Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt Pläne, die Wohnanschrift nur noch digital auf dem Chip zu speichern. Das soll helfen, Einbruchsrisiken zu minimieren.
In der Debatte über die Sicherheit und Modernisierung deutscher Identitätsdokumente zeichnet sich eine Änderung ab. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, bei der Entwicklung einer neuen Generation von Personalausweisen auf den sichtbaren Aufdruck der Wohnanschrift zu verzichten. Die Abgeordneten verabschiedeten eine entsprechende Beschlussempfehlung, die das Anliegen einer öffentlichen Petition direkt an das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterleitet. Damit rückt eine Forderung in den Fokus, die den klassischen Lichtbildausweis stärker in das digitale Zeitalter überführen und gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko im Alltag eliminieren könnte.
Der Anstoß für diese Entwicklung kam aus der Mitte der Gesellschaft. Ein Petent hatte den Bundestag unter der Eingabe-ID 026050 aufgefordert, die Herstellung von Personalausweisen ohne sichtbare Adressdaten ernsthaft zu prüfen und darüber zu entscheiden. Die Argumentation hinter diesem Vorstoß ist so simpel wie einleuchtend: Die Kombination aus einem verlorenen oder gestohlenen Schlüsselbund und einem Ausweisdokument mit exakter Wohnanschrift fungiert für Kriminelle oft als unfreiwillige Wegbeschreibung zum Tatort. Wer Opfer eines Raubüberfalls oder einer Gewalttat wird und dabei seine Tasche verliert, muss derzeit fürchten, dass die Täter während des Krankenhausaufenthalts des Opfers in aller Ruhe die Wohnung ausräumen. Dieses Gefahrenpotenzial eines „Doppelschlags“ aus Raub und anschließendem Einbruchsdiebstahl soll durch die Anonymisierung des harten Plastiks künftig ausgeschlossen werden.
Der Petitionsausschuss erkennt dieses Risiko an, hebt in seiner Begründung aber auch die bisherige Relevanz des Adressaufdrucks hervor. Bislang erfüllt die gedruckte Anschrift eine wichtige sachliche Funktion im Rechtsverkehr. Sie dient Bürgern als unkomplizierter Nachweis der Meldeadresse, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos, dem Abschluss von Mobilfunkverträgen oder bei Verhandlungen mit Vermietern. Die physische Sichtbarkeit der Daten erleichtert viele Lebenssachverhalte, da keine technischen Lesegeräte erforderlich sind, um die Identität mit dem Wohnsitz zu verknüpfen.
Gleichzeitig verweist der Ausschuss auf die aktuelle Rechtslage, nach der für den Personalausweis lediglich eine Besitzpflicht, aber keine allgemeine Mitführungspflicht besteht. Wer das Dokument nicht zwingend benötigt, könne es zur Sicherheit zu Hause lassen. Zudem bestehe schon heute die Möglichkeit, stattdessen einen Reisepass mitzuführen, der standardmäßig lediglich den Wohnort, aber nicht die konkrete Straße und Hausnummer enthält. Gelangt ein Reisepass in unbefugte Hände, bleibt die genaue Adresse des Inhabers für den Finder oder Dieb verborgen.
Trotz dieser bestehenden Ausweichmöglichkeiten sieht das Gremium den Bedarf für eine grundlegende Modernisierung. Die Abgeordneten betonen, dass der Aufdruck der Anschrift nicht alternativlos ist. Es gebe technisch längst andere Wege, den Nachweis des Wohnsitzes zu erbringen. Hierbei spielt das Bundesinnenministerium eine zentrale Rolle, das bereits an einer neuen Generation von Ausweisdokumenten arbeitet. Im Rahmen dieser Entwicklung wird geprüft, ob man künftig gänzlich auf das Druckbild der Adresse verzichtet. Die Information soll stattdessen ausschließlich im integrierten Chip des Ausweises gespeichert werden.
Die Herausforderung für das Ministerium besteht nun darin, sicherzustellen, dass dieses digitale Auslesen der Adresse im Alltag sicher und vor allem barrierearm funktioniert. Behörden, Banken und andere berechtigte Stellen müssten in der Lage sein, die Daten ohne großen technischen Aufwand abzurufen, während Unbefugte ohne Zugriffsberechtigung vor dem digitalen Riegel stehen bleiben.
Um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsbedenken der Bürger und die Impulse aus der Petition in diesen laufenden Prozess des Ministeriums einfließen, hat der Ausschuss die Überweisung „als Material“ empfohlen. Das ist ein parlamentarisches Signal, das die Wichtigkeit des Themas unterstreicht und das Ministerium zur Berücksichtigung der Vorschläge auffordert. Damit könnte der klassische Adressaufkleber, der bei jedem Umzug mühsam auf dem Ausweis aktualisiert werden muss, bald der Vergangenheit angehören.
Stefan Krempl
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen