Mittwoch, 10. Juni 2026

WM 2026: Bundesregierung hält Daten von Fußballfans vorerst unter Verschluss

Die Bundesregierung hat vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika laut einer Antwort auf eine Linken-Anfrage noch keine Fan-Daten an Ausrichter-Staaten wie die USA übermittelt.

Pünktlich zum Start der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in den USA, Kanada und Mexiko geraten die sensiblen Daten deutscher Fußballfans in den Fokus der PolitikDie Bundestagsfraktion Die Linke wollte in einer Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie es um die Weitergabe personenbezogener Informationen aus der umstrittenen Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ bestellt istHintergrund der Sorgen sind Erfahrungen aus der Vergangenheit, etwa von der Weltmeisterschaft 2018 in Russland, als deutsche Behörden durchaus Datensätze an den damaligen Gastgeber übermitteltenDie Antwort aus dem federführenden Bundesinnenministerium gibt nun zumindest vorläufig Entwarnung für reisende Fans, lässt jedoch für die Zukunft ein polizeiliches Hintertürchen offen.

Wie die Bundesregierung mit Stand vom 27. Mai 2026 ausführt, hat ihrer Kenntnis nach bislang keine Datenweitergabe an die diesjährigen Ausrichterstaaten der Weltmeisterschaft stattgefundenWeder die Bundespolizei noch andere deutsche Behörden haben demnach Informationen über Personen aus der „Hooligan-Datei“ an US-amerikanische, kanadische oder mexikanische Stellen übermitteltAuch eine strukturelle oder automatisierte Übermittlung sei derzeit nicht beabsichtigt, heißt es. Deshalb stelle sich die Frage nach Kontrollmechanismen für eine spätere Löschung der Daten in den Empfängerländern derzeit nicht.

Allerdings schränkt die Bundesregierung diese Ansage sogleich ein. Im Einzelfall sei es anlassbezogen nämlich keineswegs auszuschließen, dass präventivpolizeilich doch noch personenbezogene Daten durch die Bundespolizei übermittelt würdenDies könnte etwa geschehen, um Straftaten im Ausland sowie eine drohende Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

Die Datenbank selbst bleibt ein wunder Punkt in den Augen von Bürgerrechtlern und der parlamentarischen Opposition. Die Fragesteller wiesen darauf hin, dass die Speicherung nicht nur echte Gewalttäter betreffe, sondern oft schon eine einfache Personalienfeststellung im Umfeld eines Spiels für eine Registrierung ausreicheErschwerend komme hinzu, dass Betroffene in der Regel nicht automatisch über ihre Erfassung informiert würdenErst 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht die Datei für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Aktuell sind in der Datenbank bundesweit insgesamt 6740 Personen erfasstEinen detaillierten Einblick in die genauen Speicherungsgründe oder die zugrundeliegenden Tatbestände verweigert die Bundesregierung in ihrer Antwort indesEine solche Aufschlüsselung sei mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, da die Kriterien in der Datenstruktur nicht gesondert abgebildet würden und alle Tausenden Datensätze händisch überprüft und bereinigt werden müsstenDas parlamentarische Informationsrecht stehe hier unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit.

Ebenso unter Verschluss bleiben die Daten rund um die Vereinszugehörigkeit der erfassten PersonenNach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass diese Informationen aus Gründen des Staatswohls nicht offen gelegt werden dürftenEs bestehe die konkrete Befürchtung, dass gewaltbereite Szenen eine solche Liste als eine Art sportliche Rangfolge missverstehen könntenDies könnte das Phänomen der Selbstinszenierung anheizen und Hooligans zu weiteren Straftaten animieren, um in der Tabelle aufzusteigen.

Die entsprechende Übersicht hat das Innenressort daher als Geheimsache eingestuft. Sie ist nur für den Dienstgebrauch einsehbarBekannt ist hingegen die geografische Verteilung innerhalb Deutschlands: Mit Abstand die meisten Einträge verzeichnet Nordrhein-Westfalen mit fast 3400 erfassten Personen, gefolgt von Sachsen und NiedersachsenZu immerhin knapp 2600 der registrierten Personen existiert in der Datei zudem verknüpftes digitales Bildmaterial.

Dass das Interesse von Privatpersonen an dem eigenen Status in der Datei hoch ist, zeigen die Statistiken zu den Auskunftsersuchen an die BundespolizeiDa eine detaillierte statistische Erfassung laut Regierung nicht stattfindet, mussten die Zahlen über eine manuelle Vorgangsrecherche für die vergangenen Jahre rekonstruiert werdenDemnach gab es 2025 rund 2000 solcher Anfragen von Bürgern oder deren anwaltlichen VertretungenIm noch laufenden Jahr 2026 wurden bis zum Zeitpunkt der Antwort bereits rund 1200 Ersuchen registriertWie viele dieser Personen anschließend ein erfolgreiches Löschungsbegehren durchsetzen konnten, vermochte die Bundespolizei mangels statistischer Erfassung allerdings nicht zu beantworten.

Obwohl die Bundesregierung betont, dass im Vorfeld des Turniers bei Arbeitstreffen mit Vertretern der Austragungsländer keine automatisierten Datenströme geflossen seien, bereiten sich die deutschen Sicherheitsbehörden intensiv auf die WM vorEs ist geplant, der offiziellen Anforderung der US-amerikanischen Task Force nachzukommenSowohl die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze als auch das Bundeskriminalamt beabsichtigen, jeweils eine Dienstkraft in das International Police Cooperation Center in die USA zu entsendenZudem stehen die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts an den deutschen Botschaften in Washington und Mexiko-Stadt während des Turniers bereit.

Deutsche Fans, die in die USA reisen, müssen sich selbstverantwortlich über die strengen Einreisebestimmungen informierenAuf Kritik der Fragesteller, warum die Botschaft nicht explizit vor Einreiseverweigerungen für Transpersonen mit einem bestimmten Geschlechtseintrag warne, verweist das Innenministerium lediglich auf die allgemeinen, regelmäßig aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Stefan Krempl

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen