Die Bundesregierung erläutert den Fahrplan beim Umbau der Polizei-IT: Das Mammutprojekt P20 setzt neuerdings auf eine eigene KI-Plattform.
Der politische Streit über neue digitale Ermittlungsbefugnisse und den biometrischen Internetabgleich läuft seit Monaten. Doch während die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kabinettsentwürfe längst öffentlich diskutiert werden, schreitet die technische und organisatorische Umsetzung im Hintergrund zügig und mit neuen Strukturen voran. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke legt nun den konkreten, aktualisierten Fahrplan sowie tiefere technische Details offen, wie die Sicherheitsbehörden das milliardenschwere Mammutprojekt „Programm P20“ zur Vereinheitlichung der polizeilichen Datenverarbeitung umgestalten
Überraschend kommt dabei eine grundlegende Neustrukturierung des zentralen Elements ans Licht: Der sogenannte Release Train für das geplante „Datenhausökosystem“ wurde reformiert und in sechs neue Unterstrukturen aufgeteilt. In diesem Zuge wird deutlich, wie tief moderne Technologien bereits verankert sind. So listet die Bundesregierung im Bereich der Querschnittsservices nun offiziell den aktiven Betrieb eines „Minimum Viable Product für eine KI-Plattform“ sowie einen Querschnittsservice für Spracherkennung auf.
Zwar betont das federführende Bundesinnenministerium an anderer Stelle, dass bei den aktuellen P20-Projekten noch keine Künstliche Intelligenz im Sinne der strengen europäischen KI-Verordnung zum Einsatz kommt. Die Infrastruktur für deren Einzug wird jedoch sichtlich im Hintergrund hochgezogen.
Auch bei der hochgradig umstrittenen Verknüpfung von Ermittlungsdaten mit sensiblen Grundrechtseingriffen gibt es technologische Neuigkeiten. Die Exekutive konkretisiert erstmals das Konzept der sogenannten „hypothetischen Datenneuerhebung“ innerhalb des polizeilichen Informationsverbundes. Um rechtlich sauber zu kennzeichnen, wie tief eine polizeiliche Maßnahme in die Grundrechte eingegriffen hat, wird ein technisches System namens „Ticket-Label-Abgleich“ etabliert. Jede spezifische Ermittlungsmaßnahme erhält dabei ein farbliches Label von Grün über Gelb und Orange bis Rot, das die grundrechtliche Eingriffsschwere symbolisiert.
Startet ein Beamter eine Abfrage, wird ein digitales Ticket generiert, das strikt zwischen repressiven und präventiven Gründen unterscheidet. Diese Funktionsweise wurde laut der Bundesregierung bereits mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.
Ebenfalls neu sind die harten Fristen für die Migration der alten, stark fragmentierten Datenbestände. Die Modernisierung der klassischen Verbunddaten aus dem Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) und INPOL hat gerade begonnen. Für das zweite Halbjahr 2027 ist die Überführung der operativen PIAV-Daten ins Datenhausökosystem geplant, um das bisherige Altsystem abzulösen.
Zeitgleich sollen in der zweiten Jahreshälfte 2027 erste neue Services für die Fahndung und den Erkennungsdienst im INPOL-System live gehen. Dass dieser Prozess extrem komplex ist, zeigen die eingeräumten Abhängigkeiten: Der Austausch mit internationalen Partnern erfordert den Neuaufbau von Schnittstellen. Die Transformation in die endgültige Zielarchitektur wird sich voraussichtlich bis mindestens 2030 hinziehen
Auch eine klare Absage an langjährige Pläne steckt in dem Papier: Eine flächendeckende Umstellung auf ein einziges, einheitliches Vorgangsbearbeitungssystem der Länder ist offiziell nicht mehr geplant. Stattdessen setzt der Bund nun auf eine Koexistenz von drei voranschreitenden Interimssystemen.
Währenddessen läuft das beschleunigte Verfahren, um überhaupt erst einmal die Landespolizeibehörden in das gemeinsame Datenhaus einziehen zu lassen
Stefan Krempl
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