Die Länderkammer verlangt eine leichtere Datenweitergabe an Ermittler und rüttelt am Trennungsgebot, pocht aber zugleich auf Garantien für starke Verschlüsselung.
Die Debatte über die umfassende Reform des deutschen Nachrichtendienstrechts geht munter weiter. Nachdem bereits die Datenschutzkonferenz der Länder und des Bundes eindringlich vor einer gefährlichen Kumulation von Eingriffsbefugnissen gewarnt hatte, hat sich nun auch der Bundesrat offiziell zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Die Stellungnahme der Länderkammer offenbart ein vielschichtiges Bild: Bei der praktischen Ermittlungsarbeit drängt sie nachdrücklich auf erweiterte Überwachungsbefugnisse und einen leichteren Informationsaustausch. An anderer Stelle fordert das Gremium dagegen klare rote Linien beim Schutz digitaler Infrastrukturen und starker Verschlüsselung.
Ein Schwerpunkt der Stellungnahme der Länder betrifft das sensible Verhältnis zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden. Während Datenschützer vor einem schleichenden Verblassen der Trennlinie zwischen präventiver Aufklärung und repressiver Verfolgung warnen, will der Bundesrat eine noch engere Verzahnung.
Um extremistische Bestrebungen frühzeitig zu stoppen, bevor schwere Straftaten begangen werden, verlangt die Länderkammer eine Ausweitung des Katalogs derjenigen Delikte, bei denen die Geheimdienste ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaften weitergeben dürfen. Explizit wollen sie, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in diesen Übermittlungskatalog aufgenommen wird. Eine zu restriktive Handhabung beim Informationsaustausch führe nzu unnötiger Doppelarbeit und zusätzlichen Grundrechtseingriffen, wenn die Polizei Daten, die beim Verfassungsschutz bereits vorliegen, erneut mühsam erheben müsse.
Ebenso intensiv befasst sich der Bundesrat mit Neuerungen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisher im Artikel 10-Gesetz verankerte Befugnisse direkt in den Fachgesetzen wie dem Bundesverfassungsschutzgesetz zu bündeln. Dies betrifft neben dem klassischen Abhören laufender Kommunikation auch Instrumente wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) mit Staatstrojanern.
Die Länder verlangen hier Klarheit über das Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht. Es dürfe nicht passieren, dass die Umstellung der gesetzlichen Verweise zu rechtlichen Unsicherheiten führt oder bewährte eigene Eingriffsschwellen und Kontrollmechanismen ausgehebelt werden. Solange in den einzelnen Bundesländern noch keine eigenständigen Anpassungen für eine unabhängige vorherige Anordnungskontrolle getroffen wurden, müsse das bisherige Schutzniveau nahtlos weitergelten. Zudem sollte das Telekommunikationsgesetz so angepasst werden, dass die Mitwirkungspflichten der Provider auch für nachrichtendienstliche Maßnahmen der Länder lückenlos fortbestehen.
Gleichzeitig sendet der Bundesrat beim Thema Verschlüsselung und IT-Sicherheit ein Stoppsignal. Er will durchsetzen, dass im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich verankert wird, was der Entwurf bislang nur implizit vermuten lässt: Die Pflicht von Telekommunikations- und Internetanbietern zur Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen dürfe keinesfalls so weit gehen, dass Unternehmen gezwungen werden, Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen aufzubrechen, Sicherheitslücken offen zu halten oder Hintertüren einzubauen. Eine strukturelle Schwächung von Sicherheitsarchitekturen oder modernen Zero-Trust-Konzepten würde unweigerlich die IT-Sicherheit aller Bürger sowie der Wirtschaft massiv gefährden. Wer Sicherheitsarchitekturen für staatliche Zugriffe aufweiche, untergrabe das Fundament des digitalen Vertrauens.
Der Bundesrat mahnt auch an anderen Stellen zur Vorsicht, an denen Bürgerrechte durch eine pauschale Übermittlungspflicht weiterer Behörden ausgehöhlt werden könnten. Ein eindringliches Warnsignal senden die Länder angesichts der vorgesehenen Weitergabe von Finanzdaten. Der Entwurf sieht vor, dass Finanzbehörden verpflichtet werden können, dem Bundesnachrichtendienst oder den Verfassungsschutzämtern Daten zu übermitteln. Hier weist der Bundesrat auf die überragende Bedeutung des Steuergeheimnisses hin, das als Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Verfassungsrang genieße. Es sei den Finanzämtern kaum zuzumuten, eigenständig zu beurteilen, ob Steuerdaten für die nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung erforderlich sind. Eine derartige Verpflichtung berberge ferner das Risiko diskriminierender Effekte, wenn bloße Auslandsbezüge von Steuerpflichtigen zum Anlass für verdachtsunabhängige Datenübermittlungen genommen würden. Der Bundesrat fordert daher strenge Hürden und klar definierte Tatbestandsvoraussetzungen, anstatt das Steuergeheimnis pauschal aufzuweichen.
Auch bei der begrifflichen Definition der Schutzzwecke ist die Länderkammer für Nachbesserungen. Die im Entwurf geplante Übernahme eines verengten Begriffs der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren entwickelt hat, lehnt sie ab. Eine solche Verengung würde die Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden spürbar reduzieren und die Extremismusbekämpfung schwächen. Um der wehrhaften Demokratie keine Fesseln anzulegen, müsse der Verfassungsschutz weiterhin auf der Grundlage des breiteren, im einfachen Recht verankerten Begriffs arbeiten können.
Nicht zuletzt übt der Bundesrat Kritik an der finanziellen und organisatorischen Abschätzung der Gesetzesfolgen. Die Annahme der Bundesregierung, die Reform verursache bei den Ländern keinen Erfüllungsaufwand, sei fernab der Realität. Die Erstreckung bundesrechtlicher Überwachungsbefugnisse auf die Landesbehörden erfordere erhebliche Investitionen in IT-Schnittstellen, die Umstellung betrieblicher Abläufe sowie umfassende Schulungen des Personals. Diese Kosten müssten gemeinsam mit den Ländern ermittelt und im weiteren Verfahren angemessen berücksichtigt werden.
Stefan Krempl
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