Donnerstag, 6. August 2026

Perplexity siegt vor Gericht: Amazon scheitert vorerst am Anti-Hacking-Gesetz

Ein US-Berufungsgericht hebt die Sperre gegen den KI-Shopping-Assistenten im Comet-Browser auf. Grund: Der Zugriff erfolge durch die Nutzer, nicht den Entwickler.

Ein juristischer Rückschlag für Amazon entwickelt sich zu einem potenziellen Signal für die KI-Branche: Das US-Berufungsgericht für den neunten Gerichtskreis (Ninth Circuit Court of Appeals) hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die dem KI-Start-up Perplexity untersagt hatte, mit seinem Agenten-Browser Comet auf die Webseiten des Online-Händlers zuzugreifen. Das erstinstanzliche Verbot, das auf Antrag von Amazon erlassen worden war, basierte auf dem Vorwurf, Perplexity habe gegen das US-Anti-Hacking-Gesetz Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) sowie das kalifornische Gegenstück CDAFA verstoßen. Nach Auffassung des Berufungsgerichts hält diese Argumentation aber einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Im Zentrum des Streits steht der im Comet-Browser integrierte KI-Assistent. Er kann auf Anweisung von Anwendern autonom Online-Shops durchsuchen, Warenpreise vergleichen und Einkäufe vorbereiten. Amazon führte ins Feld, dass Perplexity durch diesen automatisierten Zugang vorsätzlich und ohne Autorisierung auf die geschützten Server des Konzerns zugreife. Der Online-Handelsriese stützte sich dabei auf den CFAA aus dem Jahr 1984, der ursprünglich das unbefugte Eindringen in Computernetzwerke verhindern sollte. Ein erfolgreicher CFAA-Anspruch setzt voraus, dass der Beklagte vorsätzlich ohne Autorisierung auf einen geschützten Computer zugreift, daraus Informationen erlangt und ein Mindestschaden entsteht.

Die Berufungsrichter sahen das technische Zusammenspiel anders. Nicht Perplexity greife direkt auf die Server von Amazon zu, sondern die jeweiligen Nutzer des Browsers. Der KI-Assistent sei als ein Werkzeug zu verstehen, das auf dem Rechner des Anwenders agiere, Bildschirmfotos an Perplexity-Server übermittele und Handlungsanweisungen zurückerhalte, um die Navigation im Auftrag des Nutzers durchzuführen. Das Gesetz betreffe indes nur Personen, die vorsätzlich Systeme hacken. Da ein KI-Agent keine Person darstelle und der Browser strikt unter der Regie des Anwenders agiere, fehle es an einem unbefugten Zugriff durch Perplexity selbst.

Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich den Argumenten von Bürgerrechtsorganisationen wie der Electronic Frontier Foundation (EFF), die in einer Stellungnahme auf die genaue technische Funktionsweise hingewiesen hatten. Die EFF begrüßte die Entscheidung als Triumph des gesunden Menschenverstands. In der Vergangenheit sei der CFAA immer wieder von etablierten Konzernen genutzt worden, um innovative Werkzeuge vom Markt zu drängen. Eine Ausweitung des Anti-Hacking-Gesetzes auf KI-Agenten hätte im schlimmsten Fall dazu führen können, dass Nutzer kriminalisiert werden, wenn sie neuartige Tools für das Surfen im Web einsetzen.

Auch bei der Abwägung der weiteren Kriterien erteilte das Berufungsgericht Amazon eine Absage. Der von Amazon geltend gemachte Schaden sei zu abstrakt und unzureichend belegt. Eine einstweilige Verfügung gegen ein Verhalten, das wahrscheinlich keine Gesetzesverletzung darstellt, liege nicht im öffentlichen Interesse. Ein solches Verbot würde die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränken und die Entwicklung zukunftsträchtiger Technologien hemmen.

Das Verfahren ist damit noch nicht beendet. Die Entscheidung hebt lediglich die vorläufige Sperre auf. Amazon erwägt weitere juristische Schritte, etwa eine Überprüfung durch den US-Supreme Court. Zudem läuft das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesgericht für den Gerichtskreis San Francisco weiter. Unberührt bleibt auch das Recht von Amazon, den Zugriff über die eigenen Nutzungsbedingungen zu regeln. Für Entwickler agentischer KI-Systeme setzt der Beschluss dennoch ein Zeichen.

Stefan Krempl

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