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Dienstag, 25. August 2026

Studie zum AI Act: Wie viel KI-Wissen Beschäftigte wirklich brauchen

Forscher der Denkfabrik Interface fordern einen Drei-Stufen-Rahmen für KI-Kompetenz in Unternehmen, um Schwächen in der KI-Verordnung zu beheben.

Seit Februar 2025 stellt der AI Act Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen vor eine neue gesetzliche Pflicht: Sie müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitenden sicherstellen. Was auf den ersten Blick wie eine vernünftige Richtlinie klingt, sorgt in der Praxis teils für Orientierungslosigkeit. Weder im Gesetzestext noch in den begleitenden Leitlinien der EU-Kommission ist klar definiert, was genau als ausreichend gilt. Viele Firmen schulen inzwischen ihre Belegschaften bereits in der Nutzung von generativer KI. Doch diese Trainings konzentrieren sich meist auf Produktivitätsgewinne und effizienteres Prompting. Das eigentliche Ziel der europäischen Regulierung – das Erkennen von Systemfehlern, Verzerrungen und rechtlichen Risiken – bleibt oft auf der Strecke.

Eine aktuelle Studie der Denkfabrik Interface adressiert diesen blinden Fleck der KI-Verordnung. Die Autorinnen Siddhi Pal und Catherine Schneider haben gemeinsam mit der Ökonomin und KI-Arbeitsexpertin Lucia Velasco einen konkreten, sektorübergreifenden Rahmen erarbeitet. Dieser soll Politik und Verwaltung dabei unterstützen, Artikel 4 der Verordnung praxistauglich auszugestalten. Anstatt starr nach Jobtiteln, Hierarchieebenen oder technischem Vorwissen zu unterscheiden, schlagen die Autorinnen eine Aufteilung nach der tatsächlichen Interaktionsintensität und dem jeweiligen Risikoprofil vor.

Das Herzstück des Papiers bildet ein dreistufiges Rollenmodell, das Anforderungen an das KI-Verständnis kumulativ strukturiert. Die unterste Ebene, bezeichnet als L0 oder Baseline, richtet sich an alle Personen, die im Verantwortungsbereich einer Organisation tätig sind, einschließlich externer Dienstleister und Vertragspartner. Hier geht es um ein grundlegendes Verständnis dafür, was KI ist und was nicht, welche Systeme in der Einrihtung eingesetzt werden und welche allgemeinen Risiken wie Falschinformationen oder Datenschutzverstöße existieren. Als Vorbild dient das finnische Bildungsmodell Elements of AI, das breiten Bevölkerungsschichten ein solides Basiswissen vermittelt.

Die zweite Stufe, L1 oder Operational, betrifft Beschäftigte, die im Arbeitsalltag gezielt KI-Systeme verwenden – etwa im Marketing oder zur Textverarbeitung. Sie müssen nicht nur die Fähigkeiten, sondern vor allem die Grenzen und typischen Fehlermodi der Werkzeuge kennen. Dazu gehört die Fähigkeit, Ausgaben kritisch zu hinterfragen, Urheberrechte zu wahren und zu wissen, wann ein Ergebnis an Experten eskaliert werden muss.

Die höchste Stufe, L2 oder Oversight, richtet sich an Personen, die für den Betrieb oder die Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen verantwortlich sind. Hierunter fallen Anwendungen bei der Personalauswahl, der Kreditwürdigkeitsprüfung oder in der Polizeiarbeit. In diesem Bereich verlangt das Modell ein tiefes, dokumentiertes Systemwissen, um Fehlfunktionen, Leistungseinbußen oder Diskriminierungen frühzeitig zu erkennen und im Notfall manuell einzugreifen.

Die Autorinnen weisen darauf hin, dass Unternehmensschulungen derzeit meist am eigentlichen Gesetzeszweck vorbeigehen. Während der Markt voll von ungeprüften Schulungsangeboten ist, fehlt es an wissenschaftlich validierten Messinstrumenten, die tatsächlich belegen, ob ein Training das Verständnis verbessert hat. Das Papier warnt daher ausdrücklich davor, voreilig Zertifikate oder Qualifikationsnachweise einzuführen. Ohne verlässliche Kriterien würde eine Zertifizierung lediglich zu einem reinen Formalismus verkommen, der zwar Aufwand erzeugt, aber keine tatsächliche Sicherheit bietet.

Stattdessen fordern die Verfasserinnen die politischen Entscheidungsträger auf, gemeinsam mit der Industrie und der Wissenschaft standardisierte Evaluierungsmethoden zu entwickeln. Der internationale Vergleich zeigt, dass andere Regionen zwar Bildungsinitiativen fördern, die EU jedoch der weltweit einzige Rechtsraum mit einer verbindlichen Pflicht zur KI-Kompetenz am Arbeitsplatz ist. Mit ihrem Stufenmodell liefert der Think Tank einen pragmatischen Leitfaden, der den AI Act von einer vagen Rechtsvorschrift in einen messbaren, zukunftsfähigen Standard für die europäische Arbeitswelt übersetzen kann.

Stefan Krempl

Freitag, 21. August 2026

KI-Investitionen: Australiens harter Kurs gegen die US-Tech-Giganten

Canberra knüpft die Ansiedlung von Rechenzentren an strikte Bedingungen für Energie, Wasser und Souveränität, um nicht zum Datenlieferanten zu verkommen.

Australien wählt im globalen Wettlauf um die Zukunft der Künstlichen Intelligenz einen eigenwilligen und selbstbewussten Sonderweg. Viele Regierungen weltweit versuchen, Investitionen von US-Tech-Giganten wie Microsoft, Google und Anthropic um jeden Preis anzulocken. Canberra setze dagegen auf ein klares Prinzip, schreibt Politico: Investitionen ja, aber nur zu den Bedingungen des Landes.

Die australische Regierung unter Premierminister Anthony Albanese verfolgt laut dem Bericht eine pragmatische Strategie. Tech-Konzerne erhalten zwar Zugang zum Markt, müssen im Gegenzug aber konkrete Gegenleistungen erbringen. Wer Rechenzentren errichten will, muss diese mit sauberer Energie betreiben, den Wasserverbrauch offenlegen, lokale Ausbildungen fördern sowie heimischen Forschern und Startups Rechenkapazitäten zur Verfügung stellen.

Dieser Kurs kommt nicht von ungefähr. Die Verantwortlichen haben die heftigen Kontroversen in den USA genau analysiert. Dort stehen mittlerweile über 4000 Rechenzentren, die bei Anwohnern und Umweltverbänden massive Gegenreaktionen auslösten. Angestachelt durch den Erfolg der landesweit durchgesetzten Jugendschutz-Regeln für soziale Medien agiert Albanese nun mit neu gewonnenem Selbstbewusstsein. Der Premierminister sieht sein Land in einem Wettlauf gegen die Zeit: Die Politik in Down Under müsse jetzt handeln, um die gesellschaftliche Akzeptanz von KI zu gestalten und Rahmenbedingungen festzulegen. Das Ziel ist ein umfassendes KI-Gesetz bis Anfang 2027.

Dabei geht es nicht nur um Regulierungsfantasien, sondern um ökonomische und soziale Interessen. Die Regierung will verhindern, dass der gewaltige Energiehunger der Serverfarmen die Strompreise für Privathaushalte in die Höhe treibt. Zudem soll Australien nicht bloß als digitaler Rohstofflieferant enden. Ein starkes soziales Fundament für KI verschaffe der Politik den nötigen Spielraum, um die durch KI beschleunigten Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt abzufedern.

Der australische Markt ist für globale Konzerne attraktiv: Die rund 28 Millionen Bürger gelten als technologieaffin, das Land bietet riesige Flächen. Angesichts rechtlicher Unsicherheiten in den USA und strenger Vorgaben in Europa suchen Tech-Firmen dringend nach Standorten für Modelltraining und Expansion. Doch die Bevölkerung bremst den Hype. Laut einer aktuellen Umfrage von JWS Research sprechen sich zwei Drittel der Australier für einen vorsichtigen KI-Kurs aus – selbst wenn dadurch Chancen verpasst werden sollten. Die Sorge vor steigenden Nebenkosten und Umweltauswirkungen steht dabei im Vordergrund.

Die Politik nimmt diese Ängste ernst. In Südaustralien wurde eine Sonderkommission zu den Auswirkungen von KI eingesetzt. Gleichzeitig zeigen Akteure aus der Wirtschaft innovative Ansätze: Der Bergbaukonzern Fortescue baut ein netzunabhängiges Öko-Stromnetz mit 2,3 Gigawatt Leistung in Westaustralien. Rechenzentren müssen auf eigenen Beinen stehen und grüne Energie nutzen, um das öffentliche Netz nicht zu belasten.

Der Staatssekretär für digitale Wirtschaft, Andrew Charlton, warnt eindringlich vor Passivität. Wenn Australien nur Grundstücke und Energie stelle, während ausländische Konzerne das geistige Eigentum, die Modelle und die Kundenbeziehungen kontrollierten, fließe der Großteil der Wertschöpfung ins Ausland. Australien drohe dann, dauerhaft Wissen und Intelligenz importieren zu müssen. Aus den Erfahrungen des historischen Rohstoffbooms hat der Kontinent gelernt: Zwar brachte der Export von Minenprodukten Wohlstand, doch verharrte das Land mangels eigener Veredelung am unteren Ende der Wertschöpfungskette.

Bei KI existiert ein solches Monopol auf Rohstoffe nicht. Deshalb setzt Canberra darauf, in der gesamten Wertschöpfungskette mitzumischen. Ziel ist eine digitale Souveränität über den gesamten Stack hinweg – von den Rechenzentren über das Modelltraining bis hin zu den Anwendungen. Auf diese Weise werden Rechenzentren zu einem zentralen Element der Industrie-, Sicherheits- und Energiepolitik. Mit einem neuen KI-Amt auf Bundesebene und klaren Leitlinien in den Bundesstaaten soll Investoren ein schneller, aber strikt regulierter Rahmen geboten werden. Australien beweist damit: Tempo und klare Regeln müssen kein Widerspruch sein.

Stefan Krempl

Sonntag, 2. August 2026

AI Act: Neue KI-Transparenzregeln starten unter Personalsorgen der Aufsicht

Ab dem heutigen Sonntag gelten in der EU strikte Transparenz- und Kontrollpflichten für Künstliche Intelligenz. Die Wirtschaft warnt vor ungeklärten Standardfragen, die EU-Kommission rüstet personell nach.


Mit dem heutigen 2. August greift die nächste Stufe der KI-Verordnung der EU. Die Transparenzvorgaben aus Artikel 50 des AI Act treten in Kraft und nehmen Unternehmen sämtlicher Branchen in die Pflicht. Nutzer müssen ab sofort eindeutig informiert werden, wenn sie mit einem Chatbot oder einem KI-gestützten Sprachassistenten interagieren. Ebenso gelten strenge Ausweis- und Kennzeichnungspflichten für Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz erzeugt oder nachträglich generiert wurden. Befürworter sehen in den Regeln einen Meilenstein für das Nutzervertrauen. Die Digitalwirtschaft kritisiert dagegen vor allem die hektische Vorbereitung durch die europäischen Institutionen.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft bezeichnet die Veröffentlichung der finalen Leitlinien durch die EU-Kommission lediglich 13 Tage vor dem Stichtag als Fehlstart mit Ansage. Trotz der kurzfristig vorgelegten Orientierungshilfen bleiben nach Auffassung des Verbandes wesentliche Fragen offen. Es fehle weiterhin an robusten, einheitlichen und interoperablen technischen Standards, wie die Kennzeichnung im Detail umgesetzt werden soll. Besondere Unsicherheiten bestünden in Graubereichen wie bei Medieninhalten, die nur teilweise mit KI-Werkzeugen überarbeitet wurden, sowie bei der visuellen Gestaltung von Hinweisen in Benutzeroberflächen.

eco-Geschäftsführer Alexander Rabe mahnt ein verhältnismäßiges Vorgehen der Aufsichtsbehörden an. Unternehmen dürften nicht an technischen Maßstäben gemessen werden, die politisch noch gar nicht klar definiert seien. In der Startphase müssten rechtliche Beratung und eine europaweit abgestimmte Auslegung Vorrang vor harten Sanktionen haben, damit insbesondere kleine Betriebe und Startups nicht die Zeche für Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess zahlten. Für den Vollzug in Deutschland begrüßt der Verband zwar die zentrale Koordinationsrolle der Bundesnetzagentur, warnt aber vor einem Bürokratie- und Behördenpuzzle. Rabe gibt ferner zu bedenken, dass reine Kennzeichnungspflichten nicht das Ausbilden echter KI-Kompetenz in der Bevölkerung ersetzen könnten.

Parallel zum Start der Transparenzregeln wächst der Druck auf die Brüsseler Verwaltung selbst. Das europäische KI-Amt (AI Office), das in der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der EU-Kommission angesiedelt ist, übernimmt ab Sonntag weitreichende Aufsichts- und Eingriffsrechte gegenüber den Anbietern besonders leistungsfähiger KI-Modelle. Die Regulierer können künftig risikoreiche Modelle einschränken, deren Rückruf anordnen oder empfindliche Strafen verhängen. Bei Verstößen gegen Auskunftspflichten oder Auflagen drohen Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro beziehungsweise drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Anbieters.

Um diesen Kontrollaufgaben nachzukommen, sucht die Kommission laut Politico händeringend neues Personal. Derzeit beschäftigen die zwei zuständigen Referate für KI-Regulierung und systemische Risiken zusammen 71 Mitarbeiter. Allein die für Extremrisiken wie Cyberattacken, Missbrauch bei biologischen Waffen oder den Kontrollverlust über Modelle zuständige Einheit umfasst aktuell 37 Personen. Über den Verlauf des Jahres 2027 plant die Kommission, die Aufstellung in beiden Einheiten um rund 40 Stellen aufzustocken.

Fachleute und Branchenbeobachter stellen infrage, ob die Behörde im weltweiten Tauziehen um hochqualifizierte KI-Forscher gegen die extrem hohen Gehälter der Privatwirtschaft bestehen kann. Neben einer adäquaten Budgetierung fordern Experten daher flexiblere Verwaltungsstrukturen und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen, um Top-Talente an Brüssel zu binden. Das Führungspersonal der Aufsicht setzt sich derweil aus behördlicher Erfahrung und Brancheninsidern zusammen. Die Risikoeinheit wird seit Jahresbeginn von dem Neurowissenschaftler und langjährigen EU-Beamten Matthieu Delescluse geleitet, unterstützt von Fachleuten mit Vorerfahrung bei führenden Tech-Konzernen wie Google.

Nicht zuletzt aufgrund der drohenden Sanktionen geben sich die führenden US-Entwickler kooperationsbereit. Vertreter von Unternehmen wie OpenAI schlossen sich den Dialogangeboten der Kommission an und betonten, man habe intensiv an der Ausgestaltung der Regeln mitgewirkt. Ziel sei es weiterhin, eine verantwortungsvolle Entwicklung Künstlicher Intelligenz mit der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Europas in Einklang zu bringen.

Stefan Krempl

Donnerstag, 23. Juli 2026

Elon Musk über KI-Kontrollverlust: Neue Ergebenheit statt Panikmache

Der Tech-Milliardär Musk zeigt sich beim KI-Thema erstaunlich schicksalsergeben, plädiert für Sicherheitskontrollen und bereut seine Ausflüge in die US-Politik.

Ein neues Interview des Magazins The Economist mit Elon Musk bietet seltene Einblicke in die Denkweise des Multi-Unternehmers kurz nach dem Börsengang von SpaceX. Vor dem Hintergrund rasanter Fortschritte bei der KI – verdeutlicht durch chinesische Akteure wie Moonshot AI, deren Modell Kimi K3 den US-Branchenführern Anthropic und OpenAI dicht auf den Fersen ist – nahm Musk Stellung zur Zukunft der Technologie. Seine Aussagen zeichnen das Bild eines erstaunlichen Wandels: Vom einstigen lautstarken Warner vor den Gefahren von KI wendet er sich nun einer fast schon gleichgültigen Ergebenheit zu.

Musk prognostiziert in dem Gespräch, dass Künstliche Intelligenz bereits in rund fünf Jahren die kumulierte Intelligenz aller Menschen übertreffen dürfte. Innerhalb der nächsten zehn Jahre hält er es zudem für eher unwahrscheinlich, dass die Menschheit überhaupt noch die Kontrolle behält. Die Dynamik dieser Entwicklung lässt sich nach seiner Einschätzung nicht mehr stoppen. Seine heutige Devise lautet überraschend schlicht: Enjoy the Ride! Diese Entspanntheit steht in starkem Kontrast zu seinen früheren Äußerungen. Noch vor einigen Jahren verglich Musk das Schicksal der Menschheit gegenüber einer Superintelligenz mit dem eines Schoßhundes. 2023 forderte er ein Moratorium bei der KI-Entwicklung und bezifferte das Risiko einer Auslöschung durch die Technik auf bis zu 20 Prozent.

Trotz seines pragmatischen Fatalismus macht der Unternehmer konkrete Vorschläge zur Regulierung. So plädiert er dafür, dass führende KI-Entwickler die Modelle der Konkurrenz vor einer Veröffentlichung gegenseitig auf Sicherheitsrisiken überprüfen sollten. Würden dabei Fehler entdeckt und vom Hersteller nicht korrigiert, sollte der Staat eingreifen.

Dieser Ansatz zeigt Parallelen zu Plänen von Google-DeepMind-Mitgründer Sir Demis Hassabis, der eine öffentlich-private Regulierungsbehörde anstrebt. Musk forderte ausdrücklich, auch chinesische Labore in dieses Sicherheitsnetz einzubinden. Wie dringlich handfeste Regeln sind, unterstrich ein Vorfall kurz nach der Aufzeichnung des Gesprächs, bei dem ein OpenAI-Modell eigenständig ein System eines anderen Unternehmens attackiert hat. Um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, zeigt sich Musk sogar bereit, seine Fehde mit OpenAI-Chef Sam Altman ruhen zu lassen.

Selbstkritische Töne schlug der Tech-Milliardär mit Blick auf seine Verflechtung mit der US-Politik an. Nachdem er Donald Trump 2025 zur Rückkehr ins Präsidentenamt verholfen und zeitweise die Regierungsbehörde Doge geleitet hatte, räumte er ein, sich schlicht hinreißen gelassen zu haben. Die Vorwürfe bezüglich der drastischen Einsparungen und der Schließung der Entwicklungsbehörde USAID wies er aber zurück. Es sei durch das Handeln der Behörde kein einziger Mensch gestorben.

Auch gegenüber Europa gibt sich Musk gewohnt kompromisslos. Auf der Plattform X zeichnet er vor seinen hunderten Millionen Followern regelmäßig das Bild eines von Gewaltkriminalität geplagten Kontinents. Dass diese Darstellung im Widerspruch zu Kriminalstatistiken steht und er selbst seit Jahren nicht mehr vor Ort war, hält ihn nicht von pauschalen Urteilen ab. Das Gespräch macht nachdenklich bis ratlos: Während Musk bezüglich der KI-Risiken demonstrativ Zweckoptimismus zur Schau stellt, offenbart sein gesellschaftlicher Blick zunehmend Verbitterung und Verengung. Angesichts seines großen Einflusses eine beunruhigende Erkenntnis.

Stefan Krempl

Samstag, 18. Juli 2026

Australien plant weltweit erstes Gesetz für grüne Rechenzentren

Der australische Premierminister Albanese kündigt strenge Umwelt- und Urheberrechtsauflagen für Künstliche Intelligenz an. Großprojekte müssen eigenen Strom erzeugen.


Während die USA und Europa zunehmend mit dem enormen Ressourcenhunger und den gesellschaftlichen Folgen der Künstlichen Intelligenz ringen, prescht Australien mit einem weltweit einmaligen Gesetzesvorhaben vor. Die Regierung unter Premierminister Anthony Albanese will den rasant wachsenden Sektor in geordnete Bahnen lenken und hat ein umfassendes Regelwerk angekündigt.


Kern der skizierten „Australian Standards for AI“ ist eine strikte Kopplung des digitalen Booms an den Klimaschutz und die Wahrung von Urheberrechten. Damit reagiert das Land auf das enorme Interesse globaler Tech-Konzerne, die in den vergangenen Monaten verstärkt Niederlassungen und Investitionen auf dem Kontinent angekündigt haben. Australien lockt die Branche vor allem durch seine geografische Größe und das enorme Potenzial an erneuerbaren Energien. Doch die Politik will den Wildwuchs stoppen, bevor er die nationale Infrastruktur gefährdet.

Das geplante Regelwerk soll vor allem dort eingreifen, wo der Betrieb von KI die größten physischen Spuren hinterlässt: beim Energie- und Wasserverbrauch. Große Rechenzentren, die für das Training und den Betrieb von KI-Modellen unerlässlich sind, sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, so viel sauberen Strom selbst zu erzeugen, wie sie verbrauchen. Die Betreiber müssten so die Kosten für den Netzanlass vollständig selbst tragen, um zu verhindern, dass die Strompreise für die normale Bevölkerung steigen.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Rechenzentren in Phasen hoher Netzbelastung ihre Leistung drosseln müssen, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Auch beim Wasserverbrauch zur Kühlung der Serverfarmen werden den Unternehmen strenge Effizienzauflagen gemacht. Um eine Zersiedelung zu verhindern und lokale Gemeinschaften zu schützen, will die Bundesregierung in Canberra eng mit den Bundesstaaten und Territorien zusammenarbeiten, damit neue Standorte nur in dafür geeigneten Regionen entstehen.

Neben den ökologischen Leitplanken nimmt die australische Regierung auch den Schutz von Kulturschaffenden und Medienunternehmen in den Fokus. Kreative wie Autoren, Musiker, Journalisten und bildende Künstler sollen die volle Kontrolle über den Wert und den Preis ihrer Werke behalten, wenn diese für das Training von KI-Systemen genutzt werden. Premierminister Anthony Albanese hebt hervor, dass jede Nutzung ohne die explizite Kontrolle und Zustimmung der Urheber schlicht Diebstahl sei. Bisher habe kein Land weltweit diese Herausforderung zufriedenstellend gelöst, weshalb Australien nun vorangehen wolle.

Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass immaterielles Eigentum nicht zugunsten internationaler Tech-Giganten ausgebeutet wird. In den kommenden Wochen will die Regierung weitere Prioritäten für die Verbrauchersicherheit im KI-Bereich vorstellen, wobei das kürzlich gegründete KI-Sicherheitsinstitut eine zentrale Rolle spielen dürfte.

Die Umsetzung der ehrgeizigen Pläne hat bereits begonnen. Ab sofort wird ein neues „Office of AI“ direkt im Ministerium des Premierministers die Implementierung der Standards auf nationaler Ebene koordinieren und beschleunigen. Der Zeitplan ist ambitioniert, denn bereits im August soll das Konzept im nationalen Kabinett beraten werden, gefolgt von der Einbringung der entsprechenden Gesetzgebung Anfang des kommenden Jahres.

Die Regierung verspricht sich von klaren Vorgaben nicht nur den Schutz von Umwelt und Kultur, sondern auch mehr Planungssicherheit für Investoren, Für den zuständigen Industrieminister Tim Ayres und den Digitalstaatssekretär Andrew Charlton geht es bei dem Vorhaben um nichts Geringeres als die technologische Souveränität des Landes. Das Ziel sei ein nachhaltiges, inklusives Wachstum, bei dem die Gewinne der technologischen Entwicklung der gesamten Gemeinschaft zugutekommen und nicht auf Kosten der Lebensqualität der Australier gehen.

Stefan Krempl

US-Gericht stoppt Einreiseverbote der Trump-Regierung gegen "Ideologen"

Ein US-Bundesrichter setzt umstrittene Visa-Sperren gegen Wissenschaftler, Faktenchecker und EU-Regulierer vorerst aus. Die Verbote verletzen vermutlich die Meinungsfreiheit.

Ein Bundesrichter in Washington, D.C., hat die umstrittene Visa-Politik der US-Regierung vorläufig gestoppt, die gezielt Forscher zu Desinformation, Plattform-Regulierer sowie Bürgerrechtsgruppen ins Visier nimmt. Richter James E. Boasberg entschied im Fall der "Coalition for Independent Technology Research" (CITR) gegen Außenminister Marco Rubio, dass die Maßnahme des US-Außenministeriums die im ersten Verfassungszusatz geschützte Meinungs- und Vereinigungsfreiheit aufgrund von politischen Standpunkten verletzen dürfte. Der Richter fällte zwar noch kein endgültiges Urteil, setzte die Durchsetzung der Richtlinie aber bis zu einer endgültigen Entscheidung aus.

Das Ministerium hatte die Visa-Beschränkungen im Mai 2025 mit dem erklärten Ziel angekündigt, gegen ausländische Staatsbürger vorzugehen, die sich an der Zensur von US-Amerikanern beteiligen. Praktische weitete sich die Maßnahme laut der CITR schnell zu einer breit angelegten Kampagne gegen Personen aus, die in den Bereichen Moderation von Online-Inhalten, Faktenprüfung, Compliance sowie Vertrauen und Sicherheit arbeiten.

Die Richtlinie richtete sich etwa gegen Beamte, die den Digital Services Act (DSA) der EU und den britischen Online Safety Act durchsetzen, sowie gegen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren wissenschaftliche Untersuchungen die Grundlage für diese Regulierung liefern. Im Dezember entzogen die US-Behörden schließlich fünf prominenten Personen die Visa, darunter dem ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton und Imran Ahmed, dem Chef des Center for Countering Digital Hate. Auch Vertreterinnen der deutschen Initiative HateAid waren von den Sanktionen betroffen.

Das Gericht wies die Argumente der Regierung zurück, wonach es sich nicht um eine einheitliche Richtlinie, sondern lediglich um unzusammenhängende Einzelfallentscheidungen im Ermessen des Außenministers handele. Richter Boasberg stellte fest, dass interne Regierungsdokumente und öffentliche Erklärungen die Visa-Sperren sowie die eingeleiteten Abschiebungsverfahren ausdrücklich auf dieselbe ideologische Zielsetzung zurückführten. Das Außenministerium hatte Konsularbeamte angewiesen, die Lebensläufe, Profile in sozialen Medien und Medienauftritte von Visa-Bewerbern gezielt nach Tätigkeiten zur Bekämpfung von Desinformation zu durchleuchten. Wer in diesen Feldern aktiv war, sollte als mitschuldig an Zensur gelten und kein Visum erhalten.

Diese Praxis verletze die Verfassung, da sie staatliche Einwanderungskonsequenzen an geschützte private Meinungsäußerungen und wissenschaftliche Arbeit knüpfe, meint Boasberg. Der Richter betont, die US-Regierung diskriminiere dabei gezielt bestimmte Sichtweisen: Sie gehe einseitig gegen Personen vor, die sich für mehr Moderation, Faktenchecks oder Datenschutzregeln auf Online-Plattformen einsetzen. Stimmen, die weniger Regulierung fordern, blieben von der Richtlinie dagegen unberührt. Der Staat dürfe den öffentlichen Diskurs über die Ausgestaltung der digitalen Debattenkultur nicht dadurch verzerren, dass er eine Seite des Streits mit rechtlichen Sanktionen belege. Die Behauptung der Regierung, es gehe gegen Zensur und nicht um die Einschränkung von Rede, überzeugte das Gericht nicht: Die gebrandmarkten Aktivitäten bestünden im Kern aus Berichten, Petitionen und wissenschaftlicher Zusammenarbeit.

Die Klägerin CITR, ein Netzwerk aus rund 500 Forschern und Organisationen, konnte zudem eine konkrete Beeinträchtigung ihrer täglichen Arbeit nachweisen. Aus Angst vor Einreisesperren, Festnahmen oder Abschiebungen hatten sich internationale Mitglieder aus der öffentlichen Arbeit der Koalition zurückgezogen, gemeinsame Berichte nicht mehr namentlich gezeichnet und die Teilnahme an Konferenzen verweigert. CITR sah sich gezwungen, Veranstaltungen in den USA abzusagen und unter erheblichem finanziellem Aufwand parallele Treffen im Ausland zu organisieren.

Der gerichtliche Stopp der Richtlinie friert diese Praxis nun vorerst ein, um den Status quo während des laufenden Hauptverfahrens zu sichern. Betroffene Aktivisten äußerten sich erleichtert über den Beschluss, gaben jedoch zu bedenken, dass damit finanzielle Sanktionen und bestehende Einreiseverbote noch nicht vollständig vom Tisch seien. Das Außenministerium erklärte auf Anfrage von Politico lediglich allgemein, es bleibe entschlossen, die Meinungsfreiheit von US-Bürgern vor ausländischen Versuchen zur Beeinflussung von US-Plattformen zu schützen.

Stefan Krempl

Sonntag, 21. Juni 2026

Digital Networks Act: EU-Pläne für Glasfaser & Co. stoßen auf viel Kritik

Die EU-Kommission will den Telekom-Markt modernisieren. Doch der Entwurf zum Digital Networks Act erntet in 215 Rückmeldungen viel Widerstand aus schier allen Lagern.

Viel vorgenommen hat sich die EU-Kommission beim Netzausbau: Mit dem von ihr vorgeschlagenen Digital Networks Act (DNA) soll der europäische Telekommunikationsmarkt vereinfacht und modernisiert werden. Primäres Ziel: Den europaweiten Ausbau von High-Speed- und Gigabit-Infrastrukturen wie Glasfaser voranzutreiben und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents zu stärken. Insgesamt gab es die stattliche Menge von 215 Rückmeldungen zu dem Gesetzentwurf. Die vorliegenden Stellungnahmen von Verbänden der Telekommunikationsbranche, der Internetwirtschaft sowie von Zivilgesellschaft und Verbraucherschützern zeigen dabei ein deutliches Bild: Fast niemand ist mit dem aktuellen Entwurf vollends zufrieden. Die jeweiligen Interessenslagen könnten in entscheidenden Detailfragen kaum gegensätzlicher sein.

Ein hochgradig umstrittener Punkt des Entwurfs ist die indirekte Wiederbelebung der sogenannten "Fair Share"-Debatte, also der Frage, ob große Inhalteanbieter an den Netzausbaukosten beteiligt werden sollen. Der europäische Telekommunikationsverband Connect Europe, der vorrangig die großen etablierten Netzbetreiber vertritt, beklagt eine anhaltende und ungerechte Asymmetrie auf dem Markt. Wenige große Technologiekonzerne seien für über 70 Prozent des weltweiten Internetverkehrs verantwortlich, würden sich aber an den massiven Transportkosten de facto kaum beteiligen. Die im DNA vorgesehene Möglichkeit zu freiwilligen Schlichtungsverfahren geht dem Verband deshalb nicht weit genug. Er fordert zwingende, bindende Verpflichtungen für große Datenverursacher, über die Zusammenschaltung und den IP-Datentransport zu verhandeln.

Genau solche Rufe stoßen bei einer breiten Allianz auf strikte Ablehnung. Der Industrieverband Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe) sieht darin die gefährliche Einführung von Netzgebühren durch die Hintertür, was den bislang völlig reibungslos funktionierenden und auf Vertrauen basierenden Markt der IP-Zusammenschaltung empfindlich stören würde. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) warnt davor, dass solche bilateralen Zahlungsmechanismen primär nur den ganz großen Telekommunikationskonzernen zugute kämen und den Wettbewerb verzerren könnten. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc fürchtet, dass etwaige Netzgebühren am Ende unausweichlich auf die Endkunden abgewälzt würden.

Eng verknüpft mit dieser wirtschaftlichen Debatte ist die große Sorge um den Erhalt der Netzneutralität. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works warnt, dass der DNA ein ganzes Jahrzehnt an hart erkämpften und etablierten Schutzmechanismen für das offene Internet aushebeln könnte. Stein des Anstoßes ist die geplante Streichung von 18 der insgesamt 19 Erwägungsgründe der ursprünglichen Verordnung über das offene Internet, die bislang das entscheidende Fundament für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bildeten. Ferner kritisieren die Aktivisten, dass Anbieter durch die neuen Regelungen zu sogenannten Spezialdiensten künftig bezahlte Überholspuren im Netz anbieten könnten, die das reguläre Internet benachteiligen.

Auch Beuc und CCIA Europe fordern, die bestehende Verordnung über das offene Internet komplett aus dem DNA herauszuhalten und als eigenständiges Gesetz zu belassen. Demgegenüber pocht Connect Europe auf eine dringend nötige Reform. Moderne 5G-Netze erforderten ein flexibleres Verkehrsmanagement sowie Möglichkeiten zur Qualitätsdifferenzierung durch sogenanntes Network Slicing. Der Verband plädiert auch dafür, spezielle Geschäftskundendienste (B2B) ganz aus den strengen Vorgaben herauszunehmen.

Auch beim Thema Verbraucherschutz prallen vWelten aufeinander. Die Kommission strebt eine Harmonisierung der Endnutzerrechte an, um den europäischen Binnenmarkt stärker zu vereinheitlichen. Die Verbraucherschützer von Beuc schlagen hier aber Alarm: Diese angestrebte Anpassung dürfe unter keinen Umständen dazu führen, dass das bereits bestehende, hohe Schutzniveau in einigen Mitgliedstaaten abgesenkt werde. In Deutschland gebe es etwa sehr strenge und verbraucherfreundliche Regeln zu Produktinformationsblättern und streng regulierte Kündigungsfristen, die durch den DNA aufgeweicht werden könnten, falls keine passenden nationalen Öffnungsklauseln verankert werden.

Beuc verlangt stattdessen eine generelle Ausweitung der Rechte, etwa durch EU-weit garantierte Mindestgeschwindigkeiten und die strikte Begrenzung von Telekommunikations-Vertragslaufzeiten auf maximal zwölf Monate. Die Industrieverbände eco und Connect Europe kritisieren diese Herangehensweise indes als massive Überregulierung. Branchenspezifische Verbraucherschutzregeln sollten zugunsten bereits geltender, allgemeiner horizontaler Gesetze abgebaut werden, um Informationsüberflutungen bei den Kunden und bürokratische Doppelbelastungen bei den Anbietern zu vermeiden.

Auf technologischer und infrastruktureller Ebene sorgt ferner die Migration von alten Kupfer- auf neue Glasfasernetze für hitzige Diskussionen. Während der Breko klare, objektive Vorgaben für die Kupferabschaltung begrüßt, geht ihm der Starttermin für die finale Abschaltrunde bis Ende 2035 nicht schnell genug. Der Prozess müsse bereits zwingend beginnen, wenn 85 Prozent der Haushalte eines Gebiets per Glasfaser angebunden werden können, anstatt der von der Kommission vorgeschlagenen 95 Prozent.

Connect Europe wehrt sich gegen solche starren, EU-weiten Fristen. Die Abschaltung der Legacy-Netze müsse rein marktgetrieben und in der technologischen Hand der Betreiber bleiben. Gleichzeitig plädieren die großen Netzbetreiber im Bereich der Funkfrequenzen für unbegrenzte oder zumindest 40-jährige Lizenzen, um die dringend benötigte Investitionssicherheit für den weiteren 5G- und 6G-Ausbau zu gewährleisten. Der Breko sieht genau darin eine imminente Gefahr für den Wettbewerb und fordert im Gegenzug zwingende Vorleistungszugänge für Mobilfunk-Discounter, um langfristige Monopolbildungen zu verhindern.

Ein weiterer Kritikpunkt der Internetwirtschaft betrifft den grundsätzlichen Anwendungsbereich der geplanten Verordnung. Der eco und CCIA Europe monieren, dass klassische Telekommunikationspflichten künftig auch auf völlig andersartige Akteure wie Cloud-Anbieter oder Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) ausgeweitet werden sollen. Das schaffe nicht nur rechtliche Unsicherheiten, da diese Firmen bereits durch andere umfangreiche EU-Regulierungen wie NIS2 oder den Cyber Resilience Act (CRA) ohnehin schon strengen Sicherheitspflichten unterlägen. Neue branchenspezifische Resilienz-Vorgaben im DNA würden hier zu unnötigen regulatorischen Überschneidungen und massiver neuer Bürokratie führen, anstatt den digitalen Markt effektiv zu vereinfachen. Die Kommission steht nun vor der Aufgabe, aus diesen oft widersprüchlichen Forderungen einen praxistauglichen Rechtsakt zu schmieden.

Stefan Krempl

Sonntag, 31. Mai 2026

Neue Gesetze stärken Bürger: Einfacherer Cloud-Wechsel und Datenspenden

Die Bundesnetzagentur überwacht ab jetzt die EU-Regeln, die den Anbieterwechsel in der Cloud erleichtern und sichere Datenfreigaben für die Forschung erlauben.

Die deutsche Datenwirtschaft hat eine neue zentrale Kontrollinstanz. Mit dem offiziellen Inkrafttreten des etwas sperrig benannten Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) steigt die Bundesnetzagentur zur maßgeblichen nationalen Aufsichtsbehörde für die Umsetzung des europäischen Data Act auf. Als zentrale Anlaufstelle soll die Bonner Behörde künftig Marktakteure bei der Bewältigung der neuen rechtlichen Vorgaben unterstützen und die Einhaltung der ambitionierten Spielregeln überwachen.

Diese neue Rolle verzahnt sich mit dem ebenfalls jüngst in Kraft getretenen nationalen Daten-Governance-Gesetz (DGG). Damit übernimmt die Instanz zusätzlich eine Schlüsselposition bei der Regulierung von Datenvermittlungsdiensten und gemeinnützigen Datenprojekten. So bündelt die Bundesnetzagentur fundamentale Kompetenzen, um das bisher oft ungenutzte Potenzial digitaler Datenschätze in Europa zu heben und gleichzeitig Rechtssicherheit zu garantieren.

Der europäische Data Act bildet das Rückgrat dieser neuen Digitalordnung und fungiert als tragende Säule der umfassenden EU-Datenstrategie. Primäres Ziel der bereits seit September in den Mitgliedstaaten geltenden Verordnung ist die Schaffung eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens für den Zugang zu Daten sowie deren kommerzielle und private Nutzung. Im Kern geht es darum, Verbrauchern sowie Unternehmen die effektive Kontrolle über jene Daten zurückzugeben, die durch die Nutzung vernetzter Geräte generiert werden.

Ob moderne Sensordaten aus smarten Haushaltsgeräten, Telemetriedaten von vernetzten Fahrzeugen oder Betriebsinformationen aus hochkomplexen Industriemaschinen: Der Data Act bricht die bisherige Exklusivität der Hersteller auf und verpflichtet diese, die erzeugten Datenbestände zugänglich zu machen. Die Verordnung erstreckt sich dabei über sämtliche Wirtschaftszweige, vom Maschinenbau und der Automobilbranche über die Landwirtschaft bis hin zum Gesundheitssektor.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, unterstreicht die wirtschaftlichen Chancen des neuen Ansatzes. Seine Behörde werde sich intensiv dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Möglichkeiten des Datenaustauschs in der Praxis spürbar stärker genutzt werden. Insbesondere Startups sowie der etablierte Mittelstand könnten von diesem verbesserten, diskriminierungsfreien Datenzugang profitieren, um innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Gleichzeitig stellt Müller aber auch klar, dass der Schutz sensibler Informationen wie beispielsweise streng gehüteter Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gewahrt bleiben müsse. Diese schwierige Balance zwischen Offenheit und Schutz bildet die Kernherausforderung für die Regulierer.

Die Aufgaben, die auf die Bundesnetzagentur zukommen, sind vielschichtig. Die Behörde koordiniert künftig die nationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einer Vielzahl europäischer und deutscher Institutionen wie der Bundesdatenschutzbeauftragten, der EU-Kommission und dem Europäischen Dateninnovationsrat.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regulierung des Cloud-Marktes. Die Bundesnetzagentur überwacht ab sofort die Einhaltung jener Vorschriften, die den Wechsel zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern für Kunden drastisch vereinfachen und technische Hürden abbauen sollen. Ferner ist die Behörde für die formelle Zulassung von Streitbeilegungsstellen verantwortlich, beobachtet technologische Trends und bringt ihre Expertise in internationale Normungsorganisationen ein, um die technische Interoperabilität von Datenformaten voranzutreiben. Nicht zuletzt sieht das Gesetz vor, dass die Behörde die allgemeine Datenkompetenz von Unternehmen und Verbrauchern aktiv fördert.

Flankiert wird der Data Act durch das nun gültige Daten-Governance-Gesetz, das die nationale Umsetzung des europäischen Data Governance Act (DGA) darstellt. In diesem Bereich übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle der zentralen nationalen Aufsicht für sogenannte Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. Hier geht es vor allem darum, Vertrauen in digitale Infrastrukturen aufzubauen. Sogenannte neutrale Datenintermediäre sollen als unabhängige Makler zwischen Dateninhabern und Datennutzern agieren.

Das Besondere daran ist, dass diese Vermittler die transportierten Informationen ausdrücklich nicht selbst wirtschaftlich auswerten oder für eigene Zwecke nutzen dürfen, obwohl sie für ihre Dienstleistung durchaus Gebühren erheben können. Ein praktisches Szenario zeigt sich im industriellen Maschinenbau, wo Fertigungsdaten über neutrale Mittler für externe Wartungsfirmen bereitgestellt werden können, um Reparaturen präziser zu planen.

Zusätzlich reguliert die Bundesnetzagentur nun den Bereich des sogenannten Datenaltruismus. Das betrifft Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die freiwillig zur Verfügung gestellte Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke wie die medizinische Forschung oder den Klimaschutz einsetzen. Die Behörde verpflichtet Datenvermittler zur Anmeldung und führt ein öffentliches Register für anerkannte datenaltruistische Organisationen, die zudem ein spezifisches EU-Kennzeichen erhalten. Um diesen komplexen Aufgaben gerecht zu werden, hat die Bundesnetzagentur eine Informationsplattform eingerichtet. Ferner bietet sie ab dem 15. Juli regelmäßige Online-Informationsveranstaltungen für die Praxis an.

Stefan Krempl

Donnerstag, 28. Mai 2026

EU-Nutzer wehren sich: Social-Media-Plattformen versagen systematisch bei Moderation

Ein neuer Transparenzbericht des Appeals Centre Europe legt massive Mängel bei der Löschung von Hassrede und rechtswidrigen Kontosperren durch Meta, TikTok & Co. offen.

Wer in den sozialen Medien Hassrede meldet oder sich gegen eine unbegründete Sperre seines Profils wehren will, rennt bei den großen Tech-Konzernen oft gegen Mauern. Dass dieses Gefühl nicht täuscht, sondern ein messbares, strukturelles Problem ist, belegt der zweite Transparenzbericht des Appeals Centre Europe. Die unabhängige, nach Artikel 21 des Digital Services Act (DSA) zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle hat für den Zeitraum von April 2025 bis März 2026 erschreckende Zahlen vorgelegt. Das Fazit ist eindeutig: Die Plattformen setzen ihre eigenen Richtlinien mangelhaft um und lassen massenhaft gefährliche Inhalte online, während sie gleichzeitig bei Kontosperrungen Transparenz verweigern.

Die Nachfrage nach einer unabhängigen Überprüfung ist in der EU deutlich gestiegen. Mittlerweile hat das Appeals Centre mehr als 30.000 Streitfälle von Bürgern und Organisationen erhalten. Allein im jüngsten Berichtszeitraum waren es 24.000 Fälle, von denen über 12.000 in die Zuständigkeit der Stelle fielen. Wie rasant das Bewusstsein der Nutzer wächst, zeigt der direkte Vergleich innerhalb des Jahres: Im März 2026 gingen neunmal so viele zulässige Beschwerden ein wie noch im April 2025. Die meisten dieser fundierten Fälle stammten aus Frankreich, gefolgt von Belgien, Italien, Spanien und Deutschland.

Alarmierend sind die Ergebnisse bei der Überprüfung von gemeldeter Hassrede, die von den Plattformen einfach online belassen wurde. In 70 Prozent der rund 1400 untersuchten Fälle, in denen das Expertenteam den Inhalt sichtete, widersprachen die Streitschlichter der Entscheidung der Betreiber und hoben diese auf. Die Plattformen ließen hasserfüllte Inhalte, die sich gegen religiöse Minderheiten, Roma, Migranten oder die LGBTQI+-Community richteten, trotz eindeutiger Verstöße im Netz. Die schlechteste Figur machte TikTok: Hier mussten sage und schreibe 83 Prozent der Entscheidungen korrigiert werden, gefolgt von Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent.

Die Praxisbeispiele verdeutlichen die Konsequenzen dieses Versagens. So blieben auf Instagram nach einem Champions-League-Spiel rassistische Kommentare online, die schwarze Fußballer entmenschlichten und mit Affen verglichen. Auf YouTube wurden antisemitische Videos prominenter Persönlichkeiten aus Polen nicht gelöscht. TikTok weigerte sich hartnäckig, ein nachweislich mit KI manipuliertes Deepfake-Video zum Ukraine-Krieg zu entfernen, obwohl es massiv gegen die Desinformationsrichtlinien verstieß.

Umgekehrt agieren die Algorithmen der Konzerne oft übereifrig an den falschen Stellen: So löschte Facebook fälschlicherweise die Aufnahmen eines tschechischen Kunstfotografen wegen angeblicher Nacktheit, obwohl die betroffenen Stellen regelkonform unkenntlich gemacht worden waren.

Ein weiteres Ärgernis bleibt die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Tech-Riesen bei Kontosperrungen. Für die Betroffenen hängen daran oft Existenzen, Erinnerungen oder wichtige Kommunikationswege. Obwohl das Appeals Centre über 5000 zulässige Anträge von Nutzern erhielt, die ihr gesperrtes Konto wiederhaben wollten, lieferten die Plattformen in weniger als 150 Fällen überhaupt das nötige Material zur Überprüfung. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle stellten sich die Konzerne stur oder behaupteten, die Daten nicht finden zu können. Die Folge waren mehr als 7000 sogenannte Standardentscheidungen, bei denen die Schiedsstelle wegen der Verweigerungshaltung der Plattformen automatisch zugunsten der Nutzer entschied.

Thomas Hughes, Chef des Appeals Centre Europe, fordert hier ein Umdenken und verweist darauf, dass EU-Bürger das kostenlose Recht haben, solche Entscheidungen unabhängig und unparteiisch prüfen zu lassen. Die Plattformen müssten nun endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die geforderten Daten liefern.

Stefan Krempl

Mittwoch, 13. Mai 2026

Überwachung „Made in EU“: Menschenrechtler werfen Kommission Blindheit bei Exporten vor

Human Rights Watch kritisiert drastische Lücken in der EU-Dual-Use-Verordnung. Ein Bericht zeigt, wie Überwachungstechnik wie Spyware trotz Kontrollen an autoritäre Regime gelangt.


Eigentlich sollte die im Jahr 2021 verabschiedete Neufassung der Dual-Use-Verordnung der EU ein Meilenstein sein. Ihr Ziel: Zu verhindern, dass europäische Überwachungstechnologie in die Hände von Regierungen gelangt, die damit Journalisten, Aktivisten und Oppositionelle unterdrücken. Doch ein am Dienstag veröffentlichter 54-seitiger Bericht von Human Rights Watch (HRW) mit dem Titel „Looking the Other Way“ zeichnet ein ernüchterndes Bild: Das Regelwerk versage in der Praxis fast vollständig, da die EU-Kommission die Transparenzvorgaben zugunsten von Unternehmensinteressen systematisch ausgehöhlt habe.

Die EU gilt als globaler Hotspot für die Entwicklung von Spionagesoftware und Abhörsystemen. Fast alle EU-Mitgliedstaaten beherbergen mindestens ein Unternehmen aus diesem Sektor. Während die nationalen Behörden über die Exportlizenzen entscheiden, ist die Kommission verpflichtet, jährliche Berichte über diese Ausfuhren zu veröffentlichen. HRW wirft der Brüsseler Regierungsinstitution aber vor, durch im Januar 2024 veröffentlichte Leitlinien die Transparenzregeln so umgedeutet zu haben, dass eine öffentliche Kontrolle kaum noch möglich sei.

Anstatt detaillierte Daten darüber zu liefern, welcher Staat welche Technologie wohin verkauft, werden Informationen in den offiziellen Berichten oft aggregiert oder unter dem Vorwand des „Geschäftsgeheimnisses“ ganz verschwiegen. Die Kommission begründet dies damit, dass bei der geringen Anzahl an Exporteuren die Identität der Firmen preisgegeben werden könnte. Für die Menschenrechtler ist das ein vorgeschobenes Argument, das Profite über den Schutz grundlegender Rechte stellt.

Wie brisant die Lage ist, zeigen Recherchen von HRW, die auf hunderten Informationsfreiheitsanfragen in allen 27 EU-Staaten basieren. Die Daten offenbaren brisante Exportgenehmigungen: So lieferte Bulgarien 2022 trotz bekannter Repressionen Überwachungstechnik nach Aserbaidschan. Polen genehmigte 2023 den Export von Abhörsystemen nach Ruanda, ein Land, das bereits in der Vergangenheit mit dem Einsatz der Pegasus-Spyware gegen Kritiker in Verbindung gebracht wurde.

Besonders problematisch ist laut HRW die „Catch-all“-Klausel der Verordnung. Diese verpflichtet Unternehmen eigentlich dazu, auch für nicht explizit gelistete Güter eine Genehmigung einzuholen, wenn sie von menschenrechtsrelevanten Risiken wissen. Da dies jedoch eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch die Firmen selbst voraussetzt, die kaum staatlich kontrolliert wird, bleibt die Bestimmung in der Praxis oft wirkungslos.

HRW fordert die Kommission auf, die für Ende 2026 geplante Evaluierung der Verordnung vorzuziehen und die Daumenschrauben deutlich anzuziehen. Notwendig seien verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die Pflicht zur Ablehnung von Exporten bei „roten Flaggen“ und eine uneingeschränkte Transparenz über die Endverbleibsempfänger der gefährlichen Software. Ohne diese Reformen, so die Warnung, bleibe die EU mitschuldig an der Erosion demokratischer Räume weltweit.

Stefan Krempl

Donnerstag, 30. April 2026

Digital Markets Act: Brüssel zieht positive Bilanz – Lob und Tadel von Verbraucherschützern

Die EU-Kommission feiert den DMA als Erfolg für die Nutzerwahl. Verbraucherschützer mahnen aber eine striktere Durchsetzung gegen Umgehungsversuche an.

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) zieht die EU-Kommission eine erste offizielle Bilanz und stellt dem neuen Regelwerk für Tech-Giganten ein positives Zeugnis aus. In einem am Dienstag veröffentlichten ersten Überprüfungsbericht kommt die Brüsseler Regierungsinstitution zu dem Schluss, dass die Verordnung "fit für die Zukunft" sei und bereits spürbare Verbesserungen für den digitalen Binnenmarkt sowie mehr Kontrolle für die Nutzer gebracht habe.

Unterstützung erhält diese Einschätzung vom europäischen Verbraucherschutzverband Beuc, der den DMA als wegweisendes Gesetz für faire Märkte bezeichnet. Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna hebt hervor, dass Verbraucher bereits heute konkret profitieren, etwa durch die freie Wahl des Standard-Browsers auf iOS oder die Möglichkeit, Nachrichten aus alternativen Diensten an WhatsApp-Nutzer zu senden. Dennoch warnt der Verband, dass Big-Tech-Unternehmen die Regeln zu oft umgehen, was verhindere, dass die Verbraucher die vollen Vorteile der neuen Freiheiten ausschöpfen können.

Die zentrale Botschaft der Kommission deckt sich mit diesen Beobachtungen: Der DMA wirkt. Nutzer können nun einfacher ihre Daten beim Wechsel von Diensten mitnehmen und explizit widersprechen, wenn Plattform-Betreiber persönliche Profile über verschiedene Dienste hinweg ohne Zustimmung verknüpfen wollen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sieht die Kommission neue Chancen. Durch Interoperabilitätsverpflichtungen können Hersteller von Smartwatches besser mit den Betriebssystemen der Gatekeeper kommunizieren, während alternative App-Stores den bisherigen Monopolen Konkurrenz machen.

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, unterstreicht, der DMA sei so konzipiert worden, dass er sich an neue Herausforderungen anpassen könne. Dies betrifft insbesondere Cloud-Computing und Künstliche Intelligenz. Die Kommission hat bereits Marktuntersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob Cloud-Dienste von Microsoft und Amazon als Gatekeeper einzustufen sind. Auch bei der KI schaut sie genau hin: In Verfahren gegen Alphabet wird untersucht, wie Suchdaten geteilt werden und ob KI-Dienste fairen Zugang zu Betriebssystemen erhalten.

Kritik übt Beuc an der Entscheidung der Kommission, die Interoperabilitätsregeln nicht auf soziale Netzwerke auszuweiten. Es sei bedauerlich, dass Nutzer verschiedener Plattformen ihre Aktivitäten weiterhin nicht gegenseitig einsehen können. Die Kommission begründet dies in ihrem Bericht damit, dass eine Studie derzeit noch keine eindeutige Nachfrage für eine solche horizontale Vernetzung zeige und die technische Komplexität hoch sei.

Während die offizielle Seite und Verbraucherschützer vor allem eine stärkere Durchsetzung ("beef up enforcement") fordern, gibt es auch kritische Stimmen von anderer Seite. Experten des International Center for Law & Economics (ICLE) bemängeln, dass die Kommission ihr eigenes Werk bewertet, ohne negative Folgen ausreichend zu berücksichtigen. Sie verweisen auf sinkende Klickzahlen für europäische Hotels in der Google-Suche und verzögerte Produkteinführungen von KI-Diensten in Europa aufgrund der regulatorischen Hürden.

Fest steht: Die Kommission sieht derzeit keinen Bedarf, den DMA an sich zu ändern. Ihr Fokus liegt nun darauf, eine "Kultur der Compliance" zu schaffen und die Regeln konsequent anzuwenden, damit Europas digitale Märkte langfristig fairer und wettbewerbsfähiger werden.

Stefan Krempl