Ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und dem Rechtsbereich fordert den Stopp der Pläne für biometrische Massenauswertung und automatisierte Polizeidatenbanken.
Just am 1. April hat ein Bündnis aus 14 Organisationen – darunter Amnesty International, der Chaos Computer Club (CCC), D64, die Digitale Gesellschaft und die Neue Richter*innenvereinigung – eine Warnung an das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium gesandt. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Verbände – ganz ohne Scherz – die sofortige Rücknahme zweier Gesetzentwürfe, die unter dem Schlagwort „Lex Palantir“ für Kritik sorgen. Es geht um nichts Geringeres als die Legitimierung einer biometrischen Massenüberwachung im Internet und den Aufbau einer „Super-Datenbank“ zur automatisierten Analyse polizeilicher Informationen.
Die geplanten Neuregelungen in der Strafprozessordnung und dem Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) würden es Sicherheitsbehörden erlauben, Fotos und Videos aus dem Internet massenhaft biometrisch abzugleichen. Wer heute ein Bild in sozialen Netzwerken teilt oder auch nur zufällig im Hintergrund eines Urlaubsschnappschusses landet, könnte künftig automatisiert identifiziert werden.
CCC-Sprecher Matthias Marx moniert: Diese Form der Auswertung sei technisch nur als dauerhafte Massenüberwachung umsetzbar. Nur weil etwas technisch möglich sei, dürfe der Staat nicht die Grundrechte „in die Tonne treten“. Auch Erik Tuchtfeld vom D64 warnt, dass der Staat hier zum Kunden privater Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI werde, deren Geschäftsmodell auf der massenhaften, oft illegalen Extraktion von Gesichtsprofilen aus dem Netz basiere.
Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wiegt schwer. Das Gesicht würde zur permanenten Personenkennzahl, was insbesondere die Versammlungsfreiheit bedroht. Wenn jeder Besuch einer Demonstration dazu führen kann, dass Teilnehmer über biometrische Verfahren in polizeilichen Datenbanken landen, entsteht ein Abschreckungseffekt für die demokratische Teilhabe. Zudem belegen Studien eine erhöhte Fehleranfälligkeit dieser Systeme bei People of Colour, was die Gefahr diskriminierender Polizeimaßnahmen drastisch erhöht.
Brisant ist laut den Unterzeichner der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme die geplante automatisierte Datenanalyse, wie sie etwa die Software des US-Anbieters Palantir ermöglicht. Dabei sollen umfangreiche Datenbestände – von Funkzellendaten über Zeugenaussagen bis hin zu sensiblen Berufsgeheimnissen – zusammengeführt und algorithmisch ausgewertet werden. Es entstünden tiefgreifende Persönlichkeitsprofile, die weit über den ursprünglichen Erhebungszweck hinausgehen. Das Bündnis beklagt, dass dabei auch Daten von völlig unbescholtenen Personen sowie Opfern und Zeugen in den Fokus der Algorithmen gerieten.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Nutzung dieser sensiblen Realdaten zum Training von KI-Systemen durch private Unternehmen. Da Trainingsdaten oft wieder extrahiert werden können, drohe hier ein „Data Leakage“. Besonders scharf verurteilen die Verbände die Ausweitung dieser Befugnisse auf das Asylrecht. Schutzsuchende, die ohnehin vulnerabel sind, würden durch den biometrischen Abgleich einer umfassenden Ausforschung ihrer Identität unterzogen, die bis in kulturelle und religiöse Merkmale reicht.
Die Juristen im Bündnis bemängeln ferner das Fehlen rechtsstaatlicher Sicherungen: Weder ein Richtervorbehalt noch ausreichende Transparenz- und Benachrichtigungspflichten seien in den Entwürfen vorgesehen. Damit fehle den Betroffenen jede Möglichkeit, sich effektiv gegen falsche Verdächtigungen oder rechtswidrige Analysen zu wehren. Das Fazit der Organisationen: Diese Gesetze sind in ihrer jetzigen Form nicht verfassungskonform auszugestalten und müssen daher ersatzlos gestrichen werden.
Stefan Krempl
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