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Dienstag, 21. Juli 2026

BKA-Statistik: Dobrindt ruft erneut nach Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle

Trotz hoher Meldequoten von Missbrauchsmaterial nutzen der Innenminister und das BKA das neue Bundeslagebild zu Sexualdelikten für alt-neue Überwachungsforderungen.


Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 zeichnen ein besorgniserregendes, aber differenziertes Bild zur Gewalt gegen Minderjährige. Während der physische und digitale Missbrauch in vielen Teilbereichen zunimmt, verlagert sich das Tatgeschehen immer deutlicher in den virtuellen Raum. Die Vorstellung des einschlägigen Bundeslagebilds zu Sexualdelikten durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus wurde erwartungsgemäß von politischen Forderungen begleitet. Doch der Ruf nach schärferen Überwachungsinstrumenten lässt sich aus den Fakten nur bedingt ableiten.

In den entscheidenden Statistiken verzeichnet das Bundeskriminalamt gemischte Entwicklungen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern stieg 2025 um 4,7 Prozent auf 17.126 Fälle. Ein Haupttreiber dieser Entwicklung sind sogenannte Hands-off-Straftaten. Der sexuelle Missbrauch ohne direkten Körperkontakt wuchs um 16,5 Prozent auf 4861 Fälle. Zugleich verharrt die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte mit 41.677 Fällen auf hohem Niveau, wenngleich sie leicht um 2,7 Prozent sank. Ein deutliches Plus von knapp 20 Prozent gab es dagegen bei jugendpornografischen Materialen mit 11.515 Delikten.

Innenminister Dobrindt nutzte die Zuwächse umgehend, um erneut eine anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung zu fordern. BKA-Chef Münch drängte auf den schnellen Beschluss der EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs – bekannt als Chatkontrolle. Ohne strikte Vorgaben drohe eine Ermittlungslücke, da Übergangsregeln zur Meldepflicht für Online-Plattformen kurzfristig ausgelaufen waren.

Bei genauerer Betrachtung greift diese Argumentation zu kurz. Die Behauptung, Ermittler stünden ohne Verpflichtung zur Massenüberwachung vor verschlossenen Türen, deckt sich nicht mit den Zahlen. Allein über die US-Organisation NCMEC erhielt das BKA 2025 mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen zudem, dass große Tech-Konzerne den Sicherheitsbehörden monatlich weiterhin über 10.000 Verdachtsfälle auf freiwilliger Basis melden. Die etablierten Warnsysteme greifen folglich auch ohne eine verpflichtende Durchleuchtung privater Kommunikation aller Bürger.

Ferner offenbart das Lagebild, dass hinter den hohen Zahlen bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten keineswegs nur organisierte Täternetzwerke stecken. Bei mehr als 40 Prozent der Verdachtsfälle im Bereich der Kinderpornografie und über der Hälfte bei Jugendpornografie handelt es sich selbst um Minderjährige. Oft verschicken Jugendliche im Rahmen von Beziehungsanbahnungen oder aus Unwissenheit selbst hergestellte Fotos, ohne sich der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Hier verfehlen strafrechtliche Verschärfungen oder flächendeckende Überwachungsmaßnahmen das Ziel. Nötig sind vielmehr Medienkompetenz und Aufklärung an Schulen.

Eine weitere Dynamik gewinnt die Debatte durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. KI-Tools erleichtern die Erstellung von Deepfakes oder automatisiert erzeugten Missbrauchsdarstellungen erheblich. Dies führt zwar zu neuen Ermittlungshürden bei der Authentifizierung von Videomaterial, betrifft jedoch in erster Linie Fragen der digitalen Forensik und nicht die Vorratsdatenspeicherung.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte Claus kritisierte, dass das BKA-Lagebild das reale Ausmaß im Netz nur unvollständig widerspiegele. Phänomene wie Erpressungen mit intimem Bildmaterial oder gezielte Kontaktaufnahmen zu Jugendlichen seien im Alltag weit verbreitet, tauchten mangels eigener Straftatbestände aber kaum in der Statistik auf. Wenn Handlungen rechtlich nicht als eigenständiges Delikt erfasst würden, bliwben sie im polizeilichen Dunkelfeld verborgen.

Das Bundeslagebild belegt insgesamt, dass die Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zunehmen. Als Pauschalbegründung für umstrittene Maßnahmen wie die Chatkontrolle eignet sich die Statistik aber kaum. Wirksamer Schutz erfordert stattdessen zielgerichtete Ermittlungsansätze, rechtliche Nachbesserungen bei digitalen Gewaltformen sowie Prävention durch Medienbildung.

Stefan Krempl

Dienstag, 9. Juni 2026

Hass und Spionage im Netz: Politische Kriminalität explodiert auf Social Media

Hasskriminalität und extremistische Gewalt erreichen im Internet laut Zahlen zur politisch motivierten Gewalt neue Höchststände. Das BKA warnt vor gezielter Radikalisierung über soziale Medien.

Die Sicherheitslage in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr verschärft. Nach den neuesten Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Politisch motivierten Kriminalität wurden im Jahr 2025 so viele politisch motivierte Straftaten registriert wie nie zuvor seit der Einführung der statistischen Erfassung 2001. Mit einem spürbaren Plus von rund zwei Prozent kletterte die Gesamtzahl der Delikte auf den neuen Rekordwert von 85.837 Fällen.

Diese Entwicklung beobachten die Sicherheitsbehörden mit großer Sorge, zumal auch die politisch motivierte Gewaltkriminalität parallel um etwa 1,2 Prozent auf insgesamt 4156 schwere Delikte zunahm. Die Zahlen spiegeln eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung und eine wachsende Aggressivität im realen wie im digitalen Raum wider. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beklagte, dass die politisch motivierte Kriminalität erneut auf einem Höchststand angekommen sei und die Gewaltdelikte sowohl im linken als auch im rechten Phänomenbereich deutlich anstiegen. Die Bundesregierung stelle sich entschlossen gegen jede Form von Extremismus und baue die Instrumente gegen die extremistische Bedrohung weiter aus.

Besonders dynamisch präsentierte sich im vergangenen Jahr der Bereich der politisch motivierten Linkskriminalität, der maßgeblich für den Gesamtanstieg der Straftaten verantwortlich zeichnet. Hier registrierten die Ermittler ein Wachstum von über 35 Prozent auf 13.490 Delikte, nachdem im Vorjahr noch knapp unter zehntausend Fälle erfasst worden waren. Noch alarmierender ist die Entwicklung bei den dortigen Gewaltdelikten, die um mehr als 42 Prozent auf über tausend Taten emporschnellten.

Trotzdem bleibt die rechte Szene das mit Abstand größte Problemfeld für die innere Sicherheit. Obwohl die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Rechtskriminalität minimal rückläufig waren, entfällt mit 42.544 registrierten Straftaten nach wie vor rund die Hälfte aller erfassten Delikte auf dieses Gebiet. Zudem verzeichnete die Polizei gerade bei den rechten Gewalttaten ein Plus von mehr als sieben Prozent. Dobrindt stellte dazu klar, dass die mit Abstand meisten Delikte von rechten und rechtsextremen Tätern verübt wurden, was wiederholt zeige, dass die größte Gefahr aktuell vom Rechtsextremismus ausgehe.

Ein zentraler Treiber dieser Entwicklung bleibt die sogenannte Hasskriminalität, die sich mit über zweiundzwanzigtausend Fällen auf einem dauerhaft hohen Niveau eingependelt hat. Diese Delikte, die auf tief sitzenden gruppenbezogenen Vorurteilen basieren, finden zunehmend im Internet statt. Fast ein Drittel aller erfassten Taten aus diesem Bereich wurde im digitalen Raum verübt. Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), erklärte, dass soziale Medien wesentliche Treiber von gesellschaftlicher Polarisierung seien, über die Hass, Hetze und Propaganda verbreitet werden. Dies beschleunige zudem Radikalisierungsprozesse und führe im schlimmsten Fall zu schweren Straftaten im analogen Raum.

Den Löwenanteil von Hate Crime machen weiterhin fremdenfeindliche Straftaten aus, von denen fast drei Viertel dem rechten Spektrum zugeordnet werden. Gleichzeitig gingen antisemitische Straftaten um fünf Prozent auf über sechstausendfünfhundert Fälle nach oben, wobei fast die Hälfte dieser Taten in direktem Zusammenhang mit dem eskalierenden Nahost-Konflikt steht. Auch die Gewalt gegen Frauen und die LSBTQIA+-Gemeinschaft erreichte neue Höchststände. Frauenfeindliche Straftaten sprangen um fast 47 Prozent nach oben, wobei vor allem die Nutzung von Deepfakes und gezielten digitalen Hasskampagnen in sogenannten digitalen Hassräumen den Behörden völlig neue Ermittlungsschwierigkeiten bereitet.

Neben den inneren Konflikten sieht sich Deutschland einer gewachsenen Bedrohung durch externe, hybride Akteure ausgesetzt. Münch warnte in diesem Kontext, dass sich die Bedrohung von außen durch Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und staatsterroristische Aktivitäten spürbar verschärfe. Das BKA verfolge die Kriminalitätsentwicklung sehr genau und stärke daher kontinuierlich seine Ermittlungs- und Zentralstellenkapazitäten.

Die geopolitischen Verwerfungen haben laut der Polizeibehörde dazu geführt, dass ausländische Nachrichtendienste und staatlich gelenkte Akteure ihre Aktivitäten im realen und digitalen Raum rücksichtslos intensivierten. Ziel dieser Angriffe, die sich vor allem gegen die deutsche Schlüsselrolle in der EU und der NATO richten, sei die Schwächung der demokratischen Institutionen, der Wirtschaft und der kritischen Infrastruktur. Ein Beleg für diese veränderte Sicherheitslage ist der Anstieg der Spionagedelikte. Im Jahr 2025 wurden 474 Fälle registriert, was einer Steigerung von gigantischen 558 Prozent im Vergleich zu den mickrigen 72 Fällen des Vorjahres entspricht. Die Dunkelziffer dürfte dabei noch um ein Vielfaches höher liegen.

Die Methoden der Spione haben sich im Zuge der Digitalisierung hochgradig professionalisiert, kombinieren jedoch moderne Cyberwerkzeuge mit klassischen analogen Ansätzen. Neben Drohnen und Kleinstkameras setzen fremde Staaten, insbesondere im Kontext russischer Einflussnahme, vermehrt auf sogenannte Wegwerf-Agenten. Dabei handelt es sich um unauffällige oder völlig ahnungslose Privatpersonen, die über soziale Medien oder Messenger-Dienste für vermeintlich harmlose Ausspähungen oder Sabotageakte rekrutiert werden.

Parallel nimmt die Gefahr von Cybersabotage gegen Verkehrsbetriebe, Behörden und militärische Einrichtungen zu. Auch wenn die ganz großen, kritischen Infrastrukturen bislang von professionellen staatlichen Sabotageeinheiten verschont geblieben sind, schätzen die Sicherheitsbehörden das Eskalationspotenzial als extrem hoch ein. Die Abwehr dieser hybriden Bedrohungen und Desinformationskampagnen erfordert dem BKA zufolge längst nicht mehr nur polizeiliche Arbeit, sondern eine tiefgreifende Sensibilisierung von Wirtschaft, Forschung und der gesamten Zivilgesellschaft.

Stefan Krempl

Dienstag, 31. März 2026

Kampf gegen Online-Terror: BKA setzt verstärkt auf freiwillige Löschungen

Die neuen Transparenzberichte zur Umsetzung der Anti-Terror-Verordnung zeigen eine strategische Verschiebung: Offizielle Anordnungen sinken, informelle Löschersuchen steigen an.

Das Internet bleibt ein zentrales Schlachtfeld im Kampf gegen Radikalisierung und Terrorismus. Wie aus den aktuellen Transparenz- und Prüfberichten zur Umsetzung der EU-Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeskriminalamts (BKA) für das Jahr 2025 hervorgeht, hat sich die behördliche Praxis im Umgang mit extremistischen Inhalten weiterentwickelt. Prägte im Vorjahr noch eine Rekordzahl an harten Entfernungsanordnungen Schlagzeilen, zeichnet die aktuelle Statistik ein differenzierteres Bild einer zweigleisigen Strategie aus Kooperation und gesetzlichem Druck.

Kooperation statt Anordnung: Der Siegeszug der Löschersuchen

Im vergangenen Kalenderjahr erließ das BKA insgesamt 245 formelle Entfernungsanordnungen auf Basis der sogenannten TCO-Verordnung (Terrorist Content Online). Dies entspricht einem markanten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch 482 solcher Anordnungen ergingen. Dieses Minus ist aber nicht als Entspannung der Sicherheitslage zu interpretieren, sondern als Erfolg einer vorgeschalteten Stufe: den sogenannten Löschersuchen.

Diese informellen "Referrals" setzen auf die freiwillige Zusammenarbeit mit Hosting-Dienstleistern. Das BKA übermittelte 2025 die hohe Zahl von 29.792 solcher Ersuchen an Plattformbetreiber – eine Steigerung um mehr als 12.000 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Die Strategie scheint aufzugehen, denn in über 93 Prozent der Fälle entfernten die Anbieter die gemeldeten Inhalte ohne den Zwang eines förmlichen Verwaltungsaktes. Nur wenn diese Kooperation scheitert oder die Inhalte nach zwei Werktagen weiterhin online sind, greift das BKA zum schärferen Schwert der Entfernungsanordnung, die eine Löschung innerhalb einer Stunde vorschreibt.

Deutschland im Fokus ausländischer Behörden

Interessant ist der Blick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU. Das BKA prüfte im Berichtszeitraum 28 Entfernungsanordnungen, die von ausländischen Behörden direkt an Hostingdiensteanbieter mit Sitz in Deutschland gerichtet waren. Dies stellt ein deutliches Plus gegenüber den elf Fällen des Vorjahres dar. Bemerkenswert ist dabei, dass sich 24 dieser Anordnungen gegen einen einzigen deutschen Anbieter richteten. Doch in keinem dieser Fälle sahen die deutschen Prüfer, die hierbei eng mit der Landesanstalt für Medien NRW zusammenarbeiten, einen Grund zur Beanstandung.

Die Rolle der Bundesnetzagentur: Überwachung und Struktur

Während das BKA für die Identifizierung und Entfernung konkreter Inhalte zuständig ist, wacht die Bundesnetzagentur über die strukturellen Pflichten der Anbieter. Unternehmen, die nachweislich terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Bandbreite reicht hier von automatisierten Bilderkennungssystemen und Hashing-Verfahren bis hin zu spezialisierten Moderationsteams.

Ein seit 2023 laufendes Verfahren gegen einen großen deutschen Hoster verdeutlicht die Komplexität dieser Aufgabe. Obwohl die Plattformbetreiber ihre Maßnahmen modernisierten, stellten die Behörden 2025 erneut eine vermehrte Verbreitung extremistischen Materials fest. Die BNetzA evaluiert derzeit, ob die nachgebesserten Filter- und Meldesysteme ausreichen, um den gesetzlichen Anforderungen der TCO-VO zu genügen. Ein zweites Verfahren wurde 2025 gegen einen Anbieter eingeleitet, dessen bisherige Schutzkonzepte als unzureichend eingestuft wurden.

Zwischen Sicherheit und Nutzerwahrnehmung

Die Wirksamkeit dieser strukturellen Maßnahmen zeigt sich in den Zahlen der Plattformbetreiber selbst. Durch automatisierte und manuelle Filterprozesse wurden 2025 insgesamt 10.562 Inhalte eigenständig durch die Anbieter gelöscht. Dass dieser Prozess nicht fehlerfrei verläuft, belegen die Beschwerdeverfahren: Von 42 Einsprüchen betroffener Nutzer waren sieben erfolgreich, woraufhin die Inhalte wiederhergestellt wurden.

Trotz der Eingriffe in den digitalen Raum ziehen die Behörden ein positives Fazit. Die Zusammenarbeit über das europäische Perci-System, das Europol entwickelt hat und den sicheren Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und Providern gewährleisten soll, verlaufe reibungslos. Sanktionen in Form von Buß- oder Zwangsgeldern mussten im Jahr 2025 nicht verhängt werden, da die Anbieter den Anordnungen in der Regel fristgerecht nachkamen. Das Ziel bleibt klar: Das Internet als Rekrutierungs- und Radikalisierungswerkzeug für Terroristen so unbrauchbar wie möglich zu machen.

Stefan Krempl

Mittwoch, 25. Februar 2026

Digitale Zeitenwende: Bund will mit KI-Offensive das organisierte Verbrechen jagen

Mit automatisierter Datenanalyse und biometrischem Abgleich wird der Bund laut einem Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität technisch aufrüsten, um kriminelle Netzwerke und illegale Finanzströme zu zerschlagen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine umfassende Neuausrichtung der inneren Sicherheit beschlossen. Unter dem vielbeschworenen Schlagwort der Zeitenwende bringen das Finanz-, Innen- und Justizministerium einen Aktionsplan auf den Weg, der vor allem auf eine digitale Aufrüstung der Ermittlungsbehörden setzt. Das Ziel ist ambitioniert: Die Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK), insbesondere in den Bereichen Finanz- und Rauschgiftkriminalität, sollen durch eine engere Verzahnung von IT-Systemen und den Einsatz modernster Analysetechnologien zerschlagen werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Professionalisierung krimineller Netzwerke, die sich längst grenzüberschreitend digitaler Mittel bedienen.

Ein zentraler Pfeiler dieser Strategie ist die radikale Verbesserung des Informationsaustausches zwischen dem Zoll und dem Bundeskriminalamt (BKA). Bisher oft durch bürokratische Hürden und getrennte Datensilos gebremst, sollen die Beamten künftig durch zweckgebundene und rechtssichere Direktzugriffe auf die Datenbanken der jeweils anderen Behörde zugreifen können. Um dies zu ermöglichen, plant die Bundesregierung weitreichende nationale Rechtsänderungen, die den digitalen Zugriff im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben legitimieren. Auch auf europäischer Ebene drängt Berlin auf einen verbesserten Zugang zu relevanten Datenbanken, um der transnationalen Natur der OK-Strukturen gerecht zu werden.

Besonders im Fokus steht dabei der Einsatz technologischer Instrumente in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Der Aktionsplan sieht neue Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse vor, die es ermöglichen sollen, riesige Mengen unstrukturierter Informationen nach Mustern zu durchforsten. Ergänzt wird dies durch die Einführung des biometrischen Internetabgleichs, mit dem Tatverdächtige in digitalen Räumen schneller identifiziert werden können. Um die technologische Hoheit zu behalten, wird den Behörden zudem gestattet, IT-Produkte gezielt zu testen und zu trainieren. Ein physischer Knotenpunkt dieser digitalen Strategie wird das sogenannte Datenhaus P20 sein, in dem ein gemeinsamer „FinPool“ errichtet wird. Hier sollen illegale Finanzflüsse frühzeitig erkannt, ausgewertet und konsequent verfolgt werden, was eine neue Qualität der datengestützten Ermittlung markiert.

Diese digitale Offensive folgt dem Leitmotiv „Follow the Money“. Durch gezielte Finanzermittlungen sollen verschleierte Vermögenswerte wirksamer aufgespürt und eingezogen werden. Ein rechtliches Novum stellt hierbei die im Koalitionsvertrag verankerte Beweislastumkehr dar: Bei auffälligen Diskrepanzen zwischen Vermögen und Einkommen müssen künftig die Besitzer die legale Herkunft ihrer Mittel nachweisen, sofern ein Bezug zur organisierten Kriminalität besteht. Um diese komplexen Ermittlungen zu flankieren, werden neue Strukturen geschaffen, darunter ein gemeinsames Kompetenzzentrum zwischen Zoll und BKA sowie ein spezielles Ermittlungszentrum Geldwäsche beim Zoll. Die bereits bestehende Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Bund wird zu einer schlagkräftigeren Ermittlungsgruppe Geldwäsche weiterentwickelt und sowohl personell als auch technisch massiv verstärkt.

Auch im Kampf gegen die internationale Rauschgiftkriminalität setzt die Bundesregierung auf einen ganzheitlichen, datengetriebenen Ansatz. Ein neues gemeinsames Analyse- und Auswertezentrum „Rauschgift“ zwischen dem Zollkriminalamt und dem BKA soll dabei helfen, organisierte Strukturen zu identifizieren, die legale Warenströme für den Schmuggel missbrauchen. Auf Grundlage dieser digitalen Erkenntnisse wird eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Bund aufgebaut, die bundesweit agiert. Neben der Verfolgung klassischer Drogen rückt zudem die Produktion synthetischer Rauschmittel in den Fokus, wobei die Überwachung der benötigten Grundstoffe und die Unterbindung des illegalen Online-Handels eine zentrale Rolle spielen.

Die Bundesregierung betont, dass diese technologische Neuausrichtung mit einer deutlichen Verbesserung der personellen Ausstattung einhergeht. Sowohl der Zoll als auch das BKA werden zusätzliche Stellen erhalten, um die neuen digitalen Befugnisse auch operativ ausfüllen zu können. Langfristig soll Deutschland durch diese Maßnahmen als Rückzugsort für kriminelle Gruppierungen und als Standort für die Wäsche kriminellen Vermögens unattraktiv gemacht werden. Mit der Schaffung moderner gesetzlicher Grundlagen und der Stärkung der technischen Kapazitäten will der Staat ein klares Zeichen setzen: In der digitalen Ära wird der Rechtsstaat seine Wehrhaftigkeit durch Innovation und Vernetzung unter Beweis stellen.