Dienstag, 31. März 2026

Kampf gegen Online-Terror: BKA setzt verstärkt auf freiwillige Löschungen

Die neuen Transparenzberichte zur Umsetzung der Anti-Terror-Verordnung zeigen eine strategische Verschiebung: Offizielle Anordnungen sinken, informelle Löschersuchen steigen an.

Das Internet bleibt ein zentrales Schlachtfeld im Kampf gegen Radikalisierung und Terrorismus. Wie aus den aktuellen Transparenz- und Prüfberichten zur Umsetzung der EU-Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeskriminalamts (BKA) für das Jahr 2025 hervorgeht, hat sich die behördliche Praxis im Umgang mit extremistischen Inhalten weiterentwickelt. Prägte im Vorjahr noch eine Rekordzahl an harten Entfernungsanordnungen Schlagzeilen, zeichnet die aktuelle Statistik ein differenzierteres Bild einer zweigleisigen Strategie aus Kooperation und gesetzlichem Druck.

Kooperation statt Anordnung: Der Siegeszug der Löschersuchen

Im vergangenen Kalenderjahr erließ das BKA insgesamt 245 formelle Entfernungsanordnungen auf Basis der sogenannten TCO-Verordnung (Terrorist Content Online). Dies entspricht einem markanten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch 482 solcher Anordnungen ergingen. Dieses Minus ist aber nicht als Entspannung der Sicherheitslage zu interpretieren, sondern als Erfolg einer vorgeschalteten Stufe: den sogenannten Löschersuchen.

Diese informellen "Referrals" setzen auf die freiwillige Zusammenarbeit mit Hosting-Dienstleistern. Das BKA übermittelte 2025 die hohe Zahl von 29.792 solcher Ersuchen an Plattformbetreiber – eine Steigerung um mehr als 12.000 Fälle gegenüber dem VorjahrDie Strategie scheint aufzugehen, denn in über 93 Prozent der Fälle entfernten die Anbieter die gemeldeten Inhalte ohne den Zwang eines förmlichen VerwaltungsaktesNur wenn diese Kooperation scheitert oder die Inhalte nach zwei Werktagen weiterhin online sind, greift das BKA zum schärferen Schwert der Entfernungsanordnung, die eine Löschung innerhalb einer Stunde vorschreibt.

Deutschland im Fokus ausländischer Behörden

Interessant ist der Blick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU. Das BKA prüfte im Berichtszeitraum 28 Entfernungsanordnungen, die von ausländischen Behörden direkt an Hostingdiensteanbieter mit Sitz in Deutschland gerichtet warenDies stellt ein deutliches Plus gegenüber den elf Fällen des Vorjahres dar. Bemerkenswert ist dabei, dass sich 24 dieser Anordnungen gegen einen einzigen deutschen Anbieter richteten. Doch in keinem dieser Fälle sahen die deutschen Prüfer, die hierbei eng mit der Landesanstalt für Medien NRW zusammenarbeiten, einen Grund zur Beanstandung.

Die Rolle der Bundesnetzagentur: Überwachung und Struktur

Während das BKA für die Identifizierung und Entfernung konkreter Inhalte zuständig ist, wacht die Bundesnetzagentur über die strukturellen Pflichten der AnbieterUnternehmen, die nachweislich terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifenDie Bandbreite reicht hier von automatisierten Bilderkennungssystemen und Hashing-Verfahren bis hin zu spezialisierten Moderationsteams.

Ein seit 2023 laufendes Verfahren gegen einen großen deutschen Hoster verdeutlicht die Komplexität dieser AufgabeObwohl die Plattformbetreiber ihre Maßnahmen modernisierten, stellten die Behörden 2025 erneut eine vermehrte Verbreitung extremistischen Materials festDie BNetzA evaluiert derzeit, ob die nachgebesserten Filter- und Meldesysteme ausreichen, um den gesetzlichen Anforderungen der TCO-VO zu genügenEin zweites Verfahren wurde 2025 gegen einen Anbieter eingeleitet, dessen bisherige Schutzkonzepte als unzureichend eingestuft wurden.

Zwischen Sicherheit und Nutzerwahrnehmung

Die Wirksamkeit dieser strukturellen Maßnahmen zeigt sich in den Zahlen der Plattformbetreiber selbst. Durch automatisierte und manuelle Filterprozesse wurden 2025 insgesamt 10.562 Inhalte eigenständig durch die Anbieter gelöschtDass dieser Prozess nicht fehlerfrei verläuft, belegen die Beschwerdeverfahren: Von 42 Einsprüchen betroffener Nutzer waren sieben erfolgreich, woraufhin die Inhalte wiederhergestellt wurden.

Trotz der Eingriffe in den digitalen Raum ziehen die Behörden ein positives FazitDie Zusammenarbeit über das europäische Perci-System, das Europol entwickelt hat und den sicheren Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und Providern gewährleisten soll, verlaufe reibungslosSanktionen in Form von Buß- oder Zwangsgeldern mussten im Jahr 2025 nicht verhängt werden, da die Anbieter den Anordnungen in der Regel fristgerecht nachkamenDas Ziel bleibt klar: Das Internet als Rekrutierungs- und Radikalisierungswerkzeug für Terroristen so unbrauchbar wie möglich zu machen.

Stefan Krempl

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