Samstag, 1. August 2026

Bundesregierung: Der große KI-Stillstand bei der Rüstungskontrolle

Die Bundeswehr will bei Waffensystemen verstärkt auf KI setzen, doch die Rüstungskontrolle hinkt hinterher. Die Bundesregierung verweist auf Forschungslücken und Risiken.

Künstliche Intelligenz verändert weltweite Sicherheitsarchitekturen grundlegend. Dennoch setzt die Bundesregierung in der staatlichen Rüstungs- und Exportkontrolle bislang keinerlei KI-Systeme oder Verfahren des maschinellen Lernens ein. Weder direkt noch indirekt kommen entsprechende Algorithmen bei der Überwachung internationaler Abrüstungsverträge oder Ausfuhrgenehmigungen zur Anwendung. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

Als wesentlichen Grund für die Zurückhaltung führt das federführende Auswärtige Amt an, dass bestehende völkerrechtliche Rüstungskontrollverträge den Einsatz KI-gestützter Verfahren nicht vorsähen. Ferner seien Potenziale und Grenzen der Technologie in diesem sensiblen Metier noch nicht ausreichend erforscht. Gerade im Kontext bi- und multilateraler Abkommen stellten die Verlässlichkeit, die gegenseitige Akzeptanz und das internationale Vertrauen in KI-generierte Prüfergebnisse eine erhebliche Hürde dar. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im militärischen Sektor bleibe daher eine der zentralen Herausforderungen der Rüstungs- und Exportkontrolle, die zwar große Chancen eröffne, aber ebenso vielschichtige Risiken berge.

Ganz ungenutzt bleibt das digitale Potenzial hinter den Kulissen allerdings nicht. Mögliche Einsatzszenarien für die automatisierte Verifikation würden derzeit vom Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in einer geschlossenen Testumgebung erprobt, heißt es. Gleichzeitig prüfe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ob und wie KI-Komponenten im Rahmen einer Neuauflage des digitalen Antrags- und Bearbeitungsportals integriert werden könnten. Parallel fließen Bundesmittel in wissenschaftliche Forschungsprojekte, um die Entwicklung verlässlicher Verifikationstechnologien voranzutreiben.

Einer wirksamen externen Kontrolle militärischer KI-Entwicklungen anderer Staaten sind laut der Exekutive enge Grenzen gesetzt. Wegen des ausgeprägten Dual-Use-Charakters moderner Software, der auch noch mit militärischer Geheimhaltung und Transparenzmangel verknüpft sei, lasse sich derzeit nicht abschließend verifizieren, ob und in welchem Umfang ausländische Akteure KI-Modelle für militärische Zwecke trainierten. Vor diesem Hintergrund plädiert die Regierung für eine verantwortungsvolle militärische Nutzung im Rahmen der bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen.

Während die Kontrolle stagniert, macht die Bundeswehr bei der eigenen technologischen Aufrüstung Tempo. Künftig wollen die Streitkräfte bei allen Systembeschaffungen konsequent auf offene Software-Architekturen setzen, um Waffensysteme flexibel und schnell mit KI-Fähigkeiten nachzurüsten. Die militärische Führung strebt an, Leistungssteigerungen von Waffen im Wesentlichen über zeitnahe Software-Updates auf die Plattformen zu bringen – ähnlich wie bei App-Updates auf Smartphones.

Damit will sich die Streitkräftebasis von starren, proprietären Silos einzelner Rüstungshersteller lösen und die Systeme so weit öffnen, dass auch innovative Startups neue Funktionen einspielen können. Technologisches Ziel ist ein Dreiklang aus Informations-, Führungs- und Wirkungsüberlegenheit, bei dem KI aus riesigen Datenmengen relevante Lagebilder filtert und die Kette von der Zielaufklärung bis zum Waffeneinsatz drastisch beschleunigt, wie etwa beim Projekt Uranos KI an der NATO-Ostflanke.

Stefan Krempl

Datenschutz-Beschwerde gegen dict.cc: Über 170 Stunden Lesezeit für ein Cookie-Banner

Einwilligungen im Netz sind oft eine Illusion: dict.cc verlangt die Zustimmung für 1741 Partner. Noyb hat Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt.


Wer im Internet nach einer Übersetzung sucht, erwartet ein schnelles Ergebnis und keine juristische Mammutaufgabe. Beim Aufrufen des populären Online-Wörterbuchs dict.cc werden Nutzer aber vor eine Entscheidung gestellt, die in der Praxis kaum realistisch zu bewältigen ist. Über ein Pop-up-Banner verlangt die Betreiberin die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Online-Werbung. Das Besondere daran ist der Umfang: Insgesamt 1741 Werbepartner und Dienstleister sollen Zugriff auf das Endgerät sowie die Surfaktivitäten der Betroffenen erhalten.

Die Wiener Datenschutzorganisation Noyb bewertet diese Praxis als klaren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Ansicht der Juristen ist eine wirksame und informierte Einwilligung unter diesen Bedingungen schlicht unmöglich. Selbst bei einer extrem optimistischen Kalkulation von lediglich sechs Minuten Lese- und Verstehenszeit pro Datenschutzerklärung summiert sich der Aufwand für ein einziges Cookie-Banner auf über 172 Stunden.

Um die Konsequenzen eines einzigen Klicks auf „Alle akzeptieren“ vollständig zu durchdringen, müssten Verbraucher so mehr als eine ganze Woche ununterbrochen juristische Fachtexte studieren. In der Realität dauern manche Erklärungen einzelner Partner bereits für sich genommen mehr als eine halbe Stunde. Dazu kommt, dass viele dieser Drittanbieter die Daten wiederum an eigene Netzwerke weiterreichen, womit die Kette der Datenempfänger rasch in die Hunderte von Tausenden geht.

Nach der DSGVO ist das Tracking von Nutzerprofilen und Surfverhalten ohne eine freiwillige, spezifische, unmissverständliche und eben informierte Einwilligung grundsätzlich verboten. Wenn Informationen intransparent aufbereitet sind oder der Umfang den Rahmen des Verstandes sprengt, verkommt die Kontrolle über die eigenen Daten zur reinen Illusion. Noyb-Jurist Felix Mikolasch betont, wie abwegig die bisherige Praxis ist: Es sei lächerlich anzunehmen, dass jemand auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung treffen könnte.

In der eingereichten Beschwerde fordert Noyb die österreichische Datenschutzbehörde auf, der unrechtmäßigen Datenverarbeitung ein Ende zu setzen. Das Online-Wörterbuch soll angewiesen werden, die betroffenen Daten unverzüglich zu löschen und sämtliche Empfänger darüber zu informieren. Ferner regt die Organisation das Verhängen einer wirksamen Geldbuße an, um eine abschreckende Wirkung für die gesamte Branche zu erzielen. Über den konkreten Fall hinaus könnte die Aufsichtsbehörde wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch ein umfassenderes Verbot aussprechen oder die Angelegenheit zur Stellungnahme an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) weiterleiten.

dict.cc steht mit dieser Vorgehensweise keineswegs allein da. Invasive Tracking-Mechanismen und undurchsichtige Banner-Systeme gehören auf zahlreichen namhaften Informations- und Medienportalen zum Alltag. Die erhobenen Verhaltens- und Standortdaten dienen nicht nur der Personalisierung von Werbeanzeigen, sondern gelangen häufig über Datenbroker an Dritte oder sogar an staatliche Überwachungsbehörden.

Stefan Krempl