Der Free Software Foundation Europe und dem Chaos Computer
Club geht der Entwurf der Bundesnetzagentur für eine "Transparenzverordnung"
vor allem bei der Möglichkeit, alternative Router einzusetzen, nicht weit
genug.
Die Bundesnetzagentur hat sich mit ihrer Initiative für mehr
Durchsichtigkeit im Telekommunikationsmarkt Kritik eingehandelt. Prinzipiell
seien die Ideen in dem im vorigen Monat präsentierten Verordnungsentwurf zwar begrüßenswert,
halten die Free Software Foundation Europe (FSFE) und der Chaos Computer Club
(CCC) in einer jetzt veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme
(PDF-Datei) fest. Faktisch bleibe es damit aber beim "Routerzwang",
den die große Koalition eigentlich abschaffen will.
Einige Provider schreiben derzeit ihren Kunden den Einsatz
eines vom Provider vorgegebene Routers vor: sie geben keine
Zugangsinformationen mehr heraus, mit denen Nutzer eigene Internetanschlussgeräte
konfigurieren könnten. Die Regulierungsbehörde hatte dies Praxis zunächst
abgesegnet, will nach vielfältigen Protesten auch aus der Politik jetzt aber
dagegen vorgehen.
Laut dem Verordnungsentwurf müssten Provider Kunden die benötigten
Zugangsdaten aber nur "auf Verlangen" herausgeben. Die widerspreche
klar der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Absicht von Schwarz-Rot, wonach
die Informationen "unaufgefordert mitzuteilen" seien, monieren die
FSFE und der CCC. Sie fordern stattdessen, dass für eine freie Wahl des Endgeräts
auch "die verwendeten Standards, Protokolle" und einschlägigen
Spezifikationen anzugeben seien. Sonst werde der Verbraucher vor unnötige Hürden
gestellt, wenn er sein Auswahlrecht ausüben wolle. Die gesamten Angaben sollten
auf dem geplanten "Produktdatenblatt" Kunden mitgegeben werden.
Die Vereine kritisieren weiter, dass die Definition des
"Netzabschlusspunkts" trotz einer eigens dafür im November durchgeführten
Anhörung noch immer nicht geklärt sei. In dieser Frage geht es etwa darum, an
welcher Stelle die Verantwortung des Netzbetreibers für das System aufhört und bis
wohin etwa Fernwartungsfunktionen durchgeführt werden dürfen.
Die Regulierungsbehörde will Anbieter zudem verpflichten,
den Verbraucher nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten hinzuweisen,
seine Bandbreite zu messen, oder ihm dazu eigene Verfahren zur Verfügung zu
stellen. Hier bemängeln die Hacker, dass die Mechanismen und Details der
Messung dem Vorhaben zunächst nur der Netzagentur mitzuteilen seien, nicht aber
den Kunden. Dies schränke die angestrebte Transparenz künstlich ein und mache
die Verfahren nicht nachvollziehbar.
Industrieverbände haben zu dem Entwurf noch keine Stellung bezogen. Beim Bitkom ist eine entsprechende Position noch in der Abstimmung, der Providerverband eco möchte sich zu dem Thema nicht zu Wort melden.
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