Mittwoch, 1. April 2026

SAP-Chaos bei der GIZ: Millionenprojekt bremst deutsche Entwicklungshilfe

Die Umstellung auf S/4HANA kostet die GIZ über 100 Millionen Euro und sorgt weltweit für unbezahlte Rechnungen sowie erste Kündigungen von Dienstleistern.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat ein Problem mit ihrer eigenen digitalen Transformation. Die staatliche Organisation unterstützt weltweit Entwicklungsländer dabei, moderne und verlässliche digitale Strukturen aufzubauen. Doch im eigenen Haus kämpft sie mit den Tücken einer großangelegten Software-Migration. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, hat die Umstellung auf das neue IT-System SAP S/4HANA zu erheblichen Zahlungsverzögerungen geführt, die Partner und Projekte rund um den Globus belasten.

Der Startschuss für die neue Systemlandschaft fiel im Januar 2026. Doch der Übergang verlief alles andere als reibungslos. Um die Daten aus den betagten Altsystemen in die neue SAP-Welt zu überführen, mussten die Zahlungsströme über den Jahreswechsel komplett gestoppt werden. Die Exekutive räumt nun ein, dass in dieser Phase gar keine Zahlungen geleistet werden konnten. Zwar betont die GIZ, dass Geschäftspartner vorab weltweit über die geplante Pause informiert wurden. Doch die Realität in den Projektländern sieht offenbar düsterer aus, als es die offiziellen Mitteilungen vermuten lassen.

Interne Berichte und Medienrecherchen zeichnen ein Bild von wachsendem Frust. Externe Dienstleister, Berater und Partner warten teilweise seit Wochen auf ihr Geld. Die Auswirkungen sind spürbar: In einigen Regionen verweigerten bereits Hotels die Buchung von Tagungsräumen für GIZ-Projekte, weil Zahlungen ausstanden. In ihrer Auskunft bestätigt die Regierung nun offiziell, dass alle Länder, in denen die GIZ aktiv ist, von den Einschränkungen betroffen sind. Es kam demnach bereits zu vereinzelten Verzögerungen bei der Umsetzung von Projektaktivitäten. Erste Dienstleister hätten aufgrund der ausbleibenden Zahlungen sogar bereits Konsequenzen gezogen und Verträge gekündigt.

Trotz der offensichtlichen Schieflage bleibt die Exekutive bei der Einordnung der finanziellen Tragweite vage. Eine genaue Bezifferung der Anzahl der betroffenen Rechnungsvorgänge oder der Gesamtsumme der ausstehenden Forderungen sei zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, schreibt sie. Auch eine statistische Erfassung der eingegangenen Mahnungen finde nicht statt. Immerhin scheinen die direkten finanziellen Folgeschäden durch Verzug bisher begrenzt zu sein. Die Kosten für Mahngebühren belaufen sich laut Regierungsangaben auf einen Betrag unterhalb von 1000 Euro. Das wirkt Anbetracht eines Projektvolumens von insgesamt 22 Milliarden Euro fast vernachlässigbar – sofern man den Reputationsschaden ausklammert.

Das Projekt „SAP-Transformation“ selbst ist ein kostspieliges Unterfangen. Die Gesamtkosten für die Umstellung belaufen sich auf stolze 101,6 Millionen Euro. Ein Großteil davon, exakt 60,2 Millionen Euro, floss in die Taschen externer Berater und Dienstleister. Dass ausgerechnet ein Projekt dieser Größenordnung, das mit massiver externer Unterstützung gestemmt wurde, zu solch elementaren Problemen wie der Unfähigkeit zur Rechnungsbegleichung führt, wirft Fragen nach der Planung und dem Risikomanagement auf. Das federführende Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verteidigt das Vorgehen aber. Es betont, dass die Entscheidung zur Umstellung nach einer sorgfältigen Abwägung getroffen worden sei und die Risiken kontinuierlich überwacht würden.

Die politische Verantwortung für das IT-Debakel sieht Berlin primär bei der GIZ selbst. Die Implementierung von S/4HANA liege in der unternehmerischen Verantwortung der Organisation. Dennoch wird im Hintergrund bereits über Konsequenzen nachgedacht: Die Option einer unabhängigen Untersuchung der SAP-Migration ist derzeit Gegenstand laufender Abstimmungen. Ein Vertrauensbruch im internationalen Ansehen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit befürchtet das BMZ nicht. Es gbe keinen Anlass, an der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit der GIZ zu zweifeln, auch wenn diese gerade am eigenen Standard-IT-System scheitert.

Für die kommenden Monate verspricht die GIZ Besserung. Man arbeite mit Hochdruck daran, die technischen Prozesse zu optimieren und den Rückstau bei den Rechnungen abzuarbeiten, ist zu vernehmen. Die Exekutive gibt sich zuversichtlich, dass die Verzögerungen im Laufe des Jahres vollständig aufgeholt werden können. Ob die vergrätzten Partner in den über 90 Einsatzländern so lange Geduld haben? Für ein Unternehmen, das die „digitale Transformation“ als Kernkompetenz verkauft, ist der aktuelle Zustand jedenfalls ein Offenbarungseid in Sachen Eigen-Digitalisierung.

Stefan Krempl

Kanzler hält an X fest: Bundesregierung erteilt Bluesky weiter eine Absage

Trotz massiver Kritik an Desinformation und politischer Schlagseite bleibt der Bundeskanzler auf Elon Musks Plattform X präsent und meidet europäische Alternativen.

Die Debatte über die digitale Präsenz der Bundesspitze verschärft sich. Während soziale Netzwerke wie Bluesky und Mastodon als demokratiefreundliche Alternativen an Zulauf gewinnen, bleibt das Bundeskanzleramt seiner Linie treu. In einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Anna Lührmann verteidigt die Bundesregierung ihre Entscheidung, den Kanal „Bundeskanzler“ auf der Plattform X weiterzuführen. Die Begründung aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung liest sich wie ein Balanceakt zwischen staatlichem Informationsauftrag und der stillschweigenden Duldung problematischer Plattformstrukturen.

Lührmann wies in ihrer Anfrage auf die besorgniserregenden Entwicklungen unter der Führung von Elon Musk hin. Sie verwies dabei auf den Ausstieg der Plattform aus dem EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation sowie auf wissenschaftliche Untersuchungen, die X eine Verzerrung politischer Debatten durch die Bevorzugung polarisierender Inhalte attestieren. Besonders kritisch bewertet die Volksvertreterin den fehlenden Forschungszugang, der eine unabhängige Kontrolle der Algorithmen nahezu unmöglich mache. Vor diesem Hintergrund warf sie die Frage auf, warum der Kanzler nicht zumindest das „+1-Prinzip“ nutze, um Beiträge auf dem dezentralen Netzwerk Bluesky zu spiegeln.

Die von Politico veröffentlichte Antwort der Bundesregierung, die unter der Federführung des Regierungssprechers Stefan Kornelius entstand, stützt sich primär auf den verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag zur Information der Öffentlichkeit. Die Regierungsspitze müsse dort präsent sein, wo sich große Teile der Bevölkerung informieren, heißt es. Nach Auffassung der Exekutive darf diese das Feld der Desinformation nicht kampflos räumen. Ein Rückzug von X würde dazu führen, dass verlässliche, staatliche Informationen genau dort fehlten, wo Falschmeldungen besonders intensiv verbreitet würden. Die Bereitstellung von Fakten direkt auf der Plattform sei das effektivste Mittel gegen die dortige Manipulation der öffentlichen Meinung.

Dabei betont das Kanzleramt, dass die reine Präsenz auf einem Kanal nicht mit einer Zustimmung zu den Geschäftspraktiken des jeweiligen Betreibers gleichzusetzen sei. Man beobachte die Lage kontinuierlich, doch das aktuelle Ergebnis dieser Prüfung laute: Weitermachen. Neue Plattformen wie Bluesky lehnt das Kanzleramt mit Verweis auf begrenzte redaktionelle Kapazitäten und eine noch nicht ausreichende geografische Reichweite ab. Die Entscheidung über zusätzliche Kanäle hänge von harten Kriterien wie Zielgruppenrelevanz und dem jeweiligen kommunikativen Umfeld ab.

Für Lührmann ist diese Haltung nur schwer nachvollziehbar. Sie sieht in der Fixierung auf die großen US-Plattformen eine vertane Chance für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Jeder Post, der stattdessen auf europäischen oder dezentralen Plattformen erscheine, sei ein wichtiger Beitrag zur Unabhängigkeit von den Launen einzelner Tech-Milliardäre. Lührmann selbst zieht bereits Konsequenzen: Zwar verfügt sie auf X noch über eine beachtliche Reichweite von über 11.000 Followern. Die Grüne lässt ihren Account dort aber seit dem vorigen Jahr brachliegen. Damit steht sie innerhalb ihrer eigenen Partei allerdings auf verlorenem Posten. Die vier Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Grünen nutzen X weiterhin intensiv für ihre politische Kommunikation, was die Zerrissenheit im Umgang mit der Plattform unterstreicht.

Das Festhalten am Status quo offenbart ein Dilemma der staatlichen Kommunikation im digitalen Zeitalter. Die Regierung finanziert und legitimiert durch ihre bloße Anwesenheit und die damit verbundenen Nutzerinteraktionen indirekt ein System, dessen Regeln sie selbst kritisiert. Der Verweis auf fehlende Kapazitäten für alternative Netzwerke wirkt in einer Zeit, in der digitale Infrastrukturen zunehmend zum Schauplatz geopolitischer Interessen werden, fast schon anachronistisch. Solange die Reichweite das Maß der Dinge bleibt, wird der Kanzler wohl auch weiterhin im digitalen Wohnzimmer von Musk zu Gast sein.

Stefan Krempl

Frontalangriff auf die Anonymität: Verbände warnen vor „Lex Palantir“

Ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und dem Rechtsbereich fordert den Stopp der Pläne für biometrische Massenauswertung und automatisierte Polizeidatenbanken.

Just am 1. April hat ein Bündnis aus 14 Organisationen – darunter Amnesty International, der Chaos Computer Club (CCC), D64, die Digitale Gesellschaft und die Neue Richter*innenvereinigung – eine Warnung an das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium gesandtIn einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Verbände – ganz ohne Scherz – die sofortige Rücknahme zweier Gesetzentwürfe, die unter dem Schlagwort „Lex Palantir“ für Kritik sorgenEs geht um nichts Geringeres als die Legitimierung einer biometrischen Massenüberwachung im Internet und den Aufbau einer „Super-Datenbank“ zur automatisierten Analyse polizeilicher Informationen.

Die geplanten Neuregelungen in der Strafprozessordnung und dem Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) würden es Sicherheitsbehörden erlauben, Fotos und Videos aus dem Internet massenhaft biometrisch abzugleichenWer heute ein Bild in sozialen Netzwerken teilt oder auch nur zufällig im Hintergrund eines Urlaubsschnappschusses landet, könnte künftig automatisiert identifiziert werden.

CCC-Sprecher Matthias Marx moniert: Diese Form der Auswertung sei technisch nur als dauerhafte Massenüberwachung umsetzbar. Nur weil etwas technisch möglich sei, dürfe der Staat nicht die Grundrechte „in die Tonne treten“. Auch Erik Tuchtfeld vom D64 warnt, dass der Staat hier zum Kunden privater Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI werde, deren Geschäftsmodell auf der massenhaften, oft illegalen Extraktion von Gesichtsprofilen aus dem Netz basiere.

Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wiegt schwerDas Gesicht würde zur permanenten Personenkennzahl, was insbesondere die Versammlungsfreiheit bedrohtWenn jeder Besuch einer Demonstration dazu führen kann, dass Teilnehmer über biometrische Verfahren in polizeilichen Datenbanken landen, entsteht ein Abschreckungseffekt für die demokratische TeilhabeZudem belegen Studien eine erhöhte Fehleranfälligkeit dieser Systeme bei People of Colour, was die Gefahr diskriminierender Polizeimaßnahmen drastisch erhöht.

Brisant ist laut den Unterzeichner der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme die geplante automatisierte Datenanalyse, wie sie etwa die Software des US-Anbieters Palantir ermöglicht. Dabei sollen umfangreiche Datenbestände – von Funkzellendaten über Zeugenaussagen bis hin zu sensiblen Berufsgeheimnissen – zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werdenEs entstünden tiefgreifende Persönlichkeitsprofile, die weit über den ursprünglichen Erhebungszweck hinausgehenDas Bündnis beklagt, dass dabei auch Daten von völlig unbescholtenen Personen sowie Opfern und Zeugen in den Fokus der Algorithmen gerieten.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Nutzung dieser sensiblen Realdaten zum Training von KI-Systemen durch private UnternehmenDa Trainingsdaten oft wieder extrahiert werden können, drohe hier ein „Data Leakage“Besonders scharf verurteilen die Verbände die Ausweitung dieser Befugnisse auf das AsylrechtSchutzsuchende, die ohnehin vulnerabel sind, würden durch den biometrischen Abgleich einer umfassenden Ausforschung ihrer Identität unterzogen, die bis in kulturelle und religiöse Merkmale reicht.

Die Juristen im Bündnis bemängeln ferner das Fehlen rechtsstaatlicher Sicherungen: Weder ein Richtervorbehalt noch ausreichende Transparenz- und Benachrichtigungspflichten seien in den Entwürfen vorgesehenDamit fehle den Betroffenen jede Möglichkeit, sich effektiv gegen falsche Verdächtigungen oder rechtswidrige Analysen zu wehrenDas Fazit der Organisationen: Diese Gesetze sind in ihrer jetzigen Form nicht verfassungskonform auszugestalten und müssen daher ersatzlos gestrichen werden.

Stefan Krempl