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Donnerstag, 23. Juli 2026

Recht auf Reparatur tritt in Kraft: Gewährleistung steigt, Kritik bleibt

Verbraucher erhalten Anspruch auf Reparatur und längere Gewährleistung, Software-Sperren fallen. Die Umwelthilfe rügt fehlende Sanktionen und hohe Kosten.


Defekte Waschmaschinen, nicht mehr kühlende Kühlschränke und Smartphones mit zersplitterten Displays teilen bislang allzu oft dasselbe Schicksal: Sie werden nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt. Diese Wegwerfkultur, die Ressourcen verschwendet und die Umwelt belastet, soll sich ändern. Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren, das der Bundestag am 25. Juni 2026 beschlossen hatte, ist am heutigen 23. Juli offiziell in Kraft getreten. Verbraucher erhalten damit ein verbrieftes Recht auf Reparatur. Oberstes Ziel der Novelle ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern und eine gesellschaftliche Kultur des Reparierens zu etablieren.

Das neu geschaffene Recht kann von Käufern unmittelbar gegenüber dem Hersteller für die übliche Lebensdauer des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden. Wie lange dieser Zeitraum konkret ausfällt, ist gesetzlich festgelegt. Die verbesserten Reparaturbedingungen greifen für eine Vielzahl von weit verbreiteten Elektrogeräten. Dazu zählen Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones sowie Fernseher. Käufer können ihre schadhaften Geräte künftig wahlweise direkt von den Herstellern oder von unabhängigen Reparaturbetrieben instand setzen lassen. Flankiert und erst ermöglicht wird dieser Schritt durch das ausdrückliche gesetzliche Verbot von technischen Reparaturbarrieren, wie etwa herstellerseitigen Softwareblockaden.

Eine Neuerung betrifft die Gewährleistung. Bislang gilt: Händler müssen zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht das Produkt in dieser Zeit kaputt, haben Kunden verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer. Um einen Anreiz für Nachhaltigkeit zu setzen, verlängert sich diese Gewährleistung künftig von zwei auf drei Jahre, sofern sich der Käufer bei einem Mangel bewusst für eine Reparatur entscheidet.

Zudem definiert das Gesetz den Begriff des Sachmangels nun klarer: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl dies bei dieser Produktart üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies automatisch einen Sachmangel. Betroffene können dann direkt Gewährleistungsrechte geltend machen. Auch Selbstreparaturen werden gefördert: Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, Ersatzteile sowie nötiges Werkzeug zu einem angemessenen Preis vom Hersteller zu beziehen.

Trotz der Besserstellung übt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scharfe Kritik. Sie wertet das neue Recht als wichtigen Schritt für bessere Reparaturbedingungen, bemängelt aber eine unzureichende Ausgestaltung des Regelwerks. Es fehle an konsequenten Maßnahmen gegen unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten, einer zuständigen Überwachungsbehörde und an Sanktionen bei Verstößen, moniert die Organisation. Neben begleitenden Sanktionsvorschriften fordert sie von der zuständigen Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) einen finanziellen Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen sowie die Begrenzung von Ersatzteilpreisen.

DUH-GEschäftsführerin Barbara Metz hält hohe Kosten für die größte Hürde für Reparaturen. Besonders in Haushalten mit kleinem Einkommen werde eine kaputte Waschmaschine sehr schnell zu einer enormen finanziellen Herausforderung. Ministerin Hubig habe eine große Chance verpasst, nachhaltige Reparaturen endlich für alle bezahlbar zu machen. Metz fordert daher die umgehende Einführung eines bundesweiten, herstellerfinanzierten Reparaturbonus zur Kostenerstattung. Dieser dürfe keinesfalls aus Steuermitteln bezahlt werden, sondern müsse von der Industrie getragen werden.

Auch Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, sieht die Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im Stich gelassen. Der Gesetzgeber verkünde zwar neue Rechte, verzichte aber auf wirksame Kontrollen, eine zuständige Durchsetzungsbehörde, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder für ignorante Unternehmen. Zudem brauche es dringend Pflichten für Onlinemarktplätze, damit geltendes Recht künftig auch bei Herstellern mit Unternehmenssitz im Ausland tatsächlich durchgesetzt werden könnte.

Stefan Krempl

Sonntag, 28. Juni 2026

Biometrie am Gate: Bundestag ebnet Weg für digitalen Check-in via Ausweis-Chip

Der Bundestag hat die Digitalisierung der Fluggastabfertigung beschlossen. Private Luftfahrtunternehmen dürfen künftig Daten aus Pässen und Ausweisen auslesen. Trotz Kritik von Datenschützern und Opposition betonen Befürworter den Komfortgewinn.

Der Bundestag hat am Freitag nach einer 30-minütigen Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschlossenDie Koalitionsmehrheit folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses, der die Pläne zuvor mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum der Grünen und der Linken durchgewinkt hatteDurch die Anpassung einer Reihe von Gesetzen wie dem Luftverkehrs-, Pass- und Aufenthaltsgesetz wird der Prozess der Passagierabfertigung an deutschen Flugplätzen digitalisiert. Fluglinien, Flughäfen und Bodenabfertigungsdienstleistern wird es so künftig erlaubt, Daten direkt aus dem Chip von Reisepässen oder Personalausweisen auszulesen, um digitale Check-ins und automatisierte Boarding-Prozesse zu ermöglichen.

Die Bundesregierung verspricht sich von der Reform eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe für Passagiere auf freiwilliger BasisZudem soll eine integrierte Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Dokumente erschwerenLaut dem Entwurf wird eine sichere, datenschonende Datenverarbeitung im nationalen Rahmen gewährleistet. Reisende sollen zugleich weiterhin das Recht behalten, sich für die reguläre, analoge Abfertigung zu entscheiden.

Der Branchenverband Bitkom begrüßte den Beschluss umgehend. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder meinte, das Gesetz mache den Flugverkehr komfortabler, spare Zeit und stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland. Für Reisende bedeute dies auf Wunsch einen schnellen Weg durch die Kontrollen per Gesichtserkennung ohne das Suchen nach Ausweis und Bordkarte. Da der Chipeinsatz freiwillig sei und klare Löschfristen existierten, sei ein rechtssicherer Rahmen geschaffen worden.

Der Verkehrsausschuss hatte am Vortag noch eine spezifische Änderung in die Vorlage eingebrachtDiese betrifft den neuen Paragrafen 86b des Aufenthaltsgesetzes und stellt klar, dass das Verfahren allen Drittstaatsangehörigen offensteht, die einen tauglichen, mit einem Chip ausgestatteten Pass besitzenEine Beschränkung auf Schweizer Pässe ist damit vom TischDa jedoch im Schengen-Raum nur Schweizer Bürger mit einem Personalausweis statt eines Passes reisen dürfen, bleibt das Auslesen von ID-Karten auf Staatsangehörige der Eidgenossenschaft beschränkt.

Ferner hat der Ausschuss den Begriff „Pass“ statt „Reisepass“ gewählt, damit auch Dienst- und Diplomatenpässe sowie entsprechende Passersatzpapiere erfasst werdenDie Gesetzgebungskompetenz begründet der Bund mit seiner Zuständigkeit für das Pass- und Ausweiswesen nach dem Grundgesetz.

Das Vorhaben war im Vorfeld hochgradig umstritten und blickt auf eine lange Vorgeschichte zurück. Schon 2024 lief der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Sturm gegen die Pläne, die ursprünglich im vierten Bürokratieentlastungsgesetz verankert werden sollten. Kelber warnte vor massiven Missbrauchsrisiken, da erstmals nichtöffentliche Stellen ermächtigt würden, auf hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder in amtlichen Pässen zuzugreifen. Diese Gefahr stehe außer Verhältnis zu einem vermeintlich verbesserten Reiseerlebnis. Technische Schutzmaßnahmen könnten das Risiko nicht ausräumen.

Nach den Plänen der Regierung wird das aus dem Chip ausgelesene biometrische Foto mit einer am Flugplatz erstellten Bildaufnahme des Passagiers abgeglichen. Dieses Live-Bild wird in ein biometrisches Muster umgewandelt und muss spätestens drei Stunden nach dem Abflug wieder gelöscht werden. Die Exekutive rechnet mit rund 37,9 Millionen privaten Flugreisen pro Jahr und beziffert den Zeitgewinn auf magere eine Minute je Fluggast. In der Summe soll dies die Bürger zwar um jährlich rund 631.500 Stunden entlasten. Doch Kritiker bezweifeln den Nutzen. Kelber argumentierte, dass das Auslesen der maschinenlesbaren Zone, das Privaten schon länger erlaubt ist, kaum langsamer sei. Zudem führe die Freigabe hoheitlicher Daten für rein optionale Komfortleistungen von Firmen zu einer gefährlichen Verschiebung des Nutzungsregimes und wecke Begehrlichkeiten bei anderen Wirtschaftszweigen.

Auch im parlamentarischen Verfahren stieß das Gesetz auf heftigen Widerstand. Die Grünen kritisierten im Ausschuss, dass eine sensible Beschränkung aufgeweicht werde, wonach Chipdaten bislang nur behördlich genutzt werden durftenDass die Koalition eine Expertenanhörung verweigerte, stieß Gegner ebenfalls übel aufDie Links-Fraktion äußerte ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken und warnte vor einer unverhältnismäßigen biometrischen Überwachungsinfrastruktur an Flughäfen, die vor allem dem Zweck diene, die Fluggesellschaften von Personalkosten zu entlasten.

Beide Oppositionsfraktionen bezweifeln zudem, dass die im Gesetz verankerte Freiwilligkeit in der Praxis Bestand haben wirdWenn Passagiere bei einer Verweigerung der digitalen Abfertigung mit erheblich längeren Wartezeiten rechnen müssten, werde der organisatorische Druck die Wahlfreiheit faktisch aushöhlenSogar die AfD-Fraktion, die dem Gesetz letztlich zustimmte, forderte im Vorfeld vergeblich verbindliche Garantien für eine gleichwertige analoge Abfertigung sowie eine Verlängerung der Datenlöschungsfrist bis zur Landung am ZielflughafenDie Befürworter von CDU/CSU verwiesen dagegen auf Einsparungen von 63 Millionen Euro für die Luftfahrtwirtschaft. Sie erklärten, dass die technischen Möglichkeiten endlich genutzt werden müssten, um den Luftfahrtstandort Deutschland wieder attraktiver zu machen.

Stefan Krempl

Samstag, 27. Juni 2026

Recht auf Reparatur: Warum das neue Gesetz die Wegwerfkultur kaum brechen wird

Der Bundestag hat die Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur beschlossen, doch eine repräsentative Studie dämpft allzu hohe Erwartungen für den Alltag.

Am Donnerstag hat der Bundestag die nationale Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur beschlossenDas Gesetzespaket soll Verbraucher stärken, Ressourcen schonen und die gigantischen Berge an Elektroschrott eindämmen. Doch wer nun glaubt, dass in deutschen Haushalten fortan massenhaft geschraubt und gelötet wird, zieht voreilige Schlüsse. Eine repräsentative Untersuchung des Nürnberg-Instituts für Marktentscheidungen (NIM) zeigt, dass der Vorstoß die tiefer sitzenden Probleme der hiesigen Reparaturkultur nur oberflächlich tangiertDie Neuregelung dürfte zwar die generellen Rahmenbedingungen verbessern, die tatsächlichen Gewohnheiten der Verbraucher allein aber kaum verändern.

Das Kernproblem liegt darin, dass die politisch beschlossenen Maßnahmen an den echten Entscheidungskriterien der Menschen vorbeigehenFür die Studie „Das Recht auf Reparatur im Realitätscheck“ wurden im Frühjahr 2026 insgesamt 3500 Personen in Deutschland repräsentativ befragtDas Ergebnis ist eine differenzierte BestandsaufnahmeDemnach entscheiden sich Verbraucher vor allem dann für eine Instandsetzung, wenn sie einen Defekt ohne größeren Aufwand selbst beheben können oder wenn die anfallenden Kosten vollständig durch Garantien oder Versicherungen abgedeckt sind.

Fehlen solche Absicherungen, existiert im Kopf der meisten Menschen eine strikte finanzielle SchmerzgrenzeEine Reparatur wird von der breiten Mehrheit nur dann überhaupt in Erwägung gezogen, wenn die Kosten maximal 20 Prozent des ursprünglichen Neukaufpreises betragenZudem spielt die gefühlte Lebensdauer eine RolleIst ein Gerät aus Sicht der Nutzer noch weit von seiner erwarteten Betriebsdauer entfernt, steigt die Reparaturbereitschaft.

Vor diesem Hintergrund fällt die Bewertung des neuen Rechts durch die Studienautoren gemischt aus. Als positiv werten sie, dass Ersatzteile künftig besser verfügbar sein sollen und die Gewährleistungsfrist nach einer erfolgreichen Reparatur verlängert wird. Diese Anpassungen könnten den Prozess im Idealfall komfortabler und attraktiver gestalten. Ob dadurch allerdings die realen Kosten für den Endverbraucher spürbar sinken oder die Hürden für Selbstreparaturen im Alltag effektiv abgebaut werden, bleibt unklar.

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Forscher ist ferner ein struktureller Fehler des Gesetzes, denn die verlängerte Gewährleistung greift logischerweise erst zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Verbraucher bereits aktiv für eine Reparatur entschieden hat. Auf den eigentlichen Entscheidungsprozess im Vorfeld hat sie so kaum Einfluss.

Gleichzeitig lässt die Initiative die größten Barrieren unangetastetWeder die harte Preisgrenze von 20 Prozent noch die vom Verbraucher anvisierte Lebensdauer von Produkten werden durch die neuen Regeln kurzfristig beeinflusstNach Einschätzung von NIM-Direktorin Katharina Gangl greift der Gesetzgeber damit an den entscheidenden Stellschrauben nur indirekt oder gar nicht ein.

Das Institut sieht in der aktuellen Phase sogar ein Konfliktpotenzial für den stationären Handel und Online-Anbieter. Die Daten der Erhebung legen nämlich offen, dass das Recht auf Reparatur in der Bevölkerung noch von massiven Fehlvorstellungen begleitet wirdSo gehen ganze 63 Prozent der Befragten fälschlicherweise davon aus, dass Händler durch das neue Gesetz generell zu einer Reparatur verpflichtet werdenFast jeder Fünfte glaubt sogar, dass das Instandsetzen von Elektrogeräten dadurch künftig komplett kostenlos wird. Wenn diese Erwartungen in den kommenden Monaten an der Realität zerschellen, dürften Streitigkeiten beim Gerätekauf und Reklamationen vorprogrammiert sein.

Dabei gäbe es in Deutschland durchaus ein großes ungenutztes Potenzial für eine nachhaltigere KreislaufwirtschaftGrundsätzlich befürworten sehr viele Verbraucher langlebige und reparierbare Produkte, doch beim tatsächlichen Kauf spielt dieses Kriterium bisher fast keine RolleIm Alltag dominieren meist Faktoren wie Preis, Akkulaufzeit oder SpeicherkapazitätDass sich dieses Verhalten schlagartig ändern kann, bewies ein psychologisches Experiment im Rahmen der NIM-StudieWurde den Probanden die Reparierbarkeit eines Gerätes direkt beim Kaufprozess unmissverständlich und prominent vor Augen geführt, entschieden sich 65 Prozent für das besser reparierbare, wenn auch teurere Modell.

Die Marktforscher sehen den zentralen Hebel für eine echte Trendwende daher in einer umfassenden Informationskampagne und sichtbaren KennzeichnungenZwar ist die Angabe eines Reparaturindex für Smartphones und Tablets bereits seit dem Jahr 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Doch im Alltag der Verbraucher kommt dieses Label bisher kaum anLaut der Studie haben lediglich vier Prozent der Deutschen diese Kennzeichnung überhaupt schon einmal bewusst auf einem Produkt wahrgenommenDas NIM rät daher, dieses Label auf weitere Produktkategorien auszuweiten. Der Handel sollte zudem verpflichtet werden, es deutlich sichtbarer zu platzieren.

Der Runde Tisch Reparatur bezeichnete den Beschluss grundsätzlich als Fortschritt. Hersteller müssten ihre Produkte nun jahrelang reparierbar halten, Ersatzteile zu angemessenen Preisen bereitstellen und technische Barrieren abbauen. Gleichzeitig kritisierte der Verband aber, dass die Abgeordneten die entscheidenden Fragen vertagt hätten. Solange eine Reparatur im Verhältnis zum Neukauf schlicht zu teuer bleibe, nütze auch ein verbrieftes Recht auf dem Papier wenig.

Umweltschützer fordern daher eine rasche Umsetzung einer im Bundestag parallel beschlossenen Entschließung. Diese beauftragt die Regierung, nationale Fördermaßnahmen wie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen und einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus nach französischem Vorbild ernsthaft zu prüfen sowie finanzielle Anreize zu schaffen.

Ein weiteres Problem sehen Praktiker in der Sicherung der Fachkräftebasis. Das beste Reparaturrecht läuft ins Leere, wenn es an qualifizierten Werkstätten fehlt. Sollte die Nachfrage durch das neue Gesetz steigen, die Zahl der Betriebe aber gleichzeitig sinken, drohe ein struktureller Engpass, der auch die angestrebte Resilienz und Unabhängigkeit von Rohstoffimporten gefährde. Dazu kommt die Kritik, dass das Gesetz auf wirksame Bußgelder verzichte und den dehnbaren Begriff der Angemessenheit bei Ersatzteilpreisen nicht konkret definiere.

Stefan Krempl

Donnerstag, 14. Mai 2026

US-Software dominiert im Bund: Digitale Souveränität bleibt Mammutaufgabe

Fast jeder zweite Euro für Software fließt an US-Anbieter, während europäische Lösungen stagnieren. Die Lizenzkosten für die Bundesverwaltung bleiben insgesamt hoch.

Die Digitalisierung der deutschen Bundesverwaltung ist ein prestigeträchtiges, vor allem aber ein teures Unterfangen. Zwischen den Jahren 2020 und 2025 hat der Bund insgesamt etwa 3,126 Milliarden Euro für Softwareprodukte ausgegeben. Doch wer genau wissen möchte, welche Programme in den Ministerien und Behörden über die Bildschirme flimmern, stößt auf eine Mauer des Schweigens. In ihrer jetzt veröffentlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage macht die Bundesregierung deutlich, dass Transparenz in diesem Fall ein zu hohes Sicherheitsrisiko darstelleEine detaillierte Auflistung der eingesetzten Produkte würde laut Regierungsangaben eine Zusammenstellung von Angriffsvektoren liefern, die von Cyberkriminellen oder fremden Nachrichtendiensten gezielt ausgenutzt werden könnten.

Trotz der Geheimhaltung bei konkreten Produktnamen gewährt die Antwort einen Einblick in die statistische Verteilung und die Kostenstruktur der Bundes-IT. Die jährlichen Ausgaben sind dabei deutlichen Schwankungen unterworfen. Während im Jahr 2020 noch rund 350,5 Millionen Euro ausgegeben wurden, kletterten die Kosten im Spitzenjahr 2023 auf rund 680 Millionen EuroFür das Jahr 2025 werden die Ausgaben mit etwa 602,5 Millionen Euro beziffertAuffällig ist dabei die Verschiebung der Kostenstellen: Die Ausgaben für jährliche Lizenzen sind von 65 Millionen Euro im Jahr 2020 auf prognostizierte 247,5 Millionen Euro im Jahr 2025 angestiegen.

Beim Blick auf die Herkunft der Software zeigt sich die enorme Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern, die der viel beschworenen digitalen Souveränität oft entgegensteht. Aktuell stammen durchschnittlich 46 Prozent der eingesetzten Softwareprodukte von Herstellern mit Sitz in den USADemgegenüber stehen 41 Prozent der Produkte von Unternehmen aus der EU. Programme aus Staaten, die weder der NATO noch der EU angehören, spielt mit einem Anteil von lediglich 4 Prozent eine untergeordnete RolleDiese Verteilung verdeutlicht die Herausforderung für die Bundesregierung, die digitale Souveränität als strategisches Leitprinzip verfolgtUm diese zu stärken, setzt Berlin verstärkt auf Open-Source-Software, deren Anteil am Gesamtbestand derzeit jedoch erst bei durchschnittlich 13 Prozent liegt.

Die digitale Souveränität soll in den kommenden fünf Jahren durch eine Reihe strategischer Ziele untermauert werdenDie Bundesregierung plant, die Abhängigkeit von einzelnen, vor allem außereuropäischen Anbietern durch einen strategischeren Einkauf bei europäischen Firmen und den verstärkten Einsatz von Open Source zu verringernDabei soll der Staat verstärkt als „Ankerkunde“ für Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen auftreten, um lokale Innovationen zu fördern und die industrielle Basis in Deutschland zu stärken.

Ein zentraler Baustein ist zudem die Vermeidung von sogenannten Vendor Lock-ins durch die Förderung offener Standards und Schnittstellen, um einen Anbieterwechsel technisch überhaupt erst zu ermöglichenOb diese Ziele angesichts der aktuell dominierenden US-Marktmacht und der steigenden Lizenzkosten erreicht werden können?

Stefan Krempl

Dienstag, 12. Mai 2026

Patientenwohl vor Tempo: Bundesregierung setzt bei Gesundheits-KI auf Kontrolle

Strenge Auflagen für Evidenz und Transparenz sollen laut der Bundesregierung die Sicherheit im digitalen Gesundheitswesen garantieren und neue Datenräume Innovationen fördern.


Die Idee einer digitalisierten Medizin, in der Künstliche Intelligenz (KI) Diagnosen unterstützt, Patientenströme effizient lenkt und telemedizinische Plattformen die Versorgung im ländlichen Raum sichern, ist oft zu hören. Doch wer in Deutschland auf einen schnellen Durchmarsch kommerzieller Plattformmodelle nach internationalem Vorbild gehofft hat, wird durch eine jetzt veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage auf den Boden der regulatorischen Tatsachen zurückgeholt. Die Exekutive erkennt zwar das immense Potenzial von KI-Assistenzsystemen an, zieht aber gleichzeitig eine rote Linie: Innovation dürfe nie zulasten der Patientensicherheit oder der Qualität medizinischer Leistungen gehen.

In der Auskunft macht die Bundesregierung deutlich, dass sie digital integrierte Versorgungsplattformen, die Telemedizin, KI und physische Strukturen bündeln, zwar fortlaufend beobachtet. Diese stellten aber keinen originären Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung darWer solche Dienste privat anbieten will, muss sich demnach einem engmaschigen Geflecht aus Qualitätsanforderungen, Datenschutzvorgaben und regulatorischen Rahmenbedingungen beugen.

Besonders deutlich wird dies bei der Bewertung von KI-gestützten Funktionen in der Patientensteuerung, wie etwa digitalen Symptom-Checkern oder Triage-Assistenten. Hier fordert die Regierung unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Ministerin Nina Warken (CDU) strikte Evidenz und volle TransparenzHersteller und Nutzer sind gleichermaßen in der Pflicht, die nationalen und europarechtlichen Standards einzuhalten.

Ein zentraler Baustein für die Zukunft der datengestützten Medizin in Deutschland ist der Aufbau sicherer Infrastrukturen. Das seit Jahren rechtlich umkämpfte Forschungsdatenzentrum Gesundheit und der kommende Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) sollen den datenschutzkonformen Zugriff auf sensible Informationen ermöglichenAb Ende 2026 ist geplant, dass auch Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschungszwecke freigegeben werden könnenDas soll nicht nur Innovationen fördern, sondern durch eine breite Datengrundlage auch das Risiko von Verzerrungen (Biases) in KI-Modellen minimierenDie Regierung setzt dabei auf ein vernetztes Gesundheitsdatenökosystem, das Qualität und Sicherheit vereint.

Trotz dieser Ambitionen zeigt die Regierungsantwort auch Lücken auf. Eine systematische Bewertung der Wirksamkeit telemedizinischer Angebote findet derzeit nicht statt, eine Übersicht zu beauftragten Studien zur Digitalisierung liegt ebenfalls nicht vorAuch bei der Infrastruktur bleiben Fragen offen: Während es für Krankenhäuser detaillierte Daten zur Breitbandversorgung gibt, herrscht bei anderen Akteuren wie Arztpraxen oder dem Rettungsdienst InformationsmangelUm die Resilienz gegen Cyberangriffe zu stärken, konzeptioniert das BMG jedoch ein "Sofortprogramm Cybersicherheit" mit einem Volumen von 1,83 Milliarden Euro.

In Haftungsfragen verweist das Ressort auf das bestehende Recht für Medizinprodukte sowie die europäische KI-VerordnungHochrisiko-KI-Systeme unterliegen demnach besonders strengen SorgfaltspflichtenDamit Software künftig unabhängig von ihrer Bereitstellung umfassend in die Produkthaftung einbezogen wird, befindet sich zudem ein entsprechendes Modernisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren.

Um den Transfer digitaler Anwendungen in die Praxis zu beschleunigen, plant die Regierung die Einrichtung von KI-ReallaborenHier sollen Entwickler Unterstützung bei der Bewältigung regulatorischer Hürden finden. Ziel bleibt ein vernetztes System ohne proprietäre Abhängigkeiten, wobei Interoperabilität als Grundvoraussetzung für ein modernes Gesundheitswesen definiert wirdLock-in-Effekte durch geschlossene Systeme will die Exekutive durch verbindliche Standards und offene Schnittstellen verhindern. Deutschland wählt so einen Weg, der technologischen Fortschritt eng an staatliche Kontrolle und Patientenschutz bindet.

Stefan Krempl

Samstag, 9. Mai 2026

Signal-Phishing: Wie russische Agenten den „Faktor Mensch“ im Bundestag knacken

Trotz starker Verschlüsselung geraten hunderte Politiker und Militärs ins Visier der aktuellen Phishing-Operation via Signal. Das BSI plant nun In-App-Warnungen gegen die anhaltende Spionage-Welle.

Die Methoden der Geheimdienste passen sich rasant dem digitalen Zeitalter an. Was früher der klassische Briefkasten oder das konspirative Treffen im Park war, hat sich längst in die Hosentaschen von Entscheidungsträgern verlagert. Jüngste Berichte und eine Sitzung des Digitalausschusses des Bundestags am Mittwoch verdeutlichen eine beunruhigende Entwicklung: Russische Agenten agieren zunehmend unverfroren mit Blick auf Deutschland, wobei sie insbesondere den verschlüsselten Messenger-Dienst Signal für ihre Zwecke missbrauchen.

Im Zentrum der aktuellen Ermittlungen steht eine großangelegte Phishing-Kampagne, die bereits seit Monaten andauert und laut Bundesinnenministerium weiterhin aktiv ist. Die Strategie der Angreifer ist so simpel wie effektiv. Anstatt komplexe Schadsoftware zu entwickeln oder bisher unbekannte Sicherheitslücken in der Programmierung auszunutzen, setzen die Akteure auf den Faktor Mensch. Über gezielte Nachrichten werden potenzielle Opfer – darunter hochrangige Politiker, Journalisten und Angehörige des Militärs – unter Vorwänden dazu verleitet, sensible Zugangsdaten preiszugeben. Sobald die Angreifer Zugriff auf den Account haben, steht ihnen das gesamte Kontaktnetzwerk und die bisherige Kommunikation offen.

Dass hinter diesen Aktivitäten staatliche russische Stellen stehen, gelte unter Experten als gesichert, schreibt der Spiegel. Sowohl niederländische als auch US-amerikanische Geheimdienstbehörden hätten die Kampagne bereits Moskau zugeordnet. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sehe keinen Grund, an dieser Einschätzung zu zweifeln. Die Intensität der Angriffe sei bemerkenswert: Rund 13.200 Nummern seien ins Visier geraten, wobei die Mehrzahl der Betroffenen auf Bundesebene zu finden sei. Das unterstreicht die strategische Absicht der Operation, die primär auf die Informationsbeschaffung und das Ausspähen politischer Entscheidungsprozesse abzielt.

Interessanterweise rückt dabei ausgerechnet Signal in den Fokus, ein Dienst, der eigentlich für seine hohe Sicherheit und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bekannt ist. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betont jedoch, dass die App an sich weiterhin als sicher einzustufen sei. Das Problem liege nicht in der Verschlüsselung, sondern in der Manipulation der Anwender. Das Unternehmen hinter Signal arbeitet bereits eng mit deutschen Behörden zusammen, um Nutzer proaktiver zu schützen – beispielsweise durch automatisierte Warnhinweise in dem Moment, in dem Nutzer aufgefordert werden, ihren PIN mit Dritten zu teilen.

Die politische Reaktion auf diese Bedrohungslage fällt deutlich aus. Der Verfassungsschutz soll verstärkt zum Abwehrdienst transformiert werden, um der neuen Dynamik der "Billigspione" und digitalen Angreifer entgegenzuwirkenDeutschland sieht sich hier an einer ersten Verteidigungslinie, die nicht mehr nur an physischen Grenzen verläuft, sondern in den Datenleitungen und auf den Displays der Mobiltelefone. In den Sicherheitsbehörden wird intensiv darüber diskutiert, wie man die Balance zwischen notwendiger Warnung und der Vermeidung von Panik hält.

Für die Betroffenen in Politik und Wirtschaft bedeutet das eine Rückkehr zur ständigen Wachsamkeit. Die Erkenntnisse aus dem Digitalausschuss zeigen, dass die Angreifer ihre Methoden ständig an die Abwehrmaßnahmen anpassen. Schulungen und Simulationen von Phishing-Angriffen werden als Pflichtmaßnahmen für Beschäftigte in sensiblen Bereichen diskutiert.

Denn wer über spannende Informationen oder ein einflussreiches Kontaktnetzwerk verfügt, steht automatisch im Fadenkreuz der Geheimdienste. In einer Welt, in der Drohnenunternehmer und vermeintliche Geschäftspartner als Deckmantel für Spionage dienen können, ist gesundes Misstrauen gegenüber unaufgeforderten Nachrichten auf dem Smartphone zur digitalen Überlebensstrategie geworden.

Stefan Krempl

Donnerstag, 7. Mai 2026

Personalausweis der Zukunft: Fällt die gedruckte Adresse bald weg?

Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt Pläne, die Wohnanschrift nur noch digital auf dem Chip zu speichern. Das soll helfen, Einbruchsrisiken zu minimieren.

In der Debatte über die Sicherheit und Modernisierung deutscher Identitätsdokumente zeichnet sich eine Änderung ab. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, bei der Entwicklung einer neuen Generation von Personalausweisen auf den sichtbaren Aufdruck der Wohnanschrift zu verzichten. Die Abgeordneten verabschiedeten eine entsprechende Beschlussempfehlung, die das Anliegen einer öffentlichen Petition direkt an das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterleitet. Damit rückt eine Forderung in den Fokus, die den klassischen Lichtbildausweis stärker in das digitale Zeitalter überführen und gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko im Alltag eliminieren könnte.

Der Anstoß für diese Entwicklung kam aus der Mitte der Gesellschaft. Ein Petent hatte den Bundestag unter der Eingabe-ID 026050 aufgefordert, die Herstellung von Personalausweisen ohne sichtbare Adressdaten ernsthaft zu prüfen und darüber zu entscheiden. Die Argumentation hinter diesem Vorstoß ist so simpel wie einleuchtend: Die Kombination aus einem verlorenen oder gestohlenen Schlüsselbund und einem Ausweisdokument mit exakter Wohnanschrift fungiert für Kriminelle oft als unfreiwillige Wegbeschreibung zum Tatort. Wer Opfer eines Raubüberfalls oder einer Gewalttat wird und dabei seine Tasche verliert, muss derzeit fürchten, dass die Täter während des Krankenhausaufenthalts des Opfers in aller Ruhe die Wohnung ausräumen. Dieses Gefahrenpotenzial eines „Doppelschlags“ aus Raub und anschließendem Einbruchsdiebstahl soll durch die Anonymisierung des harten Plastiks künftig ausgeschlossen werden.

Der Petitionsausschuss erkennt dieses Risiko an, hebt in seiner Begründung aber auch die bisherige Relevanz des Adressaufdrucks hervor. Bislang erfüllt die gedruckte Anschrift eine wichtige sachliche Funktion im Rechtsverkehr. Sie dient Bürgern als unkomplizierter Nachweis der Meldeadresse, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos, dem Abschluss von Mobilfunkverträgen oder bei Verhandlungen mit Vermietern. Die physische Sichtbarkeit der Daten erleichtert viele Lebenssachverhalte, da keine technischen Lesegeräte erforderlich sind, um die Identität mit dem Wohnsitz zu verknüpfen.

Gleichzeitig verweist der Ausschuss auf die aktuelle Rechtslage, nach der für den Personalausweis lediglich eine Besitzpflicht, aber keine allgemeine Mitführungspflicht besteht. Wer das Dokument nicht zwingend benötigt, könne es zur Sicherheit zu Hause lassen. Zudem bestehe schon heute die Möglichkeit, stattdessen einen Reisepass mitzuführen, der standardmäßig lediglich den Wohnort, aber nicht die konkrete Straße und Hausnummer enthält. Gelangt ein Reisepass in unbefugte Hände, bleibt die genaue Adresse des Inhabers für den Finder oder Dieb verborgen.

Trotz dieser bestehenden Ausweichmöglichkeiten sieht das Gremium den Bedarf für eine grundlegende Modernisierung. Die Abgeordneten betonen, dass der Aufdruck der Anschrift nicht alternativlos ist. Es gebe technisch längst andere Wege, den Nachweis des Wohnsitzes zu erbringen. Hierbei spielt das Bundesinnenministerium eine zentrale Rolle, das bereits an einer neuen Generation von Ausweisdokumenten arbeitet. Im Rahmen dieser Entwicklung wird geprüft, ob man künftig gänzlich auf das Druckbild der Adresse verzichtet. Die Information soll stattdessen ausschließlich im integrierten Chip des Ausweises gespeichert werden.

Die Herausforderung für das Ministerium besteht nun darin, sicherzustellen, dass dieses digitale Auslesen der Adresse im Alltag sicher und vor allem barrierearm funktioniert. Behörden, Banken und andere berechtigte Stellen müssten in der Lage sein, die Daten ohne großen technischen Aufwand abzurufen, während Unbefugte ohne Zugriffsberechtigung vor dem digitalen Riegel stehen bleiben.

Um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsbedenken der Bürger und die Impulse aus der Petition in diesen laufenden Prozess des Ministeriums einfließen, hat der Ausschuss die Überweisung „als Material“ empfohlen. Das ist ein parlamentarisches Signal, das die Wichtigkeit des Themas unterstreicht und das Ministerium zur Berücksichtigung der Vorschläge auffordert. Damit könnte der klassische Adressaufkleber, der bei jedem Umzug mühsam auf dem Ausweis aktualisiert werden muss, bald der Vergangenheit angehören.

Stefan Krempl

„Kabeldiplomatie“: Bundestag fordert Sicherheitsvorkehrungen für Unterseekabel

Mit einem Antrag zur „Kabeldiplomatie“ reagiert das Parlament auf hybride Bedrohungen gegen Kabel am Meeresgrund und drängt auf eine enge internationale Kooperation.


Das Rückgrat der digitalen Weltwirtschaft liegt nicht in der Cloud, sondern auf dem Grund der Weltmeere. Über 90 Prozent des globalen Internetverkehrs werden heute über eine komplexe Unterwasserinfrastruktur abgewickeltMehr als 150 dieser Kabel verbinden Europa mit den Kontinenten Asien, Afrika und Nordamerika und fungieren damit als unverzichtbare Lebensadern für den deutschen WirtschaftsstandortAngesichts dieser massiven Abhängigkeit hat der Bundestag am Mittwoch einen wegweisenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen, der eine strategische Neuausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik fordert: Die Geburtsstunde einer aktiven „Kabeldiplomatie“.

Die Dringlichkeit des Vorstoßes ergibt sich aus einer veränderten Sicherheitslage unter Wasser. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Beschädigungen an der maritimen Infrastruktur, die laut den Abgeordneten in den meisten Fällen deutliche Merkmale hybrider Bedrohungen aufweisen. Besonders besorgniserregend wertet das Parlament technische Entwicklungen staatlicher Akteure. So wird in dem Antrag auf Berichte verwiesen, wonach etwa das China Ship Scientific Research Centre ferngesteuerte Unterwasserfahrzeuge entwickelt hat, die armierte Kabel in Tiefen von bis zu 4000 Metern durchtrennen könnenAuch die Aktivitäten der sogenannten russischen Schattenflotte werden in diesem Kontext als Risikofaktor benannt.

Der nun beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass die Bundesregierung die Sicherheit dieser Infrastruktur künftig als festen Bestandteil der deutschen Außen-, Sicherheits- und Digitalisierungspolitik verankertDabei geht es nicht nur um reine Datenleitungen, sondern auch um energetische Verbindungen wie Hochspannung-Gleichstrom-Übertragungskabel, die für die Energiewende und den Anschluss von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee essenziell sindDie Abgeordneten fordern insbesondere den Ausbau von Fähigkeiten zur schnellen Detektion von Schäden sowie die Etablierung koordinierter Notfallmechanismen, um im Ernstfall die Reparatur und Wiederherstellung der Netze zu beschleunigen.

Ein Pfeiler der neuen Strategie ist die internationale Vernetzung. Deutschland soll sich aktiv für ein umfassendes EU-weites Instrumentarium zur Kabelsicherheit einsetzen und den EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit vom Februar 2025 mit Leben füllenHierbei spielt der sogenannte Common Information Sharing Environment (CISE) eine Schlüsselrolle als zentrale Informationsplattform. Der Blick der deutschen Politik reicht jedoch weit über europäische Gewässer hinaus. Der Antrag fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnern im Indo-Pazifik, darunter Japan, Australien und die ASEAN-Staaten, sowie eine engere Abstimmung mit NATO-Gremien wie der Undersea Infrastructure Coordination Cell.

Neben technischen und geheimdienstlichen Aspekten nimmt die Initiative auch den rechtlichen Rahmen in den Fokus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Internationalen Schifffahrtsorganisation zu prüfen, wie das internationale Seerecht optimiert werden kannEin Ziel ist es, die Zugriffsrechte der kabelverlegenden Staaten im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) klarer zu definieren, um juristische Lücken bei Eingriffen durch Dritte zu schließen und den Schutz der Wartungsflotten zu erhöhen.

Langfristig zielt die „Kabeldiplomatie“ darauf ab, einseitige Abhängigkeiten bei der Hardware und den Betreiberstrukturen zu minimierenDurch die Unterstützung von Projekten von gemeinsamem europäischem Interesse soll die maritime Infrastruktur diversifiziert und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gesichert werden. Damit erkennt das Parlament an, dass die Souveränität im digitalen Raum untrennbar mit der physischen Sicherheit auf dem Meeresboden verbunden ist.

Stefan Krempl