Bleiverseuchtes Spielzeug und brennende Akkus: Trotz offizieller Warnungen fluten Millionen unsicherer Produkte viele Online-Marktplätze. Verbraucherschützer fordern Konsequenzen.
Der Online-Handel in Europa wächst stetig, doch mit den steigenden Umsätzen erreicht auch eine besorgniserregende Flut unsicherer und illegaler Produkte die Verbraucher:. Ob giftige Chemikalien in Textilien, brandgefährliche Elektronik oder Spielzeug, das massiv mit Blei belastet ist – das Risiko beim digitalen Einkaufsbummel ist real. Eine Untersuchung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), die sich auf die Analyse der Transparenzdatenbank des Digital Services Act (DSA) stützt, deckt das Ausmaß dieses Sicherheitsrisikos auf. Allein im November 2025 entfernten die fünf reichweitenstärksten Online-Marktplätze in Deutschland (Amazon, eBay, Temu, Otto und AliExpress) demnach EU-weit fast 70 Millionen Angebote, die gegen geltendes Recht oder Plattformregeln verstießen.
Besonders alarmierend ist, dass knapp 30 Millionen dieser Löschungen Produkte betrafen, die als unsicher, nicht konform oder schlicht verboten eingestuft wurden. Trotz des europweit etablierten Schnellwarnsystems „Safety Gate“, das Marktüberwachungsbehörden zur Warnung vor gefährlichen Non-Food-Produkten nutzen, gelangen diese Waren immer wieder in den Verkauf.
Die Untersuchung listet drastische Fälle: Ein Kuscheltier, das wegen einer gefährlichen Bleikontamination offiziell zurückgerufen worden war, wurde fast drei Jahre nach der ersten Warnung immer noch online angeboten. Erst ein stichprobenartiger Abgleich der Plattformbetreiber beendete den Verkauf – viel zu spät, wie der vzbv kritisiert.
Ramona Pop vom vzbv sieht hier ein Versagen der aktuellen Regulierung. Bisher sind Marktplätze lediglich dazu verpflichtet, ihre Angebote stichprobenartig und nachgelagert mit den Warnungen im Safety Gate abzugleichen. Diese lückenhafte Praxis führt dazu, dass gefährliche Produkte erst online gehen und oft über Wochen für Kunden verfügbar bleiben, bevor sie im besten Fall gelöscht werden. Der vzbv fordert daher von der EU-Kommission, die Betreiber stärker in die Pflicht zu nehmen: Ein automatisierter Abgleich mit offiziellen Sicherheitswarnungen müsse zwingend erfolgen, bevor ein Produkt überhaupt zum Verkauf angeboten werden dürfe.
Ein weiteres Hindernis für die Sicherheit ist die mangelnde Transparenz der Plattformen. Zwar müssen Löschungen in der DSA-Transparenzdatenbank dokumentiert werden. Doch in der Praxis verkommt diese oft zu einem unübersichtlichen Datenfriedhof. Die Auswertung des vzbv ergab, dass die Marktplätze ihre Moderationsentscheidungen fast ausnahmslos – zu 99,91 Prozent – als Verstöße gegen ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deklarieren. Nur in verschwindend geringen 0,09 Prozent der Fälle wurde ein rechtlich illegaler Inhalt als Grund angegeben. Drei der untersuchten Plattformen meldeten im gesamten Zeitraum keinen einzigen Fall als illegal. Diese Verschleierungstaktik macht es für Behörden und Verbraucherschützer nahezu unmöglich, das wahre Ausmaß der Rechtsverstöße zu kontrollieren und gezielte Maßnahmen zu ergreifen.
Zudem fehlen in der Datenbank meist konkrete Referenzen auf die ursprünglichen Angebote oder die spezifischen Warnmeldungen des Safety Gate. Von den Millionen gelöschten Produkten wurde nur bei einem Bruchteil (759 Meldungen) auf einen konkreten offiziellen Alert verwiesen. Ohne diese Brücke bleibt unklar, ob ein gefährliches Produkt dauerhaft verschwindet oder unter neuem Namen auf einer anderen Seite wieder auftaucht.
Dabei zeigt die Technik, dass schnelles Handeln möglich wäre: 83 Prozent der als unsicher identifizierten Angebote wurden von vier der fünf Plattformen innerhalb eines Tages gelöscht. Die Infrastruktur für eine effektive Reinigung der Marktplätze ist also vorhanden. Um Verbraucher wirksam zu schützen, muss der Gesetzgeber den Verbraucherschützern zufolge aber die Prävention zur Pflicht machen, damit gefährlicher Schrott gar nicht erst in die virtuellen Regale gelange.
Stefan Krempl
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