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Dienstag, 24. März 2026

Sicherheitsrisiko Datenbank: Wenn Brüsseler Dienstgeheimnisse bei der AfD landen

Bedenken im Bundestag: Der offene Zugang zu EU-Dokumenten schürt die Angst vor Informationsabflüssen durch die AfD nach Moskau und Peking.

In den digitalen Archiven des Bundestags verbirgt sich ein System, das in Brüssel zunehmend für nervöse Blicke über die Schulter sorgt. EuDoX heißt die Datenbank, die ursprünglich als Instrument demokratischer Kontrolle geschaffen wurde, nun aber zum Symbol einer sicherheitspolitischen Zwickmühle geraten ist. Über dieses Portal haben sämtliche Abgeordnete und deren Mitarbeiter Zugriff auf tausende vertrauliche EU-Dokumente – auch die der AfD. In Zeiten hybrider Kriegführung und einer veränderten geopolitischen Lage wächst unter Diplomaten und Parlamentariern die Sorge, dass sensible Dossiers über den Umweg Berlin direkt auf den Schreibtischen im Kreml oder in Peking landen könnten.

Das Ausmaß der Transparenz ist im europäischen Vergleich ungewöhnlich. Jährlich speist ein spezialisierter Dienst im Bundestag rund 25.000 Dokumente in das System ein, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden. Darunter befinden sich vertrauliche Protokolle aus dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper), in dem Diplomaten die Positionen ihrer Länder zu hochsensiblen Themen wie der Finanzierung der Ukraine aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten abstimmen. Was dort als „nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert ist, landet in einer Datenbank, zu der schätzungsweise 5000 Nutzer Zugang haben. Für die Bundesrepublik ist dieser Informationsfluss historisch begründet: Nach den Erfahrungen der NS-Diktatur sollte die Exekutive bei ihren Entscheidungen in Europa lückenlos vom Parlament kontrolliert werden können.

Doch genau diese Errungenschaft wird nun zum Sicherheitsrisiko erklärt. Hochrangige EU-Diplomaten berichteten Politico hinter vorgehaltener Hand, dass das Vertrauen innerhalb der 27 Mitgliedstaaten erodiert. Man spreche am „Wasserspender“ in Brüssel offen darüber, dass sensible Informationen nicht mehr im großen Kreis geteilt werden könnten. Es herrsche das Gefühl vor, dass man neben dem bekannten „Faktor Ungarn“ unter Viktor Orbán nun auch einen „Faktor AfD“ einkalkulieren müsse. Ein Botschafter könne heute nicht mehr garantieren, dass eine vertrauliche Äußerung in Brüssel nicht über das deutsche System direkt nach Osten weitergereicht werde. Ein namentlich nicht genannter Diplomat bezeichnete den Zugang der AfD-Abgeordneten gar als „riesiges Loch in Form von Wladimir Putin“ innerhalb der europäischen Sicherheitsarchitektur.

Die Vorwürfe gegen die AfD wiegen schwer und speisen sich aus einer Reihe von Vorfällen der jüngeren Vergangenheit. Erst Anfang 2025 wurde ein ehemaliger Mitarbeiter des EU-Abgeordneten Maximilian Krah wegen Spionage für China verurteilt. Zudem warfen Abgeordnete der demokratischen Mitte der Partei bereits Ende letzten Jahres vor, parlamentarische Anfragen gezielt zu nutzen, um Informationen über Drohnenabwehr, westliche Waffenlieferungen oder Erkenntnisse zu russischen Sabotageakten in der Ostsee für den Kreml abzuschöpfen. Roland Theis, ein erfahrener Parlamentarier der Unionsfraktion im EU-Ausschuss, spricht gegenüber Politico von schlaflosen Nächten. Die Nähe der AfD zu Putin, Reisen nach Moskau und die Übernahme russischer Narrative seien Warnsignale, die man nicht länger ignorieren könne.

Auch Anton Hofreiter von den Grünen, der den EU-Ausschuss des Bundestages leitet, sieht sich in einem Dilemma. Einerseits hält er den Zugang der Parlamentarier zur Datenbank für notwendig, um die Bundesregierung effektiv kontrollieren zu können. Andererseits gebe es eben begründete Verdachtsmomente gegen eine Partei, die Informationen nach China oder Russland abfließen lassen könnte. Dieser Generalverdacht führt bereits zu einer schleichenden Lähmung des diplomatischen Apparates: Aus Sorge vor Lecks werden Informationen zunehmend nur noch in kleinen, informellen Gruppen geteilt, statt sie im offiziellen Rahmen der 27 Staaten zu diskutieren.

Experten wie der Jurist Sven Hölscheidt von der FU Berlin mahnen zur Sachlichkeit. Die Bundesregierung wisse sehr wohl um die Offenheit der Plattform und speise daher in der Regel keine Informationen ein, die extrem kritisch für die nationale Sicherheit seien. Dennoch bleibt die psychologische Wirkung auf die europäischen Partner verheerend. Die Bundestagsverwaltung hat laut dem Bericht bereits erste Konsequenzen gezogen und einigen AfD-Mitarbeitern den Zugang zu bestimmten Gebäuden und IT-Systemen verweigert. Ob dies ausreicht, um das verlorene Vertrauen in Brüssel zurückzugewinnen, bleibt fraglich. Solange die rechtlichen Hürden für einen Ausschluss gewählter Volksvertreter von Informationsflüssen so hoch hängen, bleibt das EuDoX-System ein offenes Fenster.

Stefan Krempl

Freitag, 13. März 2026

Datenhunger im Wahlkampf: AfD scheitert mit Klage gegen Datenschutzaufsicht

Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet die AfD zur Offenlegung ihrer Facebook-Werbestrategien von 2021 und stärkt damit die Kontrolle von Political Targeting.

Die digitale Sphäre hat die Art und Weise, wie politischer Wahlkampf geführt wird, grundlegend transformiert. Doch wo Algorithmen über die Sichtbarkeit von Inhalten entscheiden, wacht in Deutschland die Datenschutzaufsicht über die Einhaltung der Grundrechte. In einem richtungsweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin nun klargestellt, dass politische Parteien gegenüber den Aufsichtsbehörden eine umfassende Auskunftspflicht über ihre Werbeaktivitäten in sozialen Netzwerken haben. Die Alternative für Deutschland scheiterte mit dem Versuch, detaillierte Informationen über ihre Kampagnenführung im Bundestagswahlkampf 2021 unter Verschluss zu halten. Damit rückt eine Praxis in den Fokus, die Experten seit Jahren kritisch sehen: Microtargeting, bei dem Wählergruppen auf Basis intimster Interessenprofile adressiert werden.

Der Ursprung des juristischen Tauziehens liegt in einer konkreten Nutzerbeschwerde. Ein Facebook-Nutzer fühlte sich durch eine gezielte Einblendung eines AfD-Wahlwerbespots in seinem Feed gestört und witterte einen Missbrauch seiner personenbezogenen Daten. Die Hintergründe der Ausspielung waren bemerkenswert spezifisch. Laut den Angaben des Betroffenen richtete sich die Anzeige ausschließlich an Männer im Alter zwischen 11 und 48 Jahren, die ein explizites Interesse an der FDP bekundet hatten. Diese hochgradig selektive Ansprache rief die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf den Plan. Die Behörde wollte genau wissen, auf welcher Datengrundlage diese Auswahl basierte und forderte von der Partei die vollständigen Auswertungen sowie die Abrechnungen der entsprechenden Werbekampagne an.

Doch die Aufsichtsbehörde beließ es nicht bei diesem Einzelfall. Sie weitete die Untersuchung aus und verlangte Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang die AfD im Jahr 2021 weitere Anzeigen in sozialen Medien geschaltet hatte. Dabei ging es um eine detaillierte Auflistung von Inhalten, Reichweiten und vor allem um die Merkmale der jeweils definierten Zielgruppen. Die AfD lieferte zwar einen Teil der Informationen, verweigerte jedoch tiefergehende Einblicke. Im Oktober 2023 reichte die Partei schließlich Klage ein. Ihre Argumentation stützte sich auf den Vorwurf einer uferlosen Ausforschung, die einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Parteienfreiheit darstelle. Aus Sicht der Partei reichten die bereits übermittelten Daten aus, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu prüfen.

Die 42. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin sah dies jedoch grundlegend anders und wies die Klage ab. In der Urteilsbegründung betonten die Richter, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Aufsichtsbehörde weitreichende Befugnisse einräume. Es gehöre zum Kernauftrag der Datenschützer, über die Risiken bestimmter Verarbeitungsvorgänge aufzuklären. Gerade beim Political Targeting sei eine umfassende Informationsbasis unerlässlich, um beurteilen zu können, ob die Grenzen des Erlaubten überschritten wurden. Die Richter machten deutlich, dass die Behörde nicht erst bei einem nachgewiesenen Rechtsverstoß tätig werden darf, sondern bereits im Vorfeld zur Vergewisserung über die tatsächliche Datenverarbeitung Auskunft verlangen kann.

Ein entscheidender Punkt in der richterlichen Bewertung war zudem die Gleichbehandlung aller politischen Akteure. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte die entsprechenden Informationen nicht nur von der AfD, sondern von allen im Jahr 2021 im Bundestag vertretenen Parteien mit Sitz in Berlin angefordert. Von einer gezielten Kampagne gegen eine einzelne Partei könne daher keine Rede sein. Vielmehr handele es sich um eine notwendige Maßnahme zur Sicherstellung der Transparenz in digitalen Wahlkämpfen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da die AfD einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen kann. Doch es setzt bereits jetzt ein Signal an alle Parteien: Der digitale Raum ist kein rechtsfreies Zimmer für undurchsichtige Wählerbeeinflussung.