Samstag, 1. August 2026

Datenschutz-Beschwerde gegen dict.cc: Über 170 Stunden Lesezeit für ein Cookie-Banner

Einwilligungen im Netz sind oft eine Illusion: dict.cc verlangt die Zustimmung für 1741 Partner. Noyb hat Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt.


Wer im Internet nach einer Übersetzung sucht, erwartet ein schnelles Ergebnis und keine juristische Mammutaufgabe. Beim Aufrufen des populären Online-Wörterbuchs dict.cc werden Nutzer aber vor eine Entscheidung gestellt, die in der Praxis kaum realistisch zu bewältigen ist. Über ein Pop-up-Banner verlangt die Betreiberin die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Online-Werbung. Das Besondere daran ist der Umfang: Insgesamt 1741 Werbepartner und Dienstleister sollen Zugriff auf das Endgerät sowie die Surfaktivitäten der Betroffenen erhalten.

Die Wiener Datenschutzorganisation Noyb bewertet diese Praxis als klaren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Ansicht der Juristen ist eine wirksame und informierte Einwilligung unter diesen Bedingungen schlicht unmöglich. Selbst bei einer extrem optimistischen Kalkulation von lediglich sechs Minuten Lese- und Verstehenszeit pro Datenschutzerklärung summiert sich der Aufwand für ein einziges Cookie-Banner auf über 172 Stunden.

Um die Konsequenzen eines einzigen Klicks auf „Alle akzeptieren“ vollständig zu durchdringen, müssten Verbraucher so mehr als eine ganze Woche ununterbrochen juristische Fachtexte studieren. In der Realität dauern manche Erklärungen einzelner Partner bereits für sich genommen mehr als eine halbe Stunde. Dazu kommt, dass viele dieser Drittanbieter die Daten wiederum an eigene Netzwerke weiterreichen, womit die Kette der Datenempfänger rasch in die Hunderte von Tausenden geht.

Nach der DSGVO ist das Tracking von Nutzerprofilen und Surfverhalten ohne eine freiwillige, spezifische, unmissverständliche und eben informierte Einwilligung grundsätzlich verboten. Wenn Informationen intransparent aufbereitet sind oder der Umfang den Rahmen des Verstandes sprengt, verkommt die Kontrolle über die eigenen Daten zur reinen Illusion. Noyb-Jurist Felix Mikolasch betont, wie abwegig die bisherige Praxis ist: Es sei lächerlich anzunehmen, dass jemand auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung treffen könnte.

In der eingereichten Beschwerde fordert Noyb die österreichische Datenschutzbehörde auf, der unrechtmäßigen Datenverarbeitung ein Ende zu setzen. Das Online-Wörterbuch soll angewiesen werden, die betroffenen Daten unverzüglich zu löschen und sämtliche Empfänger darüber zu informieren. Ferner regt die Organisation das Verhängen einer wirksamen Geldbuße an, um eine abschreckende Wirkung für die gesamte Branche zu erzielen. Über den konkreten Fall hinaus könnte die Aufsichtsbehörde wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch ein umfassenderes Verbot aussprechen oder die Angelegenheit zur Stellungnahme an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) weiterleiten.

dict.cc steht mit dieser Vorgehensweise keineswegs allein da. Invasive Tracking-Mechanismen und undurchsichtige Banner-Systeme gehören auf zahlreichen namhaften Informations- und Medienportalen zum Alltag. Die erhobenen Verhaltens- und Standortdaten dienen nicht nur der Personalisierung von Werbeanzeigen, sondern gelangen häufig über Datenbroker an Dritte oder sogar an staatliche Überwachungsbehörden.

Stefan Krempl

Freitag, 31. Juli 2026

Digital-Omnibus: Wie das EU-Parlament beim Datenschutz nachbessern will

Mit dem Digital-Omnibus will die EU-Kommission das EU-Digitalrecht vereinfachen. Zwei Ausschüsse des EU-Parlaments wehren sich gegen die Beschneidung von Bürgerrechten.


Das europäische Datenschutzrecht steht vor einer größeren Reform. Mit dem sogenannten Digital-Omnibus beabsichtigt die EU-Kommission, das Regelungsgeflecht aus DSGVO, Data Act, E-Privacy-Richtlinie und weiteren Digitalgesetzen zu entwirren, bürokratische Hürden abzubauen und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen zu beseitigen. Was als technisches Entlastungspaket gedacht war, hat sich im EU-Parlament zu einem Schauplatz netzpolitischer Debatten entwickelt. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wie sich administrative Erleichterungen realisieren lassen, ohne das europäische Datenschutzniveau auszuhöhlen. Die vorliegenden Entwürfe und Änderungsanträge aus den federführenden Parlamentsausschüssen spiegeln das Ringen um eine praxistaugliche Balance zwischen digitaler Innovationsfähigkeit und dem Schutz von Grundrechten wider.

Den Ausgangspunkt bildet der gemeinsame Berichtsentwurf des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) unter Führung von Aura Salla (EPP) sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) unter der Federführung der Sozialdemokratin Marina Kaljurand. Dieser konsolidierte Entwurf deckt ein breites Spektrum ab – von Vereinfachungen bei Datenpannenmeldungen bis zum Schutz vor automatisierter Entscheidungsfindung. Während der Kommissionsentwurf an einigen Stellen Einschränkungen von Betroffenenrechten vorsah, setzen die Berichterstatterinnen Gegenakzente. Insbesondere beim Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO wehrt sich das Parlament gegen Versuche, diese Norm unter pauschalen Missbrauchsverdacht zu stellen.

Die Kommission wollte Anträge als exzessiv einstufen, wenn damit andere Ziele als der reine Datenschutz verfolgt werden. Die Berichterstatterinnen stellen klar, dass die Wahrnehmung von Bürgerrechten als Mittel zur Durchsetzung sonstiger rechtlicher Belange keineswegs missbräuchlich ist. Bei tatsächlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen soll Betroffenen künftig das Wahlrecht eingeräumt werden, eine Gebühr zu zahlen oder auf die Ausführung zu verzichten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verarbeitung biometrischer Daten zur Identitätsprüfung. Der Entwurf erlaubt Ausnahmen vom strikten Verarbeitungsverbot, sofern die Verifizierung für berechtigte Zwecke erforderlich ist und die Daten unter der alleinigen Kontrolle der betroffenen Person verbleiben. Die Parlamentsausschüsse betonen, diese Kontrolle bedeute, dass Nutzer effektiv selbst entscheiden könnten, wann und wie ihre biometrischen Daten verwendet werden. Unternehmen dürften technisch nicht in der Lage sein, im Klartext auf die Daten zuzugreifen oder sie außerhalb des strikten Abgleichs zu verarbeiten. Sichere Speicherorte auf dem Endgerät oder verschlüsselte Verfahren stehen im Mittelpunkt der Präzisierungen.

Auch bei der automatisierten Entscheidungsfindung nach Artikel 22 DSGVO dringt das Parlament auf Nachbesserungen. Zwar soll der Einsatz automatisierter Verfahren bei Verträgen erleichtert werden. Doch fordern die Abgeordneten ein echtes Recht auf menschliches Eingreifen. Eine bloß symbolische Durchsicht durch Mitarbeiter ohne reale Möglichkeit, ein Systemergebnis abzuändern, soll nicht ausreichen. Der menschliche Prüfer muss über die nötige Autonomie und Fachkompetenz verfügen, um Entscheidungen wirksam zu korrigieren.

Beim Bürokratieabbau rund um Datenpannen und Datenschutz-Folgenabschätzungen strebt die Kommission eine Vereinfachung an. Meldungen an Aufsichtsbehörden sollen künftig erst ab einer höheren Risikoschwelle verpflichtend sein. Um Firmen Orientierung zu bieten, soll der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) laut den Abgeordneten aber einheitliche Vorlagen und Kriterienlisten ausarbeiten. Sie weisen dem EDSA dabei die federführende Rolle zu und schützen dessen fachliche Unabhängigkeit gegenüber Versuchen der Kommission, die Hoheit über diese Dokumente per Durchführungsakt zu übernehmen.

Parallel zur parlamentarischen Debatte gewinnen die Verhandlungen im EU-Rat unter irischer Präsidentschaft an Dynamik. Nachdem ein Kompromissentwurf Zyperns am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Dänemark, Italien, Polen und Schweden – gescheitert war, hat Irland die Beratungen über Cookie-Einwilligungen, Pseudonymisierung und KI-Datenverarbeitung neu aufgerollt. Auch der EDSA hat sich mit Leitlinien zur Anonymisierung zu Wort gemeldet und anerkannt, dass die Anonymität von Daten aus der Perspektive des jeweiligen Datenverarbeiters zu beurteilen ist. Wirtschaftsnahe US-Denkfabriken wie das International Center for Law & Economics (ICLE) begrüßen diesen Ansatz zwar prinzipiell. Sie drängen aber auf noch weitgehendere, rechtssichere Ausnahmen für KI-Training und Cookie-Banner. Die Abgeordneten stehen nun vor intensiven Beratungen über mehr als tausend Änderungsanträge, um die Verhandlungsposition des Parlaments für den Trilog zu schmieden.

Stefan Krempl

Neue Chart-Regeln: Wann KI-Musik in den offiziellen Hitparaden landen darf

Der Bundesverband Musikindustrie regelt den Einsatz generativer KI in den Charts. Menschliche Schöpfung bleibt Pflicht, illegitime Trainingsdaten führen zum Ausschluss.

Wer in den offiziellen deutschen Charts platziert werden will, muss auch im Zeitalter generativer künstlicher Intelligenz vor allem eines sein: Ein menschlicher Schöpfer. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat gemeinsam mit dem Ermittler GfK Entertainment ein überarbeitetes Regelwerk vorgelegt, das klare Grenzen für den Einsatz von KI in der Musikproduktion zieht. Mit der aktualisierten Systembeschreibung Version 6.2 definiert die Branche erstmals präzise Rahmenbedingungen dafür, unter welchen Voraussetzungen KI-unterstützte Werke für die Hitparade zugelassen werden – und wo der Spaß aufhört.

Im Zentrum der neuen Vorgaben steht das Primat des menschlichen Schöpfungsfunkens. Zwar verschließt sich die Musikbranche nicht dem technischen Wandel und erkennt generative KI als Werkzeug an. Die kreative Hauptverantwortung muss jedoch eindeutig bei menschlichen Urhebern und Interpreten liegen. Wird KI lediglich unterstützend eingesetzt – etwa beim Sounddesign, bei Routinetätigkeiten im Produktionsprozess oder als Hilfsmittel beim Erstellen von Kompositionen –, bleibt ein Song voll chartfähig. Ganz oder im Wesentlichen synthetisch erzeugte Aufnahmen, denen der entscheidende menschliche Kreativbeitrag fehlt, sind von der Wertung in den TOP 100 dagegen ausgeschlossen.

Um diese Grenze durchzusetzen, setzt die Branche auf eine strenge Offenlegungspflicht. Künstler, Labels und Vertriebspartner sind verpflichtet, transparent zu dokumentieren, in welcher Form KI-Werkzeuge bei Komposition, Produktion, Gesang oder Sounddesign mitgewirkt haben. Wer versucht, den Einsatz generativer Systeme zu verschleiern, oder falsche Angaben macht, riskiert die sofortige Disqualifikation.

Ein Aspekt ist das Fundament der eingesetzten Modelle: die Trainingsdaten. Die Richtlinien schreiben vor, dass nur solche KI-Dienste genutzt werden dürfen, die ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig sind. Das bedeutet, dass die verwendeten KI-Modelle ausschließlich mit Inhalten trainiert worden sein dürfen, für die wirksame Lizenzen, gesetzliche Schrankenregeln oder die ausdrückliche Einwilligung der Rechteinhaber vorliegen. Werden Modelle verwendet, deren Training gegen wirksame Nutzungsvorbehalte – wie den gegen Text und Data Mining nach Paragraf 44b des Urheberrechtsgesetzes – verstoßen hat, verliert die betreffende Tonaufnahme jegliche Zulassung für die Charts. Im Streitfall liegt die Nachweispflicht bei den Anmeldern.

Zur Überprüfung der menschlichen Urheberschaft greift der Chartermittler auf spezialisierte Software zurück. Schlagen mindestens zwei voneinander unabhängige Erkennungstools an und bestätigen nach dem Stand der Technik, dass eine Aufnahme nicht im Wesentlichen menschlich geschaffen wurde, greift eine widerlegbare Vermutung gegen die Chartfähigkeit. Anmelder können diese entkräften, indem sie detaillierte Belege über den Entstehungsprozess vorlegen – etwa durch Session-Dateien, Einzelspuren, Entwürfe sowie Erklärungen der Beteiligten.

Neben urheberrechtlichen Fragen adressieren die Grundsätze auch den Schutz der künstlerischen Identität und die Abwehr von Marktmanipulationen. KI-generierte Stimsimitationen, Stilkopien oder die Nachbildung realer Personas ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen sind verboten. Ebenso wird technischem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben: Massenhaft generierte Varianten eines Titels, serielle Uploads abgewandelter KI-Tracks oder automatisierte Abruf-Skalierungen führen zum sofortigen Ausschluss. Bei Verstößen drohen Disqualifikationen, Platzierungskorrekturen und Sperren für künftige Anmeldungen.

Mit dem Schritt vollzieht Deutschland internationale Entwicklungen nach. Parallel zur Veröffentlichung des BVMI kommunizierte der Weltverband IFPI entsprechende Leitlinien. Die Regeln knüpfen an eine Brancheninitiative an, die eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung bei Streaming-Diensten etablieren will, um klar zwischen „KI-generiert“ und „KI-unterstützt“ zu unterscheiden. BVMI-Vorstandschef Florian Drücke unterstreicht, dass menschliche Kreativität im Fokus bleibe, verantwortungsvolle Innovation aber gefördert werde. Die neuen Vorgaben schüfen verlässliche Spielregeln für eine Musiklandschaft im Wandel.

Stefan Krempl

Donnerstag, 30. Juli 2026

Baden-Württemberg: Grüne Basis verweigert Palantir Gefolgschaft

Eine Urabstimmung der Grünen bringt 92 Prozent Gegenwind für die Polizeisoftware von Palantir, doch die Regierung hält daran fest. Deutsche Firmen bieten Alternativen.


Der parteiinterne Konflikt rund um die US-amerikanische Datenanalysesoftware Palantir Gotham in Baden-Württemberg hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bei einer basisdemokratischen Urabstimmung hat sich die Mitgliedschaft des grünen Landesverbands mit überwältigender Mehrheit gegen den Einsatz der umstrittenen Polizeisoftware ausgesprochen. Von den abgegebenen Stimmen entfielen knapp 92 Prozent auf ein klares Nein zum Softwareprojekt, bei einer für Parteiabstimmungen vergleichsweise hohen Wahlbeteiligung von fast 40 Prozent. Die Initiatoren der Initiative „Stoppt Palantir, sofort!“ sehen darin ein unmissverständliches Signal der Basis für Bürgerrechte, Überwachungsschutz und digitale Souveränität.

Trotz des deutlichen Votums verharrt die grün-schwarze Landesregierung auf ihrem bisherigen Kurs. Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) betonte umgehend, dass der bestehende Vertrag mit dem US-Hersteller unberührt bleibe. Die Exekutive halte an der Vereinbarung fest, bis eine leistungsfähige und praxistaugliche europäische Alternative einsatzbereit sei. Zwar bleibe es das erklärte Ziel der Landesregierung, sich von Anbietern zu lösen, deren weltanschauliche Grundhaltung man nicht teile. Doch im aktuellen Betrieb sieht die Regierungsspitze vorerst keine Handlungsalternative. Ein parlamentarischer Vorstoß der Opposition im Landtag, die Implementierung kurzfristig zu stoppen, scheiterte ebenfalls im Parlament.

Die Darstellung der Exekutive, es gebe derzeit keine einsatzfähigen europäischen oder deutschen Alternativen, löst in der IT-Branche Stirnrunzeln aus. Mehrere heimische Softwareanbieter verweisen auf eigene, ausgereifte Analyseplattformen, die speziell für Behörden und Sicherheitsorgane entwickelt wurden. So bietet etwa die Firma FSZ aus Metzingen mit ihrer Plattform „Yoonite“ ein bereits einsatzbereites System an. Sie beklagt, dass entsprechende Gesprächsangebote an die Regierungsspitze und das Innenministerium bislang unbeantwortet geblieben seien. Auch das Unternehmen Almato aus Stuttgart mit „Bardioc“ sowie die Firmen nnosystec aus Salem und One Data verweisen darauf, dass ihre Plattformen bei Sicherheitsbehörden bereits erfolgreich genutzt würden und eine datenschutzkonforme Grundlage für komplexe Analysen böten.

Weiteren Zündstoff erhält die Debatte durch den bisherigen zeitlichen und finanziellen Verlauf des Projekts. Als das CDU-geführte Innenministerium im März 2025 den Fünfjahresvertrag abschloss – ohne den grünen Koalitionspartner einzubinden –, wurde die sofortige Einsatzbereitschaft als Hauptargument angeführt. Mehr als ein Jahr später ist die Software im Land indes weiterhin nicht im Regelbetrieb. Ein praktischer Wirkbetrieb wird frühestens für Ende 2026 erwartet. Kritiker verweisen darauf, dass aus der versprochenen Sofortlösung ein langwieriges und kostenintensives Unterfangen geworden sei: Die Einführung schlägt mit rund 4,25 Millionen Euro pro Jahr für Betrieb und Umsetzung zu Buche, ergänzt durch jährlich rund fünf Millionen Euro an Lizenzgebühren bis zum Vertragsende 2030.

Neben den finanziellen Aufwendungen wiegen vor allem datenschutzrechtliche und geopolitische Bedenken schwer. Datenschützer befürchten eine Aushebelung der digitalen Souveränität und warnen vor dem US Cloud Act, der US-Behörden unter Umständen Zugriff auf Daten amerikanischer Unternehmen gewährt – selbst wenn diese auf europäischen Servern gehostet werden. Parallel steht die Unternehmensführung von Palantir um Mitgründer Peter Thiel wegen antidemokratischer Äußerungen in der Kritik.

Dass es alternative Wege gibt, zeigt die Beschaffungspolitik anderer Sicherheitsbehörden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz entschied sich kürzlich für die Analyseplattform „ArgonOS“ des französischen Anbieters ChapsVision, deren technische Anbindung bereits weit fortgeschritten ist. Während das Innenministerium in Stuttgart auf unterschiedliche Anforderungsprofile von Polizei und Nachrichtendiensten verweist, drängt die Zeit auf Bundesebene. Im Rahmen des Großprojekts P20 zur Modernisierung der Polizei-IT hat sich das zuständige Bund-Länder-Gremium einstimmig – und damit auch mit Unterstützung Baden-Württembergs – für eine bundesweite Lizenz einer Datenanalyseplattform ab Anfang 2028 ausgesprochen. Angesichts geplanter strenger Vorgaben der Datenschutzkonferenz zur Vermeidung proprietärer Blackbox-Systeme droht dem Ländle im ungünstigsten Fall die Isolierung vom gemeinsamen Datenhaus, sollte es weiterhin auf Palantir setzen.

Stefan Krempl

Kehrtwende im Kabinett: Wie die EEG-Novelle die Energiewende umkrempelt

Die Bundesregierung billigt das EEG 2027 und das Netzpaket: Mehr Markt und weniger Förderung sollen Systemkosten senken, lösen aber scharfe Kritik bei Verbänden aus.


Mit den Entwürfen für die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 und des begleitenden Netzanschlusspakets setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Katherina Reiche (CDU) auf einen Paradigmenwechsel. Die Zeit des ungebremsten Einspeisens unter staatlichem Schutzschirm geht zu Ende. Künftig sollen Marktmechanismen, Netzverfügbarkeit und Eigenverantwortung das Tempo bestimmen. Das Wirtschaftsministerium feiert das Paket als großen Schritt zur Kosteneffizienz, der die explodierenden Kosten für Eingriffe in die Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (Redispatch) von derzeit über drei Milliarden Euro jährlich eindämmen soll. Der Bund betont zwar das Festhalten am 80-Prozent-Erneuerbaren-Ziel bis 2030. Doch aus Wissenschaft, Umweltverbänden und Industrie hagelt es Kritik. Hinter der Fassade von Marktintegration und Effizienz befürchten Kritiker verdeckte Einschnitte, verpasste Netzausbauchancen und gravierende Nachteile für die digitale Infrastruktur.

Strukturell greift die Reform tief in das bisherige Fördersystem ein. Das Prinzip der fixen Einspeisevergütung wird schrittweise gestrichen. Künftig gilt für nahezu alle neuen Anlagen die Pflicht zur Direktvermarktung, womit Strom preissensibel am Markt platziert werden muss. Was bei großen Freiflächenanlagen längst Praxis ist, trifft nun auch das Heimbereich-Segment. Für private Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt Leistung fällt die dauerhafte Einspeisevergütung ab 2027 weg. Stattdessen setzt die Regierung auf Eigenverbrauch und gewährt lediglich einen befristeten Direktvermarktungsbonus für vier Jahre. Wer künftig Solarstrom ohne eigenen Speicher ins Netz speist, muss auch eine dauerhafte Kappung der Einspeisespitzen auf 50 Prozent hinnehmen. Damit wandelt sich die Kombination aus Photovoltaik und Heimspeicher vom optionalen Extra zum faktischen Standard.

Das Ministerium rechtfertigt diesen Schritt mit der höheren Kosteneffizienz von Freiflächenanlagen und verweist auf Kosteneinsparungen im Bundeshaushalt. Die Ausgaben für die EEG-Förderung sollen von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2027 auf moderate 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2032 sinken. Branchenvertreter wie der Bundesverband Solarwirtschaft sehen darin jedoch eine Schönrechnerei. Die finanzielle Entlastung des Bundes werde auf den Markt abgewälzt, was bei kleineren Dachanlagen zu einem Nachfrageeinbruch von bis zu zwei Dritteln führen könnte. Auch Wissenschaftler warnen vor Risiken für den Ausbaupfad, loben jedoch die gezielte Überarbeitung des Referenzertragsmodells, die den Bau von Windkraftanlagen in Süddeutschland ohne teure Sonderboni wirtschaftlich attraktiver mache. Um das Ausbauziel bei Wind an Land zu sichern, setzt der Entwurf 12 Gigawatt an zusätzlichen Ausschreibungsmengen an.

Besonders scharf fällt die Kritik an den Regelungen des parallel beschlossenen Netzanschlusspakets aus. Um Netzengpässe zu bewältigen, entfällt in ausgewiesenen Engpassgebieten künftig unter bestimmten Auflagen der Entschädigungsanspruch für Anlagenbetreiber, wenn deren Strom abgeregelt werden muss. Dieser sogenannte Redispatch-Vorbehalt soll Anreize schaffen, Anlagen gar nicht erst in überlasteten Regionen zu errichten. Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, Simone Peter, sieht darin aber eine unfaire Lastenverteilung. Jahrelange Versäumnisse der Netzbetreiber beim Netzausbau würden nun auf den Rücken der Anlagenbetreiber abgewälzt. Zwar hat das Bundeskabinett die Regelung gegenüber Vorentwürfen auf maximal sechs Jahre befristet und die Entschädigungsfreiheit gedeckelt. Doch Denkfabriken wie Agora Energiewende und der Branchenverband BDEW fordern weiterhin eine genaue Überprüfung der Folgewirkungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.

Eine unerwartete Front tut sich zudem in der Digital- und Telekommunikationsbranche auf. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie der Bitkom sehen den Ausbau von Rechenzentren und Mobilfunknetzen gefährdet. Ursprünglich geplante Sonderrechte für einen prioritären Stromanschluss von Mobilfunkmasten wurden im Energiewirtschaftsrecht gestrichen. Übrig blieb nur eine befristete Auskunftspflicht der Verteilnetzbetreiber. Zudem stößt das neue Recht der Netzbetreiber, vermeintlich ungenutzte Anschlussleistungen wieder zu entziehen, auf Ablehnung. Da digitale Infrastrukturen und Ladeparks Reserven für Spitzenlasten und künftiges Wachstum benötigen, drohe eine pauschale Abschöpfung diese Investitionen zu entwerten.

Auch bei den Fördermodellen für Großprojekte gehen die Meinungen auseinander. Zwar führt der Entwurf zweiseitige Differenzverträge ein, bei denen der Staat in Hochpreisphasen Gewinne oberhalb der Zielmarke abschöpft. Doch ohne flexible Korridore blockiert dies nach Ansicht von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden den Abschluss langfristiger Stromlieferverträge mit der Industrie. Das Gesetz benötigt noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Der Blick der Verbände richtet sich zudem auf den Bundestag. Die Anhörungsfristen im Vorfeld wurden als extrem kurz kritisiert, weshalb die Netz- und Energiebranche im nun folgenden parlamentarische verfahren vehement auf Nachbesserungen drängt, um das Fundament der Energiewende nicht zu gefährden.

Stefan Krempl


Reform: Regierung billigt verlängertes E-Mobilitätsgesetz und neue Regeln fürs E-Laden

Das Elektromobilitätsgesetz soll laut der Bundesregierung bis 2035 gelten. Künftig dürfen auch E-Busse, E-Lkw und Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen vorübergehend an Ladesäulen parken.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Die Reform verlängert den Rechtsrahmen zur Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 und passt zentrale Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im Verkehrssektor an. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass Städte und Gemeinden weiterhin über ein verlässliches Instrumentarium verfügen, um den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe vor Ort gezielt zu unterstützen und die lokale Luftqualität zu verbessern.

Seit seiner Einführung 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz Kommunen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen gezielte Bevorrechtigungen im Straßenverkehr einzuräumen. Dazu zählen unter anderem reservierte Parkplätze, gebührenfreies oder vergünstigtes Parken sowie besondere Zufahrtsrechte. Diese Sonderrechte haben sich in der Praxis bewährt und werden von Städten und Gemeinden intensiv genutzt. Mit der geplanten Novelle sollen die Kommunen nun langfristige Rechtssicherheit sowie erweiterte Handlungsspielräume erhalten.

Eine wesentliche Vereinfachung betrifft das Abstellen von Autos an öffentlichen Ladepunkten. Das Parken während des aktiven Ladevorgangs wird dauerhaft im Gesetz verankert. Künftig dürfen Elektrofahrzeuge dort auch ohne E-Kennzeichen stehen, solange sie tatsächlich laden. Das soll mehr Klarheit für Fahrer schaffen, den Kommunen eine einheitliche Beschilderung erleichtern und Hürden im grenzüberschreitenden Verkehr zu Fall bringen, da ausländische E-Fahrzeuge häufig ohne entsprechendes Sonderkennzeichen unterwegs sind. Gleichzeitig bleibt rechtlich garantiert, dass Ladeplätze ihrem eigentlichen Zweck vorbehalten bleiben und nicht als allgemeine Parkflächen zweckentfremdet werden.

Zudem will die Regierung den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich erweitern. Neben Pkw und leichten Nutzfahrzeugen umfasst das EmoG künftig auch Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw. Damit reagiert die Politik darauf, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikdienstleister ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen. Kommunen erhalten so die Möglichkeit, auch den Schwerlast- und ÖPNV-Verkehr vor Ort gezielt zu bevorrechtigen.

Ergänzend erhalten Städte und Gemeinden die rechtliche Option, E-Fahrzeuge künftig auch von den Gebühren für Anwohnerparkausweise zu befreien oder diese zu reduzieren. Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen werden die Privilegierungsvoraussetzungen an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst, um Fehlanreize zu vermeiden. Abgerundet wird die Novelle durch die Beseitigung bestehender rechtlicher Unklarheiten sowie notwendige Folgeänderungen in angrenzenden Gesetzen.

Ulrich Lange (CSU), parlamentarischer Staatssekretär beim gerade ausgewechselten Bundesminister für Verkehr, hob die praktische Relevanz der Reform hervor: Das EmoG habe sich seit über zehn Jahren bewährt, um Elektromobilität sichtbar und attraktiv zu machen. Die Verlängerung der Bevorrechtigungen, die Erleichterungen beim Laden und die Öffnung für E-Busse sowie schwere E-Lkw schafften moderne Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität.

Die Neuregelung ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Sie soll verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und den Kommunen wirksame Werkzeuge an die Hand geben, um die Mobilitätswende vor Ort aktiv voranzutreiben.

Stefan Krempl

Mittwoch, 29. Juli 2026

KI in Asyl- und Visumverfahren: Bundesregierung will Migrationsverwaltung automatisieren

Ein neues Gesetz soll Behörden entlasten und Verfahren bei Asylanträgen mit KI beschleunigen. Fachverbände wie die GI und Datenschützer warnen vor Diskriminierung und Datenschutzverstößen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das sogenannte KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) auf den Weg gebracht. Die Vorlage, die vom Bundesinnenministerium unter Führung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet wurde, soll den Einsatz digitaler Verfahren und Künstlicher Intelligenz in Asyl-, Visum- und Migrationsverfahren rechtlich absichern und regeln. Die Bundesregierung begründet die Initiative mit einem anhaltend hohen Antragsaufkommen sowie akuten personellen Kapazitätsgrenzen in den Behörden. Ziel sei es, durch automatisierte Datenverarbeitung und KI-Systeme die Effizienz, Qualität, Sicherheit und Einheitlichkeit ausländerrechtlicher Verfahren nachhaltig zu steigern und Sachbearbeiter zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Befugnisse für Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerämter, das Bundesverwaltungsamt, die Bundespolizei und die Landespolizeibehörden vor. Diese sollen personenbezogene Daten nicht nur verarbeiten, sondern gezielt zum Entwickeln, Trainieren, Validieren und Testen von KI-Anwendungen nutzen dürfen. Der Entwurf erlaubt dazu sogar die Verarbeitung sensibler Echtdaten nach Artikel 9 der DSGVO – etwa zur ethnischen Herkunft, zu religiösen Überzeugungen oder zur sexuellen Orientierung – ohne verpflichtende Anonymisierung oder Pseudonymisierung, sofern dies den Entwicklungsaufwand übersteigen oder die Ergebnisqualität beeinträchtigen würde.

Ferner würde das Gesetz zwei zentrale Mechanismen verankern: Ein datei- und informationssystemübergreifendes automatisiertes Verfahrensmonitoring zum Erfassen von Entscheidungsmustern und Zusammenhängen sowie einen automatisierten Abgleich von Antragsangaben mit öffentlich zugänglichen Internet- und Social-Media-Daten im Zweifelsfall.

Zivilgesellschaft und Fachverbände reagierten mit harter Kritik auf den Kabinettsbeschluss. Die Gesellschaft für Informatik (GI) äußert fundamentale Zweifel an der technischen Machbarkeit und dem Nutzen der Pläne. GI-Expertin Christine Hennig betont, dass KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeiten basierten und fehlerhafte Halluzinationen erzeugten. In Kombination mit dem Phänomen des Automation Bias – der Neigung von Menschen, KI-Empfehlungen ungeprüft zu vertrauen – entstehe eine gefährliche Dynamik. Der notwendige manuelle Prüfaufwand würde die erhoffte Effizienzgewinnung wieder zunichtemachen.

Die GI warnt auch vor Diskriminierung durch verzerrte Trainingsdaten, die besonders vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und People of Color benachteiligen, sowie vor hohen Fehlerraten beim automatisierten Abgleich ungeprüfter Internetdaten und bei der verankerten Ausnahmeregelung zur Verarbeitung biometrischer Daten.

Bereits zum vorherigen Referentenentwurf hatte die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) eine vernichtende Stellungnahme vorgelegt und den vollständigen Rückzug des Vorhabens gefordert. Zwar befürwortet die DVD eine sinnvolle Digitalisierung, sieht in dem Entwurf jedoch eine systematische Missachtung europäischer Datenschutzvorgaben und verfassungsrechtlicher Schranken. Das Aufweichen der Datenminimierung, die fehlende Pseudonymisierung und die Etablierung massiver Generalklauseln seien inakzeptabel. Die Behauptung des Innenministeriums, dass die Letztentscheidung stets beim Menschen verbleibe, nennt die DVD angesichts der angestrebten Beschleunigung ohne Zusatzpersonal eine Illusion. De facto handele es sich um unkontrollierte automatisierte Entscheidungen bei Hochrisiko-KI-Systemen. Zudem verweist die DVD auf eklatante Sicherheitsrisiken beim Social-Media-Abgleich, bei dem Metadaten schutzbedürftiger Personen ungewollt an US-Konzerne fließen könnten.

Ebenfalls deutliche Worte findet AlgorithmWatch. Nora Oppermann, Junior Policy Managerin der zivilgesellschaftlichen Organisation, bemängelt, dass die Regierung Menschen, die auf eine sichere Ankunft hoffen, unausgereiften und fehleranfälligen KI-Systemen aussetze. Geflüchtete würden auf diese Weise zu Versuchskaninchen für evidenzlose Forschung gemacht, was einer Demokratie nicht gerecht werde. AlgorithmWatch kritisiert vor allem das Fehlen differenzierter Schutzmechanismen und wirft der Bundesregierung vor, für eine vermeintliche Entbürokratisierung schwere Folgen für menschliche Schicksale billigend in Kauf zu nehmen.

Zusammenfassend fordern GI, DVD und AlgorithmWatch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im anstehenden parlamentarischen Verfahren. Sie verlangen die strikte Verankerung von Security und Privacy by Design, wirksame Mechanismen gegen Diskriminierung sowie verlässliche rechtsstaatliche Kontrollen und Transparenzrechte für Betroffene.

Stefan Krempl