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Montag, 27. Juli 2026

Gebäudemodernisierung: Steinmeier winkt umstrittenes Gesetz durch

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und Klagedrohung der Umwelthilfe unterzeichnet der Bundespräsident das Gebäudemodernisierungsgsetz. Der Streit wandert nach Karlsruhe.

Das hochumstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz hat seine allerletzte formale Hürde genommen. Wie das Bundespräsidialamt Table.Briefings verriet, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Normenwerk unterzeichnet. Damit kann es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt planmäßig in Kraft treten. Die weitreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die in den vergangenen Wochen von Juristen und Umweltverbänden vorgebracht wurden, teilte das Staatsoberhaupt so ausdrücklich nicht. Mit seiner Unterschrift ist der politische Streit über das Gesetz aber keineswegs beigelegt: Er verlagert sich nun von der parlamentarischen Bühne vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Entscheidung des Bundespräsidenten ging eine Debatte über das formelle Zustandekommen des Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren voraus. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Prozedere im Bundesrat. Die Bundesregierung stufte das Vorhaben als bloßes Einspruchsgesetz ein, bei dem eine ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht zwingend erforderlich ist. Der Bundesrat verzichtete folglich darauf, einen Vermittlungsantrag zu stellen.

Ein juristisches Kurzgutachten des Rechtsanwalts Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt indes zu einem grundlegend anderen Ergebnis. Demnach leidet das Gesetz an einem schwerwiegenden Verfahrensfehler, der zur formellen Verfassungswidrigkeit des gesamten Werkes führen könnte.

Im Zentrum der Argumentation des Experten steht die neu eingefügte Regelung in Paragraf 88a des Gesetzes. Diese Bestimmung ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, per Rechtsverordnung eine Prüfungsordnung für Qualifikationschecks in der Energieberatung zu erlassen – und zwar ausdrücklich ohne die Zustimmung des Bundesrates einzuholen. Klinger weist darauf hin, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsverordnung dann der Zustimmung der Länder bedarf, wenn sie auf Gesetzen basiert, die von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

Da das Gebäudemodernisierungsgesetz unzweifelhaft zahlreiche Bestimmungen enthält, die von den Ländern in eigener Regie vollzogen werden, greift laut dem Gutachten nach der verfassungsgerichtlichen Einheitsthese die Pflicht zur Zustimmung. Wenn ein Bundesgesetz eine Verordnungsermächtigung enthält, die diese Zustimmung der Länder umgehe, bedürfe die gesetzliche Ermächtigung selbst zwingend der Zustimmung des Bundesrates. Da diese im Gesetzgebungsverfahren unterblieb, erfasse der Makel der Verfassungswidrigkeit das gesamte Artikelgesetz.

Neben den verfahrensrechtlichen Einwänden entzündet sich scharfe Kritik an den inhaltlichen Vorgaben der Neuregelung. Mehrere Umweltjuristen beurteilen das Gesetz als inhaltlich verfassungswidrig, da es die verbindlichen deutschen Klimaziele untergrabe und so eklatant gegen den historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoße. Durch die Abschwächung bisheriger Pflichten im Wärmesektor verletze der Gesetzgeber seine Schutzpflichten gegenüber den Freiheitsrechten künftiger Generationen.

DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz stellte klar, dass die Vereinigung sowohl das Zustandekommen als auch den Inhalt des Regelwerks für unvereinbar mit dem Grundgesetz halte. Die Umwelthilfe hat angekündigt, die juristischen Bedenken umgehend in Karlsruhe einzureichen. Das Urteil der Verfassungsrichter wird mit Spannung erwartet, da es grundlegende Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Klimaschutzrecht berührt.

Stefan Krempl

Samstag, 18. Juli 2026

Australien plant weltweit erstes Gesetz für grüne Rechenzentren

Der australische Premierminister Albanese kündigt strenge Umwelt- und Urheberrechtsauflagen für Künstliche Intelligenz an. Großprojekte müssen eigenen Strom erzeugen.


Während die USA und Europa zunehmend mit dem enormen Ressourcenhunger und den gesellschaftlichen Folgen der Künstlichen Intelligenz ringen, prescht Australien mit einem weltweit einmaligen Gesetzesvorhaben vor. Die Regierung unter Premierminister Anthony Albanese will den rasant wachsenden Sektor in geordnete Bahnen lenken und hat ein umfassendes Regelwerk angekündigt.


Kern der skizierten „Australian Standards for AI“ ist eine strikte Kopplung des digitalen Booms an den Klimaschutz und die Wahrung von Urheberrechten. Damit reagiert das Land auf das enorme Interesse globaler Tech-Konzerne, die in den vergangenen Monaten verstärkt Niederlassungen und Investitionen auf dem Kontinent angekündigt haben. Australien lockt die Branche vor allem durch seine geografische Größe und das enorme Potenzial an erneuerbaren Energien. Doch die Politik will den Wildwuchs stoppen, bevor er die nationale Infrastruktur gefährdet.

Das geplante Regelwerk soll vor allem dort eingreifen, wo der Betrieb von KI die größten physischen Spuren hinterlässt: beim Energie- und Wasserverbrauch. Große Rechenzentren, die für das Training und den Betrieb von KI-Modellen unerlässlich sind, sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, so viel sauberen Strom selbst zu erzeugen, wie sie verbrauchen. Die Betreiber müssten so die Kosten für den Netzanlass vollständig selbst tragen, um zu verhindern, dass die Strompreise für die normale Bevölkerung steigen.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Rechenzentren in Phasen hoher Netzbelastung ihre Leistung drosseln müssen, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Auch beim Wasserverbrauch zur Kühlung der Serverfarmen werden den Unternehmen strenge Effizienzauflagen gemacht. Um eine Zersiedelung zu verhindern und lokale Gemeinschaften zu schützen, will die Bundesregierung in Canberra eng mit den Bundesstaaten und Territorien zusammenarbeiten, damit neue Standorte nur in dafür geeigneten Regionen entstehen.

Neben den ökologischen Leitplanken nimmt die australische Regierung auch den Schutz von Kulturschaffenden und Medienunternehmen in den Fokus. Kreative wie Autoren, Musiker, Journalisten und bildende Künstler sollen die volle Kontrolle über den Wert und den Preis ihrer Werke behalten, wenn diese für das Training von KI-Systemen genutzt werden. Premierminister Anthony Albanese hebt hervor, dass jede Nutzung ohne die explizite Kontrolle und Zustimmung der Urheber schlicht Diebstahl sei. Bisher habe kein Land weltweit diese Herausforderung zufriedenstellend gelöst, weshalb Australien nun vorangehen wolle.

Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass immaterielles Eigentum nicht zugunsten internationaler Tech-Giganten ausgebeutet wird. In den kommenden Wochen will die Regierung weitere Prioritäten für die Verbrauchersicherheit im KI-Bereich vorstellen, wobei das kürzlich gegründete KI-Sicherheitsinstitut eine zentrale Rolle spielen dürfte.

Die Umsetzung der ehrgeizigen Pläne hat bereits begonnen. Ab sofort wird ein neues „Office of AI“ direkt im Ministerium des Premierministers die Implementierung der Standards auf nationaler Ebene koordinieren und beschleunigen. Der Zeitplan ist ambitioniert, denn bereits im August soll das Konzept im nationalen Kabinett beraten werden, gefolgt von der Einbringung der entsprechenden Gesetzgebung Anfang des kommenden Jahres.

Die Regierung verspricht sich von klaren Vorgaben nicht nur den Schutz von Umwelt und Kultur, sondern auch mehr Planungssicherheit für Investoren, Für den zuständigen Industrieminister Tim Ayres und den Digitalstaatssekretär Andrew Charlton geht es bei dem Vorhaben um nichts Geringeres als die technologische Souveränität des Landes. Das Ziel sei ein nachhaltiges, inklusives Wachstum, bei dem die Gewinne der technologischen Entwicklung der gesamten Gemeinschaft zugutekommen und nicht auf Kosten der Lebensqualität der Australier gehen.

Stefan Krempl

Dienstag, 2. Juni 2026

KI-Boom in der EU: Tech-Riesen müssen Abwärme nutzen und Ökostrom finanzieren

EU-Energiekommissar Dan Jørgensen fordert strikte Nachhaltigkeit von Rechenzentren. Sonst drohten steigende Strompreise und gesellschaftlicher Widerstand.

Der weltweite Boom der Künstlichen Intelligenz stellt die EU vor ein Dilemma. Einerseits will und muss die Staatengemeinschaft technologisch den Anschluss an die USA und China halten. Andererseits droht der immense Energiehunger der dafür notwendigen Rechenzentren die ambitionierten Klimaziele zu torpedieren. In einem Interview mit Politico hat EU-Energiekommissar Dan Jørgensen nun klargestellt, dass Tech-Konzerne in Europa willkommen seien. Sie müssten sich aber bedingungslos den europäischen Energie-, Klima- und Umweltzielen unterordnen. Ein reines Abgreifen von Marktanteilen ohne ökologische Gegenleistung werde es nicht geben. Nachhaltigkeit müsse von den Betreibern als geschäftlicher Vorteil und nicht als Bürde verstanden werden, forderte der dänische Politiker.

Die Dimensionen der Herausforderung sind gewaltig. Der Ausbau von KI-Modellen wie ChatGPT, Claude oder dem chinesischen Doubau von ByteDance erfordert eine Infrastruktur von bisher ungeahntem Ausmaß. Jørgensen prognostiziert, dass sich der Energieverbrauch von Rechenzentren in Europa im kommenden Jahrzehnt verdoppeln, wenn nicht sogar noch stärker erhöhen könnte. Diese Entwicklung trifft die EU in einer kritischen Phase. Die Kommission kämpft bereits damit, genügend sauberen Strom bereitzustellen, um die Industrie, den Verkehrssektor und die Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas auf Strom umzustellen. Der zusätzliche, massive Strombedarf der Tech-Giganten verschärft diese ohnehin angespannte Situation drastisch und droht die Netze zu überlasten.

Besonders im Fokus der Kritik steht die bisherige Verschwendung von Ressourcen. Die Rechenwerke der Serverfarmen erzeugen gewaltige Mengen an heißer Luft, die derzeit meist ungenutzt in die Atmosphäre geblasen wird. Gleichzeitig werden Unmengen an Wasser für die Kühlung verbraucht. Jørgensen nannte in diesem Zusammenhang konkrete Zahlen, um das Ausmaß der Ineffizienz zu verdeutlichen: Würde man europaweit nur die Hälfte der derzeit ungenutzten Abwärme aus Rechenzentren konsequent in Fernwärmenetze einspeisen, könnten damit auf einen Schlag vier Millionen europäische Haushalte beheizt werden. Dass diese Potenziale brachliegen, bezeichnete der Kommissar als inakzeptabel. Die Betreiber müssten endlich tragfähige Konzepte zur Abwärmenutzung vorlegen und umsetzen, um einen echten Beitrag zur lokalen Wärmeversorgung zu leisten.

Wie real die Gefahren für die Verbraucher und die Infrastruktur sind, zeigt das Beispiel Irland. Das Land hat sich frühzeitig als europäischer Knotenpunkt für Tech-Riesen wie Amazon, Microsoft und Google positioniert. Inzwischen verbrauchen Rechenzentren dort mehr als 20 Prozent des gesamten Stroms – der weltweit höchste Pro-Kopf-Anteil. Ein aktueller Bericht von Umweltorganisationen warnt bereits vor den wirtschaftlichen Folgen: Der ungebremste Boom habe die Kosten für die Stromrechnungen privater Haushalte spürbar in die Höhe getrieben. Jørgensen warnte eindringlich vor einer solchen Entwicklung auf europäischer Ebene. Sollte die Expansion der Tech-Branche zu steigenden Energiepreisen für die Bürger oder zu höheren CO2-Emissionen führen, drohe ein massiver politischer und gesellschaftlicher Widerstand gegen die Technologiekonzerne.

Um die Ansiedlung sauberer zu steuern, arbeitet die Kommission derzeit an einem Nachhaltigkeitszertifikat für Rechenzentren. Dieses Label soll Anlagen auf Basis ihrer Energieeffizienz, dem Wasserverbrauch und der Wiederverwendung von Abwärme bewerten. Der erste Verordnungsentwurf stieß aber auf heftige Kritik von Industrie und Mitgliedstaaten, da er erneuerbare Energien bevorzugte und die Kernkraft ausschloss. Jørgensen signalisiert hier Kompromissbereitschaft. Er hebt hervor, dass die Kommission das Prinzip der Technologieneutralität wahre. Im Transformationsprozess erwarte sie von den Unternehmen die Unterstützung sowohl durch erneuerbare Energien als auch durch Kernkraft. Dass strengere Umweltregeln Investitionen abschrecken könnten, wies er zurück: Europas Green Deal und die KI-Ambitionen seien keineswegs unvereinbar.

Ein weiteres Problem ist der akute Mangel an verlässlichen Daten. Bislang tappt die Kommission weitgehend im Dunkeln, was den tatsächlichen Energieverbrauch der Branche angeht. Obwohl EU-Regeln die Betreiber zur Offenlegung ihrer Effizienzdaten verpflichten, kamen dieser Pflicht laut internen Berichten bislang nur magere 36 Prozent der Rechenzentren nach. Jørgensen fordert daher mehr Transparenz von den Tech-Unternehmen. Es liege auch in deren eigenem Interesse zu beweisen, dass sie Teil der Lösung der Energiewende sein können und nicht nur als zusätzliches Problem wahrgenommen werden.

Ob die Konzerne künftig direkt für den Ausbau und die Finanzierung der von ihnen beanspruchten Energienetze zur Kasse gebeten werden, überlässt die Kommission den nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten, sieht die riesigen Energieverbraucher jedoch in der Pflicht, als Treiber des Marktes den grünen Wandel aktiv mitzufinanzieren.

Stefan Krempl

Donnerstag, 5. März 2026

90-Prozent-Ziel steht: EU macht Ernst beim Klimaschutz für 2040

Der EU-Rat hat das neue Zwischenziel für 2040 offiziell besiegelt und setzt damit einen verbindlichen Fahrplan für die Wirtschaft und die Energiewende.

Der EU-Ministerrat hat am Donnerstag eine weitreichende Entscheidung für die Zukunft des Kontinents getroffen und das geänderte Europäische Klimagesetz förmlich angenommen. Damit ist das ehrgeizige Zwischenziel für das Jahr 2040 nun rechtlich bindend: Die Netto-Treibhausgasemissionen der Europäischen Union müssen bis dahin um satte 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken. Dieser Beschluss dient als entscheidender Wegweiser auf dem Pfad zur vollständigen Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 und soll der Industrie sowie privaten Investoren die nötige Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahrzehnte geben.

Ein zentraler Pfeiler der neuen Gesetzgebung ist die Balance zwischen strengen Vorgaben und wirtschaftlicher Machbarkeit. Um das Ziel für 2040 auf eine sowohl ambitionierte als auch kosteneffiziente Weise zu erreichen, erlaubt die EU ab 2036 eine begrenzte Flexibilität. Hochwertige internationale Gutschriften können genutzt werden, um bis zu fünf Prozent der Nettoemissionen von 1990 auszugleichen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass mindestens 85 Prozent der Einsparungen durch echte Reduktionsmaßnahmen innerhalb der Mitgliedstaaten erzielt werden müssen. Diese Gutschriften sind jedoch an harte Bedingungen geknüpft: Sie müssen im Einklang mit dem Pariser Abkommen stehen und auf nachweisbaren Klimaschutzprojekten in Partnerländern basieren.

Die Reform bringt eine wichtige zeitliche Entlastung für Bürger sowie Unternehmen mit sich. Die Einführung des neuen Emissionshandels für die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude wurde um ein Jahr verschoben und soll nun erst im Jahr 2028 starten. Diese Atempause soll den Übergang sozial gerechter gestalten und die Akzeptanz für die notwendigen Veränderungen in der Heizungs- und Verkehrspolitik erhöhen. Parallel dazu rückt die technologische Innovation stärker in den Fokus. Das Gesetz sieht vor, dass die Kommission bei künftigen Vorschlägen verstärkt auf dauerhafte CO2-Entnahmen setzt. Dabei geht es um technische Verfahren, die Kohlendioxid aktiv aus der Atmosphäre filtern und dauerhaft speichern, um schwer vermeidbare Restemissionen der Industrie auszugleichen.

Hinter den Kulissen wird das Klimagesetz künftig engmaschig überwacht. Alle zwei Jahre ist eine Überprüfung vorgesehen, bei der die Europäische Kommission die Fortschritte auf Basis wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen bewertet. Dabei spielen Faktoren wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Entwicklung der Energiepreise und die Erschwinglichkeit der Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Sollte sich zeigen, dass der Wohlstand oder die industrielle Basis gefährdet sind, kann die Kommission zusätzliche Maßnahmen vorschlagen oder die Gesetzgebung nachjustieren. Dies soll sicherstellen, dass der grüne Wandel nicht zu einer Deindustrialisierung führt, sondern als Motor für neue Technologien dient.

Politische Akteure bewerten den Beschluss als historischen Meilenstein. Während die zyprische Umweltministerin Maria Panayiotou die Signalwirkung für globale Investoren hervorhebt, betont Bundesumweltminister Carsten Schneider den strategischen Sicherheitsgewinn. Er verweist darauf, dass die Abkehr von fossilen Brennstoffen Deutschland und Europa unabhängiger von teuren Importen macht. Anstatt Milliarden für Öl und Gas an Drittstaaten zu zahlen, fließe das Kapital künftig in die heimische Wertschöpfung und die Schaffung moderner Arbeitsplätze. Da auch globale Schwergewichte wie China und Indien massiv in erneuerbare Energien investieren, sieht die Bundesregierung im neuen EU-Ziel keinen Alleingang, sondern eine notwendige Positionierung im globalen Wettbewerb um die Technologien der Zukunft. Die neue Verordnung tritt bereits 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Mittwoch, 25. Februar 2026

Rolle rückwärts im Heizungskeller: Experten zerpflücken neues Modernisierungsgesetz

Schwarz-Rot beerdigt das „Habeck-Gesetz“ – doch Wissenschaft, Verbände und Opposition warnen vor einer kostspieligen Sackgasse für Mieter und das Klima.

Gestern Abend präsentierten die Spitzen der Koalition aus Union und SPD die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das im Sommer 2026 in Kraft treten soll. Die Kernbotschaft der Bundesregierung: Das umstrittene Heizungsgesetz wird abgeschafft. Konkret bedeutet das das Ende der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Stattdessen setzt die Politik auf „Freiheit statt Verbote“ und erlaubt den uneingeschränkten Neueinbau von Gas- und Ölheizungen. Einzige Hürde ist eine sogenannte „Bio-Treppe“: Ab 2029 müssen diese Anlagen zu mindestens 10 Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden, wobei dieser Anteil bis 2040 stufenweise ansteigen soll. Parallel dazu wird eine Grüngas- und Grünölquote für Lieferanten eingeführt, die 2028 bei lediglich einem Prozent startet.

Die wissenschaftliche Reaktion auf diese Pläne gleicht einem vernichtenden Urteil. Stefan Thomas vom Wuppertal Institut warnt, dass Deutschland mit der Abschaffung der bisherigen Vorgaben sehenden Auges gegen nationale und europäische Klimaziele sowie geltendes EU-Recht verstößt. Laut Berechnungen des Öko-Instituts reißt das Vorhaben eine massive Klimalücke: Während das alte Gesetz bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO₂ eingespart hätte, bringen die neuen Quoten im selben Zeitraum lediglich zwei Millionen Tonnen Entlastung. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der Grünen, unterstreicht dies und warnt vor einer fortwährenden Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und autokratischen Staaten.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die „Kostenfalle“ für Verbraucher. Martin Pehnt vom ifeu betont, dass die scheinbar günstigen Investitionskosten für Gasthermen trügerisch seien. Durch den EU-Emissionshandel und die Knappheit von Biomasse und Wasserstoff würden die Betriebskosten fossiler Heizungen massiv steigen. Julia Bläsius von Agora Energiewende Deutschland sieht in den Vorschlägen eine Gefahr für Haushalte mit kleinem Geldbeutel. Sie fordert eine schnelle Festlegung der weiteren Stufen der „Biotreppe“, um künftige Preisentwicklungen transparent zu machen. Grüne Gase seien ein rares Gut, das in der Industrie dringender gebraucht werde und deren Preis absehbar explodieren dürfte – ein Umstand, den Taher Saleh als „Geschenk an die Gaslobby“ bezeichnet.

Besonders düster fällt die Prognose für Mieter aus. Da Vermieter oft nach den geringsten Anschaffungskosten entscheiden, könnten sie weiterhin billige Gasheizungen installieren, während die Mietenden die daraus resultierenden hohen Brennstoffpreise tragen müssen. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von einem „klimapolitischen Wortbruch“ und sieht Millionen Haushalte an eine auslaufende Infrastruktur gefesselt. Julia Bläsius mahnt deshalb einen wirksamen Mieterschutz und attraktivere Strompreise für Wärmepumpen an, um Fehlinvestitionen zu verhindern.

Auch die Industrie übt scharfe Kritik. Wolfgang Weber vom ZVEI bemängelt, dass das GMG keine Modernisierung, sondern eine Verkomplizierung darstelle. Statt Verlässlichkeit für Hersteller und Handwerk zu schaffen, produziere die Regierung durch die neuen Quoten zusätzliche Unsicherheit und konterkariere den CO₂-Preis als zentrales Steuerungselement. Während die Wärmeplanung für kleine Kommunen zwar vereinfacht wird, entfällt gleichzeitig die Beratungspflicht beim Heizungskauf. Karen Pittel vom ifo Institut bemängelt zudem das Fehlen jeglicher Folgenabschätzung. Es bleibe unklar, wie die notwendigen Mengen an Biogas nachhaltig beschafft werden sollen, ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen.

Insgesamt fordern Experten wie Bläsius einen automatischen „Rückfallmechanismus“ bis 2030, sollte der Gebäudesektor seine Ziele verfehlen. Ohne solche Korrekturen, so der Tenor der Kritik, bleibe das Modernisierungsgesetz ein Etikettenschwindel, der den Klimaschutz und die soziale Gerechtigkeit gleichermaßen gefährdet.