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Donnerstag, 2. Juli 2026

EuGH: Sendeverbot für Russia Today gilt auch für private Webseiten

Das Verbot, Inhalte von RT zu verbreiten, greift laut dem Europäischen Gerichtshof auch ohne kommerzielle Absichten oder eine Bezahlung durch die Nutzer.


In einem am Donnerstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Reichweite der Sanktionsmaßnahmen gegen russische Staatsmedien präzisiert und untermauert. Die Richter stellten klar, dass das unionsweite Verbreitungsverbot für Inhalte des Senders Russia Today (RT) auch für Webseiten gilt, die der Öffentlichkeit vollkommen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weder eine Absicht zur Gewinnerzielung noch der genaue Umfang oder die Dauer der Verbreitung spielen demnach eine Rolle bei der Frage, ob eine Plattform gegen geltendes EU-Recht verstößt.


Hintergrund des Verfahrens ist ein strafrechtlicher Fall aus Deutschland. Dort wird derzeit gegen drei Personen ermittelt, die wiederholt Videos des Ablegers RT Germany auf einer öffentlich und unentgeltlich zugänglichen Webseite hochgeladen und geteilt haben sollen. Das betreffende Portal finanzierte sich nach Informationen der Justiz ausschließlich über freiwillige Zuwendungen und Spenden der Nutzer. Angesichts der restriktiven Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt hat, ist es Betreibern in der gesamten Gemeinschaft strikt untersagt, Inhalte des Senders zu verbreiten.


Das mit dem deutschen Strafverfahren befasste nationale Gericht hatte aber rechtliche Zweifel bezüglich der exakten Definition und Reichweite des Begriffs „Betreiber“ im Sinne der EU-Sanktionsverordnung. Konkret stellte sich ihm die Frage, ob die drei Beschuldigten überhaupt unter diese restriktive Definition fallen, da sie ihr Internetangebot völlig ohne Entgelt anboten und keine kommerziellen Absichten verfolgten. Um Rechtssicherheit zu erlangen, setzten die deutschen Richter das nationale Verfahren aus und riefen den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens an.


Die Luxemburger Richter ließen in ihrer Entscheidung keinen Spielraum für Ausflüchte. Für die rechtliche Bewertung sei es gänzlich ohne Bedeutung, ob die Verbreitung der sanktionierten Propagandainhalte im Rahmen einer kommerziellen, wirtschaftlichen Tätigkeit oder aus rein ideologischen oder privaten Motiven erfolge, heißt es in dem Beschluss. Der Begriff des Betreibers umfasse in diesem spezifischen Kontext schlichtweg alle Personen, die direkt oder indirekt für die Bereitstellung der verbotenen Inhalte verantwortlich zeichnen. Das gelte auch dann, wenn eine Website ohne Bezahlschranke betrieben und nur durch freiwillige Drittmittel am Leben erhalten wird.


Die obersten EU-Richter begründeten diesen weitreichenden Schritt mit dem eigentlichen Sinn und Zweck der Sanktionsverordnung. Nur durch eine solch umfassende und strenge Auslegung des Regelwerks sei es möglich, die gezielte Verbreitung von Propaganda der Russischen Föderation effektiv zu unterbinden, um auf diese Weise die öffentliche Ordnung und die Sicherheit innerhalb der EU wirksam zu schützen. Eine Lücke für vermeintlich private oder spendenfinanzierte Plattformen würde den Sanktionsgedanken im digitalen Raum weitgehend aushöhlen.


Mit dem Urteil ist der Fall für die deutschen Beschuldigten noch nicht final entschieden, da der EuGH im Rahmen von Vorabentscheidungen nie den konkreten Einzelfall selbst löst. Das Luxemburger Urteil liefert aber die verbindliche Auslegung des Unionsrechts, an die das deutsche Gericht bei seiner anstehenden Entscheidung gebunden ist. Für Betreiber von Webseiten und Foren im deutschsprachigen Raum setzt die Entscheidung ein klares Zeichen: Wer sanktionierte Inhalte von Sendern wie Russia Today spiegelt oder aktiv teilt, bewegt sich auch ohne Geschäftsmodell im strafrechtlich relevanten Bereich.


Stefan Krempl

Dienstag, 16. Juni 2026

TV liegt zurück: Social Media überholt klassische Online-News erneut

36 Prozent der Bundesbürger informieren sich über soziale Netzwerke, KI-Chatbots bleiben ein Nischenangebot. Das Vertrauen in Nachrichten ist trotz wachsender Sorgen über Falschmeldungen stabil.

Die Nachrichtennutzung in Deutschland verändert sich weiter. Allerdings weniger bedingt durch Künstliche Intelligenz als durch soziale Medien. Generative KI-Chatbots spielen in der täglichen Nachrichtenversorgung nach wie vor kaum eine Rolle. Plattformen wie WhatsApp, YouTube, Facebook und Instagram gewinnen dagegen weiter und erneut an Bedeutung. Das zeigt der Reuters Institute Digital News Report 2026 für Deutschland, den das Leibniz-Institut für Medienforschung (HBI) in Hamburg gemeinsam mit dem Reuters Institute in Oxford am Dienstag veröffentlicht hat.

Demnach informieren sich inzwischen 36 Prozent der deutschen Onliner mindestens einmal pro Woche per Social Media über das aktuelle Nachrichtengeschehen. Damit sind soziale Netzwerke wieder die reichweitenstärkste Online-Nachrichtenquelle in Deutschland, nachdem im vorigen Jahr vorübergehend das Fernsehen noch einmal zugelegt hatte. Besonders ausgeprägt ist dieser Trend bei jungen Erwachsenen. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nutzen 60 Prozent soziale Medien für Nachrichten, 44 Prozent betrachten sie sogar als wichtigste Nachrichtenquelle. Für 17 Prozent dieser Altersgruppe sind soziale Netzwerke mittlerweile der einzige Zugang zu Nachrichten.

Gleichzeitig bleibt das Internet insgesamt die wichtigste Nachrichtenquelle. 67 Prozent der erwachsenen Online-Bevölkerung nutzen mindestens einmal pro Woche Nachrichtenangebote im Netz. Für 44 Prozent ist das Internet der wichtigste Ort für aktuelle Informationen. Trotz der wachsenden Bedeutung sozialer Medien greifen viele User weiterhin gezielt auf journalistische Angebote zu. Die Mehrheit nutzt soziale Netzwerke ergänzend zu anderen Nachrichtenquellen und nicht als alleinige Informationsbasis.

Besonders relevant für die Nachrichtenversorgung über soziale Medien sind WhatsApp, YouTube und Facebook. Bei jungen Nutzern sticht vor allem Instagram hervor. 85 Prozent der 18- bis 24-Jährigen verwenden die Plattform generell, mehr als die Hälfte nutzt sie auch gezielt für Nachrichten. Die Forschenden weisen allerdings darauf hin, dass die Ergebnisse zur Social-Media-Nutzung in diesem Jahr aufgrund eines technischen Problems auf einer separaten Stichprobe beruhen und daher mit etwas Vorsicht interpretiert werden sollten.

Wenig verändert hat sich dagegen die Rolle generativer KI-Systeme. Trotz des anhaltenden Booms von Anwendungen wie ChatGPT, Gemini, Claude oder Perplexity verwenden nur fünf Prozent der Befragten KI-Chatbots regelmäßig als Zugang zu Nachrichten. Selbst in der jüngsten Altersgruppe bleiben die Werte niedrig. Wer KI für Nachrichten einsetzt, verwendet die Systeme vor allem, um Fragen zu aktuellen Themen zu stellen, komplexe Sachverhalte erklären zu lassen oder Zusammenfassungen zu erhalten.

Die Studie offenbart zudem, dass KI bislang eher als ergänzendes Werkzeug genutzt wird. Fast die Hälfte der KI-Nutzer stellt Nachfragen zu Nachrichtenthemen. Rund ein Viertel lässt sich Inhalte zusammenfassen oder verständlicher erklären. Auffällig ist zugleich, dass viele User die von der KI genannten Originalquellen nicht konsequent überprüfen. Die Mehrheit klickt nach eigener Aussage nur gelegentlich auf die zugrunde liegenden Quellen.

Auch sogenannte Newsfluencer gewinnen zwar an Reichweite, ersetzen klassische Medien indes kaum. Insgesamt 13 Prozent der Befragten kommen über Influencer mit Nachrichteninhalten in Kontakt. Unter den 18- bis 24-Jährigen liegt der Anteil bei rund 30 Prozent. Dennoch sagt nur etwa jede zehnte Person, die regelmäßig Nachrichten von solchen Akteuren konsumiert, dass dadurch sämtliche Informationsbedürfnisse abgedeckt würden. Newsfluencer werden vor allem als unterhaltsamer und leichter verständlich wahrgenommen als klassische Nachrichtenangebote. Beim Vertrauen schneiden sie dagegen deutlich schlechter ab.

Trotz aller Veränderungen bleibt das Interesse an Nachrichten in Deutschland bemerkenswert stabil. Neun von zehn Befragten nutzen mehrmals pro Woche Nachrichtenangebote. Allerdings ist das ausgeprägte Interesse an News leicht zurückgegangen. Besonders bei jungen Erwachsenen fällt es traditionell geringer aus als in älteren Altersgruppen.

Stabil bleibt auch das Vertrauen in Nachrichten. 46 Prozent der Befragten geben an, dem Großteil der Nachrichten in Deutschland meist vertrauen zu können. Deutlich höher ist das Vertrauen in die Nachrichtenquellen, die man selbst regelmäßig nutzt. Hier liegt der Wert bei 58 Prozent. Besonders hohes Vertrauen genießen weiterhin etablierte Marken wie die Tagesschau, regionale und lokale Tageszeitungen sowie ZDF heute.

Deutlich skeptischer werden Informationen auf sozialen Plattformen und aus KI-Systemen bewertet. Nur jeweils 13 Prozent der Befragten vertrauen Nachrichten in sozialen Medien beziehungsweise KI-generierten Nachrichten. Suchmaschinen schneiden mit 24 Prozent etwas besser ab, bleiben aber ebenfalls deutlich hinter klassischen Nachrichtenangeboten zurück.

Gleichzeitig wächst die Verunsicherung im Umgang mit Informationen im Netz. Knapp die Hälfte der Befragten äußert inzwischen Sorgen, bei Online-Nachrichten nicht zuverlässig zwischen Fakten und Falschmeldungen unterscheiden zu können. Gegenüber den Vorjahren ist das ein deutlicher Anstieg. Parallel dazu verharrt die aktive Nachrichtenvermeidung auf hohem Niveau: 72 Prozent der Befragten geben an, Nachrichten zumindest gelegentlich bewusst aus dem Weg zu gehen – etwa indem sie bestimmte Themen oder Zeiten für den Nachrichtenkonsum meiden.

Für den Reuters Institute Digital News Report 2026 wurden knapp 100.000 Menschen in 48 Ländern auf sechs Kontinenten befragt. Die deutsche Teilstudie basiert auf einer repräsentativen Befragung von rund 2000 Internetnutzern ab 18 Jahren, die im Januar 2026 durchgeführt wurde.

Stefan Krempl

Mittwoch, 27. Mai 2026

Lex Netflix: Bundesregierung billigt Investitionspflicht für Streamer

Die Bundesregierung zündet den versprochenen Millionen-Booster für die deutsche Filmwirtschaft und nimmt Streaming-Riesen wie Sender gleichermaßen in die Pflicht.

Die deutsche Medienpolitik macht Ernst im Ringen mit den globalen Tech-Giganten und reformiert die nationale Filmfinanzierung von Grund auf. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) ausgearbeiteten Gesetzentwurf für eine verbindliche Investitionsverpflichtung auf den Weg gebracht.

Das als „Lex Netflix“ bekannt gewordene Vorhaben zielt auf einen Wachstumsschub für den gesamten Medienstandort ab. Künftig werden alle Anbieter, die in Deutschland einen nennenswerten Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro mit Video-on-Demand oder Fernsehen erzielen, gesetzlich in die Pflicht genommen. Um jegliche Wettbewerbsverzerrungen auf dem heimischen Markt konsequent zu vermeiden, fallen neben den großen US-Plattformen wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ auch nationale Privatsender sowie die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter das neue Regime.

Kern des Gesetzes ist eine feste Basisinvestitionsquote. Die betroffenen Medienunternehmen müssen künftig mindestens acht Prozent ihres hiesigen Nettojahresumsatzes direkt in europäische audiovisuelle Werke reinvestieren. Gekoppelt ist diese Vorgabe an strenge qualitative und strukturelle Hürden. Um zu verhindern, dass das Kapital in beliebige, globale Einheitsinhalte fließt, schreibt das Gesetz vor, dass achtzig Prozent dieser Investitionssumme für Werke mit einer klaren deutschen kulturellen Prägung aufgewendet werden müssen. Maßgeblich ist hierbei in der Regel der Dreh in deutscher Originalsprache.

Ferner müssen mindestens sechzig Prozent der Mittel in neue Eigenproduktionen fließen, wodurch reine Lizenzkäufe alter Klassiker als Erfüllung der Quote ausgeschlossen werden. Zum Schutz der mittelständischen Struktur der Filmbranche greift der Gesetzgeber zudem tief in die vertragliche Praxis ein und legt fest, dass mindestens siebzig Prozent der Gelder an unabhängige Produzenten gehen müssen. Flankieren dazu kommen verpflichtende Rechterückfälle nach drei bis sieben Jahren.

Ergänzt wird dieses auch als Plattform-Soli bekannte ordnungspolitische Instrument durch eine Aufstockung der direkten staatlichen Unterstützung. Die Bundesmittel für die Filmförderung werden von zuvor 133 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro pro Jahr nahezu verdoppelt. Gemeinsam mit der Jury-basierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt (FFA) stehen ab sofort jährlich weit über 300 Millionen Euro an Bundesgeldern bereit, zu denen noch die jeweiligen Förderungen der Bundesländer hinzukommen.

Weimer spricht so von einer neuen Stufe im internationalen Wettbewerb und einem historisch beispiellosen Filmbooster, der der heimischen Branche langfristige Planungssicherheit garantiere. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont ebenfalls, dass jene Akteure, die auf dem deutschen Markt gute Geschäfte machen, auch einen fairen Beitrag zur Vielfalt und zur Stärkung unabhängiger Produzenten leisten müssten.

Trotz der im Kabinett gefeierten Einigung stieß bereits der vorangegangene Referentenentwurf in der Branchenanhörung auf heftige, fundamentale Kritik von verschiedenen Seiten, was die tiefen Gräben innerhalb der Medienlandschaft offenbart. Auf der einen Seite begrüßen Kreativ- und Produzentenverbände wie die Produktionsallianz, die AG DOK, die Producers of Germany und die Deutsche Filmakademie das Gesetz zwar als notwendigen Schritt zur Sicherung der europäischen Souveränität. Sie halten die achtprozentige Quote aber für viel zu mutlos. Im Vergleich mit anderen großen europäischen Märkten wie Frankreich oder Italien, wo die Quoten im Schnitt bei dreizehn bis fünfzehn Prozent liegen, stelle der deutsche Kompromiss das absolute Minimum dar. Ferner bemängeln die Produzenten, dass die anrechenbaren Abzüge die reale Investitionssumme weiter drücken. Sie forderten noch rigidere Regeln gegen die sogenannte Buy-Out-Praxis der Streamer, um den Aufbau eigener Rechtekataloge effektiv abzusichern.

Völlig konträr positionieren sich die betroffenen Anbieter. Streaming-Marktführer Netflix moniert, die Politik versuche ein Problem zu lösen, das überhaupt nicht existiere. Allein durch freiwillige Investitionen habe der US-Konzern in den vergangenen Jahren eine Bruttowertschöpfung von über einer Milliarde Euro in Deutschland ausgelöst und preisgekrönte Hits wie „Im Westen nichts Neues“ realisiert. Eine erzwungene Investitionsquote und ein verpflichtender Rechterückfall würden das finanzielle Risiko vom Ertrag trennen und ambitionierte Großprojekte wirtschaftlich unrentabel machen. Die Folge seien eine künstliche Überproduktion, steigende Produktionskosten, mehr Bürokratie und letztlich weniger Qualität, was zulasten der Verbraucher gehe und womöglich über höhere Abopreise an die Nutzer weitergegeben werde.

Auch die ARD äußert erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und sieht in einer gesetzlich verordneten Investitionspflicht sowie einer bundesstaatlichen Aufsicht einen unzulässigen Eingriff in die verankerte Rundfunkfreiheit und die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Sender.

Als pragmatischer Ausweg aus diesem regulatorischen Korsett hat die Exekutive eine Öffnungsklausel in das Gesetz integriert. Wenn sich ein Medienunternehmen zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung von mindestens zwölf Prozent seines deutschen Umsatzes bereiterklärt, darf es von den starren Detailvorgaben des Gesetzes abweichen und flexiblere Bedingungen aushandeln. Dieser Deal soll als Kompromiss dienen, um internationale Vermarktbarkeit und lokale Investitionen zu vereinen. So könnten etwa englischsprachige Großprojekte in deutschen Studios angerechnet werden. Die akribische Kontrolle des gesamten neuen Regimes wird der FFA übertragen, die künftig die realen Umsätze mit den getätigten Investitionen abgleicht. Die Initiative geht nun in das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

Stefan Krempl

Freitag, 22. Mai 2026

Unhörbare Gatekeeper: Wie Sprachassistenten das Radio ausquetschen

Eine Studie für die Landesmedienanstalten warnt vor Millionenverlusten für den deutschen Hörfunk: Während Big Tech die Nutzung kontrolliert, fließen kaum Umsätze an die Sender zurück.


Die Nutzungsgewohnheiten von Audioinhalten befinden sich in tiefgreifendem Wandel: Fast 30 Prozent der Haushalte in Deutschland verfügen heute über einen Smart Speaker, mehr als 20 Millionen Menschen nutzten im Jahr 2025 regelmäßig sprachbasierte Endgeräte. Sie zählen damit inzwischen zu den wichtigsten Zugangswegen für Audioinhalte, wobei ein besonders hoher Anteil auf den Aufruf von Radioprogrammen entfällt. Umgekehrt können die Radiosender aber kaum von der Nutzung ihrer Inhalte über Smart Speaker profitieren. Denn die großen Smart-Speaker-Anbieter kontrollieren nicht nur die Auffindbarkeit von Sendern, sondern auch große Teile der Wertschöpfungskette. Zu diesem Ergebnis kommt eine von den Medienanstalten bei Goldmedia in Auftrag gegebene Studie zur Bedeutung von Smart Speakern für den deutschen Hörfunk.

Das Zusammenspiel führt laut der Analyse zu einem starken Ungleichgewicht. Während die Radiosender mit ihren Inhalten rund 21 Prozent zum Umsatz der Plattformen beitragen, fließen lediglich 3 Prozent der Umsätze an sie zurück. Die quantitative Modellierung der Experten legt offen, dass dieses Missverhältnis systemischer Natur ist. Die führenden globalen Tech-Konzerne, allen voran Amazon mit Alexa, Google und Apple, beherrschen das gesamte Voice-Ökosystem von der Hardware über die Softwareschicht bis zum algorithmischen Routing. Die klassischen, oft mittelständisch geprägten Hörfunkanbieter werden in dieser Konstellation zu bloßen Content-Lieferanten degradiert. Sie tragen die Kosten für die aufwendige redaktionelle und journalistische Produktion, haben jedoch keinen Hebel mehr auf die Auffindbarkeit ihrer eigenen Angebote, die Datenerhebung oder die anschließende Monetarisierung.

Besonders drastisch zeigt sich das in der wirtschaftlich relevanten Datenlücke. Werden Radioprogramme über herkömmliche UKW-Frequenzen oder den Digitalstandard DAB+ empfangen, bleibt der direkte Bezug zum Hörer gewahrt. Auf den Smart Speakern dagegen fungiert die Sprachsteuerung als eine Art Black Box. Die Plattformen fangen die Nutzereingaben ab und werten sie exklusiv aus. Diese fehlende Transparenz und die für Hörfunkanbieter kaum vorhandene Datenhoheit verhindern eine valide Reichweiten- und Werbewirkungsmessung.

Weil den Sendern granulare Daten über die Nutzungssituationen, den Gerätekontext oder die soziodemografischen Profile ihrer Hörerschaft verweigert werden, bleibt ihnen die Tür zu einer zielgerichteten, adressierbaren Werbevermarktung versperrt. Der Tausend-Kontakt-Preis im Instream-Audio-Bereich stagniert. Die Plattformbetreiber nutzen dagegen exakt diese Daten, um eigene, konkurrierende Streaming-Angebote aufzubauen und im Markt zu platzieren.

Die ökonomischen Konsequenzen dieser Asymmetrie beschreibt die Studie anhand von drei regulatorischen Zukunftsszenarien bis zum Jahr 2030. Im aktuellen Status Quo bewegen sich die Marktteilnehmer auf einen schleichenden Relevanzverlust des klassischen Rundfunks zu. Eine Worst-Case-Prognose der Studie zeigt: Wird die Marktdominanz der Big-Tech-Anbieter ausgebaut, könnte Radioanbietern bis 2030 ein Verlust von mehreren hundert Millionen Euro drohen. In diesem Szenario des digitalen Würgegriffs würde sich der wirtschaftliche Wertbeitrag des Radios zum Plattformwert auf rund 10 Prozent halbieren. Durch eine systematische Selbstpräferenzierung der Plattformen und den andauernden Entzug von Nutzerdaten würde der Radiosektor massiv austrocknen.

Demgegenüber steht ein Best-Case-Szenario, das einen fairen Wettbewerb simuliert. Gelänge es, faire Rahmenbedingungen und einen standardisierten Datenzugang rechtlich durchzusetzen, könnten die Radioveranstalter im selben Zeitraum eine zusätzliche Bruttomarge von 265 Millionen Euro realisieren.

Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, warnt vor den weitreichenden gesellschaftlichen Folgen dieser Entwicklung. Durch fairere Wettbewerbsbedingungen könnten Millionen an Umsätzen zu den Radioveranstaltern zurückfließen und damit auch in die wichtige Finanzierung lokaler journalistischer Strukturen. Bislang verwerten die Plattformen sämtliche Nutzungsdaten vor allem für ihre eigenen Zwecke und entziehen den Radiosendern damit die Möglichkeit, die Reichweite ihrer Inhalte durch Werbung zu refinanzieren. Das muss sich Sommer zufolge dringend ändern, indem Radiosendern die bezüglich ihrer Inhalte erhobenen Nutzerdaten zur Verfügung gestellt werden.

Die Dringlichkeit des politischen Handelns erhöht sich durch den Einzug neuer Technologien. Mit der Integration generativer Künstlicher Intelligenz und großen Sprachmodellen ab dem Jahr 2026 transformiert sich die Sprachassistenz weg von der reinen Weiterleitung hin zu vollkommen personalisierten, synthetischen Content-Angeboten. Wenn Algorithmen eigenständig Inhalte zusammenfassen, moderieren oder Playlists generieren, droht das klassische Radio ohne regulatorische Schutzmechanismen zur unsichtbaren Hintergrundoption zu erodieren.

Zudem verlagert sich das Problem zunehmend in den mobilen Raum. Über moderne Betriebssysteme wie Android Automotive besetzen die Digitalplattformen in rasantem Tempo das Cockpit von Neuwagen und drohen damit, den historisch dominanten analogen und digitalen terrestrischen Radiokanal auch im Auto vollständig zu verdrängen.

Weitere Handlungsoptionen zeigt die Studie rund um die Auffindbarkeit von Inhalten auf. Denn die Entscheidung, ob die Nutzer beispielsweise auf die Anfrage, spiele Rockmusik, zu ihrem lokalen Rocksender oder einer plattformeigenen Playlist gelangen, treffen die globalen Digitalkonzerne, die den internationalen Smart-Speaker-Markt dominieren. Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie bedrohlich ihre sprachgesteuerten Assistenzsysteme für die Radiolandschaft werden können. Doch auch konstruktive Lösungsvorschläge werden aufgezeigt: So könnten etwa verpflichtetend relevante Inhalte mit gesellschaftlichem Mehrwert algorithmisch bevorzugt werden.

Als konkrete Hebel schlagen die Autoren eine Erweiterung des Medienstaatsvertrags vor. Um die Vielfalt auf dem Audiomarkt zu sichern, müssten klare Must-Carry- und Must-Be-Found-Pflichten für den Voice-Kanal implementiert werden, die Gatekeeper zur Offenlegung ihrer Routing-Logiken zwingen. Ferner fordern die Landesmedienanstalten den Aufbau eines unabhängigen, standardisierten Messinstruments für Smart-Speaker-Reichweiten nach dem Vorbild etablierter Branchenstandards.

Dass die Politik hier rasch wirksame Durchsetzungsrechte schaffen muss, unterstreicht Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation der Medienanstalten. Ob wir auch künftig regionale und in Deutschland produzierte Audioinhalte hören werden, hängt auch davon ab, dass die Hörenden überhaupt Zugang zu Radioinhalten erhalten. Eine privilegierte Auffindbarkeit insbesondere von lokalen und regionalen Radiosendern über Sprachassistenten kann das Risiko reduzieren, dass unser vielfältiger Audiomarkt von internationalen Konzernen monopolisiert wird. Daher müssen mögliche Verfahrenshindernisse abgebaut werden, um Auffindbarkeitsvorgaben effektiv durchsetzen zu können.

Stefan Krempl

Mittwoch, 20. Mai 2026

Zeitenwende im Wohnzimmer: Das Internet wird zum TV-Empfangsweg Nummer eins

Eine Studie zeigt: Eine Mehrheit in Deutschland streamt mittlerweile lineares Fernsehen. Technische Hürden schwinden, doch das Abo-Chaos nimmt zu.

Der deutsche Fernsehmarkt erlebt m 2026 eine Zäsur. Erstmals empfängt die Mehrheit der Haushalte in Deutschland ihr Fernsehprogramm über das Internet. Wie aus dem Zattoo TV-Streaming-Report 2026 hervorgeht, ist der TV-Empfang über das Web mit einem Sprung auf 54 Prozent der Haushalte zum meistgenutzten Empfangsweg des Landes aufgestiegen, nachdem der Wert im Vorjahr noch bei 45 Prozent gelegen hatte.

Diese Entwicklung läutet das Ende einer Ära ein, denn das klassische Kabelfernsehen und der Satellitenempfang verlieren spürbar an Boden. Beide traditionellen Übertragungswege kommen in der Erhebung nur noch auf jeweils 28 Prozent der Haushalte. Das Over-the-Top-Streaming, also das Fernsehen über Apps und Web-Plattformen unabhängig vom Internetanbieter, hat sich dabei an die Spitze gesetzt und das Kabel als wichtigste einzelne Empfangsart abgelöst. Genauer gesagt entfallen von den internetbasierten TV-Haushalten inzwischen 33 Prozent auf reine Streaming-Dienste, während 21 Prozent der Befragten auf die IPTV-Angebote der klassischen Telekommunikationsunternehmen setzen .

Noch deutlicher offenbart sich die Transformation, wenn man die Menschen nach ihrem primären, also dem am häufigsten genutzten Zugang zum Fernsehprogramm fragt. Bei dieser Einfachnennung positioniert sich das TV-Streaming mit 31 Prozent der Haushalte unangefochten auf dem ersten Platz. Im Jahr zuvor lag dieser Wert noch bei 25 Prozent . Dahinter folgen das Kabelfernsehen mit 23 Prozent, der Satellit mit 22 Prozent und IPTV mit 19 Prozent. Der Trend zur Digitalisierung des Wohnzimmers spiegelt sich auch in den Zukunftserwartungen der Verbraucher wider, da sich inzwischen 53 Prozent der Befragten vorstellen können, Fernsehen künftig ausschließlich über das Internet zu nutzen, oder dies bereits tun.

Dieser steile Aufstieg wird vor allem durch den Abbau alter Barrieren begünstigt. Die klassischen Einstiegshürden, die dem Streaming-Markt jahrelang im Weg standen, schwinden 2026 zusehends. Nur noch 23 Prozent der Nicht-Nutzer empfinden Streaming-Angebote als zu teuer, im Vorjahr waren es noch 32 Prozent. Gleichzeitig spielen technologische Sorgen kaum noch eine Rolle. Die Angst vor einer instabilen Internetverbindung oder einem zu komplizierten Einrichtungsaufwand brach drastisch ein und sank von jeweils 11 Prozent im Jahr 2025 auf nur noch 4 Prozent im aktuellen Report. Auch das psychologische Argument, dass das herkömmliche Fernsehen vollkommen ausreiche, verliert an Kraft und sank von 45 auf 35 Prozent.

Allerdings rollt auf die Branche eine ganz neue Herausforderung zu, die nicht mehr technischer, sondern struktureller Natur ist. Erstmals geben 10 Prozent der Nicht-Nutzer an, dass ihnen die unüberschaubare Vielzahl an Apps und Abonnements den Einstieg verleidet. Die Frustration verschiebt sich somit unübersehbar von der Technik hin zur Orientierungslosigkeit in einem zunehmend zersplitterten Markt.

Trotz dieser Fragmentierung boomt das lineare Fernsehen im Netz. Live-TV bleibt ein integraler Bestandteil der täglichen Mediennutzung. Die Nutzung von Live-TV über das Internet kletterte von 31 auf 36 Prozent und verzeichnet damit das stärkste Wachstum unter allen digitalen Videoangeboten. Zugleich bleibt das Vertrauen in dieses Format ungebrochen hoch, da ganze 76 Prozent der Umfrageteilnehmer fest davon ausgehen, auch in fünf Jahren noch klassisches Live-Fernsehen einzuschalten.

Flankiert wird dieser Trend von einer starken Nutzung anderer Online-Bewegtbildinhalte. Die unangefochtene Nummer eins im Netz bleibt zwar YouTube, das mit 59 Prozent der Haushalte minimal im Vergleich zum Vorjahr verlor. Dicht folgen aber die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten, die von 48 auf 51 Prozent zulegen konnten. Auch klassische Video-on-Demand-Dienste verzeichnen ein leichtes Plus auf 32 Prozent.

Wenn gestreamt wird, dann am liebsten komfortabel. Das TV-Streaming hat sich endgültig auf dem großen Bildschirm im Wohnzimmer etabliert. Satte 67 Prozent der Befragten nutzen für das Internet-Fernsehen einen Smart-TV, was einer Steigerung um zwei Prozentpunkte entspricht. Mobile und kleinere Endgeräte liegen dagegen weit abgeschlagen zurück: Jeweils 28 Prozent streamen über einen Laptop oder das Smartphone, während das Tablet von 23 Prozent der Befragten genutzt wird.

Gleichzeitig verändern sich die Konsumgewohnheiten der Zuschauer, die immer flexibler agieren und sich seltener langfristig an einen einzigen Anbieter binden. Mittlerweile schließt fast ein Drittel der Befragten Streaming-Dienste ganz bewusst nur für einen eng begrenzten Zeitraum ab, um gezielt bestimmte Serien, Filme oder sportliche Großereignisse zu verfolgen. Dieser Trend zu Kurzzeit-Abos stieg von 25 auf 28 Prozent. Dahinter steckt auch ein spürbarer wirtschaftlicher Druck. Rund 19 Prozent der Konsumenten mussten im vergangenen Jahr ein Streaming-Abonnement aus rein finanziellen Gründen kündigen. Nach einem solchen Schritt wechseln 43 Prozent zu preiswerteren Alternativen, während 17 Prozent auf komplett kostenfreie Angebote ausweichen. Dass die Markentreue in der Streaming-Welt schwindet, unterstreichen auch die 32 Prozent der Befragten, die überhaupt keine klare Anbieterpräferenz mehr besitzen. Zudem trägt sich ein Viertel mit dem Gedanken, den TV-Anbieter innerhalb der kommenden zwölf Monate komplett zu wechseln.

Die Daten des Reports basieren auf einer repräsentativen Online-Befragung des Instituts YouGov, die im Auftrag von Zattoo zwischen dem 6. und 12. Februar 2026 unter 1045 Personen in Deutschland durchgeführt wurde. Die gewichteten Ergebnisse sollen das Medienverhalten der deutschen Bevölkerung im Alter zwischen 16 und 69 Jahren widerspiegeln. Zattoo erhebt diese Daten bereits seit 2015 jährlich, um die langfristigen Trends der TV- und Streaming-Nutzung verlässlich zu dokumentieren.

Stefan Krempl

Dienstag, 12. Mai 2026

ZDF-Reform: Bündnis fordert „Öffentliches Geld, öffentliches Gut“

Zivilgesellschaftliche Organisationen verlangen freie Lizenzen für Dokumentationen, ein Ende der Löschfristen und mehr Präsenz in dezentralen Netzwerken.

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen steht an einer digitalen Weggabelung. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens für die neuen Digitalkonzepte von ZDF, 3sat und phoenix – rechtlich als Telemedienänderungskonzepte bezeichnet – hat sich nun ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zu Wort gemeldet. Die Organisationen D64, Agora Digitale Transformation, der NABU sowie Wikimedia Deutschland und der ehemalige ZDF-Verwaltungsrat Leonhard Dobusch bewerten die Pläne in einer gemeinsamen Stellungnahme grundsätzlich positiv. Zugleich mahnen sie aber an vielen Stellen mehr Konsequenz und einen radikaleren Abschied von veralteten Strukturen an.

Ein Kritikpunkt ist der Umgang mit den rechtlichen Schranken der analogen Ära. Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64 und Mitglied des ZDF-Fernsehrats, findet deutliche Worte für die aktuellen Rahmenbedingungen: Der Gesetzgeber müsse die „Zombies einer analogen Medienlandschaft“ endlich zu Grabe tragen. Damit meint er vor allem das Verbot der Presseähnlichkeit und die künstliche Befristung der Verweildauern in den Mediatheken. Diese Regelungen seien nicht mehr zeitgemäß und angesichts der grassierenden Desinformation sogar gefährlich für den demokratischen Diskurs. Dass hochwertige, öffentlich finanzierte Informationen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden müssen, stelle einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber globalen Streaming-Giganten dar und widerspreche dem Interesse der Beitragszahlenden.

Das Bündnis stützt sich dabei auch auf aktuelle Forschungsergebnisse. Eine Studie der European Broadcasting Union (EBU) aus dem Jahr 2025 belegt, dass starke öffentlich-rechtliche Online-Angebote den privaten Zeitungsverlagen keineswegs schaden. Im Gegenteil: Sie würden als Teil einer seriösen Medienöffentlichkeit die private Konkurrenz sogar stärken. Das starre Festhalten am Textverbot für ARD und ZDF schwäche so lediglich das gesamte deutschsprachige Informationsökosystem.

In der technischen Umsetzung begrüßen die Unterzeichner zwar die engere Kooperation zwischen ZDF, ARD und Deutschlandradio im Projekt „Streaming OS“; sie fordern aber eine deutlich tiefere Integration. Ein gemeinsamer Login dürfe nicht nur der Bequemlichkeit dienen, sondern müsse senderübergreifende, datensparsame Profile ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem sogenannten Geoblocking: Wer seine Rundfunkbeitragsnummer hinterlegt, sollte nach Vorstellungen des Zusammenschlusses auch im Ausland uneingeschränkten Zugriff auf die Inhalte haben.

Ein weiterer Kernpunkt der Stellungnahme ist die Forderung nach „Öffentlichem Geld für öffentliches Gut“. Die Organisationen dringen darauf, Nachrichtenformate und Dokumentationen grundsätzlich unter freie Lizenzen zu stellen. Dies würde nicht nur die rechtssichere Nutzung in Schulen, Universitäten oder auf Wikipedia ermöglichen , sondern auch das Problem der Depublizierung entschärfen: Frei lizenzierte Inhalte könnten von privaten Initiativen dauerhaft gesichert werden, selbst wenn das ZDF sie aus regulatorischen Gründen von den eigenen Plattformen entfernen muss.

Auch im Bereich der sozialen Medien fordern die Experten ein Umdenken. Zwar begrüßen sie den Rückzug des ZDF von der Plattform X ausdrücklich. Doch die Abhängigkeit von kommerziellen Big-Tech-Konzernen ist ihnen ein Dorn im Auge. Das ZDF sollte sich daher verpflichten, keine Inhalte exklusiv für kommerzielle Plattformen zu produzieren. Stattdessen müsse das Engagement auf dezentralen, offenen Netzwerken wie Mastodon, PeerTube oder Bluesky massiv ausgebaut werden. Neue Dialogplattformen müssten von vornherein vollständig kompatibel mit offenen Standards wie ActivityPub oder dem AT Protocol sein, um eine echte Teilhabe ohne kommerzielle Lock-In-Effekte zu garantieren.

Ferner weist das Bündnis auf die wachsende Bedeutung der Archive für die Ära der Künstlichen Intelligenz hin. Die kuratierten Datenschätze des ZDF seien von immensem Wert für das Training von KI-Modellen. Hier brauche es jedoch klare Strategien, um eine „Tragik der Allmende“ zu verhindern: Wohlhabende Tech-Konzerne dürften die öffentlich finanzierte Infrastruktur nicht ohne angemessene Entschädigung nutzen. Dagegen müsse der freie Zugriff für Forschung und Zivilgesellschaft gewahrt bleiben.

Stefan Krempl

Samstag, 9. Mai 2026

Ausbeutung unter DPD-Logo: Wallraff-Recherche deckt Systemversagen bei Zusteller auf

Schimmel-Unterkünfte, Schwarzgeld und marode Hallen: Undercover-Reporter dokumentieren beim Paketriesen DPD massive Verstöße gegen Arbeits- und Sicherheitsstandards.

Die Bilder gleichen sich seit Jahren, und doch verlieren sie nichts von ihrer verstörenden Wirkung. Wenn Günter Wallraff und sein Team in die Welt der Logistik abtauchen, stoßen sie regelmäßig auf ein System, das von außen glänzt, im Inneren aber oft morsch ist. Die aktuelle Recherche führt das „Team Wallraff“ tief in den Kosmos des Paketdienstes DPD. Was die Reporter dort unter dem Deckmantel der Anonymität erlebten, zeichnet das Bild einer Branche, die ihren Erfolg offenbar auf dem Rücken der Schwächsten und durch die Umgehung gesetzlicher Standards zementiert. Es geht um Arbeitszeiten jenseits der Belastungsgrenze, dubiose Lohnmodelle und eine Infrastruktur, die zum Sicherheitsrisiko für die Beschäftigten wird.

Im Zentrum der Kritik steht das weit verzweigte Geflecht aus Subunternehmern. DPD greift, wie viele Mitbewerber im harten Wettbewerb der letzten Meile, auf externe Firmen zurück, um die Flut an Paketen zuzustellen. Offiziell betont das Unternehmen, dass alle Partner auf die Einhaltung von Mindestlohn und fairen Bedingungen verpflichtet werden. Doch die Realität, die der Reporter "Alexander" in Berlin vorfand, sieht völlig anders aus. Angelockt von Anzeigen, die ein Netto-Gehalt von bis zu 3000 Euro für eine reguläre Woche versprechen, landete er in einer Welt der Schattenwirtschaft.

Ein Chef bot ihm unumwunden ein Modell aus Minijob-Vertrag und zusätzlicher Barzahlung an. In Essen stieß Reporter "Vladyslav" auf identische Praktiken. Schwarzgeld scheint hier kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Werkzeug zu sein, um Lohnnebenkosten zu drücken und den offiziellen Mindestlohn zu unterlaufen.

Die physische Belastung der Zusteller ist dabei enorm. Arbeitstage von zehn bis zwölf Stunden sind laut den Undercover-Berichten keine Seltenheit, oft ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen. Der Druck, die tägliche Tour zu schaffen, ist so gewaltig, dass die Fahrer jede Sekunde einsparen müssen. Besonders perfide: Entstehen Schäden am Fahrzeug oder gehen Pakete verloren, berichten Fahrer davon, dass diese Kosten direkt an sie weitergereicht würden. Ein Rücklicht für 800 Euro kann so schnell den ohnehin kargen Verdienst mehrerer Wochen auffressen. Es ist ein System der totalen Risikoabwälzung nach unten.

Besonders bedrückend sind die Einblicke in die Lebensumstände derer, die aus Osteuropa angeworben werden. In München dokumentierte das Team eine Unterkunft, für die ein Zusteller monatlich 400 Euro zahlt. Dafür erhält er laut der Reportage ein Bett in einem winzigen, mit Schimmel befallenen Dreibettzimmer. Die hygienischen Zustände mit Ungeziefer und defekten Sanitäranlagen spiegeln die Geringschätzung wider, mit der das System den Menschen begegnet, die den boomenden Online-Handel erst ermöglichen. Die Unterkunft fungiert hier nicht als Rückzugsort, sondern als verlängerter Arm der Abhängigkeit.

Die Vorwürfe enden nicht an der Bordsteinkante. Interne Dokumente, die dem Team Wallraff zugespielt wurden, werfen ein Schlaglicht auf die Arbeitssicherheit in den Depots selbst. Eine Karte aus dem Jahr 2024 zeigt knapp 90 Standorte, von denen drei Viertel erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen sollen. In Erftstadt bestätigte sich dieser Verdacht vor Ort: Fehlende Schutzschienen an Maschinen und ein allgemeiner Sanierungsstau prägten das Bild. Insider berichten von einem harten Sparkurs der Konzernspitze, der notwendige Investitionen in den Arbeitsschutz ausbremse.

DPD reagiert auf die detaillierten Fragen der Journalisten mit einer knappen, allgemein gehaltenen Stellungnahme. Der Zustelldienst verweist auf regelmäßige Kontrollen durch Berufsgenossenschaften und staatliche Behörden. Das Subunternehmermodell verteidigt er als Marktstandard, der für die Wettbewerbsfähigkeit unabdingbar sei.

Doch genau hier liegt der Kern des Problems: Die 2019 eingeführte Nachunternehmerhaftung, die Paketdienste für die Sozialabgaben ihrer Dienstleister in die Pflicht nehmen soll, scheint in der Praxis oft zu verpuffen. Wenn die Kontrolle vor Ort fehlt und der Kostendruck ungefiltert weitergegeben wird, entstehen Freiräume für Ausbeutung, die durch bloße Lippenbekenntnisse in Ethik-Kodizes nicht zu schließen sind. Die Recherche zeigt erneut, dass der bequeme Klick im Internet einen hohen Preis hat, den andere unter prekärsten Bedingungen bezahlen.

Stefan Krempl

Sonntag, 26. April 2026

Algorithmen unter Aufsicht: Wie KI und Plattformen die Meinungsvielfalt bedrohen

Künstliche Intelligenz und mächtige Intermediäre verändern die öffentliche Debatte. Gutachter fordern im Auftrag der Medienanstalten eine Reform des Rechtsrahmens und klare KI-Kennzeichnungen.

Die Art und Weise, wie wir uns heute eine Meinung bilden, hat sich fundamental gewandelt. Wo früher redaktionelle Auswahlprozesse dominierten, entscheiden heute komplexe Algorithmen globaler Plattformen darüber, welche Informationen uns erreichen. Diese digitalen Vermittler (Intermediäre) sind längst keine neutralen Durchreichtüten mehr, sondern aktive Gestalter der öffentlichen Kommunikation. Ein Gutachten der Professoren Christoph Busch und Jan Oster im Auftrag der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten legt nun den Finger in die Wunde: Der aktuelle Rechtsrahmen, ein Geflecht aus europäischem und nationalem Recht, weist demnach kritische Lücken auf Diese werden insbesondere durch den rasanten Aufstieg der Künstlichen Intelligenz (KI) immer sichtbarer.

Im Zentrum der Analyse steht das regulatorische Mehrebenensystem. Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem European Media Freedom Act (EMFA) hat die EU laut der Untersuchung zwar mächtige Instrumente geschaffen. Doch die Verzahnung mit nationalen Gesetzen wie dem Medienstaatsvertrag ist noch nicht vollständig geglückt. Die Gutachter machen deutlich, dass wir es mit einem Flickenteppich an Zuständigkeiten zu tun haben, der besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Durchsetzung von Mindeststandards erschwert. Wenn eine Plattform ihren Sitz im EU-Ausland hat, stoßen nationale Aufseher oft an ihre Grenzen, was gerade beim Schutz von Kindern und Jugendlichen fatale Folgen haben kann.

Ein besonderes Risiko für die Meinungsvielfalt sehen die Experten in der Verschmelzung von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und generativer KI. Systeme wie ChatGPT oder moderne Such-Bots verändern die Rollenverteilung im Netz. Während der DSA klassische Vermittler privilegiert, agieren KI-Systeme oft als Produzenten von Inhalten. Die Sachverständigen fordern daher, dass der Medienstaatsvertrag um spezifische Kategorien für KI-generierte Inhalte erweitert wird. Es müsse für Nutzer jederzeit transparent sein, ob sie mit einem Menschen oder einer Maschine interagieren. Kennzeichnungspflichten für Social Bots und automatisierte Accounts müssten drastisch verschärft werden, um die gezielte Manipulation des öffentlichen Diskurses zu verhindern.

Auch die Frage der Verantwortung stellt sich laut der Analyse neu. Bisher profitieren viele Plattformen von weitreichenden Haftungsprivilegien, solange sie keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben. Angesichts der schieren Masse an Desinformation und Hassrede regen Busch und Oster an, diese Privilegien zu überdenken. Eine stärkere Zurechnung von Verantwortung sei notwendig, um die Plattformbetreiber zu einer proaktiveren Sicherung der Meinungsvielfalt zu bewegen. Dazu gehöre auch, dass journalistisch-redaktionelle Angebote durch Transparenzanforderungen und privilegierte Auffindbarkeit gestärkt werden, um ein Gegengewicht zu rein algorithmisch gesteuerten Trends zu bilden.

Der GVK-Vorsitzende Albrecht Bähr unterstreicht die Dringlichkeit dieser Anpassungen. Das Gutachten liefere die wissenschaftliche Basis für zwei zentrale Handlungsachsen der künftigen Medienpolitik. Zum einen müsse der Jugendmedienschutz so weiterentwickelt werden, dass er auch gegenüber Plattformen ohne deutschen Sitz effektiv durchgreifen könne. Ferner brauche es eine Reform der Vielfaltssicherung, die der wachsenden Bedeutung der Intermediäre für die Auffindbarkeit von Inhalten Rechnung trägt. Ohne klare Regeln für Transparenz und Aufsicht drohe die Gefahr, dass die demokratische Willensbildung zum Spielball kommerzieller Algorithmen wird. Das Ziel ist klar: Ein kohärentes Schutzsystem, das die Medienfreiheit im digitalen Zeitalter nicht nur verwaltet, sondern aktiv verteidigt.

Stefan Krempl

Montag, 30. März 2026

Europäisches Netflix: Paris und Berlin forcieren Streaming-Ausbau bei Arte

Mit mehr EU-Geld und 24 Sprachen soll der deutsch-französische Sender Arte zum digitalen Gegengewicht gegen US-Plattformen und Desinformation aufsteigen.

Die Vision eines souveränen, europäischen digitalen Kulturraums erhält neuen Schwung aus den Machtzentren Paris und Berlin. Angesichts der Dominanz US-amerikanischer Streaming-Giganten und der wachsenden Bedrohung durch gezielte Desinformation forcieren Deutschland und Frankreich derzeit Pläne, den deutsch-französischen Kultursender Arte zu einem echten pan-europäischen Streaming-Player aufzubauen. Wie Diplomatenkreise gegenüber Les Echos bestätigen, soll der Sender nicht mehr nur als bilaterales Prestigeprojekt fungieren. Vielmehr könnte er das Fundament für eine kontinentale Plattform bilden, die allen EU-Bürgern in ihrer jeweiligen Muttersprache zugänglich ist.

Der strategische Ausbau findet laut dem Bericht bereits auf technischer Ebene statt. Mit der Integration des Rumänischen in das Online-Angebot hat Arte gerade die siebte Sprache in sein Portfolio aufgenommen. Damit erreicht der Sender nach eigenen Angaben bereits rund 77 Prozent der europäischen Bevölkerung in deren Muttersprache. Doch das Ziel der Politik ist ambitionierter: Im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU soll Arte so ausgestattet werden, dass das Angebot auf alle 24 Amtssprachen der Gemeinschaft ausgeweitet werden kann.

Hinter diesem Vorhaben steckt mehr als nur kulturelle Kontaktpflege. In einer Zeit, in der Algorithmen globaler Plattformen bestimmen, welche Inhalte gesehen werden, und geopolitische Spannungen die Informationshoheit bedrohen, gilt Arte als vertrauenswürdiger Anker. Die Idee ist die Schaffung eines "europäischen Netflix". Dieses soll jedoch nicht auf rein kommerzielle Verwertung setzen, sondern auf einen öffentlich-rechtlichen Bildungs- und Kulturauftrag, der grenzüberschreitend funktioniert.

Finanzielle Weichenstellungen in Brüssel

Die Realisierung dieses Mammutprojekts hängt maßgeblich von der neuen EU-Finanzarchitektur ab. Bisher erhält Arte außerhalb projektbezogener Ausschreibungen nur rund zwei Millionen Euro pro Jahr direkt von der EU. Für eine Expansion auf 24 Sprachen und eine konkurrenzfähige Infrastruktur ist das kaum mehr als ein symbolischer Betrag. Die Verhandlungen über das sogenannte AgoraEU-Framework im nächsten EU-Budget könnten hier den Durchbruch bringen. Dieses Rahmenwerk sieht vor, bestehende Förderprogramme zu verschmelzen und deutlich mehr Ressourcen in grenzüberschreitende Medieninitiativen zu lenken.

Der Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem das bisherige Flaggschiff der europäischen Medienförderung, Euronews, massiv unter Druck steht. Während der Sender in den vergangenen Jahren mehr als 350 Millionen Euro an EU-Geldern verschlungen hat, mehren sich dort die Zweifel an der journalistischen Unabhängigkeit. Das gilt insbesondere mit Blick auf umstrittene Partnerschaften mit Regierungen wie denen von Serbien oder Aserbaidschan. Arte positioniert sich hier bewusst als Gegenmodell. Die Plattform will nicht in den direkten Wettbewerb mit klassischen Nachrichtenkanälen treten, sondern die Medienlandschaft durch Dokumentationen, Serien und tiefgründige Kulturberichterstattung ergänzen, die einen spezifisch europäischen Blickwinkel einnimmt.

Die digitale Antwort auf die Desinformation

Für Paris und Berlin ist die Stärkung von Arte auch eine Antwort auf die technologische Abhängigkeit. Während US-Plattformen die Nutzeroberflächen dominieren, fehlt bisher ein starkes europäisches Pendant, das qualitativ hochwertige Inhalte barrierefrei über Grenzen hinweg aggregiert. Die Erweiterung des multilingualen Angebots, das bereits seit 2015 stetig mit Unterstützung durch EU-Programme wie Creative Europe ausgebaut wird, zeigt dass das Interesse an einem solchen Format vorhanden ist.

Sollte die finanzielle Aufstockung wie geplant durchgesetzt werden, könnte Arte von einem Nischensender für ein frankophiles und deutsches Bildungsbürgertum zum digitalen Marktplatz der europäischen Kulturen werden. Damit wäre das Angebot nicht mehr nur ein Experiment der deutsch-französischen Freundschaft, sondern ein zentrales Werkzeug europäischer Soft Power im digitalen Zeitalter.

Stefan Krempl

Freitag, 27. Februar 2026

EU-Gerichtshof rügt Ungarn: Lizenzentzug für Klubrádió war rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof stuft das Vorgehen gegen den kritischen Sender als Verstoß gegen EU-Recht und die Medienfreiheit ein.

In In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am heutigen Donnerstag festgestellt, dass Ungarn durch die Verweigerung von Funkfrequenzen für den Radiosender Klubrádió massiv gegen Unionsrecht verstoßen hat. Die Entscheidung der Richter markiert einen bedeutenden Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit in Europa und rügt die restriktive Medienpolitik der Regierung in Budapest. Der Fall Klubrádió gilt seit Jahren als Symbol für den schwindenden Medienpluralismus in Ungarn, da der Sender als eine der letzten unabhängigen Stimmen im Land galt, bevor er gezwungen wurde, seinen Betrieb über UKW einzustellen und ins Internet auszuweichen.

Der Ursprung des Rechtsstreits liegt im Jahr 2021, als der ungarische Medienrat die Verlängerung der Sendelizenz für Klubrádió auf der Frequenz 92,9 MHz im Sendegebiet Budapest ablehnte. Der Rat begründete dies mit zwei Verstößen gegen die Pflicht zur monatlichen Unterrichtung über Sendequoten. Nach ungarischem Recht führte ein solcher wiederholter Verstoß automatisch zum Ausschluss einer Vertragsverlängerung. Der EuGH stellte nun jedoch klar, dass diese Regelung unverhältnismäßig ist. Da es sich lediglich um geringfügige und rein formale Fehler handelte, die zudem bereits geahndet und behoben waren, hätte der Lizenzentzug nicht als automatische Folge eintreten dürfen.

Besonders kritisch bewerteten die Luxemburger Richter auch die anschließende Ausschreibung der Frequenz. Klubrádió hatte sich erneut beworben, wurde jedoch vom Medienrat wegen angeblicher Mängel im Programmplan und einer unzureichenden finanziellen Ausstattung für ungültig erklärt. Der Gerichtshof widersprach dieser Argumentation deutlich: Die Anforderungen an das Eigenkapital seien in den Ausschreibungsbedingungen gar nicht vorgesehen gewesen und zudem sachlich nicht gerechtfertigt, solange die Lebensfähigkeit des Bewerbers nicht ernsthaft in Zweifel stehe. Auch die monierten Unregelmäßigkeiten im Programmplan seien so minimal gewesen, dass ihre Korrektur den Kern der Bewerbung nicht verändert hätte.

Über die technischen Aspekte der Frequenzvergabe hinaus geht das Urteil hart mit dem ungarischen Staatsapparat ins Gericht. Die Richter stellten fest, dass Ungarn gegen den Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen hat, da Entscheidungsfristen massiv überschritten wurden und das Ausschreibungsverfahren nicht rechtzeitig organisiert wurde, um einen lückenlosen Sendebetrieb zu ermöglichen. Dies deutet auf eine gezielte Verzögerungstaktik hin, die darauf abzielte, den Sender mundtot zu machen.

Ein zentraler Pfeiler des Urteils ist der Verweis auf Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Der EuGH betonte, dass jede nationale Maßnahme, die den Zugang von Sendeunternehmen zu Funkfrequenzen einschränkt, einen Eingriff in die Medienfreiheit darstellt. Da die Ungarn vorgeworfenen Verstöße lediglich administrativer Natur waren, wertet das Gericht das Vorgehen als ungerechtfertigten Angriff auf die Informationsfreiheit. Das Urteil verpflichtet Ungarn nun, die festgestellten Verstöße unverzüglich abzustellen. Sollte die Regierung in Budapest dem Urteil nicht nachkommen, drohen der Europäischen Kommission zufolge in einem weiteren Verfahren empfindliche finanzielle Sanktionen. Für die europäische Medienlandschaft setzt diese Entscheidung ein klares Zeichen gegen die Instrumentalisierung von Verwaltungsrecht zur Unterdrückung kritischer Berichterstattung.

Sonntag, 6. Mai 2012

re:publica: Piratenpartei-Gründer stellt Technik zum Schwarm-Management vor


Rick Falkvinge, Mann der ersten Stunde der schwedischen Piratpartiet, hat mit Activizr ein Werkzeug zum Verwalten sozialer Bewegungen angekündigt. Die Web-basierte Software werde "im Sommer verfügbar sein" und wie vergleichbare Tools der Piraten allen Interessierten gemeinfrei angeboten, erklärte der Aktivist am Freitag auf der Netzkonferenz re:publica in Berlin. Derzeit habe man erste Beta-Nutzer zum Test des Programms eingeladen.

Activizr erlaube das Anlegen verschiedener Gruppen wie Mitglieder, Leiter, Aktivisten oder freiwillige Helfer, führte Falkvinge aus. Anführer schwarmartiger Strukturen, die das Optimum in der vernetzten Welt darstellten, würden mit der Software befähigt, Erfolge aller Beteiligten leichter auszumachen und eine "Kultur der Belohnung" zu etablieren. Dies fange mit einer automatischen Erinnerung an, neue Mitglieder ausdrücklich persönlich willkommen zu heißen. Darüber hinaus helfe das Werkzeug dabei, Pressemitteilungen zu schreiben und an voreingestellte Kategorien von Journalisten per Mausklick zu versenden.

In das Tool eingeflossen sind die Beobachtungen, die Falkvinge in den vergangenen Jahren zum Schwarm-Management angestellt hat und die er in seinem in Bälde erscheinenden Buch Swarmwise veröffentlichen wird. Um eine derartige soziale Bewegung starten zu können, brauche es ein klar greifbares und glaubhaftes Ziel, an dessen Verwirklichung letztlich jeder mitarbeiten können müsse, plauderte der Schwede vorab aus dem Nähkästchen. Ein Schwarm trete eigentlich an, um etwas Unmögliches zu verwirklichen. Es sei daher wichtig, zuerst das vorhandene Potenzial durchzurechnen, statt mit einem "Bullshit-Bingo" zu starten. Schließlich lege man es darauf an, dass viele Mitschwimmer ihre Freizeit im Glauben an den gemeinsamen Erfolg opferten.

Im Fall der Piratpartiet sei ihm und seinen Mitgründern klar gewesen, dass es mehrere Millionen Filesharer in dem skandinavischen Land gebe und so das Potenzial für die geplante neue politische Kraft vorhanden sein müsste, blickte Falkvinge zurück. Habe man die Grundidee dann einmal veröffentlicht, werde sie nach einer solchen Vorarbeit rasch ihren Weg in die sozialen Netzwerke finden. Anschließend gelte es, das Gerüst für die Bewegung zu bauen und Hierarchien zu schaffen. Dabei sei es unerlässlich, hinzustrebende Mitglieder und Sympathisanten in regionale Einheiten aufzuteilen. Dabei könne es helfen, die "magischen Zahlen" 7, 30 und 150 im Auge zu behalten. Die beiden letzten entsprächen der Größe eines Klassenzimmers beziehungsweise eines Stammes. Die kleinere Menge der Gruppenleiter und des Anführers sowie seines Stellvertreters sei so auszurichten, dass nicht ständig eine Pattsituation herbeigeführt werde.

Auch im digitalen Zeitalter für unabdingbar hält der Praktiker regelmäßige Gruppentreffen vor Ort. Im Vordergrund stehen müsse dabei die Devise, dass es "ein Lächeln und einen Handschlag" für die Motivation der Mitstreiter bedürfe. Länger als eine Stunde sollten die Zusammenkünfte nicht dauern. Was bis dahin nicht angesprochen worden sei, könne auch nicht wirklich wichtig sein.

Habe man diese Voraussetzungen geschaffen, dürfe man den Schwarm loslassen, ging Falkvinge weiter ins Detail. Für die tägliche Arbeit habe sich in Ländern wie Schweden oder Finnland bei der Piratenpartei die Regel etabliert, dass jeder Aktivist im Namen der Vereinigung sprechen könne, sobald er drei Gruppenmitglieder hinter sich habe. Dieser Ansatz, der auf Vertrauen beruhe und schnelle Entscheidungen auch im Notfall gewährleiste, sei in den fünf Jahren seiner Zeit als Parteiführer kein einziges Mal missbraucht worden. Dies zeige, dass die Bereitschaft im Schwarm groß sei, Verantwortung entsprechend der eigenen Möglichkeiten zu übernehmen.

Für Konfliktlösungen hat Falkvinge auch mit dem Activizr noch kein Patentrezept gefunden. Mit Abstimmungen schaffe man nur Verlierer, beklagte der Oberpirat und fügte an: "Democracy sucks." Auf Nachfrage erläuterte er, dass er keinesfalls die Demokratie an sich in Frage stellen wolle. Wer Wahlen durchführe und auf das Herbeiführen von Mehrheiten setze, stoße aber das unterlegene Lager vor den Kopf. Auch wenn es sich dabei etwa nur um zwei Prozent der Mitglieder handle, könnten diese doch entscheidend sein für das Durchbringen des Gesamtprojekts. Es sei daher gegebenenfalls besser, Streitfragen länger mithilfe von Feedback-Plattformen wie Liquid Democracy auszudiskutieren und harte Kursentscheidungen zu vermeiden.

Generell sei Spaß ein entscheidender Faktor, um die Leute bei der Stange zu halten, kam Falkvinge auf launigere Themen zu sprechen. Es sei empfehlenswert, Aktivitätsschwellen immer weiter abzusenken. Zum Werkzeugsets des Schwarms müsse es zudem gehören, die "alten" Medien für seine Sache zu gewinnen und sie gleichsam in Besitz zu nehmen. "Pwn the Media", gab der Pirat im Hackerslang als Devise aus. Wer etwa auf den Mars fliegen wolle, müsse sicherstellen, dass ihn die Presse jedes Mal beim Anspielen auf dieses Thema als Experten heranziehe und zitiere. Ein spezielles Team müsse permanent die Nachrichtenlage im Auge behalten und gegebenenfalls spätestens binnen 40 Minuten über Applikationen wie derzeit noch das Piratenpad eine Presseerklärung erstellen und verteilen.

Die deutschen Piraten lobte der Veteran dafür, dass sie sich schon auf ihrem ersten Bundesparteitag ein gründlicheres Fundament gegeben hätten als ihre Pendants in anderen Ländern. Beifällig merkte Falkvinge ferner an, dass die hiesigen Freibeuter ihr Programm rasch erweitert hätten. Sie seien keine reinen Protestler und Kämpfer für Internetfreiheiten, sondern hätten den "Lebensstil einer vernetzten Welt" zu ihrer Grundanschauung erklärt.

Langfassung eines Beitrags für heise online.