Das Bundesdigitalministerium will mit einer TKG-Novelle den Glasfaser-Turbo zünden und den Kupfer-Abschied erzwingen – doch die Branche fürchtet den Regulierungs-Schock.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den Startschuss für eine erneute umfassende Reform des Telekommunikationsrechts gegeben. Mit dem am Montag veröffentlichten Referentenentwurf zum TKG-Änderungsgesetz 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den schleppenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau durch radikale Entbürokratisierung und effizientere Verfahren zu beschleunigen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) betonte bei der Vorstellung des 117-seitigen Papiers, dass leistungsfähige digitale Infrastrukturen das Rückgrat einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft seien. Sein Haus wolle nun an den entscheidenden Hebeln ansetzen: weniger Papierkram, schnellere Genehmigungen und mehr Dynamik in der Fläche.
Ein Kernstück des Entwurfs ist die Erleichterung des Netzausbaus innerhalb von Gebäuden. Ein neues Recht zum Vollausbau soll verhindern, dass lediglich einzelne Wohnungen isoliert angeschlossen werden, was bisher oft zu unwirtschaftlichen Bauprozessen führte. Zudem sieht das Gesetz verbindliche technische Mindestvorgaben vor, um den Wildwuchs bei der Inhaus-Verkabelung zu ordnen. Auch für den Ausbau in der Fläche verspricht das Ministerium Erleichterungen: Wegerechtliche Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und unter bestimmten Voraussetzungen durch bloße Anzeigeverfahren ersetzt werden. Das soll vor allem den Mobilfunkausbau beschleunigen, etwa durch einen unkomplizierteren Stromnetzanschluss für Funkmasten.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Entwurf der sogenannten Kupfer-Glas-Migration. Der geplante Abschied vom klassischen DSL-Netz zugunsten der moderneren optischen Übertragungstechnik soll für alle Beteiligten planbarer werden. Die Bundesnetzagentur erhält durch die Novelle den klaren Auftrag, den Technologiewechsel so zu gestalten, dass der Wettbewerb nicht untergraben wird. Damit reagiert das Ministerium auf die Kritik, die Deutsche Telekom könne die Abschaltung ihrer alten Kupfernetze strategisch nutzen, um Wettbewerber auszugrenzen. Künftig soll die Regulierungsbehörde einen verbindlichen Migrationspfad vom marktmächtigen Unternehmen einfordern können.
Die Reaktionen der Branchenverbände fallen gemischt aus. Zwar wird das Signal für mehr Tempo einhellig begrüßt, doch im Detail regt sich Widerstand. Der VATM lobt die neuen Regeln zur Kupfer-Abschaltung als überfällig, warnt jedoch eindringlich vor der geplanten Ausweitung der sogenannten symmetrischen Regulierung. Dabei geht es um Vorschriften, die nicht nur die marktbeherrschende Telekom, sondern alle Anbieter gleichermaßen treffen. VATM-Präsidentin Valentina Daiber warnt, dass pauschale Vorgaben für Netzzugänge und Entgelte gut funktionierende, marktwirtschaftliche Kooperationsmodelle verdrängen könnten. Wettbewerb funktioniere nicht nach Schema F, und zu viel staatliche Einmischung könne die Investitionsbereitschaft der Unternehmen lähmen.
Ähnlich äußert sich der Verband ANGA. Präsident Thomas Braun sieht in der geplanten Ausweitung der Regulierung einen „Lackmustest für die Digitalstrategie“. Er warnt davor, dass zusätzliche bürokratische Lasten für ausbauende Unternehmen dazu führen könnten, dass wichtige Glasfaserprojekte in der Schublade verschwinden. Besonders die neuen Mitnutzungsrechte für die Hausverkabelung sieht der ANGA skeptisch. Wer zuerst investiere und baue, dürfe am Ende nicht der Dumme sein, wenn Dritte ohne eigenes Risiko auf diese Infrastruktur zugreifen. Der Verband befürchtet zudem, dass die Neuregelungen zum Inhaus-Ausbau nicht mit EU-Recht vereinbar sein könnten, da sie die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde beschneiden würden.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht hingegen „Licht und Schatten“. Positiv bewertet der Verband, dass der strategische Überbau von Netzen durch die Telekom künftig besser sanktioniert werden könne. Die Aufnahme beendeter Missbrauchshandlungen in den Bußgeldkatalog sei eine direkte Reaktion auf die bisherige Hilfslosigkeit der Bundesnetzagentur in diesem Bereich. Dennoch warnt auch der Breko vor staatlich regulierten Preisen für den Zugang zu Gebäudenetzen, da dies den teuren Doppelausbau eher fördern als verhindern könnte.
Zustimmung kommt unterdessen vom Buglas, der vor allem den Vorrang für marktwirtschaftliche Verhandlungslösungen hervorhebt. Kooperationen beim Netzausbau seien der Schlüssel zur Kostensenkung und höheren Auslastung. Der Entwurf geghe hier in die richtige Richtung, indem er staatliche Eingriffe nur als letztes Mittel vorsieht, wenn Verhandlungen zwischen den Unternehmen scheitern.
Länder und Verbände haben nun bis zum 27. März 2026 Zeit, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf einzureichen. Im Anschluss müssen sich die betroffenen Ministerien auf eine finale Fassung der Bundesregierung einigen, bevor das Gesetz den Bundestag erreichen soll. Die Diskussionen der kommenden Wochen werden zeigen, ob das BMDS die richtige Balance zwischen Beschleunigung und Investitionsschutz gefunden hat oder ob der Entwurf an entscheidenden Stellen nachgebessert werden muss.