Dienstag, 25. August 2026

Studie zum AI Act: Wie viel KI-Wissen Beschäftigte wirklich brauchen

Forscher der Denkfabrik Interface fordern einen Drei-Stufen-Rahmen für KI-Kompetenz in Unternehmen, um Schwächen in der KI-Verordnung zu beheben.

Seit Februar 2025 stellt der AI Act Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen vor eine neue gesetzliche Pflicht: Sie müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitenden sicherstellen. Was auf den ersten Blick wie eine vernünftige Richtlinie klingt, sorgt in der Praxis teils für Orientierungslosigkeit. Weder im Gesetzestext noch in den begleitenden Leitlinien der EU-Kommission ist klar definiert, was genau als ausreichend gilt. Viele Firmen schulen inzwischen ihre Belegschaften bereits in der Nutzung von generativer KI. Doch diese Trainings konzentrieren sich meist auf Produktivitätsgewinne und effizienteres Prompting. Das eigentliche Ziel der europäischen Regulierung – das Erkennen von Systemfehlern, Verzerrungen und rechtlichen Risiken – bleibt oft auf der Strecke.

Eine aktuelle Studie der Denkfabrik Interface adressiert diesen blinden Fleck der KI-Verordnung. Die Autorinnen Siddhi Pal und Catherine Schneider haben gemeinsam mit der Ökonomin und KI-Arbeitsexpertin Lucia Velasco einen konkreten, sektorübergreifenden Rahmen erarbeitet. Dieser soll Politik und Verwaltung dabei unterstützen, Artikel 4 der Verordnung praxistauglich auszugestalten. Anstatt starr nach Jobtiteln, Hierarchieebenen oder technischem Vorwissen zu unterscheiden, schlagen die Autorinnen eine Aufteilung nach der tatsächlichen Interaktionsintensität und dem jeweiligen Risikoprofil vor.

Das Herzstück des Papiers bildet ein dreistufiges Rollenmodell, das Anforderungen an das KI-Verständnis kumulativ strukturiert. Die unterste Ebene, bezeichnet als L0 oder Baseline, richtet sich an alle Personen, die im Verantwortungsbereich einer Organisation tätig sind, einschließlich externer Dienstleister und Vertragspartner. Hier geht es um ein grundlegendes Verständnis dafür, was KI ist und was nicht, welche Systeme in der Einrihtung eingesetzt werden und welche allgemeinen Risiken wie Falschinformationen oder Datenschutzverstöße existieren. Als Vorbild dient das finnische Bildungsmodell Elements of AI, das breiten Bevölkerungsschichten ein solides Basiswissen vermittelt.

Die zweite Stufe, L1 oder Operational, betrifft Beschäftigte, die im Arbeitsalltag gezielt KI-Systeme verwenden – etwa im Marketing oder zur Textverarbeitung. Sie müssen nicht nur die Fähigkeiten, sondern vor allem die Grenzen und typischen Fehlermodi der Werkzeuge kennen. Dazu gehört die Fähigkeit, Ausgaben kritisch zu hinterfragen, Urheberrechte zu wahren und zu wissen, wann ein Ergebnis an Experten eskaliert werden muss.

Die höchste Stufe, L2 oder Oversight, richtet sich an Personen, die für den Betrieb oder die Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen verantwortlich sind. Hierunter fallen Anwendungen bei der Personalauswahl, der Kreditwürdigkeitsprüfung oder in der Polizeiarbeit. In diesem Bereich verlangt das Modell ein tiefes, dokumentiertes Systemwissen, um Fehlfunktionen, Leistungseinbußen oder Diskriminierungen frühzeitig zu erkennen und im Notfall manuell einzugreifen.

Die Autorinnen weisen darauf hin, dass Unternehmensschulungen derzeit meist am eigentlichen Gesetzeszweck vorbeigehen. Während der Markt voll von ungeprüften Schulungsangeboten ist, fehlt es an wissenschaftlich validierten Messinstrumenten, die tatsächlich belegen, ob ein Training das Verständnis verbessert hat. Das Papier warnt daher ausdrücklich davor, voreilig Zertifikate oder Qualifikationsnachweise einzuführen. Ohne verlässliche Kriterien würde eine Zertifizierung lediglich zu einem reinen Formalismus verkommen, der zwar Aufwand erzeugt, aber keine tatsächliche Sicherheit bietet.

Stattdessen fordern die Verfasserinnen die politischen Entscheidungsträger auf, gemeinsam mit der Industrie und der Wissenschaft standardisierte Evaluierungsmethoden zu entwickeln. Der internationale Vergleich zeigt, dass andere Regionen zwar Bildungsinitiativen fördern, die EU jedoch der weltweit einzige Rechtsraum mit einer verbindlichen Pflicht zur KI-Kompetenz am Arbeitsplatz ist. Mit ihrem Stufenmodell liefert der Think Tank einen pragmatischen Leitfaden, der den AI Act von einer vagen Rechtsvorschrift in einen messbaren, zukunftsfähigen Standard für die europäische Arbeitswelt übersetzen kann.

Stefan Krempl

Montag, 24. August 2026

Große KI-Modelle im Datenschutz-Check: Gemini und Copilot fallen durch

Ein Datenschutz-Vergleich von 13 führenden KI-Plattformen bescheinigt den Branchengrößen mangelnde Transparenz und gierigen Umgang mit Nutzerdaten. Vibe und ChatGPT belegen die vordersten Plätze.

Immer mehr Menschen vertrauen KI-Chatbots hochsensible Informationen an – von geschäftlichen Interna bis hin zu persönlichen Sorgen. Doch der Schutz dieser Eingaben unterscheidet sich je nach Anbieter gewaltig. Eine Untersuchung des Datenschutzdienstes Incogni zeigt: Gerade die prominentesten Plattformen schneiden beim Datenschutz erschreckend schlecht ab. Für die Studie analysierten die Forscher 13 Systeme wie ChatGPT, Claude, Gemini, Grok, Vibe (ehemals Le Chat), Perplexity, Qwen, DeepSeek, Z.ai, Kimi, Meta AI, Pi und Copilot. Anhand von elf gewichteten Kriterien aus den Bereichen Datenverarbeitung, Transparenz sowie Datenerhebung und -weitergabe ermittelten die Experten ein Risiko-Ranking.

Das Ergebnis verweist auf ein deutliches Gefälle im Markt. Die größten Datenschutzrisiken gehen ausgerechnet von den Angeboten der IT-Schwergewichte aus. Microsoft Copilot, Meta AI sowie der chinesische Bot Kimi von Moonshot AI belegen die schlechtesten Plätze im Testfeld. Hauptgrund für das miese Abschneiden von Copilot und Meta AI sind die extrem weit gefassten Datenschutzbestimmungen der Mutterkonzerne.

Statt klar verständliche Regeln für die KI-Dienste bereitzustellen, gelten oft die allgemeinen Richtlinien des gesamten Ökosystems. Dadurch bleibt für Nutzer unklar, welche Daten exklusiv für den Chatbot erfasst oder womöglich mit Datenhändlern und Werbenetzwerken verknüpft werden. Überdies sammeln die iOS-Apps von Gemini und Meta AI laut App-Store-Angaben besonders sensible Daten wie ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugungen oder politische Ansichten.

Ganz anders präsentiert sich der Spitzenreiter des Rankings. Das französische Modell Vibe von Mistral AI erzielt den niedrigsten Risikowert und sichert sich damit den Titel der datenschutzfreundlichsten Plattform. Die Anwendung überzeugt durch eine sparsame Weitergabe von Eingaben an Dritte sowie eine der datensparsamsten mobilen Apps im gesamten Feld. Direkt dahinter landet der Marktführer ChatGPT von OpenAI auf dem zweiten Platz. OpenAI punktet vor allem in der Kategorie Transparenz und bietet die mit Abstand verständlichste Datenschutzerklärung. Dank ausführlicher Hilfeseiten erfahren Nutzer hier am ehesten, was mit ihren Dialogen geschieht.

Trotz der guten Ränge für Vibe und ChatGPT offenbart die Untersuchung eine grundlegende Schwachstelle der gesamten Branche: Keines der untersuchten Unternehmen legt offen, aus welchen konkreten Datensätzen die Basismodelle ursprünglich trainiert wurden. Die Beschreibungen verharren durchweg in vagen Formulierungen wie „öffentlich zugängliche Informationen“, „private Datensätze“ oder „Social-Media-Daten“. Was genau im Trainingsmaterial landete, bleibt für Außenstehende unüberprüfbar.

Gravierend ist dieser Umstand beim nachträglichen Schutz der eigenen Privatsphäre. Zwar bieten die meisten Plattformen wie ChatGPT, Claude, Vibe, Copilot oder Grok in den Einstellungen einen einfachen Schalter, um künftige Unterhaltungen vom Modelltraining auszunehmen. Doch diese Opt-out-Optionen wirken ausschließlich in die Zukunft. Keine einzige Plattform ermöglicht es Nutzern, einmal verarbeitete Daten wieder aus einem trainierten KI-Modell entfernen zu lassen. Wurden vertrauliche Details erst einmal von den neuronalen Netzen absorbiert, sind sie dort dauerhaft verankert.

Die Experten warnen daher eindringlich davor, Chatbots als digitale Beichtstühle zu missbrauchen. Wer intime Details oder Unternehmensgeheimnisse in ein Eingabefeld tippt, läuft Gefahr, dass diese Informationen dauerhaft in den Gewichtungen des Modells verbleiben und womöglich künftige Antworten für andere Personen beeinflussen.

Zudem erschweren einige Anbieter den Widerspruch ereblich. Bei Googles Gemini ist die Deaktivierung des Trainings an die übergreifende Aktivitätshistorie gekoppelt. Wer das Lernen stoppt, verliert den Zugriff auf seinen bisherigen Chat-Verlauf. Bei Meta AI bleibt in den Richtlinien unklar, wie Nutzer überhaupt widersprechen können. Moonshot AI und Qwen reagieren erst auf E-Mail-Anfragen oder Formulare. Z.ai bietet nicht einmal eine funktionierende Opt-out-Option fürs Modelltraining. Wer KI-Tools nutzt, muss sich so in der Regel weiterhin selbst durch komplexe Menüs kämpfen, da die Anbieter die Verantwortung weitgehend auf ihre Kundschaft abwälzen.

Stefan Krempl

Haushalt 2027: Mehr Geld für IT des Bundes, Dämpfer bei Digitaler Souveränität

Der Regierungsetatentwurf sieht 1,44 Milliarden Euro für das Digitalministerium vor. Trotz Plus drohen beim Verwaltungsumbau und KI-Projekten finanzielle Einbußen.

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 liegt vor und setzt im Einzelplan 24 spürbare finanzielle Akzente für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Auf den ersten Blick dürfen sich Digitalpolitiker und Verwaltungsmodernisierer über ein deutliches Plus freuen: Das Budget des Ressorts steigt im Vergleich zum Vorjahr von 1,36 Milliarden Euro um rund 84,6 Millionen Euro auf insgesamt etwa 1,44 Milliarden Euro. Doch eine differenzierte Betrachtung der Zahlen zeigt ein vielschichtiges Bild zwischen gewachsenem Investitionsdruck in der Bundes-IT, Umschichtungen, strukturellen Sparvorgaben und einer starken Abhängigkeit von Mitteln außerhalb des regulären Kernhaushalts.

Innerhalb des Etats verschieben sich die Ausgabenstrukturen signifikant. Den größten Posten im Regierungsentwurf bilden die sächlichen Verwaltungsausgaben, die von bisher 448,3 Millionen Euro kräftig auf rund 588 Millionen Euro aufgestockt werden. Auch die Personalausgaben erfahren einen deutlichen Sprung von 42,9 Millionen Euro auf 76,8 Millionen Euro, was den gewachsenen Personalbedarf und den Ausbau der ministeriellen Strukturen widerspiegelt. Dagegen bleiben die Zuweisungen und Zuschüsse mit rund 543,3 Millionen Euro leicht unter dem Vorjahreswert von 547,5 Millionen Euro, listet Heute im Bundestag auf. Die Investitionen im Kernhaushalt steigen marginal von 321 Millionen auf 326,2 Millionen Euro an.

Ein auffälliges Novum im Einzelplan 24 ist eine global veranschlagte Minderausgabe von 90 Millionen Euro für Effizienzmaßnahmen, die das Ministerium durch interne Einsparungen erst noch erwirtschaften muss. Zudem brechen die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre massiv ein: Sie belaufen sich für 2027 nur noch auf rund 382,5 Millionen Euro, nachdem sie 2026 noch bei beeindruckenden 1,78 Milliarden Euro gelegen hatten – ein Indiz dafür, dass langfristige Neuprojekte im Kernetat derzeit verhaltener aufgelegt werden.

Der unangefochtene Schwerpunkt des Budgets liegt auf der Absicherung und Modernisierung der eigenen Systeme des Bundes. Mit knapp 1,09 Milliarden Euro fließt der Löwenanteil des Kapitals in die IT-Infrastruktur des Bundes (Kapitel 2402), was einem Aufwuchs von rund 130 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Fundament dieser Aufwendungen bildet unverändert der Schutz der informationstechnischen Systeme mit rund 501 Millionen Euro. Für die Umsetzung der IT-Konsolidierung Bund, die auf Basis des Deutschland-Stacks einheitliche Cloud-, Kommunikations- und Verwaltungslösungen sowie standardisierte IT-Arbeitsplätze für die Bundesverwaltung bereitstellen soll, sind 219,7 Millionen Euro vorgesehen.

Ergänzend wird erstmals die IT-Betriebskonsolidierung Bund mit rund 154,6 Millionen Euro im Einzelplan ausgewiesen. Ziel ist es, cloudfähige Serverlösungen der unmittelbaren Bundesverwaltung auf standardisierten virtuellen Servern der Bundescloud 2.0 in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund zusammenzuführen. Die allgemeine IT des Bundes schlägt mit 210,8 Millionen Euro zu Buche, wovon unter anderem 77,8 Millionen Euro auf KI-Governance und digitale Basisdienste entfallen, 56,6 Millionen Euro auf die Föderale IT-Kooperation und 24 Millionen Euro auf das Plattformökosystem für Genehmigungsverfahren. Neu im Tableau ist ein Posten von sechs Millionen Euro für die Steuerung der Cybersicherheit.

Während die eigene IT-Infrastruktur ausgebaut wird, müssen gesellschaftlich und wirtschaftlich adressierte Segmente Dämpfer hinnehmen. Das Kapitel für Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität (Kapitel 2401) schrumpft um rund 14,1 Millionen Euro auf 208,4 Millionen Euro. Innerhalb der digitalen Innovationen sinken die Mittel für souveräne Dateninfrastrukturen, Datenverfügbarkeit und KI von 89 Millionen auf 81,2 Millionen Euro. Auch der Titel für digitale Souveränität und Ökosysteme digitaler Innovationen, der unter anderem die Sovereign Tech Agency finanziert, verzeichnet einen leichten Rückgang auf 28,3 Millionen Euro.

Ein positives Signal gibt es dagegen bei den Zuschüssen für innovative KI-Anwendungen, die von 26 Millionen auf 35,2 Millionen Euro klettern. Zurückhaltender fällt die Förderung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien mit insgesamt 23,4 Millionen Euro aus. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft muss eine Reduzierung ihrer Verwaltungsausgaben von 20 auf zwölf Millionen Euro verkraften, während die Mittel für das Gigabitbüro unverändert bei 3,6 Millionen Euro liegen. Nahezu konstant zeigt sich auch das Kapitel Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau mit 62,9 Millionen Euro, aus dem unter anderem das Zentrum für Legistik sowie der Effizienzfonds der Modernisierungsagenda finanziert werden.

Dass die Digitalisierung in Deutschland trotz der verhaltenen Dynamik im Kernhaushalt vorankommen könnte, liegt vor allem an den massiven Finanzmittelreserven außerhalb des Einzelplans 24. Im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) stehen in der Titelgruppe Investitionen in die Digitalisierung 2027 insgesamt beeindruckende 9,04 Milliarden Euro bereit. Das BMDS bewirtschaftet davon direkt sechs Titel mit einem Volumen von rund 3,75 Milliarden Euro – eine deutliche Steigerung gegenüber den 3,11 Milliarden Euro des Jahres 2026, abgesichert durch weitere 3,14 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen. Den größten Einzelposten bildet hierbei die Förderung des flächendeckenden Breitbandausbaus, die von 2,26 Milliarden auf rund 2,61 Milliarden Euro aufgestockt wird. Die Förderung des Mobilfunkausbaus sinkt leicht auf 150 Millionen Euro.

Prägnant ist der Aufwuchs bei den Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung aus dem Sondervermögen. Der Ansatz für die Titelgruppe Bürgerkonto, Infrastruktur und KI in Verwaltung und Wirtschaft verdoppelt sich beinahe von 256 Millionen auf rund 495 Millionen Euro. Für die IT-Transformation und Dienstleistungen werden knapp 200 Millionen Euro bereitgestellt, nachdem es 2026 lediglich 45 Millionen Euro waren. Diese Steigerungen resultieren jedoch primär aus der Nachveranschlagung im Jahr 2025 nicht abgeflossener Mittel sowie einer realistischeren Anpassung an prognostizierte Mittelabflüsse. Für die Implementierung des europäischen Identitätsökosystems und der EUDI-Wallet stehen verlässliche 155 Millionen Euro zur Verfügung, während die Budgetierung für die Modernisierung der Registerlandschaft von 194 Millionen auf rund 146,8 Millionen Euro zurückgeht.

Wie ist dieser Budgetentwurf nun zu bewerten, und schafft er die Wende für Deutschlands Digitalisierung? Die Antwort fällt gemischt aus. Positiv ist unstrittig, dass der Bund mit der konsequenten Aufstockung für die IT-Infrastruktur, die Bundescloud 2.0 und den Breitbandausbau technologische Fundamente stärkt. Das Bekenntnis zu verlässlicher Cyber-Sicherheit und die Aufstockung der Mittel für praktische KI-Anwendungen setzen richtige Schwerpunkte. Auch die Bereitstellung immenser Finanzmittel im SVIK-Sondervermögen für Verwaltungsleistungen zeigt, dass der politische Wille vorhanden ist, bestehende Rückstände bei OZG-Folgeprojekten und Bürgerkonten abzutragen.

Kritisch bleibt jedoch die Tatsache, dass das scheinbare Plus der Verwaltungsdigitalisierung zu weiten Teilen auf Reste früherer Jahre zurückgeht – ein deutliches Zeichen dafür, dass das Nadelöhr in Deutschland selten das Geld an sich ist, sondern vielmehr komplizierte Beschaffungswege, behördliche Silos und langwierige Umsetzungsprozesse. Wenn nicht abgeflossene Mittel aufgetürmt und nachveranschlagt werden müssen, fehlt es an der Durchsetzungskraft vor Ort. Zudem schmerzt der Sparstift bei der digitalen Souveränität und den Dateninfrastrukturen, ausgerechnet in einer Phase, in der geopolitische Abhängigkeiten verringert werden müssten.

Die globale Minderausgabe von 90 Millionen Euro erzeugt zusätzlichen Rechtfertigungsdruck im BMDS. Der Haushaltsentwurf 2027 liefert so zwar ein robustes finanzielles Fundament und verhindert Stillstand. Ein dynamischer Befreiungsschlag für den digitalen Staat sähe indes anders aus. Ob die Digitalisierung schneller vorankommt, entscheidet sich 2027 weniger an der Höhe der Zahlen im Einzelplan als vielmehr an der Umsetzungsgeschwindigkeit der Verwaltung.

Stefan Krempl

Freitag, 21. August 2026

Millionengrab Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft: Erst wenige Masten am Netz

Trotz immenser Steuergelder scheitert die staatliche Anti-Funkloch-GmbH spektakulär. Nun soll die überflüssige Behörde neue Aufgaben bekommen.


Im Mai 2021 kündigte der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit großen Versprechungen einen entscheidenden Schlag gegen die berüchtigten Funklöcher in Deutschland an. Eine eigens gegründete staatliche Einrichtung, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), sollte den Ausbau in den weißen Flecken bürokratiearm und effizient vorantreiben. Ursprünglich war geplant, mit staatlicher Unterstützung bis zu 5000 neue Mobilfunkmasten vor allem in ländlichen Regionen zu errichten. Die Bundes-GmbH mit Sitz in Naumburg an der Saale sollte Fördergelder aus einer Hand vergeben und als zentraler Kümmerer vor Ort agieren. Das Ziel war klar formuliert: Überall dort nachhelfen, wo private Netzbetreiber aus Mangel an Wirtschaftlichkeit keine eigenen Masten aufstellen wollten.

Fünf Jahre später zeichnet ein aktueller Report des Bundesrechnungshofs, über den der Spiegel berichtet, ein verheerendes Bild dieser staatlichen Intervention. Die Bilanz der Anti-Funkloch-Institution fällt demnach mangelhaft aus. Von den ursprünglich bereitgestellten 300 Millionen Euro Fördergeldern seien zwar Projekte für insgesamt 267 Masten bewilligt worden. Doch die praktische Umsetzung sei nahezu ausgeblieben. Im Mai sollen von diesen geförderten Standorten mickrige fünf Masten tatsächlich im scharfen Betrieb gewesen sein und Signale gesendet haben. Weitere 37 Masten hätten sich zu diesem Zeitpunkt im Bau befunden oder seien immerhin bereits fertig aufgestellt worden. Die überwältigende Mehrheit von 225 Projekten habe nicht einmal die eigentliche Bauphase erreicht. Damit verfehlte die staatliche Taskforce ihre selbstgesteckten Ziele grandios.

Schon der Start der Gesellschaft war von massiven Verzögerungen geprägt. Obwohl die Naumburger Behörde bereits 2020 ihre Arbeit aufnehmen sollte, verzögerte sich der operative Beginn erheblich. Der allererste Förderbescheid konnte erst im Oktober 2022 ausgehändigt werden. Bis schließlich der erste von der Gesellschaft geförderte Mast tatsächlich ein Mobilfunksignal ausstrahlte, vergingen nochmal fast zwei Jahre. Trotz der anhaltend mageren Bilanz verschlang der Verwaltungsapparat der MIG enorme Summen an Steuergeldern. Allein für den laufenden Betrieb, das Personal und die Verwaltung der Gesellschaft flossen zwischen den Jahren 2020 und 2025 insgesamt 97,4 Millionen Euro. Für das laufende Jahr sind weitere 20 Millionen Euro eingeplant. Für 2027 stehen nochmals 12 Millionen Euro im Budget. Das bedeutet, dass knapp 100 Millionen Euro reines Steuergeld aufgewendet wurden, um am Ende lediglich eine Handvoll funktionierender Sendemasten vorzuweisen.

Die Ursachen für das Debakel liegen nicht ausschließlich in der staatlichen Gesellschaft selbst, sondern auch bei den Empfängern der Fördermittel. Die Förderbescheide waren an strikte Vorgaben geknüpft: Nach der Bewilligung hatten die Netzbetreiber 14 Monate Zeit, die Sendeanlagen vollständig aufzubauen und an das Netz anzuschließen. Andernfalls sollte die Förderung verfallen. In der Praxis schaffte kein einziges der 267 geförderten Projekte die Einhaltung dieser Frist. Die Rechnungsprüfer bemängeln in ihrem Bericht teils massiv verspätete Bauanträge sowie eine ausgeprägte Unlust zur Kooperation seitens der Förderempfänger. Statt die Konsequenzen zu ziehen und Förderbescheide aufzuheben, erteilte die staatliche Gesellschaft in sämtlichen Fällen großzügig Ausnahmegenehmigungen und verlängerte die Fristen immer wieder aufs Neue.

Ironischerweise hat sich die Netzabdeckung in Deutschland in den vergangenen Jahren dennoch spürbar verbessert – allerdings fast ausschließlich durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber. Die 2021 gesteckten Ziele, mindestens 97,5 Prozent der Fläche sowie 99,95 Prozent der Haushalte mit modernem Mobilfunk zu versorgen, wurden in der Fläche sogar leicht übertroffen. Bei den Haushalten liegt der Wert inzwischen bei 99,93 Prozent. Damit ist die Versorgungslücke auf winzige 0,02 Prozentpunkte geschrumpft, womit der eigentliche Zweck der staatlichen Förderung weitgehend hinfällig geworden ist. Der Bundesrechnungshof stellt daher laut dem Spiegel die Sinnhaftigkeit des gesamten Projekts infrage. Er bezweifle, ob der Einsatz von knapp 300 Millionen Euro Steuermitteln zur Schließung dieser minimalen Restlücke überhaupt gerechtfertigt oder rechtmäßig ist. Die Ampel-Regierung wollte das Scheuer-Projekt auch längst beenden, was Schwarz-Rot aber gar nicht gut fand.

Trotz des offensichtlichen Fehlschlags denkt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) unter Karsten Wildberger (CDU) weiterhin nicht an eine Abwicklung der Fördergesellschaft. Die Vorgängerregierung sah ein Auslaufen der Gesellschaft Ende 2025 vor. Das BMDS plant nun sogar eine Erweiterung des Aufgabenbereichs. Die Mitarbeiter der Gesellschaft sollen künftig flexibel eingesetzt werden, etwa bei der Mobilfunkversorgung entlang von Bahnstrecken oder bei der Beschaffung von IT-Hardware und Software für den Bund. Für diesen Weiterbetrieb bis 2034 kalkuliert das Ministerium mit weiteren 67 Millionen Euro.

Den Kassenprüfern stößt das übel auf. Das Vorhalten von Personal auf Vorrat für vage zukünftige Aufgaben sei unwirtschaftlich, und angesichts des erreichten Ausbaugrads fehle es an einem erheblichen Bundesinteresse, heißt es. Das mache die Fortführung der Förderung rechtlich äußerst fragwürdig. Auch Oppositionspolitiker fordern den sofortigen Stopp der als überflüssig erachteten Subventionen: Private Investoren schöpften Gewinne ab, während der Steuerzahler für die Ineffizienz aufkommen müsse.

Stefan Krempl

Neue Wege bei Polizeisoftware: Hessen erwägt Abschied von Palantir

Möglicher Kurswechsel in Wiesbaden: Nach knapp zehn Jahren könnte Hessen die Kooperation mit Palantir beenden und auf europäische Alternativen setzen.

Nach fast einem Jahrzehnt intensiver Nutzung steht die hessische Polizei möglicherweise vor einer grundlegenden Wende bei ihrer digitalen Ermittlungsarbeit. Das Land erwägt, die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Softwareunternehmen Palantir auslaufen zu lassen und das umstrittene Analysewerkzeug HessenData durch eine europäische Lösung zu ersetzen. Was 2017 als hochmoderne Innovation zur Verbrechensbekämpfung begann, entwickelte sich über die Jahre zu einem dauerhaften politischen wie datenschutzrechtlichen Streitfall. Nun laufen die aktuellen Verträge nach Recherchen der Frankfurter Rundschau bereits im kommenden Jahr aus. Im politischen Wiesbaden verdichten sich parallel die Anzeichen für einen strategischen Neuanfang.

Die Software HessenData versetzt Polizeibehörden in die Lage, innerhalb von Sekunden gewaltige Datenmengen zu durchforsten. Das System verknüpft Informationen aus unterschiedlichen polizeilichen Datenbanken, analysiert Fahndungslisten und stellt komplexe Querverbindungen zwischen Personen her. Trotz dieser Leistungsfähigkeit stand der Einsatz von Beginn an unter starker Kritik. Neben Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes stießen vor allem die Gründer des US-Konzerns auf Ablehnung. Insbesondere der rechtslibertäre US-Investor Peter Thiel, der sich wiederholt antidemokratisch geäußert hat, sowie Palantir-Chef Alex Karp gerieten immer wieder ins Visier von Gegnern.

In den vergangenen Monaten hat sich die Haltung der hessischen Landesregierung wahrnehmbar verändert. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte sich zwar noch im Herbst 2024 begeistert von den analytischen Möglichkeiten des Programms gezeigt. Er deutete aber bereits im Landtag an, dass er einer Alternative aufgeschlossen gegenüberstehe. Voraussetzung sei, dass ein anderes Produkt eine vergleichbare Effektivität und Verlässlichkeit bieten könne. Während eine solche Lösung lange Zeit als kaum verfügbar galt, schlägt der Innenminister inzwischen deutlich optimistischere Töne an. Auf Anfrage teilte Poseck mit, er sei sehr offen dafür, nach Ablauf des Vertrages ein europäisches System zum Einsatz zu bringen. Mittlerweile existierten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zahlreiche vielversprechende Entwicklungen, die Palantir das Wasser reichen könnten.

Diese Neuausrichtung fügt sich in eine breitere politische Debatte ein. Innerhalb der Innenministerkonferenz herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass Bund und Länder im Bereich der hochsensiblen Sicherheitstechnik eine größere Unabhängigkeit von außereuropäischen Staaten anstreben müssten. Die digitale Souveränität Europas hat in den vergangenen Jahren an strategischer Bedeutung gewonnen. Dies zeigt sich auch auf Bundesebene, wo die Regierung derzeit offenbar Abstand von ursprünglichen Plänen nimmt, Palantir-Software für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei zu beschaffen. Zudem erhöht die politische Konstellation in Hessen den Handlungsdruck: Für den Koalitionspartner SPD, der die Kooperation bereits im Jahr 2017 scharf kritisiert hatte, wäre eine erneute Vertragsverlängerung mit dem US-Anbieter politisch kaum vermittelbar.

Auch die Landtagsopposition verfolgt die Signale aus dem Innenministerium aufmerksam. Vertreter der Grünen und der FDP begrüßen einen potenziellen Ausstieg ausdrücklich. Zwar erkennen sie den funktionalen Nutzen einer übergreifenden Datenanalyse für die Polizeiarbeit an. Die Herkunft der eingesetzten Technologie dürfe aber nicht egal sein. Neben den Vorbehalten gegenüber den Positionen der Firmengründer wiegt vor allem die Sorge vor einem möglichen Abfluss hochsensibler Daten in die USA schwer. Die Liberalen fordern daher einen strukturierten Dialog mit deutschen und europäischen Softwareunternehmen. Parallel wächst auch in anderen Bundesländern der Druck auf Koalitionen, wie Beschlüsse bei den Grünen in Nordrhein-Westfalen zeigen, die weit über die eigenen Landesgrenzen hinausstrahlen.

KI-Investitionen: Australiens harter Kurs gegen die US-Tech-Giganten

Canberra knüpft die Ansiedlung von Rechenzentren an strikte Bedingungen für Energie, Wasser und Souveränität, um nicht zum Datenlieferanten zu verkommen.

Australien wählt im globalen Wettlauf um die Zukunft der Künstlichen Intelligenz einen eigenwilligen und selbstbewussten Sonderweg. Viele Regierungen weltweit versuchen, Investitionen von US-Tech-Giganten wie Microsoft, Google und Anthropic um jeden Preis anzulocken. Canberra setze dagegen auf ein klares Prinzip, schreibt Politico: Investitionen ja, aber nur zu den Bedingungen des Landes.

Die australische Regierung unter Premierminister Anthony Albanese verfolgt laut dem Bericht eine pragmatische Strategie. Tech-Konzerne erhalten zwar Zugang zum Markt, müssen im Gegenzug aber konkrete Gegenleistungen erbringen. Wer Rechenzentren errichten will, muss diese mit sauberer Energie betreiben, den Wasserverbrauch offenlegen, lokale Ausbildungen fördern sowie heimischen Forschern und Startups Rechenkapazitäten zur Verfügung stellen.

Dieser Kurs kommt nicht von ungefähr. Die Verantwortlichen haben die heftigen Kontroversen in den USA genau analysiert. Dort stehen mittlerweile über 4000 Rechenzentren, die bei Anwohnern und Umweltverbänden massive Gegenreaktionen auslösten. Angestachelt durch den Erfolg der landesweit durchgesetzten Jugendschutz-Regeln für soziale Medien agiert Albanese nun mit neu gewonnenem Selbstbewusstsein. Der Premierminister sieht sein Land in einem Wettlauf gegen die Zeit: Die Politik in Down Under müsse jetzt handeln, um die gesellschaftliche Akzeptanz von KI zu gestalten und Rahmenbedingungen festzulegen. Das Ziel ist ein umfassendes KI-Gesetz bis Anfang 2027.

Dabei geht es nicht nur um Regulierungsfantasien, sondern um ökonomische und soziale Interessen. Die Regierung will verhindern, dass der gewaltige Energiehunger der Serverfarmen die Strompreise für Privathaushalte in die Höhe treibt. Zudem soll Australien nicht bloß als digitaler Rohstofflieferant enden. Ein starkes soziales Fundament für KI verschaffe der Politik den nötigen Spielraum, um die durch KI beschleunigten Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt abzufedern.

Der australische Markt ist für globale Konzerne attraktiv: Die rund 28 Millionen Bürger gelten als technologieaffin, das Land bietet riesige Flächen. Angesichts rechtlicher Unsicherheiten in den USA und strenger Vorgaben in Europa suchen Tech-Firmen dringend nach Standorten für Modelltraining und Expansion. Doch die Bevölkerung bremst den Hype. Laut einer aktuellen Umfrage von JWS Research sprechen sich zwei Drittel der Australier für einen vorsichtigen KI-Kurs aus – selbst wenn dadurch Chancen verpasst werden sollten. Die Sorge vor steigenden Nebenkosten und Umweltauswirkungen steht dabei im Vordergrund.

Die Politik nimmt diese Ängste ernst. In Südaustralien wurde eine Sonderkommission zu den Auswirkungen von KI eingesetzt. Gleichzeitig zeigen Akteure aus der Wirtschaft innovative Ansätze: Der Bergbaukonzern Fortescue baut ein netzunabhängiges Öko-Stromnetz mit 2,3 Gigawatt Leistung in Westaustralien. Rechenzentren müssen auf eigenen Beinen stehen und grüne Energie nutzen, um das öffentliche Netz nicht zu belasten.

Der Staatssekretär für digitale Wirtschaft, Andrew Charlton, warnt eindringlich vor Passivität. Wenn Australien nur Grundstücke und Energie stelle, während ausländische Konzerne das geistige Eigentum, die Modelle und die Kundenbeziehungen kontrollierten, fließe der Großteil der Wertschöpfung ins Ausland. Australien drohe dann, dauerhaft Wissen und Intelligenz importieren zu müssen. Aus den Erfahrungen des historischen Rohstoffbooms hat der Kontinent gelernt: Zwar brachte der Export von Minenprodukten Wohlstand, doch verharrte das Land mangels eigener Veredelung am unteren Ende der Wertschöpfungskette.

Bei KI existiert ein solches Monopol auf Rohstoffe nicht. Deshalb setzt Canberra darauf, in der gesamten Wertschöpfungskette mitzumischen. Ziel ist eine digitale Souveränität über den gesamten Stack hinweg – von den Rechenzentren über das Modelltraining bis hin zu den Anwendungen. Auf diese Weise werden Rechenzentren zu einem zentralen Element der Industrie-, Sicherheits- und Energiepolitik. Mit einem neuen KI-Amt auf Bundesebene und klaren Leitlinien in den Bundesstaaten soll Investoren ein schneller, aber strikt regulierter Rahmen geboten werden. Australien beweist damit: Tempo und klare Regeln müssen kein Widerspruch sein.

Stefan Krempl

Finanzielle Hürden: Europol erstickt Bürgerklagen im Keim

Anfragen der EU-Abgeordneten Özlem Demirel enthüllen: Europol setzt bei Bürgerklagen auf teure Kanzleien. Verlierern vor Gericht drohen hohe Kosten.

Europol sieht sich mit einer Welle von Beschwerden beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) konfrontiert. Dennoch schaffen es kaum betroffene Bürger, die EU-Polizeibehörde vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Neue Daten der Bürgerrechtsorganisation Statewatch offenbaren nun den mutmaßlichen Grund für diese fehlende gerichtliche Kontrolle: Eine Strategie immenser Kostenrisiken, die Kritiker offenbar gezielt abschrecken soll.

Auslöser der Enthüllungen ist eine parlamentarische Anfrage der EU-Abgeordneten Özlem Demirel (Die Linke). Sie verlangte im März Auskunft über die Gerichtsverfahren gegen Europol vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Gesamtkosten für externe Rechtsbeistände sowie deren Herkunftsländer. Die Antwort der Agentur vom 27. Juli zeigt eklatante Unterschiede in der Herangehensweise der Behörde – je nachdem, wer sie verklagt.

2025 verzeichnete Europol insgesamt 18 Klagen. Der Großteil davon, nämlich 14 Fälle, betraf internes Personalrecht. Nur vier Verfahren wurden von Bürgern geführt, die Europol eine Verletzung ihres Mandats oder von EU-Recht vorwarfen. Obwohl diese Bürgerklagen nur 22 Prozent aller Fälle ausmachten, verursachten sie verheerende 75,5 Prozent der gesamten Prozesskosten der Behörde. Während ein Personalfall Europol durchschnittlich bescheidene 3379 Euro kostete, schlug eine Mandatsklage im Schnitt mit 36.503 Euro zu Buche – fast das Elffache. Insgesamt gab Europol für die vier Bürgerklagen über 146.000 Euro an Anwaltskosten aus.

Während Europol seine Personalfälle mit eigenen Juristen und einer Kanzlei in Belgien abwickelt, heuert die Behörde bei externen Bürgerklagen eine spezialisierte Wirtschaftskanzlei aus Deutschland an. Rechtlich verpflichtet ist die Behörde zu diesem Schritt nicht. Das Auslagern an teure Top-Anwälte hat allerdings Folgen: Wer vor dem EuGH verliert, muss gemäß Verfahrensordnung die gesamten Prozesskosten der Gegenseite tragen. Für Privatpersonen bedeutet eine Klage so ein unkalkulierbares finanzielles Wagnis. Obwohl das Gericht unverhältnismäßige Kosten begrenzen könnte, hat es dies bislang nicht getan.

Die Auswirkung dieser Praxis schildert der niederländische Aktivist Frank van der Linde. Er verlangt Schadensersatz wegen rechtswidriger Datenverarbeitung durch Europol. Als er erfuhr, dass Europol eine extrem teure Kanzlei engagierte, die zudem seine Social-Media-Aktivitäten durchleuchtete, erwog er den Rückzug seiner Klage. Es handele sich um reine Einschüchterung, moniert Statewatch, die fast funktioniert hätte. Europol bedient sich damit einer Taktik, die bei EU-Behörden Methode zu haben scheint: Auch die Grenzschutzagentur Frontex verklagte 2020 Transparenzaktivisten auf über 23.000 Euro Anwaltskosten, obwohl die Behörde über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Die Finanzeinschüchterung trifft auf ein Umfeld zusehends umstrittener Datenverarbeitung. Laut aktuellem EDPS-Jahresbericht entfielen 65 Prozent aller aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen die sieben überwachten EU-Institutionen auf Europol. Experten führen das auch auf Journalistenrecherchen zurück, die Aufdeckungen über Gesetzesumgehungen im Überwachungsprogramm der Behörde brachten. Dennoch blieben Bürgerklagen bisher fast chancenlos: Seit 2023 wurde von elf Mandatsklagen nur eine einzige als zulässig eingestuft. Die NGO Front-LEX spricht von einer Abschirmung der Agentur durch die Justiz und fordert wirksame gerichtliche Kontrollen, um dem fragwürdigen Gebaren von Europol Einhalt zu gebieten.

Stefan Krempl

Mittwoch, 19. August 2026

Schattenwirtschaft KI: Blindflug bei Daten- und Klickarbeitern

KI-Modelle leben von Datenarbeitern, doch die Politik kennt weder Löhne noch Verträge. Warum das Fehlen einschlägiger Statistiken zum Risiko für die Branche wird.

Hinter dem schillernden Aufstieg der Künstlichen Intelligenz verbirgt sich weltweit ein Millionenheer von Menschen, die im Verborgenen Daten sortieren, Bilder beschriften, Sprachmodelle korrigieren und verstörende Inhalte aus den Netzwerken filtern. Ohne diese akribische, oft zermürbende Arbeit von Hand gäbe es weder funktionierende Sprachmodelle noch autonom fahrende Autos. Dennoch herrscht auf politischer Ebene eine erstaunliche Ahnungslosigkeit über die konkreten Lebens- und Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Demnach liegen der Politik bislang kaum belastbare Erkenntnisse oder eigene Daten über Datenarbeiter in Deutschland vor.

In ihrer Antwort räumt die Bundesregierung unverhohlen ein, dass Datenarbeit in der amtlichen Statistik gar nicht gesondert erfasst wird. Weder die Sozialversicherungsträger noch die offizielle Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit führen Data-Labeler, KI-Tutoren oder Content-Moderatoren als eigenständige Kategorie. Ein Grund dafür liegt laut der Exekutive in der Datensparsamkeit sowie der Wirtschaftlichkeit: Die Sozialversicherung erfasse nur Merkmale, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zwingend notwendig seien. Eine Änderung dieser Praxis sei auch für die Zukunft nicht beabsichtigt. In der Praxis führt das dazu, dass fundamentale Kennzahlen wie die genaue Gesamtzahl der Tätigen, das vorherrschende Niveau der Löhne, das Ausmaß unbezahlter Arbeitszeit durch Warte- oder Vorbereitungszeiten sowie die Verteilung auf verschiedene Beschäftigungsformen in Deutschland im Dunkeln bleiben.

Auch bezüglich extremer psychischer Belastungen, denen viele Beschäftigte in diesem Sektor ausgesetzt sind, hat die Bundesregierung ein Erkenntnisdefizit. Zwar räumt sie ein, dass eine wachsende Anzahl internationaler Studien deutliche Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für schwere psychische Beanspruchungen, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen bei Content-Moderatoren liefere, die täglich mit Gewalt, Missbrauch oder Schikanen konfrontiert werden. Für den deutschen Markt fehlen jedoch systematische Erhebungen. Das begründet die Exekutive etwa mit dem Fehlen standardisierter und kulturübergreifend validierter Messinstrumente. Zwar befasst sich der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten derzeit mit Erkrankungen wie Depressionen in Berufen mit hoher psychosozialer Belastung, eine spezifische Eingrenzung auf die Datenarbeit gibt es dabei allerdings nicht.

Obwohl sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Anfang 2026 nach eigenen Angaben verstärkt mit dem Thema befasst und an Fachgesprächen teilnimmt, sind eigene berufsbezogene statistische Erhebungen oder empirische Studien zur Datenarbeit derzeit ausdrücklich nicht geplant. Stattdessen verweist das Ressort auf allgemeine Forschungsvorhaben im Bereich des algorithmischen Managements sowie auf bestehende europäische Regelungen wie die KI-Verordnung, den Digital Services Act (DSA) und die Richtlinie zur Plattformarbeit, von denen es sich künftig mehr Transparenz erhofft.

Auch beim Thema Gesundheitsschutz setzt die Regierung auf allgemeine Vorhaben wie die Politikwerkstatt für psychische Gesundheit sowie Tarif- und Betriebspartner. Eine Anerkennung der Datenarbeit als eigenständiger Ausbildungsberuf strebt sie nicht an. Hier verweist das Ministerium auf die modernisierten IT-Berufe wie den Fachinformatiker für Daten- und Prozessanalyse. Die oft prekäre und unsichtbare Realität der Datenarbeit in Deutschland bleibt damit vorerst ein blinder Fleck der Wirtschaftspolitik.

Stefan Krempl

Dienstag, 18. August 2026

Schufa-Umstellung verunsichert: Warum der neue Score oft schlechter wirkt

Die Schufa verspricht mit ihrem neuen Punktsystem mehr Transparenz. Doch bei Verbraucherschützern häufen sich Beschwerden über scheinbar verschlechterte Bonitätswerte.

Die Schufa hat im März ihr neues Scoring-Modell eingeführt. Mit dem Systemwechsel sollte die Bewertung der Kreditwürdigkeit verständlicher und transparenter gestaltet werden. Doch in der Praxis sorgt der Schritt für erhebliche Unruhe. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gehen laufend Beschwerden von Verbrauchern ein, deren Bonitätsbewertung mit dem neuen Score plötzlich schlechter ausfällt als zuvor – und das ganz ohne negatives Zahlungsverhalten. Die Folgen der unerwarteten Abwertung sind Verunsicherung, Unverständnis sowie die konkrete Sorge vor Nachteilen beim Abschluss von Krediten, Miet- oder Mobilfunkverträgen.

Dass der Score sinkt, obwohl sich am eigenen Finanzgebaren nichts geändert hat, trifft viele unvorbereitet. Verbraucher sehen auf einmal einen niedrigeren Wert und befürchten unmittelbare Konsequenzen bei der Wohnungssuche oder bei Kreditverträgen, erläutert Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale NiedersachsenDabei sei es zunächst wichtig zu verstehen, dass das neue Punktesystem nicht direkt mit den früheren Werten vergleichbar sei. Früher habe die Auskunftei die Wahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall in Prozent ausgewiesen. Nun erfolge die Einstufung auf einer Punkte-Skala von 100 bis 999. Durch diese mathematische Neuordnung könnten Ränge auf den ersten Blick schlechter wirken, als sie in Wahrheit sind. So bedeute etwa bereits ein Wert ab 776 Punkten das Erreichen der bestmöglichen Kategorie „hervorragend“.

Ein wesentlicher Teil der aktuellen Irritationen resultiert nach Einschätzung der Verbraucherschützer paradoxerweise aus der gewachsenen Transparenz des Systems. Das überarbeitete Modell legt erstmals offen, dass nicht nur konkrete Ausfälle das Resultat prägen. Ebenso fließen statistische Kennzahlen wie die Dauer bestehender Bankverbindungen, neu geschlossene Kreditkartenverträge, vereinbarte Ratenzahlungen oder die Wohndauer an der aktuellen Adresse in die Berechnung ein.

Diese Faktoren flossen zwar auch in der Vergangenheit in die Algorithmen ein. Doch erst jetzt sind die Kriterien und ihre jeweilige Gewichtung klar einsehbar und damit hinterfragbar. Das Nachsehen haben dabei oft jüngere Menschen: Da sie naturgemäß weder ein jahrzehntealtes Girokonto noch eine lange Historie an einer Wohnadresse vorweisen können, starten sie mit vergleichsweise niedrigen Scores.

Grund zur Panik besteht laut den Verbraucherschützern nicht. Der Schufa-Score sei lediglich ein Baustein im Gesamtbild und dürfe nach den Vorgaben des Gesetzgebers sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht das allein maßgebliche Kriterium für eine Kreditentscheidung sein. Banken und Dienstleister griffen in der Regel auch auf eigene interne Bewertungsmodelle zurück, um Ausfallrisiken individuell einzuschätzen.

Neben den methodischen Hürden des neuen Systems bleibt ein Grundproblem: Bei den Verbraucherzentralen gehen weiterhin zahlreiche Hinweise auf veraltete oder schlicht falsche Datensätze ein, die bei der Auskunftei gespeichert seien. Solche Fehler könnten die Bonitätsbewertung drücken. Experten raten deshalb dazu, die eigene Schufa-Bewertung regelmäßig zu überprüfen und das Recht auf die kostenlose Datenkopie nach der DSGVO zu nutzen. Werden fehlerhafte oder überholte Einträge entdeckt, sollten diese umgehend bei der Schufa reklamiert werden. Ferner gilt: Auf postalische Inkassoforderungen sollte stets reagiert werden – selbst wenn diese unberechtigt erscheinen –, um vorschnelle negative Einträge zu verhindern.

Über die Sichtweise der Verbraucherzentrale hinaus steht das Scoring der Schufa seit Langem unter juristischem und rechtspolitischem Druck. Trotz der Reduzierung der Bewertungsfaktoren bemängeln Datenschutzexperten, dass die exakte mathematische Gewichtung und Logik des Algorithmus für Außenstehende weiterhin schwer zu durchschauen bleibt.

Bereits Ende 2023 stufte der EuGH das automatifizierte Scoring als unzulässig ein, sofern Vertragspartner ihre Entscheidungen weitgehend isoliert darauf stützen. Weitere Gerichtsentscheidungen verpflichten die Auskunfteien zur Preisgabe detaillierterer Informationen darüber, wie einzelne persönliche Merkmale den individuellen Score beeinflussen. Auch der Umgang mit Positivdaten – etwa Informationen über vertragstreu bediente Verträge – bleibt umstritten, da deren umfassende Speicherung von Kritikern als ausufernde Profilbildung bewertet wird. Das neue System bringt zwar mehr Nachvollziehbarkeit, die Grundsatzdebatte über Macht und Methoden der Bonitätswächter ist damit aber nicht zu Ende.

Stefan Krempl

Montag, 17. August 2026

KI und Biowaffen: Wie groß ist die Gefahr durch intelligente Systeme?

Technikfolgenabschätzer des Bundestags analysieren die Risiken an der Schnittstelle von KI und Biotechnologie. Sie geben nur vorläufig Entwarnung und sehen Handlungsbedarf.

Die Fortschritte in der Biotechnologie und der Künstlichen Intelligenz verlaufen in beachtlichem Tempo. Wo Forschende noch vor wenigen Jahren monatelang Proteinstrukturen analysierten oder Laborprotokolle manuell anpassten, liefern moderne biologische KI-Modelle und große Sprachmodelle heute in Sekundenschnelle präzise Vorhersagen und Designs. Diese Synergie aus KI und Biotechnologie verspricht Durchbrüche in der Medizin, der Medikamentenentwicklung und der industriellen Produktion. Gleichzeitig wächst weltweit die Sorge vor den Schattenseiten dieser Entwicklung. Kann die Kombination aus Algorithmen und Genforschung dazu führen, dass die Entwicklung gefährlicher Erreger oder gar biologischer Waffen für Laien und Kriminelle zum Kinderspiel wird?

Ein neuer Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) widmet sich dieser Frage. Die Autoren Harald König und Arnold Sauter haben die verfügbare wissenschaftliche Evidenz ausgewertet und ein differenziertes Bild gezeichnet. Die beruhigende Nachricht vorweg: Nach aktuellem Kenntnisstand senken KI-Modelle die Hürden für die Herstellung biologischer Waffen für Personen ohne tiefgreifende Fach- und Laborerfahrung nicht so entscheidend, wie oft befürchtet wird. Eine Entwarnung für die Zukunft bedeutet das aber nicht, denn die Unsicherheiten sind groß, der Anpassungsbedarf bei den Sicherheitsmechanismen ist akut.

In der internationalen Debatte stehen vor allem drei technologische Stränge im Fokus: generative Sprachmodelle, spezialisierte Biodesignmodelle und automatisierte Laborsysteme. Bei Sprachmodellen wie ChatGPT, Claude oder Gemini zeigten Tests zwar, dass KI-Systeme Fachwissen auf Expertenniveau abrufen können. Doch wenn es um die praktische Anwendung geht, relativieren sich die Befürchtungen. Experimente in realen Laborumgebungen machten deutlich, dass Sprachmodelle Personen ohne Biologie- und Laborerfahrung bei konkreten Aufgaben – etwa der Erzeugung eines einfachen Virus – derzeit nicht besser unterstützen als eine herkömmliche Internetsuche. Das Verstehen von Theorie ersetzt nicht das handwerkliche Geschick und das implizite Wissen, das für die Arbeit im Labor zwingend erforderlich ist.

Komplexer stellt sich die Lage laut dem Report bei den biologischen KI-Modellen dar, die gezielt Proteine und Enzyme entwerfen. Solche Systeme können Gensequenzen von Toxinen theoretisch so umgestalten, dass deren biologische Funktion erhalten bleibt, sie aber von den bisherigen automatischen Sicherheitsfiltern der Gen-Synthese-Hersteller nicht mehr erkannt werden. Dennoch hakt es auch hier an der Praxis: Experimentelle Daten deuten darauf hin, dass rein digital entworfene Varianten komplexer Proteine in der Realität häufig ihre Wirksamkeit verlieren und aufwendig im Labor nachoptimiert werden müssen. Vollständig neuartige Krankheitserreger mit hoher Übertragbarkeit oder Ausweichmechanismen gegen das Immunsystem per Mausklick zu erschaffen, scheitert so bislang an fehlenden qualitativ hochwertigen Datensätzen sowie an der Unberechenbarkeit biologischer Evolution.

Ein drittes Feld betrifft automatisierte Laborplattformen und sogenannte Cloud Labs. Diese ermöglichen es, Experimente remote über das Internet auszuführen. Noch erfordert die Programmierung solcher Abläufe aber tiefes Spezialwissen. Sollten KI-Systeme künftig als Steuerungsschicht fungieren und autarke biologische Forschungslabore ermöglichen, könnten die Anforderungen an die menschliche Expertise allerdings deutlich sinken.

Aus diesen Befunden leitet das TAB ab, dass staatliche Akteure mit den entsprechenden Ressourcen und Großlaboratorien auch weiterhin das Hauptrisiko für komplexe Biowaffenprogramme darstellen. Für nichtstaatliche Akteure oder Einzeltäter blieben bisher eher technisch einfache Angriffe realistisch. Doch genau in diesem Bereich könnten KI-Werkzeuge in Zukunft schrittweise Hürden abbauen, sei es beim Umgehen von Synthese-Kontrollen oder beim Beschaffen von Anleitungen zur Erreger-Isolierung.

Da die Entwicklung extrem dynamisch verläuft und Überraschungen nicht ausgeschlossen werden können, empfiehlt das TAB der Politik eine engmaschige, kontinuierliche Überwachung an der Schnittstelle von KI und Biotechnologie. Ferner gelte es, vorsorgende Sicherheitsarchitekturen aufzubauen. Dazu gehöre eine verpflichtende, EU-weit harmonisierte Überprüfung aller Aufträge für synthetische Nukleinsäuren, um anonymen Nachbestellungen gefährlicher Gensequenzen einen Riegel vorzuschieben. Zudem sollten Fördergelder nur noch an Forschungseinrichtungen fließen, die bei zertifizierten Synthese-Anbietern bestellen.

Auch gestufte Zugangskontrollen für besonders mächtige KI-Biodesignmodelle werden diskutiert. Dabei muss den Experten zufolge stets sorgfältig abgewogen werden, dass die zivile medizinische Forschung und die Entwicklung von Impfstoffen dadurch nicht behindert würden. Nicht zuletzt plädiert das Duo für eine Stärkung der internationalen Biowaffenkonvention sowie für den gezielten Einsatz von KI bei der Früherkennung von Erregern und der Abwehr biologischer Gefahren.

Stefan Krempl

Rechenzentren im Orbit: China zieht ab, Europa droht den Anschluss zu verlieren

Während Peking weltraumgestützte Supercomputer mit staatlicher Macht vorantreibt, droht der EU laut dem Europäischen Institut für Weltraumpolitik eine gefährliche digitale Abhängigkeit im All.

Die Datenmengen, die Tag für Tag auf der Erde und im erdnahen Orbit entstehen, wachsen in exponentiellem Tempo. Satelliten zur Erdbeobachtung, hochauflösende Sensoren und globale Kommunikationsnetze produzieren gewaltige Informationsströme. Marktanalysen prognostizieren bis zum Ende des Jahrzehnts eine Vervierzehnfachung des weltweiten Datenvolumens aus dem All auf rund 500 Exabyte. Doch die Übertragung dieser riesigen Datenmengen auf die Erde stößt zunehmend an physikalische und technische Grenzen. Geringe Bandbreiten bei der Datenverbindung zur Erdoberfläche führen zu Verzögerungen und Engpässen. Gleichzeitig stoßen terrestrische Rechenzentren aufgrund ihres enormen Bedarfs an Strom und Kühlwasser auf der Erde immer öfter an kapazitäre und ökologische Grenzen.

Vor diesem Hintergrund könnten weltraumgestützte Rechenzentren, sogenannte Orbital Data Centres (ODC), an Bedeutung gewinnen. Das Grundprinzip ist einfach, aber technisch anspruchsvoll: Statt Rohdaten zeitintensiv und bandbreitenhungrig zur Erde zu senden, verarbeiten hochleistungsfähige Server direkt im Orbit die Informationen vor Ort. Das würde Echtzeitanwendungen wie die unmittelbare Auswertung von Erdbeobachtungsdaten, KI-Berechnungen oder Sicherheitsanalysen drastisch beschleunigen.

In diesem Wirtschaftszweig zeichnet sich bereits jetzt ein globales Ungleichgewicht ab. Wie ein aktueller Report des European Space Policy Institute (ESPI) von Jermaine F. Gutierrez und Lea Thome darlegt, geht insbesondere China mit großer Entschlossenheit und einer konsequenten Gesamtstrategie voran. Während Europa noch über Machbarkeiten berät, schafft Peking längst vollendete Tatsachen.

Chinas Vorsprung ist kein Zufallsprodukt, sondern das Resultat einer verzahnten Industriepolitik. Bereits im März 2025 brachte das chinesische KI-Satelliten-Startup ADAspace die ersten Einheiten seiner sogenannten Three-Body Computing Constellation ins All, die längerfristig aus Tausenden Rechen-Satelliten bestehen soll. Begleitet wird dieser Trend von einer Vielzahl weiterer Akteure: Startups wie Orbital Chenguang warben Milliarden an Finanzierungen ein, während Unternehmen wie Nayuta Space gigantische Konstellationen planen und Firmen wie Shanghai Xingshu Tiansuan Space Technology eigene Rechennetzwerke im All aufbauen.

Peking betrachtet die Rechenleistung im All laut der Analyse längst nicht mehr nur als Nische, sondern als nächste Schicksalsfrage seiner umfassenden Technologiestrategie. Die staatliche Raumfahrtbehörde CASC verankerte ODCs tief in ihren Fünfjahresplänen. Chinas Staatsführung verbindet straffe politische Vorgaben mit gezielten Anreizen für Kommunal- und Provinzregierungen sowie einer massiven Anschubfinanzierung für private Startups. Förderprogramme der Stadt Peking und der Aufbau spezialisierter Innovationszentren bringen führende Universitäten und Industriepartner zusammen. Durch diesen Vorsprung sichere sich China nicht nur strategische Autonomie, heißt es. Es schicke sich auch an, künftige globale Standards, Regularien und technische Protokolle für eine völlig neue Industrie vor allen anderen Akteuren zu diktieren.

Jenseits von China schläft die Konkurrenz ebenfalls nicht. US-amerikanische Unternehmen treiben die Entwicklung mit voran. So schickte die Firm Starcloud einen Satelliten mit einem Nvidia-Chip in den Orbit, auf dem Googles KI-Sprachmodell Gemma getestet wurde.

Europa drohe in diesem globalen Wettlauf den Anschluss zu verlieren, warnen die Autoren. Zwar gebe es auch auf dem alten Kontinent vielversprechende Ansätze und Pioniergeist. Die Europäische Weltraumorganisation ESA startete im August 2024 den KI-fähigen Forschungssatelliten Φ-sat-2. Initiativen wie das EU-Forschungsprojekt Ascend untersuchten die Machbarkeit weltraumgestützter Serverpark-Architekturen. Ferner kündigte das französische Start-up Alatyr an, ODCs robotergestützt im Weltall fertigen zu wollen. Doch im Vergleich zur staatlich durchchoreografierten Dynamik in China und der Innovationskraft der USA beginnt sich der Rückstand Europas zu vergrößern.

Die Verfasser des Berichts warnen vor den Konsequenzen der europäischen Zögerlichkeit. Sollte der alte Kontinent den Trend verschlafen, drohe eine Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern. Europäischen Institutionen und Unternehmen bliebe in der Folge kaum eine andere Wahl, als kritische Datenströme über fremde Infrastrukturen im All zu verarbeiten. Das würde nicht nur die angestrebte digitale und technologische Souveränität des Kontinents untergraben, sondern auch strategische Nachteile bei der zivilen und militärischen Auswertung von Weltraumdaten nach sich ziehen.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert das ESPI einen raschen und entschlossenen Kurswechsel der europäischen Politik. Die EU müsse orbitale Rechenzentren offiziell als Schlüsseltechnologie für die europäische Souveränität anerkennen. Gefragt sei eine gemeinsame Strategie aus politischer Steuerung, gezielter Investitionsförderung und verlässlichen regulatorischen Rahmenbedingungen.

Konkret schlagen die Experten vor, im Rahmen der Moonshot-Projekte des Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe für den Finanzzeitraum 2028 bis 2034 eine europäische ODC-Flaggschiff-Initiative ins Leben zu rufen. Zudem sollten ESA und EU durch verbindliche Abnahmeverträge und Auftragsvergaben eine verlässliche Nachfrage signalisieren, um heimischen Startups und Industrieunternehmen Planungssicherheit zu bieten. Durch Arbeitsgruppen mit internationalen Partnern müsse Europa zudem aktiv an globalen Standards für Datenhoheit im Orbit mitwirken.

Allerdings bringt der Boom der orbitalen Serverfarmen nicht nur weltraumpolitische und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Experten und Umweltschützer schlagen bereits Alarm und warnen vor den gravierenden ökologischen Begleiterscheinungen eines unkontrollierten Wettrüstens im Orbit. Tausende zusätzliche Satelliten erhöhen nicht nur das Risiko von Weltraummüll und Kollisionen. Beim Verglühen ausgedienter Trabanten in der Atmosphäre werden zudem große Mengen an Metalloxiden freigesetzt, welche die empfindliche Stratosphäre und die Ozonschicht dauerhaft schädigen könnten

Parallel droht durch die gigantischen Satellitenflotten eine zunehmende Lichtverschmutzung, die den Nachthimmel für die astronomische Forschung nachhaltig verändert. Europa steht so vor der gewaltigen Aufgabe, den technologischen Anschluss im All zu sichern, ohne dabei die ökologischen Gefahren der Weltraumnutzung aus den Augen zu verlieren.

Sonntag, 16. August 2026

Algorithmus offen gelegt: So wählt X Inhalte für den „For You“-Feed aus

Die Plattform X gewährt tiefere Einblicke in ihre Empfehlungsmechanismen. Experten bewerten den Schritt positiv, sehen aber deutliche Grenzen.

Die Social-Media-Plattform X hat weitere Bestandteile des Algorithmus veröffentlicht, der hinter dem zentralen „For You“-Empfehlungsfeed steht. Bereits Anfang des Jahres hatte das Unternehmen erste technische Details zugänglich gemacht. Nach eigener Darstellung verfolgt X das Ziel, mehr Transparenz darüber zu schaffen, nach welchen Kriterien Beiträge und Nutzerkonten auf der Plattform verbreitet und bewertet werden.

Ergänzend stellt die Plattform mit dem Werkzeug „Under the Hood“ eine Anwendung bereit, über die Nutzer nachvollziehen sollen können, wie das System ihr Profil und ihre Veröffentlichungen intern einstuft. Das Transparenz-Tool wird vorerst im Rahmen eines Tests nur einer ausgewählten Gruppe von Anwendern verfügbar gemacht. Da soziale Netzwerke den täglichen Medienkonsum von Millionen Menschen maßgeblich prägen, stehen ihre Sortier- und Filtermechanismen seit Langem in der Kritik.

Die Funktionsweise des Empfehlungssystems basiert nach Angaben von X auf einer zwei Teilen. Der Feed enthält einerseits Beiträge von Profilen, denen ein Nutzer aktiv folgt. Dazu kommen Empfehlungen von netzwerkfremden Accounts. Welche fremden Inhalte ausgewählt werden, bestimmen Modelle des maschinellen Lernens. Künstliche Intelligenz übernimmt zudem die spätere Gewichtung der Beiträge. In die Berechnung der Sichtbarkeit fließt maßgeblich ein, wie hoch das System die Wahrscheinlichkeit schätzt, dass ein Anwender mit einem Beitrag interagiert, also beispielsweise ein Like hinterlässt, antwortet oder den Beitrag weiterverbreitet.

Allerdings hat X bestimmte Kernelemente bewusst nicht im Quellcode offengelegt. Dazu gehören etwa die Anweisungen (Prompts) für das Content-Bewertungssystem Grox. Das Plattformmanagement begründet diese Auslassung damit, Manipulationen vorzubeugen und zu verhindern, dass Akteure das System gezielt zu ihrem Vorteil ausnutzen.

Heiko Paulheim, Professor für Data Science an der Universität Mannheim, bewertet das Ausmaß der offengelegten Daten gegenüber dem Science Media Center (SMC) grundsätzlich als Fortschritt. Die aktuelle Veröffentlichung sei deutlich umfangreicher als die Version vom Januar, als noch zentrale Bestandteile fehlten. Mittlerweile seien sowohl Grox als auch große Teile des Ranking-Systems Phoenix öffentlich dokumentiert und in Teilen ausführbar. Dadurch lässt sich die prinzipielle Funktionsweise des Feeds wesentlich besser nachvollziehen.

Allerdings weist Paulheim auf Einschränkungen hin. Sowohl von Grox als auch von Phoenix lägen lediglich vereinfachte Modelle vor. Die im Live-Betrieb tatsächlich genutzten produktiven Systeme, die zugehörigen Trainingsdaten sowie laufende Aktualisierungen bleiben weiterhin unter Verschluss. Zudem fehlen wichtige interne Signale wie Account- und Vertrauensbewertungen, die die Sichtbarkeit erheblich beeinflussen können.

Aus technischer Sicht spielen im Feed zwei Systeme eine Schlüsselrolle: Phoenix prognostiziert Reaktionen und bildet die Basis für das Ranking. Grox prüft Inhalte auf Spam, Sicherheitsrisiken oder Erwachseneninhalte. Die Veröffentlichung erlaubt Forschern zwar Simulationen. Doch da diese in einer synthetischen Umgebung ohne Echtzeit-Signale wie aktuelle Netzwerkstrukturen stattfinden, kann das Verhalten stark von der realen Plattform abweichen. Eine exakte Vorhersage über die Verbreitung konkreter Beiträge ist so nicht möglich.

Auch für gewöhnliche Nutzer bleibt der Mehrwert überschaubar. Zwar können technisch versierte Anwender Teile der Bewertung näherungsweise simulieren. Aber die komplexen KI-Modelle liefern vor allem Scores und Wahrscheinlichkeiten statt verständlicher Begründungen. Das Test-Instrument „Under the Hood“ stellt ferner primär Signale dar. Es erklärt aber nicht deren Zustandekommen oder Wege zur Reichweitensteigerung. Symbolisch bleibt die Veröffentlichung Paulheim zufolge trotzdem bedeutsam, da sie der Forschung wertvolle Experimente mit einem nachgebildeten System erlaube.

Stefan Krempl

Freitag, 14. August 2026

Bafög Digital wird Pflicht: Der Papierstapel soll künftig online ins Amt wandern

Das neue Bafög-Gesetz zwingt Studierende ins Online-Portal. Doch weil die E-Akte in den Ländern fehlt, droht hinter den Kulissen der große Digitalstau.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das 30. Bafög-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht und damit das parlamentarische Beratungsverfahren eingeleitet. Erste Verbesserungen sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter Dorothee Bär (CSU) verspricht moderne, bürokratiearme Abläufe und eine konsequente Digitalisierung der Bildungsförderung. Der Gesetzentwurf setzt dabei vor allem auf eine digitale Pflicht: Künftig soll die Beantragung von Bafög-Leistungen ausschließlich elektronisch über das zentrale Portal „Bafög Digital“ erfolgen. Papieranträge werden damit zur Ausnahme im Härtefall: Wer Unterstützung braucht oder keinen digitalen Zugang hat, soll von den lokalen Ämtern für Ausbildungsförderung betreut werden. Der Vorstoß zielt darauf ab, die Abläufe für Studierende wie auch für die Verwaltung spürbar zu beschleunigen.

Durch die rein digitale Antragstellung verspricht sich die Bundesregierung erhebliche Effizienzgewinne. Die im Portal integrierten Hilfetexte, Vorauswahlen und automatischen Vollständigkeits-Checks sollen Fehleingaben verhindern und die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzen. Für Antragsteller entfällt damit das zeitaufwendige Ausfüllen klassischer Formblätter. Gleichzeitig ermöglicht das Portal den Ämtern die direkte und automatische Übernahme der Antragsdaten in die elektronischen Fachverfahren.

Ergänzt wird die digitale Ausrichtung durch den Wegfall bürokratischer Auflagen: Der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester nach § 48 Bafög soll gestrichen werden, was die Verfahren weiter entlasten dürfte. In der Summe weist der Gesetzentwurf einen enormen Bürokratieabbau aus. Für Bürger berechnet die Bundesregierung eine zeitliche Entlastung von über 260.000 Stunden sowie Einsparungen bei Sachkosten von rund 758.000 Euro pro Jahr. Auch auf Verwaltungsseite soll sich der jährliche Erfüllungsaufwand in den Ländern um knapp zwei Millionen Euro verringern.

Die ambitionierten Digitalisierungspläne offenbaren aber eine fundamentale Schwachstelle im Verwaltungsablauf. Während die Antragstellenden zur Nutzung des Online-Portals verpflichtet werden, hapert es auf Seiten der Behörden an den internen Voraussetzungen. Forschungsministerin Bär musste laut Tagesspiegel Background einräumen, dass unklar sei, wann die Bundesländer die elektronische Akte in ihren Förderämtern flächendeckend einführten.

Damit droht das Kernversprechen der Digitalisierung ins Leere zu laufen. Ein rein digitaler Antragseingang bringt kaum Geschwindigkeitsvorteile, wenn die eingehenden Daten auf Seiten der Ämter ausgedruckt, in Papierakten abgeheftet und händisch weiterverarbeitet werden müssen. Die Umstellung der Fachsysteme und Fachanwendungen in den Ländern verursacht auch einmalige Anpassungskosten in Millionenhöhe, ohne dass die administrative Infrastruktur in den Ländern zeitnah mit dem digitalen Antragsportal Schritt halten kann.

Diese strukturelle Verzögerung führt dazu, dass die Digitalisierung der Ausbildungsförderung nach wie vor schleppend verläuft und wertvolle Zeit verstreicht. Obwohl das Gesetz im Kabinett beschlossen wurde, treten wesentliche Teile der Reform erst im Jahr 2027 in Kraft. Bis dahin bleibt das digitale Verfahren ein halbes Versprechen. Das Antragsportal „Bafög Digital“ vereinfacht zwar die Eingabe für die Studierenden und Schüler, verhindert aber nicht die Bürokratiebremse an den Schnittstellen der Länderverwaltung. Solange die E-Akte in den zuständigen Ämtern fehlt, führt der medienbruchfreie Digitalkanalservice an der Behördentür in einen administrativen Stau. Die Reform greift damit zu kurz: Sie verpflichtet die Bürger zur digitalen Kommunikation, verfehlt aber das Ziel eines vollumfänglich durchdigitalisierten Verwaltungsverfahrens, solange der Bund keine verbindlichen Standards für die E-Akte-Einführung in den Ländern durchsetzen kann.

Stefan Krempl

Mittwoch, 12. August 2026

Staatliche Hacks: Warum Deutschland Regeln für IT-Sicherheitslücken braucht

Ein Rechtsgutachten verweist auf Verfassungsverstöße beim Umgang mit Zero-Days. Ein neuer Gesetzentwurf soll dem BND sogar den Eil-Zugriff auf Systeme erlauben.

Wer im digitalen Raum unterwegs ist, verlässt sich tagtäglich auf die Sicherheit von Betriebssystemen, Apps und Netzinfrastrukturen. Doch wenn IT-Sicherheitslücken entdeckt werden, die den Herstellern noch unbekannt sind – sogenannte Zero-Days –, gerät der Staat in ein Dilemma. Auf der einen Seite steht das berechtigte Interesse, Bürger, Unternehmen und staatliche Einrichtungen vor Cyberangriffen, Erpressungs-Software und Wirtschaftsspionage zu schützen. Dafür müssten Schwachstellen umgehend den Herstellern gemeldet werden, damit diese Patches bereitstellen können. Auf der anderen Seite wollen Sicherheitsbehörden und Nachrichtedienste genau diese Lücken geheim halten und als Einfallstor nutzen, um Verdächtige zu überwachen oder offensive Cyberoperationen durchzuführen.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erläutert, wie brisant dieser Zielkonflikt auf verfassungsrechtlicher Ebene ist. Ergebnis der juristischen Analyse von Thomas Wischmeyer und Paul Friedl (beide HU Berlin): Deutschland verstößt gegen das Grundgesetz, weil eine formell-gesetzliche Regelung für ein staatliches Schwachstellenmanagement bis heute fehlt. Bereits im Juni 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht im Beschluss zu IT-Sicherheitslücken klar, dass aus dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme eine konkrete Schutzpflicht des Staates erwächst. Sobald staatliche Stellen von einer unbekannten Schwachstelle erfahren, verengt sich der allgemeine Schutzauftrag zu einer Handlungspflicht. Der Gesetzgeber muss laut den Verfassern verfassungsrechtlich zwingend vorgeben, wie Behörden diesen Zielkonflikt aufzulösen haben.

Dass es bisher an einem transparenten, gesetzlich verankerten Kriterienkatalog fehlt, ist aus rechtsstaatlicher Sicht fatal. Aktuell entscheiden Behörden weitgehend in Eigenregie und intransparent im Exekutivbereich, ob eine Lücke geschlossen oder für eigene Zwecke bevorratet wird. Dabei birgt das Offenhalten immenses Schadenspotenzial. Einem Staat gelingt es selten, exklusiv im Besitz einer Schwachstelle zu bleiben. Ein prominentes Beispiel zeigt die Gefahr: 2016 entwendete die Hackergruppe Shadow Brokers hocheffektive Zero-Day-Exploits des US-Geheimdiensts NSA. Kurz darauf richtete die Ransomware WannaCry weltweite Verheerungen in Hunderttausenden Systemen an.

Die Autoren erläutern daher die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an ein künftiges Gesetz. Grundsätzlich müsse das Prinzip gelten, dass Schwachstellen im Regelfall unverzüglich an Hersteller gemeldet werden. Die temporäre Geheimhaltung dürfe nur eine absolute Ausnahme sein. Voraussetzung sei ein strukturierter, nachvollziehbarer Abwägungsprozesses, bei dem der Nutzen für eine konkrete Ermittlung gegen die diffusen Gefahren für die Allgemeinheit aufgewogen werde. Diese Entscheidung gehört nach Ansicht der Gutachter nicht in die Hände einzelner Polizeibehörden oder Geheimdienste. Sie müsse durch ein unabhängiges, interministerielles Gremium mit klarer rechtlicher und unabhängiger Kontrolle getroffen werden.

Besonders drängend wird die Debatte durch ein neues Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, das genau in die entgegengesetzte Richtung zu steuern scheint. Im Regierungsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts offenbart sich, wie intensiv Behörden künftig Schwachstellen und IT-Daten austauschen und ausnutzen wollen. So sieht der Entwurf in Paragraph 11 Absatz 1 Satz 2 vor, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet werden soll, Informationen und personenbezogene Daten an den Bundesnachrichtendienst (BND) zu übermitteln. Wenn das BSI Kenntnis von Schwachstellen erhält, könnten diese Informationen genutzt werden, um Datenströme gezielt nach Suchbegriffen zu durchsuchen. Diese müssten durch eben jene Schwachstellen angezeigt werden, um laufende Angriffe im Bundesgebiet aufzuklären.

Noch weiter geht Absatz 5 des Entwurfs: Damit soll eine explizite Ausnahme von dem Grundsatz geschaffen werden, dass ein Eingriff in IT-Systeme vorab angeordnet werden muss. Dem BND würde damit die Befugnis zur sogenannten Zugangssicherung eingeräumt. Die Begründung verweist auf eine extreme zeitliche Dringlichkeit. Oft vergingen zwischen dem Bekanntwerden einer technischen Realisierungsmöglichkeit und dem Schließen einer Lücke nur wenige Stunden. Um den Zugriff nicht zu verlieren, soll der BND ein Zielsystem sofort sichern dürfen – noch bevor eine richterliche oder unabhängige Anordnung vorliegt. Zwar betont die Regierung, dass bis zur Bestätigung durch den Unabhängigen Kontrollrat keine über die reine Zugangsschaffung hinausgehende Datenverarbeitung stattfinden dürfe. Trotzdem zeigt sich hier ein gravierender Eingriff in die Systemintegrität: Der Staat schafft sich im Eilverfahren Zugang zu Geräten, ohne dass die betroffenen Bürger oder unabhängige Stellen im Moment des Zugriffs eingreifen können.

Auch der Ankauf kommerzieller Spyware von privaten Anbietern sowie die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten verschärft die Lage. Wenn der Staat Trojaner von Drittanbietern erwirbt, deren Funktionsweise oder gar dahinterliegende Sicherheitslücken er nicht vollumfänglich kontrollieren kann, umgeht er potenziell das verfassungsrechtlich gebotene Schwachstellenmanagement. Auch hier fordern die Gutachter strikte gesetzliche Leitplanken, etwa durch streng gehandhabte Whitelists oder gar ein vollständiges Verbot kommerzieller Überwachungssoftware.

Der Gesetzgeber steht damit vor einer doppelten Aufgabe. Er darf sich nicht darauf beschränken, den Sicherheitsbehörden immer schnellere und tiefere Zugriffsrechte auf digitale Systeme einzuräumen. Er muss gleichzeitig seiner Schutzpflicht nachkommen und ein verfassungskonformes Schwachstellenmanagement etablieren. Nur wenn klare Gesetze festlegen, wann Sicherheitslücken gemeldet werden müssen und wie geheim gehaltene Exploits gesichert werden, lässt sich das Vertrauen in die digitale Infrastruktur aufrechterhalten.

Stefan Krempl