Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht zwar das große
Potenzial einer flächendeckenden Versorgung mit drahtlosem Internet, lehnt den
Vorstoß der Opposition zum Verringern des Haftungsrisikos für Hotspot-Betreiber
aber ab.
Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Linken und der Grünen, der privaten und kommerziellen WLAN-Anbietern mehr
Rechtssicherheit verschaffen soll, in 1. Lesung lebhaft diskutiert. "Die
Potenziale aus einer flächendeckenden WLAN-Versorgung sind vielfältig",
betonte dabei Hansjörg Durz im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der
Vorschlag der Opposition, das "Providerprivileg" und die damit verknüpfte
Haftungsfreistellung auf kommerzielle und private WLAN-Betreiber zu erweitern,
sei aber "zu simpel".
Durz räumte ein, dass die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs (BGH) zur "Störerhaftung" die "Gefahr
teurer Abmahnungen bei Rechtsverletzungen Dritter" für Hotspot-Anbieter
mit sich bringe. Dies sei ein "wesentlicher Hemmschuh" für die
durchaus gewünschte WLAN-Entwicklung hierzulande. Der Vorstoß von Linken und Grünen
schlage aber keine Lösungen etwa für Rechtsverletzungen Dritter vor.
Dem CSU-Politiker zufolge ist auch darauf zu achten, dass
die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und "keine Einfalltore für anonyme
Kriminalität entstehen". Die Koalition wolle daher den $(LB1125860:angekündigten)$
einschlägigen Gesetzentwurf der Bundesregierung abwarten, der hoffentlich einen
"praktikableren Weg" finde.
"Sie wollen einen Schnellschuss", warf Durz'
Fraktionskollege Axel Knoerig der Opposition vor. Ein solcher gehe aber zu
Lasten der Rechteinhaber und IT-Sicherheit. "Es darf keinen
Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer geben", unterstrich der
Christdemokrat. Kriminelle dürften sich nicht länger in offenen WLANs ohne
Registrierung vor der Strafverfolgung verstecken. Im Kern gehe es darum,
vorausschauend, verantwortungsvoll und ausgewogen "gewerbliche Anbieter zu
schützen".
"Wir werden auf einen angemessenen Ausgleich aller
Beteiligten hinarbeiten, auch der Rechteinhaber", ergänzte Christian
Flisek von der SPD-Fraktion. Auch die Sozialdemokraten würden dem Entwurf daher
"jetzt nicht zustimmen, weil wir einen eigenen erarbeiten werden".
Zuvor hatte SPD-Abgeordnete Marcus Held die Oppositionsinitiative
in höchsten Tönen gelobt: "Ich danke den Antragsstellern für ihren
Impuls." Grüne und Line hätten auf Basis eines Vorschlags der
Zivilgesellschaft "einen Musterentwurf vorgelegt". Dieser werde in
die weiteren Überlegungen der Koalition einbezogen. Das Recht auf freie und
unbeobachtete Kommunikation habe Verfassungsrang; WLAN-Nutzer dürften daher nicht
unter Generalverdacht stehen.
"Die Liste derer, die sich für eine Reform einsetzen,
ist lang", warb der grüne Netzexperte Konstantin von Notz für das
Vorhaben. Er nannte etwa den Bundesrat, die
Justizministerkonferenz, zahlreiche Wirtschaftsverbände und die Enquete-Kommission des Bundestags zur digitalen Gesellschaft aus der vergangenen
Legislaturperiode. Auch die Bundesregierung wolle Deutschland zum digitalen
Wachstumsland Nummer Eins machen, kriege es aber nicht einmal hin, die Störerhaftung
zu entschärfen, und scheitere so schon beim kleinen Einmaleins.
Nun drängt die Koalition von Notz zufolge auf ein
"Vermummungsverbot im Internet", wobei "alte Ressentiments"
vor allem bei der Union wieder durchschlügen. Der Grüne appellierte an Schwarz
Rot, endlich das möglich zu machen, was überall auf der Welt mit Ausnahme von
China, Russland und Nordkorea gelte.
Langfassung eines Beitrags für heise online.
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