In den Fluren der Brüsseler Machtzentren geht es derzeit um weit mehr als nur um technische Details. Es geht um die Frage, ob die mühsam erkämpfte europäische KI-Verordnung (AI Act) bereits ausgehöhlt wird, bevor sie ihre volle Wirkung entfalten kann. Im Zentrum dieser Entwicklung steht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Während die Öffentlichkeit noch über die Grenzen der digitalen Überwachung debattiert, arbeitet das Innenministerium hinter den Kulissen bereits an der Demontage der regulatorischen Leitplanken. Ein internes Protokoll eines Treffens der EU-Innenminister vom Januar 2026, das FragDenStaat veröffentlicht hat, offenbart die Strategie: Was gesetzlich verboten ist, soll durch eine "Korrektur" der Auslegungsregeln doch noch ermöglicht werden.
Der Vorstoß unter "Verschiedenes"
Es war ein Termin, bei dem es eigentlich um Abschiebungen und Migrationsfragen ging. Doch unter dem unscheinbaren Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ brachte Dobrindt ein Thema ein, das Datenschützer und Bürgerrechtler gleichermaßen alarmiert. Er forderte eine Korrektur der Leitlinien für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Sein Argument: Die aktuellen Vorgaben der KI-Verordnung würden die Arbeit der Sicherheitsbehörden massiv einschränken, insbesondere im Bereich der Biometrie.
Dobrindts Pläne für den Sicherheitsapparat sind ambitioniert. Er forciert den bundesweiten Einsatz der umstrittenen Datenanalyse-Software des US-Anbieters Palantir und will Bundespolizei sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) erlauben, Personen mittels automatisierter Gesichtserkennung im Internet aufzuspüren. Ein biometrischer Abgleich mit den schier unendlichen Bilddaten des Netzes wäre ein Quantensprung für die Ermittlungsbehörden – und ein Albtraum für die Anonymität im öffentlichen Raum.
Leitlinien als politischer Hebel
Das Problem für den Innenminister: Die 2024 verabschiedete KI-Verordnung zieht hier klare Grenzen. Bestimmte Formen der biometrischen Kategorisierung und Massenüberwachung sind schlicht untersagt. Doch das Gesetz lässt Spielraum bei der Definition dessen, was als "hochriskant" (erlaubt unter Auflagen) und was als "verboten" gilt. Hier kommen die Leitlinien der EU-Kommission ins Spiel. Diese sind zwar formal nicht bindend, dienen aber Gerichten und Behörden als maßgebliche Orientierungshilfe.
Genau hier setzt Dobrindt an. Da die Leitlinien für Hochrisiko-Systeme derzeit noch erarbeitet werden, bietet sich ein Zeitfenster für politische Einflussnahme. Ulrich Kelber, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, sieht darin ein gefährliches Manöver. Er wirft dem Minister vor, EU-Recht bis zur Unkenntlichkeit dehnen zu wollen. Gemeinsam mit Organisationen wie Amnesty International und dem Chaos Computer Club hatte Kelber bereits gewarnt, dass Dobrindts Pläne zur Internet-Gesichtserkennung gegen geltendes europäisches Recht verstoßen.
Rückendeckung aus Brüssel
Besonders pikant ist die Reaktion auf europäischer Ebene. Den Protokollen zufolge stieß Dobrindt bei Magnus Brunner, dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, auf offene Ohren. Brunner sicherte eine „vollumfängliche“ Unterstützung zu und versprach, die gewünschten Korrekturen gegenüber der zuständigen Generaldirektion DG Connect zu vertreten. Kritiker wie Ella Jakubowska von der Organisation EDRi sehen darin einen Rollenkonflikt: Die Aufgabe der Kommission sei der Schutz des Rechts, nicht dessen Aufweichung zugunsten nationaler Überwachungsinteressen.
Der Vorstoß fügt sich in ein größeres Bild ein, das unter dem Schlagwort „Digitaler Omnibus“ firmiert. Dieses Gesetzespaket soll eigentlich Bürokratie abbauen, wird aber laut Beobachtern von massiver Lobbyarbeit aus den USA und der Tech-Branche begleitet, um Datenschutzstandards im KI-Wettlauf zu senken.
Rechtswidrige Superdatenbank?
Während Dobrindt in Brüssel taktiert, wächst der Widerstand im Inland. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bestätigt nun die Einschätzung von AlgorithmWatch: Eine Superdatenbank zur KI-Gesichtserkennung, wie sie das Ministerium plant, wäre rechtswidrig. Dass die Wissenschaftler ihre Analyse auf geleakte Entwürfe stützen mussten, weil das Ministerium den fertigen Kabinettsentwurf seit Monaten zurückhält, verleiht der Debatte eine zusätzliche Schärfe. Für Matthias Spielkamp von AlgorithmWatch ist das Vorgehen des Ministers schlicht „dreist“. Es gehe darum, Bilder vom Familienfest bis zum Strandurlaub ohne Anlass analysierbar zu machen – ein direkter Angriff auf die Grundrechte, den man sonst nur aus autoritären Kontexten kenne.
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