Mittwoch, 25. Februar 2026

Ende des bundesweiten Marktes: Paradigmenwechsel bei Breitband-Regulierung

Die Bundesnetzagentur plant, die Telekom-Regulierung regional in Ballungszentren wie München und Köln zu lockern. Für diesen Vorstoß erntet sie scharfe Kritik aus der Branche.

In der deutschen Telekommunikationspolitik zeichnet sich eine historische Wende ab: Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch Eckpunkte für die künftige Regulierung des Breitband-Massenmarktes vorgelegt, die erstmals das Ende eines einheitlichen nationalen Marktes einläutenGetrieben durch den beschleunigten Glasfaserausbau und die Aufrüstung von Kabelnetzen sieht die Behörde die Zeit gekommen, von einer pauschalen Regulierung der Telekom Deutschland GmbH (TDG) abzurücken und stattdessen regional differenzierte Maßstäbe anzulegen.

Präsident Klaus Müller begründet diesen Schritt mit der veränderten Realität vor Ort: In Ballungszentren wie München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg herrsche mittlerweile ein so intensiver Infrastrukturwettbewerb, dass eine staatliche Vorab-Regulierung nicht mehr erforderlich seiDort stünden den Verbrauchern meist drei parallele Netze – Kupfer, Kabel und Glasfaser – zur Verfügung, was die Marktmacht des Ex-Monopolisten auf ein wettbewerbliches Maß reduziert habeWährend diese vier Städte (Teilmarkt A) komplett aus der Regulierung entlassen werden könnten, bleibt der Rest der Republik zweigeteilt.

Ein Sonderfall ist der schleswig-holsteinische Kreis Segeberg (Teilmarkt B)Hier ist die Telekom zwar nicht mehr eindeutig marktbeherrschend, aber der Wettbewerb ist noch zu fragmentiert, um gänzlich ohne Leitplanken auszukommenFür solche Gebiete bringt die Behörde „symmetrische Instrumente“ ins GesprächDamit könnten künftig alle Netzbetreiber gleichermaßen verpflichtet werden, ihre Infrastruktur für Wettbewerber zu öffnenIm „restlichen Bundesgebiet“ (Teilmarkt C) bleibt dagegen alles beim Alten: Wegen mangelnder Alternativen wird hier weiterhin eine strikte Regulierung der TDG als notwendig erachtet.

Technologisch zeigt sich der Markt laut der Analyse trotz des Wandels stabil. Anschlüsse via xDSL, Kabel (HFC) und Glasfaser (FttB/H) werden weiterhin als einheitlicher Markt definiert, da Endkunden ihre Entscheidung primär nach Preis und Leistung und weniger nach der Technik treffenNeu in den Fokus rückt die physisch entbündelte Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitung am Faserverzweiger, die künftig als Vorleistungsprodukt einbezogen werden sollDrahtlose Alternativen wie Mobilfunk oder LEO-Satelliten spielen dagegen weiterhin nur eine untergeordnete Rolle.

Die Branche reagiert alarmiert auf die Pläne. Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter des Breko, kritisiert den Zeitpunkt der Deregulierung scharf. Er wirft der Telekom eine „Re-Monopolisierungsstrategie“ vor, die durch gezielten Doppelausbau den Glasfaser-Wettbewerb aktiv behindere. Eine Lockerung der Aufsicht gefährde die Investitionssicherheit der alternativen Ausbauer massiv. Ähnlich äußert sich VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Er warnt vor einem „bundesweiten Dammbruch“ und sieht in der regionalen Betrachtung einen „hochgefährlichen Testballon“. Die Wettbewerbssituation sei weiterhin von einer starken Asymmetrie geprägt; so habe sich die Vermarktungsquote auf dem Glasfasernetz der Telekom marginalisiert.

Ufer kritisiert zudem, dass eine Fragmentierung der Regulierung zu einem „Flickenteppich“ an Instrumenten führen würde. Bei über 400 Gebietskörperschaften drohe ein bürokratischer Wildwuchs, der weder der Marktmacht der Telekom gerecht werde noch Planungssicherheit schaffe. Solange kein klarer Migrationspfad von Kupfer auf Glasfaser vorliege, sei eine Deregulierung verfrüht. Die Bundesnetzagentur selbst räumt ein, dass auch in den Wettbewerbsgebieten weiterhin „beträchtliche und anhaltende strukturelle Marktzutrittsschranken“ bestehen.

Die vorliegenden Eckpunkte dienen als Grundlage für einen öffentlichen Termin am 16. März 2026, bevor der förmliche Entwurf der Marktfestlegung finalisiert wird.


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