwerbung.

Das soziale Netzwerk Bluesky möchte sich langfristig von den Zwängen traditioneller Social-Media-Giganten lösen. Wie der Schweizer Toni Schneider, der seit Juli 2026 offizieller CEO der Twitter-Alternative ist, im Interview mit dem Schweizer Online-Magazin Dnip erklärt, soll Bluesky weit mehr sein als nur eine weitere Kurznachrichten-App. Ziel sei es, als Einstiegstor in ein breiteres, offenes Ökosystem zu fungieren, das intern als die „ATmosphere“ bezeichnet wird. Schneider, der seit über 35 Jahren in San Francisco lebt und zuvor lange Zeit bei Automattic und WordPress tätig war, vergleicht diesen Wandel mit der Evolution der Open-Source-Welt. Nach den offenen Publishing-Systemen seien offene Protokolle der logische nächste Schritt in der digitalen Kommunikation.

Um den Übergang unabhängig zu gestalten, trennt das Unternehmen die eigentliche Anwendung zunehmend von den darunterliegenden technischen Infrastrukturen ab. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei das Authenticated Transfer Protocol (ATproto) ein, das Nutzern die volle Kontrolle über ihre eigenen Profil- und Interaktionsdaten garantiert. Ein zentraler Baustein dieser dezentralen Architektur ist der Core Identity Server, der für die Zuordnung digitaler Identitäten zuständig ist. Dieser soll künftig in einer unabhängigen Non-Profit-Organisation in der Schweiz angesiedelt werden, inspiriert vom Modell der Ethereum Foundation. Schneider unterstreicht gegenüber Dnip, die geopolitische Lage und die etablierte Neutralität der Schweiz böten optimale Voraussetzungen, um ein stabiles und verlässliches Verzeichnis für ein globales Netzwerk bereitzustellen.

Auch bei den Finanzierungsmodellen schlägt Bluesky neue Wege ein. Klassische Online-Werbung soll ausdrücklich nicht das Hauptgeschäftsmodell der Plattform werden. Stattdessen setzt Schneider auf eine Enterprise-Sparte für Unternehmenskunden, die eigene Inhalts-Feeds oder private Daten-Server (PDS) betreiben wollen. Das soll ähnlich wie bei Cloud-Anbietern wie AWS ablaufen. Ferner soll eine Plattform-Ökonomie entstehen, bei der Entwickler und Ersteller von Inhalten direkt von ihren Communities unterstützt werden. Ob kostenpflichtige Abonnements, digitale Güter oder unabhängige Spiele: Bluesky will Zahlungen netzwerkweit ermöglichen und dafür eine geringe Gebühr einbehalten, die deutlich unter den marktüblichen 30 Prozent der bekannten App-Stores liegt.

Ein wesentliches Anliegen der Entwickler ist die Erweiterung der Funktionen über das reine Mikroblogging hinaus. Mit der neuen Spezifikation ATProto Spaces zieht ein oft gefordertes Feature in das Ökosystem ein: geschlossene, nicht-öffentliche Räume für private Gruppen, Medienhäuser oder Spieleanwendungen. Da die Nutzerdaten auf persönlichen Servern abgelegt sind und die Datenformate in öffentlich zugänglichen Standards definiert werden, gehören die Informationen stets den Anwendern selbst. Selbst im Falle einer Einstellung der offiziellen Bluesky-App könnten Nutzer nahtlos auf alternative Clients aus dem Ökosystem ausweichen, ohne ihren sozialen Graph oder ihre Posts zu verlieren. Schneider bezeichnet das System so auch als weitgehend geschützt vor einer feindlichen Übernahme durch einzelne Milliardäre.

Um die Herausforderungen im Bereich der Inhaltsmoderation zu meistern, setzt Bluesky auf einen hybriden und dezentralen Ansatz. Moderation verursacht beim Wachstum von Netzwerken häufig die höchsten Kosten. Neben internen Teams baut der Betreiber auf offene Labeling-Systeme und spezialisierte Communities. Als Beispiel nennt Schneider Fachgruppen aus dem Medizinbereich, die eigenständig wissenschaftliche Fakten prüfen und entsprechende Kennzeichnungen bereitstellen. Künftig könnten sich daraus auch kommerzielle Modelle für spezialisierte Drittanbieter von Moderationsdienstleistungen entwickeln. Bei behördlichen Löschanfragen oder Auskunftsersuchen verweist der CEO auf das datensparsame Design: Da Daten dezentral gespeichert sind und das Unternehmen über geschützte Nachrichten hinweg kaum Zugriff auf private Nutzerinhalte habe, bleibe der direkte Einfluss des Plattformanbieters bewusst begrenzt.

Stefan Krempl

Dienstag, 22. September 2026

Digitale Enteignung? Wie die EU-Ratspräsidentschaft für KI-Konzerne den Datenschutz aushebeln will

Vorstöße der irischen EU-Ratspräsidentschaft und der deutschen Bundesregierung setzen die Interessen von Tech-Riesen über das Grundrecht auf Datenschutz. Bürgerrechtler wollen den EuGH einschalten.

Ein politisches Beben kündigt sich in den Brüsseler Verhandlungsräumen an: Unter dem Deckmantel des Gesetzpakets für den „Digitalen Omnibus“ plant der EU-Rat eine drastische Lockerung des europäischen Datenschutzrechts. Die europäischen Bürger könnten damit schleichend das Recht an den eigenen Daten verlieren – zugunsten von US-amerikanischen und chinesischen KI-Konzernen wie OpenAI, Meta, Google, Anthropic, Alibaba oder SpaceX. In einem geleakten Ratsdokument schlägt die irische Präsidentschaft vor, den bisherigen Schutzrahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Entwicklung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz weitgehend außer Kraft zu setzen.

Im Zentrum der Initiative steht der geplante Artikel 88bis (im ursprünglichen Kommissionsentwurf Artikel 88c). Dieser stuft die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Systeme pauschal als „berechtigtes Interesse“ der Unternehmen ein. Die Konsequenzen dieser juristischen Feinheit sind groß: Bislang mussten Unternehmen bei der Verarbeitung persönlicher Daten entweder eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einholen oder in jedem Einzelfall nachweisen, dass ihr kommerzielles Interesse die Grundrechte der Nutzer nicht überwiegt. Künftig soll das Interesse der Konzerne standardmäßig Vorrang haben.

Besonders brisant ist, dass die Neuregelung rückwirkend nahezu alles erfasst, was Europäer in den vergangenen Jahrzehnten digital hinterlassen haben. Ob alte Beiträge in sozialen Netzwerken, hochgeladene Fotos, private Foreneinträge oder Suchanfragen: Alle öffentlich oder kommerziell zugänglichen Daten würden faktisch zum Freiwild. Datenschutzaktivist Max Schrems von der Organisation Noyb findet dafür deutliche Worte und spricht von einer „digitalen Enteignung der Europäer“. Den Bürgern werde das Grundrecht entzogen, selbst darüber zu bestimmen, was mit ihren persönlichen Daten geschieht.

Dabei war die Stoßrichtung des „Digitalen Omnibus“ ursprünglich eine andere. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wollte unter dem Mantel der Verwaltungsvereinfachung und Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bürokratische Hürden abbauen. Da es sich angeblich nur um minimale Anpassungen handeln sollte, durchlief das Vorhaben beschleunigte Verfahren – ohne umfassende Grundrechtsprüfung und ohne direkte Federführung der zuständigen Fachausschüsse.

In den Händen der irischen Ratspräsidentschaft wandelte sich der Entwurf nun aber zu einem Freibrief für Big Tech. Irland fungiert traditionell als europäische Heimat und Steueroase für fast alle US-Tech-Giganten.

Unerwartet rigoros ist auch die Linie der deutschen Bundesregierung. Anstatt die Grundrechte der Bürger zu verteidigen, fordert Berlin in eigenen Positionspapieren einen noch weitergehenden Abbau des Schutzstandards. Die Vorschläge der deutschen Ministerien sehen vor, Rechte auf Information, Löschung und Berichtigung gegenüber KI-Systemen massiv einzuschränken. Wer also von einer KI halluzinierte Unwahrheiten oder falsche Persönlichkeitsprofile korrigieren lassen wollte, liefe künftig ins Leere. Sogar die Pflicht der Aufsichtsbehörden, Beschwerden von Bürgern über KI-Anwendungen nachzugehen, soll nach dem Willen der Bundesregierung stark beschnitten werden.

Dieser Kurs steht in eklatantem Widerspruch zur Einstellung der eigenen Bevölkerung: Umfragen zufolge lehnen etwa 93 Prozent der deutschen Meta-Nutzer die Verwendung ihrer privaten Daten für das Training von KI-Modellen ab.

Aus industriepolitischer Sicht erscheint das Vorhaben hochgradig paradox. Anstatt die europäische Wirtschaft zu stärken, befeuern die geplanten Regeln den Abfluss europäischer Datenströme in die USA und nach China. Da heimische Startups und KMU weder über die finanziellen Mittel noch über die gewaltigen Datenschätze verfügen, um mit Plattformen wie Facebook oder Google zu konkurrieren, würden vom Wegfall der Datenschutzgrenzen in erster Linie die etablierten Weltmarktführer profitieren. Europäisches Know-how und Nutzerdaten würden so effektiv exportiert.

Der Vorschlag hebelt zudem das Prinzip der Zweckbindung aus, das seit 1981 das Fundament des europäischen Datenschutzrechts bildet. Bislang durften Daten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden – etwa zur Abwicklung einer Bestellung –, nicht einfach für völlig andere Ziele weiterverwendet werden. Durch den Freibrief für KI entfällt diese Schranke. Da der Entwurf keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der KI vorsieht, könnten personenbezogene Daten künftig uneingeschränkt auch für hochumstrittene Zwecke wie verhaltensbeeinflussende Werbung, generative Manipulation oder militärische Anwendungen verarbeitet werden.

Ob das Gesetz in dieser Form Bestand haben wird, ist fraglich. Sollten der Rat und das EU-Parlament das Gesetzespaket bis Anfang 2027 verabschieden, dürfte der Gang nach Karlsruhe und Luxemburg unvermeidlich sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Vergangenheit wiederholt EU-Gesetze gekippt, die Grundrechte unangemessen beschnitten – etwa bei der Vorratsdatenspeicherung oder den Abkommen zum Datenaustausch mit den USA. Ein absehbarer Spruch des EuGH gegen den Digitalen Omnibus würde aber Jahre der Rechtsunsicherheit für Unternehmen nach sich ziehen, die ihre Produkte auf einer verfassungswidrigen Gesetzesgrundlage aufgebaut haben.

Stefan Krempl

Gefahr durch KI-Drohnen: US-Polizei warnt vor Anschlägen auf Städte

Eine Polizeiforschungsgruppe schlägt Alarm wegen günstiger, autonom steuerbarer Drohnen. Sie fordert entschlossenes Handeln wie nach den Anschlägen von 9/11.


Die rasante Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz in Kombination mit immer günstigeren und gleichzeitig tödlicheren Drohnen stellt eine kontinuierlich wachsende Gefahr für Städte und Gemeinden in den Vereinigten Staaten dar. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine Untersuchung der Polizeiforschungsgruppe Police Executive Research Forum aus Washington.


Unter dem Titel „A Clear and Present Danger“ warnt die Forschungseinrichtung nicht zum ersten Mal vor den Schattenseiten des technologischen Fortschritts. Obwohl es auf dem Gebiet der USA bislang zu keinen verheerenden Anschlägen durch unbemannte Luftfahrzeuge kam, hat die leichte Zugänglichkeit preiswerter Systeme das Potenzial für Chaos und extreme Zerstörung drastisch erhöht, insbesondere wenn diese Technologie mit moderner Software zur automatisierten Steuerung kombiniert wird.


Die große Mehrheit der in den USA genutzten Drohnen dient kommerziellen sowie privaten Zwecken und unterliegt primär der Regulierung durch Bundesbehörden. Die Autoren des Berichts fordern jedoch eindringlich, dass die lokalen Strafverfolgungsbehörden diese aufkommenden Risiken mit derselben Entschlossenheit und Dringlichkeit angehen müssten, mit der Bundesermittler nach den Terroranschlägen vom 11. September reagierten. Ein erneutes Versagen der eigenen Vorstellungskraft könne sich das Land angesichts der

technologischen Realität nicht leisten, betont die Führung der Forschungsgruppe.


Dass die Sicherheitsrisiken keineswegs rein theoretischer Natur sind, belegen die im Bericht

zusammengetragenen Zahlen aus dem Alltag. Unautorisierte Drohnenflüge über voll besetzten Football-Stadien an Spieltagen gehören mittlerweile zum Alltag der Sicherheitskräfte. In der Metropole New York werden monatlich rund 23.000 illegale Drohnenfl

üge registriert. Auch im Rahmen internationaler Großereignisse wie der Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer wurden landesweit hunderte ungenehmigte Fluggeräte in der Nähe von Austragungsorten beschlagnahmt.


Die gesellschaftliche wie auch politische Anspannung rund um die von KI ausgehenden Gefahren hat in den USA längst einen kritischen Punkt erreicht. Einerseits nehmen Befürchtungen hinsichtlich der Umweltauswirkungen und der allgemeinen Sicherheit zu. Paralell rückt der Einsatz autonomer Drohnen in weltweiten kriegerischen

Auseinandersetzungen das Thema intelligenter Waffensysteme wieder verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.


Militärische Konflikte zeigen eindringlich, wie schnell sich zivile Technologien zu wirksamen Waffen umfunktionieren lassen. In der Ukraine berichteten Offizielle von russischen Drohnen, die mittels künstlicher Intelligenz gesteuert wurden und beim Einschlag in Gebäude tödliche Wirkung entfalteten. Gleichzeitig erproben Streitkräfte weltweit KI-Systeme, die Ziele eigenständig identifizieren und ansteuern können. Auch das

US-Militär reagierte im Nahostkonflikt auf den massenhaften Einsatz kostengünstiger Kampfdrohnen, indem es eigene preiswerte Systeme modellierte und aufstellte.


Für kommunale Strafverfolger sind diese Entwicklungen eine direkte Warnung. Die Beauftragte des New York City Police Department wies im Umfeld von Großveranstaltungen darauf hin, dass kommerziell erwerbbare Drohnen ohne großen Aufwand in Kriegswaffen verwandelt werden können. Wenn eine technologische Bedrohung den Verantwortlichen schlaflose Nächte bereitet, dann sei es die zunehmende Proliferation dieser extrem flexiblen Fluggeräte in den Händen von Einzelpersonen.


Um dieser Bedrohungslage zu begegnen, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für lokale Behörden gewandelt. Auf Basis des Ende des vergangenen Jahres vom US-Kongress verabschiedeten Safer Skies Act erhielt die Polizei in New York die Bundesgenehmigung, bei Großveranstaltungen unautorisierte Drohnen gezielt vom Himmel zu holen und zu deaktivieren. Zuvor verfügten lokale Behörden weder über das nötige Equipment noch über das entsprechende Training und waren vollständig auf das Eingreifen von Bundesbehörden

angewiesen. Zur gezielten Ausbildung von Polizeikräften aus dem gesamten Bundesgebiet hat das FBI inzwischen ein eigenes Trainingszentrum in Alabama eingerichtet.


Über die unmittelbare physische Gefahr hinaus wirft die Herkunft der Hardware Fragen der nationalen Sicherheit auf. Die Mehrheit der in den USA von Behörden genutzten Drohnen stammt aus chinesischer Produktion. Obwohl die Aufsichtsbehörde FCC den Verkauf bestimmter ausländischer Drohnenmodelle untersagt hat, gelangen entsprechende Produkte weiterhin über Umwege und Scheinunternehmer auf den US-amerikanischen Markt.


Sicherheitsexperten und Polizeichefs, die Krisengebiete wie die Ukraine besucht haben, unterstreichen die Dringlichkeit der Lage. Die Einsicht, wie leicht zugänglich, modifizierbar und verheerend modernste Drohnentechnologie in den Händen böswilliger Akteure ist, zwingt zum Umdenken. Verantwortliche von Großveranstaltungen und Stadien müssen sich dieser Bedrohung laut dem Forum jetzt stellen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.


Stefan Krempl