Die Anti-Terror-Datei (ATD) hat die
Zusammenarbeit zwischen Polizeien und Geheimdiensten verbessert und sich
insofern bewährt. Das ist der Tenor eines Evaluierungsberichts (PDF-Datei) zu der umstrittenen und vom Bundesverfassungsgericht überprüften Datenbank, den die Bundesregierung
jetzt veröffentlicht hat. Konkrete Ermittlungserfolge oder Maßnahmen zum
Verhindern terroristischer Anschläge könnten den durchgeführten Abfragen zwar
nicht zugeordnet werden, da das System vor allem der
"Kontaktanbahnung" zwischen den unterschiedlichen Behörden diene. Die
Nutzungshäufigkeit und Rückmeldungen der Anwender belegten aber, dass das
Instrument recht häufig zum Auffinden von Informationen mit Bezug auf den
internationalen Terrorismus genutzt werde.
Dem Report nach blieb die Zahl der in der ATD erfassten rund
18.000 Personen nach ihrem Aufbau seit 2008 annähernd konstant. Der Anteil der
mit abgespeicherten Kontaktpersonen habe im Untersuchungszeitraum 2007 bis 2011
tendenziell abgenommen und zuletzt bei 18,5 Prozent gelegen. Der überwiegende
Teil der Informationen stamme vom Bundesnachrichtendienst mit etwa 46 Prozent,
gefolgt vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKAs) mit 31
Prozent. Während der Analysezeit seien rund 300.000 Suchabfragen durchgeführt
worden, die etwa 1,4 Millionen Treffer ergeben hätten. Die Nutzungen, die von
zunächst jährlich knapp 50.000 auf rund 67.000 pro Anno gestiegen seien,
erfolgten zu 79 Prozent beim BKA und den LKAs.
Die "erweiterten Grunddaten", die erste Bewertungen
erlauben und nicht automatisch einzusehen sind, nahmen Fahnder der
Unterrichtung nach insgesamt im Nachgang zu etwa 1000 Suchabfragen in
Augenschein. Von der Eilfallklausel, wonach die Zusatzinformationen zur Abwehr
einer gegenwärtigen Gefahr unmittelbar abgerufen werden dürfen, sei nur einmal
Gebrauch gemacht worden. Insgesamt würden die Daten "intensiv
gepflegt", Datenschutzkontrollen seien mithilfe der vorhandenen Server zur
Protokollierung der Nutzung "fest etabliert".
Als Problem macht die Untersuchung die Tatsache aus, dass 47
Prozent der befragten Anwender die Bedienoberfläche der auf dem INPOL-System basierenden Benutzeroberfläche der Datei als nicht sonderlich nutzerfreundlich
eingestuft hätten. Kritik komme hier vor allem von den Nachrichtendiensten, die
vorab keine Erfahrungen mit der in die Jahre gekommenen Polizeidatenbank
gesammelt hätten. Dazu sei es bis Mitte vergangenen Jahres bei geschätzten 920
Einträgen noch nicht gelungen, Dubletten aus der Mehrfachanlage von Dateien
durch unterschiedliche Behörden auszumerzen.
Das Trennungsgebot zwischen polizeilicher und
geheimdienstlicher Arbeit sieht die Untersuchung nicht verletzt, da die
Befugnis zum Verarbeiten personenbezogener Daten aus beiden Bereichen
"nicht zu einer Verschmelzung der entsprechenden Behörden führt". Beide
Seiten gingen nach wie vor jeweils ihren besonderen Aufgaben nach. Auch Sicht
der Anwender empfiehlt der Bericht sogar, einen systematischen
"Datenaustausch" zwischen beiden Parteien angesichts "weiterhin
erheblicher Bedrohungen" gesetzlich zuzulassen.
Die Evaluierung führte ein vom Bundesinnenministerium in
Kooperation mit der Beratungsfirma Rambøll
Management Consulting bestelltes Team durch. Experten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter Schaar drängen dagegen seit Längerem auf eine unabhängige Gesetzesüberprüfung
anhand "wissenschaftlicher Kriterien". Die ATD und andere
Sicherheitsgesetze werden derzeit auch von einer Regierungskommission
"losgelöst vom politischen Tagesgeschäft" beleuchtet.
Langfassung eines Beitrags für heise online.
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