Freitag, 10. April 2026

Gesetzestexte hinter Paywall? US-Berufungsgericht stärkt freien Zugang zum Recht

Ein US-Berufungsgericht bestätigt den freien Zugang zu privaten Baunormen, sofern diese gesetzlich verankert sind. Ein Erfolg für den Online-Dienst UpCodes, der Bauvorschriften kostenlos zugänglich macht.


In einer wegweisenden Entscheidung hat das US-Berufungsgericht für den dritten Bezirk mit Sitz in Philadelphia am 7. April 2026 bestätigt, dass private technische Normen ihren urheberrechtlichen Schutz teilweise einbüßen, sobald sie zum integralen Bestandteil der Gesetzgebung werden. Das Gericht wies damit die Forderung der Organisation ASTM International zurück, die den Online-Dienst UpCodes daran hindern wollte, Bauvorschriften kostenlos zugänglich zu machen, die wörtlich in Gesetze übernommen wurden. Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Sieg für die Informationsfreiheit und stellt klar, dass das staatliche Gebot der Rechtskenntnis schwerer wiegt als die Verwertungsinteressen privater Normungsgremien.


ASTM entwickelt hochspezialisierte technische Standards, etwa für die Beschaffenheit von Stahl im Bauwesen, und finanziert sich maßgeblich durch deren Verkauf. Problematisch wird dies, wenn staatliche Stellen – wie im vorliegenden Fall die Stadt Philadelphia – diese privaten Standards „durch Verweis“ zum Gesetz erheben. Wer dort baut, muss diese Regeln zwingend befolgen, kann sie aber oft nur gegen Zahlung hoher Gebühren bei der ASTM einsehen. UpCodes durchbrach dieses Modell, indem es eine durchsuchbare Datenbank erstellte, in der genau diese rechtlich bindenden Normen für jedermann kostenfrei abrufbar sind.

Die Entscheidung: Fair Use im Dienst der Allgemeinheit

Die Richter in Philadelphia folgten in ihrer Urteilsbegründung der Argumentation von Organisationen wie der Electronic Frontier Foundation (EFF) und wandten das Prinzip des „Fair Use“ an. Sie stellten fest, dass UpCodes die Texte zu einem grundlegend anderen Zweck nutzt als die ASTM: Während die ASTM technische Best Practices für die Industrie formuliert, dient die Veröffentlichung durch UpCodes der Information der Bürger über geltendes Recht. Da man das Gesetz nicht verstehen könne, ohne den vollständigen Text zu kennen, sei auch die Kopie kompletter Standards inklusive erklärender Anhänge gerechtfertigt. Das Gericht betonte zudem, dass Gesetze im Kern Fakten darstellen und damit nur am äußersten Rand des Urheberrechtsschutzes stehen.

Transatlantischer Vergleich: Deutschland und Europa

Der Fall weist Parallelen zur Rechtslage in Deutschland und der EU auf, wo das Thema „Normen hinter der Paywall“ ebenfalls für juristisches Tauziehen sorgt. In Deutschland regelt Paragraf 5 UrhG, dass amtliche Werke wie Gesetze und Verordnungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Dennoch werden technische Normen (wie DIN-Normen), auf die Gesetze verweisen, oft weiterhin als geschützt betrachtet und teuer verkauft.

Auf europäischer Ebene gab es jedoch erst kürzlich eine ähnliche Zäsur: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März 2024 im Fall „Public.Resource.Org gegen Europäische Kommission“, dass harmonisierte europäische Normen für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, wenn sie Teil der EU-Rechtsvorschriften sind. Die Argumentation der europäischen Richter deckt sich im Kern mit der des Gerichts in Philadelphia: Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit erfordert, dass jeder Bürger freien Zugang zu den Regeln hat, deren Einhaltung von ihm verlangt wird.

Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Normung

ASTM und ähnliche Organisationen warnen davor, dass der Wegfall der Lizenzeinnahmen die Qualität und Weiterentwicklung technischer Standards gefährden könnte. Das Gericht hielt dem entgegen, dass die ASTM bisher keine signifikanten Beweise für massive Umsatzeinbußen durch UpCodes vorlegen konnte. Zudem bleibe der Markt für aktuelle, nicht in Gesetze übernommene Normen bestehen, da Gesetzgeber oft Jahre hinter dem aktuellen Stand der Technik zurückbleiben. Das Urteil sendet ein deutliches Signal: Wer möchte, dass seine Standards zum Gesetz werden, muss akzeptieren, dass sie damit Allgemeingut werden.

Stefan Krempl

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