Montag, 9. März 2026

Berliner Transparenz unter Beschuss: Datenschutzbeauftragte warnt vor Rückkehr zum Amtsgeheimnis

Die geplante Reform des Berliner Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes stößt auf massiven Widerstand. Meike Kamp kritisiert neue Ausnahmen und wirkungslose Regeln zur Videoüberwachung.

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp schlägt Alarm: Der aktuelle Gesetzentwurf des Senats zur Änderung des Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes droht die mühsam erkämpfte Transparenz in der Hauptstadt massiv zu beschädigen. In ihrer Stellungnahme vor dem Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz zeichnet Kamp das Bild einer Verwaltung, die sich hinter neuen Ausnahmeregelungen verschanzt und dabei verfassungs- sowie europarechtliche Vorgaben ignoriert. Statt des versprochenen Ausbaus zu einem modernen Transparenzgesetz sieht die Kontrolleurin die Gefahr einer Rückkehr zu einer überholten Kultur des pauschalen Amtsgeheimnisses, was Berlin im bundesweiten Vergleich auf die hinteren Plätze zurückwerfen würde.

Besonders deutlich wird die Kritik beim Thema Videoüberwachung kritischer Infrastrukturen. Der Senat plant, den Schutz solcher Anlagen rechtlich grundsätzlich über die Interessen der Bürger zu stellen und dabei sogar auf Kennzeichnungspflichten zu verzichten. Kamp bezeichnet diese Änderungen als praktisch wirkungslos, da sie an der bestehenden Rechtslage kaum etwas ändern: Jede Überwachung muss weiterhin im Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Ein pauschaler Verzicht auf Warnschilder sei zudem europarechtlich durch die DSGVO schlichtweg untersagt. Die Neuregelung suggeriere eine Handlungsfähigkeit, die rechtlich so gar nicht existiere, während gleichzeitig die Anforderungen an die Rechtssicherheit für die Betreiber in die Praxis verschoben würden.

Noch gravierender stuft die Beauftragte die geplanten Einschnitte bei der Informationsfreiheit ein. Hier sieht der Entwurf umfangreiche neue Ausnahmetatbestände vor, die den Zugang zu Akten erheblich erschweren könnten. So sollen Informationen über kritische Infrastrukturen künftig weitflächig unter Verschluss bleiben, obwohl Sicherheitsbedenken bereits heute durch geltendes Recht abgedeckt sind. Besonders kritisch sieht Kamp die geplante Ausnahme für Fälle, in denen lediglich die "Möglichkeit" rechtlicher Auseinandersetzungen im Raum steht – ein Zustand, der in der Verwaltung fast immer gegeben ist und somit als Vorwand dienen könnte, unliebsame Informationen grundsätzlich zurückzuhalten.

Auch die Finanzverwaltung soll nach den Plänen des Senats künftig nahezu komplett von der Informationspflicht ausgenommen werden. Kamp warnt davor, dass hier allein der Verwaltungsaufwand zum Kriterium erhoben wird, um den Bürgerwillen nach Transparenz auszuhebeln. Wenn die bloße Arbeitsbelastung darüber entscheidet, ob staatliches Handeln kontrollierbar bleibt, läute dies das Ende der Informationsfreiheit ein. Dass der Senat mit diesen Plänen seine eigenen Richtlinien zur Politik bricht, in denen er eine Stärkung der Transparenz versprochen hatte, macht die Situation für die Datenschützerin besonders unverständlich. Statt die von ihr seit Jahren vorgebrachten Verbesserungsvorschläge aufzugreifen, schlage die Koalition nun den entgegengesetzten Weg ein.

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