Die neuen Transparenzberichte zur Umsetzung der Anti-Terror-Verordnung zeigen eine strategische Verschiebung: Offizielle Anordnungen sinken, informelle Löschersuchen steigen an.
Das Internet bleibt ein zentrales Schlachtfeld im Kampf gegen Radikalisierung und Terrorismus. Wie aus den aktuellen Transparenz- und Prüfberichten zur Umsetzung der EU-Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeskriminalamts (BKA) für das Jahr 2025 hervorgeht, hat sich die behördliche Praxis im Umgang mit extremistischen Inhalten weiterentwickelt
Kooperation statt Anordnung: Der Siegeszug der Löschersuchen
Im vergangenen Kalenderjahr erließ das BKA insgesamt 245 formelle Entfernungsanordnungen auf Basis der sogenannten TCO-Verordnung (Terrorist Content Online)
Diese informellen "Referrals" setzen auf die freiwillige Zusammenarbeit mit Hosting-Dienstleistern. Das BKA übermittelte 2025 die hohe Zahl von 29.792 solcher Ersuchen an Plattformbetreiber – eine Steigerung um mehr als 12.000 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Die Strategie scheint aufzugehen, denn in über 93 Prozent der Fälle entfernten die Anbieter die gemeldeten Inhalte ohne den Zwang eines förmlichen Verwaltungsaktes
Deutschland im Fokus ausländischer Behörden
Interessant ist der Blick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU. Das BKA prüfte im Berichtszeitraum 28 Entfernungsanordnungen, die von ausländischen Behörden direkt an Hostingdiensteanbieter mit Sitz in Deutschland gerichtet waren
Die Rolle der Bundesnetzagentur: Überwachung und Struktur
Während das BKA für die Identifizierung und Entfernung konkreter Inhalte zuständig ist, wacht die Bundesnetzagentur über die strukturellen Pflichten der Anbieter. Unternehmen, die nachweislich terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Bandbreite reicht hier von automatisierten Bilderkennungssystemen und Hashing-Verfahren bis hin zu spezialisierten Moderationsteams
Ein seit 2023 laufendes Verfahren gegen einen großen deutschen Hoster verdeutlicht die Komplexität dieser Aufgabe. Obwohl die Plattformbetreiber ihre Maßnahmen modernisierten, stellten die Behörden 2025 erneut eine vermehrte Verbreitung extremistischen Materials fest. Die BNetzA evaluiert derzeit, ob die nachgebesserten Filter- und Meldesysteme ausreichen, um den gesetzlichen Anforderungen der TCO-VO zu genügen. Ein zweites Verfahren wurde 2025 gegen einen Anbieter eingeleitet, dessen bisherige Schutzkonzepte als unzureichend eingestuft wurden
Zwischen Sicherheit und Nutzerwahrnehmung
Die Wirksamkeit dieser strukturellen Maßnahmen zeigt sich in den Zahlen der Plattformbetreiber selbst. Durch automatisierte und manuelle Filterprozesse wurden 2025 insgesamt 10.562 Inhalte eigenständig durch die Anbieter gelöscht. Dass dieser Prozess nicht fehlerfrei verläuft, belegen die Beschwerdeverfahren: Von 42 Einsprüchen betroffener Nutzer waren sieben erfolgreich, woraufhin die Inhalte wiederhergestellt wurden.
Trotz der Eingriffe in den digitalen Raum ziehen die Behörden ein positives Fazit. Die Zusammenarbeit über das europäische Perci-System, das Europol entwickelt hat und den sicheren Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und Providern gewährleisten soll, verlaufe reibungslos
Stefan Krempl
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