Montag, 27. Juli 2026

Gesichtsdatenbank: Österreichs Polizei nutzte Gesichtserkennung jahrelang illegal

Eine Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde erschüttert das Innenministerium der Alpenrepublik: Der seit 2020 genutzte automatisierte Gesichtsabgleich hat keine Rechtsgrundlage.

Ein friedlicher Klimaprotest in Wien im März 2023 entwickelte sich für einen Teilnehmer unbemerkt zu einem Präzedenzfall für digitale Bürgerrechte. Die österreichische Polizei fotografierte den Demonstranten vor Ort und glich das Bild anschließend automatisiert mit der zentralen staatlichen Gesichtsdatenbank ab. Aus dem Treffer resultierte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen. Dieses wurde zwar später vollumfänglich eingestellt, da sich keinerlei Fehlverhalten nachweisen ließ. Doch der Vorfall hinterließ offene Fragen.

Der Betroffene selbst erfuhr erst durch eine eigene Datenschutz-Auskunftsanfrage überhaupt davon, dass sein Gesicht per Software gescannt und verarbeitet worden war. In der Folge reichte die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein. Ihr Ziel: nicht nur diesen Einzelfall, sondern die gesamte staatliche Überwachungspraxis rechtlich prüfen zu lassen.

Seit 2020 setzt die österreichische Exekutive die automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung von Personen ein. Von Beginn an begleiteten rechtliche Bedenken diese Praxis. Nicht nur Datenschutzorganisationen zeigten sich besorgt. Auch mehrere parlamentarischer Anfragen von SPÖ, Neos und den Grünen widmeten sich dem Thema. Im Zentrum der Kritik stand die Frage, ob für den Einsatz einer so eingriffsintensiven Überwachungstechnologie überhaupt eine taugliche Rechtsgrundlage existiert. Das österreichische Innenministerium zeigte sich von den Einwänden jahrelang unbeeindruckt, ignorierte jegliche Zweifel an der eigenen Rechtsauffassung und führte die Abgleiche unvermindert fort.

Nun liegt epicenter.works der finale Bescheid der Datenschutzbehörde vor – und das Ergebnis kommt einem juristischen Paukenschlag gleich. Die DSB hat die bisherige Verteidigungslinie des Innenministeriums vollumfänglich verworfen. Der von den Sicherheitsbehörden herangezogene Paragraf 75 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) stellt laut der Entscheidung keine tragfähige Basis für den automatisierten Gesichtsabgleich dar. 

Die Norm stammt aus einer Zeit, in der es um die analoge Verwaltung von Fingerabdruck-Karteikarten ging. Eine solche Bestimmung eins zu eins auf den Einsatz von Systemen mit Künstlicher Intelligenz zu übertragen, die ein Porträtfoto binnen Sekunden mit rund einer halben Million gespeicherten Bildern vergleichen, bezeichneten Kritiker als den Versuch, ein Formel-1-Rennen mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung zu steuern.

Die Sprengkraft des Bescheids reicht weit über den konkreten Anlassfall der Klimademonstration hinaus. Da sich die Polizei bei der Nutzung der Technologie seit 2020 durchgehend auf diesen Paragrafen gestützt hat, ist laut den Bürgerrechtlern schlagartig jeder einzelne automatisierte Gesichtsabgleich der vergangenen Jahre rechtswidrig. Für die Praxis bedeute das eine Kehrtwende: Der Einsatz der Software müsse unverzüglich gestoppt werden, bis der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Grundlage geschaffen habe.

Stefan Krempl

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