Posts mit dem Label Telekommunikation werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Telekommunikation werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 26. September 2026

Recht auf "schnelles" Internet: Mindestversorgung bleibt vorerst unverändert

Die Mindestanforderungen an den Internetanschluss werden nicht weiter erhöht. Der Digitalausschuss des Bundestags stützt die Empfehlung der Bundesnetzagentur.

Der Digitalausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die aktuellen Vorgaben zur Telekommunikations-Mindestversorgung gegeben. In seiner Sitzung am Mittwochnachmittag stellte das Gremium Einvernehmen über die Schlussfolgerungen des Prüfberichts 2025 her, den die Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Kriterien der Mindestversorgungsverordnung vorgelegt hatte. Während die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen sowie der AfD dem Bericht zustimmten, enthielt sich die Linke. Damit bleiben die bestehenden Standards für ein Mindestmaß an digitaler Teilhabe in Deutschland vorerst unverändert bestehen.

Seit Dezember 2021 ist das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gesetzlich verankert. Alle Bundesbürger haben seitdem einen rechtlichen Anspruch auf einen funktionsfähigen Sprachkommunikations- und Internetzugangsdienst zu einem erschwinglichen Preis sowie auf den dafür notwendigen Anschluss an das öffentliche Netz. Sollte kein Telekommunikationsanbieter ein entsprechendes Angebot vor Ort bereitstellen, kann die Bundesnetzagentur ein Marktunternehmen verpflichten, den Anschluss einzurichten.

Nachdem die Download-Rate im Oktober 2024 per Ausschussbeschluss von vormals 10 auf 15 MBit/s angehoben wurde, gelten seit Anfang 2025 verbindliche Richtwerte: Neben den 15 MBit/s im Download müssen mindestens 5 MBit/s im Upload bereitstehen. Die einfache Signallaufzeit (One-Way-Latenz) darf höchstens 150 Millisekunden betragen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt vor, dass diese Werte unter Abwägung verschiedener Kriterien regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden müssen.

In der Ausschussberatung erläuterte ein Vertreter der Bundesnetzagentur die Ergebnisse des aktuellen Prüfberichts. Die Regulierungsbehörde sieht demnach derzeit keinen Anlass, an den Reglern zu drehen. Im maßgeblichen Erhebungszeitraum habe sich nicht feststellen lassen, dass für die rechtlich zugesicherte Mindestversorgung höhere Bandbreiten oder niedrigere Latenzzeiten erforderlich wären. Mit Blick auf den Einsatz alternativer Übertragungswege – etwa über Satellit – erläuterte der Behördenvertreter: die Verordnung verlange, vor Ort im Einzelfall zu prüfen, welche Technologie die angemessene Lösung biete. Ein Thema möchte die Bundesnetzagentur in ihrem kommenden Bericht aber genauer beleuchten: die Differenz zwischen Marketingversprechen und realer Leistung.

Die Praxis, wie Telekommunikationsanbieter mit ihren Datenraten werben, sollte ausgeleuchtet werden, hieß es. Rückendeckung gab es dazu aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Auch von dort kam die Kritik, dass die auf Werbeprospekten ausgewiesenen Datenmengen häufig deutlich von dem abweichten, was am Ende beim Verbraucher ankomme. Das BMDS stellte klar, dass die Versorgungsverordnung primär als Notstopfen fungiere, um akute Lücken zu schließen. Der eigentliche Fokus liege auf den angestoßenen Investitionen in den flächendeckenden Glasfaserausbau, der vor allem in den ländlichen Regionen vorangetrieben werde.

Die Debatte im Ausschuss machte unterschiedliche Sichtweisen der Fraktionen deutlich. Ein Sprecher der Union begrüßte die Entscheidung als Schritt nach vorne. Er warnte aber davor, die gesetzliche Mindestversorgung mit den eigentlichen Ausbauzielen der Bundesregierung zu verwechseln. Der primäre Ansatz müsse weiterhin sein, den Netzausbau insgesamt schneller und wirtschaftlich attraktiver zu gestalten.

Grundsätzliche Skepsis kam von der AfD. Deren Vertreter bezeichnete die Befassung mit der Verordnung als reinen bürokratischen Akt, der das Land beim Ausbau der digitalen Infrastruktur keinen Meter voranbringe. Dem widersprach die SPD-Fraktion und erinnerte daran, dass der Ausschuss lange dafür gekämpft habe, bei diesem wichtigen Thema ein Mitgestaltungsrecht zu erhalten. Die Sozialdemokraten erkundigten sich detailliert nach den Kriterien und der Datengrundlage, auf deren Basis die Mindestanforderungen ermittelt werden.

Auch die übrigen Oppositions- und Regierungsfraktionen nutzten die Gelegenheit für Nachfragen an die Experten. Die Grünen richteten den Blick auf den Markt für Satelliteninternet. Sie forderten konkrete Zahlen dazu, wie viele Haushalte aktuell im Rahmen der Mindestversorgung über Satellitensysteme abgedeckt werden. Sie thematisierten ferner mögliche politische und technologische Abhängigkeiten von Anbietern wie Starlink im Kontext der digitalen Souveränität Deutschlands. Die Linke hinterfragte die Methodik der Datenerhebung und wollte wissen, welche konkreten Nutzungssituationen den Berechnungen zugrunde gelegt und nach welchen Maßstäben unterversorgte Adressen regional eingegrenzt würden.

Stefan Krempl

Dienstag, 11. August 2026

Open Source im Mobilfunk: Europas Telcos kämpfen um digitale Souveränität

Eine Studie von OpenForum Europe offenbart: Netzbetreiber schöpfen Open Source nicht aus. Es fehlt an eigenen Entwicklern, nicht am verfügbaren Quellcode.

Die europäische Telekommunikationsbranche steht an einem entscheidenden Wendepunkt. Mobilfunk- und Festnetze wandeln sich aktuell von starr integrierten Hardware-Monolithen zu flexiblen, softwaregesteuerten und cloud-basierten Architekturen. Parallel rückt Open-Source-Software immer stärker ins Zentrum der Netzwerkinfrastruktur. Doch obwohl Entwickler aus Europa weltweit rund ein Drittel aller Open-Source-Beiträge leisten, gelingt es den hiesigen Telekommunikationskonzernen bislang kaum, diesen Vorteil in kommerzielle Stärke und strategische Kontrolle umzumünzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Denkfabrik OpenForum Europe zur Rolle von freier Software in der europäischen Telco-Industrie.

Der technologische Wandel der letzten Dekade hat die Netze grundlegend verändert. An die Stelle proprietärer Spezialhardware traten schrittweise Software-Defined Networking, Netzvirtualisierung und containerbasierte Cloud-Infrastrukturen. In diesem neuen Paradigma bilden Open-Source-Lösungen wie Kubernetes, OpenStack sowie Branchenprojekte wie Sylva für die Telco-Cloud oder Camara für Netz-APIs das digitale Fundament. Das zentrale Problem der europäischen Netzbetreiber liegt laut der Analyse keineswegs im Mangel an geeignetem Quellcode, sondern in der geschrumpften Eigenkompetenz der Unternehmen.

Über drei Jahrzehnte hinweg haben europäische Netzbetreiber wesentliche Teile ihrer Softwareentwicklung an Ausrüster wie Nokia und Ericsson ausgelagert. Dieser Abfluss an eigener Engineering-Kapazität rächt sich heute. Die meisten Betreiber agieren laut dem Bericht als passive Konsumenten, die Open-Source-Software vorgefertigt in proprietären Komplettlösungen ihrer Lieferanten beziehen. Dadurch entstehe ein Teufelskreis: Ohne eigene Entwicklerteams fehle den Anbietern die Fähigkeit, Software-Stacks eigenständig anzupassen, Fehler im Quelltext zu beheben oder auf Augenhöhe mit Ausrüstern zu verhandeln. Die technische Souveränität bleibe so weitgehend beim Lieferanten.

Wie eine erfolgreiche Transformation aussehen kann, verdeutlichen führende Netzbetreiber. Der französische Konzern Orange demonstriert mit seiner Open Source Factory, wie strategische Beschaffung als Hebel wirkt. Bei Ausschreibungen fordert der Konzern von Herstellern konsequent die Einhaltung offener Schnittstellen und standardisierter Open-Source-Kontrollpunkte. Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom wiederum übernehmen Führungspositionen in neutralen Konsortien wie der Linux Foundation, um strategische Schlüsselprojekte wie Camara voranzutreiben und globale Branchenstandards mitzugestalten. Solche Ansätze bleiben indes vorerst die Ausnahme: Mittelgroße und regionale Betreiber verfügen meist weder über das Budget noch über die personellen Kapazitäten für eine aktive Mitarbeit im Open-Source-Ökosystem.

Zusätzlich bremst die Zersplitterung des europäischen Marktes den Fortschritt. Während in den USA wenige Großkonzerne agieren, konkurrieren in Europa rund 170 Netzbetreiber primär über Preise und Netzabdeckung statt über innovative Dienste. Dadurch schrumpfen die Margen für langfristige Forschung und Entwicklung. Die Autoren der Studie plädieren daher für eine stärkere Kooperation bei nicht-differenzierenden Infrastrukturschichten. Statt dass jeder Betreiber eigene Parallellösungen entwickelt, sollten gemeinsame Open-Source-Fundamente wie Sylva genutzt werden. Erst auf den darüber liegenden Dienstleistungsebenen und bei KI-gestützten Netzfunktionen mache ein Wettbewerb der Anbieter wirtschaftlich Sinn.

Gleichzeitig fordern die Experten Anpassungen der EU-Politik. Bisherige Förderinstrumente wie Horizon Europe seien mit kurzen Projektlaufzeiten von drei bis fünf Jahren zu unbeständig für die Pflege kritischer Infrastrukturen. Besser geeignet seien Modelle wie die Important Projects of Common European Interest (IPCEI), wenn Fördergelder direkt an Beitragsleistungen im Code gekoppelt würden. Zudem überlaste die Kumulation neuer Regularien vom Cybersecurity Act bis zum Cyber Resilience Act vor allem kleinere Betreiber. Damit Vorhaben wie der Digital Networks Act (DNA) greifen, müsse Europa Open Source als Kernelement einer aktiven Industriepolitik begreifen. Nur durch den gezielten Aufbau eigener Softwarekompetenzen könne die europäische Telekommunikationsbranche ihre digitale Souveränität nachhaltig festigen.

Stefan Krempl

Samstag, 27. Juni 2026

Weiterer Anstieg: Gerichte erlaubten 2024 in 129 Fällen das Hacken von IT-Geräten

Ermittler haben die Telekommunikationsüberwachung und Abfragen von Verkehrsdaten 2024 ausgeweitet. Vor allem Drogendelikte begründen das Abhören von Smartphones.

Die Polizei hat die Telekommunikationsüberwachung sowie die Abfrage von Verkehrs- und Nutzungsdaten zahlenmäßig weiter ausgebaut. Auch heimliche Eingriffe in IT-Systeme durch Ermittler haben weiterhin Konjunktur. Im Jahr 2024 erteilten Gerichte Ordnungshütern und anderen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland insgesamt 129 Mal die Erlaubnis, Smartphones und Computer etwa mithilfe von Staatstrojanern zu infiltrieren und Daten abzufischen. Diese Zahl setzt sich aus 97 Anordnungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und 32 Anordnungen zur Online-Durchsuchung zusammen.

Das geht aus den neuen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nach den Paragrafen 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO) hervor, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) veröffentlicht hat. Die Statistik für das Jahr 2024 zu Paragraf 100a StPO weist für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) insgesamt 97 im richterlichen Beschluss ergangene Anordnungen aus – im Vergleich zu 96 im Vorjahr. Bei dieser Maßnahme wird die Kommunikation direkt auf einem Endgerät vor einer Ver- beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgegriffen. Tatsächlich durchgeführt wurde ein derartiger Eingriff in ein IT-System per Quellen-TKÜ im Jahr 2024 bundesweit in 64 Fällen, während dies 2023 noch 57 Mal der Fall war. Die Ermittler scheinen demnach mehr Übung und Erfahrung beim Verwenden entsprechender Abhörwerkzeuge erlangt zu haben.

Allein 25 erfolgreich durchgeführte Maßnahmen gehen hierbei auf das Konto der Behörden in Nordrhein-Westfalen. Es folgen Rheinland-Pfalz mit neun, der Generalbundesanwalt mit acht, Bayern und Niedersachsen mit jeweils sieben sowie Baden-Württemberg und Sachsen mit je drei Maßnahmen. In Schleswig-Holstein wurde ein derartiger Trojaner einmal erfolgreich eingesetzt. Als Grund gaben die Behörden in allen TKÜ-Bereichen erneut primär Drogendelikte an: Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Ausforschung, was sich allein in 6450 erfassten Anlassstraftaten im Bereich des § 100a Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b StPO widerspiegelt.

Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Verfahren, in denen Richter heimliche Online-Durchsuchungen gemäß Paragraf 100b StPO anordneten. Bundesweit wurden sie 2024 in 16 Verfahren bewilligt, was gegenüber den zehn Verfahren im Jahr 2023 eine deutliche Steigerung darstellt. Bei dieser Form der Maßnahme dürfen die Fahnder mithilfe von Spionagesoftware etwa auch Festplatten tiefgreifend inspizieren und nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden. Die Gesamtzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen lag in diesem Bereich 2024 bei 32, aufgeteilt auf 22 Erstanordnungen und zehn Verlängerungsanordnungen. Von diesen richterlichen Erlaubnissen wurden insgesamt 15 tatsächlich in die Praxis umgesetzt und durchgeführt.

Einen starken Anstieg gab es bei den allgemeinen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach Paragraf 100a StPO insgesamt, zu denen auch das klassische Abhören von Telefonaten ohne spezielle Spionagesoftware gehört. Im Jahr 2024 wurden derartige Maßnahmen bundesweit in 5538 Verfahren angeordnet, was einem Plus von 11,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4970 Verfahren) entspricht. Die Zahl der Überwachungsanordnungen lag mit insgesamt 16.868 – bestehend aus 13.779 Erstanordnungen und 3.089 Verlängerungsanordnungen – um knapp 5,9 Prozent über den Werten von 2023.

Auch die Abfrage von Nutzungsdaten inklusive Passwörtern bei Telemediendiensten wie Messenger-Diensten, Plattformen oder sozialen Netzwerken gemäß Paragraf 100k StPO ist bei den Behörden stark gefragt. Im Jahr 2024 sind bundesweit in 254 einschlägigen Verfahren insgesamt 319 Anordnungen ergangen. Dies setzt sich aus 304 Erstanordnungen und 15 Verlängerungsanordnungen zusammen und bedeutet gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus bei den Anordnungen in Höhe von 29,7 Prozent. Nach Paragraf 100k Absatz 2 StPO sind die Verfahren mit acht zwar exakt auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Allerdings stieg die Zahl der Anordnungen hier leicht auf zwölf (elf Erstanordnungen und eine Verlängerung).

Publiziert hat das Bundesamt für Justiz ferner die Statistik zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten gemäß Paragraf 100g StPO. Demnach ist die Anzahl der Verfahren, in denen derartige Maßnahmen angeordnet wurden, 2024 leicht auf 22.749 gestiegen. Betreffend Maßnahmen nach Paragraf 100g Absatz 1 StPO ergingen in 10.035 Verfahren insgesamt 14.838 Anordnungen, bestehend aus 14.083 Erstanordnungen und 755 Verlängerungen. Zu Maßnahmen nach Absatz 2 ergingen in 1484 Verfahren insgesamt 2443 Anordnungen, die sich auf 2260 Erstanordnungen und 183 Verlängerungen stützen. Maßnahmen nach Absatz 3 wurden in 15.956 Verfahren stolze 17.382 Mal angeordnet. Die Gesamtzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen aller Verkehrsdatenabfragen lag damit bei 34.663, was gegenüber dem Vorjahr einen nur moderaten Anstieg von rund 0,6 Prozent bedeutet.

Das BfJ versieht einen Teil der Zahlen diesmal mit einem deutlichen Caveat, nachdem es in den vergangenen Jahren wiederholt zu fehlerhaften Behördenangaben vor allem rund um den Staatstrojaner-Einsatz gekommen ist: Die aufgezeigten Veränderungen seien "nur mit Vorsicht zu interpretieren", heißt es in dem Hinweis: "So kommt es bei Statistiken in den ersten zwei bis drei Jahren mangels entsprechender Praxis häufiger zu Fehlern bei der Erfassung. Insoweit bleibt die künftige Entwicklung abzuwarten."

Stefan Krempl

Sonntag, 21. Juni 2026

Digital Networks Act: EU-Pläne für Glasfaser & Co. stoßen auf viel Kritik

Die EU-Kommission will den Telekom-Markt modernisieren. Doch der Entwurf zum Digital Networks Act erntet in 215 Rückmeldungen viel Widerstand aus schier allen Lagern.

Viel vorgenommen hat sich die EU-Kommission beim Netzausbau: Mit dem von ihr vorgeschlagenen Digital Networks Act (DNA) soll der europäische Telekommunikationsmarkt vereinfacht und modernisiert werden. Primäres Ziel: Den europaweiten Ausbau von High-Speed- und Gigabit-Infrastrukturen wie Glasfaser voranzutreiben und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents zu stärken. Insgesamt gab es die stattliche Menge von 215 Rückmeldungen zu dem Gesetzentwurf. Die vorliegenden Stellungnahmen von Verbänden der Telekommunikationsbranche, der Internetwirtschaft sowie von Zivilgesellschaft und Verbraucherschützern zeigen dabei ein deutliches Bild: Fast niemand ist mit dem aktuellen Entwurf vollends zufrieden. Die jeweiligen Interessenslagen könnten in entscheidenden Detailfragen kaum gegensätzlicher sein.

Ein hochgradig umstrittener Punkt des Entwurfs ist die indirekte Wiederbelebung der sogenannten "Fair Share"-Debatte, also der Frage, ob große Inhalteanbieter an den Netzausbaukosten beteiligt werden sollen. Der europäische Telekommunikationsverband Connect Europe, der vorrangig die großen etablierten Netzbetreiber vertritt, beklagt eine anhaltende und ungerechte Asymmetrie auf dem Markt. Wenige große Technologiekonzerne seien für über 70 Prozent des weltweiten Internetverkehrs verantwortlich, würden sich aber an den massiven Transportkosten de facto kaum beteiligen. Die im DNA vorgesehene Möglichkeit zu freiwilligen Schlichtungsverfahren geht dem Verband deshalb nicht weit genug. Er fordert zwingende, bindende Verpflichtungen für große Datenverursacher, über die Zusammenschaltung und den IP-Datentransport zu verhandeln.

Genau solche Rufe stoßen bei einer breiten Allianz auf strikte Ablehnung. Der Industrieverband Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe) sieht darin die gefährliche Einführung von Netzgebühren durch die Hintertür, was den bislang völlig reibungslos funktionierenden und auf Vertrauen basierenden Markt der IP-Zusammenschaltung empfindlich stören würde. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) warnt davor, dass solche bilateralen Zahlungsmechanismen primär nur den ganz großen Telekommunikationskonzernen zugute kämen und den Wettbewerb verzerren könnten. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc fürchtet, dass etwaige Netzgebühren am Ende unausweichlich auf die Endkunden abgewälzt würden.

Eng verknüpft mit dieser wirtschaftlichen Debatte ist die große Sorge um den Erhalt der Netzneutralität. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works warnt, dass der DNA ein ganzes Jahrzehnt an hart erkämpften und etablierten Schutzmechanismen für das offene Internet aushebeln könnte. Stein des Anstoßes ist die geplante Streichung von 18 der insgesamt 19 Erwägungsgründe der ursprünglichen Verordnung über das offene Internet, die bislang das entscheidende Fundament für die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bildeten. Ferner kritisieren die Aktivisten, dass Anbieter durch die neuen Regelungen zu sogenannten Spezialdiensten künftig bezahlte Überholspuren im Netz anbieten könnten, die das reguläre Internet benachteiligen.

Auch Beuc und CCIA Europe fordern, die bestehende Verordnung über das offene Internet komplett aus dem DNA herauszuhalten und als eigenständiges Gesetz zu belassen. Demgegenüber pocht Connect Europe auf eine dringend nötige Reform. Moderne 5G-Netze erforderten ein flexibleres Verkehrsmanagement sowie Möglichkeiten zur Qualitätsdifferenzierung durch sogenanntes Network Slicing. Der Verband plädiert auch dafür, spezielle Geschäftskundendienste (B2B) ganz aus den strengen Vorgaben herauszunehmen.

Auch beim Thema Verbraucherschutz prallen vWelten aufeinander. Die Kommission strebt eine Harmonisierung der Endnutzerrechte an, um den europäischen Binnenmarkt stärker zu vereinheitlichen. Die Verbraucherschützer von Beuc schlagen hier aber Alarm: Diese angestrebte Anpassung dürfe unter keinen Umständen dazu führen, dass das bereits bestehende, hohe Schutzniveau in einigen Mitgliedstaaten abgesenkt werde. In Deutschland gebe es etwa sehr strenge und verbraucherfreundliche Regeln zu Produktinformationsblättern und streng regulierte Kündigungsfristen, die durch den DNA aufgeweicht werden könnten, falls keine passenden nationalen Öffnungsklauseln verankert werden.

Beuc verlangt stattdessen eine generelle Ausweitung der Rechte, etwa durch EU-weit garantierte Mindestgeschwindigkeiten und die strikte Begrenzung von Telekommunikations-Vertragslaufzeiten auf maximal zwölf Monate. Die Industrieverbände eco und Connect Europe kritisieren diese Herangehensweise indes als massive Überregulierung. Branchenspezifische Verbraucherschutzregeln sollten zugunsten bereits geltender, allgemeiner horizontaler Gesetze abgebaut werden, um Informationsüberflutungen bei den Kunden und bürokratische Doppelbelastungen bei den Anbietern zu vermeiden.

Auf technologischer und infrastruktureller Ebene sorgt ferner die Migration von alten Kupfer- auf neue Glasfasernetze für hitzige Diskussionen. Während der Breko klare, objektive Vorgaben für die Kupferabschaltung begrüßt, geht ihm der Starttermin für die finale Abschaltrunde bis Ende 2035 nicht schnell genug. Der Prozess müsse bereits zwingend beginnen, wenn 85 Prozent der Haushalte eines Gebiets per Glasfaser angebunden werden können, anstatt der von der Kommission vorgeschlagenen 95 Prozent.

Connect Europe wehrt sich gegen solche starren, EU-weiten Fristen. Die Abschaltung der Legacy-Netze müsse rein marktgetrieben und in der technologischen Hand der Betreiber bleiben. Gleichzeitig plädieren die großen Netzbetreiber im Bereich der Funkfrequenzen für unbegrenzte oder zumindest 40-jährige Lizenzen, um die dringend benötigte Investitionssicherheit für den weiteren 5G- und 6G-Ausbau zu gewährleisten. Der Breko sieht genau darin eine imminente Gefahr für den Wettbewerb und fordert im Gegenzug zwingende Vorleistungszugänge für Mobilfunk-Discounter, um langfristige Monopolbildungen zu verhindern.

Ein weiterer Kritikpunkt der Internetwirtschaft betrifft den grundsätzlichen Anwendungsbereich der geplanten Verordnung. Der eco und CCIA Europe monieren, dass klassische Telekommunikationspflichten künftig auch auf völlig andersartige Akteure wie Cloud-Anbieter oder Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) ausgeweitet werden sollen. Das schaffe nicht nur rechtliche Unsicherheiten, da diese Firmen bereits durch andere umfangreiche EU-Regulierungen wie NIS2 oder den Cyber Resilience Act (CRA) ohnehin schon strengen Sicherheitspflichten unterlägen. Neue branchenspezifische Resilienz-Vorgaben im DNA würden hier zu unnötigen regulatorischen Überschneidungen und massiver neuer Bürokratie führen, anstatt den digitalen Markt effektiv zu vereinfachen. Die Kommission steht nun vor der Aufgabe, aus diesen oft widersprüchlichen Forderungen einen praxistauglichen Rechtsakt zu schmieden.

Stefan Krempl

Freitag, 12. Juni 2026

Frequenzverordnung neu geregelt: Mehr Platz für Satelliten, 6 GHz und Bundeswehr

Der Regierungsentwurf zur Novelle der Frequenzverordnung setzt globale Beschlüsse um und stärkt die Landesverteidigung. Für das 6-GHz-Band und den Weltraum gibt es klare Vorgaben.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat einen Entwurf für die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung vorgelegt. Mit diesem Schritt leitet die Bundesregierung eine Aktualisierung der nationalen Frequenzordnung ein. Ziel des Vorhabens ist es, die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion 2023 in deutsches Recht zu überführen. Das Frequenzspektrum, eine der wertvollsten und am stärksten umkämpften Ressourcen der modernen Informationsgesellschaft, muss fortlaufend an technologische Entwicklungen und veränderte geopolitische Rahmenbedingungen angepasst werden. Nur so lassen sich funktechnische Störungen in einer zunehmend vernetzten Welt effektiv vermeiden und gleichzeitig Innovationen ermöglichen.

Ein Schwerpunkt des Vorhaben liegt auf dem Ausbau und der rechtlichen Absicherung von Satellitenfunkdiensten. Durch den rasanten Zuwachs an kommerziellen und wissenschaftlichen Satellitenkonstellationen im erdnahen Orbit ist der Bedarf an verlässlichen Übertragungswegen sprunghaft angestiegen. Der Verordnungsentwurf trägt dem Rechnung, indem er zahlreiche Frequenzbereiche explizit für Funkdienste über Satelliten bereitstellt und neu strukturiert. Das betrifft nicht nur die klassische Kommunikation zwischen Bodenstationen und dem All, sondern auch die direkte Frequenznutzung im Weltraum zwischen verschiedenen Raumfahrzeugen und Satelliten selbst. Zugleich schaffen die neuen internationalen Nutzungsbestimmungen eine präzisere Definition für terrestrische Empfänger, die auf Luft- und Seefahrzeugen eingesetzt werden. Das soll die weltweite Interoperabilität und Sicherheit im Transportwesen erhöhen.

Ein für die digitale Infrastruktur besonders relevanter Punkt ist die Neuregelung im strategisch wichtigen 6-GHz-Frequenzbereich. Dieser Bereich wird durch die Verordnung für die Nutzung breitbandiger Datenübertragungen identifiziert, was sowohl der Internationalen mobilen Telekommunikation als auch drahtlosen Zugangssystemen wie modernen WLAN-Netzwerken zugutekommt. Angesichts der anhaltenden Debatten um die Zukunft des Mobilfunks und der lokalen Vernetzung betont der Entwurf jedoch ausdrücklich, dass aus dieser Identifizierung kein automatischer Priorisierungsanspruch gegenüber anderen, gleichrangigen Funkdiensten abgeleitet werden kann. Vielmehr geht es um ein koordiniertes Nebeneinander verschiedener Technologien, um die vorhandenen Kapasitäten optimal auszuschöpfen, ohne bestehende Nutzungen zu verdrängen.

Neben den technologischen Innovationen spiegelt der Verordnungsentwurf auch die veränderten geopolitischen Realitäten wider. Die Bundesregierung reagiert mit der Novelle direkt auf die sicherheitspolitische Zeitenwende und den daraus resultierenden Mehrbedarf der Landes- und Bündnisverteidigung. Der Entwurf sieht die Bereitstellung erheblicher Frequenzressourcen für das Bundesministerium der Verteidigung vor. Diese Zuweisungen greifen explizit unterhalb der rechtlichen Schwelle für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Sie sollen als technisches Fundament dienen, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr nachhaltig zu stärken und damit einen konkreten Beitrag zur geostrategisch notwendigen, glaubhaften Abschreckung zu leisten.

In Bereichen, in denen das internationale Regelwerk den Nationalstaaten gestalterische Spielräume überlässt, versucht das Ministerium einen Balanceakt zwischen Kontinuität und Modernisierung. Diese nationalen Spielräume werden in den spezifischen Nutzungsbestimmungen so ausgestaltet, dass eine möglichst effiziente und störungsfreie Frequenznutzung im Bundesgebiet gewährleistet ist. Technische Neuerungen sollen gezielt gefördert werden. Gleichzeitig will die Exekutive sicherstellen, dass bewährte, bereits bestehende Nutzungen ohne Einschränkungen fortbestehen können. Das betrifft eine Vielzahl von Anwendern, von der kommerziellen Wirtschaft über den wissenschaftlichen Erderkundungsfunk bis hin zu speziellen Anwendungen wie dem Amateurfunk.

Das Gesetzgebungsverfahren hat bereits die wesentlichen bürokratischen Hürden im Regierungsapparat genommen. Im Vorfeld wurden alle betroffenen Bundesministerien in die Ausarbeitung einbezogen, wobei spezifische Einwände des Bundeskanzleramtes, der Verteidigungs-, Justiz- und Verkehrsressorts Berücksichtigung fanden. Auch der Nationale Normenkontrollrat wurde beteiligt und verzichtete auf Einwände, da die Umstellung weder für Bürger noch für die Wirtschaft oder die öffentliche Verwaltung neuen Erfüllungsaufwand oder zusätzliche Bürokratiekosten durch Informationspflichten verursache. Finanziell bleibt die Verordnung für die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern ebenfalls neutral. Nach dem Beschluss im Bundeskabinett am Mittwoch steht  die Zustimmung des Bundesrates an, bevor die Verordnung am Tag nach ihrer offiziellen Verkündung endgültig in Kraft treten kann.

Stefan Krempl

Mittwoch, 13. Mai 2026

Europäisches Glasfaser-Beben: In Deutschland drohen Notverkäufe

Die Ära „Wachstum um jeden Preis“ ist im europäischen Glasfasermarkt vorbei. Eine Studie eines Beratungshauses prognostiziert eine starke Konsolidierungswelle und warnt vor Finanzierungslücken.

Der europäische Glasfasermarkt steht vor einer Zäsur, die vor allem den deutschen Markt mit voller Härte trifft. Nachdem jahrelang die Devise galt, Marktanteile und Ausbauzahlen ohne Rücksicht auf kurzfristige Profitabilität zu steigern, prallen die ehrgeizigen Businesspläne der Netzbetreiber nun ungebremst auf die wirtschaftliche Realität. Laut der „Europäischen Glasfaserstudie 2026“ der Unternehmensberatung AlixPartners hat sich die Stimmung bei Investoren und Kreditgebern fundamental gewandelt. Im Fokus stehen heute nicht mehr bloße Ausbauversprechen, sondern die nackten finanziellen Fundamentaldaten und die dringende Frage, wie sich die Milliardeninvestitionen der letzten Jahre endlich in nachhaltige Umsätze verwandeln lassen.

Für die Studie wurden rund 200 Marktexperten aus Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich befragt. Das Ergebnis für die Bundesrepublik ist besonders ernüchternd, da Deutschland bei fast allen wichtigen Marktkennzahlen das Schlusslicht im Vergleich der untersuchten Länder bildet. Während im EU-Durchschnitt bereits 70 Prozent der Haushalte über einen potenziellen Glasfaseranschluss verfügen, liegt dieser Wert in Deutschland bei gerade einmal knapp über 40 Prozent. Noch dramatischer stellt sich die Situation bei der tatsächlichen Nutzung dar. In Frankreich etwa nutzen bereits rund 75 Prozent der Haushalte die Glasfaser aktiv nutzen. Hierzulande liegt die Aktivierungsquote bei lediglich 10 bis 15 Prozent.

Diese Diskrepanz zwischen verlegten Leitungen und zahlenden Kunden bringt viele Telekommunikationsfirmen in existenzielle Bedrängnis. Die Monetarisierung der Netze hinkt den ursprünglichen Plänen weit hinterher, was angesichts des steigenden Refinanzierungsbedarfs gefährliche Folgen hat. In den kommenden ein bis zwei Jahren benötigen mehr als 60 Prozent der deutschen Glasfaserunternehmen frisches Kapital. Ein Drittel der Befragten rechnet sogar fest damit, bestehende Kreditverträge aufgrund verfehlter Ziele zu verletzen. Da Kreditgeber ihre Kriterien massiv verschärft haben und die Verfügbarkeit von Fremdkapital deutlich gesunken ist, droht vielen Akteuren schlicht das Geld auszugehen.

Um die Liquidität zu sichern, hat in der gesamten Branche ein radikaler Sparkurs eingesetzt. Die Kostenoptimierung ist mittlerweile für fast jeden dritten Betreiber das primäre Ziel, während dieser Aspekt im Vorjahr noch eine untergeordnete Rolle spielte. Der Fokus verschiebt sich weg vom reinen Netzausbau hin zu operativer Effizienz und der schnellen Aktivierung bereits bestehender Anschlüsse. In Deutschland setzen viele Betreiber zudem verstärkt auf den Wholesale-Markt und hoffen darauf, ihre Netze durch die Vermietung an Drittanbieter wie große Internet Service Provider besser auszulasten.

Die logische Konsequenz aus dieser wirtschaftlichen Schieflage ist eine massive Marktbereinigung. In Deutschland erwarten mittlerweile über 70 Prozent der Experten ein hohes Niveau an Fusions- und Übernahmeaktivitäten. Dies entspricht fast einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr. Besonders brisant ist die Einschätzung der Experten zu den Hintergründen dieser Deals. Während in Großbritannien vor allem strategische Synergieeffekte die Konsolidierung treiben, werden für den deutschen Markt sogenannte Notverkäufe als Haupttreiber identifiziert. Rund 41 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Unternehmen unter Zeit- und Preisdruck veräußert werden müssen, weil sie allein nicht mehr überlebensfähig sind.

Klaus Hölbling, Leiter der TMT-Practice bei AlixPartners, warnt in diesem Zusammenhang vor einem extrem herausfordernden Geschäftsjahr. Er betont, dass die Zeit des ungebremsten Wachstums endgültig vorbei ist. Kreditgeber und Investoren schauen heute so genau wie nie zuvor darauf, wie die einzelnen Player ihre Investitionen in Cashflow ummünzen. Entscheidend für das Überleben wird sein, die Kosten massiv zu senken, Kunden zügig an die Netze anzuschließen und die knappen zur Verfügung stehenden Mittel hocheffizient zu nutzen. Der Markt wandelt sich von einer Goldgräberstimmung hin zu einem Verdrängungswettbewerb, bei dem nur die finanzstärksten Akteure bestehen werden. Experten prognostizieren, dass die Zahl der Unternehmen in der Branche bis 2027 um bis zu ein Viertel schrumpfen könnte. Was am Ende bleibt, ist ein konsolidierter Markt mit weniger, aber dafür hoffentlich wirtschaftlich stabileren Anbietern.

Stefan Krempl

Freitag, 27. März 2026

Kartellwächter geben grünes Licht: Glasfaser Nordwest darf weitermachen

Nach jahrelanger Prüfung stellt das Bundeskartellamt das Verfahren gegen die Kooperation von Telekom und EWE ein. Es erlässt aber strenge Auflagen bis 2030.

Der Nordwesten Deutschlands gilt in Sachen digitaler Infrastruktur oft als Vorzeigeregion. Doch hinter den Kulissen rangen Regulierer und Konzerne jahrelang um die richtigen Spielregeln. Nun herrscht vorerst Klarheit: Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag grünes Licht für die Fortführung des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser Nordwest gegeben. Die Kooperation zwischen der Deutschen Telekom und dem Oldenburger Energie- und Telekommunikationsdienstleister EWE AG ist mit dem Kartellverbot vereinbar, da die beteiligten Unternehmen letzte wettbewerbliche Bedenken durch weitreichende Verpflichtungszusagen ausräumen konnten. Damit endet ein Verfahren, das die Branche seit der Gründung des Joint Ventures Anfang 2020 in Atem hielt.

Das Geschäftsmodell der Glasfaser Nordwest ist dabei von strategischer Bedeutung für die Region, tritt das Unternehmen selbst doch gar nicht direkt gegenüber Endkunden auf. Stattdessen fungiert es als reiner Infrastrukturbetreiber, der sein Netz sowohl den Muttergesellschaften als auch anderen Telekommunikationsanbietern offenlegt. Diese mieten sich in die Leitungen ein und bieten darauf ihre eigenen Internet-, Telefon- und TV-Produkte an. Ein solches Open-Access-Modell klingt in der Theorie nach fairem Wettbewerb. Es rief aber die Kartellwächter auf den Plan, die eine Übermacht der beiden Riesen befürchteten.

Bereits Ende 2019 nahm die Behörde unter Andreas Mundt die Zusammenarbeit unter die Lupe und stellte das Verfahren zunächst nur vorübergehend ein. Damals mussten sich Telekom und EWE zu einem Mindestausbau und zur Diskriminierungsfreiheit verpflichten. Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt nun, dass diese Strategie offenbar aufgegangen ist. Laut Kartellamt hat sich im Kooperationsgebiet eine Eigendynamik entwickelt, die selbst die optimistischsten Prognosen übertraf. Während weite Teile Deutschlands noch mit der Digitalisierung kämpfen, werden im Nordwesten bis Ende des Jahres voraussichtlich 90 Prozent der Haushalte und Unternehmen an das Glasfasernetz angeschlossen sein. Damit liegt die Region deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt.

Andreas Mundt betont, dass die Glasfaser Nordwest maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen hat. Dennoch ist das aktuelle „Go“ kein Freifahrtschein ohne Leitplanken. Eine der wichtigsten Regelungen bleibt die sogenannte Karenzzeit: Wenn das Gemeinschaftsunternehmen einen Ausbau beschließt, muss es weiterhin neun Monate warten, bevor der erste Bagger rollt. Diese Frist hat sich den Kartellwächtern zufolge in der Vergangenheit bewährt, da sie verhindert, dass die Marktmacht von Telekom und EWE genutzt wird, um kleinere Wettbewerber durch kurzfristig angekündigte Konkurrenzprojekte aus dem Feld zu schlagen. Diese Schutzmaßnahme wird nun bis zum Jahr 2030 verlängert.

Besonderen Wert legten die Prüfer auf den Netzzugang für Dritte. Inzwischen nutzen zahlreiche alternative Anbieter die Infrastruktur, was den Endkunden eine echte Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Tarifen und Dienstleistern ermöglicht. Dass die Bundesnetzagentur das Vorleistungsangebot ohnehin regulatorisch überwacht, flankiert diese Entwicklung. Doch die Glasfaser Nordwest ging im aktuellen Verfahren noch einen Schritt weiter und machte kommerzielle Zugeständnisse, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Diese Kooperationsbereitschaft wog schwerer als die Tatsache, dass einige Vermarktungsziele für Anfang 2024 aufgrund einer allgemein schwächeren Nachfrage nicht ganz erreicht wurden.

Die neuen Verpflichtungen sind nun bis Ende 2030 festgeschrieben. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass der Glasfaserausbau in der Region bis dahin weitgehend abgeschlossen sein wird, behält sich aber eine erneute Prüfung vor. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt jedoch für die Beteiligten: Die heutige Entscheidung berührt nicht das noch laufende Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort wird weiterhin gestritten, ob die grundsätzliche Freigabe der Gründung aus dem Jahr 2019 rechtens war. Für die Bürger im Nordwesten bedeutet das heutige Signal aus Bonn trotzdem erst einmal Planungssicherheit und die Aussicht auf ein flächendeckendes Highspeed-Netz.

Stefan Krempl

Freitag, 6. März 2026

Hessens Masterplan Mobilfunk: Mit Satelliten und Paragrafen gegen die Funklöcher

Die schwarz-rote Landesregierung Hessens will bis 2030 eine nahezu lückenlose 5G-Abdeckung erreichen und setzt dabei auf schnellere Genehmigungen sowie Weltraum-Technik.

Hessen hat ein topografisches Problem, das Smartphone-Nutzer regelmäßig in die Verzweiflung treibt: Über 40 Prozent der Landesfläche bestehen aus Wald. Was Wanderer freut, ist für Mobilfunkplaner ein Albtraum, denn Bäume und Täler schlucken Signale. Rund 90 Prozent der verbliebenen weißen Flecken im Land befinden sich in Forstgebieten wie dem Odenwald oder dem Nationalpark Kellerwald-Edersee. Doch damit soll nun Schluss sein. Digitalministerin Kristina Sinemus hat in Wiesbaden den „Masterplan Mobilfunk 2030“ vorgestellt. Das Ziel ist ambitioniert: Bis zum Ende des Jahrzehnts soll auf 99,5 Prozent der Landesfläche ein Empfang in 5G-Qualität möglich sein – und zwar über alle Netze hinweg.

Um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, hat das Land eine umfassende Vereinbarung mit den vier großen Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone, o2 Telefónica und 1&1 geschlossen. Bis Ende 2029 sieht der Pakt vor, dass rund 4000 Mobilfunkstandorte entweder komplett neu errichtet oder mit modernster Technik ertüchtigt werden. Es ist bereits die dritte Kooperation dieser Art. Seit dem Start der ersten Offensive im Jahr 2020 wurden bereits 11.000 Maßnahmen umgesetzt. Die Zahlen belegen den Fortschritt: Lag die flächenmäßige Abdeckung bei Amtsantritt von Sinemus noch bei mageren 56,2 Prozent, kletterte sie im vergangenen Jahr bereits auf 77,5 Prozent. Dennoch rangiert Hessen im bundesweiten Vergleich der Bundesnetzagentur aktuell nur auf Platz 13, was die Abdeckung mit 4G angeht – nur Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz stehen noch schlechter da.

Der neue Masterplan setzt an den empfindlichsten Stellen des Netzausbaus an: der Bürokratie und der Infrastruktur. Ein zentraler Hebel ist die Reform der Hessischen Bauordnung. Hier wurde eine sogenannte Genehmigungsfiktion verankert. Das bedeutet, dass Mobilfunkmasten automatisch als genehmigt gelten, wenn die Behörden nicht innerhalb von drei Monaten widersprechen. Zudem wurde der Ausbau rechtlich als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft, was Klageverfahren beschleunigen und Hindernisse bei der Standortsuche abbauen soll. Auch die Kooperation mit Stromnetzbetreibern wird intensiviert, da der Anschluss entlegener Masten an das Stromnetz oft länger dauert als der eigentliche Bau des Turms.

Für Orte, an denen selbst der schnellste Bagger nicht weiterkommt oder an denen sich ein klassischer Mast wirtschaftlich schlicht nicht rechnet, blickt Hessen gen Himmel. Vodafone und die Telekom planen, schwierige Areale wie Nationalparks künftig via Satellit zu versorgen. Während moderne Smartphones bereits heute Notrufe über Satellitenverbindungen absetzen können, soll diese Technologie perspektivisch auch normale Telefonie und Datennutzung direkt auf das Handy ermöglichen – ganz ohne terrestrische Infrastruktur vor Ort. Das Land greift den Anbietern zudem finanziell unter die Arme: Wo der Ausbau unrentabel ist, fließen Fördermittel. Bisher wurden bereits acht Millionen Euro für 13 besonders schwierige Standorte bewilligt.

Neben der Schließung der aktuellen Lücken blickt das Ministerium bereits auf die nächste Technologiegeneration. Am Frankfurter Bertramshof entsteht ein 6G-Testfeld, das auf Open-Source-Software und Hardware „Made in Hessen“ basiert. Hier soll erprobt werden, wie KI-Methoden künftig Angriffe auf Netze erkennen oder Prozesse automatisieren können. Die Vertreter der Mobilfunkkonzerne zeigten sich bei der Vorstellung des Plans ungewohnt einig in ihrem Lob für die hessische Verwaltung. Die Zusammenarbeit bei der Standortakquise und das Tempo der Genehmigungen seien im Vergleich zu anderen Bundesländern vorbildlich. Mit dem Masterplan will Hessen den Sprung vom hinteren Mittelfeld auf die digitale Überholspur schaffen, um die Vision gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land endlich Wirklichkeit werden zu lassen.

Montag, 2. März 2026

TKG-Reform: Wildberger bläst zum Großangriff auf die Funkloch-Bürokratie

Das Bundesdigitalministerium will mit einer TKG-Novelle den Glasfaser-Turbo zünden und den Kupfer-Abschied erzwingen – doch die Branche fürchtet den Regulierungs-Schock.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den Startschuss für eine erneute umfassende Reform des Telekommunikationsrechts gegeben. Mit dem am Montag veröffentlichten Referentenentwurf zum TKG-Änderungsgesetz 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den schleppenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau durch radikale Entbürokratisierung und effizientere Verfahren zu beschleunigen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) betonte bei der Vorstellung des 117-seitigen Papiers, dass leistungsfähige digitale Infrastrukturen das Rückgrat einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft seien. Sein Haus wolle nun an den entscheidenden Hebeln ansetzen: weniger Papierkram, schnellere Genehmigungen und mehr Dynamik in der Fläche.

Ein Kernstück des Entwurfs ist die Erleichterung des Netzausbaus innerhalb von Gebäuden. Ein neues Recht zum Vollausbau soll verhindern, dass lediglich einzelne Wohnungen isoliert angeschlossen werden, was bisher oft zu unwirtschaftlichen Bauprozessen führte. Zudem sieht das Gesetz verbindliche technische Mindestvorgaben vor, um den Wildwuchs bei der Inhaus-Verkabelung zu ordnen. Auch für den Ausbau in der Fläche verspricht das Ministerium Erleichterungen: Wegerechtliche Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und unter bestimmten Voraussetzungen durch bloße Anzeigeverfahren ersetzt werden. Das soll vor allem den Mobilfunkausbau beschleunigen, etwa durch einen unkomplizierteren Stromnetzanschluss für Funkmasten.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Entwurf der sogenannten Kupfer-Glas-Migration. Der geplante Abschied vom klassischen DSL-Netz zugunsten der moderneren optischen Übertragungstechnik soll für alle Beteiligten planbarer werden. Die Bundesnetzagentur erhält durch die Novelle den klaren Auftrag, den Technologiewechsel so zu gestalten, dass der Wettbewerb nicht untergraben wird. Damit reagiert das Ministerium auf die Kritik, die Deutsche Telekom könne die Abschaltung ihrer alten Kupfernetze strategisch nutzen, um Wettbewerber auszugrenzen. Künftig soll die Regulierungsbehörde einen verbindlichen Migrationspfad vom marktmächtigen Unternehmen einfordern können.

Die Reaktionen der Branchenverbände fallen gemischt aus. Zwar wird das Signal für mehr Tempo einhellig begrüßt, doch im Detail regt sich Widerstand. Der VATM lobt die neuen Regeln zur Kupfer-Abschaltung als überfällig, warnt jedoch eindringlich vor der geplanten Ausweitung der sogenannten symmetrischen Regulierung. Dabei geht es um Vorschriften, die nicht nur die marktbeherrschende Telekom, sondern alle Anbieter gleichermaßen treffen. VATM-Präsidentin Valentina Daiber warnt, dass pauschale Vorgaben für Netzzugänge und Entgelte gut funktionierende, marktwirtschaftliche Kooperationsmodelle verdrängen könnten. Wettbewerb funktioniere nicht nach Schema F, und zu viel staatliche Einmischung könne die Investitionsbereitschaft der Unternehmen lähmen.

Ähnlich äußert sich der Verband ANGA. Präsident Thomas Braun sieht in der geplanten Ausweitung der Regulierung einen „Lackmustest für die Digitalstrategie“. Er warnt davor, dass zusätzliche bürokratische Lasten für ausbauende Unternehmen dazu führen könnten, dass wichtige Glasfaserprojekte in der Schublade verschwinden. Besonders die neuen Mitnutzungsrechte für die Hausverkabelung sieht der ANGA skeptisch. Wer zuerst investiere und baue, dürfe am Ende nicht der Dumme sein, wenn Dritte ohne eigenes Risiko auf diese Infrastruktur zugreifen. Der Verband befürchtet zudem, dass die Neuregelungen zum Inhaus-Ausbau nicht mit EU-Recht vereinbar sein könnten, da sie die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde beschneiden würden.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht hingegen „Licht und Schatten“. Positiv bewertet der Verband, dass der strategische Überbau von Netzen durch die Telekom künftig besser sanktioniert werden könne. Die Aufnahme beendeter Missbrauchshandlungen in den Bußgeldkatalog sei eine direkte Reaktion auf die bisherige Hilfslosigkeit der Bundesnetzagentur in diesem Bereich. Dennoch warnt auch der Breko vor staatlich regulierten Preisen für den Zugang zu Gebäudenetzen, da dies den teuren Doppelausbau eher fördern als verhindern könnte.

Zustimmung kommt unterdessen vom Buglas, der vor allem den Vorrang für marktwirtschaftliche Verhandlungslösungen hervorhebt. Kooperationen beim Netzausbau seien der Schlüssel zur Kostensenkung und höheren Auslastung. Der Entwurf geghe hier in die richtige Richtung, indem er staatliche Eingriffe nur als letztes Mittel vorsieht, wenn Verhandlungen zwischen den Unternehmen scheitern.

Länder und Verbände haben nun bis zum 27. März 2026 Zeit, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf einzureichen. Im Anschluss müssen sich die betroffenen Ministerien auf eine finale Fassung der Bundesregierung einigen, bevor das Gesetz den Bundestag erreichen soll. Die Diskussionen der kommenden Wochen werden zeigen, ob das BMDS die richtige Balance zwischen Beschleunigung und Investitionsschutz gefunden hat oder ob der Entwurf an entscheidenden Stellen nachgebessert werden muss.

Mittwoch, 25. Februar 2026

Gratis-Roaming: EU will Mobilfunk-Grenzen zum Westbalkan einreißen

Die EU-Kommission plant das Ende der Roaming-Gebühren für Reisende zwischen der EU und Südosteuropa – ein wichtiger Schritt zur digitalen Integration.

Wer heute von München nach Tirana oder von Belgrad nach Wien reist, muss beim Blick auf die Smartphone-Nutzung oft noch vorsichtig sein. Zwar haben freiwillige Abkommen der Mobilfunkbetreiber die Kosten in den letzten Jahren bereits gesenkt, doch das echte „Roam Like at Home“-Gefühl, wie man es innerhalb der Europäischen Union kennt, fehlt bisher. Das soll sich nun grundlegend ändern. Die EU-Kommission hat offiziell vorgeschlagen, Verhandlungen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien aufzunehmen. Ziel ist es, diese sechs Länder vollständig in das EU-Roaming-Regime zu integrieren, sodass Telefonate, SMS und mobiles Surfen über die Grenzen hinweg ohne zusätzliche Aufschläge möglich werden.

Dieser Vorstoß ist weit mehr als nur eine Erleichterung für Urlauber. Er ist ein zentraler Baustein des sogenannten Wachstumsplans für den Westbalkan aus dem Jahr 2023. Die Strategie der Kommission verfolgt dabei einen pragmatischen Ansatz: Anstatt erst auf den formalen EU-Beitritt der Staaten zu warten, der sich seit Jahren hinzieht, sollen die Bürger und Unternehmen bereits vorab von den konkreten Vorteilen des EU-Binnenmarktes profitieren. Die Kommission spricht hier von einer schrittweisen Integration, die den Menschen in der Region zeigt, dass der europäische Weg einen direkten Einfluss auf ihren Alltag und ihren Geldbeutel hat.

Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass die sechs Partnerländer ihre nationalen Gesetze vollständig an die strengen EU-Vorgaben für den Mobilfunksektor anpassen müssen. Sobald diese Harmonisierung abgeschlossen ist und die bilateralen Abkommen stehen, entfallen die lästigen Roaming-Hürden in beide Richtungen. Das bedeutet, dass nicht nur Menschen aus dem Westbalkan in der EU zu Inlandspreisen telefonieren können, sondern auch EU-Bürger bei Reisen in die Region keine Angst mehr vor hohen Rechnungen beim Datenverbrauch haben müssen. Gerade für Pendler, Studierende und die eng vernetzte Wirtschaft in Südosteuropa stellt dies eine massive bürokratische und finanzielle Entlastung dar.

Die politische Bedeutung wird auch durch die Stimmen aus Brüssel unterstrichen. Henna Virkkunen, die Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologiesouveränität, sieht darin einen wesentlichen Schritt auf dem Weg in die „europäische Roaming-Familie“. Die zuständige Kommissarin für Erweiterung, Marta Kos, hebt zudem hervor, dass die heute in der EU fast schon vergessenen „Schock-Rechnungen“ nach Auslandsreisen für viele Menschen auf dem Westbalkan noch immer bittere Realität sind. Mit der Ausweitung der EU-Regeln wolle man eine Hürde beseitigen, die Familien trenne und die Arbeit von Grenzgängern unnötig erschwere.

Bisher bewegen sich die Mobilfunktarife in der Region in einem Zwischenstadium. Innerhalb der Westbalkan-Staaten gibt es bereits ein regionales Abkommen, das die Kosten gesenkt hat. Auch zwischen der EU und diesen Ländern greifen bereits erste Preisdeckel, die jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen der Provider basieren. Der neue Vorschlag der Kommission zielt nun darauf ab, diese unverbindlichen Lösungen durch eine rechtlich bindende Integration in den EU-Standard zu ersetzen.

Der nächste Schritt liegt nun beim EU-Rat. Die Kommission benötigt von den Mitgliedstaaten das Mandat, um die förmlichen Verhandlungen mit den Partnern aufzunehmen. Da die digitale Integration als einer der unstrittigsten und zugleich effektivsten Wege gilt, die Region enger an die EU zu binden, wird mit einer zügigen Bearbeitung gerechnet. Für die Mobilfunkbranche bedeutet dies mittelfristig eine Umstellung ihrer Abrechnungssysteme, während Nutzer sich auf eine Zeit freuen können, in der die Netzsuche an der Grenze zu Serbien oder Albanien kein finanzielles Risiko mehr darstellt.