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Freitag, 12. Juni 2026

Eine Wallet für ganz Europa: EU-Normungsinstitut legt Basis für digitale EU-Identität

Mit den ersten Standards des ETSI für die EUDI-Wallet biegt das Großprojekt auf die Zielgerade ein. Anfang 2027 soll die digitale Brieftasche in Deutschland starten.

Die Vorstellung klingt verlockend: Ein digitaler Griff zum Smartphone genügt, um sich im Netz zweifelsfrei auszuweisen, Verträge rechtsgültig zu unterzeichnen oder den Bildungsabschluss digital vorzulegen. Was lange nach Zukunftsmusik klang, nimmt in Brüssel nun konkrete Formen an. Mit der European Digital Identity Wallet (EUDI) plant die EU nicht weniger als eine Revolution der digitalen Infrastruktur für rund 450 Millionen Bürger. Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) hat jetzt das erste umfassende Paket an technischen Standards für die europäische Brieftasche vorgelegt.

Dieser Schritt markiert den Übergang von der rein politischen Willenserklärung zur technologischen Realität. Denn damit die digitale Geldbörse reibungslos funktionieren kann, müssen im Hintergrund unzählige Rädchen ineinandergreifen. Das nun veröffentlichte Regelwerk umfasst mehr als 24 technische Spezifikationen und bildet das unsichtbare Fundament, auf dem die Wallet ruhen soll. Die Richtlinien definieren sensible Bereiche wie die Profile für Wallet-Zertifikate, Protokolle für das Fernsignieren von Dokumenten, Verfahren zur Identitätsprüfung sowie Vorgaben für die langfristige und sichere Aufbewahrung von Daten.

Im Kern geht es bei der EUDI-Wallet darum, den Alltag der Menschen zu vereinfachen, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Künftig soll jeder Mitgliedstaat seinen Einwohnern mindestens eine solche Wallet zur Verfügung stellen. Das Einsatzspektrum reicht weit über Behördengänge hinaus. Ob beim Online-Banking, im Gesundheitswesen, bei der Buchung von Reisen oder an Universitäten: Die Wallet soll Passwörter überflüssig machen und den grenzüberschreitenden Zugriff auf öffentliche wie private Dienste ermöglichen. Ein in Deutschland ausgestellter digitaler Nachweis wird damit auch in Frankreich oder Spanien ohne bürokratische Hürden anerkannt.

Trotz aller Bequemlichkeit steht das Thema Datensicherheit an oberster Stelle, da eine zentrale digitale Identität naturgemäß Begehrlichkeiten weckt. Die ETSI-Entwickler unterstreichen daher, dass die Architektur auf starker Kryptografie und dem Prinzip der Datenminimierung basiere. Nutzer behielten die volle Kontrolle darüber, welche Informationen sie teilen. Wenn etwa an einer Kinokasse oder im Netz das Alter nachgewiesen werden müsse, übermittele die Wallet lediglich die Bestätigung, dass die Person alt genug ist – das genaue Geburtsdatum oder der Name bleiben auf Wunsch verborgen.

Nick Pope, Vorsitzender des zuständigen ETSI-Komitees, sieht die Wallet an einer entscheidenden Schnittstelle. Die Organisation bringe ihre jahrelange Expertise in den Bereichen Cybersicherheit, elektronische Signaturen und vertrauenswürdiges Datenmanagement ein, um digitale Interaktionen in Europa so einfach und verlässlich wie möglich zu machen.

Das Projekt ist mit der aktuellen Veröffentlichung nicht abgeschlossen.  2026 und 2027 wird das ETSI-Komitee die Spezifikationen in vollwertige europäische Normen überführen. Dabei fließen kontinuierlich Erkenntnisse aus bereits laufenden, großflächigen Pilotprojekten ein, in denen die Wallet in den Bereichen Fahrzeugregistrierung, Reisen und Bankwesen erprobt wird. Um den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren zu fördern, veranstalten ETSI und das Europäische Komitee für Normung (CEN) im Herbst 2026 einen gemeinsamen Workshop. Auch für die Bürger in Deutschland wird es bald konkret, denn der ambitionierte Zeitplan steht: Anfang 2027 soll die Umsetzung der EUDI-Wallet hierzulande startklar sein.

Stefan Krempl

Freitag, 10. April 2026

Gesetzestexte hinter Paywall? US-Berufungsgericht stärkt freien Zugang zum Recht

Ein US-Berufungsgericht bestätigt den freien Zugang zu privaten Baunormen, sofern diese gesetzlich verankert sind. Ein Erfolg für den Online-Dienst UpCodes, der Bauvorschriften kostenlos zugänglich macht.


In einer wegweisenden Entscheidung hat das US-Berufungsgericht für den dritten Bezirk mit Sitz in Philadelphia am 7. April 2026 bestätigt, dass private technische Normen ihren urheberrechtlichen Schutz teilweise einbüßen, sobald sie zum integralen Bestandteil der Gesetzgebung werden. Das Gericht wies damit die Forderung der Organisation ASTM International zurück, die den Online-Dienst UpCodes daran hindern wollte, Bauvorschriften kostenlos zugänglich zu machen, die wörtlich in Gesetze übernommen wurden. Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Sieg für die Informationsfreiheit und stellt klar, dass das staatliche Gebot der Rechtskenntnis schwerer wiegt als die Verwertungsinteressen privater Normungsgremien.


ASTM entwickelt hochspezialisierte technische Standards, etwa für die Beschaffenheit von Stahl im Bauwesen, und finanziert sich maßgeblich durch deren Verkauf. Problematisch wird dies, wenn staatliche Stellen – wie im vorliegenden Fall die Stadt Philadelphia – diese privaten Standards „durch Verweis“ zum Gesetz erheben. Wer dort baut, muss diese Regeln zwingend befolgen, kann sie aber oft nur gegen Zahlung hoher Gebühren bei der ASTM einsehen. UpCodes durchbrach dieses Modell, indem es eine durchsuchbare Datenbank erstellte, in der genau diese rechtlich bindenden Normen für jedermann kostenfrei abrufbar sind.

Die Entscheidung: Fair Use im Dienst der Allgemeinheit

Die Richter in Philadelphia folgten in ihrer Urteilsbegründung der Argumentation von Organisationen wie der Electronic Frontier Foundation (EFF) und wandten das Prinzip des „Fair Use“ an. Sie stellten fest, dass UpCodes die Texte zu einem grundlegend anderen Zweck nutzt als die ASTM: Während die ASTM technische Best Practices für die Industrie formuliert, dient die Veröffentlichung durch UpCodes der Information der Bürger über geltendes Recht. Da man das Gesetz nicht verstehen könne, ohne den vollständigen Text zu kennen, sei auch die Kopie kompletter Standards inklusive erklärender Anhänge gerechtfertigt. Das Gericht betonte zudem, dass Gesetze im Kern Fakten darstellen und damit nur am äußersten Rand des Urheberrechtsschutzes stehen.

Transatlantischer Vergleich: Deutschland und Europa

Der Fall weist Parallelen zur Rechtslage in Deutschland und der EU auf, wo das Thema „Normen hinter der Paywall“ ebenfalls für juristisches Tauziehen sorgt. In Deutschland regelt Paragraf 5 UrhG, dass amtliche Werke wie Gesetze und Verordnungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Dennoch werden technische Normen (wie DIN-Normen), auf die Gesetze verweisen, oft weiterhin als geschützt betrachtet und teuer verkauft.

Auf europäischer Ebene gab es jedoch erst kürzlich eine ähnliche Zäsur: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März 2024 im Fall „Public.Resource.Org gegen Europäische Kommission“, dass harmonisierte europäische Normen für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, wenn sie Teil der EU-Rechtsvorschriften sind. Die Argumentation der europäischen Richter deckt sich im Kern mit der des Gerichts in Philadelphia: Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit erfordert, dass jeder Bürger freien Zugang zu den Regeln hat, deren Einhaltung von ihm verlangt wird.

Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Normung

ASTM und ähnliche Organisationen warnen davor, dass der Wegfall der Lizenzeinnahmen die Qualität und Weiterentwicklung technischer Standards gefährden könnte. Das Gericht hielt dem entgegen, dass die ASTM bisher keine signifikanten Beweise für massive Umsatzeinbußen durch UpCodes vorlegen konnte. Zudem bleibe der Markt für aktuelle, nicht in Gesetze übernommene Normen bestehen, da Gesetzgeber oft Jahre hinter dem aktuellen Stand der Technik zurückbleiben. Das Urteil sendet ein deutliches Signal: Wer möchte, dass seine Standards zum Gesetz werden, muss akzeptieren, dass sie damit Allgemeingut werden.

Stefan Krempl