Verbände und SPD kritisieren einen Vermerk des Innenministeriums scharf, der das Informationsfreiheitsgesetz und Rechercherechte für Journalisten bescheiden soll.
Ein vertraulicher Vermerk aus dem von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministerium sorgt für Entsetzen bei Journalistenverbänden und Verfassungsrechtlern. Wie Recherchen des MDR enthüllten, gehen die dort skizzierten Vorhaben weit über bisherige Koalitionsbeschlüsse hinaus und kämen einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene gleich. Die Pläne sehen unter anderem vor, das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ersatzlos zu streichen, Rechercherechte der Presse massiv einzuschränken sowie Forschung, Lehre und laufende Gesetzgebungsverfahren vollständig von der Transparenzpflicht auszunehmen.
Besonders scharf fällt die Reaktion des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) aus. Dessen Bundesvorsitzender Mika Beuster bezeichnete das Dokument als eine "Liste der Grausamkeiten", die niemals Realität werden dürfe. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, bedeute dies das Ende der Informationsfreiheit in Deutschland. Ein zentraler Punkt betrifft die geplante Neuregelung für Medienschaffende, denen der Rückgriff auf das Informationsfreiheitsgesetz verwehrt werden soll, wenn sie theoretisch Landespressegesetze nutzen könnten. Da diese Auskunftsgesetze jedoch im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz keinen Zugang zu Originaldokumenten gewähren, würde der investigativen Arbeit die Grundlage entzogen. Zusätzlich droht eine Identifikationspflicht für Antragsteller, was Anonymität verhindert, sowie ein Ausschluss populärer Anfragenplattformen wie FragdenStaat.
Auch die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche zeigt sich bestürzt über den Vorstoß aus dem Innenministerium. Manfred Redelfs, Auskunftsrechtsexperte des Vereins und Mitinitiator des Bundesgesetzes zur Informationsfreiheit, sieht in den Plänen einen gezielten Angriff auf demokratische Kontrollrechte. Das Innenressort versuche offenbar, lästige Recherchen zu unterbinden und die Verwaltung abzuschotten. Redelfs beklagt auch eine geplante Detailänderung, wonach Dokumente künftig nur noch bei derjenigen Stelle angefordert werden dürfen, in der sie ursprünglich entstanden sind. Bislang gilt das Auskunftsrecht für jede Akten führenden Behörde.
Beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit stoßen die Pläne auf völliges Unverständnis. Ein Sprecher betonte, dass der Vorstoß weder abgestimmt noch zielführend sei. Die Abschaffung der unabhängigen Kontrollinstanz würde den Verwaltungsaufwand nicht verringern, sondern zu einer Welle von Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten führen. Statt das seit zwanzig Jahren bestehende Gesetz zu beschneiden, wäre ein echtes Transparenzgesetz mit aktiven Veröffentlichungspflichten sowie eine Verankerung des Transparenzgebots im Grundgesetz erforderlich.
Innerhalb der Regierungskoalition zeichnet sich ein Konflikt ab. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, stellte klar, dass seine Fraktion in die Ausarbeitung der Vorschläge nicht eingebunden gewesen sei. Die SPD lehnt wesentliche Kernpunkte wie die Abschaffung des Informationsfreiheitsbeauftragten, die Einschränkung der Presserechte sowie den Ausschluss von Gesetzgebungsverfahren, Forschung und Lehre strikt ab. Fiedler betonte, dass die parallele Nutzung von Presserecht und Transparenzgesetz kein Missbrauch, sondern gesetzlicher Standard sei. Einer Reform, die das bestehende Transparenzniveau zurückdrehe, werde die SPD keinesfalls zustimmen.
Das Bundesinnenministerium bestritt auf Anfrage weder die Existenz des Vermerks noch die konkreten Punkte, wich Detailfragen jedoch aus. Eine Sprecherin erklärte nur, man strebe eine Reform mit "Mehrwert" für Bürger und Verwaltung an. Dabei gelte es aber, Sicherheitsanforderungen, hybride Bedrohungslagen und die Effizienz der Behörden zu berücksichtigen. Der eigentliche Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden.
Stefan Krempl
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