Die EU-Kommission feiert den DMA als Erfolg für die Nutzerwahl. Verbraucherschützer mahnen aber eine striktere Durchsetzung gegen Umgehungsversuche an.
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) zieht die EU-Kommission eine erste offizielle Bilanz und stellt dem neuen Regelwerk für Tech-Giganten ein positives Zeugnis aus. In einem am Dienstag veröffentlichten ersten Überprüfungsbericht kommt die Brüsseler Regierungsinstitution zu dem Schluss, dass die Verordnung "fit für die Zukunft" sei und bereits spürbare Verbesserungen für den digitalen Binnenmarkt sowie mehr Kontrolle für die Nutzer gebracht habe.
Unterstützung erhält diese Einschätzung vom europäischen Verbraucherschutzverband Beuc, der den DMA als wegweisendes Gesetz für faire Märkte bezeichnet. Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna hebt hervor, dass Verbraucher bereits heute konkret profitieren, etwa durch die freie Wahl des Standard-Browsers auf iOS oder die Möglichkeit, Nachrichten aus alternativen Diensten an WhatsApp-Nutzer zu senden. Dennoch warnt der Verband, dass Big-Tech-Unternehmen die Regeln zu oft umgehen, was verhindere, dass die Verbraucher die vollen Vorteile der neuen Freiheiten ausschöpfen können.
Die zentrale Botschaft der Kommission deckt sich mit diesen Beobachtungen: Der DMA wirkt. Nutzer können nun einfacher ihre Daten beim Wechsel von Diensten mitnehmen und explizit widersprechen, wenn Plattform-Betreiber persönliche Profile über verschiedene Dienste hinweg ohne Zustimmung verknüpfen wollen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sieht die Kommission neue Chancen. Durch Interoperabilitätsverpflichtungen können Hersteller von Smartwatches besser mit den Betriebssystemen der Gatekeeper kommunizieren, während alternative App-Stores den bisherigen Monopolen Konkurrenz machen.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, unterstreicht, der DMA sei so konzipiert worden, dass er sich an neue Herausforderungen anpassen könne. Dies betrifft insbesondere Cloud-Computing und Künstliche Intelligenz. Die Kommission hat bereits Marktuntersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob Cloud-Dienste von Microsoft und Amazon als Gatekeeper einzustufen sind. Auch bei der KI schaut sie genau hin: In Verfahren gegen Alphabet wird untersucht, wie Suchdaten geteilt werden und ob KI-Dienste fairen Zugang zu Betriebssystemen erhalten.
Kritik übt Beuc an der Entscheidung der Kommission, die Interoperabilitätsregeln nicht auf soziale Netzwerke auszuweiten. Es sei bedauerlich, dass Nutzer verschiedener Plattformen ihre Aktivitäten weiterhin nicht gegenseitig einsehen können. Die Kommission begründet dies in ihrem Bericht damit, dass eine Studie derzeit noch keine eindeutige Nachfrage für eine solche horizontale Vernetzung zeige und die technische Komplexität hoch sei.
Während die offizielle Seite und Verbraucherschützer vor allem eine stärkere Durchsetzung ("beef up enforcement") fordern, gibt es auch kritische Stimmen von anderer Seite. Experten des International Center for Law & Economics (ICLE) bemängeln, dass die Kommission ihr eigenes Werk bewertet, ohne negative Folgen ausreichend zu berücksichtigen. Sie verweisen auf sinkende Klickzahlen für europäische Hotels in der Google-Suche und verzögerte Produkteinführungen von KI-Diensten in Europa aufgrund der regulatorischen Hürden.
Fest steht: Die Kommission sieht derzeit keinen Bedarf, den DMA an sich zu ändern. Ihr Fokus liegt nun darauf, eine "Kultur der Compliance" zu schaffen und die Regeln konsequent anzuwenden, damit Europas digitale Märkte langfristig fairer und wettbewerbsfähiger werden.
Stefan Krempl