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Freitag, 31. Juli 2026

Digital-Omnibus: Wie das EU-Parlament beim Datenschutz nachbessern will

Mit dem Digital-Omnibus will die EU-Kommission das EU-Digitalrecht vereinfachen. Zwei Ausschüsse des EU-Parlaments wehren sich gegen die Beschneidung von Bürgerrechten.


Das europäische Datenschutzrecht steht vor einer größeren Reform. Mit dem sogenannten Digital-Omnibus beabsichtigt die EU-Kommission, das Regelungsgeflecht aus DSGVO, Data Act, E-Privacy-Richtlinie und weiteren Digitalgesetzen zu entwirren, bürokratische Hürden abzubauen und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu beseitigen. Was als technisches Entlastungspaket gedacht war, hat sich im EU-Parlament zu einem Schauplatz netzpolitischer Debatten entwickelt. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wie sich administrative Erleichterungen realisieren lassen, ohne das europäische Datenschutzniveau auszuhöhlen. Die vorliegenden Entwürfe und Änderungsanträge aus den federführenden Parlamentsausschüssen spiegeln das Ringen um eine praxistaugliche Balance zwischen digitaler Innovationsfähigkeit und dem Schutz von Grundrechten wider.

Den Ausgangspunkt bildet der gemeinsame Berichtsentwurf des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) unter Führung von Aura Salla (EPP) sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) unter der Federführung der Sozialdemokratin Marina Kaljurand. Dieser konsolidierte Entwurf deckt ein breites Spektrum ab – von Vereinfachungen bei Datenpannenmeldungen bis zum Schutz vor automatisierter Entscheidungsfindung. Während der Kommissionsentwurf an einigen Stellen Einschränkungen von Betroffenenrechten vorsah, setzen die Berichterstatterinnen Gegenakzente. Insbesondere beim Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO wehrt sich das Parlament gegen Versuche, diese Norm unter pauschalen Missbrauchsverdacht zu stellen.

Die Kommission wollte Anträge als exzessiv einstufen, wenn damit andere Ziele als der reine Datenschutz verfolgt werden. Die Berichterstatterinnen stellen klar, dass die Wahrnehmung von Bürgerrechten als Mittel zur Durchsetzung sonstiger rechtlicher Belange keineswegs missbräuchlich ist. Bei tatsächlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen soll Betroffenen künftig das Wahlrecht eingeräumt werden, eine Gebühr zu zahlen oder auf die Ausführung zu verzichten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verarbeitung biometrischer Daten zur Identitätsprüfung. Der Entwurf erlaubt Ausnahmen vom strikten Verarbeitungsverbot, sofern die Verifizierung für berechtigte Zwecke erforderlich ist und die Daten unter der alleinigen Kontrolle der betroffenen Person verbleiben. Die Parlamentsausschüsse betonen, diese Kontrolle bedeute, dass Nutzer effektiv selbst entscheiden könnten, wann und wie ihre biometrischen Daten verwendet werden. Unternehmen dürften technisch nicht in der Lage sein, im Klartext auf die Daten zuzugreifen oder sie außerhalb des strikten Abgleichs zu verarbeiten. Sichere Speicherorte auf dem Endgerät oder verschlüsselte Verfahren stehen im Mittelpunkt der Präzisierungen.

Auch bei der automatisierten Entscheidungsfindung nach Artikel 22 DSGVO dringt das Parlament auf Nachbesserungen. Zwar soll der Einsatz automatisierter Verfahren bei Verträgen erleichtert werden. Doch fordern die Abgeordneten ein echtes Recht auf menschliches Eingreifen. Eine bloß symbolische Durchsicht durch Mitarbeiter ohne reale Möglichkeit, ein Systemergebnis abzuändern, soll nicht ausreichen. Der menschliche Prüfer muss über die nötige Autonomie und Fachkompetenz verfügen, um Entscheidungen wirksam zu korrigieren.

Beim Bürokratieabbau rund um Datenpannen und Datenschutz-Folgenabschätzungen strebt die Kommission eine Vereinfachung an. Meldungen an Aufsichtsbehörden sollen künftig erst ab einer höheren Risikoschwelle verpflichtend sein. Um Firmen Orientierung zu bieten, soll der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) laut den Abgeordneten aber einheitliche Vorlagen und Kriterienlisten ausarbeiten. Sie weisen dem EDSA dabei die federführende Rolle zu und schützen dessen fachliche Unabhängigkeit gegenüber Versuchen der Kommission, die Hoheit über diese Dokumente per Durchführungsakt zu übernehmen.

Parallel zur parlamentarischen Debatte gewinnen die Verhandlungen im EU-Rat unter irischer Präsidentschaft an Dynamik. Nachdem ein Kompromissentwurf Zyperns am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Dänemark, Italien, Polen und Schweden – gescheitert war, hat Irland die Beratungen über Cookie-Einwilligungen, Pseudonymisierung und KI-Datenverarbeitung neu aufgerollt. Auch der EDSA hat sich mit Leitlinien zur Anonymisierung zu Wort gemeldet und anerkannt, dass die Anonymität von Daten aus der Perspektive des jeweiligen Datenverarbeiters zu beurteilen ist. Wirtschaftsnahe US-Denkfabriken wie das International Center for Law & Economics (ICLE) begrüßen diesen Ansatz zwar prinzipiell. Sie drängen aber auf noch weitgehendere, rechtssichere Ausnahmen für KI-Training und Cookie-Banner. Die Abgeordneten stehen nun vor intensiven Beratungen über mehr als tausend Änderungsanträge, um die Verhandlungsposition des Parlaments für den Trilog zu schmieden.

Stefan Krempl

Dienstag, 30. Juni 2026

EU-Rat fordert striktere Maßnahmen gegen Cybergewalt an Mädchen

Mit neuen Vorschlägen reagieren die EU-Minister auf die grassierende digitale Belästigung junger Frauen und fordern schärfere Kontrollen der Tech-Branche.

Der EU-Rat hat weitreichende Schlussfolgerungen zur Prävention und Bekämpfung von Cybergewalt gegen Mädchen und junge Frauen formuliert. Damit reagieren die Mitgliedstaaten auf die deutliche Zunahme von digitaler Belästigung, sexistischen Hasskommentaren, Cyberstalking sowie der unbefugten Weitergabe intimer Bildaufnahmen im Netz. Das politische Signal aus Brüssel: Was in der analogen Welt illegal ist, muss auch im digitalen Raum konsequent strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. Die Minister fordern die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission auf, den Schutz von Minderjährigen grundlegend zu verbessern und die Betreiber sozialer Netzwerke sowie generativer KI-Systeme stärker in die Pflicht zu nehmen.

Die Initiative der europäischen Institutionen basiert auf einer umfassenden Untersuchung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE). Aus den Befragungen von Jugendlichen in der gesamten EU geht hervor, dass Mädchen und junge Frauen in einem überproportionalen Ausmaß von digitaler Gewalt betroffen sind. Oft beginnt diese Form der Herabwürdigung und Bedrohung bereits mit den ersten Schritten auf Social-Media-Plattformen.

Die Ergebnisse verdeutlichen zudem altersabhängige Muster: Während jüngere Teenager zwischen 13 und 15 Jahren vor allem unter digitaler Ausgrenzung, übler Nachrede und Body-Shaming leiden, sind ältere Jugendliche vermehrt mit sexualisierter Gewalt konfrontiert. Dazu zählen etwa gezieltes Grooming, digitale Erpressung sowie die nicht einvernehmliche Weiterverbreitung sensibler intimer Bilder. Viele der Betroffenen bewerten die gegenwärtigen staatlichen Präventionsmaßnahmen als veraltet und völlig an ihrer digitalen Lebensrealität vorbei konzipiert.

Nach Auffassung des Rates ist Cybergewalt kein isoliertes Phänomen der Netzkultur, sondern tief in strukturellen Ungleichheiten, sexistischen Geschlechternormen und toxischen Rollenbildern verwurzelt, die männliche Aggressionen verharmlosen und eine Täter-Opfer-Umkehr begünstigen. Besorgnis erregt zudem die Beobachtung, dass digitale Übergriffe zunehmend in die reale Welt hineinreichen und dort verhaltenswirksam werden.

Organisierte Online-Communities aus der sogenannten Manosphere oder der Incel-Bewegung befeuern diese Dynamik, indem sie gezielt frauenfeindliche Ideologien verbreiten und Hasskampagnen koordinieren. Die psychischen und physischen Folgen für die jungen Betroffenen sind gravierend und reichen von schwerer Angst und sozialer Isolation bis hin zu Selbstverletzung und Suizidgedanken. Zudem droht ein demokratiefeindlicher Effekt, wenn sich junge Frauen aus Angst vor Anfeindungen ganz aus dem digitalen öffentlichen Raum zurückziehen und verstummen.

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, fordert der EU-Rat ein Bündel an Maßnahmen. Es reicht von der Stärkung der Opferrechte über die schulische Bildung bis zu technischen Vorgaben für die IT-Wirtschaft. Auf nationaler Ebene sollen opferzentrierte Unterstützungsdienste ausgebaut werden, die psychologische Betreuung und kostenlosen Rechtsbeistand garantieren. Schulen und Bildungseinrichtungen stehen in der Pflicht, zeitgemäße, geschlechtergerechte Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Dazu gehören Aufklärungsprogramme über das Konzept der digitalen Einwilligung sowie Trainings, die Lehrkräfte und Schüler zu einem sicheren Einschreiten bei Online-Mobbing befähigen. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen durch leicht zugängliche Leitfäden und kostenlose Softwarelösungen zur Kindersicherung unterstützt werden.

Besonders im Fokus des Ratsbeschlusses steht die Regulierung neuer Technologien und die strikte Durchsetzung bereits bestehender Gesetze wie dem Digital Services Act (DSA) und der KI-Verordnung. Betreiber von Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen systemische Risiken proaktiv minimieren und missbräuchliche Inhalte schneller moderieren.

Der Rat drängt auch auf eine verlässliche finanzielle Ausstattung für vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flaggers), um illegale Inhalte und geschlechtsspezifische Hetze priorisiert zur Anzeige zu bringen. Angesichts der rasanten Verbreitung fotorealistischer Deepfakes und KI-generierter Nacktbilder verlangt die EU von den Entwicklern KI-gestützter Systeme eine konsequent geschlechtergerechte Programmierung ohne diskriminierende Algorithmen. Gleichzeitig fordert das Gremium mehr Investitionen in die technische Expertise von Strafverfolgungsbehörden und NGOs, um elektronische Beweismittel effizienter zu sichern und die grenzüberschreitende Kooperation im Kampf gegen Cyberkriminalität und digitalen Menschenhandel zu forcieren.

Stefan Krempl