Dienstag, 29. September 2026

EU-Urheberrecht: Brüssel plant Neuregelung für KI, Forschung und Rechtsverletzungen

Die EU-Kommission leitet eine neue Konsultationsphase ein, um das Urheberrecht an das KI-Zeitalter anzupassen und Rechteinhabern sowie Tech-Konzernen Rechtssicherheit zu verschaffen.

Die EU-Kommission drückt beim Thema Künstliche Intelligenz und Immaterialgüterrechte aufs Tempo. Sie hat eine gezielte Konsultation gestartet, um die europäische Urheberrechtsarchitektur an die Herausforderungen von generativer KI, Rechtsverstößen im großen Stil und digitaler Forschung anzupassen. Aufbauend auf einer Vorbefragung im Frühjahr richtet sich der umfangreiche Fragenkatalog an Kreative, Urheberrechtsorganisationen, Wissenschaftler sowie Entwickler von KI-Systemen. Ziel ist es, Vorarbeit für eine gezielte europäische Gesetzesinitiative zu leisten, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft stärken und Innovationen im Bereich der Zukunftsarchitekturen fördern soll. Interessierte Parteien haben bis zum 3. November 2026 Zeit, Stellungnahmen einzureichen.

Im Zentrum der Befragung steht das Spannungsfeld zwischen generativer KI und dem Urheberrecht. Seit der Verabschiedung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt 2019 und dem Inkrafttreten des AI Acts ringt die Branche um klare Spielregeln. Entwickler von General-Purpose-KI-Modellen benötigen rechtssicheren Zugang zu enormen Datenmengen, um konkurrenzfähige Systeme in Europa zu trainieren. Doch Kulturschaffende stehen vor erheblichen Durchsetzungsproblemen. Die Kommission thematisiert explizit die Lücken beim sogenannten Opt-out-Mechanismus für Text- und Data-Mining. Urheber können zwar der Nutzung ihrer Werke zu Trainingszwecken widersprechen. In der Praxis fehlen jedoch skalierbare, standardisierte Protokolle und technische Register, um diesen Vorbehalt wirksam durchzusetzen.

Diese Durchsetzungslücke soll geschlossen werden. Dafür stellt die Exekutivinstanz verschiedene Regulierungsoptionen zur Diskussion. Die Handlungsmöglichkeiten reichen von der Einführung branchenweiter technischer Opt-out-Standards über Offenlegungspflichten für Web-Crawler bis zu verpflichtenden Audits für KI-Entwickler. Auch weitreichendere Schritte stehen im Raum: So lautet eine Frage, ob KI-Anbieter künftig unter Geheimhaltungsvereinbarung detaillierte Auskünfte an Verwertungsgesellschaften erteilen müssen oder ob im Streitfall eine rechtliche Vermutung zugunsten der Urheber greifen sollte, wenn Transparenzpflichten missachtet werden. Auf der Lizenzierungsseite prüft die Kommission Mechanismen wie erweiterte kollektive Lizenzen, Vergütungsrechte oder strukturierte Schlichtungsverfahren, um faire Bedingungen für Urheber zu schaffen, ohne Startups und kleine Unternehmen durch unkalkulierbare Transparenzhürden zu überfordern.

Neben dem Training von Modellen beleuchtet der Fragenkatalog die Verwertung digitaler Imitationen von ausübenden Künstlern. Generative Systeme ermöglichen es heute mühelos, Stimme, Aussehen oder Performance von Schauspielern und Musikern synthetisch nachzubilden. Da das Urheberrecht traditionell das konkrete Werk und nicht die persönliche Identität schützt, kollidieren hier Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Verwertungsinteressen. Die Befragung evaluiert daher, ob spezifische urheberrechtliche Sonderregeln auf EU-Ebene erforderlich sind, um Künstlern die Kontrolle und Monetarisierung ihres digitalen Ebenbilds zu sichern.

Obwohl der Schwerpunkt deutlich auf dem KI-Sektor liegt, deckt die Konsultation drei weitere Themenfelder ab. Beim Kampf gegen Rechtsverletzungen rund um zeitkritische Inhalte – wie etwa Live-Sportübertragungen – hat sich die bisherige Empfehlung der Kommission nach deren Analyse als unzureichend erwiesen. Sie fragt nun nach verbindlichen Fristen für Hosting-Provider und dynamischen Sperrverfügungen. Ferner geht es um die grenzüberschreitende Verwertung von Tonträgeraufnahmen von Drittstaatsangehörigen. Schließlich nimmt die Konsultation die Wissenschaft ins Visier: Hier steht die Harmonisierung von Forschungsausnahmen sowie die Einführung eines EU-weiten Zweitveröffentlichungsrechts zur Debatte, um öffentlich geförderte Forschungsergebnisse barrierefreier zugänglich zu machen.

Stefan Krempl

Sichere Behörden-IT: Bundesdruckerei und Zendis bringen OpenDesk für Verschlusssachen

Die Bundesdruckerei und das Zendis bündeln ihre Kräfte. Eine neue Lösung sichert den Open-Source-Arbeitsplatz OpenDesk für besonders sensible Behördendaten ab.

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland macht einen weiteren Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Sicherheit. Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Zendis) und die Bundesdruckerei haben dafür eine Zusammenarbeit besiegelt. Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung schlagen die beiden Akteure ein neues Kapitel auf. Ziel der strategischen Partnerschaft ist, die technologische Handlungsfähigkeit des Staates nachhaltig zu stärken und modernste Open-Source-Software auch für Einsatzbereiche nutzbar zu machen, die extrem hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen.

Im Zentrum der vereinbarten Kooperation steht die Entwicklung und Bereitstellung souveräner IT-Infrastrukturen sowie zukunftsfähiger Betriebsmodelle. Durch die gebündelte Expertise sollen bestehende Lösungen weiterentwickelt, erprobt und großflächig in der Verwaltung skaliert werden. Wie diese Verbindung in der Praxis aussieht, wollen die Partner erstmals auf der Branchenmesse Smart Country Convention zeigen, die vom 13. bis 15. Oktober in Berlin stattfindet. Dort präsentieren Zendis und die Bundesdruckerei ein erstes konkretes Ergebnis ihrer Zusammenarbeit: die Absicherung der quelloffenen Software-Suite OpenDesk für den Umgang mit als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) eingestuften Dokumenten.

Bislang standen Behörden häufig vor dem Dilemma, dass moderne Kollaborationswerkzeuge den strengen Vorgaben des Geheimschutzschutzes nicht ohne Weiteres genügten. Hier setzt der gemeinsame Demonstrationsexponat an. Der Showcase führt zwei etablierte Systeme zusammen: das vom ZenDiS bereitgestellte Office- und Kollaborationspaket und die Genusecure-Suite von Genua, einem IT-Sicherheitsunternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Durch diese Integration soll der Zugriff auf den digitalen Arbeitsplatz so gehärtet werden, dass Nutzer auch in sensiblen Szenarien sicher arbeiten können.

Von dieser Lösung sollen künftig nicht nur Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen profitieren, sondern auch andere öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen, die erhöhten Schutzbedarf aufweisen. So wird es mobilen Beschäftigten, verteilten Standorten oder externen Partnern ermöglicht, geschützt auf die gewohnten Werkzeuge zuzugreifen. Damit adressiert das System eine zentrale Anforderung der modernen Verwaltungspraxis, bei der örtlich flexibles Arbeiten und strikter Datenschutz Hand in Hand gehen müssen.

Aus Sicht der Verantwortlichen markiert der Schritt eine Weichenstellung. Zendis-Geschäftsführer Leonhard Kugler betont, dass digitale Souveränität und Cybersicherheit von Beginn an zusammen gedacht werden müssten. Starke Allianzen und transparente, offene Technologien seien unverzichtbar, um die digitale Unabhängigkeit Deutschlands auf lange Sicht zu garantieren. Frederik Blachetta, Chief Technology, Data & Innovation Officer und Geschäftsführer der Bundesdruckerei-Gruppe, verweist darauf, dass die Erweiterung des OpenDesk-Arbeitsplatzes um VS-NfD-Technologien beispielhaft zeige, wie aus Partnerschaften praxistaugliche Werkzeuge entstünden. Als IT-Unternehmen des Bundes wolle man aktiv dazu beitragen, das heimische Ökosystem für digitale Selbstbestimmung gezielt zu erweitern.

Technisch ruht das Gesamtpaket auf einer etablierten Sicherheitsarchitektur. Genusecure kombiniert unter Windows einen VPN-Client, eine zuverlässige Festplattenverschlüsselung und eine Smartcard-Middleware zu einem geschützten Gesamtsystem. Im Hintergrund sorgt das VPN-Gateway Genuscreen für die strikte Segmentierung des VS-NfD-Netzwerks. Diese Firewall- und VPN-Lösung liegt sowohl als dedizierte Hardware als auch in virtualisierter Form vor und verfügt über die erforderliche BSI-Zulassung. Um der Vielfalt der Behörden-IT gerecht zu werden, arbeitet Genua an einem Multiplattformansatz. Der VPN-Client Genuconnect für macOS durchläuft derzeit das BSI-Zulassungsverfahren. Eine Genehmigung wird bis Ende des Jahres angestrebt. Die Zertifizierung einer Linux-Variante ist für 2027 geplant.

OpenDesk selbst ist dabei, sich als Säule für die öffentliche Verwaltung zu etablieren. Erst kürzlich startete das Zendis ein Partnerprogramm für die Suite, um privaten Cloud-Anbietern die Entwicklung eigener Angebote auf dieser Basis zu ermöglichen. Durch die Kooperation mit der Bundesdruckerei wirdOopenDesk nun auch für sicherheitskritische Anwendungsfelder fit gemacht.

Stefan Krempl

Montag, 28. September 2026

Geheimdienstreform: Bundesrat fordert mehr Datenfluss und Befugnisse

Die Länderkammer verlangt eine leichtere Datenweitergabe an Ermittler und rüttelt am Trennungsgebot, pocht aber zugleich auf Garantien für starke Verschlüsselung.

Die Debatte über die umfassende Reform des deutschen Nachrichtendienstrechts geht munter weiter. Nachdem bereits die Datenschutzkonferenz der Länder und des Bundes eindringlich vor einer gefährlichen Kumulation von Eingriffsbefugnissen gewarnt hatte, hat sich nun auch der Bundesrat offiziell zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Die Stellungnahme der Länderkammer offenbart ein vielschichtiges Bild: Bei der praktischen Ermittlungsarbeit drängt sie nachdrücklich auf erweiterte Überwachungsbefugnisse und einen leichteren Informationsaustausch. An anderer Stelle fordert das Gremium dagegen klare rote Linien beim Schutz digitaler Infrastrukturen und starker Verschlüsselung.

Ein Schwerpunkt der Stellungnahme der Länder betrifft das sensible Verhältnis zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden. Während Datenschützer vor einem schleichenden Verblassen der Trennlinie zwischen präventiver Aufklärung und repressiver Verfolgung warnen, will der Bundesrat eine noch engere Verzahnung.

Um extremistische Bestrebungen frühzeitig zu stoppen, bevor schwere Straftaten begangen werden, verlangt die Länderkammer eine Ausweitung des Katalogs derjenigen Delikte, bei denen die Geheimdienste ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaften weitergeben dürfen. Explizit wollen sie, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in diesen Übermittlungskatalog aufgenommen wird. Eine zu restriktive Handhabung beim Informationsaustausch führe nzu unnötiger Doppelarbeit und zusätzlichen Grundrechtseingriffen, wenn die Polizei Daten, die beim Verfassungsschutz bereits vorliegen, erneut mühsam erheben müsse.

Ebenso intensiv befasst sich der Bundesrat mit Neuerungen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisher im Artikel 10-Gesetz verankerte Befugnisse direkt in den Fachgesetzen wie dem Bundesverfassungsschutzgesetz zu bündeln. Dies betrifft neben dem klassischen Abhören laufender Kommunikation auch Instrumente wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) mit Staatstrojanern.

Die Länder verlangen hier Klarheit über das Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht. Es dürfe nicht passieren, dass die Umstellung der gesetzlichen Verweise zu rechtlichen Unsicherheiten führt oder bewährte eigene Eingriffsschwellen und Kontrollmechanismen ausgehebelt werden. Solange in den einzelnen Bundesländern noch keine eigenständigen Anpassungen für eine unabhängige vorherige Anordnungskontrolle getroffen wurden, müsse das bisherige Schutzniveau nahtlos weitergelten. Zudem sollte das Telekommunikationsgesetz so angepasst werden, dass die Mitwirkungspflichten der Provider auch für nachrichtendienstliche Maßnahmen der Länder lückenlos fortbestehen.

Gleichzeitig sendet der Bundesrat beim Thema Verschlüsselung und IT-Sicherheit ein Stoppsignal. Er will durchsetzen, dass im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich verankert wird, was der Entwurf bislang nur implizit vermuten lässt: Die Pflicht von Telekommunikations- und Internetanbietern zur Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen dürfe keinesfalls so weit gehen, dass Unternehmen gezwungen werden, Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen aufzubrechen, Sicherheitslücken offen zu halten oder Hintertüren einzubauen. Eine strukturelle Schwächung von Sicherheitsarchitekturen oder modernen Zero-Trust-Konzepten würde unweigerlich die IT-Sicherheit aller  Bürger sowie der Wirtschaft massiv gefährden. Wer Sicherheitsarchitekturen für staatliche Zugriffe aufweiche, untergrabe das Fundament des digitalen Vertrauens.

Der Bundesrat mahnt auch an anderen Stellen zur Vorsicht, an denen Bürgerrechte durch eine pauschale Übermittlungspflicht weiterer Behörden ausgehöhlt werden könnten. Ein eindringliches Warnsignal senden die Länder angesichts der vorgesehenen Weitergabe von Finanzdaten. Der Entwurf sieht vor, dass Finanzbehörden verpflichtet werden können, dem Bundesnachrichtendienst oder den Verfassungsschutzämtern Daten zu übermitteln. Hier weist der Bundesrat auf die überragende Bedeutung des Steuergeheimnisses hin, das als Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Verfassungsrang genieße. Es sei den Finanzämtern kaum zuzumuten, eigenständig zu beurteilen, ob Steuerdaten für die nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung erforderlich sind. Eine derartige Verpflichtung berberge ferner das Risiko diskriminierender Effekte, wenn bloße Auslandsbezüge von Steuerpflichtigen zum Anlass für verdachtsunabhängige Datenübermittlungen genommen würden. Der Bundesrat fordert daher strenge Hürden und klar definierte Tatbestandsvoraussetzungen, anstatt das Steuergeheimnis pauschal aufzuweichen.

Auch bei der begrifflichen Definition der Schutzzwecke ist die Länderkammer für Nachbesserungen. Die im Entwurf geplante Übernahme eines verengten Begriffs der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren entwickelt hat, lehnt sie ab. Eine solche Verengung würde die Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden spürbar reduzieren und die Extremismusbekämpfung schwächen. Um der wehrhaften Demokratie keine Fesseln anzulegen, müsse der Verfassungsschutz weiterhin auf der Grundlage des breiteren, im einfachen Recht verankerten Begriffs arbeiten können.

Nicht zuletzt übt der Bundesrat Kritik an der finanziellen und organisatorischen Abschätzung der Gesetzesfolgen. Die Annahme der Bundesregierung, die Reform verursache bei den Ländern keinen Erfüllungsaufwand, sei fernab der Realität. Die Erstreckung bundesrechtlicher Überwachungsbefugnisse auf die Landesbehörden erfordere erhebliche Investitionen in IT-Schnittstellen, die Umstellung betrieblicher Abläufe sowie umfassende Schulungen des Personals. Diese Kosten müssten gemeinsam mit den Ländern ermittelt und im weiteren Verfahren angemessen berücksichtigt werden.

Stefan Krempl

Vint Cerf warnt: KI zerstört das Fundament und die Finanzen des Internets

Internet-Pionier Vint Cerf fordert neue Erlösmodelle für Inhalte-Ersteller, deren Daten KI-Systeme gratis nutzen. Er macht sich für eine faire Vergütung digitaler Urheber und Netzneutralität stark.

Das Internet war in seinen Ursprüngen als offener, neutraler und chancengleicher Raum konzipiert, in dem Informationen frei fließen und Akteure gleichberechtigt miteinander agieren können. Doch dieses Fundament gerät zunehmend unter Druck. Vint Cerf, der als einer der Väter des Internets gilt, zeichnet in einem Gespräch mit dem Magazin Bulletin of the Atomic Scientists ein nachdenkliches Bild der aktuellen Netzlandschaft. Vor allem der rasant wachsende Einfluss von Systemen der Künstlichen Intelligenz wirft ihm zufolge grundlegende Fragen zur Funktionsweise, Vertrauenswürdigkeit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit des digitalen Ökosystems auf.

Eine der prägnantesten Metaphern Cerfs beschreibt das globale Netzwerk als eine gigantische Kopiermaschine. Was als Stärke begann – die verlustfreie und augenblickliche Vervielfältigung von Wissen –, entwickele sich im Zeitalter dominanter KI-Modelle aber zu einer zentralen Herausforderung für Urheber und Inhalte-Ersteller. Moderne Sprachmodelle und KI-Anwendungen speisten sich aus riesigen Datenmengen, die aus dem öffentlichen Netz extrahiert werden. Das Problem dabei liege in der fehlenden Rückkoppelung zum Ursprung: Die finanziellen Mittel und der ökonomische Mehrwert flössen in erster Linie an die Entwickler und Betreiber der KI-Plattformen. Die eigentlichen Schöpfer der Inhalte gingen weitgehend leer aus.

Cerf betont, dass diese Schieflage das ökonomische Herzstück des Internets bedroht. Wenn diejenigen, die hochwertige Recherchen, kreative Werke, Analysen oder fundierte Informationen produzieren, für ihre Arbeit nicht mehr angemessen entlohnt werden, breche die Basis zusammen, auf der auch künftige KI-Systeme aufbauen. Es brauche daher dringend neue und funktionierende Erlösmodelle, die sicherstellen, dass Wertschöpfung wieder zu den Content-Erstellern zurückfließt.

Neben den ökonomischen Verwerfungen sieht der Internet-Pionier das Thema Vertrauen als größte Baustelle der modernen Netzarchitektur. In einer von Algorithmen und synthetischen Inhalten dominierten Umgebung wird es für Nutzer immer schwieriger, authentische Informationen von Fälschungen oder Halluzinationen zu unterscheiden. Um den Glauben an das Netz als verlässliche Informationsquelle nicht vollständig zu verlieren, müssen nach Ansicht Cerfs technische Mechanismen und Standards etabliert werden, die Herkunft und Integrität von Daten überprüfbar machen.

Zugleich plädiert der 83-Jährige dafür, die Grundideale des ursprünglichen Internets nicht vorschnell aufzugeben. Das Prinzip eines offenen und neutralen Spielfelds habe über Jahrzehnte hinweg Innovationen überhaupt erst ermöglicht. Wenn große Plattformen und KI-Konzernmonopole den Zugang zu Informationen kontrollierten und den Datenfluss nach eigenen Interessen steuerten, drohe diese Offenheit verloren zu gehen. Die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur müsse daher zwingend darauf ausgerichtet sein, Vertrauen neu zu verankern, die Unabhängigkeit zu wahren und eine faire Vergütung im digitalen Zeitalter zu garantieren.

Stefan Krempl

Samstag, 26. September 2026

Recht auf "schnelles" Internet: Mindestversorgung bleibt vorerst unverändert

Die Mindestanforderungen an den Internetanschluss werden nicht weiter erhöht. Der Digitalausschuss des Bundestags stützt die Empfehlung der Bundesnetzagentur.

Der Digitalausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die aktuellen Vorgaben zur Telekommunikations-Mindestversorgung gegeben. In seiner Sitzung am Mittwochnachmittag stellte das Gremium Einvernehmen über die Schlussfolgerungen des Prüfberichts 2025 her, den die Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Kriterien der Mindestversorgungsverordnung vorgelegt hatte. Während die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen sowie der AfD dem Bericht zustimmten, enthielt sich die Linke. Damit bleiben die bestehenden Standards für ein Mindestmaß an digitaler Teilhabe in Deutschland vorerst unverändert bestehen.

Seit Dezember 2021 ist das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gesetzlich verankert. Alle Bundesbürger haben seitdem einen rechtlichen Anspruch auf einen funktionsfähigen Sprachkommunikations- und Internetzugangsdienst zu einem erschwinglichen Preis sowie auf den dafür notwendigen Anschluss an das öffentliche Netz. Sollte kein Telekommunikationsanbieter ein entsprechendes Angebot vor Ort bereitstellen, kann die Bundesnetzagentur ein Marktunternehmen verpflichten, den Anschluss einzurichten.

Nachdem die Download-Rate im Oktober 2024 per Ausschussbeschluss von vormals 10 auf 15 MBit/s angehoben wurde, gelten seit Anfang 2025 verbindliche Richtwerte: Neben den 15 MBit/s im Download müssen mindestens 5 MBit/s im Upload bereitstehen. Die einfache Signallaufzeit (One-Way-Latenz) darf höchstens 150 Millisekunden betragen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt vor, dass diese Werte unter Abwägung verschiedener Kriterien regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden müssen.

In der Ausschussberatung erläuterte ein Vertreter der Bundesnetzagentur die Ergebnisse des aktuellen Prüfberichts. Die Regulierungsbehörde sieht demnach derzeit keinen Anlass, an den Reglern zu drehen. Im maßgeblichen Erhebungszeitraum habe sich nicht feststellen lassen, dass für die rechtlich zugesicherte Mindestversorgung höhere Bandbreiten oder niedrigere Latenzzeiten erforderlich wären. Mit Blick auf den Einsatz alternativer Übertragungswege – etwa über Satellit – erläuterte der Behördenvertreter: die Verordnung verlange, vor Ort im Einzelfall zu prüfen, welche Technologie die angemessene Lösung biete. Ein Thema möchte die Bundesnetzagentur in ihrem kommenden Bericht aber genauer beleuchten: die Differenz zwischen Marketingversprechen und realer Leistung.

Die Praxis, wie Telekommunikationsanbieter mit ihren Datenraten werben, sollte ausgeleuchtet werden, hieß es. Rückendeckung gab es dazu aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Auch von dort kam die Kritik, dass die auf Werbeprospekten ausgewiesenen Datenmengen häufig deutlich von dem abweichten, was am Ende beim Verbraucher ankomme. Das BMDS stellte klar, dass die Versorgungsverordnung primär als Notstopfen fungiere, um akute Lücken zu schließen. Der eigentliche Fokus liege auf den angestoßenen Investitionen in den flächendeckenden Glasfaserausbau, der vor allem in den ländlichen Regionen vorangetrieben werde.

Die Debatte im Ausschuss machte unterschiedliche Sichtweisen der Fraktionen deutlich. Ein Sprecher der Union begrüßte die Entscheidung als Schritt nach vorne. Er warnte aber davor, die gesetzliche Mindestversorgung mit den eigentlichen Ausbauzielen der Bundesregierung zu verwechseln. Der primäre Ansatz müsse weiterhin sein, den Netzausbau insgesamt schneller und wirtschaftlich attraktiver zu gestalten.

Grundsätzliche Skepsis kam von der AfD. Deren Vertreter bezeichnete die Befassung mit der Verordnung als reinen bürokratischen Akt, der das Land beim Ausbau der digitalen Infrastruktur keinen Meter voranbringe. Dem widersprach die SPD-Fraktion und erinnerte daran, dass der Ausschuss lange dafür gekämpft habe, bei diesem wichtigen Thema ein Mitgestaltungsrecht zu erhalten. Die Sozialdemokraten erkundigten sich detailliert nach den Kriterien und der Datengrundlage, auf deren Basis die Mindestanforderungen ermittelt werden.

Auch die übrigen Oppositions- und Regierungsfraktionen nutzten die Gelegenheit für Nachfragen an die Experten. Die Grünen richteten den Blick auf den Markt für Satelliteninternet. Sie forderten konkrete Zahlen dazu, wie viele Haushalte aktuell im Rahmen der Mindestversorgung über Satellitensysteme abgedeckt werden. Sie thematisierten ferner mögliche politische und technologische Abhängigkeiten von Anbietern wie Starlink im Kontext der digitalen Souveränität Deutschlands. Die Linke hinterfragte die Methodik der Datenerhebung und wollte wissen, welche konkreten Nutzungssituationen den Berechnungen zugrunde gelegt und nach welchen Maßstäben unterversorgte Adressen regional eingegrenzt würden.

Stefan Krempl

Donnerstag, 24. September 2026

Urteil zur DSGVO: Bild-PDFs genügen nicht für maschinenlesbare Auskunft

Wer Daten nach der DSGVO verlangt, muss sich nicht mit reinen Bild-PDFs abspeisen lassen. Das OLG Stuttgart stärkt mit der Entscheidung die Rechte von Verbrauchern.

Die Durchsetzung von Datenschutzrechten erfordert oft Geduld und juristischen langen Atem. Ein aktuelles Teilurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart bringt nun grundlegende Klarheit in eine Praxis, die viele Unternehmen seit Jahren anwenden, um Auskunftsbegehren zu erschweren oder abzuwehren (Az.: 5 U 271/24). Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, wie die Datenkopie beschaffen sein muss, wenn Bürger von ihrem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch machen. Die Stuttgarter Richter stellten klar, dass reine Papierausdrucke oder eingescannte PDF-Dateien ohne echte Texterkennung und ohne verarbeitbare Datenstruktur nicht den strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an ein strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format genügen.

Der jetzt veröffentlichten Entscheidung lag der Fall eines Spielers zugrunde, der von einem auf Malta ansässigen Online-Glücksspielanbieter die vollständige Historie seiner Einsätze, Gewinne und Zahlungsströme verlangte. Der Kläger benötigte diese Angaben zwingend, um im Rahmen einer Stufenklage seine genauen Verlustsummen zu beziffern und unzulässige Einsätze zurückzufordern. Der Wettanbieter übermittelte daraufhin zwar umfangreiche Dokumente. Er lieferte die Spielhistorie über Dutzende Seiten hinweg aber lediglich als PDF-Dateien aus, die faktisch nur digitale Abbilder von Papierausdrucken darstellten. Echte Suchfunktionen ließen sich darin ebenso wenig nutzen wie das gewöhnliche Markieren oder Kopieren von Textpassagen. Eine automatisierte Auswertung über gängige Tabellenkalkulationsprogramme scheiterte schlicht daran, dass es an eindeutigen Trennzeichen fehlte und die Zeichenqualität verpixelt war.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage auf der ersten Stufe noch abgewiesen und argumentiert, ein PDF sei ein gängiges elektronisches Format und der Kläger könne die Dateien mithilfe spezialisierter Software selbst per optischer Zeichenerkennung aufbereiten oder die Daten manuell übertragen.

Dieser Sichtweise erteilte das OLG nun eine Absage. Der 5. Zivilsenat differenzierte in seinen Entscheidungsgründen präzise zwischen dem reinen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der DSGVO und dem Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20. Während es beim klassischen Auskunftsrecht primär darum geht, dem Menschen eine verständliche und leicht zugängliche Übersicht über die verarbeiteten Daten zu verschaffen, wo im Einzelfall auch gut lesbare Screenshots genügen können, verlangt Artikel 20 zwingend eine technische Weiterverarbeitbarkeit.

Das Merkmal der Maschinenlesbarkeit setzt laut dem Urteil voraus, dass Softwareanwendungen konkrete Daten mitsamt ihrer internen Struktur leicht identifizieren, erkennen und fehlerfrei extrahieren können. Wenn ein Unternehmen lediglich Bild-PDFs bereitstellt, verfehlt dies das europarechtliche Ziel der Interoperabilität. Der Verbraucher darf vom Datenverwalter nicht darauf verwiesen werden, den Mangel an digitaler Struktur auf eigene Kosten und eigenes Risiko durch nachträgliche Zeichenerkennungsprogramme zu beheben.

Zugleich erteilte das Gericht Versuchen eine Absage, das Recht auf Datenübertragbarkeit auf selbst eingegebene Stammdaten zu verengen. Sämtliche Einzahlungen, Wetteinsätze und auch die Ergebnisse der einzelnen Spielrunden sind nach Ansicht der Richter Daten, die von der betroffenen Person im Sinne der Verordnung bereitgestellt wurden, da sie durch wissentliches Handeln in einer Eingabemaske ausgelöst werden. Auch die Ergebnisse gehören untrennbar dazu, weil sie dem eigentlichen Service immanent sind und erst den vollständigen Datensatz bilden.

Ferner stellte der Senat klar, dass die zivilrechtliche Nutzung von datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen völlig legitim ist, selbst wenn damit primär die Vorbereitung einer Schadenersatz- oder Rückforderungsklage bezweckt wird. Das Teilurteil stärkt damit die Position von Verbrauchern gegenüber digitalen Plattformen und Zahlungsdienstleistern erheblich. Da andere Oberlandesgerichte diese Rechtsfrage in der Vergangenheit zum Teil abweichend beurteilt haben, ließ das OLG Stuttgart wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Stefan Krempl

212 Millionen Euro: Bär startet neue Forschungsinitiative für E-Fuels

Forschungsministerin Bär fördert synthetische Kraftstoffe für Schiffe und Flugzeuge, obwohl Kritiker auf massive Effizienzprobleme verweisen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt setzt auf synthetische Kraftstoffe und stellt im Rahmen einer neuen Förderinitiative insgesamt 212,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten – neue Wege für klimaneutrale Kraftstoffe der Zukunft“ will die Bundesregierung marktfähige Verfahren entwickeln, um fossile Energieträger mittelfristig abzulösen und Deutschland aus der Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu lösen.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sieht in der Erforschung alternativer Treibstoffe keinen Luxus, sondern eine Notwendigkeit auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ziel der Initiative sei es, bestehende Lücken überall dort zu schließen, wo die direkte Elektrifizierung per Akku technisch oder physikalisch an ihre Grenzen stoße.

Besonders im internationalen Luft- und Seeverkehr sowie im schweren Gütertransport bieten Batterien auf absehbare Zeit keine praxisnahe Option. Das hohe Eigengewicht heutiger Akkumulatoren schränkt die Zuladung massiv ein, während die geforderten Reichweiten enorm sind. Synthetisch hergestellte Kraftstoffe punkten hier laut dem Forschungsressort mit ihrer hohen Energiedichte und der Eigenschaft, dass sie sich weitgehend in bestehende Infrastrukturen wie Tankstellen, Pipelines oder Verbrennungsmotoren einbinden ließen. Die Förderinitiative richtet sich deshalb gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die bis Ende November Projektskizzen einreichen können. Gefördert werden Vorhaben, die zwischen 2027 und 2030 praxistaugliche und skalierbare Ansätze zur Serienreife bringen.

Inhaltlich deckt das Förderprogramm die gesamte Wertschöpfungskette ab, angefangen bei der Gewinnung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur industriellen Verarbeitung. Eine Schlüsselrolle nimmt das chemische Element Kohlenstoff ein. Damit ein E-Fuel als klimaneutral gelten kann, darf bei seiner Verbrennung nur so viel Kohlendioxid freigesetzt werden, wie der Umwelt zuvor entzogen oder in der Produktion gebunden wurde. Neben Verfahren zur direkten Entnahme aus der Umgebungsluft rücken zunehmend industrielle Abgase in den Fokus. Über Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Nutzung sollen unvermeidbare Emissionen aus der Zement-, Stahl- oder Kalkherstellung sowie aus Müllverbrennungsanlagen als wertvoller Rohstoff abgefangen und zu Treibstoffen weiterverarbeitet werden.

Trotz der politischen Vorschusslorbeeren ist der Einsatz von E-Fuels in der Wissenschaft und bei Umweltverbänden hochgradig umstritten. Der Hauptkritikpunkt betrifft den vergleichsweise schlechten Gesamtwirkungsgrad. Die Umwandlung von erneuerbarem Strom in Wasserstoff und anschließend in synthetischen Kohlenwasserstoff erfordert enorme Mengen Energie. Ein Großteil des eingesetzten Stroms geht bei den einzelnen Prozessschritten als Abwärme verloren. Während ein batterieelektrisches Fahrzeug den Strom zu über 70 Prozent direkt in Bewegung umsetzt, liegt der Gesamtwirkungsgrad bei E-Fuels im Verbrennungsmotor oft unter 20 Prozent. Kritiker warnen deshalb vor einer Fehlleitung von Forschungsgeldern und betonen, dass der knappe grüne Strom primär dort eingesetzt werden sollte, wo er direkt und hocheffizient genutzt werden kann.

Dazu kommen drängende Kosten- und Skalierungsfragen. Aktuell ist die Produktion synthetischer Treibstoffe extrem teuer, und globale Produktionskapazitäten existieren nur in verschwindend geringem Umfang. Ohne einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und die Bereitstellung großer Mengen an grünem Wasserstoff bleibt die Herstellung ökologisch wie ökonomisch kaum darstellbar. Ob die neue Förderinitiative des Ministeriums die notwendigen Durchbrüche bringt, um synthetische Kraftstoffe zumindest in Nischenbereichen wettbewerbsfähig zu machen, wird sich zeigen müssen.

Stefan Krempl

Mittwoch, 23. September 2026

Bluesky-CEO Schneider: Das soziale Netz der Zukunft braucht keine Werbung

Der neue Bluesky-Chef Toni Schneider aus der Schweiz setzt auf dezentrale Infrastrukturen, Neutralität und neue Erlösmodelle abseits klassischer Plattformwerbung.

Das soziale Netzwerk Bluesky möchte sich langfristig von den Zwängen traditioneller Social-Media-Giganten lösen. Wie der Schweizer Toni Schneider, der seit Juli 2026 offizieller CEO der Twitter-Alternative ist, im Interview mit dem Schweizer Online-Magazin Dnip erklärt, soll Bluesky weit mehr sein als nur eine weitere Kurznachrichten-App. Ziel sei es, als Einstiegstor in ein breiteres, offenes Ökosystem zu fungieren, das intern als die „ATmosphere“ bezeichnet wird. Schneider, der seit über 35 Jahren in San Francisco lebt und zuvor lange Zeit bei Automattic und WordPress tätig war, vergleicht diesen Wandel mit der Evolution der Open-Source-Welt. Nach den offenen Publishing-Systemen seien offene Protokolle der logische nächste Schritt in der digitalen Kommunikation.

Um den Übergang unabhängig zu gestalten, trennt das Unternehmen die eigentliche Anwendung zunehmend von den darunterliegenden technischen Infrastrukturen ab. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei das Authenticated Transfer Protocol (ATproto) ein, das Nutzern die volle Kontrolle über ihre eigenen Profil- und Interaktionsdaten garantiert. Ein zentraler Baustein dieser dezentralen Architektur ist der Core Identity Server, der für die Zuordnung digitaler Identitäten zuständig ist. Dieser soll künftig in einer unabhängigen Non-Profit-Organisation in der Schweiz angesiedelt werden, inspiriert vom Modell der Ethereum Foundation. Schneider unterstreicht gegenüber Dnip, die geopolitische Lage und die etablierte Neutralität der Schweiz böten optimale Voraussetzungen, um ein stabiles und verlässliches Verzeichnis für ein globales Netzwerk bereitzustellen.

Auch bei den Finanzierungsmodellen schlägt Bluesky neue Wege ein. Klassische Online-Werbung soll ausdrücklich nicht das Hauptgeschäftsmodell der Plattform werden. Stattdessen setzt Schneider auf eine Enterprise-Sparte für Unternehmenskunden, die eigene Inhalts-Feeds oder private Daten-Server (PDS) betreiben wollen. Das soll ähnlich wie bei Cloud-Anbietern wie AWS ablaufen. Ferner soll eine Plattform-Ökonomie entstehen, bei der Entwickler und Ersteller von Inhalten direkt von ihren Communities unterstützt werden. Ob kostenpflichtige Abonnements, digitale Güter oder unabhängige Spiele: Bluesky will Zahlungen netzwerkweit ermöglichen und dafür eine geringe Gebühr einbehalten, die deutlich unter den marktüblichen 30 Prozent der bekannten App-Stores liegt.

Ein wesentliches Anliegen der Entwickler ist die Erweiterung der Funktionen über das reine Mikroblogging hinaus. Mit der neuen Spezifikation ATProto Spaces zieht ein oft gefordertes Feature in das Ökosystem ein: geschlossene, nicht-öffentliche Räume für private Gruppen, Medienhäuser oder Spieleanwendungen. Da die Nutzerdaten auf persönlichen Servern abgelegt sind und die Datenformate in öffentlich zugänglichen Standards definiert werden, gehören die Informationen stets den Anwendern selbst. Selbst im Falle einer Einstellung der offiziellen Bluesky-App könnten Nutzer nahtlos auf alternative Clients aus dem Ökosystem ausweichen, ohne ihren sozialen Graph oder ihre Posts zu verlieren. Schneider bezeichnet das System so auch als weitgehend geschützt vor einer feindlichen Übernahme durch einzelne Milliardäre.

Um die Herausforderungen im Bereich der Inhaltsmoderation zu meistern, setzt Bluesky auf einen hybriden und dezentralen Ansatz. Moderation verursacht beim Wachstum von Netzwerken häufig die höchsten Kosten. Neben internen Teams baut der Betreiber auf offene Labeling-Systeme und spezialisierte Communities. Als Beispiel nennt Schneider Fachgruppen aus dem Medizinbereich, die eigenständig wissenschaftliche Fakten prüfen und entsprechende Kennzeichnungen bereitstellen. Künftig könnten sich daraus auch kommerzielle Modelle für spezialisierte Drittanbieter von Moderationsdienstleistungen entwickeln. Bei behördlichen Löschanfragen oder Auskunftsersuchen verweist der CEO auf das datensparsame Design: Da Daten dezentral gespeichert sind und das Unternehmen über geschützte Nachrichten hinweg kaum Zugriff auf private Nutzerinhalte habe, bleibe der direkte Einfluss des Plattformanbieters bewusst begrenzt.

Stefan Krempl

Dienstag, 22. September 2026

Digitale Enteignung? Wie die EU-Ratspräsidentschaft für KI-Konzerne den Datenschutz aushebeln will

Vorstöße der irischen EU-Ratspräsidentschaft und der deutschen Bundesregierung setzen die Interessen von Tech-Riesen über das Grundrecht auf Datenschutz. Bürgerrechtler wollen den EuGH einschalten.

Ein politisches Beben kündigt sich in den Brüsseler Verhandlungsräumen an: Unter dem Deckmantel des Gesetzpakets für den „Digitalen Omnibus“ plant der EU-Rat eine drastische Lockerung des europäischen Datenschutzrechts. Die europäischen Bürger könnten damit schleichend das Recht an den eigenen Daten verlieren – zugunsten von US-amerikanischen und chinesischen KI-Konzernen wie OpenAI, Meta, Google, Anthropic, Alibaba oder SpaceX. In einem geleakten Ratsdokument schlägt die irische Präsidentschaft vor, den bisherigen Schutzrahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Entwicklung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz weitgehend außer Kraft zu setzen.

Im Zentrum der Initiative steht der geplante Artikel 88bis (im ursprünglichen Kommissionsentwurf Artikel 88c). Dieser stuft die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Systeme pauschal als „berechtigtes Interesse“ der Unternehmen ein. Die Konsequenzen dieser juristischen Feinheit sind groß: Bislang mussten Unternehmen bei der Verarbeitung persönlicher Daten entweder eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einholen oder in jedem Einzelfall nachweisen, dass ihr kommerzielles Interesse die Grundrechte der Nutzer nicht überwiegt. Künftig soll das Interesse der Konzerne standardmäßig Vorrang haben.

Besonders brisant ist, dass die Neuregelung rückwirkend nahezu alles erfasst, was Europäer in den vergangenen Jahrzehnten digital hinterlassen haben. Ob alte Beiträge in sozialen Netzwerken, hochgeladene Fotos, private Foreneinträge oder Suchanfragen: Alle öffentlich oder kommerziell zugänglichen Daten würden faktisch zum Freiwild. Datenschutzaktivist Max Schrems von der Organisation Noyb findet dafür deutliche Worte und spricht von einer „digitalen Enteignung der Europäer“. Den Bürgern werde das Grundrecht entzogen, selbst darüber zu bestimmen, was mit ihren persönlichen Daten geschieht.

Dabei war die Stoßrichtung des „Digitalen Omnibus“ ursprünglich eine andere. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wollte unter dem Mantel der Verwaltungsvereinfachung und Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bürokratische Hürden abbauen. Da es sich angeblich nur um minimale Anpassungen handeln sollte, durchlief das Vorhaben beschleunigte Verfahren – ohne umfassende Grundrechtsprüfung und ohne direkte Federführung der zuständigen Fachausschüsse.

In den Händen der irischen Ratspräsidentschaft wandelte sich der Entwurf nun aber zu einem Freibrief für Big Tech. Irland fungiert traditionell als europäische Heimat und Steueroase für fast alle US-Tech-Giganten.

Unerwartet rigoros ist auch die Linie der deutschen Bundesregierung. Anstatt die Grundrechte der Bürger zu verteidigen, fordert Berlin in eigenen Positionspapieren einen noch weitergehenden Abbau des Schutzstandards. Die Vorschläge der deutschen Ministerien sehen vor, Rechte auf Information, Löschung und Berichtigung gegenüber KI-Systemen massiv einzuschränken. Wer also von einer KI halluzinierte Unwahrheiten oder falsche Persönlichkeitsprofile korrigieren lassen wollte, liefe künftig ins Leere. Sogar die Pflicht der Aufsichtsbehörden, Beschwerden von Bürgern über KI-Anwendungen nachzugehen, soll nach dem Willen der Bundesregierung stark beschnitten werden.

Dieser Kurs steht in eklatantem Widerspruch zur Einstellung der eigenen Bevölkerung: Umfragen zufolge lehnen etwa 93 Prozent der deutschen Meta-Nutzer die Verwendung ihrer privaten Daten für das Training von KI-Modellen ab.

Aus industriepolitischer Sicht erscheint das Vorhaben hochgradig paradox. Anstatt die europäische Wirtschaft zu stärken, befeuern die geplanten Regeln den Abfluss europäischer Datenströme in die USA und nach China. Da heimische Startups und KMU weder über die finanziellen Mittel noch über die gewaltigen Datenschätze verfügen, um mit Plattformen wie Facebook oder Google zu konkurrieren, würden vom Wegfall der Datenschutzgrenzen in erster Linie die etablierten Weltmarktführer profitieren. Europäisches Know-how und Nutzerdaten würden so effektiv exportiert.

Der Vorschlag hebelt zudem das Prinzip der Zweckbindung aus, das seit 1981 das Fundament des europäischen Datenschutzrechts bildet. Bislang durften Daten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden – etwa zur Abwicklung einer Bestellung –, nicht einfach für völlig andere Ziele weiterverwendet werden. Durch den Freibrief für KI entfällt diese Schranke. Da der Entwurf keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der KI vorsieht, könnten personenbezogene Daten künftig uneingeschränkt auch für hochumstrittene Zwecke wie verhaltensbeeinflussende Werbung, generative Manipulation oder militärische Anwendungen verarbeitet werden.

Ob das Gesetz in dieser Form Bestand haben wird, ist fraglich. Sollten der Rat und das EU-Parlament das Gesetzespaket bis Anfang 2027 verabschieden, dürfte der Gang nach Karlsruhe und Luxemburg unvermeidlich sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Vergangenheit wiederholt EU-Gesetze gekippt, die Grundrechte unangemessen beschnitten – etwa bei der Vorratsdatenspeicherung oder den Abkommen zum Datenaustausch mit den USA. Ein absehbarer Spruch des EuGH gegen den Digitalen Omnibus würde aber Jahre der Rechtsunsicherheit für Unternehmen nach sich ziehen, die ihre Produkte auf einer verfassungswidrigen Gesetzesgrundlage aufgebaut haben.

Stefan Krempl

Gefahr durch KI-Drohnen: US-Polizei warnt vor Anschlägen auf Städte

Eine Polizeiforschungsgruppe schlägt Alarm wegen günstiger, autonom steuerbarer Drohnen. Sie fordert entschlossenes Handeln wie nach den Anschlägen von 9/11.


Die rasante Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz in Kombination mit immer günstigeren und gleichzeitig tödlicheren Drohnen stellt eine kontinuierlich wachsende Gefahr für Städte und Gemeinden in den Vereinigten Staaten dar. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine Untersuchung der Polizeiforschungsgruppe Police Executive Research Forum aus Washington.


Unter dem Titel „A Clear and Present Danger“ warnt die Forschungseinrichtung nicht zum ersten Mal vor den Schattenseiten des technologischen Fortschritts. Obwohl es auf dem Gebiet der USA bislang zu keinen verheerenden Anschlägen durch unbemannte Luftfahrzeuge kam, hat die leichte Zugänglichkeit preiswerter Systeme das Potenzial für Chaos und extreme Zerstörung drastisch erhöht, insbesondere wenn diese Technologie mit moderner Software zur automatisierten Steuerung kombiniert wird.


Die große Mehrheit der in den USA genutzten Drohnen dient kommerziellen sowie privaten Zwecken und unterliegt primär der Regulierung durch Bundesbehörden. Die Autoren des Berichts fordern jedoch eindringlich, dass die lokalen Strafverfolgungsbehörden diese aufkommenden Risiken mit derselben Entschlossenheit und Dringlichkeit angehen müssten, mit der Bundesermittler nach den Terroranschlägen vom 11. September reagierten. Ein erneutes Versagen der eigenen Vorstellungskraft könne sich das Land angesichts der

technologischen Realität nicht leisten, betont die Führung der Forschungsgruppe.


Dass die Sicherheitsrisiken keineswegs rein theoretischer Natur sind, belegen die im Bericht

zusammengetragenen Zahlen aus dem Alltag. Unautorisierte Drohnenflüge über voll besetzten Football-Stadien an Spieltagen gehören mittlerweile zum Alltag der Sicherheitskräfte. In der Metropole New York werden monatlich rund 23.000 illegale Drohnenfl

üge registriert. Auch im Rahmen internationaler Großereignisse wie der Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer wurden landesweit hunderte ungenehmigte Fluggeräte in der Nähe von Austragungsorten beschlagnahmt.


Die gesellschaftliche wie auch politische Anspannung rund um die von KI ausgehenden Gefahren hat in den USA längst einen kritischen Punkt erreicht. Einerseits nehmen Befürchtungen hinsichtlich der Umweltauswirkungen und der allgemeinen Sicherheit zu. Paralell rückt der Einsatz autonomer Drohnen in weltweiten kriegerischen

Auseinandersetzungen das Thema intelligenter Waffensysteme wieder verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.


Militärische Konflikte zeigen eindringlich, wie schnell sich zivile Technologien zu wirksamen Waffen umfunktionieren lassen. In der Ukraine berichteten Offizielle von russischen Drohnen, die mittels künstlicher Intelligenz gesteuert wurden und beim Einschlag in Gebäude tödliche Wirkung entfalteten. Gleichzeitig erproben Streitkräfte weltweit KI-Systeme, die Ziele eigenständig identifizieren und ansteuern können. Auch das

US-Militär reagierte im Nahostkonflikt auf den massenhaften Einsatz kostengünstiger Kampfdrohnen, indem es eigene preiswerte Systeme modellierte und aufstellte.


Für kommunale Strafverfolger sind diese Entwicklungen eine direkte Warnung. Die Beauftragte des New York City Police Department wies im Umfeld von Großveranstaltungen darauf hin, dass kommerziell erwerbbare Drohnen ohne großen Aufwand in Kriegswaffen verwandelt werden können. Wenn eine technologische Bedrohung den Verantwortlichen schlaflose Nächte bereitet, dann sei es die zunehmende Proliferation dieser extrem flexiblen Fluggeräte in den Händen von Einzelpersonen.


Um dieser Bedrohungslage zu begegnen, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für lokale Behörden gewandelt. Auf Basis des Ende des vergangenen Jahres vom US-Kongress verabschiedeten Safer Skies Act erhielt die Polizei in New York die Bundesgenehmigung, bei Großveranstaltungen unautorisierte Drohnen gezielt vom Himmel zu holen und zu deaktivieren. Zuvor verfügten lokale Behörden weder über das nötige Equipment noch über das entsprechende Training und waren vollständig auf das Eingreifen von Bundesbehörden

angewiesen. Zur gezielten Ausbildung von Polizeikräften aus dem gesamten Bundesgebiet hat das FBI inzwischen ein eigenes Trainingszentrum in Alabama eingerichtet.


Über die unmittelbare physische Gefahr hinaus wirft die Herkunft der Hardware Fragen der nationalen Sicherheit auf. Die Mehrheit der in den USA von Behörden genutzten Drohnen stammt aus chinesischer Produktion. Obwohl die Aufsichtsbehörde FCC den Verkauf bestimmter ausländischer Drohnenmodelle untersagt hat, gelangen entsprechende Produkte weiterhin über Umwege und Scheinunternehmer auf den US-amerikanischen Markt.


Sicherheitsexperten und Polizeichefs, die Krisengebiete wie die Ukraine besucht haben, unterstreichen die Dringlichkeit der Lage. Die Einsicht, wie leicht zugänglich, modifizierbar und verheerend modernste Drohnentechnologie in den Händen böswilliger Akteure ist, zwingt zum Umdenken. Verantwortliche von Großveranstaltungen und Stadien müssen sich dieser Bedrohung laut dem Forum jetzt stellen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.


Stefan Krempl

Samstag, 19. September 2026

Geheimdienst-Reform: Wie viel Überwachung verträgt der Rechtsstaat?

Die geplante Neuausrichtung von BND und Verfassungsschutz spaltet die Gemüter. Kritiker befürchten einen Überwachungsstaat, Rechtsexperten sprechen von moderaten Anpassungen.

Die Bundesregierung hat eine umfassende Überarbeitung des Nachrichtendienstrechts auf den Weg gebracht. Das mehr als 700 Seiten starke Gesetzespaket stellt die bisher grundlegendste Neugestaltung der rechtlichen Fundamente des Bundesnachrichtendienstes (BND) sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) dar. Die Reaktionen auf das Reformvorhaben fallen denkbar unterschiedlich aus: Bürgerrechtsorganisationen wie die Humanistische Union (HU) warnen vor einer schleichenden Umwandlung Deutschlands in einen Überwachungsstaat. Rechtswissenschaftler aus dem Dunstkreis der Geheimdienste ordnen viele der Neuregelungen dagegen als verfassungsrechtlich vertretbare Reaktionen auf eine veränderte globale Bedrohungslage ein.

Ein Streitpunkt ist die Einführung sogenannter operativer Befugnisse. Künftig sollen BND und BfV unter bestimmten Bedingungen aktiv eingreifen dürfen. Beim Verfassungsschutz betrifft dies etwa die Manipulation von Tatmitteln oder das Verhindern von Gefahren durch gezielte Einwirkung auf Gegenstände, Software und digitale Infrastrukturen. Der BND wiederum soll im Cyberraum oder unter Verwendungsabsicht kinetischer Mittel gegen fremde Mächte vorgehen können.

Die HU sieht hierin einen gefährlichen Paradigmenwechsel und einen Bruch mit dem grundgesetzlichen Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Da Geheimdienste bereits im Vorfeld konkreter Gefahren und mit niedrigeren Eingriffsschwellen überwachen dürfen als Polizeibehörden, führe die Übertragung polizeilicher Handlungsrechte zu einer Verpolizeilichung der Dienste. Dem halten Befürworter entgegen, dass die Befugnisse strikt subsidiär ausgestaltet seien. Die Maßnahmen richteten sich primär gegen Sachen oder fremde Mächte und griffen nur, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig handeln könnten oder die Geheimhaltung gefährdet wäre.

Ein weiterer Aspekt des Entwurfs betrifft die Umstrukturierung der Telekommunikationsüberwachung. Bislang im Artikel-10-Gesetz verankert, soll die Individualüberwachung künftig direkt in den jeweiligen Fachgesetzen geregelt werden. Während das Schutzniveau für Bundesbürger weitgehend unberührt bliebe, sieht der Entwurf für Ausländer im Ausland niedrigere Eingriffsschwellen vor.

Diese Differenzierung greift Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 auf, wonach der Grundrechtsschutz im Ausland abgestuft angewendet werden darf. Umstritten bleibt allerdings eine Sonderregelung für Inländer: Wer im Verdacht steht, als Handlanger oder Agent einer fremden Macht zu agieren, soll künftig unter den vereinfachten Bedingungen für Ausländer überwacht werden können. Das erinnert an die umstrittene Funktionsträgertheorie beim BND. Ob diese abgesenkte Hürde vor den Karlsruher Richtern Bestand hätte, ist Gegenstand juristischer Debatten.

Bei der technischen Auswertung geht der Entwurf ebenfalls neue Wege. Die Zersplitterung der Fernmeldeaufklärung auf verschiedene Gesetze wird beendet und im BND-Gesetz konsolidiert. Gleichzeitig werden die Speicherfristen für abgefangene Kommunikationsdaten ausgeweitet: Inhaltsdaten dürfen künftig sechs Monate statt bisher gar nicht, Metadaten bis zu zwölf Monate zwischengespeichert und durchsucht werden. Im europäischen Vergleich bewegen sich diese Fristen im Mittelfeld, da Nachbarstaaten wie Frankreich oder die Niederlande teils deutlich längere Speicherzeiten erlauben.

Zudem will die Regierung den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Datenanalyse legalisieren. Kritiker warnen hier vor unverhältnismäßiger Massenüberwachung, fehlerhaften KI-Analysen und Risiken durch den Einsatz kommerzieller US-Software. Andere weisen  darauf hin, dass Sicherheitsrisiken durch eine strikte technische Isolation der Systeme von externen Netzwerken eingedämmt werden könnten.

Ein entscheidender Dreh- und Angelpunkt der gesamten Reform bleibt die Kontrolle der Geheimdienste. Der Regierungsentwurf sieht vor, die Aufsicht beim Unabhängigen Kontrollrat zu bündeln. Damit fallen die bisherigen Aufgaben der G10-Kommission und Teile der Datenschutzaufsicht an dieses Gremium.

Bürgerrechtler bemängeln, dass die Aufsichtsstruktur nicht mit der Fülle der neuen Befugnisse Schritt halte und vor allem in Krisenlagen wie dem neu geschaffenen Besonderen Feststellungsfall Kontroll- und Protokollierungspflichten aufgeweicht werden. Befürworter halten dagegen, dass ein zentrales, gerichtsähnliches Organ aus erfahrenen Richtern die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen effektiv gewährleisten könne. Am Ende zeigt die Debatte das klassische Spannungsfeld eines liberalen Rechtsstaats: Das Streben nach operativer Handlungsfähigkeit im digitalen Zeitalter muss stets gegen den Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte abgewogen werden.

Stefan Krempl


Donnerstag, 17. September 2026

Breite Kritik an von der Leyens EU Kids Act: Jugendschutz oder digitaler Maulkorb?

Die EU-Kommission plant strikte Altersgrenzen und Pflichten für Social-Media-Plattformen. Zivilgesellschaft, Digitalwirtschaft und Rechtsexperten äußern erhebliche Bedenken.

Die Angelegenheit schlägt hohe Wellen in Brüssel und Berlin: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union Eckpunkte für den neuen EU Kids Act vorgestellt. Der Gesetzesentwurf dürfte demnach drastische Einschränkungen vorsehen. Kinder unter 13 Jahren sollen Social-Media-Plattformen künftig gar nicht mehr nutzen dürfen. Für 13- und 14-Jährige sind stark eingeschränkte Konten unter elterlicher Aufsicht geplant, inklusive Nutzungszeit- und Kontaktbeschränkungen. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sollen Plattformen nachweisen müssen, dass ihre Dienste sicher sind. Der Geltungsbereich geht dabei weit über soziale Netzwerke hinaus und umfasst auch KI-Chatbots, Online-Spiele und App-Stores.

Während die Bundesregierung und Teile des EU-Parlaments die Initiative grundsätzlich begrüßen, formiert sich in der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Digitalwirtschaft heftiger Widerstand. Im Zentrum der Kritik steht die für alle Altersgrenzen notwendige technische Durchsetzung: die Altersverifikation.

Die Digitalpolitik-Expertin Svea Windwehr, Co-Vorsitzende des Vereins D64, warnt vor einem massiven Eingriff in die Grundrechte aller Bürger. Der Kern von von der Leyens Vorschlag sei eine Verifikation, für die es aktuell keine Technologie gebe, die das Alter zuverlässig feststellen könne, ohne Privatsphäre und Sicherheit von Millionen zu gefährden. Unter 15-Jährige würden nur noch unter starker Überwachung an Online-Räumen teilhaben können. Junge Menschen ohne vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Eltern drohten gänzlich ausgeschlossen zu werden. Was Jugendlichen wirklich helfe, sei die konsequente Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) und eine Absage an das Geschäftsmodell von Big Tech, mit Nutzerdaten Geld zu verdienen, statt invasive Kontrollen einzuführen.

Auch aus der Digitalwirtschaft kommen deutliche Warnungen. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder betonte, Kinder brauchten Schutz und keinen digitalen Maulkorb. Die Altersgrenzen schössen über das Ziel hinaus, da Medienkompetenz nicht durch Ausschluss, sondern durch geschützte Praxis entstehe. Rohleder verwies zudem auf praktische Hürden: Digitale Wallets wie die EUDI-Wallet kämen an rechtliche Grenzen, da die erforderliche eID oft erst ab 16 Jahren ausgegeben werde. Zudem schaffe eine zweite Regulierungsstruktur neben dem DSA unnötige Bürokratie.

Rechtsexperten äußern grundlegende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut hob hervor, dass die geplante Altersgrenze von 15 Jahren höher liege als von EU-Experten empfohlen und überraschend auch Online-Spiele treffe, ohne dass Eltern hier Ausnahmen erlauben könnten. Besonders kritisch sieht Dreyer die Abkehr von der bisherigen nachträglichen Aufsicht hin zu einer behördlichen Vorabgenehmigung neuer Plattform-Funktionen durch die Kommission. Da alle Bürger ihr Alter nachweisen müssten, um jüngere Nutzer zu schützen, wäge der Vorschlag die Verhältnismäßigkeit unzureichend ab und greife tief in die Informations- und Meinungsfreiheit ein. Zudem fehle bisher ein elektronisches Verfahren zum Nachweis der Personensorgeberechtigung, was die praktische Elternkontrolle kaum umsetzbar mache.

Auf Seiten der Verbraucherschützer wird ebenfalls betont, dass Altersgrenzen allein das Problem nicht lösen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, forderte faire Design-Vorgaben für alle Altersgruppen. Da die negativen Folgen des Aufmerksamkeitsdrucks nicht nur Minderjährige betreffen, müssten wirksame Standards gegen süchtigmachende Mechanismen standardmäßig aktiviert sein und zusätzlich durch einen europäischen Digital Fairness Act ergänzt werden.

Unterstützung erhält die EU-Kommission dagegen von der Politik. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig forderte eine rasche Umsetzung und verglich die Pflichten der Plattformbetreiber mit dem Jugendschutz in Gaststätten und Kinos. Auch die Grünen-Digitalpolitikerin Alexandra Geese begrüßte ein Mindestalter und die klare Verurteilung suchtverstärkender Mechanismen als richtungsweisend, betonte jedoch zeitgleich, dass von der Leyen bereits mit dem DSA alle Werkzeuge in der Hand habe, um aufmerksamkeitsgetriebene Algorithmen abzuschalten.

Dienstag, 15. September 2026

KI-Filter im Recruiting: Welches Tool die Bewerbung schreibt, ist oft entscheidend

Eine Studie legt nahe: Identische Job-Kandidaten haben je nach KI-Schreibtool um bis zu 42 Prozentpunkte unterschiedliche Chancen beim automatisierten Screening.

Wer sich bei der Bewerbung von Künstlicher Intelligenz unterstützen lässt, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung: Welches Sprachmodell den Lebenslauf verfasst, kann darüber entscheiden, ob das Dokument im digitalen Papierkorb landet oder eine Einladung zum Gespräch erfolgt. Das gilt selbst dann, wenn die beruflichen Qualifikationen völlig identisch sind. Zu diesem Ergebnis kommt ein Arbeitspapier des Forschers Christopher Ort von i10X Research. Die Untersuchung liefert erstmals systematische Zahlen für ein Phänomen, das Fragen für den Arbeitsmarkt und Regulier aufwirft.

In der Praxis prüfen Unternehmen Bewerbungen längst automatisiert mit KI-Systemen. Arbeitssuchende wiederum nutzen dieselben Modelle, um Lebensläufe aufzupolieren. Bisher fehlte der Nachweis, ob die Wahl des KI-Schreibwerkzeugs die Erfolgschancen im Bewerbungsprozess verändert. Für die Studie erstellte Ort 100 synthetische Kandidatenprofile aus zwölf Branchen und vier Karrierestufen. Sämtliche harten Fakten wie Berufserfahrung, Abschlüsse und Qualifikationen blieben bei allen Varianten gleich.

Vier führende KI-Modelle – GPT-5.4 von OpenAI, Claude Sonnet 4.6 von Anthropic, Gemini 3 Pro von Google sowie Grok 4.3 von xAI – erstellten aus den Profildaten jeweils eigene Lebenslauf-Varianten. Diese unterschieden sich ausschließlich in Sprache, Struktur und Satzbau. Anschließend bewerteten dieselben vier Modelle als virtuelle Personalentscheider alle 400 Bewerbungsunterlagen in einer Blindstudie. Von 1600 theoretisch möglichen Auswertungen flossen 1576 valide Datensätze in die Analyse ein. Die KI-Systeme vergaben Punkte von 0 bis 100 sowie eine Empfehlung: Einstellung, Vielleicht oder Ablehnung. Um reale Bedingungen abzubilden, galt nur eine explizite Einstellungsempfehlung als Erfolg, da Bewerbungen in der Kategorie Vielleicht in automatisierten Prozessen selten menschliche Recruiter erreichen.

Die Ergebnisse belegen erhebliche Abweichungen allein aufgrund des gewählten Schreibstils. Bei identischer Qualifikation schwankte die Chance auf eine Einstellungsempfehlung um bis zu 42 Prozentpunkte, je nachdem, welches Modell das Dokument verfasst hatte. Besonders drastisch zeigte sich dieser Effekt bei Claude Sonnet 4.6 als Bewerter: Von GPT verfasste Lebensläufe erhielten bei dem Anthropic-Modell nur in 42 Prozent der Fälle grünes Licht. Stammte der Lebenslauf dagegen von Claude selbst, stieg die Einstellungs-Empfehlung auf 84 Prozent. Den Höchstwert erzielten von Gemini verfasste Unterlagen mit 90 Prozent. Claude erwies sich damit als strengster Prüfer im Testfeld und zeigte zugleich eine ausgeprägte Vorliebe für den eigenen Textstil.

Andere Modelle zeigten abweichende Muster. GPT-5.4 bevorzugte keineswegs die eigenen Formulierungen. Während das OpenAI-Modell selbst verfasste Lebensläufe in 82 Prozent der Fälle zur Einstellung empfahl, schnitten Gemini-Texte mit 97 Prozent und Claude-Texte mit 95 Prozent deutlich besser ab. GPT-5.4 zeigte so eine Form negativer Selbstbevorzugung. Unabhängig davon funktionierten die Modelle grundsätzlich als Qualitätsfilter: Eine unpassende Bewerbung eines Berufseinsteigers auf eine Führungsposition wurde von allen Evaluatoren konsequent abgelehnt.

Ein weiteres Ergebnis betrifft die Dokumente aus der Feder von Gemini 3 Pro. Diese Schnittformate wurden von allen vier Test-KIs am erfolgreichsten bewertet. Mit Erfolgsquoten zwischen 90 und 97 Prozent überzeugte die strukturierte Form von Gemini durchgehend. Zudem traten bei identischen Dokumenten eklatante Bewertungsunterschiede zwischen den Prüfern auf. Im extremsten Fall vergab GPT-5.4 für einen von Claude verfassten Lebenslauf 74 Punkte, während Claude dasselbe Dokument mit lediglich 45 Punkten bewertete und ablehnte. Dieser Abstand von 29 Punkten entstand rein durch das prüfende Modell.

Wenn die Wahl eines KI-Tools die Einstellungschancen massiv beeinflusst, entstehen neue Diskriminierungsrisiken. Zudem stellt sich die Frage nach Transparenzpflichten gemäß Artikel 13 des EU AI Act bei Hochrisiko-KI-Systemen im Personalbereich. Firmen, die auf einkanalige KI-Filter setzen, riskieren hochqualifizierte Fachkräfte auszusortieren, nur weil deren Lebenslauf im falschen KI-Format vorliegt. Ort empfiehlt Unternehmen daher, automatisierte Bewerbungssortierungen vorab auf Stil-Unabhängigkeit zu testen und Prüf-Panels aus mehreren Modellen einzusetzen.

Stefan Krempl

Sonntag, 13. September 2026

Wettlauf im All: Wie kommerzielle Satelliten die Kriegführung verändern

Militärs nutzen verstärkt die Mega-Konstellationen privater Tech-Konzerne. Privacy International warnt vor dramatischen Folgen für das Völkerrecht und die weltweite Sicherheit.

Das All ist längst kein friedlicher Ort der reinen Wissenschaft mehr, sondern hat sich zum Schauplatz geopolitischer Machtkämpfe entwickelt. Wo einst staatliche Raumfahrtagenturen das Monopol innehatten, bestimmen heute private Tech-Giganten und Risikokapitalgeber das Geschehen in der Umlaufbahn. Eine Analyse der Bürgerrechtsorganisation Privacy International zeichnet ein besorgniserregendes Bild dieser Entwicklung: Unter dem Deckmantel ziviler und humanitärer Zwecke entsteht in der erdnahen Umlaufbahn eine kritische Infrastruktur, die primär militärischen Interessen dient und künftige Kriege grundlegend verändert.

Die schiere Masse an Flugkörpern im Orbit hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Gab es im Jahr 2014 gerade einmal rund 1000 aktive Satelliten, kreisten zehn Jahre später bereits mehr als 10.000 künstliche Trabanten um die Erde. Treibender Motor dieser Entwicklung sind private Anbieter von erdnahen Kommunikationsnetzen. Allen voran dominiert das Unternehmen SpaceX von Elon Musk mit seinem Starlink-Netzwerk den Markt. Mit Tausenden Satelliten kontrolliert der Konzern einen Großteil der funktionierenden Erdtrabanten. Und die Expansion geht ungebremst weiter: China hat bei der Internationalen Fernmeldeunion bereits Frequenzanträge für ein System aus über 200.000 geplanten Satelliten eingereicht.

Diese kommerziellen Megakonstellationen sind keineswegs nur für mobiles Internet auf Kreuzfahrtschiffen oder in entlegenen Regionen gedacht. Längst hat etwa das US-Verteidigungsministerium die enorme Bedeutung dieser privaten Infrastruktur erkannt und Verträge mit zahlreichen Anbietern geschlossen, um hochentwickelte Satellitendienste direkt in militärische Befehlsketten einzubinden. Die Grenzen zwischen ziviler Nutzung und militärischer Aufklärung verschwimmen dabei zusehends. Hochauflösende optische Sensoren, Radar-Technologien und Infrarotsysteme privater Anbieter liefern Daten in Echtzeit, die für Zielerfassungen und Truppenbewegungen genutzt werden.

Besonders problematisch ist laut Privacy International das sogenannte Dual-Use-Narrativ, das viele Betreiber pflegen. Firmen betonten nach außen hin gern den humanitären Nutzen ihrer Systeme – etwa bei der Katastrophenhilfe oder der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen. Doch dieselben hochauflösenden Aufnahmen und Datenströme fließen nahtlos in militärische Lagezentren und Grenzsicherungssysteme. Wer die Hoheit über diese Sensoren besitzt, entscheidet maßgeblich darüber, welche Konflikte beleuchtet werden und welche im Verborgenen bleiben. Zivile Hilfe und militärische Kontrolle basieren somit auf derselben technologischen Grundlage.

Diese Entwicklung birgt gravierende rechtliche und politische Risiken. Das bestehende Völkerrecht wie der Weltraumvertrag von 1967 stammt aus einer Ära, in der ausschließlich Staaten im All agierten. Es fehlt an klaren Regeln für den Umgang mit privaten Akteuren, die in bewaffneten Konflikten Partei ergreifen. Wenn kommerzielle Satellitensysteme für militärische Operationen genutzt werden, können sie nach dem Humanitären Völkerrecht zu legitimen militärischen Zielen werden. Dies erhöht der Untersuchung zufolge die Gefahr, dass globale Kommunikationsnetze, von denen auch das zivile Leben abhängt, in bewaffneten Auseinandersetzungen ins Visier geraten.

Gleichzeitig wird die Macht einzelner Tech-Milliardäre zu einer geopolitischen Unbekannten. Die Entscheidung, ob ein Satellitennetzwerk über einem Kriegsgebiet aktiviert oder abgeschaltet wird, liegt mitunter in den Händen einzelner Firmenchefs. Diese immense Ballung von Macht entzieht sich weitgehend demokratischer Kontrolle und staatlicher Regulierung. Während Regierungen versuchen, mit neuen Raumfahrtstrategien auf die Dynamik der Industrie zu reagieren, hinkt die internationale Gesetzgebung der Realität im Orbit weit hinterher. Der neue Wettlauf im All ist so längst kein ziviles Abenteuer mehr, sondern ein hochgefährliches Wettrüsten unter privater Regie.

Stefan Krempl