Sonntag, 28. Juni 2026

Biometrie am Gate: Bundestag ebnet Weg für digitalen Check-in via Ausweis-Chip

Der Bundestag hat die Digitalisierung der Fluggastabfertigung beschlossen. Private Luftfahrtunternehmen dürfen künftig Daten aus Pässen und Ausweisen auslesen. Trotz Kritik von Datenschützern und Opposition betonen Befürworter den Komfortgewinn.

Der Bundestag hat am Freitag nach einer 30-minütigen Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschlossenDie Koalitionsmehrheit folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses, der die Pläne zuvor mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum der Grünen und der Linken durchgewinkt hatteDurch die Anpassung einer Reihe von Gesetzen wie dem Luftverkehrs-, Pass- und Aufenthaltsgesetz wird der Prozess der Passagierabfertigung an deutschen Flugplätzen digitalisiert. Fluglinien, Flughäfen und Bodenabfertigungsdienstleistern wird es so künftig erlaubt, Daten direkt aus dem Chip von Reisepässen oder Personalausweisen auszulesen, um digitale Check-ins und automatisierte Boarding-Prozesse zu ermöglichen.

Die Bundesregierung verspricht sich von der Reform eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe für Passagiere auf freiwilliger BasisZudem soll eine integrierte Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Dokumente erschwerenLaut dem Entwurf wird eine sichere, datenschonende Datenverarbeitung im nationalen Rahmen gewährleistet. Reisende sollen zugleich weiterhin das Recht behalten, sich für die reguläre, analoge Abfertigung zu entscheiden.

Der Branchenverband Bitkom begrüßte den Beschluss umgehend. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder meinte, das Gesetz mache den Flugverkehr komfortabler, spare Zeit und stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland. Für Reisende bedeute dies auf Wunsch einen schnellen Weg durch die Kontrollen per Gesichtserkennung ohne das Suchen nach Ausweis und Bordkarte. Da der Chipeinsatz freiwillig sei und klare Löschfristen existierten, sei ein rechtssicherer Rahmen geschaffen worden.

Der Verkehrsausschuss hatte am Vortag noch eine spezifische Änderung in die Vorlage eingebrachtDiese betrifft den neuen Paragrafen 86b des Aufenthaltsgesetzes und stellt klar, dass das Verfahren allen Drittstaatsangehörigen offensteht, die einen tauglichen, mit einem Chip ausgestatteten Pass besitzenEine Beschränkung auf Schweizer Pässe ist damit vom TischDa jedoch im Schengen-Raum nur Schweizer Bürger mit einem Personalausweis statt eines Passes reisen dürfen, bleibt das Auslesen von ID-Karten auf Staatsangehörige der Eidgenossenschaft beschränkt.

Ferner hat der Ausschuss den Begriff „Pass“ statt „Reisepass“ gewählt, damit auch Dienst- und Diplomatenpässe sowie entsprechende Passersatzpapiere erfasst werdenDie Gesetzgebungskompetenz begründet der Bund mit seiner Zuständigkeit für das Pass- und Ausweiswesen nach dem Grundgesetz.

Das Vorhaben war im Vorfeld hochgradig umstritten und blickt auf eine lange Vorgeschichte zurück. Schon 2024 lief der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Sturm gegen die Pläne, die ursprünglich im vierten Bürokratieentlastungsgesetz verankert werden sollten. Kelber warnte vor massiven Missbrauchsrisiken, da erstmals nichtöffentliche Stellen ermächtigt würden, auf hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder in amtlichen Pässen zuzugreifen. Diese Gefahr stehe außer Verhältnis zu einem vermeintlich verbesserten Reiseerlebnis. Technische Schutzmaßnahmen könnten das Risiko nicht ausräumen.

Nach den Plänen der Regierung wird das aus dem Chip ausgelesene biometrische Foto mit einer am Flugplatz erstellten Bildaufnahme des Passagiers abgeglichen. Dieses Live-Bild wird in ein biometrisches Muster umgewandelt und muss spätestens drei Stunden nach dem Abflug wieder gelöscht werden. Die Exekutive rechnet mit rund 37,9 Millionen privaten Flugreisen pro Jahr und beziffert den Zeitgewinn auf magere eine Minute je Fluggast. In der Summe soll dies die Bürger zwar um jährlich rund 631.500 Stunden entlasten. Doch Kritiker bezweifeln den Nutzen. Kelber argumentierte, dass das Auslesen der maschinenlesbaren Zone, das Privaten schon länger erlaubt ist, kaum langsamer sei. Zudem führe die Freigabe hoheitlicher Daten für rein optionale Komfortleistungen von Firmen zu einer gefährlichen Verschiebung des Nutzungsregimes und wecke Begehrlichkeiten bei anderen Wirtschaftszweigen.

Auch im parlamentarischen Verfahren stieß das Gesetz auf heftigen Widerstand. Die Grünen kritisierten im Ausschuss, dass eine sensible Beschränkung aufgeweicht werde, wonach Chipdaten bislang nur behördlich genutzt werden durftenDass die Koalition eine Expertenanhörung verweigerte, stieß Gegner ebenfalls übel aufDie Links-Fraktion äußerte ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken und warnte vor einer unverhältnismäßigen biometrischen Überwachungsinfrastruktur an Flughäfen, die vor allem dem Zweck diene, die Fluggesellschaften von Personalkosten zu entlasten.

Beide Oppositionsfraktionen bezweifeln zudem, dass die im Gesetz verankerte Freiwilligkeit in der Praxis Bestand haben wirdWenn Passagiere bei einer Verweigerung der digitalen Abfertigung mit erheblich längeren Wartezeiten rechnen müssten, werde der organisatorische Druck die Wahlfreiheit faktisch aushöhlenSogar die AfD-Fraktion, die dem Gesetz letztlich zustimmte, forderte im Vorfeld vergeblich verbindliche Garantien für eine gleichwertige analoge Abfertigung sowie eine Verlängerung der Datenlöschungsfrist bis zur Landung am ZielflughafenDie Befürworter von CDU/CSU verwiesen dagegen auf Einsparungen von 63 Millionen Euro für die Luftfahrtwirtschaft. Sie erklärten, dass die technischen Möglichkeiten endlich genutzt werden müssten, um den Luftfahrtstandort Deutschland wieder attraktiver zu machen.

Stefan Krempl

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