Donnerstag, 30. Juli 2026

Reform: Regierung billigt verlängertes E-Mobilitätsgesetz und neue Regeln fürs E-Laden

Das Elektromobilitätsgesetz soll laut der Bundesregierung bis 2035 gelten. Künftig dürfen auch E-Busse, E-Lkw und Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen vorübergehend an Ladesäulen parken.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Die Reform verlängert den Rechtsrahmen zur Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 und passt zentrale Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im Verkehrssektor an. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass Städte und Gemeinden weiterhin über ein verlässliches Instrumentarium verfügen, um den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe vor Ort gezielt zu unterstützen und die lokale Luftqualität zu verbessern.

Seit seiner Einführung 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz Kommunen, elektrisch betriebenen Fahrzeugen gezielte Bevorrechtigungen im Straßenverkehr einzuräumen. Dazu zählen unter anderem reservierte Parkplätze, gebührenfreies oder vergünstigtes Parken sowie besondere Zufahrtsrechte. Diese Sonderrechte haben sich in der Praxis bewährt und werden von Städten und Gemeinden intensiv genutzt. Mit der geplanten Novelle sollen die Kommunen nun langfristige Rechtssicherheit sowie erweiterte Handlungsspielräume erhalten.

Eine wesentliche Vereinfachung betrifft das Abstellen von Autos an öffentlichen Ladepunkten. Das Parken während des aktiven Ladevorgangs wird dauerhaft im Gesetz verankert. Künftig dürfen Elektrofahrzeuge dort auch ohne E-Kennzeichen stehen, solange sie tatsächlich laden. Das soll mehr Klarheit für Fahrer schaffen, den Kommunen eine einheitliche Beschilderung erleichtern und Hürden im grenzüberschreitenden Verkehr zu Fall bringen, da ausländische E-Fahrzeuge häufig ohne entsprechendes Sonderkennzeichen unterwegs sind. Gleichzeitig bleibt rechtlich garantiert, dass Ladeplätze ihrem eigentlichen Zweck vorbehalten bleiben und nicht als allgemeine Parkflächen zweckentfremdet werden.

Zudem will die Regierung den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich erweitern. Neben Pkw und leichten Nutzfahrzeugen umfasst das EmoG künftig auch Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw. Damit reagiert die Politik darauf, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikdienstleister ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen. Kommunen erhalten so die Möglichkeit, auch den Schwerlast- und ÖPNV-Verkehr vor Ort gezielt zu bevorrechtigen.

Ergänzend erhalten Städte und Gemeinden die rechtliche Option, E-Fahrzeuge künftig auch von den Gebühren für Anwohnerparkausweise zu befreien oder diese zu reduzieren. Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen werden die Privilegierungsvoraussetzungen an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst, um Fehlanreize zu vermeiden. Abgerundet wird die Novelle durch die Beseitigung bestehender rechtlicher Unklarheiten sowie notwendige Folgeänderungen in angrenzenden Gesetzen.

Ulrich Lange (CSU), parlamentarischer Staatssekretär beim gerade ausgewechselten Bundesminister für Verkehr, hob die praktische Relevanz der Reform hervor: Das EmoG habe sich seit über zehn Jahren bewährt, um Elektromobilität sichtbar und attraktiv zu machen. Die Verlängerung der Bevorrechtigungen, die Erleichterungen beim Laden und die Öffnung für E-Busse sowie schwere E-Lkw schafften moderne Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität.

Die Neuregelung ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Sie soll verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und den Kommunen wirksame Werkzeuge an die Hand geben, um die Mobilitätswende vor Ort aktiv voranzutreiben.

Stefan Krempl

Mittwoch, 29. Juli 2026

KI in Asyl- und Visumverfahren: Bundesregierung will Migrationsverwaltung automatisieren

Ein neues Gesetz soll Behörden entlasten und Verfahren bei Asylanträgen mit KI beschleunigen. Fachverbände wie die GI und Datenschützer warnen vor Diskriminierung und Datenschutzverstößen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das sogenannte KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) auf den Weg gebracht. Die Vorlage, die vom Bundesinnenministerium unter Führung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet wurde, soll den Einsatz digitaler Verfahren und Künstlicher Intelligenz in Asyl-, Visum- und Migrationsverfahren rechtlich absichern und regeln. Die Bundesregierung begründet die Initiative mit einem anhaltend hohen Antragsaufkommen sowie akuten personellen Kapazitätsgrenzen in den Behörden. Ziel sei es, durch automatisierte Datenverarbeitung und KI-Systeme die Effizienz, Qualität, Sicherheit und Einheitlichkeit ausländerrechtlicher Verfahren nachhaltig zu steigern und Sachbearbeiter zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Befugnisse für Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerämter, das Bundesverwaltungsamt, die Bundespolizei und die Landespolizeibehörden vor. Diese sollen personenbezogene Daten nicht nur verarbeiten, sondern gezielt zum Entwickeln, Trainieren, Validieren und Testen von KI-Anwendungen nutzen dürfen. Der Entwurf erlaubt dazu sogar die Verarbeitung sensibler Echtdaten nach Artikel 9 der DSGVO – etwa zur ethnischen Herkunft, zu religiösen Überzeugungen oder zur sexuellen Orientierung – ohne verpflichtende Anonymisierung oder Pseudonymisierung, sofern dies den Entwicklungsaufwand übersteigen oder die Ergebnisqualität beeinträchtigen würde.

Ferner würde das Gesetz zwei zentrale Mechanismen verankern: Ein datei- und informationssystemübergreifendes automatisiertes Verfahrensmonitoring zum Erfassen von Entscheidungsmustern und Zusammenhängen sowie einen automatisierten Abgleich von Antragsangaben mit öffentlich zugänglichen Internet- und Social-Media-Daten im Zweifelsfall.

Zivilgesellschaft und Fachverbände reagierten mit harter Kritik auf den Kabinettsbeschluss. Die Gesellschaft für Informatik (GI) äußert fundamentale Zweifel an der technischen Machbarkeit und dem Nutzen der Pläne. GI-Expertin Christine Hennig betont, dass KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeiten basierten und fehlerhafte Halluzinationen erzeugten. In Kombination mit dem Phänomen des Automation Bias – der Neigung von Menschen, KI-Empfehlungen ungeprüft zu vertrauen – entstehe eine gefährliche Dynamik. Der notwendige manuelle Prüfaufwand würde die erhoffte Effizienzgewinnung wieder zunichtemachen.

Die GI warnt auch vor Diskriminierung durch verzerrte Trainingsdaten, die besonders vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und People of Color benachteiligen, sowie vor hohen Fehlerraten beim automatisierten Abgleich ungeprüfter Internetdaten und bei der verankerten Ausnahmeregelung zur Verarbeitung biometrischer Daten.

Bereits zum vorherigen Referentenentwurf hatte die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) eine vernichtende Stellungnahme vorgelegt und den vollständigen Rückzug des Vorhabens gefordert. Zwar befürwortet die DVD eine sinnvolle Digitalisierung, sieht in dem Entwurf jedoch eine systematische Missachtung europäischer Datenschutzvorgaben und verfassungsrechtlicher Schranken. Das Aufweichen der Datenminimierung, die fehlende Pseudonymisierung und die Etablierung massiver Generalklauseln seien inakzeptabel. Die Behauptung des Innenministeriums, dass die Letztentscheidung stets beim Menschen verbleibe, nennt die DVD angesichts der angestrebten Beschleunigung ohne Zusatzpersonal eine Illusion. De facto handele es sich um unkontrollierte automatisierte Entscheidungen bei Hochrisiko-KI-Systemen. Zudem verweist die DVD auf eklatante Sicherheitsrisiken beim Social-Media-Abgleich, bei dem Metadaten schutzbedürftiger Personen ungewollt an US-Konzerne fließen könnten.

Ebenfalls deutliche Worte findet AlgorithmWatch. Nora Oppermann, Junior Policy Managerin der zivilgesellschaftlichen Organisation, bemängelt, dass die Regierung Menschen, die auf eine sichere Ankunft hoffen, unausgereiften und fehleranfälligen KI-Systemen aussetze. Geflüchtete würden auf diese Weise zu Versuchskaninchen für evidenzlose Forschung gemacht, was einer Demokratie nicht gerecht werde. AlgorithmWatch kritisiert vor allem das Fehlen differenzierter Schutzmechanismen und wirft der Bundesregierung vor, für eine vermeintliche Entbürokratisierung schwere Folgen für menschliche Schicksale billigend in Kauf zu nehmen.

Zusammenfassend fordern GI, DVD und AlgorithmWatch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im anstehenden parlamentarischen Verfahren. Sie verlangen die strikte Verankerung von Security und Privacy by Design, wirksame Mechanismen gegen Diskriminierung sowie verlässliche rechtsstaatliche Kontrollen und Transparenzrechte für Betroffene.

Stefan Krempl

CSU-Klausur in Banz: Großoffensive mit 100.000 Drohnen und 1000 Satelliten

Mit einem Beschluss zu ihrer Sommerklausur fordert die CSU-Landesgruppe massive Technologie-Investitionen für Europas Unabhängigkeit und militärische Stärke.

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat auf ihrer Sommerklausur im oberfränkischen Kloster Banz am Dienstag einen Beschluss zur technologischen Modernisierung Deutschlands gefasst. Unter dem Titel "Stärken, was Deutschland stark macht" formuliert die Partei einen ehrgeizigen Anspruch: Technologieführerschaft soll nicht bloß ein wirtschaftlicher Selbstzweck sein, sondern das Fundament für Wohlstand, Sicherheit und die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaates bilden. Angesichts eines verschärften globalen Wettbewerbs setzt die CSU auf gezielte Investitionen in Schlüsseltechnologien, um Abhängigkeiten abzubauen und Deutschland zurück an die Spitze zu führen.

Ein Schwerpunkt des Beschlusses liegt auf Künstlicher Intelligenz und digitaler Souveränität. Die Parteispitze verweist auf die Risiken einseitiger Abhängigkeiten und verweist auf die kurzfristige Abschaltung von KI-Modellen des Anbieters Anthropic durch die US-Regierung im Juni 2026. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert die CSU die Entwicklung eigener europäischer KI-Basismodelle (LLM). Diese sollen in Kooperation mit europäischen Partnern entstehen, um Staat, Wirtschaft und Verteidigungssektor von US-amerikanischen oder chinesischen Anbietern unabhängig zu machen. Ergänzend will die Gruppe eine europäische KI-Gigafactory nach Deutschland holen, die heimische Chipindustrie dauerhaft absichern und Abhängigkeiten bei Seltenen Erden reduzieren. KI müsse ferner flächendeckend im Mittelstand ankommen.

Neben der Software rückt die physische Automatisierung in den Fokus. Um dem demografischen Wandel in Produktion, Logistik und Pflege zu begegnen, strebt die CSU eine nationale "Robotik-Roadmap 2030" an. Ziel ist es, bis Ende des Jahrzehnts über eine Million neue Roboter in Betrieb zu nehmen. Zur Beschleunigung setzen die Christsozialen auf spezialisierte Forschungs- und Trainingszentren für physische KI, sogenannte Roboter-Gyms. Als Vorbild dient ein Testfeld am Flughafen München, in dem Roboter unter realen Bedingungen komplexe menschliche Abläufe erlernen. Solche Einrichtungen sollen künftig verstärkt auch mittelständischen Unternehmen offen stehen.

Ein weiterer Fokus verknüpft zivile Innovationen eng mit der äußeren Sicherheit. Unter dem Leitmotiv der Stärkung von Dual-Use-Technologien fordert die CSU eine engere Vernetzung von Forschung, Bundeswehr und Sicherheitsindustrie. Um militärische Forschung an Hochschulen zu erleichtern, sollen Förderprogramme aufgelegt und Zivilklauseln konsequent ausgeschlossen werden. Zudem betont der Beschluss die Kooperation mit der Ukraine: Da deutsche Hilfe maßgeblich zur Entwicklung moderner ukrainischer Rüstungsgüter beigetragen habe, fordert die CSU ein Abkommen, um von den dort gewonnenen Erfahrungen bei Kampfdrohnen und Drohnenabwehr zu profitieren.

Zur Stärkung der konventionellen Abschreckung plant die CSU eine Bundeswehr-Drohnenflotte mit mindestens 100.000 Geräten aller Größenklassen, gesteuert durch KI und weltraumgestützte Systeme. Statt fertige Drohnen zu lagern, setzt die Partei auf Vorhalteverträge und vorbereitete Massenfertigung im Ernstfall. Ergänzt wird dies durch den Ausbau der Drohnenabwehr zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

Die Luft- und Raumfahrt bildet einen weiteren Pfeiler. Die CSU fordert den Aufbau einer Weltraum-Flotte für die Bundeswehr mit über 1000 Satelliten zur abhörsicheren Kommunikation und Lagebilderstellung via Radarsatelliten. Um Europas eigenen Zugang zum All zu sichern, beharrt die Partei auf einer deutschen Startplattform. Sogar eine neuartige All-Nutzung wird anvisiert: Durch die Schwerelosigkeit sollen im All reinere Arzneimittel, etwa für Krebstherapien, hergestellt werden. Ein deutsches Medikamentenlabor im All soll binnen zehn Jahren realisiert werden. Abgerundet wird das Papier durch Vorhaben zum Ausbau von Wagniskapital, Mittelstandsentlastungen und dem Ziel, Weltmarktführer bei der Kernfusion zu werden.

Stefan Krempl

Dienstag, 28. Juli 2026

Cyber Resilience Act: Entwarnung für Open Source, Pflichtenheft für Hersteller

Ein neuer EU-Leitfaden schafft Klarheit bei Updates, Haftung und Supportfristen. Wer für Code kassiert, muss liefern. Viele Open-Source-Entwickler können aufatmen.

Herstellern, Entwicklern und Unternehmen hat die EU-Kommission am Montag eine Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung des Cyber Resilience Act (CRA) an die Hand gegeben. Die Brüsseler Regierungsinstitution hat ihren offiziellen Leitfaden nebst detailliertem Anhang vorgelegt, um Wirtschaftsakteure auf die bevorstehenden Pflichten zur IT-Sicherheit und Meldewesen vorzubereiten. Das Regelwerk, das prinzipiel bereits seit Dezember 2024 in Kraft ist, stellt erstmals EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Cybersicherheit digitaler Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg auf.

Mit der Veröffentlichung der Orientierungshilfe beantwortet die Kommission nach eigener Darstellung zentrale Fragen der Industrie und widmet sich der Reduzierung bürokratischer Hürden. Das Dokument erläutert demnach praxisnah, welche Erzeugnisse konkret unter den Anwendungsbereich fallen, wie wesentliche Produktveränderungen einzustufen sind, nach welchen Maßstäben Supportzeiträume bemessen werden und wie Risikoanalysen sowie gesetzliche Berichtspflichten im Arbeitsalltag umzusetzen sind.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Entlastung von Startups sowie kleinen und mittleren Unternehmen, für die komplexe Compliance-Anforderungen oft eine besondere Herausforderung darstellen. Anschauliche Fallbeispiele und Anwendungsszenarien sollen Rechtssicherheit schaffen, ohne unnötigen Verwaltungsaufwand zu erzeugen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Handreichung der Abgrenzung bei Open-Source-Software. Die Kommission stellt klar, dass die reine Bereitstellung von freier Software ohne kommerzielle Monetarisierung nicht als Inverkehrbringen gilt. Erst wenn Entwickler oder Organisationen für solche Programme Entgelte verlangen, damit verbundene Dienstleistungen monetarisieren oder personenbezogene Daten zu Werbezwecken verarbeiten, greifen die strengen Pflichten für Hersteller.

Für nicht-kommerzielle Open-Source-Akteure hat der EU-Gesetzgeber die spezifische Rolle der Stewards geschaffen, deren Pflichtenpaket deutlich zielgerichteter ausfällt und sich primär auf die Gewährleistung der dauerhaften Verlässlichkeit der Software beschränkt.

Ebenfalls präzisiert wird der Begriff der wesentlichen Änderung bei Software-Updates. Wer reine Sicherheitsaktualisierungen bereitstellt, um Schwachstellen zu schließen oder das Risikoniveau zu senken, nimmt in der Regel keine wesentliche Veränderung vor und muss folglich kein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Erst wenn funktionale Erweiterungen das ursprüngliche Risikoprofil signifikant verändern oder neue Bedrohungsvektoren eröffnen, gilt das Produkt als neu auf dem Markt platziert. Bei physischen Reparaturen und Ersatzteilen gilt: Baugleiche Komponenten, die zur Reparatur geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Dieser Leitfaden ist Teil unserer Vereinfachungsagenda", erklärte Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Kommission für Tech-Souveränität. Er helfe Firmen, ihre Pflichten unter dem CRA pünktlich zu erfüllen. Ein cybersicheres Europa und ein unternehmensfreundliches Europa gehen Hand in Hand: Die heutigen Leitlinien tragen dazu bei, dass Produkte auf unserem Markt vor Cyberbedrohungen geschützt sind, während unnötige Belastungen und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen vermieden werden.“

Die Dringlichkeit einer präzisen Umsetzung hat sich zuletzt durch Entwicklungen im Bereich der KI-Modelle der nächsten Generation mit ausgeprägten Cybersicherheitsfähigkeiten verschärft. Der zeitliche Fahrplan steht fest: Die ersten verbindlichen Berichterstattungspflichten gemäß Kapitel IV werden am 11. September 2026 wirksam. Die vollständige Anwendung aller Vorgaben folgt zum 11. Dezember 2027. Bis dahin soll der Leitfaden Betroffenen eine Richtschnur bieten, um die Umstellungsphase effizient und rechtskonform zu gestalten.

Stefan Krempl

Montag, 27. Juli 2026

Gebäudemodernisierung: Steinmeier winkt umstrittenes Gesetz durch

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und Klagedrohung der Umwelthilfe unterzeichnet der Bundespräsident das Gebäudemodernisierungsgsetz. Der Streit wandert nach Karlsruhe.

Das hochumstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz hat seine allerletzte formale Hürde genommen. Wie das Bundespräsidialamt Table.Briefings verriet, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Normenwerk unterzeichnet. Damit kann es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt planmäßig in Kraft treten. Die weitreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die in den vergangenen Wochen von Juristen und Umweltverbänden vorgebracht wurden, teilte das Staatsoberhaupt so ausdrücklich nicht. Mit seiner Unterschrift ist der politische Streit über das Gesetz aber keineswegs beigelegt: Er verlagert sich nun von der parlamentarischen Bühne vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Entscheidung des Bundespräsidenten ging eine Debatte über das formelle Zustandekommen des Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren voraus. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Prozedere im Bundesrat. Die Bundesregierung stufte das Vorhaben als bloßes Einspruchsgesetz ein, bei dem eine ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht zwingend erforderlich ist. Der Bundesrat verzichtete folglich darauf, einen Vermittlungsantrag zu stellen.

Ein juristisches Kurzgutachten des Rechtsanwalts Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt indes zu einem grundlegend anderen Ergebnis. Demnach leidet das Gesetz an einem schwerwiegenden Verfahrensfehler, der zur formellen Verfassungswidrigkeit des gesamten Werkes führen könnte.

Im Zentrum der Argumentation des Experten steht die neu eingefügte Regelung in Paragraf 88a des Gesetzes. Diese Bestimmung ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, per Rechtsverordnung eine Prüfungsordnung für Qualifikationschecks in der Energieberatung zu erlassen – und zwar ausdrücklich ohne die Zustimmung des Bundesrates einzuholen. Klinger weist darauf hin, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsverordnung dann der Zustimmung der Länder bedarf, wenn sie auf Gesetzen basiert, die von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

Da das Gebäudemodernisierungsgesetz unzweifelhaft zahlreiche Bestimmungen enthält, die von den Ländern in eigener Regie vollzogen werden, greift laut dem Gutachten nach der verfassungsgerichtlichen Einheitsthese die Pflicht zur Zustimmung. Wenn ein Bundesgesetz eine Verordnungsermächtigung enthält, die diese Zustimmung der Länder umgehe, bedürfe die gesetzliche Ermächtigung selbst zwingend der Zustimmung des Bundesrates. Da diese im Gesetzgebungsverfahren unterblieb, erfasse der Makel der Verfassungswidrigkeit das gesamte Artikelgesetz.

Neben den verfahrensrechtlichen Einwänden entzündet sich scharfe Kritik an den inhaltlichen Vorgaben der Neuregelung. Mehrere Umweltjuristen beurteilen das Gesetz als inhaltlich verfassungswidrig, da es die verbindlichen deutschen Klimaziele untergrabe und so eklatant gegen den historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoße. Durch die Abschwächung bisheriger Pflichten im Wärmesektor verletze der Gesetzgeber seine Schutzpflichten gegenüber den Freiheitsrechten künftiger Generationen.

DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz stellte klar, dass die Vereinigung sowohl das Zustandekommen als auch den Inhalt des Regelwerks für unvereinbar mit dem Grundgesetz halte. Die Umwelthilfe hat angekündigt, die juristischen Bedenken umgehend in Karlsruhe einzureichen. Das Urteil der Verfassungsrichter wird mit Spannung erwartet, da es grundlegende Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Klimaschutzrecht berührt.

Stefan Krempl

Gesichtsdatenbank: Österreichs Polizei nutzte Gesichtserkennung jahrelang illegal

Eine Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde erschüttert das Innenministerium der Alpenrepublik: Der seit 2020 genutzte automatisierte Gesichtsabgleich hat keine Rechtsgrundlage.

Ein friedlicher Klimaprotest in Wien im März 2023 entwickelte sich für einen Teilnehmer unbemerkt zu einem Präzedenzfall für digitale Bürgerrechte. Die österreichische Polizei fotografierte den Demonstranten vor Ort und glich das Bild anschließend automatisiert mit der zentralen staatlichen Gesichtsdatenbank ab. Aus dem Treffer resultierte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen. Dieses wurde zwar später vollumfänglich eingestellt, da sich keinerlei Fehlverhalten nachweisen ließ. Doch der Vorfall hinterließ offene Fragen.

Der Betroffene selbst erfuhr erst durch eine eigene Datenschutz-Auskunftsanfrage überhaupt davon, dass sein Gesicht per Software gescannt und verarbeitet worden war. In der Folge reichte die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein. Ihr Ziel: nicht nur diesen Einzelfall, sondern die gesamte staatliche Überwachungspraxis rechtlich prüfen zu lassen.

Seit 2020 setzt die österreichische Exekutive die automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung von Personen ein. Von Beginn an begleiteten rechtliche Bedenken diese Praxis. Nicht nur Datenschutzorganisationen zeigten sich besorgt. Auch mehrere parlamentarischer Anfragen von SPÖ, Neos und den Grünen widmeten sich dem Thema. Im Zentrum der Kritik stand die Frage, ob für den Einsatz einer so eingriffsintensiven Überwachungstechnologie überhaupt eine taugliche Rechtsgrundlage existiert. Das österreichische Innenministerium zeigte sich von den Einwänden jahrelang unbeeindruckt, ignorierte jegliche Zweifel an der eigenen Rechtsauffassung und führte die Abgleiche unvermindert fort.

Nun liegt epicenter.works der finale Bescheid der Datenschutzbehörde vor – und das Ergebnis kommt einem juristischen Paukenschlag gleich. Die DSB hat die bisherige Verteidigungslinie des Innenministeriums vollumfänglich verworfen. Der von den Sicherheitsbehörden herangezogene Paragraf 75 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) stellt laut der Entscheidung keine tragfähige Basis für den automatisierten Gesichtsabgleich dar. 

Die Norm stammt aus einer Zeit, in der es um die analoge Verwaltung von Fingerabdruck-Karteikarten ging. Eine solche Bestimmung eins zu eins auf den Einsatz von Systemen mit Künstlicher Intelligenz zu übertragen, die ein Porträtfoto binnen Sekunden mit rund einer halben Million gespeicherten Bildern vergleichen, bezeichneten Kritiker als den Versuch, ein Formel-1-Rennen mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung zu steuern.

Die Sprengkraft des Bescheids reicht weit über den konkreten Anlassfall der Klimademonstration hinaus. Da sich die Polizei bei der Nutzung der Technologie seit 2020 durchgehend auf diesen Paragrafen gestützt hat, ist laut den Bürgerrechtlern schlagartig jeder einzelne automatisierte Gesichtsabgleich der vergangenen Jahre rechtswidrig. Für die Praxis bedeute das eine Kehrtwende: Der Einsatz der Software müsse unverzüglich gestoppt werden, bis der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Grundlage geschaffen habe.

Stefan Krempl

Samstag, 25. Juli 2026

Chinas verdeckter Zugriff: Wie Pekings Zentralbank Europas kritische Infrastruktur aufkauft

Tarnfirmen in Luxemburg und Steueroasen verdecken Milliardeninvestitionen der chinesischen Zentralbank in europäische Glasfaseranbieter, Windparks und Behördenimmobilien.

Ein Polizeihauptquartier in Belgien, ein von der EU-Kommission genutztes Bürogebäude, britische Windparks, ein spanischer Gasversorger sowie ein französischer Glasfaser- und Hochgeschwindigkeitsinternet-Anbieter: Auf den ersten Blick haben diese europäischen Vermögenswerte wenig miteinander gemeinsam. Doch hinter den Kulissen verbindet sie ein prominenter Eigentümer. Wie Recherchen des Investigativnetzwerks Follow the Money (FTM) gemeinsam mit dem Medienpartner OCCRP und weiteren internationalen Mitstreitern aufdecken, hat sich die chinesische Zentralbank über ein hochkomplexes Geflecht aus Offshore-Konstrukten und Briefkastenfirmen strategisch in Europas kritische Infrastruktur und Immobilien eingekauft.

Die Enthüllungen gewähren einen tiefen Einblick in die globale Anlagestrategie der State Administration of Foreign Exchange (SAFE). Diese staatliche Behörde verwaltet die gigantischen Währungsreserven Chinas. Während private wie institutionelle Investoren weltweit routinemäßig Offshore-Strukturen und Holdinggesellschaften nutzen, um Steuern zu optimieren, dient das verschachtelte Firmennetzwerk im Falle Pekings vor allem einem Zweck: der gezielten Verdeckung von Eigentumsverhältnissen vor der europäischen Öffentlichkeit.

Die Rechercheure konnten insgesamt 28 Firmen in Luxemburg zurückverfolgen, die von der chinesischen Währungsbehörde in den vergangenen 14 Jahren genutzt wurden, um Anteile an einem bunten Portfolio europäischer Vermögenswerte zu erwerben. Neben strategischer Infrastruktur zählen dazu sogar Luxushotels in den Niederlanden. Die meisten dieser luxemburgischen Holdinggesellschaften wurden bis heute nie öffentlich mit der chinesischen Zentralbank in Verbindung gebracht. Das Großherzogtum spielt dabei eine Schlüsselrolle für Pekings Finanzstrategie im Westen. Der China-Experte Frans-Paul Van der Putten betont, dass Luxemburg das zentrale Finanzdrehkreuz für China in Europa darstelle und nahezu alle chinesischen Banken dort ihre EU-Hauptsitze unterhielten.

Ein Großteil der identifizierten Aufkäufe fand zwischen 2011 und 2015 statt. Es war die Phase unmittelbar nach der europäischen Finanz- und Schuldenkrise, als viele europäische Staaten händeringend nach frischem Kapital suchten. China verfügte über die nötigen Liquiditätsreserven und nutzte die Gunst der Stunde für eine Schnäppchenjagd auf dem geschwächten Kontinent. Dass SAFE dabei extrem bedacht darauf ist, im Hintergrund zu agieren, bestätigt Brad Setser, ehemaliger stellvertretender Abteilungsleiter im US-Finanzministerium und Experte beim Council on Foreign Relations. Ihm zufolge hat SAFE zuletzt erhebliche Anstrengungen unternommen, um das tatsächliche Ausmaß seiner Investitionen zu verschleiern und strikt außerhalb des Lichts der Öffentlichkeit zu stehen.

Die Methode hinter der Geheimhaltung ist ausgeklügelt. SAFE nutzt nomineegestützte Firmen auf den Britischen Jungferninseln. Zwar haben diese Karibikinseln kürzlich ein Register für wirtschaftlich Berechtigte eingeführt, doch Unternehmen im Mehrheitseigentum ausländischer Regierungen sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen. Automatische Datenabfragen führten zu Fehlermeldungen, E-Mail-Anfragen der Journalisten an die Registerbehörden blieben unbeantwortet. Nur durch das akribische Zusammenfügen von Fragmenten aus Geschäftsberichten und Unternehmensregistern in Luxemburg und Großbritannien gelang es den Reporterteams, die Verbindungen Schritt für Schritt offenzulegen.

Erschwert wird die Transparenz durch europäische Entwicklungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 hob die Verpflichtung auf, Register über wirtschaftlich Berechtigte öffentlich zugänglich zu machen. Alex Cobham, Geschäftsführer des Tax Justice Network, warnt vor dieser Entwicklung: Anonymität bei kritischer Infrastruktur und Immobilien sei eine reale Gefahr für die Gesellschaft, Transparenz sei zwingend erforderlich.

Sicherheitsexperten, das EU-Parlament und europäische Nachrichtendienste äußern seit Längerem schwere Bedenken hinsichtlich wirtschaftlicher Abhängigkeiten, Spionage und potenzieller Sabotage durch Chinas Präsenz in Kernsektoren der EU. Der deutsche EU-Abgeordnete Engin Eroğlu von den Freien Wählern verweist auf besorgniserregende Parallelen zu den USA, wo chinesische, teils staatliche Unternehmen gezielt Grundstücke in direkter Nähe zu Militäreinrichtungen erworben hätten. Ohne einen klaren Überblick drohe Europa ein vergleichbares Sicherheitsrisiko.

Gleichwohl mahnen einige Experten zu einer differenzierten Betrachtung. Mario Esteban, Professor für Ostasienstudien an der Universidad Autónoma de Madrid, gibt zu bedenken, dass Europas wirtschaftlicher Bedarf an Kapital gegen Sicherheitsbedenken abgewogen werden müsse. Es gelte zu verhindern, dass sämtliche chinesischen Investitionen pauschal dämonisiert werden, da manche Beteiligungen echten Mehrwert schüfen. Allerdings bestätigt auch Esteban einen besorgniserregenden, weltweiten Trend: Die Neigung zu verdeckten Unternehmensstrukturen nimmt nicht nur bei China, sondern bei Großinvestoren global immer weiter zu.

Stefan Krempl