Montag, 11. Mai 2026

Digitaler Führerschein: Bundesrat fordert Lichtbild und Polizei-Tools

Die Länderkammer stimmt der Reform des Straßenverkehrsgesetzes zu, knüpft den digitalen Führerschein aber an strikte Sicherheits- und Kontrollbedingungen.

Der Weg für den digitalen Führerschein in Deutschland ist frei, doch die praktische Umsetzung könnte holpriger werden als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ zugestimmtDamit ist die rechtliche Grundlage für eine umfassende Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren sowie für neue Regelungen im Bereich des autonomen Fahrens und der Parkraumkontrolle gelegtDoch während das Gesetzespaket an sich die parlamentarische Hürde genommen hat, äußern die Länder in einer begleitenden Entschließung massive Bedenken hinsichtlich der praktischen Kontrolle durch die Polizei.

Im Zentrum der Kritik steht die Sorge, dass der digitale Nachweis der Fahrerlaubnis ohne ein integriertes Lichtbild zu einem Sicherheitsrisiko werden könnte. Die aktuelle Gesetzesfassung sieht vor, dass der digitale Führerschein übergangsweise auch ohne Foto eingeführt werden kann, solange der automatisierte Abruf aus den staatlichen Registern technisch noch nicht flächendeckend möglich ist.

Der Bundesrat hält dies für einen fatalen FehlerOhne Lichtbild fehle den Beamten bei einer Verkehrskontrolle die Möglichkeit, den Vorzeigenden zweifelsfrei als rechtmäßigen Inhaber des Dokuments zu identifizierenZwar argumentiert der Bund, dass die Identität im Zweifel über den ohnehin mitzuführenden Personalausweis geklärt werden könne, doch die Länder verweisen auf eine juristische Lücke : Es gebe in Deutschland keine allgemeine Rechtspflicht, einen Ausweis ständig mit sich zu führenEine bloße Verkehrskontrolle berechtige zudem nicht ohne Weiteres zu einer Identitätsfeststellung nach anderen Rechtsgrundlagen.

Die Länder verlangen daher: Entweder wird der digitale Führerschein erst dann scharf geschaltet, wenn das Lichtbild integriert ist – oder es muss kurzfristig eine neue Rechtsgrundlage herDiese müsste Autofahrer explizit dazu verpflichten, beim Nutzen des digitalen Führerscheins ohne Bild zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und auszuhändigenTechnisch scheint die Lösung mit Bild ohnehin greifbar, da die Voraussetzungen für den Abruf aus den Ausweisregistern im künftigen „XPass“-Standard bereits für den 1. November 2026 erarbeitet wurden.

Neben der Identifikationsfrage sorgt die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden für Diskussionsstoff. Der Bundesrat mahnt an, dass die Polizeien des Bundes und der Länder rechtzeitig vor dem „Go-Live“ mit den notwendigen digitalen Werkzeugen ausgestattet werden müssenEs reiche nicht aus, den Bürgern eine App zur Verfügung zu stellen; die Beamten benötigten auf ihren Dienstgeräten Funktionen, um die Echtheit zu prüfen, digitale Dokumente bei Fahrverboten entgegenzunehmen oder sie im Ernstfall sogar digital zu beschlagnahmen.

Dabei pochen die Länder auf finanzielle Fairness. Sie lehnen dauerhafte, kostenpflichtige Lizenzmodelle für die polizeiliche Software abStattdessen fordern sie einmalige Zahlungen für Software Development Kits (SDKs) oder fertig entwickelte Apps, ergänzt durch klassische Wartungsverträge für notwendige Updates und Anpassungen.

Abseits der Führerschein-Debatte bringt das Gesetz weitreichende Änderungen für den Straßenverkehrsalltag mit sich. Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der digitalen Parkraumkontrolle und können Bewohnerparken sowie Parkvorrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen flexibler gestalten. Auch gegen den sogenannten „Punktehandel“ geht der Gesetzgeber nun schärfer vor. Ein neuer Bußgeldtatbestand sanktioniert künftig das Angebot, gegen Bezahlung die Punkte anderer Verkehrssünder im Flensburger Register auf die eigene Kappe zu nehmen.

Ferner wird die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängertFür die Automobilindustrie besonders relevant ist die Anpassung der Begrifflichkeiten beim autonomen Fahren an internationale Standards, was den Ausbau hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktionen in Deutschland rechtssicherer machen soll.

Stefan Krempl

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