Die Länderkammer stimmt der Reform des Straßenverkehrsgesetzes zu, knüpft den digitalen Führerschein aber an strikte Sicherheits- und Kontrollbedingungen.
Der Weg für den digitalen Führerschein in Deutschland ist frei, doch die praktische Umsetzung könnte holpriger werden als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ zugestimmt
Im Zentrum der Kritik steht die Sorge, dass der digitale Nachweis der Fahrerlaubnis ohne ein integriertes Lichtbild zu einem Sicherheitsrisiko werden könnte. Die aktuelle Gesetzesfassung sieht vor, dass der digitale Führerschein übergangsweise auch ohne Foto eingeführt werden kann, solange der automatisierte Abruf aus den staatlichen Registern technisch noch nicht flächendeckend möglich ist
Der Bundesrat hält dies für einen fatalen Fehler. Ohne Lichtbild fehle den Beamten bei einer Verkehrskontrolle die Möglichkeit, den Vorzeigenden zweifelsfrei als rechtmäßigen Inhaber des Dokuments zu identifizieren. Zwar argumentiert der Bund, dass die Identität im Zweifel über den ohnehin mitzuführenden Personalausweis geklärt werden könne, doch die Länder verweisen auf eine juristische Lücke : Es gebe in Deutschland keine allgemeine Rechtspflicht, einen Ausweis ständig mit sich zu führen. Eine bloße Verkehrskontrolle berechtige zudem nicht ohne Weiteres zu einer Identitätsfeststellung nach anderen Rechtsgrundlagen.
Die Länder verlangen daher: Entweder wird der digitale Führerschein erst dann scharf geschaltet, wenn das Lichtbild integriert ist – oder es muss kurzfristig eine neue Rechtsgrundlage her
Neben der Identifikationsfrage sorgt die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden für Diskussionsstoff. Der Bundesrat mahnt an, dass die Polizeien des Bundes und der Länder rechtzeitig vor dem „Go-Live“ mit den notwendigen digitalen Werkzeugen ausgestattet werden müssen
Dabei pochen die Länder auf finanzielle Fairness. Sie lehnen dauerhafte, kostenpflichtige Lizenzmodelle für die polizeiliche Software ab
Abseits der Führerschein-Debatte bringt das Gesetz weitreichende Änderungen für den Straßenverkehrsalltag mit sich. Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der digitalen Parkraumkontrolle und können Bewohnerparken sowie Parkvorrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen flexibler gestalten. Auch gegen den sogenannten „Punktehandel“ geht der Gesetzgeber nun schärfer vor. Ein neuer Bußgeldtatbestand sanktioniert künftig das Angebot, gegen Bezahlung die Punkte anderer Verkehrssünder im Flensburger Register auf die eigene Kappe zu nehmen
Ferner wird die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängert
Stefan Krempl
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