Ein US-Bundesrichter setzt umstrittene Visa-Sperren gegen Wissenschaftler, Faktenchecker und EU-Regulierer vorerst aus. Die Verbote verletzen vermutlich die Meinungsfreiheit.
Ein Bundesrichter in Washington, D.C., hat die umstrittene Visa-Politik der US-Regierung vorläufig gestoppt, die gezielt Forscher zu Desinformation, Plattform-Regulierer sowie Bürgerrechtsgruppen ins Visier nimmt. Richter James E. Boasberg entschied im Fall der "Coalition for Independent Technology Research" (CITR) gegen Außenminister Marco Rubio, dass die Maßnahme des US-Außenministeriums die im ersten Verfassungszusatz geschützte Meinungs- und Vereinigungsfreiheit aufgrund von politischen Standpunkten verletzen dürfte. Der Richter fällte zwar noch kein endgültiges Urteil, setzte die Durchsetzung der Richtlinie aber bis zu einer endgültigen Entscheidung aus.
Das Ministerium hatte die Visa-Beschränkungen im Mai 2025 mit dem erklärten Ziel angekündigt, gegen ausländische Staatsbürger vorzugehen, die sich an der Zensur von US-Amerikanern beteiligen. Praktische weitete sich die Maßnahme laut der CITR schnell zu einer breit angelegten Kampagne gegen Personen aus, die in den Bereichen Moderation von Online-Inhalten, Faktenprüfung, Compliance sowie Vertrauen und Sicherheit arbeiten.
Die Richtlinie richtete sich etwa gegen Beamte, die den Digital Services Act (DSA) der EU und den britischen Online Safety Act durchsetzen, sowie gegen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren wissenschaftliche Untersuchungen die Grundlage für diese Regulierung liefern. Im Dezember entzogen die US-Behörden schließlich fünf prominenten Personen die Visa, darunter dem ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton und Imran Ahmed, dem Chef des Center for Countering Digital Hate. Auch Vertreterinnen der deutschen Initiative HateAid waren von den Sanktionen betroffen.
Das Gericht wies die Argumente der Regierung zurück, wonach es sich nicht um eine einheitliche Richtlinie, sondern lediglich um unzusammenhängende Einzelfallentscheidungen im Ermessen des Außenministers handele. Richter Boasberg stellte fest, dass interne Regierungsdokumente und öffentliche Erklärungen die Visa-Sperren sowie die eingeleiteten Abschiebungsverfahren ausdrücklich auf dieselbe ideologische Zielsetzung zurückführten. Das Außenministerium hatte Konsularbeamte angewiesen, die Lebensläufe, Profile in sozialen Medien und Medienauftritte von Visa-Bewerbern gezielt nach Tätigkeiten zur Bekämpfung von Desinformation zu durchleuchten. Wer in diesen Feldern aktiv war, sollte als mitschuldig an Zensur gelten und kein Visum erhalten.
Diese Praxis verletze die Verfassung, da sie staatliche Einwanderungskonsequenzen an geschützte private Meinungsäußerungen und wissenschaftliche Arbeit knüpfe, meint Boasberg. Der Richter betont, die US-Regierung diskriminiere dabei gezielt bestimmte Sichtweisen: Sie gehe einseitig gegen Personen vor, die sich für mehr Moderation, Faktenchecks oder Datenschutzregeln auf Online-Plattformen einsetzen. Stimmen, die weniger Regulierung fordern, blieben von der Richtlinie dagegen unberührt. Der Staat dürfe den öffentlichen Diskurs über die Ausgestaltung der digitalen Debattenkultur nicht dadurch verzerren, dass er eine Seite des Streits mit rechtlichen Sanktionen belege. Die Behauptung der Regierung, es gehe gegen Zensur und nicht um die Einschränkung von Rede, überzeugte das Gericht nicht: Die gebrandmarkten Aktivitäten bestünden im Kern aus Berichten, Petitionen und wissenschaftlicher Zusammenarbeit.
Die Klägerin CITR, ein Netzwerk aus rund 500 Forschern und Organisationen, konnte zudem eine konkrete Beeinträchtigung ihrer täglichen Arbeit nachweisen. Aus Angst vor Einreisesperren, Festnahmen oder Abschiebungen hatten sich internationale Mitglieder aus der öffentlichen Arbeit der Koalition zurückgezogen, gemeinsame Berichte nicht mehr namentlich gezeichnet und die Teilnahme an Konferenzen verweigert. CITR sah sich gezwungen, Veranstaltungen in den USA abzusagen und unter erheblichem finanziellem Aufwand parallele Treffen im Ausland zu organisieren.
Der gerichtliche Stopp der Richtlinie friert diese Praxis nun vorerst ein, um den Status quo während des laufenden Hauptverfahrens zu sichern. Betroffene Aktivisten äußerten sich erleichtert über den Beschluss, gaben jedoch zu bedenken, dass damit finanzielle Sanktionen und bestehende Einreiseverbote noch nicht vollständig vom Tisch seien. Das Außenministerium erklärte auf Anfrage von Politico lediglich allgemein, es bleibe entschlossen, die Meinungsfreiheit von US-Bürgern vor ausländischen Versuchen zur Beeinflussung von US-Plattformen zu schützen.
Stefan Krempl