Freitag, 31. Juli 2026

Digital-Omnibus: Wie das EU-Parlament beim Datenschutz nachbessern will

Mit dem Digital-Omnibus will die EU-Kommission das EU-Digitalrecht vereinfachen. Zwei Ausschüsse des EU-Parlaments wehren sich gegen die Beschneidung von Bürgerrechten.


Das europäische Datenschutzrecht steht vor einer größeren Reform. Mit dem sogenannten Digital-Omnibus beabsichtigt die EU-Kommission, das Regelungsgeflecht aus DSGVO, Data Act, E-Privacy-Richtlinie und weiteren Digitalgesetzen zu entwirren, bürokratische Hürden abzubauen und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu beseitigen. Was als technisches Entlastungspaket gedacht war, hat sich im EU-Parlament zu einem Schauplatz netzpolitischer Debatten entwickelt. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wie sich administrative Erleichterungen realisieren lassen, ohne das europäische Datenschutzniveau auszuhöhlen. Die vorliegenden Entwürfe und Änderungsanträge aus den federführenden Parlamentsausschüssen spiegeln das Ringen um eine praxistaugliche Balance zwischen digitaler Innovationsfähigkeit und dem Schutz von Grundrechten wider.

Den Ausgangspunkt bildet der gemeinsame Berichtsentwurf des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) unter Führung von Aura Salla (EPP) sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) unter der Federführung der Sozialdemokratin Marina Kaljurand. Dieser konsolidierte Entwurf deckt ein breites Spektrum ab – von Vereinfachungen bei Datenpannenmeldungen bis zum Schutz vor automatisierter Entscheidungsfindung. Während der Kommissionsentwurf an einigen Stellen Einschränkungen von Betroffenenrechten vorsah, setzen die Berichterstatterinnen Gegenakzente. Insbesondere beim Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO wehrt sich das Parlament gegen Versuche, diese Norm unter pauschalen Missbrauchsverdacht zu stellen.

Die Kommission wollte Anträge als exzessiv einstufen, wenn damit andere Ziele als der reine Datenschutz verfolgt werden. Die Berichterstatterinnen stellen klar, dass die Wahrnehmung von Bürgerrechten als Mittel zur Durchsetzung sonstiger rechtlicher Belange keineswegs missbräuchlich ist. Bei tatsächlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen soll Betroffenen künftig das Wahlrecht eingeräumt werden, eine Gebühr zu zahlen oder auf die Ausführung zu verzichten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verarbeitung biometrischer Daten zur Identitätsprüfung. Der Entwurf erlaubt Ausnahmen vom strikten Verarbeitungsverbot, sofern die Verifizierung für berechtigte Zwecke erforderlich ist und die Daten unter der alleinigen Kontrolle der betroffenen Person verbleiben. Die Parlamentsausschüsse betonen, diese Kontrolle bedeute, dass Nutzer effektiv selbst entscheiden könnten, wann und wie ihre biometrischen Daten verwendet werden. Unternehmen dürften technisch nicht in der Lage sein, im Klartext auf die Daten zuzugreifen oder sie außerhalb des strikten Abgleichs zu verarbeiten. Sichere Speicherorte auf dem Endgerät oder verschlüsselte Verfahren stehen im Mittelpunkt der Präzisierungen.

Auch bei der automatisierten Entscheidungsfindung nach Artikel 22 DSGVO dringt das Parlament auf Nachbesserungen. Zwar soll der Einsatz automatisierter Verfahren bei Verträgen erleichtert werden. Doch fordern die Abgeordneten ein echtes Recht auf menschliches Eingreifen. Eine bloß symbolische Durchsicht durch Mitarbeiter ohne reale Möglichkeit, ein Systemergebnis abzuändern, soll nicht ausreichen. Der menschliche Prüfer muss über die nötige Autonomie und Fachkompetenz verfügen, um Entscheidungen wirksam zu korrigieren.

Beim Bürokratieabbau rund um Datenpannen und Datenschutz-Folgenabschätzungen strebt die Kommission eine Vereinfachung an. Meldungen an Aufsichtsbehörden sollen künftig erst ab einer höheren Risikoschwelle verpflichtend sein. Um Firmen Orientierung zu bieten, soll der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) laut den Abgeordneten aber einheitliche Vorlagen und Kriterienlisten ausarbeiten. Sie weisen dem EDSA dabei die federführende Rolle zu und schützen dessen fachliche Unabhängigkeit gegenüber Versuchen der Kommission, die Hoheit über diese Dokumente per Durchführungsakt zu übernehmen.

Parallel zur parlamentarischen Debatte gewinnen die Verhandlungen im EU-Rat unter irischer Präsidentschaft an Dynamik. Nachdem ein Kompromissentwurf Zyperns am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Dänemark, Italien, Polen und Schweden – gescheitert war, hat Irland die Beratungen über Cookie-Einwilligungen, Pseudonymisierung und KI-Datenverarbeitung neu aufgerollt. Auch der EDSA hat sich mit Leitlinien zur Anonymisierung zu Wort gemeldet und anerkannt, dass die Anonymität von Daten aus der Perspektive des jeweiligen Datenverarbeiters zu beurteilen ist. Wirtschaftsnahe US-Denkfabriken wie das International Center for Law & Economics (ICLE) begrüßen diesen Ansatz zwar prinzipiell. Sie drängen aber auf noch weitgehendere, rechtssichere Ausnahmen für KI-Training und Cookie-Banner. Die Abgeordneten stehen nun vor intensiven Beratungen über mehr als tausend Änderungsanträge, um die Verhandlungsposition des Parlaments für den Trilog zu schmieden.

Stefan Krempl

Neue Chart-Regeln: Wann KI-Musik in den offiziellen Hitparaden landen darf

Der Bundesverband Musikindustrie regelt den Einsatz generativer KI in den Charts. Menschliche Schöpfung bleibt Pflicht, illegitime Trainingsdaten führen zum Ausschluss.

Wer in den offiziellen deutschen Charts platziert werden will, muss auch im Zeitalter generativer künstlicher Intelligenz vor allem eines sein: Ein menschlicher Schöpfer. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat gemeinsam mit dem Ermittler GfK Entertainment ein überarbeitetes Regelwerk vorgelegt, das klare Grenzen für den Einsatz von KI in der Musikproduktion zieht. Mit der aktualisierten Systembeschreibung Version 6.2 definiert die Branche erstmals präzise Rahmenbedingungen dafür, unter welchen Voraussetzungen KI-unterstützte Werke für die Hitparade zugelassen werden – und wo der Spaß aufhört.

Im Zentrum der neuen Vorgaben steht das Primat des menschlichen Schöpfungsfunkens. Zwar verschließt sich die Musikbranche nicht dem technischen Wandel und erkennt generative KI als Werkzeug an. Die kreative Hauptverantwortung muss jedoch eindeutig bei menschlichen Urhebern und Interpreten liegen. Wird KI lediglich unterstützend eingesetzt – etwa beim Sounddesign, bei Routinetätigkeiten im Produktionsprozess oder als Hilfsmittel beim Erstellen von Kompositionen –, bleibt ein Song voll chartfähig. Ganz oder im Wesentlichen synthetisch erzeugte Aufnahmen, denen der entscheidende menschliche Kreativbeitrag fehlt, sind von der Wertung in den TOP 100 dagegen ausgeschlossen.

Um diese Grenze durchzusetzen, setzt die Branche auf eine strenge Offenlegungspflicht. Künstler, Labels und Vertriebspartner sind verpflichtet, transparent zu dokumentieren, in welcher Form KI-Werkzeuge bei Komposition, Produktion, Gesang oder Sounddesign mitgewirkt haben. Wer versucht, den Einsatz generativer Systeme zu verschleiern, oder falsche Angaben macht, riskiert die sofortige Disqualifikation.

Ein Aspekt ist das Fundament der eingesetzten Modelle: die Trainingsdaten. Die Richtlinien schreiben vor, dass nur solche KI-Dienste genutzt werden dürfen, die ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig sind. Das bedeutet, dass die verwendeten KI-Modelle ausschließlich mit Inhalten trainiert worden sein dürfen, für die wirksame Lizenzen, gesetzliche Schrankenregeln oder die ausdrückliche Einwilligung der Rechteinhaber vorliegen. Werden Modelle verwendet, deren Training gegen wirksame Nutzungsvorbehalte – wie den gegen Text und Data Mining nach Paragraf 44b des Urheberrechtsgesetzes – verstoßen hat, verliert die betreffende Tonaufnahme jegliche Zulassung für die Charts. Im Streitfall liegt die Nachweispflicht bei den Anmeldern.

Zur Überprüfung der menschlichen Urheberschaft greift der Chartermittler auf spezialisierte Software zurück. Schlagen mindestens zwei voneinander unabhängige Erkennungstools an und bestätigen nach dem Stand der Technik, dass eine Aufnahme nicht im Wesentlichen menschlich geschaffen wurde, greift eine widerlegbare Vermutung gegen die Chartfähigkeit. Anmelder können diese entkräften, indem sie detaillierte Belege über den Entstehungsprozess vorlegen – etwa durch Session-Dateien, Einzelspuren, Entwürfe sowie Erklärungen der Beteiligten.

Neben urheberrechtlichen Fragen adressieren die Grundsätze auch den Schutz der künstlerischen Identität und die Abwehr von Marktmanipulationen. KI-generierte Stimsimitationen, Stilkopien oder die Nachbildung realer Personas ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen sind verboten. Ebenso wird technischem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben: Massenhaft generierte Varianten eines Titels, serielle Uploads abgewandelter KI-Tracks oder automatisierte Abruf-Skalierungen führen zum sofortigen Ausschluss. Bei Verstößen drohen Disqualifikationen, Platzierungskorrekturen und Sperren für künftige Anmeldungen.

Mit dem Schritt vollzieht Deutschland internationale Entwicklungen nach. Parallel zur Veröffentlichung des BVMI kommunizierte der Weltverband IFPI entsprechende Leitlinien. Die Regeln knüpfen an eine Brancheninitiative an, die eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung bei Streaming-Diensten etablieren will, um klar zwischen „KI-generiert“ und „KI-unterstützt“ zu unterscheiden. BVMI-Vorstandschef Florian Drücke unterstreicht, dass menschliche Kreativität im Fokus bleibe, verantwortungsvolle Innovation aber gefördert werde. Die neuen Vorgaben schüfen verlässliche Spielregeln für eine Musiklandschaft im Wandel.

Stefan Krempl

Donnerstag, 30. Juli 2026

Baden-Württemberg: Grüne Basis verweigert Palantir Gefolgschaft

Eine Urabstimmung der Grünen bringt 92 Prozent Gegenwind für die Polizeisoftware von Palantir, doch die Regierung hält daran fest. Deutsche Firmen bieten Alternativen.


Der parteiinterne Konflikt rund um die US-amerikanische Datenanalysesoftware Palantir Gotham in Baden-Württemberg hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bei einer basisdemokratischen Urabstimmung hat sich die Mitgliedschaft des grünen Landesverbands mit überwältigender Mehrheit gegen den Einsatz der umstrittenen Polizeisoftware ausgesprochen. Von den abgegebenen Stimmen entfielen knapp 92 Prozent auf ein klares Nein zum Softwareprojekt, bei einer für Parteiabstimmungen vergleichsweise hohen Wahlbeteiligung von fast 40 Prozent. Die Initiatoren der Initiative „Stoppt Palantir, sofort!“ sehen darin ein unmissverständliches Signal der Basis für Bürgerrechte, Überwachungsschutz und digitale Souveränität.

Trotz des deutlichen Votums verharrt die grün-schwarze Landesregierung auf ihrem bisherigen Kurs. Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) betonte umgehend, dass der bestehende Vertrag mit dem US-Hersteller unberührt bleibe. Die Exekutive halte an der Vereinbarung fest, bis eine leistungsfähige und praxistaugliche europäische Alternative einsatzbereit sei. Zwar bleibe es das erklärte Ziel der Landesregierung, sich von Anbietern zu lösen, deren weltanschauliche Grundhaltung man nicht teile. Doch im aktuellen Betrieb sieht die Regierungsspitze vorerst keine Handlungsalternative. Ein parlamentarischer Vorstoß der Opposition im Landtag, die Implementierung kurzfristig zu stoppen, scheiterte ebenfalls im Parlament.

Die Darstellung der Exekutive, es gebe derzeit keine einsatzfähigen europäischen oder deutschen Alternativen, löst in der IT-Branche Stirnrunzeln aus. Mehrere heimische Softwareanbieter verweisen auf eigene, ausgereifte Analyseplattformen, die speziell für Behörden und Sicherheitsorgane entwickelt wurden. So bietet etwa die Firma FSZ aus Metzingen mit ihrer Plattform „Yoonite“ ein bereits einsatzbereites System an. Sie beklagt, dass entsprechende Gesprächsangebote an die Regierungsspitze und das Innenministerium bislang unbeantwortet geblieben seien. Auch das Unternehmen Almato aus Stuttgart mit „Bardioc“ sowie die Firmen nnosystec aus Salem und One Data verweisen darauf, dass ihre Plattformen bei Sicherheitsbehörden bereits erfolgreich genutzt würden und eine datenschutzkonforme Grundlage für komplexe Analysen böten.

Weiteren Zündstoff erhält die Debatte durch den bisherigen zeitlichen und finanziellen Verlauf des Projekts. Als das CDU-geführte Innenministerium im März 2025 den Fünfjahresvertrag abschloss – ohne den grünen Koalitionspartner einzubinden –, wurde die sofortige Einsatzbereitschaft als Hauptargument angeführt. Mehr als ein Jahr später ist die Software im Land indes weiterhin nicht im Regelbetrieb. Ein praktischer Wirkbetrieb wird frühestens für Ende 2026 erwartet. Kritiker verweisen darauf, dass aus der versprochenen Sofortlösung ein langwieriges und kostenintensives Unterfangen geworden sei: Die Einführung schlägt mit rund 4,25 Millionen Euro pro Jahr für Betrieb und Umsetzung zu Buche, ergänzt durch jährlich rund fünf Millionen Euro an Lizenzgebühren bis zum Vertragsende 2030.

Neben den finanziellen Aufwendungen wiegen vor allem datenschutzrechtliche und geopolitische Bedenken schwer. Datenschützer befürchten eine Aushebelung der digitalen Souveränität und warnen vor dem US Cloud Act, der US-Behörden unter Umständen Zugriff auf Daten amerikanischer Unternehmen gewährt – selbst wenn diese auf europäischen Servern gehostet werden. Parallel steht die Unternehmensführung von Palantir um Mitgründer Peter Thiel wegen antidemokratischer Äußerungen in der Kritik.

Dass es alternative Wege gibt, zeigt die Beschaffungspolitik anderer Sicherheitsbehörden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz entschied sich kürzlich für die Analyseplattform „ArgonOS“ des französischen Anbieters ChapsVision, deren technische Anbindung bereits weit fortgeschritten ist. Während das Innenministerium in Stuttgart auf unterschiedliche Anforderungsprofile von Polizei und Nachrichtendiensten verweist, drängt die Zeit auf Bundesebene. Im Rahmen des Großprojekts P20 zur Modernisierung der Polizei-IT hat sich das zuständige Bund-Länder-Gremium einstimmig – und damit auch mit Unterstützung Baden-Württembergs – für eine bundesweite Lizenz einer Datenanalyseplattform ab Anfang 2028 ausgesprochen. Angesichts geplanter strenger Vorgaben der Datenschutzkonferenz zur Vermeidung proprietärer Blackbox-Systeme droht dem Ländle im ungünstigsten Fall die Isolierung vom gemeinsamen Datenhaus, sollte es weiterhin auf Palantir setzen.

Stefan Krempl

Kehrtwende im Kabinett: Wie die EEG-Novelle die Energiewende umkrempelt

Die Bundesregierung billigt das EEG 2027 und das Netzpaket: Mehr Markt und weniger Förderung sollen Systemkosten senken, lösen aber scharfe Kritik bei Verbänden aus.


Mit den Entwürfen für die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 und des begleitenden Netzanschlusspakets setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Katherina Reiche (CDU) auf einen Paradigmenwechsel. Die Zeit des ungebremsten Einspeisens unter staatlichem Schutzschirm geht zu Ende. Künftig sollen Marktmechanismen, Netzverfügbarkeit und Eigenverantwortung das Tempo bestimmen. Das Wirtschaftsministerium feiert das Paket als großen Schritt zur Kosteneffizienz, der die explodierenden Kosten für Eingriffe in die Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (Redispatch) von derzeit über drei Milliarden Euro jährlich eindämmen soll. Der Bund betont zwar das Festhalten am 80-Prozent-Erneuerbaren-Ziel bis 2030. Doch aus Wissenschaft, Umweltverbänden und Industrie hagelt es Kritik. Hinter der Fassade von Marktintegration und Effizienz befürchten Kritiker verdeckte Einschnitte, verpasste Netzausbauchancen und gravierende Nachteile für die digitale Infrastruktur.

Strukturell greift die Reform tief in das bisherige Fördersystem ein. Das Prinzip der fixen Einspeisevergütung wird schrittweise gestrichen. Künftig gilt für nahezu alle neuen Anlagen die Pflicht zur Direktvermarktung, womit Strom preissensibel am Markt platziert werden muss. Was bei großen Freiflächenanlagen längst Praxis ist, trifft nun auch das Heimbereich-Segment. Für private Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt Leistung fällt die dauerhafte Einspeisevergütung ab 2027 weg. Stattdessen setzt die Regierung auf Eigenverbrauch und gewährt lediglich einen befristeten Direktvermarktungsbonus für vier Jahre. Wer künftig Solarstrom ohne eigenen Speicher ins Netz speist, muss auch eine dauerhafte Kappung der Einspeisespitzen auf 50 Prozent hinnehmen. Damit wandelt sich die Kombination aus Photovoltaik und Heimspeicher vom optionalen Extra zum faktischen Standard.

Das Ministerium rechtfertigt diesen Schritt mit der höheren Kosteneffizienz von Freiflächenanlagen und verweist auf Kosteneinsparungen im Bundeshaushalt. Die Ausgaben für die EEG-Förderung sollen von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2027 auf moderate 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2032 sinken. Branchenvertreter wie der Bundesverband Solarwirtschaft sehen darin jedoch eine Schönrechnerei. Die finanzielle Entlastung des Bundes werde auf den Markt abgewälzt, was bei kleineren Dachanlagen zu einem Nachfrageeinbruch von bis zu zwei Dritteln führen könnte. Auch Wissenschaftler warnen vor Risiken für den Ausbaupfad, loben jedoch die gezielte Überarbeitung des Referenzertragsmodells, die den Bau von Windkraftanlagen in Süddeutschland ohne teure Sonderboni wirtschaftlich attraktiver mache. Um das Ausbauziel bei Wind an Land zu sichern, setzt der Entwurf 12 Gigawatt an zusätzlichen Ausschreibungsmengen an.

Besonders scharf fällt die Kritik an den Regelungen des parallel beschlossenen Netzanschlusspakets aus. Um Netzengpässe zu bewältigen, entfällt in ausgewiesenen Engpassgebieten künftig unter bestimmten Auflagen der Entschädigungsanspruch für Anlagenbetreiber, wenn deren Strom abgeregelt werden muss. Dieser sogenannte Redispatch-Vorbehalt soll Anreize schaffen, Anlagen gar nicht erst in überlasteten Regionen zu errichten. Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, Simone Peter, sieht darin aber eine unfaire Lastenverteilung. Jahrelange Versäumnisse der Netzbetreiber beim Netzausbau würden nun auf den Rücken der Anlagenbetreiber abgewälzt. Zwar hat das Bundeskabinett die Regelung gegenüber Vorentwürfen auf maximal sechs Jahre befristet und die Entschädigungsfreiheit gedeckelt. Doch Denkfabriken wie Agora Energiewende und der Branchenverband BDEW fordern weiterhin eine genaue Überprüfung der Folgewirkungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.

Eine unerwartete Front tut sich zudem in der Digital- und Telekommunikationsbranche auf. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie der Bitkom sehen den Ausbau von Rechenzentren und Mobilfunknetzen gefährdet. Ursprünglich geplante Sonderrechte für einen prioritären Stromanschluss von Mobilfunkmasten wurden im Energiewirtschaftsrecht gestrichen. Übrig blieb nur eine befristete Auskunftspflicht der Verteilnetzbetreiber. Zudem stößt das neue Recht der Netzbetreiber, vermeintlich ungenutzte Anschlussleistungen wieder zu entziehen, auf Ablehnung. Da digitale Infrastrukturen und Ladeparks Reserven für Spitzenlasten und künftiges Wachstum benötigen, drohe eine pauschale Abschöpfung diese Investitionen zu entwerten.

Auch bei den Fördermodellen für Großprojekte gehen die Meinungen auseinander. Zwar führt der Entwurf zweiseitige Differenzverträge ein, bei denen der Staat in Hochpreisphasen Gewinne oberhalb der Zielmarke abschöpft. Doch ohne flexible Korridore blockiert dies nach Ansicht von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden den Abschluss langfristiger Stromlieferverträge mit der Industrie. Das Gesetz benötigt noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Der Blick der Verbände richtet sich zudem auf den Bundestag. Die Anhörungsfristen im Vorfeld wurden als extrem kurz kritisiert, weshalb die Netz- und Energiebranche im nun folgenden parlamentarische verfahren vehement auf Nachbesserungen drängt, um das Fundament der Energiewende nicht zu gefährden.

Stefan Krempl


Reform: Regierung billigt verlängertes E-Mobilitätsgesetz und neue Regeln fürs E-Laden

Das Elektromobilitätsgesetz soll laut der Bundesregierung bis 2035 gelten. Künftig dürfen auch E-Busse, E-Lkw und Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen vorübergehend an Ladesäulen parken.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Die Reform verlängert den Rechtsrahmen zur Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 und passt zentrale Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im Verkehrssektor an. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass Städte und Gemeinden weiterhin über ein verlässliches Instrumentarium verfügen, um den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe vor Ort gezielt zu unterstützen und die lokale Luftqualität zu verbessern.

Seit seiner Einführung 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz Kommunen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen gezielte Bevorrechtigungen im Straßenverkehr einzuräumen. Dazu zählen unter anderem reservierte Parkplätze, gebührenfreies oder vergünstigtes Parken sowie besondere Zufahrtsrechte. Diese Sonderrechte haben sich in der Praxis bewährt und werden von Städten und Gemeinden intensiv genutzt. Mit der geplanten Novelle sollen die Kommunen nun langfristige Rechtssicherheit sowie erweiterte Handlungsspielräume erhalten.

Eine wesentliche Vereinfachung betrifft das Abstellen von Autos an öffentlichen Ladepunkten. Das Parken während des aktiven Ladevorgangs wird dauerhaft im Gesetz verankert. Künftig dürfen Elektrofahrzeuge dort auch ohne E-Kennzeichen stehen, solange sie tatsächlich laden. Das soll mehr Klarheit für Fahrer schaffen, den Kommunen eine einheitliche Beschilderung erleichtern und Hürden im grenzüberschreitenden Verkehr zu Fall bringen, da ausländische E-Fahrzeuge häufig ohne entsprechendes Sonderkennzeichen unterwegs sind. Gleichzeitig bleibt rechtlich garantiert, dass Ladeplätze ihrem eigentlichen Zweck vorbehalten bleiben und nicht als allgemeine Parkflächen zweckentfremdet werden.

Zudem will die Regierung den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich erweitern. Neben Pkw und leichten Nutzfahrzeugen umfasst das EmoG künftig auch Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw. Damit reagiert die Politik darauf, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikdienstleister ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen. Kommunen erhalten so die Möglichkeit, auch den Schwerlast- und ÖPNV-Verkehr vor Ort gezielt zu bevorrechtigen.

Ergänzend erhalten Städte und Gemeinden die rechtliche Option, E-Fahrzeuge künftig auch von den Gebühren für Anwohnerparkausweise zu befreien oder diese zu reduzieren. Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen werden die Privilegierungsvoraussetzungen an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst, um Fehlanreize zu vermeiden. Abgerundet wird die Novelle durch die Beseitigung bestehender rechtlicher Unklarheiten sowie notwendige Folgeänderungen in angrenzenden Gesetzen.

Ulrich Lange (CSU), parlamentarischer Staatssekretär beim gerade ausgewechselten Bundesminister für Verkehr, hob die praktische Relevanz der Reform hervor: Das EmoG habe sich seit über zehn Jahren bewährt, um Elektromobilität sichtbar und attraktiv zu machen. Die Verlängerung der Bevorrechtigungen, die Erleichterungen beim Laden und die Öffnung für E-Busse sowie schwere E-Lkw schafften moderne Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität.

Die Neuregelung ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Sie soll verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und den Kommunen wirksame Werkzeuge an die Hand geben, um die Mobilitätswende vor Ort aktiv voranzutreiben.

Stefan Krempl

Mittwoch, 29. Juli 2026

KI in Asyl- und Visumverfahren: Bundesregierung will Migrationsverwaltung automatisieren

Ein neues Gesetz soll Behörden entlasten und Verfahren bei Asylanträgen mit KI beschleunigen. Fachverbände wie die GI und Datenschützer warnen vor Diskriminierung und Datenschutzverstößen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das sogenannte KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) auf den Weg gebracht. Die Vorlage, die vom Bundesinnenministerium unter Führung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet wurde, soll den Einsatz digitaler Verfahren und Künstlicher Intelligenz in Asyl-, Visum- und Migrationsverfahren rechtlich absichern und regeln. Die Bundesregierung begründet die Initiative mit einem anhaltend hohen Antragsaufkommen sowie akuten personellen Kapazitätsgrenzen in den Behörden. Ziel sei es, durch automatisierte Datenverarbeitung und KI-Systeme die Effizienz, Qualität, Sicherheit und Einheitlichkeit ausländerrechtlicher Verfahren nachhaltig zu steigern und Sachbearbeiter zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Befugnisse für Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerämter, das Bundesverwaltungsamt, die Bundespolizei und die Landespolizeibehörden vor. Diese sollen personenbezogene Daten nicht nur verarbeiten, sondern gezielt zum Entwickeln, Trainieren, Validieren und Testen von KI-Anwendungen nutzen dürfen. Der Entwurf erlaubt dazu sogar die Verarbeitung sensibler Echtdaten nach Artikel 9 der DSGVO – etwa zur ethnischen Herkunft, zu religiösen Überzeugungen oder zur sexuellen Orientierung – ohne verpflichtende Anonymisierung oder Pseudonymisierung, sofern dies den Entwicklungsaufwand übersteigen oder die Ergebnisqualität beeinträchtigen würde.

Ferner würde das Gesetz zwei zentrale Mechanismen verankern: Ein datei- und informationssystemübergreifendes automatisiertes Verfahrensmonitoring zum Erfassen von Entscheidungsmustern und Zusammenhängen sowie einen automatisierten Abgleich von Antragsangaben mit öffentlich zugänglichen Internet- und Social-Media-Daten im Zweifelsfall.

Zivilgesellschaft und Fachverbände reagierten mit harter Kritik auf den Kabinettsbeschluss. Die Gesellschaft für Informatik (GI) äußert fundamentale Zweifel an der technischen Machbarkeit und dem Nutzen der Pläne. GI-Expertin Christine Hennig betont, dass KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeiten basierten und fehlerhafte Halluzinationen erzeugten. In Kombination mit dem Phänomen des Automation Bias – der Neigung von Menschen, KI-Empfehlungen ungeprüft zu vertrauen – entstehe eine gefährliche Dynamik. Der notwendige manuelle Prüfaufwand würde die erhoffte Effizienzgewinnung wieder zunichtemachen.

Die GI warnt auch vor Diskriminierung durch verzerrte Trainingsdaten, die besonders vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und People of Color benachteiligen, sowie vor hohen Fehlerraten beim automatisierten Abgleich ungeprüfter Internetdaten und bei der verankerten Ausnahmeregelung zur Verarbeitung biometrischer Daten.

Bereits zum vorherigen Referentenentwurf hatte die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) eine vernichtende Stellungnahme vorgelegt und den vollständigen Rückzug des Vorhabens gefordert. Zwar befürwortet die DVD eine sinnvolle Digitalisierung, sieht in dem Entwurf jedoch eine systematische Missachtung europäischer Datenschutzvorgaben und verfassungsrechtlicher Schranken. Das Aufweichen der Datenminimierung, die fehlende Pseudonymisierung und die Etablierung massiver Generalklauseln seien inakzeptabel. Die Behauptung des Innenministeriums, dass die Letztentscheidung stets beim Menschen verbleibe, nennt die DVD angesichts der angestrebten Beschleunigung ohne Zusatzpersonal eine Illusion. De facto handele es sich um unkontrollierte automatisierte Entscheidungen bei Hochrisiko-KI-Systemen. Zudem verweist die DVD auf eklatante Sicherheitsrisiken beim Social-Media-Abgleich, bei dem Metadaten schutzbedürftiger Personen ungewollt an US-Konzerne fließen könnten.

Ebenfalls deutliche Worte findet AlgorithmWatch. Nora Oppermann, Junior Policy Managerin der zivilgesellschaftlichen Organisation, bemängelt, dass die Regierung Menschen, die auf eine sichere Ankunft hoffen, unausgereiften und fehleranfälligen KI-Systemen aussetze. Geflüchtete würden auf diese Weise zu Versuchskaninchen für evidenzlose Forschung gemacht, was einer Demokratie nicht gerecht werde. AlgorithmWatch kritisiert vor allem das Fehlen differenzierter Schutzmechanismen und wirft der Bundesregierung vor, für eine vermeintliche Entbürokratisierung schwere Folgen für menschliche Schicksale billigend in Kauf zu nehmen.

Zusammenfassend fordern GI, DVD und AlgorithmWatch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im anstehenden parlamentarischen Verfahren. Sie verlangen die strikte Verankerung von Security und Privacy by Design, wirksame Mechanismen gegen Diskriminierung sowie verlässliche rechtsstaatliche Kontrollen und Transparenzrechte für Betroffene.

Stefan Krempl

CSU-Klausur in Banz: Großoffensive mit 100.000 Drohnen und 1000 Satelliten

Mit einem Beschluss zu ihrer Sommerklausur fordert die CSU-Landesgruppe massive Technologie-Investitionen für Europas Unabhängigkeit und militärische Stärke.

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat auf ihrer Sommerklausur im oberfränkischen Kloster Banz am Dienstag einen Beschluss zur technologischen Modernisierung Deutschlands gefasst. Unter dem Titel "Stärken, was Deutschland stark macht" formuliert die Partei einen ehrgeizigen Anspruch: Technologieführerschaft soll nicht bloß ein wirtschaftlicher Selbstzweck sein, sondern das Fundament für Wohlstand, Sicherheit und die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaates bilden. Angesichts eines verschärften globalen Wettbewerbs setzt die CSU auf gezielte Investitionen in Schlüsseltechnologien, um Abhängigkeiten abzubauen und Deutschland zurück an die Spitze zu führen.

Ein Schwerpunkt des Beschlusses liegt auf Künstlicher Intelligenz und digitaler Souveränität. Die Parteispitze verweist auf die Risiken einseitiger Abhängigkeiten und verweist auf die kurzfristige Abschaltung von KI-Modellen des Anbieters Anthropic durch die US-Regierung im Juni 2026. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert die CSU die Entwicklung eigener europäischer KI-Basismodelle (LLM). Diese sollen in Kooperation mit europäischen Partnern entstehen, um Staat, Wirtschaft und Verteidigungssektor von US-amerikanischen oder chinesischen Anbietern unabhängig zu machen. Ergänzend will die Gruppe eine europäische KI-Gigafactory nach Deutschland holen, die heimische Chipindustrie dauerhaft absichern und Abhängigkeiten bei Seltenen Erden reduzieren. KI müsse ferner flächendeckend im Mittelstand ankommen.

Neben der Software rückt die physische Automatisierung in den Fokus. Um dem demografischen Wandel in Produktion, Logistik und Pflege zu begegnen, strebt die CSU eine nationale "Robotik-Roadmap 2030" an. Ziel ist es, bis Ende des Jahrzehnts über eine Million neue Roboter in Betrieb zu nehmen. Zur Beschleunigung setzen die Christsozialen auf spezialisierte Forschungs- und Trainingszentren für physische KI, sogenannte Roboter-Gyms. Als Vorbild dient ein Testfeld am Flughafen München, in dem Roboter unter realen Bedingungen komplexe menschliche Abläufe erlernen. Solche Einrichtungen sollen künftig verstärkt auch mittelständischen Unternehmen offen stehen.

Ein weiterer Fokus verknüpft zivile Innovationen eng mit der äußeren Sicherheit. Unter dem Leitmotiv der Stärkung von Dual-Use-Technologien fordert die CSU eine engere Vernetzung von Forschung, Bundeswehr und Sicherheitsindustrie. Um militärische Forschung an Hochschulen zu erleichtern, sollen Förderprogramme aufgelegt und Zivilklauseln konsequent ausgeschlossen werden. Zudem betont der Beschluss die Kooperation mit der Ukraine: Da deutsche Hilfe maßgeblich zur Entwicklung moderner ukrainischer Rüstungsgüter beigetragen habe, fordert die CSU ein Abkommen, um von den dort gewonnenen Erfahrungen bei Kampfdrohnen und Drohnenabwehr zu profitieren.

Zur Stärkung der konventionellen Abschreckung plant die CSU eine Bundeswehr-Drohnenflotte mit mindestens 100.000 Geräten aller Größenklassen, gesteuert durch KI und weltraumgestützte Systeme. Statt fertige Drohnen zu lagern, setzt die Partei auf Vorhalteverträge und vorbereitete Massenfertigung im Ernstfall. Ergänzt wird dies durch den Ausbau der Drohnenabwehr zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

Die Luft- und Raumfahrt bildet einen weiteren Pfeiler. Die CSU fordert den Aufbau einer Weltraum-Flotte für die Bundeswehr mit über 1000 Satelliten zur abhörsicheren Kommunikation und Lagebilderstellung via Radarsatelliten. Um Europas eigenen Zugang zum All zu sichern, beharrt die Partei auf einer deutschen Startplattform. Sogar eine neuartige All-Nutzung wird anvisiert: Durch die Schwerelosigkeit sollen im All reinere Arzneimittel, etwa für Krebstherapien, hergestellt werden. Ein deutsches Medikamentenlabor im All soll binnen zehn Jahren realisiert werden. Abgerundet wird das Papier durch Vorhaben zum Ausbau von Wagniskapital, Mittelstandsentlastungen und dem Ziel, Weltmarktführer bei der Kernfusion zu werden.

Stefan Krempl

Dienstag, 28. Juli 2026

Cyber Resilience Act: Entwarnung für Open Source, Pflichtenheft für Hersteller

Ein neuer EU-Leitfaden schafft Klarheit bei Updates, Haftung und Supportfristen. Wer für Code kassiert, muss liefern. Viele Open-Source-Entwickler können aufatmen.

Herstellern, Entwicklern und Unternehmen hat die EU-Kommission am Montag eine Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung des Cyber Resilience Act (CRA) an die Hand gegeben. Die Brüsseler Regierungsinstitution hat ihren offiziellen Leitfaden nebst detailliertem Anhang vorgelegt, um Wirtschaftsakteure auf die bevorstehenden Pflichten zur IT-Sicherheit und Meldewesen vorzubereiten. Das Regelwerk, das prinzipiel bereits seit Dezember 2024 in Kraft ist, stellt erstmals EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Cybersicherheit digitaler Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg auf.

Mit der Veröffentlichung der Orientierungshilfe beantwortet die Kommission nach eigener Darstellung zentrale Fragen der Industrie und widmet sich der Reduzierung bürokratischer Hürden. Das Dokument erläutert demnach praxisnah, welche Erzeugnisse konkret unter den Anwendungsbereich fallen, wie wesentliche Produktveränderungen einzustufen sind, nach welchen Maßstäben Supportzeiträume bemessen werden und wie Risikoanalysen sowie gesetzliche Berichtspflichten im Arbeitsalltag umzusetzen sind.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Entlastung von Startups sowie kleinen und mittleren Unternehmen, für die komplexe Compliance-Anforderungen oft eine besondere Herausforderung darstellen. Anschauliche Fallbeispiele und Anwendungsszenarien sollen Rechtssicherheit schaffen, ohne unnötigen Verwaltungsaufwand zu erzeugen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Handreichung der Abgrenzung bei Open-Source-Software. Die Kommission stellt klar, dass die reine Bereitstellung von freier Software ohne kommerzielle Monetarisierung nicht als Inverkehrbringen gilt. Erst wenn Entwickler oder Organisationen für solche Programme Entgelte verlangen, damit verbundene Dienstleistungen monetarisieren oder personenbezogene Daten zu Werbezwecken verarbeiten, greifen die strengen Pflichten für Hersteller.

Für nicht-kommerzielle Open-Source-Akteure hat der EU-Gesetzgeber die spezifische Rolle der Stewards geschaffen, deren Pflichtenpaket deutlich zielgerichteter ausfällt und sich primär auf die Gewährleistung der dauerhaften Verlässlichkeit der Software beschränkt.

Ebenfalls präzisiert wird der Begriff der wesentlichen Änderung bei Software-Updates. Wer reine Sicherheitsaktualisierungen bereitstellt, um Schwachstellen zu schließen oder das Risikoniveau zu senken, nimmt in der Regel keine wesentliche Veränderung vor und muss folglich kein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Erst wenn funktionale Erweiterungen das ursprüngliche Risikoprofil signifikant verändern oder neue Bedrohungsvektoren eröffnen, gilt das Produkt als neu auf dem Markt platziert. Bei physischen Reparaturen und Ersatzteilen gilt: Baugleiche Komponenten, die zur Reparatur geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Dieser Leitfaden ist Teil unserer Vereinfachungsagenda", erklärte Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Kommission für Tech-Souveränität. Er helfe Firmen, ihre Pflichten unter dem CRA pünktlich zu erfüllen. Ein cybersicheres Europa und ein unternehmensfreundliches Europa gehen Hand in Hand: Die heutigen Leitlinien tragen dazu bei, dass Produkte auf unserem Markt vor Cyberbedrohungen geschützt sind, während unnötige Belastungen und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen vermieden werden.“

Die Dringlichkeit einer präzisen Umsetzung hat sich zuletzt durch Entwicklungen im Bereich der KI-Modelle der nächsten Generation mit ausgeprägten Cybersicherheitsfähigkeiten verschärft. Der zeitliche Fahrplan steht fest: Die ersten verbindlichen Berichterstattungspflichten gemäß Kapitel IV werden am 11. September 2026 wirksam. Die vollständige Anwendung aller Vorgaben folgt zum 11. Dezember 2027. Bis dahin soll der Leitfaden Betroffenen eine Richtschnur bieten, um die Umstellungsphase effizient und rechtskonform zu gestalten.

Stefan Krempl

Montag, 27. Juli 2026

Gebäudemodernisierung: Steinmeier winkt umstrittenes Gesetz durch

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und Klagedrohung der Umwelthilfe unterzeichnet der Bundespräsident das Gebäudemodernisierungsgsetz. Der Streit wandert nach Karlsruhe.

Das hochumstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz hat seine allerletzte formale Hürde genommen. Wie das Bundespräsidialamt Table.Briefings verriet, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Normenwerk unterzeichnet. Damit kann es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt planmäßig in Kraft treten. Die weitreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die in den vergangenen Wochen von Juristen und Umweltverbänden vorgebracht wurden, teilte das Staatsoberhaupt so ausdrücklich nicht. Mit seiner Unterschrift ist der politische Streit über das Gesetz aber keineswegs beigelegt: Er verlagert sich nun von der parlamentarischen Bühne vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Entscheidung des Bundespräsidenten ging eine Debatte über das formelle Zustandekommen des Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren voraus. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Prozedere im Bundesrat. Die Bundesregierung stufte das Vorhaben als bloßes Einspruchsgesetz ein, bei dem eine ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht zwingend erforderlich ist. Der Bundesrat verzichtete folglich darauf, einen Vermittlungsantrag zu stellen.

Ein juristisches Kurzgutachten des Rechtsanwalts Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt indes zu einem grundlegend anderen Ergebnis. Demnach leidet das Gesetz an einem schwerwiegenden Verfahrensfehler, der zur formellen Verfassungswidrigkeit des gesamten Werkes führen könnte.

Im Zentrum der Argumentation des Experten steht die neu eingefügte Regelung in Paragraf 88a des Gesetzes. Diese Bestimmung ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, per Rechtsverordnung eine Prüfungsordnung für Qualifikationschecks in der Energieberatung zu erlassen – und zwar ausdrücklich ohne die Zustimmung des Bundesrates einzuholen. Klinger weist darauf hin, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsverordnung dann der Zustimmung der Länder bedarf, wenn sie auf Gesetzen basiert, die von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

Da das Gebäudemodernisierungsgesetz unzweifelhaft zahlreiche Bestimmungen enthält, die von den Ländern in eigener Regie vollzogen werden, greift laut dem Gutachten nach der verfassungsgerichtlichen Einheitsthese die Pflicht zur Zustimmung. Wenn ein Bundesgesetz eine Verordnungsermächtigung enthält, die diese Zustimmung der Länder umgehe, bedürfe die gesetzliche Ermächtigung selbst zwingend der Zustimmung des Bundesrates. Da diese im Gesetzgebungsverfahren unterblieb, erfasse der Makel der Verfassungswidrigkeit das gesamte Artikelgesetz.

Neben den verfahrensrechtlichen Einwänden entzündet sich scharfe Kritik an den inhaltlichen Vorgaben der Neuregelung. Mehrere Umweltjuristen beurteilen das Gesetz als inhaltlich verfassungswidrig, da es die verbindlichen deutschen Klimaziele untergrabe und so eklatant gegen den historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoße. Durch die Abschwächung bisheriger Pflichten im Wärmesektor verletze der Gesetzgeber seine Schutzpflichten gegenüber den Freiheitsrechten künftiger Generationen.

DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz stellte klar, dass die Vereinigung sowohl das Zustandekommen als auch den Inhalt des Regelwerks für unvereinbar mit dem Grundgesetz halte. Die Umwelthilfe hat angekündigt, die juristischen Bedenken umgehend in Karlsruhe einzureichen. Das Urteil der Verfassungsrichter wird mit Spannung erwartet, da es grundlegende Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Klimaschutzrecht berührt.

Stefan Krempl

Gesichtsdatenbank: Österreichs Polizei nutzte Gesichtserkennung jahrelang illegal

Eine Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde erschüttert das Innenministerium der Alpenrepublik: Der seit 2020 genutzte automatisierte Gesichtsabgleich hat keine Rechtsgrundlage.

Ein friedlicher Klimaprotest in Wien im März 2023 entwickelte sich für einen Teilnehmer unbemerkt zu einem Präzedenzfall für digitale Bürgerrechte. Die österreichische Polizei fotografierte den Demonstranten vor Ort und glich das Bild anschließend automatisiert mit der zentralen staatlichen Gesichtsdatenbank ab. Aus dem Treffer resultierte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen. Dieses wurde zwar später vollumfänglich eingestellt, da sich keinerlei Fehlverhalten nachweisen ließ. Doch der Vorfall hinterließ offene Fragen.

Der Betroffene selbst erfuhr erst durch eine eigene Datenschutz-Auskunftsanfrage überhaupt davon, dass sein Gesicht per Software gescannt und verarbeitet worden war. In der Folge reichte die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein. Ihr Ziel: nicht nur diesen Einzelfall, sondern die gesamte staatliche Überwachungspraxis rechtlich prüfen zu lassen.

Seit 2020 setzt die österreichische Exekutive die automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung von Personen ein. Von Beginn an begleiteten rechtliche Bedenken diese Praxis. Nicht nur Datenschutzorganisationen zeigten sich besorgt. Auch mehrere parlamentarischer Anfragen von SPÖ, Neos und den Grünen widmeten sich dem Thema. Im Zentrum der Kritik stand die Frage, ob für den Einsatz einer so eingriffsintensiven Überwachungstechnologie überhaupt eine taugliche Rechtsgrundlage existiert. Das österreichische Innenministerium zeigte sich von den Einwänden jahrelang unbeeindruckt, ignorierte jegliche Zweifel an der eigenen Rechtsauffassung und führte die Abgleiche unvermindert fort.

Nun liegt epicenter.works der finale Bescheid der Datenschutzbehörde vor – und das Ergebnis kommt einem juristischen Paukenschlag gleich. Die DSB hat die bisherige Verteidigungslinie des Innenministeriums vollumfänglich verworfen. Der von den Sicherheitsbehörden herangezogene Paragraf 75 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) stellt laut der Entscheidung keine tragfähige Basis für den automatisierten Gesichtsabgleich dar. 

Die Norm stammt aus einer Zeit, in der es um die analoge Verwaltung von Fingerabdruck-Karteikarten ging. Eine solche Bestimmung eins zu eins auf den Einsatz von Systemen mit Künstlicher Intelligenz zu übertragen, die ein Porträtfoto binnen Sekunden mit rund einer halben Million gespeicherten Bildern vergleichen, bezeichneten Kritiker als den Versuch, ein Formel-1-Rennen mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung zu steuern.

Die Sprengkraft des Bescheids reicht weit über den konkreten Anlassfall der Klimademonstration hinaus. Da sich die Polizei bei der Nutzung der Technologie seit 2020 durchgehend auf diesen Paragrafen gestützt hat, ist laut den Bürgerrechtlern schlagartig jeder einzelne automatisierte Gesichtsabgleich der vergangenen Jahre rechtswidrig. Für die Praxis bedeute das eine Kehrtwende: Der Einsatz der Software müsse unverzüglich gestoppt werden, bis der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Grundlage geschaffen habe.

Stefan Krempl

Samstag, 25. Juli 2026

Chinas verdeckter Zugriff: Wie Pekings Zentralbank Europas kritische Infrastruktur aufkauft

Tarnfirmen in Luxemburg und Steueroasen verdecken Milliardeninvestitionen der chinesischen Zentralbank in europäische Glasfaseranbieter, Windparks und Behördenimmobilien.

Ein Polizeihauptquartier in Belgien, ein von der EU-Kommission genutztes Bürogebäude, britische Windparks, ein spanischer Gasversorger sowie ein französischer Glasfaser- und Hochgeschwindigkeitsinternet-Anbieter: Auf den ersten Blick haben diese europäischen Vermögenswerte wenig miteinander gemeinsam. Doch hinter den Kulissen verbindet sie ein prominenter Eigentümer. Wie Recherchen des Investigativnetzwerks Follow the Money (FTM) gemeinsam mit dem Medienpartner OCCRP und weiteren internationalen Mitstreitern aufdecken, hat sich die chinesische Zentralbank über ein hochkomplexes Geflecht aus Offshore-Konstrukten und Briefkastenfirmen strategisch in Europas kritische Infrastruktur und Immobilien eingekauft.

Die Enthüllungen gewähren einen tiefen Einblick in die globale Anlagestrategie der State Administration of Foreign Exchange (SAFE). Diese staatliche Behörde verwaltet die gigantischen Währungsreserven Chinas. Während private wie institutionelle Investoren weltweit routinemäßig Offshore-Strukturen und Holdinggesellschaften nutzen, um Steuern zu optimieren, dient das verschachtelte Firmennetzwerk im Falle Pekings vor allem einem Zweck: der gezielten Verdeckung von Eigentumsverhältnissen vor der europäischen Öffentlichkeit.

Die Rechercheure konnten insgesamt 28 Firmen in Luxemburg zurückverfolgen, die von der chinesischen Währungsbehörde in den vergangenen 14 Jahren genutzt wurden, um Anteile an einem bunten Portfolio europäischer Vermögenswerte zu erwerben. Neben strategischer Infrastruktur zählen dazu sogar Luxushotels in den Niederlanden. Die meisten dieser luxemburgischen Holdinggesellschaften wurden bis heute nie öffentlich mit der chinesischen Zentralbank in Verbindung gebracht. Das Großherzogtum spielt dabei eine Schlüsselrolle für Pekings Finanzstrategie im Westen. Der China-Experte Frans-Paul Van der Putten betont, dass Luxemburg das zentrale Finanzdrehkreuz für China in Europa darstelle und nahezu alle chinesischen Banken dort ihre EU-Hauptsitze unterhielten.

Ein Großteil der identifizierten Aufkäufe fand zwischen 2011 und 2015 statt. Es war die Phase unmittelbar nach der europäischen Finanz- und Schuldenkrise, als viele europäische Staaten händeringend nach frischem Kapital suchten. China verfügte über die nötigen Liquiditätsreserven und nutzte die Gunst der Stunde für eine Schnäppchenjagd auf dem geschwächten Kontinent. Dass SAFE dabei extrem bedacht darauf ist, im Hintergrund zu agieren, bestätigt Brad Setser, ehemaliger stellvertretender Abteilungsleiter im US-Finanzministerium und Experte beim Council on Foreign Relations. Ihm zufolge hat SAFE zuletzt erhebliche Anstrengungen unternommen, um das tatsächliche Ausmaß seiner Investitionen zu verschleiern und strikt außerhalb des Lichts der Öffentlichkeit zu stehen.

Die Methode hinter der Geheimhaltung ist ausgeklügelt. SAFE nutzt nomineegestützte Firmen auf den Britischen Jungferninseln. Zwar haben diese Karibikinseln kürzlich ein Register für wirtschaftlich Berechtigte eingeführt, doch Unternehmen im Mehrheitseigentum ausländischer Regierungen sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen. Automatische Datenabfragen führten zu Fehlermeldungen, E-Mail-Anfragen der Journalisten an die Registerbehörden blieben unbeantwortet. Nur durch das akribische Zusammenfügen von Fragmenten aus Geschäftsberichten und Unternehmensregistern in Luxemburg und Großbritannien gelang es den Reporterteams, die Verbindungen Schritt für Schritt offenzulegen.

Erschwert wird die Transparenz durch europäische Entwicklungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 hob die Verpflichtung auf, Register über wirtschaftlich Berechtigte öffentlich zugänglich zu machen. Alex Cobham, Geschäftsführer des Tax Justice Network, warnt vor dieser Entwicklung: Anonymität bei kritischer Infrastruktur und Immobilien sei eine reale Gefahr für die Gesellschaft, Transparenz sei zwingend erforderlich.

Sicherheitsexperten, das EU-Parlament und europäische Nachrichtendienste äußern seit Längerem schwere Bedenken hinsichtlich wirtschaftlicher Abhängigkeiten, Spionage und potenzieller Sabotage durch Chinas Präsenz in Kernsektoren der EU. Der deutsche EU-Abgeordnete Engin Eroğlu von den Freien Wählern verweist auf besorgniserregende Parallelen zu den USA, wo chinesische, teils staatliche Unternehmen gezielt Grundstücke in direkter Nähe zu Militäreinrichtungen erworben hätten. Ohne einen klaren Überblick drohe Europa ein vergleichbares Sicherheitsrisiko.

Gleichwohl mahnen einige Experten zu einer differenzierten Betrachtung. Mario Esteban, Professor für Ostasienstudien an der Universidad Autónoma de Madrid, gibt zu bedenken, dass Europas wirtschaftlicher Bedarf an Kapital gegen Sicherheitsbedenken abgewogen werden müsse. Es gelte zu verhindern, dass sämtliche chinesischen Investitionen pauschal dämonisiert werden, da manche Beteiligungen echten Mehrwert schüfen. Allerdings bestätigt auch Esteban einen besorgniserregenden, weltweiten Trend: Die Neigung zu verdeckten Unternehmensstrukturen nimmt nicht nur bei China, sondern bei Großinvestoren global immer weiter zu.

Stefan Krempl

Dobrindts IFG-Pläne: Journalistenverband stemmt sich gegen "Liste der Grausamkeiten"

Verbände und SPD kritisieren einen Vermerk des Innenministeriums scharf, der das Informationsfreiheitsgesetz und Rechercherechte für Journalisten bescheiden soll.

Ein vertraulicher Vermerk aus dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministerium sorgt für Entsetzen bei Journalistenverbänden und Verfassungsrechtlern. Wie Recherchen des MDR enthüllten, gehen die dort skizzierten Vorhaben weit über bisherige Koalitionsbeschlüsse hinaus und kämen einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene gleich. Die Pläne sehen unter anderem vor, das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ersatzlos zu streichen, Rechercherechte der Presse massiv einzuschränken sowie Forschung, Lehre und laufende Gesetzgebungsverfahren vollständig von der Transparenzpflicht auszunehmen.

Besonders scharf fällt die Reaktion des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) aus. Dessen Bundesvorsitzender Mika Beuster bezeichnete das Dokument als eine "Liste der Grausamkeiten", die niemals Realität werden dürfe. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, bedeute dies das Ende der Informationsfreiheit in Deutschland. Ein zentraler Punkt betrifft die geplante Neuregelung für Medienschaffende, denen der Rückgriff auf das Informationsfreiheitsgesetz verwehrt werden soll, wenn sie theoretisch Landespressegesetze nutzen könnten. Da diese Auskunftsgesetze jedoch im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz keinen Zugang zu Originaldokumenten gewähren, würde der investigativen Arbeit die Grundlage entzogen. Zusätzlich droht eine Identifikationspflicht für Antragsteller, was Anonymität verhindert, sowie ein Ausschluss populärer Anfragenplattformen wie FragdenStaat.

Auch die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche zeigt sich bestürzt über den Vorstoß aus dem Innenministerium. Manfred Redelfs, Auskunftsrechtsexperte des Vereins und Mitinitiator des Bundesgesetzes zur Informationsfreiheit, sieht in den Plänen einen gezielten Angriff auf demokratische Kontrollrechte. Das Innenressort versuche offenbar, lästige Recherchen zu unterbinden und die Verwaltung abzuschotten. Redelfs beklagt auch eine geplante Detailänderung, wonach Dokumente künftig nur noch bei derjenigen Stelle angefordert werden dürfen, in der sie ursprünglich entstanden sind. Bislang gilt das Auskunftsrecht für jede Akten führenden Behörde.

Beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit stoßen die Pläne auf völliges Unverständnis. Ein Sprecher betonte, dass der Vorstoß weder abgestimmt noch zielführend sei. Die Abschaffung der unabhängigen Kontrollinstanz würde den Verwaltungsaufwand nicht verringern, sondern zu einer Welle von Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten führen. Statt das seit zwanzig Jahren bestehende Gesetz zu beschneiden, wäre ein echtes Transparenzgesetz mit aktiven Veröffentlichungspflichten sowie eine Verankerung des Transparenzgebots im Grundgesetz erforderlich.

Innerhalb der Regierungskoalition zeichnet sich ein Konflikt ab. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, stellte klar, dass seine Fraktion in die Ausarbeitung der Vorschläge nicht eingebunden gewesen sei. Die SPD lehnt wesentliche Kernpunkte wie die Abschaffung des Informationsfreiheitsbeauftragten, die Einschränkung der Presserechte sowie den Ausschluss von Gesetzgebungsverfahren, Forschung und Lehre strikt ab. Fiedler betonte, dass die parallele Nutzung von Presserecht und Transparenzgesetz kein Missbrauch, sondern gesetzlicher Standard sei. Einer Reform, die das bestehende Transparenzniveau zurückdrehe, werde die SPD keinesfalls zustimmen.

Das Bundesinnenministerium bestritt auf Anfrage weder die Existenz des Vermerks noch die konkreten Punkte, wich Detailfragen jedoch aus. Eine Sprecherin erklärte nur, man strebe eine Reform mit "Mehrwert" für Bürger und Verwaltung an. Dabei gelte es aber, Sicherheitsanforderungen, hybride Bedrohungslagen und die Effizienz der Behörden zu berücksichtigen. Der eigentliche Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden.

Stefan Krempl

Donnerstag, 23. Juli 2026

Recht auf Reparatur tritt in Kraft: Gewährleistung steigt, Kritik bleibt

Verbraucher erhalten Anspruch auf Reparatur und längere Gewährleistung, Software-Sperren fallen. Die Umwelthilfe rügt fehlende Sanktionen und hohe Kosten.


Defekte Waschmaschinen, nicht mehr kühlende Kühlschränke und Smartphones mit zersplitterten Displays teilen bislang allzu oft dasselbe Schicksal: Sie werden nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt. Diese Wegwerfkultur, die Ressourcen verschwendet und die Umwelt belastet, soll sich ändern. Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren, das der Bundestag am 25. Juni 2026 beschlossen hatte, ist am heutigen 23. Juli offiziell in Kraft getreten. Verbraucher erhalten damit ein verbrieftes Recht auf Reparatur. Oberstes Ziel der Novelle ist es, nachhaltigen Konsum zu fördern und eine gesellschaftliche Kultur des Reparierens zu etablieren.

Das neu geschaffene Recht kann von Käufern unmittelbar gegenüber dem Hersteller für die übliche Lebensdauer des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden. Wie lange dieser Zeitraum konkret ausfällt, ist gesetzlich festgelegt. Die verbesserten Reparaturbedingungen greifen für eine Vielzahl von weit verbreiteten Elektrogeräten. Dazu zählen Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones sowie Fernseher. Käufer können ihre schadhaften Geräte künftig wahlweise direkt von den Herstellern oder von unabhängigen Reparaturbetrieben instand setzen lassen. Flankiert und erst ermöglicht wird dieser Schritt durch das ausdrückliche gesetzliche Verbot von technischen Reparaturbarrieren, wie etwa herstellerseitigen Softwareblockaden.

Eine Neuerung betrifft die Gewährleistung. Bislang gilt: Händler müssen zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht das Produkt in dieser Zeit kaputt, haben Kunden verschiedene Rechte gegenüber dem Verkäufer. Um einen Anreiz für Nachhaltigkeit zu setzen, verlängert sich diese Gewährleistung künftig von zwei auf drei Jahre, sofern sich der Käufer bei einem Mangel bewusst für eine Reparatur entscheidet.

Zudem definiert das Gesetz den Begriff des Sachmangels nun klarer: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl dies bei dieser Produktart üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies automatisch einen Sachmangel. Betroffene können dann direkt Gewährleistungsrechte geltend machen. Auch Selbstreparaturen werden gefördert: Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, Ersatzteile sowie nötiges Werkzeug zu einem angemessenen Preis vom Hersteller zu beziehen.

Trotz der Besserstellung übt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scharfe Kritik. Sie wertet das neue Recht als wichtigen Schritt für bessere Reparaturbedingungen, bemängelt aber eine unzureichende Ausgestaltung des Regelwerks. Es fehle an konsequenten Maßnahmen gegen unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten, einer zuständigen Überwachungsbehörde und an Sanktionen bei Verstößen, moniert die Organisation. Neben begleitenden Sanktionsvorschriften fordert sie von der zuständigen Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) einen finanziellen Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen sowie die Begrenzung von Ersatzteilpreisen.

DUH-GEschäftsführerin Barbara Metz hält hohe Kosten für die größte Hürde für Reparaturen. Besonders in Haushalten mit kleinem Einkommen werde eine kaputte Waschmaschine sehr schnell zu einer enormen finanziellen Herausforderung. Ministerin Hubig habe eine große Chance verpasst, nachhaltige Reparaturen endlich für alle bezahlbar zu machen. Metz fordert daher die umgehende Einführung eines bundesweiten, herstellerfinanzierten Reparaturbonus zur Kostenerstattung. Dieser dürfe keinesfalls aus Steuermitteln bezahlt werden, sondern müsse von der Industrie getragen werden.

Auch Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, sieht die Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im Stich gelassen. Der Gesetzgeber verkünde zwar neue Rechte, verzichte aber auf wirksame Kontrollen, eine zuständige Durchsetzungsbehörde, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle und spürbare Bußgelder für ignorante Unternehmen. Zudem brauche es dringend Pflichten für Onlinemarktplätze, damit geltendes Recht künftig auch bei Herstellern mit Unternehmenssitz im Ausland tatsächlich durchgesetzt werden könnte.

Stefan Krempl

Elon Musk über KI-Kontrollverlust: Neue Ergebenheit statt Panikmache

Der Tech-Milliardär Musk zeigt sich beim KI-Thema erstaunlich schicksalsergeben, plädiert für Sicherheitskontrollen und bereut seine Ausflüge in die US-Politik.

Ein neues Interview des Magazins The Economist mit Elon Musk bietet seltene Einblicke in die Denkweise des Multi-Unternehmers kurz nach dem Börsengang von SpaceX. Vor dem Hintergrund rasanter Fortschritte bei der KI – verdeutlicht durch chinesische Akteure wie Moonshot AI, deren Modell Kimi K3 den US-Branchenführern Anthropic und OpenAI dicht auf den Fersen ist – nahm Musk Stellung zur Zukunft der Technologie. Seine Aussagen zeichnen das Bild eines erstaunlichen Wandels: Vom einstigen lautstarken Warner vor den Gefahren von KI wendet er sich nun einer fast schon gleichgültigen Ergebenheit zu.

Musk prognostiziert in dem Gespräch, dass Künstliche Intelligenz bereits in rund fünf Jahren die kumulierte Intelligenz aller Menschen übertreffen dürfte. Innerhalb der nächsten zehn Jahre hält er es zudem für eher unwahrscheinlich, dass die Menschheit überhaupt noch die Kontrolle behält. Die Dynamik dieser Entwicklung lässt sich nach seiner Einschätzung nicht mehr stoppen. Seine heutige Devise lautet überraschend schlicht: Enjoy the Ride! Diese Entspanntheit steht in starkem Kontrast zu seinen früheren Äußerungen. Noch vor einigen Jahren verglich Musk das Schicksal der Menschheit gegenüber einer Superintelligenz mit dem eines Schoßhundes. 2023 forderte er ein Moratorium bei der KI-Entwicklung und bezifferte das Risiko einer Auslöschung durch die Technik auf bis zu 20 Prozent.

Trotz seines pragmatischen Fatalismus macht der Unternehmer konkrete Vorschläge zur Regulierung. So plädiert er dafür, dass führende KI-Entwickler die Modelle der Konkurrenz vor einer Veröffentlichung gegenseitig auf Sicherheitsrisiken überprüfen sollten. Würden dabei Fehler entdeckt und vom Hersteller nicht korrigiert, sollte der Staat eingreifen.

Dieser Ansatz zeigt Parallelen zu Plänen von Google-DeepMind-Mitgründer Sir Demis Hassabis, der eine öffentlich-private Regulierungsbehörde anstrebt. Musk forderte ausdrücklich, auch chinesische Labore in dieses Sicherheitsnetz einzubinden. Wie dringlich handfeste Regeln sind, unterstrich ein Vorfall kurz nach der Aufzeichnung des Gesprächs, bei dem ein OpenAI-Modell eigenständig ein System eines anderen Unternehmens attackiert hat. Um den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, zeigt sich Musk sogar bereit, seine Fehde mit OpenAI-Chef Sam Altman ruhen zu lassen.

Selbstkritische Töne schlug der Tech-Milliardär mit Blick auf seine Verflechtung mit der US-Politik an. Nachdem er Donald Trump 2025 zur Rückkehr ins Präsidentenamt verholfen und zeitweise die Regierungsbehörde Doge geleitet hatte, räumte er ein, sich schlicht hinreißen gelassen zu haben. Die Vorwürfe bezüglich der drastischen Einsparungen und der Schließung der Entwicklungsbehörde USAID wies er aber zurück. Es sei durch das Handeln der Behörde kein einziger Mensch gestorben.

Auch gegenüber Europa gibt sich Musk gewohnt kompromisslos. Auf der Plattform X zeichnet er vor seinen hunderten Millionen Followern regelmäßig das Bild eines von Gewaltkriminalität geplagten Kontinents. Dass diese Darstellung im Widerspruch zu Kriminalstatistiken steht und er selbst seit Jahren nicht mehr vor Ort war, hält ihn nicht von pauschalen Urteilen ab. Das Gespräch macht nachdenklich bis ratlos: Während Musk bezüglich der KI-Risiken demonstrativ Zweckoptimismus zur Schau stellt, offenbart sein gesellschaftlicher Blick zunehmend Verbitterung und Verengung. Angesichts seines großen Einflusses eine beunruhigende Erkenntnis.

Stefan Krempl

Mittwoch, 22. Juli 2026

Notfallarbeitsplatz: OpenDesk beweist Krisentauglichkeit bei Sozialversicherern

Das Verbundprojekt CKKI hat fertig: Die Microsoft-Alternative OpenDesk überzeugt laut dem Zendis im Praxistest als krisenfeste Open-Source-Lösung für kritische Infrastrukturen.

Wenn im Ernstfall IT-Systeme ausfallen oder Sicherheitsrisiken den gewohnten Betrieb lähmen, müssen kritische Infrastrukturen wie Sozialversicherungen handlungsfähig bleiben. Wie eine digitale Ausweichmöglichkeit in einer solchen Krise konkret aussehen kann, haben Akteure des öffentlichen Sektors in den vergangenen Monaten im Rahmen des Verbundprojekts „Cloudbasierte Kommunikation für kritische Infrastrukturen“ (CKKI) erprobt. Nun ziehen die Beteiligten eine durchweg positive Bilanz: Die Open-Source-Suite OpenDesk eignet sich ihnen zufolge bereits heute zuverlässig als digitaler Notfallarbeitsplatz für die Krisenkommunikation.

An dem Projekt beteiligten sich unter anderem die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit sowie die IT-Dienstleister Bitmarck und BG-Phoenics. Zusammen mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Zendis) testeten die Partner, wie flexibel und robust die quelloffene Bürosoftware unter realistischen Bedingungen agiert. Gefördert wurde die Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus EU-Mitteln.

Im Zentrum der Praxistests standen alltägliche Werkzeuge der digitalen Zusammenarbeit: Dateienverwaltung, Chat, E-Mail und Videokonferenzen wurden im Rahmen von Business-Continuity-Management-Szenarien eingehend auf ihre Belastbarkeit überprüft. Um maximale Unabhängigkeit zu demonstrieren, setzten die Projektleiter auf vier eigenständige OpenDesk-Instanzen, die über unterschiedliche Cloud-Infrastrukturen betrieben wurden. Als Technologiepartner fungierten dabei die Anbieter Ionos, Stackit und T-Systems. Ein zentrales Ergebnis der Testreihe war die erfolgreiche Migration von Instanzen zwischen verschiedenen Cloud-Plattformen. Das belege, erläutert das Zendis, dass OpenDesk herstellerübergreifend und ohne störenden Vendor-Lock-in betrieben werden kann.

Die Testergebnisse zeigen für die Macher das Potenzial souveräner Open-Source-Software. OpenDesk lasse sich selbst unter extremen Bedingungen schnell, dezentral und verlässlich bereitstellen. Das sei gerade für die Betreiber kritischer Infrastrukturen ein wichtiges Signal, da digitale Souveränität so vom theoretischen Konzept zur praktischen Handlungsfähigkeit im Ernstfall werde. Auch die beteiligten Sozialversicherer betonten den Mehrwert: Als eine der größten Institutionen dieser Art in Europa trage man eine immense Verantwortung für den Schutz sensibler Daten und die Aufrechterhaltung kritischer Kommunikationswege. Leistungsfähige Open-Source-Lösungen stellten dabei eine vollwertige und zukunftsfähige Alternative dar.

Die im CKKI-Projekt gewonnenen Erkenntnisse fließen in die 8ra-Initiative der EU ein, die den Aufbau einer sicheren und souveränen Cloud- und Edge-Infrastruktur in Europa vorantreibt. Zudem soll das Projekt als Sprungbrett für weitere Entwicklungen im öffentlichen Sektor dienen: Ende August startet ein breiter Konsultationsprozess, an dem sich interessierte Akteure aus der gesamten öffentlichen Verwaltung beteiligen können. Ziel ist es, die Erkenntnisse zu vertiefen und den Einsatz von OpenDesk als Notfallarbeitsplatz flächendeckend zu skalieren.

OpenDesk wurde im Oktober 2024 offiziell im Markt eingeführt und hat sich seitdem rasch verbreitet. Mittlerweile sind rund 100.000 Verwaltungsarbeitsplätze mit der Suite ausgestattet. Das verantwortliche Zendis steuert die Weiterentwicklung der Software, deren Einzelkomponenten auf etablierten europäischen Open-Source-Projekten basieren. Für Organisationen, die OpenDesk künftig als Ausweichsystem für Krisen verwenden wollen, stehen die beteiligten Cloud-Betreiber bereits mit entsprechenden Angeboten bereit.

Stefan Krempl

Dienstag, 21. Juli 2026

BKA-Statistik: Dobrindt ruft erneut nach Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle

Trotz hoher Meldequoten von Missbrauchsmaterial nutzen der Innenminister und das BKA das neue Bundeslagebild zu Sexualdelikten für alt-neue Überwachungsforderungen.


Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 zeichnen ein besorgniserregendes, aber differenziertes Bild zur Gewalt gegen Minderjährige. Während der physische und digitale Missbrauch in vielen Teilbereichen zunimmt, verlagert sich das Tatgeschehen immer deutlicher in den virtuellen Raum. Die Vorstellung des einschlägigen Bundeslagebilds zu Sexualdelikten durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus wurde erwartungsgemäß von politischen Forderungen begleitet. Doch der Ruf nach schärferen Überwachungsinstrumenten lässt sich aus den Fakten nur bedingt ableiten.

In den entscheidenden Statistiken verzeichnet das Bundeskriminalamt gemischte Entwicklungen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern stieg 2025 um 4,7 Prozent auf 17.126 Fälle. Ein Haupttreiber dieser Entwicklung sind sogenannte Hands-off-Straftaten. Der sexuelle Missbrauch ohne direkten Körperkontakt wuchs um 16,5 Prozent auf 4861 Fälle. Zugleich verharrt die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte mit 41.677 Fällen auf hohem Niveau, wenngleich sie leicht um 2,7 Prozent sank. Ein deutliches Plus von knapp 20 Prozent gab es dagegen bei jugendpornografischen Materialen mit 11.515 Delikten.

Innenminister Dobrindt nutzte die Zuwächse umgehend, um erneut eine anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung zu fordern. BKA-Chef Münch drängte auf den schnellen Beschluss der EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs – bekannt als Chatkontrolle. Ohne strikte Vorgaben drohe eine Ermittlungslücke, da Übergangsregeln zur Meldepflicht für Online-Plattformen kurzfristig ausgelaufen waren.

Bei genauerer Betrachtung greift diese Argumentation zu kurz. Die Behauptung, Ermittler stünden ohne Verpflichtung zur Massenüberwachung vor verschlossenen Türen, deckt sich nicht mit den Zahlen. Allein über die US-Organisation NCMEC erhielt das BKA 2025 mehr als 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen zudem, dass große Tech-Konzerne den Sicherheitsbehörden monatlich weiterhin über 10.000 Verdachtsfälle auf freiwilliger Basis melden. Die etablierten Warnsysteme greifen folglich auch ohne eine verpflichtende Durchleuchtung privater Kommunikation aller Bürger.

Ferner offenbart das Lagebild, dass hinter den hohen Zahlen bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten keineswegs nur organisierte Täternetzwerke stecken. Bei mehr als 40 Prozent der Verdachtsfälle im Bereich der Kinderpornografie und über der Hälfte bei Jugendpornografie handelt es sich selbst um Minderjährige. Oft verschicken Jugendliche im Rahmen von Beziehungsanbahnungen oder aus Unwissenheit selbst hergestellte Fotos, ohne sich der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Hier verfehlen strafrechtliche Verschärfungen oder flächendeckende Überwachungsmaßnahmen das Ziel. Nötig sind vielmehr Medienkompetenz und Aufklärung an Schulen.

Eine weitere Dynamik gewinnt die Debatte durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. KI-Tools erleichtern die Erstellung von Deepfakes oder automatisiert erzeugten Missbrauchsdarstellungen erheblich. Dies führt zwar zu neuen Ermittlungshürden bei der Authentifizierung von Videomaterial, betrifft jedoch in erster Linie Fragen der digitalen Forensik und nicht die Vorratsdatenspeicherung.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte Claus kritisierte, dass das BKA-Lagebild das reale Ausmaß im Netz nur unvollständig widerspiegele. Phänomene wie Erpressungen mit intimem Bildmaterial oder gezielte Kontaktaufnahmen zu Jugendlichen seien im Alltag weit verbreitet, tauchten mangels eigener Straftatbestände aber kaum in der Statistik auf. Wenn Handlungen rechtlich nicht als eigenständiges Delikt erfasst würden, bliwben sie im polizeilichen Dunkelfeld verborgen.

Das Bundeslagebild belegt insgesamt, dass die Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zunehmen. Als Pauschalbegründung für umstrittene Maßnahmen wie die Chatkontrolle eignet sich die Statistik aber kaum. Wirksamer Schutz erfordert stattdessen zielgerichtete Ermittlungsansätze, rechtliche Nachbesserungen bei digitalen Gewaltformen sowie Prävention durch Medienbildung.

Stefan Krempl