Das Elektromobilitätsgesetz soll laut der Bundesregierung bis 2035 gelten. Künftig dürfen auch E-Busse, E-Lkw und Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen vorübergehend an Ladesäulen parken.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Die Reform verlängert den Rechtsrahmen zur Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 und passt zentrale Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im Verkehrssektor an. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass Städte und Gemeinden weiterhin über ein verlässliches Instrumentarium verfügen, um den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe vor Ort gezielt zu unterstützen und die lokale Luftqualität zu verbessern.
Seit seiner Einführung 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz Kommunen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen gezielte Bevorrechtigungen im Straßenverkehr einzuräumen. Dazu zählen unter anderem reservierte Parkplätze, gebührenfreies oder vergünstigtes Parken sowie besondere Zufahrtsrechte. Diese Sonderrechte haben sich in der Praxis bewährt und werden von Städten und Gemeinden intensiv genutzt. Mit der geplanten Novelle sollen die Kommunen nun langfristige Rechtssicherheit sowie erweiterte Handlungsspielräume erhalten.
Eine wesentliche Vereinfachung betrifft das Abstellen von Autos an öffentlichen Ladepunkten. Das Parken während des aktiven Ladevorgangs wird dauerhaft im Gesetz verankert. Künftig dürfen Elektrofahrzeuge dort auch ohne E-Kennzeichen stehen, solange sie tatsächlich laden. Das soll mehr Klarheit für Fahrer schaffen, den Kommunen eine einheitliche Beschilderung erleichtern und Hürden im grenzüberschreitenden Verkehr zu Fall bringen, da ausländische E-Fahrzeuge häufig ohne entsprechendes Sonderkennzeichen unterwegs sind. Gleichzeitig bleibt rechtlich garantiert, dass Ladeplätze ihrem eigentlichen Zweck vorbehalten bleiben und nicht als allgemeine Parkflächen zweckentfremdet werden.
Zudem will die Regierung den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich erweitern. Neben Pkw und leichten Nutzfahrzeugen umfasst das EmoG künftig auch Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw. Damit reagiert die Politik darauf, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikdienstleister ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen. Kommunen erhalten so die Möglichkeit, auch den Schwerlast- und ÖPNV-Verkehr vor Ort gezielt zu bevorrechtigen.
Ergänzend erhalten Städte und Gemeinden die rechtliche Option, E-Fahrzeuge künftig auch von den Gebühren für Anwohnerparkausweise zu befreien oder diese zu reduzieren. Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen werden die Privilegierungsvoraussetzungen an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst, um Fehlanreize zu vermeiden. Abgerundet wird die Novelle durch die Beseitigung bestehender rechtlicher Unklarheiten sowie notwendige Folgeänderungen in angrenzenden Gesetzen.
Ulrich Lange (CSU), parlamentarischer Staatssekretär beim gerade ausgewechselten Bundesminister für Verkehr, hob die praktische Relevanz der Reform hervor: Das EmoG habe sich seit über zehn Jahren bewährt, um Elektromobilität sichtbar und attraktiv zu machen. Die Verlängerung der Bevorrechtigungen, die Erleichterungen beim Laden und die Öffnung für E-Busse sowie schwere E-Lkw schafften moderne Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität.
Die Neuregelung ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Sie soll verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und den Kommunen wirksame Werkzeuge an die Hand geben, um die Mobilitätswende vor Ort aktiv voranzutreiben.
Stefan Krempl
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