Donnerstag, 8. Oktober 2026

Spyware, Suchbegriffe und Catcher: Geheimdienste rüsten bei Überwachung auf

Der neue Bericht des Kontrollgremiums zeigt einen deutlichen Anstieg staatlicher Eingriffe 2024, vor allem bei verdeckten Auskunftsersuchen und beim Einsatz von IMSI-Catchern.

Die Nachrichtendienste des Bundes greifen bei der Aufklärung potenzieller Gefahren zunehmend auf verdeckte Auskunftsersuchen und technische Überwachungsmittel zurück. Wie aus der aktuellen Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) an den Bundestag hervorgeht, haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) 2024 die Zügel bei der Eingriffssphäre spürbar angezogen. Neben den klassischen Überwachungsmaßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz verzeichneten vor allem die Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz einen signifikanten Zuwachs.

Ein zentrales Instrument der strategischen Telekommunikationsaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst bleibt laut dem Bericht die automatisierte Überwachung internationaler Datenströme nach Paragraph 5 des Artikel 10-Gesetzes. Dabei filtert der BND gebündelte Telekommunikationsverkehre mithilfe gezielter Suchbegriffe, um Gefahren wie den internationalen Terrorismus oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen frühzeitig zu erkennen. Im ersten Halbjahr 2024 ordnete das Bundesinnenministerium mit Zustimmung der Kontrollorgane 508 Suchbegriffe an, im zweiten Halbjahr stieg diese Zahl leicht auf 537. Die Intensität dieser Überwachung konzentrierte sich dabei ausschließlich auf die Bereiche Terrorismus und Proliferation.

Auf Basis dieser Selektoren erfasste der Auslandsnachrichtendienst im gesamten Jahr 157 Telekommunikationsverkehre, die sowohl Sprachverbindungen als auch E-Mails umfassten. Trotz dieser breiten Filterung stufte der Dienst im Jahresverlauf lediglich 23 Erfassungen als nachrichtendienstlich relevant ein und verarbeitete sie als offizielle Meldungen. Ein historischer Vergleich verdeutlicht die veränderten Prioritäten und rechtlichen Rahmenbedingungen: Noch im ersten Halbjahr 2017 setzte der BND mehr als 7600 Suchbegriffe ein, woraufhin die Zahlen in den Folgejahren schrittweise und massiv zurückgingen.

Einen besonders kräftigen Anstieg wiesen 2024 die Befugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz auf. Das Normenwerk erlaubt es den drei Bundesdiensten, bei Fluggesellschaften, Finanzdienstleistern, Telekommunikationsanbietern und dem Bundeszentralamt für Steuern kunden- und nutzerbezogene Auskünfte einzuholen. Im Berichtszeitraum führten die Behörden insgesamt 176 solcher Auskunftsverlangen durch – ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr, in dem 114 Fälle gezählt wurden. Die Reichweite dieser Maßnahmen ist beträchtlich: Allein im zweiten Halbjahr 2024 waren hiervon 492 Personen betroffen, aufgeteilt in 215 Haupt- und 277 Nebenbetroffene.

Noch dynamischer entwickelte sich der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher. Mit diesen technischen Geräten simulieren die Geheimdienste eine Mobilfunkbasisstation, um den genauen Standort aktiv geschalteter Smartphones zu lokalisieren oder deren eindeutige Geräte- und Kartennummern zu ermitteln. Im Jahr 2024 griffen BfV, BND und MAD insgesamt 56 Mal zu dieser Maßnahme. Im Vergleich zum Vorjahr mit 37 Einsätzen bedeutet dies einen Anstieg um mehr als 50 Prozent. Der Einsatz dieser Catcher gilt in der Praxis oft als entscheidender Ermittlungsschritt, um Anonymisierungsversuche verdächtiger Personen zu durchkreuzen und eine zielgerichtete Telekommunikationsüberwachung überhaupt erst zu ermöglichen.

Heikel bleibt die nachgelagerte Transparenz gegenüber den betroffenen  Bürgern. Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass Personen über heimliche Überwachungsmaßnahmen im Nachhinein benachrichtigt werden müssen. Die Realität sieht indes anders aus: Bei den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz wurde 2024 bei 65 Prozent der geprüften Personen von einer Benachrichtigung vorerst oder weiterhin abgesehen, da eine Gefährdung des Aufklärungszwecks nicht ausgeschlossen werden konnte. Lediglich 15 Prozent der Betroffenen erhielten tatsächlich eine nachträgliche Information. Der Bericht unterstreicht damit das anhaltende Spannungsverhältnis zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten Fernmeldegeheimnis und dem weitgehend im Verborgenen agierenden Sicherheitsapparat.

Stefan Krempl

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