Ein Praxischeck des Bundeswirtschaftsministeriums fordert drastische Maßnahmen gegen mangelhafte Ware aus Drittstaaten – bis hin zu Plattformsperren.
Der Onlinehandel boomt. Doch mit den wachsenden Paketströmen erreicht auch eine besorgniserregende Menge an nicht konformen und potenziell gefährlichen Produkten den europäischen Markt. Angesichts rapide steigender Importe stehen die Marktüberwachungsbehörden und der Zoll vor gewaltigen Herausforderungen. Um die Praxisfeindlichkeit bestehender Regelungen aufzubrechen und den Vollzug im Netz zu verschärfen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am Freitag das Ergebnispapier des Praxischecks „Marktüberwachung im Onlinehandel“ veröffentlicht. Das Papier ist das Resultat eines intensiven Dialogs in Form von drei Workshops, bei denen im vergangenen Herbst Vertreter von Marktüberwachungsbehörden, Zoll, Bundes- und Landesministerien sowie Verbänden konkrete Forderungen erarbeitet haben.
Staatssekretär Thomas Steffen sieht die Politik in der Pflicht, rechtstreue Unternehmen vor unfairem Wettbewerb und Verbraucher vor gefährlichen Produkten zu schützen. Deshalb solle die Marktüberwachung in Deutschland und Europa massiv gestärkt werden. Das Vorhaben setzt so ein zentrales Versprechen des Aktionsplans der Bundesregierung zu E-Commerce um.
Die Kernproblematik im digitalen Handel liegt laut der Analyse derzeit oft in der mangelnden Greifbarkeit der Verantwortlichen. Häufig existiert die auf den Produkten angegebene Person nicht, Adressen sind gefälscht oder Zuständigkeiten unklar. Die Experten fordern daher, dass für jedes importierte Produkt zwingend ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur mit einem realen, operativen Sitz benannt sein muss. Dieser soll über die gesamte Lebensdauer des Produkts für dessen Konformität haften. Um Missbrauch zu verhindern, wird eine zentrale EU-Datenbank vorgeschlagen, die automatisierte Existenzprüfungen durchführt und Verknüpfungen zu den Produkten herstellt.
Ferner sollen Akteure aus Drittstaaten eine ausreichende Solvenz nachweisen müssen, etwa durch Versicherungen oder eine präventive Sicherheitshinterlegung, damit Sanktionen überhaupt vollstreckt werden können. Fehlt ein solcher Wirtschaftsakteur, soll der Zoll das Produkt bereits an der Grenze vollautomatisiert abweisen können.
Auch die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden selbst werden dem Plan nach im Rahmen einer Anpassung der EU-Marktüberwachungs-Verordnung drastisch ausgeweitet. Bislang können Behörden gegenüber großen E-Commerce-Plattformen nur unter sehr engen Voraussetzungen agieren. Die Workshop-Teilnehmenden plädieren dafür, die Hürden für ein Einschreiten zu senken und den Behörden als letztes Mittel das Recht einzuräumen, unkooperative Plattformen im Einzelfall komplett zu sperren.
Zudem regen die Fachleute eine Beweislastumkehr in schwerwiegenden Verdachtsfällen an: Können Händler die Konformität nicht nachweisen, fliegt das Produkt sofort aus dem Angebot. Um die Kontrollen effizienter zu gestalten, sollen Behörden zudem unentgeltliche Probenahmen im Netz durchführen und Anordnungen unkompliziert per E-Mail oder im Eilverfahren zustellen dürfen.
Erweiterte Pflichten nehmen die Experten auch für die Online-Plattformen selbst in den Blick. Diese sollten vor dem Einstellen jedes Produkts formal prüfen müssen, ob ein verantwortlicher und solventer Wirtschaftsakteur in der EU existiert. Andernfalls müssten sie selbst in diese Rolle schlüpfen. Auch die Implementierung von automatischen Upload-Filtern, die bekannte nicht konforme Angebote eigenständig aussortieren, sowie der verpflichtende Abgleich mit Schnellwarnsystemen wie dem Safety-Gate stehen im Raum.
Gleichzeitig sollen Dienstleister entlang der gesamten Lieferkette – von Finanz- und Logistikunternehmen über E-Mail-Provider bis hin zu Domain-Registrierungsstellen – gesetzlich verpflichtet werden, bei berechtigtem Interesse Händlerdaten preiszugeben. Finanzdienstleister könnten zudem eingespannt werden, um anonyme Testkäufe zu ermöglichen und die Kosten für behördliche Stichproben zu erstatten.
Um Umleitungseffekte zu verhindern, bei denen Importeure gezielt EU-Staaten mit laxeren Kontrollen ansteuern, fordern die Praktiker eine zentrale europäische Marktüberwachungsbehörde für E-Commerce-Importe mit eigenen Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen. Auch die Kooperation zwischen Zoll und Marktüberwachung müsse dringend modernisiert werden, heißt es in dem Papier. Bislang scheitert der schnelle Austausch oft an inkompatiblen Datensätzen, die manuell übertragen werden müssen. Die Systeme sollen daher vollautomatisiert vernetzt und Zollanmeldungen um plattformspezifische Artikelnummern oder URLs erweitert werden.
Über ein übergeordnetes EU-Datenportal und die konsequente Nutzung der im Digital Services Act verankerten Transparenzdatenbank sollen illegale Produkte, Händler und Lagerwege entlang der gesamten Kette identifiziert werden. Der geplante Digitale Produktpass soll dabei als fälschungssicheres Instrument dienen, um Behörden direkt Zugriff auf Konformitätsdaten zu geben.
Die erarbeiteten Vorschläge spiegeln die Forderungen der Praxis wider. Sie stellen noch keine finale Position der Bundesregierung dar, da Fragen der rechtlichen Realisierbarkeit und der Zuständigkeiten nun erst fachlich geprüft werden müssen. Das Wirtschaftsministerium plant, die Ergebnisse in den gemeinsamen Modernisierungsprozess von Bund und Ländern einfließen zu lassen, der auch Teil der Föderalen Modernisierungsagenda ist. Die Ideen sollen ferner in europäische Gesetzgebungsverfahren wie den geplanten European Product Act eingebaut werden.
Stefan Krempl
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