Donnerstag, 30. Juli 2026

Kehrtwende im Kabinett: Wie die EEG-Novelle die Energiewende umkrempelt

Die Bundesregierung billigt das EEG 2027 und das Netzpaket: Mehr Markt und weniger Förderung sollen Systemkosten senken, lösen aber scharfe Kritik bei Verbänden aus.


Mit den Entwürfen für die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 und des begleitenden Netzanschlusspakets setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Katherina Reiche (CDU) auf einen Paradigmenwechsel. Die Zeit des ungebremsten Einspeisens unter staatlichem Schutzschirm geht zu Ende. Künftig sollen Marktmechanismen, Netzverfügbarkeit und Eigenverantwortung das Tempo bestimmen. Das Wirtschaftsministerium feiert das Paket als großen Schritt zur Kosteneffizienz, der die explodierenden Kosten für Eingriffe in die Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (Redispatch) von derzeit über drei Milliarden Euro jährlich eindämmen soll. Der Bund betont zwar das Festhalten am 80-Prozent-Erneuerbaren-Ziel bis 2030. Doch aus Wissenschaft, Umweltverbänden und Industrie hagelt es Kritik. Hinter der Fassade von Marktintegration und Effizienz befürchten Kritiker verdeckte Einschnitte, verpasste Netzausbauchancen und gravierende Nachteile für die digitale Infrastruktur.

Strukturell greift die Reform tief in das bisherige Fördersystem ein. Das Prinzip der fixen Einspeisevergütung wird schrittweise gestrichen. Künftig gilt für nahezu alle neuen Anlagen die Pflicht zur Direktvermarktung, womit Strom preissensibel am Markt platziert werden muss. Was bei großen Freiflächenanlagen längst Praxis ist, trifft nun auch das Heimbereich-Segment. Für private Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt Leistung fällt die dauerhafte Einspeisevergütung ab 2027 weg. Stattdessen setzt die Regierung auf Eigenverbrauch und gewährt lediglich einen befristeten Direktvermarktungsbonus für vier Jahre. Wer künftig Solarstrom ohne eigenen Speicher ins Netz speist, muss auch eine dauerhafte Kappung der Einspeisespitzen auf 50 Prozent hinnehmen. Damit wandelt sich die Kombination aus Photovoltaik und Heimspeicher vom optionalen Extra zum faktischen Standard.

Das Ministerium rechtfertigt diesen Schritt mit der höheren Kosteneffizienz von Freiflächenanlagen und verweist auf Kosteneinsparungen im Bundeshaushalt. Die Ausgaben für die EEG-Förderung sollen von rund 40 Millionen Euro im Jahr 2027 auf moderate 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2032 sinken. Branchenvertreter wie der Bundesverband Solarwirtschaft sehen darin jedoch eine Schönrechnerei. Die finanzielle Entlastung des Bundes werde auf den Markt abgewälzt, was bei kleineren Dachanlagen zu einem Nachfrageeinbruch von bis zu zwei Dritteln führen könnte. Auch Wissenschaftler warnen vor Risiken für den Ausbaupfad, loben jedoch die gezielte Überarbeitung des Referenzertragsmodells, die den Bau von Windkraftanlagen in Süddeutschland ohne teure Sonderboni wirtschaftlich attraktiver mache. Um das Ausbauziel bei Wind an Land zu sichern, setzt der Entwurf 12 Gigawatt an zusätzlichen Ausschreibungsmengen an.

Besonders scharf fällt die Kritik an den Regelungen des parallel beschlossenen Netzanschlusspakets aus. Um Netzengpässe zu bewältigen, entfällt in ausgewiesenen Engpassgebieten künftig unter bestimmten Auflagen der Entschädigungsanspruch für Anlagenbetreiber, wenn deren Strom abgeregelt werden muss. Dieser sogenannte Redispatch-Vorbehalt soll Anreize schaffen, Anlagen gar nicht erst in überlasteten Regionen zu errichten. Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, Simone Peter, sieht darin aber eine unfaire Lastenverteilung. Jahrelange Versäumnisse der Netzbetreiber beim Netzausbau würden nun auf den Rücken der Anlagenbetreiber abgewälzt. Zwar hat das Bundeskabinett die Regelung gegenüber Vorentwürfen auf maximal sechs Jahre befristet und die Entschädigungsfreiheit gedeckelt. Doch Denkfabriken wie Agora Energiewende und der Branchenverband BDEW fordern weiterhin eine genaue Überprüfung der Folgewirkungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.

Eine unerwartete Front tut sich zudem in der Digital- und Telekommunikationsbranche auf. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie der Bitkom sehen den Ausbau von Rechenzentren und Mobilfunknetzen gefährdet. Ursprünglich geplante Sonderrechte für einen prioritären Stromanschluss von Mobilfunkmasten wurden im Energiewirtschaftsrecht gestrichen. Übrig blieb nur eine befristete Auskunftspflicht der Verteilnetzbetreiber. Zudem stößt das neue Recht der Netzbetreiber, vermeintlich ungenutzte Anschlussleistungen wieder zu entziehen, auf Ablehnung. Da digitale Infrastrukturen und Ladeparks Reserven für Spitzenlasten und künftiges Wachstum benötigen, drohe eine pauschale Abschöpfung diese Investitionen zu entwerten.

Auch bei den Fördermodellen für Großprojekte gehen die Meinungen auseinander. Zwar führt der Entwurf zweiseitige Differenzverträge ein, bei denen der Staat in Hochpreisphasen Gewinne oberhalb der Zielmarke abschöpft. Doch ohne flexible Korridore blockiert dies nach Ansicht von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden den Abschluss langfristiger Stromlieferverträge mit der Industrie. Das Gesetz benötigt noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Der Blick der Verbände richtet sich zudem auf den Bundestag. Die Anhörungsfristen im Vorfeld wurden als extrem kurz kritisiert, weshalb die Netz- und Energiebranche im nun folgenden parlamentarische verfahren vehement auf Nachbesserungen drängt, um das Fundament der Energiewende nicht zu gefährden.

Stefan Krempl


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