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Samstag, 25. Juli 2026

Dobrindts IFG-Pläne: Journalistenverband stemmt sich gegen "Liste der Grausamkeiten"

Verbände und SPD kritisieren einen Vermerk des Innenministeriums scharf, der das Informationsfreiheitsgesetz und Rechercherechte für Journalisten bescheiden soll.

Ein vertraulicher Vermerk aus dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministerium sorgt für Entsetzen bei Journalistenverbänden und Verfassungsrechtlern. Wie Recherchen des MDR enthüllten, gehen die dort skizzierten Vorhaben weit über bisherige Koalitionsbeschlüsse hinaus und kämen einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene gleich. Die Pläne sehen unter anderem vor, das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ersatzlos zu streichen, Rechercherechte der Presse massiv einzuschränken sowie Forschung, Lehre und laufende Gesetzgebungsverfahren vollständig von der Transparenzpflicht auszunehmen.

Besonders scharf fällt die Reaktion des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) aus. Dessen Bundesvorsitzender Mika Beuster bezeichnete das Dokument als eine "Liste der Grausamkeiten", die niemals Realität werden dürfe. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, bedeute dies das Ende der Informationsfreiheit in Deutschland. Ein zentraler Punkt betrifft die geplante Neuregelung für Medienschaffende, denen der Rückgriff auf das Informationsfreiheitsgesetz verwehrt werden soll, wenn sie theoretisch Landespressegesetze nutzen könnten. Da diese Auskunftsgesetze jedoch im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz keinen Zugang zu Originaldokumenten gewähren, würde der investigativen Arbeit die Grundlage entzogen. Zusätzlich droht eine Identifikationspflicht für Antragsteller, was Anonymität verhindert, sowie ein Ausschluss populärer Anfragenplattformen wie FragdenStaat.

Auch die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche zeigt sich bestürzt über den Vorstoß aus dem Innenministerium. Manfred Redelfs, Auskunftsrechtsexperte des Vereins und Mitinitiator des Bundesgesetzes zur Informationsfreiheit, sieht in den Plänen einen gezielten Angriff auf demokratische Kontrollrechte. Das Innenressort versuche offenbar, lästige Recherchen zu unterbinden und die Verwaltung abzuschotten. Redelfs beklagt auch eine geplante Detailänderung, wonach Dokumente künftig nur noch bei derjenigen Stelle angefordert werden dürfen, in der sie ursprünglich entstanden sind. Bislang gilt das Auskunftsrecht für jede Akten führenden Behörde.

Beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit stoßen die Pläne auf völliges Unverständnis. Ein Sprecher betonte, dass der Vorstoß weder abgestimmt noch zielführend sei. Die Abschaffung der unabhängigen Kontrollinstanz würde den Verwaltungsaufwand nicht verringern, sondern zu einer Welle von Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten führen. Statt das seit zwanzig Jahren bestehende Gesetz zu beschneiden, wäre ein echtes Transparenzgesetz mit aktiven Veröffentlichungspflichten sowie eine Verankerung des Transparenzgebots im Grundgesetz erforderlich.

Innerhalb der Regierungskoalition zeichnet sich ein Konflikt ab. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, stellte klar, dass seine Fraktion in die Ausarbeitung der Vorschläge nicht eingebunden gewesen sei. Die SPD lehnt wesentliche Kernpunkte wie die Abschaffung des Informationsfreiheitsbeauftragten, die Einschränkung der Presserechte sowie den Ausschluss von Gesetzgebungsverfahren, Forschung und Lehre strikt ab. Fiedler betonte, dass die parallele Nutzung von Presserecht und Transparenzgesetz kein Missbrauch, sondern gesetzlicher Standard sei. Einer Reform, die das bestehende Transparenzniveau zurückdrehe, werde die SPD keinesfalls zustimmen.

Das Bundesinnenministerium bestritt auf Anfrage weder die Existenz des Vermerks noch die konkreten Punkte, wich Detailfragen jedoch aus. Eine Sprecherin erklärte nur, man strebe eine Reform mit "Mehrwert" für Bürger und Verwaltung an. Dabei gelte es aber, Sicherheitsanforderungen, hybride Bedrohungslagen und die Effizienz der Behörden zu berücksichtigen. Der eigentliche Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden.

Stefan Krempl

Donnerstag, 28. Mai 2026

EU-Transparenz in Gefahr: Wie neue Regeln Big-Tech-Konzerne abschirmen sollen

Die Bürgerrechtsorganisation Privacy International warnt vor einer Verwässerung des Informationsfreiheitsrechts bei Verfahren gegen Tech-Giganten.

Hinter den Kulissen der europäischen Digitalpolitik braut sich ein Konflikt über die demokratische Kontrolle von Technologiekonzernen zusammen. Die NGO Privacy International schlägt Alarm und warnt eindringlich davor, dass neue bürokratische Mechanismen innerhalb der EU die Transparenz untergraben und globalen Tech-Plattformen ein wirksames Schutzschild gegen öffentliche Kontrollen bieten könnten. Im Zentrum der Kritik stehen die veränderten Spielregeln beim Zugang zu Dokumenten im Rahmen weitreichender EU-Gesetze wie dem Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA).

Bislang gilt die Verordnung 1049/2001 als das zentrale Fundament für die Informationsfreiheit in der EU. Sie gewährt Bürgern, Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Prinzip das Recht, Einblick in Dokumente der EU-Institutionen zu verlangen. Doch die Praxis hat sich schleichend gewandelt. Was einst als Werkzeug für absolute Ausnahmefälle gedacht war, um sensible Informationen unter Verschluss zu halten, droht laut den Bürgerrechtlern zu einer administrativen Routine zu erstarren. Anstatt Transparenz als Regelfall zu behandeln, etabliert sich in den Brüsseler Behörden zunehmend eine Praxis pauschaler Vermutungen zur Geheimhaltung, insbesondere wenn es um wettbewerbs- oder plattformrechtliche Verfahren geht.

Besonders brisant ist dies bei der Regulierung von Big Tech. Wenn die EU-Kommission gegen die Marktmacht von Gatekeepern vorgeht oder die Einhaltung von Sicherheits- und Grundrechtestandards auf großen Online-Plattformen überprüft, fallen gigantische Mengen an Dokumenten, Gutachten und Lobby-Unterlagen an. Die neuen Auslegungen und Verfahrensregeln drohen nun, genau diese Verfahrensschritte in eine Blackbox zu verwandeln.

Zivilgesellschaftliche Gruppen befürchten, dass dadurch die öffentliche Einsicht und die Kontrolle genau in dem Moment blockiert werden, in dem die Tech-Giganten mit enormem finanziellem und personellem Aufwand versuchen, Einfluss auf die europäischen Behörden und deren Durchsetzungsentscheidungen zu nehmen. Das politische Agieren hinter verschlossenen Türen könnte so weiter zunehmen, während die Öffentlichkeit systematisch ausgesperrt bleibt.

Die Kritik von Privacy International zielt darauf ab, dass die Verordnung für das Aktenzugangsrecht implizit beschränkt und durch verfahrensspezifische Geheimhaltungsklauseln im DMA und DSA ausgehöhlt wird. Dadurch würde das Recht auf Informationszugang von einem wirksamen Kontrollinstrument der Zivilgesellschaft zu einer bloßen Formalität degradiert. Die Organisation zeichnet den Weg nach, wie sich die EU in diese Sackgasse manövriert hat. Sie sieht darin eine politische Reaktion auf langjährige juristische Auseinandersetzungen, bei denen Institutionen vermehrt versucht haben, ihre internen Prozesse vor kritischen Blicken zu schützen.

Die Konsequenzen gehen weit über behördliche Intransparenz hinaus. Wenn Lobbyismus, Fusionskontrollen und Regulierungsverfahren nicht mehr öffentlich nachvollziehbar sind, schwindet das Vertrauen in die Unabhängigkeit der europäischen Institutionen. Privacy International fordert daher eine Kehrtwende und plädiert für die Stärkung einer globalen Bewegung, die Rechte von Gemeinschaften schützt, Ausbeutung durch Industrie und Regierungen bekämpft und die Mächtigen effektiv zur Rechenschaft zieht. Nur durch eine echte, unmissverständliche Rückkehr zu den Prinzipien der Offenheit lasse sich verhindern, dass die europäische Digitalregulierung am Ende genau jene Konzerne schützt, die sie eigentlich bändigen sollte.

Stefan Krempl

Freitag, 10. April 2026

Ende der Transparenz: US-Justizministerium hebelt Archivgesetz aus

Mit der Einstufung des Presidential Records Act als verfassungswidrig wird die Geschichte des Weißen Hauses zur Privatsache. Die Entscheidung dürfte fatale Folgen für die demokratische Kontrolle haben.


Ein neues Memorandum des Office of Legal Counsel (OLC) sorgt für politische Erschütterung in Washington, da es das Fundament der Rechenschaftspflicht des Weißen Hauses untergräbt. Die Juristen des Ministeriums argumentieren, dass der Presidential Records Act (PRA) von 1978 die verfassungsmäßigen Befugnisse des Kongresses überschreite und die Unabhängigkeit der Exekutive unzulässig einschränke. Damit wird eine fast 50-jährige Tradition beendet, nach der Dokumente eines US-Präsidenten als öffentliches Eigentum gelten und nach Ende der Amtszeit dem Nationalarchiv übergeben werden müssen.

Die Bedeutung dieser Kehrtwende ist kaum zu überschätzen, da der PRA erst als Reaktion auf die Missbräuche der Watergate-Ära eingeführt wurde. Er soll sicherstellen, dass die Geschichte der mächtigsten Person der Welt nicht hinter verschlossenen Türen verschwindet. Ohne dieses Gesetz hätten Journalisten und Historiker niemals Einblicke in kritische Momente wie Barack Obamas Atomabkommen mit dem Iran oder das Krisenmanagement der Bush-Regierung nach dem Hurrikan Katrina erhalten. Das Justizministerium behauptet nun aber, dass Präsidenten ihre Unterlagen seit jeher als Privateigentum kontrolliert hätten und der Kongress kein Recht habe, die Erstellung oder Aufbewahrung dieser Akten per Gesetz zu erzwingen.

Verschwindende Kapitel der Geschichte

Kritiker sehen in dieser Rechtsauffassung eine gefährliche „Lizenz zum Stehlen der amerikanischen Geschichte“, die es künftigen Amtsinhabern ermöglicht, Korruption zu verschleiern oder unbequeme Fakten zu vernichten. Besonders brisant wirkt die Entscheidung vor dem Hintergrund aktueller Vorwürfe gegen Donald Trump, der bereits während seiner ersten Amtszeit mehrfach gegen Dokumentationspflichten verstoßen haben soll. Das Risiko besteht nun darin, dass brisante Unterlagen über die Ereignisse am 6. Januar 2021, Korrespondenzen mit Staatschefs wie Wladimir Putin oder Berichte über das CIA-Folterprogramm dauerhaft unter Verschluss bleiben oder sogar gewinnbringend an private Bieter veräußert werden könnten.

Die Gefahr einer „Black Box“ Präsidentschaft

Während in Florida bereits Entwürfe für einen privaten Wolkenkratzer als „Trump Presidential Library“ kursieren, der eher an ein kommerzielles Anlageobjekt als an eine Forschungsstätte erinnert, droht die institutionelle Aufarbeitung der US-Politik zu kollabieren. Das neue Rechtsgutachten befreit den Präsidenten von der Pflicht, Rechenschaft über seine Beratungen und Entscheidungen abzulegen, und verwandelt das höchste Amt des Staates effektiv in eine Black Box. Sollte dieses Memorandum Bestand haben, verlieren nicht nur Journalisten ihr wichtigstes Werkzeug zur Kontrolle der Macht, sondern die amerikanische Demokratie büßt ihre Fähigkeit ein, aus den Fehlern und Erfolgen ihrer Anführer zu lernen. Es ist ein parteiübergreifender Notfall, der jeden künftigen Präsidenten unabhängig von der politischen Zugehörigkeit mit einer gefährlichen Straffreiheit ausstattet.

Stefan Krempl

Montag, 9. März 2026

Berliner Transparenz unter Beschuss: Datenschutzbeauftragte warnt vor Rückkehr zum Amtsgeheimnis

Die geplante Reform des Berliner Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes stößt auf massiven Widerstand. Meike Kamp kritisiert neue Ausnahmen und wirkungslose Regeln zur Videoüberwachung.

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp schlägt Alarm: Der aktuelle Gesetzentwurf des Senats zur Änderung des Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes droht die mühsam erkämpfte Transparenz in der Hauptstadt massiv zu beschädigen. In ihrer Stellungnahme vor dem Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz zeichnet Kamp das Bild einer Verwaltung, die sich hinter neuen Ausnahmeregelungen verschanzt und dabei verfassungs- sowie europarechtliche Vorgaben ignoriert. Statt des versprochenen Ausbaus zu einem modernen Transparenzgesetz sieht die Kontrolleurin die Gefahr einer Rückkehr zu einer überholten Kultur des pauschalen Amtsgeheimnisses, was Berlin im bundesweiten Vergleich auf die hinteren Plätze zurückwerfen würde.

Besonders deutlich wird die Kritik beim Thema Videoüberwachung kritischer Infrastrukturen. Der Senat plant, den Schutz solcher Anlagen rechtlich grundsätzlich über die Interessen der Bürger zu stellen und dabei sogar auf Kennzeichnungspflichten zu verzichten. Kamp bezeichnet diese Änderungen als praktisch wirkungslos, da sie an der bestehenden Rechtslage kaum etwas ändern: Jede Überwachung muss weiterhin im Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Ein pauschaler Verzicht auf Warnschilder sei zudem europarechtlich durch die DSGVO schlichtweg untersagt. Die Neuregelung suggeriere eine Handlungsfähigkeit, die rechtlich so gar nicht existiere, während gleichzeitig die Anforderungen an die Rechtssicherheit für die Betreiber in die Praxis verschoben würden.

Noch gravierender stuft die Beauftragte die geplanten Einschnitte bei der Informationsfreiheit ein. Hier sieht der Entwurf umfangreiche neue Ausnahmetatbestände vor, die den Zugang zu Akten erheblich erschweren könnten. So sollen Informationen über kritische Infrastrukturen künftig weitflächig unter Verschluss bleiben, obwohl Sicherheitsbedenken bereits heute durch geltendes Recht abgedeckt sind. Besonders kritisch sieht Kamp die geplante Ausnahme für Fälle, in denen lediglich die "Möglichkeit" rechtlicher Auseinandersetzungen im Raum steht – ein Zustand, der in der Verwaltung fast immer gegeben ist und somit als Vorwand dienen könnte, unliebsame Informationen grundsätzlich zurückzuhalten.

Auch die Finanzverwaltung soll nach den Plänen des Senats künftig nahezu komplett von der Informationspflicht ausgenommen werden. Kamp warnt davor, dass hier allein der Verwaltungsaufwand zum Kriterium erhoben wird, um den Bürgerwillen nach Transparenz auszuhebeln. Wenn die bloße Arbeitsbelastung darüber entscheidet, ob staatliches Handeln kontrollierbar bleibt, läute dies das Ende der Informationsfreiheit ein. Dass der Senat mit diesen Plänen seine eigenen Richtlinien zur Politik bricht, in denen er eine Stärkung der Transparenz versprochen hatte, macht die Situation für die Datenschützerin besonders unverständlich. Statt die von ihr seit Jahren vorgebrachten Verbesserungsvorschläge aufzugreifen, schlage die Koalition nun den entgegengesetzten Weg ein.