Einwilligungen im Netz sind oft eine Illusion: dict.cc verlangt die Zustimmung für 1741 Partner. Noyb hat Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt.
Wer im Internet nach einer Übersetzung sucht, erwartet ein schnelles Ergebnis und keine juristische Mammutaufgabe. Beim Aufrufen des populären Online-Wörterbuchs dict.cc werden Nutzer aber vor eine Entscheidung gestellt, die in der Praxis kaum realistisch zu bewältigen ist. Über ein Pop-up-Banner verlangt die Betreiberin die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Online-Werbung. Das Besondere daran ist der Umfang: Insgesamt 1741 Werbepartner und Dienstleister sollen Zugriff auf das Endgerät sowie die Surfaktivitäten der Betroffenen erhalten.
Die Wiener Datenschutzorganisation Noyb bewertet diese Praxis als klaren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Ansicht der Juristen ist eine wirksame und informierte Einwilligung unter diesen Bedingungen schlicht unmöglich. Selbst bei einer extrem optimistischen Kalkulation von lediglich sechs Minuten Lese- und Verstehenszeit pro Datenschutzerklärung summiert sich der Aufwand für ein einziges Cookie-Banner auf über 172 Stunden.
Um die Konsequenzen eines einzigen Klicks auf „Alle akzeptieren“ vollständig zu durchdringen, müssten Verbraucher so mehr als eine ganze Woche ununterbrochen juristische Fachtexte studieren. In der Realität dauern manche Erklärungen einzelner Partner bereits für sich genommen mehr als eine halbe Stunde. Dazu kommt, dass viele dieser Drittanbieter die Daten wiederum an eigene Netzwerke weiterreichen, womit die Kette der Datenempfänger rasch in die Hunderte von Tausenden geht.
Nach der DSGVO ist das Tracking von Nutzerprofilen und Surfverhalten ohne eine freiwillige, spezifische, unmissverständliche und eben informierte Einwilligung grundsätzlich verboten. Wenn Informationen intransparent aufbereitet sind oder der Umfang den Rahmen des Verstandes sprengt, verkommt die Kontrolle über die eigenen Daten zur reinen Illusion. Noyb-Jurist Felix Mikolasch betont, wie abwegig die bisherige Praxis ist: Es sei lächerlich anzunehmen, dass jemand auf dieser Grundlage eine informierte Entscheidung treffen könnte.
In der eingereichten Beschwerde fordert Noyb die österreichische Datenschutzbehörde auf, der unrechtmäßigen Datenverarbeitung ein Ende zu setzen. Das Online-Wörterbuch soll angewiesen werden, die betroffenen Daten unverzüglich zu löschen und sämtliche Empfänger darüber zu informieren. Ferner regt die Organisation das Verhängen einer wirksamen Geldbuße an, um eine abschreckende Wirkung für die gesamte Branche zu erzielen. Über den konkreten Fall hinaus könnte die Aufsichtsbehörde wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch ein umfassenderes Verbot aussprechen oder die Angelegenheit zur Stellungnahme an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) weiterleiten.
dict.cc steht mit dieser Vorgehensweise keineswegs allein da. Invasive Tracking-Mechanismen und undurchsichtige Banner-Systeme gehören auf zahlreichen namhaften Informations- und Medienportalen zum Alltag. Die erhobenen Verhaltens- und Standortdaten dienen nicht nur der Personalisierung von Werbeanzeigen, sondern gelangen häufig über Datenbroker an Dritte oder sogar an staatliche Überwachungsbehörden.
Stefan Krempl