Freitag, 12. Juni 2026

Frequenzverordnung neu geregelt: Mehr Platz für Satelliten, 6 GHz und Bundeswehr

Der Regierungsentwurf zur Novelle der Frequenzverordnung setzt globale Beschlüsse um und stärkt die Landesverteidigung. Für das 6-GHz-Band und den Weltraum gibt es klare Vorgaben.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat einen Entwurf für die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung vorgelegtMit diesem Schritt leitet die Bundesregierung eine Aktualisierung der nationalen Frequenzordnung einZiel des Vorhabens ist es, die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion 2023 in deutsches Recht zu überführenDas Frequenzspektrum, eine der wertvollsten und am stärksten umkämpften Ressourcen der modernen Informationsgesellschaft, muss fortlaufend an technologische Entwicklungen und veränderte geopolitische Rahmenbedingungen angepasst werdenNur so lassen sich funktechnische Störungen in einer zunehmend vernetzten Welt effektiv vermeiden und gleichzeitig Innovationen ermöglichen.

Ein Schwerpunkt des Vorhaben liegt auf dem Ausbau und der rechtlichen Absicherung von Satellitenfunkdiensten. Durch den rasanten Zuwachs an kommerziellen und wissenschaftlichen Satellitenkonstellationen im erdnahen Orbit ist der Bedarf an verlässlichen Übertragungswegen sprunghaft angestiegen. Der Verordnungsentwurf trägt dem Rechnung, indem er zahlreiche Frequenzbereiche explizit für Funkdienste über Satelliten bereitstellt und neu strukturiertDas betrifft nicht nur die klassische Kommunikation zwischen Bodenstationen und dem All, sondern auch die direkte Frequenznutzung im Weltraum zwischen verschiedenen Raumfahrzeugen und Satelliten selbstZugleich schaffen die neuen internationalen Nutzungsbestimmungen eine präzisere Definition für terrestrische Empfänger, die auf Luft- und Seefahrzeugen eingesetzt werden. Das soll die weltweite Interoperabilität und Sicherheit im Transportwesen erhöhen.

Ein für die digitale Infrastruktur besonders relevanter Punkt ist die Neuregelung im strategisch wichtigen 6-GHz-FrequenzbereichDieser Bereich wird durch die Verordnung für die Nutzung breitbandiger Datenübertragungen identifiziert, was sowohl der Internationalen mobilen Telekommunikation als auch drahtlosen Zugangssystemen wie modernen WLAN-Netzwerken zugutekommtAngesichts der anhaltenden Debatten um die Zukunft des Mobilfunks und der lokalen Vernetzung betont der Entwurf jedoch ausdrücklich, dass aus dieser Identifizierung kein automatischer Priorisierungsanspruch gegenüber anderen, gleichrangigen Funkdiensten abgeleitet werden kannVielmehr geht es um ein koordiniertes Nebeneinander verschiedener Technologien, um die vorhandenen Kapasitäten optimal auszuschöpfen, ohne bestehende Nutzungen zu verdrängen.

Neben den technologischen Innovationen spiegelt der Verordnungsentwurf auch die veränderten geopolitischen Realitäten widerDie Bundesregierung reagiert mit der Novelle direkt auf die sicherheitspolitische Zeitenwende und den daraus resultierenden Mehrbedarf der Landes- und BündnisverteidigungDer Entwurf sieht die Bereitstellung erheblicher Frequenzressourcen für das Bundesministerium der Verteidigung vorDiese Zuweisungen greifen explizit unterhalb der rechtlichen Schwelle für den Spannungs- und VerteidigungsfallSie sollen als technisches Fundament dienen, um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr nachhaltig zu stärken und damit einen konkreten Beitrag zur geostrategisch notwendigen, glaubhaften Abschreckung zu leisten.

In Bereichen, in denen das internationale Regelwerk den Nationalstaaten gestalterische Spielräume überlässt, versucht das Ministerium einen Balanceakt zwischen Kontinuität und ModernisierungDiese nationalen Spielräume werden in den spezifischen Nutzungsbestimmungen so ausgestaltet, dass eine möglichst effiziente und störungsfreie Frequenznutzung im Bundesgebiet gewährleistet istTechnische Neuerungen sollen gezielt gefördert werden. Gleichzeitig will die Exekutive sicherstellen, dass bewährte, bereits bestehende Nutzungen ohne Einschränkungen fortbestehen können. Das betrifft eine Vielzahl von Anwendern, von der kommerziellen Wirtschaft über den wissenschaftlichen Erderkundungsfunk bis hin zu speziellen Anwendungen wie dem Amateurfunk.

Das Gesetzgebungsverfahren hat bereits die wesentlichen bürokratischen Hürden im Regierungsapparat genommen. Im Vorfeld wurden alle betroffenen Bundesministerien in die Ausarbeitung einbezogen, wobei spezifische Einwände des Bundeskanzleramtes, der Verteidigungs-, Justiz- und Verkehrsressorts Berücksichtigung fandenAuch der Nationale Normenkontrollrat wurde beteiligt und verzichtete auf Einwände, da die Umstellung weder für Bürger noch für die Wirtschaft oder die öffentliche Verwaltung neuen Erfüllungsaufwand oder zusätzliche Bürokratiekosten durch Informationspflichten verursacheFinanziell bleibt die Verordnung für die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern ebenfalls neutralNach dem Beschluss im Bundeskabinett am Mittwoch steht  die Zustimmung des Bundesrates an, bevor die Verordnung am Tag nach ihrer offiziellen Verkündung endgültig in Kraft treten kann.

Stefan Krempl

Donnerstag, 11. Juni 2026

Telearbeit bleibt: Beschäftigte würden nur gegen 500 Euro im Monat aufs Homeoffice verzichten

45 Prozent der Bundesbürger arbeiten 2026 zumindest gelegentlich von zu Hause. Viele fühlen sich produktiver und würden nur gegen Aufpreis dauernd ins Büro gehen.

Die Debatte über die Rückkehr ins Büro ist noch längst nicht beendet. Doch eine neue Studie des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt) zeigt: Homeoffice hat sich in Deutschland dauerhaft etabliert. Anfang 2026 arbeiteten 45 Prozent der Internet-User unter den Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause aus. Damit ist die Nutzung gegenüber der letzten Erhebung wieder leicht gestiegen und liegt sogar etwas höher als während des ersten Corona-Lockdowns. Nach Jahren der Diskussionen und einem zwischenzeitlichen Rückgang deutet vieles darauf hin, dass sich das Arbeiten von zu Hause auf einem stabilen Niveau eingependelt hat.

Besonders verbreitet ist Homeoffice laut der Untersuchung bei Führungskräften. Sechs von zehn Beschäftigten mit Personalverantwortung arbeiten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. Auch der Unterschied zwischen Männern und Frauen schrumpft weiter. Während 47 Prozent der Männer Homeoffice nutzen, sind es inzwischen 43 Prozent der Frauen. Noch vor wenigen Jahren war die Lücke deutlich größer.

Auffällig sind die bevorzugten Wochentage. Der Freitag hat sich zum beliebtesten Homeoffice-Tag entwickelt: Knapp jeder fünfte Erwerbstätige arbeitet dann ganz oder teilweise von zu Hause. Dienstage sind dagegen deutlich seltener Homeoffice-Tage. Nur zwölf Prozent nutzen regelmäßig diesen Tag für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden. Bei 15 Prozent der Beschäftigten wechseln die Homeoffice-Tage je nach Terminlage und Aufgaben.

Die hohe Verbreitung spiegelt sich auch in der Zufriedenheit wider. Lediglich sieben Prozent der Homeoffice-Nutzenden sind mit ihrer Situation eher oder sehr unzufrieden. Insgesamt geben mehr als neun von zehn Befragten an, mit ihren Möglichkeiten zufrieden zu sein. Besonders positiv fällt die Bewertung bei Beschäftigten aus, die regelmäßig von zu Hause arbeiten.

Ein Grund dafür dürfte die wahrgenommene Produktivität sein. Mehr als die Hälfte der Homeoffice-Nutzenden – 54 Prozent – schätzt die eigene Arbeitsleistung zu Hause als etwas oder deutlich höher ein als im Unternehmen. Unter denjenigen, die besonders häufig im Homeoffice arbeiten, steigt dieser Wert sogar auf 62 Prozent. Die Studie bestätigt damit einen Trend, der sich bereits in früheren Untersuchungen angedeutet hatte: Viele Beschäftigte sehen das Homeoffice nicht als Kompromiss, sondern als produktive Arbeitsumgebung.

Dazu kommen praktische Vorteile. Für die meisten Nutzer stehen Flexibilität, Zeitersparnis und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Vordergrund. Mehr als 80 Prozent nennen diese Faktoren als wichtige Gründe für die Arbeit von zu Hause. Auch die Möglichkeit, sich den Arbeitstag besser zu organisieren, spielt eine große Rolle.

Gleichzeitig zeigt die Untersuchung, dass das Büro keineswegs ausgedient hat. Beschäftigte schätzen vor allem den persönlichen Austausch mit Kollegen, eine gute technische Ausstattung sowie die klare Trennung zwischen Berufs- und Privatleben. Diese Aspekte werden häufig als Gründe genannt, warum Menschen weiterhin gerne vor Ort arbeiten.

Bemerkenswert ist auch der finanzielle Wert, den Beschäftigte dem Homeoffice beimessen. 44 Prozent derjenigen, die derzeit von zu Hause arbeiten, würden nach eigenen Angaben nur gegen zusätzliches Geld vollständig darauf verzichten. Der geforderte Ausgleich liegt im Mittel bei 500 Euro netto pro Monat. Wer besonders häufig im Homeoffice arbeitet, setzt den Preis höher an. Umgekehrt wären Beschäftigte mit ungenutztem Homeoffice-Potenzial bereit, für einen zusätzlichen Homeoffice-Tag im Monat auf Geld zu verzichten. Der Durchschnitt liegt hier bei 100 Euro netto.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Homeoffice längst mehr ist als eine organisatorische Regelung. Für viele Beschäftigte ist es zu einem eigenständigen Bestandteil ihres Vergütungspakets geworden. Arbeitgeber, die Homeoffice einschränken oder ganz abschaffen wollen, müssen daher nicht nur organisatorische, sondern auch ökonomische Erwartungen berücksichtigen.

Auch international ist Deutschland beim Thema Homeoffice weit vorn. Im Vergleich mit acht weiteren Ländern landet die Bundesrepublik sowohl bei der Verbreitung als auch beim Anteil der von zu Hause geleisteten Arbeitszeit auf dem vierten Platz. Eine stärkere Nutzung verzeichnen lediglich Finnland, Großbritannien und die USA.

Für die Studie befragte das Marktforschungsunternehmen Reppublika Research & Analytics im Auftrag des bidt zwischen dem 23. Februar und dem 9. März 2026 insgesamt 2106 internetnutzende Erwerbstätige ab 18 Jahren.

Stefan Krempl

Mittwoch, 10. Juni 2026

Flug in die digitale Cloud: Neue Luftfahrtstrategie setzt auf IT und Drohnen

Die Bundesregierung will den Luftraum umfassend digitalisieren, autonome Flugsysteme etablieren und die Cybersicherheit gegen geopolitische Schocks wappnen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue Luftfahrtstrategie verabschiedet, um Deutschland zu einem führenden Standort für eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Luftfahrt zu machen. Die technologische Modernisierung der gesamten Branche steht im Mittelpunkt dieses strategischen Fahrplans, der als Orientierungsrahmen für die kommenden 15 Jahre dient. Die Bundesregierung reagiert damit auf den anhaltenden internationalen Wettbewerbsdruck und untermauert den politischen Anspruch, die Luftfahrt wirtschaftlich, technologisch, souverän und resilient weiterzuentwickeln.

Ein funktionierender, sicherer und nachhaltiger Luftverkehr bewegt Menschen und Güter. Die Luftfahrt ist damit von zentraler Bedeutung für die Mobilität und für die Anbindung deutscher Güter an Märkte weltweit – ein wesentliches Merkmal für wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Beschäftigung. Angesichts globaler Herausforderungen gewinnt dabei vor allem die digitale Transformation als Katalysator für Effizienz und Sicherheit an Bedeutung.

Die Luftfahrtindustrie ist laut dem Dokument eine industrielle Hightech-Branche, sie fördert Innovationen und garantiert Anbindung, Wertschöpfung und hochqualifizierte Arbeitsplätze. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu einem starken und leistungsfähigen Industriestandort und auch dazu, dass die Bundeswehr ihre Aufgaben erfüllen kann und einsatzbereit ist. Für all diese Aspekte enthält die Strategie unterschiedliche Handlungsansätze. Sie stellen vier Ziele in den Vordergrund: ökonomische und technologische Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität durch Luftfahrt als militärische und zivile Sicherheitstechnologie, Resilienz des Luftfahrtstandorts als Zukunftsvorsorge sowie Nachhaltigkeit durch eine klimaschonende und umweltverträgliche Luftfahrt.

Ein Pfeiler der digitalen Transformation ist die wirtschaftliche Skalierung der unbemannten Luftfahrt. Die Potenziale der Drohnen-Ökonomie sollen umfassend genutzt und zu einem technologisch starken Ökosystem fortentwickelt werden. Neue Formen der Mobilität und unbemannte Luftfahrtsysteme fungieren dabei als Treiber, um zu einer umfassenden Digitalisierung des gesamten Luftraums und des Flugverkehrsmanagements zu gelangen. Das Flugtaxi von Dorothee Bär (CSU) lässt grüßen.

Um den Akteuren Planungssicherheit zu geben, arbeitet die Regierung an einem neuen Rechtsrahmen. Bis Ende 2026 soll ein nationales U-Space-Gesetz zur unbemannten Luftfahrt erarbeitet werden, das den sicheren Betrieb bemannter und unbemannter Systeme in gemeinsamen Lufträumen ermöglicht, zeitintensive Einzelfallprüfungen abbaut und standardisierte Zulassungsverfahren etabliert. Auch im militärischen Bereich übernehmen unbemannte Systeme zunehmend wichtige Aufgaben. Hier steigen die Anforderungen an KI-gestützte Autonomie, Sensorik sowie an eine sichere und resiliente Datenübertragung im vernetzten Systemverbund.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung rückt die IT-Sicherheit in den Fokus. Die Strategie betont, dass hochkomplexe, vernetzte Systeme in hohem Maße von einer robusten und resilienten Informationstechnik abhängig sind. Da die Luftfahrt ein attraktives Ziel für Cyberangriffe darstellt, ist eine signifikante Stärkung der Cybersicherheit unerlässlich, um die Flugsicherheit in einer digitalisierten Welt zu gewährleisten.

Die Bundesregierung stärkt dazu die Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und intensiviert die zwischenbehördliche Zusammenarbeit. Betroffene Unternehmen erhalten ergänzende Beratungs- und Hilfeleistungen bei der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, wobei ein besonderer Fokus auf den von der NIS2-Richtlinie erfassten Akteuren liegt. Auch die Verwaltung selbst soll modernisiert werden. Geplant ist eine durchgehende Digitalisierung der Luftfahrtverwaltung, bei der Bundes- und Landesbehörden über einen automatisierten Datenaustausch bei Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen zusammenarbeiten, um Bürokratie abzubauen und Prozesse zu beschleunigen.

Neben der digitalen Infrastruktur addressiert die Strategie die Transformation der physischen Basis. Die Regierung setzt auf ein effizientes Netz an Flughäfen mit Regional-, Fracht- und Verkehrsflughäfen im 24-Stunden-Betrieb. An den Standorten sollen der digitale und klimaneutrale Betrieb sowie die Einbindung in intermodale Verkehrsnetze optimiert werden. Um den Luftverkehr in der Transformation zu unterstützen, entlastet der Bund die Branche bis 2029 bei den Flugsicherungsgebühren und Luftsicherheitskosten und senkt die Luftverkehrssteuer.

Gleichzeitig sollen die Bedingungen für erneuerbare Kraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels) durch eine gezielte Stärkung der heimischen Produktion und eine bessere Berücksichtigung im Emissionshandel verbessert werden. Langfristig liegt der Schwerpunkt auf strombasierte Kraftstoffe (eSAF), um den Luftverkehr auf einen Netto-Null-Reduktionspfad zu führen.

Die Strategie stößt aber auf Kritik. Umwelt- und Verkehrsverbände wie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Germanwatch und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bezeichnen das Papier als unzureichend. Sie bemängeln, dass die Strategie einseitig auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit setze, ohne ambitionierte Antworten auf den Klima- und Ressourcenschutz zu geben. Germanwatch betont, der Hochlauf erneuerbarer synthetischer Kraftstoffe werde nicht mutig genug angepackt, um das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 verlässlich zu erreichen. Die Exekutive will die Umsetzung der Strategie gemeinsam mit der Branche in einem kontinuierlichen Prozess weiterentwickeln und nach fünf Jahren einen ersten Fortschrittsbericht vorlegen.

Stefan Krempl

Weniger Bürokratie für den Mittelstand: EU-Deal bringt DSGVO-Erleichterungen

Mittelgroße Unternehmen über der KMU-Grenze profitieren künftig von geringeren Dokumentationspflichten beim Datenschutz und einer Digitalisierungswelle.


Die EU bläst zum Halali auf den bürokratischen Klippeneffekt. In Brüssel haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments, des Ministerrats und der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten 4. Omnibus-Pakets auf Entlastungen für den Mittelstand geeinigt. Hauptziel der vorläufigen Übereinkunft ist es, ein abruptes und drastisches Anwachsen von Regulierungspflichten zu verhindern, sobald ein florierendes Startup oder ein wachsender Betrieb die traditionelle Schwelle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) überschreitet. Dafür wird eine völlig neue Unternehmenskategorie gesetzlich verankert: die „Small Mid-Caps“ (SMC).

Der Fokus der Reform liegt für viele Digitalunternehmen auf einer spürbaren Entlastung an einer der sensibelsten regulatorischen Fronten: der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bisher profitierten vor allem KMU von Erleichterungen bei den ausufernden Dokumentationspflichten. Dieser Schutzschirm wird nun auf die neu geschaffenen SMCs erweitert.

Konkret bedeutet das, dass mittelgroße Betriebe bei der Verarbeitung von Daten, von denen voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen ausgeht, von den strengen Aufbewahrungs- und Protokollierungspflichten der DSGVO entlastet werden. Das soll Ressourcen freisetzen, die bisher in den Rechtsabteilungen gebunden waren, ohne dabei das Schutzniveau für Bürger bei kritischen Datenverarbeitungen aufzuweichen.

Die Definition, wer künftig als solches mittelgroßes Unternehmen gilt, wurde im Zuge der Trilog-Verhandlungen auf Druck des Parlaments noch einmal deutlich großzügiger gefasst als von der EU-Kommission vorgeschlagen. Als Small Mid-Cap gelten demnach Betriebe mit weniger als 1000 Beschäftigten, die entweder einen Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 172 Millionen Euro vorweisen. Allein in Deutschland fallen nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums rund 17.930 Unternehmen in diese neue Kategorie. Diese Firmen machen zwar europaweit nur einen kleinen Teil aller Betriebe aus. Sie stellen aber rund sechs Prozent der Gesamtbeschäftigung und sind überproportional in innovationsgetriebenen Schlüsselbranchen wie der Elektronik, der Luft- und Raumfahrt, der Energiebranche und dem Gesundheitssektor vertreten.

Neben der DSGVO greifen die Erleichterungen für SMCs noch in zahlreichen weiteren EU-Regelwerken. So erhalten diese Unternehmen einen vereinfachten Zugang zu KMU-Wachstumsmärkten durch weniger komplexe Prospektpflichten bei der Kapitalbeschaffung. Auch bei den Due-Diligence-Anforderungen der Batterie-Verordnung, den Registrierungen für fluorierte Treibhausgase sowie bei Antidumping-Verfahren und den Regeln der Finanzmarktrichtlinie MiFID II greifen künftig Anpassungen, die den Verwaltungsaufwand drücken sollen.

Flankiert wird die Reform von einer breit angelegten Digitalisierungsoffensive unter dem Leitmotiv „Digital by Default“. Das Paket sieht vor, papierbasierte Anforderungen in rund 20 EU-Produktvorschriften schrittweise zu eliminieren. So dürfen Hersteller die Bedienungsanleitungen und die EU-Konformitätserklärung künftig standardmäßig digital statt in gedruckter Form bereitstellen. Um Risiken für Verbraucher auszuschließen, wurde jedoch vereinbart, dass sicherheitsrelevante Informationen bei ernsthaften Schadensrisiken weiterhin physisch beiliegen müssen. Zudem wird der digitale Austausch zwischen nationalen Behörden und den Marktteilnehmern vereinheitlicht.

Die Initiative geht maßgeblich auf die Wettbewerbsberichte von Mario Draghi und Enrico Letta zurück, die bereits im vergangenen Jahr eine Entlastungsrevolution für Europas Wirtschaft gefordert hatten. Der Kompromiss muss nun noch formell vom EU-Parlament und dem Rat abgesegnet werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Nach dem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 15 Monate Zeit, die Richtlinien-Anteile in nationales Recht zu gießen. Für die technischen Anpassungen der Digitalisierungsvorgaben gilt eine Frist von 24 Monaten. Ob die Reform den gewünschten Befreiungsschlag liefert, will die EU-Kommission nach fünf Jahren im Rahmen eines umfassenden Berichts überprüfen.

Stefan Krempl

Europa gibt Gas: Startschuss für grenzüberschreitende Tests zum autonomen Fahren

18 EU-Staaten haben einheitliche Regeln und Testgebiete für autonome Autos vereinbaren. Parallel soll die Ladeinfrastruktur für E-Lkw stark ausgebaut werden.

Auf der jüngsten Tagung des EU-Verkehrsrats in Luxemburg haben die EU-Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten die Weichen für die Mobilität der Zukunft gestelltIm Zentrum der Beschlüsse steht eine wegweisende Initiative für das autonome Fahren, die von insgesamt 18 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Österreich, Belgien, Italien, Polen und Frankreich – sowie dem EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas unterzeichnet wurdeMit einer gemeinsamen Absichtserklärung besiegelten die Partner die Schaffung von grenzüberschreitenden Testumgebungen für automatisierte Fahrzeuge. Übergeordnetes Ziel ist es, innovative, emissionsfreie und automatisierte Verkehrslösungen spürbar schneller auf Europas Straßen zu bringen und die koordinierte Einführung sowie die kommerzielle Erprobung in der gesamten Europäischen Union voranzutreiben.

Die Initiative, die im Rahmen des Europäischen Automobil-Aktionsplans verankert ist, soll vor allem die Zusammenarbeit in den Bereichen Interoperabilität, Regulierung und länderübergreifende Logistik stärken. Bislang scheiterte der großflächige Einsatz selbstfahrender Autos und Lkw oft an einem Flickenteppich aus nationalen Genehmigungsverfahren und rechtlichen Hürden an den Staatsgrenzen. Das soll sich nun ändern. Die Unterzeichnerstaaten streben harmonisierte Regeln und Prozesse für die Zulassung sicherer automatisierter Fahrzeuge anDurch die Entwicklung gemeinsamer Verfahren soll ein kontinuierlicher, grenzüberschreitender Betrieb ermöglicht werden, der ohne Unterbrechungen an den Grenzen auskommtDie Strategie sieht vor, mit kleinen, geografisch begrenzten Projekten zu starten und diese schrittweise zu skalieren.

Pragmatisch zeigt sich die Erklärung bei der gegenseitigen Anerkennung von FahrzeugzulassungenDie beteiligten Länder wollen nationale Typgenehmigungen für Kleinserien und Einzelzulassungen im Testbett gegenseitig anerkennen, um so den kommerziellen Betrieb im Realverkehr – explizit auch ohne Sicherheitsfahrer – zu erleichternZwar bleiben die einzelnen Staaten formal selbst dafür verantwortlich, welche Fahrzeuge sie auf ihren öffentlichen Straßen zulassen, doch die Erklärung sendet das Signal, dass das Befahren öffentlicher Wege flächendeckend ermöglicht werden sollFerner ist vorgesehen, sicherheitsrelevante Daten wie Unfallberichte oder Erkenntnisse über Cybersicherheitsvorfälle aktiv untereinander und mit der EU-Kommission zu teilen, um das Gesamtsystem kontinuierlich zu verbessern.

Hinter der Initiative steckt auch eine handfeste industriepolitische Strategie. Die EU will im globalen Wettbewerb, insbesondere gegenüber Anbietern aus den USA und China, ihre wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit im High-Tech-Sektor verteidigenHeimischen Innovatoren soll ein verlässlicher Inlandsmarkt geboten werdenInteressant ist hier der protektionistische Unterton der Vereinbarung: Um die europäische Wertschöpfungskette zu stärken, soll bei der Beschaffung von Basisfahrzeugen, Software und Hardware-Komponenten die Produktion innerhalb der EU bevorzugt werdenAkteure von außerhalb können zwar integriert werden. Allerdings nur, wenn sie eine strategische Partnerschaft mit mindestens einem EU-Unternehmen eingehen, das einen nennenswerten Fußabdruck in Europa in Form von Forschung, Produktion oder Arbeitsplätzen vorweisen kannZudem müssen sämtliche Datenströme der Testaktivitäten innerhalb der EU verbleiben, um den Abfluss sensibler Informationen zu verhindern.

Flankiert wird der digitale Aufbruch von einer Infrastruktur-Offensive für den schweren Güterverkehr. Verkehrsminister aus neun Mitgliedstaaten – ebenfalls unter Beteiligung Deutschlands und des EU-Verkehrskommissars – haben dazu die ersten beiden Fahrpläne im Rahmen der Initiative für saubere Verkehrskorridore gebilligt. Diese Roadmaps zielen darauf ab, den Aufbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für emissionsfreie Lkw entlang zweier europäischer Hauptschlagadern zu beschleunigen: dem Skandinavisch-Mediterranen und dem Nordsee-Ostsee-Korridor. Da beide Routen zentrale deutsche Verkehrswege umfassen, kommt der Bundesrepublik hier eine Schlüsselrolle zu.

Die Fahrpläne legen schonungslos die aktuellen Infrastrukturlücken und den massiven Investitionsbedarf offen, der auch den Energiesektor betrifft. Die Dringlichkeit ist hoch, denn die Transformation des Güterkraftverkehrs steht vor einer logistischen Mammutaufgabe. Heute sind erst rund 26.000 emissionsfreie Lkw auf europäischen Straßen unterwegs. Bis 2030 prognostiziert die EU-Kommission einen sprunghaften Anstieg auf fast 400.000 Fahrzeuge. Ohne eine lückenlose, grenzüberschreitende Ladeinfrastruktur droht dem internationalen Warenverkehr der Verkehrskollaps. Die nun verabschiedeten Roadmaps sollen Investoren und Betreibern die nötige Planungssicherheit geben, um den großflächigen Aufbau von Ladestationen voranzutreiben und den emissionsfreien Güterverkehr bis 2030 Realität werden zu lassen.

Um Transparenz zu schaffen, veröffentlichte die Kommission auch eine aktualisierte Kartierung bestehender und geplanter Lkw-Ladeprojekte, die noch in diesem Jahr auf alle wichtigen europäischen Verkehrskorridore ausgeweitet werden soll.

Stefan Krempl

WM 2026: Bundesregierung hält Daten von Fußballfans vorerst unter Verschluss

Die Bundesregierung hat vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika laut einer Antwort auf eine Linken-Anfrage noch keine Fan-Daten an Ausrichter-Staaten wie die USA übermittelt.

Pünktlich zum Start der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in den USA, Kanada und Mexiko geraten die sensiblen Daten deutscher Fußballfans in den Fokus der PolitikDie Bundestagsfraktion Die Linke wollte in einer Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie es um die Weitergabe personenbezogener Informationen aus der umstrittenen Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ bestellt istHintergrund der Sorgen sind Erfahrungen aus der Vergangenheit, etwa von der Weltmeisterschaft 2018 in Russland, als deutsche Behörden durchaus Datensätze an den damaligen Gastgeber übermitteltenDie Antwort aus dem federführenden Bundesinnenministerium gibt nun zumindest vorläufig Entwarnung für reisende Fans, lässt jedoch für die Zukunft ein polizeiliches Hintertürchen offen.

Wie die Bundesregierung mit Stand vom 27. Mai 2026 ausführt, hat ihrer Kenntnis nach bislang keine Datenweitergabe an die diesjährigen Ausrichterstaaten der Weltmeisterschaft stattgefundenWeder die Bundespolizei noch andere deutsche Behörden haben demnach Informationen über Personen aus der „Hooligan-Datei“ an US-amerikanische, kanadische oder mexikanische Stellen übermitteltAuch eine strukturelle oder automatisierte Übermittlung sei derzeit nicht beabsichtigt, heißt es. Deshalb stelle sich die Frage nach Kontrollmechanismen für eine spätere Löschung der Daten in den Empfängerländern derzeit nicht.

Allerdings schränkt die Bundesregierung diese Ansage sogleich ein. Im Einzelfall sei es anlassbezogen nämlich keineswegs auszuschließen, dass präventivpolizeilich doch noch personenbezogene Daten durch die Bundespolizei übermittelt würdenDies könnte etwa geschehen, um Straftaten im Ausland sowie eine drohende Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

Die Datenbank selbst bleibt ein wunder Punkt in den Augen von Bürgerrechtlern und der parlamentarischen Opposition. Die Fragesteller wiesen darauf hin, dass die Speicherung nicht nur echte Gewalttäter betreffe, sondern oft schon eine einfache Personalienfeststellung im Umfeld eines Spiels für eine Registrierung ausreicheErschwerend komme hinzu, dass Betroffene in der Regel nicht automatisch über ihre Erfassung informiert würdenErst 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht die Datei für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Aktuell sind in der Datenbank bundesweit insgesamt 6740 Personen erfasstEinen detaillierten Einblick in die genauen Speicherungsgründe oder die zugrundeliegenden Tatbestände verweigert die Bundesregierung in ihrer Antwort indesEine solche Aufschlüsselung sei mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, da die Kriterien in der Datenstruktur nicht gesondert abgebildet würden und alle Tausenden Datensätze händisch überprüft und bereinigt werden müsstenDas parlamentarische Informationsrecht stehe hier unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit.

Ebenso unter Verschluss bleiben die Daten rund um die Vereinszugehörigkeit der erfassten PersonenNach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass diese Informationen aus Gründen des Staatswohls nicht offen gelegt werden dürftenEs bestehe die konkrete Befürchtung, dass gewaltbereite Szenen eine solche Liste als eine Art sportliche Rangfolge missverstehen könntenDies könnte das Phänomen der Selbstinszenierung anheizen und Hooligans zu weiteren Straftaten animieren, um in der Tabelle aufzusteigen.

Die entsprechende Übersicht hat das Innenressort daher als Geheimsache eingestuft. Sie ist nur für den Dienstgebrauch einsehbarBekannt ist hingegen die geografische Verteilung innerhalb Deutschlands: Mit Abstand die meisten Einträge verzeichnet Nordrhein-Westfalen mit fast 3400 erfassten Personen, gefolgt von Sachsen und NiedersachsenZu immerhin knapp 2600 der registrierten Personen existiert in der Datei zudem verknüpftes digitales Bildmaterial.

Dass das Interesse von Privatpersonen an dem eigenen Status in der Datei hoch ist, zeigen die Statistiken zu den Auskunftsersuchen an die BundespolizeiDa eine detaillierte statistische Erfassung laut Regierung nicht stattfindet, mussten die Zahlen über eine manuelle Vorgangsrecherche für die vergangenen Jahre rekonstruiert werdenDemnach gab es 2025 rund 2000 solcher Anfragen von Bürgern oder deren anwaltlichen VertretungenIm noch laufenden Jahr 2026 wurden bis zum Zeitpunkt der Antwort bereits rund 1200 Ersuchen registriertWie viele dieser Personen anschließend ein erfolgreiches Löschungsbegehren durchsetzen konnten, vermochte die Bundespolizei mangels statistischer Erfassung allerdings nicht zu beantworten.

Obwohl die Bundesregierung betont, dass im Vorfeld des Turniers bei Arbeitstreffen mit Vertretern der Austragungsländer keine automatisierten Datenströme geflossen seien, bereiten sich die deutschen Sicherheitsbehörden intensiv auf die WM vorEs ist geplant, der offiziellen Anforderung der US-amerikanischen Task Force nachzukommenSowohl die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze als auch das Bundeskriminalamt beabsichtigen, jeweils eine Dienstkraft in das International Police Cooperation Center in die USA zu entsendenZudem stehen die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts an den deutschen Botschaften in Washington und Mexiko-Stadt während des Turniers bereit.

Deutsche Fans, die in die USA reisen, müssen sich selbstverantwortlich über die strengen Einreisebestimmungen informierenAuf Kritik der Fragesteller, warum die Botschaft nicht explizit vor Einreiseverweigerungen für Transpersonen mit einem bestimmten Geschlechtseintrag warne, verweist das Innenministerium lediglich auf die allgemeinen, regelmäßig aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Stefan Krempl

Cyber-Paradigmenwechsel: Deutschland gründet eigenes KI-Sicherheitsinstitut

Der Nationale Sicherheitsrat beschließt das DE-AISI. Experten warnen vor starren Behördenstrukturen im globalen Wettlauf um die besten Frontier-Modelle.

Die Fortschritte bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz haben die Bundesregierung zu einem strategischen Kurswechsel bewogen. Nun trat sogar der Nationale Sicherheitsrat unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers zusammen, um die Folgen fortgeschrittener KI-Modelle für die Cybersicherheit in Deutschland zu bewerten. Dabei beschloss er zugleich die Gründung eines KI-Sicherheitsinstituts. Das Deutsche AI Security Institute (DE-AISI) soll als zentrale Anlaufstelle fungieren, um Kapazitäten zur Analyse moderner KI-Modelle samt ihrer Risiken zu bündeln, den Informationsaustausch mit ausländischen Partnern zu intensivieren und auf einheitliche internationale Standards hinzuwirken.

Die Notwendigkeit einer solchen Institution zeichnete sich seit Monaten ab. Anfang Mai forderte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sofortmaßnahmen, um die digitale Souveränität Deutschlands zu gewährleisten und kritische Abhängigkeiten zu verhindern. Dass das BSI eine Instanz zur Bewertung von Frontier-KI-Modellen verlangt, liegt auch an der Dynamik des Marktes. Ein Beispiel ist das neue Modell Mythos von Anthropic, das auf das Finden von Programmierfehlern spezialisiert ist. Was Entwicklern hilft, kann von Angreifern missbraucht werden, um Schwachstellen auszunutzen. BSI-Chefin Claudia Plattner spricht bereits von einem Paradigmenwechsel bei den Cyberbedrohungen.

Aus der Wirtschaft kommt Rückhalt für den Regierungsbeschluss. Susanne Dehmel vom Bitkom-Vorstand betont, dass Deutschland so endlich mit Staaten wie Großbritannien, den USA oder Frankreich gleichziehe. Neue KI-Systeme eröffneten Chancen, brächten aber auch systemische Risiken für Deutschlands Sicherheit und Souveränität mit sich. Das DE-AISI sollte laut Bitkom ein klar abgegrenztes Forschungsmandat erhalten und ein Lagebild zu Frontier-Modellen erstellen. Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und Datenschutzes oder der KI-Ethik seien an anderer Stelle bereits kompetent abgedeckt. Das Institut werde aber nur erfolgreich sein, wenn internationale Spitzenkräfte gewonnen werden, wofür eine Finanzierung auf britischem Niveau nötig sei.

Genau hier sehen Experten erhebliche Hürden. Während Verhandlungen zwischen Kanzleramt, Digital- und Innenministerium sowie BSI und Bundesnetzagentur laufen, zeichnet sich eine Ansiedlung beim BSI mit kleiner Personalausstattung im unteren zweistelligen Bereich ab. Vor diesem Szenario warnt Felix Sieker, KI-Experte der Bertelsmann Stiftung. Das britische Vorbild arbeite mit über einhundert Stellen weitgehend autonom. Es funktioniere durch politisches Commitment, Top-Recruiting und ein agiles Umfeld. Dem britischen AISI sei es so gelungen, Spitzenkräfte von OpenAI und anderen Marktführern zu gewinnen. Deshalb erhielt das Institut auch frühzeitig exklusiven Vorab-Zugang zu neuen Modellen wie Mythos.

Ein Knackpunkt im Kampf um Talente ist die deutsche Behördenkultur. Spitzenforscher sind oft bereit, für gesellschaftlich relevante Arbeit auf die hohen Gehälter der Tech-Konzerne zu verzichten – allerdings nicht in starren Amtsstrukturen. Experten plädieren deshalb für eine eigenständige Behörde nach dem Vorbild der Innovationsagentur Sprind. Dies würde es erlauben, Fachkräften echten Gestaltungsspielraum zu bieten und die starre Tarifbindung des öffentlichen Dienstes zu umgehen. Ohne diese Flexibilität drohe das neue deutsche Sicherheitsinstitut im internationalen Netzwerk, dem mittlerweile zahlreiche globale Partner angehören, vom Fleck weg den Anschluss zu verlieren.

Stefan Krempl