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Mittwoch, 23. September 2026

Bluesky-CEO Schneider: Das soziale Netz der Zukunft braucht keine Werbung

Der neue Bluesky-Chef Toni Schneider aus der Schweiz setzt auf dezentrale Infrastrukturen, Neutralität und neue Erlösmodelle abseits klassischer Plattformwerbung.

Das soziale Netzwerk Bluesky möchte sich langfristig von den Zwängen traditioneller Social-Media-Giganten lösen. Wie der Schweizer Toni Schneider, der seit Juli 2026 offizieller CEO der Twitter-Alternative ist, im Interview mit dem Schweizer Online-Magazin Dnip erklärt, soll Bluesky weit mehr sein als nur eine weitere Kurznachrichten-App. Ziel sei es, als Einstiegstor in ein breiteres, offenes Ökosystem zu fungieren, das intern als die „ATmosphere“ bezeichnet wird. Schneider, der seit über 35 Jahren in San Francisco lebt und zuvor lange Zeit bei Automattic und WordPress tätig war, vergleicht diesen Wandel mit der Evolution der Open-Source-Welt. Nach den offenen Publishing-Systemen seien offene Protokolle der logische nächste Schritt in der digitalen Kommunikation.

Um den Übergang unabhängig zu gestalten, trennt das Unternehmen die eigentliche Anwendung zunehmend von den darunterliegenden technischen Infrastrukturen ab. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei das Authenticated Transfer Protocol (ATproto) ein, das Nutzern die volle Kontrolle über ihre eigenen Profil- und Interaktionsdaten garantiert. Ein zentraler Baustein dieser dezentralen Architektur ist der Core Identity Server, der für die Zuordnung digitaler Identitäten zuständig ist. Dieser soll künftig in einer unabhängigen Non-Profit-Organisation in der Schweiz angesiedelt werden, inspiriert vom Modell der Ethereum Foundation. Schneider unterstreicht gegenüber Dnip, die geopolitische Lage und die etablierte Neutralität der Schweiz böten optimale Voraussetzungen, um ein stabiles und verlässliches Verzeichnis für ein globales Netzwerk bereitzustellen.

Auch bei den Finanzierungsmodellen schlägt Bluesky neue Wege ein. Klassische Online-Werbung soll ausdrücklich nicht das Hauptgeschäftsmodell der Plattform werden. Stattdessen setzt Schneider auf eine Enterprise-Sparte für Unternehmenskunden, die eigene Inhalts-Feeds oder private Daten-Server (PDS) betreiben wollen. Das soll ähnlich wie bei Cloud-Anbietern wie AWS ablaufen. Ferner soll eine Plattform-Ökonomie entstehen, bei der Entwickler und Ersteller von Inhalten direkt von ihren Communities unterstützt werden. Ob kostenpflichtige Abonnements, digitale Güter oder unabhängige Spiele: Bluesky will Zahlungen netzwerkweit ermöglichen und dafür eine geringe Gebühr einbehalten, die deutlich unter den marktüblichen 30 Prozent der bekannten App-Stores liegt.

Ein wesentliches Anliegen der Entwickler ist die Erweiterung der Funktionen über das reine Mikroblogging hinaus. Mit der neuen Spezifikation ATProto Spaces zieht ein oft gefordertes Feature in das Ökosystem ein: geschlossene, nicht-öffentliche Räume für private Gruppen, Medienhäuser oder Spieleanwendungen. Da die Nutzerdaten auf persönlichen Servern abgelegt sind und die Datenformate in öffentlich zugänglichen Standards definiert werden, gehören die Informationen stets den Anwendern selbst. Selbst im Falle einer Einstellung der offiziellen Bluesky-App könnten Nutzer nahtlos auf alternative Clients aus dem Ökosystem ausweichen, ohne ihren sozialen Graph oder ihre Posts zu verlieren. Schneider bezeichnet das System so auch als weitgehend geschützt vor einer feindlichen Übernahme durch einzelne Milliardäre.

Um die Herausforderungen im Bereich der Inhaltsmoderation zu meistern, setzt Bluesky auf einen hybriden und dezentralen Ansatz. Moderation verursacht beim Wachstum von Netzwerken häufig die höchsten Kosten. Neben internen Teams baut der Betreiber auf offene Labeling-Systeme und spezialisierte Communities. Als Beispiel nennt Schneider Fachgruppen aus dem Medizinbereich, die eigenständig wissenschaftliche Fakten prüfen und entsprechende Kennzeichnungen bereitstellen. Künftig könnten sich daraus auch kommerzielle Modelle für spezialisierte Drittanbieter von Moderationsdienstleistungen entwickeln. Bei behördlichen Löschanfragen oder Auskunftsersuchen verweist der CEO auf das datensparsame Design: Da Daten dezentral gespeichert sind und das Unternehmen über geschützte Nachrichten hinweg kaum Zugriff auf private Nutzerinhalte habe, bleibe der direkte Einfluss des Plattformanbieters bewusst begrenzt.

Stefan Krempl

Sonntag, 16. August 2026

Algorithmus offen gelegt: So wählt X Inhalte für den „For You“-Feed aus

Die Plattform X gewährt tiefere Einblicke in ihre Empfehlungsmechanismen. Experten bewerten den Schritt positiv, sehen aber deutliche Grenzen.

Die Social-Media-Plattform X hat weitere Bestandteile des Algorithmus veröffentlicht, der hinter dem zentralen „For You“-Empfehlungsfeed steht. Bereits Anfang des Jahres hatte das Unternehmen erste technische Details zugänglich gemacht. Nach eigener Darstellung verfolgt X das Ziel, mehr Transparenz darüber zu schaffen, nach welchen Kriterien Beiträge und Nutzerkonten auf der Plattform verbreitet und bewertet werden.

Ergänzend stellt die Plattform mit dem Werkzeug „Under the Hood“ eine Anwendung bereit, über die Nutzer nachvollziehen sollen können, wie das System ihr Profil und ihre Veröffentlichungen intern einstuft. Das Transparenz-Tool wird vorerst im Rahmen eines Tests nur einer ausgewählten Gruppe von Anwendern verfügbar gemacht. Da soziale Netzwerke den täglichen Medienkonsum von Millionen Menschen maßgeblich prägen, stehen ihre Sortier- und Filtermechanismen seit Langem in der Kritik.

Die Funktionsweise des Empfehlungssystems basiert nach Angaben von X auf einer zwei Teilen. Der Feed enthält einerseits Beiträge von Profilen, denen ein Nutzer aktiv folgt. Dazu kommen Empfehlungen von netzwerkfremden Accounts. Welche fremden Inhalte ausgewählt werden, bestimmen Modelle des maschinellen Lernens. Künstliche Intelligenz übernimmt zudem die spätere Gewichtung der Beiträge. In die Berechnung der Sichtbarkeit fließt maßgeblich ein, wie hoch das System die Wahrscheinlichkeit schätzt, dass ein Anwender mit einem Beitrag interagiert, also beispielsweise ein Like hinterlässt, antwortet oder den Beitrag weiterverbreitet.

Allerdings hat X bestimmte Kernelemente bewusst nicht im Quellcode offengelegt. Dazu gehören etwa die Anweisungen (Prompts) für das Content-Bewertungssystem Grox. Das Plattformmanagement begründet diese Auslassung damit, Manipulationen vorzubeugen und zu verhindern, dass Akteure das System gezielt zu ihrem Vorteil ausnutzen.

Heiko Paulheim, Professor für Data Science an der Universität Mannheim, bewertet das Ausmaß der offengelegten Daten gegenüber dem Science Media Center (SMC) grundsätzlich als Fortschritt. Die aktuelle Veröffentlichung sei deutlich umfangreicher als die Version vom Januar, als noch zentrale Bestandteile fehlten. Mittlerweile seien sowohl Grox als auch große Teile des Ranking-Systems Phoenix öffentlich dokumentiert und in Teilen ausführbar. Dadurch lässt sich die prinzipielle Funktionsweise des Feeds wesentlich besser nachvollziehen.

Allerdings weist Paulheim auf Einschränkungen hin. Sowohl von Grox als auch von Phoenix lägen lediglich vereinfachte Modelle vor. Die im Live-Betrieb tatsächlich genutzten produktiven Systeme, die zugehörigen Trainingsdaten sowie laufende Aktualisierungen bleiben weiterhin unter Verschluss. Zudem fehlen wichtige interne Signale wie Account- und Vertrauensbewertungen, die die Sichtbarkeit erheblich beeinflussen können.

Aus technischer Sicht spielen im Feed zwei Systeme eine Schlüsselrolle: Phoenix prognostiziert Reaktionen und bildet die Basis für das Ranking. Grox prüft Inhalte auf Spam, Sicherheitsrisiken oder Erwachseneninhalte. Die Veröffentlichung erlaubt Forschern zwar Simulationen. Doch da diese in einer synthetischen Umgebung ohne Echtzeit-Signale wie aktuelle Netzwerkstrukturen stattfinden, kann das Verhalten stark von der realen Plattform abweichen. Eine exakte Vorhersage über die Verbreitung konkreter Beiträge ist so nicht möglich.

Auch für gewöhnliche Nutzer bleibt der Mehrwert überschaubar. Zwar können technisch versierte Anwender Teile der Bewertung näherungsweise simulieren. Aber die komplexen KI-Modelle liefern vor allem Scores und Wahrscheinlichkeiten statt verständlicher Begründungen. Das Test-Instrument „Under the Hood“ stellt ferner primär Signale dar. Es erklärt aber nicht deren Zustandekommen oder Wege zur Reichweitensteigerung. Symbolisch bleibt die Veröffentlichung Paulheim zufolge trotzdem bedeutsam, da sie der Forschung wertvolle Experimente mit einem nachgebildeten System erlaube.

Stefan Krempl

Freitag, 17. Juli 2026

EuGH-Urteil: Google haftet für YouTube-Partnerkanäle bei illegaler Werbung

Werbemillionen und Content-Prüfung kosten Google das Haftungsprivileg. Der EuGH stellt klar: Wer Kanäle vorab prüft, ist kein rein passiver Hoster mehr.

Wer als Plattformbetreiber mit seinen Creatorn Kasse macht und deren Kanäle vorab prüft, verliert die Haftungsbefreiung für rechtswidrige Inhalte. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil in der Rechtssache C-421/24 entschieden. Die Luxemburger Richter stellen damit klar, dass Google für YouTube-Videos eines eng verbundenen Content-Erstellers haftbar gemacht werden kann. Damit erleidet das klassische Hosting-Privileg für Plattformen bei engen Kooperationen deutliche Risse.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Entscheidung der italienischen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (AGCOM) vom 19. Juli 2022. Diese hatte gegen Google Ireland eine Geldbuße in Höhe von 750.000 Euro verhängt und das Löschen mehrerer YouTube-Videos angeordnet. Die fraglichen Videos warben für Online-Gewinnspiele und verstießen damit gegen geltende italienische Gesetze. Hochgeladen wurden die Clips von einem Creator, der über eine spezielle Geschäftspartnerschaft mit Google verbunden war. Diese Vereinbarung regelte unter anderem die Aufteilung der Werbeeinnahmen, die vor den Videos generiert wurden.

Vor dem Abschluss dieser Partnerschaft hatte Google aber eine gründliche Überprüfung vorgenommen. Kontrolliert wurden das Hauptthema des Kanals, die neuesten und meistgesehenen Videos sowie die zugehörigen Metadaten. Genau dieser Prüfprozess wurde dem Suchmaschinenkonzern nun vor Gericht zum Verhängnis. Google wehrte sich gegen die Strafe der italienischen Behörde und zog vor ein nationales Verwaltungsgericht. Der Konzern berief sich dabei auf die E-Commerce-Richtlinie, die Hosting-Anbieter unter bestimmten Bedingungen von der Haftung für fremde Inhalte freistellt. AGCOM hielt dagegen, dass Glücks- und Gewinnspiele ohnehin vom Anwendungsbereich dieser europäischen Richtlinie ausgeschlossen seien. Der schließlich mit dem Fall befasste italienische Staatsrat rief daraufhin den EuGH an, um die unionsrechtliche Lage zu klären.

Der EuGH differenziert in seiner Entscheidung genau. Zwar stimmt es, dass Gewinnspiele aufgrund der tiefgreifenden moralischen, religiösen und kulturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten von der EU-weiten Harmonisierung im E-Commerce-Bereich ausgeschlossen sind. Die reine Tätigkeit des Online-Hostings ist laut den Richtern aber nicht untrennbar mit dem Glücksspiel verbunden. Hosting besteht im Kern darin, von Nutzern bereitgestellte Inhalte ohne Werbeabsicht neutral zu speichern. Folglich fällt das Hosten von Werbeclips für Online-Glücksspiele sehr wohl unter die E-Commerce-Richtlinie.

Allerdings knüpft der EuGH die Haftungsbefreiung für Plattformen an strenge Bedingungen. Ein Betreiber muss als echter, neutraler „Vermittler“ agieren. Das setzt eine rein technische, automatisierte und passive Tätigkeit voraus, die jegliche Kenntnis oder Kontrolle über die gespeicherten Informationen ausschließt. Sobald ein Plattformbetreiber aber im Vorfeld einer Partnerschaft den Kanal eines Nutzers, dessen Videos und Metadaten genau unter die Lupe nimmt, ist diese Passivität hinfällig. Der Betreiber erlangt dadurch konkrete Kenntnis vom wesentlichen Inhalt der Videos. Er kann sich somit nicht mehr auf die Rolle des ahnungslosen Vermittlers berufen. Der EuGH arbeitete ferner heraus, dass selbst eine rein algorithmische Vorsortierung die Haftung nicht zwingend ausschließt, wenn der Betreiber zuvor die Verbreitungsregeln festgelegt hat.

Nun liegt der Ball wieder beim italienischen Staatsrat. Das nationale Gericht muss auf Basis der EuGH-Vorgaben prüfen, ob Google im konkreten Fall vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass der betreffende YouTube-Kanal primär Gewinnspiele bewarb. Für die gesamte Plattformökonomie sendet das Urteil ein Signal: Wer als Plattform über Partnerprogramme und Umsatzbeteiligungen aktiv an Inhalten mitverdient und diese kuratiert, steht künftig auch rechtlich in der Mitverantwortung.

Stefan Krempl

Samstag, 11. Juli 2026

Schluss mit Big-Tech-Zwang: Allianz treibt offenes Netz ohne Plattform-Grenzen voran

Die neue Open Social Web Alliance will dezentrale Netzwerke wie das Fediverse groß machen. Für User bedeutet das: Echte Datenkontrolle und Umzug ohne Kontaktverlust.

Am Donnerstag hat sich in Berlin die Open Social Web Alliance (OSWA) formiert, um die digitale Öffentlichkeit aus den Händen marktbeherrschender Tech-Giganten wie Meta, ByteDance und Alphabet zu befreien. Als Zusammenschluss von Engagierten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Kultur und dem öffentlichen Sektor will die Allianz das bisher ungenutzte Potenzial dezentraler, gemeinwohlorientierter Alternativen gezielt heben. Obwohl offene Standards im Fediverse mit Protokollen wie ActivityPub oder in der sogenannten ATmosphere rund um das AT Protocol existieren, fristen Angebote wie Mastodon im Vergleich zu Facebook, TikTok und YouTube bisher noch ein Nischendasein. Der nun vorgelegte Fahrplan soll den Durchbruch im Massenmarkt bis zum Jahr 2028 einläuten.

Die zugrundeliegende Idee orientiert sich laut einem ersten gedanklichen Abriss an einem technisch simplen, aber bewährten Prinzip, das im digitalen Alltag längst selbstverständlich ist: der E-Mail. Unabhängig davon, bei welchem Anbieter ein Postfach liegt, lassen sich Nachrichten plattformübergreifend und barrierefrei austauschen. Genau diese Interoperabilität fordert die Allianz für moderne soziale Netzwerke, in denen Beiträge und Accounts nicht länger in den "walled gardens" einzelner Konzerne eingesperrt sein dürfen. Nutzer sollen die uneingeschränkte Kontrolle über ihre eigenen Daten behalten. Das bedeutet auch, dass ein Wechsel der Anwendung oder des Anbieters jederzeit möglich sein muss, ohne dabei Kontakte, Inhalte oder das mühsam aufgebaute Netzwerk zu verlieren.

Getragen wird die Allianz von einem breiten Bündnis aus Digital- und Medienexperten wie Jan Philipp Albrecht (Heinrich-Böll-Stiftung), Elisa Lindinger (SUPERRR Lab) und Torben Klausa (Agora Digitale Transformation) sowie großen Open-Source-Organisationen wie Wikimedia Deutschland und Mastodon.

Um das angepeilte Ökosystem innerhalb weniger Monate zu einer relevanten Größe heranwachsen zu lassen, fordert das Bündnis ein entschlossenes Umdenken von Politik und Wirtschaft. Eine zentrale Säule des Konzepts bildet die finanzielle und strukturelle Stärkung der Basisinfrastruktur. Die Initiatoren betonen, dass geringe öffentliche Fördermittel ausreichen würden, um die offene alternative an den dominanten Plattformen vorbeiziehen zu lassen. Konkret schlagen sie ein Gesamtbudget von 36 Millionen Euro vor. Darin enthalten sind 15 Millionen Euro Anschubfinanzierung für technische Bausteine und Brückendienste sowie jeweils 10 Millionen Euro für einen Transformations- und einen Investitionsfonds, die auch durch privates Kapital sowie eine Digitalabgabe großer Tech-Konzerne gespeist werden könnten. Dazu soll eine Million Euro für die Finanzierung einer professionellen Sekretariatsfunktion der Allianz kommen.

Die Staatsferne der Informationsinfrastruktur soll dabei durch eine Vergabe über zivilgesellschaftlich kontrollierte Akteure gewahrt bleiben. Der Staat dürfe nicht selbst zum Plattformbetreiber werden, heißt es. Er solle nur verlässliche Rahmenbedingungen, Rechtssicherheit für Open-Source-Projekte und Forschungszugänge garantieren. Die Regulierungstruktur der Allianz selbst folgt einem strikten Multistakeholder-Modell, bei dem kein einzelner Sektor mehr als 40 Prozent der Stimmanteile besitzen darf, um eine politische oder wirtschaftliche Vereinnahmung zu verhindern.

Der Fahrplan sieht vor, dass die Bundesregierung bereits im Herbst dieses Jahres die Schirmherrschaft für einen Open Social Web Summit übernimmt. Dortiges Ziel ist die Verabschiedung einer gemeinsamen Charta. Bis zum Frühjahr 2027 sollen die Finanzierungsrunden stehen und erste gesetzliche Weichen im Digitalen Medienstaatsvertrag gestellt sein, um faire Wettbewerbsbedingungen für dezentrale Anbieter im Werbemarkt zu schaffen.

Wenn wichtige politische Akteure und Medienhäuser ihre Kommunikation primär in das Open Social Web verlagern, könnten gesellschaftliche Debatten zügig umziehen. Für 2028 peilt das Bündnis an: Über 100 Millionen Menschen sollen in Europa barrierefrei, sicher und ohne den Einfluss undurchsichtiger Algorithmen oder toxischer Designs miteinander vernetzt sein.

Stefan Krempl

Dienstag, 30. Juni 2026

EU-Rat fordert striktere Maßnahmen gegen Cybergewalt an Mädchen

Mit neuen Vorschlägen reagieren die EU-Minister auf die grassierende digitale Belästigung junger Frauen und fordern schärfere Kontrollen der Tech-Branche.

Der EU-Rat hat weitreichende Schlussfolgerungen zur Prävention und Bekämpfung von Cybergewalt gegen Mädchen und junge Frauen formuliert. Damit reagieren die Mitgliedstaaten auf die deutliche Zunahme von digitaler Belästigung, sexistischen Hasskommentaren, Cyberstalking sowie der unbefugten Weitergabe intimer Bildaufnahmen im Netz. Das politische Signal aus Brüssel: Was in der analogen Welt illegal ist, muss auch im digitalen Raum konsequent strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. Die Minister fordern die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission auf, den Schutz von Minderjährigen grundlegend zu verbessern und die Betreiber sozialer Netzwerke sowie generativer KI-Systeme stärker in die Pflicht zu nehmen.

Die Initiative der europäischen Institutionen basiert auf einer umfassenden Untersuchung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE). Aus den Befragungen von Jugendlichen in der gesamten EU geht hervor, dass Mädchen und junge Frauen in einem überproportionalen Ausmaß von digitaler Gewalt betroffen sind. Oft beginnt diese Form der Herabwürdigung und Bedrohung bereits mit den ersten Schritten auf Social-Media-Plattformen.

Die Ergebnisse verdeutlichen zudem altersabhängige Muster: Während jüngere Teenager zwischen 13 und 15 Jahren vor allem unter digitaler Ausgrenzung, übler Nachrede und Body-Shaming leiden, sind ältere Jugendliche vermehrt mit sexualisierter Gewalt konfrontiert. Dazu zählen etwa gezieltes Grooming, digitale Erpressung sowie die nicht einvernehmliche Weiterverbreitung sensibler intimer Bilder. Viele der Betroffenen bewerten die gegenwärtigen staatlichen Präventionsmaßnahmen als veraltet und völlig an ihrer digitalen Lebensrealität vorbei konzipiert.

Nach Auffassung des Rates ist Cybergewalt kein isoliertes Phänomen der Netzkultur, sondern tief in strukturellen Ungleichheiten, sexistischen Geschlechternormen und toxischen Rollenbildern verwurzelt, die männliche Aggressionen verharmlosen und eine Täter-Opfer-Umkehr begünstigen. Besorgnis erregt zudem die Beobachtung, dass digitale Übergriffe zunehmend in die reale Welt hineinreichen und dort verhaltenswirksam werden.

Organisierte Online-Communities aus der sogenannten Manosphere oder der Incel-Bewegung befeuern diese Dynamik, indem sie gezielt frauenfeindliche Ideologien verbreiten und Hasskampagnen koordinieren. Die psychischen und physischen Folgen für die jungen Betroffenen sind gravierend und reichen von schwerer Angst und sozialer Isolation bis hin zu Selbstverletzung und Suizidgedanken. Zudem droht ein demokratiefeindlicher Effekt, wenn sich junge Frauen aus Angst vor Anfeindungen ganz aus dem digitalen öffentlichen Raum zurückziehen und verstummen.

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, fordert der EU-Rat ein Bündel an Maßnahmen. Es reicht von der Stärkung der Opferrechte über die schulische Bildung bis zu technischen Vorgaben für die IT-Wirtschaft. Auf nationaler Ebene sollen opferzentrierte Unterstützungsdienste ausgebaut werden, die psychologische Betreuung und kostenlosen Rechtsbeistand garantieren. Schulen und Bildungseinrichtungen stehen in der Pflicht, zeitgemäße, geschlechtergerechte Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Dazu gehören Aufklärungsprogramme über das Konzept der digitalen Einwilligung sowie Trainings, die Lehrkräfte und Schüler zu einem sicheren Einschreiten bei Online-Mobbing befähigen. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen durch leicht zugängliche Leitfäden und kostenlose Softwarelösungen zur Kindersicherung unterstützt werden.

Besonders im Fokus des Ratsbeschlusses steht die Regulierung neuer Technologien und die strikte Durchsetzung bereits bestehender Gesetze wie dem Digital Services Act (DSA) und der KI-Verordnung. Betreiber von Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen systemische Risiken proaktiv minimieren und missbräuchliche Inhalte schneller moderieren.

Der Rat drängt auch auf eine verlässliche finanzielle Ausstattung für vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flaggers), um illegale Inhalte und geschlechtsspezifische Hetze priorisiert zur Anzeige zu bringen. Angesichts der rasanten Verbreitung fotorealistischer Deepfakes und KI-generierter Nacktbilder verlangt die EU von den Entwicklern KI-gestützter Systeme eine konsequent geschlechtergerechte Programmierung ohne diskriminierende Algorithmen. Gleichzeitig fordert das Gremium mehr Investitionen in die technische Expertise von Strafverfolgungsbehörden und NGOs, um elektronische Beweismittel effizienter zu sichern und die grenzüberschreitende Kooperation im Kampf gegen Cyberkriminalität und digitalen Menschenhandel zu forcieren.

Stefan Krempl

Dienstag, 16. Juni 2026

TV liegt zurück: Social Media überholt klassische Online-News erneut

36 Prozent der Bundesbürger informieren sich über soziale Netzwerke, KI-Chatbots bleiben ein Nischenangebot. Das Vertrauen in Nachrichten ist trotz wachsender Sorgen über Falschmeldungen stabil.

Die Nachrichtennutzung in Deutschland verändert sich weiter. Allerdings weniger bedingt durch Künstliche Intelligenz als durch soziale Medien. Generative KI-Chatbots spielen in der täglichen Nachrichtenversorgung nach wie vor kaum eine Rolle. Plattformen wie WhatsApp, YouTube, Facebook und Instagram gewinnen dagegen weiter und erneut an Bedeutung. Das zeigt der Reuters Institute Digital News Report 2026 für Deutschland, den das Leibniz-Institut für Medienforschung (HBI) in Hamburg gemeinsam mit dem Reuters Institute in Oxford am Dienstag veröffentlicht hat.

Demnach informieren sich inzwischen 36 Prozent der deutschen Onliner mindestens einmal pro Woche per Social Media über das aktuelle Nachrichtengeschehen. Damit sind soziale Netzwerke wieder die reichweitenstärkste Online-Nachrichtenquelle in Deutschland, nachdem im vorigen Jahr vorübergehend das Fernsehen noch einmal zugelegt hatte. Besonders ausgeprägt ist dieser Trend bei jungen Erwachsenen. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nutzen 60 Prozent soziale Medien für Nachrichten, 44 Prozent betrachten sie sogar als wichtigste Nachrichtenquelle. Für 17 Prozent dieser Altersgruppe sind soziale Netzwerke mittlerweile der einzige Zugang zu Nachrichten.

Gleichzeitig bleibt das Internet insgesamt die wichtigste Nachrichtenquelle. 67 Prozent der erwachsenen Online-Bevölkerung nutzen mindestens einmal pro Woche Nachrichtenangebote im Netz. Für 44 Prozent ist das Internet der wichtigste Ort für aktuelle Informationen. Trotz der wachsenden Bedeutung sozialer Medien greifen viele User weiterhin gezielt auf journalistische Angebote zu. Die Mehrheit nutzt soziale Netzwerke ergänzend zu anderen Nachrichtenquellen und nicht als alleinige Informationsbasis.

Besonders relevant für die Nachrichtenversorgung über soziale Medien sind WhatsApp, YouTube und Facebook. Bei jungen Nutzern sticht vor allem Instagram hervor. 85 Prozent der 18- bis 24-Jährigen verwenden die Plattform generell, mehr als die Hälfte nutzt sie auch gezielt für Nachrichten. Die Forschenden weisen allerdings darauf hin, dass die Ergebnisse zur Social-Media-Nutzung in diesem Jahr aufgrund eines technischen Problems auf einer separaten Stichprobe beruhen und daher mit etwas Vorsicht interpretiert werden sollten.

Wenig verändert hat sich dagegen die Rolle generativer KI-Systeme. Trotz des anhaltenden Booms von Anwendungen wie ChatGPT, Gemini, Claude oder Perplexity verwenden nur fünf Prozent der Befragten KI-Chatbots regelmäßig als Zugang zu Nachrichten. Selbst in der jüngsten Altersgruppe bleiben die Werte niedrig. Wer KI für Nachrichten einsetzt, verwendet die Systeme vor allem, um Fragen zu aktuellen Themen zu stellen, komplexe Sachverhalte erklären zu lassen oder Zusammenfassungen zu erhalten.

Die Studie offenbart zudem, dass KI bislang eher als ergänzendes Werkzeug genutzt wird. Fast die Hälfte der KI-Nutzer stellt Nachfragen zu Nachrichtenthemen. Rund ein Viertel lässt sich Inhalte zusammenfassen oder verständlicher erklären. Auffällig ist zugleich, dass viele User die von der KI genannten Originalquellen nicht konsequent überprüfen. Die Mehrheit klickt nach eigener Aussage nur gelegentlich auf die zugrunde liegenden Quellen.

Auch sogenannte Newsfluencer gewinnen zwar an Reichweite, ersetzen klassische Medien indes kaum. Insgesamt 13 Prozent der Befragten kommen über Influencer mit Nachrichteninhalten in Kontakt. Unter den 18- bis 24-Jährigen liegt der Anteil bei rund 30 Prozent. Dennoch sagt nur etwa jede zehnte Person, die regelmäßig Nachrichten von solchen Akteuren konsumiert, dass dadurch sämtliche Informationsbedürfnisse abgedeckt würden. Newsfluencer werden vor allem als unterhaltsamer und leichter verständlich wahrgenommen als klassische Nachrichtenangebote. Beim Vertrauen schneiden sie dagegen deutlich schlechter ab.

Trotz aller Veränderungen bleibt das Interesse an Nachrichten in Deutschland bemerkenswert stabil. Neun von zehn Befragten nutzen mehrmals pro Woche Nachrichtenangebote. Allerdings ist das ausgeprägte Interesse an News leicht zurückgegangen. Besonders bei jungen Erwachsenen fällt es traditionell geringer aus als in älteren Altersgruppen.

Stabil bleibt auch das Vertrauen in Nachrichten. 46 Prozent der Befragten geben an, dem Großteil der Nachrichten in Deutschland meist vertrauen zu können. Deutlich höher ist das Vertrauen in die Nachrichtenquellen, die man selbst regelmäßig nutzt. Hier liegt der Wert bei 58 Prozent. Besonders hohes Vertrauen genießen weiterhin etablierte Marken wie die Tagesschau, regionale und lokale Tageszeitungen sowie ZDF heute.

Deutlich skeptischer werden Informationen auf sozialen Plattformen und aus KI-Systemen bewertet. Nur jeweils 13 Prozent der Befragten vertrauen Nachrichten in sozialen Medien beziehungsweise KI-generierten Nachrichten. Suchmaschinen schneiden mit 24 Prozent etwas besser ab, bleiben aber ebenfalls deutlich hinter klassischen Nachrichtenangeboten zurück.

Gleichzeitig wächst die Verunsicherung im Umgang mit Informationen im Netz. Knapp die Hälfte der Befragten äußert inzwischen Sorgen, bei Online-Nachrichten nicht zuverlässig zwischen Fakten und Falschmeldungen unterscheiden zu können. Gegenüber den Vorjahren ist das ein deutlicher Anstieg. Parallel dazu verharrt die aktive Nachrichtenvermeidung auf hohem Niveau: 72 Prozent der Befragten geben an, Nachrichten zumindest gelegentlich bewusst aus dem Weg zu gehen – etwa indem sie bestimmte Themen oder Zeiten für den Nachrichtenkonsum meiden.

Für den Reuters Institute Digital News Report 2026 wurden knapp 100.000 Menschen in 48 Ländern auf sechs Kontinenten befragt. Die deutsche Teilstudie basiert auf einer repräsentativen Befragung von rund 2000 Internetnutzern ab 18 Jahren, die im Januar 2026 durchgeführt wurde.

Stefan Krempl

Dienstag, 9. Juni 2026

Hass und Spionage im Netz: Politische Kriminalität explodiert auf Social Media

Hasskriminalität und extremistische Gewalt erreichen im Internet laut Zahlen zur politisch motivierten Gewalt neue Höchststände. Das BKA warnt vor gezielter Radikalisierung über soziale Medien.

Die Sicherheitslage in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr verschärft. Nach den neuesten Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Politisch motivierten Kriminalität wurden im Jahr 2025 so viele politisch motivierte Straftaten registriert wie nie zuvor seit der Einführung der statistischen Erfassung 2001. Mit einem spürbaren Plus von rund zwei Prozent kletterte die Gesamtzahl der Delikte auf den neuen Rekordwert von 85.837 Fällen.

Diese Entwicklung beobachten die Sicherheitsbehörden mit großer Sorge, zumal auch die politisch motivierte Gewaltkriminalität parallel um etwa 1,2 Prozent auf insgesamt 4156 schwere Delikte zunahm. Die Zahlen spiegeln eine zunehmende gesellschaftliche Polarisierung und eine wachsende Aggressivität im realen wie im digitalen Raum wider. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beklagte, dass die politisch motivierte Kriminalität erneut auf einem Höchststand angekommen sei und die Gewaltdelikte sowohl im linken als auch im rechten Phänomenbereich deutlich anstiegen. Die Bundesregierung stelle sich entschlossen gegen jede Form von Extremismus und baue die Instrumente gegen die extremistische Bedrohung weiter aus.

Besonders dynamisch präsentierte sich im vergangenen Jahr der Bereich der politisch motivierten Linkskriminalität, der maßgeblich für den Gesamtanstieg der Straftaten verantwortlich zeichnet. Hier registrierten die Ermittler ein Wachstum von über 35 Prozent auf 13.490 Delikte, nachdem im Vorjahr noch knapp unter zehntausend Fälle erfasst worden waren. Noch alarmierender ist die Entwicklung bei den dortigen Gewaltdelikten, die um mehr als 42 Prozent auf über tausend Taten emporschnellten.

Trotzdem bleibt die rechte Szene das mit Abstand größte Problemfeld für die innere Sicherheit. Obwohl die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Rechtskriminalität minimal rückläufig waren, entfällt mit 42.544 registrierten Straftaten nach wie vor rund die Hälfte aller erfassten Delikte auf dieses Gebiet. Zudem verzeichnete die Polizei gerade bei den rechten Gewalttaten ein Plus von mehr als sieben Prozent. Dobrindt stellte dazu klar, dass die mit Abstand meisten Delikte von rechten und rechtsextremen Tätern verübt wurden, was wiederholt zeige, dass die größte Gefahr aktuell vom Rechtsextremismus ausgehe.

Ein zentraler Treiber dieser Entwicklung bleibt die sogenannte Hasskriminalität, die sich mit über zweiundzwanzigtausend Fällen auf einem dauerhaft hohen Niveau eingependelt hat. Diese Delikte, die auf tief sitzenden gruppenbezogenen Vorurteilen basieren, finden zunehmend im Internet statt. Fast ein Drittel aller erfassten Taten aus diesem Bereich wurde im digitalen Raum verübt. Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), erklärte, dass soziale Medien wesentliche Treiber von gesellschaftlicher Polarisierung seien, über die Hass, Hetze und Propaganda verbreitet werden. Dies beschleunige zudem Radikalisierungsprozesse und führe im schlimmsten Fall zu schweren Straftaten im analogen Raum.

Den Löwenanteil von Hate Crime machen weiterhin fremdenfeindliche Straftaten aus, von denen fast drei Viertel dem rechten Spektrum zugeordnet werden. Gleichzeitig gingen antisemitische Straftaten um fünf Prozent auf über sechstausendfünfhundert Fälle nach oben, wobei fast die Hälfte dieser Taten in direktem Zusammenhang mit dem eskalierenden Nahost-Konflikt steht. Auch die Gewalt gegen Frauen und die LSBTQIA+-Gemeinschaft erreichte neue Höchststände. Frauenfeindliche Straftaten sprangen um fast 47 Prozent nach oben, wobei vor allem die Nutzung von Deepfakes und gezielten digitalen Hasskampagnen in sogenannten digitalen Hassräumen den Behörden völlig neue Ermittlungsschwierigkeiten bereitet.

Neben den inneren Konflikten sieht sich Deutschland einer gewachsenen Bedrohung durch externe, hybride Akteure ausgesetzt. Münch warnte in diesem Kontext, dass sich die Bedrohung von außen durch Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und staatsterroristische Aktivitäten spürbar verschärfe. Das BKA verfolge die Kriminalitätsentwicklung sehr genau und stärke daher kontinuierlich seine Ermittlungs- und Zentralstellenkapazitäten.

Die geopolitischen Verwerfungen haben laut der Polizeibehörde dazu geführt, dass ausländische Nachrichtendienste und staatlich gelenkte Akteure ihre Aktivitäten im realen und digitalen Raum rücksichtslos intensivierten. Ziel dieser Angriffe, die sich vor allem gegen die deutsche Schlüsselrolle in der EU und der NATO richten, sei die Schwächung der demokratischen Institutionen, der Wirtschaft und der kritischen Infrastruktur. Ein Beleg für diese veränderte Sicherheitslage ist der Anstieg der Spionagedelikte. Im Jahr 2025 wurden 474 Fälle registriert, was einer Steigerung von gigantischen 558 Prozent im Vergleich zu den mickrigen 72 Fällen des Vorjahres entspricht. Die Dunkelziffer dürfte dabei noch um ein Vielfaches höher liegen.

Die Methoden der Spione haben sich im Zuge der Digitalisierung hochgradig professionalisiert, kombinieren jedoch moderne Cyberwerkzeuge mit klassischen analogen Ansätzen. Neben Drohnen und Kleinstkameras setzen fremde Staaten, insbesondere im Kontext russischer Einflussnahme, vermehrt auf sogenannte Wegwerf-Agenten. Dabei handelt es sich um unauffällige oder völlig ahnungslose Privatpersonen, die über soziale Medien oder Messenger-Dienste für vermeintlich harmlose Ausspähungen oder Sabotageakte rekrutiert werden.

Parallel nimmt die Gefahr von Cybersabotage gegen Verkehrsbetriebe, Behörden und militärische Einrichtungen zu. Auch wenn die ganz großen, kritischen Infrastrukturen bislang von professionellen staatlichen Sabotageeinheiten verschont geblieben sind, schätzen die Sicherheitsbehörden das Eskalationspotenzial als extrem hoch ein. Die Abwehr dieser hybriden Bedrohungen und Desinformationskampagnen erfordert dem BKA zufolge längst nicht mehr nur polizeiliche Arbeit, sondern eine tiefgreifende Sensibilisierung von Wirtschaft, Forschung und der gesamten Zivilgesellschaft.

Stefan Krempl

Donnerstag, 28. Mai 2026

EU-Nutzer wehren sich: Social-Media-Plattformen versagen systematisch bei Moderation

Ein neuer Transparenzbericht des Appeals Centre Europe legt massive Mängel bei der Löschung von Hassrede und rechtswidrigen Kontosperren durch Meta, TikTok & Co. offen.

Wer in den sozialen Medien Hassrede meldet oder sich gegen eine unbegründete Sperre seines Profils wehren will, rennt bei den großen Tech-Konzernen oft gegen Mauern. Dass dieses Gefühl nicht täuscht, sondern ein messbares, strukturelles Problem ist, belegt der zweite Transparenzbericht des Appeals Centre Europe. Die unabhängige, nach Artikel 21 des Digital Services Act (DSA) zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle hat für den Zeitraum von April 2025 bis März 2026 erschreckende Zahlen vorgelegt. Das Fazit ist eindeutig: Die Plattformen setzen ihre eigenen Richtlinien mangelhaft um und lassen massenhaft gefährliche Inhalte online, während sie gleichzeitig bei Kontosperrungen Transparenz verweigern.

Die Nachfrage nach einer unabhängigen Überprüfung ist in der EU deutlich gestiegen. Mittlerweile hat das Appeals Centre mehr als 30.000 Streitfälle von Bürgern und Organisationen erhalten. Allein im jüngsten Berichtszeitraum waren es 24.000 Fälle, von denen über 12.000 in die Zuständigkeit der Stelle fielen. Wie rasant das Bewusstsein der Nutzer wächst, zeigt der direkte Vergleich innerhalb des Jahres: Im März 2026 gingen neunmal so viele zulässige Beschwerden ein wie noch im April 2025. Die meisten dieser fundierten Fälle stammten aus Frankreich, gefolgt von Belgien, Italien, Spanien und Deutschland.

Alarmierend sind die Ergebnisse bei der Überprüfung von gemeldeter Hassrede, die von den Plattformen einfach online belassen wurde. In 70 Prozent der rund 1400 untersuchten Fälle, in denen das Expertenteam den Inhalt sichtete, widersprachen die Streitschlichter der Entscheidung der Betreiber und hoben diese auf. Die Plattformen ließen hasserfüllte Inhalte, die sich gegen religiöse Minderheiten, Roma, Migranten oder die LGBTQI+-Community richteten, trotz eindeutiger Verstöße im Netz. Die schlechteste Figur machte TikTok: Hier mussten sage und schreibe 83 Prozent der Entscheidungen korrigiert werden, gefolgt von Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent.

Die Praxisbeispiele verdeutlichen die Konsequenzen dieses Versagens. So blieben auf Instagram nach einem Champions-League-Spiel rassistische Kommentare online, die schwarze Fußballer entmenschlichten und mit Affen verglichen. Auf YouTube wurden antisemitische Videos prominenter Persönlichkeiten aus Polen nicht gelöscht. TikTok weigerte sich hartnäckig, ein nachweislich mit KI manipuliertes Deepfake-Video zum Ukraine-Krieg zu entfernen, obwohl es massiv gegen die Desinformationsrichtlinien verstieß.

Umgekehrt agieren die Algorithmen der Konzerne oft übereifrig an den falschen Stellen: So löschte Facebook fälschlicherweise die Aufnahmen eines tschechischen Kunstfotografen wegen angeblicher Nacktheit, obwohl die betroffenen Stellen regelkonform unkenntlich gemacht worden waren.

Ein weiteres Ärgernis bleibt die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Tech-Riesen bei Kontosperrungen. Für die Betroffenen hängen daran oft Existenzen, Erinnerungen oder wichtige Kommunikationswege. Obwohl das Appeals Centre über 5000 zulässige Anträge von Nutzern erhielt, die ihr gesperrtes Konto wiederhaben wollten, lieferten die Plattformen in weniger als 150 Fällen überhaupt das nötige Material zur Überprüfung. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle stellten sich die Konzerne stur oder behaupteten, die Daten nicht finden zu können. Die Folge waren mehr als 7000 sogenannte Standardentscheidungen, bei denen die Schiedsstelle wegen der Verweigerungshaltung der Plattformen automatisch zugunsten der Nutzer entschied.

Thomas Hughes, Chef des Appeals Centre Europe, fordert hier ein Umdenken und verweist darauf, dass EU-Bürger das kostenlose Recht haben, solche Entscheidungen unabhängig und unparteiisch prüfen zu lassen. Die Plattformen müssten nun endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die geforderten Daten liefern.

Stefan Krempl

Mittwoch, 27. Mai 2026

Übernommener Account: Oberlandesgericht stärkt Nutzerrechte bei Social-Media-Hacking

Plattformen müssen nach Cyberangriffen laut dem OLG Rostock schnell reagieren und verständlich informieren. Sonst droht ihnen auch ohne Urteil eine Kostenklatsche.

Wer Opfer eines Angriffs  von Cyberkriminellen auf seine Social-Media-Kanäle wird, erlebt oft einen digitalen Albtraum: Fremde übernehmen die Identität, sperren den legitimen Eigentümer aus und verbreiten im schlimmsten Fall rechtswidrige Inhalte. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock bringt nun rechtliche Erleichterungen für Betroffene, die sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wehren wollen (Az.: 3 W 62/25). Zugleich sendet die Entscheidung ein Signal an international agierende Plattformbetreiber, ihre Recovery- und Kommunikationsprozesse zu professionalisieren.

Der Fall: Schweigen im digitalen Walde

In dem Verfahren verlor eine in Deutschland ansässige Nutzerin durch eine feindliche Übernahme den Zugriff auf ihre Social-Media-Profile. Da sie befürchten musste, dass die Angreifer unter ihrem Namen strafbare oder haftungsrelevante Inhalte publizieren, forderte sie den Plattformbetreiber zur schnellen Hilfe auf. Die Reaktion des Tech-Konzerns war jedoch symptomatisch für die Branche: Er verschickte lediglich eine automatisierte, komplett in englischer Sprache verfasste E-Mail, die eine bloße Bearbeiternummer enthielt. Auf ein anschließendes anwaltliches Schreiben mit einer klaren Fristsetzung reagierte das Unternehmen überhaupt nicht.

Daraufhin zog die Betroffene vor Gericht, um per einstweiliger Verfügung die Wiedereinräumung ihres Zugangs zu erzwingen. Nachdem der Betreiber die Konten im Laufe des Verfahrens schließlich sperrte, erklärten beide Seiten den Rechtsstreit für erledigt. Während das Landgericht Rostock der Nutzerin noch die gesamten Verfahrenskosten aufbürden wollte, korrigierte das Oberlandesgericht diese Entscheidung nun und legte der Plattform zwei Drittel der Kosten auf.

Der Anspruch: Plattformen stehen in der Pflicht

In den Entscheidungsgründen räumt der 3. Zivilsenat mit einigen Verteidigungsstrategien der Tech-Konzerne auf. Er stellt klar, dass sich ein Anspruch auf Wiederherstellung des Zugangs direkt aus den vertraglichen Nebenpflichten gemäß § 241 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Dabei umgehen die Richter geschickt die seit Jahren geführte Diskussion über die genaue Vertragstypisierung von Social-Media-Nutzungsverträgen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt, schuldet der Betreiber demnach die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Plattform.

Da ein User nach einem Hack keinerlei technische Möglichkeit besitzt, die Sperre selbst zu überwinden, verdichtet sich diese Leistungssicherungspflicht des Anbieters im Ernstfall laut dem Beschluss zu einer konkreten Pflicht zur Unterstützung. Ferner greife hier die Schutzpflichtkomponente: Weil Angreifer die Identität des Opfers missbrauchen könnten, sind dessen höchstpersönliche Rechte und Vermögenswerte massiv bedroht.

Ein Hack ist Grund genug für Eile

Als wegweisend für die Praxis erweist sich die Positionierung des Gerichts zur Dringlichkeit. Das Landgericht hatte das Risiko der Klägerin noch als rein spekulativ abgetan. Das OLG widerspricht dem vehement: Wer ein fremdes Konto kapere, verfolge damit in der Regel keine lauteren Motive. Allein der Umstand der feindlichen Übernahme indiziere bereits ein Missbrauchsrisiko und rechtfertige den Weg des Eilrechtsschutzes, ohne dass Betroffene abwarten müssen, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Allerdings zog der Senat auch eine prozessuale Grenze. Im Eilverfahren kann nicht direkt die vollständige Rückgabe des Kontos verlangt werden, da dies die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens unzulässig vorwegnehmen würde. Zum Schutz des Nutzers reicht im ersten Schritt eine umfassende Sperrung des Profils aus, um Missbrauch zu verhindern. Wer im Antrag sofort die volle Freischaltung fordert, riskiert daher ein prozessuales Teilunterliegen und damit eine anteilige Kostentragung.

Teures Schweigen auf Englisch

Das wirtschaftlich spannendste Detail der Entscheidung betrifft die Kommunikation der Anbieter. Der Plattformbetreiber hatte sich darauf berufen, dass er das Konto intern bereits vor der Antragstellung in einen Sicherheitsmodus versetzt hatte und die Nutzerin ohnehin per Mail informiert worden sei. Das ließen die Richter nicht gelten. Eine algorithmisch generierte, englischsprachige Nachricht mit einer Ticketnummer sei für einen deutschen Verbraucher weder hinreichend verständlich noch ein verlässliches Zeichen dafür, dass das Problem zeitnah gelöst werde.

Wer als internationaler Konzern auf dem deutschen Markt agiert, muss bei sicherheitsrelevanten Vorfällen in verständlicher Landessprache kommunizieren. Lässt ein Anbieter zudem anwaltliche Fristen fruchtlos verstreichen, gibt er dem Nutzer damit berechtigten Anlass zur Klage. Er muss folglich auch für die Gerichtskosten aufkommen, selbst wenn er im Hintergrund bereits Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Für Betroffene wird der Gang vor Gericht damit dem IT-Rechtler Jens Ferner zufolge spürbar risikoärmer, während der Druck auf die Rechtsabteilungen der sozialen Netzwerke wächst.

Stefan Krempl

Dienstag, 12. Mai 2026

ZDF-Reform: Bündnis fordert „Öffentliches Geld, öffentliches Gut“

Zivilgesellschaftliche Organisationen verlangen freie Lizenzen für Dokumentationen, ein Ende der Löschfristen und mehr Präsenz in dezentralen Netzwerken.

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen steht an einer digitalen Weggabelung. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens für die neuen Digitalkonzepte von ZDF, 3sat und phoenix – rechtlich als Telemedienänderungskonzepte bezeichnet – hat sich nun ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zu Wort gemeldet. Die Organisationen D64, Agora Digitale Transformation, der NABU sowie Wikimedia Deutschland und der ehemalige ZDF-Verwaltungsrat Leonhard Dobusch bewerten die Pläne in einer gemeinsamen Stellungnahme grundsätzlich positiv. Zugleich mahnen sie aber an vielen Stellen mehr Konsequenz und einen radikaleren Abschied von veralteten Strukturen an.

Ein Kritikpunkt ist der Umgang mit den rechtlichen Schranken der analogen Ära. Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64 und Mitglied des ZDF-Fernsehrats, findet deutliche Worte für die aktuellen Rahmenbedingungen: Der Gesetzgeber müsse die „Zombies einer analogen Medienlandschaft“ endlich zu Grabe tragen. Damit meint er vor allem das Verbot der Presseähnlichkeit und die künstliche Befristung der Verweildauern in den Mediatheken. Diese Regelungen seien nicht mehr zeitgemäß und angesichts der grassierenden Desinformation sogar gefährlich für den demokratischen Diskurs. Dass hochwertige, öffentlich finanzierte Informationen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden müssen, stelle einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber globalen Streaming-Giganten dar und widerspreche dem Interesse der Beitragszahlenden.

Das Bündnis stützt sich dabei auch auf aktuelle Forschungsergebnisse. Eine Studie der European Broadcasting Union (EBU) aus dem Jahr 2025 belegt, dass starke öffentlich-rechtliche Online-Angebote den privaten Zeitungsverlagen keineswegs schaden. Im Gegenteil: Sie würden als Teil einer seriösen Medienöffentlichkeit die private Konkurrenz sogar stärken. Das starre Festhalten am Textverbot für ARD und ZDF schwäche so lediglich das gesamte deutschsprachige Informationsökosystem.

In der technischen Umsetzung begrüßen die Unterzeichner zwar die engere Kooperation zwischen ZDF, ARD und Deutschlandradio im Projekt „Streaming OS“; sie fordern aber eine deutlich tiefere Integration. Ein gemeinsamer Login dürfe nicht nur der Bequemlichkeit dienen, sondern müsse senderübergreifende, datensparsame Profile ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem sogenannten Geoblocking: Wer seine Rundfunkbeitragsnummer hinterlegt, sollte nach Vorstellungen des Zusammenschlusses auch im Ausland uneingeschränkten Zugriff auf die Inhalte haben.

Ein weiterer Kernpunkt der Stellungnahme ist die Forderung nach „Öffentlichem Geld für öffentliches Gut“. Die Organisationen dringen darauf, Nachrichtenformate und Dokumentationen grundsätzlich unter freie Lizenzen zu stellen. Dies würde nicht nur die rechtssichere Nutzung in Schulen, Universitäten oder auf Wikipedia ermöglichen , sondern auch das Problem der Depublizierung entschärfen: Frei lizenzierte Inhalte könnten von privaten Initiativen dauerhaft gesichert werden, selbst wenn das ZDF sie aus regulatorischen Gründen von den eigenen Plattformen entfernen muss.

Auch im Bereich der sozialen Medien fordern die Experten ein Umdenken. Zwar begrüßen sie den Rückzug des ZDF von der Plattform X ausdrücklich. Doch die Abhängigkeit von kommerziellen Big-Tech-Konzernen ist ihnen ein Dorn im Auge. Das ZDF sollte sich daher verpflichten, keine Inhalte exklusiv für kommerzielle Plattformen zu produzieren. Stattdessen müsse das Engagement auf dezentralen, offenen Netzwerken wie Mastodon, PeerTube oder Bluesky massiv ausgebaut werden. Neue Dialogplattformen müssten von vornherein vollständig kompatibel mit offenen Standards wie ActivityPub oder dem AT Protocol sein, um eine echte Teilhabe ohne kommerzielle Lock-In-Effekte zu garantieren.

Ferner weist das Bündnis auf die wachsende Bedeutung der Archive für die Ära der Künstlichen Intelligenz hin. Die kuratierten Datenschätze des ZDF seien von immensem Wert für das Training von KI-Modellen. Hier brauche es jedoch klare Strategien, um eine „Tragik der Allmende“ zu verhindern: Wohlhabende Tech-Konzerne dürften die öffentlich finanzierte Infrastruktur nicht ohne angemessene Entschädigung nutzen. Dagegen müsse der freie Zugriff für Forschung und Zivilgesellschaft gewahrt bleiben.

Stefan Krempl