Ein geleakter Entwurf legt nahe: Die EU-Kommission knickt beim verstärkten Grenzschutz vor Washingtons Überwachungsdruck ein und riskiert ein juristisches Fiasko vor dem EuGH.
Die EU-Kommission steht in der Kritik, bei den geheimen Verhandlungen über ein neues Sicherheits- und Datenabkommen mit den USA grundlegende europäische Rechtsstandards aufzugeben. Ein geleakter Entwurf des Rahmenabkommens für die „Enhanced Border Security Partnerships“ (EBSP) zeigt, dass die Brüsseler Unterhändler den weitreichenden Überwachungsforderungen Washingtons fast vollständig nachgegeben haben.
Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) warnt in einer juristischen Analyse eindringlich vor den Folgen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordert EDRi in einem offenen Brief die EU-Institutionen auf, dem amerikanischen Druck standzuhalten und die europäischen Datenschutzgarantien nicht für das visumfreie Reisen zu opfern. Zu den prominenten Erstunterzeichnern des Appells gehören internationale Organisationen wie Access Now und das Centre for Democracy and Technology (CDT) sowie renommierte Bürgerrechtsgruppen wie Statewatch, Digitalcourage, die Digitale Gesellschaft und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD).
Der Ursprung des Konflikts liegt im Jahr 2022, als die US-Regierung ankündigte, die Beibehaltung der Visumfreiheit im Rahmen des Visa-Waiver-Programms an eine neue Bedingung zu knüpfen: Partnerländer müssen den US-Behörden den automatisierten Zugriff auf nationale biometrische Datenbanken gewähren. Dieses EBSP-Verfahren dient der massenhaften Überprüfung und Risikobewertung von Reisenden noch vor deren Einreise in die USA. Obwohl die Gespräche bereits seit Jahren im Geheimen laufen, erhielt die EU-Kommission erst im Dezember 2025 ein offizielles Mandat des EU-Rates, um ein einheitliches Rahmenabkommen auszuhandeln. Auf dessen Basis sollen die Mitgliedstaaten dann bilaterale Verträge schließen.
Die nun vorliegenden Details aus dem im Mai durch Statewatch geleakten Entwurf zeigen indes eine drastische Abweichung von diesem Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten. Laut EDRi verstößt der ausgehandelte Text in weiten Teilen gegen europäisches Primär- und Sekundärrecht, insbesondere gegen die Grundrechtecharta. Im Kern geht es um einen systematischen Transfer sensibler Daten, der laut Kritikern einer Erpressung gleicht. Trifft eine automatisierte US-Abfrage bei der ESTA- oder Visumbeantragung auf einen Treffer in einer europäischen Datenbank, müssten die EU-Staaten in Fast-Echtzeit nicht nur Biometrie- und Identitätsdaten übermitteln, sondern auch subjektive Risikoeinschätzungen liefern.
Durch die geforderte Geschwindigkeit wird eine effektive menschliche Überprüfung der Datenqualität in Europa praktisch unmöglich gemacht. Das wiegt umso schwerer, als die US-Behörden Reisende im Vorfeld über ein automatisiertes System durchleuchten, das auch öffentlich zugängliche Social-Media-Profile auswertet. Besonders pikant ist, dass der vorliegende Entwurf keinen Schutz vor Diskriminierung aufgrund politischer Meinungen enthält. Angesichts des harten Vorgehens der Trump-Administration gegen politischen Protest befürchten die Bürgerrechtler, dass Social-Media-Beiträge gegen die US-Regierung, die Unterstützung von Transgender-Rechten oder die Teilnahme an Protestsituationen über den europäisch-amerikanischen Datenabgleich zu direkten Einreiseverweigerungen oder Inhaftierungen an den US-Grenzen führen könnten.
Zudem hebelt das Abkommen der Analyse zufolge fundamentale Datenschutzprinzipien aus. Die Zweckbindung werde nahezu komplett aufgelöst, da US-Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste die Daten für beliebige andere Ermittlungen nutzen und sie sogar an lokale Polizeibehörden weitergeben dürften, für die die Schutzregeln des Abkommens gar nicht gelten. Auch bei den Speicherfristen drohe ein uferloser Zustand: das EU-Recht verlangt eine strikte Begrenzung. Die US-Rechtslage erlaubt es dagegen dem Department of Homeland Security (DHS), die Daten im Automated-Targeting-System für bis zu 75 Jahre aufzubewahren – weit über die eigentliche Reise hinaus.
Ein echter Rechtsschutz für betroffene EU-Bürger sei im Entwurf nicht vorgesehen, heißt es. Die Rechte auf Auskunft, Benachrichtigung und Löschung richteten sich rein nach US-Recht, wobei der US Judicial Redress Act für diese Art von Grenzkontroll- und Visadaten explizit nicht greife. Betroffene erführen meist nicht einmal, dass sie Opfer einer fehlerhaften automatisierten Entscheidung wurden. Sie hätten aufgrund der US-Rechtsprechung kaum Chancen, vor einem amerikanischen Gericht zu klagen. Da auch eine unabhängige Datenschutzkontrolle in den USA nach jüngsten Urteilen des Supreme Courts als verfassungswidrig gilt, fehle jegliche wirksame Aufsicht.
EDRi und die Mitunterzeichner warnen die EU-Länder vor einem juristischen Fiasko. Sollte das Abkommen in dieser Form verabschiedet werden, dürfte es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen eklatanter Mängel beim Datenschutzniveau scheitern. Die Zivilgesellschaft fordert daher einen sofortigen Stopp der Verhandlungen, bis die USA rechtsstaatliche Garantien und einen echten Grundrechteschutz nachweisen können – kein Abkommen sei besser als ein Deal, der die Rechte der Bürger leichtfertig verscherbelt.
Stefan Krempl
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