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Freitag, 3. Juli 2026

Gefährliche Importe: Deutschland will Online-Handel strenger überwachen

Ein Praxischeck des Bundeswirtschaftsministeriums fordert drastische Maßnahmen gegen mangelhafte Ware aus Drittstaaten – bis hin zu Plattformsperren.


Der Onlinehandel boomt. Doch mit den wachsenden Paketströmen erreicht auch eine besorgniserregende Menge an nicht konformen und potenziell gefährlichen Produkten den europäischen Markt. Angesichts rapide steigender Importe stehen die Marktüberwachungsbehörden und der Zoll vor gewaltigen Herausforderungen. Um die Praxisfeindlichkeit bestehender Regelungen aufzubrechen und den Vollzug im Netz zu verschärfen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am Freitag das Ergebnispapier des Praxischecks „Marktüberwachung im Onlinehandel“ veröffentlicht. Das Papier ist das Resultat eines intensiven Dialogs in Form von drei Workshops, bei denen im vergangenen Herbst Vertreter von Marktüberwachungsbehörden, Zoll, Bundes- und Landesministerien sowie Verbänden konkrete Forderungen erarbeitet haben.


Staatssekretär Thomas Steffen sieht die Politik in der Pflicht, rechtstreue Unternehmen vor unfairem Wettbewerb und Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen. Deshalb solle die Marktüberwachung in Deutschland und Europa massiv gestärkt werden. Das Vorhaben setzt so ein zentrales Versprechen des Aktionsplans der Bundesregierung zu E-Commerce um.

Die Kernproblematik im digitalen Handel liegt laut der Analyse derzeit oft in der mangelnden Greifbarkeit der Verantwortlichen. Häufig existiert die auf den Produkten angegebene Person nicht, Adressen sind gefälscht oder Zuständigkeiten unklar. Die Experten fordern daher, dass für jedes importierte Produkt zwingend ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur mit einem realen, operativen Sitz benannt sein muss. Dieser soll über die gesamte Lebensdauer des Produkts für dessen Konformität haften. Um Missbrauch zu verhindern, wird eine zentrale EU-Datenbank vorgeschlagen, die automatisierte Existenzprüfungen durchführt und Verknüpfungen zu den Produkten herstellt.

Ferner sollen Akteure aus Drittstaaten eine ausreichende Solvenz nachweisen müssen, etwa durch Versicherungen oder eine präventive Sicherheitshinterlegung, damit Sanktionen überhaupt vollstreckt werden können. Fehlt ein solcher Wirtschaftsakteur, soll der Zoll das Produkt bereits an der Grenze vollautomatisiert abweisen können.

Auch die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden selbst werden dem Plan nach im Rahmen einer Anpassung der EU-Marktüberwachungs-Verordnung drastisch ausgeweitet. Bislang können Behörden gegenüber großen E-Commerce-Plattformen nur unter sehr engen Voraussetzungen agieren. Die Workshop-Teilnehmenden plädieren dafür, die Hürden für ein Einschreiten zu senken und den Behörden als letztes Mittel das Recht einzuräumen, unkooperative Plattformen im Einzelfall komplett zu sperren.

Zudem regen die Fachleute eine Beweislastumkehr in schwerwiegenden Verdachtsfällen an: Können Händler die Konformität nicht nachweisen, fliegt das Produkt sofort aus dem Angebot. Um die Kontrollen effizienter zu gestalten, sollen Behörden zudem unentgeltliche Probenahmen im Netz durchführen und Anordnungen unkompliziert per E-Mail oder im Eilverfahren zustellen dürfen.

Erweiterte Pflichten nehmen die Experten auch für die Online-Plattformen selbst in den Blick. Diese sollten vor dem Einstellen jedes Produkts formal prüfen müssen, ob ein verantwortlicher und solventer Wirtschaftsakteur in der EU existiert. Andernfalls müssten sie selbst in diese Rolle schlüpfen. Auch die Implementierung von automatischen Upload-Filtern, die bekannte nicht konforme Angebote eigenständig aussortieren, sowie der verpflichtende Abgleich mit Schnellwarnsystemen wie dem Safety-Gate stehen im Raum.

Gleichzeitig sollen Dienstleister entlang der gesamten Lieferkette – von Finanz- und Logistikunternehmen über E-Mail-Provider bis hin zu Domain-Registrierungsstellen – gesetzlich verpflichtet werden, bei berechtigtem Interesse Händlerdaten preiszugeben. Finanzdienstleister könnten zudem eingespannt werden, um anonyme Testkäufe zu ermöglichen und die Kosten für behördliche Stichproben zu erstatten.

Um Umleitungseffekte zu verhindern, bei denen Importeure gezielt EU-Staaten mit laxeren Kontrollen ansteuern, fordern die Praktiker eine zentrale europäische Marktüberwachungsbehörde für E-Commerce-Importe mit eigenen Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen. Auch die Kooperation zwischen Zoll und Marktüberwachung müsse dringend modernisiert werden, heißt es in dem Papier. Bislang scheitert der schnelle Austausch oft an inkompatiblen Datensätzen, die manuell übertragen werden müssen. Die Systeme sollen daher vollautomatisiert vernetzt und Zollanmeldungen um plattformspezifische Artikelnummern oder URLs erweitert werden.

Über ein übergeordnetes EU-Datenportal und die konsequente Nutzung der im Digital Services Act verankerten Transparenzdatenbank sollen illegale Produkte, Händler und Lagerwege entlang der gesamten Kette identifiziert werden. Der geplante Digitale Produktpass soll dabei als fälschungssicheres Instrument dienen, um Behörden direkt Zugriff auf Konformitätsdaten zu geben.

Die erarbeiteten Vorschläge spiegeln die Forderungen der Praxis wider. Sie stellen noch keine finale Position der Bundesregierung dar, da Fragen der rechtlichen Realisierbarkeit und der Zuständigkeiten nun erst fachlich geprüft werden müssen. Das Wirtschaftsministerium plant, die Ergebnisse in den gemeinsamen Modernisierungsprozess von Bund und Ländern einfließen zu lassen, der auch Teil der Föderalen Modernisierungsagenda ist. Die Ideen sollen ferner in europäische Gesetzgebungsverfahren wie den geplanten European Product Act eingebaut werden.

Stefan Krempl

Montag, 4. Mai 2026

Gift im Kinderzimmer: Wie gefährlicher Schrott die EU-Kontrollen im Online-Handel austrickst

Bleiverseuchtes Spielzeug und brennende Akkus: Trotz offizieller Warnungen fluten Millionen unsicherer Produkte viele Online-Marktplätze. Verbraucherschützer fordern Konsequenzen.


Der Online-Handel in Europa wächst stetig, doch mit den steigenden Umsätzen erreicht auch eine besorgniserregende Flut unsicherer und illegaler Produkte die Verbraucher:. Ob giftige Chemikalien in Textilien, brandgefährliche Elektronik oder Spielzeug, das massiv mit Blei belastet ist – das Risiko beim digitalen Einkaufsbummel ist real. Eine Untersuchung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), die sich auf die Analyse der Transparenzdatenbank des Digital Services Act (DSA) stützt, deckt das Ausmaß dieses Sicherheitsrisikos auf. Allein im November 2025 entfernten die fünf reichweitenstärksten Online-Marktplätze in Deutschland (Amazon, eBay, Temu, Otto und AliExpress) demnach EU-weit fast 70 Millionen Angebote, die gegen geltendes Recht oder Plattformregeln verstießen.

Besonders alarmierend ist, dass knapp 30 Millionen dieser Löschungen Produkte betrafen, die als unsicher, nicht konform oder schlicht verboten eingestuft wurden. Trotz des europweit etablierten Schnellwarnsystems „Safety Gate“, das Marktüberwachungsbehörden zur Warnung vor gefährlichen Non-Food-Produkten nutzen, gelangen diese Waren immer wieder in den Verkauf.

Die Untersuchung listet drastische Fälle: Ein Kuscheltier, das wegen einer gefährlichen Bleikontamination offiziell zurückgerufen worden war, wurde fast drei Jahre nach der ersten Warnung immer noch online angeboten. Erst ein stichprobenartiger Abgleich der Plattformbetreiber beendete den Verkauf – viel zu spät, wie der vzbv kritisiert.

Ramona Pop vom vzbv sieht hier ein Versagen der aktuellen Regulierung. Bisher sind Marktplätze lediglich dazu verpflichtet, ihre Angebote stichprobenartig und nachgelagert mit den Warnungen im Safety Gate abzugleichen. Diese lückenhafte Praxis führt dazu, dass gefährliche Produkte erst online gehen und oft über Wochen für Kunden verfügbar bleiben, bevor sie im besten Fall gelöscht werden. Der vzbv fordert daher von der EU-Kommission, die Betreiber stärker in die Pflicht zu nehmen: Ein automatisierter Abgleich mit offiziellen Sicherheitswarnungen müsse zwingend erfolgen, bevor ein Produkt überhaupt zum Verkauf angeboten werden dürfe.

Ein weiteres Hindernis für die Sicherheit ist die mangelnde Transparenz der Plattformen. Zwar müssen Löschungen in der DSA-Transparenzdatenbank dokumentiert werden. Doch in der Praxis verkommt diese oft zu einem unübersichtlichen Datenfriedhof. Die Auswertung des vzbv ergab, dass die Marktplätze ihre Moderationsentscheidungen fast ausnahmslos – zu 99,91 Prozent – als Verstöße gegen ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deklarieren. Nur in verschwindend geringen 0,09 Prozent der Fälle wurde ein rechtlich illegaler Inhalt als Grund angegeben. Drei der untersuchten Plattformen meldeten im gesamten Zeitraum keinen einzigen Fall als illegal. Diese Verschleierungstaktik macht es für Behörden und Verbraucherschützer nahezu unmöglich, das wahre Ausmaß der Rechtsverstöße zu kontrollieren und gezielte Maßnahmen zu ergreifen.

Zudem fehlen in der Datenbank meist konkrete Referenzen auf die ursprünglichen Angebote oder die spezifischen Warnmeldungen des Safety Gate. Von den Millionen gelöschten Produkten wurde nur bei einem Bruchteil (759 Meldungen) auf einen konkreten offiziellen Alert verwiesen. Ohne diese Brücke bleibt unklar, ob ein gefährliches Produkt dauerhaft verschwindet oder unter neuem Namen auf einer anderen Seite wieder auftaucht.

Dabei zeigt die Technik, dass schnelles Handeln möglich wäre: 83 Prozent der als unsicher identifizierten Angebote wurden von vier der fünf Plattformen innerhalb eines Tages gelöscht. Die Infrastruktur für eine effektive Reinigung der Marktplätze ist also vorhanden. Um Verbraucher wirksam zu schützen, muss der Gesetzgeber den Verbraucherschützern zufolge aber die Prävention zur Pflicht machen, damit gefährlicher Schrott gar nicht erst in die virtuellen Regale gelange.

Stefan Krempl

Donnerstag, 2. April 2026

Rezept per Klick: Verbraucherzentralen warnen vor Abnehmspritzen aus dem Netz

Testkäufe entlarven Sicherheitslücken bei Online-Plattformen: Wer beim Gewicht flunkert, kommt oft ohne echte Prüfung an verschreibungspflichtige Spritzen.

Der Hype um die „Abnehmspritze“ reißt nicht ab. Was ursprünglich als Hoffnungsträger für Menschen mit Typ-2-Diabetes oder schwerer Adipositas entwickelt wurde, hat sich zu einem Lifestyle-Phänomen entwickelt, das durch soziale Medien befeuert wird. Doch der bequeme Weg zum Wunschgewicht birgt massive Risiken, besonders wenn er über den digitalen Tresen führt. Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schlagen nun Alarm: Eine aktuelle Untersuchung des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ entblößt drastische Mängel bei telemedizinischen Plattformen. Das Ergebnis der Testkäufe ist ernüchternd: Wer bereit ist, bei den Angaben zum eigenen Körpergewicht ein wenig zu schummeln, erhält etwa das verschreibungspflichtige Medikament Wegovy oft ohne jede wirksame Kontrolle.

Im Zeitraum vom 2. bis zum 11. März 2026 nahmen die Experten insgesamt zehn Plattformen unter die Lupe, die Rezepte für Abnehmspritzen auf Basis von Online-Fragebögen in Aussicht stellen. Ein Problem dieser digitalen Diagnostik liegt in der Anonymität und der mangelnden Verifizierung. Bei sechs der untersuchten Anbieter war für den gesamten Prozess keinerlei Identitätsnachweis erforderlich. Das bot die perfekte Grundlage für die Testkäufe mit fiktiven Profilen. Die Systeme reagierten zunächst korrekt und verweigerten bei der Angabe eines gesunden Body-Mass-Index (BMI) eine Verschreibung. Doch diese Schutzmechanismen ließen sich spielend leicht aushebeln. Sobald die Testkäufer ihre Daten manipulierten und einen BMI von 32,4 angaben, öffneten sich bei fünf von sechs Plattformen die Türen. Ohne dass jemals ein Arzt das Gegenüber zu Gesicht bekam oder die Identität der bestellenden Person geprüft wurde, konnten Rezepte oder sogar das Medikament selbst geordert werden.

Diese Praxis ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die Wirkstoffe in Präparaten wie Wegovy greifen tief in den Hormonhaushalt ein, indem sie das Sättigungsgefühl künstlich steigern. Was bei medizinischer Indikation ein Segen sein kann, ist für Menschen ohne entsprechendes Übergewicht gefährlicher Leichtsinn.

Die Liste der Nebenwirkungen ist lang und reicht von quälender Übelkeit, Erbrechen und Durchfall bis hin zu schwerwiegenden Komplikationen wie Entzündungen der Bauchspeicheldrüse oder Gallenproblemen. Sogar Fälle von einseitiger Erblindung wurden in seltenen Fällen dokumentiert. Zudem ist die Langzeitwirkung in Bezug auf Risiken wie Schilddrüsenkrebs noch nicht abschließend erforscht. Wer diese Medikamente ohne ärztliche Begleitung konsumiert, spielt russisches Roulette mit der eigenen Gesundheit.

Besonders kritisch bewerten die Verbraucherschützer die mangelnde Hürde durch fehlende Nachweise. Bei vier der zehn identifizierten Plattformen reichte das bloße Ausfüllen des Bogens aus – weder ein Foto des Körpers noch ein Lichtbildausweis wurden verlangt. Nur eine Minderheit von vier Anbietern setzte auf strengere Standards und forderte sowohl visuelle Belege als auch eine Identitätsprüfung. Diese Diskrepanz zeigt, dass der Profit bei manchen Anbietern offenbar schwerer wiegt als die Patientensicherheit.

Die Verbraucherzentralen unterstreichen daher, dass eine medikamentöse Gewichtsreduktion zwingend eine persönlich gestellte ärztliche Diagnose voraussetzt. Ein Online-Fragebogen könne das persönliche Gespräch, die körperliche Untersuchung und die notwendige Aufklärung über eine dauerhafte Änderung des Lebensstils nicht ersetzen. Der digitale Abkürzungsweg möge verlockend erscheinen. Doch am Ende zahlten die Konsumenten möglicherweise einen hohen Preis für ein vermeintlich müheloses Abnehmen. Wer aus gesundheitlichen Gründen Hilfe sucht, sollte den Weg in eine Arztpraxis wählen, statt auf die unzureichenden Kontrollfunktionen zweifelhafter Web-Portale zu vertrauen.

Stefan Krempl

Samstag, 14. März 2026

Ärger beim Onlineshopping: Beschwerden über Zahlungsdienstleister nehmen zu

Obwohl PayPal, Klarna und Co. reibungslose Abläufe versprechen, häufen sich die Meldungen über Mahnungen, schlechten Support und verfrühtes Inkasso.

Wer heute im Internet einkauft, greift für die Abwicklung meist auf große Zahlungsdienstleister zurück. Was als komfortabler Service für Rechnungskauf oder Ratenzahlung vermarktet wird, entwickelt sich für immer mehr Verbraucher jedoch zu einer echten Belastungsprobe. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schlägt nun Alarm, da die Zahl der Beschwerden über Unternehmen wie PayPal oder Klarna spürbar zunimmt. Das Versprechen eines sorgenfreien Einkaufserlebnisses prallt in der Realität oft an einer Mauer aus automatisierten Antworten und ungeklärten Zuständigkeiten ab.

Laut dem Finanzexperten Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt sich das Kernproblem vor allem dann, wenn beim Kauf etwas schiefgeht. Wenn Lieferungen ausbleiben oder Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, reagieren die Dienstleister oft nicht angemessen. Betroffene berichten regelmäßig davon, dass sie in Chat-Systemen, am Telefon oder per E-Mail lediglich vertröstet werden. Dabei schieben die Zahlungsanbieter die Verantwortung häufig zurück auf die Händler, anstatt die Transaktion im Sinne des Käuferschutzes zu klären. Anstatt Unterstützung zu erfahren, finden sich die Kunden in einem komplizierten Geflecht aus Zuständigkeiten wieder, das den eigentlichen Konflikt verschärft.

Besonders kritisch wird die Situation beim beliebten Kauf auf Rechnung. Hier gibt es vermehrt Meldungen über unberechtigte Mahnungen. Selbst wenn Kunden nachweisen können, dass sie fristgerecht gezahlt haben, fordern Anbieter wie Klarna teilweise weiterhin Mahngebühren ein. In vielen Fällen werden diese Forderungen selbst nach einer Zahlungsbestätigung nicht gelöscht. Rehberg beobachtet hierbei eine klare Tendenz: Viele Dienstleister schlügen sich im Zweifelsfall eher auf die Seite der Händler, halten an ihren Forderungen fest und übergeben die Fälle auffällig schnell an Inkassounternehmen. Dieser Druck sorge bei den Betroffenen für zusätzliche Verunsicherung und Ärger.

Die Liste der Unstimmigkeiten wächst seit Jahren kontinuierlich an. Für die Verbraucherschützer ist damit klar, dass die Kooperation zwischen Online-Shops und externen Bezahldiensten keineswegs die Zuverlässigkeit garantiert, die Kunden im modernen E-Commerce erwarten dürfen. Dennoch sind Verbraucher diesen Praktiken nicht schutzlos ausgeliefert. Wer bereits gezahlt oder einen Kauf rechtmäßig widerrufen hat, sollte unberechtigten Forderungen des Zahlungsdienstleisters umgehend und deutlich widersprechen. In einem solchen Fall ist es ratsam, vorerst keine weiteren Zahlungen zu leisten, um die eigene Position nicht zu schwächen.

Sollte bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sein, müssen die Einwände auch diesem gegenüber schriftlich oder per E-Mail dargelegt werden. Neben dem direkten Widerspruch gibt es zudem den Weg über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zwar kann die BaFin in individuellen Streitfällen nicht direkt als Schiedsrichter eingreifen, doch jede eingereichte Beschwerde hilft der Aufsichtsbehörde dabei, systemische Missstände zu erkennen. Bei einer hohen Beschwerdelast kann die Behörde einschreiten und letztlich sogar politische Maßnahmen anstoßen, um die Rechte der Verbraucher im digitalen Zahlungsverkehr langfristig zu stärken.